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DIE ENTWICKLUNG
DES BERLINER FLASCHENBIERGESCHAEFTS.
INAUGURAL-DISSERTATION
ZUR
ERLANGUNG DER DOKTORWÜRDE
DER
HOHEN PHILOSOPHISCHEN FAKULTÄT
DER
UNIVERSITÄT LEIPZIG
VORGELEGT VON
GUSTAV STRESEMANN
STUD. PHIL.
GEDRUCKT BEI R. F. FUNCKE, BERLIN SO. 16. KÖPENICKERSTR. 114
Inhaltsverzeichnis.
Seite
Vorwort V
Das Flaschenbiergeschäft und seine Entstehung 1
Die Entwicklung des Berliner Flaschenbiergeschäfts I. Periode
(bis 1868) 5
Die Entwicklung des Berliner Flaschenbiergeschäfts II. Periode
(1868 bis zur Gegenwart) 19
Die gegenwärtige Lage der Berliner Bierverleger 50
Vorwort.
Die Entwicklung der deutschen Volkswirtschaft ist in den letzten
Jahrzehnten gekennzeichnet durch ein überall bemerkbares Vordringen der
Grossunternehmung, welche die kleinen Betriebe im Handel und Gewerbe
verdrängt. Den unleugbaren Vorteilen, welche diese Entwicklung auf der
einen Seite den Konsumenten gebracht hat, steht als Kehrseite gegenüber
die Vernichtung vieler, bis dahin selbstständiger Existenzen, die
anstatt eines später, wenn auch nur durch angestrengte Arbeit zu
erreichenden Wohlstandes, vielfach ein Zurücksinken in die Klasse der
Lohnarbeiter erleben müssen. Die Statistik zeigt in deutlicher Weise,
dass die Aussicht auf eine selbständige Stellung in demselben Masse
geringer wird, wie die Zahl der Personen, auf welche ein selbständiger
Gewerbe- oder Handeltreibender kommt, sich vergrössert. Die
Stellungnahme zu den durch diese Entwicklung herbeigeführten
Erscheinungen wird verschieden sein je nach dem Ausgangspunkt, den der
Betrachtende wählt. Wer vor allem die Interessen oder auch nur das
Selbstbestimmungsrecht der grossen Klasse der Konsumenten berücksichtigt
wissen will, wird ihr wohlwollend gegenüberstehen, wer in der
Vernichtung oder Verdrängung der sogenannten Mittelstandsklassen eine
Gefahr für das Allgemeinwohl erblickt, wird sie rückhaltslos bekämpfen.
In der Gegenwart hat die letztere Richtung in der Verfechtung ihrer
Interessen sich besonders rührig gezeigt und die von ihr betriebene
Agitation scheint nicht ohne Eindruck auf die massgebenden Kreise
geblieben zu sein, wie u. a. das Gesetz über die Besteuerung der
Warenhäuser erkennen lässt. Aus dem Bestreben ferner, einen Einblick in
die Lage der Kleinbetriebe zu erhalten, sind die Erhebungen über die
Lage des Kleinhandels hervorgegangen, welche die Handelskammer zu
Hannover in Verbindung mit anderen Interessenvertretungen veranstaltet
hat; allerdings ist sie über die Veröffentlichung zweier kleiner
Bändchen nicht herausgekommen.
Die vorliegende Arbeit möchte nun auch als ein Beitrag zu diesen
Erhebungen angesehen werden. Den äusseren Anlass zu ihrer Entstehung
gaben die vielfachen Beziehungen, welche der Verfasser mit Angehörigen
des Brauer- und Bierverleger-Berufes in Berlin anknüpfen konnte. Sie ist
nicht in der Absicht geschrieben für oder gegen die Zweckmässigkeit der
sogenannten Mittelstandspolitik einzutreten, sie will vielmehr lediglich
auf Grund einer durch praktische Bethätigung und mannigfache Erkundigung
gewonnenen Erfahrung eine Darstellung der Lage der Berliner Bierverleger
(Flaschenbierhändler) zu geben versuchen, eine Darstellung welche
zugleich die Entwicklung des Berliner Flaschenbiergeschäfts und seine
Ueberführung in den Grossbetrieb einschliesst. Ein gewisser Wert der
vorliegenden Skizze liegt vielleicht darin, dass sie eine Entwicklung
schildert, welche in mancher Beziehung eine typische genannt werden
kann, denn ein Kennzeichen der Entwicklung zum Grossbetrieb ist
entschieden die Ausschaltung der Zwischenglieder dadurch, dass Produzent
und Konsument in direkte Verbindung treten, wie es sich in dem hier
behandelten Falle zeigt.
Was die Fragebogen anbelangt, von denen in der Arbeit die Rede ist, so
erfolgte deren Ausfüllung nicht durch die betreffenden Bierverleger.
Eine Zustellung an die einzelnen Geschäfte mit der Bitte um Auskunft
über die darin gestellten Fragen hätte voraussichtlich gar keinen Erfolg
gehabt. Die Erkundigungen geschahen daher durch den Verfasser auf
mündlichem Wege und auf Grund der hierbei erhaltenen Angaben sind sodann
die einzelnen Bogen ausgefüllt worden. Es war mir möglich, von 46
Bierverlegern, deren Geschäfte in den verschiedensten Stadtteilen liegen
und deren Adressen mit Absicht ganz willkürlich aus dem Adressbuch
gewählt worden waren, detaillierte Auskünfte zu erlangen, die namentlich
in den Ausführungen des II. Teiles vielfach zur Illustrierung und zum
Beweise für die behaupteten Thatsachen angezogen worden sind.
Wenn es mir gelungen sein sollte, die mir gestellte Aufgabe zu lösen, so
danke ich dies vor allem der Unterstützung, welche mir seitens der
beteiligten Kreise zu teil geworden ist. In der bereitwilligsten Weise
sind mir sowohl aus Bierverleger- als auch aus Brauerkreisen oft ins
Detail gehende mündliche und schriftliche Auskünfte gegeben worden, ganz
besonders fühle ich mich dadurch dem Dozenten am Institut für
Gährungs-Gewerbe und Sekretär des Verbandes der Brauereien von Berlin
und Umgegend, Herrn Dr. Struve, zu Dank verpflichtet.
Schliesslich ist es mir Bedürfnis, Herrn Professor Dr. Bücher dafür Dank
zu sagen, dass er mich nicht nur zu dieser Arbeit angeregt, sondern mich
auch während der Herstellung derselben mit Rat und That unterstützt hat.
_Leipzig_, Dezember 1900.
$Der Verfasser.$
I.
Das Flaschenbiergeschäft und seine Entstehung.
