9. Wachsendes öffentliches Wirken.

(1840-1844).

Das Jahr 1840 bezeichnet auch für das Königreich Sachsen, wie für

Preußen durch die Thronbesteigung Friedrich Wilhelm IV., eine neue

Epoche der politischen Entwickelung. In Sachsen bestieg in jenem Jahre

kein neuer Fürst den Thron des Landes, aber ein neuer Geist erfüllte

das Leben des Staates. Zum ersten Male trat hier vor Allem das Gefühl

der Solidarität gesammtdeutscher Volksinteressen in der Bürgerschaft

wie im Landtag lebendig hervor. Was 1837 bei der Vertreibung der

sieben Göttinger nur von einigen Hunderten unverantwortlicher Bürger

gewagt worden war: dem verletzten deutschen Verfassungsrecht gegenüber

den unbeugsamen Rechtssinn des deutschen Bürgerthums zur Geltung zu

bringen, dasselbe vertrat schon in dem am 10. November 1839 eröffneten

Landtag der alte ehrenwerthe und maßvolle Veteran des Sächsischen

Verfassungsrechtes, Eisenstuck, der in seiner Person eigentlich weit

mehr den genügsamen Dresdner Localpatriotismus, als die schwungvolle

Opposition des Voigtlandes und gar Leipzigs vertrat; Leipzig war und

blieb für Eisenstuck vielmehr immer eine Quelle der Abneigung. Und

dennoch befürwortete dieser vorsichtige maßvolle Mann bei Zusammentritt

des Landtages den Antrag v. Dieskau's „die Uebereinstimmung der Kammer

mit dem Beschluß der badenschen Volkskammer über diesen empörenden

Vorgang, gegen die Regierung aber die zuversichtliche Erwartung zu

erklären, dieselbe werde die constitutionellen Rechte der Bundesstaaten

beim Bundestage zu wahren wissen.“ Diesem Antrag, über den v.

Watzdorf Bericht erstattete, trat die zweite Kammer einstimmig bei

und richtete außerdem zwei andere Anträge von nationaler Bedeutung

an die Regierung: auf Errichtung eines Bundesstaatsgerichtshofes

und auf Veröffentlichung der Bundesprotocolle. Seltsamerweise

erlangten diese beiden Anträge sogar die Zustimmung der ersten

Kammer, während das Haus der Sächsischen Lords selbstverständlich die

Einmischung des Volkshauses in den hannöverschen Verfassungsbruch als

bundesverfassungswidrig[37] zurückwies. Die Regierung lehnte aber

selbst die von beiden Kammern beschlossenen Anträge im Landtagsabschied

ab: die Veröffentlichung der Bundesbeschlüsse, da diese „lediglich zur

inneren Geschäftsordnung des Bundestags gehöre“ (!), die Befürwortung

eines Bundesstaatsgerichtshofes, weil hierzu „im Hinblick auf die

Verhältnisse Sachsens (!) ohnedies keine Veranlassung vorliege.“

Damit war rund heraus erklärt, daß die Regierung gemeindeutsche

Angelegenheiten überhaupt nicht kenne, mindestens den Kammern nur

gestatte, den engsten sächsischen Standpunkt an Deutsche Fragen zu

legen.

Aber auch in innern Fragen zeigte sich die Regierung von einer

bemerkenswerthen Beschränktheit des Gesichtspunktes, voll der größten

Aengstlichkeit gegen die freiheitlichen Forderungen der Zeit. Die

Verfassung von 1831 enthielt alle Keime zu gesunder freiheitlicher

Entwickelung. Bis zum Jahre 1840 war es, wie gezeigt wurde, die

Regierung, welche aus freiem Antrieb diese Keime förderte und

pflegte. Nun auf einmal verrieth sie die entschlossene Absicht, jeden

neuen Trieb und jede Entwickelung über das Gegebene und Vollendete

hinaus zu unterdrücken. Dies offenbarte sich zuerst, als dem Landtag

von 1839 das dem letzten Landtage versprochene Preßgesetz von der

Regierung vorgelegt wurde. Die Kammer ernannte -- so sehr war

der Einfluß der Opposition schon gewachsen -- den Wortführer der

Liberalen, Carl Todt, zum Referenten über das Gesetz. Und Todt und die

Preßgesetz-Deputation (Commission) schlugen so umfassende Aenderungen

an dem zopfig-reactionairen Regierungsentwurfe vor, daß die Regierung

vorzog, das ganze Gesetz zurückzuziehen. Mochte man das nun auch als

ein Zeichen ihrer Schwäche ansehen, da sie den parlamentarischen

Principienkampf scheute und mindestens in der zweiten Kammer einer

Niederlage entgegensah, so beharrte sie doch ruhig auf ihrem

Verbietungs-Standpunkt der freien Presse gegenüber und schien einen

gleich überlebten Standpunkt einzunehmen auf einem anderen Gebiet,

an welches sich mit einer uns heute kaum begreiflichen Erregung die

Interessen aller Staatsbürger damals hefteten: auf dem Gebiete der

Strafrechtspflege und des Strafprocesses. Sachsen hatte 1838 ein neues

Strafgesetzbuch erhalten, welches, wahrhaft human und wissenschaftlich

gearbeitet, leider das letzte große Denkmal der Regierungskunst

Bernhard's von Lindenau sein sollte. Weimar und Altenburg hatten

dieses Gesetz ohne Weiteres bei sich eingeführt. Neben diesem

wahrhaft modernen Gesetze aber stand in Sachsen im Strafverfahren

der alte Inquisitionsproceß in widerlicher Blüthe, in allen seinen

Schattenseiten nur verstärkt durch die unselige Zerrissenheit der

Sächsischen Gerichtshoheit. Neben dem Staat schaltete in der Hand

eines ungebildeten, verarmten Landadels die Patrimonialgerichtsbarkeit

über Ehre und Freiheit der Gerichtseingesessenen. Längst hatte

der Sächsische Liberalismus die Forderung erhoben, daß die ganze

Strafrechtspflege nur vom Staat geübt werden dürfe, daß als

Grundlage des Strafprocesses das Anklageverfahren, Oeffentlichkeit

und Mündlichkeit des Processes anerkannt werden müsse. Die

Fortgeschrittensten machten der Regierung sogar graulich durch das

Verlangen nach Schwurgerichten. Allen diesen Verlangen setzte die

Regierung bisher ein absolutes _non possumus_ entgegen.

Ursachen und bewegende Fragen genug, um in weiten Kreisen des Volkes

Interesse an politischen Dingen, ja Aufregung und Gährung zu erzeugen!

Bis 1840 hatte das Sächsische Volk in politischen Dingen, namentlich

in inneren Verfassungsfragen, fast überall im Stande paradiesischer

Unschuld gelebt und die Fürsorge für sein Wohl der erleuchteten

und wohlmeinenden Regierung überlassen, aus deren Händen es 1831

die Verfassung empfangen hatte. Nun aber hatte es vom Baume der

Erkenntniß gegessen und sah bestürzt ein, daß sehr viel faul und

verbesserungsbedürftig sei in dem geträumten Paradiese. Keiner hat

diese Erkenntniß geschickter und rühriger gefördert, als Robert Blum.

Als nächster und willkommenster Anlaß zu einer großartigen

Demonstration für die Freiheit der Presse und die gewaltige,

unüberwindliche Macht des gedruckten Wortes bot zu Beginn des Jahres

1840 die Feier sich dar, welche Leipzig, der Centralsitz des deutschen

Buchhandels, das Hauptquartier der deutschen Schriftstellerwelt jener

Tage, für den 24. Juni 1840 vorbereitete, d. h. der vierhundertjährige

#Jahrestag der Erfindung der Buchdruckerkunst#. Schon in seiner

Stellung beim Theater -- Blum war zu Anfang des Jahres erster

Cassirer geworden und führte daneben das Secretariat fort -- war

Blum bei der Zusammensetzung des großen Vorbereitungscomité nicht zu

umgehen; noch weniger vermöge seiner Stellung als Schriftsteller und

Agitator. Die Protocolle über die Comitésitzungen, die Blum geführt

hat, weisen nach, wie er hauptsächlich den politisch-nationalen und

fortschrittlich-demonstrativen Charakter des Festes gegenüber dem

ursprünglichen Project eines bloßen Zunftjubiläums nachdrücklich

betont und endlich damit durchdringt. Die Austrittserklärungen der

„Angstmichel“ des Comité, nachdem die Sache diese Wendung genommen,

sind von erschütternder Komik. Blum und einem andern, später

vielgenannten Mitgliede des Comité, dem späteren Oberbürgermeister

Leipzigs, Koch, war es hauptsächlich zu danken, daß das Fest

gefeiert wurde Leipzigs und Deutschlands würdig, als ein Fest der

Gedankenfreiheit, mächtig zündend in den Gemüthern der Theilnehmer[38],

so daß selbst der lederne Historiograph Leipzigs, Große, sich bei

einem Rückblick auf das Fest zu der Erkenntniß aufschwingt[39], es sei

in Ordnung gewesen, daß man es weder als Zunft- noch als Literatur-

oder Kunstfest gefeiert habe, „denn die Erfindung der Buchdruckerkunst

ist zum Auferstehungsmorgen der Literatur, zum Erlöser des Geistes

geworden; ohne sie wäre die Reformation ohnstreitig in dem engen

Augustinerkloster erstickt; Gutenberg ist ein Mann des deutschen

Volkes und nicht blos der Krämer und Händler, die sich von seiner

Erfindung nähren. So nahm das Volk das große Fest auf; es freute

sich der Entfesselung des Geistes und nicht der Kunst, die Tausenden

Brot bringt.“ Selbst Gottfried Hermann's Festrede in der Aula verließ

die bis dahin unausrottbare Gewohnheit aller akademischen Festreden

Leipzigs, olympisch-langweilig zu sein, und schwang sich in klassischem

Latein auf zu einem zürnenden Protest gegen jede Knebelung der

Denkfreiheit. Das sinnige Festspiel im Theater war von Blum arrangirt.

