Kamenz feiert wieder einmal sein Weihnachtsfest. Die andern

Anmerkungen zur Transkription

Das Original ist in Fraktur gesetzt. Im Original gesperrter oder

unterstrichener Text ist _so ausgezeichnet_. Im Original in Antiqua

gesetzter Text ist ~so markiert~. Im Original fetter Text ist =so

dargestellt=.

Weitere Anmerkungen zur Transkription befinden sich am Ende des

Buches.

Landesverein Sächsischer

Heimatschutz

Dresden

Mitteilungen

Heft

10 bis 12

Monatsschrift für Heimatschutz und Denkmalpflege

Band X

_Inhalt_: Hermann Vogel, dem Malerpoeten des Vogtlandes zum

Gedächtnis -- Kamenzer Weihnachten -- Wanderbilder aus dem

östlichen Vogtland -- Trachtenechtes Spielzeug -- Caprivi und

die Bäume im Garten des Kanzlerpalais -- Drei Baumbilder aus der

Wilsdruffer Heimatsammlung -- Pflanzt Nußbäume -- Praktischer

Heimatschutz -- In den Hütten meiner Heimat -- Das Weberhaus

in Hosterwitz -- Wissenschaft und Vogelschutz -- Kursächsische

Streifzüge -- Erzgebirgische Christ- und Mettenspiele -- Von der

Schönheit des Baumes -- Bücherbesprechung

Einzelpreis dieses Heftes M. 20.--, Bezugspreis für einen Band

(aus 12 Nummern bestehend) M. 30.--, für Behörden und Büchereien

M. 20.--. Mitglieder erhalten die Mitteilungen kostenlos,

_Mindest_jahresbeitrag M. 10.--

Geschäftsstelle: Dresden-A., Schießgasse 24

Postscheckkonto: Leipzig 13987, Dresden 15835

Stadtgirokasse Dresden 610

Dresden 1921

An unsere werten Mitglieder!

In dem vorliegenden Weihnachtsheft bieten wir unseren Mitgliedern,

Freunden und Gönnern etwas ganz besonderes:

Wir sind in der glücklichen Lage, zehn ganz vortreffliche Zeichnungen

Hermann Vogels, des gemütvollen Illustrators der »Fliegenden Blätter«,

der Anfang dieses Jahres seine Augen für immer schloß, abzudrucken und

so dem Hefte eine besondere Weihnachtsstimmung zu geben.

Unser Verein hat in dem nun ablaufenden Jahre an Mitgliedern ungeahnt

zugenommen. Fast hat sich unsere Mitgliederzahl verdoppelt, denn

wir werden mit einem Bestand von 12000 Mitgliedern abschließen.

Freilich haben unsere Einnahmen durch die zunehmende Geldentwertung

mit der Erhöhung unserer Mitgliederzahl nicht Schritt gehalten. Eine

obligatorische Erhöhung unseres Jahresbeitrages (Mindestbeitrag

10 Mk.), der in unseren Brudervereinen schon 20 Mk. und mehr beträgt,

möchten wir vermeiden, um auch unseren minderbemittelten Volksgenossen,

den zahlreichen Schülern, die sich an unserer Bewegung und an unseren

Veröffentlichungen erbauen, auch weiterhin die Zugehörigkeit zum

Heimatschutz zu ermöglichen. Wir hoffen daher, daß

_unsere Bitte um freiwillige Erhöhung des Jahresbeitrages_

auch weiterhin Gehör und Erfüllung finden und das besonders der Inhalt

dieses Heftes, das uns fast 10 Mk. (unseren Mindestbeitrag) selbst

kostet, dazu anfeuern möge.

Wir fügen daher auch diesem Hefte eine Zahlkarte bei und bitten alle

diejenigen, davon Gebrauch zu machen, die dazu irgendwie in der Lage

sind, ihren Beitrag freiwillig zu erhöhen oder uns eine Weihnachtsgabe

für das Jahr 1921 noch zu übermitteln. Die jetzige Teuerungswelle

bringt auch unseren Verein erneut vor wirtschaftliche Schwierigkeiten.

Möge der Opfersinn und die Opferwilligkeit aller derer, die uns

angehören, an unseren Bestrebungen Freude, Gefallen und Genugtuung

finden, dazu beitragen, daß wir auch über die neue verschärfte

wirtschaftliche Lage hinwegkommen und weiter unseren Bestrebungen für

Heimat und Volk mit allen unseren Kräften in der bisherigen Weise

gerecht werden können.

Wir danken allen aufrichtig und von ganzem Herzen, die uns bisher

geholfen haben und unseren Verein in die Lage versetzten, einer der

größten Vereine mit idealen Bestrebungen von ganz Sachsen zu werden.

Wir bitten alle, dazu beizutragen, daß wir im nächsten Jahre unser

zwanzigtausendstes Mitglied aufnehmen und an Macht und Ansehen weiter

gewinnen können. Zu diesem Zwecke fügen wir eine Anmeldekarte zur

Gewinnung eines neuen Mitgliedes bei. Die Mitgliedschaft wäre ein

schönes Weihnachtsgeschenk für Sachsens Jugend.

_Dresden_, im November 1921

Landesverein Sächsischer Heimatschutz

[Illustration:

Band X, Heft 10/12 1921

Landesverein Sächsischer Heimatschutz

Dresden]

Die Mitteilungen des Vereins werden in Bänden zu 12 Nummern durch den

Vorstand herausgegeben

Abgeschlossen am 1. Oktober 1921

Hermann Vogel dem Malerpoeten des Vogtlandes zum Gedächtnis

Von _Karl Rödiger_, Plauen i. V.

Die beigedruckten Bilder stammen »Aus den Fliegenden Blättern«,

Braun & Schneider, München

»Bin kein Heimatkünstler im eigentlichen Sinne des Wortes, bin kein

Vogtlandmaler«, schrieb mir Hermann Vogel in seiner kurzen, offenen

Art, als ich mich vor etlichen Jahren an ihn gewendet hatte mit der

Bitte, mir aus dem Reichtum seiner Bilder solche zu nennen, denen ein

_vogtländisch-heimatliches_ Motiv zu Grunde liegt. Und wer das gesamte

Schaffen des Künstlers, der sich selbst einmal, auf dem Titelblatt

seines »Bilder- und Geschichtenbuches«, als »romantisch-humoristischer

Illustrator« bezeichnet hat, auch nur einigermaßen kennt, seine

Illustrationen zu Scheffels Ekkehard, zu Wagners Deutschen Heldensagen,

zu Schwabs Volksbüchern, zu der achtbändigen Weltgeschichte seines

Lehrers Otto Kaemmel, seine wundersamen Bilder zu den Märchen der

Brüder Grimm (1892/94), zu Rudolphis Märchen (1905), seine ungezählten

Bilder und Gedichte, Tierfabeln und Geschichten in den Münchener

»Fliegenden Blättern«, denen Hermann Vogel mehr als drei Jahrzehnte

lang sein bestes Dichten und Können gewidmet hat, wer dies alles

überblickt, der wird, erstaunt ob solcher Gestaltenfülle aus allen

Zeiten und Völkern und Ländern, den Künstler nicht mehr in den

engbegrenzten Begriff des Heimat- und des Vogtlandmalers hineinzwängen

wollen.

