Testament (lat.), im weitern Sinn s. v. w. letzter Wille,

letztwillige Verfügung (Disposition), Verfügung von Todes

wegen überhaupt, d. h. die einseitige Verfügung, welche

jemand von Todes wegen über sein Vermögen trifft, im

Gegensatz zur zweiseitigen oder vertragsmäßigen; im

engern und eigentlichen Sinn und im Gegensatz zur Schenkung auf den

Todesfall und zum Kodizill (s. d.) eine letztwillige Disposition,

welche eine eigentliche Erbeinsetzung enthält. Derjenige,

welcher ein T. errichtet, wird Testierer (testator, testatrix), der

im T. Bedachte Honorierter genannt. Jedes T. setzt zur

Gültigkeit die Fähigkeit des Erblassers, ein T. zu

errichten (Testierfähigkeit, testamenti factio activa), ferner

die Fähigkeit des eingesetzten Erben, aus einem letzten Willen

etwas zu erwerben (Bedenkfähigkeit), und endlich

regelmäßig die Beobachtung der gesetzlich

vorgeschriebenen Form der Testamentserrichtung voraus. Die

Testierfähigkeit ist ein Ausfluß der persönlichen

Handlungsfähigkeit überhaupt; sie steht also jedem

Geschäftsfähigen zu und ist ebendeshalb nur Kindern und

den wegen Geisteskrankheit entmündigten Personen

vollständig entzogen. Die in ihrer

Geschäftsfähigkeit nur beschränkten Personen, wie

Minderjährige, können nach dem Entwurf eines deutschen

bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 1912), solange sie das 16.

Lebensjahr nicht zurückgelegt haben, kein T. errichten, auch

nicht mit Einwilligung ihres gesetzlichen Vertreters. Nach diesem

Zeitpunkt können sie aber auch ohne diese Einwilligung

testieren. Was die Bedenkfähigkeit anbetrifft, so sind

verschiedene Unfähigkeitsgründe des römischen Rechts

heutzutage unpraktisch; nur in Ansehung juristischer Personen ist

die Erbfähigkeit auf den Fiskus, die Gemeinden, Kirchen und

milden Stiftungen und auf diejenigen juristischen Personen

beschränkt, welchen dieselbe ausdrücklich beigelegt

worden ist. Nach dem Entwurf eines deutschen bürgerlichen

Gesetzbuchs (§ 1759) kann jede juristische Person als Erbe

eingesetzt oder mit einem Vermächtnis bedacht werden. Der Form

nach werden die Testamente in Privattestamente und öffentliche

Testamente eingeteilt. Die Form des römisch-rechtlichen

Privattestaments war die Errichtung desselben unter Zuziehung von

sieben Solennitätszeugen, in deren gleichzeitigem Beisein die

Testamentserrichtung ohne erhebliche Unterbrechung zu vollenden war

(unitas actus, loci et temporis). Die Errichtung des Testaments

konnte auf diese Weise mündlich oder schriftlich geschehen.

War der Testator des Schreibens unkundig, so bedurfte es zur

Unterschrift an seiner Statt der Zuziehung eines achten Zeugen.

Unter Umständen kann jedoch nach gemeinem Recht von diesen

Formen ganz oder teilweise abgesehen werden (privilegiertes T.). So

kann es zur Zeit einer ansteckenden Krankheit nachgelassen werden,

daß die Zeugen nicht gleichzeitig versammelt, sondern einzeln

und getrennt das Erforderliche vornehmen (testamentum pestis

tempore conditum); bei einem auf dem Land errichteten T.

genügt im Notfall die Zuziehung von nur fünf Zeugen

(testamentum ruri conditum); Verfügungen zu gunsten der Kirche

oder milder Stiftungen können ganz formlos errichtet werden

(testamentum ad pias causas), wofern sie nur durch zwei Zeugen

bewiesen werden können. Trifft der Testator im T. nur für

seine Kinder und Kindeskinder Verfügungen, so genügt ein

schriftlicher, datierter Aufsatz, in welchem die Namen der

Deszendenten und ihre Erbteile mit Worten, nicht mit Zahlen,

angegeben sind (testamentum parentis inter liberos). Besonders

privilegiert ist endlich das Soldatentestament, welches nach

römischem Recht, wenn es im Feld errichtet wird, keiner

Förmlichkeit bedarf, wofern nur der Wille des Testators

gewiß ist. Gegenwärtig sind in Deutschland nach dem

Reichsmilitärgesetz vom 2. Mai 1874 (§ 44)