Um eine Grundlage für die folgenden Ausführungen zu schaffen, wird es
nötig sein, zunächst den Begriff des zu untersuchenden Gegenstandes
festzulegen. Unter einem Flaschenbiergeschäft werden wir ein Unternehmen
zu verstehen haben, welches sich mit dem Vertrieb von auf Flaschen
gefüllten Bieren abgiebt. Zwei Formen kommen bei diesem Vertrieb
hauptsächlich in Frage: der Verkauf über die Strasse und die auf
Bestellung erfolgende Lieferung ins Haus. Bei letzterer Form handelt es
sich naturgemäss um grössere Quantitäten, da sonst die Lieferung, zumal
wenn der Kunde weit entfernt wohnt, unlohnend sein würde. Wir können
diese Lieferung von auf Flaschen gefülltem Bier in grösseren Quantitäten
gegenüber der allgemeinen Definition als Flaschenbierlieferungsgeschäft
bezeichnen.
Die Vorbedingung jedes Flaschenbiervertriebes ist die Möglichkeit des
Abzuges von Bier auf Flaschen. Die Natur des Bieres ist dabei das
Entscheidende. In Deutschland liegen in dieser Beziehung die
Verhältnisse derartig, dass im allgemeinen zwischen untergährigem und
obergährigem Bier unterschieden werden muss. Das untergährige Lagerbier,
welches vornehmlich in Süddeutschland, speziell in Bayern fast
ausschliesslich genossen wird, _kann_ auf Flaschen gezogen werden, aber
fast allgemein ist die Ueberzeugung, dass dieses Bier »frisch vom Fass«
weit bekömmlicher und besser ist, als das auf Flaschen gezogene. Das in
Norddeutschland und speziell in Berlin früher allgemein, aber auch heute
noch im grossen Masse konsumierte obergährige Bier _muss_ auf Flaschen
gezogen werden, weil es in diesen noch eine Gährung durchzumachen hat,
ehe es genussreif wird, eine Gährung, welche im Fass nicht vor sich
gehen kann. Die Grundlagen für das Flaschenbiergeschäft sind also
durchaus verschiedene, je nachdem es sich um ober- oder untergähriges
Bier handelt. In einer Gegend, in der ausschliesslich obergähriges Bier
genossen wird und daher der Abzug des Bieres auf Flaschen eine
Notwendigkeit ist, wird sich auch der Verkauf über die Strasse bald
einbürgern, und das Flaschenbierlieferungsgeschäft findet einen äusserst
günstigen Boden. Umgekehrt wird da, wo ausschliesslich untergähriges
Bier konsumiert wird, schon der Abzug auf Flaschen und der Verkauf von
Flaschenbier über die Strasse auf Schwierigkeiten stossen, man wird
vorziehen, das Bier direkt in der Wirtschaft zu verzehren, oder aber es
in Krügen, in welche das Bier vom Fass ausgefüllt wird, holen zu
lassen.[1] In Gegenden, in denen beide Bierarten getrunken werden, wird
die allgemeine Einbürgerung des Flaschenbieres davon abhängig sein,
welches Bier _zuerst_ in den Konsum eingeführt wurde. Es ist Thatsache,
dass beim untergährigen Bier der Abzug auf Flaschen dort weniger auf
Widerstand stösst, wo man schon vorher durch den Genuss obergährigen
Bieres daran gewöhnt war, Flaschenbier zu geniessen. An Orten, wo das
obergährige Bier später auftritt, ist die Rückwirkung auf die Abzugsart
des untergährigen Bieres eine geringere.
Die Gründe, welche von dem Abzuge des Bieres auf Flaschen zum Verkauf
über die Strasse und weiterhin zum Lieferungsgeschäft führen, sind zum
Teil durch die Natur des Aufbewahrungsgefässes gegeben. Dieselbe
ermöglicht eine längere Haltbarkeit des Flaschenbieres und macht dadurch
den Bezug grösserer Quantitäten überhaupt möglich; die bequeme Form der
Flaschen erleichtert die nötige Aufbewahrung. Eine Verfälschung durch
Neig- oder Tropfbier ist ausgeschlossen, ebenso ist ein »Schneiden« wie
es in manchen Gastwirtschaften wohl geübt wird, beim Flaschenbier nicht
möglich. Die Etikettierung der Flaschen gestattet dem Biertrinker eine
Kontrolle über Herkunft des Bieres; beim direkten Bezug aus der Brauerei
ist natürlich jeder Zweifel ausgeschlossen. Vor allem aber kommt die
_Bequemlichkeit der Zustellung_ in Betracht. Der Flaschenbierhändler
oder die Brauerei liefert bereitwilligst die Flaschen ohne Pfand und
drängt nicht auf sofortige Wiedergabe. Man ist nicht an das Bier des in
der Nachbarschaft wohnenden Gastwirts gebunden, sondern kann es dort
bestellen, wo es einem beliebt. Die Entfernung kommt nicht in Betracht,
da eine schriftliche oder telephonische Bestellung genügt, um innerhalb
kurzer Zeit das Bier im Hause zu haben. Hauptsächlich fällt ins Gewicht,
dass durch diese Zustellung das Lästige des Bierholens an sich vermieden
wird. Den Frauen oder erwachsenen Töchtern war das Selbsteinholen des
Bieres oft unbequem oder direkt peinlich, namentlich wenn kein
Kolonialwarengeschäft in der Nähe war und das Bier infolgedessen aus
einer benachbarten Gastwirtschaft oder Restauration geholt werden
musste. Es ist nicht übertrieben, wenn man behauptet, dass durch die
Zusendung des Bieres in Verbindung mit der ebenfalls üblich gewordenen
Zustellung anderer Genussmittel manche Familien mit bescheidenem
Einkommen einen Dienstboten ersparen.
Neben diesen Gründen sind es dann weiter wohl hauptsächlich der manchmal
fühlbare _Mangel einer in der Nähe gelegenen Bezugsquelle_, welcher sich
namentlich in vornehmen Stadtgegenden zeigen wird, sowie die
_Rabattbewilligung_ gewesen, welche speziell das Lieferungsgeschäft
gefördert haben. Von Wichtigkeit war bei der ganzen Entwicklung des
Flaschenbiergeschäftes, dass die _Qualität des Flaschenbieres_ ihr
_nicht_ im Wege stand. Vom hygienischen Standpunkt aus können gegen das
Flaschenbier keine Bedenken obwalten: denn es enthält die nämlichen
Bestandteile, die nämliche Kohlensäuremenge wie das Fassbier. Ein
Verderben, »Altwerden« des Bieres durch zu langes Lagern ist bei der
Minimalgrenze, bei welcher das Bier von den Händlern schon »frei ins
Haus« gesandt wird, so gut wie ausgeschlossen, namentlich da es ja dem
Lieferanten bei einigermassen geregeltem Absatz leicht ist, seinen
Kunden das Bier möglichst frisch zu liefern. Andererseits besteht
gerade bei dem Bezug von Fassbier oft die Gefahr »nicht frisches« Bier
zu erhalten. Die Gastwirte sind bemüht, möglichst grosse Fässer
aufzulegen, weil sie bei dem Bezuge von Bier umso besser fortkommen, je
grösseres Gemäss sie nehmen (eine ganze Tonne kostet weniger als 4
Vierteltonnen) und infolgedessen lässt sich tagelanges Lagern nicht
vermeiden. Auch liegt die Regulierung der Temperatur in den Händen des
Empfängers, während dieselbe bei dem Bezuge von Bier vom Fass nur schwer
ist. So dürfte ersichtlich sein, dass die _Qualität_ des Flaschenbieres
seiner Verbreitung nicht hinderlich sein kann.
