Schema des ersten Auftretens einer rezessiven krankhaften Anlage.]

Angenommen, eine bestimmte Erbanlage in der Keimzelle eines

Trinkers werde durch Alkohol zerstört. Dann wird ein Kind des

Trinkers eine entsprechende rezessive krankhafte Anlage überdeckt

enthalten (dargestellt durch einen Punkt im Kreise). Da das

Kind des Trinkers in der Regel ein Ehegemahl bekommen wird, das

nicht denselben Defekt in der Erbmasse enthält, so wird sich die

krankhafte Anlage auch an den Enkeln noch nicht äußern. Aber

die Hälfte der Enkel wird die Anlage überdeckt enthalten. Da

die Träger der krankhaften Anlage in der Enkelgeneration alle

Geschwister sind, kommen solche nicht für die Kindererzeugung

miteinander in Betracht; auch in der Urenkelgeneration wird die

Anlage daher nicht in die Erscheinung treten. Jene Enkel, welche

Träger der Anlage sind, werden aber unter ihren Kindern wieder

zur Hälfte Träger der Anlage haben. In der Urenkelgeneration

können daher Geschwisterkinder die Anlage überdeckt enthalten; und

in der Ururenkelgeneration können daher aus Vetternehen in der

Urenkelgeneration Kinder hervorgehen, die nun wirklich mit dem

Leiden behaftet sind, dessen Anlage schon in der Erbmasse ihres

Ururgroßvaters entstanden war.

Wenn in einer Bevölkerung sich heute erstmalig ein rezessives Erbleiden

zeigt, so ist also anzunehmen, daß die krankhafte Erbanlage in

Wirklichkeit vor mehr als 100 Jahren entstanden ist, also vielleicht

zur Zeit der Napoleonischen Kriege. Und das wäre sogar noch der

früheste Zeitpunkt des Offenbarwerdens. Da Vetternehen nicht die Regel

sind, so werden rezessive Erbleiden, die heute beobachtet werden,

also vielleicht zur Zeit des Dreißigjährigen Krieges oder noch früher

entstanden sei.

Vielleicht ist auf diese Weise das eigentümlich gehäufte Auftreten

von Rückenmarksataxie in einem von ~Rütimeyer~ und ~Frey~

erforschten Verwandtschaftskreise zu deuten. In der zweiten Hälfte

des 19. Jahrhunderts traten in einem kleinen schweizerischen

Orte, dessen Bevölkerung sich im wesentlichen nur untereinander

fortpflanzte, in 6 verschiedenen Familien zusammen 15 Fälle

von Rückenmarksataxie (vgl. S. 220) auf. Wie es bei rezessivem

Erbgange das Gewöhnliche ist, so waren auch in diesem Falle

die Eltern der Kranken frei von dem Leiden. Auch aus früheren

Generationen sind keine Kranken bekannt. Alle sechs Familien,

in denen kranke Mitglieder vorkamen, konnten nun bis auf einen

gemeinsamen Stammvater namens _Glaser_, der i. J. 1510 geboren

war, zurückverfolgt werden. Es könnte also sein, daß die rezessive

Erbanlage zur Ataxie schon damals entstanden sei, daß aber erst

nach 10 bis 11 Generationen durch das Zusammentreffen zweier

derartiger Anlagen infolge der Inzucht innerhalb der eingesessenen

Bevölkerung das Leiden in verschiedenen Familien zum Ausbruch

gekommen sei. Jedenfalls ist die dazu geäußerte Vorstellung, daß

die Erbmasse dieser Familien seit den Zeiten jenes Stammvaters in

allmählich fortschreitender Entartung begriffen gewesen sei, die

dann schließlich in der 10. oder 11. Generation zu dem plötzlichen

Auftreten der gleichartigen schweren Krankheitsfälle geführt habe,

ganz unannehmbar. Andererseits erscheint es mir freilich auch

möglich, daß die rezessive Anlage seit noch längerer Zeit in der

Bevölkerung vorhanden gewesen sei. Ob nicht auch im 18. oder 17.

Jahrhundert dort Ataxiefälle vorgekommen seien, läßt sich wohl

schwerlich sicher ausschließen. Auch ist die Zurückführung auf den

genannten Stammvater _Glaser_ in der Namenslinie wohl mehr oder

weniger willkürlich bzw. zufällig. In einem abgelegenen kleinen Ort

dürften die meisten Familien wohl nicht nur einen, sondern eine

ganze Anzahl gemeinsamer Vorfahren in der 10. oder 11. Ahnenreihe

haben.

Dominante Idiovariationen äußern sich natürlich schon an den

Kindern. Unter den rezessiven nehmen die geschlechtsgebundenen

eine Sonderstellung ein. Da im männlichen Geschlecht nur ein

Geschlechtschromosom vorhanden ist, können Schädigungen der Erbanlagen

des Geschlechtschromosoms wohl im weiblichen, nicht aber im männlichen

Geschlecht überdeckt werden. Daher dürfte es kommen, daß unter

den Fehlgeburten die männlichen Früchte stark überwiegen, soweit

feststellbar, mindestens im Verhältnis 150 bis 160:100. Auch ist die

Sterblichkeit im Säuglings- und Kindesalter bei Knaben größer. Schäden

der übrigen Chromosome dagegen werden auch im männlichen Geschlecht

zunächst überdeckt.