militärische letztwillige Verfügungen gültig, wenn

sie in Kriegszeiten oder während eines Belagerungszustandes

errichtet, vom Testator eigenhändig geschrieben und

unterschrieben oder von demselben wenigstens eigenhändig

unterschrieben und von zwei Zeugen, einem Auditeur oder Offizier,

mit unterzeichnet sind, oder wenn von einem Auditeur oder Offizier

unter Zuziehung zweier Zeugen oder noch eines Auditeurs oder

Offiziers über die mündliche Erklärung des Testators

eine schriftliche Verhandlung aufgenommen und diese dem Testator

vorgelesen sowie von dem Auditeur oder Offizier und den Zeugen oder

von den zugezogenen Auditeuren oder Offizieren unterschrieben

worden ist. Solche privilegierte militärische Verfügungen

verlieren aber ihre Gültigkeit mit dem Ablauf eines Jahrs von

dem Tag ab, an welchem der Truppenteil, zu dem der Testator

gehört, demobil gemacht ist oder der Testator aufgehört

hat, zu dem mobilen Truppenteil zu gehören, oder als

Kriegsgefangener oder als Geisel aus der Gewalt des Feindes

entlassen ist. Dem Privattestament steht das heutzutage die Regel

bildende ösfentliche T. gegenüber, welches nach

römischem Rechte durch die Mitwirkung des Regenten, welcher

das ihm vom Testator überreichte schriftliche T. entgegennahm

(testamentum principi oblatum), errichtet wurde. Inzwischen ist an

dessen Stelle das gerichtliche oder notarielle T. (testamentum

publicum) getreten, sei es, daß der Testator seinen Willen zu

gerichtlichem oder notariellem Protokoll erklärt (testamentum

apud acta conditum), sei es, daß er das schriftlich

abgefaßte T. dem Gericht, Notar und im Ausland auch einem

Konsul zur Verwahrung und zur Eröffnung (Apertur) nach des

Testators Tod übergibt (testamentum judici oblatum). Das

versiegelt übergebene T. wird auch mystisches T. genannt.

Wesentlich ist nach gemeinem Recht bei jedem T. die Einsetzung

eines oder mehrerer Erben; auch kann eine eventuelle Erbeinsetzung

(Einsetzung eines Nacherben) für den Fall ausgesprochen

werden, daß der in erster Linie Eingesetzte (Vorerbe) nicht

Erbe werden würde (s. Substitution). Nach dem Entwurf eines

deutschen bürgerlichen Gesetzbuchs soll jedoch eine

eigentliche Erbeinsetzung zur Gültigkeit des Testaments

künftighin nicht mehr erforderlich sein. Es kann vielmehr auch

nur ein Vermächtnis in dem T. enthalten sein. Der Entwurf

(§ 1911 ff.) kennt ferner außer dem gerichtlichen oder

notariellen (konsularischen) T. das Soldatentestament sowie das in

besonders eiligen Fällen vor dem Vorsteher der Gemeinde unter

Zuziehung von zwei Zeugen errichtete T. Befindet sich ferner der

Testator in einer Ortschaft, einer Straße oder einem

Gebäude, welche infolge einer Krankheit oder sonstiger

außerordentlicher Umstände abgesperrt sind, so kann,

abgesehen von der Errichtung des Testaments vor dem

Gemeindevorstand, dieselbe auch durch mündliche Erklärung

vor drei Zeugen oder durch eine von dem Erblasser unter Angabe des

Ortes und des Tages der Errichtung eigenhändig geschriebene

und unterschriebene Erklärung erfolgen. Auf die letztere Weise

oder vor drei Zeugen kann man auch auf hoher See testieren. Das

bisherige gemeine Recht kennt ferner

609

Testament - Tête-à-tête.

ein gemeinschaftliches T. (testamentum simultaneum). Bei diesem

gemeinschaftlichen T., welches namentlich bei Ehegatten vorkommt,

sind zwei oder mehrere Testamente formell miteinander verbunden.