Eine Thatsache lässt sich allerdings gegen den Flaschenbierversand
anführen, die ihm vielleicht bei einem Teile der Konsumenten nicht zur
Empfehlung gereicht: er beruht fast durchweg auf _Barzahlung_. Der
kleine Viktualienhändler, der das Bier selbst erst in Flaschen vom
Bierhändler bezieht, mag seinen Kunden, die bei ihm neben anderen Waren
auch Bier holen, Kredit gewähren, ebenso der Kolonialwarenhändler und
der Gastwirt. Sie alle haben Gelegenheit, sich über die Kreditwürdigkeit
ihrer Kunden näher zu unterrichten, sie vielleicht täglich zu sehen und
wenden deshalb nichts dagegen ein, wenn vom 20. des Monats oder von der
Mitte der Woche ab »angeschrieben« und nach Empfang des Gehaltes oder
des Lohnes gezahlt wird. Der Bierhändler, der in den meisten Fällen den
Kunden nur dem Namen nach kennt, kann sich hierauf natürlich nicht
einlassen, wenigstens nicht, soweit es sich, wie in diesen Ausführungen,
um Privatkunden handelt. Geht dem Flaschenbiergeschäft hierdurch auf der
einen Seite ein Teil der Kundschaft verloren, so trägt doch andererseits
das Prinzip der Barzahlung auch zu seiner Konsolidierung bei.
Fußnoten:
[1] Es kommt hierbei noch besonders in Betracht, dass infolge des
stärkeren Bierkonsums in Süddeutschland und weil die süddeutschen
Bierwirtschaften meist nur _eine_ Sorte Bier zu führen pflegen, die
Wirtschaften pro Tag mehrere Gefässe ausschänken und infolgedessen das
Bier meist frisch ist. In Norddeutschland dagegen, beispielsweise in
Berlin, dauert bei den meisten Gastwirtschaften der Ausschank eines
Hektoliters mehrere Tage, währenddessen steht das Bier unter
Kohlensäuredruck, um es »frisch« zu erhalten. Hier ist also das
Flaschenbier kein »Notbehelf« sondern wird von manchen direkt aus
ästhetischen Gründen vorgezogen.
II.
Die Entwicklung des Berliner Flaschenbiergeschäfts.
I. Periode (bis 1868.)
Mit der Thatsache, dass bis in die ersten Jahrzehnte unseres
Jahrhunderts hinein in Berlin nur obergähriges Bier produziert wurde
erübrigt sich die Aufgabe, die _Entstehung_ des _Flaschenbiergeschäfts_
für Berlin zu begründen. Schon Krünitz[2] erwähnt im fünften Bande
seiner Encyklopädie in dem Artikel über das Bier, der nebenbei bemerkt
287 Seiten umfasst, »das Weissbier wird in Berlin _selten vom Fass_
verkauft, sondern insgemein an die Bierschänker abgeliefert und von
diesen auf Bouteillen gezogen«. Bei der hier erwähnten Ausnahme handelt
es sich wahrscheinlich um das Koffent von dem Professor Holtze in seiner
Skizze »Berlin vor zwei Menschenaltern« schreibt: »Der gemeine Haustrunk
war ein mattherziges Weiss- oder Braunbier, die Quartflasche zu 1
Silbergroschen. Ein noch viel wohlfeileres und viel dünneres Getränk gab
es in dem südlichen Teile der Wilhelmstrasse und gewiss auch anderwärts
unter dem Namen Koffent. Wenn der Koffent, über dessen Geschmack und
Wirkungen ich nicht mitreden kann, vom Fass gezapft wurde, wie ich mich
zu erinnern glaube, _so war es das einzige Bier, welches in anderer
Gestalt als in Flaschen aus dem Keller kam_.« In welcher Weise der
Koffent mit dem Weissbier verwandt und wie es möglich war, ihn vom
Fasse zu verzapfen, oder ob es sich bei den hier von Krünitz und Holtze
in allerdings sehr unbestimmter Form ausgesprochenen Beobachtungen um
eine Art Frischbierverkauf (vgl. sp. S. 57) handelte, soll an dieser
Stelle nicht näher untersucht werden, zumal ja aus beiden Aeusserungen
hervorgeht, dass der Koffent nur eine geringe Rolle unter den Berliner
Bierarten gespielt hat. Wenn wir von dem Koffent absehen, so bleibt also
die Thatsache bestehen, dass bis weit in unser Jahrhundert hinein in
Berlin nur obergähriges Bier produziert wurde, das, wie es bei Krünitz
heisst, »auf Bouteillen« gezogen wurde. Die Produktion lag im
achtzehnten Jahrhundert in Berlin, wie auch sonst in Brandenburg, in den
Händen der Brauberechtigten, d. h. die Braugerechtigkeit war als
Realrecht mit gewissen Grundstücken verbunden. Geschah das Brauen
zunächst in den Häusern selbst, so wurden später, angeblich aus
feuerpolizeilichen, vornehmlich aber wohl aus fiskalischen Gründen
eigene Brauhäuser vom Magistrat errichtet, in denen die Bürger reihum
brauten. Doch machten gegen den Anfang unseres Jahrhunderts viele
Brau_eigner_ -- wie sie im Adressbuch bezeichnet wurden -- von ihren
Braurechten keinen Gebrauch mehr, noch zu Anfang des 18. Jahrhunderts
wurden in Berlin 426 Braustellen gezählt, im Jahre 1800 war ihre Zahl
schon auf 85 gesunken. In dem Jahrzehnt zwischen 1770 bis 1780 verliert
die Brauerei den ihr bis dahin eigenen Charakter eines Nebengewerbes und
tritt als alleiniges Gewerbe ohne Berufsvereinigung auf, wenigstens
ergiebt die Statistik in diesen Jahren zum ersten Mal, dass die Zahl der
im Brauereigewerbe beschäftigten Personen _grösser_ ist, als die der
Braueigner, während früher beide Zahlen mit einander stets
übereinstimmten.[3] Die älteste von den noch heute bestehenden
Brauereien, die Weissbierbrauerei von Albert Bier, führt ihre Gründung
auf das Jahr 1792 zurück. Mit der Einführung der Gewerbefreiheit
verschwindet das Eigenbrauen nach und nach vollständig und das
Brauereigewerbe entwickelt sich in ungehinderter Weise.
Mit dem Vorherrschen des obergährigen Bieres war nun zunächst der
Flaschenbierhandel in der Form des Verkaufs über die Strasse verbunden.
Wenn das Bier von den Bierschänkern auf »Bouteillen« gezogen wurde, so
wird es nicht nur in der Wirtschaft zum Ausschank gekommen, sondern auch
von den Bürgersleuten zum Teil zu Hause getrunken worden sein.
