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Anmerkungen zur Transkription
Der vorliegende Text wurde anhand der Buchausgabe von 1910 so weit
wie möglich originalgetreu wiedergegeben. Typographische Fehler
wurden stillschweigend korrigiert. Ungewöhnliche und heute nicht mehr
verwendete Schreibweisen bleiben gegenüber dem Original unverändert;
fremdsprachliche Ausdrücke wurden nicht korrigiert.
Im Text werden anstatt der Umlaute in Großbuchstaben (Ä, Ö, Ü) deren
Umschreibungen (Ae, Oe, Ue) verwendet. Dies gilt nicht für die
Titelblätter und den Rechtsvorbehalt.
Die Fußnote wurde an das Ende des betreffenden Abschnittes versetzt.
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HAMBURGER HANDELSBÜCHER BAND IV
Vom Reisen
und Reisen lassen
VON
GERHARD KÄSTNER
HAMBURG 1910
GEBRÜDER LÜDEKING, VERLAGSBUCHHANDLUNG
Hamburger Handelsbücher
Band IV. Gerhard Kaestner
Vom Reisen und Reisen lassen
HAMBURG 1910
GEBRÜDER LÜDEKING, VERLAGSBUCHHANDLUNG
Alle Rechte, auch das der
Übersetzung, vorbehalten
Vorwort.
Die ersten beiden Bände der Hamburger Handelsbücher haben in
kurzer Zeit weite Verbreitung und, was mehr ist, den Beifall der
sachverständigen Kreise gefunden. Damit dürfte der Beweis dafür
geliefert sein, daß die +aus der Praxis für die Praxis+ geschriebenen
Bücher tatsächlich eine Lücke ausfüllen. Damit ist auch ferner
bewiesen, daß es sehr wohl möglich ist, Zweige des kaufmännischen
+Könnens+, die in der Hauptsache auf angeborenen Talenten und auf
Erfahrungen beruhen, systematisch so zu behandeln, daß breite Kreise
Vorteil aus dieser Art der Behandlung ziehen können.
Trotzdem habe ich es mir sehr reiflich überlegt, ob über die Kunst,
+als Reisender Erfolge zu erzielen+, ein Buch geschrieben werden
kann, das dem Reisenden und den vielen Angestellten, die Reisende
werden wollen, das sein kann, was die bis jetzt erschienenen Hamburger
Handelsbücher bereits Tausenden geworden sind. Ich bin schließlich
an die Arbeit gegangen, weil ich aus eigener Praxis wußte, wie
schwer es zumal dem angehenden Reisenden ist, +alle+ Erfahrungen zu
sammeln, deren Fehlen oft so teuer bezahlt werden muß. Ich wußte,
daß auch ältere Berufsgenossen sich ihre Tätigkeit durch mancherlei
Reiseunarten erschweren. So hoffe ich, daß das vorliegende Buch
sowohl den Angestellten, die sich aus der Enge des Ladens und aus
der Einförmigkeit des Kontores hinaussehnen, die nach der freieren,
unabhängigeren und besser bezahlten Stellung eines Reisenden streben,
manche Fingerzeige, als auch dem älteren „Reise-Onkel“ wenigstens hier
und da noch Anregung geben wird. Ich habe darauf verzichtet, „Kniffe“
und sogenannte Kniffe breit und ausführlich zu behandeln. Abgesehen
davon, daß manche dieser „Kniffe“ wirklich nicht sehr empfehlenswert
sind, glaube ich, daß schließlich jeder Reisende seine Methode selber
bilden muß und wird. Ein Kniff, den sich der eine vielleicht noch
leisten kann, würde den anderen Reisenden schwer schädigen. Ein Buch
kann und soll auch nicht die Erfahrung ersetzen. Vielmehr gilt auch
hier als Regel:
„+Ein+ Blick ins Buch und zwei ins Leben,
Das muß die Form dem Geiste geben!“
Manche Kleinigkeit mußte ich erwähnen. Ich bitte den Leser, über
diese scheinbaren Kleinigkeiten nicht hinweg zu gehen. Es gibt
im Reiseleben keine Kleinigkeiten! Kleine Ursachen können gerade
für den Geschäftsreisenden große Wirkungen nach sich ziehen. Es
scheint mir deshalb notwendig, daß besonders der Anfänger das Buch
nicht durch+liest+, sondern gerade wegen der vielen Kleinigkeiten
durch+arbeitet+!
Zum Schlusse möchte ich noch den „Aeltesten der Kaufmannschaft“ zu
Berlin meinen Dank aussprechen für die freundliche Unterstützung, die
es mir ermöglichte, über die z. T. recht umständlichen Vorschriften,
die in den europäischen Staaten für die Geschäftsreisenden bestehen,
bestimmte und genaue Angaben zu machen.
+Gerhard Kaestner.+
Inhaltsverzeichnis.
Seite
Vorwort
Einleitung 1
Wer soll reisen? 4
Das Recht und der Reisende 19
a) Der Dienstvertrag 19
b) Die Vollmacht des Reisenden 41
c) Der Mietsvertrag mit dem Gastwirt 45
d) Paßverhältnisse im Inland 49
e) Die Vorschriften über das Detailreisen 52
f) Unlauterer Wettbewerb 56
Der Reisende und sein Haus 63
Die Ausrüstung 74
Der Reisende und die Eisenbahn 84
a) Die Personenbeförderung 84
b) Die Gepäckbeförderung 89
c) Die Haftpflicht 91
Der Reisende im Gasthaus 95
Bei der Kundschaft 110
Der Detailreisende 146
Der Reisende im Ausland 153
Ein Schlußwort an die Auslandsreisenden 181
Einleitung.
Ich war noch Lehrling, aber ein ansehnlicher strammer Kerl. Meine
Lehrzeit diente ich ab in einem Tuch- und Manufakturwarengeschäft.
Tagtäglich kamen Reisende zu uns, gute und auch recht wenig
verläßliche. Schließlich traute ich es mir zu, von vornherein zu
beurteilen, ob der oder jener ein Geschäft oder eine „Pleite“ machen
werde. Mein Chef war einer der alten Schule. Er hatte vor nichts mehr
Respekt als vor einem überfüllten Lager. So hörten selbst die Reisenden
bekannter Häuser seine ständige Redensart: „Ich bin mit allem versehen,
diesmal brauche ich wirklich nichts.“ Trotzdem kam es zu manchem guten
Geschäft für die Reisenden. Ich mußte oft Muster, die zurückgeblieben
oder die zu einer engeren Auswahl zurückgelassen worden waren, nach dem
Hotel tragen, das die Reisenden beherbergte. Wie gut die es hatten!
Setzten sich an die „reichbesetzte Tafel“, tranken, rauchten, spielten
Karten und ließen, wie man daheim zu sagen pflegte, den lieben Gott
einen guten Mann sein. Damals schon stand es bei mir fest: Ich wollte
Reisender werden. Im Geiste sah ich mich dann schon mit großen Koffern
durch die Welt streifen. Natürlich verdiente ich auch recht viel Geld
und ließ es mir wohl sein, -- in Gedanken natürlich!
Aussichten und Hoffnungen.
