letztwillige Verfügung (Disposition), Verfügung von Todes
wegen überhaupt, d. h. die einseitige Verfügung, welche
jemand von Todes wegen über sein Vermögen trifft, im
Gegensatz zur zweiseitigen oder vertragsmäßigen; im
engern und eigentlichen Sinn und im Gegensatz zur Schenkung auf den
Todesfall und zum Kodizill (s. d.) eine letztwillige Disposition,
welche eine eigentliche Erbeinsetzung enthält. Derjenige,
welcher ein T. errichtet, wird Testierer (testator, testatrix), der
im T. Bedachte Honorierter genannt. Jedes T. setzt zur
Gültigkeit die Fähigkeit des Erblassers, ein T. zu
errichten (Testierfähigkeit, testamenti factio activa), ferner
die Fähigkeit des eingesetzten Erben, aus einem letzten Willen
etwas zu erwerben (Bedenkfähigkeit), und endlich
regelmäßig die Beobachtung der gesetzlich
vorgeschriebenen Form der Testamentserrichtung voraus. Die
Testierfähigkeit ist ein Ausfluß der persönlichen
Handlungsfähigkeit überhaupt; sie steht also jedem
Geschäftsfähigen zu und ist ebendeshalb nur Kindern und
den wegen Geisteskrankheit entmündigten Personen
vollständig entzogen. Die in ihrer
Geschäftsfähigkeit nur beschränkten Personen, wie
Minderjährige, können nach dem Entwurf eines deutschen
bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 1912), solange sie das 16.
Lebensjahr nicht zurückgelegt haben, kein T. errichten, auch
nicht mit Einwilligung ihres gesetzlichen Vertreters. Nach diesem
Zeitpunkt können sie aber auch ohne diese Einwilligung
testieren. Was die Bedenkfähigkeit anbetrifft, so sind
verschiedene Unfähigkeitsgründe des römischen Rechts
heutzutage unpraktisch; nur in Ansehung juristischer Personen ist
die Erbfähigkeit auf den Fiskus, die Gemeinden, Kirchen und
milden Stiftungen und auf diejenigen juristischen Personen
beschränkt, welchen dieselbe ausdrücklich beigelegt
worden ist. Nach dem Entwurf eines deutschen bürgerlichen
Gesetzbuchs (§ 1759) kann jede juristische Person als Erbe
eingesetzt oder mit einem Vermächtnis bedacht werden. Der Form
nach werden die Testamente in Privattestamente und öffentliche
Testamente eingeteilt. Die Form des römisch-rechtlichen
Privattestaments war die Errichtung desselben unter Zuziehung von
sieben Solennitätszeugen, in deren gleichzeitigem Beisein die
Testamentserrichtung ohne erhebliche Unterbrechung zu vollenden war
(unitas actus, loci et temporis). Die Errichtung des Testaments
konnte auf diese Weise mündlich oder schriftlich geschehen.
War der Testator des Schreibens unkundig, so bedurfte es zur
Unterschrift an seiner Statt der Zuziehung eines achten Zeugen.
Unter Umständen kann jedoch nach gemeinem Recht von diesen
Formen ganz oder teilweise abgesehen werden (privilegiertes T.). So
kann es zur Zeit einer ansteckenden Krankheit nachgelassen werden,
daß die Zeugen nicht gleichzeitig versammelt, sondern einzeln
und getrennt das Erforderliche vornehmen (testamentum pestis
tempore conditum); bei einem auf dem Land errichteten T.