Wahrscheinlich war dieser Absatz zunächst nicht gross, da es nach den
Schilderungen, die wir über das Berlin des vorigen Jahrhunderts
besitzen, den Anschein hat, als ob der Hauptabsatz des Bieres in den
Gastwirtschaften lag und das Bier überhaupt mehr für die _männliche_
Bevölkerung reserviert und noch nicht in dem Masse wie heute als
tägliches Genussmittel in die Familie eingedrungen gewesen wäre.
Immerhin bleibt auch dann für den Verkauf über die Strasse noch eine
andere Art der Bierverwendung übrig, nämlich der Zusatz von Bier zu
Biersuppen, ferner zum Karpfenkochen, wovon übrigens auch schon Krünitz
berichtet.
Frühzeitig fand nun in Berlin schon ein Import von allerlei Bieren
statt, aus verschiedenen Teilen der Mark, ebenso wie aus Pommern (bes.
Stettin), und im Jahre 1711 findet man in der Jahresrechnung der
Steuerbehörde schon 52 Sorten fremder Biere, die in 40464 Tonnen zum
Ausschank kamen; kurze Zeit darauf sind es gar 72 Sorten geworden,
während später dieser Import wieder auf ca. 20000 Tonnen herabsank. Ob
sich unter den eingeführten Sorten auch untergährige Biere befanden,
lässt sich schwer feststellen, überwiegend waren wohl die eingeführten
Biere auch obergährig. Für den Fall, dass auch untergährige Bierarten
mit eingeführt wurden, lässt sich als sicher annehmen, dass auch bei
diesem Bier der Abzug auf Flaschen oder Kruken sich eingebürgert hat, da
die Berliner durch das Weissbier an den Genuss von Bier in der Form von
Flaschenbier gewohnt waren.
In welcher Weise sich nun der Verkauf über die Strasse erweitert hat,
welche der vorher angegebenen _allgemeinen_ Gründe für die Entwicklung
des Berliner Flaschenbierversandgeschäftes besonders massgebend gewesen
sind, dass lässt sich bei dem vollständigen Mangel an irgendwelchem
Material weder nachweisen noch konstruieren. Thatsache ist jedenfalls,
dass wir schon sehr früh authentische Nachrichten über das Bestehen
eines Flaschenbierhandels haben und zwar durch folgende, der Vossischen
Zeitung entnommene Inserate:
Aus dem Jahrgang 1820:
Stettiner Doppelbier von A. Bergemanns Erben ist in Gefässen und
Flaschen in deren Niederlage zu haben. R. Bettge, Gertraudt- u.
Rossstr.-Ecke. Lautersack, Jägerstr. 52.
Stettiner Bier in grossen und kleinen Gebinden, in Quart und
Flaschen zu haben bei G. C. Elgeti.
Porter Bier à Fl. 6 Gr. »bei mehreren Flaschen billiger«.
Friedrichsgracht 60.
Diese Anzeigen bedeuten nur eine Stichprobe und liessen sich leicht
vervielfachen. Während in ihnen zunächst nur die vage Ankündigung »in
Partieen billiger«, »bei mehreren Flaschen Rabatt« sich findet, geben
spätere Anzeigen darüber genauere Angaben:
1823. Bergemanns Stettiner Doppelbier, die grosse Flasche 5 Gr. 10
gr. Fl. für 1 2/3 Thl. ferner Süssrahmbutter empfiehlt Dittmann,
Zimmerstr. 78.
1828. Wir liefern 22 Fl. à 3/8 oder 12 Fl. à ¾ Quart für 1 Thlr.
und senden es jedem frei in seine Wohnung. Ostermann & Co.,
Spandauerstr. 29.
Ein anderer Bierhändler führt mehrere Biersorten und empfiehlt in seiner
Anzeige aus dem Jahre 1836: Bayrisches Felsenkeller-Bier, Grünthaler,
Ale und Porter; schon 6 Jahre früher, 1830, findet sich eine Annonce,
welche speziell auf Wiederverkäufer berechnet ist:
Den Herren _Gastwirten_ und _Restaurateuren_ liefere ich frei ins
Haus: für 1 Thlr. 18 ¾ Fl. auch 42 2/8 Fl.; die To. zu 7 Thlr.
Einfach-Bier To. 3 Thlr., bei mehreren To. billiger. Niederlage bei
Ostermann, Brüderstr. 7, Philipson, Poststr. 1.
Es ist diesen Anzeigen eines gemeinsam: fast durchweg empfehlen sie
auswärtige Biere, es wird Stettiner, Kottbuser, Potsdamer,
Fürstenwalder, Augsburger, Crossener und Köstritzer Bier empfohlen,
daneben Porter und Ale. Jedoch wäre es falsch, aus dieser Thatsache
folgern zu wollen, dass das Flaschenbierlieferungsgeschäft sich zuerst
bei den auswärtigen Bieren eingebürgert hätte. Auch in den Zeiten, als
das Flaschenbierlieferungsgeschäft längst eine grössere Bedeutung
erlangt hatte, wird man vergebens nach Anzeigen suchen, welche das
Berliner Weissbier empfehlen. Wenn in diesen frühen Jahren und auch
später in den Annoncen nur von auswärtigen Bieren die Rede ist, so
beweist dies nur, dass diese Biere zu ihrer Einführung fortgesetzter
Reklame bedurften, während die Weissbierlieferungsgeschäfte eine solche
für unnötig hielten. Auf der anderen Seite lässt die zum Teil intensive
Benutzung der Reklame seitens der Niederlagen für auswärtige Biere auch
einen Schluss auf ihre kaufmännische Ueberlegenheit zu.
Zu gleicher Zeit geben diese Anzeigen aber auch nach einer anderen
Richtung hin wertvolle Fingerzeige; sie lassen in Verbindung mit anderen
Quellen erkennen, wie es in Berlin in jenen Jahren mit den
Bierverhältnissen überhaupt bestellt war. Was zunächst den Konsum von
Bier ausser dem Hause anbetraf, so konnte er geschehen beim Gastwirt
(auch Bierschänker genannt), im Restaurant und im Café oder Kaffeehaus.
Dabei war die Bedeutung dieser Bezeichnung eine ähnliche wie heute:
unter Restaurant verstand man ein Lokal für das bessere Publikum, die
Verabreichung warmer Speisen bildete bei ihm, im Gegensatz zur
Gastwirtschaft die Regel. Im Café erhielt man ausser dem Getränk, von
welchem der Name des Betriebes sich herleitet meist nur Bayrische oder
»echte« Biere. Vielfach scheint in diesen Café's weibliche Bedienung
vorgewaltet zu haben, denn in dem Inseratenanhang des Berliner
Adressbuches findet sich in diesen Jahren bei einer Annonce die
vielsagende Ueberschrift: Wo findet man ein Café mit gutem bayrischen
Bier _ohne_ weibliche Bedienung? welche Frage vom Fragesteller dann in
beruhigender Weise beantwortet wird. Das Kaffeehaus trägt einen
gemütlicheren Charakter, es verhält sich zum Café etwa wie der Gasthof
zum Hotel, das feinere giebt der Deutsche natürlich durch den
französischen Ausdruck wieder! Im Kaffeehaus gab es auch Weissbier, wie
aus einer Annonce in dem Jahrgang 1829 der Vossischen Zeitung
hervorgeht. Zum Teil besassen auch die Viktualienhändler die
Ausschankgerechtigkeit für Bier, wenigstens kann man es nicht anders
verstehen, wenn es im Adressbuch unter dem Branchenverzeichnis heisst:
Bierschänker s. a. Viktualienhändler. Schliesslich erhielt man Bier
auch in den Hotels und Gasthöfen, wenn auch deren Betriebsvereinigung
mit der Restauration wohl noch nicht so allgemein geworden war, wie
heute. In den Konditoreien dagegen, die gegenwärtig fast sämtlich Bier
führen, manche sogar »vom Fass«, scheint man bis in die vierziger Jahre
hinein kein Bier erhalten zu haben. Destillation bedeutet damals noch
einen reinen Branntweinausschank, der erst später mit dem Bierausschank
vereinigt wurde, sodass noch heute für ein Lokal, in dem neben Bier auch
Schnaps ausgeschänkt wird, die Bezeichnung »Destillation« gebräuchlicher
ist als Gastwirtschaft.
