(1840-1844).
Das Jahr 1840 bezeichnet auch für das Königreich Sachsen, wie für
Preußen durch die Thronbesteigung Friedrich Wilhelm IV., eine neue
Epoche der politischen Entwickelung. In Sachsen bestieg in jenem Jahre
kein neuer Fürst den Thron des Landes, aber ein neuer Geist erfüllte
das Leben des Staates. Zum ersten Male trat hier vor Allem das Gefühl
der Solidarität gesammtdeutscher Volksinteressen in der Bürgerschaft
wie im Landtag lebendig hervor. Was 1837 bei der Vertreibung der
sieben Göttinger nur von einigen Hunderten unverantwortlicher Bürger
gewagt worden war: dem verletzten deutschen Verfassungsrecht gegenüber
den unbeugsamen Rechtssinn des deutschen Bürgerthums zur Geltung zu
bringen, dasselbe vertrat schon in dem am 10. November 1839 eröffneten
Landtag der alte ehrenwerthe und maßvolle Veteran des Sächsischen
Verfassungsrechtes, Eisenstuck, der in seiner Person eigentlich weit
mehr den genügsamen Dresdner Localpatriotismus, als die schwungvolle
Opposition des Voigtlandes und gar Leipzigs vertrat; Leipzig war und
blieb für Eisenstuck vielmehr immer eine Quelle der Abneigung. Und
dennoch befürwortete dieser vorsichtige maßvolle Mann bei Zusammentritt
des Landtages den Antrag v. Dieskau's „die Uebereinstimmung der Kammer
mit dem Beschluß der badenschen Volkskammer über diesen empörenden
Vorgang, gegen die Regierung aber die zuversichtliche Erwartung zu
erklären, dieselbe werde die constitutionellen Rechte der Bundesstaaten
beim Bundestage zu wahren wissen.“ Diesem Antrag, über den v.
Watzdorf Bericht erstattete, trat die zweite Kammer einstimmig bei
und richtete außerdem zwei andere Anträge von nationaler Bedeutung
an die Regierung: auf Errichtung eines Bundesstaatsgerichtshofes
und auf Veröffentlichung der Bundesprotocolle. Seltsamerweise
erlangten diese beiden Anträge sogar die Zustimmung der ersten
Kammer, während das Haus der Sächsischen Lords selbstverständlich die
Einmischung des Volkshauses in den hannöverschen Verfassungsbruch als
bundesverfassungswidrig[37] zurückwies. Die Regierung lehnte aber
selbst die von beiden Kammern beschlossenen Anträge im Landtagsabschied
ab: die Veröffentlichung der Bundesbeschlüsse, da diese „lediglich zur
inneren Geschäftsordnung des Bundestags gehöre“ (!), die Befürwortung
eines Bundesstaatsgerichtshofes, weil hierzu „im Hinblick auf die
Verhältnisse Sachsens (!) ohnedies keine Veranlassung vorliege.“
Damit war rund heraus erklärt, daß die Regierung gemeindeutsche
Angelegenheiten überhaupt nicht kenne, mindestens den Kammern nur
gestatte, den engsten sächsischen Standpunkt an Deutsche Fragen zu
legen.
Aber auch in innern Fragen zeigte sich die Regierung von einer
bemerkenswerthen Beschränktheit des Gesichtspunktes, voll der größten
Aengstlichkeit gegen die freiheitlichen Forderungen der Zeit. Die
Verfassung von 1831 enthielt alle Keime zu gesunder freiheitlicher
Entwickelung. Bis zum Jahre 1840 war es, wie gezeigt wurde, die
Regierung, welche aus freiem Antrieb diese Keime förderte und
pflegte. Nun auf einmal verrieth sie die entschlossene Absicht, jeden
neuen Trieb und jede Entwickelung über das Gegebene und Vollendete
hinaus zu unterdrücken. Dies offenbarte sich zuerst, als dem Landtag
von 1839 das dem letzten Landtage versprochene Preßgesetz von der
Regierung vorgelegt wurde. Die Kammer ernannte -- so sehr war
der Einfluß der Opposition schon gewachsen -- den Wortführer der
Liberalen, Carl Todt, zum Referenten über das Gesetz. Und Todt und die
Preßgesetz-Deputation (Commission) schlugen so umfassende Aenderungen
an dem zopfig-reactionairen Regierungsentwurfe vor, daß die Regierung
vorzog, das ganze Gesetz zurückzuziehen. Mochte man das nun auch als
ein Zeichen ihrer Schwäche ansehen, da sie den parlamentarischen
Principienkampf scheute und mindestens in der zweiten Kammer einer
Niederlage entgegensah, so beharrte sie doch ruhig auf ihrem
Verbietungs-Standpunkt der freien Presse gegenüber und schien einen
gleich überlebten Standpunkt einzunehmen auf einem anderen Gebiet,
an welches sich mit einer uns heute kaum begreiflichen Erregung die
Interessen aller Staatsbürger damals hefteten: auf dem Gebiete der
Strafrechtspflege und des Strafprocesses. Sachsen hatte 1838 ein neues
Strafgesetzbuch erhalten, welches, wahrhaft human und wissenschaftlich
gearbeitet, leider das letzte große Denkmal der Regierungskunst
Bernhard's von Lindenau sein sollte. Weimar und Altenburg hatten
dieses Gesetz ohne Weiteres bei sich eingeführt. Neben diesem
wahrhaft modernen Gesetze aber stand in Sachsen im Strafverfahren
der alte Inquisitionsproceß in widerlicher Blüthe, in allen seinen
Schattenseiten nur verstärkt durch die unselige Zerrissenheit der
Sächsischen Gerichtshoheit. Neben dem Staat schaltete in der Hand
eines ungebildeten, verarmten Landadels die Patrimonialgerichtsbarkeit
über Ehre und Freiheit der Gerichtseingesessenen. Längst hatte
der Sächsische Liberalismus die Forderung erhoben, daß die ganze
Strafrechtspflege nur vom Staat geübt werden dürfe, daß als
Grundlage des Strafprocesses das Anklageverfahren, Oeffentlichkeit
und Mündlichkeit des Processes anerkannt werden müsse. Die
Fortgeschrittensten machten der Regierung sogar graulich durch das
Verlangen nach Schwurgerichten. Allen diesen Verlangen setzte die
Regierung bisher ein absolutes _non possumus_ entgegen.
Ursachen und bewegende Fragen genug, um in weiten Kreisen des Volkes
Interesse an politischen Dingen, ja Aufregung und Gährung zu erzeugen!
Bis 1840 hatte das Sächsische Volk in politischen Dingen, namentlich
in inneren Verfassungsfragen, fast überall im Stande paradiesischer
Unschuld gelebt und die Fürsorge für sein Wohl der erleuchteten
und wohlmeinenden Regierung überlassen, aus deren Händen es 1831
die Verfassung empfangen hatte. Nun aber hatte es vom Baume der
Erkenntniß gegessen und sah bestürzt ein, daß sehr viel faul und
verbesserungsbedürftig sei in dem geträumten Paradiese. Keiner hat
diese Erkenntniß geschickter und rühriger gefördert, als Robert Blum.
Als nächster und willkommenster Anlaß zu einer großartigen
Demonstration für die Freiheit der Presse und die gewaltige,
unüberwindliche Macht des gedruckten Wortes bot zu Beginn des Jahres
1840 die Feier sich dar, welche Leipzig, der Centralsitz des deutschen
Buchhandels, das Hauptquartier der deutschen Schriftstellerwelt jener
Tage, für den 24. Juni 1840 vorbereitete, d. h. der vierhundertjährige
#Jahrestag der Erfindung der Buchdruckerkunst#. Schon in seiner
Stellung beim Theater -- Blum war zu Anfang des Jahres erster
Cassirer geworden und führte daneben das Secretariat fort -- war
Blum bei der Zusammensetzung des großen Vorbereitungscomité nicht zu
umgehen; noch weniger vermöge seiner Stellung als Schriftsteller und
Agitator. Die Protocolle über die Comitésitzungen, die Blum geführt
hat, weisen nach, wie er hauptsächlich den politisch-nationalen und
fortschrittlich-demonstrativen Charakter des Festes gegenüber dem
ursprünglichen Project eines bloßen Zunftjubiläums nachdrücklich
betont und endlich damit durchdringt. Die Austrittserklärungen der
„Angstmichel“ des Comité, nachdem die Sache diese Wendung genommen,
sind von erschütternder Komik. Blum und einem andern, später
vielgenannten Mitgliede des Comité, dem späteren Oberbürgermeister
Leipzigs, Koch, war es hauptsächlich zu danken, daß das Fest
gefeiert wurde Leipzigs und Deutschlands würdig, als ein Fest der
Gedankenfreiheit, mächtig zündend in den Gemüthern der Theilnehmer[38],
so daß selbst der lederne Historiograph Leipzigs, Große, sich bei
einem Rückblick auf das Fest zu der Erkenntniß aufschwingt[39], es sei
in Ordnung gewesen, daß man es weder als Zunft- noch als Literatur-
oder Kunstfest gefeiert habe, „denn die Erfindung der Buchdruckerkunst
ist zum Auferstehungsmorgen der Literatur, zum Erlöser des Geistes
geworden; ohne sie wäre die Reformation ohnstreitig in dem engen
Augustinerkloster erstickt; Gutenberg ist ein Mann des deutschen
Volkes und nicht blos der Krämer und Händler, die sich von seiner
Erfindung nähren. So nahm das Volk das große Fest auf; es freute
sich der Entfesselung des Geistes und nicht der Kunst, die Tausenden
Brot bringt.“ Selbst Gottfried Hermann's Festrede in der Aula verließ
die bis dahin unausrottbare Gewohnheit aller akademischen Festreden
Leipzigs, olympisch-langweilig zu sein, und schwang sich in klassischem
Latein auf zu einem zürnenden Protest gegen jede Knebelung der
Denkfreiheit. Das sinnige Festspiel im Theater war von Blum arrangirt.