genügt im Notfall die Zuziehung von nur fünf Zeugen
(testamentum ruri conditum); Verfügungen zu gunsten der Kirche
oder milder Stiftungen können ganz formlos errichtet werden
(testamentum ad pias causas), wofern sie nur durch zwei Zeugen
bewiesen werden können. Trifft der Testator im T. nur für
seine Kinder und Kindeskinder Verfügungen, so genügt ein
schriftlicher, datierter Aufsatz, in welchem die Namen der
Deszendenten und ihre Erbteile mit Worten, nicht mit Zahlen,
angegeben sind (testamentum parentis inter liberos). Besonders
privilegiert ist endlich das Soldatentestament, welches nach
römischem Recht, wenn es im Feld errichtet wird, keiner
Förmlichkeit bedarf, wofern nur der Wille des Testators
gewiß ist. Gegenwärtig sind in Deutschland nach dem
Reichsmilitärgesetz vom 2. Mai 1874 (§ 44)
militärische letztwillige Verfügungen gültig, wenn
sie in Kriegszeiten oder während eines Belagerungszustandes
errichtet, vom Testator eigenhändig geschrieben und
unterschrieben oder von demselben wenigstens eigenhändig
unterschrieben und von zwei Zeugen, einem Auditeur oder Offizier,
mit unterzeichnet sind, oder wenn von einem Auditeur oder Offizier
unter Zuziehung zweier Zeugen oder noch eines Auditeurs oder
Offiziers über die mündliche Erklärung des Testators
eine schriftliche Verhandlung aufgenommen und diese dem Testator
vorgelesen sowie von dem Auditeur oder Offizier und den Zeugen oder
von den zugezogenen Auditeuren oder Offizieren unterschrieben
worden ist. Solche privilegierte militärische Verfügungen
verlieren aber ihre Gültigkeit mit dem Ablauf eines Jahrs von
dem Tag ab, an welchem der Truppenteil, zu dem der Testator
gehört, demobil gemacht ist oder der Testator aufgehört
hat, zu dem mobilen Truppenteil zu gehören, oder als
Kriegsgefangener oder als Geisel aus der Gewalt des Feindes
entlassen ist. Dem Privattestament steht das heutzutage die Regel
bildende ösfentliche T. gegenüber, welches nach
römischem Rechte durch die Mitwirkung des Regenten, welcher
das ihm vom Testator überreichte schriftliche T. entgegennahm
(testamentum principi oblatum), errichtet wurde. Inzwischen ist an
dessen Stelle das gerichtliche oder notarielle T. (testamentum
publicum) getreten, sei es, daß der Testator seinen Willen zu
gerichtlichem oder notariellem Protokoll erklärt (testamentum
apud acta conditum), sei es, daß er das schriftlich
abgefaßte T. dem Gericht, Notar und im Ausland auch einem
Konsul zur Verwahrung und zur Eröffnung (Apertur) nach des
Testators Tod übergibt (testamentum judici oblatum). Das
versiegelt übergebene T. wird auch mystisches T. genannt.
Wesentlich ist nach gemeinem Recht bei jedem T. die Einsetzung
eines oder mehrerer Erben; auch kann eine eventuelle Erbeinsetzung
(Einsetzung eines Nacherben) für den Fall ausgesprochen
werden, daß der in erster Linie Eingesetzte (Vorerbe) nicht
Erbe werden würde (s. Substitution). Nach dem Entwurf eines
deutschen bürgerlichen Gesetzbuchs soll jedoch eine
eigentliche Erbeinsetzung zur Gültigkeit des Testaments
künftighin nicht mehr erforderlich sein. Es kann vielmehr auch
nur ein Vermächtnis in dem T. enthalten sein. Der Entwurf
(§ 1911 ff.) kennt ferner außer dem gerichtlichen oder
notariellen (konsularischen) T. das Soldatentestament sowie das in
besonders eiligen Fällen vor dem Vorsteher der Gemeinde unter
Zuziehung von zwei Zeugen errichtete T. Befindet sich ferner der
Testator in einer Ortschaft, einer Straße oder einem
Gebäude, welche infolge einer Krankheit oder sonstiger
außerordentlicher Umstände abgesperrt sind, so kann,
abgesehen von der Errichtung des Testaments vor dem
Gemeindevorstand, dieselbe auch durch mündliche Erklärung
vor drei Zeugen oder durch eine von dem Erblasser unter Angabe des
Ortes und des Tages der Errichtung eigenhändig geschriebene
und unterschriebene Erklärung erfolgen. Auf die letztere Weise
oder vor drei Zeugen kann man auch auf hoher See testieren. Das
bisherige gemeine Recht kennt ferner
609
Testament - Tête-à-tête.
ein gemeinschaftliches T. (testamentum simultaneum). Bei diesem
gemeinschaftlichen T., welches namentlich bei Ehegatten vorkommt,
sind zwei oder mehrere Testamente formell miteinander verbunden.
