Der Reisende muß eine gute +Allgemeinbildung+ haben. Das erl

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Anmerkungen zur Transkription

Der vorliegende Text wurde anhand der Buchausgabe von 1910 so weit

wie möglich originalgetreu wiedergegeben. Typographische Fehler

wurden stillschweigend korrigiert. Ungewöhnliche und heute nicht mehr

verwendete Schreibweisen bleiben gegenüber dem Original unverändert;

fremdsprachliche Ausdrücke wurden nicht korrigiert.

Im Text werden anstatt der Umlaute in Großbuchstaben (Ä, Ö, Ü) deren

Umschreibungen (Ae, Oe, Ue) verwendet. Dies gilt nicht für die

Titelblätter und den Rechtsvorbehalt.

Die Fußnote wurde an das Ende des betreffenden Abschnittes versetzt.

Gesperrte Passagen wurden mit +Pluszeichen+ hervorgehoben.

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HAMBURGER HANDELSBÜCHER BAND IV

Vom Reisen

und Reisen lassen

VON

GERHARD KÄSTNER

HAMBURG 1910

GEBRÜDER LÜDEKING, VERLAGSBUCHHANDLUNG

Hamburger Handelsbücher

Band IV. Gerhard Kaestner

Vom Reisen und Reisen lassen

HAMBURG 1910

GEBRÜDER LÜDEKING, VERLAGSBUCHHANDLUNG

Alle Rechte, auch das der

Übersetzung, vorbehalten

Vorwort.

Die ersten beiden Bände der Hamburger Handelsbücher haben in

kurzer Zeit weite Verbreitung und, was mehr ist, den Beifall der

sachverständigen Kreise gefunden. Damit dürfte der Beweis dafür

geliefert sein, daß die +aus der Praxis für die Praxis+ geschriebenen

Bücher tatsächlich eine Lücke ausfüllen. Damit ist auch ferner

bewiesen, daß es sehr wohl möglich ist, Zweige des kaufmännischen

+Könnens+, die in der Hauptsache auf angeborenen Talenten und auf

Erfahrungen beruhen, systematisch so zu behandeln, daß breite Kreise

Vorteil aus dieser Art der Behandlung ziehen können.

Trotzdem habe ich es mir sehr reiflich überlegt, ob über die Kunst,

+als Reisender Erfolge zu erzielen+, ein Buch geschrieben werden

kann, das dem Reisenden und den vielen Angestellten, die Reisende

werden wollen, das sein kann, was die bis jetzt erschienenen Hamburger

Handelsbücher bereits Tausenden geworden sind. Ich bin schließlich

an die Arbeit gegangen, weil ich aus eigener Praxis wußte, wie

schwer es zumal dem angehenden Reisenden ist, +alle+ Erfahrungen zu

sammeln, deren Fehlen oft so teuer bezahlt werden muß. Ich wußte,

daß auch ältere Berufsgenossen sich ihre Tätigkeit durch mancherlei

Reiseunarten erschweren. So hoffe ich, daß das vorliegende Buch

sowohl den Angestellten, die sich aus der Enge des Ladens und aus

der Einförmigkeit des Kontores hinaussehnen, die nach der freieren,

unabhängigeren und besser bezahlten Stellung eines Reisenden streben,

manche Fingerzeige, als auch dem älteren „Reise-Onkel“ wenigstens hier

und da noch Anregung geben wird. Ich habe darauf verzichtet, „Kniffe“

und sogenannte Kniffe breit und ausführlich zu behandeln. Abgesehen

davon, daß manche dieser „Kniffe“ wirklich nicht sehr empfehlenswert

sind, glaube ich, daß schließlich jeder Reisende seine Methode selber

bilden muß und wird. Ein Kniff, den sich der eine vielleicht noch

leisten kann, würde den anderen Reisenden schwer schädigen. Ein Buch

kann und soll auch nicht die Erfahrung ersetzen. Vielmehr gilt auch

hier als Regel:

„+Ein+ Blick ins Buch und zwei ins Leben,

Das muß die Form dem Geiste geben!“

Manche Kleinigkeit mußte ich erwähnen. Ich bitte den Leser, über

diese scheinbaren Kleinigkeiten nicht hinweg zu gehen. Es gibt

im Reiseleben keine Kleinigkeiten! Kleine Ursachen können gerade

für den Geschäftsreisenden große Wirkungen nach sich ziehen. Es

scheint mir deshalb notwendig, daß besonders der Anfänger das Buch

nicht durch+liest+, sondern gerade wegen der vielen Kleinigkeiten

durch+arbeitet+!

Zum Schlusse möchte ich noch den „Aeltesten der Kaufmannschaft“ zu

Berlin meinen Dank aussprechen für die freundliche Unterstützung, die

es mir ermöglichte, über die z. T. recht umständlichen Vorschriften,

die in den europäischen Staaten für die Geschäftsreisenden bestehen,

bestimmte und genaue Angaben zu machen.

+Gerhard Kaestner.+

Inhaltsverzeichnis.

Seite

Vorwort

Einleitung 1

Wer soll reisen? 4

Das Recht und der Reisende 19

a) Der Dienstvertrag 19

b) Die Vollmacht des Reisenden 41

c) Der Mietsvertrag mit dem Gastwirt 45

d) Paßverhältnisse im Inland 49

e) Die Vorschriften über das Detailreisen 52

f) Unlauterer Wettbewerb 56

Der Reisende und sein Haus 63

Die Ausrüstung 74

Der Reisende und die Eisenbahn 84

a) Die Personenbeförderung 84

b) Die Gepäckbeförderung 89

c) Die Haftpflicht 91

Der Reisende im Gasthaus 95

Bei der Kundschaft 110

Der Detailreisende 146

Der Reisende im Ausland 153

Ein Schlußwort an die Auslandsreisenden 181

Einleitung.

Ich war noch Lehrling, aber ein ansehnlicher strammer Kerl. Meine

Lehrzeit diente ich ab in einem Tuch- und Manufakturwarengeschäft.

Tagtäglich kamen Reisende zu uns, gute und auch recht wenig

verläßliche. Schließlich traute ich es mir zu, von vornherein zu

beurteilen, ob der oder jener ein Geschäft oder eine „Pleite“ machen

werde. Mein Chef war einer der alten Schule. Er hatte vor nichts mehr

Respekt als vor einem überfüllten Lager. So hörten selbst die Reisenden

bekannter Häuser seine ständige Redensart: „Ich bin mit allem versehen,

diesmal brauche ich wirklich nichts.“ Trotzdem kam es zu manchem guten

Geschäft für die Reisenden. Ich mußte oft Muster, die zurückgeblieben

oder die zu einer engeren Auswahl zurückgelassen worden waren, nach dem

Hotel tragen, das die Reisenden beherbergte. Wie gut die es hatten!

Setzten sich an die „reichbesetzte Tafel“, tranken, rauchten, spielten

Karten und ließen, wie man daheim zu sagen pflegte, den lieben Gott

einen guten Mann sein. Damals schon stand es bei mir fest: Ich wollte

Reisender werden. Im Geiste sah ich mich dann schon mit großen Koffern

durch die Welt streifen. Natürlich verdiente ich auch recht viel Geld

und ließ es mir wohl sein, -- in Gedanken natürlich!

