eintritt, so wird zunächst das Problem der Einheit des Bewußtseins durch
diese neue Aufgabe erschwert. Wenn es sich nun aber herausgestellt hat,
daß diese religiöse Eigenart des Bewußtseins methodisch unterschieden
werden muß von der Selbständigkeit jener drei reinen Arten, so entsteht
damit eine neue Aufgabe, beinahe möchte man sagen, =ein neuer Begriff
der Einheit des Bewußtseins=. Denn sie bedeutet jetzt nicht nur die
Vereinigung, sondern die Gliederung, die Einordnung und =Unterordnung=,
so daß die =Vereinigung= in eine =Mehrheit von Einigungsakten= sich
einzuteilen scheint.
4. Die Psychologie bedeutet uns das Problem der Einheit des Bewußtseins
für alle =Hauptrichtungen= und =Seitenwege=, die das Kulturbewußtsein
einschlägt. Sofern diesem Kulturbewußtsein Normalität zuerkannt wird,
soll kein Weg, den das Bewußtsein in der gesamten Kultur einschlägt, als
pathologisch angenommen, sondern vielmehr seine Einordnung in die =ideale=
Einheit des Bewußtseins, in die =Norm der Einheit= erzielt werden. Das ist
das =erste= Erfordernis, welches die psychologische Einheit des
Bewußtseins aufstellt.
5. Wenn nun aber jeder dieser Kulturwege des Bewußtseins in die Einheit
einzuordnen ist, so ist damit die weitere Forderung ausgesprochen, daß
keiner dieser Wege vor den anderen =vorangestellt= werden, keiner hinter
dem anderen =verschwinden= darf; wenngleich für die Eigenart, sofern sie
von der Selbständigkeit unterschieden werden soll, eine =Nebenordnung=
vorgesehen werden muß. Die Einheit aber bürgt dafür, daß die
Nebenordnung nur die einzelnen Glieder des Systems angeht, nicht aber
die =Einordnung= in die Einheit gefährden und beeinträchtigen darf.
6. Diese Forderung kann auch dahin ausgedrückt werden: daß keines der
Glieder, geschweige denn eine Eigenart, irgendeine Präponderanz, ein
Übergewicht oder gar eine =Totalität= zu bedeuten haben darf. Diese
Tendenz schadet am meisten der philosophischen Charakteristik der
Religion. Und dieser Fehler gerade wird am wenigsten vermieden. Damit
die Religion nur ja nicht weniger sei als Wissenschaft und Logik, als
Sittlichkeit und Kunst, wird ihr ein Mehr, ein Vorrecht zugesprochen.
Und darauf gerade zielen auch die Tendenzen ab, welche die Religion in
=Phantasie= und =Gefühl= begründen wollen.
7. Wir gehen zunächst an unsere positive Aufgabe. Wir hatten die Frage
gestellt: in welcher Weise und durch welche methodischen Mittel die
Korrelation zwischen Mensch und Gott, in welcher die religiöse Eigenart
besteht, sich in Vollzug bringen lasse, und zwar nicht nur überhaupt,
sondern als Eigenart, und das will negativ sagen, nicht als
Selbständigkeit. Die Frage betrifft daher mit der Religion zugleich die
drei Vorderglieder des Systems. Wie werden sie erhalten, indem die neue
Eigenart sich bildet? Und unter welchen Bedingungen bedient sich die
Eigenart der drei selbständigen Glieder, um sich als Eigenart zu bilden?
Es kann sonach die psychologische =Einheit des Bewußtseins= für die
Religion nicht darin in Frage kommen, daß sie etwa allein diese Einheit
zu konstituieren, das Bewußtsein mit ihrer =Totalität= zu erfüllen, oder
auch nur mit ihrem Übergewicht zu beherrschen hätte. Denn nur als eine
Eigenart, nicht als eine Selbständigkeit soll =innerhalb= der Einheit des
Bewußtseins die Religion Unterkunft finden. Ein Terminus, der für eines
der selbständigen Glieder des Systems in legitimem Gebrauche ist, kann
schon deshalb von der Religion nicht in Anspruch genommen werden. So
erklärt sich die Auswahl unter den Affekten des Mitleids und der
Sehnsucht, wie auch der Ehrfurcht, neben der Achtung, der Liebe und dem
Gefühl überhaupt.