Das nächste war, daß die zahlreichen Schriftsteller, die in Leipzig

ihren Sitz hatten und die sich und ihre Arbeit durch das große Fest

besonders gehoben fühlten, zu einem „#Literatenverein#“ zusammentraten.

Der Verein begann bald nach dem Fest (Winter 1840/41) seine zunächst

gesellige Wirksamkeit[40]. Blum gehörte zu seinen Gründern, von 1841

an zu dessen Vorstand. Vom Januar 1842 an nahm der Verein die Form

an, in welcher er später viel Rühmliches wirkte für die Würde und

Interessengemeinschaft des Schriftstellerstandes sowohl, als für

die Freiheit der Presse und des geschriebenen und gedruckten Wortes

und endlich für das Autorrecht. „Sein Zweck ist nicht ästhetischer

Art“ sagt § 2 des Statuts vom Februar 1842, „sein Zweck ist nicht

politischer Art -- er wird über allgemeine staatliche Verhältnisse

keine Gesammtmeinung aufstellen wollen. Sein Zweck ist ein moralischer“

(sagt § 4). „Gemeinsame Beachtung, Prüfung, Berathung und Entschließung

hinsichtlich aller der Verhältnisse, welche die Ehre und die Interessen

des Literatenstandes, der Literatur und der Presse angehen: das

ist sein Zweck.“ § 5 machte den Mitgliedern zur Pflicht: „alle

dahin einschlagenden Angelegenheiten, die den Vortheil und die Ehre

der Literatur und der Presse betreffen, im Vereine zur Kenntniß

und zur Sprache zu bringen, damit ein allseitiges Einverständniß

hierüber möglich werde und nöthigenfalls die öffentliche Darlegung

des Gesammtwillens erfolgen könne“. „Nachdruck, gesetzlicher und

ungesetzlicher Zustand der Presse, Handhabung der Censur, diese drei

Punkte wird seinerseits der Leipziger Literatenverein zu Gegenständen

unausgesetzter Berathung und Entschließung machen.“

Die erste Mitgliederliste des Vereins führt schon 44 Schriftsteller,

Professoren und Buchhändler auf, z. B. Prof. Biedermann, Robert Blum,

Prof. Braune, Friedr. und Heinr. Brockhaus, A. Buddeus, Diezmann, Prof.

Flathe, Georg Günther, Jul. Hammer, M. Held, Rob. Heller, Herloßsohn,

Salomon Hirzel, J. P. Jordan, J. Kaufmann (den geistvollen Mitarbeiter

der von Kuranda begründeten Grenzboten), Prof. Klotz, Adv. Koch (den

späteren Bürgermeister), Gust. Kühne, Heinrich Laube, Albert Lortzing,

Marggraff, Dr. Jul. Michaelis, E. M. Oettinger, Karl Reimer, Dr.

Schletter, Fr. Steger, Prof. Theile, Dr. R. Treitschke, Dr. Weinlig

(den späteren Minister), Prof. Weiske, Otto und Georg Wigand, Prof.

Wuttke -- und selbst den Censor Prof. Bülau! Im Herbst 1842 war die

Mitgliederzahl schon auf das Doppelte gestiegen. Die Jahresberichte

und Mitgliederverzeichnisse der kommenden Jahre zeigen, in welchem

Maße sich dieser Verein aus ganz Deutschland Gelehrte, Buchhändler,

Schriftsteller angliedert. So zu sagen über Nacht war er eine Macht

geworden, die erste kraftvolle Organisation und Association des

Schriftstellerstandes in Deutschland.

Noch wirkungsvoller für die unmittelbare Gegenwart war jedoch die

vornehmlich von Robert Blum 1840 bewirkte Gründung des Leipziger

#Schillervereins#. An den Jahresfesten des Vereins konnte die

eigenthümlichste Begabung seines Gründers, die gewaltige Rednergabe

Blum's, ihre größten Triumphe feiern, da er es vorzüglich verstand,

„diesen Schillerfesten durch eine künstliche Mischung des politischen

mit dem poetischen Elemente einen immer frischen Reiz und eine

nicht unwichtige Einwirkung, besonders auf den niederen Bürgerstand

zu verleihen.“[41] Man braucht nur Blum's zu den Schillerfesten

gehaltene Reden[42] nachzulesen, um diesem Urtheil des Sächsischen

Geschichtsschreibers durchaus beizutreten, der übrigens durchaus nicht

allzu nachsichtig und liebevoll über Blum urtheilt[43]. Das erste

Schillerfest fand am 9. November 1840 statt. Blum hielt die Festrede;

schon in dieser ersten Rede erklärte er:

„Aber wie unendlich bedeutend auch die sittliche und poetische Größe

Schiller's sein mag: es giebt noch eine andere, in der neuesten

Zeit vorzugsweise erkannte Seite seines Wesens, die ihn mit tausend

Liebesbanden festkettet an die Herzen seiner Nation und ihn zum Muster

und Vorbilde macht für die edelsten Bestrebungen der Vergangenheit,

der Gegenwart und Zukunft: es ist dies seine #historisch-prophetische#

Bedeutung, sein Kampf für Wahrheit, Völkerwohl und Freiheit. Werfen

wir einen Blick auf den innigen Zusammenhang seiner Schöpfungen mit

den Ereignissen seiner Zeit.“ Diese Betrachtung bildet den Kern der

ersten Rede. Sofort wird natürlich der Schiller-Verein zu Leipzig in

den reactionären Organen des Bundestages, Hannovers &c. verdächtigt,

ein politischer Verein zu sein, Götzendienst zu treiben durch einen

Tanz um eine alte Weste Schiller's, die der Verein besitzt &c. Darauf

antwortet Blum sehr scharf in seiner Rede zum Schillerfest 1842:

„Im Aerger darüber, daß die Völker nicht mehr tanzen wollen nach

den elenden Melodien dieser schlechten Musikanten, erfanden sie

jenen Tanz. Die Verblendeten, die keuchend arbeiten um Sündenlohn an

einem schmachvollen Werke, glaubten mit jenem Märchen den gewaltigen

Ausbruch unserer Empfindungen übertäuben zu können, der sich kundgab,

als wir uns der Heiligkeit geschworener Eide erinnerten[44] und des

frevelhaften Spiels, das hin und wieder damit getrieben wird.“

Er wirft nun die Frage auf: „Was feiern wir am Schillerfeste?“ und

beantwortet sie dahin: „Seit dem halben Jahrhundert, wo Schiller

gelebt und gewirkt, haben wir einen weiten Raum durchlaufen: das

Vaterland war zerrissen und zerstückelt durch den Eigennutz derer,

die es zunächst hätten hüten sollen, und wir trugen das schmachvolle

Joch der Fremdherrschaft; wir rüttelten wieder an unseren Ketten,

zersprengten sie und setzten Gut und Blut an unsere Befreiung, an

unsere Freiheit; wir empfanden schnöden Undank und grobe Täuschung, die

schon entkeimende Frucht unseres Blutes wurde abgestreift vom Sturm

der Willkür, der Gedanke und das Wort gefesselt und die begeisterte

Vaterlandsliebe geächtet; wir suchten und fanden andere Bahnen zu neuem

Wirken und ringen noch immer nach dem Verlorenen. Schiller hat uns

begleitet auf dem ganzen weiten Wege, hat Jubel und Freude, Schmerz

und Entrüstung, Muth und Ausdauer, Duldung und Ergebung, Kraft und

Begeisterung, Mäßigung und Klugheit in unsere Seelen gehaucht....

Der schwierige Weg ist zurückgelegt, vor uns liegt eine offene, eine

ebene Bahn. Nicht weil unsere gerechten Forderungen befriedigt, die

Güter uns gewährt sind, die wir prompt vorausbezahlten, sondern weil

die Gesinnung, die sie erstrebt, so stark geworden im Vaterlande,

daß sie unwiderstehlich ist; weil die Forderung so tausendstimmig

laut geworden, daß man ihr nicht mehr Schweigen gebieten kann, weil

man endlich erkannt hat, #was# uns Noth thut, um stark und frei zu

werden. Was vor einem Jahrzehnt noch leiser Wunsch und tiefe Sehnsucht

einzelner Herzen war, was ausgesprochen als Hochverrath galt, um

deßwillen Hunderte in den Kerkern schmachteten, Hunderte dem Vaterlande

den Rücken kehren mußten -- es ist heute der #ausgesprochene# Wunsch,

die laute Forderung jedes Ehrenmannes; es erschallt aus allen Gauen,

aus jedem Herzen, aus jedem Munde; es erschallt selbst von den

Festtafeln der Fürsten; ‚Ein einiges, großes, starkes Vaterland! Fest

wie seine Berge‘[45]. Die Idee hat gesiegt; sie ist Fleisch und Blut,

ist allmächtig geworden trotz aller Verfolgung und Unterdrückung, sie

wird verwirklicht werden trotz aller Schranken und Widerstrebungen.“

Um die volle Wirkung solcher Reden auf die Zeitgenossen zu würdigen,

muß man sich versetzen in die Tage, da sie gehalten wurden. Diejenigen,

die damals jung gewesen und dem Redner zu Füßen saßen und heute in

Ehren ergraut sind, haben dem Verfasser wiederholt erklärt, daß Worte

von solcher Kühnheit, Kraft und patriotischer Klarheit bis dahin in

Leipzig noch nicht vernommen worden seien. Durch diese Reden allein

schon gewann Blum seit Beginn der vierziger Jahre den Ruf, der erste

Redner Leipzigs zu sein. Aber nicht minder kühn, schneidig und klar

führte Robert Blum den Kampf um die höchsten Güter der Nation in

der #Presse#. Zunächst bediente er sich dazu der seiner Richtung

verwandten Tagesblätter, vor Allem der schon genannten „#Sächsischen

Vaterlandsblätter#“, die vornehmlich durch Blum's Mitarbeiterschaft,

unter der Redaction seines Schwagers Georg Günther, weit über Leipzig

und Sachsen hinaus das Organ des nationalen Liberalismus jener Tage

geworden sind. In diesem Blatte hat er unermüdlich die Forderungen,

die Schwächen und Fehler der Zeit, namentlich die furchtbaren Mißgriffe

und Sünden des damaligen geheimen und schriftlichen Strafverfahrens,

den Fluch der Censur, die Rechte der Landtage gegenüber den Regierungen

&c. zur Sprache gebracht. Denn noch dauerten die segensreichen Tage des

Ministeriums Lindenau für Sachsen fort, noch hoffte Blum, manches Wort,

das er freimüthig in den „Vaterlandsblättern“ niedergelegt, werde in

Dresden an hoher Stelle gute Statt finden.