Aussichten und Hoffnungen.

Das Glück war mir günstig! Ich lernte im dritten Jahre. Unser junger

Mann machte sich selbständig, sein Nachfolger schlug nicht ein, da

wurde ich denn feierlichst im letzten halben Lehrjahr zum Reisenden

der Firma N. N. ernannt.

Mein Traum war damit natürlich noch nicht erfüllt. Statt der „großen

Koffer“ begleiteten mich zwei, allerdings auch nicht unansehnliche

Handkoffer auf meinen Streifzügen in die Thüringer Dörfer, denn ich

war „Detailreisender“. Mit hochgespannten Erwartungen ging ich auf die

Tour, flügellahm stellte ich sie wieder ein, nach öfteren vergeblichen

Ansätzen, Erfolge zu erzielen. Hatte ich ein Dorf abgeklappert und ging

in ein anderes, dann überfiel mich die Angst: Wird das Geschäft besser

werden, als es war? Und es war nicht gut! Nicht annähernd erzielte ich

den Umsatz, den mein Vorgänger erzielt hatte. Um Ausreden war ich zwar

nicht verlegen. Ich glaubte sie selber. Und da mein Chef mir vertraute,

hätte es noch lange so gehen können. Zu meinem Glück lernte ich,

trübselig einmal in der Schenke sitzend, einen „ausgepichten“ Reisenden

kennen. Er war selbst Chef und meine schärfste Konkurrenz! So manches

mal hatte ich erfahren, daß Kunden, die bei meinem Besuch „nichts

brauchten“, zwei Tage später bei ihm gekauft hatten. Ich war also nicht

gut auf ihn zu sprechen. Dieser Mann nahm mich vor, just wie der Vater

seinen Jungen vornimmt. Und ich, ich wurde ganz klein.

Ein guter Rat.

Ich wußte nicht, sollte ich ihm mißtrauen? Wollte er mich nur los sein?

Wer aber bürgte denn dafür, daß mein Nachfolger nicht viel tüchtiger

war als ich? So glaubte ich meinem Berater. Heimgekommen erklärte ich

meinem Chef, daß ich nach beendeter Lehrzeit ausfliegen würde. Ich sei

kein Reisender, würde es +so+ niemals werden, ich müßte noch viel

lernen, ehe ich einmal wieder mit dem Musterkoffer wandern würde.

So ging ich und lernte! Und nach vielen Jahren ging mein Traum

wirklich in Erfüllung: Ich reiste mit drei großen Musterkoffern und

verdiente ein leidliches Geld. Ich hatte aus Fehlern gelernt! Was ich

an Erfahrungen gesammelt habe, das will ich nun, schlicht und einfach,

wie es mir gegeben ist, allen Handlungsgehilfen mitteilen, die auch auf

der Reise sind, oder doch den sehnsüchtigen Wunsch haben, auf die Reise

geschickt zu werden.

Denn den Wunsch, der meinen Jugendtraum ausmachte, verstehe ich! Ist

auch der Beruf des Reisenden anstrengender als der eines Verkaufs- oder

Kontorangestellten, so bringt er doch auch recht viel Abwechslung, er

gibt eine freie und selbständige Stellung und -- ein guter Reisender

wird noch immer recht gut bezahlt!

Wer soll reisen?

Ich sagte in meiner Einleitung schon, daß eigentlich mein erster

Mißerfolg die Grundlage abgab dafür, daß ich später ein leidlicher

Reisender wurde. Ich sagte ebenfalls, daß der Beruf des Reisenden

anstrengender ist, als irgend ein anderer kaufmännischer Beruf.

Davon will ich auch jetzt ausgehen, wenn ich die Frage beantworte: Wer

soll reisen?

Unerwünschte Abwechslung.

Heute hier, morgen dort! Bald im dumpfen Eisenbahnabteil, in dem man

kein Fenster öffnen darf, weil es „zieht“, bald auf den Stationen, beim

Türöffnen, wirklichem Zug ausgesetzt. Bald unerträgliche Hitze -- bald

wieder empfindliche Kälte. Heute lachender Himmel, morgen das bekannte

Hundewetter. Einen Hund, so sagt man, schickt man nicht hinaus! Der

Reisende darf nicht fragen, was für Wetter ist. Er +muß+ hinaus. Und

kommt er müde in sein Gasthaus, das für ihn das Heim darstellen soll,

dann merkt er nur allzubald, daß der Geist willig, aber das Fleisch

schwach ist. Hier wird so gekocht, dort wieder ganz anders. Heiß

und kalt wie das Wetter ist, so geht es auch mit den Speisen, alles

durcheinander. Dabei trotzdem eine Speisekarte von fürchterlicher

Eintönigkeit. Man kommt manchmal auf den Gedanken, daß die Gasthäuser

ihre Speisekarten mit aller Gewalt vereinheitlichen wollen.

Dann das Zimmer! Feuchte Bettwäsche ist ja vielfach ein Zeichen von

Schlamperei! Wo sie zu finden ist, darf man in neun von zehn Fällen

getrost annehmen, daß schon ein anderer Adam von diesem Bettlaken

verhüllt wurde. Es wurde dann nur angefeuchtet und stark gepreßt, damit

sich die alten Brüche verloren, und nun soll es traulich den neuen Leib

umschließen. Aber nicht immer ist das so! In der Reisezeit wird in

gut besuchten Gasthäusern die Wäsche knapp. Ist das Wetter nicht gut,

trocknet es schlecht, muß so manchesmal zur wirklich gewaschenen Wäsche

gegriffen werden, wenn diese noch feucht ist.

Und dann die Nerven! Ein Reisender muß Pferdestränge als Nerven haben,

sonst reibt er sich beizeiten auf.

Drei angeborene Eigenschaften.

Aus allem dem ist zu erkennen, daß jeder, der reisen will, eine

+eiserne Gesundheit+ sein eigen nennen muß. Das ist aber erst +eine+

Vorbedingung!

Wenn mein erster Ausflug nicht von Erfolg begleitet war, dann lag das

zu einem guten Teil -- abgesehen von den Kenntnissen, die ich nicht

hatte und von denen noch die Rede sein wird -- daran, daß ich eben

blutjung war.

So ein junger Guckindiewelt, mag er nun Engros- oder Detailreisender

sein, wird immer über die Achsel angesehen. Er kommt von vornherein

schlecht ins Geschäft. Hat er aber wirklich diese Schwierigkeit

überwunden, so vermag er doch seinen Worten nicht den äußeren Nachdruck

zu geben, den nur eine in sich gefestigte Persönlichkeit auszuüben

vermag. Gewiß kann man auch zu einem jungen Mann Vertrauen haben, aber

in der Regel stellt es sich nur dann ein, wenn der junge Reisende

bereits bekannter geworden ist. Das Vertrauen, das gar nicht erst

hergestellt werden muß, das vielmehr unbewußt da ist, hat das Alter vor

der Jugend voraus. Wer deshalb auf die Reise gehen will, soll es nicht

tun, wenn er nicht mindestens die „Zwanzig“ auf dem Rücken hat.