[Illustration: =Der Schatzgräber=]

Und doch, wer näher zusieht, wer als geborener Vogtländer wie ich von

Jugend an leidenschaftlich gern Hermann Vogelsche Bilder aufgesucht und

stundenlang betrachtet hat, der wird mit aufrichtiger Freude entdecken

können, wie Hermann Vogel auch seiner _Heimat_, seinem _Vogtland_,

immer und immer wieder reizvolle Motive für seine Bilder abzulauschen

wußte.

[Illustration: =Hexenküche=]

Kein Wunder. Denn in Plauen, im Herzen des Vogtlandes, am 16. Oktober

1854 als zweiter Sohn des Maurermeisters Traugott Wilhelm Vogel

geboren, ist der Künstler zeitlebens ein rechter Vogtländer von echtem

Schrot und Korn geblieben. Mit allen Fasern seines Herzens hing

Hermann Vogel an seinem Vogtland. Mit seinen Landsleuten hat auch er,

wie Julius Mosen, der Vogtlandsänger, im Eingang der »Erinnerungen«

von sich sagt, immer die Anhänglichkeit an die heimatliche Erde des

Vogtlandes gemeinsam gehabt. Ein doppeltes Heim hat Hermann Vogel

besessen, ein Sommerheim an der Plattleithe im sonnigen Loschwitz

bei Dresden und ein Winterheim in seinem obervogtländischen Dörflein

Krebes beim Burgstein, zwischen Ruderitz und Gutenfürst. Sobald es zu

herbsteln begann, sobald die ersten Schneeflocken herabwirbelten, litt

es den Künstler nicht länger im wohligen Loschwitz. Das Heimweh trieb

ihn hinauf in seine heimatlichen Vogtlandberge und Vogtlandwälder.

Und hier, in der Weltabgeschiedenheit des Krebeser Waldes, in nie

befriedigtem Selbststudium, in unablässigem Naturstudium hat er, den

kein Kunstlehrer und keine Kunstakademie dauernd hatte fesseln können,

mühevoll sich den Weg zu seiner Künstlereigenart gebahnt. Hier hat er

am 22. Februar 1921 sein Künstlerauge für immer geschlossen. Hier haben

wir ihn, den »Krebesaere«, auf seinen ausdrücklichen Wunsch in den

mütterlichen Schoß seiner heißgeliebten Vogtlanderde gebettet. --

Mit Stift und Skizzenbuch hat Hermann Vogel sein Vogtland kreuz und

quer durchstreift und, als Maurermeisterssohn, mit ganz besonderer

Vorliebe architektonische Motive heimgetragen. Immer wieder ragen

in seinen Bildern die zerfallenen Mauern der beiden romantischen

Burgsteinruinen empor, die seinem Krebeser Heim und seinem

Künstlerherzen so nah benachbart waren: in Maiensonntagsbildern die

untere Burgsteinruine mit dem ländlich gemütlichen Kegelschub, im

mondlichtüberflossenen Schatzgräberbild die obere Burgsteinkapelle,

in dem köstlichen Waldmappenbild von der Märchen erzählenden

Großmutter die altersgrauen Burgsteinmauern mit dem geheimnisdunklen

Spitzbogentor im Hintergrund, im Bild vom grauen Männel, das den

späten Gast vom Burgstein heimleuchtet, in zahlreichen Bildern der

~Ora-pro-nobis~-Brüderschaft, deren Seele der Künstler gewesen, im Bild

vom eingeschneiten Einsiedler, in der innigen Dornröschenkarte vom

Burgstein, deren Geleitgedicht der Malpoet ausklingen läßt:

Hier schläft, umraunt von Wald und Wind,

Der _Heimat_ Poesie.

[Illustration: =Waldseeklause=]

Aus vielen, über alle Welt verbreiteten Bildern Hermann Vogels grüßen

uns wie vertraute Freunde Dorfkirchen des Vogtlandes mit ihren runden

Zwiebeltürmen: das Kirchlein von Krebes, von Kemnitz und Geilsdorf,

die weit ins Land schauende St. Clara-Kapelle von Heinersgrün, die

berühmte Bergkirche von Schleiz, eine der ältesten und denkwürdigsten

Kultstätten des gesamten Vogtlandes. Alte Bauwerke, »Wohnungen der Frau

Romantika«, Burgruinen, Kirchen, Tore, Türme und Schlösser, haben es

ihm angetan: der zierliche Schloßturm des Rittergutes von Wiedersberg

im oberen Vogtland, das Stadttor von Saalburg, der Wartturm von

Ziegenrück, Schloß Ranis, das efeuumsponnene, im Pößnecker Kreis, vor

allem das herrliche Schloß Burgk an der Saale in Sommersonnenglanz und

deutscher Winterweihnachtspracht.

[Illustration:

Wahr’ dich vor Waldschmieds Töchterlein!

Wie Eisen so stark, wie Gold so fein

Schwingt sie den Hammer wie Wieland gut,

Wie Kohle loht ihrer Augen Glut!

Und naht der Schmiede ein Reitersmann,

Der nicht mehr fechten und traben kann,

Dem bessert sie Harnisch und Huf zur Stund’,

Brennt aber auf ewig das Herz ihm wund!

]

Als begeisterte Anhänger und Vorkämpfer des Heimatschutzgedankens sind

wir dem Künstler aber noch besonders dankbar, daß er bemerkenswerten

Resten und Zeugen heimatlicher Bauweise so liebevoll nachgegangen

ist und diese uns in vielen seiner Bilder erhalten hat: die

schindelgedeckten Bauernhütten des Vogtlandes mit dem Rundbogenbalken

über den kleinen Wohnfenstern, den kunstvoll mit Schiefer verkleideten

Giebel der Waldschmiede in Heinersgrün, den altmeisterlichen

Holzwerkgiebel ebendort (in dem Bild von der »Hochzeitsmusik«), das

echt vogtländische Bauernhaus mit Holzgalerie (in Grimms Märchen von

den klugen Leuten), das heimatliche Bauerngehöfte mit Taubenschlag und

Bienenstöcken und Kleinod- (»Klaanet«) Garten (beim Märchen vom Frieder

und Katerlieschen), die altvogtländische Bauernstube mit Spinnrad,

vogtländischem Hauskalender und Kachelofen und volkskunsthandwerklicher

Holzverkleidung (aus den Waldmappenbildern), den urwüchsigen

Dorfbrunnen mit bretternem Brunnenhaus und wuchtigem Klotzhebel,

im Volksmund »Leerl« genannt, (beim Märchen vom Fundevogel), den

Wiedersberger Gasthof mit seinem Fachwerk und kunstschmiedeeisernem

Wirtshausschild (im Märchen von dem, der das Fürchten lernen wollte)

und endlich, nicht zuletzt, auch die weltabgeschiedenen Mühlen alle

in den Waldbachtälern des Vogtlandes, vor allen die Kienmühle im

Kemnitzgrund nahe dem Burgstein, zwischen Ruderitz und Geilsdorf, des

Künstlers Lieblingsmühle, wo er so gern geweilt, die er in einem seiner

schönsten Gedichte also preist:

Am Erlenbach, im engen Grund, du Mühle hast mir’s angetan,

Seit sich dein stiller Frieden mir zum ersten Male aufgetan.

