Stereometer 298

Stereoskop, Fig. 1 u. 2 299

Stettin, Stadtwappen 307

Stickmaschine, Fig. 1-3 317-318

Stockholm, Stadtwappen 339

Stolp, Stadtwappen 347

Stopfbüchse 349

Storchschnabel (Zeicheninstrument) 351

Strahlapparate, Fig. 1-5 366-367

Stralsund, Stadtwappen 368

Straßburg, Stadtwappen 372

Straßeneisenbahnen: Schienen, Fig. 1 u. 2 376

Streitäxte, Fig. 1 u. 2 385

Streithammer, Luzerner 386

Streitwagen, griechischer 386

Strickmaschine: Nadelbewegung, Fig. 1-6

Stromwender von Pohl u. Rühmkorff, Fig. 1 u. 2 393

Stuttgart, Stadtwappen 408

Stuttgart, Karte der Umgebung von 409

Südliches Kreuz (Sternbild) 422

Sydney, Situationskärtchen 454

Tahiti und Eimeo, Spezialkarte 493

Taktierbewegungen, 7 Figuren 497

Tangentenbussole 508

Tantalos (Vasenbild in München) 513

Telegraph: Stromleitungen, Fig. 1 u. 2 567

Tellereisen (Fangeisen), Fig. 1-3 577

Tempel, 6 Grundrisse 581

Tertiärformation: Nummulitenkalk 602

Testudo (Schilddach, Relief in Rom) 609

Theater, Grundriß eines griechischen 623

Thermoelektrizität: Elemente, Fig. 1-4 643

Thermometer, Fig. 1-8 644-646

Thonwaren: Töpferscheibe 663

Thorn, Stadtwappen 669

Thoth (ägyptischer Gott) 672

Thron (Zeus auf dem Thronos, Münze) 676

Thürklopfer 684

Thyrsos (Stab) 686

Tiara (Papstkrone) 687

Tiefenmessung: Bathometer, Fig. 1-3 695-696

Tilsit, Stadtwappen 711

Toga (Nationalkleid der Römer) 738

Tokio, Situationskärtchen 740

Torf, Fig. 1 u. 2 760 u.762

Torgau, Stadtwappen 763

Toulon, Situationskärtchen 781

Tourniquet (chirurgisches Instrument) 785

Tracheen der Eintagsfliege und der Wasserjungfer (Agrion), Fig.

1 u. 2 789

Träger (Bauwesen), Fig. 1-15 792

1043

Korrespondenzblatt zum fünfzehnten Band.

Trapez und Trapezoid 802

Trapezkapitäl 802

Treppe: Grundrisse, Fig. 1-8 820

Triangulation, Fig. l-6 824-827

Triasformation: Krinoidenkalk 828

Trier, Stadtwappen 837

Triest, Stadtwappen 839

Triest, Kärtchen der Umgebung von 839

Triforium (Baukunst) 842

Triglyph (Baukunst) 842

Trigonometrie, Fig. 1-3 842-843

Triklinium 843

Trinkhörner, griechische, Fig. 1 u. 2 848

Triquetrum (parallaktisches Lineal) 852

Triremen, Fig. 1 u. 2 852

Trisetum pratense (kleiner Wiesenhafer) 852

Triton (Statuen in Rom und Neapel), Fig. 1 u. 2 853

Troja, Kärtchen der Ebene von T. 859

Troja, Plan von Schliemanns Ausgrabungen 859

Trokar (chirurgisches Instrument), 5 Figuren 861

Trompe (Baukunst) 863

Trophäe (Tropäon, Münze) 865

Troppau, Stadtwappen 866

Tuba, antike (Kriegstrompete) 894

Tübingen, Stadtwappen 895

Tudorblatt (Baukunst) 898

Tum (ägyptischer Gott) 901

Tummler (Trinkgefäß) 901

Tunis, Kärtchen der Umgebung von 904

Tunnel, 3 Pläne (Unterwassertunnels) 907

Turbane, 3 Figuren 909

Turin, Stadtwappen 912

Tuttlingen, Stadtwappen 950

Tyche von Antiochia (Statue im Vatikan) 953

Tympanon (Pauke) 954

Typhon-Seth (ägyptische Mythologie) 955

Überschnittene Bauglieder 965

Uhr, Fig. 1-3 974

Ulm, Stadtwappen 983

Umbelliseren 988

Korrespondenzblatt zum fünfzehnten Band.

Ausgegeben am 24. Oktober 1889.