Das Glück war mir günstig! Ich lernte im dritten Jahre. Unser junger
Mann machte sich selbständig, sein Nachfolger schlug nicht ein, da
wurde ich denn feierlichst im letzten halben Lehrjahr zum Reisenden
der Firma N. N. ernannt.
Mein Traum war damit natürlich noch nicht erfüllt. Statt der „großen
Koffer“ begleiteten mich zwei, allerdings auch nicht unansehnliche
Handkoffer auf meinen Streifzügen in die Thüringer Dörfer, denn ich
war „Detailreisender“. Mit hochgespannten Erwartungen ging ich auf die
Tour, flügellahm stellte ich sie wieder ein, nach öfteren vergeblichen
Ansätzen, Erfolge zu erzielen. Hatte ich ein Dorf abgeklappert und ging
in ein anderes, dann überfiel mich die Angst: Wird das Geschäft besser
werden, als es war? Und es war nicht gut! Nicht annähernd erzielte ich
den Umsatz, den mein Vorgänger erzielt hatte. Um Ausreden war ich zwar
nicht verlegen. Ich glaubte sie selber. Und da mein Chef mir vertraute,
hätte es noch lange so gehen können. Zu meinem Glück lernte ich,
trübselig einmal in der Schenke sitzend, einen „ausgepichten“ Reisenden
kennen. Er war selbst Chef und meine schärfste Konkurrenz! So manches
mal hatte ich erfahren, daß Kunden, die bei meinem Besuch „nichts
brauchten“, zwei Tage später bei ihm gekauft hatten. Ich war also nicht
gut auf ihn zu sprechen. Dieser Mann nahm mich vor, just wie der Vater
seinen Jungen vornimmt. Und ich, ich wurde ganz klein.
Ein guter Rat.
Ich wußte nicht, sollte ich ihm mißtrauen? Wollte er mich nur los sein?
Wer aber bürgte denn dafür, daß mein Nachfolger nicht viel tüchtiger
war als ich? So glaubte ich meinem Berater. Heimgekommen erklärte ich
meinem Chef, daß ich nach beendeter Lehrzeit ausfliegen würde. Ich sei
kein Reisender, würde es +so+ niemals werden, ich müßte noch viel
lernen, ehe ich einmal wieder mit dem Musterkoffer wandern würde.
So ging ich und lernte! Und nach vielen Jahren ging mein Traum
wirklich in Erfüllung: Ich reiste mit drei großen Musterkoffern und
verdiente ein leidliches Geld. Ich hatte aus Fehlern gelernt! Was ich
an Erfahrungen gesammelt habe, das will ich nun, schlicht und einfach,
wie es mir gegeben ist, allen Handlungsgehilfen mitteilen, die auch auf
der Reise sind, oder doch den sehnsüchtigen Wunsch haben, auf die Reise
geschickt zu werden.
Denn den Wunsch, der meinen Jugendtraum ausmachte, verstehe ich! Ist
auch der Beruf des Reisenden anstrengender als der eines Verkaufs- oder
Kontorangestellten, so bringt er doch auch recht viel Abwechslung, er
gibt eine freie und selbständige Stellung und -- ein guter Reisender
wird noch immer recht gut bezahlt!
Wer soll reisen?
Ich sagte in meiner Einleitung schon, daß eigentlich mein erster
Mißerfolg die Grundlage abgab dafür, daß ich später ein leidlicher
Reisender wurde. Ich sagte ebenfalls, daß der Beruf des Reisenden
anstrengender ist, als irgend ein anderer kaufmännischer Beruf.
Davon will ich auch jetzt ausgehen, wenn ich die Frage beantworte: Wer
soll reisen?
Unerwünschte Abwechslung.
Heute hier, morgen dort! Bald im dumpfen Eisenbahnabteil, in dem man
kein Fenster öffnen darf, weil es „zieht“, bald auf den Stationen, beim
Türöffnen, wirklichem Zug ausgesetzt. Bald unerträgliche Hitze -- bald
wieder empfindliche Kälte. Heute lachender Himmel, morgen das bekannte
Hundewetter. Einen Hund, so sagt man, schickt man nicht hinaus! Der
Reisende darf nicht fragen, was für Wetter ist. Er +muß+ hinaus. Und
kommt er müde in sein Gasthaus, das für ihn das Heim darstellen soll,
dann merkt er nur allzubald, daß der Geist willig, aber das Fleisch
schwach ist. Hier wird so gekocht, dort wieder ganz anders. Heiß
und kalt wie das Wetter ist, so geht es auch mit den Speisen, alles
durcheinander. Dabei trotzdem eine Speisekarte von fürchterlicher
Eintönigkeit. Man kommt manchmal auf den Gedanken, daß die Gasthäuser
ihre Speisekarten mit aller Gewalt vereinheitlichen wollen.
Dann das Zimmer! Feuchte Bettwäsche ist ja vielfach ein Zeichen von
Schlamperei! Wo sie zu finden ist, darf man in neun von zehn Fällen
getrost annehmen, daß schon ein anderer Adam von diesem Bettlaken
verhüllt wurde. Es wurde dann nur angefeuchtet und stark gepreßt, damit
sich die alten Brüche verloren, und nun soll es traulich den neuen Leib
umschließen. Aber nicht immer ist das so! In der Reisezeit wird in
gut besuchten Gasthäusern die Wäsche knapp. Ist das Wetter nicht gut,
trocknet es schlecht, muß so manchesmal zur wirklich gewaschenen Wäsche
gegriffen werden, wenn diese noch feucht ist.
Und dann die Nerven! Ein Reisender muß Pferdestränge als Nerven haben,
sonst reibt er sich beizeiten auf.
Drei angeborene Eigenschaften.
Aus allem dem ist zu erkennen, daß jeder, der reisen will, eine
+eiserne Gesundheit+ sein eigen nennen muß. Das ist aber erst +eine+
Vorbedingung!
Wenn mein erster Ausflug nicht von Erfolg begleitet war, dann lag das
zu einem guten Teil -- abgesehen von den Kenntnissen, die ich nicht
hatte und von denen noch die Rede sein wird -- daran, daß ich eben
blutjung war.
So ein junger Guckindiewelt, mag er nun Engros- oder Detailreisender
sein, wird immer über die Achsel angesehen. Er kommt von vornherein
schlecht ins Geschäft. Hat er aber wirklich diese Schwierigkeit
überwunden, so vermag er doch seinen Worten nicht den äußeren Nachdruck
zu geben, den nur eine in sich gefestigte Persönlichkeit auszuüben
vermag. Gewiß kann man auch zu einem jungen Mann Vertrauen haben, aber
in der Regel stellt es sich nur dann ein, wenn der junge Reisende
bereits bekannter geworden ist. Das Vertrauen, das gar nicht erst
hergestellt werden muß, das vielmehr unbewußt da ist, hat das Alter vor
der Jugend voraus. Wer deshalb auf die Reise gehen will, soll es nicht
tun, wenn er nicht mindestens die „Zwanzig“ auf dem Rücken hat.
Vom Alter hängt nämlich noch eine dritte Eigenschaft ab, die der
Reisende haben muß!