Gewöhnlich setzen hier die gemeinschaftlichen Testierenden

(Kontestatoren) sich oder Dritte gegenseitig zu Erben ein

(wechselseitiges, reziprokes T.), und ein solches T. wird dann im

Zweifel als ein korrespektives angesehen, d. h. der Bestand der

einen letztwilligen Disposition erscheint als abhängig von dem

der andern; namentlich gilt hier der Widerruf des einen zugleich

auch als solcher des andern Testators. Der Entwurf des deutschen

bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 1913) erklärt jedoch

gemeinschaftliche Testamente für unzulässig. Dem Prinzip

nach besteht völlige Testierfreiheit, d. h. der Testator kann

über seinen Nachlaß frei verfügen; ein Satz,

welcher nur zu gunsten der sogen. Noterben, d. h. der nächsten

Blutsverwandten und des Ehegatten, eine Ausnahme erleidet, welchen

wenigstens der sogen. Pflichtteil zukommen muß. Nur wenn ein

gesetzlicher Enterbungsgrund vorliegt, kann ein solcher Noterbe von

der Erbfolge gänzlich und zwar durch ausdrückliche

Enterbung ausgeschlossen werden (s. Pflichtteil). Endlich kann auch

nach deutschem Recht über Stamm-, Lehns- und

Fideikommißgüter sowie über das Vermögen,

welches nach dem ehelichen Güterrecht dem überlebenden

Ehegatten oder den Kindern verbleiben muß, nicht oder doch

nur in beschränkter Weise letztwillig verfügt werden.

Vgl. Eichhorn, Das T. Musterbuch für letztwillige

Verfügungen nach dem allgemeinen Landrecht etc. (Berl.

1885).

Testament, Altes und Neues, s. Bibel.

Testamentarisch (lat.), letztwillig, ein Testament (s.

d.) betreffend, einem solchen gemäß.

Testamentsvollstrecker (Testamentsexekutoren,

Treuhänder, Salmannen, Testamentarier, Manufideles), die von

dem Erblasser bei Errichtung des letzten Willens mit der

Vollstreckung des letztern und mit der Regulierung des Nachlasses

betrauten Personen. Je nachdem ihnen diese im ganzen oder nur in

Ansehung einzelner Rechtsgeschäfte übertragen ist, wird

zwischen Universal- und Spezialexekutoren unterschieden. Auch ist

es dem Erblasser nach dem Entwurf eines deutschen Zivilgesetzbuchs

unbenommen, für den Fall der Behinderung oder des Hinwegfalls

eines Testamentsvollstreckers eventuell einen anderweiten T. zu

erenennen[sic!].

Testat (lat.), Zeugnis. Testato, mit Hinterlassung eines

Testaments (sterben.)

Testator (Testierer, lat.), derjenige, welcher ein

Testament errichtet; s. Testament.

Teste de Buch, La (spr. test d'bük), Stadt im franz.

Departement Gironde, Arrondisfement Bordeaux, an der

Südküste des Bassins von Arcachon des Atlantischen

Ozeans, durch eine Zweigbahn mit der Bahnlinie Bordeaux-Bayonne

verbunden, hat Seebäder, welche von den Bordelesen stark

besucht werden, bedeutende Austernparke, Seefischerei und (1886)

5235 Einw. Das umliegende Dünenland (Le Buch genannt) ist mit

ausgedehnten Beständen von Kiefern (welche Harz in den Handel

liefern) und Eichen bedeckt.

Testeid, s. Testakte.

Testes (Testiculi, lat.), Hoden.

Testieren (lat.), bezeugen; ein Testament errichten.

Testierfreiheit, s. Erbrecht und Pflichtteil.

Testifikation (lat.), Beweis durch Zeugen; testifizieren,

durch Zeugen nachweisen.

Testikel (lat.), Hode (s. d.).

Testimoninm (lat.), Zeugnis. T. integritatis.

Ledigkeitszeugnis; T. maturitatis, Zeugnis der Reife, welches nach

bestandenem Abiturientenexamen ausgestellt wird; T. morum,

Sittenzeugnis; T. paupertatis, Armutszeugnis (s. d.).

Teston (spr. testóng oder tätóng),

altfranz. Silbermünze im Wert von 10-15 Sous.