Gewöhnlich setzen hier die gemeinschaftlichen Testierenden
(Kontestatoren) sich oder Dritte gegenseitig zu Erben ein
(wechselseitiges, reziprokes T.), und ein solches T. wird dann im
Zweifel als ein korrespektives angesehen, d. h. der Bestand der
einen letztwilligen Disposition erscheint als abhängig von dem
der andern; namentlich gilt hier der Widerruf des einen zugleich
auch als solcher des andern Testators. Der Entwurf des deutschen
bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 1913) erklärt jedoch
gemeinschaftliche Testamente für unzulässig. Dem Prinzip
nach besteht völlige Testierfreiheit, d. h. der Testator kann
über seinen Nachlaß frei verfügen; ein Satz,
welcher nur zu gunsten der sogen. Noterben, d. h. der nächsten
Blutsverwandten und des Ehegatten, eine Ausnahme erleidet, welchen
wenigstens der sogen. Pflichtteil zukommen muß. Nur wenn ein
gesetzlicher Enterbungsgrund vorliegt, kann ein solcher Noterbe von
der Erbfolge gänzlich und zwar durch ausdrückliche
Enterbung ausgeschlossen werden (s. Pflichtteil). Endlich kann auch
nach deutschem Recht über Stamm-, Lehns- und
Fideikommißgüter sowie über das Vermögen,
welches nach dem ehelichen Güterrecht dem überlebenden
Ehegatten oder den Kindern verbleiben muß, nicht oder doch
nur in beschränkter Weise letztwillig verfügt werden.
Vgl. Eichhorn, Das T. Musterbuch für letztwillige
Verfügungen nach dem allgemeinen Landrecht etc. (Berl.
1885).
Testament, Altes und Neues, s. Bibel.
Testamentarisch (lat.), letztwillig, ein Testament (s.
d.) betreffend, einem solchen gemäß.
Testamentsvollstrecker (Testamentsexekutoren,
Treuhänder, Salmannen, Testamentarier, Manufideles), die von
dem Erblasser bei Errichtung des letzten Willens mit der
Vollstreckung des letztern und mit der Regulierung des Nachlasses
betrauten Personen. Je nachdem ihnen diese im ganzen oder nur in
Ansehung einzelner Rechtsgeschäfte übertragen ist, wird
zwischen Universal- und Spezialexekutoren unterschieden. Auch ist
es dem Erblasser nach dem Entwurf eines deutschen Zivilgesetzbuchs
unbenommen, für den Fall der Behinderung oder des Hinwegfalls
eines Testamentsvollstreckers eventuell einen anderweiten T. zu
erenennen[sic!].
Testat (lat.), Zeugnis. Testato, mit Hinterlassung eines
Testaments (sterben.)
Testator (Testierer, lat.), derjenige, welcher ein
Testament errichtet; s. Testament.
Teste de Buch, La (spr. test d'bük), Stadt im franz.
Departement Gironde, Arrondisfement Bordeaux, an der
Südküste des Bassins von Arcachon des Atlantischen
Ozeans, durch eine Zweigbahn mit der Bahnlinie Bordeaux-Bayonne
verbunden, hat Seebäder, welche von den Bordelesen stark
besucht werden, bedeutende Austernparke, Seefischerei und (1886)
5235 Einw. Das umliegende Dünenland (Le Buch genannt) ist mit
ausgedehnten Beständen von Kiefern (welche Harz in den Handel
liefern) und Eichen bedeckt.
Testeid, s. Testakte.
Testes (Testiculi, lat.), Hoden.
Testieren (lat.), bezeugen; ein Testament errichten.
Testierfreiheit, s. Erbrecht und Pflichtteil.
Testifikation (lat.), Beweis durch Zeugen; testifizieren,
durch Zeugen nachweisen.
Testikel (lat.), Hode (s. d.).
Testimoninm (lat.), Zeugnis. T. integritatis.
Ledigkeitszeugnis; T. maturitatis, Zeugnis der Reife, welches nach
bestandenem Abiturientenexamen ausgestellt wird; T. morum,
Sittenzeugnis; T. paupertatis, Armutszeugnis (s. d.).
Teston (spr. testóng oder tätóng),
altfranz. Silbermünze im Wert von 10-15 Sous.