Wie oft saß ich am Felsenhang, von Fichtenkronen rings umsäumt,

Und späht’ dein stilles Tal entlang, so heimatfröhlich

und verträumt.

* * * * *

Noch heute summt durch meinen Traum ein fernes Lied,

so leis und lind,

So liebend, wie wenn in den Schlaf die Mutter

singt ihr krankes Kind.

’s ist ein gar eigen, stilles Lied, so waldeskräftig, sonnenmild,

Bald fröhlich wie der Mühlenbach, wenn er um moos’ge Felsen quillt,

Und bald wie Waldesbrausen ernst, dem scheu der Sprung

der Rehe lauscht:

Es ist der _Heimat Zauberlied_, das durch

die Fichtenkronen rauscht.

[Illustration: =Im Maien.=]

[Illustration:

Wenn der Hans die Grete nimmt,

Die Musica auf’s Feinste stimmt;

Wenn der Hans die Grete hat,

Wendet sich das Notenblatt --

Nun toent’s bald sueß, wie Nachtigallsang

Bald, als keiften zwei Kater die Daecher entlang!

H. V. 1904

=Hochzeitsmusika=]

Der Heimatmühle tief drunten im Tal und dem Heimatwald hoch droben auf

den Vogtlandbergen gehörte des Künstlers volle, treue Liebe.

Du Wald auf meiner Heimat Höh’n,

Mein ganzes Glück bist du!

bekennt er am Schluß des Geleitgedichtes zu seinem ergreifend schönen

Heimatwaldbild. Tagelang und nächtelang ist er als Jäger durch den

Krebeser Wald gestreift und durch die Wälder der Ruderitzberge und

der Plattenberge, mit der Donnerbüchse über der Schulter. Nur selten

hat er’s über sich vermocht, ein Wild des Waldes mit seiner Flinte

wirklich tot zu schießen. Mit seinem Stift, dem treffsicheren, hat

er die Tiere belauscht und im Skizzenbuch als Beute heimgebracht:

den leichtflüchtigen Hasen, den listigen Fuchs, das keusche Reh

(des Künstlers Lieblingstiergestalt), die gurrenden Holztauben, das

übermütige Eichkätzchen und die nachtschwarzen Unglücksraben Wotans.

(Hermann Vogel als Gestalter der heimischen Tierwelt ist ein besonders

reizvolles Kapitel für sich allein.) Aber über die oft verblüffende

Wirklichkeitstreue hinaus drängte es den Künstler, den heimatlichen

Wald romantisch zu beleben, »märchenhaft und wunderbar«, mit Gnomen

und Zwergen und Elfen und Nixen und Drachen und Hexen und Riesen.

Die Bäume bekommen Gesichter, Arme und Hände. Hinter den Felsen

lauern spukhafte Ungeheuer. Hänsel und Gretel, zwei vogtländische

Bauerskinder, schreiten herzklopfend durch den verzauberten,

nächtlichen Vogtlandwald. Hermann Vogel ist einer der bedeutendsten

Märchenwaldmaler des deutschen Volkes. (Wer sich jemals in seine

Waldbilder zu den Volksmärchen der Brüder Grimm und seine beiden

Waldbildmappen vertieft, wird es bestätigt finden.)

[Illustration: =Madonna im Walde=]

Als echter Malerpoet des Vogtlandes erweist sich Hermann Vogel auch

in seiner Darstellung der vogtländischen Menschen, die er oft und

gern in seine Bilder hineinführt. Echt romantisch ist es, wie er auch

hier Märchentraum und Wirklichkeit oft seltsam zu verketten weiß.

Wie wirklichkeitsscharf verkörpert er die junge Vogtländerin mit dem

Leibgericht aller Vogtländer, den grünen Klößen (Griegenifften) in

der runden Schüssel, und mit der alten, schönen Vogtlandtracht, der

perlenverzierten Buckelhaube, dem reichbestickten Brusttuch, dem

schwarzen Mieder, den kurzen, blütenweißen Hemdärmeln, dem langen,

weiten Rock und der breiten, bunten Schürze. (Mit dem Künstler

beklagen auch wir, daß die altheimische Tracht von den Dorfbewohnern

im Vogtland nicht mehr getragen wird und nur noch in Museen, in Kästen

und Truhen ein verborgenes Dasein fristet.) Was für altvogtländische

Prachtgestalten sind die Mitglieder der Stammtischrunde in der

Gutenfürster Waldschenke, wo auch Hermann Vogel gern gesessen und

seinen Jagdabenteuerdurst gelöscht. Und dann der alte Nachtwächter,

Totengräber und Bälgetreter von Krebes, des Künstlers liebvertrauter

Freund, dem er in Bild und Vers ein dauerndes Denkmal geschaffen!

»A’ schön’s Geld kriagt er aa’ ... fufzig Pfenning für’n Tag. Und

sei Spritzenhausstüberl hat d’feinste Lag’.« Nicht die Menschen der

Großstadt, nein, die schlichten Menschen der weltfernen vogtländischen

Dörfer, die arbeitgewohnten Männer und Frauen, die Alten, die Einsamen,

sind des Künstlers liebster Umgang und Gesellschaft gewesen, und in

den Bildern und Liedern des »Einsiedlers von Krebes« leben sie

alle fort: die einsame Hirtin von Ruderitz, die einsame Waldfrau aus

den Plattenberghäusern, weit im Umkreis als »Waldhex verschriern« und

gemieden, der kranke Einsiedler, den das Märchen selbst in seiner

Waldeinsamkeit besucht und tröstet, der eingeschneite Einsiedelmann auf

dem wundervollen Burgsteinwinterbild, wo zwei Damen aus der Stadt im

schicken Schikostüm den Eremiten mehr erschrecken, als es der dickste

Vogtlandschnee vermag.

[Illustration: =Sneewittchen=]

Der Winter war des Künstlers liebste Jahreszeit. Bis ins beschwerliche

Alter war es sein größter Spaß, mit Toni Kettner, seinem »Hausgeist«,

seiner verständnisvollen Schwägerin und Pflegerin, auf Schneeschuhen

über die Hochflächen und Talhänge des südwestlichen Vogtlandes

hinzuflitzen. Winter und Hermann Vogel, einander innerlich

verwandt, beide -- Schwarzweißkünstler! Der Künstler ist nicht müde

geworden, immer von neuem den Zauber des Winters in seinen Bildern

festzubannen. Wintermärchenbilder und -- Weihnachtsbilder, aus

Vogtlandheimaterlebnissen geboren, sind wohl das Allerschönste,

was Hermann Vogel, der herzinnige Kinderfreund, der kerngetreue

Vogtlandsohn, der deutschfromme Mann, seinem Volk und Vaterland

geschenkt und hinterlassen hat. Als urdeutscher Künstler überträgt

er die Christnachtsgeschichte aus dem fremden Osten herein in seinen

heimatlichen Vogtlandwald. Maria und Joseph sind vogtländische

Bauersleute. Joseph, der Zimmermann, hat Herberg’ mit seinem vertrauten

Weib in Wiedersberg, dem lieblichen, obervogtländischen Dorfidyll,

gefunden. Durch den tiefverschneiten Krebeser Wald flieht die

heilige Familie vor dem bösen König Herodes. In Vogtlandwaldesstille

treu geborgen hält die heilige Familie Rast auf ihrem von echt

vogtländischen Rindern gezogenen Schlitten. Vogtländische Bauern,

Bäuerinnen und Kinder, vogtländische Hirten und Knechte drängen

sich glückselig zum Christkind oder knien anbetend am Waldsaum.

