Stereoskop, Fig. 1 u. 2 299
Stettin, Stadtwappen 307
Stickmaschine, Fig. 1-3 317-318
Stockholm, Stadtwappen 339
Stolp, Stadtwappen 347
Stopfbüchse 349
Storchschnabel (Zeicheninstrument) 351
Strahlapparate, Fig. 1-5 366-367
Stralsund, Stadtwappen 368
Straßburg, Stadtwappen 372
Straßeneisenbahnen: Schienen, Fig. 1 u. 2 376
Streitäxte, Fig. 1 u. 2 385
Streithammer, Luzerner 386
Streitwagen, griechischer 386
Strickmaschine: Nadelbewegung, Fig. 1-6
Stromwender von Pohl u. Rühmkorff, Fig. 1 u. 2 393
Stuttgart, Stadtwappen 408
Stuttgart, Karte der Umgebung von 409
Südliches Kreuz (Sternbild) 422
Sydney, Situationskärtchen 454
Tahiti und Eimeo, Spezialkarte 493
Taktierbewegungen, 7 Figuren 497
Tangentenbussole 508
Tantalos (Vasenbild in München) 513
Telegraph: Stromleitungen, Fig. 1 u. 2 567
Tellereisen (Fangeisen), Fig. 1-3 577
Tempel, 6 Grundrisse 581
Tertiärformation: Nummulitenkalk 602
Testudo (Schilddach, Relief in Rom) 609
Theater, Grundriß eines griechischen 623
Thermoelektrizität: Elemente, Fig. 1-4 643
Thermometer, Fig. 1-8 644-646
Thonwaren: Töpferscheibe 663
Thorn, Stadtwappen 669
Thoth (ägyptischer Gott) 672
Thron (Zeus auf dem Thronos, Münze) 676
Thürklopfer 684
Thyrsos (Stab) 686
Tiara (Papstkrone) 687
Tiefenmessung: Bathometer, Fig. 1-3 695-696
Tilsit, Stadtwappen 711
Toga (Nationalkleid der Römer) 738
Tokio, Situationskärtchen 740
Torf, Fig. 1 u. 2 760 u.762
Torgau, Stadtwappen 763
Toulon, Situationskärtchen 781
Tourniquet (chirurgisches Instrument) 785
Tracheen der Eintagsfliege und der Wasserjungfer (Agrion), Fig.
1 u. 2 789
Träger (Bauwesen), Fig. 1-15 792
1043
Korrespondenzblatt zum fünfzehnten Band.
Trapez und Trapezoid 802
Trapezkapitäl 802
Treppe: Grundrisse, Fig. 1-8 820
Triangulation, Fig. l-6 824-827
Triasformation: Krinoidenkalk 828
Trier, Stadtwappen 837
Triest, Stadtwappen 839
Triest, Kärtchen der Umgebung von 839
Triforium (Baukunst) 842
Triglyph (Baukunst) 842
Trigonometrie, Fig. 1-3 842-843
Triklinium 843
Trinkhörner, griechische, Fig. 1 u. 2 848
Triquetrum (parallaktisches Lineal) 852
Triremen, Fig. 1 u. 2 852
Trisetum pratense (kleiner Wiesenhafer) 852
Triton (Statuen in Rom und Neapel), Fig. 1 u. 2 853
Troja, Kärtchen der Ebene von T. 859
Troja, Plan von Schliemanns Ausgrabungen 859
Trokar (chirurgisches Instrument), 5 Figuren 861
Trompe (Baukunst) 863
Trophäe (Tropäon, Münze) 865
Troppau, Stadtwappen 866
Tuba, antike (Kriegstrompete) 894
Tübingen, Stadtwappen 895
Tudorblatt (Baukunst) 898
Tum (ägyptischer Gott) 901
Tummler (Trinkgefäß) 901
Tunis, Kärtchen der Umgebung von 904
Tunnel, 3 Pläne (Unterwassertunnels) 907
Turbane, 3 Figuren 909
Turin, Stadtwappen 912
Tuttlingen, Stadtwappen 950
Tyche von Antiochia (Statue im Vatikan) 953
Tympanon (Pauke) 954
Typhon-Seth (ägyptische Mythologie) 955
Überschnittene Bauglieder 965
Uhr, Fig. 1-3 974
Ulm, Stadtwappen 983
Umbelliseren 988
Korrespondenzblatt zum fünfzehnten Band.