In manchen Fällen kommt eine Änderung der Erbmasse vermutlich

einfach durch eine Störung der Antagonie homologer Erbeinheiten

zustande. Wie im allgemeinen Teil ausgeführt wurde, trennen

sich zwei homologe Erbeinheiten bei der Keimzellenbildung ja im

allgemeinen immer. Vieles spricht aber dafür, daß diese Regel nicht

ohne Ausnahme ist. So konnte durch ~Bridges~ sichergestellt

werden, daß ausnahmsweise zwei homologe Chromosome in dieselbe

Keimzelle gehen oder beide daraus wegbleiben können. Dasselbe

kann wahrscheinlich auch bei den Teilstücken der Chromosomen,

den Chromomeren, eintreten. Wenn in der Reduktionsteilung die

Chromomerenkette (vgl. S. 48) in zwei homologen Chromosomen

einmal nicht genau an derselben Stelle reißt, so wird die Folge

sein, daß ein Chromomer auf die „falsche“ Seite gerät. Auf diese

Weise werden Keimzellen entstehen, die das betreffende Chromomer

gar nicht, und andere, die es doppelt enthalten. Ein derartiger

Ausfall eines Chromomers bzw. einer Erbeinheit wird weiterhin genau

dieselben Folgen haben wie die Zerstörung einer Erbeinheit durch

chemische oder physikalische Einflüsse, d. h. es wird künftighin

ein rezessiver Defekt in der Erbmasse bestehen. Es ist sogar nicht

unwahrscheinlich, daß die Mehrzahl aller Verlustvariationen durch

eine solche Störung der Antagonie der Erbeinheiten zustande kommt.

Wenn die Reifung der Geschlechtszellen unter dem störenden Einfluß

idiokinetischer Faktoren, etwa narkotisch wirkender Stoffe wie

Alkohol, vor sich geht, so wird der glatte Austausch der Chromomere

natürlich besonders leicht Störungen erleiden können.

Eine solche Störung der Antagonie würde natürlich ebenso oft zur

Verdoppelung als zum Ausfall von Erbeinheiten in einer Erbmasse

führen, und es ist zu vermuten, daß auf diese Weise das Auftreten

polymerer Faktoren, d. h. mehrerer gleichartiger Erbeinheiten in

einer Erbmasse erstmalig zustande kommen kann.

Am leichtesten verständlich sind jene Erbänderungen, die durch

einfachen Ausfall einer Erbeinheit zustande kommen, sodann die auf

Anhäufung gleichartiger Erbeinheiten beruhenden. Außer diesen mehr

quantitativen Änderungen muß es aber natürlich auch noch eigentlich

~qualitative~ geben, die durch Anlagerungen und Umlagerungen

in den Erbeinheiten entstehen.

Durch Idiokinese entstehen natürlich nicht nur krankhafte Erbanlagen

neu; sondern auch alle jene zahllosen Erbänderungen, welche den Aufbau

der Lebewesen im Laufe ihrer Stammesgeschichte ermöglicht haben, sind

idiokinetisch entstanden zu denken. Das kann aber nur im Zusammenwirken

mit einer scharfen natürlichen Auslese geschehen, welche die Erhaltung

der wenigen Idiovariationen, die erhöhte Anpassungsmöglichkeiten

bedingen, zur Folge hat. Unter unsern gegenwärtigen Verhältnissen, wo

eine derartig scharfe Auslese fehlt, ist die Idiokinese praktisch

von ganz überwiegend unheilvoller Wirkung. Da der Verlust von

Erbanlagen viel häufiger ist als die Entstehung neuer, und da auch

die meisten dominanten Idiovariationen durchaus noch keine Steigerung

der Anpassungsmöglichkeiten darstellen, so wirkt die Idiokinese auf

einen fortschreitenden Abbau der Erbmasse und auf eine fortschreitende

Entartung hin. Außerdem kann auch Auslese auf eine Zunahme der

Entartung hinwirken, nämlich in der Form der sogenannten Gegenauslese,

wie im zweiten Bande gezeigt werden wird.

Während der Begriff der Krankheit auch mehr oder weniger vorübergehende

Beeinträchtigungen der Anpassungsmöglichkeiten ebenso wie dauernde

bezeichnet, beschränken wir den Begriff der Entartung auf erbliche

Anlagen. Eine Bevölkerung kann also stark mit nichterblichen

Krankheiten, wie z. B. der Syphilis durchsetzt sein, und sie braucht

darum doch nicht entartet zu sein. Wir verstehen allgemein unter

~Entartung~ die Neuentstehung und die Ausbreitung krankhafter

Erbanlagen, also den Verlust der erblichen Tüchtigkeit der Vorfahren.

Die Entartung ist das Zentralproblem der Rassenhygiene, die Verhütung

und Bekämpfung der Entartung ihr wesentliches Ziel.

Vierter Abschnitt.

Die Erblichkeit der geistigen Begabung.

Grundriß der menschlichen Erblichkeitslehre und Rassenhygiene (1/2) Menschliche Erblichkeitslehre · 第 62 / 64 题