Das nächste war, daß die zahlreichen Schriftsteller, die in Leipzig
ihren Sitz hatten und die sich und ihre Arbeit durch das große Fest
besonders gehoben fühlten, zu einem „#Literatenverein#“ zusammentraten.
Der Verein begann bald nach dem Fest (Winter 1840/41) seine zunächst
gesellige Wirksamkeit[40]. Blum gehörte zu seinen Gründern, von 1841
an zu dessen Vorstand. Vom Januar 1842 an nahm der Verein die Form
an, in welcher er später viel Rühmliches wirkte für die Würde und
Interessengemeinschaft des Schriftstellerstandes sowohl, als für
die Freiheit der Presse und des geschriebenen und gedruckten Wortes
und endlich für das Autorrecht. „Sein Zweck ist nicht ästhetischer
Art“ sagt § 2 des Statuts vom Februar 1842, „sein Zweck ist nicht
politischer Art -- er wird über allgemeine staatliche Verhältnisse
keine Gesammtmeinung aufstellen wollen. Sein Zweck ist ein moralischer“
(sagt § 4). „Gemeinsame Beachtung, Prüfung, Berathung und Entschließung
hinsichtlich aller der Verhältnisse, welche die Ehre und die Interessen
des Literatenstandes, der Literatur und der Presse angehen: das
ist sein Zweck.“ § 5 machte den Mitgliedern zur Pflicht: „alle
dahin einschlagenden Angelegenheiten, die den Vortheil und die Ehre
der Literatur und der Presse betreffen, im Vereine zur Kenntniß
und zur Sprache zu bringen, damit ein allseitiges Einverständniß
hierüber möglich werde und nöthigenfalls die öffentliche Darlegung
des Gesammtwillens erfolgen könne“. „Nachdruck, gesetzlicher und
ungesetzlicher Zustand der Presse, Handhabung der Censur, diese drei
Punkte wird seinerseits der Leipziger Literatenverein zu Gegenständen
unausgesetzter Berathung und Entschließung machen.“
Die erste Mitgliederliste des Vereins führt schon 44 Schriftsteller,
Professoren und Buchhändler auf, z. B. Prof. Biedermann, Robert Blum,
Prof. Braune, Friedr. und Heinr. Brockhaus, A. Buddeus, Diezmann, Prof.
Flathe, Georg Günther, Jul. Hammer, M. Held, Rob. Heller, Herloßsohn,
Salomon Hirzel, J. P. Jordan, J. Kaufmann (den geistvollen Mitarbeiter
der von Kuranda begründeten Grenzboten), Prof. Klotz, Adv. Koch (den
späteren Bürgermeister), Gust. Kühne, Heinrich Laube, Albert Lortzing,
Marggraff, Dr. Jul. Michaelis, E. M. Oettinger, Karl Reimer, Dr.
Schletter, Fr. Steger, Prof. Theile, Dr. R. Treitschke, Dr. Weinlig
(den späteren Minister), Prof. Weiske, Otto und Georg Wigand, Prof.
Wuttke -- und selbst den Censor Prof. Bülau! Im Herbst 1842 war die
Mitgliederzahl schon auf das Doppelte gestiegen. Die Jahresberichte
und Mitgliederverzeichnisse der kommenden Jahre zeigen, in welchem
Maße sich dieser Verein aus ganz Deutschland Gelehrte, Buchhändler,
Schriftsteller angliedert. So zu sagen über Nacht war er eine Macht
geworden, die erste kraftvolle Organisation und Association des
Schriftstellerstandes in Deutschland.
Noch wirkungsvoller für die unmittelbare Gegenwart war jedoch die
vornehmlich von Robert Blum 1840 bewirkte Gründung des Leipziger
#Schillervereins#. An den Jahresfesten des Vereins konnte die
eigenthümlichste Begabung seines Gründers, die gewaltige Rednergabe
Blum's, ihre größten Triumphe feiern, da er es vorzüglich verstand,
„diesen Schillerfesten durch eine künstliche Mischung des politischen
mit dem poetischen Elemente einen immer frischen Reiz und eine
nicht unwichtige Einwirkung, besonders auf den niederen Bürgerstand
zu verleihen.“[41] Man braucht nur Blum's zu den Schillerfesten
gehaltene Reden[42] nachzulesen, um diesem Urtheil des Sächsischen
Geschichtsschreibers durchaus beizutreten, der übrigens durchaus nicht
allzu nachsichtig und liebevoll über Blum urtheilt[43]. Das erste
Schillerfest fand am 9. November 1840 statt. Blum hielt die Festrede;
schon in dieser ersten Rede erklärte er:
„Aber wie unendlich bedeutend auch die sittliche und poetische Größe
Schiller's sein mag: es giebt noch eine andere, in der neuesten
Zeit vorzugsweise erkannte Seite seines Wesens, die ihn mit tausend
Liebesbanden festkettet an die Herzen seiner Nation und ihn zum Muster
und Vorbilde macht für die edelsten Bestrebungen der Vergangenheit,
der Gegenwart und Zukunft: es ist dies seine #historisch-prophetische#
Bedeutung, sein Kampf für Wahrheit, Völkerwohl und Freiheit. Werfen
wir einen Blick auf den innigen Zusammenhang seiner Schöpfungen mit
den Ereignissen seiner Zeit.“ Diese Betrachtung bildet den Kern der
ersten Rede. Sofort wird natürlich der Schiller-Verein zu Leipzig in
den reactionären Organen des Bundestages, Hannovers &c. verdächtigt,
ein politischer Verein zu sein, Götzendienst zu treiben durch einen
Tanz um eine alte Weste Schiller's, die der Verein besitzt &c. Darauf
antwortet Blum sehr scharf in seiner Rede zum Schillerfest 1842:
„Im Aerger darüber, daß die Völker nicht mehr tanzen wollen nach
den elenden Melodien dieser schlechten Musikanten, erfanden sie
jenen Tanz. Die Verblendeten, die keuchend arbeiten um Sündenlohn an
einem schmachvollen Werke, glaubten mit jenem Märchen den gewaltigen
Ausbruch unserer Empfindungen übertäuben zu können, der sich kundgab,
als wir uns der Heiligkeit geschworener Eide erinnerten[44] und des
frevelhaften Spiels, das hin und wieder damit getrieben wird.“
Er wirft nun die Frage auf: „Was feiern wir am Schillerfeste?“ und
beantwortet sie dahin: „Seit dem halben Jahrhundert, wo Schiller
gelebt und gewirkt, haben wir einen weiten Raum durchlaufen: das
Vaterland war zerrissen und zerstückelt durch den Eigennutz derer,
die es zunächst hätten hüten sollen, und wir trugen das schmachvolle
Joch der Fremdherrschaft; wir rüttelten wieder an unseren Ketten,
zersprengten sie und setzten Gut und Blut an unsere Befreiung, an
unsere Freiheit; wir empfanden schnöden Undank und grobe Täuschung, die
schon entkeimende Frucht unseres Blutes wurde abgestreift vom Sturm
der Willkür, der Gedanke und das Wort gefesselt und die begeisterte
Vaterlandsliebe geächtet; wir suchten und fanden andere Bahnen zu neuem
Wirken und ringen noch immer nach dem Verlorenen. Schiller hat uns
begleitet auf dem ganzen weiten Wege, hat Jubel und Freude, Schmerz
und Entrüstung, Muth und Ausdauer, Duldung und Ergebung, Kraft und
Begeisterung, Mäßigung und Klugheit in unsere Seelen gehaucht....
Der schwierige Weg ist zurückgelegt, vor uns liegt eine offene, eine
ebene Bahn. Nicht weil unsere gerechten Forderungen befriedigt, die
Güter uns gewährt sind, die wir prompt vorausbezahlten, sondern weil
die Gesinnung, die sie erstrebt, so stark geworden im Vaterlande,
daß sie unwiderstehlich ist; weil die Forderung so tausendstimmig
laut geworden, daß man ihr nicht mehr Schweigen gebieten kann, weil
man endlich erkannt hat, #was# uns Noth thut, um stark und frei zu
werden. Was vor einem Jahrzehnt noch leiser Wunsch und tiefe Sehnsucht
einzelner Herzen war, was ausgesprochen als Hochverrath galt, um
deßwillen Hunderte in den Kerkern schmachteten, Hunderte dem Vaterlande
den Rücken kehren mußten -- es ist heute der #ausgesprochene# Wunsch,
die laute Forderung jedes Ehrenmannes; es erschallt aus allen Gauen,
aus jedem Herzen, aus jedem Munde; es erschallt selbst von den
Festtafeln der Fürsten; ‚Ein einiges, großes, starkes Vaterland! Fest
wie seine Berge‘[45]. Die Idee hat gesiegt; sie ist Fleisch und Blut,
ist allmächtig geworden trotz aller Verfolgung und Unterdrückung, sie
wird verwirklicht werden trotz aller Schranken und Widerstrebungen.“
Um die volle Wirkung solcher Reden auf die Zeitgenossen zu würdigen,
muß man sich versetzen in die Tage, da sie gehalten wurden. Diejenigen,
die damals jung gewesen und dem Redner zu Füßen saßen und heute in
Ehren ergraut sind, haben dem Verfasser wiederholt erklärt, daß Worte
von solcher Kühnheit, Kraft und patriotischer Klarheit bis dahin in
Leipzig noch nicht vernommen worden seien. Durch diese Reden allein
schon gewann Blum seit Beginn der vierziger Jahre den Ruf, der erste
Redner Leipzigs zu sein. Aber nicht minder kühn, schneidig und klar
führte Robert Blum den Kampf um die höchsten Güter der Nation in
der #Presse#. Zunächst bediente er sich dazu der seiner Richtung
verwandten Tagesblätter, vor Allem der schon genannten „#Sächsischen
Vaterlandsblätter#“, die vornehmlich durch Blum's Mitarbeiterschaft,
unter der Redaction seines Schwagers Georg Günther, weit über Leipzig
und Sachsen hinaus das Organ des nationalen Liberalismus jener Tage
geworden sind. In diesem Blatte hat er unermüdlich die Forderungen,
die Schwächen und Fehler der Zeit, namentlich die furchtbaren Mißgriffe
und Sünden des damaligen geheimen und schriftlichen Strafverfahrens,
den Fluch der Censur, die Rechte der Landtage gegenüber den Regierungen
&c. zur Sprache gebracht. Denn noch dauerten die segensreichen Tage des
Ministeriums Lindenau für Sachsen fort, noch hoffte Blum, manches Wort,
das er freimüthig in den „Vaterlandsblättern“ niedergelegt, werde in
Dresden an hoher Stelle gute Statt finden.