Was die Zahl der hier angeführten Geschäfte anbelangt, so gab es in
Berlin 1840 etwa 80 »Cafétiers und Restaurateure« und 380 Schankwirte,
1850 dagegen 450 Cafétiers und Restaurateure und 700 Schankwirte, die
Zahl der Viktualienhändler betrug 1840 etwa 700, 1850 gegen 1000. Doch
sind letztere Zahlen für uns ohne Wert, da wir nicht wissen, wie viele
Viktualienhändler Bierausschank betrieben. In einem Aufsatz, der in der
Wochenschrift für Brauerei veröffentlicht wurde,[4] werden bereits für
das Jahr 1825 984 Speise- und Schankwirte gezählt, allerdings erwähnt der
Verfasser, dass deren Zahl während der nächsten Jahre fortdauernd
zurückgegangen wäre.
Für den Flaschenbierhandel kommen diese Geschäfte -- mit Ausnahme der
Cafés und wohl auch der Hotels -- insofern in Frage, als sie Bier über
die Strasse verkaufen. Die Cafés bezogen das Bier, dessen Absatz bei
ihnen ja noch mehr als heute Nebengeschäft war, selbst erst vom
Bierhändler und beschäftigten sich nur mit dem Ausschank, ebenso die
Hoteliers und Gasthofbesitzer. Die »Kaffeehäuser« dagegen (deren es
allerdings wohl nur wenige gab), verkauften auch Bier über die Strasse
und zwar kostet nach einer Annonce aus dem Jahre 1828 die Flasche
Weissbier »im Hause« 2 ½ Sgr. »ausser dem Hause« 2 Sgr. Bei den
Restaurateuren, die besser durch die damals auch noch übliche
Bezeichnung »_Speisewirte_« gekennzeichnet werden, spielt der Verkauf
über die Strasse nur eine geringe Rolle, manche verzichten ganz darauf.
In der Hauptsache lag also der Verkauf über die Strasse in den Händen
der Schankwirte und Viktualienhändler, bei welchen letzteren das Bier
unter den zum Verkauf gelangenden Viktualien an erster Stelle gestanden
zu haben scheint. Neben den Viktualienhändlern kommt schliesslich noch
der Material- oder Kolonialwarenhändler, auch wohl einfach »Kaufmann«
genannt, in Betracht.
Diese drei letzteren Geschäftszweige müssen wir näher ins Auge fassen,
um über die Natur des Bierlieferungsgeschäftes in den ersten Jahren
seiner Entwicklung Klarheit zu erhalten. Es sind vorher die sachlichen
Gründe namhaft gemacht worden, welche für den Bierbezug in grösseren
Quantitäten sprechen. Der _äussere Anlass_ zu einem solchen Bierbezug
konnte ja leicht gegeben sein, z. B. bei Festlichkeiten in der Familie
oder sonstigen besonderen Gelegenheiten, welche einen starken Bierkonsum
voraussehen liessen. Da es sich in einem solchen Fall wohl um die
Abnahme von 15-20 Flaschen handelte, so berechnete der Lieferant auch
einen ermässigten Preis bezw. gab eine oder zwei Flaschen mehr, als er
nach dem Detailpreis zu liefern verpflichtet war. Eine gewisse
Bequemlichkeit[5] und die Absicht, dauernd diesen Rabatt zu erhalten,
waren unter den angeführten Gründen wohl die augenfälligsten und daher
zunächst wirkenden, welche den Einzelfall zu einer dauernden
Gepflogenheit machten. In der ersten Zeit hat sich der Kundenkreis des
Bierhändlers gewiss nur über die nächste Nachbarschaft erstreckt. Dann
konnte es aber wohl vorkommen, dass jemand aus der Nachbarschaft
fortzog, das Bier aber noch von seinem früheren Lieferanten beziehen
wollte; Verwandte und Bekannte des Bierhändlers aus anderen Stadtteilen
kamen hinzu, und so begann das Lieferungsgeschäft seinen anfänglichen
Charakter als _Gelegenheitsgeschäft_ aufzugeben und ein planmässig auf
Erwerbung von Kunden zum Zwecke des Absatzes grösserer Quantitäten Bier
gerichteter Geschäftsbetrieb zu werden.
Dass für Berlin dieser Charakter dem Bierlieferungsgeschäft schon
frühzeitig aufgeprägt wurde, ist vorher gezeigt worden. Wenn man nun die
Namen derjenigen, welche die citierten Annoncen veröffentlicht haben, im
Adressbuch nachschlägt, so findet man bei der Mehrzahl von ihnen die
Bezeichnung »Kaufmann«. Im Berliner Sprachgebrauch ist diese
Bezeichnung damals, wie z. T. auch noch heute, gleichbedeutend gewesen
mit _Materialwarenhändler_, während man in den meisten Fällen, heute den
Begriff von Handlungsgehülfen, Komptoirpersonal, überhaupt
kaufmännischer _Angestellten_ damit verbindet. Hinter den Namen einiger
der Inserenten finden wir die Berufsbezeichnung »Handelsmann«, einer
wird als Posamentier (!) bezeichnet, mehrere als Restaurateure, wobei
hinzugesetzt ist »und Niederlage fremder Biere«. Fügen wir hinzu, dass
schon Ende der dreissiger Jahre der Begriff des Viktualienhändlers mit
dem des Bier_händlers_ identisch ist (nicht mehr mit dem des
Bier_schänkers_), so ergiebt sich für die Gestaltung des
Bierversandgeschäftes folgendes Bild:
Es ist schon damals zu unterscheiden zwischen den Geschäften, welche
sich mit dem Vertrieb des Berliner obergährigen Weissbiers und denen,
welche sich hauptsächlich mit dem Vertrieb auswärtiger, z. T.