Engel bringen vom Himmel die Wiege des Christkindleins hernieder

zur Erde, zum Schlosse Burgk an der Saale in seinem wundersamen

Winterweihnachtskleid. Durch die Torbogen des Schlosses Burgk auf

hölzernem Schlitten von Englein gezogen, hält das Christkind Einzug

auf dieser armen, kalten Erde, die frohe Botschaft von Licht und

Liebe, Wohlgefallen und Frieden verkündend. Eines der prächtigsten

Vogtlandwinterbilder, die unserm Künstler gelungen, ist endlich

noch das Neujahrsbild, das er für die Jahres- und Jahrhundertwende

1900 geschaffen: in zauberischem Mondlicht, von blendendem Schnee

bedeckt, gleichsam wie Schneewittchen, atmet vor uns das Dörflein

Krebes. (Wie wundersam zart die kahlen Bäume, Zaun und Hütten ihre

Schatten auf dem weichen Schnee hinbreiten.) Und der treue Wächter des

Dorfes mit seinem Horn und Spieß steht mitten in der Dorfstraße und

blickt empor zu den jagenden Wolken, in denen der deutsche Erzengel

Michael gegen drohende, feindliche Gewalten in den Kampf zieht. (Dies

Traumgesicht des Künstlers ist im Weltkrieg furchtbare Wirklichkeit

geworden.) Heimatliches und Vaterländisches sind in diesem, wie in

vielen, vielen Bildern Hermann Vogels innig zusammengekettet. Heimat

und Vaterland waren die Grundpfeiler seines Wesens und Schaffens. Mit

dem heißgeliebten deutschen Vaterland ist auch ihm die schöpferische

Kraft zusammengebrochen. In der Neujahrskarte 1919, die des Künstlers

heimatlich-romantische Eigenart in Bild und Vers noch einmal ganz

besonders klar wiederspiegelt, hat Hermann Vogel seinem bitteren Weh

erschütternden Ausdruck gegeben:

Wir graben mit dem alten Jahr

Ein Grab dem, was uns heilig war.

Der Märchenwald sein Hüter sei,

Der macht die Herzen wundenfrei.

Dann, Neues Jahr --

aus Not und Schand’

Schaff uns ein neues Vaterland!

[Illustration: =Es war einmal=]

* * * * *

Es konnte und sollte in diesen Zeilen dankbaren Gedächtnisses nicht

des Meisters gesamtes Lebenswerk umfassend gewürdigt werden, sondern,

den Zielen des Heimatschutzes gemäß, nur insoweit, als es in der

Vogtlandheimatscholle des Künstlers wurzelt, und auch da nur in knappen

Andeutungen, Anregung gebend, selbst noch inniger und tiefer in das

malerische und dichterische Schaffen unseres Hermann Vogel einzudringen.

[Illustration: =Weihnachten=]

Ein einigermaßen abschließendes Urteil über ihn, den traumvollen

Romantiker des Stiftes, wird erst dann möglich sein, wenn sein

künstlerisches Vermächtnis in dem geplanten Hermann Vogel-Zimmer

des vogtländischen Kreismuseums seiner Vaterstadt Plauen gesammelt

vorliegt: seine frühesten Kinderzeichnungen, seine Illustrationen zu

deutschen Helden-, Geschichts- und Märchenbüchern, seine Bilder und

Gedichte für die »Fliegenden Blätter« und zahlreiche andere deutsche

Zeitschriften, möglichst viele seiner Originale, unveröffentlichte

auch aus Privatbesitz, seine Skizzenbücher, seine handschriftlichen

Erinnerungen und Briefe (Hermann Vogel, Plauen ist ein unermüdlicher,

geistvoller, humorvoller Briefschreiber gewesen) und seine

hinterlassenen, zum Teil noch unvollendeten Werke. (Ein »Volksband« mit

seinem Bildnis und Lebensabriß wird vorbereitet, und die Grimmschen

Volksmärchen mit Hermann Vogels herzerquickenden Märchenbildern sollen

von Braun und Schneider in München neu herausgegeben werden.)

Dann erst wird uns Hermann Vogels künstlerische Bedeutung und

Stellung noch viel eindrucksvoller zum Bewußtsein kommen, namentlich

sein inneres Verhältnis zu Moritz v. Schwind und Ludwig Richter,

seinen beiden »Kunstheiligen«, denen er auf dem Titelblatt seines

Bilder- und Geschichtenbuches (vgl. Kunstwart-Heft vom April 1921),

in gestaltenreichen Gedenkblättern und zahlreichen Märchenbildern

gemütinnige Ehrenmale geschaffen hat. Bemerkenswerte Kunstbekenntnisse

Hermann Vogels enthält auch ein Bild, auf dem er in die Rinde des

Eichbaums deutscher Kunst, der von modernen Stürmern gefällt werden

soll, folgende Namen eingeschrieben hat: Dürer, Holbein, Cornelius,

Rethel, Moritz v. Schwind, Spitzweg und Ludwig Richter. Ferner sein

Spruch, in dem er seinen Meister Schwind zur Deutschen Kunst sagen läßt:

»Ob alt, ob neu, der Streit is umsunst:

Es gibt nur a gute und a schlechte Kunst!«

Heimat und Vaterland waren die Grundpfeiler seines Wesens

und Schaffens. Heimat und Vaterland allein werden auch die

unerschütterlichen Grundpfeiler sein, auf denen die Zukunft unseres

deutschen Volkes neu aufgebaut werden kann. Darum ist uns Herzenswunsch

und Hoffnung, was Ferdinand Avenarius in seinem Hermann Vogel-Nachruf

ausspricht, daß kommende Geschlechter, wenn die »Richtungen« noch

manchmal geschwenkt haben, sich zu Hermann Vogel, dem Bescheidenen,

zurückfinden werden, vor allem unsere Jugend, unsere Kinder, die

deutschen Jungen und Mädchen, und an seiner glühenden Liebe zu Heimat

und Vaterland sich begeistern, so treu und deutsch zu sein wie er, von

dem Fontanes Wort gilt:

»_Der ist in tiefster Seele treu, wer die Heimat liebt wie du._«

_Anmerkung._ Auch für uns hat Hermann Vogel ein köstliches

Blatt »Heimatschutz« geschaffen, das dem längst vergriffenen

Bande I unserer Mitteilungen beigegeben wurde. Abzüge dieses

Kunstblattes, auf weißen Karton gedruckt, können wir in

beschränkter Anzahl zum Preise von 15 Mark noch abgeben. Für

alle Heimatfreunde bildet das Blatt eine schöne Erinnerung

an den gemütvollen Künstler. (Bestellung auf beigefügtem

Bücherzettel erbeten.)