Er wurde freilich in dieser Erwartung schon erheblich getäuscht,
als die Vaterlandsblätter von Dresden im Jahre 1841 nach Leipzig
übersiedelten. Da wollte er selbst das wichtige Parteiorgan käuflich
an sich bringen und bewarb sich um die Concession zur Herausgabe
des Blattes. Doch wurde ihm diese rundweg versagt, weil man ihn für
einen gemeingefährlichen Menschen hielt. Man besaß damals eine schöne
Offenheit, den Leuten, denen man wohlwollte, so etwas rund heraus zu
sagen. Blum blieb also einfacher Mitarbeiter der Vaterlandsblätter.
Doch schlugen seine Artikel täglich in weiteren Kreisen ein. Wir
Heutigen können uns von der Wirkung, welche die den Zeitgenossen
mundgerechtesten Artikel Blum's ausübten, kaum mehr eine Vorstellung
machen. Einige derselben, wie seine Abhandlung darüber, ob der Pfarrer
Weidig in seiner Untersuchungshaft in Darmstadt sich selbst entleibt
habe oder ermordet worden sei, wurde in mehr als zehntausend Abdrücken
verbreitet -- obwohl oder vielleicht gerade weil Blum darin die
heute als völlig irrig erkannte Meinung begründete, daß Weidig das
Opfer eines politischen Meuchelmordes (verübt durch seinen eigenen
Untersuchungsrichter) geworden sei[46]. Deutlich erkennbar für Jeden
war der intime Zusammenhang der journalistischen Arbeit Blum's mit
dem Auftreten der liberalen Opposition im sächsischen Landtage. Die
„Vaterlandsblätter“ warfen in die Massen dieselben Schlagworte der
Partei, welche später im „Landhause“ zu Dresden von der Linken aus
erhoben wurden. Aus den Briefen Blum's an Johann Jacoby, die mir
vorliegen, ist zweifellos, daß das journalistische Zusammenwirken
Blum's mit der parlamentarischen Opposition Sachsens ein durchaus
planmäßiges war. Vor jeder Landtagscampagne wurde in Leipzig das
gemeinsame Zusammenwirken zwischen Blum und den Abgeordneten in den
Zielen und Mitteln festgestellt[47].
Ein ehrendes Zeugniß für Blum's Gerechtigkeitssinn und Wahrheitsliebe
bei seinen journalistischen Arbeiten, zugleich einen schönen Beweis für
das Ansehen der Vaterlandsblätter in den höchsten Kreisen deutscher
Bildung bietet nachstehender Brief Blum's vom 9. September 1842 an
Prof. Nees von Esenbeck in Breslau[48]. Prof. v. Esenbeck hatte eine
Notiz der Vaterlandsblätter über die Breslauer philosophische Facultät
berichtigt und diese Berichtigung sendet nun Blum ein mit den Worten:
(Ich habe) „den angenehmen Auftrag zu erfüllen, der mir von der
Redaction der Sächsischen Vaterlandsblätter zu Theil wurde, Ihnen für
Ihr überaus freundliches Briefchen zu danken und Ihnen in der Einlage
den Beweis zu liefern, daß wir Ihrem gefl. und gerechten Wunsche mit
Vergnügen und aus Pflichtgefühl entsprochen haben. Daß die Mittheilung,
aus einer unverfänglichen und durchaus unbetheiligten Quelle fließend,
Aufnahme fand, bedarf keiner Entschuldigung; daß aber die Facultät
auf ungerechte Weise gekränkt wurde, ist uns sehr schmerzlich, wenn
auch dieses unangenehme Gefühl nicht von einer sehr wohlthuenden
Beischmeckung frei ist. Wir haben nämlich dadurch die -- wenn auch
nur briefliche -- Bekanntschaft eines Ehrenmannes gemacht, der mit
einer leider immer seltener werdenden Offenheit und Zutraulichkeit
die Wahrheit vertritt und nicht an der Redlichkeit einer offen
angesprochenen Gesinnung zweifelt: ich meine Ihre uns höchst ehrenvolle
Bekanntschaft. Genehmigen Sie demnach mit dem verbindlichsten Danke für
Ihre freundliche und wohlwollende Meinung, für Ihr ehrendes Vertrauen
die Versicherung innigster Verehrung von Ihrem ganz ergebensten Robert
Blum.“
In gleich energischer Weise, wie durch die Tagespresse, suchte Blum
aber auch durch #billige politische Schriften# zu wirken. Von 1840 gab
er mit Steger den „#Verfassungsfreund#“ heraus, ein Lieferungswerk,
durch welches das Volk über wichtige Zeitfragen des Staatslebens
aufgeklärt werden sollte. Die Vorrede zum ersten Bändchen, welches eine
Abhandlung Stegers über Absolutismus und constitutionelle Monarchie
enthielt, war folgendes „Vorwort“ Blum's vorausgeschickt, das wir
vollständig mittheilen, da es eines der schönsten Zeugnisse der
nationalen und maßvollen Gesinnung des Mannes darstellt.
Die Zeit, in der wir leben, ist eine der schönsten und größten, die
es je gegeben. Eine gewaltige Bewegung hat sich der ganzen Welt
bemächtigt, Alles will mit Kraft vorwärts, und auch unser herrliches
Vaterland hat sich dem neuen Streben der Völker angeschlossen. Jeder
Bürger ist bei diesem Ringen zwischen Altem und Neuem betheiligt,
die Kräfte jedes Einzelnen werden in Anspruch genommen, jeder
Staatsangehörige hat die Pflicht, den großen Ereignissen des Tages,
die auch sein Wohl oder Wehe entscheiden, seine Aufmerksamkeit zu
schenken und sich für oder wider auszusprechen.
Eine ruhige Prüfung der gewichtigen Fragen, die auf die Gestaltung
unseres öffentlichen Lebens von entscheidendem Einflusse sind,
thut daher vor allem Noth. Keine Leidenschaft, kein Irrthum, am
wenigsten absichtliche Lüge, dürfen sich in die Erörterung der Formen
und Einrichtungen, die für das Staatsleben die passendsten sind,
mischen, sollen wir anders unsere Entscheidung richtig abgeben. Zu
dieser Entscheidung sind aber Alle berufen und berechtigt, Arme
wie Reiche, Mächtige wie Schwache, Hohe wie Niedere, denn das
Vaterland umschlingt alle Staatsbürger mit gleichem Bande, und
was ihm widerfährt, Gutes oder Böses, das hat auch jeder Einzelne
mitzuempfinden.
Die jetzige Zeit ist zu einer ruhigen Prüfung wohl vorzugsweise
geeignet. Ein tiefer Friede umfängt das ganze Vaterland von der
Eider bis zur Donau, vom Rhein bis zur Weichsel, und es hat nicht
den Anschein, als ob der Bürger und der Landmann durch Kriegsruf
sobald wieder aus ihrer Ruhe aufgescheucht werden sollten. Im
Innern herrscht dieselbe gedeihliche Ruhe, mit einer glücklichen
Betriebsamkeit gepaart. Alle Hände sind rüstig am Werk, die Künste
des Friedens zu pflegen, und Recht und Gesetze finden die Wartung,
welche diese wichtigsten Stützen des Staats in Anspruch nehmen
dürfen. Vorzüglich ist es aber das Verfassungswesen, dem die meiste
Theilnahme, der Regierungen wie des Volkes, sich zuwendet, und das
zugleich im entschiedensten Sinne, bald mit theilnehmender Liebe,
bald mit erbitterter Abneigung, besprochen wird.
Dieses Verfassungswesen und Alles, was daran sich knüpft, näher
zu beleuchten, ist der Zweck unseres „Verfassungsfreundes.“ In
den Kreis unserer Besprechung gehören daher sämmtliche wichtige
Zeitfragen, z. B. über constitutionelles Princip überhaupt, über
Preßfreiheit, Oeffentlichkeit und Mündlichkeit, deutsche Einheit,
Gemeindeverfassung u. s. w. u. s. w. Wir werden alle diese
Gegenstände nach der Reihe besprechen und uns dabei bemühen, mit
Ausscheidung alles Ungehörigen und namentlich alles gelehrten Krames,
das einfache Verhältniß jeder Sache so darzulegen, wie es dem
gesunden Verstande des schlichten Bürgers sich darstellen muß. Denn
nicht etwa eine besonders hoch-, vielleicht auch #ver#bildete Classe
von Staatsangehörigen haben wir bei unserm Werke im Auge, sondern
wünschen vielmehr die Gesammtheit aller denkenden Bürger zu Lesern
zu haben, um uns mit ihnen über die wichtigsten Zeitinteressen zu
verständigen.