Ich werde in meiner Kauflust immer beeinflußt von dem Aussehen des
Ladens, den ich betrete. Ich glaube sagen zu dürfen, daß es fast
jedem Käufer so geht. Ein freundlicher, solide aussehender Laden, ein
gewinnender Verkäufer bewirken oft einen größeren Einkauf, als wirklich
tadellose Waren, die nur das Unglück haben, in einem unfreundlichen
Laden zur Schau gestellt und von einem weniger tüchtigen Verkäufer
angepriesen zu werden. (Siehe auch das Werkchen von Curt Büsch im
gleichen Verlage: Vom Verkaufen.)
Beim Reisenden liegen die Dinge noch anders. Zunächst stehen sich
hier Käufer (der Kunde) und Verkäufer (der Reisende) durchaus nicht
mit der Absicht gegenüber zu verkaufen und zu kaufen. Die Absicht, zu
verkaufen ist wohl immer vorhanden, die Absicht zu kaufen fast nie!
Im Laden kommt dem Verkäufer die bereits ausgestellte Ware, die doch
ein gewichtig Wörtlein mitspricht, zu Hilfe. Der Reisende hat oft die
Hauptschwierigkeit zu überwinden, ehe er den Kunden dazu gebracht
hat, die Muster überhaupt ansehen zu wollen. Er ist also beim ersten
Angriff ganz allein auf seine Person angewiesen. Es gibt Menschen, die
man auf den ersten Blick gern hat, sie flößen sofort Vertrauen ein. Es
gibt andere, denen man mißtraut, denen man unbewußt nicht wohl will.
Ein schönes Kind wird immer mehr Schokolade bekommen, als ein weniger
schönes oder gar häßliches. Die Schokolade, die den Reisenden erfreut,
sind die Aufträge. Ein Adonis oder Apoll braucht der Reisende zwar
nicht zu sein, aber er soll doch möglichst körperlich +ansehnlich+ sein
und ein +sympathisches Aeußeres+ haben.
Mit diesen drei Eigenschaften (Gesundheit, reifes Alter, sympathische
Ansehnlichkeit), die der Reisende selten erwerben kann, die er
höchstens zu verbessern vermag, ist es aber längst nicht getan. Wer
reisen will, muß bestimmte +Fähigkeiten+ besitzen, ohne die für ihn der
Erfolg seiner Tätigkeit ausgeschlossen ist.
Es mag wohl einmal eine Zeit gegeben haben, in der man auch im
Geschäftsleben den guten Freund, der uns besuchte, auf das Kanapee
nötigte und für ihn auftrug, was Küche und Keller boten. Vielleicht
hatte es aber auch damals schon damit sein Bewenden. Der Reisende sucht
seine Kundschaft nicht zu solchem Zweck auf, sondern um Geschäfte zu
machen.
Freundschaft.
Da wird er bald merken, daß nicht nur in Geldsachen die Gemütlichkeit
aufhört, sondern auch in Geschäftssachen die Freundschaft. Ich habe so
manchen Kunden kennen gelernt, der gut bei mir kaufte, so lange unser
gegenseitiges Verhältnis ein auf Vertrauen gegründetes +geschäftliches+
war. Als das anders wurde, als wir uns freundschaftlich näher traten,
da wurde zwar die Freundschaft größer, die Aufträge aber -- kleiner.
Kein Wunder! Einem Freund kann man mit beweglicheren Klagen kommen, ihn
kann man leichter vertrösten, ihn wird man auch leichter los als den
Nur-Geschäftsfreund.
Wer heute als Reisender verkaufen will, muß andere Wege gehen, als sie
früher gangbar waren.
Er muß dem Kunden, den er besucht, klar machen können, daß er +gerade
die+ Ware braucht, die der Reisende zu verkaufen hat, daß die Ware, die
er führt, alle Vorzüge vereint, die nur immer eine Ware haben kann, daß
sie vor allem gut und billig ist. +Der Reisende, der so arbeiten will,
muß vor allen Dingen seiner Sache sicher sein!+
Reisestimmungen.
Gewiß spielen auch manche Charaktereigenschaften in der Reisetätigkeit
eine Rolle. Wer das Leben von der heiteren Seite nimmt, d. h. wer den
Dingen immer eine gute Seite abgewinnen kann, wer den rechten Humor zur
rechten Zeit hat, der wird immer lieber gesehen werden, als ein Mensch,
der aussieht „wie vierzehn Tage Regenwetter“. Dann gehört zum Reisen
ein +offener Blick+. Der Reisende muß wissen, an wen sein Kunde die
Waren verkauft. Er muß erkennen, ob die Kundschaft seines Kunden aus
Arbeitern, Landwirten oder Angehörigen der oberen Zehntausend besteht.
Er muß auch in der Lage sein, einem Kunden, der gar zu arg über die
schlechten Zeiten klagt, mit Rat und Tat zur Seite zu stehen, er muß
fühlen, wo ihn der Schuh drückt.
Sodann gebraucht der Reisende +Verantwortlichkeitsgefühl+ und
zwar mehr, als irgend ein anderer Angestellter. Bei diesem sorgt
immer die geschäftliche Ordnung, das Auge des Prinzipals und die
Gewohnheit dafür, daß die Pflicht erfüllt wird. Der Reisende hat keine
Geschäftszeit, auf ihm ruht nicht das Auge des Prinzipals. +Er hat nur
eine Triebfeder: sein Verantwortlichkeitsgefühl und nur einen Maßstab,
ob er seine Pflicht erfüllt hat: den Erfolg.+ +Unverdrossen+ muß der
Reisende sein und unermüdlich. Es kommt bei jedem Reisenden einmal eine
Zeit, in der die Kommissionen sich nicht einstellen wollen und dafür
die Briefe vom „Haus“ einlaufen mit der unangenehmen Frage, warum und
wieso die letzte Woche keine Erfolge gebracht hat.
Wer da den Mut verliert, ist verloren! Nur nicht mit +der+ Stimmung an
das Geschäft gehen: Es ist doch vergeblich! Lieber die Tour abbrechen.
Ein richtiger Reisender darf sich vom Geschick nicht unterkriegen
lassen. Gab es einmal wenig Kommissionen, gut, ein Grund mehr, dafür
zu sorgen, daß sie nun zahl- und umfangreicher kommen. Und auch nicht
sagen: Heute geht es nicht, vielleicht geht es morgen besser. Oder:
In dem Nest ist doch nichts los, also fort, wo anders hin. Nein!
Wenn Kunden an einem Platz nicht gekauft haben, dann gilt es, neue
Kundschaft zu suchen, die dann eben den Ausfall decken muß.
Ich sprach schon davon, daß der Reisende seiner Sache sicher
sein müsse. Damit meine ich durchaus nicht nur, daß +er+ die
selbstverständliche Gewißheit, die feste Ueberzeugung haben muß, ein
gutes und leistungsfähiges Haus zu vertreten. Nein, er muß in der Lage
sein, seine Gewißheit und seine Ueberzeugung zu der +seines Kunden+ zu
machen.
Dazu braucht er vor allen Dingen
Waren- und Branchenkenntnis.
