Zu gleicher Zeit geben diese Anzeigen aber auch nach einer a

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DIE ENTWICKLUNG

DES BERLINER FLASCHENBIERGESCHAEFTS.

INAUGURAL-DISSERTATION

ZUR

ERLANGUNG DER DOKTORWÜRDE

DER

HOHEN PHILOSOPHISCHEN FAKULTÄT

DER

UNIVERSITÄT LEIPZIG

VORGELEGT VON

GUSTAV STRESEMANN

STUD. PHIL.

GEDRUCKT BEI R. F. FUNCKE, BERLIN SO. 16. KÖPENICKERSTR. 114

Inhaltsverzeichnis.

Seite

Vorwort V

Das Flaschenbiergeschäft und seine Entstehung 1

Die Entwicklung des Berliner Flaschenbiergeschäfts I. Periode

(bis 1868) 5

Die Entwicklung des Berliner Flaschenbiergeschäfts II. Periode

(1868 bis zur Gegenwart) 19

Die gegenwärtige Lage der Berliner Bierverleger 50

Vorwort.

Die Entwicklung der deutschen Volkswirtschaft ist in den letzten

Jahrzehnten gekennzeichnet durch ein überall bemerkbares Vordringen der

Grossunternehmung, welche die kleinen Betriebe im Handel und Gewerbe

verdrängt. Den unleugbaren Vorteilen, welche diese Entwicklung auf der

einen Seite den Konsumenten gebracht hat, steht als Kehrseite gegenüber

die Vernichtung vieler, bis dahin selbstständiger Existenzen, die

anstatt eines später, wenn auch nur durch angestrengte Arbeit zu

erreichenden Wohlstandes, vielfach ein Zurücksinken in die Klasse der

Lohnarbeiter erleben müssen. Die Statistik zeigt in deutlicher Weise,

dass die Aussicht auf eine selbständige Stellung in demselben Masse

geringer wird, wie die Zahl der Personen, auf welche ein selbständiger

Gewerbe- oder Handeltreibender kommt, sich vergrössert. Die

Stellungnahme zu den durch diese Entwicklung herbeigeführten

Erscheinungen wird verschieden sein je nach dem Ausgangspunkt, den der

Betrachtende wählt. Wer vor allem die Interessen oder auch nur das

Selbstbestimmungsrecht der grossen Klasse der Konsumenten berücksichtigt

wissen will, wird ihr wohlwollend gegenüberstehen, wer in der

Vernichtung oder Verdrängung der sogenannten Mittelstandsklassen eine

Gefahr für das Allgemeinwohl erblickt, wird sie rückhaltslos bekämpfen.

In der Gegenwart hat die letztere Richtung in der Verfechtung ihrer

Interessen sich besonders rührig gezeigt und die von ihr betriebene

Agitation scheint nicht ohne Eindruck auf die massgebenden Kreise

geblieben zu sein, wie u. a. das Gesetz über die Besteuerung der

Warenhäuser erkennen lässt. Aus dem Bestreben ferner, einen Einblick in

die Lage der Kleinbetriebe zu erhalten, sind die Erhebungen über die

Lage des Kleinhandels hervorgegangen, welche die Handelskammer zu

Hannover in Verbindung mit anderen Interessenvertretungen veranstaltet

hat; allerdings ist sie über die Veröffentlichung zweier kleiner

Bändchen nicht herausgekommen.

Die vorliegende Arbeit möchte nun auch als ein Beitrag zu diesen

Erhebungen angesehen werden. Den äusseren Anlass zu ihrer Entstehung

gaben die vielfachen Beziehungen, welche der Verfasser mit Angehörigen

des Brauer- und Bierverleger-Berufes in Berlin anknüpfen konnte. Sie ist

nicht in der Absicht geschrieben für oder gegen die Zweckmässigkeit der

sogenannten Mittelstandspolitik einzutreten, sie will vielmehr lediglich

auf Grund einer durch praktische Bethätigung und mannigfache Erkundigung

gewonnenen Erfahrung eine Darstellung der Lage der Berliner Bierverleger

(Flaschenbierhändler) zu geben versuchen, eine Darstellung welche

zugleich die Entwicklung des Berliner Flaschenbiergeschäfts und seine

Ueberführung in den Grossbetrieb einschliesst. Ein gewisser Wert der

vorliegenden Skizze liegt vielleicht darin, dass sie eine Entwicklung

schildert, welche in mancher Beziehung eine typische genannt werden

kann, denn ein Kennzeichen der Entwicklung zum Grossbetrieb ist

entschieden die Ausschaltung der Zwischenglieder dadurch, dass Produzent

und Konsument in direkte Verbindung treten, wie es sich in dem hier

behandelten Falle zeigt.

Was die Fragebogen anbelangt, von denen in der Arbeit die Rede ist, so

erfolgte deren Ausfüllung nicht durch die betreffenden Bierverleger.

Eine Zustellung an die einzelnen Geschäfte mit der Bitte um Auskunft

über die darin gestellten Fragen hätte voraussichtlich gar keinen Erfolg

gehabt. Die Erkundigungen geschahen daher durch den Verfasser auf

mündlichem Wege und auf Grund der hierbei erhaltenen Angaben sind sodann

die einzelnen Bogen ausgefüllt worden. Es war mir möglich, von 46

Bierverlegern, deren Geschäfte in den verschiedensten Stadtteilen liegen

und deren Adressen mit Absicht ganz willkürlich aus dem Adressbuch

gewählt worden waren, detaillierte Auskünfte zu erlangen, die namentlich

in den Ausführungen des II. Teiles vielfach zur Illustrierung und zum

Beweise für die behaupteten Thatsachen angezogen worden sind.

Wenn es mir gelungen sein sollte, die mir gestellte Aufgabe zu lösen, so

danke ich dies vor allem der Unterstützung, welche mir seitens der

beteiligten Kreise zu teil geworden ist. In der bereitwilligsten Weise

sind mir sowohl aus Bierverleger- als auch aus Brauerkreisen oft ins

Detail gehende mündliche und schriftliche Auskünfte gegeben worden, ganz

besonders fühle ich mich dadurch dem Dozenten am Institut für

Gährungs-Gewerbe und Sekretär des Verbandes der Brauereien von Berlin

und Umgegend, Herrn Dr. Struve, zu Dank verpflichtet.

Schliesslich ist es mir Bedürfnis, Herrn Professor Dr. Bücher dafür Dank

zu sagen, dass er mich nicht nur zu dieser Arbeit angeregt, sondern mich

auch während der Herstellung derselben mit Rat und That unterstützt hat.

_Leipzig_, Dezember 1900.

$Der Verfasser.$

I.

Das Flaschenbiergeschäft und seine Entstehung.