Vom Alter hängt nämlich noch eine dritte Eigenschaft ab, die der

Reisende haben muß!

Ich werde in meiner Kauflust immer beeinflußt von dem Aussehen des

Ladens, den ich betrete. Ich glaube sagen zu dürfen, daß es fast

jedem Käufer so geht. Ein freundlicher, solide aussehender Laden, ein

gewinnender Verkäufer bewirken oft einen größeren Einkauf, als wirklich

tadellose Waren, die nur das Unglück haben, in einem unfreundlichen

Laden zur Schau gestellt und von einem weniger tüchtigen Verkäufer

angepriesen zu werden. (Siehe auch das Werkchen von Curt Büsch im

gleichen Verlage: Vom Verkaufen.)

Beim Reisenden liegen die Dinge noch anders. Zunächst stehen sich

hier Käufer (der Kunde) und Verkäufer (der Reisende) durchaus nicht

mit der Absicht gegenüber zu verkaufen und zu kaufen. Die Absicht, zu

verkaufen ist wohl immer vorhanden, die Absicht zu kaufen fast nie!

Im Laden kommt dem Verkäufer die bereits ausgestellte Ware, die doch

ein gewichtig Wörtlein mitspricht, zu Hilfe. Der Reisende hat oft die

Hauptschwierigkeit zu überwinden, ehe er den Kunden dazu gebracht

hat, die Muster überhaupt ansehen zu wollen. Er ist also beim ersten

Angriff ganz allein auf seine Person angewiesen. Es gibt Menschen, die

man auf den ersten Blick gern hat, sie flößen sofort Vertrauen ein. Es

gibt andere, denen man mißtraut, denen man unbewußt nicht wohl will.

Ein schönes Kind wird immer mehr Schokolade bekommen, als ein weniger

schönes oder gar häßliches. Die Schokolade, die den Reisenden erfreut,

sind die Aufträge. Ein Adonis oder Apoll braucht der Reisende zwar

nicht zu sein, aber er soll doch möglichst körperlich +ansehnlich+ sein

und ein +sympathisches Aeußeres+ haben.

Mit diesen drei Eigenschaften (Gesundheit, reifes Alter, sympathische

Ansehnlichkeit), die der Reisende selten erwerben kann, die er

höchstens zu verbessern vermag, ist es aber längst nicht getan. Wer

reisen will, muß bestimmte +Fähigkeiten+ besitzen, ohne die für ihn der

Erfolg seiner Tätigkeit ausgeschlossen ist.

Es mag wohl einmal eine Zeit gegeben haben, in der man auch im

Geschäftsleben den guten Freund, der uns besuchte, auf das Kanapee

nötigte und für ihn auftrug, was Küche und Keller boten. Vielleicht

hatte es aber auch damals schon damit sein Bewenden. Der Reisende sucht

seine Kundschaft nicht zu solchem Zweck auf, sondern um Geschäfte zu

machen.

Freundschaft.

Da wird er bald merken, daß nicht nur in Geldsachen die Gemütlichkeit

aufhört, sondern auch in Geschäftssachen die Freundschaft. Ich habe so

manchen Kunden kennen gelernt, der gut bei mir kaufte, so lange unser

gegenseitiges Verhältnis ein auf Vertrauen gegründetes +geschäftliches+

war. Als das anders wurde, als wir uns freundschaftlich näher traten,

da wurde zwar die Freundschaft größer, die Aufträge aber -- kleiner.

Kein Wunder! Einem Freund kann man mit beweglicheren Klagen kommen, ihn

kann man leichter vertrösten, ihn wird man auch leichter los als den

Nur-Geschäftsfreund.

Wer heute als Reisender verkaufen will, muß andere Wege gehen, als sie

früher gangbar waren.

Er muß dem Kunden, den er besucht, klar machen können, daß er +gerade

die+ Ware braucht, die der Reisende zu verkaufen hat, daß die Ware, die

er führt, alle Vorzüge vereint, die nur immer eine Ware haben kann, daß

sie vor allem gut und billig ist. +Der Reisende, der so arbeiten will,

muß vor allen Dingen seiner Sache sicher sein!+

Reisestimmungen.

Gewiß spielen auch manche Charaktereigenschaften in der Reisetätigkeit

eine Rolle. Wer das Leben von der heiteren Seite nimmt, d. h. wer den

Dingen immer eine gute Seite abgewinnen kann, wer den rechten Humor zur

rechten Zeit hat, der wird immer lieber gesehen werden, als ein Mensch,

der aussieht „wie vierzehn Tage Regenwetter“. Dann gehört zum Reisen

ein +offener Blick+. Der Reisende muß wissen, an wen sein Kunde die

Waren verkauft. Er muß erkennen, ob die Kundschaft seines Kunden aus

Arbeitern, Landwirten oder Angehörigen der oberen Zehntausend besteht.

Er muß auch in der Lage sein, einem Kunden, der gar zu arg über die

schlechten Zeiten klagt, mit Rat und Tat zur Seite zu stehen, er muß

fühlen, wo ihn der Schuh drückt.

Sodann gebraucht der Reisende +Verantwortlichkeitsgefühl+ und

zwar mehr, als irgend ein anderer Angestellter. Bei diesem sorgt

immer die geschäftliche Ordnung, das Auge des Prinzipals und die

Gewohnheit dafür, daß die Pflicht erfüllt wird. Der Reisende hat keine

Geschäftszeit, auf ihm ruht nicht das Auge des Prinzipals. +Er hat nur

eine Triebfeder: sein Verantwortlichkeitsgefühl und nur einen Maßstab,

ob er seine Pflicht erfüllt hat: den Erfolg.+ +Unverdrossen+ muß der

Reisende sein und unermüdlich. Es kommt bei jedem Reisenden einmal eine

Zeit, in der die Kommissionen sich nicht einstellen wollen und dafür

die Briefe vom „Haus“ einlaufen mit der unangenehmen Frage, warum und

wieso die letzte Woche keine Erfolge gebracht hat.

Wer da den Mut verliert, ist verloren! Nur nicht mit +der+ Stimmung an

das Geschäft gehen: Es ist doch vergeblich! Lieber die Tour abbrechen.

Ein richtiger Reisender darf sich vom Geschick nicht unterkriegen

lassen. Gab es einmal wenig Kommissionen, gut, ein Grund mehr, dafür

zu sorgen, daß sie nun zahl- und umfangreicher kommen. Und auch nicht

sagen: Heute geht es nicht, vielleicht geht es morgen besser. Oder:

In dem Nest ist doch nichts los, also fort, wo anders hin. Nein!

Wenn Kunden an einem Platz nicht gekauft haben, dann gilt es, neue

Kundschaft zu suchen, die dann eben den Ausfall decken muß.

Ich sprach schon davon, daß der Reisende seiner Sache sicher

sein müsse. Damit meine ich durchaus nicht nur, daß +er+ die

selbstverständliche Gewißheit, die feste Ueberzeugung haben muß, ein

gutes und leistungsfähiges Haus zu vertreten. Nein, er muß in der Lage

sein, seine Gewißheit und seine Ueberzeugung zu der +seines Kunden+ zu

machen.