Das Gefühl unserer Einheit als großes Volk der Deutschen ist
lebendiger erwacht, denn je. Gott sei gelobt, daß dem so ist, denn
unsere Einheit ist unsere Kraft und unser Glück. Es genügt aber
nicht, daß wir uns als Deutsche zusammenstellen, wenn der Franzose
über den Rhein schreit oder der Russe von seinen Steppen aus den
Kantschu zeigt; wollen wir wahrhaft ein eines Volk sein, so müssen
wir auch einig sein. Diese Einigkeit wird bedeutend vorbereitet
werden, wenn wir uns selbst kennen lernen, wenn wir uns genau
Rechenschaft darüber ablegen, was uns in unsern Verhältnissen Noth
thut, und welche Staatseinrichtungen und Gesetze unsern Bedürfnissen
am anpassendsten sind.
#Nach unserer besten, innersten Ueberzeugung können wir nur Eines
finden, das uns in Deutschland zur Einheit und zur Einigkeit
zu führen vermag -- die Durchbildung eines freien deutschen
Verfassungslebens.# Nur das allen freien Männern inwohnende Gefühl
der Selbstachtung kann dem Deutschen die Würde geben, die er in
den schweren Kämpfen mit dem Auslande, welche vielleicht bald
bevorstehen, so nöthig hat, und nur die unter constitutionellen
Regierungsformen so innige Verschmelzung von Staat und Volk, wie
die hier stattfindende fortwährende Betheiligung der Bürger an
allen Staatsangelegenheiten, #vermögen uns das Selbstbewußtsein zu
verleihen, das uns lehrt, für jede, selbst die entfernteste Provinz
wie# =ein= #Mann einzustehen, und für die Ehre des deutschen Namens,
für die Wohlfahrt des Gesammtvaterlandes jeden Augenblick Blut und
Leben zu opfern#.
Es ist daher der constitutionelle Standpunkt, von dem wir in diesen
Blättern ausgehen. Nur für Bürger constitutioneller Staaten und
Freunde freier deutscher Verfassungen überhaupt schreiben wir,
nicht für Leute, die dem Staatsbürger blos Pflichten zuerkennen
und von keinen Rechten desselben wissen wollen. Leidenschaftliches
Parteinehmen ist jedoch unsere Sache nicht. Wir sind zu sehr Freunde
des deutschen Volkscharakters, um nicht zwei seiner schönsten
Eigenschaften -- Mäßigung und unparteiische Gerechtigkeit -- ihrem
vollen Werthe nach anzuerkennen.
Der Leipziger Censor scheint kein Freund der „zwei schönsten
Eigenschaften des deutschen Volkscharakters, Mäßigung und
unparteiischer Gerechtigkeit,“ gewesen zu sein oder aber diese
Eigenschaften in dem Verfassungsfreund nicht gefunden zu haben, denn
nur zwei von Steger bearbeitete Hefte ließ er passiren. Als 1843 das
dritte Heft, das erste aus Blum's Feder, über das Wesen der Presse,
erscheinen sollte, wurde das Unternehmen durch die Censur unterdrückt.
Rasch wurde derselbe Plan unter anderem Namen und in anderer noch
glücklicherer Form von Blum verfolgt. Von 1843 an ließ er mit Steger
das #Taschenbuch „Vorwärts“# erscheinen, das von großem Einfluß
auf die Zeitgenossen gewesen ist. Alle bedeutenderen politischen
Schriftsteller und Dichter der Zeit haben dafür Beiträge geliefert; von
den Politikern C. Th. Welcker, Hecker, Johann Jacoby, Heinrich Simon,
L. Walesrode, Arnold Ruge und Andere, von den Dichtern Mosen, Herwegh,
Fallersleben, Freiligrath, Robert Prutz und eine große Zahl Anderer,
selbst Ludwig Uhland, von dem die schönen „Gedichte vom Verfasser des
armen Gauls“ herrühren. Doch nannte sich Uhland nicht[49]. Fast rührend
lesen sich die Bettelbriefe, die Blum an die Gesinnungsgenossen in
ganz Deutschland ergehen läßt um Beiträge für das liebste Kind seines
Schaffens, das Taschenbuch. So schreibt er am 28. Octbr. an Johann
Jacoby:
„Mein sehr geehrter Herr und Freund! Habgierige Eltern wissen die
Pathen ihrer Kinder schon darauf aufmerksam zu machen, wenn der
Geburtstag der Kleinen herankommt, damit ihnen das übliche Geschenk
nicht entgeht. Von allem armen Volk aber sind die Schriftsteller das
unverschämteste, und so werden Sie's begreiflich finden, daß ich
geradezu komme und Sie höflichst an das Pathengeschenk mahne, welches
Sie meinem literarischen Kindchen „Vorwärts“ gewissermaßen schuldig
sind. Sie kennen nebenbei die Lästerzunge der Welt und können unmöglich
wollen, daß ein armes Kind, dem Sie Ihren Namen gütigst geliehen,
so ohne alle Unterstützung von Ihnen sich durchschlage, da man Ihre
glänzenden Vermögensumstände in dieser Beziehung kennt und weiß, daß
Sie ohne Opfer die reichsten Gaben spenden können.“
Vor das Volk aber trat das Taschenbuch, als es 1843 zum ersten Male
erschien, mit der vollen Siegeszuversicht und dem vollen Vertrauen
in die gute Sache, die Blum bis an sein Ende in sich getragen. „Wir
bringen unser Tagebuch im Frühling, in der Zeit der am reichsten
prangenden Natur.... Wohl behaupten manche kleinmüthige Seelen, es sei
Herbst im Vaterlande und der Winter nahe, weil die Stürme brausen und
es finster wird am Horizont. Laßt es stürmen.... Was in schweren und
drangvollen Zeiten gesäet wurde in die Herzen des Volkes, was gedüngt
wurde mit dem Blute von Tausenden, was entkeimte in dem milden Thaue
eines langen Friedens und an der Sonne der allmächtig fortschreitenden
Bildung eines kräftigen sittlichen Volkes -- das #vernichtet kein
Sturm#, dagegen ist das finstere Unwetter einer augenblicklich
mächtigen Reaction wirkungslos. -- Beschränkt, dämmt, unterdrückt,
verbietet, confiscirt, bevormundet die Schrift und das Wort, verfolgt
und verdammt die Vorkämpfer der Zeit, wirkt auf die öffentliche Meinung
durch die Heucheleien und Lügen der ‚guten‘ Presse, laßt die Männer des
Fortschrittes schmähen und verleumden nach Herzenslust, beschränkt und
beaufsichtigt den Lehrstuhl und die Kanzel, gewährt keine von allen
Forderungen der Gegenwart und müht Euch ab Tag und Nacht, das Rad der
Geschichte zurück zu drehen, #den Geist der Zeit zwingt Ihr nicht#“[50].
Inzwischen war allerdings, wie dieses Vorwort sagt, auch in Sachsen
„das finstere Unwetter einer mächtigen Reaction“ hereingebrochen.
Aber mit nichten schien es so, als solle diese Macht nur eine
„augenblickliche“ sein.
Unter größerer Erregung der Gemüther, als sie je zuvor in Sachsen
erlebt worden, war der Landtag Ende 1842 zusammengetreten. Selbst
nach Dresden hatte sich der Gährungsstoff übertragen, der in Leipzig
nun schon seit Jahren heimisch war. In Dresden hatten Gutzkow,
Mosen, Berthold Auerbach ihren Wohnsitz genommen; 1841 war auch der
gewaltigste und philosophisch-dialektisch geschulteste politische
Schriftsteller der Zeit, Arnold Ruge, nach Dresden gezogen und hatte
seine „Jahrbücher für Wissenschaft und Kunst“ die aus Halle durch die
preußische Censur vertrieben waren, nach Dresden geflüchtet, wo das
liberale Entgegenkommen Lindenau's ihnen Schutz bot. Um den mächtigen
fesselnden Geist dieses Mannes sammelte sich bald eine Schaar kühn
aufstrebender jüngerer Männer; auch mit Blum stand Ruge im regsten
Verkehr. Den Verlag der Ruge'schen Jahrbücher hatte der tapfere Otto
Wigand in Leipzig übernommen. Da geschah das Unerhörte, mindestens
seit Unterdrückung der „Biene“ in Sachsen nicht mehr Erlebte: Anfang
1843 wurden die Jahrbücher unterdrückt. Dieselbe Behörde, welche
Anfangs eine Concession für die Jahrbücher, als für eine rein
wissenschaftliche Zeitschrift für unnöthig erklärt hatte, ertheilte
später aus eigenem Antrieb dem Verleger eine solche auf Widerruf,
um nachher durch Entziehung der Concession das Blatt unterdrücken
zu können. Das geschah, als Anfang 1843 Preußen dazu drängte. Die
Beschwerde Ruge's und Wigand's über diesen flagranten Fall war für
die Opposition sehr schätzbares Material, als sie an die Berathung
des neuen Preßgesetzes schritt. Die große Dürre des Jahres 1842,
die namentlich in den ärmeren Landestheilen eine völlige Mißernte
geschaffen, das gleichzeitige Auftreten der Kartoffelkrankheit,
zahlreiche große Brände, welche u. A. die Städte Oschatz, Sayda und
Adorf fast ganz verzehrten, erfüllten große Kreise des Volkes mit
schmerzlichem Leid und trugen zur allgemeinen Erregung der Gemüther bei.
Abermals hatte die Opposition sich verstärkt, als der Landtag eröffnet
wurde. Die entschiedenste Richtung hatte in Oberländer aus Zwickau
(späterem Märzminister), Tzschukke aus Meißen, Schumann aus Stollberg
Zuwachs gewonnen. Ihnen schlossen sich in den meisten Fragen an Heinr.