Testudo (lat.), Schildkröte; im altrömischen

Heer eine taktische Stellung der Soldaten zum Schutz gegen

Wurfgeschosse und besonders zum Angriff gegen eine befestigte

Stadt, wobei die ganze Heeresabteilung die Schilde über die

Köpfe hielt (vgl. Abbild.);

[siehe Grafik]

Schilddach (Testudo). Relief der Antoninssäule in Rom.

s. auch Aries. Bei den Römern auch s. v. w. Lyra (s. d.),

im 15.-17. Jahrh. s. v. w. Laute (s. d.).

Têt (spr. tä oder tät. Teta),

Küstenfluß im franz. Departement Ostpyrenäen,

entspringt hoch in den Pyrenäen, fließt in vorherrschend

nordöstlicher Richtung und fällt nach 125 km langem Lauf

bei Ste.-Marie de la Salenque in das Mittelländische Meer.

Tetanie (Tetanus intermittens, Tetanille), eine

Krankheit, welche vorzugsweise bei Kindern und jugendlichen

Individuen nach Erkältungen und akuten Krankheiten vorkommt.

Dieselbe äußert sich in anfallsweise auftretenden

tonischen Krämpfen, welche meist in den Fingern beginnen und

sich sodann auf den Arm und die untern Extremitäten, meist

symmetrisch forterstrecken. In der Regel werden vornehmlich die

Beugemuskeln befallen, wodurch die Extremitäten während

des Anfalls in starrer Beugung der verschiedenen Gelenke fixiert

werden. Die Anfälle dauern in manchen Fällen nur

minuten-, in andern stunden- und sogar tagelang. Das

Bewußtsein ist während des Anfalls völlig intakt,

die Schmerzen mäßig. In den freien Zwischenräumen

sind die Nerven abnorm leicht erregbar und die Krämpfe

jederzeit durch Druck auf die größern Arterien und

Nerven der Extremitäten künstlich hervorzurufen. Die

Krankheit dauert meist einige Wochen und endet fast stets in

Genesung. Die Behandlung besteht in elektrischen und

nervenberuhigenden Kuren.

Tetanus (griech.), s. Starrkrampf.

Tetaratasprudel, in Neuseeland, s. Geiser, S. 26, und

Band 7, S. 1025.

Tetartin, s. Albit.

Tetartoëdrie (griech.), s. Kristall, S. 232.

Tête (franz.), Kopf; im Militärwesen die

Spitze, der vorderste Teil eines Truppenkörpers.

Tête-à-tête (franz., "Kopf an Kopf"),

vertrauliche Zusammenkunft, Gespräch unter vier Augen.

610

Tetens - Tetrarch.

Tetens, Johann Nikolaus, Philosoph, geb. 1736 zu

Tetenbühl im Holsteinischen, von 1776 bis 1789 Professor der

Philosophie zu Kiel, hat sich durch seine in Geist und Sprache der

vorkritischen Popularphilosophie verfaßten "Philosophischen

Versuche über die menschliche Natur und ihre Entwickelung"

(Leipz. 1776, 2 Bde.) verdient gemacht. Er starb 1807 in

Kopenhagen. Vgl. Harms, Die Psychologie des Joh. Nik. T. (Berl.

1878).

Teterow, Stadt im Großherzogtum

Mecklenburg-Schwerin, Herzogtum Güstrow, am gleichnamigen See,

Knotenpunkt der Linie Lübeck-Mecklenburgisch-Preußische

Grenze der Mecklenburgischen Friedrich Franz-Bahn und der Eisenbahn

Gnoien-T., hat eine alte, renovierte gotische Kirche, ein neues

Krankenhaus, 2 gotische Stadtthore, ein Amtsgericht,

Eisengießerei und Maschinenfabrikation, eine Dampfmolkerei,

eine Zuckerfabrik, 2 Sägemühlen und (1885) 5991 fast nur

evang. Einwohner.

Tethys, in der griech. Mythologie Tochter des Uranos und

der Gäa, eine Titanide, Gemahlin des Okeanos, Mutter der

Okeaniden und der Stromgötter (nicht zu verwechseln mit

Thetis).

Tetjuschi, Kreisstadt im russ. Gouvernement Kasan, an der

Wolga, mit (1885) 3934 Einw., die sich hauptsächlich mit

Fischerei beschäftigen.

Tetrachloräthylen etc., s. Kohlenstoffchloride.

Tetrachord (griech.), eine Skala oder Folge von vier

Tönen, s. Griechische Musik, S. 729.