Testudo (lat.), Schildkröte; im altrömischen
Heer eine taktische Stellung der Soldaten zum Schutz gegen
Wurfgeschosse und besonders zum Angriff gegen eine befestigte
Stadt, wobei die ganze Heeresabteilung die Schilde über die
Köpfe hielt (vgl. Abbild.);
[siehe Grafik]
Schilddach (Testudo). Relief der Antoninssäule in Rom.
s. auch Aries. Bei den Römern auch s. v. w. Lyra (s. d.),
im 15.-17. Jahrh. s. v. w. Laute (s. d.).
Têt (spr. tä oder tät. Teta),
Küstenfluß im franz. Departement Ostpyrenäen,
entspringt hoch in den Pyrenäen, fließt in vorherrschend
nordöstlicher Richtung und fällt nach 125 km langem Lauf
bei Ste.-Marie de la Salenque in das Mittelländische Meer.
Tetanie (Tetanus intermittens, Tetanille), eine
Krankheit, welche vorzugsweise bei Kindern und jugendlichen
Individuen nach Erkältungen und akuten Krankheiten vorkommt.
Dieselbe äußert sich in anfallsweise auftretenden
tonischen Krämpfen, welche meist in den Fingern beginnen und
sich sodann auf den Arm und die untern Extremitäten, meist
symmetrisch forterstrecken. In der Regel werden vornehmlich die
Beugemuskeln befallen, wodurch die Extremitäten während
des Anfalls in starrer Beugung der verschiedenen Gelenke fixiert
werden. Die Anfälle dauern in manchen Fällen nur
minuten-, in andern stunden- und sogar tagelang. Das
Bewußtsein ist während des Anfalls völlig intakt,
die Schmerzen mäßig. In den freien Zwischenräumen
sind die Nerven abnorm leicht erregbar und die Krämpfe
jederzeit durch Druck auf die größern Arterien und
Nerven der Extremitäten künstlich hervorzurufen. Die
Krankheit dauert meist einige Wochen und endet fast stets in
Genesung. Die Behandlung besteht in elektrischen und
nervenberuhigenden Kuren.
Tetanus (griech.), s. Starrkrampf.
Tetaratasprudel, in Neuseeland, s. Geiser, S. 26, und
Band 7, S. 1025.
Tetartin, s. Albit.
Tetartoëdrie (griech.), s. Kristall, S. 232.
Tête (franz.), Kopf; im Militärwesen die
Spitze, der vorderste Teil eines Truppenkörpers.
Tête-à-tête (franz., "Kopf an Kopf"),
vertrauliche Zusammenkunft, Gespräch unter vier Augen.
610
Tetens - Tetrarch.
Tetens, Johann Nikolaus, Philosoph, geb. 1736 zu
Tetenbühl im Holsteinischen, von 1776 bis 1789 Professor der
Philosophie zu Kiel, hat sich durch seine in Geist und Sprache der
vorkritischen Popularphilosophie verfaßten "Philosophischen
Versuche über die menschliche Natur und ihre Entwickelung"
(Leipz. 1776, 2 Bde.) verdient gemacht. Er starb 1807 in
Kopenhagen. Vgl. Harms, Die Psychologie des Joh. Nik. T. (Berl.
1878).
Teterow, Stadt im Großherzogtum
Mecklenburg-Schwerin, Herzogtum Güstrow, am gleichnamigen See,
Knotenpunkt der Linie Lübeck-Mecklenburgisch-Preußische
Grenze der Mecklenburgischen Friedrich Franz-Bahn und der Eisenbahn
Gnoien-T., hat eine alte, renovierte gotische Kirche, ein neues
Krankenhaus, 2 gotische Stadtthore, ein Amtsgericht,
Eisengießerei und Maschinenfabrikation, eine Dampfmolkerei,
eine Zuckerfabrik, 2 Sägemühlen und (1885) 5991 fast nur
evang. Einwohner.
Tethys, in der griech. Mythologie Tochter des Uranos und
der Gäa, eine Titanide, Gemahlin des Okeanos, Mutter der
Okeaniden und der Stromgötter (nicht zu verwechseln mit
Thetis).
Tetjuschi, Kreisstadt im russ. Gouvernement Kasan, an der
Wolga, mit (1885) 3934 Einw., die sich hauptsächlich mit
Fischerei beschäftigen.
Tetrachloräthylen etc., s. Kohlenstoffchloride.
Tetrachord (griech.), eine Skala oder Folge von vier
Tönen, s. Griechische Musik, S. 729.