Er wurde freilich in dieser Erwartung schon erheblich getäuscht,

als die Vaterlandsblätter von Dresden im Jahre 1841 nach Leipzig

übersiedelten. Da wollte er selbst das wichtige Parteiorgan käuflich

an sich bringen und bewarb sich um die Concession zur Herausgabe

des Blattes. Doch wurde ihm diese rundweg versagt, weil man ihn für

einen gemeingefährlichen Menschen hielt. Man besaß damals eine schöne

Offenheit, den Leuten, denen man wohlwollte, so etwas rund heraus zu

sagen. Blum blieb also einfacher Mitarbeiter der Vaterlandsblätter.

Doch schlugen seine Artikel täglich in weiteren Kreisen ein. Wir

Heutigen können uns von der Wirkung, welche die den Zeitgenossen

mundgerechtesten Artikel Blum's ausübten, kaum mehr eine Vorstellung

machen. Einige derselben, wie seine Abhandlung darüber, ob der Pfarrer

Weidig in seiner Untersuchungshaft in Darmstadt sich selbst entleibt

habe oder ermordet worden sei, wurde in mehr als zehntausend Abdrücken

verbreitet -- obwohl oder vielleicht gerade weil Blum darin die

heute als völlig irrig erkannte Meinung begründete, daß Weidig das

Opfer eines politischen Meuchelmordes (verübt durch seinen eigenen

Untersuchungsrichter) geworden sei[46]. Deutlich erkennbar für Jeden

war der intime Zusammenhang der journalistischen Arbeit Blum's mit

dem Auftreten der liberalen Opposition im sächsischen Landtage. Die

„Vaterlandsblätter“ warfen in die Massen dieselben Schlagworte der

Partei, welche später im „Landhause“ zu Dresden von der Linken aus

erhoben wurden. Aus den Briefen Blum's an Johann Jacoby, die mir

vorliegen, ist zweifellos, daß das journalistische Zusammenwirken

Blum's mit der parlamentarischen Opposition Sachsens ein durchaus

planmäßiges war. Vor jeder Landtagscampagne wurde in Leipzig das

gemeinsame Zusammenwirken zwischen Blum und den Abgeordneten in den

Zielen und Mitteln festgestellt[47].

Ein ehrendes Zeugniß für Blum's Gerechtigkeitssinn und Wahrheitsliebe

bei seinen journalistischen Arbeiten, zugleich einen schönen Beweis für

das Ansehen der Vaterlandsblätter in den höchsten Kreisen deutscher

Bildung bietet nachstehender Brief Blum's vom 9. September 1842 an

Prof. Nees von Esenbeck in Breslau[48]. Prof. v. Esenbeck hatte eine

Notiz der Vaterlandsblätter über die Breslauer philosophische Facultät

berichtigt und diese Berichtigung sendet nun Blum ein mit den Worten:

(Ich habe) „den angenehmen Auftrag zu erfüllen, der mir von der

Redaction der Sächsischen Vaterlandsblätter zu Theil wurde, Ihnen für

Ihr überaus freundliches Briefchen zu danken und Ihnen in der Einlage

den Beweis zu liefern, daß wir Ihrem gefl. und gerechten Wunsche mit

Vergnügen und aus Pflichtgefühl entsprochen haben. Daß die Mittheilung,

aus einer unverfänglichen und durchaus unbetheiligten Quelle fließend,

Aufnahme fand, bedarf keiner Entschuldigung; daß aber die Facultät

auf ungerechte Weise gekränkt wurde, ist uns sehr schmerzlich, wenn

auch dieses unangenehme Gefühl nicht von einer sehr wohlthuenden

Beischmeckung frei ist. Wir haben nämlich dadurch die -- wenn auch

nur briefliche -- Bekanntschaft eines Ehrenmannes gemacht, der mit

einer leider immer seltener werdenden Offenheit und Zutraulichkeit

die Wahrheit vertritt und nicht an der Redlichkeit einer offen

angesprochenen Gesinnung zweifelt: ich meine Ihre uns höchst ehrenvolle

Bekanntschaft. Genehmigen Sie demnach mit dem verbindlichsten Danke für

Ihre freundliche und wohlwollende Meinung, für Ihr ehrendes Vertrauen

die Versicherung innigster Verehrung von Ihrem ganz ergebensten Robert

Blum.“

In gleich energischer Weise, wie durch die Tagespresse, suchte Blum

aber auch durch #billige politische Schriften# zu wirken. Von 1840 gab

er mit Steger den „#Verfassungsfreund#“ heraus, ein Lieferungswerk,

durch welches das Volk über wichtige Zeitfragen des Staatslebens

aufgeklärt werden sollte. Die Vorrede zum ersten Bändchen, welches eine

Abhandlung Stegers über Absolutismus und constitutionelle Monarchie

enthielt, war folgendes „Vorwort“ Blum's vorausgeschickt, das wir

vollständig mittheilen, da es eines der schönsten Zeugnisse der

nationalen und maßvollen Gesinnung des Mannes darstellt.

Die Zeit, in der wir leben, ist eine der schönsten und größten, die

es je gegeben. Eine gewaltige Bewegung hat sich der ganzen Welt

bemächtigt, Alles will mit Kraft vorwärts, und auch unser herrliches

Vaterland hat sich dem neuen Streben der Völker angeschlossen. Jeder

Bürger ist bei diesem Ringen zwischen Altem und Neuem betheiligt,

die Kräfte jedes Einzelnen werden in Anspruch genommen, jeder

Staatsangehörige hat die Pflicht, den großen Ereignissen des Tages,

die auch sein Wohl oder Wehe entscheiden, seine Aufmerksamkeit zu

schenken und sich für oder wider auszusprechen.

Eine ruhige Prüfung der gewichtigen Fragen, die auf die Gestaltung

unseres öffentlichen Lebens von entscheidendem Einflusse sind,

thut daher vor allem Noth. Keine Leidenschaft, kein Irrthum, am

wenigsten absichtliche Lüge, dürfen sich in die Erörterung der Formen

und Einrichtungen, die für das Staatsleben die passendsten sind,

mischen, sollen wir anders unsere Entscheidung richtig abgeben. Zu

dieser Entscheidung sind aber Alle berufen und berechtigt, Arme

wie Reiche, Mächtige wie Schwache, Hohe wie Niedere, denn das

Vaterland umschlingt alle Staatsbürger mit gleichem Bande, und

was ihm widerfährt, Gutes oder Böses, das hat auch jeder Einzelne

mitzuempfinden.

Die jetzige Zeit ist zu einer ruhigen Prüfung wohl vorzugsweise

geeignet. Ein tiefer Friede umfängt das ganze Vaterland von der

Eider bis zur Donau, vom Rhein bis zur Weichsel, und es hat nicht

den Anschein, als ob der Bürger und der Landmann durch Kriegsruf

sobald wieder aus ihrer Ruhe aufgescheucht werden sollten. Im

Innern herrscht dieselbe gedeihliche Ruhe, mit einer glücklichen

Betriebsamkeit gepaart. Alle Hände sind rüstig am Werk, die Künste

des Friedens zu pflegen, und Recht und Gesetze finden die Wartung,

welche diese wichtigsten Stützen des Staats in Anspruch nehmen

dürfen. Vorzüglich ist es aber das Verfassungswesen, dem die meiste

Theilnahme, der Regierungen wie des Volkes, sich zuwendet, und das

zugleich im entschiedensten Sinne, bald mit theilnehmender Liebe,

bald mit erbitterter Abneigung, besprochen wird.

Dieses Verfassungswesen und Alles, was daran sich knüpft, näher

zu beleuchten, ist der Zweck unseres „Verfassungsfreundes.“ In

den Kreis unserer Besprechung gehören daher sämmtliche wichtige

Zeitfragen, z. B. über constitutionelles Princip überhaupt, über

Preßfreiheit, Oeffentlichkeit und Mündlichkeit, deutsche Einheit,

Gemeindeverfassung u. s. w. u. s. w. Wir werden alle diese

Gegenstände nach der Reihe besprechen und uns dabei bemühen, mit

Ausscheidung alles Ungehörigen und namentlich alles gelehrten Krames,

das einfache Verhältniß jeder Sache so darzulegen, wie es dem

gesunden Verstande des schlichten Bürgers sich darstellen muß. Denn

nicht etwa eine besonders hoch-, vielleicht auch #ver#bildete Classe

von Staatsangehörigen haben wir bei unserm Werke im Auge, sondern

wünschen vielmehr die Gesammtheit aller denkenden Bürger zu Lesern

zu haben, um uns mit ihnen über die wichtigsten Zeitinteressen zu

verständigen.