Brockhaus aus Leipzig und Schröder aus Rochlitz. Auch in ihren Erfolgen
war die Opposition weit glücklicher, als bisher. Diesmal blieb es
nicht bei der 1839 von Lindenau gerühmten „schönen Eigenthümlichkeit
der Sächsischen Kammer, keine Adresse zu erlassen.“ Als vielmehr Todt
auch diesmal seinen Antrag auf Erlaß einer Adresse einbrachte, traten
ihm Viele bei, da dies die einzige Gelegenheit sei, wo die Kammer ohne
das Hemmniß der ersten Kammer ihre Wünsche und Beschwerden vortragen
könne. Und als selbst Lindenau der Kammer das Recht zur einseitigen
Berathung einer Adresse bestritt, stimmten viele Abgeordnete, die auf
den beiden früheren Landtagen den Adreßantrag Todt's bekämpft hatten,
demselben nun zu, so daß er zum ersten Male in der zweiten Kammer eine
Majorität erlangte. Minister Könneritz erklärte nun rund heraus, daß
die Adresse ohne vorherige Austragung der Principfrage nicht angenommen
werden könne, worauf die zweite Kammer, tief verstimmt durch ein so
schroffes Auftreten, zur Wahrung ihres Rechtes beschloß, die Adresse
dem Protocoll einzuverleiben.
Das beim letzten Landtag gescheiterte Preßgesetz legte die Regierung
dem Landtag abermals zur Berathung vor[51]. Der Zustand der Presse
in Sachsen war ein schlechthin unleidlicher, eines constitutionellen
Staates einfach unwürdiger. Sie unterlag der reinen Willkür der Polizei
und der Censur, der Confiscation ohne Urtheil, der Unterdrückung auf
bloßen Befehl des Ministers, selbst der Nachcensur. Der Richter hatte
bei alledem gar nicht mitzureden. Nach 1842 hatte der Minister des
Innern den Localblättern einfach verboten, Artikel über auswärtige
Politik zu bringen, wenn sie nicht zuvor in der offiziösen Leipziger
Zeitung gestanden hatten! Die Censoren mußten anstößige Artikel nicht
nur streichen, sondern auch denunciren. Statt der Beseitigung dieser
schreienden Mißstände wollte der Regierungsentwurf lediglich Schriften
über zwanzig Druckbogen von der Censur befreien und auch das nur unter
Beschränkungen und Erschwerungen, welche die gewährte Freiheit so
gut wie aufhoben. Die Regierung war naiv oder boshaft genug, dieses
magere Zugeständniß als die Gewährung der im § 35 der Verfassung
verheißenen Preßfreiheit zu bezeichnen. Dagegen erhob sich mannhaft
die zweite Kammer und gab den Gesetzentwurf mit den wesentlichsten
Abänderungen an die erste Kammer. Das Haus der Sächsischen Lords wies
selbstverständlich fast alle diese Abänderungen zurück und so mußte die
zweite Kammer mit schwerem Herzen ihre Anträge wieder fallen lassen,
um wenigstens die Abschlagszahlung, welche das Gesetz bot, zu sichern
-- „wie wenn man auf eine Schuld von hundert Thalern fünf Thaler
erhielte,“ sagt der Referent Todt wörtlich. Nur die Beseitigung der
Nachcensur und eine Beschränkung der Verpflichtung zur Namhaftmachung
der Verfasser hatte die zweite Kammer erreicht[52]. Aber wenigstens
war Alles, was über das Recht und den Werth der freien Presse zu sagen
war, zum ersten Mal ungestraft und mannhaft in Sachsen ausgesprochen
worden und überall im Lande erweckten die tapfern Worte der liberalen
Abgeordneten freudigsten Nachhall.
Noch weit bedeutsamer und erfolgreicher aber war die Haltung
der Opposition der zweiten Kammer gegenüber dem neuen
Strafproceßordnungs-Entwurf der Regierung. Dieser Entwurf basirte,
trotz aller Beschlüsse der bisherigen Landtage, durchaus auf dem
Boden des alten schriftlichen und heimlichen Inquisitionsprocesses.
Die erste Kammer berieth zuerst über den Entwurf und selbst hier
gewann die Regierung für denselben nur die knappe Mehrheit von drei
Stimmen. Ganz anders erging es demselben aber in der zweiten Kammer.
Das treffliche Referat, das Braun darüber erstattete, begründete den
Ruf dieses Abgeordneten als eines tüchtigen, freisinnigen Juristen.
Zehn Tage lang tobte die Schlacht für und gegen die Oeffentlichkeit
und Mündlichkeit, Anklage und Inquisitionsverfahren im Saale der
zweiten Kammer zu Dresden. Vierzig Reden wurden gehalten, darunter
nur eine von einem Abgeordneten für den Regierungsentwurf. Wieviel
Blum's Vaterlandsblätter zur Vorbereitung des Kampfes gewirkt, wieviel
tüchtiges Material sie den Genossen geliefert, erkennt, wer die
„Landtagsmittheilungen“ mit den Jahrgängen 1842 und 43 des Leipziger
Blattes vergleicht. Und ob auch der Justizminister v. Könneritz sich
zu der Erklärung hinreißen ließ: er werde in dieser Frage selbst dem
vereinten Willen der Kammer nicht weichen, sondern nur seiner eigenen
Überzeugung, so beschloß die Kammer doch mit 71 gegen 4 Stimmen die
Ablehnung des Regierungsentwurfs und verlangte mit 68 gegen 8 Stimmen
die Vorlegung eines neuen Entwurfs, der auf dem Anklageverfahren mit
Staatsanwaltschaft, auf Oeffentlichkeit und Mündlichkeit beruhe. Und
als hierauf die Regierung ihren Entwurf zurückzog mit einer Erklärung,
welche von neuem die Nichtbeachtung des Kammerbeschlusses in Aussicht
stellte, beschloß die Kammer, ihre Beschlüsse zur Strafproceßordnung
über den Kopf der Regierung hinweg als ständische Anträge an den König
zu bringen. Auch dieses letzte constitutionelle Hülfsmittel scheiterte
an dem Widerspruch einer kleinen Mehrheit der ersten Kammer.
Ungeheuer war die Nachwirkung dieser Verhandlungen, dieses Ausganges im
Lande. Kein Freisinniger konnte sich mehr der Überzeugung verschließen,
daß so nicht fortregiert werden könne, ohne daß das Ansehen der
Regierung oder das der Kammern und Verfassung schwer leiden, die
bestehende Erregung und Unzufriedenheit einen gefahrdrohenden Umfang
annehmen müsse. Alle liberalen Elemente standen in dieser Überzeugung
zusammen, wie sie im Landtag zusammengestanden in den letzten Kämpfen.
Zu thatkräftigem Handeln raffte nun selbst der Trägste sich auf. Als
die Regierung nach der Landtagscampagne einen Gegner des von der Kammer
beschlossenen Strafverfahrens in die Länder, in denen Schwurgerichte
bestanden, aus Landesmitteln entsendete, sammelten die Liberalen
Mittel, um Braun dieselben Länder zu gleichem Zwecke bereisen zu
lassen[53]. Blum war persönlich, brieflich, in der Presse, auch bei
dieser Agitation ungemein thätig.
Aller Hoffnungen richteten sich nun noch auf den freisinnigen
wohlmeinenden Minister Lindenau. Man hielt für unmöglich, daß er,
der Vater des neuen Verfassungslebens in Sachsen, zugeben werde, daß
Land, Volk und Krone berathen und beherrscht würden von einem ebenso
geist- als vermögenslosen feudalen Junkerthum, das kaum noch den
Buchstaben der Verfassung achtete und jedem, auch dem berechtigtsten
Reformbedürfnisse der Zeit eine Politik des absoluten eigenwilligsten
Widerstandes entgegensetzte. Man täuschte sich nicht in dem trefflichen
Manne. Er stemmte sich mit aller Kraft gegen die Bestrebungen seiner
Collegen im Ministerium, von neuem eine bevorrechtete Herrschaft
der Aristokratie über das Land zuzulassen, die Lindenau durch die
Verfassung für immer beseitigt glaubte -- aber andrerseits gingen
auch die Strebungen der neuen Zeit über dasjenige hinaus, was er
vertreten und befürworten mochte. So that er denn den Schritt, der
ihm als charaktertreuen Mann geboten schien, der aber für das Land
der unheilvollste war: am 1. September 1843 trat er, der tüchtigste,
verdienstvollste und freisinnigste Minister, den Sachsen je besessen,
von seinem Amte in das Privatleben zurück.
An seiner Stelle trat der bisherige Justizminister v. Könneritz an
die Spitze des Ministeriums: sein Name an dieser Stelle bedeutete den
Triumph der Reaction.
10. Die Reaction unter Könneritz. Die
deutsch-katholische Bewegung.
(1843-1845.)
Die ersten Schläge der neuen Sächsischen Regierung suchten die verhaßte
Oppositionspresse zu zermalmen, an ihren Leitern Rache zu nehmen. Eine
Reihe der kühnsten Blätter und Zeitschriften wurde einfach unterdrückt.
Den Vaterlandsblättern wurde mit sofortiger Unterdrückung gedroht,
falls sie in der bisherigen Richtung fortführen. Da sie sich nicht
irre machen ließen, bescheerte ihnen der Minister später, gerade zu
Weihnachten 1845, die angedrohte Vollziehung der Unterdrückung. Hatte
man nicht das Recht und noch weniger die Moral auf seiner Seite, so
hatte man doch die Macht, und der alte Spruch: „Es gibt Richter in
Berlin“, vor dem schon die absolute Laune eines Friedrichs des Großen
sich ehrfurchtsvoll beugte, hatte für einen Herrn von Könneritz nichts
zu bedeuten, da der Sächsische Richterstand mit allem Herzeleid und
aller Unbill, die der Presse angethan wurde, eben einfach nichts zu
thun hatte.