Tetradymit, Mineral aus der Ordnung der Metalle,
kristallisiert rhomboedrisch, häufig in Zwillingen und
Vierlingen (woher der Name), kommt aber auch derb vor, ist
zinnweiß bis stahlgrau, nur auf frischer Spaltungsfläche
stark glänzend, Härte 1-2, spez. Gew. 7,4-7,5, besteht
aus Tellur, Schwefel und Wismut Bi2Te2S, scheint aber mit andern
Tellurwismuten nur Eine Spezies zu bilden, deren Tellur- und
Wismutgehalt schwankt, während Schwefel (und Selen)
unwesentlich sind. T. findet sich bei Schemnitz in Ungarn, in
Virginia, Nordcarolina, Montana, etwas abweichend zusammengesetzte
Tellurwismute bei Deutsch-Pilsen in Ungarn, San José in
Brasilien, Cumberland in England.
Tetradynama stamina (griech.-lat.), viermächtige
Staubgefäße, in Zwitterblüten mit 6
Staubgefäßen, von denen 4 länger als die beiden
übrigen sind; Pflanzen mit solchen Blüten bilden die 15.
Klasse des Linneschen Systems, Tetradynamia.
Tetraëder (griech., "Vierflächner"), im weitern
Sinn jede dreiseitige Pyramide; im engern Sinn eine von vier
kongruenten gleichseitigen Dreiecken begrenzte Pyramide mit vier
gleichen dreiseitigen Ecken und vier gleichlangen Kanten, einer der
fünf regulären Körper (s. Körper); in letzterm
Sinn tritt das T. in der Kristallographie als hemiedrische Form des
(regulären) Oktaeders auf.
Tetraëdrit, s. Fahlerz.
Tetraëdrometrie (griech.), eigentlich die
Ermittelung der fehlenden Stücke einer dreiseitigen Pyramide
(eines Tetraeders im weitern Sinn) aus sechs gegebenen
Stücken; neuerdings die Lehre von den Eckenfunktionen, durch
welche dreiseitige Ecken für die Rechnung in ähnlicher
Weise repräsentiert werden wie Winkel durch ihre
trigonometrischen Funktionen. Vgl. Junghann, Tetraedrometrie (Gotha
1863, 2 Tle.).
Tetragon (griech.), s. Viereck.
Tetragonales Kristallsystem, s. v. w. quadratisches
Kristallsystem, s. Kristall, S. 230.
Tetragonia L., Gattung aus der Familie der Aizoaceen,
Kräuter oder Halbsträucher, welche meist an den
Küsten auf der südlichen Halbkugel wachsen, mit
wechselständigen, gestielten, fleischigen Blättern und
achselständigen, gestielten Blüten. T. expansa Murr.
(neuseeländischer Spinat), ein einjähriges, 1 m hohes,
ästiges Kraut mit eirund-rautenförmigen Blättern,
gelblichgrünen Blüten und vierhörnigen, fast[sic!]
sitzenden Früchten, wächst auf Neuseeland, Australien,
den Norfolkinseln, Südamerika und Japan und wird allgemein als
Gemüse benutzt. Es wird seit 1772 auch in Europa
kultiviert.
Tetragonolobus Rivin. (Spargelerbse, Flügelerbse),
Gattung aus der Familie der Papilionaceen, einjährige und
ausdauernde Kräuter mit einzeln oder zu zweien in den
Blattwinkeln stehenden Blüten und vierkantigen,
geflügelten Hülsen. Nur vier Arten. T. purpureus
Mönch. (Spargelklee, englische Erbse), Sommergewächs mit
Kleeblättern, fast rhombischen Blättchen, ähnlichen
Nebenblättern, dunkel blutroten oder dunkelgelben Blüten
und 5 cm langen, mehrsamigen Hülsen; wächst in
Südeuropa und wird seit dem 18. Jahrh. der Hülsen und
Samen halber kultiviert, die ein feines Gemüse liefern.
Tetragynus (griech.), vierweibige Blüten mit vier
Griffeln; daher Tetragynia, im Linnéschen System die
Pflanzengattungen mit vierweibigen Blüten.
Tetrakishexaëder (Pyramidenwürfel),
24-flächige Kristallgestalt des tesseralen Systems, s.
Kristall, S. 230.
