3. Wenn nun gar die Religion in diesen Kreis der Bewußtseinsrichtungen

eintritt, so wird zunächst das Problem der Einheit des Bewußtseins durch

diese neue Aufgabe erschwert. Wenn es sich nun aber herausgestellt hat,

daß diese religiöse Eigenart des Bewußtseins methodisch unterschieden

werden muß von der Selbständigkeit jener drei reinen Arten, so entsteht

damit eine neue Aufgabe, beinahe möchte man sagen, =ein neuer Begriff

der Einheit des Bewußtseins=. Denn sie bedeutet jetzt nicht nur die

Vereinigung, sondern die Gliederung, die Einordnung und =Unterordnung=,

so daß die =Vereinigung= in eine =Mehrheit von Einigungsakten= sich

einzuteilen scheint.

4. Die Psychologie bedeutet uns das Problem der Einheit des Bewußtseins

für alle =Hauptrichtungen= und =Seitenwege=, die das Kulturbewußtsein

einschlägt. Sofern diesem Kulturbewußtsein Normalität zuerkannt wird,

soll kein Weg, den das Bewußtsein in der gesamten Kultur einschlägt, als

pathologisch angenommen, sondern vielmehr seine Einordnung in die =ideale=

Einheit des Bewußtseins, in die =Norm der Einheit= erzielt werden. Das ist

das =erste= Erfordernis, welches die psychologische Einheit des

Bewußtseins aufstellt.

5. Wenn nun aber jeder dieser Kulturwege des Bewußtseins in die Einheit

einzuordnen ist, so ist damit die weitere Forderung ausgesprochen, daß

keiner dieser Wege vor den anderen =vorangestellt= werden, keiner hinter

dem anderen =verschwinden= darf; wenngleich für die Eigenart, sofern sie

von der Selbständigkeit unterschieden werden soll, eine =Nebenordnung=

vorgesehen werden muß. Die Einheit aber bürgt dafür, daß die

Nebenordnung nur die einzelnen Glieder des Systems angeht, nicht aber

die =Einordnung= in die Einheit gefährden und beeinträchtigen darf.

6. Diese Forderung kann auch dahin ausgedrückt werden: daß keines der

Glieder, geschweige denn eine Eigenart, irgendeine Präponderanz, ein

Übergewicht oder gar eine =Totalität= zu bedeuten haben darf. Diese

Tendenz schadet am meisten der philosophischen Charakteristik der

Religion. Und dieser Fehler gerade wird am wenigsten vermieden. Damit

die Religion nur ja nicht weniger sei als Wissenschaft und Logik, als

Sittlichkeit und Kunst, wird ihr ein Mehr, ein Vorrecht zugesprochen.

Und darauf gerade zielen auch die Tendenzen ab, welche die Religion in

=Phantasie= und =Gefühl= begründen wollen.

7. Wir gehen zunächst an unsere positive Aufgabe. Wir hatten die Frage

gestellt: in welcher Weise und durch welche methodischen Mittel die

Korrelation zwischen Mensch und Gott, in welcher die religiöse Eigenart

besteht, sich in Vollzug bringen lasse, und zwar nicht nur überhaupt,

sondern als Eigenart, und das will negativ sagen, nicht als

Selbständigkeit. Die Frage betrifft daher mit der Religion zugleich die

drei Vorderglieder des Systems. Wie werden sie erhalten, indem die neue

Eigenart sich bildet? Und unter welchen Bedingungen bedient sich die

Eigenart der drei selbständigen Glieder, um sich als Eigenart zu bilden?

Es kann sonach die psychologische =Einheit des Bewußtseins= für die

Religion nicht darin in Frage kommen, daß sie etwa allein diese Einheit

zu konstituieren, das Bewußtsein mit ihrer =Totalität= zu erfüllen, oder

auch nur mit ihrem Übergewicht zu beherrschen hätte. Denn nur als eine

Eigenart, nicht als eine Selbständigkeit soll =innerhalb= der Einheit des

Bewußtseins die Religion Unterkunft finden. Ein Terminus, der für eines

der selbständigen Glieder des Systems in legitimem Gebrauche ist, kann

schon deshalb von der Religion nicht in Anspruch genommen werden. So

erklärt sich die Auswahl unter den Affekten des Mitleids und der

Sehnsucht, wie auch der Ehrfurcht, neben der Achtung, der Liebe und dem

Gefühl überhaupt.