Tetradymit, Mineral aus der Ordnung der Metalle,

kristallisiert rhomboedrisch, häufig in Zwillingen und

Vierlingen (woher der Name), kommt aber auch derb vor, ist

zinnweiß bis stahlgrau, nur auf frischer Spaltungsfläche

stark glänzend, Härte 1-2, spez. Gew. 7,4-7,5, besteht

aus Tellur, Schwefel und Wismut Bi2Te2S, scheint aber mit andern

Tellurwismuten nur Eine Spezies zu bilden, deren Tellur- und

Wismutgehalt schwankt, während Schwefel (und Selen)

unwesentlich sind. T. findet sich bei Schemnitz in Ungarn, in

Virginia, Nordcarolina, Montana, etwas abweichend zusammengesetzte

Tellurwismute bei Deutsch-Pilsen in Ungarn, San José in

Brasilien, Cumberland in England.

Tetradynama stamina (griech.-lat.), viermächtige

Staubgefäße, in Zwitterblüten mit 6

Staubgefäßen, von denen 4 länger als die beiden

übrigen sind; Pflanzen mit solchen Blüten bilden die 15.

Klasse des Linneschen Systems, Tetradynamia.

Tetraëder (griech., "Vierflächner"), im weitern

Sinn jede dreiseitige Pyramide; im engern Sinn eine von vier

kongruenten gleichseitigen Dreiecken begrenzte Pyramide mit vier

gleichen dreiseitigen Ecken und vier gleichlangen Kanten, einer der

fünf regulären Körper (s. Körper); in letzterm

Sinn tritt das T. in der Kristallographie als hemiedrische Form des

(regulären) Oktaeders auf.

Tetraëdrit, s. Fahlerz.

Tetraëdrometrie (griech.), eigentlich die

Ermittelung der fehlenden Stücke einer dreiseitigen Pyramide

(eines Tetraeders im weitern Sinn) aus sechs gegebenen

Stücken; neuerdings die Lehre von den Eckenfunktionen, durch

welche dreiseitige Ecken für die Rechnung in ähnlicher

Weise repräsentiert werden wie Winkel durch ihre

trigonometrischen Funktionen. Vgl. Junghann, Tetraedrometrie (Gotha

1863, 2 Tle.).

Tetragon (griech.), s. Viereck.

Tetragonales Kristallsystem, s. v. w. quadratisches

Kristallsystem, s. Kristall, S. 230.

Tetragonia L., Gattung aus der Familie der Aizoaceen,

Kräuter oder Halbsträucher, welche meist an den

Küsten auf der südlichen Halbkugel wachsen, mit

wechselständigen, gestielten, fleischigen Blättern und

achselständigen, gestielten Blüten. T. expansa Murr.

(neuseeländischer Spinat), ein einjähriges, 1 m hohes,

ästiges Kraut mit eirund-rautenförmigen Blättern,

gelblichgrünen Blüten und vierhörnigen, fast[sic!]

sitzenden Früchten, wächst auf Neuseeland, Australien,

den Norfolkinseln, Südamerika und Japan und wird allgemein als

Gemüse benutzt. Es wird seit 1772 auch in Europa

kultiviert.

Tetragonolobus Rivin. (Spargelerbse, Flügelerbse),

Gattung aus der Familie der Papilionaceen, einjährige und

ausdauernde Kräuter mit einzeln oder zu zweien in den

Blattwinkeln stehenden Blüten und vierkantigen,

geflügelten Hülsen. Nur vier Arten. T. purpureus

Mönch. (Spargelklee, englische Erbse), Sommergewächs mit

Kleeblättern, fast rhombischen Blättchen, ähnlichen

Nebenblättern, dunkel blutroten oder dunkelgelben Blüten

und 5 cm langen, mehrsamigen Hülsen; wächst in

Südeuropa und wird seit dem 18. Jahrh. der Hülsen und

Samen halber kultiviert, die ein feines Gemüse liefern.

Tetragynus (griech.), vierweibige Blüten mit vier

Griffeln; daher Tetragynia, im Linnéschen System die

Pflanzengattungen mit vierweibigen Blüten.

Tetrakishexaëder (Pyramidenwürfel),

24-flächige Kristallgestalt des tesseralen Systems, s.

Kristall, S. 230.