Tetraktys (griech.), in der Zahlenlehre der Pythagoreer
die Zahl 10, insofern dieselbe die Summe der vier ersten
natürlichen Zahlen (1+2+3+4) und als Zahl der Weltkörper
sowie der Paare ursprünglicher Gegensätze an sich und in
kosmologischer wie logischer Beziehung der Ausdruck der
Vollkommenhelt ist.
Tetralogie (griech.), s. Trilogie.
Tetrameter (griech., lat. Octonarius), ein aus vier
Doppelfüßen (Dipodien) bestehender Vers, kommt in
trochäischem, iambischem und anapästischem Rhythmus vor
und zwar sowohl katalektisch als akatalektisch, je nachdem der
letzte Fuß um eine Silbe verkürzt oder vollständig
ist. Der iambische katalektische T. findet sich besonders bei den
griechischen Lyrikern und Komikern, der trochäische T. bei den
griechischen Dramatikern, den lateinischen Komikern, um eine
feierliche Bewegung hervorzubringen, in der altspanischen Romanze,
auch in Gedichten Platens (z. B. "Das Grab im Busento"). Der
anapästische (mit einzelnen Spondeen vermischte) T. wurde von
Platen und Prutz, nach dem Vorbild des Aristophanes, für die
Chorstrophen ihrer satirischen Komödien angewendet (s.
Anapäst). - T. heißt auch ein Feldmeßinstrument,
s. Meßkette.
Tetrandrus (griech.), viermännige Blüten mit
vier gleichlangen Staubgefäßen; davon Tetrandria, vierte
Klasse des Linnéschen Systems, Gewächse mit vier
gleichlangen Staubfäden enthaltend.
Tetranychus, s. Milben, S. 607.
Tetrao, Auerhuhn; Tetraonidae (Waldhühner), Familie
aus der Ordnung der Hühnervögel (s. d.); Tetraoninae,
Unterfamilie, die eigentlichen Waldhühner umfassend.
Tetrapolitanische Konfession (Confessio tetrapolitatia),
s. Augsburgische Konfession.
Tetrarch (griech.), in asiat. Staaten, z. B. Galatien,
ein Vierfürst, d. h. einer der vier Beherrscher des Landes;
auch in Judäa kamen dergleichen vor, wenn auch nicht im
striktesten Sinn, z. B. Herodes. Tetrarchie, Herrschaft,
Würde, Bezirk eines Vierfürsten; s. auch Phalanx.
6l1
Tetrasporen - Teucrium.
Tetrasporen, eine Art Sporen bei den Florideen (s. Algen,
S. 346).
Tetrax, Zwergtrappe.
Tetrodon, Kugelfisch.
Tetronerythrin, roter Farbstoff, welcher im Tierreich
weit verbreitet ist, findet sich in den roten Flecken am Kopf
mancher Vögel und kann daraus mit Chloroform ausgezogen
werden. Er löst sich auch in Alkohol, Äther und
Schwefelkohlenstoff, wird durch Chlorwasser und Licht entfärbt
und durch Vitriolöl indigoblau, dann schwarz gefärbt. T.
ist einer der wichtigsten Farbstoffe der Schwämme, findet sich
in fast allen Klassen der wirbellosen Tiere und auch in den
Fischen. Er entspricht dem Blutrot der höhern Tiere und dient
kraft seiner großen Affinität zum Sauerstoff der
Hautatmung. Er tritt daher überall dort in großer Menge
auf, wo bedeutende Mengen Sauerstoff durch die Gewebe aufgenommen
werden sollen, und man trifft ihn an Hautteilen, die in
unmittelbarer Berührung mit Wasser stehen, an den
Atmungsorganen wie in den Kiemen der sitzenden Anneliden, in
Muskeln und ähnlichen Organen wie in dem muskelartigen
Fuß der Muscheltiere. Sitzende Tiere sind reicher an T. als
frei sich bewegende, weil letztere ohnehin genügend mit
sauerstoffhaltigem Wasser in Berührung kommen.
Tetschen, Stadt im nördlichen Böhmen, an der
Mündung der Pulsnitz (Polzen) in die Elbe, Station der
Österreichischen Nordwestbahn und der Böhmischen
Nordbahn, durch Ketten- und Eisenbahnbrücke mit Bodenbach (s.
d.) am andern Elbufer verbunden, ist Sitz einer
Bezirkshauptmannschaft und eines Bezirksgerichts, hat ein 1668 vom
Grafen Maximilian Thun erbautes Schloß (auf 45 m hohem
Felsen), mit schönem Park und Gewächshäusern, 2
Kirchen, eine Handelsschule, Fachschule für Thonindustrie,
eine Schifferschule, eine bedeutende Sparkasse (Einlagen 6 Mill.