Kamenzer Weihnachten

Von _Gerhard Stephan_

Kamenz feiert wieder einmal sein Weihnachtsfest. Die andern tun es

auch, aber Kamenz feiert es anders -- sinniger, schöner. Man lebt hier

in der »wendischen Türkei« zwar etwas hinter der Zeit her, dafür halten

sich aber die alten Gebräuche auch um so länger, und wehe dem, der es

wagen wollte, an ihnen zu rütteln. Am 30. April ist »Hexenabend«, im

August ist es das Forstfest, das unser liebes Städtchen fast eine Woche

lang in Atem hält und dessen Ausfall während des Krieges von allen

Einheimischen schwer empfunden wurde. Zur Weihnachtszeit ist es »der

Fackelzug«, der in so recht poesievoller Weise das liebe Christfest

einleitet.

Unsre brave Freiwillige Feuerwehr muß auch hier wieder ran und die

Fackelträger stellen. Auf dem alten Klosterhof der Franziskaner, der

jetzt den Schulkindern als Aufenthalt während der Unterrichtspausen

dient, und der auch beim Forstfest den Ausgangspunkt bildet, am

bescheidenen Denkmal des größten Stadtsohnes sammelt sich die Schar

der Sänger -- die Schuljungen, verstärkt durch einige Mitglieder des

»Sängerbundes«. Der geschäftige Kantor mustert die Reihen und erteilt

die letzten Anweisungen: »Also, erst die Musik einen Vers und dann

wird der erste Vers gesungen, dann kommt wieder die Musik und dann der

zweite Vers!« Die Feuerwehr zündet ihre Fackeln an und verteilt sich

auf den Zug, die Musik stellt sich an der Spitze auf.

Vom Turme des Rathauses ertönt es sechs Uhr, die Hauptkirche antwortet.

Ihre Glocken klingen fort, sie läuten das Christfest ein. Der Zug setzt

sich in Bewegung, das alte liebe Lutherlied erklingt, bald von der

Musik allein gespielt, bald von den Kindern gesungen: »Vom Himmel hoch,

da komm ich her!«

Durchs Klostertor geht der Zug über die Kirchstraße nach dem Markt,

genau wie beim Forstfest. Stark ist die Zahl der Zuschauer, besonders

die der Kinder. Für sie steht am Heiligen Abend das Programm fest:

»Erst zum Fackelzug, dann heim zur Christbescherung.« Und die

Alten schließen sich an, ihnen fehlt auch etwas, wenn sie nicht zum

Weihnachtssingen waren. --

Die Glocken tragen es hinaus in die Ferne: Weihnachten! -- Die

Sängerschar hat ihren Weg zum Rathaus genommen und sich im Kreise

aufgestellt. Der ganze Marktplatz aber ist schwarz. Und laut erklingen

die Weihnachtslieder: »Tochter Zion freue Dich!«, »Halleluja« und das

alte ewig neue »Stille Nacht«. Dann eine große Teilung der Sänger, und

der Höhepunkt kommt mit dem zweichörigen: »Hosianna, gelobt sei, der da

kommt im Namen des Herrn.« »Im Namen des Herrn«, so gibt es der andere

Chor zurück. (Im Kriege wurde es einmal nicht gesungen, da fehlte etwas

am Weihnachtsfeste.) -- Die beiden Abteilungen finden sich wieder

zusammen in dem: »Nun danket alle Gott!«

Dann aber stürmt die jugendliche Schar der Sänger und Zuhörer

auseinander -- dem Weihnachtstische zu. Was bleibt den Alten übrig?

Sie müssen auch mit. Und in wenigen Minuten ist der Platz wieder leer,

als wäre nichts geschehen. Nur die Glocken singen ihr Lied weiter und

jubeln es hinaus in die Ferne: »Christ ist geboren!«

(Niedergeschrieben Weihnachten 1920.)

Die preußische Polizeiverordnung vom 30. Mai 1921, den Naturschutz

betreffend

Von _Martin Braeß_

Während man bei uns in einzelnen Kreisen neuerdings bestrebt ist, eine

Lockerung der Vogelschutzgesetzgebung herbeizuführen, trifft eine

ausführliche Polizeiverordnung für den Umfang des ganzen preußischen

Staatsgebiets Bestimmungen, die auf Grund des Gesetzes vom 8. Juli

1920 eine große Anzahl von Tieren weit über das Vogelschutzgesetz und

die Jagdgesetze hinaus in Schutz nimmt. Auch eine Reihe wildwachsender

Pflanzen werden durch die neue Polizeiverordnung vom 30. Mai 1921

geschützt. Diese Verordnung ist in mehrfacher Beziehung bemerkenswert;

sie verdient die größte Beachtung auch in allen andern Ländern des

Reichs.

Der _Naturschutzgedanke_, das ist der erste hocherfreuliche Eindruck,

hat sich hier durchgerungen; ungetrübt tritt er in die Erscheinung.

Die Frage nach Nutzen und Schaden steht nicht mehr im Vordergrund,

sondern einzig die Sorge, unsrer Heimat die Mannigfaltigkeit, den

Reichtum ihrer Tier- und Pflanzenwelt zu erhalten. Deshalb Schutz all

den Geschöpfen, deren Dasein ernstlich bedroht ist! Es ist verboten,

ihnen nachzustellen, sie mutwillig zu beunruhigen, sie zu fangen oder

zu töten. Ihre Eier, Nester oder sonstigen Brutstätten dürfen weder

fortgenommen, noch beschädigt werden. Diese Bestimmungen gelten auch

für den Meeresstrand und das Küstenmeer. Nur das Sammeln der Möweneier,

wie es bisher geübt ward, bleibt unberührt; dagegen sind die Eier der

Seeschwalben geschützt.

Die Liste der geschützten Tiere beginnt mit zwei _Insekten_, den beiden

Formen des prächtigen _Apollofalters_ und der _Gottesanbeterin_, deren

Gestalt wohl ebenso wunderlich ist wie ihr Name. Für Preußen mögen die

beiden Tiere allerdings zu den größten Seltenheiten gehören: ich kenne

sie nur aus Südbayern und Österreich. Diesen Kerbtieren schließt sich

als einzige Vertreterin der _Reptilien_ die _Sumpfschildkröte_ an,

die noch in Westpreußen und den benachbarten Gebieten lebt, auch im

Regierungsbezirk Lüneburg, an der Unterweser, in Schleswig-Holstein,

ebenso vereinzelt in der Altmark, im Braunschweigischen und in

Schlesien nachgewiesen ist, während es sich bei unsern sächsischen

Funden, wie es scheint, nur um ausgesetzte und verschleppte Tiere

handelt. Es ist dringend erwünscht, daß diese einzige Vertreterin ihrer

Ordnung dem Deutschen Reich als seltenes Naturdenkmal erhalten bleibe.