Ich stand einmal als Unbeteiligter im Privatkontor eines meiner Kunden.
Draußen tauchte ein Reisender auf. Kein Konkurrent von mir, er wollte
vielmehr andere Waren absetzen. Mein Kunde sah sich die Muster an und
verglich sie mit seinem Bestande. Dabei hatte sich wohl herausgestellt
-- oder war es nur ein „Bluff“, daß seine Lagerware billiger war als
die bemusterte. Ich war gespannt, wie sich mein Kollege benehmen würde!
Ich will es vorausschicken: Herzlich ungeschickt! Er bemühte sich gar
nicht, sich selbst ein Urteil über die Ursache des Preisunterschiedes
zu bilden, sondern verfiel in Redensarten. Er hatte vorzügliches
„Elsässer Fabrikat“, die Ware meines Kunden wäre hingegen sicher aus
irgend so einer „Quetsche“, sie hätte augenscheinlich „zuviel Appretur“
und wäre dadurch „griffig“, d. h. sie täuschte durch ihr Aussehen
über ihre mangelhafte Güte hinweg. Den Beweis wollte mein Kollege
sogleich durch den „Fadenzähler“ führen. Hätte er es doch nicht getan!
Er hätte zwar kein Geschäft gemacht, aber er hätte sicher nicht außer
dem Schaden noch den Spott zu tragen gehabt! Die Fadenzählung ergab
vollständig gleiche Qualität der Muster und der Ware. Da sieht mein
Kunde die Auszeichnung! Sie enthielt die Buchstaben C. G. W. & S.,
C. I. und den Preis. „Hören Sie mal“, sagte da mein Kunde zu meinem
Kollegen, „Ihre Ware ist von C. G. Wwe. und Sohn, es ist genau dieselbe
Qualität wie die meinige, die nämlich auch daher ist. Ihr gutes
„Elsässer Fabrikat“ ist in Thüringen entstanden.“
Muß schon der Verkäufer in einem Laden genaue Warenkenntnis haben,
dann der Reisende erst recht. Der Verkäufer darf doch bei der Mehrzahl
seiner Kunden voraussetzen, daß sie noch weniger Warenkenntnis haben,
als er. Anders der Reisende. Seine Kunden kennen in der Regel die Ware,
sie lassen sich nicht ein X für ein U vormachen. Mein Kollege, von
dem ich eben sprach, hatte aber noch einen anderen Fehler begangen.
Er vertrat in der Tat eine große Fabrik aus dem Elsaß. Gerade die
Ware, die mein Kunde ansah, bezog aber seine Firma aus einer Thüringer
Weberei. Ich habe mich später erkundigt und erfahren, daß die Firma des
Reisenden zu den gleichen Preisen verkaufte, wie die Weberei direkt den
Kleinhändlern lieferte. Nur hatte mein Kollege nicht gewußt, daß seine
Preise höher sein mußten, weil zwischen dem Kauf der Ware meines Kunden
und seinem versuchten Verkauf eine enorme Baumwollteuerung eingesetzt
hatte. Zur Warenkenntnis gehört deshalb auch eine genaue Marktkenntnis,
die man sich mühelos durch stetes Studium des Handelsteils großer
Zeitungen aneignen kann.
Nehmen wir aber einmal an, es hätten wirklich Qualitäts- oder andere
Unterschiede zwischen den Futterstoffen bestanden. Dann muß der
Reisende sie sofort erkennen. Er muß in der Lage sein, dem Kunden
begreiflich zu machen, daß seine Ware deshalb teurer ist, weil sie
irgend welche Vorzüge vor den billigeren hat. Um das nachweisen zu
können, gehört oft zur Warenkenntnis die genaue Kenntnis der Herkunft
des Rohmaterials.
Falsche Angaben aus Unkenntnis.
Damit aber nicht genug. Der Reisende ist eine Vertrauensperson. In
doppelter Hinsicht. Sein Prinzipal hat zu ihm das Vertrauen, daß er
Geschäfte macht und hilft, das Geschäft hoch zu bringen, den guten
Kundenkreis zu vergrößern; der Kunde erwartet und darf es erwarten,
daß ihn der Reisende sachverständig berät. Besonders gilt das bei
neuen Artikeln! Bleiben wir einmal bei der Tuchbranche! Da muß der
Reisende zweierlei genau kennen. Das eine fällt in die Waren-, das
andere in das Gebiet der Branchenkenntnis. Auch da erinnere ich mich
eines Beispiels. Mein Lehrherr kaufte einmal von einem Leipziger
Engros-Haus eine Neuheit, die uns besonders empfohlen wurde. Sie war
unzweifelhaft hochmodern und zudem sehr eigenartig. Der Preis war
ziemlich gepfeffert. Der Reisende wurde um Auskunft gebeten, ob und
wie der Stoff sich tragen würde! Gut, sehr gut! war die Antwort.
Darauf wurde das Muster in drei Farben in halben Stücken bestellt. Die
Stoffe gingen auch flott weg. Sie trugen sich ja gut, sehr gut, wie
der Reisende erklärt hatte. Da sie teuer waren, kauften sie unsere
verwöhntesten Kunden. Ein Schneidermeister, der es nicht mit dem alten
Grundsatz hielt, daß man den Schmied im Dorf an dem Haus erkenne, wo
das Tor aus der Angel sei, fertigte sich selbst einen Anzug von unserer
Neuheit an. Nachdem er den Anzug vier Wochen getragen hatte, besuchte
er uns wieder. Ich sehe ihn noch, wie er ganz trockenen Tones bat, wir
möchten ihm doch eine Schere zu dem gekauften Stoff zugeben, er müsse
fortwährend Fäden abschneiden, die sich von den aufgeworfenen Karos
gelöst hatten.
Wir waren leider einzelne Kunden los geworden, der Reisende durfte sich
für meinen Prinzipal auch einen anderen Kunden suchen.
Wie gesagt muß der Reisende Branchenkenntnis haben. Dazu rechne ich,
daß er weiß, was modern ist, dazu rechne ich, daß er auch weiß, wann
die günstigste Einkaufszeit ist, wann ein Artikel besonders kräftig
vertrieben werden muß. Niemals soll es sich aber der Reisende beikommen
lassen, seine Waren- und Branchenkenntnisse zu mißbrauchen. Das kommt
immer an den Tag! „Povel“ muß als „Povel“ verkauft werden und ein
Artikel, der sich nicht bewährt hat, bewährt sich nicht dadurch, daß
man ihn als besonders neu und gut bewährt hinstellt.
Wie aber sollen die Branchen- und Warenkenntnisse erworben werden? Die
Grundlage muß in der Praxis gelegt werden! Ich persönlich stehe auf dem
Standpunkt, daß sie zweckmäßig im Detailgeschäft gelegt wird. Leider
hat unsere Lehre gerade hier empfindliche Lücken und mehr als ein
Lernender ist darauf angewiesen, seine Kenntnisse mühsam „aufzupicken“,
wie der Amerikaner zu sagen pflegt. Aber die Vorbedingung ist für
ihn in einem Detailgeschäft günstiger, als sie für den Lageristen in
einem Engrosgeschäft ist. Hier geht immer die Ware durch die Hände des
Lernenden, dort lernt der Angestellte hauptsächlich die Marke und die
Packung kennen. Am besten ist es aber, wenn es der Reisende ermöglichen
kann, auch die Fabrikation der von ihm vertriebenen Waren kennen zu
lernen. Es ist deshalb sehr zu begrüßen, daß große tonangebende Firmen
mehr und mehr die Furcht vor dem Verrat der Fabrikationsgeheimnisse
abtun und die Besichtigung ihrer Fabrikationsräume gestatten.