untergähriger Biere abgeben. Die Inhaber der ersteren, die grosse
Mehrzahl, setzen sich zusammen aus Viktualienhändlern und Gastwirten,
die der letzteren aus Kaufleuten (d. h. Kolonialwarenhändlern) und
Restaurateuren. Aus diesen Bezeichnungen lässt sich schon ersehen, dass
die obergährigen _Berliner Biere_ das Volksgetränk darstellten, während
die auswärtigen Biere von den feineren Kreisen genossen wurden, die ja
auch sonst ihre Bedürfnisse zumeist nicht beim Viktualien-, sondern beim
Kolonialwarenhändler deckten und ihr Glas Bier nicht beim Bierschänker,
sondern im Restaurant tranken. In der ersteren Kategorie scheint das
_Lieferungs_geschäft zumeist bei den Viktualienhändlern ausgebildet
gewesen zu sein, vielleicht schon deshalb, weil dem Viktualiengeschäft
für sich die Frau allein viel besser vorstehen konnte, als der
Gastwirtschaft. Während der Mann die Bestellungen auf Bier ausführte und
mit dem Handwagen oder einem primitiven Gefährt (Hundewagen) das Bier an
die Kunden ablieferte, ebenso zu Hause den Abzug, die Reinigung der
Flaschen etc. besorgte, verkaufte die Frau Gemüse, Obst, Kartoffeln,
Bier in einzelnen Flaschen und die übrigen zum Haushalt gehörenden
Artikel des Geschäfts, vermietete die Drehrolle für das Rollen der
Wäsche etc., alles Obliegenheiten, die ihrer Natur nach der Frau viel
eher anstehen, als dem Mann. In der Gastwirtschaft dagegen, ist das
Bedienen der Gäste, die Unterhaltung mit ihnen u. a. wieder durchaus
Sache des Mannes, sodass dieser, wenn er neben der Gastwirtschaft noch
Bierverlag betreibt, immer in Gefahr kommt, eines der Geschäfte auf
Kosten des anderen zu vernachlässigen.
So ist die erste Geschäftsart für die Ausbildung des
Bierlieferungsgeschäftes günstiger als die letztere und die Loslösung
des Bierverlages aus der Betriebsvereinigung ist in ihr wahrscheinlich
eher erfolgt, als in den wenigen Gastwirtschaften, welche einen über die
nächste Nachbarschaft hinausgehenden Bierversand betrieben.
Was nun die »Bier-Niederlagen« angeht, welche schon früh als besondere
Rubrik im Berliner Adressbuch auftauchen, so tragen sie einen ähnlichen
Charakter, wie heute die »Vertretungen« oder »Generalagenturen« der
auswärtigen Brauereien. Allerdings mit zwei Ausnahmen. Die heutigen
Vertreter oder Generalagenten auswärtiger Brauereien beschränken sich
_meist_ auf den Fassbierhandel und überlassen den Verschleiss in
Flaschen an Zwischenglieder; jene Bierniederlagen gaben zwar auch das
Bier in Fässern ab, wenn es verlangt wurde; das Hauptgeschäft aber
bildete der Vertrieb von Flaschenbier und zwar sowohl in der Form der
_Lieferung_ als auch in der des Verkaufes über die Strasse. Die
Verbindung mit dem Verkauf über die Strasse, der bei manchen vielleicht
den beträchtlicheren Teil des Gesamtumsatzes ausmachte, giebt auch den
zweiten Hauptunterschied: die Bierniederlage trat damals nur in
Berufsvereinigung mit anderen Geschäften auf, die heutige Vertretung
bildet ein Geschäft für sich. Die Aehnlichkeit auf der anderen Seite
liegt darin, dass beide das Bier in Fässern von einer auswärtigen
Brauerei beziehen und vertreiben, ebenso dass diese Bierniederlagen, wie
heute die Vertretungen, im Gegensatz zu den übrigen Bierhandlungen schon
frühzeitig _kaufmännisch_ betrieben wurden. So wird nicht nur die
Reklame von ihnen zuerst ausschliesslich und planmässig zur Gewinnung
von Kunden betrieben, sondern es muss auch auffallen, dass unter ihnen
zuerst ein Geschäftsinhaber auftritt, der zur Korporation der Berliner
Kaufmannschaft gehört (C. W. Hoffmann 1830); ebenso wie zuerst unter
ihnen Kompagniegeschäfte sich bilden (Ostermann & Co., 1828).
In der weiteren Entwicklung des Berliner Flaschenbierhandels tritt nun
bis zu dem Jahre, das wir als Schlusspunkt der ersten Periode angenommen
haben, in den Konsumtionsverhältnissen ein Moment auf, welches _damals_
auf die Entwicklung des Flaschenbierhandels noch keinen tiefgehenden
Einfluss ausgeübt hat, wegen seiner Wichtigkeit aber doch an dieser
Stelle schon erwähnt werden muss. Es betrifft die Einführung des nach
bayrischer Art gebrauten Bieres in Berlin. Nach der von uns gegebenen
Darstellung war der Konsum der Berliner Einwohnerschaft bis dahin
gedeckt worden durch in Berlin gebrautes obergähriges (Weiss- und
Braunbier) und durch auswärtiges Bier, das sowohl obergährigen als auch
untergährigen Charakters sein konnte. Nun wird im Jahre 1838 in Berlin
durch den früheren bayrischen Weinküfer Hopf zum ersten Male Bier nach
bayrischer Art gebraut und in seinen, am Tempelhofer Berg gelegenen
Lokalitäten zum Ausschank gebracht[6]. Das neue Bier mundet den
Berlinern zum grossen Teile ausserordentlich und findet daher leichten
Eingang in den Konsum, verschiedene Braumeister, die anfänglich bei Hopf
angestellt waren, machen sich selbständig. Ebenso wie der erste
Hersteller des bayrischen Bieres aus einer Weinhandlung hervorgegangen
ist, so soll auch in den Weinstuben zuerst das bayrische Bier neben dem
Wein eingeführt worden sein[7]. Eine besondere Anziehungskraft übte auf
die Berliner die von Hopf seit 1840 eingeführte, auch von Bayern
importierte Sitte des »Bock«-Anstiches im Frühjahr aus; bis in die
achtziger Jahre war der Bock-Ausschank am Tempelhofer Berg ein
Wallfahrtsort für die Berliner und der erste Tag des Bock-Anstiches
bedeutete ein Ereignis. Eine Anzahl von grossen Ausschänken wurde
gegründet, sogenannte »Bayrische Bierhallen«. In welcher Weise der
Konsum von bayrischem Bier seit seiner Einführung zugenommen hat,
darüber fehlen uns leider zuverlässige Zahlen, wie ja die ersten Zahlen
über die Berliner Bierproduktion überhaupt erst für das Jahr 1860 aus
dem Jahresberichte der Aeltesten der Kaufmannschaft erhältlich sind. Im
Jahre 1860 hatte die Produktion des Lagerbieres beinahe die Hälfte von
der des Weissbieres erreicht: sie betrug 150421 hl; die
Weissbierproduktion 370284 hl. Schon 1865 hatte sich das Verhältnis auf
324108 zu 544723 verschoben und vom Jahre 1869 an begann die Produktion
des nach bayrischer Art gebrauten Lagerbieres die der obergährigen Biere
zu überholen, und hat sich bis in die Gegenwart hinein aus ihrer
führenden Stellung nicht mehr verdrängen lassen.