In gleich grausamer und und schonungsloser Weise wurde gegen die der
Regierung mißliebigen Schriftsteller verfahren, die das Unglück hatten,
nicht innerhalb der grün-weißen Grenzpfähle geboren zu sein. Sie
wurden einfach ausgewiesen oder, unter der Abforderung eines bündigen
Versprechens für künftiges Wohlverhalten, mit sofortiger Ausweisung
bedroht. Die letztere unwürdige Zwangsmaßregel wurde z. B. gegen
Blum's treuen Mitkämpfer Ludwig #Steger# angewendet. Offen erklärte
der Minister des Innern vor der Kammer: Der deutsche „Ausländer“ habe
kein Recht in Sachsen zu weilen, seine Duldung hänge von der Gnade der
Polizei ab.
Sofort wurde auch Robert Blum vom reichverdienten Zorn der Reaction
betroffen. Ein zu Anfang Januar 1843 in den „Vaterlandsblättern“
erschienener Leitartikel Blums hatte eine in mancher Beziehung
eigenthümliche Strafuntersuchung gegen ein armes Dienstmädchen
behandelt, und daran die entschiedene Forderung nach Oeffentlichkeit
und Mündlichkeit des Strafverfahrens geknüpft. Die in jenem Artikel
gegebene Sachdarstellung des Processes war -- wie Blum freilich nicht
wußte und nicht wissen konnte -- in der Hauptsache unrichtig. Das
stellte sich später heraus. Sowie Könneritz das Staatsruder ergriffen
hatte, wurde wegen dieses Artikels den Vaterlandsblättern eine jener
famosen Berichtigungen zugesandt, durch welche sich Herr von Könneritz,
wenn auch durch sonst nichts, Anspruch auf Unsterblichkeit in der
Geschichte der deutschen Stilistik und Grammatik erworben hat, und
weiter wurde derselbe Artikel noch im September 1843 zum Gegenstand
einer Strafuntersuchung gegen „den Theatersecretär Robert Blum und
Consorten“ gemacht. Der Inhalt dieser Acten[54] ist so charakteristisch
für jene Zeit und nebenbei auch so unterhaltend, daß es sich wirklich
verlohnt, dabei eingehender zu verweilen. Der neue sächsische Premier
hatte persönlich als Chef des Justizministeriums den Strafantrag „wegen
öffentlicher Beleidigung des sächsischen Richterstandes“ gegen den
verhaßten Leipziger Theatersecretär gestellt und die Einleitung der
Untersuchung veranlaßt.
Blum leugnete seine Urheberschaft keinen Augenblick, berief sich
aber in seinen eigenen Auslassungen und den „Schutzschriften“
seines Advocaten Paul Römisch sowohl auf seinen guten Glauben bei
Veröffentlichung jenes Rechtsfalles, als auf das berechtigte politische
Interesse, das er in jenem Artikel wahrgenommen habe. Darauf erfloß am
22. Febr. 1844 von dem hohen Appellationsgericht Leipzig ein Erkenntniß
erster Instanz, in welchem Blum zu zwei Monaten Gefängniß verurtheilt
wurde, und zwar hauptsächlich aus folgenden Erwägungen: „Hat Blum
demnach diesen Fall als Beleg dafür angeführt, daß man ‚der guten
alten Zeit‘ -- dem im Königreich Sachsen bestehenden Strafverfahren
(!) -- ‚#für schlechte Juristen# ein Ende machen, und die traurige
Heimlichkeit -- #für Unfähigkeit und Härte# -- begraben solle‘, so
liegt darin offenbar eine Verunglimpfung der königlich sächsischen
Justizbehörden (?) ... Erwägt man nun, daß diese Beleidigung dem
Richterstande im Königreich Sachsen überhaupt (?) und in Bezug auf
seine amtliche Thätlichkeit (!) in einem öffentlichen Blatte, überdies
unter Anführen unwahrer Thatsachen zugefügt worden und dabei die
Absicht Blumens (!), dadurch Mißtranen in deren gehörige Wirksamkeit
hervorzurufen, nicht zu verkennen“, so &c.
Auch das königliche Oberappellationsgericht bestätigte, indem dasselbe
sich unter Anderem auf die Decision neunundachzig vom Jahre -- 1661!
und auf Leyser's Meditationen berief, die Strafe von zwei Monaten
Gefängniß, überließ aber dem Untersuchungsgericht die Bestimmung,
ob und in wieweit diese Strafe in Geld verwandelt werden könne.
Nach den Rationen des höchsten Gerichtshofes hatte freilich das
Vereinigte Criminalamt thatsächlich keine Wahl. Es mußte einfach die
Gefängnißstrafe vollstrecken. In den Gründen der höchsten Instanz
findet sich eine sehr bemerkenswerthe Stelle, welche besser als lange
Abhandlungen beweist, welches Maß von Denkfreiheit dem beschränkten
Unterthanenverstande damals zugebilligt wurde, wenn der Inhaber dieses
Verstandes nicht Gefahr laufen wollte, in's Gefängniß zu kommen. „#An
sich#,“ heißt es da, „können Angriffe gegen das schriftliche und
geheime Strafverfahren nicht nur als ein erlaubtes und keineswegs
strafbares Unternehmen, sondern auch, nach Beschaffenheit der
Umstände (!) und unter den erforderlichen (!) Voraussetzungen [einer
gewissenhaften und unparteiischen (!) Darstellung und Erwägung der
#dafür# (!) und dagegen streitenden Gründe, unter Beziehung auf wahre
Thatsachen und von einer dazu gehörig qualificirten Person (!)],
selbst als ein nützliches (!) und preiswürdiges Unternehmen angesehen
werden. Eine solche, Beifall verdienende Tendenz aber kann dem in Frage
stehenden Aufsatze und dem Verfasser desselben nicht beigelegt werden“!
Uns Heutigen will freilich scheinen, daß es hiernach überhaupt beinahe
so schwierig gewesen sei, die „erforderlichen Voraussetzungen“ für eine
„unparteiische“ Kritik jener Gesetzesschäden in einer Menschenseele zu
vereinigen, als die Bedingungen zur Wählbarkeit in den hochpreislichen
Landtag des Fürstenthums Liechtenstein, nach der damals bestehenden
Verfassung. Denn dazu gehörte, außer einem nicht unbeträchtlichen
Vermögen und der Absolvirung des Schwabenalters, auch eine nachweisbar
„verträgliche Gemüthsart“.
Nicht ohne Galgenhumor sind die schriftlichen Eingaben Blum's zu
den Acten, durch die wenigstens im Gnadenwege eine Verwandlung der
Freiheitsstrafe in Geld angerufen werden sollte. Die Vollstreckung
der langen Gefängnißstrafe wäre in der That für ihn leicht zur
Vernichtung seiner ganzen bürgerlichen Existenz geworden. Denn am 15.
Mai 1844 war Ringelhardt's Pachtzeit in Leipzig abgelaufen, und Dr.
med. Schmidt, ein geistvoller edler Mann, der das Höchste auf der
Schaubühne anstrebte, zugleich in seinem Fache durch Begründung einer
noch heute bestehenden gelehrten medicinischen Zeitschrift berühmt,
hatte das Theater in Leipzig übernommen und war eben Blum's Principal
geworden, als dieser seine Strafe antreten sollte. Blum malte nun die
Geschäftsunkunde des Dr. Schmidt dem Vereinigten Criminalamt in den
leuchtendsten Farben. Auf ihm, Blum, ruhe die ganze Ordnung aller
Staatsangelegenheiten -- des Leipziger Theaters. Er und Schmidt müßten
fortwährend circa fünfzehn Schneider und Schneiderinnen bewachen und
beobachten, zudem dieselbe Anzahl von Tischlern und Zimmerleuten,
welche „die höchst unvollkommene und defecte Maschinerie“ mit den
Anforderungen des Jahrhunderts zu versöhnen suchten. Endlich falle Blum
allein zur Last „die Herstellung, Uebernahme und Ordnung aller Waffen,
Rüstungen, Federn, Stiefeln, Sandalen, Perrücken, Bärte (!) und aller
sonstigen Bestandtheile des Inventars.“
Auf das Vereinigte Criminalamt machte diese Unmasse von Schneidern,
Bärten, Arbeitern &c. sichtlich einen tiefen Eindruck, denn es
befürwortete die Strafverwandlung. Das Gesammtministerium, unter
Könneritz' Vorsitz, entschied über das Gnadengesuch, da der König
verreist war. Es verwandelte die Strafe zur Hälfte in eine Geldstrafe
von 20 Thalern. Die übrigen vier Wochen mußte Blum absitzen. Er fing am
26. October damit an, kam aber erst am 8. December damit zu Ende, weil
er alle Augenblicke, unter allen möglichen Vorwänden, herausgelassen zu
werden verlangte. Zuletzt enthalten die Acten gar keine Gründe mehr,
wenn er seine Haft unterbricht. Kein Groschen für „Atzung“ findet sich
in der Rechnung des „Stockmeisters“ gebucht. Warum, werden wir gleich
sehen. Blum selbst schreibt nämlich aus diesem fidelen Gefängniß am 23.