H. Hengsten in Wien. Sie finden die vermißte Biographie

im Supplementband des Konversations-Lexikons, der auch das

Register enthalten und die wichtigsten Artikel des Hauptwerks bis

zur Gegenwart fortführen wird.

H. Hoffmann in W. Die Frage, ob der inländische

Besitzer ausländischer Staatspapiere sich der Kouponsteuer des

fremden Staats zu unterwerfen habe, wird von mehreren

Nationalökonomen, so von A. Wagner, Roscher, Vocke u. a.,

bejaht. Die genannten Schriftsteller begründen ihre Ansicht

damit, daß der Inländer, welcher sein Vermögen in

russischen, englischen oder italienischen Staatspapieren

fruchtbringend anlegt, auch seinerseits zur Befriedigung der

Bedürfnisse des Staats, dessen Existenz und Einrichtung er

seinen Zinsertrag verdankt, beitragen müsse. Auch die

Handelswelt rechnete bisher mit der Kouponsteuer als einem

gegebenen Faktor. Der Bankier, welchem Koupons ausländischer

Papiere an Zahlungs Statt gegeben oder verkauft werden, zieht

seinen Kunden die betreffende Steuer ab, da ihm selbst wiederum bei

der Einlösungsstelle diese Summe gekürzt wird.

Gleichwohl hat das deutsche Reichsgericht neuerdings im

entgegengesetzten Sinn erkannt. Nach der Ansicht unsers obersten

Gerichtshofs ist der inländische Besitzer eines

ausländischen Staatspapiers nicht verpflichtet, die von dem

auswärtigen Staat auferlegte Kouponsteuer zu tragen, es sei

denn, daß dieselbe gleichzeitig mit der Emission verfügt

wurde. In dem letztern Fall hat nämlich der Gläubiger

durch den Kauf des Papiers in den Zinsabzug gewilligt. Er hat in

dem Kaufvertrag die Kouponsteuer (als eine Vertragsbedingung)

genehmigt. Anders dagegen liege die Sache, wenn der auswärtige

Staat erst geraume Zeit nach erfolgter Emission die Kouponsteuer

anordne. Hier könne er die Besitzer seiner Papiere in fremden

Staaten nicht zwingen, die Kouponsteuer nachträglich

anzuerkennen. Eine dahin gehende Verordnung habe allerdings

für die eignen Unterthanen, nicht aber für Ausläuder

bindende Kraft. Hielte man an der bisherigen Auffassung der

Nationalökonomen und der Handelswelt fest, so müßte

man dem ausländischen

Schuldner ein Recht zugestehen, das dem Inländer

zugehörige Eigentum einzuziehen. Dies wäre aber um so

bedenklicher, als in geldarmen Ländern die Anleihen gerade auf

das Kapital des Auslandes gerichtet sind.

A. Z. in B. Mambour (richtiger Mambours) ist der Titel

des Stadtvogts oder Schutzherrn, den sich die Stadt Lüttich

zum Schutz ihrer Freiheiten gegen den Bischof zuerst 1465 aus den

benachbarten weltlichen Fürsten wählte.

J. Moser in Mannheim. Der Orden pour le mérite ist

so, wie er auf unsrer Tafel abgebildet wurde, durchaus richtig.

Das Bildnis Friedrichs II. in der Mitte ist eine ganz

außerordentliche Verleihung, und soweit unsre Erkundigungen

reichen, kam eine solche Ausschmückung nur dreimal vor: Kaiser

Wilhelm I. (das Exemplar Friedrich Wilhelms III.), Kronprinz

Friedrich Wilhelm, später Kaiser Friedrich III., und Graf

Moltke. Jedenfalls ist diese Verleihung höchst selten und

gehört nicht zur Regel, und nur letztere war für unsre

Tafel maßgebend.

S. M. in München. Der Name Georg Dannenberg als Inhaber

des durch zahlreiche Romane bekannten Pseudonyms "Golo Raimund"

war nicht der richtige Name des Verfassers, sondern eine Erfindung

des Verlegers Karl Rümpler in Hannover, der auf diese Weise

die Aufmerksamkeit des Publikums von der wirklichen Verfasserin

ablenkte. Als solche hat sich die vor einiger Zeit verstorbene Frau

Bertha Frederich, geborne Heyn, in Hannover, Witwe des ehemaligen

hannöverschen Hofmalers Dr. med. Frederich, herausgestellt.