Wenn wir diese Voraussetzung im Auge behalten, werden wir unsere Frage
zu einer positiven Beantwortung bringen können. Die =Nebenordnung= unter
dem Gesichtspunkte der =Einordnung= muß die =Angliederung= der Eigenart an
die selbständigen Glieder zu bewirken haben, und zwar die Angliederung
=an alle drei= Glieder; es darf keines derselben in Wegfall kommen, wenn
die Eigenart der Religion in voller Klarheit und Unzweideutigkeit zur
Bestimmung kommen soll.
* * * * *
8. Wenn wir nun so die Eigenart der Religion unter dem Gesichtspunkte
der Einheit des Kulturbewußtseins begründen wollen, so haben wir
zunächst die Angleichung an das Bewußtsein der =Erkenntnis= zu bewirken.
Es ist damit die Grundforderung festgestellt, daß kein Konflikt zwischen
Religion und Wissenschaft zu Recht bestehen kann. Es ist eitel Anmaßung,
wenn sich die Religion ein höheres Recht zuspricht, einen tieferen Grund
der Erkenntnis, als der der Wissenschaft zusteht, sondern die Eigenart,
mithin das Eigenrecht der Religion ist bedingt zunächst durch die
Angliederung an die Erkenntnis, sofern ihre Eingliederung in das System
und in die Einsicht des Bewußtseins erstrebt wird. Die Grundlagen der
Religion können daher auch nichts anderes sein als =Grundlegungen=. Die
Idee des Guten ist und bleibt Idee. Die =Offenbarung= muß es daher als
ihre idealste Interpretation anerkennen, wenn sie dem =Apriori= der
Erkenntnis verglichen und analog gesetzt, und in dieser Bedeutung von
dem Wandel der Ansichten als das =Ewige, das aller Entwicklung zugrunde
Liegende= verstanden wird.
Bei keiner Frage der Erkenntnis darf die Beherrschung, die Unterordnung
der Wissenschaft unter die Probleme der Religion zulässig sein. Die
Freiheit der Wissenschaft muß die unverletzliche Voraussetzung sein für
die Religion, sofern sie ein systematisches Glied der Einheit des
Bewußtseins ist. Keine Form der =Mystik= darf gegen die Grundform der
Erkenntnis angesprochen werden; keine =Intuition= als ein methodisches
Organ der Erkenntnis, geschweige die =Phantasie=, die nur für Kunstgebilde
in Frage kommen kann.
Ebensowenig darf die =Tradition= literarischer Quellen oder
geschichtlicher Institutionen als eine selbständige Autorität angerufen
werden. Die literarischen Denkmäler und die geschichtlichen Institute
unterliegen allesamt dem einheitlichen allgemeinen Gesetze der
Quellenforschung, welches ebenso für Poesie und Sage gilt, wie für
Wissenschaft und Geschichte. =Eine Methode für die Eine Erkenntnis.=
9. Auch die =Dogmatik= der Religion hat sich dieser einheitlichen Methode
zu unterwerfen. Die Abhängigkeit der Theologie von der Wissenschaft ist
nur Schein und Vorurteil: sie ist vielmehr die Begründung der Theologie
als Wissenschaft. Der Schein der Abhängigkeit beruht auf dem Mangel der
Unterscheidung zwischen Eigenart und Selbständigkeit. Wie die Religion,
so hat auch die Theologie nur Eigenart anzustreben. Und wie die
Theologie in ihren literarischen und geschichtlichen Quellen von der
Philologie und Geschichte in deren Methoden abhängig ist, so nicht
minder in der Glaubenslehre von der Philosophie und insbesondere der
Ethik.
Schon die Unterscheidung zwischen philosophischer und religiöser Ethik
ist bedenklich. Die letztere dürfte sich eigentlich nur durch die
Berufung auf die Religionsurkunden und deren Benutzung als Religion
begründen. Vielmehr aber muß sie ihr allgemeines Fundament der
wissenschaftlichen Erkenntnis in der philosophischen Ethik anerkennen
und zugrunde legen. Ohne diese Eingliederung in die philosophische Ethik
könnte die Eingliederung der Religion in das System und in die Einheit
des Bewußtseins überhaupt nicht Problem werden. Es wird viel Unklarheit,
viel Streit und Differenz vermieden, wenn diese Unterscheidung in der
Behandlung der Ethik aufgegeben wird.