_Zunächst_ wurde, wie schon bemerkt, eine auffallende Aenderung in der
Form des Flaschenbierhandels durch die Einführung und schnelle
Ausbreitung des Konsums von »bayrischem Bier«, wie es in Berlin genannt
wurde, nicht bewirkt. Eine Konkurrenz wurde dadurch den
Weissbierbrauereien und den auswärtigen Brauereien geschaffen, die Bier
nach Berlin exportierten. Diese Konkurrenz wirkte auch auf die
Bier-Niederlagen ein, denn es ist ersichtlich, dass z. B. der Absatz
auswärtiger untergähriger Biere durch die Konkurrenz des neuen Berliner
untergährigen Bieres bedroht sein musste. Die übrigen Bierhändler
schwankten eine Zeit lang in ihrer Stellungnahme zu dem neuen Biere; ein
Teil unter ihnen beschränkte sich bis in den Anfang der sechsziger Jahre
hinein auf den Absatz von Weiss- und Braunbier. Die Mehrzahl jedoch kam
dem Verlangen ihrer Kunden nach, zog auch das »bayrische Bier«[8] auf
Flaschen und versuchte dadurch den Ausfall der durch die Zurückdrängung
des Konsums von Weissbier herbeigeführt wurde, zu kompensieren.
Allerdings waren ja von vornherein für den Flaschenbiervertrieb die
Chancen bei dem bayrischen Biere erheblich ungünstigere als bei dem
Weissbier. Da das Weissbier auf Flaschen gezogen werden _musste_, so war
bei ihm der Absatz in Flaschen gleich 100 %. Das bayrische Bier dagegen
kam zu etwa 70 % vom Fass zum Ausschank und nur der kleinere Teil wurde
in der Form des Flaschenbieres genossen. Neben den grossen
Ausschanklokalen, in denen -- schon der Bequemlichkeit halber -- das
bayrische Bier sich äusserst schnell einbürgerte, begannen auch die
Gastwirte nach und nach mit dem Ausschank und wenn es auch gewiss in den
sechsziger Jahren noch keine Gastwirtschaften gab, welche _nur_
bayrisches Bier ausschänkten, so verringerte sich doch andererseits auch
ständig die Zahl derjenigen, welche nur Weissbier führten und
allmählich begannen diejenigen Geschäfte zu überwiegen, bei denen das
Hauptgewicht auf dem Ausschank des bayrischen Bieres lag.
Auf den ersten Blick scheint es, als wenn diese Veränderung in den
Konsumtionsverhältnissen den Bierhändlern nur Nachteile hätte bringen
können. Vor allen ging die Lieferung an die grossen Ausschanklokale in
Berlin und Umgegend zurück; eine Kompensation durch Lieferung von
bayrischem Bier war hier ausgeschlossen, denn wenn diese
Ausschankstätten bayrisches Bier verschänkten, so bezogen sie es in
Fässern von den Brauereien. Doch stand dieser Absatzminderung zunächst
die _absolute_ Steigerung der Weissbierkonsumtion entgegen, die im
Zusammenhang mit der Bevölkerungszunahme auch damals anhält. Dazu kommt
aber noch ein anderes Moment. In vielen Gastwirtschaften hatte, wie
schon bemerkt, der Ausschank von bayrischem Bier den des Weissbieres bei
weitem überflügelt. Unter diesen Umständen hielt es der betreffende
Gastwirt nicht mehr für nötig, das Weissbier selbst abzuziehen, sondern
bezog es in Flaschen vom Bierverleger. Es hängt dies damit zusammen,
dass der Abzug des bayrischen Bieres, das Verschänken des in der
Brauerei genussreif hergestellten Bieres durchaus keine Schwierigkeiten
macht, im Vergleich zu dem Abzug von Weissbier, das zumal früher eine
individuelle Behandlung verlangte (vgl. später S. 58). So kam es denn,
dass mit der Einführung des bayrischen Bieres viele Leute aus allerlei
Berufen ohne irgend welche Vorkenntnisse eine »Kneipe« aufmachten, denen
das Abziehen des Weissbieres nicht nur wegen des geringeren Absatzes
unnötig, sondern in den meisten Fällen _unbequem_ erschien und die es
deshalb vorzogen, das Bier vom Flaschenbierhändler zu beziehen. War
früher der Gastwirt fast in allen Fällen ein Konkurrent des
Flaschenbierhändlers, so wurde jetzt eine grosse Anzahl zu Kunden ihres
früheren Konkurrenten. Eine ähnliche Erscheinung finden wir bei den
Viktualienhändlern. Ein Teil derselben betrieb den Absatz von Bier als
Hauptgeschäft und bildete das Hauptkontingent für den neu sich bildenden
Stand der Bierverleger, die übrigen jedoch gaben den Abzug des Bieres
auf und zogen es vor, das Bier in Flaschen vom Flaschenbierhändler zu
beziehen.
Es ist anzunehmen, dass diese Umwandlungen in der Gastwirtschaft und im
Viktualienhandel die durch die Einführung des bayrischen Bieres
bedingte teilweise Ungunst der Geschäftslage aufhoben. Nimmt man hinzu,
dass der Bedarf fortwährend im Steigen begriffen war, eine Uebersetzung
in dem Gewerbe des Flaschenbierhandels aber nicht eintrat, so konnte die
Lage der Flaschenbierhändler ohne Uebertreibung als eine sehr günstige
bezeichnet werden. Diese Gunst der Geschäftslage führt dazu, dass
zunächst schon in den fünfziger, in stärkerem Massstabe dann in den
sechsziger Jahren aus den verschiedenen Betriebsvereinigungen der
Flaschenbierhandel als _selbstständige Unternehmung_ sich loszulösen
beginnt. Und zwar aus dem Viktualiengeschäft und der Gastwirtschaft der
Bier-Verlag, aus der in Verbindung mit Restauration oder
Kolonialwarenhandlung betriebenen Bier-Niederlage die selbständige
Vertretung. Im Jahre 1868 finden wir im Branchenregister des Berliner
Adressbuches zum ersten Male die Rubrik »Bier-Verleger« und zwar werden
in ihr 102 Namen aufgeführt mit Inbegriff der Vertretungen auswärtiger
Brauereien. Dieser Umstand ist natürlich nicht dahin zu deuten, als ob
im Jahre 1868 oder überhaupt in einem Zeitraum von wenigen Jahren die
Umwandlung aus der Betriebsvereinigung in den selbständigen Bierverlag
vor sich gegangen sei, es wurde schon darauf hingewiesen, dass bereits
in den fünfziger Jahren Bierverlagsgeschäfte als solche bestanden.[9]
Andererseits ist als ebenso sicher anzunehmen, dass der Prozess der
Loslösung des Bierverlages aus der Betriebsvereinigung auch im Jahre
1868 noch nicht abgeschlossen war und namentlich die Form der
Betriebsvereinigung des Bier-Verlages mit der Gastwirtschaft vielfach
noch bestand. Immerhin ist die Thatsache, dass im Jahre 1868 die
Bierverleger durch die Aufnahme ihres Gewerbes im Berliner Adressbuch
als besonderer Berufsstand gewissermassen legitimiert wurden, wichtig
genug, um in ihr einen gewissen Abschluss des ersten Teiles der
Entwicklung des Berliner Flaschenbierhandels zu sehen. Noch aus einem
anderen Grunde. Um dieselbe Zeit, in welcher der Bierverlag immer mehr
selbständig wurde, entsteht gleichzeitig in Berlin die erste
Lagerbrauerei für bayrisches Bier _in der Form der Aktiengesellschaft_,
welche versucht, die als Zwischenglieder zwischen Brauerei und Publikum
stehenden Bierverleger dadurch auszuschalten, dass sie, und zwar
im Jahre 1868, _ihr Flaschenbier direkt an die Konsumenten
absetzt_. Der Bierverlag als selbständiges Unternehmen auf der einen
-- die Lagerbierbrauerei als Aktiengesellschaft, welche den
Flaschenbiervertrieb in eigene Regie nimmt, auf der anderen Seite --
eröffnen für unsere Betrachtung ganz neue Ausblicke, die von selbst in
die zweite Periode der Entwicklung des Berliner Flaschenbierhandels
hinüberleiten.