Dazu braucht er vor allen Dingen

Waren- und Branchenkenntnis.

Ich stand einmal als Unbeteiligter im Privatkontor eines meiner Kunden.

Draußen tauchte ein Reisender auf. Kein Konkurrent von mir, er wollte

vielmehr andere Waren absetzen. Mein Kunde sah sich die Muster an und

verglich sie mit seinem Bestande. Dabei hatte sich wohl herausgestellt

-- oder war es nur ein „Bluff“, daß seine Lagerware billiger war als

die bemusterte. Ich war gespannt, wie sich mein Kollege benehmen würde!

Ich will es vorausschicken: Herzlich ungeschickt! Er bemühte sich gar

nicht, sich selbst ein Urteil über die Ursache des Preisunterschiedes

zu bilden, sondern verfiel in Redensarten. Er hatte vorzügliches

„Elsässer Fabrikat“, die Ware meines Kunden wäre hingegen sicher aus

irgend so einer „Quetsche“, sie hätte augenscheinlich „zuviel Appretur“

und wäre dadurch „griffig“, d. h. sie täuschte durch ihr Aussehen

über ihre mangelhafte Güte hinweg. Den Beweis wollte mein Kollege

sogleich durch den „Fadenzähler“ führen. Hätte er es doch nicht getan!

Er hätte zwar kein Geschäft gemacht, aber er hätte sicher nicht außer

dem Schaden noch den Spott zu tragen gehabt! Die Fadenzählung ergab

vollständig gleiche Qualität der Muster und der Ware. Da sieht mein

Kunde die Auszeichnung! Sie enthielt die Buchstaben C. G. W. & S.,

C. I. und den Preis. „Hören Sie mal“, sagte da mein Kunde zu meinem

Kollegen, „Ihre Ware ist von C. G. Wwe. und Sohn, es ist genau dieselbe

Qualität wie die meinige, die nämlich auch daher ist. Ihr gutes

„Elsässer Fabrikat“ ist in Thüringen entstanden.“

Muß schon der Verkäufer in einem Laden genaue Warenkenntnis haben,

dann der Reisende erst recht. Der Verkäufer darf doch bei der Mehrzahl

seiner Kunden voraussetzen, daß sie noch weniger Warenkenntnis haben,

als er. Anders der Reisende. Seine Kunden kennen in der Regel die Ware,

sie lassen sich nicht ein X für ein U vormachen. Mein Kollege, von

dem ich eben sprach, hatte aber noch einen anderen Fehler begangen.

Er vertrat in der Tat eine große Fabrik aus dem Elsaß. Gerade die

Ware, die mein Kunde ansah, bezog aber seine Firma aus einer Thüringer

Weberei. Ich habe mich später erkundigt und erfahren, daß die Firma des

Reisenden zu den gleichen Preisen verkaufte, wie die Weberei direkt den

Kleinhändlern lieferte. Nur hatte mein Kollege nicht gewußt, daß seine

Preise höher sein mußten, weil zwischen dem Kauf der Ware meines Kunden

und seinem versuchten Verkauf eine enorme Baumwollteuerung eingesetzt

hatte. Zur Warenkenntnis gehört deshalb auch eine genaue Marktkenntnis,

die man sich mühelos durch stetes Studium des Handelsteils großer

Zeitungen aneignen kann.

Nehmen wir aber einmal an, es hätten wirklich Qualitäts- oder andere

Unterschiede zwischen den Futterstoffen bestanden. Dann muß der

Reisende sie sofort erkennen. Er muß in der Lage sein, dem Kunden

begreiflich zu machen, daß seine Ware deshalb teurer ist, weil sie

irgend welche Vorzüge vor den billigeren hat. Um das nachweisen zu

können, gehört oft zur Warenkenntnis die genaue Kenntnis der Herkunft

des Rohmaterials.

Falsche Angaben aus Unkenntnis.

Damit aber nicht genug. Der Reisende ist eine Vertrauensperson. In

doppelter Hinsicht. Sein Prinzipal hat zu ihm das Vertrauen, daß er

Geschäfte macht und hilft, das Geschäft hoch zu bringen, den guten

Kundenkreis zu vergrößern; der Kunde erwartet und darf es erwarten,

daß ihn der Reisende sachverständig berät. Besonders gilt das bei

neuen Artikeln! Bleiben wir einmal bei der Tuchbranche! Da muß der

Reisende zweierlei genau kennen. Das eine fällt in die Waren-, das

andere in das Gebiet der Branchenkenntnis. Auch da erinnere ich mich

eines Beispiels. Mein Lehrherr kaufte einmal von einem Leipziger

Engros-Haus eine Neuheit, die uns besonders empfohlen wurde. Sie war

unzweifelhaft hochmodern und zudem sehr eigenartig. Der Preis war

ziemlich gepfeffert. Der Reisende wurde um Auskunft gebeten, ob und

wie der Stoff sich tragen würde! Gut, sehr gut! war die Antwort.

Darauf wurde das Muster in drei Farben in halben Stücken bestellt. Die

Stoffe gingen auch flott weg. Sie trugen sich ja gut, sehr gut, wie

der Reisende erklärt hatte. Da sie teuer waren, kauften sie unsere

verwöhntesten Kunden. Ein Schneidermeister, der es nicht mit dem alten

Grundsatz hielt, daß man den Schmied im Dorf an dem Haus erkenne, wo

das Tor aus der Angel sei, fertigte sich selbst einen Anzug von unserer

Neuheit an. Nachdem er den Anzug vier Wochen getragen hatte, besuchte

er uns wieder. Ich sehe ihn noch, wie er ganz trockenen Tones bat, wir

möchten ihm doch eine Schere zu dem gekauften Stoff zugeben, er müsse

fortwährend Fäden abschneiden, die sich von den aufgeworfenen Karos

gelöst hatten.

Wir waren leider einzelne Kunden los geworden, der Reisende durfte sich

für meinen Prinzipal auch einen anderen Kunden suchen.

Wie gesagt muß der Reisende Branchenkenntnis haben. Dazu rechne ich,

daß er weiß, was modern ist, dazu rechne ich, daß er auch weiß, wann

die günstigste Einkaufszeit ist, wann ein Artikel besonders kräftig

vertrieben werden muß. Niemals soll es sich aber der Reisende beikommen

lassen, seine Waren- und Branchenkenntnisse zu mißbrauchen. Das kommt

immer an den Tag! „Povel“ muß als „Povel“ verkauft werden und ein

Artikel, der sich nicht bewährt hat, bewährt sich nicht dadurch, daß

man ihn als besonders neu und gut bewährt hinstellt.