=Kant= hat mit dieser Disposition begonnen, insofern er die Theologie nur
als »Ethico-Theologie« anerkennen wollte, so daß erst nach der Ethik der
Katechismus folgen dürfe, aber er hat diese Disposition nicht
aufrechterhalten, da er dennoch eine »Religion innerhalb der Grenzen der
bloßen Vernunft« auf die »Kritik der praktischen Vernunft« und auf die
»Metaphysik der Sitten« folgen ließ. Es bleibt die Frage, ob die
Religion innerhalb der bloßen Vernunft nur die Eigenart, oder auch die
Selbständigkeit der Religion behauptet.
10. Wenn nun aber die Unterordnung unter die Erkenntnis von der Religion
durchgeführt ist, so bleibt das positive Problem der =Eigenart= übrig. Was
kann neben der Erkenntnis und ihr =gleichartig= die Religion zu versorgen
haben? Hier stehen die intimsten Fragen der geschichtlichen Tradition
und die zartesten Obliegenheiten der geschichtlichen Gesinnung auf dem
Spiele. Was als Pietät der geschichtlichen Kultur zu denken und zu
pflegen ist, das bezieht sich vornehmlich auf die Hütung und Deutung der
religiösen Quellen, Denkmäler und Institute. Wie in der Kunst die
=Idealisierung= die legitime Methode ist, so nicht minder in der
Kunstpflege der Religion.
Die Idealisierung bildet die Vermittlung hier zwischen Erkenntnis und
Kunst. =Kunst= ist es, was in der Technik, in der Handhabung, in der
Charakteristik, in der gesamten Interpretation des Religionswesens zu
leisten ist. Hier darf die Kollision zwischen der Wahrheitforschung der
Wissenschaft kein sachliches Hemmnis bilden. Die Grenzen der
Subjektivität müssen mit Einsicht und Toleranz anerkannt werden bei der
Differenz der religiösen Überzeugungen. Diese muß natürlich und
unvermeidlich eine Differenz bilden in der Interpretation der religiösen
Quellen. Solange man die Stellen im =Jesaja=, die vom =Messias= sprechen,
auf Christus bezog, ergaben sie einen anderen Sinn, als bei der vom
Christentum unabhängigen Auffassung. Und was vom Messias jetzt allgemein
zugestanden werden muß, müßte ebenso auch eingesehen werden für alle
anderen Fragen des Gottesbewußtseins. Das Bild der =Psalmen=: »der Herr
ist mein Hirte« erscheint in anderem Lichte, wenn Christus, als Lamm
Gottes, zugleich der treue Hirte ist. Und das Bilderverbot des Dekalogs
und der Gedanke der Einzigkeit Gottes nehmen eine geistige Änderung an
unter dem wie immer geistigen Gesichtspunkte der Trinität.
11. =Kant= ist daher von einem richtigen Wahrheitsgedanken geleitet
worden, als er die =Erhaltung einer Professur für das alte Testament in
der hebräischen Ursprache= forderte. Denn was wir bisher aus dem
psychologischen Gesichtspunkte und aus dem der Toleranz demgemäß als
Pietät forderten, das ist auch streng wissenschaftlich geltend zu
machen. Die =Übersetzung= in eine andere Sprache ist immer die Umgießung
in ein anderes Gepräge des Geistes, so daß die Umwertung dabei
unvermeidlich ist. Wird aber wenigstens die Sprache erhalten, so bildet
der veränderte religiöse Horizont kein unüberwindliches Hindernis mehr
für die Aufnahme des geistigen Inhalts in seiner ursprünglichen
Bedeutung. Daher ist =die hebräische Urform= die unerläßliche
Voraussetzung für das richtige Verständnis der alttestamentlichen
Gedanken.
12. Was aber für das alte Testament gilt, das muß weiter gefordert
werden für die aus ihr hervorgegangene jüdisch-religiöse Literatur,
deren Homogeneität mit den Urquellen unverkennbar ist. Des alten
Testaments selbst wegen ist daher die Erforschung von =Talmud= und
=Midrasch=, sowie nicht minder auch der religiösen und insbesondere der
=religionsphilosophischen= Literatur des Mittelalters als eine Forderung
der wissenschaftlichen Wahrheit anzuerkennen.
Aus dem Kriterium der Wissenschaft ist diese Forderung auch zu
erstrecken auf die Erforschung der gesamten späteren =christlichen=
Literatur: nicht allein für das richtige Verständnis des neuen
Testaments ist sie selbstverständlich, sondern auch auf die ganze
fernere Entwicklung der religiösen Probleme im =Kulturbegriffe= des
=Christentums= muß sie zutreffen. Denn eine =einheitliche= Erkenntnisweise
bildet hier das Problem, das daher auch nur kraft einer einheitlichen
Methode zu bewältigen ist. Das Prinzip der Einheit des Bewußtseins gilt
zunächst auch für die =Entwicklung= als eine einheitliche, gleichartige,
welche die Eigenart der Religion von ihren Ursprüngen an zu durchlaufen
hat.