Allgemeine Bildung.
Der Reisende muß eine gute +Allgemeinbildung+ haben. Das erleichtert
ihm das Geschäft, das macht sein Leben inhaltsreicher. Auf keinen
Fall soll aber der Reisende unter Allgemeinbildung nur die Kenntnis
des politischen Lebens verstehen oder gar die Erzählung pikanter
Geschichtchen. Im Gegenteil soll sich jeder Reisende im allgemeinen vor
politischen Kannegießereien hüten. Freilich kann und soll er Bescheid
wissen, um nicht durch Unwissenheit aufzufallen. Er muß aber seine
Meinung für sich behalten können.
Unter Allgemeinbildung verstehe ich jedoch etwas anderes. Ich will hier
+die+ Allgemeinbildung nur streifen, die vielleicht eine +Branche+
besonders fordert. Der Buchhandlungsreisende muß sich mit seinen
Kunden über die Literatur unterhalten können, wer in Musikinstrumenten
reist, muß über unsere Musikgrößen unterrichtet sein, wer Sportartikel
vertreibt, über den Sport und seine Größen usw. Jeder Reisende muß
aber in der Lage sein, sich mit seinem Kunden zu unterhalten, über
Dinge, die allgemein besprochen werden. Oft wird er dabei gewahr
werden, daß seine Schulbildung durchaus nicht ausreichte, ihm die
Bildung zu vermitteln, die er nun im Leben braucht. Da heißt es denn:
Lesen, lernen, immer wieder lesen und lernen! In allererster Linie muß
der Reisende die kaufmännischen Wissenschaften kennen. Lernte er sie
nicht in der Schule oder in der Fortbildungsschule kennen, dann gilt
es Fachliteratur zu studieren. Es macht einen kläglichen Eindruck,
wenn z. B. ein Prinzipal eben den Börsenzettel oder den Handelsteil
seines Leibblattes studiert, mit dem eben eintretenden Reisenden eine
Unterhaltung anknüpfen will und dieser keine Ahnung von der Börse,
ihren Gewohnheiten und ihren Geschäften hat.
Sprachunarten.
Soll ich hervorheben, daß der Reisende ein gutes Deutsch sprechen muß?
Leider ist es notwendig, gerade auf diesen Punkt einzugehen. In der
Tat sprechen manche Reisenden ein fürchterliches Deutsch. Besonders
dann, wenn sie sich in den Sprachunarten ihres Dialektes gefallen.
Der Sachse soll sich immer vor Augen halten, +wo+ er sein geliebtes
Sächsisch redet. Was in Sachsen niemand auffällt, was in Thüringen
leicht ertragen wird, fordert den Spott des Niederdeutschen heraus.
Natürlich gilt das nicht nur den Sachsen, sondern allen Dialekt
sprechenden Volksgenossen. Schlimmer aber als Dialekt-Deutsch ist ein
Gemisch von Deutsch und fremdsprachlichen Brocken. Wer eine fremde
Sprache nicht ganz beherrscht, soll sich hüten, sie zu gebrauchen. In
meiner Erinnerung haftet immer noch ein Reisekollege, der in vielen
Gasthäusern unter dem Spitznamen „Dampramang“ bekannt war. Und warum?
Er war ein lustiger Geselle! War er allzu launig gewesen und wurde
zum Rückzug geblasen, dann war seine immerwährende Entschuldigung,
sein „Dampramang“ sei mit ihm durchgegangen. Er hat es gewiß manchmal
bedauert, daß sein Temperament mit ihm durchging und ihn immer
wieder veranlaßte, Fremdwörter nicht richtig anzuwenden oder falsch
auszusprechen.
Dabei will ich durchaus nicht etwa raten, keine Sprachkenntnisse zu
erwerben, oder nicht da Dialekt zu sprechen, wo es angebracht ist. Im
Gegenteil! Wer jemals das Ausland bereisen will, muß gute, sehr gute
Sprachkenntnisse haben, ja, es kann ihm schon im Inland unangenehm
werden, wenn er sie nicht hat. Das gilt den Reisenden, die unsere
Grenzländer bereisen, Elsaß, Lothringen und Polen. Ob der Reisende
den Dialekt seiner Kundschaft sprechen soll, hängt von den Umständen
ab. Wenn jemand bayerische Handwerksmeister besucht und etwa in
Rixdorf daheim ist, der wird gewiß keinen allzu freundlichen Empfang
finden. Kann er den Anklang an den bayerischen Dialekt finden, ist er
entschieden besser daran. Wer aber weltgewandte Kaufleute besucht, soll
sich nicht einreden, mit einem mühsam eingedrillten Dialekt Eindruck
zu machen.
Ganz von selbst achtet der gebildete Mann auf sein Aeußeres. Ganz
von selbst wird er in seiner Kleidung das richtige finden und
Uebertreibungen vermeiden, die ihn in den Geruch eines Stutzers
bringen. Und doch möchte ich noch ein paar Worte auf das Aeußere
des Reisenden verwenden. Wir sind ja Gottlob aus der Gigerlzeit
heraus, aber mancherlei ist doch sitzen geblieben. Der Reisende
trage stets einen dunklen, modernen, aber nicht fatzkenhaften Anzug.
Daß er immer sauber gebürstet und niemals fleckig sein darf, ist
selbstverständlich. Dabei gibt es gewisse Unterschiede! Der Reisende,
der Kolonialwarenhändler besucht, kann nicht nur, sondern er +soll+
sich größere Reserve auferlegen, ausfallende Moden mitzumachen, als
der Reisende, der mit Modewarenhändlern zu tun hat. Ueber zweckmäßige
Kleidung werde ich unter „Ausrüstung“ noch einiges zu sagen haben.
Eine weitere Fähigkeit, die keinem Reisenden abgehen darf, möchte ich
+Lebenskunde+ nennen. Ein Reisender muß unsere sozialen Zeitströmungen
kennen, er muß in der wirtschaftlichen Gliederung unseres Volkes
bewandert sein. Ist er das nicht, kann ihm mancherlei Unbill begegnen.
Die Lebenskunde wirkt sehr stark auf das Geschäft ein. Hat sie der
Reisende nicht, kann es ihm leicht passieren, daß er dem Kunden Waren
aufreden will, für die sein Abnehmerkreis gar keine Verwendung hat.