Das Gefühl unserer Einheit als großes Volk der Deutschen ist

lebendiger erwacht, denn je. Gott sei gelobt, daß dem so ist, denn

unsere Einheit ist unsere Kraft und unser Glück. Es genügt aber

nicht, daß wir uns als Deutsche zusammenstellen, wenn der Franzose

über den Rhein schreit oder der Russe von seinen Steppen aus den

Kantschu zeigt; wollen wir wahrhaft ein eines Volk sein, so müssen

wir auch einig sein. Diese Einigkeit wird bedeutend vorbereitet

werden, wenn wir uns selbst kennen lernen, wenn wir uns genau

Rechenschaft darüber ablegen, was uns in unsern Verhältnissen Noth

thut, und welche Staatseinrichtungen und Gesetze unsern Bedürfnissen

am anpassendsten sind.

#Nach unserer besten, innersten Ueberzeugung können wir nur Eines

finden, das uns in Deutschland zur Einheit und zur Einigkeit

zu führen vermag -- die Durchbildung eines freien deutschen

Verfassungslebens.# Nur das allen freien Männern inwohnende Gefühl

der Selbstachtung kann dem Deutschen die Würde geben, die er in

den schweren Kämpfen mit dem Auslande, welche vielleicht bald

bevorstehen, so nöthig hat, und nur die unter constitutionellen

Regierungsformen so innige Verschmelzung von Staat und Volk, wie

die hier stattfindende fortwährende Betheiligung der Bürger an

allen Staatsangelegenheiten, #vermögen uns das Selbstbewußtsein zu

verleihen, das uns lehrt, für jede, selbst die entfernteste Provinz

wie# =ein= #Mann einzustehen, und für die Ehre des deutschen Namens,

für die Wohlfahrt des Gesammtvaterlandes jeden Augenblick Blut und

Leben zu opfern#.

Es ist daher der constitutionelle Standpunkt, von dem wir in diesen

Blättern ausgehen. Nur für Bürger constitutioneller Staaten und

Freunde freier deutscher Verfassungen überhaupt schreiben wir,

nicht für Leute, die dem Staatsbürger blos Pflichten zuerkennen

und von keinen Rechten desselben wissen wollen. Leidenschaftliches

Parteinehmen ist jedoch unsere Sache nicht. Wir sind zu sehr Freunde

des deutschen Volkscharakters, um nicht zwei seiner schönsten

Eigenschaften -- Mäßigung und unparteiische Gerechtigkeit -- ihrem

vollen Werthe nach anzuerkennen.

Der Leipziger Censor scheint kein Freund der „zwei schönsten

Eigenschaften des deutschen Volkscharakters, Mäßigung und

unparteiischer Gerechtigkeit,“ gewesen zu sein oder aber diese

Eigenschaften in dem Verfassungsfreund nicht gefunden zu haben, denn

nur zwei von Steger bearbeitete Hefte ließ er passiren. Als 1843 das

dritte Heft, das erste aus Blum's Feder, über das Wesen der Presse,

erscheinen sollte, wurde das Unternehmen durch die Censur unterdrückt.

Rasch wurde derselbe Plan unter anderem Namen und in anderer noch

glücklicherer Form von Blum verfolgt. Von 1843 an ließ er mit Steger

das #Taschenbuch „Vorwärts“# erscheinen, das von großem Einfluß

auf die Zeitgenossen gewesen ist. Alle bedeutenderen politischen

Schriftsteller und Dichter der Zeit haben dafür Beiträge geliefert; von

den Politikern C. Th. Welcker, Hecker, Johann Jacoby, Heinrich Simon,

L. Walesrode, Arnold Ruge und Andere, von den Dichtern Mosen, Herwegh,

Fallersleben, Freiligrath, Robert Prutz und eine große Zahl Anderer,

selbst Ludwig Uhland, von dem die schönen „Gedichte vom Verfasser des

armen Gauls“ herrühren. Doch nannte sich Uhland nicht[49]. Fast rührend

lesen sich die Bettelbriefe, die Blum an die Gesinnungsgenossen in

ganz Deutschland ergehen läßt um Beiträge für das liebste Kind seines

Schaffens, das Taschenbuch. So schreibt er am 28. Octbr. an Johann

Jacoby:

„Mein sehr geehrter Herr und Freund! Habgierige Eltern wissen die

Pathen ihrer Kinder schon darauf aufmerksam zu machen, wenn der

Geburtstag der Kleinen herankommt, damit ihnen das übliche Geschenk

nicht entgeht. Von allem armen Volk aber sind die Schriftsteller das

unverschämteste, und so werden Sie's begreiflich finden, daß ich

geradezu komme und Sie höflichst an das Pathengeschenk mahne, welches

Sie meinem literarischen Kindchen „Vorwärts“ gewissermaßen schuldig

sind. Sie kennen nebenbei die Lästerzunge der Welt und können unmöglich

wollen, daß ein armes Kind, dem Sie Ihren Namen gütigst geliehen,

so ohne alle Unterstützung von Ihnen sich durchschlage, da man Ihre

glänzenden Vermögensumstände in dieser Beziehung kennt und weiß, daß

Sie ohne Opfer die reichsten Gaben spenden können.“

Vor das Volk aber trat das Taschenbuch, als es 1843 zum ersten Male

erschien, mit der vollen Siegeszuversicht und dem vollen Vertrauen

in die gute Sache, die Blum bis an sein Ende in sich getragen. „Wir

bringen unser Tagebuch im Frühling, in der Zeit der am reichsten

prangenden Natur.... Wohl behaupten manche kleinmüthige Seelen, es sei

Herbst im Vaterlande und der Winter nahe, weil die Stürme brausen und

es finster wird am Horizont. Laßt es stürmen.... Was in schweren und

drangvollen Zeiten gesäet wurde in die Herzen des Volkes, was gedüngt

wurde mit dem Blute von Tausenden, was entkeimte in dem milden Thaue

eines langen Friedens und an der Sonne der allmächtig fortschreitenden

Bildung eines kräftigen sittlichen Volkes -- das #vernichtet kein

Sturm#, dagegen ist das finstere Unwetter einer augenblicklich

mächtigen Reaction wirkungslos. -- Beschränkt, dämmt, unterdrückt,

verbietet, confiscirt, bevormundet die Schrift und das Wort, verfolgt

und verdammt die Vorkämpfer der Zeit, wirkt auf die öffentliche Meinung

durch die Heucheleien und Lügen der ‚guten‘ Presse, laßt die Männer des

Fortschrittes schmähen und verleumden nach Herzenslust, beschränkt und

beaufsichtigt den Lehrstuhl und die Kanzel, gewährt keine von allen

Forderungen der Gegenwart und müht Euch ab Tag und Nacht, das Rad der

Geschichte zurück zu drehen, #den Geist der Zeit zwingt Ihr nicht#“[50].

Inzwischen war allerdings, wie dieses Vorwort sagt, auch in Sachsen

„das finstere Unwetter einer mächtigen Reaction“ hereingebrochen.

Aber mit nichten schien es so, als solle diese Macht nur eine

„augenblickliche“ sein.

Unter größerer Erregung der Gemüther, als sie je zuvor in Sachsen

erlebt worden, war der Landtag Ende 1842 zusammengetreten. Selbst

nach Dresden hatte sich der Gährungsstoff übertragen, der in Leipzig

nun schon seit Jahren heimisch war. In Dresden hatten Gutzkow,

Mosen, Berthold Auerbach ihren Wohnsitz genommen; 1841 war auch der

gewaltigste und philosophisch-dialektisch geschulteste politische

Schriftsteller der Zeit, Arnold Ruge, nach Dresden gezogen und hatte

seine „Jahrbücher für Wissenschaft und Kunst“ die aus Halle durch die

preußische Censur vertrieben waren, nach Dresden geflüchtet, wo das

liberale Entgegenkommen Lindenau's ihnen Schutz bot. Um den mächtigen

fesselnden Geist dieses Mannes sammelte sich bald eine Schaar kühn

aufstrebender jüngerer Männer; auch mit Blum stand Ruge im regsten

Verkehr. Den Verlag der Ruge'schen Jahrbücher hatte der tapfere Otto

Wigand in Leipzig übernommen. Da geschah das Unerhörte, mindestens

seit Unterdrückung der „Biene“ in Sachsen nicht mehr Erlebte: Anfang

1843 wurden die Jahrbücher unterdrückt. Dieselbe Behörde, welche

Anfangs eine Concession für die Jahrbücher, als für eine rein

wissenschaftliche Zeitschrift für unnöthig erklärt hatte, ertheilte

später aus eigenem Antrieb dem Verleger eine solche auf Widerruf,

um nachher durch Entziehung der Concession das Blatt unterdrücken

zu können. Das geschah, als Anfang 1843 Preußen dazu drängte. Die

Beschwerde Ruge's und Wigand's über diesen flagranten Fall war für

die Opposition sehr schätzbares Material, als sie an die Berathung

des neuen Preßgesetzes schritt. Die große Dürre des Jahres 1842,

die namentlich in den ärmeren Landestheilen eine völlige Mißernte

geschaffen, das gleichzeitige Auftreten der Kartoffelkrankheit,

zahlreiche große Brände, welche u. A. die Städte Oschatz, Sayda und

Adorf fast ganz verzehrten, erfüllten große Kreise des Volkes mit

schmerzlichem Leid und trugen zur allgemeinen Erregung der Gemüther bei.

Abermals hatte die Opposition sich verstärkt, als der Landtag eröffnet

wurde. Die entschiedenste Richtung hatte in Oberländer aus Zwickau

(späterem Märzminister), Tzschukke aus Meißen, Schumann aus Stollberg

Zuwachs gewonnen. Ihnen schlossen sich in den meisten Fragen an Heinr.