Guld.), Baumwollspinnerei, Fabriken für ätherische
Öle, Papier und Knöpfe, Bierbrauerei, Kunstmühle,
Gasanstalt, bedeutenden Handel und (1880) 5330 Einw. T. ist
zugleich Station der Elbdampfschiffahrt und besuchter klimatischer
Kurort. Schöne Partien in der reizenden Umgebung sind der
nordwestlich liegende Schneeberg (694 m), die höchste Erhebung
des nordböhmischen Sandsteingebirges, mit prachtvoller
Aussicht, und Tyssaer Wände, wild zerklüftete
Sandsteinbildungen, dann die nördlich an der Elbe beginnende
Sächsische Schweiz (s. d.). Im Pulsnitzthal zwischen T. und
Bensen ist ein Hauptsitz der böhmischen Baumwollindustrie.
Tettenborn, Friedrich Karl, Freiherr von, berühmter
Reitergeneral im Freiheitskrieg, geb. 19. Febr. 1778 zu Tettenborn
in der damals badischen Grafschaft Sponheim, trat 1794 in
österreichische Militärdienste und stieg schnell zum
Rittmeister auf. In der Schlacht bei Wagram erwarb er sich den
Majorsrang. Nach dem Wiener Frieden begleitete er den Fürsten
Schwarzenberg nach Paris. Bei dem Ausbruch des russischen Kriegs
1812 trat er als Oberstleutnant in russische Dienste. An der Spitze
des Kutusowschen Vortrabs rückte er zuerst wieder in Moskau
ein, verfolgte an der Spitze der leichten Reiterei die Franzosen
bis an die Beresina, nahm dann Wilna, überschritt den Niemen,
drängte Macdonald durch Ostpreußen zurück und
besetzte Königsberg. Zum Obersten ernannt, ging er darauf
über die Weichsel und Oder und rückte, nachdem er sich in
Landsberg mit dem General Tschernischew vereinigt hatte, in Berlin
ein. Von da ward er nach Hamburg entsendet, das er 18. März
1813 besetzte, nachdem er Morand bei Bergedorf auf das linke
Elbufer zurückgeworfen hatte; doch mußte er die Stadt
30. Mai dem anrückenden Davout überlassen. Darauf focht
er unter Wallmoden gegen Davout und gegen Pecheux, nach dessen
Niederlage er 15. Okt. Bremen nahm. Im Januar 1814 ward er
beauftragt, mit einem Korps leichter Reiterei in Frankreich die
Verbindung zwischen den einzelnen Heeren der Alliierten
herzustellen. Nach dem Frieden zog er sich auf seine Güter
zurück, und 1818 trat er aus den russischen Diensten in
badische über. Er brachte hier die Territorialdifferenzen
zwischen Baden und Bayern in Ordnung, war bei Gründung der
Verfassung thätig und ging 1819 als Gesandter nach Wien, wo er
9. Dez. 1845 starb. Vgl. Varnhagen von Ense, Geschichte der
Kriegszüge des Generals T. (Stuttg. 1814).
Tettnang, Oberamtsstadt im württemb. Donaukreis, 7
km vom Bodensee, an der Linie Bretten-Friedrichshafen der
Württembergischen Staatsbahn, 465 m ü. M., hat eine
evangelische und eine kath. Kirche, ein Schloß, ein
Amtsgericht, Hopfen- und Obstbau, Käse- und Malzfabrikation,
Dampfsägemühlen u. (1885) 2267 Einw. T. war ehemals
Hauptort der Grafschaft Montfort-T., kam 1783 an Österreich,
1803 an Bayern und 1810 an Württemberg.