Dann wundert sich der Reisende über den Kunden, den seine Waren nicht
ansprechen; er sollte sich über seine mangelhafte Lebenskunde entrüsten
und diese verbessern. Er wird dann keine Ursache mehr haben, sich über
seinen Kunden zu wundern. Die Lebenskunde wird den Reisenden ganz von
selbst davor bewahren, Unarten zu begehen, die ihm schaden müssen. Es
ist eine Unart, wenn der Reisende, der Geschäfte machen will und soll,
dem Kunden nicht nur Waren, sondern auch seine politische Meinung
aufhalsen will. Es ist eine Unart, wenn ein Reisender gegen Mitreisende
unhöflich oder doch nicht voll zuvorkommend ist, weil diese vielleicht
ein einfaches Gewand anhaben. Es ist schließlich auch eine Unart,
Sitten und Gebräuche zu verspotten, über elende Nester zu schimpfen
und über verlotterte Wirtschaften zu räsonieren. Der dadurch verletzte
Lokalpatriotismus kann dann fürchterlich werden; mir scheint, mit Recht.
Erstickte Fähigkeiten.
Vor einem soll sich der Reisende hüten, ganz besonders der Anfänger,
nämlich davor, eine Auffassung vom Reiseleben anzunehmen, wie sie ein
Buchdrucker in einer mitteldeutschen Stadt kundgab, der damit zur
Drucksachenreklame anzufeuern versuchte, daß er erklärte, die Reisenden
sähen sich lediglich auf Kosten ihrer Chefs die Welt an und mästeten
sich an reichbesetzten Tafeln. Die Gefahr, im Reiseleben ein Wohlleben
zu sehen, ist besonders für den Anfänger nicht zu unterschätzen. Nicht
überall hat sich Gottlob der Brauch eingebürgert, den Reisenden auf
der Tour zu überwachen oder überwachen zu lassen. Es gibt aber Firmen,
die eine sehr scharfe Kontrolle ausüben, es gibt sogar solche, die
ihre Reisenden durch andere Reisende kontrollieren lassen. Eine solche
Ueberwachung kann sich der Reisende, der voll seine Pflicht tut, nicht
gefallen lassen, umsomehr soll er sich hüten, sie notwendig zu machen.
Schürzen und Kartenspiel haben schon manche hoffnungsvolle +Fähigkeit
erstickt+. Nicht zuletzt trägt unser Hotelleben die Schuld daran. Hat
der Reisende seine Berichte gemacht, seine Kommissionen -- er hat deren
hoffentlich recht viele -- überschrieben, dann weiß er nicht, was er
mit dem Abend anfangen soll. Im Hotelzimmer mag er nicht sitzen, weil
er scheel angesehen wird, wenn er nichts verzehrt, auf seinem Zimmer
mangelt ihm die Gesellschaft -- und besonders „forsche“ Kollegen finden
sich überall zum ... Bummel. Hand davon! Geht es nicht, im Hotelzimmer
zu sitzen ohne mehr zu verzehren als angenehm ist und als Bedürfnis
empfunden wird, dann kann man sich Gesellschaft auf dem Zimmer dadurch
schaffen, daß man gute Bücher oder Fachzeitschriften durchliest und
soweit man davon abhängig ist, auch die Modeliteratur studiert. Will
man sich aber besondere Genüsse verschaffen -- dann besuche man die
Sitzungen oder die Vorträge kaufmännischer Vereine -- und man wird auf
seine Rechnung kommen. Meine schönsten Reiseerinnerungen stammen aus
solchen Sitzungen.
Das Recht und der Reisende.
a) Der Dienstvertrag.
Die rechtliche Stellung des Reisenden ist nicht einfacher als die
des Handlungsgehilfen schlechthin, sie ist vielmehr verwickelter
und es stellen sich bei ihm noch leichter Unzuträglichkeiten in der
Abgrenzung der Rechte und Pflichten ein. Es sollte deshalb oberster
Grundsatz für jeden Reisenden sein, einen +schriftlichen Dienstvertrag+
abzuschließen, denn: Was du schwarz auf weiß besitzt, kannst du getrost
nach Hause tragen. Der Dienstvertrag selbst sei klar und leicht
faßlich. Rechte, die nicht zweifelsfrei im Handelsgesetz gewährleistet
sind, muß sich der Reisende im Vertrag sichern.
Allgemeines Recht.
Wer ist Reisender? Reisender in unserem Sinne ist ein Handlungsgehilfe,
der zur Vornahme von Geschäften an Orten verwandt wird, an denen
sich keine Handelsniederlassung des Geschäftsinhabers befindet.
Es kann aber schon jetzt gesagt werden, daß der +Stadtreisende+
bis auf einige Vorschriften unerheblicher Natur, dem Reisenden
rechtlich gleichgestellt ist. Der Reisende ist also erst einmal
+Handlungsgehilfe+. Es gelten deshalb für sein Dienstverhältnis die
Vorschriften des 6. Abschnittes des Handelsgesetzbuches, soweit
sie in den §§ 59 bis 75 niedergelegt sind. Weil der Reisende
Handlungsgehilfe ist, unterscheidet er sich vom Agenten. Auch dadurch,
daß in der Regel der Agent bestimmte Plätze oder doch kleinere
Bezirke bearbeitet. Der Hauptunterschied liegt aber darin, daß der
Reisende im innigen Zusammenhang mit einem Haus steht, während der
Agent in der Regel mehrere Häuser vertritt. Der Reisende muß sich
in die Geschäftsdisziplin einfügen, der Agent ist sein freier Mann.
Handlungsgehilfe ist nun, wer in einem Handelsgewerbe zur Leistung
kaufmännischer Dienste gegen Entgelt angestellt ist. Gleich die ersten
Vorschriften des sechsten Abschnittes sind erheblich für den Reisenden.
Der Reisende darf ohne Einwilligung des Prinzipals +kein Handelsgewerbe
betreiben+, er darf auch nicht im Handelszweige seines Prinzipals für
+eigene oder fremde Rechnung+ Geschäfte machen.
Die Einwilligung des Prinzipals gilt jedoch als erteilt, wenn ihm
bei der Anstellung bekannt ist, daß der Reisende ein Handelsgewerbe
betreibt und er die Aufgabe des Betriebes nicht fordert. Verletzt der
Handlungsgehilfe diese Vorschriften, so gibt er dem Prinzipal einen
„wichtigen Grund“ zur fristlosen Kündigung, d. h. zur sofortigen
Entlassung. Außerdem kann aber der Prinzipal Schadenersatz verlangen
oder die Vergütung, die der Reisende durch die Vertragsverletzung bezog.
Gehalt und Spesen im Krankheitsfall.
Die Vorschriften des § 62 sind an und für sich sehr problematischer
Natur, sie kommen für den Reisenden wenig oder gar nicht in
Betracht. Hingegen erfordert § 63 des Handelsgesetzbuches die volle
Aufmerksamkeit. Dieser Paragraph bestimmt, daß dem Handlungsgehilfen im
Falle er durch +unverschuldetes Unglück+ an der Leistung der Dienste
behindert wird, sein +Anspruch auf Gehalt und Unterhalt+, jedoch nicht
auf eine längere als sechswöchentliche Dauer verbleibt. Er bestimmt
weiter, daß Bezüge aus einer Kranken- und Unfallversicherung nicht am
Gehalt oder Unterhalt gekürzt werden können. Nun ist der Paragraph
so gefaßt, daß der erste Absatz den Gehaltsanspruch festlegt, der
andere Absatz die Abzüge verbietet. Der zweite Absatz schließt mit dem
Satz: „Eine Vereinbarung, welche dieser Vorschrift zuwiderläuft, ist
nichtig“. Weil dieser Satz nicht in einem besonderen Absatz gefaßt
ist, weil er nicht von „Vorschrift+en+“ spricht, hat die Juristerei
herausgefunden, daß Vereinbarungen gegen den ersten Absatz gültig sind.