Brockhaus aus Leipzig und Schröder aus Rochlitz. Auch in ihren Erfolgen

war die Opposition weit glücklicher, als bisher. Diesmal blieb es

nicht bei der 1839 von Lindenau gerühmten „schönen Eigenthümlichkeit

der Sächsischen Kammer, keine Adresse zu erlassen.“ Als vielmehr Todt

auch diesmal seinen Antrag auf Erlaß einer Adresse einbrachte, traten

ihm Viele bei, da dies die einzige Gelegenheit sei, wo die Kammer ohne

das Hemmniß der ersten Kammer ihre Wünsche und Beschwerden vortragen

könne. Und als selbst Lindenau der Kammer das Recht zur einseitigen

Berathung einer Adresse bestritt, stimmten viele Abgeordnete, die auf

den beiden früheren Landtagen den Adreßantrag Todt's bekämpft hatten,

demselben nun zu, so daß er zum ersten Male in der zweiten Kammer eine

Majorität erlangte. Minister Könneritz erklärte nun rund heraus, daß

die Adresse ohne vorherige Austragung der Principfrage nicht angenommen

werden könne, worauf die zweite Kammer, tief verstimmt durch ein so

schroffes Auftreten, zur Wahrung ihres Rechtes beschloß, die Adresse

dem Protocoll einzuverleiben.

Das beim letzten Landtag gescheiterte Preßgesetz legte die Regierung

dem Landtag abermals zur Berathung vor[51]. Der Zustand der Presse

in Sachsen war ein schlechthin unleidlicher, eines constitutionellen

Staates einfach unwürdiger. Sie unterlag der reinen Willkür der Polizei

und der Censur, der Confiscation ohne Urtheil, der Unterdrückung auf

bloßen Befehl des Ministers, selbst der Nachcensur. Der Richter hatte

bei alledem gar nicht mitzureden. Nach 1842 hatte der Minister des

Innern den Localblättern einfach verboten, Artikel über auswärtige

Politik zu bringen, wenn sie nicht zuvor in der offiziösen Leipziger

Zeitung gestanden hatten! Die Censoren mußten anstößige Artikel nicht

nur streichen, sondern auch denunciren. Statt der Beseitigung dieser

schreienden Mißstände wollte der Regierungsentwurf lediglich Schriften

über zwanzig Druckbogen von der Censur befreien und auch das nur unter

Beschränkungen und Erschwerungen, welche die gewährte Freiheit so

gut wie aufhoben. Die Regierung war naiv oder boshaft genug, dieses

magere Zugeständniß als die Gewährung der im § 35 der Verfassung

verheißenen Preßfreiheit zu bezeichnen. Dagegen erhob sich mannhaft

die zweite Kammer und gab den Gesetzentwurf mit den wesentlichsten

Abänderungen an die erste Kammer. Das Haus der Sächsischen Lords wies

selbstverständlich fast alle diese Abänderungen zurück und so mußte die

zweite Kammer mit schwerem Herzen ihre Anträge wieder fallen lassen,

um wenigstens die Abschlagszahlung, welche das Gesetz bot, zu sichern

-- „wie wenn man auf eine Schuld von hundert Thalern fünf Thaler

erhielte,“ sagt der Referent Todt wörtlich. Nur die Beseitigung der

Nachcensur und eine Beschränkung der Verpflichtung zur Namhaftmachung

der Verfasser hatte die zweite Kammer erreicht[52]. Aber wenigstens

war Alles, was über das Recht und den Werth der freien Presse zu sagen

war, zum ersten Mal ungestraft und mannhaft in Sachsen ausgesprochen

worden und überall im Lande erweckten die tapfern Worte der liberalen

Abgeordneten freudigsten Nachhall.

Noch weit bedeutsamer und erfolgreicher aber war die Haltung

der Opposition der zweiten Kammer gegenüber dem neuen

Strafproceßordnungs-Entwurf der Regierung. Dieser Entwurf basirte,

trotz aller Beschlüsse der bisherigen Landtage, durchaus auf dem

Boden des alten schriftlichen und heimlichen Inquisitionsprocesses.

Die erste Kammer berieth zuerst über den Entwurf und selbst hier

gewann die Regierung für denselben nur die knappe Mehrheit von drei

Stimmen. Ganz anders erging es demselben aber in der zweiten Kammer.

Das treffliche Referat, das Braun darüber erstattete, begründete den

Ruf dieses Abgeordneten als eines tüchtigen, freisinnigen Juristen.

Zehn Tage lang tobte die Schlacht für und gegen die Oeffentlichkeit

und Mündlichkeit, Anklage und Inquisitionsverfahren im Saale der

zweiten Kammer zu Dresden. Vierzig Reden wurden gehalten, darunter

nur eine von einem Abgeordneten für den Regierungsentwurf. Wieviel

Blum's Vaterlandsblätter zur Vorbereitung des Kampfes gewirkt, wieviel

tüchtiges Material sie den Genossen geliefert, erkennt, wer die

„Landtagsmittheilungen“ mit den Jahrgängen 1842 und 43 des Leipziger

Blattes vergleicht. Und ob auch der Justizminister v. Könneritz sich

zu der Erklärung hinreißen ließ: er werde in dieser Frage selbst dem

vereinten Willen der Kammer nicht weichen, sondern nur seiner eigenen

Überzeugung, so beschloß die Kammer doch mit 71 gegen 4 Stimmen die

Ablehnung des Regierungsentwurfs und verlangte mit 68 gegen 8 Stimmen

die Vorlegung eines neuen Entwurfs, der auf dem Anklageverfahren mit

Staatsanwaltschaft, auf Oeffentlichkeit und Mündlichkeit beruhe. Und

als hierauf die Regierung ihren Entwurf zurückzog mit einer Erklärung,

welche von neuem die Nichtbeachtung des Kammerbeschlusses in Aussicht

stellte, beschloß die Kammer, ihre Beschlüsse zur Strafproceßordnung

über den Kopf der Regierung hinweg als ständische Anträge an den König

zu bringen. Auch dieses letzte constitutionelle Hülfsmittel scheiterte

an dem Widerspruch einer kleinen Mehrheit der ersten Kammer.

Ungeheuer war die Nachwirkung dieser Verhandlungen, dieses Ausganges im

Lande. Kein Freisinniger konnte sich mehr der Überzeugung verschließen,

daß so nicht fortregiert werden könne, ohne daß das Ansehen der

Regierung oder das der Kammern und Verfassung schwer leiden, die

bestehende Erregung und Unzufriedenheit einen gefahrdrohenden Umfang

annehmen müsse. Alle liberalen Elemente standen in dieser Überzeugung

zusammen, wie sie im Landtag zusammengestanden in den letzten Kämpfen.

Zu thatkräftigem Handeln raffte nun selbst der Trägste sich auf. Als

die Regierung nach der Landtagscampagne einen Gegner des von der Kammer

beschlossenen Strafverfahrens in die Länder, in denen Schwurgerichte

bestanden, aus Landesmitteln entsendete, sammelten die Liberalen

Mittel, um Braun dieselben Länder zu gleichem Zwecke bereisen zu

lassen[53]. Blum war persönlich, brieflich, in der Presse, auch bei

dieser Agitation ungemein thätig.

Aller Hoffnungen richteten sich nun noch auf den freisinnigen

wohlmeinenden Minister Lindenau. Man hielt für unmöglich, daß er,

der Vater des neuen Verfassungslebens in Sachsen, zugeben werde, daß

Land, Volk und Krone berathen und beherrscht würden von einem ebenso

geist- als vermögenslosen feudalen Junkerthum, das kaum noch den

Buchstaben der Verfassung achtete und jedem, auch dem berechtigtsten

Reformbedürfnisse der Zeit eine Politik des absoluten eigenwilligsten

Widerstandes entgegensetzte. Man täuschte sich nicht in dem trefflichen

Manne. Er stemmte sich mit aller Kraft gegen die Bestrebungen seiner

Collegen im Ministerium, von neuem eine bevorrechtete Herrschaft

der Aristokratie über das Land zuzulassen, die Lindenau durch die

Verfassung für immer beseitigt glaubte -- aber andrerseits gingen

auch die Strebungen der neuen Zeit über dasjenige hinaus, was er

vertreten und befürworten mochte. So that er denn den Schritt, der

ihm als charaktertreuen Mann geboten schien, der aber für das Land

der unheilvollste war: am 1. September 1843 trat er, der tüchtigste,

verdienstvollste und freisinnigste Minister, den Sachsen je besessen,

von seinem Amte in das Privatleben zurück.

An seiner Stelle trat der bisherige Justizminister v. Könneritz an

die Spitze des Ministeriums: sein Name an dieser Stelle bedeutete den

Triumph der Reaction.

10. Die Reaction unter Könneritz. Die

deutsch-katholische Bewegung.

(1843-1845.)

Die ersten Schläge der neuen Sächsischen Regierung suchten die verhaßte

Oppositionspresse zu zermalmen, an ihren Leitern Rache zu nehmen. Eine

Reihe der kühnsten Blätter und Zeitschriften wurde einfach unterdrückt.

Den Vaterlandsblättern wurde mit sofortiger Unterdrückung gedroht,

falls sie in der bisherigen Richtung fortführen. Da sie sich nicht

irre machen ließen, bescheerte ihnen der Minister später, gerade zu

Weihnachten 1845, die angedrohte Vollziehung der Unterdrückung. Hatte

man nicht das Recht und noch weniger die Moral auf seiner Seite, so

hatte man doch die Macht, und der alte Spruch: „Es gibt Richter in

Berlin“, vor dem schon die absolute Laune eines Friedrichs des Großen

sich ehrfurchtsvoll beugte, hatte für einen Herrn von Könneritz nichts

zu bedeuten, da der Sächsische Richterstand mit allem Herzeleid und

aller Unbill, die der Presse angethan wurde, eben einfach nichts zu

thun hatte.