Um eine Grundlage für die folgenden Ausführungen zu schaffen, wird es

nötig sein, zunächst den Begriff des zu untersuchenden Gegenstandes

festzulegen. Unter einem Flaschenbiergeschäft werden wir ein Unternehmen

zu verstehen haben, welches sich mit dem Vertrieb von auf Flaschen

gefüllten Bieren abgiebt. Zwei Formen kommen bei diesem Vertrieb

hauptsächlich in Frage: der Verkauf über die Strasse und die auf

Bestellung erfolgende Lieferung ins Haus. Bei letzterer Form handelt es

sich naturgemäss um grössere Quantitäten, da sonst die Lieferung, zumal

wenn der Kunde weit entfernt wohnt, unlohnend sein würde. Wir können

diese Lieferung von auf Flaschen gefülltem Bier in grösseren Quantitäten

gegenüber der allgemeinen Definition als Flaschenbierlieferungsgeschäft

bezeichnen.

Die Vorbedingung jedes Flaschenbiervertriebes ist die Möglichkeit des

Abzuges von Bier auf Flaschen. Die Natur des Bieres ist dabei das

Entscheidende. In Deutschland liegen in dieser Beziehung die

Verhältnisse derartig, dass im allgemeinen zwischen untergährigem und

obergährigem Bier unterschieden werden muss. Das untergährige Lagerbier,

welches vornehmlich in Süddeutschland, speziell in Bayern fast

ausschliesslich genossen wird, _kann_ auf Flaschen gezogen werden, aber

fast allgemein ist die Ueberzeugung, dass dieses Bier »frisch vom Fass«

weit bekömmlicher und besser ist, als das auf Flaschen gezogene. Das in

Norddeutschland und speziell in Berlin früher allgemein, aber auch heute

noch im grossen Masse konsumierte obergährige Bier _muss_ auf Flaschen

gezogen werden, weil es in diesen noch eine Gährung durchzumachen hat,

ehe es genussreif wird, eine Gährung, welche im Fass nicht vor sich

gehen kann. Die Grundlagen für das Flaschenbiergeschäft sind also

durchaus verschiedene, je nachdem es sich um ober- oder untergähriges

Bier handelt. In einer Gegend, in der ausschliesslich obergähriges Bier

genossen wird und daher der Abzug des Bieres auf Flaschen eine

Notwendigkeit ist, wird sich auch der Verkauf über die Strasse bald

einbürgern, und das Flaschenbierlieferungsgeschäft findet einen äusserst

günstigen Boden. Umgekehrt wird da, wo ausschliesslich untergähriges

Bier konsumiert wird, schon der Abzug auf Flaschen und der Verkauf von

Flaschenbier über die Strasse auf Schwierigkeiten stossen, man wird

vorziehen, das Bier direkt in der Wirtschaft zu verzehren, oder aber es

in Krügen, in welche das Bier vom Fass ausgefüllt wird, holen zu

lassen.[1] In Gegenden, in denen beide Bierarten getrunken werden, wird

die allgemeine Einbürgerung des Flaschenbieres davon abhängig sein,

welches Bier _zuerst_ in den Konsum eingeführt wurde. Es ist Thatsache,

dass beim untergährigen Bier der Abzug auf Flaschen dort weniger auf

Widerstand stösst, wo man schon vorher durch den Genuss obergährigen

Bieres daran gewöhnt war, Flaschenbier zu geniessen. An Orten, wo das

obergährige Bier später auftritt, ist die Rückwirkung auf die Abzugsart

des untergährigen Bieres eine geringere.

Die Gründe, welche von dem Abzuge des Bieres auf Flaschen zum Verkauf

über die Strasse und weiterhin zum Lieferungsgeschäft führen, sind zum

Teil durch die Natur des Aufbewahrungsgefässes gegeben. Dieselbe

ermöglicht eine längere Haltbarkeit des Flaschenbieres und macht dadurch

den Bezug grösserer Quantitäten überhaupt möglich; die bequeme Form der

Flaschen erleichtert die nötige Aufbewahrung. Eine Verfälschung durch

Neig- oder Tropfbier ist ausgeschlossen, ebenso ist ein »Schneiden« wie

es in manchen Gastwirtschaften wohl geübt wird, beim Flaschenbier nicht

möglich. Die Etikettierung der Flaschen gestattet dem Biertrinker eine

Kontrolle über Herkunft des Bieres; beim direkten Bezug aus der Brauerei

ist natürlich jeder Zweifel ausgeschlossen. Vor allem aber kommt die

_Bequemlichkeit der Zustellung_ in Betracht. Der Flaschenbierhändler

oder die Brauerei liefert bereitwilligst die Flaschen ohne Pfand und

drängt nicht auf sofortige Wiedergabe. Man ist nicht an das Bier des in

der Nachbarschaft wohnenden Gastwirts gebunden, sondern kann es dort

bestellen, wo es einem beliebt. Die Entfernung kommt nicht in Betracht,

da eine schriftliche oder telephonische Bestellung genügt, um innerhalb

kurzer Zeit das Bier im Hause zu haben. Hauptsächlich fällt ins Gewicht,

dass durch diese Zustellung das Lästige des Bierholens an sich vermieden

wird. Den Frauen oder erwachsenen Töchtern war das Selbsteinholen des

Bieres oft unbequem oder direkt peinlich, namentlich wenn kein

Kolonialwarengeschäft in der Nähe war und das Bier infolgedessen aus

einer benachbarten Gastwirtschaft oder Restauration geholt werden

musste. Es ist nicht übertrieben, wenn man behauptet, dass durch die

Zusendung des Bieres in Verbindung mit der ebenfalls üblich gewordenen

Zustellung anderer Genussmittel manche Familien mit bescheidenem

Einkommen einen Dienstboten ersparen.

Neben diesen Gründen sind es dann weiter wohl hauptsächlich der manchmal

fühlbare _Mangel einer in der Nähe gelegenen Bezugsquelle_, welcher sich

namentlich in vornehmen Stadtgegenden zeigen wird, sowie die

_Rabattbewilligung_ gewesen, welche speziell das Lieferungsgeschäft

gefördert haben. Von Wichtigkeit war bei der ganzen Entwicklung des

Flaschenbiergeschäftes, dass die _Qualität des Flaschenbieres_ ihr

_nicht_ im Wege stand. Vom hygienischen Standpunkt aus können gegen das

Flaschenbier keine Bedenken obwalten: denn es enthält die nämlichen

Bestandteile, die nämliche Kohlensäuremenge wie das Fassbier. Ein

Verderben, »Altwerden« des Bieres durch zu langes Lagern ist bei der

Minimalgrenze, bei welcher das Bier von den Händlern schon »frei ins

Haus« gesandt wird, so gut wie ausgeschlossen, namentlich da es ja dem

Lieferanten bei einigermassen geregeltem Absatz leicht ist, seinen

Kunden das Bier möglichst frisch zu liefern. Andererseits besteht

gerade bei dem Bezug von Fassbier oft die Gefahr »nicht frisches« Bier

zu erhalten. Die Gastwirte sind bemüht, möglichst grosse Fässer

aufzulegen, weil sie bei dem Bezuge von Bier umso besser fortkommen, je

grösseres Gemäss sie nehmen (eine ganze Tonne kostet weniger als 4

Vierteltonnen) und infolgedessen lässt sich tagelanges Lagern nicht

vermeiden. Auch liegt die Regulierung der Temperatur in den Händen des

Empfängers, während dieselbe bei dem Bezuge von Bier vom Fass nur schwer

ist. So dürfte ersichtlich sein, dass die _Qualität_ des Flaschenbieres

seiner Verbreitung nicht hinderlich sein kann.