Wie aber sollen die Branchen- und Warenkenntnisse erworben werden? Die

Grundlage muß in der Praxis gelegt werden! Ich persönlich stehe auf dem

Standpunkt, daß sie zweckmäßig im Detailgeschäft gelegt wird. Leider

hat unsere Lehre gerade hier empfindliche Lücken und mehr als ein

Lernender ist darauf angewiesen, seine Kenntnisse mühsam „aufzupicken“,

wie der Amerikaner zu sagen pflegt. Aber die Vorbedingung ist für

ihn in einem Detailgeschäft günstiger, als sie für den Lageristen in

einem Engrosgeschäft ist. Hier geht immer die Ware durch die Hände des

Lernenden, dort lernt der Angestellte hauptsächlich die Marke und die

Packung kennen. Am besten ist es aber, wenn es der Reisende ermöglichen

kann, auch die Fabrikation der von ihm vertriebenen Waren kennen zu

lernen. Es ist deshalb sehr zu begrüßen, daß große tonangebende Firmen

mehr und mehr die Furcht vor dem Verrat der Fabrikationsgeheimnisse

abtun und die Besichtigung ihrer Fabrikationsräume gestatten.

Allgemeine Bildung.

Der Reisende muß eine gute +Allgemeinbildung+ haben. Das erleichtert

ihm das Geschäft, das macht sein Leben inhaltsreicher. Auf keinen

Fall soll aber der Reisende unter Allgemeinbildung nur die Kenntnis

des politischen Lebens verstehen oder gar die Erzählung pikanter

Geschichtchen. Im Gegenteil soll sich jeder Reisende im allgemeinen vor

politischen Kannegießereien hüten. Freilich kann und soll er Bescheid

wissen, um nicht durch Unwissenheit aufzufallen. Er muß aber seine

Meinung für sich behalten können.

Unter Allgemeinbildung verstehe ich jedoch etwas anderes. Ich will hier

+die+ Allgemeinbildung nur streifen, die vielleicht eine +Branche+

besonders fordert. Der Buchhandlungsreisende muß sich mit seinen

Kunden über die Literatur unterhalten können, wer in Musikinstrumenten

reist, muß über unsere Musikgrößen unterrichtet sein, wer Sportartikel

vertreibt, über den Sport und seine Größen usw. Jeder Reisende muß

aber in der Lage sein, sich mit seinem Kunden zu unterhalten, über

Dinge, die allgemein besprochen werden. Oft wird er dabei gewahr

werden, daß seine Schulbildung durchaus nicht ausreichte, ihm die

Bildung zu vermitteln, die er nun im Leben braucht. Da heißt es denn:

Lesen, lernen, immer wieder lesen und lernen! In allererster Linie muß

der Reisende die kaufmännischen Wissenschaften kennen. Lernte er sie

nicht in der Schule oder in der Fortbildungsschule kennen, dann gilt

es Fachliteratur zu studieren. Es macht einen kläglichen Eindruck,

wenn z. B. ein Prinzipal eben den Börsenzettel oder den Handelsteil

seines Leibblattes studiert, mit dem eben eintretenden Reisenden eine

Unterhaltung anknüpfen will und dieser keine Ahnung von der Börse,

ihren Gewohnheiten und ihren Geschäften hat.

Sprachunarten.

Soll ich hervorheben, daß der Reisende ein gutes Deutsch sprechen muß?

Leider ist es notwendig, gerade auf diesen Punkt einzugehen. In der

Tat sprechen manche Reisenden ein fürchterliches Deutsch. Besonders

dann, wenn sie sich in den Sprachunarten ihres Dialektes gefallen.

Der Sachse soll sich immer vor Augen halten, +wo+ er sein geliebtes

Sächsisch redet. Was in Sachsen niemand auffällt, was in Thüringen

leicht ertragen wird, fordert den Spott des Niederdeutschen heraus.

Natürlich gilt das nicht nur den Sachsen, sondern allen Dialekt

sprechenden Volksgenossen. Schlimmer aber als Dialekt-Deutsch ist ein

Gemisch von Deutsch und fremdsprachlichen Brocken. Wer eine fremde

Sprache nicht ganz beherrscht, soll sich hüten, sie zu gebrauchen. In

meiner Erinnerung haftet immer noch ein Reisekollege, der in vielen

Gasthäusern unter dem Spitznamen „Dampramang“ bekannt war. Und warum?

Er war ein lustiger Geselle! War er allzu launig gewesen und wurde

zum Rückzug geblasen, dann war seine immerwährende Entschuldigung,

sein „Dampramang“ sei mit ihm durchgegangen. Er hat es gewiß manchmal

bedauert, daß sein Temperament mit ihm durchging und ihn immer

wieder veranlaßte, Fremdwörter nicht richtig anzuwenden oder falsch

auszusprechen.

Dabei will ich durchaus nicht etwa raten, keine Sprachkenntnisse zu

erwerben, oder nicht da Dialekt zu sprechen, wo es angebracht ist. Im

Gegenteil! Wer jemals das Ausland bereisen will, muß gute, sehr gute

Sprachkenntnisse haben, ja, es kann ihm schon im Inland unangenehm

werden, wenn er sie nicht hat. Das gilt den Reisenden, die unsere

Grenzländer bereisen, Elsaß, Lothringen und Polen. Ob der Reisende

den Dialekt seiner Kundschaft sprechen soll, hängt von den Umständen

ab. Wenn jemand bayerische Handwerksmeister besucht und etwa in

Rixdorf daheim ist, der wird gewiß keinen allzu freundlichen Empfang

finden. Kann er den Anklang an den bayerischen Dialekt finden, ist er

entschieden besser daran. Wer aber weltgewandte Kaufleute besucht, soll

sich nicht einreden, mit einem mühsam eingedrillten Dialekt Eindruck

zu machen.

Ganz von selbst achtet der gebildete Mann auf sein Aeußeres. Ganz

von selbst wird er in seiner Kleidung das richtige finden und

Uebertreibungen vermeiden, die ihn in den Geruch eines Stutzers

bringen. Und doch möchte ich noch ein paar Worte auf das Aeußere

des Reisenden verwenden. Wir sind ja Gottlob aus der Gigerlzeit

heraus, aber mancherlei ist doch sitzen geblieben. Der Reisende

trage stets einen dunklen, modernen, aber nicht fatzkenhaften Anzug.

Daß er immer sauber gebürstet und niemals fleckig sein darf, ist

selbstverständlich. Dabei gibt es gewisse Unterschiede! Der Reisende,

der Kolonialwarenhändler besucht, kann nicht nur, sondern er +soll+

sich größere Reserve auferlegen, ausfallende Moden mitzumachen, als

der Reisende, der mit Modewarenhändlern zu tun hat. Ueber zweckmäßige

Kleidung werde ich unter „Ausrüstung“ noch einiges zu sagen haben.

Eine weitere Fähigkeit, die keinem Reisenden abgehen darf, möchte ich

+Lebenskunde+ nennen. Ein Reisender muß unsere sozialen Zeitströmungen

kennen, er muß in der wirtschaftlichen Gliederung unseres Volkes

bewandert sein. Ist er das nicht, kann ihm mancherlei Unbill begegnen.

Die Lebenskunde wirkt sehr stark auf das Geschäft ein. Hat sie der

Reisende nicht, kann es ihm leicht passieren, daß er dem Kunden Waren

aufreden will, für die sein Abnehmerkreis gar keine Verwendung hat.