Andere Gerichte haben das Attentat auf den gesunden Menschenverstand
nicht mitgemacht, sie stellten sich auf den Standpunkt, daß der
Gesetzgeber keinen solchen Unsinn habe festlegen wollen, der zwar nicht
gestattet, dem Angestellten Bezüge aus Kassen vom Gehalt abzuziehen,
der aber erlaubt, das ganze Gehalt einzubehalten, wenn das vertraglich
vereinbart ist. Weil aber die Rechtsprechung überaus unsicher ist,
tut der Reisende gut, jeden Dienstvertrag abzulehnen, der ihm für
Dienstbehinderung durch unverschuldetes Unglück den Gehaltsbezug nimmt.
Da der Anspruch auf Gehalt +und Unterhalt+ besteht, kann der Reisende
auch die sogenannten Mundspesen verlangen, wenn er auf der Tour
erwerbsunfähig wird. Diese Mundspesen müssen zur völligen Deckung der
Kosten für Wohnung, Verpflegung und der kleinen Bedürfnisse ausreichen.
Ein Landgericht hat einem erkrankten Reisenden sogar die vollen Spesen
zugesprochen.
Sein +Gehalt+ hat der Reisende am Monatsschluß zu empfangen, es darf
nicht erst am Monatsschluß abgesandt werden, sondern muß dann im Besitz
des Reisenden sein.
Kündigung.
Vorsicht ist für den Reisenden bei der +Kündigung+ geboten. Am
besten legt er gar keine Kündigung fest, dann gilt die gesetzliche,
d. h. es kann ihm die Stelle nur gekündigt werden und er kann die
Stelle nur kündigen unter Einhaltung einer Frist von sechs Wochen
zum jeweiligen Quartalsschluß. Die letzten Kündigungstermine sind
16. Februar (im Schaltjahr der 17.), 19. Mai, 19. August und 19.
November. Vor diesen Terminen, d. h. unter Einhaltung einer längeren
als sechswöchentlichen Frist kann immer gekündigt werden. Vielfach
bestehen nun aber die Prinzipale auf kürzerer Kündigung und es gibt
auch Fälle, in denen dem Reisenden wenigstens für die erste Zeit mit
einer kürzeren Kündigungsfrist gedient ist. Dann darf die Frist zwar
kürzer sein, als die gesetzliche, sie darf aber nicht unter einem Monat
betragen, sie muß ebenfalls für beide Teile gleich sein, und sie ist
nur zulässig für den Schluß eines Kalendermonats. Die Kündigung ist
eine empfangsberechtigte Willenserklärung, sie muß also am letzten
Termin im Besitz des Reisenden sein. Eine Kündigung, die am letzten
eines Monats vom Hause abgeht, den Reisenden somit erst am ersten
eines Monats trifft, gilt nicht mehr für das Ende dieses Monats. Dabei
ist aber sehr wohl zu beachten, daß der Reisende nicht den Empfang
der Kündigung schuldhaft verzögern oder gar vereiteln darf. Aber
auch diese Vorschriften können umgangen werden. Dann nämlich, wenn
eine +Probestellung+ vereinbart wird und man ein Dienstverhältnis
auf bestimmte Zeit abschließt, oder wenn ein Reisender zur Aushilfe
angestellt wird, oder wenn er mehr als 5000 Mark Gehalt bezieht, oder
wenn er für eine außereuropäische Handelsniederlassung angenommen ist,
und der Prinzipal ihm im Falle er die Stellung kündigt, im Vertrag
freie Heimreise zusichert.
Ein paar Worte über die Probestellung. Sie ist nicht zu verwechseln mit
der Stellung zur vorübergehenden Aushilfe. Wird z. B. ein Reisender wie
folgt angestellt:
„Ich stelle Sie zur Probe mit einem Gehalt von 2000 Mk. jährlich an“
und nichts weiter über die Kündigung vereinbart, so gilt trotz
der Anstellung zur Probe die gesetzliche Frist. Lautet aber der
Dienstvertrag:
„Herr N. N. wird vom ... ab als Reisender, zunächst zur Probe
angestellt. Bis zum Ablauf von drei Monaten steht beiden Teilen das
Recht zu, ohne Einhaltung einer Frist das Dienstverhältnis zu lösen“
so ist diese Abmachung ungültig.
Wollen Prinzipal und Reisender eine Probestellung vereinbaren, so kann
das, wenn die Kündigungsbestimmungen nicht Platz greifen sollen, nur
geschehen, indem der Reisende auf eine bestimmte Zeit angestellt wird.
An diese bestimmte Zeit sind dann aber beide Teile gebunden.
Läßt sich eine Probestellung nicht umgehen, oder ist sie auch dem
Reisenden erwünscht, dann ist darauf zu achten, daß in den Vertrag die
Bestimmung aufgenommen wird, daß das Dienstverhältnis nach Ablauf der
vereinbarten bestimmten Zeit stillschweigend weiterläuft, wenn es nicht
vor Ablauf der Zeit an einem festgesetzten Termin aufgekündigt wird.
Vielleicht wie folgt:
„Herr N. N. wird als Reisender mit einem Jahresgehalt von 3000 Mark,
zunächst auf drei Monate zur Probe angestellt. Das Dienstverhältnis
läuft stillschweigend weiter und wird ein ordentliches, wenn es
nicht einen Monat vor Ablauf der Frist, also bis zum ... aufgekündigt
wird.“
Besteht der Reisende nicht auf den zweiten Satz, dann braucht ihm der
Prinzipal das Probeverhältnis nicht aufzukündigen. Er kann vielmehr
den Reisenden in dem Glauben lassen, daß aus der Probestellung eine
ordentliche werden wird, und ihn nach Ablauf der ausbedungenen Frist
an die Luft setzen. Dann hat sich der Reisende nicht nach einer neuen
Stellung umgetan und er sieht sich dann plötzlich der Stellenlosigkeit
gegenüber.
Die +Aushilfsstellung+ braucht nicht auf eine feste Zeit abgeschlossen
werden -- es steht dem aber auch nichts entgegen -- bei ihr können
vielmehr die vorhin erwähnten Kündigungsbestimmungen durch den
Dienstvertrag außer Kraft gesetzt werden. Es kann also vereinbart
werden, daß der Reisende zur Aushilfe mit täglicher, wöchentlicher usw.
Kündigung angestellt wird, die Kündigungsfrist braucht dann auch nicht
für beide Teile gleich zu sein. Es ist aber auch hier zu beachten,
daß eine Aushilfestellung nicht entsteht, wenn man eine ordentliche
Stelle so nennt, sondern es muß sich in der Tat um eine vorübergehende
Aushilfe handeln. Währt eine Aushilfestellung länger als drei Monate,
so greifen ohnedies die ordentlichen Kündigungsbestimmungen Platz.