Wenn wir diese Voraussetzung im Auge behalten, werden wir unsere Frage

zu einer positiven Beantwortung bringen können. Die =Nebenordnung= unter

dem Gesichtspunkte der =Einordnung= muß die =Angliederung= der Eigenart an

die selbständigen Glieder zu bewirken haben, und zwar die Angliederung

=an alle drei= Glieder; es darf keines derselben in Wegfall kommen, wenn

die Eigenart der Religion in voller Klarheit und Unzweideutigkeit zur

Bestimmung kommen soll.

* * * * *

8. Wenn wir nun so die Eigenart der Religion unter dem Gesichtspunkte

der Einheit des Kulturbewußtseins begründen wollen, so haben wir

zunächst die Angleichung an das Bewußtsein der =Erkenntnis= zu bewirken.

Es ist damit die Grundforderung festgestellt, daß kein Konflikt zwischen

Religion und Wissenschaft zu Recht bestehen kann. Es ist eitel Anmaßung,

wenn sich die Religion ein höheres Recht zuspricht, einen tieferen Grund

der Erkenntnis, als der der Wissenschaft zusteht, sondern die Eigenart,

mithin das Eigenrecht der Religion ist bedingt zunächst durch die

Angliederung an die Erkenntnis, sofern ihre Eingliederung in das System

und in die Einsicht des Bewußtseins erstrebt wird. Die Grundlagen der

Religion können daher auch nichts anderes sein als =Grundlegungen=. Die

Idee des Guten ist und bleibt Idee. Die =Offenbarung= muß es daher als

ihre idealste Interpretation anerkennen, wenn sie dem =Apriori= der

Erkenntnis verglichen und analog gesetzt, und in dieser Bedeutung von

dem Wandel der Ansichten als das =Ewige, das aller Entwicklung zugrunde

Liegende= verstanden wird.

Bei keiner Frage der Erkenntnis darf die Beherrschung, die Unterordnung

der Wissenschaft unter die Probleme der Religion zulässig sein. Die

Freiheit der Wissenschaft muß die unverletzliche Voraussetzung sein für

die Religion, sofern sie ein systematisches Glied der Einheit des

Bewußtseins ist. Keine Form der =Mystik= darf gegen die Grundform der

Erkenntnis angesprochen werden; keine =Intuition= als ein methodisches

Organ der Erkenntnis, geschweige die =Phantasie=, die nur für Kunstgebilde

in Frage kommen kann.

Ebensowenig darf die =Tradition= literarischer Quellen oder

geschichtlicher Institutionen als eine selbständige Autorität angerufen

werden. Die literarischen Denkmäler und die geschichtlichen Institute

unterliegen allesamt dem einheitlichen allgemeinen Gesetze der

Quellenforschung, welches ebenso für Poesie und Sage gilt, wie für

Wissenschaft und Geschichte. =Eine Methode für die Eine Erkenntnis.=

9. Auch die =Dogmatik= der Religion hat sich dieser einheitlichen Methode

zu unterwerfen. Die Abhängigkeit der Theologie von der Wissenschaft ist

nur Schein und Vorurteil: sie ist vielmehr die Begründung der Theologie

als Wissenschaft. Der Schein der Abhängigkeit beruht auf dem Mangel der

Unterscheidung zwischen Eigenart und Selbständigkeit. Wie die Religion,

so hat auch die Theologie nur Eigenart anzustreben. Und wie die

Theologie in ihren literarischen und geschichtlichen Quellen von der

Philologie und Geschichte in deren Methoden abhängig ist, so nicht

minder in der Glaubenslehre von der Philosophie und insbesondere der

Ethik.

Schon die Unterscheidung zwischen philosophischer und religiöser Ethik

ist bedenklich. Die letztere dürfte sich eigentlich nur durch die

Berufung auf die Religionsurkunden und deren Benutzung als Religion

begründen. Vielmehr aber muß sie ihr allgemeines Fundament der

wissenschaftlichen Erkenntnis in der philosophischen Ethik anerkennen

und zugrunde legen. Ohne diese Eingliederung in die philosophische Ethik

könnte die Eingliederung der Religion in das System und in die Einheit

des Bewußtseins überhaupt nicht Problem werden. Es wird viel Unklarheit,

viel Streit und Differenz vermieden, wenn diese Unterscheidung in der

Behandlung der Ethik aufgegeben wird.