Eine Thatsache lässt sich allerdings gegen den Flaschenbierversand

anführen, die ihm vielleicht bei einem Teile der Konsumenten nicht zur

Empfehlung gereicht: er beruht fast durchweg auf _Barzahlung_. Der

kleine Viktualienhändler, der das Bier selbst erst in Flaschen vom

Bierhändler bezieht, mag seinen Kunden, die bei ihm neben anderen Waren

auch Bier holen, Kredit gewähren, ebenso der Kolonialwarenhändler und

der Gastwirt. Sie alle haben Gelegenheit, sich über die Kreditwürdigkeit

ihrer Kunden näher zu unterrichten, sie vielleicht täglich zu sehen und

wenden deshalb nichts dagegen ein, wenn vom 20. des Monats oder von der

Mitte der Woche ab »angeschrieben« und nach Empfang des Gehaltes oder

des Lohnes gezahlt wird. Der Bierhändler, der in den meisten Fällen den

Kunden nur dem Namen nach kennt, kann sich hierauf natürlich nicht

einlassen, wenigstens nicht, soweit es sich, wie in diesen Ausführungen,

um Privatkunden handelt. Geht dem Flaschenbiergeschäft hierdurch auf der

einen Seite ein Teil der Kundschaft verloren, so trägt doch andererseits

das Prinzip der Barzahlung auch zu seiner Konsolidierung bei.

Fußnoten:

[1] Es kommt hierbei noch besonders in Betracht, dass infolge des

stärkeren Bierkonsums in Süddeutschland und weil die süddeutschen

Bierwirtschaften meist nur _eine_ Sorte Bier zu führen pflegen, die

Wirtschaften pro Tag mehrere Gefässe ausschänken und infolgedessen das

Bier meist frisch ist. In Norddeutschland dagegen, beispielsweise in

Berlin, dauert bei den meisten Gastwirtschaften der Ausschank eines

Hektoliters mehrere Tage, währenddessen steht das Bier unter

Kohlensäuredruck, um es »frisch« zu erhalten. Hier ist also das

Flaschenbier kein »Notbehelf« sondern wird von manchen direkt aus

ästhetischen Gründen vorgezogen.

II.

Die Entwicklung des Berliner Flaschenbiergeschäfts.

I. Periode (bis 1868.)

Mit der Thatsache, dass bis in die ersten Jahrzehnte unseres

Jahrhunderts hinein in Berlin nur obergähriges Bier produziert wurde

erübrigt sich die Aufgabe, die _Entstehung_ des _Flaschenbiergeschäfts_

für Berlin zu begründen. Schon Krünitz[2] erwähnt im fünften Bande

seiner Encyklopädie in dem Artikel über das Bier, der nebenbei bemerkt

287 Seiten umfasst, »das Weissbier wird in Berlin _selten vom Fass_

verkauft, sondern insgemein an die Bierschänker abgeliefert und von

diesen auf Bouteillen gezogen«. Bei der hier erwähnten Ausnahme handelt

es sich wahrscheinlich um das Koffent von dem Professor Holtze in seiner

Skizze »Berlin vor zwei Menschenaltern« schreibt: »Der gemeine Haustrunk

war ein mattherziges Weiss- oder Braunbier, die Quartflasche zu 1

Silbergroschen. Ein noch viel wohlfeileres und viel dünneres Getränk gab

es in dem südlichen Teile der Wilhelmstrasse und gewiss auch anderwärts

unter dem Namen Koffent. Wenn der Koffent, über dessen Geschmack und

Wirkungen ich nicht mitreden kann, vom Fass gezapft wurde, wie ich mich

zu erinnern glaube, _so war es das einzige Bier, welches in anderer

Gestalt als in Flaschen aus dem Keller kam_.« In welcher Weise der

Koffent mit dem Weissbier verwandt und wie es möglich war, ihn vom

Fasse zu verzapfen, oder ob es sich bei den hier von Krünitz und Holtze

in allerdings sehr unbestimmter Form ausgesprochenen Beobachtungen um

eine Art Frischbierverkauf (vgl. sp. S. 57) handelte, soll an dieser

Stelle nicht näher untersucht werden, zumal ja aus beiden Aeusserungen

hervorgeht, dass der Koffent nur eine geringe Rolle unter den Berliner

Bierarten gespielt hat. Wenn wir von dem Koffent absehen, so bleibt also

die Thatsache bestehen, dass bis weit in unser Jahrhundert hinein in

Berlin nur obergähriges Bier produziert wurde, das, wie es bei Krünitz

heisst, »auf Bouteillen« gezogen wurde. Die Produktion lag im

achtzehnten Jahrhundert in Berlin, wie auch sonst in Brandenburg, in den

Händen der Brauberechtigten, d. h. die Braugerechtigkeit war als

Realrecht mit gewissen Grundstücken verbunden. Geschah das Brauen

zunächst in den Häusern selbst, so wurden später, angeblich aus

feuerpolizeilichen, vornehmlich aber wohl aus fiskalischen Gründen

eigene Brauhäuser vom Magistrat errichtet, in denen die Bürger reihum

brauten. Doch machten gegen den Anfang unseres Jahrhunderts viele

Brau_eigner_ -- wie sie im Adressbuch bezeichnet wurden -- von ihren

Braurechten keinen Gebrauch mehr, noch zu Anfang des 18. Jahrhunderts

wurden in Berlin 426 Braustellen gezählt, im Jahre 1800 war ihre Zahl

schon auf 85 gesunken. In dem Jahrzehnt zwischen 1770 bis 1780 verliert

die Brauerei den ihr bis dahin eigenen Charakter eines Nebengewerbes und

tritt als alleiniges Gewerbe ohne Berufsvereinigung auf, wenigstens

ergiebt die Statistik in diesen Jahren zum ersten Mal, dass die Zahl der

im Brauereigewerbe beschäftigten Personen _grösser_ ist, als die der

Braueigner, während früher beide Zahlen mit einander stets

übereinstimmten.[3] Die älteste von den noch heute bestehenden

Brauereien, die Weissbierbrauerei von Albert Bier, führt ihre Gründung

auf das Jahr 1792 zurück. Mit der Einführung der Gewerbefreiheit

verschwindet das Eigenbrauen nach und nach vollständig und das

Brauereigewerbe entwickelt sich in ungehinderter Weise.

Mit dem Vorherrschen des obergährigen Bieres war nun zunächst der

Flaschenbierhandel in der Form des Verkaufs über die Strasse verbunden.

Wenn das Bier von den Bierschänkern auf »Bouteillen« gezogen wurde, so

wird es nicht nur in der Wirtschaft zum Ausschank gekommen, sondern auch

von den Bürgersleuten zum Teil zu Hause getrunken worden sein.