Dann wundert sich der Reisende über den Kunden, den seine Waren nicht

ansprechen; er sollte sich über seine mangelhafte Lebenskunde entrüsten

und diese verbessern. Er wird dann keine Ursache mehr haben, sich über

seinen Kunden zu wundern. Die Lebenskunde wird den Reisenden ganz von

selbst davor bewahren, Unarten zu begehen, die ihm schaden müssen. Es

ist eine Unart, wenn der Reisende, der Geschäfte machen will und soll,

dem Kunden nicht nur Waren, sondern auch seine politische Meinung

aufhalsen will. Es ist eine Unart, wenn ein Reisender gegen Mitreisende

unhöflich oder doch nicht voll zuvorkommend ist, weil diese vielleicht

ein einfaches Gewand anhaben. Es ist schließlich auch eine Unart,

Sitten und Gebräuche zu verspotten, über elende Nester zu schimpfen

und über verlotterte Wirtschaften zu räsonieren. Der dadurch verletzte

Lokalpatriotismus kann dann fürchterlich werden; mir scheint, mit Recht.

Erstickte Fähigkeiten.

Vor einem soll sich der Reisende hüten, ganz besonders der Anfänger,

nämlich davor, eine Auffassung vom Reiseleben anzunehmen, wie sie ein

Buchdrucker in einer mitteldeutschen Stadt kundgab, der damit zur

Drucksachenreklame anzufeuern versuchte, daß er erklärte, die Reisenden

sähen sich lediglich auf Kosten ihrer Chefs die Welt an und mästeten

sich an reichbesetzten Tafeln. Die Gefahr, im Reiseleben ein Wohlleben

zu sehen, ist besonders für den Anfänger nicht zu unterschätzen. Nicht

überall hat sich Gottlob der Brauch eingebürgert, den Reisenden auf

der Tour zu überwachen oder überwachen zu lassen. Es gibt aber Firmen,

die eine sehr scharfe Kontrolle ausüben, es gibt sogar solche, die

ihre Reisenden durch andere Reisende kontrollieren lassen. Eine solche

Ueberwachung kann sich der Reisende, der voll seine Pflicht tut, nicht

gefallen lassen, umsomehr soll er sich hüten, sie notwendig zu machen.

Schürzen und Kartenspiel haben schon manche hoffnungsvolle +Fähigkeit

erstickt+. Nicht zuletzt trägt unser Hotelleben die Schuld daran. Hat

der Reisende seine Berichte gemacht, seine Kommissionen -- er hat deren

hoffentlich recht viele -- überschrieben, dann weiß er nicht, was er

mit dem Abend anfangen soll. Im Hotelzimmer mag er nicht sitzen, weil

er scheel angesehen wird, wenn er nichts verzehrt, auf seinem Zimmer

mangelt ihm die Gesellschaft -- und besonders „forsche“ Kollegen finden

sich überall zum ... Bummel. Hand davon! Geht es nicht, im Hotelzimmer

zu sitzen ohne mehr zu verzehren als angenehm ist und als Bedürfnis

empfunden wird, dann kann man sich Gesellschaft auf dem Zimmer dadurch

schaffen, daß man gute Bücher oder Fachzeitschriften durchliest und

soweit man davon abhängig ist, auch die Modeliteratur studiert. Will

man sich aber besondere Genüsse verschaffen -- dann besuche man die

Sitzungen oder die Vorträge kaufmännischer Vereine -- und man wird auf

seine Rechnung kommen. Meine schönsten Reiseerinnerungen stammen aus

solchen Sitzungen.

Das Recht und der Reisende.

a) Der Dienstvertrag.

Die rechtliche Stellung des Reisenden ist nicht einfacher als die

des Handlungsgehilfen schlechthin, sie ist vielmehr verwickelter

und es stellen sich bei ihm noch leichter Unzuträglichkeiten in der

Abgrenzung der Rechte und Pflichten ein. Es sollte deshalb oberster

Grundsatz für jeden Reisenden sein, einen +schriftlichen Dienstvertrag+

abzuschließen, denn: Was du schwarz auf weiß besitzt, kannst du getrost

nach Hause tragen. Der Dienstvertrag selbst sei klar und leicht

faßlich. Rechte, die nicht zweifelsfrei im Handelsgesetz gewährleistet

sind, muß sich der Reisende im Vertrag sichern.

Allgemeines Recht.

Wer ist Reisender? Reisender in unserem Sinne ist ein Handlungsgehilfe,

der zur Vornahme von Geschäften an Orten verwandt wird, an denen

sich keine Handelsniederlassung des Geschäftsinhabers befindet.

Es kann aber schon jetzt gesagt werden, daß der +Stadtreisende+

bis auf einige Vorschriften unerheblicher Natur, dem Reisenden

rechtlich gleichgestellt ist. Der Reisende ist also erst einmal

+Handlungsgehilfe+. Es gelten deshalb für sein Dienstverhältnis die

Vorschriften des 6. Abschnittes des Handelsgesetzbuches, soweit

sie in den §§ 59 bis 75 niedergelegt sind. Weil der Reisende

Handlungsgehilfe ist, unterscheidet er sich vom Agenten. Auch dadurch,

daß in der Regel der Agent bestimmte Plätze oder doch kleinere

Bezirke bearbeitet. Der Hauptunterschied liegt aber darin, daß der

Reisende im innigen Zusammenhang mit einem Haus steht, während der

Agent in der Regel mehrere Häuser vertritt. Der Reisende muß sich

in die Geschäftsdisziplin einfügen, der Agent ist sein freier Mann.

Handlungsgehilfe ist nun, wer in einem Handelsgewerbe zur Leistung

kaufmännischer Dienste gegen Entgelt angestellt ist. Gleich die ersten

Vorschriften des sechsten Abschnittes sind erheblich für den Reisenden.

Der Reisende darf ohne Einwilligung des Prinzipals +kein Handelsgewerbe

betreiben+, er darf auch nicht im Handelszweige seines Prinzipals für

+eigene oder fremde Rechnung+ Geschäfte machen.

Die Einwilligung des Prinzipals gilt jedoch als erteilt, wenn ihm

bei der Anstellung bekannt ist, daß der Reisende ein Handelsgewerbe

betreibt und er die Aufgabe des Betriebes nicht fordert. Verletzt der

Handlungsgehilfe diese Vorschriften, so gibt er dem Prinzipal einen

„wichtigen Grund“ zur fristlosen Kündigung, d. h. zur sofortigen

Entlassung. Außerdem kann aber der Prinzipal Schadenersatz verlangen

oder die Vergütung, die der Reisende durch die Vertragsverletzung bezog.

Gehalt und Spesen im Krankheitsfall.

Die Vorschriften des § 62 sind an und für sich sehr problematischer

Natur, sie kommen für den Reisenden wenig oder gar nicht in

Betracht. Hingegen erfordert § 63 des Handelsgesetzbuches die volle

Aufmerksamkeit. Dieser Paragraph bestimmt, daß dem Handlungsgehilfen im

Falle er durch +unverschuldetes Unglück+ an der Leistung der Dienste

behindert wird, sein +Anspruch auf Gehalt und Unterhalt+, jedoch nicht

auf eine längere als sechswöchentliche Dauer verbleibt. Er bestimmt

weiter, daß Bezüge aus einer Kranken- und Unfallversicherung nicht am

Gehalt oder Unterhalt gekürzt werden können. Nun ist der Paragraph

so gefaßt, daß der erste Absatz den Gehaltsanspruch festlegt, der

andere Absatz die Abzüge verbietet. Der zweite Absatz schließt mit dem

Satz: „Eine Vereinbarung, welche dieser Vorschrift zuwiderläuft, ist

nichtig“. Weil dieser Satz nicht in einem besonderen Absatz gefaßt

ist, weil er nicht von „Vorschrift+en+“ spricht, hat die Juristerei

herausgefunden, daß Vereinbarungen gegen den ersten Absatz gültig sind.

