+Legitimation+ ist nicht erforderlich. Die Reisenden bedürfen nur eines

Passes. Der Paß muß beim Eintritt in die Türkei und beim Verlassen

des Landes visiert werden. Für die Inlandsreise bedarf der Reisende

eines besonderen Passes (Teskireh). Um ihn zu bekommen, läßt sich

der Reisende auf dem deutschen Konsulat nach Vorlegung seines Passes

einen Antrag ausfertigen. Dafür wird eine kleine Gebühr erhoben. Die

Zivilbehörde stellt sodann das Teskireh aus. Das Teskireh bedarf

des Visums beim Betreten und beim Verlassen eines Hafenortes. Die

Formalitäten werden am besten durch den Gasthausbesitzer erfüllt.

+Steuern+ werden nicht erhoben.

Für die +Muster+ ist ein Einfuhrzoll zu hinterlegen, der 8 Prozent des

Wertes beträgt. 7 Prozent werden bei der Ausfuhr wieder zurückgezahlt,

wenn die üblichen Bedingungen erfüllt sind. Für Gold- und Silberwaren

bestehen bestimmte Zollsätze, der Zollbetrag wird nicht zurückgegeben.

Um die Vergünstigung der Mustereinfuhr in Anspruch zu nehmen, muß

der Reisende zwei Deklarationen ausfertigen. Eine bekommt er zurück.

Darauf wird der Gesamtwert geschätzt und der Zoll dafür erhoben. Die

Waren werden gekennzeichnet und dann für ihre Zwecke freigegeben. Für

jede Plombe ist eine Gebühr von 10 Para zu entrichten. Bei der Ausfuhr

ist die Bescheinigung mit der abgestempelten Erklärung vorzulegen.

Nach erfolgter Prüfung der Uebereinstimmung werden 7 Prozent des

Wertes zurückerstattet, vorausgesetzt, daß die Frist von sechs Monaten

nicht überschritten ist. Ist das Ausstellungsdatum der Erklärung

oder Bescheinigung radiert oder sonst verändert, so wird nichts

zurückvergütet.

Muster ohne jeden Handels- und Gebrauchswert sind nicht dem Zoll

unterworfen.

Ein Schlußwort an die Auslandsreisenden.

Der Auslandsreisende, der nicht bereits länger Land und Leute kennt,

der nicht für eine eingeführte Firma mit fester Kundschaft tätig ist,

kann im Auslande leicht mehr als nur gute Geschäfte machen.

Kredit im Ausland.

Er kann +sehr+ gute Geschäfte machen, +wenn er nur nachgiebig im

Kreditgeben ist+. Da liegt aber gerade die Gefahr! Weniger groß

ist diese in den nordischen Ländern, weniger groß in Frankreich,

Oesterreich und dem nördlichen Ungarn. Je mehr der Reisende aber nach

Süden kommt, je mehr er hineindringen muß in das Sprachengemisch

slavischer Völkerschaften, um so vorsichtiger muß er werden. Die

Balkanhalbinsel sei seiner besonderen Vorsicht empfohlen.

Der Reisende soll nicht sagen, daß er über alle Schwierigkeiten

erhaben ist, wenn er die Sprache gut beherrscht und wirklich Land und

Leute kennt. Die politische Unsicherheit in den slavischen und den

Balkan-Staaten kann heute ein Geschäft ruinieren, das gestern noch

leidlich gut war. Von solchen drohenden Wolken wird man aber nicht

unterrichtet durch gelegentliche Besuche, auch nicht durch gründliche

Kenntnis des Landes. Hier kann nur eine Vertrauensperson am Orte vor

schweren Schaden bewahren. Ein deutscher Agent, eine deutsche Firma

stellen die geeigneten Vertrauenspersonen in der Regel dar.

Am besten wird bei Aufträgen eine feste Anzahlung vereinbart, die bei

Erteilung des Auftrages oder spätestens bei dem Eintreffen der Rechnung

fällig ist. Der Restbetrag muß fällig sein, wenn der Spediteur die

Ware bringt. Nur wo ganz sichere Verhältnisse herrschen, darf der

Reisende von diesem Verfahren abweichen.

Der Auslandsreisende soll sich immer klar sein, daß er im fremden Lande

ist. Besonders dann, wenn slavische Frauenschönheiten oder feurige,

glutäugige Töchter der Romanen ihn verlocken wollen. Mehr noch als

daheim muß sich der Reisende im Ausland vor den Schürzen und damit vor

Händeln hüten. Er wird sonst als Ausländer -- auch vor Gericht -- in

neunzig von hundert Fällen den Kürzeren ziehen.

Grundsätzliches.

Der Reisende darf nicht Kritik üben an den Einrichtungen des Landes,

an dem Patriotismus, an der Religion seiner Bevölkerung. Kirchlichen

Bräuchen wird er die Achtung erweisen, die der Religion auch seiner

Mitmenschen zukommt. Besonders wird er das beachten, wo kirchliche

Bräuche etwa in der Form von Prozessionen in die Oeffentlichkeit treten.

Er wird das „Allerheiligste“ grüßen und der Prozession seine Achtung

erweisen, auch wenn er nicht gleich religiös empfindet. Das Versagen

der Achtung muß provozierend wirken und die Taktlosigkeit wird von Jung

und Alt, Vornehm und Gering als solche empfunden.

Der Reisende muß den Patriotismus des Gastvolkes achten. Damit will

ich nicht sagen, daß der Reisende vergessen soll, wer er ist. Es ist

ein grundsätzlicher Irrtum, anzunehmen, daß im Ausland, besonders bei

Völkern, die ein starkes Zusammengehörigkeitsgefühl und eine große

nationale Vergangenheit haben, der Mann sich Achtung erringt, der seine

Volkszugehörigkeit verbirgt oder verleugnet. Das Gegenteil ist der

Fall.

Der Auslandsreisende ist nicht nur für sein Haus tätig, er ist

Reisender eines +deutschen+ Hauses. Das legt ihm Pflichten auf, die

Takt und Geschick erfordern. Nach Bismarck sind unsere Reisenden

Pioniere der deutschen Kultur. Niemals würde es Bismarck eingefallen

sein, unsere Reisenden zu Chauvinisten erziehen zu wollen. Gewiß

wollte des Reiches erster Kanzler aber andererseits der Welt nicht

das Schauspiel geboten wissen, daß deutsche Reisende nationaler

Würdelosigkeit geziehen werden könnten. Der deutsche Reisende

hat Grund, auf sein Vaterland stolz zu sein. Ein ruhiger, nicht

aufdringlicher Stolz in nationaler Beziehung ist überall angebracht. Er

ziert besonders den Auslandsreisenden, der sich in seinem Kreise der

Verantwortung bewußt ist, die ihm die Angehörigkeit zu einem großen und

emporstrebenden Volke auferlegt. Die kaufmännische Welt ist voll der

Bewunderung für die +kaufmännische+ Zuverlässigkeit unserer Reisenden.

Möchte sie zu dieser Bewunderung auch die andere, unserer +nationalen+

Zuverlässigkeit wegen, gesellen können.

Druck von Gebrüder Lüdeking, Hamburg

Vom Reisen und Reisen lassen · 第 12 / 12 段