Wahrscheinlich war dieser Absatz zunächst nicht gross, da es nach den

Schilderungen, die wir über das Berlin des vorigen Jahrhunderts

besitzen, den Anschein hat, als ob der Hauptabsatz des Bieres in den

Gastwirtschaften lag und das Bier überhaupt mehr für die _männliche_

Bevölkerung reserviert und noch nicht in dem Masse wie heute als

tägliches Genussmittel in die Familie eingedrungen gewesen wäre.

Immerhin bleibt auch dann für den Verkauf über die Strasse noch eine

andere Art der Bierverwendung übrig, nämlich der Zusatz von Bier zu

Biersuppen, ferner zum Karpfenkochen, wovon übrigens auch schon Krünitz

berichtet.

Frühzeitig fand nun in Berlin schon ein Import von allerlei Bieren

statt, aus verschiedenen Teilen der Mark, ebenso wie aus Pommern (bes.

Stettin), und im Jahre 1711 findet man in der Jahresrechnung der

Steuerbehörde schon 52 Sorten fremder Biere, die in 40464 Tonnen zum

Ausschank kamen; kurze Zeit darauf sind es gar 72 Sorten geworden,

während später dieser Import wieder auf ca. 20000 Tonnen herabsank. Ob

sich unter den eingeführten Sorten auch untergährige Biere befanden,

lässt sich schwer feststellen, überwiegend waren wohl die eingeführten

Biere auch obergährig. Für den Fall, dass auch untergährige Bierarten

mit eingeführt wurden, lässt sich als sicher annehmen, dass auch bei

diesem Bier der Abzug auf Flaschen oder Kruken sich eingebürgert hat, da

die Berliner durch das Weissbier an den Genuss von Bier in der Form von

Flaschenbier gewohnt waren.

In welcher Weise sich nun der Verkauf über die Strasse erweitert hat,

welche der vorher angegebenen _allgemeinen_ Gründe für die Entwicklung

des Berliner Flaschenbierversandgeschäftes besonders massgebend gewesen

sind, dass lässt sich bei dem vollständigen Mangel an irgendwelchem

Material weder nachweisen noch konstruieren. Thatsache ist jedenfalls,

dass wir schon sehr früh authentische Nachrichten über das Bestehen

eines Flaschenbierhandels haben und zwar durch folgende, der Vossischen

Zeitung entnommene Inserate:

Aus dem Jahrgang 1820:

Stettiner Doppelbier von A. Bergemanns Erben ist in Gefässen und

Flaschen in deren Niederlage zu haben. R. Bettge, Gertraudt- u.

Rossstr.-Ecke. Lautersack, Jägerstr. 52.

Stettiner Bier in grossen und kleinen Gebinden, in Quart und

Flaschen zu haben bei G. C. Elgeti.

Porter Bier à Fl. 6 Gr. »bei mehreren Flaschen billiger«.

Friedrichsgracht 60.

Diese Anzeigen bedeuten nur eine Stichprobe und liessen sich leicht

vervielfachen. Während in ihnen zunächst nur die vage Ankündigung »in

Partieen billiger«, »bei mehreren Flaschen Rabatt« sich findet, geben

spätere Anzeigen darüber genauere Angaben:

1823. Bergemanns Stettiner Doppelbier, die grosse Flasche 5 Gr. 10

gr. Fl. für 1 2/3 Thl. ferner Süssrahmbutter empfiehlt Dittmann,

Zimmerstr. 78.

1828. Wir liefern 22 Fl. à 3/8 oder 12 Fl. à ¾ Quart für 1 Thlr.

und senden es jedem frei in seine Wohnung. Ostermann & Co.,

Spandauerstr. 29.

Ein anderer Bierhändler führt mehrere Biersorten und empfiehlt in seiner

Anzeige aus dem Jahre 1836: Bayrisches Felsenkeller-Bier, Grünthaler,

Ale und Porter; schon 6 Jahre früher, 1830, findet sich eine Annonce,

welche speziell auf Wiederverkäufer berechnet ist:

Den Herren _Gastwirten_ und _Restaurateuren_ liefere ich frei ins

Haus: für 1 Thlr. 18 ¾ Fl. auch 42 2/8 Fl.; die To. zu 7 Thlr.

Einfach-Bier To. 3 Thlr., bei mehreren To. billiger. Niederlage bei

Ostermann, Brüderstr. 7, Philipson, Poststr. 1.

Es ist diesen Anzeigen eines gemeinsam: fast durchweg empfehlen sie

auswärtige Biere, es wird Stettiner, Kottbuser, Potsdamer,

Fürstenwalder, Augsburger, Crossener und Köstritzer Bier empfohlen,

daneben Porter und Ale. Jedoch wäre es falsch, aus dieser Thatsache

folgern zu wollen, dass das Flaschenbierlieferungsgeschäft sich zuerst

bei den auswärtigen Bieren eingebürgert hätte. Auch in den Zeiten, als

das Flaschenbierlieferungsgeschäft längst eine grössere Bedeutung

erlangt hatte, wird man vergebens nach Anzeigen suchen, welche das

Berliner Weissbier empfehlen. Wenn in diesen frühen Jahren und auch

später in den Annoncen nur von auswärtigen Bieren die Rede ist, so

beweist dies nur, dass diese Biere zu ihrer Einführung fortgesetzter

Reklame bedurften, während die Weissbierlieferungsgeschäfte eine solche

für unnötig hielten. Auf der anderen Seite lässt die zum Teil intensive

Benutzung der Reklame seitens der Niederlagen für auswärtige Biere auch

einen Schluss auf ihre kaufmännische Ueberlegenheit zu.

Zu gleicher Zeit geben diese Anzeigen aber auch nach einer anderen

Richtung hin wertvolle Fingerzeige; sie lassen in Verbindung mit anderen

Quellen erkennen, wie es in Berlin in jenen Jahren mit den

Bierverhältnissen überhaupt bestellt war. Was zunächst den Konsum von

Bier ausser dem Hause anbetraf, so konnte er geschehen beim Gastwirt

(auch Bierschänker genannt), im Restaurant und im Café oder Kaffeehaus.

Dabei war die Bedeutung dieser Bezeichnung eine ähnliche wie heute:

unter Restaurant verstand man ein Lokal für das bessere Publikum, die

Verabreichung warmer Speisen bildete bei ihm, im Gegensatz zur

Gastwirtschaft die Regel. Im Café erhielt man ausser dem Getränk, von

welchem der Name des Betriebes sich herleitet meist nur Bayrische oder

»echte« Biere. Vielfach scheint in diesen Café's weibliche Bedienung

vorgewaltet zu haben, denn in dem Inseratenanhang des Berliner

Adressbuches findet sich in diesen Jahren bei einer Annonce die

vielsagende Ueberschrift: Wo findet man ein Café mit gutem bayrischen

Bier _ohne_ weibliche Bedienung? welche Frage vom Fragesteller dann in

beruhigender Weise beantwortet wird. Das Kaffeehaus trägt einen

gemütlicheren Charakter, es verhält sich zum Café etwa wie der Gasthof

zum Hotel, das feinere giebt der Deutsche natürlich durch den

französischen Ausdruck wieder! Im Kaffeehaus gab es auch Weissbier, wie

aus einer Annonce in dem Jahrgang 1829 der Vossischen Zeitung

hervorgeht. Zum Teil besassen auch die Viktualienhändler die

Ausschankgerechtigkeit für Bier, wenigstens kann man es nicht anders

verstehen, wenn es im Adressbuch unter dem Branchenverzeichnis heisst:

Bierschänker s. a. Viktualienhändler. Schliesslich erhielt man Bier

auch in den Hotels und Gasthöfen, wenn auch deren Betriebsvereinigung

mit der Restauration wohl noch nicht so allgemein geworden war, wie

heute. In den Konditoreien dagegen, die gegenwärtig fast sämtlich Bier

führen, manche sogar »vom Fass«, scheint man bis in die vierziger Jahre

hinein kein Bier erhalten zu haben. Destillation bedeutet damals noch

einen reinen Branntweinausschank, der erst später mit dem Bierausschank

vereinigt wurde, sodass noch heute für ein Lokal, in dem neben Bier auch

Schnaps ausgeschänkt wird, die Bezeichnung »Destillation« gebräuchlicher

ist als Gastwirtschaft.

Was die Zahl der hier angeführten Geschäfte anbelangt, so gab es in

Berlin 1840 etwa 80 »Cafétiers und Restaurateure« und 380 Schankwirte,

1850 dagegen 450 Cafétiers und Restaurateure und 700 Schankwirte, die

Zahl der Viktualienhändler betrug 1840 etwa 700, 1850 gegen 1000. Doch

sind letztere Zahlen für uns ohne Wert, da wir nicht wissen, wie viele

Viktualienhändler Bierausschank betrieben. In einem Aufsatz, der in der

Wochenschrift für Brauerei veröffentlicht wurde,[4] werden bereits für

das Jahr 1825 984 Speise- und Schankwirte gezählt, allerdings erwähnt der

Verfasser, dass deren Zahl während der nächsten Jahre fortdauernd

zurückgegangen wäre.

Für den Flaschenbierhandel kommen diese Geschäfte -- mit Ausnahme der

Cafés und wohl auch der Hotels -- insofern in Frage, als sie Bier über

die Strasse verkaufen. Die Cafés bezogen das Bier, dessen Absatz bei

ihnen ja noch mehr als heute Nebengeschäft war, selbst erst vom

Bierhändler und beschäftigten sich nur mit dem Ausschank, ebenso die

Hoteliers und Gasthofbesitzer. Die »Kaffeehäuser« dagegen (deren es

allerdings wohl nur wenige gab), verkauften auch Bier über die Strasse

und zwar kostet nach einer Annonce aus dem Jahre 1828 die Flasche

Weissbier »im Hause« 2 ½ Sgr. »ausser dem Hause« 2 Sgr. Bei den

Restaurateuren, die besser durch die damals auch noch übliche

Bezeichnung »_Speisewirte_« gekennzeichnet werden, spielt der Verkauf

über die Strasse nur eine geringe Rolle, manche verzichten ganz darauf.

In der Hauptsache lag also der Verkauf über die Strasse in den Händen

der Schankwirte und Viktualienhändler, bei welchen letzteren das Bier

unter den zum Verkauf gelangenden Viktualien an erster Stelle gestanden

zu haben scheint. Neben den Viktualienhändlern kommt schliesslich noch

der Material- oder Kolonialwarenhändler, auch wohl einfach »Kaufmann«

genannt, in Betracht.

Diese drei letzteren Geschäftszweige müssen wir näher ins Auge fassen,

um über die Natur des Bierlieferungsgeschäftes in den ersten Jahren

seiner Entwicklung Klarheit zu erhalten. Es sind vorher die sachlichen

Gründe namhaft gemacht worden, welche für den Bierbezug in grösseren

Quantitäten sprechen. Der _äussere Anlass_ zu einem solchen Bierbezug

konnte ja leicht gegeben sein, z. B. bei Festlichkeiten in der Familie

oder sonstigen besonderen Gelegenheiten, welche einen starken Bierkonsum

voraussehen liessen. Da es sich in einem solchen Fall wohl um die

Abnahme von 15-20 Flaschen handelte, so berechnete der Lieferant auch

einen ermässigten Preis bezw. gab eine oder zwei Flaschen mehr, als er

nach dem Detailpreis zu liefern verpflichtet war. Eine gewisse

Bequemlichkeit[5] und die Absicht, dauernd diesen Rabatt zu erhalten,

waren unter den angeführten Gründen wohl die augenfälligsten und daher

zunächst wirkenden, welche den Einzelfall zu einer dauernden

Gepflogenheit machten. In der ersten Zeit hat sich der Kundenkreis des

Bierhändlers gewiss nur über die nächste Nachbarschaft erstreckt. Dann

konnte es aber wohl vorkommen, dass jemand aus der Nachbarschaft

fortzog, das Bier aber noch von seinem früheren Lieferanten beziehen

wollte; Verwandte und Bekannte des Bierhändlers aus anderen Stadtteilen

kamen hinzu, und so begann das Lieferungsgeschäft seinen anfänglichen

Charakter als _Gelegenheitsgeschäft_ aufzugeben und ein planmässig auf

Erwerbung von Kunden zum Zwecke des Absatzes grösserer Quantitäten Bier

gerichteter Geschäftsbetrieb zu werden.

Dass für Berlin dieser Charakter dem Bierlieferungsgeschäft schon

frühzeitig aufgeprägt wurde, ist vorher gezeigt worden. Wenn man nun die

Namen derjenigen, welche die citierten Annoncen veröffentlicht haben, im

Adressbuch nachschlägt, so findet man bei der Mehrzahl von ihnen die

Bezeichnung »Kaufmann«. Im Berliner Sprachgebrauch ist diese

Bezeichnung damals, wie z. T. auch noch heute, gleichbedeutend gewesen

mit _Materialwarenhändler_, während man in den meisten Fällen, heute den

Begriff von Handlungsgehülfen, Komptoirpersonal, überhaupt

kaufmännischer _Angestellten_ damit verbindet. Hinter den Namen einiger

der Inserenten finden wir die Berufsbezeichnung »Handelsmann«, einer

wird als Posamentier (!) bezeichnet, mehrere als Restaurateure, wobei

hinzugesetzt ist »und Niederlage fremder Biere«. Fügen wir hinzu, dass

schon Ende der dreissiger Jahre der Begriff des Viktualienhändlers mit

dem des Bier_händlers_ identisch ist (nicht mehr mit dem des

Bier_schänkers_), so ergiebt sich für die Gestaltung des

Bierversandgeschäftes folgendes Bild:

Es ist schon damals zu unterscheiden zwischen den Geschäften, welche

sich mit dem Vertrieb des Berliner obergährigen Weissbiers und denen,

welche sich hauptsächlich mit dem Vertrieb auswärtiger, z. T.