Die Reihe der geschützten _Vögel_ ist sehr groß, obgleich bereits das

Reichsvogelschutzgesetz über die meisten unsrer gefiederten Freunde

seine schützende Hand hält, so daß es nicht nötig war, sie hier mit

aufzunehmen. Trotzdem umfaßt diese Liste 51 Nummern, wobei zu bedenken

ist, daß Sammelnamen wie Weihen, Eulen, Reiher u. a. mehr oder weniger

zahlreiche Einzelarten umfassen. Sehr zu begrüßen ist es, daß überall

hinter die deutschen die wissenschaftlichen Namen gesetzt sind, so

daß jede Unklarheit ausgeschlossen ist, während dieser Mangel beim

Reichsvogelschutzgesetz hier und da störend zutage tritt. Dieses

schützt z. B. die »Bussarde« (§ 8). Sind darunter nur die in Europa

brütenden Formen der Gattung ~Buteo~ mit Einschluß des Rauhfußbussards

(~Archibuteo lagopus~) gemeint oder auch der Wespenbussard (~Pernis

apivorus~)? Dieser gehört ja zur Familie der Weihen und ist ebensowenig

ein Bussard, wie z. B. die »Turmschwalbe« (~Cypselus apus~) eine

Schwalbe.

Der Schutz, den die Polizeiverordnung den angeführten Vögeln gewährt,

ist dreifach abgestuft. Das ganze Jahr über sind geschützt: der

_Kormoran_, der _Höckerschwan_, die _Zwergtrappe_, _schwarzer_

und _weißer Storch_, _Reiher_ und _Rohrdommeln_, mit Ausnahme des

Fischreihers, der _Schlangen-_, _Schrei-_, _Stein-_ und _Seeadler_,

der _Wespenbussard_, der _Baum-_, _Rotfuß-_ und _Turmfalk_, alle

_Eulen_ einschließlich des _Uhus_, die _Spechte_, der _rotköpfige_ und

der _schwarzstirnige Würger_, der _Kolkrabe_, der _Steinsperling_,

der _Karmingimpel_ und der _Wasserschmätzer_ (die Wasseramsel). Man

sieht, eine ganze Anzahl Fischerei- und Jagdschädlinge, wie Kormoran,

Rohrdommel, die verschiedenen Adlerarten, der Uhu, sollen geschützt

werden, doch aus keinem andern Grunde, als weil sie zu den seltenen

Naturdenkmälern gehören, die wir unsern Grenzen erhalten wollen. Welch’

gewaltiger Fortschritt gegenüber den bisher in Preußen geltenden

Bestimmungen! Da waren Kormoran, Wespenbussard, Baum- und Rotfußfalk,

der Uhu, alle Würger, der Kolkrabe »vogelfrei«, d. h. sie durften von

jedermann gefangen und getötet, auch ihrer Eier und Jungen beraubt

werden. Nun genießen sie auf einmal innerhalb Preußens den denkbar

größten Schutz. Andere wieder, wie die Störche, Eulen (mit Ausnahme des

Uhus), der Turmfalk, die Spechte, der Wasserschmätzer erfreuten sich

auch schon bisher des Schutzes durch das Reichsgesetz. Ihre Aufzählung

in der vorliegenden Liste glaube ich nur dahin deuten zu sollen, daß

man den unbedingten Schutz dieser Vögel nochmals nachdrücklichst

betonen will. Von den in Preußen jagdbaren Vögeln nennt die Verordnung

den Höckerschwan, die Zwergtrappe, die Rohrdommel und die verschiedenen

Adler.

Während der Brutzeit, nämlich vom 1. März bis 31. August, sollen die

folgenden geschützt sein: _Eisalk_, _Trottellumme_, _Papageien-_ und

_Polartaucher_, _Möwen_ und _Seeschwalben_, _Eider-_ und _Schellente_,

_Brandgans_, _Austernfischer_, _Steinwälzer_, _Regenpfeifer_,

_Kiebitz_, _Triel_, _Säbelschnäbler_, _Strand-_, _Kampf-_ und

_Wasserläufer_, _Uferschnepfe_, _Brachvogel_, _Kranich_, _Turtel-_ und

_Hohltaube_, die _Weihen_ (mit Ausnahme der Rohrweihe), die _Milane_,

der _Wanderfalk_, der _Raubwürger_ und der _Tannenhäher_.

Man sieht, es sollen sehr viele jagdbare See- und Küstenvögel, deren

Schonzeit bisher viel enger begrenzt war, nämlich vom 1. Mai oder auch

vom 1. März an bis zum 30. Juni, eine wesentlich längere Schonzeit

genießen, damit sie ihre Bruten in Ruhe und Sicherheit großbringen,

während die angeführten Tauben sich bisher überhaupt keiner Schonzeit

erfreuen durften. Die zuletzt genannten Raubvögel aber, mit Einschluß

des großen Raubwürgers, ebenso der Tannenhäher waren bisher in Preußen

völlig schutzlos der Willkür eines jeden preisgegeben. Es ist dankbar

anzuerkennen, daß die Idee des Naturschutzes auch hier über alle

engherzigen Bedenken gesiegt hat. Hoffentlich gelingt es noch in

letzter Stunde, die recht seltenen Vögel durch diese Maßnahmen unserm

Vaterland zu erhalten.

Vom 1. März bis 30. Juni aber sollen geschützt sein die _Säger_ und die

_Graugans_. Erstere waren bisher vogelfrei, die Graugans aber, zu den

jagdbaren Vögeln gehörend, entbehrte jeder Schonzeit.

Auch einige _Säugetiere_ werden aufgeführt, die alle mehr oder weniger

schädlich sind. Ihre Seltenheit oder ihr meist nur vereinzeltes

Vorkommen rechtfertigt aber den unbedingten Schutz, den die neue

Polizeiverordnung ihnen gewähren will. Es sind die folgenden:

_Sieben-_, _Baum-_ und _Gartenschläfer_, die _Haselmaus_, der _Biber_

und der _Nörz_ (Sumpfotter). Es ist möglich, daß die genannten kleinen

Nagetiere noch in vielen Gegenden des mittleren Deutschlands auftreten,

namentlich dort, wo Laubwaldungen vorherrschen, aber sie führen ein

recht verstecktes Leben, und warum soll man mit dem Schutz eines Tieres

immer erst so lange warten, bis es die allerhöchste Zeit ist, sich

seiner anzunehmen? Biber aber und Nörz sind für Deutschland so seltene

Tiere geworden, daß ihr unbedingter Schutz von jedem Naturfreund

gefordert werden muß. Der Biber, ehemals in unserm Vaterland weit

verbreitet, lebt nur noch an der Elbe zwischen Magdeburg und

Wittenberg, wo zu seinem Schutz bereits alle Maßnahmen getroffen sind;

der Nörz aber galt sogar vor kurzem für ausgerottet, bis einige Funde

dies widerlegten. Er wird sicherlich vielfach verkannt und übersehen.

Von allgemein geschützten wildwachsenden _Pflanzen_ führt die Liste

folgende Arten an: _Straußen-_ und _Königsfarn_, alle Arten von

_Bärlapp_, _Schlangenmoos_, _Eibe_, _Federgras_, _Türkenbund_,

_Frauenschuh_, _Strandvanille_, _Seidelbast_, _Wassernuß_,

_Stranddistel_, _eichenblättriges Wintergrün_, die ausdauernden

(blaublühenden) Arten von _Enzian_ und _Linnäe_. Es ist verboten, die

genannten Pflanzen zu entfernen oder zu beschädigen, insbesondere sie

auszugraben, auszureißen, Blüten, Zweige oder Wurzeln abzupflücken,

abzureißen oder abzuschneiden.