Einen kurzen Artikel über Golo Raimund wird der schon

erwähnte Register- und Supplementband bringen.

K. M. in Mannheim, und viele andre. Auf eine Anfrage, ob

die Besitzer des Eisernen Kreuzes als "Inhaber" oder als "Ritter"

zu bezeichnen seien, hat die Generalordenskommission erwidert,

daß bezüglich der Frage, inwieweit den Besitzern des

Eisernen Kreuzes das Prädikat "Ritter" gebührt, eine

Allerhöchste Entscheidung nicht ergangen ist. Es stehe

hiernach in dem Belieben der beteiligten Personen, sich "Ritter"

oder "Inhaber" dieser Auszeichnung zu nennen.

1044

Korrespondenzblatt zum fünfzehnten Band.

L.R. in Prag. Allerdings wird das Wort "Investition" auch im

Sinn von "Kapitalanlage" gebraucht. Vielleicht dient es Ihnen, wenn

wir eine Definition anführen, die in der "Zeitschrift für

Eisenbahnen und Dampfschiffahrt der Österreichisch-Ungarischen

Monarchie", 1. Jahrg., 47. Heft, enthalten und vermutlich auf

Professor Dr. L. v. Stein zurückzuführen ist. "Ihrem

Begriff nach ist eine Investition nicht eine Kapitalanlage im

allgemeinen, sondern die Vermehrung der produktiven Kraft irgend

eines Unternehmens durch eine neue, dem alten Kapital

hinzugefügte und mit ihm zur geschäftlichen Einheit

erwachsende neue Kapitalanlage."

v. W. in Berlin. Die Stadt Rom hat erst seit kurzem

(1888) die Wölfin mit den beiden Säuglingen aus ihrem

Wappen entfernt, statt dessen den Wappenschild bekrönt und den

Stern Italiens links neben die Inschrift S. P. Q. R. gesetzt, wie

es unsre Abbildung auch bereits darstellt.

Otto Born, Neumühle-Düben. Das Sultanat Obbi

oder Obbia an der ostafrikanischen Küste liegt im Somalland

nördlich von der Mündung des Flusses Dschuba (Juba) oder

Webi. Nach den italienischen Berichten hat der Landesherr die

Schutzherrschaft Italiens nachgesucht, und dieselbe ist ihm denn

auch nach Prüfung der Verhältnisse zugestanden, die

Thatsache aber in Gemäßheit der Berliner Kolonialakte

den Vertragsmächten mitgeteilt worden. Die Küste wurde

bekanntlich schon früher von der Deutschen Ostafrikanischen

Gesellschaft beansprucht, doch hat das Deutsche Reich den Schutz

über dieselbe nicht übernommen. Die Italiener

beabsichtigen in Obbi eine Kohlenstation anzulegen und von hier

Handelsverbindungen mit dem Innern anzuknüpfen. Eine

Spezialkarte von "Sansibar und dem benachbarten Teil von

Deutsch-Ostafrika" finden Sie im 14. Band.

S. K. in Gotha. Neuere, bei Gelegenheit des hundertsten

Geburtstags angestellte Untersuchungen haben ergeben, daß

August Neander nicht am 16., sondern am 17. Jan. 1789 geboren

ist.

Julius Koch in Breslau; E. Waldeyer in P. Der Kardinal

Charles Martial Allemand Lavigerie wurde 31. Okt. 1825 als Sohn

eines Zolleinnehmers zu Bayonne geboren, wurde im Seminar

St.-Sulpice in Paris zum Geistlichen gebildet und bekleidete

später die Lehrkanzel für Kirchengeschichte an der

Sorbonne. Infolge der Blutthaten in Syrien (1860) ward Lavigerie

mit einer Mission in dieses Land betraut und dadurch allgemein

bekannt, namentlich kam er in nahe Verbindungen mit dem

französischen Kaiserhof. Dann ging Lavigerie nach Rom, wo ihn

Papst Pius IX. zum Hausprälaten ernannte, 1863 wurde er auf

den Bischofsstuhl von Nancy erhoben und 1867 auf den Vorschlag

Napoleons III. zum Erzbischof von Algier ernannt. Hier war er

unermüdlich thätig, er gründete neue Kirchen,

Waisenhäuser für verlassene arabische Kinder und

entwickelte einen außerordentlichen propagandistischen

Missionseifer, so daß er sehr bald in Konflikt mit dem

damaligen Militärgouverneur von Algerien, Mac Mahon, geriet.