13. Endlich auch ist =Kants= Gedanke aus seinem »Streit der Fakultäten« in
Ehren zu halten, der die =philosophische Fakultät= als die allgemeine
wissenschaftliche Instanz auch für die Theologie zur Grundforderung
machte. Durch diesen organisatorischen Grundgedanken ist nicht nur dem
Universitätswesen erst die methodische Fundamentierung gegeben und
gesichert, sondern auch alle kirchlichen Streitigkeiten werden durch
diese wissenschaftliche Vorsicht hinweggeräumt, insofern der methodische
Urboden als ein gemeinschaftliches Gut für alle Wissenschaften, und
demgemäß auch für die Religion festgelegt wird.
So wird die Religion im Anschluß an die Erkenntnis als Eigenart
gesichert, indem ihre Selbständigkeit, die nur ein unsystematisches
Vorurteil ist, erledigt wird. Und die Einheit des Bewußtseins hat
dadurch ihren festen Mittelpunkt, ihren unverrückbaren Schwerpunkt
erlangt. Jetzt kann sie von keinem Anspruch mehr gestört werden. Kein
Anspruch des =Gemütes= kann Anerkennung verdienen, der dem =Grundsatze der
einheitlichen wissenschaftlichen Wahrheit= widerspricht und Abbruch tut.
Es ist der Triumph systematischer Methodik, was hierdurch für die
Religion, für ihre Eingliederung in das systematische Glied der
Erkenntnis, für ihre Einordnung in die Einheit des Kulturbewußtseins
gewonnen wird. Alle Forderungen des Gemütes, alle Ansprüche der
geschichtlichen, der literarischen, der nationalen =Pietät= selbst werden
befriedigt. Die Einheit der Erkenntnis ist die Parole für die Eigenart
der Religion.
* * * * *
14. Gegenüber der =Ethik= innerhalb der Einheit des Bewußtseins hat die
Eigenart der Religion einen schweren Stand. Denn die ethische =Autonomie=
scheint das ganze Gebiet der persönlichen Sittlichkeit notwendig und
zureichend zu verwalten. Wenn dagegen die christliche Religion in
Christus den =Mittler= zwischen Gott und Mensch annimmt, so konnte sie die
=Idee Christi= nur als die =Idee der Menschheit= deuten, wenn auch nur der
Schatten einer Autonomie verteidigt werden sollte, geschweige daß =Kant=
anders als in dieser Idee die =zweite Person der Trinität= hätte fassen
können.
Und ebenso verstehen wir die gegenwärtigen Bewegungen der
=protestantischen Theologie= in dieser Richtung. Mehr oder weniger streng
bewußt zielen sie auf die Vereinbarung des =Mittlers= mit der Autonomie.
Hierin besteht das schwerste Problem der systematischen Religion
gegenüber der historischen Kultur. Wenn anders dagegen auch für das
Christentum der Schwerpunkt der Religion im reinen Monotheismus liegen
muß, so daß dem Begriffe des einzigen Gottes gegenüber der Begriff
Christi nur ein sekundärer Begriff sein kann, so muß es der ferneren
Entwicklung der ethischen, sowie der geistigen Kultur überhaupt,
zugewiesen werden, an diesem Grenzfalle zwischen systematischer Religion
und Kulturgeschichte allmählich Klärung zu schaffen. In den Grenzen der
Religion gehen wir den Weg des =reinen= Monotheismus, der =keinen Mittler=
zwischen Gott und Mensch, und keinerlei Deutung und Idealisierung eines
solchen für die lebendige Religion zuläßt.
15. Nach dem Grundgesetze der =Autonomie= hat jedes menschliche Individuum
zwar seine Schwachheit, seine =Sündhaftigkeit= zu erkennen, aber mit
unbedingter Selbständigkeit seine Befreiung, seine =Erlösung= von dem
Bewußtsein seines Abstands von dem sittlichen Ziele mit unablässigem
Eifer =anzustreben=. Nur seine =eigene= sittliche Arbeit kann ihm Hilfe
bringen. Es muß sein ganzes Selbst auf diese sittliche Arbeit
konzentrieren, um ihren Sinn und Geist zu betätigen und zu erfüllen. Es
wird nun aber von dem geraden Wege dieser sittlichen Arbeit abgelenkt,
wenn es auch nur den Gedanken aufkommen läßt, daß ein Mensch oder selbst
ein Gott ihm bei seiner menschlichen, selbständig menschlichen Arbeit
einen unentbehrlichen =Beistand= zu leisten hätte. Die Ethik muß in ihrer
Herrschaft über den Menschen ohne Einschränkung anerkannt werden.