Tetraktys (griech.), in der Zahlenlehre der Pythagoreer

die Zahl 10, insofern dieselbe die Summe der vier ersten

natürlichen Zahlen (1+2+3+4) und als Zahl der Weltkörper

sowie der Paare ursprünglicher Gegensätze an sich und in

kosmologischer wie logischer Beziehung der Ausdruck der

Vollkommenhelt ist.

Tetralogie (griech.), s. Trilogie.

Tetrameter (griech., lat. Octonarius), ein aus vier

Doppelfüßen (Dipodien) bestehender Vers, kommt in

trochäischem, iambischem und anapästischem Rhythmus vor

und zwar sowohl katalektisch als akatalektisch, je nachdem der

letzte Fuß um eine Silbe verkürzt oder vollständig

ist. Der iambische katalektische T. findet sich besonders bei den

griechischen Lyrikern und Komikern, der trochäische T. bei den

griechischen Dramatikern, den lateinischen Komikern, um eine

feierliche Bewegung hervorzubringen, in der altspanischen Romanze,

auch in Gedichten Platens (z. B. "Das Grab im Busento"). Der

anapästische (mit einzelnen Spondeen vermischte) T. wurde von

Platen und Prutz, nach dem Vorbild des Aristophanes, für die

Chorstrophen ihrer satirischen Komödien angewendet (s.

Anapäst). - T. heißt auch ein Feldmeßinstrument,

s. Meßkette.

Tetrandrus (griech.), viermännige Blüten mit

vier gleichlangen Staubgefäßen; davon Tetrandria, vierte

Klasse des Linnéschen Systems, Gewächse mit vier

gleichlangen Staubfäden enthaltend.

Tetranychus, s. Milben, S. 607.

Tetrao, Auerhuhn; Tetraonidae (Waldhühner), Familie

aus der Ordnung der Hühnervögel (s. d.); Tetraoninae,

Unterfamilie, die eigentlichen Waldhühner umfassend.

Tetrapolitanische Konfession (Confessio tetrapolitatia),

s. Augsburgische Konfession.

Tetrarch (griech.), in asiat. Staaten, z. B. Galatien,

ein Vierfürst, d. h. einer der vier Beherrscher des Landes;

auch in Judäa kamen dergleichen vor, wenn auch nicht im

striktesten Sinn, z. B. Herodes. Tetrarchie, Herrschaft,

Würde, Bezirk eines Vierfürsten; s. auch Phalanx.

6l1

Tetrasporen - Teucrium.

Tetrasporen, eine Art Sporen bei den Florideen (s. Algen,

S. 346).

Tetrax, Zwergtrappe.

Tetrodon, Kugelfisch.

Tetronerythrin, roter Farbstoff, welcher im Tierreich

weit verbreitet ist, findet sich in den roten Flecken am Kopf

mancher Vögel und kann daraus mit Chloroform ausgezogen

werden. Er löst sich auch in Alkohol, Äther und

Schwefelkohlenstoff, wird durch Chlorwasser und Licht entfärbt

und durch Vitriolöl indigoblau, dann schwarz gefärbt. T.

ist einer der wichtigsten Farbstoffe der Schwämme, findet sich

in fast allen Klassen der wirbellosen Tiere und auch in den

Fischen. Er entspricht dem Blutrot der höhern Tiere und dient

kraft seiner großen Affinität zum Sauerstoff der

Hautatmung. Er tritt daher überall dort in großer Menge

auf, wo bedeutende Mengen Sauerstoff durch die Gewebe aufgenommen

werden sollen, und man trifft ihn an Hautteilen, die in

unmittelbarer Berührung mit Wasser stehen, an den

Atmungsorganen wie in den Kiemen der sitzenden Anneliden, in

Muskeln und ähnlichen Organen wie in dem muskelartigen

Fuß der Muscheltiere. Sitzende Tiere sind reicher an T. als

frei sich bewegende, weil letztere ohnehin genügend mit

sauerstoffhaltigem Wasser in Berührung kommen.

Tetschen, Stadt im nördlichen Böhmen, an der

Mündung der Pulsnitz (Polzen) in die Elbe, Station der

Österreichischen Nordwestbahn und der Böhmischen

Nordbahn, durch Ketten- und Eisenbahnbrücke mit Bodenbach (s.

d.) am andern Elbufer verbunden, ist Sitz einer

Bezirkshauptmannschaft und eines Bezirksgerichts, hat ein 1668 vom

Grafen Maximilian Thun erbautes Schloß (auf 45 m hohem

Felsen), mit schönem Park und Gewächshäusern, 2

Kirchen, eine Handelsschule, Fachschule für Thonindustrie,

eine Schifferschule, eine bedeutende Sparkasse (Einlagen 6 Mill.