Tetnan (Tetawîn), Stadt auf der Nordküste von
Marokko, links am Martil, 6 km vom Meer, hat eine Citadelle, ist
von hohen Bastionen umgeben und schließt mit besonderer Mauer
das weit sauberere Viertel der Juden ein, welche den
größten Teil des Handels in Händen haben und ein
Drittel der Bevölkerung (ca. 22,000) ausmachen. Die Einfuhr
betrug 1887: 1,232,875, die Ausfuhr 324,950 Frank. Die Einfahrt in
den Fluß verteidigt ein Fort; 1887 liefen 143 Schiffe von
2716 Ton. ein. Die Stadt wurde mehrmals von den Spaniern genommen;
4. Febr. 1860 siegten dieselben unter O'Donnell, der den Titel
Herzog von T. erhielt, hier über die Marokkaner.
Tetzel, s. Tezel.
Teu, chines. Getreidemaß, s. Hwo.
Teubner, Benedictus Gotthelf, Buchhändler, geb. 16.
Juni 1784 zu Großkraußnigk in der Niederlausitz, ward
Buchdrucker, erwarb 1811 die Weinedelsche Buchdruckerei zu Leipzig,
welche er schon seit 1806 geleitet hatte, und die er durch Energie
und Geschick zu einer der bedeutendsten Deutschlands erweiterte.
Daneben gründete er 1832 auch in Dresden eine noch jetzt
bestehende Druckerei. Zu dem Ruf der Firma hat namentlich auch die
Entwickelung beigetragen, welche das 1824 in Verbindung mit der
Druckerei gegründete Verlagsgeschäft genommen, das seit
Jahren auf dem Gebiet der Philologie und des höhern
Unterrichtswesens in Deutschland die erste Stelle behauptet, und
von dessen Unternehmungen die "Bibliotheca scriptorum graecorum et
romanorum Teubneriana" die bekannteste ist. T. starb 21. Jan. 1856
in Leipzig und hinterließ das Geschäft seinen
Schwiegersöhnen Adolf Roßbach u. Albin Ackermann.
Teucer, griech. Heros, s. Teukros.
Teuchern, Stadt im preuß. Regierungsbezirk
Merseburg, Kreis Weißenfels, an der Rippach und der Linie
Weißenfels-Gera der Preußischen Staatsbahn, hat eine
evang. Kirche, ein Amtsgericht, Braunkohlengruben, Solaröl-,
Maschinenöl- und Paraffinfabrikation, Brennerei,
Dampfdrechslerei, 9 Ziegeleien und (1885) 4644 fast nur evang.
Einwohner.
Teucrium L. (Gamander), Gattung aus der Familie der
Labiaten, Kräuter, Halbsträucher oder Sträucher von
sehr verschiedenem Habitus, mit meist einzelnen, selten zu mehreren
achselständigen Blüten. Etwa 100 Arten, weit zerstreut,
viele in den Mittel-
612
Teuerdank - Teufel.
meerländern. T. marum L. (Marum verum L., Katzen-, Marum-
oder Mastixkraut), 30-60 cm hoch, strauchartig, in Südeuropa
und Vorderasien, hat kleine, eirunde, ganzrandige, am Rand etwas
zurückgerollte, unterseits weißlich-filzige Blätter
und rosenrote, an den Enden der Äste lockere Trauben bildende
Blüten. Der Strauch riecht aromatisch kampferartig und
schmeckt bitter und scharf gewürzhaft. Das Kraut lockt die
Katzen an; es wurde früher arzneilich benutzt. T. Scordium L.
(Knoblauchgamander, Skordienkraut), ausdauernd, mit sitzenden,
länglich lanzettlichen, grob gesägten Blättern und
purpurnen Blüten, wächst im gemäßigten Europa
und Asien auf Sumpfwiesen, riecht stark nach Knoblauch und wurde
schon von Hippokrates arzneilich benutzt. T. Chamaedrys L.,
ausdauernd, buschig, immergrün, mit kleinen, gestielten,
länglichen, eingeschnitten gekerbten Blättern und
purpurnen Blüten in beblätterter Traube, wächst in
Mitteldeutschland auf Kalkhügeln und wird wie die erstere Art
als Zierpflanze kultiviert.
Teuerdank (Theuerdank), s. Pfinzing.
Teuerung, s. Teurung.
Teufe, im Bergbau s. v. w. Tiefe; daher Seigerteufe,
senkrechte Tiefe; flache T., Abstand zwischen zwei untereinander
liegenden Punkten auf einer flachen schiefen Ebene; Teufkarte, s.
v. w. Profil; ewige T., die unbeschränkte Ausdehnung einer
Bergbauberechtigung in die Tiefe.