November 1844 an seine Schwester Margaretha Selbach: „Arbeit habe ich
genug, an Unterhaltung fehlt mir's nicht und meine Freunde besuchen
mich schaarenweise. Da kommt tagtäglich ein Theil derselben, bringt
mir ein anständiges Frühstück mit Weinen aller Art und wir essen,
trinken, lachen und singen ein paar Stunden zusammen. Abends kommt
meine Frau von fünf bis acht Uhr, oft die Kinder oder Agnes“ (seine
Stiefschwester, deren Vater Schilder kurz zuvor gestorben war), „und
so geht ein Tag nach dem andern hin. Die Sache ist kindlich dumm und
nützt mir viel mehr, als sie mir schadet. Ich habe am Schillerfeste an
der Tafel von etwa vierhundert Theilnehmern den Vorsitz geführt und man
hat mir zugejubelt, wie's selten Jemand geschehen ist. Es hat Niemand
nur die Wimper gezuckt oder sich ein Wort erlaubt. Und sonst waren die
Worte ‚Gefängniß‘ und besonders ‚Criminal‘ entsetzliche Dinge. Die
Bürgerschaft aber hat mich eben zum Wahlmann gewählt und binnen acht
Tagen bin ich -- höchst wahrscheinlich[55] -- Stadtverordneter.“ -- Am
8. December wurde er „nach vorgängiger Verwarnung vor Rückfall aus dem
Arrest entlassen.“
Die persönlichen Verhältnisse Blum's hatten sich in der hier in
Rede stehenden Zeit (bis 1844) immer günstiger gestaltet, so daß er
sich schon 1843 in Leipzig ein eigenes Hausgrundstück (Nr. 8 der
Eisenbahnstraße, unmittelbar an der Leipzig-Dresdner Bahn gelegen)
erwerben konnte. Der große Garten bot Blum reiche Gelegenheit selbst zu
graben und zu pflanzen, was er so gern that. Auch seiner Liebhaberei
für die Züchtung edler Tauben konnte er hier behaglich obliegen. Hier
wurde ihm sein drittes Söhnchen geboren, das jedoch kaum ein Jahr alt
der tückischen Bräune erlag. Als ihm ein Jahr nach diesem schmerzlichen
Verluste seine Gattin das einzige Töchterchen schenkte, freute er sich
des Glückes nicht in dem Grade wie früher. Er hatte auf Ersatz für den
todten Knaben gehofft. „Das Vaterland braucht Männer,“ sprach er zu
den Freunden. Man stand damals in der Aufregung, welche die Leipziger
Augusttage hinterlassen hatten. Unser nächstes Capitel wird davon
handeln.
Sein neues Heim in der Eisenbahnstraße bildete bald den gastlichen
Herd, an dem wohl jeder Gesinnungsgenosse Leipzigs und ganz
Deutschlands, der Leipzig berührte, einmal gesessen und sich des
gesunden bürgerlichen Familienlebens erfreut hat, das Blum das seine
nannte. Mancher schwerverfolgte Pole hat hier sein geächtetes Haupt
geborgen. Selbst der verwöhnte Schlemmer Herwegh fühlte sich wohl da.
Hoffmann von Fallersleben war schon in der Funkenburg heimisch gewesen
und kam hier so oft er konnte. Schon am 10. April 1842 hatte er Blum
beim Scheiden mit prophetischem Blick die schönen Verse hinterlassen:
An Robert Blum.
Ja, immer Friede mit den Guten,
Und mit den Bösen immer Krieg!
Herr, führ' uns in der Hölle Gluten,
Nur immer führ' uns, Herr, zum Sieg!
Laß Recht und Freiheit nicht verderben
Und fallen durch der Feinde Hand,
Laß lieber #uns# im Kampfe sterben
Und rette Du das Vaterland!
Auch größere Gesellschaften tagten und nachteten hier, wegen deren Frau
Eugenie in Küche und Keller sich gewaltig anstrengen mußte, so einmal
auch der Geheimbund, der 1839 in Mainz gestiftet worden war; Itzstein,
Hecker, Jacoby, die beiden schlesischen Grafen Reichenbach, Heinrich
Simon u. A. und viele namhafte Sachsen nahmen daran Theil.
Den Seinen in Köln ließ Blum bei jeder Gelegenheit erfreuliche
Beweise seines ökonomischen Wachsthums in Gestalt kleiner Geschenke
und Geldspenden zukommen. Seiner Briefe an die Eltern (vornehmlich
an die kranke Mutter) und Geschwister sind gleichwohl wenige. Theils
fehlte es ihm an Zeit, theils drückte ihn das Gefühl, daß er über die
Angelegenheiten, welche im Vordergrund seines Interesses standen, über
die politischen und kirchlichen Fragen der Zeit sich nicht ergehen
konnte, ohne zu verletzen oder Theilnahmlosigkeit zu begegnen. Für die
kindliche und brüderliche Liebe des Briefstellers sind gleichwohl auch
diese Briefe rühmlich und interessant wegen manchen Schlaglichtes, das
sie auf seinen Charakter, auf seine Weltanschauung werfen. So schreibt
er z. B. seiner älteren Stiefschwester Elise (geb. 1819, S. 52), als
ihm diese glückselig anvertraut hatte, sie sei mit einem Abiturienten
verlobt, folgenden köstlichen Brief (13. Juli 1842):
„Daß Du von Deiner Liebe #nie# läßt, daß sie #ewig# dauert --
nun, das versteht sich ja von selbst; wer einem Mädchen, die zum
Erstenmale sich vergafft hat, Vernunft predigen will, der muß mit
seiner Zeit schlecht hauszuhalten wissen. Zum Glück dauern diese
Ewigkeiten nur bis sie -- aus sind, worüber selten Jemand graue
Haare erhält. Ich will Dir prophetisch vorhersagen, daß Deine
Ewigkeit nicht über das erste Studiensemester Deines Geliebten
hinauswährt; wenn sie an nichts Anderem verbleicht, so stirbt sie an
der Langweiligkeit Eurer Liebesbriefe, die stets dasselbe enthalten.
Wir alten Leute sind ein fatales Volk, daß wir so schonungslos in
Euren Blüthen wühlen. Ihr glaubt uns nicht und habt Recht, aber unser
trockner Ernst hat das Gute, daß er Euch wenigstens davor bewahrt,
vor Schmerz zu sterben wenn die reizenden Farben verblassen ... Ich
halte die ernste Liebe eines Schülers für eine Pflichtwidrigkeit,
denn mit der ernsten Liebe übernimmt der Mann heilige und schwere
Pflichten, bei deren Uebernahme er seine Kräfte und Mittel wohl wägen
muß; wer demnach noch nicht in die Möglichkeit versetzt ist, diese
Pflichten zu erfüllen, der nimmt -- um bei dem rein materiellen
Vergleiche zu bleiben -- etwas an, was er nicht bezahlen #kann#, und
diese Handlung nenne ich nicht redlich. Aber es ist noch eine andere
Seite der Sache vorhanden: Die Liebe ist für einen jungen Mann, der
noch nicht feststeht im Leben, mit seinem Wollen und Streben, seiner
Ueberzeugung und seinem Charakter noch nicht ganz im Klaren ist,
nur ein Ballast, ein hemmendes Bleigewicht, das er nachschleppt.
Das Vaterland, sein Volk, die Ehre, die Freiheit, die Wahrheit, das
Recht, sie alle haben gerechtere Ansprüche an den jungen Mann, als
ein Mädchen; für alle diese Güter muß er sein Leben ungescheut in die
Schanze schlagen können, wenn er ein wahrer Mann werden will; das
kann er aber nicht, wenn er sein Leben thörichterweise verpfändet
hat, ehe er seinen Werth und seine Bestimmung kannte. Daß wir solche
Männer leider sehr wenige haben, ist unser Unglück, aber es stimmt
meine Forderung nicht herab. Wenn die Schüler sich „für ewig“
vergeben, so müssen wir Dreißiger von Staatswegen angehalten werden,
uns Krücken anzuschaffen. Ich bin sehr glücklich und zufrieden in
meiner Häuslichkeit, aber ich habe sie erst dann begonnen, als ich
meiner Frau auf das Bestimmteste erklärt, daß ich sie und meine
Kinder verlasse, sobald eine höhere Pflicht mich ruft und dies steht
so fest bei mir -- allerdings auch bei meiner Frau -- daß selbst die
Gewißheit, daß die Meinen betteln müssen, mich nicht einen Augenblick
abhalten würde, mein Leben einer großen Sache, meinem Vaterlande zu
weihen. Glaubst Du, daß #diese# Auffassung des Lebens mich nicht
berechtigt, von dem, der mir als ein „würdiger Bruder“ präsentirt
wird, etwas mehr Ernst zu verlangen, als hier vorliegt; daß er sich
erst für's Leben rüstet, ehe er seine Blüthen naschen will?“
Ebenso characteristisch sind folgende Aeußerungen am Schlusse eines
überaus herzlichen Glückwunschschreibens an seine Schwester Gretchen
(2. Jan. 1844), vor deren Hochzeit mit Selbach. Es heißt da:
„Mit Rathschlägen und Ermahnungen will ich diesen Brief nicht füllen.
Nur das Eine muß ich Dir sagen: wie alles Glück der Welt, in der
geistigen, wie in der körperlichen, so wurzelt das Glück der Liebe
auch in der Freiheit. Je selbstständiger der eine Gatte neben dem
andern steht, um so inniger sind Beide verbunden; je weniger Opfer
der angeborenen Eigenthümlichkeiten und Neigungen verlangt werden,
um so freudiger werden sie gegeben. Trage die Gewohnheiten Deines
bisherigen Lebenskreises, in welchem Dein Wort und Deine Ansicht oft
unbedingt und allein galt[56] nicht in Deine Ehe über und vergiß nie,
daß des #wahren# Mannes Herz von der Häuslichkeit und der Kinderstube
nicht ausgefüllt werden kann und darf. Er hat an das Leben und das
Leben an ihn andere Ansprüche als das Weib und ihn diesen entziehen
zu wollen, heißt die Natur seines Wesens, also auch sein Glück und
Wohl zerstören.“
Eine so kühne und entschlossene Mannesseele gehörte dazu, um mit der
unscheinbaren Kraft eines schlichten deutschen Bürgers #den# Kampf
aufzunehmen, den in unseren Tagen das ganze deutsche Reich mit seiner
gewaltigen Staatsmacht seit seinem Bestehen kämpft: #den Kampf mit Rom#.