In gleich grausamer und und schonungsloser Weise wurde gegen die der

Regierung mißliebigen Schriftsteller verfahren, die das Unglück hatten,

nicht innerhalb der grün-weißen Grenzpfähle geboren zu sein. Sie

wurden einfach ausgewiesen oder, unter der Abforderung eines bündigen

Versprechens für künftiges Wohlverhalten, mit sofortiger Ausweisung

bedroht. Die letztere unwürdige Zwangsmaßregel wurde z. B. gegen

Blum's treuen Mitkämpfer Ludwig #Steger# angewendet. Offen erklärte

der Minister des Innern vor der Kammer: Der deutsche „Ausländer“ habe

kein Recht in Sachsen zu weilen, seine Duldung hänge von der Gnade der

Polizei ab.

Sofort wurde auch Robert Blum vom reichverdienten Zorn der Reaction

betroffen. Ein zu Anfang Januar 1843 in den „Vaterlandsblättern“

erschienener Leitartikel Blums hatte eine in mancher Beziehung

eigenthümliche Strafuntersuchung gegen ein armes Dienstmädchen

behandelt, und daran die entschiedene Forderung nach Oeffentlichkeit

und Mündlichkeit des Strafverfahrens geknüpft. Die in jenem Artikel

gegebene Sachdarstellung des Processes war -- wie Blum freilich nicht

wußte und nicht wissen konnte -- in der Hauptsache unrichtig. Das

stellte sich später heraus. Sowie Könneritz das Staatsruder ergriffen

hatte, wurde wegen dieses Artikels den Vaterlandsblättern eine jener

famosen Berichtigungen zugesandt, durch welche sich Herr von Könneritz,

wenn auch durch sonst nichts, Anspruch auf Unsterblichkeit in der

Geschichte der deutschen Stilistik und Grammatik erworben hat, und

weiter wurde derselbe Artikel noch im September 1843 zum Gegenstand

einer Strafuntersuchung gegen „den Theatersecretär Robert Blum und

Consorten“ gemacht. Der Inhalt dieser Acten[54] ist so charakteristisch

für jene Zeit und nebenbei auch so unterhaltend, daß es sich wirklich

verlohnt, dabei eingehender zu verweilen. Der neue sächsische Premier

hatte persönlich als Chef des Justizministeriums den Strafantrag „wegen

öffentlicher Beleidigung des sächsischen Richterstandes“ gegen den

verhaßten Leipziger Theatersecretär gestellt und die Einleitung der

Untersuchung veranlaßt.

Blum leugnete seine Urheberschaft keinen Augenblick, berief sich

aber in seinen eigenen Auslassungen und den „Schutzschriften“

seines Advocaten Paul Römisch sowohl auf seinen guten Glauben bei

Veröffentlichung jenes Rechtsfalles, als auf das berechtigte politische

Interesse, das er in jenem Artikel wahrgenommen habe. Darauf erfloß am

22. Febr. 1844 von dem hohen Appellationsgericht Leipzig ein Erkenntniß

erster Instanz, in welchem Blum zu zwei Monaten Gefängniß verurtheilt

wurde, und zwar hauptsächlich aus folgenden Erwägungen: „Hat Blum

demnach diesen Fall als Beleg dafür angeführt, daß man ‚der guten

alten Zeit‘ -- dem im Königreich Sachsen bestehenden Strafverfahren

(!) -- ‚#für schlechte Juristen# ein Ende machen, und die traurige

Heimlichkeit -- #für Unfähigkeit und Härte# -- begraben solle‘, so

liegt darin offenbar eine Verunglimpfung der königlich sächsischen

Justizbehörden (?) ... Erwägt man nun, daß diese Beleidigung dem

Richterstande im Königreich Sachsen überhaupt (?) und in Bezug auf

seine amtliche Thätlichkeit (!) in einem öffentlichen Blatte, überdies

unter Anführen unwahrer Thatsachen zugefügt worden und dabei die

Absicht Blumens (!), dadurch Mißtranen in deren gehörige Wirksamkeit

hervorzurufen, nicht zu verkennen“, so &c.

Auch das königliche Oberappellationsgericht bestätigte, indem dasselbe

sich unter Anderem auf die Decision neunundachzig vom Jahre -- 1661!

und auf Leyser's Meditationen berief, die Strafe von zwei Monaten

Gefängniß, überließ aber dem Untersuchungsgericht die Bestimmung,

ob und in wieweit diese Strafe in Geld verwandelt werden könne.

Nach den Rationen des höchsten Gerichtshofes hatte freilich das

Vereinigte Criminalamt thatsächlich keine Wahl. Es mußte einfach die

Gefängnißstrafe vollstrecken. In den Gründen der höchsten Instanz

findet sich eine sehr bemerkenswerthe Stelle, welche besser als lange

Abhandlungen beweist, welches Maß von Denkfreiheit dem beschränkten

Unterthanenverstande damals zugebilligt wurde, wenn der Inhaber dieses

Verstandes nicht Gefahr laufen wollte, in's Gefängniß zu kommen. „#An

sich#,“ heißt es da, „können Angriffe gegen das schriftliche und

geheime Strafverfahren nicht nur als ein erlaubtes und keineswegs

strafbares Unternehmen, sondern auch, nach Beschaffenheit der

Umstände (!) und unter den erforderlichen (!) Voraussetzungen [einer

gewissenhaften und unparteiischen (!) Darstellung und Erwägung der

#dafür# (!) und dagegen streitenden Gründe, unter Beziehung auf wahre

Thatsachen und von einer dazu gehörig qualificirten Person (!)],

selbst als ein nützliches (!) und preiswürdiges Unternehmen angesehen

werden. Eine solche, Beifall verdienende Tendenz aber kann dem in Frage

stehenden Aufsatze und dem Verfasser desselben nicht beigelegt werden“!

Uns Heutigen will freilich scheinen, daß es hiernach überhaupt beinahe

so schwierig gewesen sei, die „erforderlichen Voraussetzungen“ für eine

„unparteiische“ Kritik jener Gesetzesschäden in einer Menschenseele zu

vereinigen, als die Bedingungen zur Wählbarkeit in den hochpreislichen

Landtag des Fürstenthums Liechtenstein, nach der damals bestehenden

Verfassung. Denn dazu gehörte, außer einem nicht unbeträchtlichen

Vermögen und der Absolvirung des Schwabenalters, auch eine nachweisbar

„verträgliche Gemüthsart“.

Nicht ohne Galgenhumor sind die schriftlichen Eingaben Blum's zu

den Acten, durch die wenigstens im Gnadenwege eine Verwandlung der

Freiheitsstrafe in Geld angerufen werden sollte. Die Vollstreckung

der langen Gefängnißstrafe wäre in der That für ihn leicht zur

Vernichtung seiner ganzen bürgerlichen Existenz geworden. Denn am 15.

Mai 1844 war Ringelhardt's Pachtzeit in Leipzig abgelaufen, und Dr.

med. Schmidt, ein geistvoller edler Mann, der das Höchste auf der

Schaubühne anstrebte, zugleich in seinem Fache durch Begründung einer

noch heute bestehenden gelehrten medicinischen Zeitschrift berühmt,

hatte das Theater in Leipzig übernommen und war eben Blum's Principal

geworden, als dieser seine Strafe antreten sollte. Blum malte nun die

Geschäftsunkunde des Dr. Schmidt dem Vereinigten Criminalamt in den

leuchtendsten Farben. Auf ihm, Blum, ruhe die ganze Ordnung aller

Staatsangelegenheiten -- des Leipziger Theaters. Er und Schmidt müßten

fortwährend circa fünfzehn Schneider und Schneiderinnen bewachen und

beobachten, zudem dieselbe Anzahl von Tischlern und Zimmerleuten,

welche „die höchst unvollkommene und defecte Maschinerie“ mit den

Anforderungen des Jahrhunderts zu versöhnen suchten. Endlich falle Blum

allein zur Last „die Herstellung, Uebernahme und Ordnung aller Waffen,

Rüstungen, Federn, Stiefeln, Sandalen, Perrücken, Bärte (!) und aller

sonstigen Bestandtheile des Inventars.“

Auf das Vereinigte Criminalamt machte diese Unmasse von Schneidern,

Bärten, Arbeitern &c. sichtlich einen tiefen Eindruck, denn es

befürwortete die Strafverwandlung. Das Gesammtministerium, unter

Könneritz' Vorsitz, entschied über das Gnadengesuch, da der König

verreist war. Es verwandelte die Strafe zur Hälfte in eine Geldstrafe

von 20 Thalern. Die übrigen vier Wochen mußte Blum absitzen. Er fing am

26. October damit an, kam aber erst am 8. December damit zu Ende, weil

er alle Augenblicke, unter allen möglichen Vorwänden, herausgelassen zu

werden verlangte. Zuletzt enthalten die Acten gar keine Gründe mehr,

wenn er seine Haft unterbricht. Kein Groschen für „Atzung“ findet sich

in der Rechnung des „Stockmeisters“ gebucht. Warum, werden wir gleich

sehen. Blum selbst schreibt nämlich aus diesem fidelen Gefängniß am 23.