=Kant= hat mit dieser Disposition begonnen, insofern er die Theologie nur

als »Ethico-Theologie« anerkennen wollte, so daß erst nach der Ethik der

Katechismus folgen dürfe, aber er hat diese Disposition nicht

aufrechterhalten, da er dennoch eine »Religion innerhalb der Grenzen der

bloßen Vernunft« auf die »Kritik der praktischen Vernunft« und auf die

»Metaphysik der Sitten« folgen ließ. Es bleibt die Frage, ob die

Religion innerhalb der bloßen Vernunft nur die Eigenart, oder auch die

Selbständigkeit der Religion behauptet.

10. Wenn nun aber die Unterordnung unter die Erkenntnis von der Religion

durchgeführt ist, so bleibt das positive Problem der =Eigenart= übrig. Was

kann neben der Erkenntnis und ihr =gleichartig= die Religion zu versorgen

haben? Hier stehen die intimsten Fragen der geschichtlichen Tradition

und die zartesten Obliegenheiten der geschichtlichen Gesinnung auf dem

Spiele. Was als Pietät der geschichtlichen Kultur zu denken und zu

pflegen ist, das bezieht sich vornehmlich auf die Hütung und Deutung der

religiösen Quellen, Denkmäler und Institute. Wie in der Kunst die

=Idealisierung= die legitime Methode ist, so nicht minder in der

Kunstpflege der Religion.

Die Idealisierung bildet die Vermittlung hier zwischen Erkenntnis und

Kunst. =Kunst= ist es, was in der Technik, in der Handhabung, in der

Charakteristik, in der gesamten Interpretation des Religionswesens zu

leisten ist. Hier darf die Kollision zwischen der Wahrheitforschung der

Wissenschaft kein sachliches Hemmnis bilden. Die Grenzen der

Subjektivität müssen mit Einsicht und Toleranz anerkannt werden bei der

Differenz der religiösen Überzeugungen. Diese muß natürlich und

unvermeidlich eine Differenz bilden in der Interpretation der religiösen

Quellen. Solange man die Stellen im =Jesaja=, die vom =Messias= sprechen,

auf Christus bezog, ergaben sie einen anderen Sinn, als bei der vom

Christentum unabhängigen Auffassung. Und was vom Messias jetzt allgemein

zugestanden werden muß, müßte ebenso auch eingesehen werden für alle

anderen Fragen des Gottesbewußtseins. Das Bild der =Psalmen=: »der Herr

ist mein Hirte« erscheint in anderem Lichte, wenn Christus, als Lamm

Gottes, zugleich der treue Hirte ist. Und das Bilderverbot des Dekalogs

und der Gedanke der Einzigkeit Gottes nehmen eine geistige Änderung an

unter dem wie immer geistigen Gesichtspunkte der Trinität.

11. =Kant= ist daher von einem richtigen Wahrheitsgedanken geleitet

worden, als er die =Erhaltung einer Professur für das alte Testament in

der hebräischen Ursprache= forderte. Denn was wir bisher aus dem

psychologischen Gesichtspunkte und aus dem der Toleranz demgemäß als

Pietät forderten, das ist auch streng wissenschaftlich geltend zu

machen. Die =Übersetzung= in eine andere Sprache ist immer die Umgießung

in ein anderes Gepräge des Geistes, so daß die Umwertung dabei

unvermeidlich ist. Wird aber wenigstens die Sprache erhalten, so bildet

der veränderte religiöse Horizont kein unüberwindliches Hindernis mehr

für die Aufnahme des geistigen Inhalts in seiner ursprünglichen

Bedeutung. Daher ist =die hebräische Urform= die unerläßliche

Voraussetzung für das richtige Verständnis der alttestamentlichen

Gedanken.

12. Was aber für das alte Testament gilt, das muß weiter gefordert

werden für die aus ihr hervorgegangene jüdisch-religiöse Literatur,

deren Homogeneität mit den Urquellen unverkennbar ist. Des alten

Testaments selbst wegen ist daher die Erforschung von =Talmud= und

=Midrasch=, sowie nicht minder auch der religiösen und insbesondere der

=religionsphilosophischen= Literatur des Mittelalters als eine Forderung

der wissenschaftlichen Wahrheit anzuerkennen.

Aus dem Kriterium der Wissenschaft ist diese Forderung auch zu

erstrecken auf die Erforschung der gesamten späteren =christlichen=

Literatur: nicht allein für das richtige Verständnis des neuen

Testaments ist sie selbstverständlich, sondern auch auf die ganze

fernere Entwicklung der religiösen Probleme im =Kulturbegriffe= des

=Christentums= muß sie zutreffen. Denn eine =einheitliche= Erkenntnisweise

bildet hier das Problem, das daher auch nur kraft einer einheitlichen

Methode zu bewältigen ist. Das Prinzip der Einheit des Bewußtseins gilt

zunächst auch für die =Entwicklung= als eine einheitliche, gleichartige,

welche die Eigenart der Religion von ihren Ursprüngen an zu durchlaufen

hat.