All diese Verbote würden aber wenig erreichen, wenn die Verordnung

nicht zugleich den _Handel_ mit den geschützten Tieren und Pflanzen

untersagen würde. In § 5 heißt es: »Es ist verboten, die auf Grund

dieser Verordnung geschützten Tierarten, einschließlich ihrer Eier

und Nester, sowie Pflanzen, soweit nicht eine anderweitige Anordnung

getroffen ist, feilzuhalten, anzukaufen, zu verkaufen, sowie zu

befördern.« Ausnahmen sind bei besonderen Gründen vorgesehen,

namentlich wenn es sich um Abwendung wesentlicher, wirtschaftlicher

Nachteile handelt, um Zucht- und Brutzwecke oder um wissenschaftliche

und Unterrichtszwecke. In diesen Fällen kann der Regierungspräsident

für den Bereich oder für Teile seines Bezirks Ausnahmen gestatten;

doch muß zuvor die Staatliche Stelle für Naturdenkmalpflege gehört

werden. Diese, sowie für seinen Bezirk der Regierungspräsident und die

von ihm ermächtigten nachgeordneten Behörden sind außerdem befugt,

»schriftliche Ausweise zu erteilen, welche die darin bezeichnete

Person berechtigen, fremde Grundstücke zu solchen Untersuchungen und

Ermittlungen zu betreten, die den Schutz von Tierarten, von Pflanzen

oder von Naturschutzgebieten betreffen.« »Die Grundstückseigentümer

und Nutzungsberechtigten sind verpflichtet, den mit Ausweis versehenen

Personen den Zutritt zu gestatten und ihnen die zur Erfüllung ihrer

Aufgaben erforderlichen Auskünfte zu erteilen.«

Man muß gestehen, daß diese Anordnungen allen Wünschen des Natur-

und Heimatschutzes gerecht werden. Besonders daß der Staatlichen

Stelle für Naturdenkmalpflege in Preußen der Platz eingeräumt wird,

der allein ihr gebührt -- eigentlich eine Selbstverständlichkeit --

ist sehr erfreulich. Nur mit dem letzten Paragraphen der Verordnung,

der die Strafandrohung bei Übertretungen ausspricht, kann man sich

nicht einverstanden erklären. Was bedeutet heutzutage eine Strafe von

150 Mark! Und das ist die Höchststrafe, die auf Grund von § 34 des

Feld- und Forstpolizeigesetzes in der Fassung des Gesetzes vom 8. Juli

1920 in Frage kommen kann. Es erscheint dringend geboten, daß ein

Naturschutzgesetz erlassen wird mit Androhung von Strafen, die wirklich

als solche empfunden werden.

Vor unsrer weißgrünen Grenze macht die neue Polizeiverordnung halt.

Leider gilt sie eben nur für Preußen. Aber selbstverständlich, auch

wir, die Nachbarn, werden hoffen dürfen, daß jene Verordnung, wenn

sie in den angrenzenden preußischen Gebieten genau befolgt wird, auch

für unsre hartbedrängte heimatliche Tier- und Pflanzenwelt nicht

ganz ohne segensreichen Einfluß bleibt. Zugleich aber erwächst uns

die nachbarliche Pflicht, alles zu vermeiden, was dem Sinne jener

Verordnung zuwiderläuft. Es wäre zu wünschen -- und ich meine, man

kann sich diesem dringenden Wunsche gar nicht verschließen -- daß die

Regierungen auch der andern deutschen Länder Naturschutzverordnungen

erlassen, die sich dem von preußischer Seite gegebenen Vorbild aufs

engste anschließen.

Wanderbilder aus dem östlichen Vogtland

Von Studienrat _H. Hänig_, Wurzen

Aufnahmen von _Curt Sippel_, Plauen i. V.

Es geht mir, wenn ich die Feder ergreife, um den Leser nochmals zu

einer Wanderung durch das Vogtland einzuladen, ähnlich wie einem

alten Schriftsteller: ich muß ihm zunächst Dank dafür sagen, daß er

mir durch das verhältnismäßig einförmige Gebiet jenseits der Elster

gefolgt ist, und ich kann ihm dafür versprechen, daß ihm der östliche

und südliche Teil dieses Landes wenigstens landschaftlich mehr bieten

wird als der westliche. Allerdings verfügt er nicht über Glanzpunkte

wie die vogtländische Schweiz und das Triebtal, das ja im übrigen

selbst auf der rechten Seite in das Elstertal einmündet, und er vermag

keine Edelsteine dörflicher Kunst wie die erwähnte Kirche zu Kürbitz

aufzuweisen, aber die Bodenformen selbst sind hier weit mannigfacher,

und derjenige, den immer wieder gerade der Blick ins Weite und die

Sehnsucht nach den Höhen in die Natur hinauszieht, wird hier eher

auf seine Kosten kommen als bei einer Wanderung jenseits der weißen

Elster, wie wir sie früher zurückgelegt haben. Wer einmal von der

Höhe des Friedrich-August-Steines in Schöneck hinabgeschaut hat ins

weite Land oder dem Plätschern der Rißfälle gelauscht oder wer auf

dem Grenzwall des vogtländischen Erzgebirges mit seinen Blicken nach

Sachsen und Böhmen gewandert ist, der wird anerkennen müssen, daß

sich gerade dieser Teil des Vogtlandes mit jedem anderen Sachsens an

Naturschönheiten messen kann, und der wird verstehen, daß es einen

Dichter wie J. Mosen immer wieder, wenn auch in weiter Ferne, zur

Muttererde hinzog.

Wo auf hohen Tannenspitzen,

die so dunkel und so grün,

Drosseln gern verstohlen sitzen,

weiß und rot die Moose blühn,

zu der Heimat in der Ferne

zög ich heute noch so gerne --

Es liegt mehr darin in diesen Worten als so mancher ahnen dürfte -- es

ist die wahre, tiefe Sehnsucht nach dem Mutterboden, nach den Bächen

und Tannen der Heimat, von der der Dichter auch weit in der Ferne nicht

lassen konnte. --

[Illustration: Abb. 1 =Kirche in Kürbitz=]