November 1844 an seine Schwester Margaretha Selbach: „Arbeit habe ich

genug, an Unterhaltung fehlt mir's nicht und meine Freunde besuchen

mich schaarenweise. Da kommt tagtäglich ein Theil derselben, bringt

mir ein anständiges Frühstück mit Weinen aller Art und wir essen,

trinken, lachen und singen ein paar Stunden zusammen. Abends kommt

meine Frau von fünf bis acht Uhr, oft die Kinder oder Agnes“ (seine

Stiefschwester, deren Vater Schilder kurz zuvor gestorben war), „und

so geht ein Tag nach dem andern hin. Die Sache ist kindlich dumm und

nützt mir viel mehr, als sie mir schadet. Ich habe am Schillerfeste an

der Tafel von etwa vierhundert Theilnehmern den Vorsitz geführt und man

hat mir zugejubelt, wie's selten Jemand geschehen ist. Es hat Niemand

nur die Wimper gezuckt oder sich ein Wort erlaubt. Und sonst waren die

Worte ‚Gefängniß‘ und besonders ‚Criminal‘ entsetzliche Dinge. Die

Bürgerschaft aber hat mich eben zum Wahlmann gewählt und binnen acht

Tagen bin ich -- höchst wahrscheinlich[55] -- Stadtverordneter.“ -- Am

8. December wurde er „nach vorgängiger Verwarnung vor Rückfall aus dem

Arrest entlassen.“

Die persönlichen Verhältnisse Blum's hatten sich in der hier in

Rede stehenden Zeit (bis 1844) immer günstiger gestaltet, so daß er

sich schon 1843 in Leipzig ein eigenes Hausgrundstück (Nr. 8 der

Eisenbahnstraße, unmittelbar an der Leipzig-Dresdner Bahn gelegen)

erwerben konnte. Der große Garten bot Blum reiche Gelegenheit selbst zu

graben und zu pflanzen, was er so gern that. Auch seiner Liebhaberei

für die Züchtung edler Tauben konnte er hier behaglich obliegen. Hier

wurde ihm sein drittes Söhnchen geboren, das jedoch kaum ein Jahr alt

der tückischen Bräune erlag. Als ihm ein Jahr nach diesem schmerzlichen

Verluste seine Gattin das einzige Töchterchen schenkte, freute er sich

des Glückes nicht in dem Grade wie früher. Er hatte auf Ersatz für den

todten Knaben gehofft. „Das Vaterland braucht Männer,“ sprach er zu

den Freunden. Man stand damals in der Aufregung, welche die Leipziger

Augusttage hinterlassen hatten. Unser nächstes Capitel wird davon

handeln.

Sein neues Heim in der Eisenbahnstraße bildete bald den gastlichen

Herd, an dem wohl jeder Gesinnungsgenosse Leipzigs und ganz

Deutschlands, der Leipzig berührte, einmal gesessen und sich des

gesunden bürgerlichen Familienlebens erfreut hat, das Blum das seine

nannte. Mancher schwerverfolgte Pole hat hier sein geächtetes Haupt

geborgen. Selbst der verwöhnte Schlemmer Herwegh fühlte sich wohl da.

Hoffmann von Fallersleben war schon in der Funkenburg heimisch gewesen

und kam hier so oft er konnte. Schon am 10. April 1842 hatte er Blum

beim Scheiden mit prophetischem Blick die schönen Verse hinterlassen:

An Robert Blum.

Ja, immer Friede mit den Guten,

Und mit den Bösen immer Krieg!

Herr, führ' uns in der Hölle Gluten,

Nur immer führ' uns, Herr, zum Sieg!

Laß Recht und Freiheit nicht verderben

Und fallen durch der Feinde Hand,

Laß lieber #uns# im Kampfe sterben

Und rette Du das Vaterland!

Auch größere Gesellschaften tagten und nachteten hier, wegen deren Frau

Eugenie in Küche und Keller sich gewaltig anstrengen mußte, so einmal

auch der Geheimbund, der 1839 in Mainz gestiftet worden war; Itzstein,

Hecker, Jacoby, die beiden schlesischen Grafen Reichenbach, Heinrich

Simon u. A. und viele namhafte Sachsen nahmen daran Theil.

Den Seinen in Köln ließ Blum bei jeder Gelegenheit erfreuliche

Beweise seines ökonomischen Wachsthums in Gestalt kleiner Geschenke

und Geldspenden zukommen. Seiner Briefe an die Eltern (vornehmlich

an die kranke Mutter) und Geschwister sind gleichwohl wenige. Theils

fehlte es ihm an Zeit, theils drückte ihn das Gefühl, daß er über die

Angelegenheiten, welche im Vordergrund seines Interesses standen, über

die politischen und kirchlichen Fragen der Zeit sich nicht ergehen

konnte, ohne zu verletzen oder Theilnahmlosigkeit zu begegnen. Für die

kindliche und brüderliche Liebe des Briefstellers sind gleichwohl auch

diese Briefe rühmlich und interessant wegen manchen Schlaglichtes, das

sie auf seinen Charakter, auf seine Weltanschauung werfen. So schreibt

er z. B. seiner älteren Stiefschwester Elise (geb. 1819, S. 52), als

ihm diese glückselig anvertraut hatte, sie sei mit einem Abiturienten

verlobt, folgenden köstlichen Brief (13. Juli 1842):

„Daß Du von Deiner Liebe #nie# läßt, daß sie #ewig# dauert --

nun, das versteht sich ja von selbst; wer einem Mädchen, die zum

Erstenmale sich vergafft hat, Vernunft predigen will, der muß mit

seiner Zeit schlecht hauszuhalten wissen. Zum Glück dauern diese

Ewigkeiten nur bis sie -- aus sind, worüber selten Jemand graue

Haare erhält. Ich will Dir prophetisch vorhersagen, daß Deine

Ewigkeit nicht über das erste Studiensemester Deines Geliebten

hinauswährt; wenn sie an nichts Anderem verbleicht, so stirbt sie an

der Langweiligkeit Eurer Liebesbriefe, die stets dasselbe enthalten.

Wir alten Leute sind ein fatales Volk, daß wir so schonungslos in

Euren Blüthen wühlen. Ihr glaubt uns nicht und habt Recht, aber unser

trockner Ernst hat das Gute, daß er Euch wenigstens davor bewahrt,

vor Schmerz zu sterben wenn die reizenden Farben verblassen ... Ich

halte die ernste Liebe eines Schülers für eine Pflichtwidrigkeit,

denn mit der ernsten Liebe übernimmt der Mann heilige und schwere

Pflichten, bei deren Uebernahme er seine Kräfte und Mittel wohl wägen

muß; wer demnach noch nicht in die Möglichkeit versetzt ist, diese

Pflichten zu erfüllen, der nimmt -- um bei dem rein materiellen

Vergleiche zu bleiben -- etwas an, was er nicht bezahlen #kann#, und

diese Handlung nenne ich nicht redlich. Aber es ist noch eine andere

Seite der Sache vorhanden: Die Liebe ist für einen jungen Mann, der

noch nicht feststeht im Leben, mit seinem Wollen und Streben, seiner

Ueberzeugung und seinem Charakter noch nicht ganz im Klaren ist,

nur ein Ballast, ein hemmendes Bleigewicht, das er nachschleppt.

Das Vaterland, sein Volk, die Ehre, die Freiheit, die Wahrheit, das

Recht, sie alle haben gerechtere Ansprüche an den jungen Mann, als

ein Mädchen; für alle diese Güter muß er sein Leben ungescheut in die

Schanze schlagen können, wenn er ein wahrer Mann werden will; das

kann er aber nicht, wenn er sein Leben thörichterweise verpfändet

hat, ehe er seinen Werth und seine Bestimmung kannte. Daß wir solche

Männer leider sehr wenige haben, ist unser Unglück, aber es stimmt

meine Forderung nicht herab. Wenn die Schüler sich „für ewig“

vergeben, so müssen wir Dreißiger von Staatswegen angehalten werden,

uns Krücken anzuschaffen. Ich bin sehr glücklich und zufrieden in

meiner Häuslichkeit, aber ich habe sie erst dann begonnen, als ich

meiner Frau auf das Bestimmteste erklärt, daß ich sie und meine

Kinder verlasse, sobald eine höhere Pflicht mich ruft und dies steht

so fest bei mir -- allerdings auch bei meiner Frau -- daß selbst die

Gewißheit, daß die Meinen betteln müssen, mich nicht einen Augenblick

abhalten würde, mein Leben einer großen Sache, meinem Vaterlande zu

weihen. Glaubst Du, daß #diese# Auffassung des Lebens mich nicht

berechtigt, von dem, der mir als ein „würdiger Bruder“ präsentirt

wird, etwas mehr Ernst zu verlangen, als hier vorliegt; daß er sich

erst für's Leben rüstet, ehe er seine Blüthen naschen will?“

Ebenso characteristisch sind folgende Aeußerungen am Schlusse eines

überaus herzlichen Glückwunschschreibens an seine Schwester Gretchen

(2. Jan. 1844), vor deren Hochzeit mit Selbach. Es heißt da:

„Mit Rathschlägen und Ermahnungen will ich diesen Brief nicht füllen.

Nur das Eine muß ich Dir sagen: wie alles Glück der Welt, in der

geistigen, wie in der körperlichen, so wurzelt das Glück der Liebe

auch in der Freiheit. Je selbstständiger der eine Gatte neben dem

andern steht, um so inniger sind Beide verbunden; je weniger Opfer

der angeborenen Eigenthümlichkeiten und Neigungen verlangt werden,

um so freudiger werden sie gegeben. Trage die Gewohnheiten Deines

bisherigen Lebenskreises, in welchem Dein Wort und Deine Ansicht oft

unbedingt und allein galt[56] nicht in Deine Ehe über und vergiß nie,

daß des #wahren# Mannes Herz von der Häuslichkeit und der Kinderstube

nicht ausgefüllt werden kann und darf. Er hat an das Leben und das

Leben an ihn andere Ansprüche als das Weib und ihn diesen entziehen

zu wollen, heißt die Natur seines Wesens, also auch sein Glück und

Wohl zerstören.“

Eine so kühne und entschlossene Mannesseele gehörte dazu, um mit der

unscheinbaren Kraft eines schlichten deutschen Bürgers #den# Kampf

aufzunehmen, den in unseren Tagen das ganze deutsche Reich mit seiner

gewaltigen Staatsmacht seit seinem Bestehen kämpft: #den Kampf mit Rom#.