Guld.), Baumwollspinnerei, Fabriken für ätherische

Öle, Papier und Knöpfe, Bierbrauerei, Kunstmühle,

Gasanstalt, bedeutenden Handel und (1880) 5330 Einw. T. ist

zugleich Station der Elbdampfschiffahrt und besuchter klimatischer

Kurort. Schöne Partien in der reizenden Umgebung sind der

nordwestlich liegende Schneeberg (694 m), die höchste Erhebung

des nordböhmischen Sandsteingebirges, mit prachtvoller

Aussicht, und Tyssaer Wände, wild zerklüftete

Sandsteinbildungen, dann die nördlich an der Elbe beginnende

Sächsische Schweiz (s. d.). Im Pulsnitzthal zwischen T. und

Bensen ist ein Hauptsitz der böhmischen Baumwollindustrie.

Tettenborn, Friedrich Karl, Freiherr von, berühmter

Reitergeneral im Freiheitskrieg, geb. 19. Febr. 1778 zu Tettenborn

in der damals badischen Grafschaft Sponheim, trat 1794 in

österreichische Militärdienste und stieg schnell zum

Rittmeister auf. In der Schlacht bei Wagram erwarb er sich den

Majorsrang. Nach dem Wiener Frieden begleitete er den Fürsten

Schwarzenberg nach Paris. Bei dem Ausbruch des russischen Kriegs

1812 trat er als Oberstleutnant in russische Dienste. An der Spitze

des Kutusowschen Vortrabs rückte er zuerst wieder in Moskau

ein, verfolgte an der Spitze der leichten Reiterei die Franzosen

bis an die Beresina, nahm dann Wilna, überschritt den Niemen,

drängte Macdonald durch Ostpreußen zurück und

besetzte Königsberg. Zum Obersten ernannt, ging er darauf

über die Weichsel und Oder und rückte, nachdem er sich in

Landsberg mit dem General Tschernischew vereinigt hatte, in Berlin

ein. Von da ward er nach Hamburg entsendet, das er 18. März

1813 besetzte, nachdem er Morand bei Bergedorf auf das linke

Elbufer zurückgeworfen hatte; doch mußte er die Stadt

30. Mai dem anrückenden Davout überlassen. Darauf focht

er unter Wallmoden gegen Davout und gegen Pecheux, nach dessen

Niederlage er 15. Okt. Bremen nahm. Im Januar 1814 ward er

beauftragt, mit einem Korps leichter Reiterei in Frankreich die

Verbindung zwischen den einzelnen Heeren der Alliierten

herzustellen. Nach dem Frieden zog er sich auf seine Güter

zurück, und 1818 trat er aus den russischen Diensten in

badische über. Er brachte hier die Territorialdifferenzen

zwischen Baden und Bayern in Ordnung, war bei Gründung der

Verfassung thätig und ging 1819 als Gesandter nach Wien, wo er

9. Dez. 1845 starb. Vgl. Varnhagen von Ense, Geschichte der

Kriegszüge des Generals T. (Stuttg. 1814).

Tettnang, Oberamtsstadt im württemb. Donaukreis, 7

km vom Bodensee, an der Linie Bretten-Friedrichshafen der

Württembergischen Staatsbahn, 465 m ü. M., hat eine

evangelische und eine kath. Kirche, ein Schloß, ein

Amtsgericht, Hopfen- und Obstbau, Käse- und Malzfabrikation,

Dampfsägemühlen u. (1885) 2267 Einw. T. war ehemals

Hauptort der Grafschaft Montfort-T., kam 1783 an Österreich,

1803 an Bayern und 1810 an Württemberg.

Tetnan (Tetawîn), Stadt auf der Nordküste von

Marokko, links am Martil, 6 km vom Meer, hat eine Citadelle, ist

von hohen Bastionen umgeben und schließt mit besonderer Mauer

das weit sauberere Viertel der Juden ein, welche den

größten Teil des Handels in Händen haben und ein

Drittel der Bevölkerung (ca. 22,000) ausmachen. Die Einfuhr

betrug 1887: 1,232,875, die Ausfuhr 324,950 Frank. Die Einfahrt in

den Fluß verteidigt ein Fort; 1887 liefen 143 Schiffe von

2716 Ton. ein. Die Stadt wurde mehrmals von den Spaniern genommen;

4. Febr. 1860 siegten dieselben unter O'Donnell, der den Titel

Herzog von T. erhielt, hier über die Marokkaner.

