Passes. Der Paß muß beim Eintritt in die Türkei und beim Verlassen
des Landes visiert werden. Für die Inlandsreise bedarf der Reisende
eines besonderen Passes (Teskireh). Um ihn zu bekommen, läßt sich
der Reisende auf dem deutschen Konsulat nach Vorlegung seines Passes
einen Antrag ausfertigen. Dafür wird eine kleine Gebühr erhoben. Die
Zivilbehörde stellt sodann das Teskireh aus. Das Teskireh bedarf
des Visums beim Betreten und beim Verlassen eines Hafenortes. Die
Formalitäten werden am besten durch den Gasthausbesitzer erfüllt.
+Steuern+ werden nicht erhoben.
Für die +Muster+ ist ein Einfuhrzoll zu hinterlegen, der 8 Prozent des
Wertes beträgt. 7 Prozent werden bei der Ausfuhr wieder zurückgezahlt,
wenn die üblichen Bedingungen erfüllt sind. Für Gold- und Silberwaren
bestehen bestimmte Zollsätze, der Zollbetrag wird nicht zurückgegeben.
Um die Vergünstigung der Mustereinfuhr in Anspruch zu nehmen, muß
der Reisende zwei Deklarationen ausfertigen. Eine bekommt er zurück.
Darauf wird der Gesamtwert geschätzt und der Zoll dafür erhoben. Die
Waren werden gekennzeichnet und dann für ihre Zwecke freigegeben. Für
jede Plombe ist eine Gebühr von 10 Para zu entrichten. Bei der Ausfuhr
ist die Bescheinigung mit der abgestempelten Erklärung vorzulegen.
Nach erfolgter Prüfung der Uebereinstimmung werden 7 Prozent des
Wertes zurückerstattet, vorausgesetzt, daß die Frist von sechs Monaten
nicht überschritten ist. Ist das Ausstellungsdatum der Erklärung
oder Bescheinigung radiert oder sonst verändert, so wird nichts
zurückvergütet.
Muster ohne jeden Handels- und Gebrauchswert sind nicht dem Zoll
unterworfen.
Ein Schlußwort an die Auslandsreisenden.
Der Auslandsreisende, der nicht bereits länger Land und Leute kennt,
der nicht für eine eingeführte Firma mit fester Kundschaft tätig ist,
kann im Auslande leicht mehr als nur gute Geschäfte machen.
Kredit im Ausland.
Er kann +sehr+ gute Geschäfte machen, +wenn er nur nachgiebig im
Kreditgeben ist+. Da liegt aber gerade die Gefahr! Weniger groß
ist diese in den nordischen Ländern, weniger groß in Frankreich,
Oesterreich und dem nördlichen Ungarn. Je mehr der Reisende aber nach
Süden kommt, je mehr er hineindringen muß in das Sprachengemisch
slavischer Völkerschaften, um so vorsichtiger muß er werden. Die
Balkanhalbinsel sei seiner besonderen Vorsicht empfohlen.
Der Reisende soll nicht sagen, daß er über alle Schwierigkeiten
erhaben ist, wenn er die Sprache gut beherrscht und wirklich Land und
Leute kennt. Die politische Unsicherheit in den slavischen und den
Balkan-Staaten kann heute ein Geschäft ruinieren, das gestern noch
leidlich gut war. Von solchen drohenden Wolken wird man aber nicht
unterrichtet durch gelegentliche Besuche, auch nicht durch gründliche
Kenntnis des Landes. Hier kann nur eine Vertrauensperson am Orte vor
schweren Schaden bewahren. Ein deutscher Agent, eine deutsche Firma
stellen die geeigneten Vertrauenspersonen in der Regel dar.
Am besten wird bei Aufträgen eine feste Anzahlung vereinbart, die bei
Erteilung des Auftrages oder spätestens bei dem Eintreffen der Rechnung
fällig ist. Der Restbetrag muß fällig sein, wenn der Spediteur die
Ware bringt. Nur wo ganz sichere Verhältnisse herrschen, darf der
Reisende von diesem Verfahren abweichen.
Der Auslandsreisende soll sich immer klar sein, daß er im fremden Lande
ist. Besonders dann, wenn slavische Frauenschönheiten oder feurige,
glutäugige Töchter der Romanen ihn verlocken wollen. Mehr noch als
daheim muß sich der Reisende im Ausland vor den Schürzen und damit vor
Händeln hüten. Er wird sonst als Ausländer -- auch vor Gericht -- in
neunzig von hundert Fällen den Kürzeren ziehen.
Grundsätzliches.
Der Reisende darf nicht Kritik üben an den Einrichtungen des Landes,
an dem Patriotismus, an der Religion seiner Bevölkerung. Kirchlichen
Bräuchen wird er die Achtung erweisen, die der Religion auch seiner
Mitmenschen zukommt. Besonders wird er das beachten, wo kirchliche
Bräuche etwa in der Form von Prozessionen in die Oeffentlichkeit treten.
Er wird das „Allerheiligste“ grüßen und der Prozession seine Achtung
erweisen, auch wenn er nicht gleich religiös empfindet. Das Versagen
der Achtung muß provozierend wirken und die Taktlosigkeit wird von Jung
und Alt, Vornehm und Gering als solche empfunden.
Der Reisende muß den Patriotismus des Gastvolkes achten. Damit will
ich nicht sagen, daß der Reisende vergessen soll, wer er ist. Es ist
ein grundsätzlicher Irrtum, anzunehmen, daß im Ausland, besonders bei
Völkern, die ein starkes Zusammengehörigkeitsgefühl und eine große
nationale Vergangenheit haben, der Mann sich Achtung erringt, der seine
Volkszugehörigkeit verbirgt oder verleugnet. Das Gegenteil ist der
Fall.
Der Auslandsreisende ist nicht nur für sein Haus tätig, er ist
Reisender eines +deutschen+ Hauses. Das legt ihm Pflichten auf, die
Takt und Geschick erfordern. Nach Bismarck sind unsere Reisenden
Pioniere der deutschen Kultur. Niemals würde es Bismarck eingefallen
sein, unsere Reisenden zu Chauvinisten erziehen zu wollen. Gewiß
wollte des Reiches erster Kanzler aber andererseits der Welt nicht
das Schauspiel geboten wissen, daß deutsche Reisende nationaler
Würdelosigkeit geziehen werden könnten. Der deutsche Reisende
hat Grund, auf sein Vaterland stolz zu sein. Ein ruhiger, nicht
aufdringlicher Stolz in nationaler Beziehung ist überall angebracht. Er
ziert besonders den Auslandsreisenden, der sich in seinem Kreise der
Verantwortung bewußt ist, die ihm die Angehörigkeit zu einem großen und
emporstrebenden Volke auferlegt. Die kaufmännische Welt ist voll der
Bewunderung für die +kaufmännische+ Zuverlässigkeit unserer Reisenden.
Möchte sie zu dieser Bewunderung auch die andere, unserer +nationalen+
Zuverlässigkeit wegen, gesellen können.
Druck von Gebrüder Lüdeking, Hamburg