Ausgegeben am 24. Oktober 1889.
H. Hengsten in Wien. Sie finden die vermißte Biographie
im Supplementband des Konversations-Lexikons, der auch das
Register enthalten und die wichtigsten Artikel des Hauptwerks bis
zur Gegenwart fortführen wird.
H. Hoffmann in W. Die Frage, ob der inländische
Besitzer ausländischer Staatspapiere sich der Kouponsteuer des
fremden Staats zu unterwerfen habe, wird von mehreren
Nationalökonomen, so von A. Wagner, Roscher, Vocke u. a.,
bejaht. Die genannten Schriftsteller begründen ihre Ansicht
damit, daß der Inländer, welcher sein Vermögen in
russischen, englischen oder italienischen Staatspapieren
fruchtbringend anlegt, auch seinerseits zur Befriedigung der
Bedürfnisse des Staats, dessen Existenz und Einrichtung er
seinen Zinsertrag verdankt, beitragen müsse. Auch die
Handelswelt rechnete bisher mit der Kouponsteuer als einem
gegebenen Faktor. Der Bankier, welchem Koupons ausländischer
Papiere an Zahlungs Statt gegeben oder verkauft werden, zieht
seinen Kunden die betreffende Steuer ab, da ihm selbst wiederum bei
der Einlösungsstelle diese Summe gekürzt wird.
Gleichwohl hat das deutsche Reichsgericht neuerdings im
entgegengesetzten Sinn erkannt. Nach der Ansicht unsers obersten
Gerichtshofs ist der inländische Besitzer eines
ausländischen Staatspapiers nicht verpflichtet, die von dem
auswärtigen Staat auferlegte Kouponsteuer zu tragen, es sei
denn, daß dieselbe gleichzeitig mit der Emission verfügt
wurde. In dem letztern Fall hat nämlich der Gläubiger
durch den Kauf des Papiers in den Zinsabzug gewilligt. Er hat in
dem Kaufvertrag die Kouponsteuer (als eine Vertragsbedingung)
genehmigt. Anders dagegen liege die Sache, wenn der auswärtige
Staat erst geraume Zeit nach erfolgter Emission die Kouponsteuer
anordne. Hier könne er die Besitzer seiner Papiere in fremden
Staaten nicht zwingen, die Kouponsteuer nachträglich
anzuerkennen. Eine dahin gehende Verordnung habe allerdings
für die eignen Unterthanen, nicht aber für Ausläuder
bindende Kraft. Hielte man an der bisherigen Auffassung der
Nationalökonomen und der Handelswelt fest, so müßte
man dem ausländischen
Schuldner ein Recht zugestehen, das dem Inländer
zugehörige Eigentum einzuziehen. Dies wäre aber um so
bedenklicher, als in geldarmen Ländern die Anleihen gerade auf
das Kapital des Auslandes gerichtet sind.
A. Z. in B. Mambour (richtiger Mambours) ist der Titel
des Stadtvogts oder Schutzherrn, den sich die Stadt Lüttich
zum Schutz ihrer Freiheiten gegen den Bischof zuerst 1465 aus den
benachbarten weltlichen Fürsten wählte.
J. Moser in Mannheim. Der Orden pour le mérite ist
so, wie er auf unsrer Tafel abgebildet wurde, durchaus richtig.
Das Bildnis Friedrichs II. in der Mitte ist eine ganz
außerordentliche Verleihung, und soweit unsre Erkundigungen
reichen, kam eine solche Ausschmückung nur dreimal vor: Kaiser
Wilhelm I. (das Exemplar Friedrich Wilhelms III.), Kronprinz
Friedrich Wilhelm, später Kaiser Friedrich III., und Graf
Moltke. Jedenfalls ist diese Verleihung höchst selten und
gehört nicht zur Regel, und nur letztere war für unsre
Tafel maßgebend.
S. M. in München. Der Name Georg Dannenberg als Inhaber
des durch zahlreiche Romane bekannten Pseudonyms "Golo Raimund"
war nicht der richtige Name des Verfassers, sondern eine Erfindung
des Verlegers Karl Rümpler in Hannover, der auf diese Weise
die Aufmerksamkeit des Publikums von der wirklichen Verfasserin
ablenkte. Als solche hat sich die vor einiger Zeit verstorbene Frau
Bertha Frederich, geborne Heyn, in Hannover, Witwe des ehemaligen
hannöverschen Hofmalers Dr. med. Frederich, herausgestellt.