Andere Gerichte haben das Attentat auf den gesunden Menschenverstand

nicht mitgemacht, sie stellten sich auf den Standpunkt, daß der

Gesetzgeber keinen solchen Unsinn habe festlegen wollen, der zwar nicht

gestattet, dem Angestellten Bezüge aus Kassen vom Gehalt abzuziehen,

der aber erlaubt, das ganze Gehalt einzubehalten, wenn das vertraglich

vereinbart ist. Weil aber die Rechtsprechung überaus unsicher ist,

tut der Reisende gut, jeden Dienstvertrag abzulehnen, der ihm für

Dienstbehinderung durch unverschuldetes Unglück den Gehaltsbezug nimmt.

Da der Anspruch auf Gehalt +und Unterhalt+ besteht, kann der Reisende

auch die sogenannten Mundspesen verlangen, wenn er auf der Tour

erwerbsunfähig wird. Diese Mundspesen müssen zur völligen Deckung der

Kosten für Wohnung, Verpflegung und der kleinen Bedürfnisse ausreichen.

Ein Landgericht hat einem erkrankten Reisenden sogar die vollen Spesen

zugesprochen.

Sein +Gehalt+ hat der Reisende am Monatsschluß zu empfangen, es darf

nicht erst am Monatsschluß abgesandt werden, sondern muß dann im Besitz

des Reisenden sein.

Kündigung.

Vorsicht ist für den Reisenden bei der +Kündigung+ geboten. Am

besten legt er gar keine Kündigung fest, dann gilt die gesetzliche,

d. h. es kann ihm die Stelle nur gekündigt werden und er kann die

Stelle nur kündigen unter Einhaltung einer Frist von sechs Wochen

zum jeweiligen Quartalsschluß. Die letzten Kündigungstermine sind

16. Februar (im Schaltjahr der 17.), 19. Mai, 19. August und 19.

November. Vor diesen Terminen, d. h. unter Einhaltung einer längeren

als sechswöchentlichen Frist kann immer gekündigt werden. Vielfach

bestehen nun aber die Prinzipale auf kürzerer Kündigung und es gibt

auch Fälle, in denen dem Reisenden wenigstens für die erste Zeit mit

einer kürzeren Kündigungsfrist gedient ist. Dann darf die Frist zwar

kürzer sein, als die gesetzliche, sie darf aber nicht unter einem Monat

betragen, sie muß ebenfalls für beide Teile gleich sein, und sie ist

nur zulässig für den Schluß eines Kalendermonats. Die Kündigung ist

eine empfangsberechtigte Willenserklärung, sie muß also am letzten

Termin im Besitz des Reisenden sein. Eine Kündigung, die am letzten

eines Monats vom Hause abgeht, den Reisenden somit erst am ersten

eines Monats trifft, gilt nicht mehr für das Ende dieses Monats. Dabei

ist aber sehr wohl zu beachten, daß der Reisende nicht den Empfang

der Kündigung schuldhaft verzögern oder gar vereiteln darf. Aber

auch diese Vorschriften können umgangen werden. Dann nämlich, wenn

eine +Probestellung+ vereinbart wird und man ein Dienstverhältnis

auf bestimmte Zeit abschließt, oder wenn ein Reisender zur Aushilfe

angestellt wird, oder wenn er mehr als 5000 Mark Gehalt bezieht, oder

wenn er für eine außereuropäische Handelsniederlassung angenommen ist,

und der Prinzipal ihm im Falle er die Stellung kündigt, im Vertrag

freie Heimreise zusichert.

Ein paar Worte über die Probestellung. Sie ist nicht zu verwechseln mit

der Stellung zur vorübergehenden Aushilfe. Wird z. B. ein Reisender wie

folgt angestellt:

„Ich stelle Sie zur Probe mit einem Gehalt von 2000 Mk. jährlich an“

und nichts weiter über die Kündigung vereinbart, so gilt trotz

der Anstellung zur Probe die gesetzliche Frist. Lautet aber der

Dienstvertrag:

„Herr N. N. wird vom ... ab als Reisender, zunächst zur Probe

angestellt. Bis zum Ablauf von drei Monaten steht beiden Teilen das

Recht zu, ohne Einhaltung einer Frist das Dienstverhältnis zu lösen“

so ist diese Abmachung ungültig.

Wollen Prinzipal und Reisender eine Probestellung vereinbaren, so kann

das, wenn die Kündigungsbestimmungen nicht Platz greifen sollen, nur

geschehen, indem der Reisende auf eine bestimmte Zeit angestellt wird.

An diese bestimmte Zeit sind dann aber beide Teile gebunden.

Läßt sich eine Probestellung nicht umgehen, oder ist sie auch dem

Reisenden erwünscht, dann ist darauf zu achten, daß in den Vertrag die

Bestimmung aufgenommen wird, daß das Dienstverhältnis nach Ablauf der

vereinbarten bestimmten Zeit stillschweigend weiterläuft, wenn es nicht

vor Ablauf der Zeit an einem festgesetzten Termin aufgekündigt wird.

Vielleicht wie folgt:

„Herr N. N. wird als Reisender mit einem Jahresgehalt von 3000 Mark,

zunächst auf drei Monate zur Probe angestellt. Das Dienstverhältnis

läuft stillschweigend weiter und wird ein ordentliches, wenn es

nicht einen Monat vor Ablauf der Frist, also bis zum ... aufgekündigt

wird.“

Besteht der Reisende nicht auf den zweiten Satz, dann braucht ihm der

Prinzipal das Probeverhältnis nicht aufzukündigen. Er kann vielmehr

den Reisenden in dem Glauben lassen, daß aus der Probestellung eine

ordentliche werden wird, und ihn nach Ablauf der ausbedungenen Frist

an die Luft setzen. Dann hat sich der Reisende nicht nach einer neuen

Stellung umgetan und er sieht sich dann plötzlich der Stellenlosigkeit

gegenüber.

Die +Aushilfsstellung+ braucht nicht auf eine feste Zeit abgeschlossen

werden -- es steht dem aber auch nichts entgegen -- bei ihr können

vielmehr die vorhin erwähnten Kündigungsbestimmungen durch den

Dienstvertrag außer Kraft gesetzt werden. Es kann also vereinbart

werden, daß der Reisende zur Aushilfe mit täglicher, wöchentlicher usw.

Kündigung angestellt wird, die Kündigungsfrist braucht dann auch nicht

für beide Teile gleich zu sein. Es ist aber auch hier zu beachten,

daß eine Aushilfestellung nicht entsteht, wenn man eine ordentliche

Stelle so nennt, sondern es muß sich in der Tat um eine vorübergehende

Aushilfe handeln. Währt eine Aushilfestellung länger als drei Monate,

so greifen ohnedies die ordentlichen Kündigungsbestimmungen Platz.