Tetzel, s. Tezel.

Teu, chines. Getreidemaß, s. Hwo.

Teubner, Benedictus Gotthelf, Buchhändler, geb. 16.

Juni 1784 zu Großkraußnigk in der Niederlausitz, ward

Buchdrucker, erwarb 1811 die Weinedelsche Buchdruckerei zu Leipzig,

welche er schon seit 1806 geleitet hatte, und die er durch Energie

und Geschick zu einer der bedeutendsten Deutschlands erweiterte.

Daneben gründete er 1832 auch in Dresden eine noch jetzt

bestehende Druckerei. Zu dem Ruf der Firma hat namentlich auch die

Entwickelung beigetragen, welche das 1824 in Verbindung mit der

Druckerei gegründete Verlagsgeschäft genommen, das seit

Jahren auf dem Gebiet der Philologie und des höhern

Unterrichtswesens in Deutschland die erste Stelle behauptet, und

von dessen Unternehmungen die "Bibliotheca scriptorum graecorum et

romanorum Teubneriana" die bekannteste ist. T. starb 21. Jan. 1856

in Leipzig und hinterließ das Geschäft seinen

Schwiegersöhnen Adolf Roßbach u. Albin Ackermann.

Teucer, griech. Heros, s. Teukros.

Teuchern, Stadt im preuß. Regierungsbezirk

Merseburg, Kreis Weißenfels, an der Rippach und der Linie

Weißenfels-Gera der Preußischen Staatsbahn, hat eine

evang. Kirche, ein Amtsgericht, Braunkohlengruben, Solaröl-,

Maschinenöl- und Paraffinfabrikation, Brennerei,

Dampfdrechslerei, 9 Ziegeleien und (1885) 4644 fast nur evang.

Einwohner.

Teucrium L. (Gamander), Gattung aus der Familie der

Labiaten, Kräuter, Halbsträucher oder Sträucher von

sehr verschiedenem Habitus, mit meist einzelnen, selten zu mehreren

achselständigen Blüten. Etwa 100 Arten, weit zerstreut,

viele in den Mittel-

612

Teuerdank - Teufel.

meerländern. T. marum L. (Marum verum L., Katzen-, Marum-

oder Mastixkraut), 30-60 cm hoch, strauchartig, in Südeuropa

und Vorderasien, hat kleine, eirunde, ganzrandige, am Rand etwas

zurückgerollte, unterseits weißlich-filzige Blätter

und rosenrote, an den Enden der Äste lockere Trauben bildende

Blüten. Der Strauch riecht aromatisch kampferartig und

schmeckt bitter und scharf gewürzhaft. Das Kraut lockt die

Katzen an; es wurde früher arzneilich benutzt. T. Scordium L.

(Knoblauchgamander, Skordienkraut), ausdauernd, mit sitzenden,

länglich lanzettlichen, grob gesägten Blättern und

purpurnen Blüten, wächst im gemäßigten Europa

und Asien auf Sumpfwiesen, riecht stark nach Knoblauch und wurde

schon von Hippokrates arzneilich benutzt. T. Chamaedrys L.,

ausdauernd, buschig, immergrün, mit kleinen, gestielten,

länglichen, eingeschnitten gekerbten Blättern und

purpurnen Blüten in beblätterter Traube, wächst in

Mitteldeutschland auf Kalkhügeln und wird wie die erstere Art

als Zierpflanze kultiviert.

Teuerdank (Theuerdank), s. Pfinzing.

Teuerung, s. Teurung.

Teufe, im Bergbau s. v. w. Tiefe; daher Seigerteufe,

senkrechte Tiefe; flache T., Abstand zwischen zwei untereinander

liegenden Punkten auf einer flachen schiefen Ebene; Teufkarte, s.

v. w. Profil; ewige T., die unbeschränkte Ausdehnung einer

Bergbauberechtigung in die Tiefe.

Meyers Konversationslexikon Band 15 · 第 177 / 302 段