Nicht aus lebhaftem Interesse für die inneren Angelegenheiten der

katholischen Kirche ist Robert Blum in diesen Kampf eingetreten. Er

selbst erinnerte sich kaum noch, daß er katholisch sei; seine Kinder

hatte er protestantisch taufen lassen; über den starren katholischen

Kirchenglauben der Mutter hatte er in den Briefen an seine Braut

schon 1839 hart und bitter geurtheilt. Aber die herausfordernde

Anmaßung, welche seit dem für Preußen so schmählichen Ende der

Kölner Bischofswirren und seit der sichtbarlichen Begünstigung der

katholischen Hierarchie unter Friedrich Wilhelm dem Vierten und

selbstverständlich auch in Dresden die katholische Kirche überall

in Deutschland gegenüber dem Fortschritte und der Aufklärung zur

Schau trug, rüttelte auch die kirchlich Gleichgültigsten auf. Die

sächsische Regierung begünstigte sichtlich das „Volksblatt“ und

den „Bayard,“ von denen das erstere ein hierarchisches orthodoxes

Lutherthum, das letztere die rohesten ultramontanen Bestrebungen

vertrat, beide mit einer Niedrigkeit der Gesinnung, einer Gemeinheit

des Ausdrucks und einem zelotischen Fanatismus, wie sie bis dahin

in Sachsen niemals erlebt waren. Das war aber nur die passive Seite

der Regierungsthätigkeit; die active machte sich bald in derselben

Richtung geltend. Als nun gar im Jahre 1844 Bischof Arnoldi von Trier

es wagte, ein altes Stück Tuch unter dem Namen des heiligen Rockes

auszuhängen, und eine große Wallfahrt dahin zu arrangiren, um einen

großen Ablaß als Gegenleistung zu bieten -- da ging ein Schrei der

Entrüstung durch die ganze gebildete Welt, denn die Nerven für derlei

Wunderdinge waren damals noch nicht so abgestumpft wie heute nach all

den Wunderblutungen, Kirschbaum- und Höhlenmadonnen &c. Am 15. August

1844 erschien in den „Sächsischen Vaterlandsblättern“ ein „Offenes

Sendschreiben an den Bischof Arnoldi von Trier“, unterzeichnet von

einem unbekannten katholischen Priester #Johannes Ronge#, in welchem

die Ausstellung des heiligen Rockes ein den Aberglauben und Fanatismus

beförderndes Götzenfest genannt wurde.

Zu gleicher Zeit erfuhr man, daß schon am 22. August der Caplan

#Czerski# in Schneidemühl in Posen mit einem Theile seiner

Gemeinde aus der katholischen Kirche ausgeschieden war. Schon

am 19. October vereinigten sich die Ausgetretenen zu einer

christlich-apostolisch-katholischen Gemeinde. Am 15. December folgte

in Breslau unter Führung des ordentlichen Professors des canonischen

Rechtes, #Regenbrecht#, ein Massenaustritt und am 4. Februar 1845

daselbst die Constituirung einer #deutsch-katholischen# Gemeinde, die

schon im März 1845 zwölfhundert Mitglieder zählte. Sie berief Ronge,

der natürlich inzwischen mit allen Kirchenstrafen belegt worden war und

bei dem edeln schlesischen Grafen Reichenbach eine Freistätte gefunden

hatte, als Seelsorger.

Robert Blum, in dessen Organ zuerst dem Bischofe von Trier der Krieg

verkündet worden war, sorgte dafür, daß der Herd dieser gährenden

Bewegung nicht auf Schlesien beschränkt bleibe. In Wort und Schrift,

durch öffentliche Reden im ganzen Lande, durch Flugblätter, Broschüren

und Zeitungsartikel ist er unablässig thätig gewesen, um überall

eine Massenlossagung von Rom, die Bildung deutsch-katholischer

Gemeinden zu erzielen. Sehr Vieles von dem, was er damals gesprochen

und geschrieben, ist nicht blos interessant als eine für den Mann

charakteristische Aeußerung -- sondern heute nach dreiunddreißig Jahren

noch so treffend, als sei es heute geschrieben -- so wenig hat Rom, die

alte Erbfeindin unseres Volkes, sich seitdem geändert. Mit köstlicher

Ironie z. B. schildert ein Artikel Blum's in den „Vaterlandsblättern“

„die Wunder des heiligen Rockes“ -- nicht etwa in jenem frivol-lustigen

Tone des bekannten Studentenliedes:

Freifrau von Droste-Vischering

Zum heiligen Rock wallfahrten ging,

sondern im Tone der heiligsten, den Feind niederschmetternden,

siegesfreudigsten Ueberzeugung: „Das wahre Wunder, welches der heilige

Rock zu Trier gewirkt, ist, daß er endlich auch die verblendetsten

Geister aufgescheucht aus der Ruhe des Nichtsthuns, daß er auch

dem Befangensten den Schleier gerissen vom getrübten Auge und dem

schlichten Worte der Wahrheit einen jubelnden Einzug bereitet in

Millionen Herzen. Es giebt nur ein Mittel, das Joch abzuwerfen,

welches jetzt nur noch locker auf unserem Nacken liegt; es heißt:

Trennung von Rom, Aufhebung der Ohrenbeichte und des Cölibats. Eine

deutsch-katholische Kirche!... Wollen wir länger die Knechtschaft

tragen? Unsere Väter haben den äußeren Feind bekämpft, der unser

Vaterland unterjochte. -- Rom hat im Frieden seine Fremdherrschaft

um so fester begründet. Der äußere Feind nährte und stärkte unsere

Vaterlandsliebe und unser Nationalgefühl -- Rom verdammt Beides, wenn

es seinen Interessen entgegen. Der äußere Feind hätte unsere staatliche

Entwickelung befördern müssen -- Rom #duldet# die gegenwärtige

staatliche Gestaltung nur #gezwungen# und #hat die ganze Grundlage

unseres Staatslebens nicht anerkannt#, ja zum Theil ausdrücklich

verdammt. Der äußere Feind knüpfte das Band zwischen Fürsten und

Völker fester, indem er dieselben zu Einem Interesse vereinte -- Rom

#muß# diese Einigkeit lockern und trennen, weil sie seinem Interesse

feindlich ist.“ Am Schlusse heißt es: „Was bisher geschah, waren nur

Trennungen in unserer Kirche selbst, es waren Theile, die sich ablösten

von dem alten Körper. Erheben wir #einstimmig#, ein Beispiel dem ganzen

Vaterlande, den Ruf: Trennung von Rom! Aufhebung der Ohrenbeichte und

des Cölibats! Eine deutsch-katholische Kirche! O, daß es -- das größte

Wunder des heiligen Rockes -- bald geschehe! Amen!“

Dieses Ziel wurde in Leipzig erreicht durch die Bildung einer

deutsch-katholischen Gemeinde, 12. Februar 1845. Blum hielt die

Eröffnungsrede. Anonyme Drohbriefe von ultramontanen Handlangern höher

stehender Gesellen hatte er schon vorher in Fülle erhalten. Jetzt

suchte man die erste Feier der jungen Gemeinde durch brutalen Skandal

zu entweihen. Als Blum reden wollte, stürzte eine Rotte angestifteter

erwachsener Buben auf ihn los, um ihn niederzuschlagen und zerriß ihm

Kleidung und Wäsche. Er hatte indeß den Fall vorhergesehen und für

starke Polizeibedeckung gesorgt. Mit um so größerer Begeisterung hing

die Gemeinde dann an den Lippen ihres Vorstandes. Er begann seine

Rede[57] mit den Worten:

„Meine verehrten Anwesenden! Ich habe mich entfernt, als ein

pöbelhafter Angriff, wie er in einer gebildeten Gesellschaft

niemals zu erwarten war, gegen mich gerichtet wurde; nicht weil

es mir an Muth fehlte, denselben abzuwehren (denn was wäre eine

Ueberzeugung, die nicht Unbilden erdulden, ja selbst Leben und Blut

dafür zu opfern lehrte), sondern weil ich es für Pflicht hielt, die

Einleitung zu dessen Bestrafung zu treffen. Wir stehen in einem

freien hochgebildeten Staate hier mit Erlaubniß unserer städtischen

Behörde; deshalb habe ich den Schutz der Gesetze angerufen gegen

rohe Unsitte, und er ist mir sofort zu Theil geworden. Jetzt

stehe ich hier, kühn zu thun und zu sagen, was ich #muß#. Meine

verehrten Glaubensgenossen! Sie haben nicht gebetet, als sie dazu

aufgefordert wurden. Aber unser Glaube lehrt uns, unsern Gott zu

ehren, nicht durch das Wort, sondern durch die #That#. Ehren wir

also ihn, den Gott der Wahrheit, durch die Wahrheit; sprechen wir

dieselbe offen und ehrlich, ungeschminkt und leidenschaftlos aus und

belehren wir uns gegenseitig. Aber dulden und achten wir auch jede

Ueberzeugung, werden wir jeder Meinung gleich gerecht, indem wir sie

zum ungeschmälerten Ausspruche kommen lassen. Vergessen wir nie,

daß unser Heiland gesagt hat: „Liebet einander!“ und entsagen wir

also jedem Hasse und Zwiespalt. Wir werden uns vielleicht trennen,

aber trennen wir uns wie #Männer#, die sich #achten# und sich am

Scheidewege die Hand reichen, um jeder eine andere Bahn zu wandern.“

Den Kern der Rede bildete eine geschichtliche Darlegung über den Abfall

der römischen Kirche von den Heilswahrheiten des Erlösers und über die

Entartung dieser Kirche durch die Hierarchie, das Cölibat, die Laster

der Päpste, die Inquisition, die Jesuiten u. s. w. Alles das lasse sich

geschichtlich beweisen.

Robert Blum: Ein Zeit- und Charakterbild für das deutsche Volk · 第 33 / 85 题