Ein Reisender, der mehr als 5000 Mk. jährlich Einkommen hat, untersteht

nicht den Kündigungsvorschriften, sondern sein Vertrag kann jede

Kündigungsfrist, auch für beide Teile ungleiche enthalten. Ein

solcher Reisender gehört auch nicht mehr unter die Zuständigkeit des

Kaufmannsgerichtes, sondern muß vor den ordentlichen Gerichten klagen.

Dabei ist zu beachten, daß bei der Bemessung des Jahresverdienstes

durchaus nicht nur das wirkliche Gehalt, sondern auch Provisionen und

sonstige Nebenbezüge zugrunde gelegt werden.

Wird der Reisende für eine außereuropäische Handelsniederlassung

angenommen, so gelten ebenfalls die Kündigungsbestimmungen nicht,

d. h. nur dann nicht, wenn der Prinzipal nach dem Vertrag die Kosten

der Heimreise im Falle seiner Kündigung trägt. Vereinbart z. B. ein

Prinzipal für den Angestellten halbjährliche Kündigungsfrist und für

sich monatliche, sichert aber im Vertrag nicht die Heimreise zu,

sondern erklärt sich nur später bereit, sie zu zahlen, so hebt das

nicht die Vorschriften der §§ 66 und 67 H. G. B. auf.

Ohne +Einhaltung einer Frist+ kann dem Reisenden die Stellung

gekündigt, d. h. er kann sofort entlassen werden, wenn ein „+wichtiger

Grund+“ vorliegt. Ein solcher wichtiger Grund berechtigt umgekehrt auch

den Reisenden, seine Stellung sofort zu verlassen. Wird die Beendigung

des Dienstverhältnisses veranlaßt, weil ein Teil vertragswidrig

gehandelt hat, so ist dieser verpflichtet, dem andern Teil den

entstehenden Schaden zu ersetzen.

Sehen wir uns nun einmal an, was alles zu solchen „wichtigen Gründen“

rechnet. Nehmen wir zunächst einmal die allgemeinen wichtigen Gründe.

Allgemeine Entlassungsgründe.

Der Handlungsgehilfe kann sofort gehen, wenn er zur +Fortsetzung+

der Dienste unfähig wird. Eine vorübergehende Krankheit stellt

nicht „Dienstunfähigkeit“ dar, natürlich auch nicht beabsichtigte

Verehelichung oder in Aussicht genommene Selbständigkeit.

Wenn der Prinzipal das +Gehalt+ oder den gebührenden Unterhalt +nicht

gewährt+, kann der Handlungsgehilfe ebenfalls sofort aufhören. Dabei

ist zu beachten, daß es keinen Grund darstellt, sofort aufzuhören,

wenn die Gehaltszahlung immer regelmäßig erfolgt, aber einmal nicht

pünktlich eintrifft. Es empfiehlt sich überhaupt immer, wenn das

Gehalt nicht gezahlt wird, den Prinzipal zunächst in Verzug zu setzen,

d. h. ihm eine angemessene Frist zu stellen, in der spätestens zu

zahlen ist. Aber auch folgender Umstand fordert Berücksichtigung:

Nehmen wir einmal an, daß der Reisende 3000 Mark Gehalt und 1 Prozent

Umsatzprovision bekommt. Für die Zahlung der Provision ist ein

bestimmter Termin festgesetzt. Aus irgend einem Grunde weigert sich der

Prinzipal, die Provisionen an dem festgesetzten Termin zu zahlen. Dann

darf der Handlungsgehilfe nicht sofort aufhören, weil er bei seinem

ausreichenden Gehalt keine zwingende Ursache hat, vielmehr das Gehalt

zum Unterhalt langt.

Läßt sich der Prinzipal +Tätlichkeiten+, +erhebliche Ehrverletzungen+

oder unsittliche Zumutungen zuschulden kommen, kann der Reisende

sofort gehen, das gleiche gilt dann, wenn ein Mitangestellter oder ein

Familienangehöriger des Prinzipals sich derartige Handlungen gegen den

Reisenden zuschulden kommen läßt und der +Prinzipal sich weigert+, den

Reisenden zu schützen. Die Handlung durch den Prinzipal gibt also dem

Reisenden ohne weiteres das Recht, den Vertrag aufzuheben, die Handlung

eines Familenangehörigen oder eines Angestellten erst dann, wenn der

Schutz des Prinzipals vergeblich nachgesucht wurde. In allen solchen

Fällen gilt es aber +sofort+ zu handeln. Bleibt der Reisende trotz der

Ehrverletzung und besinnt sich vielleicht erst nach Tagen darauf, daß

er sofort hätte gehen sollen, so ist der „wichtige Grund“ nicht mehr

vorhanden, vielmehr gilt durch die weitere Tätigkeit die Handlungsweise

als „verziehen“. Ebenso muß sich der Reisende hüten, eine Ehrverletzung

durch eine ebensolche zu erwidern. Das bedeutet für ihn immer den

Verlust des Schadensersatzanspruches. Dabei sei gleich bemerkt,

daß es nicht nur das +vertragswidrige Handeln+ ist, das gegen den

Dienstvertrag verstößt, sondern auch das, was gegen die gesetzlichen

Bestimmungen geht, denn diese sind immer ein Teil des Dienstvertrages.

Als allgemeine „wichtige Gründe“, die den Prinzipal berechtigen, das

Dienstverhältnis sofort zu lösen, gelten:

1. +Untreue.+ Der Begriff „Untreue“ deckt sich nicht mit dem

strafrechtlichen Begriff, er geht vielmehr erheblich weiter.

2. +Betrieb eines Handelsgewerbes+ oder +Beschäftigung für eigene oder

fremde Rechnung+ im Handelszweige des Prinzipals, ohne ausdrückliche

oder im ersteren Falle auch stillschweigende Genehmigung des Prinzipals.

3. +Unbefugtes Verlassen des Dienstes+ während einer den Umständen nach

erheblichen Zeit.

4. +Beharrliche Weigerung+, den Dienstverpflichtungen nachzukommen.

5. +Anhaltende Krankheit.+ Das ist ein sehr dehnbarer Begriff. Im

allgemeinen wird man eine Krankheit, deren Ende sich absehen läßt,

nicht als anhaltende Krankheit bezeichnen können, mindestens dann

nicht, wenn sie voraussichtlich nicht länger als sechs Wochen dauert.

Ja, es läßt sich sogar aus der Bestimmung über die Entlassung bei

militärischen Uebungen herleiten, daß eine Krankheit, die acht Wochen

nicht überschreitet, als „anhaltende“ Krankheit nicht in Betracht

kommt. Ebenso ist eine Krankheit, die zwar schon erheblich lange

gedauert hat, nicht mehr ein wichtiger Grund zur sofortigen Auflösung

des Dienstverhältnisses, wenn dann, wo sie geltend gemacht werden soll,

das +nahe+ Ende der Krankheit sich absehen läßt.

Vom Reisen und Reisen lassen · 第 1 / 12 段