Allerdings wird man hier, wo es sich darum handelt, dem Leser einen

Gesamtüberblick über das Ganze zu geben, ohne eine Einschränkung nicht

auskommen können: das eigentliche Volkstümliche, Heimatliche findet

sich im Vogtland mehr nach dem Süden zu, während der nordöstliche

Teil heute von einem Netz von Industriestätten überzogen ist, die

wenig Merkmale der ersteren Art aufkommen lassen. So bietet gleich

Reichenbach, wo wir unsere Wanderung beginnen wollen, das Bild einer

wohlhabenden Mittelstadt mit stark industriellem Einschlag, und der

Ort enthält wenig, was gerade den Kunst- und Altertumsfreund zu

längerem Bleiben einladen möchte. Das Hasten und Treiben der modernen

Zeit pulsiert hier tagaus -- tagein in dem Stadtkörper, und wie eine

Erleichterung überkommt es den Wanderer, wenn er etwa um Mittag

einen Blick über das Tal schweifen läßt bis hinüber zu der Höhe des

Netzschkauer Kuhberges, wo eine Bismarcksäule Wacht über das nördliche

Vogtland hält: aus hundert Fabrikschornsteinen strömt wie erlösend der

Rauch, und Tausende von Händen feiern, um nach kurzer Zeit wieder die

Arbeit zu beginnen. So ist die Stadt voll von Webereien, Färbereien

und Spinnereien, und die größte dieser gewerblichen Anlagen, die

Schlebersche Färberei, stellt mit ihren vielen Schornsteinen einen

Organismus für sich dar, wie er in dieser Ausdehnung nicht so leicht

wieder gefunden wird. Und doch vermag auch in dieser Gegend so manches

daran zu erinnern, daß alles einst geworden ist und seinem Wesen nach

mit Vergangenem zusammenhängt. Schon der Name der Stadt, der an den

des Goldflusses, der Göltzsch, erinnert, weist auf ein hohes Alter der

Ansiedlung hin, und so wird denn Reichenbach schon 1140 in zwei alten

Urkunden als Stadt genannt, während Plauen damals nur als »Ortschaft«

erwähnt wird. In der Altstadt fließt der Seifenbach, wo das Gold

geseift, d. h. die Goldteilchen aus dem Sande herausgewaschen wurden,

und auf den früheren Bergbau weisen noch heute Stollen hin, die sich in

dieser Gegend erhalten haben. Reichenbach gehörte mit den umliegenden

Dörfern zu der Herrschaft, mit der 1212 König Ottokar v. Böhmen von

Friedrich II. belehnt wurde, und es war später zeitweise Reichslehen,

bis es durch den vogtländischen Krieg wieder an Böhmen fiel. Schon zu

Anfang des achtzehnten Jahrhunderts muß die Industrie hier bedeutend

gewesen sein, bis 1720 eine furchtbare Feuersbrunst den größten Teil

in Asche legte, aber diese vermochte ebensowenig wie die von 1833 den

Aufschwung der Stadt zu hindern, sondern hat im Gegenteil zu ihrer

Erneuerung beigetragen, so daß besonders die Bahnhofsvorstadt heute

ein freundliches Bild bietet. In weit höherem Maße vermag Mylau mit

seinem Kaiserschloß und der vielbogigen Göltzschtalbrücke das Auge des

Wanderers zu fesseln. In der Stadt selbst ist vor allem die prächtige,

reiche Stadtkirche hervorzuheben, das Schloß dagegen liegt auf einem

Hügel, der nur auf einer Seite bequem zu erreichen ist. Es zerfällt in

zwei Höfe: den großen westlichen Burghof mit seinen beiden viereckigen

Türmen und dem verwitterten Löwen über dem Haupteingang, der zum

böhmischen Wappen gehört und die frühere Zugehörigkeit des Mylauer

Schlosses zu Böhmen zeigt, -- dahinter der kleinere, östliche Burghof,

der »Kaiserhof«, der mit seinem Bergfried und seinem Saalbau sowie

dem ehemaligen Frauen- und Herrenhause noch ein ziemlich gutes Bild

der früheren Zeit zu bieten vermag. Allerdings sind von der früheren

Herrlichkeit des Saalbaues nur noch wenige Wappenschilde vorhanden, und

das ehemalige Frauen- und Herrenhaus ist zu einer vielbesuchten Schenke

geworden. Auch die Kapelle ist ihrer Würde entkleidet, so daß von

ihrem Schmucke nur noch die gewölbte Decke mit rohgemalten Blumen und

Engelsfiguren sowie einige Wappen übriggeblieben sind. Immerhin steht

das Schloß mit seinen wuchtigen Mauern und dicken Türmen auch heute

noch wie ein Wächter über Stadt und Land, und von den Fensternischen

schweift der Blick gern in die Weite: nach der gewaltigen, fast

hundert Meter hohen Göltzschtalbrücke, die sich in vier gigantischen

Bogenreihen über das hier stark verbreiterte Göltzschtal spannt, oder

nach dem gewerbfleißigen Netzschkau, das sich von dem Tale bis zur Höhe

des Kuhberges hinaufzieht, dessen von Gesteinstrümmern übersäte Kuppe

selbst bewaldet ist.

An der erst vor einigen Jahren gebauten Göltzschtalbahn gelangen wir

durch stille Waldtäler, in denen sich heute gleichfalls hier und da

eine Fabrikanlage erhebt, nach Lengenfeld, das im übrigen wie seine

Nachbarstadt Treuen seiner Entwicklung nach nicht von den weiter

südwärts gelegenen Städten Auerbach und Falkenstein zu trennen ist.

Aber im Wettlaufe, den die letzten Jahrzehnte mit sich gebracht

haben, ist die zuerst genannte Stadt zurückgeblieben: seitdem die

von Bewohnern vielleicht slavischen Ursprungs lebhaft betriebene

Tuchmacherei in Verfall gekommen ist, genügte die hier eingeführte

Industrie (Spitzen, Filzwaren, Spinnereien) gerade noch, um die

Bewohner ernähren zu können, während der Grund, der sich von hier aus

bis hinauf zu den Quellmooren der Mulde zieht, in ungleich schnellerem

Maße besiedelt wurde, so daß sich gerade hier die Schwankungen, denen

die Industrie unterworfen ist, in der Gegenwart unangenehm bemerkbar

machen. Und doch haben vor allem Auerbach mit seinem alten Schloßturm

und das hochgelegene Falkenstein mit seiner schönen Kirche auch als

Städte etwas Anziehendes. Besonders die letztere Stadt ging erst

dann zur Industrie über, als es mit dem Bergbau vorüber war, der

ihr schon im sechzehnten Jahrhundert die Rechte einer freien Stadt

verliehen hatte, und wie bei Auerbach und Lengenfeld griff auch hier

ein großer Brand gewaltsam ein, so daß diese Orte im wesentlichen ein

neuzeitliches Aussehen haben. Der Naturfreund freilich wird gerade

hinter Falkenstein die Natur des oberen Vogtlandes selbst suchen, die

sich mit ihrem Waldreichtum unmittelbar hinter der Stadt nach allen

Seiten auftut. Schon die Felspyramide des Lochsteins und die zackige

Wand des Wendelsteins verdienen als Naturdenkmäler ebenso gewürdigt

und besucht zu werden wie die Rißfälle, die in etwa einer Stunde von

Falkenstein aus zu erreichen sind. In vielen kleinen Wasserfällen

stürzt hier die Göltzsch zwischen Wald und Felsen in die Tiefe und

zaubert die verschiedenartigsten Bilder vor das Auge des Wanderers.

Wir befinden uns hier auf einer Höhe von etwa siebenhundert Metern und

beinahe auf dem Kamm des Elstergebirges, das sich in dieser Gegend

über das weite Gebiet des Schönecker Waldes nach Süden dahinzieht.

Die Siedlungen werden spärlicher, wenn sie überhaupt das Wald- und

Moorgebiet unterbrechen: ein paar Holzhütten oder höchstens das eine

oder andere Dorf hat sich auf diese Höhe gewagt, und der Rauch, der von

hier aufsteigt, ist an stillen Nachmittagen oft das einzige, was noch

den Wanderer an die Tätigkeit des Menschen zu erinnern vermag.

[Illustration: Abb. 2 =Kirche in Kürbitz=]

Landesverein Sächsischer Heimatschutz — Mitteilungen Band X, Heft 10-12 · 第 1 / 7 段