13. Endlich auch ist =Kants= Gedanke aus seinem »Streit der Fakultäten« in

Ehren zu halten, der die =philosophische Fakultät= als die allgemeine

wissenschaftliche Instanz auch für die Theologie zur Grundforderung

machte. Durch diesen organisatorischen Grundgedanken ist nicht nur dem

Universitätswesen erst die methodische Fundamentierung gegeben und

gesichert, sondern auch alle kirchlichen Streitigkeiten werden durch

diese wissenschaftliche Vorsicht hinweggeräumt, insofern der methodische

Urboden als ein gemeinschaftliches Gut für alle Wissenschaften, und

demgemäß auch für die Religion festgelegt wird.

So wird die Religion im Anschluß an die Erkenntnis als Eigenart

gesichert, indem ihre Selbständigkeit, die nur ein unsystematisches

Vorurteil ist, erledigt wird. Und die Einheit des Bewußtseins hat

dadurch ihren festen Mittelpunkt, ihren unverrückbaren Schwerpunkt

erlangt. Jetzt kann sie von keinem Anspruch mehr gestört werden. Kein

Anspruch des =Gemütes= kann Anerkennung verdienen, der dem =Grundsatze der

einheitlichen wissenschaftlichen Wahrheit= widerspricht und Abbruch tut.

Es ist der Triumph systematischer Methodik, was hierdurch für die

Religion, für ihre Eingliederung in das systematische Glied der

Erkenntnis, für ihre Einordnung in die Einheit des Kulturbewußtseins

gewonnen wird. Alle Forderungen des Gemütes, alle Ansprüche der

geschichtlichen, der literarischen, der nationalen =Pietät= selbst werden

befriedigt. Die Einheit der Erkenntnis ist die Parole für die Eigenart

der Religion.

* * * * *

14. Gegenüber der =Ethik= innerhalb der Einheit des Bewußtseins hat die

Eigenart der Religion einen schweren Stand. Denn die ethische =Autonomie=

scheint das ganze Gebiet der persönlichen Sittlichkeit notwendig und

zureichend zu verwalten. Wenn dagegen die christliche Religion in

Christus den =Mittler= zwischen Gott und Mensch annimmt, so konnte sie die

=Idee Christi= nur als die =Idee der Menschheit= deuten, wenn auch nur der

Schatten einer Autonomie verteidigt werden sollte, geschweige daß =Kant=

anders als in dieser Idee die =zweite Person der Trinität= hätte fassen

können.

Und ebenso verstehen wir die gegenwärtigen Bewegungen der

=protestantischen Theologie= in dieser Richtung. Mehr oder weniger streng

bewußt zielen sie auf die Vereinbarung des =Mittlers= mit der Autonomie.

Hierin besteht das schwerste Problem der systematischen Religion

gegenüber der historischen Kultur. Wenn anders dagegen auch für das

Christentum der Schwerpunkt der Religion im reinen Monotheismus liegen

muß, so daß dem Begriffe des einzigen Gottes gegenüber der Begriff

Christi nur ein sekundärer Begriff sein kann, so muß es der ferneren

Entwicklung der ethischen, sowie der geistigen Kultur überhaupt,

zugewiesen werden, an diesem Grenzfalle zwischen systematischer Religion

und Kulturgeschichte allmählich Klärung zu schaffen. In den Grenzen der

Religion gehen wir den Weg des =reinen= Monotheismus, der =keinen Mittler=

zwischen Gott und Mensch, und keinerlei Deutung und Idealisierung eines

solchen für die lebendige Religion zuläßt.

15. Nach dem Grundgesetze der =Autonomie= hat jedes menschliche Individuum

zwar seine Schwachheit, seine =Sündhaftigkeit= zu erkennen, aber mit

unbedingter Selbständigkeit seine Befreiung, seine =Erlösung= von dem

Bewußtsein seines Abstands von dem sittlichen Ziele mit unablässigem

Eifer =anzustreben=. Nur seine =eigene= sittliche Arbeit kann ihm Hilfe

bringen. Es muß sein ganzes Selbst auf diese sittliche Arbeit

konzentrieren, um ihren Sinn und Geist zu betätigen und zu erfüllen. Es

wird nun aber von dem geraden Wege dieser sittlichen Arbeit abgelenkt,

wenn es auch nur den Gedanken aufkommen läßt, daß ein Mensch oder selbst

ein Gott ihm bei seiner menschlichen, selbständig menschlichen Arbeit

einen unentbehrlichen =Beistand= zu leisten hätte. Die Ethik muß in ihrer

Herrschaft über den Menschen ohne Einschränkung anerkannt werden.