Doch wuchs sein Einfluß derart, daß Lavigerie vom Papst

zum Primas des afrikanischen Erdteils ernannt wurde und in der

Folge die Würden eines apostolischen Delegaten für den

Sudân, die Sahara und Äquatorialafrika bekleidete. Auf

dem römischen Konzil (1869) war Lavigerie einer der eifrigsten

Anhänger des Unfehlbarkeitsdogmas, ohne jedoch eine besondere

Rolle zu spielen. LeoXIII. ernannte ihn zum Kardinal und erhob ihn

auf den wiederhergestellten erzbischöflichen Stuhl von

Karthago, doch behielt Lavigerie seine frühere Residenz Algier

bei. Seine Versuche, in die französische Nationalversammlung

gewählt zu werden, schlugen zweimal (1870 und 1871) fehl.

Lavigerie arbeitete seitdem unablässig an seinem großen

religiös-humanitären Werk, der Abschaffung der Sklaverei

in Afrika in Verbindung mit der katholischen Mission. Mit seinen

Predigten und Vorträgen in der St.-Sulpicekirche zu Paris, in

St.-Gudule zu Brüssel und in London hatte er beispiellosen

Erfolg; auch Italien, wo er in Rom, Neapel, Mailand Vorträge

hielt, sucht er für sein Werk zu gewinnen. Schriftstellerisch

bethätigte sich der Kardinal durch Herausgabe von

Lehrbüchern; auch seine akadem. Vorträge über die

"Irrlehren des Jansenismus" erschienen im Druck (1858).

Karl Buchwald in Wien. Ihre Militärangelegenheiten hier

im Korrespondenzblatt zu besprechen, müssen wir aus

Rücksicht für unsre übrigen Leser ablehnen. Wenden

Sie sich an eine deutsche Behörde.

v. W. in Königsberg. Sie finden "Hydrokarbongas" unter

dem Stichwort Wassergas.

v. M. in R. Ruy Blas, der Held des Schauspiels von Victor

Hugo, ist lediglich eine Erfindung des Dichters, der sich selbst

darüber in dem Vorwort ausgesprochen hat. Die Königin ist

zwar dem Namen, aber nicht dem Wesen nach historisch. Die Sache

finden Sie besprochen bei Morel-Fatio, "Études sur

l'Espagne", 5. Serie (Par. 1888), und in einem kürzlich

erschienenen Aufsatz von K. Heigel: "Maria Anna von Neuburg,

Königin von Spanien" (im 7. Hefte der Zeitschrift "Vom Fels

zum Meer" 1888/89).

Karl Zehnder in M. Die Schachspieler zweiten und dritten

Ranges, über welche von verschiedenen Zeitschriften teils

aus Pietät, teils aus besonderer Gunst biographische Notizen

gebracht werden, und die sich auf Hunderte belaufen, können im

Konversations-Lexikon nicht berücksichtigt werden. Einen

Artikel über die "Problemkunst" finden Sie im Register- und

Supplementband, der sich unmittelbar an das Hauptwerk

anschließen und neben dem "Register" der nicht als

selbständige Artikel vorkommenden Schlagworte auch die

notwendig gewordenen Nachträge und Ergänzungen bringen

wird.

H. G. in Charkow. Die Stadt Magdeburg, d.h. der alte Kern

derselben, hat jetzt nur noch eine katholische Kirche; eine zweite

befindet sich in Sudenburg, eine dritte in Neustadt. Die

Liebfrauenkirche steht jetzt als Kirche unbenutzt.

Krauß in Budapest. König Alfons XII. von Spanien

ist erst nach dem Druck des Artikels gestorben, weshalb sein

Todestag nicht erwähnt sein kann. Übrigens ist letzterer

am Schluß des 7. Bandes, der doch wohl längst in Ihrem

Besitz ist, im "Nekrolog" verzeichnet.

Abonnent. Sie müssen unter Skrofeln suchen!

Dr. Rose in M. Das sogen. Baptisterium zu Winland, eins

der im Art. "Baukunst" (S. 496) erwähnten Rundgebäude in

Grönland, soll nach Palfreys "History of New England" eine von

dem Gouverneur Arnold um 1670 erbaute Windmühle sein. Vgl.

Gust. Storm in den "Jahrbüchern der königlichen

Gesellschaft für nordische Altertumskunde in Kopenhagen" 1887,

S. 296.

Meyers Konversationslexikon Band 15 · 第 302 / 302 段