Fußnoten:
[2] Oekonomische Encyklopädie, oder allgemeines System der Land-, Haus-
und Staats-Wissenschaft etc. In 242 Bänden von 1772-1858.
[3] Vergl. Wiedfeldt, Statistische Studien zur Entwicklungsgeschichte
der Berliner Industrie von 1720-1890. Schmollers Forschungen, Band XVI,
Heft 2.
[4] Berlin im Zeichen des Gambrinus vom Jahre 1319 bis zum Jahre 1848.
(Ohne Nennung des Verfassers.) Wochenschrift für Brauerei, Berlin. XVI.
Jahrgang.
[5] Z. B. die Unlust des Treppensteigens bei dem Aufkommen der hohen
vierstöckigen Häuser.
[6] Schon 1829 hatte übrigens die preussische Regierung auf ihre Kosten
und wohl auf Anregung der Königin Elisabeth, einer bayrischen Prinzessin
2 (Potsdamer) Brauer nach München zur Erlernung der bayr. Brauerei
geschickt. Vgl. Struve, Bayr. Braugewerbe, pag. 60.
[7] Wie anderwärts, so liessen auch in Berlin Weinhändler und
Hotelbesitzer ihre Söhne oft Brauer werden und in München lernen. Die
Familien Habel und Happold gehören hierher, erstere eine Weinhandlungs-,
letztere eine Hotelbesitzersfamilie, die zuerst auch eine sogenannte
»bayerische Bierstube« führte.
[8] Diese Bezeichnung ist sprachlich unrichtig, aber da sie in Berlin
eingeführt ist (das aus Bayern eingeführte Bier bezeichnet man im
Gegensatz zu dem nach bayrischer Art gebrauten Berliner Lagerbier als
»echtes«), so ist sie auch in dieser Arbeit beibehalten worden.
[9] Als der älteste Bierverleger wurde mir ein gewisser Lange,
Barnimstrasse, bezeichnet, der bereits 1842 sein Viktualiengeschäft
aufgegeben und sich lediglich mit dem Vertrieb von Flaschenbier befasst
haben soll.
Die Entwicklung des Berliner Flaschenbiergeschäfts.
II. Periode (1868 bis zur Gegenwart).
Bei unseren Betrachtungen über die weitere Entwicklung des Berliner
Flaschenbiergeschäfts werden wir von der Entwicklung des Berliner
Bierkonsums im allgemeinen auszugehen haben. Anschliessend hieran wird
es uns leicht sein, die Einwirkung dieser Entwicklung auf den Genuss von
Flaschenbier und so auf das Flaschenbiergeschäft selbst zu ersehen. Die
Weiterbildung des Berliner Brauereigewerbes wird uns die Anteilnahme der
Brauereien an der Befriedigung des Flaschenbierkonsums zeigen, ebenso
die Entstehung der Kannenbier- und Syphongeschäfte und deren Bedeutung.
Die Verschiebungen in der Lage des Bierverlegerstandes durch die
Einwirkung der vorerwähnten Momente werden dann deutlich erkannt werden
können.
Die Entwicklung des Berliner Bierkonsums.
In erster Linie werden hierbei die Vorgänge in der Bewegung der
Bevölkerung ins Auge zu fassen sein. Denn naturgemäss kommt die
Bevölkerung nach Zahl und Zusammensetzung vor allem _da_ in Betracht, wo
es sich um den Konsum von Genussmitteln handelt. Berlins Bevölkerung ist
nun, wie bekannt, in einer selbst für eine Grossstadt überraschenden
Weise gestiegen. Noch 1858 hatte Berlin kaum eine halbe Million
Einwohner (448000), zehn Jahre später zählte es bereits 700000 und 1876
erreichte es fast die Million (964000). Rechnet man die Vororte im
Umkreise von 2 Meilen hinzu, die ja bei der Ausbildung der
Verkehrsverhältnisse de facto längst zu Berlin gehören, so hat Berlin
bereits 1875: 1131000, 1885: 1559000 und 1895: 2255000 Einwohner. Die
Konsumfähigkeit wird dabei durch ihre Alterszusammensetzung noch erhöht.
Es werden in einer Grossstadt wohl in den meisten Fällen Leute im
erwerbsfähigen Alter in den »besten Jahren« zahlreicher zu finden sein,
als in der Mittel- oder Kleinstadt und gar auf dem Lande, weil die in
den Städten dominierende Grossindustrie auf der einen Seite diese Leute
braucht und auf der anderen Seite bei diesen selbst der Trieb zu
wandern, der Wunsch, die Arbeitskraft möglichst teuer zu verkaufen und
gleichzeitig das Einerlei des Landes oder der Kleinstadt mit dem lebhaft
pulsierenden Leben der Grossstadt zu vertauschen, besonders in jungen
Jahren stark ausgebildet ist. Wie sich diese Thatsache in dem
Altersaufbau der Bevölkerung bemerkbar macht, zeigt nachfolgende
Tabelle, welche ebenso wie die meisten auf Berlin bezüglichen
statistischen Angaben, Wiedfeldt's vorzüglichem Werke entnommen ist. Es
standen danach 1890 von 100 Personen im Alter von:
-------------------------------------------------------------------
| unter|10 bis|20 bis|30 bis|40 bis|50 bis|60 bis|über
| 10 | 20 | 30 | 40 | 50 | 60 | 70 | 70
------------+------+------+------+------+------+------+------+-----
in Preussen | 24,8 | 20,7 | 16,2 | 12,9 | 10,1 | 7,6 | 5,0 | 2,7
in Berlin | 19,1 | 17,5 | 23,1 | 17,1 | 11,5 | 6,5 | 3,6 | 1,6
| | |\------------v------------/| |
| | |+ 6,9 |+ 4,2 |+ 1,4 | | |