Nicht aus lebhaftem Interesse für die inneren Angelegenheiten der
katholischen Kirche ist Robert Blum in diesen Kampf eingetreten. Er
selbst erinnerte sich kaum noch, daß er katholisch sei; seine Kinder
hatte er protestantisch taufen lassen; über den starren katholischen
Kirchenglauben der Mutter hatte er in den Briefen an seine Braut
schon 1839 hart und bitter geurtheilt. Aber die herausfordernde
Anmaßung, welche seit dem für Preußen so schmählichen Ende der
Kölner Bischofswirren und seit der sichtbarlichen Begünstigung der
katholischen Hierarchie unter Friedrich Wilhelm dem Vierten und
selbstverständlich auch in Dresden die katholische Kirche überall
in Deutschland gegenüber dem Fortschritte und der Aufklärung zur
Schau trug, rüttelte auch die kirchlich Gleichgültigsten auf. Die
sächsische Regierung begünstigte sichtlich das „Volksblatt“ und
den „Bayard,“ von denen das erstere ein hierarchisches orthodoxes
Lutherthum, das letztere die rohesten ultramontanen Bestrebungen
vertrat, beide mit einer Niedrigkeit der Gesinnung, einer Gemeinheit
des Ausdrucks und einem zelotischen Fanatismus, wie sie bis dahin
in Sachsen niemals erlebt waren. Das war aber nur die passive Seite
der Regierungsthätigkeit; die active machte sich bald in derselben
Richtung geltend. Als nun gar im Jahre 1844 Bischof Arnoldi von Trier
es wagte, ein altes Stück Tuch unter dem Namen des heiligen Rockes
auszuhängen, und eine große Wallfahrt dahin zu arrangiren, um einen
großen Ablaß als Gegenleistung zu bieten -- da ging ein Schrei der
Entrüstung durch die ganze gebildete Welt, denn die Nerven für derlei
Wunderdinge waren damals noch nicht so abgestumpft wie heute nach all
den Wunderblutungen, Kirschbaum- und Höhlenmadonnen &c. Am 15. August
1844 erschien in den „Sächsischen Vaterlandsblättern“ ein „Offenes
Sendschreiben an den Bischof Arnoldi von Trier“, unterzeichnet von
einem unbekannten katholischen Priester #Johannes Ronge#, in welchem
die Ausstellung des heiligen Rockes ein den Aberglauben und Fanatismus
beförderndes Götzenfest genannt wurde.
Zu gleicher Zeit erfuhr man, daß schon am 22. August der Caplan
#Czerski# in Schneidemühl in Posen mit einem Theile seiner
Gemeinde aus der katholischen Kirche ausgeschieden war. Schon
am 19. October vereinigten sich die Ausgetretenen zu einer
christlich-apostolisch-katholischen Gemeinde. Am 15. December folgte
in Breslau unter Führung des ordentlichen Professors des canonischen
Rechtes, #Regenbrecht#, ein Massenaustritt und am 4. Februar 1845
daselbst die Constituirung einer #deutsch-katholischen# Gemeinde, die
schon im März 1845 zwölfhundert Mitglieder zählte. Sie berief Ronge,
der natürlich inzwischen mit allen Kirchenstrafen belegt worden war und
bei dem edeln schlesischen Grafen Reichenbach eine Freistätte gefunden
hatte, als Seelsorger.
Robert Blum, in dessen Organ zuerst dem Bischofe von Trier der Krieg
verkündet worden war, sorgte dafür, daß der Herd dieser gährenden
Bewegung nicht auf Schlesien beschränkt bleibe. In Wort und Schrift,
durch öffentliche Reden im ganzen Lande, durch Flugblätter, Broschüren
und Zeitungsartikel ist er unablässig thätig gewesen, um überall
eine Massenlossagung von Rom, die Bildung deutsch-katholischer
Gemeinden zu erzielen. Sehr Vieles von dem, was er damals gesprochen
und geschrieben, ist nicht blos interessant als eine für den Mann
charakteristische Aeußerung -- sondern heute nach dreiunddreißig Jahren
noch so treffend, als sei es heute geschrieben -- so wenig hat Rom, die
alte Erbfeindin unseres Volkes, sich seitdem geändert. Mit köstlicher
Ironie z. B. schildert ein Artikel Blum's in den „Vaterlandsblättern“
„die Wunder des heiligen Rockes“ -- nicht etwa in jenem frivol-lustigen
Tone des bekannten Studentenliedes:
Freifrau von Droste-Vischering
Zum heiligen Rock wallfahrten ging,
sondern im Tone der heiligsten, den Feind niederschmetternden,
siegesfreudigsten Ueberzeugung: „Das wahre Wunder, welches der heilige
Rock zu Trier gewirkt, ist, daß er endlich auch die verblendetsten
Geister aufgescheucht aus der Ruhe des Nichtsthuns, daß er auch
dem Befangensten den Schleier gerissen vom getrübten Auge und dem
schlichten Worte der Wahrheit einen jubelnden Einzug bereitet in
Millionen Herzen. Es giebt nur ein Mittel, das Joch abzuwerfen,
welches jetzt nur noch locker auf unserem Nacken liegt; es heißt:
Trennung von Rom, Aufhebung der Ohrenbeichte und des Cölibats. Eine
deutsch-katholische Kirche!... Wollen wir länger die Knechtschaft
tragen? Unsere Väter haben den äußeren Feind bekämpft, der unser
Vaterland unterjochte. -- Rom hat im Frieden seine Fremdherrschaft
um so fester begründet. Der äußere Feind nährte und stärkte unsere
Vaterlandsliebe und unser Nationalgefühl -- Rom verdammt Beides, wenn
es seinen Interessen entgegen. Der äußere Feind hätte unsere staatliche
Entwickelung befördern müssen -- Rom #duldet# die gegenwärtige
staatliche Gestaltung nur #gezwungen# und #hat die ganze Grundlage
unseres Staatslebens nicht anerkannt#, ja zum Theil ausdrücklich
verdammt. Der äußere Feind knüpfte das Band zwischen Fürsten und
Völker fester, indem er dieselben zu Einem Interesse vereinte -- Rom
#muß# diese Einigkeit lockern und trennen, weil sie seinem Interesse
feindlich ist.“ Am Schlusse heißt es: „Was bisher geschah, waren nur
Trennungen in unserer Kirche selbst, es waren Theile, die sich ablösten
von dem alten Körper. Erheben wir #einstimmig#, ein Beispiel dem ganzen
Vaterlande, den Ruf: Trennung von Rom! Aufhebung der Ohrenbeichte und
des Cölibats! Eine deutsch-katholische Kirche! O, daß es -- das größte
Wunder des heiligen Rockes -- bald geschehe! Amen!“
Dieses Ziel wurde in Leipzig erreicht durch die Bildung einer
deutsch-katholischen Gemeinde, 12. Februar 1845. Blum hielt die
Eröffnungsrede. Anonyme Drohbriefe von ultramontanen Handlangern höher
stehender Gesellen hatte er schon vorher in Fülle erhalten. Jetzt
suchte man die erste Feier der jungen Gemeinde durch brutalen Skandal
zu entweihen. Als Blum reden wollte, stürzte eine Rotte angestifteter
erwachsener Buben auf ihn los, um ihn niederzuschlagen und zerriß ihm
Kleidung und Wäsche. Er hatte indeß den Fall vorhergesehen und für
starke Polizeibedeckung gesorgt. Mit um so größerer Begeisterung hing
die Gemeinde dann an den Lippen ihres Vorstandes. Er begann seine
Rede[57] mit den Worten:
„Meine verehrten Anwesenden! Ich habe mich entfernt, als ein
pöbelhafter Angriff, wie er in einer gebildeten Gesellschaft
niemals zu erwarten war, gegen mich gerichtet wurde; nicht weil
es mir an Muth fehlte, denselben abzuwehren (denn was wäre eine
Ueberzeugung, die nicht Unbilden erdulden, ja selbst Leben und Blut
dafür zu opfern lehrte), sondern weil ich es für Pflicht hielt, die
Einleitung zu dessen Bestrafung zu treffen. Wir stehen in einem
freien hochgebildeten Staate hier mit Erlaubniß unserer städtischen
Behörde; deshalb habe ich den Schutz der Gesetze angerufen gegen
rohe Unsitte, und er ist mir sofort zu Theil geworden. Jetzt
stehe ich hier, kühn zu thun und zu sagen, was ich #muß#. Meine
verehrten Glaubensgenossen! Sie haben nicht gebetet, als sie dazu
aufgefordert wurden. Aber unser Glaube lehrt uns, unsern Gott zu
ehren, nicht durch das Wort, sondern durch die #That#. Ehren wir
also ihn, den Gott der Wahrheit, durch die Wahrheit; sprechen wir
dieselbe offen und ehrlich, ungeschminkt und leidenschaftlos aus und
belehren wir uns gegenseitig. Aber dulden und achten wir auch jede
Ueberzeugung, werden wir jeder Meinung gleich gerecht, indem wir sie
zum ungeschmälerten Ausspruche kommen lassen. Vergessen wir nie,
daß unser Heiland gesagt hat: „Liebet einander!“ und entsagen wir
also jedem Hasse und Zwiespalt. Wir werden uns vielleicht trennen,
aber trennen wir uns wie #Männer#, die sich #achten# und sich am
Scheidewege die Hand reichen, um jeder eine andere Bahn zu wandern.“
Den Kern der Rede bildete eine geschichtliche Darlegung über den Abfall
der römischen Kirche von den Heilswahrheiten des Erlösers und über die
Entartung dieser Kirche durch die Hierarchie, das Cölibat, die Laster
der Päpste, die Inquisition, die Jesuiten u. s. w. Alles das lasse sich
geschichtlich beweisen.