untergähriger Biere abgeben. Die Inhaber der ersteren, die grosse

Mehrzahl, setzen sich zusammen aus Viktualienhändlern und Gastwirten,

die der letzteren aus Kaufleuten (d. h. Kolonialwarenhändlern) und

Restaurateuren. Aus diesen Bezeichnungen lässt sich schon ersehen, dass

die obergährigen _Berliner Biere_ das Volksgetränk darstellten, während

die auswärtigen Biere von den feineren Kreisen genossen wurden, die ja

auch sonst ihre Bedürfnisse zumeist nicht beim Viktualien-, sondern beim

Kolonialwarenhändler deckten und ihr Glas Bier nicht beim Bierschänker,

sondern im Restaurant tranken. In der ersteren Kategorie scheint das

_Lieferungs_geschäft zumeist bei den Viktualienhändlern ausgebildet

gewesen zu sein, vielleicht schon deshalb, weil dem Viktualiengeschäft

für sich die Frau allein viel besser vorstehen konnte, als der

Gastwirtschaft. Während der Mann die Bestellungen auf Bier ausführte und

mit dem Handwagen oder einem primitiven Gefährt (Hundewagen) das Bier an

die Kunden ablieferte, ebenso zu Hause den Abzug, die Reinigung der

Flaschen etc. besorgte, verkaufte die Frau Gemüse, Obst, Kartoffeln,

Bier in einzelnen Flaschen und die übrigen zum Haushalt gehörenden

Artikel des Geschäfts, vermietete die Drehrolle für das Rollen der

Wäsche etc., alles Obliegenheiten, die ihrer Natur nach der Frau viel

eher anstehen, als dem Mann. In der Gastwirtschaft dagegen, ist das

Bedienen der Gäste, die Unterhaltung mit ihnen u. a. wieder durchaus

Sache des Mannes, sodass dieser, wenn er neben der Gastwirtschaft noch

Bierverlag betreibt, immer in Gefahr kommt, eines der Geschäfte auf

Kosten des anderen zu vernachlässigen.

So ist die erste Geschäftsart für die Ausbildung des

Bierlieferungsgeschäftes günstiger als die letztere und die Loslösung

des Bierverlages aus der Betriebsvereinigung ist in ihr wahrscheinlich

eher erfolgt, als in den wenigen Gastwirtschaften, welche einen über die

nächste Nachbarschaft hinausgehenden Bierversand betrieben.

Was nun die »Bier-Niederlagen« angeht, welche schon früh als besondere

Rubrik im Berliner Adressbuch auftauchen, so tragen sie einen ähnlichen

Charakter, wie heute die »Vertretungen« oder »Generalagenturen« der

auswärtigen Brauereien. Allerdings mit zwei Ausnahmen. Die heutigen

Vertreter oder Generalagenten auswärtiger Brauereien beschränken sich

_meist_ auf den Fassbierhandel und überlassen den Verschleiss in

Flaschen an Zwischenglieder; jene Bierniederlagen gaben zwar auch das

Bier in Fässern ab, wenn es verlangt wurde; das Hauptgeschäft aber

bildete der Vertrieb von Flaschenbier und zwar sowohl in der Form der

_Lieferung_ als auch in der des Verkaufes über die Strasse. Die

Verbindung mit dem Verkauf über die Strasse, der bei manchen vielleicht

den beträchtlicheren Teil des Gesamtumsatzes ausmachte, giebt auch den

zweiten Hauptunterschied: die Bierniederlage trat damals nur in

Berufsvereinigung mit anderen Geschäften auf, die heutige Vertretung

bildet ein Geschäft für sich. Die Aehnlichkeit auf der anderen Seite

liegt darin, dass beide das Bier in Fässern von einer auswärtigen

Brauerei beziehen und vertreiben, ebenso dass diese Bierniederlagen, wie

heute die Vertretungen, im Gegensatz zu den übrigen Bierhandlungen schon

frühzeitig _kaufmännisch_ betrieben wurden. So wird nicht nur die

Reklame von ihnen zuerst ausschliesslich und planmässig zur Gewinnung

von Kunden betrieben, sondern es muss auch auffallen, dass unter ihnen

zuerst ein Geschäftsinhaber auftritt, der zur Korporation der Berliner

Kaufmannschaft gehört (C. W. Hoffmann 1830); ebenso wie zuerst unter

ihnen Kompagniegeschäfte sich bilden (Ostermann & Co., 1828).

In der weiteren Entwicklung des Berliner Flaschenbierhandels tritt nun

bis zu dem Jahre, das wir als Schlusspunkt der ersten Periode angenommen

haben, in den Konsumtionsverhältnissen ein Moment auf, welches _damals_

auf die Entwicklung des Flaschenbierhandels noch keinen tiefgehenden

Einfluss ausgeübt hat, wegen seiner Wichtigkeit aber doch an dieser

Stelle schon erwähnt werden muss. Es betrifft die Einführung des nach

bayrischer Art gebrauten Bieres in Berlin. Nach der von uns gegebenen

Darstellung war der Konsum der Berliner Einwohnerschaft bis dahin

gedeckt worden durch in Berlin gebrautes obergähriges (Weiss- und

Braunbier) und durch auswärtiges Bier, das sowohl obergährigen als auch

untergährigen Charakters sein konnte. Nun wird im Jahre 1838 in Berlin

durch den früheren bayrischen Weinküfer Hopf zum ersten Male Bier nach

bayrischer Art gebraut und in seinen, am Tempelhofer Berg gelegenen

Lokalitäten zum Ausschank gebracht[6]. Das neue Bier mundet den

Berlinern zum grossen Teile ausserordentlich und findet daher leichten

Eingang in den Konsum, verschiedene Braumeister, die anfänglich bei Hopf

angestellt waren, machen sich selbständig. Ebenso wie der erste

Hersteller des bayrischen Bieres aus einer Weinhandlung hervorgegangen

ist, so soll auch in den Weinstuben zuerst das bayrische Bier neben dem

Wein eingeführt worden sein[7]. Eine besondere Anziehungskraft übte auf

die Berliner die von Hopf seit 1840 eingeführte, auch von Bayern

importierte Sitte des »Bock«-Anstiches im Frühjahr aus; bis in die

achtziger Jahre war der Bock-Ausschank am Tempelhofer Berg ein

Wallfahrtsort für die Berliner und der erste Tag des Bock-Anstiches

bedeutete ein Ereignis. Eine Anzahl von grossen Ausschänken wurde

gegründet, sogenannte »Bayrische Bierhallen«. In welcher Weise der

Konsum von bayrischem Bier seit seiner Einführung zugenommen hat,

darüber fehlen uns leider zuverlässige Zahlen, wie ja die ersten Zahlen

über die Berliner Bierproduktion überhaupt erst für das Jahr 1860 aus

dem Jahresberichte der Aeltesten der Kaufmannschaft erhältlich sind. Im

Jahre 1860 hatte die Produktion des Lagerbieres beinahe die Hälfte von

der des Weissbieres erreicht: sie betrug 150421 hl; die

Weissbierproduktion 370284 hl. Schon 1865 hatte sich das Verhältnis auf

324108 zu 544723 verschoben und vom Jahre 1869 an begann die Produktion

des nach bayrischer Art gebrauten Lagerbieres die der obergährigen Biere

zu überholen, und hat sich bis in die Gegenwart hinein aus ihrer

führenden Stellung nicht mehr verdrängen lassen.