Einen kurzen Artikel über Golo Raimund wird der schon
erwähnte Register- und Supplementband bringen.
K. M. in Mannheim, und viele andre. Auf eine Anfrage, ob
die Besitzer des Eisernen Kreuzes als "Inhaber" oder als "Ritter"
zu bezeichnen seien, hat die Generalordenskommission erwidert,
daß bezüglich der Frage, inwieweit den Besitzern des
Eisernen Kreuzes das Prädikat "Ritter" gebührt, eine
Allerhöchste Entscheidung nicht ergangen ist. Es stehe
hiernach in dem Belieben der beteiligten Personen, sich "Ritter"
oder "Inhaber" dieser Auszeichnung zu nennen.
1044
Korrespondenzblatt zum fünfzehnten Band.
L.R. in Prag. Allerdings wird das Wort "Investition" auch im
Sinn von "Kapitalanlage" gebraucht. Vielleicht dient es Ihnen, wenn
wir eine Definition anführen, die in der "Zeitschrift für
Eisenbahnen und Dampfschiffahrt der Österreichisch-Ungarischen
Monarchie", 1. Jahrg., 47. Heft, enthalten und vermutlich auf
Professor Dr. L. v. Stein zurückzuführen ist. "Ihrem
Begriff nach ist eine Investition nicht eine Kapitalanlage im
allgemeinen, sondern die Vermehrung der produktiven Kraft irgend
eines Unternehmens durch eine neue, dem alten Kapital
hinzugefügte und mit ihm zur geschäftlichen Einheit
erwachsende neue Kapitalanlage."
v. W. in Berlin. Die Stadt Rom hat erst seit kurzem
(1888) die Wölfin mit den beiden Säuglingen aus ihrem
Wappen entfernt, statt dessen den Wappenschild bekrönt und den
Stern Italiens links neben die Inschrift S. P. Q. R. gesetzt, wie
es unsre Abbildung auch bereits darstellt.
Otto Born, Neumühle-Düben. Das Sultanat Obbi
oder Obbia an der ostafrikanischen Küste liegt im Somalland
nördlich von der Mündung des Flusses Dschuba (Juba) oder
Webi. Nach den italienischen Berichten hat der Landesherr die
Schutzherrschaft Italiens nachgesucht, und dieselbe ist ihm denn
auch nach Prüfung der Verhältnisse zugestanden, die
Thatsache aber in Gemäßheit der Berliner Kolonialakte
den Vertragsmächten mitgeteilt worden. Die Küste wurde
bekanntlich schon früher von der Deutschen Ostafrikanischen
Gesellschaft beansprucht, doch hat das Deutsche Reich den Schutz
über dieselbe nicht übernommen. Die Italiener
beabsichtigen in Obbi eine Kohlenstation anzulegen und von hier
Handelsverbindungen mit dem Innern anzuknüpfen. Eine
Spezialkarte von "Sansibar und dem benachbarten Teil von
Deutsch-Ostafrika" finden Sie im 14. Band.
S. K. in Gotha. Neuere, bei Gelegenheit des hundertsten
Geburtstags angestellte Untersuchungen haben ergeben, daß
August Neander nicht am 16., sondern am 17. Jan. 1789 geboren
ist.
Julius Koch in Breslau; E. Waldeyer in P. Der Kardinal
Charles Martial Allemand Lavigerie wurde 31. Okt. 1825 als Sohn
eines Zolleinnehmers zu Bayonne geboren, wurde im Seminar
St.-Sulpice in Paris zum Geistlichen gebildet und bekleidete
später die Lehrkanzel für Kirchengeschichte an der
Sorbonne. Infolge der Blutthaten in Syrien (1860) ward Lavigerie
mit einer Mission in dieses Land betraut und dadurch allgemein
bekannt, namentlich kam er in nahe Verbindungen mit dem
französischen Kaiserhof. Dann ging Lavigerie nach Rom, wo ihn
Papst Pius IX. zum Hausprälaten ernannte, 1863 wurde er auf
den Bischofsstuhl von Nancy erhoben und 1867 auf den Vorschlag
Napoleons III. zum Erzbischof von Algier ernannt. Hier war er
unermüdlich thätig, er gründete neue Kirchen,
Waisenhäuser für verlassene arabische Kinder und
entwickelte einen außerordentlichen propagandistischen
Missionseifer, so daß er sehr bald in Konflikt mit dem
damaligen Militärgouverneur von Algerien, Mac Mahon, geriet.