Ein Reisender, der mehr als 5000 Mk. jährlich Einkommen hat, untersteht
nicht den Kündigungsvorschriften, sondern sein Vertrag kann jede
Kündigungsfrist, auch für beide Teile ungleiche enthalten. Ein
solcher Reisender gehört auch nicht mehr unter die Zuständigkeit des
Kaufmannsgerichtes, sondern muß vor den ordentlichen Gerichten klagen.
Dabei ist zu beachten, daß bei der Bemessung des Jahresverdienstes
durchaus nicht nur das wirkliche Gehalt, sondern auch Provisionen und
sonstige Nebenbezüge zugrunde gelegt werden.
Wird der Reisende für eine außereuropäische Handelsniederlassung
angenommen, so gelten ebenfalls die Kündigungsbestimmungen nicht,
d. h. nur dann nicht, wenn der Prinzipal nach dem Vertrag die Kosten
der Heimreise im Falle seiner Kündigung trägt. Vereinbart z. B. ein
Prinzipal für den Angestellten halbjährliche Kündigungsfrist und für
sich monatliche, sichert aber im Vertrag nicht die Heimreise zu,
sondern erklärt sich nur später bereit, sie zu zahlen, so hebt das
nicht die Vorschriften der §§ 66 und 67 H. G. B. auf.
Ohne +Einhaltung einer Frist+ kann dem Reisenden die Stellung
gekündigt, d. h. er kann sofort entlassen werden, wenn ein „+wichtiger
Grund+“ vorliegt. Ein solcher wichtiger Grund berechtigt umgekehrt auch
den Reisenden, seine Stellung sofort zu verlassen. Wird die Beendigung
des Dienstverhältnisses veranlaßt, weil ein Teil vertragswidrig
gehandelt hat, so ist dieser verpflichtet, dem andern Teil den
entstehenden Schaden zu ersetzen.
Sehen wir uns nun einmal an, was alles zu solchen „wichtigen Gründen“
rechnet. Nehmen wir zunächst einmal die allgemeinen wichtigen Gründe.
Allgemeine Entlassungsgründe.
Der Handlungsgehilfe kann sofort gehen, wenn er zur +Fortsetzung+
der Dienste unfähig wird. Eine vorübergehende Krankheit stellt
nicht „Dienstunfähigkeit“ dar, natürlich auch nicht beabsichtigte
Verehelichung oder in Aussicht genommene Selbständigkeit.
Wenn der Prinzipal das +Gehalt+ oder den gebührenden Unterhalt +nicht
gewährt+, kann der Handlungsgehilfe ebenfalls sofort aufhören. Dabei
ist zu beachten, daß es keinen Grund darstellt, sofort aufzuhören,
wenn die Gehaltszahlung immer regelmäßig erfolgt, aber einmal nicht
pünktlich eintrifft. Es empfiehlt sich überhaupt immer, wenn das
Gehalt nicht gezahlt wird, den Prinzipal zunächst in Verzug zu setzen,
d. h. ihm eine angemessene Frist zu stellen, in der spätestens zu
zahlen ist. Aber auch folgender Umstand fordert Berücksichtigung:
Nehmen wir einmal an, daß der Reisende 3000 Mark Gehalt und 1 Prozent
Umsatzprovision bekommt. Für die Zahlung der Provision ist ein
bestimmter Termin festgesetzt. Aus irgend einem Grunde weigert sich der
Prinzipal, die Provisionen an dem festgesetzten Termin zu zahlen. Dann
darf der Handlungsgehilfe nicht sofort aufhören, weil er bei seinem
ausreichenden Gehalt keine zwingende Ursache hat, vielmehr das Gehalt
zum Unterhalt langt.
Läßt sich der Prinzipal +Tätlichkeiten+, +erhebliche Ehrverletzungen+
oder unsittliche Zumutungen zuschulden kommen, kann der Reisende
sofort gehen, das gleiche gilt dann, wenn ein Mitangestellter oder ein
Familienangehöriger des Prinzipals sich derartige Handlungen gegen den
Reisenden zuschulden kommen läßt und der +Prinzipal sich weigert+, den
Reisenden zu schützen. Die Handlung durch den Prinzipal gibt also dem
Reisenden ohne weiteres das Recht, den Vertrag aufzuheben, die Handlung
eines Familenangehörigen oder eines Angestellten erst dann, wenn der
Schutz des Prinzipals vergeblich nachgesucht wurde. In allen solchen
Fällen gilt es aber +sofort+ zu handeln. Bleibt der Reisende trotz der
Ehrverletzung und besinnt sich vielleicht erst nach Tagen darauf, daß
er sofort hätte gehen sollen, so ist der „wichtige Grund“ nicht mehr
vorhanden, vielmehr gilt durch die weitere Tätigkeit die Handlungsweise
als „verziehen“. Ebenso muß sich der Reisende hüten, eine Ehrverletzung
durch eine ebensolche zu erwidern. Das bedeutet für ihn immer den
Verlust des Schadensersatzanspruches. Dabei sei gleich bemerkt,
daß es nicht nur das +vertragswidrige Handeln+ ist, das gegen den
Dienstvertrag verstößt, sondern auch das, was gegen die gesetzlichen
Bestimmungen geht, denn diese sind immer ein Teil des Dienstvertrages.
Als allgemeine „wichtige Gründe“, die den Prinzipal berechtigen, das
Dienstverhältnis sofort zu lösen, gelten:
1. +Untreue.+ Der Begriff „Untreue“ deckt sich nicht mit dem
strafrechtlichen Begriff, er geht vielmehr erheblich weiter.
2. +Betrieb eines Handelsgewerbes+ oder +Beschäftigung für eigene oder
fremde Rechnung+ im Handelszweige des Prinzipals, ohne ausdrückliche
oder im ersteren Falle auch stillschweigende Genehmigung des Prinzipals.
3. +Unbefugtes Verlassen des Dienstes+ während einer den Umständen nach
erheblichen Zeit.
4. +Beharrliche Weigerung+, den Dienstverpflichtungen nachzukommen.
5. +Anhaltende Krankheit.+ Das ist ein sehr dehnbarer Begriff. Im
allgemeinen wird man eine Krankheit, deren Ende sich absehen läßt,
nicht als anhaltende Krankheit bezeichnen können, mindestens dann
nicht, wenn sie voraussichtlich nicht länger als sechs Wochen dauert.
Ja, es läßt sich sogar aus der Bestimmung über die Entlassung bei
militärischen Uebungen herleiten, daß eine Krankheit, die acht Wochen
nicht überschreitet, als „anhaltende“ Krankheit nicht in Betracht
kommt. Ebenso ist eine Krankheit, die zwar schon erheblich lange
gedauert hat, nicht mehr ein wichtiger Grund zur sofortigen Auflösung
des Dienstverhältnisses, wenn dann, wo sie geltend gemacht werden soll,
das +nahe+ Ende der Krankheit sich absehen läßt.