_Zunächst_ wurde, wie schon bemerkt, eine auffallende Aenderung in der

Form des Flaschenbierhandels durch die Einführung und schnelle

Ausbreitung des Konsums von »bayrischem Bier«, wie es in Berlin genannt

wurde, nicht bewirkt. Eine Konkurrenz wurde dadurch den

Weissbierbrauereien und den auswärtigen Brauereien geschaffen, die Bier

nach Berlin exportierten. Diese Konkurrenz wirkte auch auf die

Bier-Niederlagen ein, denn es ist ersichtlich, dass z. B. der Absatz

auswärtiger untergähriger Biere durch die Konkurrenz des neuen Berliner

untergährigen Bieres bedroht sein musste. Die übrigen Bierhändler

schwankten eine Zeit lang in ihrer Stellungnahme zu dem neuen Biere; ein

Teil unter ihnen beschränkte sich bis in den Anfang der sechsziger Jahre

hinein auf den Absatz von Weiss- und Braunbier. Die Mehrzahl jedoch kam

dem Verlangen ihrer Kunden nach, zog auch das »bayrische Bier«[8] auf

Flaschen und versuchte dadurch den Ausfall der durch die Zurückdrängung

des Konsums von Weissbier herbeigeführt wurde, zu kompensieren.

Allerdings waren ja von vornherein für den Flaschenbiervertrieb die

Chancen bei dem bayrischen Biere erheblich ungünstigere als bei dem

Weissbier. Da das Weissbier auf Flaschen gezogen werden _musste_, so war

bei ihm der Absatz in Flaschen gleich 100 %. Das bayrische Bier dagegen

kam zu etwa 70 % vom Fass zum Ausschank und nur der kleinere Teil wurde

in der Form des Flaschenbieres genossen. Neben den grossen

Ausschanklokalen, in denen -- schon der Bequemlichkeit halber -- das

bayrische Bier sich äusserst schnell einbürgerte, begannen auch die

Gastwirte nach und nach mit dem Ausschank und wenn es auch gewiss in den

sechsziger Jahren noch keine Gastwirtschaften gab, welche _nur_

bayrisches Bier ausschänkten, so verringerte sich doch andererseits auch

ständig die Zahl derjenigen, welche nur Weissbier führten und

allmählich begannen diejenigen Geschäfte zu überwiegen, bei denen das

Hauptgewicht auf dem Ausschank des bayrischen Bieres lag.

Auf den ersten Blick scheint es, als wenn diese Veränderung in den

Konsumtionsverhältnissen den Bierhändlern nur Nachteile hätte bringen

können. Vor allen ging die Lieferung an die grossen Ausschanklokale in

Berlin und Umgegend zurück; eine Kompensation durch Lieferung von

bayrischem Bier war hier ausgeschlossen, denn wenn diese

Ausschankstätten bayrisches Bier verschänkten, so bezogen sie es in

Fässern von den Brauereien. Doch stand dieser Absatzminderung zunächst

die _absolute_ Steigerung der Weissbierkonsumtion entgegen, die im

Zusammenhang mit der Bevölkerungszunahme auch damals anhält. Dazu kommt

aber noch ein anderes Moment. In vielen Gastwirtschaften hatte, wie

schon bemerkt, der Ausschank von bayrischem Bier den des Weissbieres bei

weitem überflügelt. Unter diesen Umständen hielt es der betreffende

Gastwirt nicht mehr für nötig, das Weissbier selbst abzuziehen, sondern

bezog es in Flaschen vom Bierverleger. Es hängt dies damit zusammen,

dass der Abzug des bayrischen Bieres, das Verschänken des in der

Brauerei genussreif hergestellten Bieres durchaus keine Schwierigkeiten

macht, im Vergleich zu dem Abzug von Weissbier, das zumal früher eine

individuelle Behandlung verlangte (vgl. später S. 58). So kam es denn,

dass mit der Einführung des bayrischen Bieres viele Leute aus allerlei

Berufen ohne irgend welche Vorkenntnisse eine »Kneipe« aufmachten, denen

das Abziehen des Weissbieres nicht nur wegen des geringeren Absatzes

unnötig, sondern in den meisten Fällen _unbequem_ erschien und die es

deshalb vorzogen, das Bier vom Flaschenbierhändler zu beziehen. War

früher der Gastwirt fast in allen Fällen ein Konkurrent des

Flaschenbierhändlers, so wurde jetzt eine grosse Anzahl zu Kunden ihres

früheren Konkurrenten. Eine ähnliche Erscheinung finden wir bei den

Viktualienhändlern. Ein Teil derselben betrieb den Absatz von Bier als

Hauptgeschäft und bildete das Hauptkontingent für den neu sich bildenden

Stand der Bierverleger, die übrigen jedoch gaben den Abzug des Bieres

auf und zogen es vor, das Bier in Flaschen vom Flaschenbierhändler zu

beziehen.

Es ist anzunehmen, dass diese Umwandlungen in der Gastwirtschaft und im

Viktualienhandel die durch die Einführung des bayrischen Bieres

bedingte teilweise Ungunst der Geschäftslage aufhoben. Nimmt man hinzu,

dass der Bedarf fortwährend im Steigen begriffen war, eine Uebersetzung

in dem Gewerbe des Flaschenbierhandels aber nicht eintrat, so konnte die

Lage der Flaschenbierhändler ohne Uebertreibung als eine sehr günstige

bezeichnet werden. Diese Gunst der Geschäftslage führt dazu, dass

zunächst schon in den fünfziger, in stärkerem Massstabe dann in den

sechsziger Jahren aus den verschiedenen Betriebsvereinigungen der

Flaschenbierhandel als _selbstständige Unternehmung_ sich loszulösen

beginnt. Und zwar aus dem Viktualiengeschäft und der Gastwirtschaft der

Bier-Verlag, aus der in Verbindung mit Restauration oder

Kolonialwarenhandlung betriebenen Bier-Niederlage die selbständige

Vertretung. Im Jahre 1868 finden wir im Branchenregister des Berliner

Adressbuches zum ersten Male die Rubrik »Bier-Verleger« und zwar werden

in ihr 102 Namen aufgeführt mit Inbegriff der Vertretungen auswärtiger

Brauereien. Dieser Umstand ist natürlich nicht dahin zu deuten, als ob

im Jahre 1868 oder überhaupt in einem Zeitraum von wenigen Jahren die

Umwandlung aus der Betriebsvereinigung in den selbständigen Bierverlag

vor sich gegangen sei, es wurde schon darauf hingewiesen, dass bereits

in den fünfziger Jahren Bierverlagsgeschäfte als solche bestanden.[9]