16. Indessen was für das =Streben= gilt, gilt nicht auch für das
=Gelingen=. Die individuelle Schwäche hängt doch auch mit der allgemein
menschlichen =Schwachheit= zusammen. Und so liegt es schon im Bewußtsein
des =individuellen= Abfalls von der Pflicht, daß die allgemeine
Schwachheit anerkannt wird, und die menschliche =Unzulänglichkeit=, über
die Schwachheit obzusiegen.
Hier tritt die Eigenart der Religion, in der Korrelation des Menschen
mit Gott, in das System ein. Sobald der Mensch in der Erkenntnis seiner
=Sünde= sich als =Individuum= erkennt und entdeckt, so tritt sein
persönliches Verhältnis mit Gott in sein Bewußtsein ein. Als =Individuum=
kann er nicht isoliert bleiben in seiner sittlichen Erkenntnis. Aber
wenn selbst die ganze Menschenwelt sich um ihn versammelt, so könnte er
von dem Gedanken seiner Verlassenheit und Vereinsamung nicht befreit
werden, wenn er nicht in die Korrelation mit Gott eingestellt würde. In
Gott hat er seinen Schwerpunkt für seine sittliche Welt gewonnen. In
Gott hat er daher auch den Angelpunkt seiner =Befreiung= von dem
notwendigen Bewußtsein seiner Belastung zu erkennen.
=Die Bedeutung Gottes besteht nunmehr in dieser persönlichen
Bürgschaft=, nicht mehr nur in der menschheitlichen überhaupt. Der
Unterschied der religiösen Eigenart von der ethischen Bedeutung Gottes
wird evident. Diese steht nur ein dafür, daß es der Sittlichkeit niemals
an der =Menschenart= mangelt, so daß die Sittlichkeit auf Erden sich
nicht verwirklichen könnte. Aber daß =ich selbst in meiner isolierten
Individualität= mit meinem redlichen Bemühen um =meine= Sittlichkeit, um
ihre =Erhaltung= und =Wiedergewinnung= zustande komme, das kann mir der
Gott der Menschheit nicht an sich verbürgen. Die Allheit, als welche die
Menschheit zu denken ist, verbürgt nicht die Individualität, =als
solche=. Dazu bedarf ich Gottes, als =meines= Gottes. =Mein eigener Gott
ist der Gott der Religion.=
17. Wir erkennen die Eigenart, zugleich aber auch die Angliederung an
die Ethik als Voraussetzung. Der religiöse Gott ist nicht selbständig,
sondern durch die Ethik bestimmt. Und nur im innigsten Anschluß an die
Autonomie und nur unter ihrer strengsten Aufrechterhaltung kann der
religiöse Gott der Gott des ethischen Menschen werden. So begründet sich
auch hier für die Einheit des Bewußtseins die Eigenart der Religion erst
auf dem Grunde ihres Unterschiedes von der Selbständigkeit, mithin auf
ihrer Einordnung in die ethische Grundbedingung. Und wenn =Kant= den
Unterschied zwischen Religion und Ethik in die Auffassung des
Sittengesetzes, als eines göttlichen Gebotes setzt, so darf in seinem
Geiste das göttliche Gebot nimmermehr als Widerspruch oder auch nur als
Einschränkung der Autonomie gedacht werden. Im Grunde kann ja aber auch
der Autonomie nicht eine gleichsam psychologische Selbständigkeit
zugesprochen werden, so daß sie eine Unabhängigkeit von aller
literarischen Einwirkung zu bedeuten hätte. Einen solchen Widersinn
gegen die menschliche Bildung und Erkenntnis kann sie wahrlich nicht
bedeuten.