16. Indessen was für das =Streben= gilt, gilt nicht auch für das

=Gelingen=. Die individuelle Schwäche hängt doch auch mit der allgemein

menschlichen =Schwachheit= zusammen. Und so liegt es schon im Bewußtsein

des =individuellen= Abfalls von der Pflicht, daß die allgemeine

Schwachheit anerkannt wird, und die menschliche =Unzulänglichkeit=, über

die Schwachheit obzusiegen.

Hier tritt die Eigenart der Religion, in der Korrelation des Menschen

mit Gott, in das System ein. Sobald der Mensch in der Erkenntnis seiner

=Sünde= sich als =Individuum= erkennt und entdeckt, so tritt sein

persönliches Verhältnis mit Gott in sein Bewußtsein ein. Als =Individuum=

kann er nicht isoliert bleiben in seiner sittlichen Erkenntnis. Aber

wenn selbst die ganze Menschenwelt sich um ihn versammelt, so könnte er

von dem Gedanken seiner Verlassenheit und Vereinsamung nicht befreit

werden, wenn er nicht in die Korrelation mit Gott eingestellt würde. In

Gott hat er seinen Schwerpunkt für seine sittliche Welt gewonnen. In

Gott hat er daher auch den Angelpunkt seiner =Befreiung= von dem

notwendigen Bewußtsein seiner Belastung zu erkennen.

=Die Bedeutung Gottes besteht nunmehr in dieser persönlichen

Bürgschaft=, nicht mehr nur in der menschheitlichen überhaupt. Der

Unterschied der religiösen Eigenart von der ethischen Bedeutung Gottes

wird evident. Diese steht nur ein dafür, daß es der Sittlichkeit niemals

an der =Menschenart= mangelt, so daß die Sittlichkeit auf Erden sich

nicht verwirklichen könnte. Aber daß =ich selbst in meiner isolierten

Individualität= mit meinem redlichen Bemühen um =meine= Sittlichkeit, um

ihre =Erhaltung= und =Wiedergewinnung= zustande komme, das kann mir der

Gott der Menschheit nicht an sich verbürgen. Die Allheit, als welche die

Menschheit zu denken ist, verbürgt nicht die Individualität, =als

solche=. Dazu bedarf ich Gottes, als =meines= Gottes. =Mein eigener Gott

ist der Gott der Religion.=

17. Wir erkennen die Eigenart, zugleich aber auch die Angliederung an

die Ethik als Voraussetzung. Der religiöse Gott ist nicht selbständig,

sondern durch die Ethik bestimmt. Und nur im innigsten Anschluß an die

Autonomie und nur unter ihrer strengsten Aufrechterhaltung kann der

religiöse Gott der Gott des ethischen Menschen werden. So begründet sich

auch hier für die Einheit des Bewußtseins die Eigenart der Religion erst

auf dem Grunde ihres Unterschiedes von der Selbständigkeit, mithin auf

ihrer Einordnung in die ethische Grundbedingung. Und wenn =Kant= den

Unterschied zwischen Religion und Ethik in die Auffassung des

Sittengesetzes, als eines göttlichen Gebotes setzt, so darf in seinem

Geiste das göttliche Gebot nimmermehr als Widerspruch oder auch nur als

Einschränkung der Autonomie gedacht werden. Im Grunde kann ja aber auch

der Autonomie nicht eine gleichsam psychologische Selbständigkeit

zugesprochen werden, so daß sie eine Unabhängigkeit von aller

literarischen Einwirkung zu bedeuten hätte. Einen solchen Widersinn

gegen die menschliche Bildung und Erkenntnis kann sie wahrlich nicht

bedeuten.