Andererseits ist als ebenso sicher anzunehmen, dass der Prozess der

Loslösung des Bierverlages aus der Betriebsvereinigung auch im Jahre

1868 noch nicht abgeschlossen war und namentlich die Form der

Betriebsvereinigung des Bier-Verlages mit der Gastwirtschaft vielfach

noch bestand. Immerhin ist die Thatsache, dass im Jahre 1868 die

Bierverleger durch die Aufnahme ihres Gewerbes im Berliner Adressbuch

als besonderer Berufsstand gewissermassen legitimiert wurden, wichtig

genug, um in ihr einen gewissen Abschluss des ersten Teiles der

Entwicklung des Berliner Flaschenbierhandels zu sehen. Noch aus einem

anderen Grunde. Um dieselbe Zeit, in welcher der Bierverlag immer mehr

selbständig wurde, entsteht gleichzeitig in Berlin die erste

Lagerbrauerei für bayrisches Bier _in der Form der Aktiengesellschaft_,

welche versucht, die als Zwischenglieder zwischen Brauerei und Publikum

stehenden Bierverleger dadurch auszuschalten, dass sie, und zwar

im Jahre 1868, _ihr Flaschenbier direkt an die Konsumenten

absetzt_. Der Bierverlag als selbständiges Unternehmen auf der einen

-- die Lagerbierbrauerei als Aktiengesellschaft, welche den

Flaschenbiervertrieb in eigene Regie nimmt, auf der anderen Seite --

eröffnen für unsere Betrachtung ganz neue Ausblicke, die von selbst in

die zweite Periode der Entwicklung des Berliner Flaschenbierhandels

hinüberleiten.

Fußnoten:

[2] Oekonomische Encyklopädie, oder allgemeines System der Land-, Haus-

und Staats-Wissenschaft etc. In 242 Bänden von 1772-1858.

[3] Vergl. Wiedfeldt, Statistische Studien zur Entwicklungsgeschichte

der Berliner Industrie von 1720-1890. Schmollers Forschungen, Band XVI,

Heft 2.

[4] Berlin im Zeichen des Gambrinus vom Jahre 1319 bis zum Jahre 1848.

(Ohne Nennung des Verfassers.) Wochenschrift für Brauerei, Berlin. XVI.

Jahrgang.

[5] Z. B. die Unlust des Treppensteigens bei dem Aufkommen der hohen

vierstöckigen Häuser.

[6] Schon 1829 hatte übrigens die preussische Regierung auf ihre Kosten

und wohl auf Anregung der Königin Elisabeth, einer bayrischen Prinzessin

2 (Potsdamer) Brauer nach München zur Erlernung der bayr. Brauerei

geschickt. Vgl. Struve, Bayr. Braugewerbe, pag. 60.

[7] Wie anderwärts, so liessen auch in Berlin Weinhändler und

Hotelbesitzer ihre Söhne oft Brauer werden und in München lernen. Die

Familien Habel und Happold gehören hierher, erstere eine Weinhandlungs-,

letztere eine Hotelbesitzersfamilie, die zuerst auch eine sogenannte

»bayerische Bierstube« führte.

[8] Diese Bezeichnung ist sprachlich unrichtig, aber da sie in Berlin

eingeführt ist (das aus Bayern eingeführte Bier bezeichnet man im

Gegensatz zu dem nach bayrischer Art gebrauten Berliner Lagerbier als

»echtes«), so ist sie auch in dieser Arbeit beibehalten worden.

[9] Als der älteste Bierverleger wurde mir ein gewisser Lange,

Barnimstrasse, bezeichnet, der bereits 1842 sein Viktualiengeschäft

aufgegeben und sich lediglich mit dem Vertrieb von Flaschenbier befasst

haben soll.

Die Entwicklung des Berliner Flaschenbiergeschäfts.

II. Periode (1868 bis zur Gegenwart).

Bei unseren Betrachtungen über die weitere Entwicklung des Berliner

Flaschenbiergeschäfts werden wir von der Entwicklung des Berliner

Bierkonsums im allgemeinen auszugehen haben. Anschliessend hieran wird

es uns leicht sein, die Einwirkung dieser Entwicklung auf den Genuss von

Flaschenbier und so auf das Flaschenbiergeschäft selbst zu ersehen. Die

Weiterbildung des Berliner Brauereigewerbes wird uns die Anteilnahme der

Brauereien an der Befriedigung des Flaschenbierkonsums zeigen, ebenso

die Entstehung der Kannenbier- und Syphongeschäfte und deren Bedeutung.

Die Verschiebungen in der Lage des Bierverlegerstandes durch die

Einwirkung der vorerwähnten Momente werden dann deutlich erkannt werden

können.

Die Entwicklung des Berliner Bierkonsums.

In erster Linie werden hierbei die Vorgänge in der Bewegung der

Bevölkerung ins Auge zu fassen sein. Denn naturgemäss kommt die

Bevölkerung nach Zahl und Zusammensetzung vor allem _da_ in Betracht, wo

es sich um den Konsum von Genussmitteln handelt. Berlins Bevölkerung ist

nun, wie bekannt, in einer selbst für eine Grossstadt überraschenden

Weise gestiegen. Noch 1858 hatte Berlin kaum eine halbe Million

Einwohner (448000), zehn Jahre später zählte es bereits 700000 und 1876

erreichte es fast die Million (964000). Rechnet man die Vororte im

Umkreise von 2 Meilen hinzu, die ja bei der Ausbildung der

Verkehrsverhältnisse de facto längst zu Berlin gehören, so hat Berlin

bereits 1875: 1131000, 1885: 1559000 und 1895: 2255000 Einwohner. Die

Konsumfähigkeit wird dabei durch ihre Alterszusammensetzung noch erhöht.

Es werden in einer Grossstadt wohl in den meisten Fällen Leute im

erwerbsfähigen Alter in den »besten Jahren« zahlreicher zu finden sein,

als in der Mittel- oder Kleinstadt und gar auf dem Lande, weil die in

den Städten dominierende Grossindustrie auf der einen Seite diese Leute

braucht und auf der anderen Seite bei diesen selbst der Trieb zu

wandern, der Wunsch, die Arbeitskraft möglichst teuer zu verkaufen und

gleichzeitig das Einerlei des Landes oder der Kleinstadt mit dem lebhaft

pulsierenden Leben der Grossstadt zu vertauschen, besonders in jungen

Jahren stark ausgebildet ist. Wie sich diese Thatsache in dem

Altersaufbau der Bevölkerung bemerkbar macht, zeigt nachfolgende

Tabelle, welche ebenso wie die meisten auf Berlin bezüglichen

statistischen Angaben, Wiedfeldt's vorzüglichem Werke entnommen ist. Es

standen danach 1890 von 100 Personen im Alter von:

-------------------------------------------------------------------

| unter|10 bis|20 bis|30 bis|40 bis|50 bis|60 bis|über

| 10 | 20 | 30 | 40 | 50 | 60 | 70 | 70

------------+------+------+------+------+------+------+------+-----

in Preussen | 24,8 | 20,7 | 16,2 | 12,9 | 10,1 | 7,6 | 5,0 | 2,7

in Berlin | 19,1 | 17,5 | 23,1 | 17,1 | 11,5 | 6,5 | 3,6 | 1,6

| | |\------------v------------/| |

| | |+ 6,9 |+ 4,2 |+ 1,4 | | |

Die Entwicklung des Berliner Flaschenbiergeschäfts · 第 1 / 9 段