Doch wuchs sein Einfluß derart, daß Lavigerie vom Papst
zum Primas des afrikanischen Erdteils ernannt wurde und in der
Folge die Würden eines apostolischen Delegaten für den
Sudân, die Sahara und Äquatorialafrika bekleidete. Auf
dem römischen Konzil (1869) war Lavigerie einer der eifrigsten
Anhänger des Unfehlbarkeitsdogmas, ohne jedoch eine besondere
Rolle zu spielen. LeoXIII. ernannte ihn zum Kardinal und erhob ihn
auf den wiederhergestellten erzbischöflichen Stuhl von
Karthago, doch behielt Lavigerie seine frühere Residenz Algier
bei. Seine Versuche, in die französische Nationalversammlung
gewählt zu werden, schlugen zweimal (1870 und 1871) fehl.
Lavigerie arbeitete seitdem unablässig an seinem großen
religiös-humanitären Werk, der Abschaffung der Sklaverei
in Afrika in Verbindung mit der katholischen Mission. Mit seinen
Predigten und Vorträgen in der St.-Sulpicekirche zu Paris, in
St.-Gudule zu Brüssel und in London hatte er beispiellosen
Erfolg; auch Italien, wo er in Rom, Neapel, Mailand Vorträge
hielt, sucht er für sein Werk zu gewinnen. Schriftstellerisch
bethätigte sich der Kardinal durch Herausgabe von
Lehrbüchern; auch seine akadem. Vorträge über die
"Irrlehren des Jansenismus" erschienen im Druck (1858).
Karl Buchwald in Wien. Ihre Militärangelegenheiten hier
im Korrespondenzblatt zu besprechen, müssen wir aus
Rücksicht für unsre übrigen Leser ablehnen. Wenden
Sie sich an eine deutsche Behörde.
v. W. in Königsberg. Sie finden "Hydrokarbongas" unter
dem Stichwort Wassergas.
v. M. in R. Ruy Blas, der Held des Schauspiels von Victor
Hugo, ist lediglich eine Erfindung des Dichters, der sich selbst
darüber in dem Vorwort ausgesprochen hat. Die Königin ist
zwar dem Namen, aber nicht dem Wesen nach historisch. Die Sache
finden Sie besprochen bei Morel-Fatio, "Études sur
l'Espagne", 5. Serie (Par. 1888), und in einem kürzlich
erschienenen Aufsatz von K. Heigel: "Maria Anna von Neuburg,
Königin von Spanien" (im 7. Hefte der Zeitschrift "Vom Fels
zum Meer" 1888/89).
Karl Zehnder in M. Die Schachspieler zweiten und dritten
Ranges, über welche von verschiedenen Zeitschriften teils
aus Pietät, teils aus besonderer Gunst biographische Notizen
gebracht werden, und die sich auf Hunderte belaufen, können im
Konversations-Lexikon nicht berücksichtigt werden. Einen
Artikel über die "Problemkunst" finden Sie im Register- und
Supplementband, der sich unmittelbar an das Hauptwerk
anschließen und neben dem "Register" der nicht als
selbständige Artikel vorkommenden Schlagworte auch die
notwendig gewordenen Nachträge und Ergänzungen bringen
wird.
H. G. in Charkow. Die Stadt Magdeburg, d.h. der alte Kern
derselben, hat jetzt nur noch eine katholische Kirche; eine zweite
befindet sich in Sudenburg, eine dritte in Neustadt. Die
Liebfrauenkirche steht jetzt als Kirche unbenutzt.
Krauß in Budapest. König Alfons XII. von Spanien
ist erst nach dem Druck des Artikels gestorben, weshalb sein
Todestag nicht erwähnt sein kann. Übrigens ist letzterer
am Schluß des 7. Bandes, der doch wohl längst in Ihrem
Besitz ist, im "Nekrolog" verzeichnet.
Abonnent. Sie müssen unter Skrofeln suchen!
Dr. Rose in M. Das sogen. Baptisterium zu Winland, eins
der im Art. "Baukunst" (S. 496) erwähnten Rundgebäude in
Grönland, soll nach Palfreys "History of New England" eine von
dem Gouverneur Arnold um 1670 erbaute Windmühle sein. Vgl.
Gust. Storm in den "Jahrbüchern der königlichen
Gesellschaft für nordische Altertumskunde in Kopenhagen" 1887,
S. 296.