Es bliebe daher nach Kant für die Religion die Bedeutung offen: daß in
ihr das Sittengesetz, welches für die Ethik als Autonomie gilt, in
Übereinstimmung, in Identität gedacht werde mit dem Gebote Gottes. Woher
aber weiß ich von dem Gebote Gottes? Die religiösen Urkunden können mir
Belehrung geben, aber keine autoritative Anweisung. Die Deutung des
Sittengesetzes, als des göttlichen Gebotes, kann sich daher nur erklären
und rechtfertigen aus der Ansicht, daß ich aus eigener Vernunft, mithin
aus Autonomie sie vollziehe. Und ich tue dies, weil und sofern ich
Religion definieren, schaffen und begründen will.
18. Es bleibt daher nur die Frage, welche Berechtigung mir noch zusteht,
diese Definition zu machen. Darauf antwortet unsere Methodik, insofern
sie den systematischen Begriff der Religion festzustellen sucht. Zu
dieser Feststellung gehört es, daß nicht nur die Angliederung an die
Ethik hergestellt wird, sondern daß auch die Eigenart klargestellt
werde. Und diese Klarstellung wiederum macht es erforderlich, daß nicht
nur die Korrelation zwischen Mensch und Gott sich einstellt, sondern
dieser Eintritt Gottes in das Blickfeld des Menschen =muß seinem Werte
nach= auch aufgehellt werden aus dem Gesichtspunkte der Einheit des
Bewußtseins =für alle Angelegenheiten unseres sittlichen Berufes=. Es
würde sonst scheinen, als ob der Begriff Gottes zwar zulässig sei, aber
wenn man sich des Bewußtseins der =Sünde= entschlagen, und alle sittliche
Arbeit auf die Autonomie übertragen wollte, daß alsdann Gott und mit ihm
die religiöse Eigenart sich erledigen ließe. Es könnte ja kontrovers
bleiben, ob das Bewußtsein der Sündhaftigkeit sich nicht schlechterdings
deckt mit der Erkenntnis eines momentanen Abfalls, welche letztere der
Autonomie selbst zugerechnet werden könnte.
Aus diesem Zweifel heraus entsteht überhaupt die Meinung, daß =das
religiöse Bewußtsein= eine =Spezialität= und eine überkommene
Absonderlichkeit sei, deren wirklicher Kulturwert durch die reine
Sittlichkeit hinlänglich und besser ersetzt werden könnte. Nach diesem
Gedanken wird die Möglichkeit der religiösen Eigenart hinfällig. Wir
wollen nun versuchen, unsere Methodik auch zur Entkräftung dieses
gefährlichsten Einwands nutzbar zu machen; wollen =das allgemein
Menschliche= der Religion zu erkennen suchen, nicht nur ihre theologische
Spezialität, welche eine Selbständigkeit für sie ausmachen würde.
19. Der Ertrag der Korrelation mit Gott besteht für den Menschen in
seinem Begriffe als Individuum, als Individuum seiner intimsten
Sittlichkeit. Die Bedeutung der Religion muß sich daher erkennen lassen
in der Bedeutung, welche sie für die Auswertung des Individuums hat,
allezeit gehabt hat und für alle fernere Entwicklung haben kann. Die
sittliche Kultur kämpft hauptsächlich mit der Antinomie zwischen der
=Gemeinschaft= und dem Individuum. Und den verschiedenen Begriffen, welche
=Recht= und =Staat= für die Gemeinschaft zur Entwicklung bringen,
entsprechen auch die verschiedenen Bedeutungen des Individuums. Das
Individuum wird =juristische Person=. Aber auch als solche unterliegt es
den Schwierigkeiten, welche Wirtschaft und Verkehr, Arbeit und
=Arbeitsvertrag= über das Individuum verhängen. So erklärt sich im neueren
Recht und in der neueren Politik die Richtung auf die =Genossenschaft=, in
welcher das Individuum seinen Leib und seine Seele verkörpern soll.
20. Dahingegen wird es vielfach in dieser Richtung der Politik fühlbar,
daß dem sittlichen, =dem ethischen Individualismus=, =der persönlichen
Verantwortlichkeit= durch die Konzentration des Individuums auf seine
relative Gemeinschaft Abbruch geschieht. Das Individuum wird juristisch
gesichert, aber ethisch gefährdet. So wird es verständlich, daß gerade
die soziale Grundtendenz der neuen Zeit das religiöse Bedürfnis
aufrechterhält: um das Problem des Individuums gegen das
allbeherrschende Prinzip der Gemeinschaft in Kraft zu erhalten. Schon
das Bewußtsein der individuellen persönlichen Verantwortlichkeit bedarf
sorgsamer Hütung bei diesem Schutze der Individuen innerhalb ihres
Milieus.