Es bliebe daher nach Kant für die Religion die Bedeutung offen: daß in

ihr das Sittengesetz, welches für die Ethik als Autonomie gilt, in

Übereinstimmung, in Identität gedacht werde mit dem Gebote Gottes. Woher

aber weiß ich von dem Gebote Gottes? Die religiösen Urkunden können mir

Belehrung geben, aber keine autoritative Anweisung. Die Deutung des

Sittengesetzes, als des göttlichen Gebotes, kann sich daher nur erklären

und rechtfertigen aus der Ansicht, daß ich aus eigener Vernunft, mithin

aus Autonomie sie vollziehe. Und ich tue dies, weil und sofern ich

Religion definieren, schaffen und begründen will.

18. Es bleibt daher nur die Frage, welche Berechtigung mir noch zusteht,

diese Definition zu machen. Darauf antwortet unsere Methodik, insofern

sie den systematischen Begriff der Religion festzustellen sucht. Zu

dieser Feststellung gehört es, daß nicht nur die Angliederung an die

Ethik hergestellt wird, sondern daß auch die Eigenart klargestellt

werde. Und diese Klarstellung wiederum macht es erforderlich, daß nicht

nur die Korrelation zwischen Mensch und Gott sich einstellt, sondern

dieser Eintritt Gottes in das Blickfeld des Menschen =muß seinem Werte

nach= auch aufgehellt werden aus dem Gesichtspunkte der Einheit des

Bewußtseins =für alle Angelegenheiten unseres sittlichen Berufes=. Es

würde sonst scheinen, als ob der Begriff Gottes zwar zulässig sei, aber

wenn man sich des Bewußtseins der =Sünde= entschlagen, und alle sittliche

Arbeit auf die Autonomie übertragen wollte, daß alsdann Gott und mit ihm

die religiöse Eigenart sich erledigen ließe. Es könnte ja kontrovers

bleiben, ob das Bewußtsein der Sündhaftigkeit sich nicht schlechterdings

deckt mit der Erkenntnis eines momentanen Abfalls, welche letztere der

Autonomie selbst zugerechnet werden könnte.

Aus diesem Zweifel heraus entsteht überhaupt die Meinung, daß =das

religiöse Bewußtsein= eine =Spezialität= und eine überkommene

Absonderlichkeit sei, deren wirklicher Kulturwert durch die reine

Sittlichkeit hinlänglich und besser ersetzt werden könnte. Nach diesem

Gedanken wird die Möglichkeit der religiösen Eigenart hinfällig. Wir

wollen nun versuchen, unsere Methodik auch zur Entkräftung dieses

gefährlichsten Einwands nutzbar zu machen; wollen =das allgemein

Menschliche= der Religion zu erkennen suchen, nicht nur ihre theologische

Spezialität, welche eine Selbständigkeit für sie ausmachen würde.

19. Der Ertrag der Korrelation mit Gott besteht für den Menschen in

seinem Begriffe als Individuum, als Individuum seiner intimsten

Sittlichkeit. Die Bedeutung der Religion muß sich daher erkennen lassen

in der Bedeutung, welche sie für die Auswertung des Individuums hat,

allezeit gehabt hat und für alle fernere Entwicklung haben kann. Die

sittliche Kultur kämpft hauptsächlich mit der Antinomie zwischen der

=Gemeinschaft= und dem Individuum. Und den verschiedenen Begriffen, welche

=Recht= und =Staat= für die Gemeinschaft zur Entwicklung bringen,

entsprechen auch die verschiedenen Bedeutungen des Individuums. Das

Individuum wird =juristische Person=. Aber auch als solche unterliegt es

den Schwierigkeiten, welche Wirtschaft und Verkehr, Arbeit und

=Arbeitsvertrag= über das Individuum verhängen. So erklärt sich im neueren

Recht und in der neueren Politik die Richtung auf die =Genossenschaft=, in

welcher das Individuum seinen Leib und seine Seele verkörpern soll.

20. Dahingegen wird es vielfach in dieser Richtung der Politik fühlbar,

daß dem sittlichen, =dem ethischen Individualismus=, =der persönlichen

Verantwortlichkeit= durch die Konzentration des Individuums auf seine

relative Gemeinschaft Abbruch geschieht. Das Individuum wird juristisch

gesichert, aber ethisch gefährdet. So wird es verständlich, daß gerade

die soziale Grundtendenz der neuen Zeit das religiöse Bedürfnis

aufrechterhält: um das Problem des Individuums gegen das

allbeherrschende Prinzip der Gemeinschaft in Kraft zu erhalten. Schon

das Bewußtsein der individuellen persönlichen Verantwortlichkeit bedarf

sorgsamer Hütung bei diesem Schutze der Individuen innerhalb ihres

Milieus.

Der Begriff der Religion im System der Philosophie · 第 11 / 17 段