Wenn man, was ein Zweck sei, nach seinen transscendentalen Bestimmungen
(ohne etwas Empirisches, dergleichen das Gefühl der Lust ist,
vorauszusetzen) erklären will: so ist Zweck der Gegenstand eines
Begriffs, sofern dieser als die Ursache von jenem (der reale Grund
seiner Möglichkeit) angesehen wird; und die Causalität eines =Begriffs=
in Ansehung seines =Objects= ist die Zweckmäßigkeit (_forma finalis_).
Wo also nicht etwa bloß die Erkenntniß von einem Gegenstande, sondern
der Gegenstand selbst |220.5| (die Form oder Existenz desselben) als
Wirkung nur als durch einen Begriff von der letztern möglich gedacht
wird, da denkt man sich einen Zweck. Die Vorstellung der Wirkung ist
hier der Bestimmungsgrund ihrer Ursache #33# und geht vor der letztern
vorher. Das Bewußtsein der Causalität einer Vorstellung in Absicht auf
den Zustand des Subjects, es in demselben |220.10| =zu erhalten=, kann
hier im Allgemeinen das bezeichnen, was man Lust nennt; wogegen Unlust
diejenige Vorstellung ist, die den Zustand der Vorstellungen zu ihrem
eigenen Gegentheile zu bestimmen (sie abzuhalten oder wegzuschaffen)
den Grund enthält.
Das Begehrungsvermögen, sofern es nur durch Begriffe, d. i. der
|220.15| Vorstellung eines Zwecks gemäß zu handeln, bestimmbar
ist, würde der Wille sein. Zweckmäßig aber heißt ein Object, oder
Gemüthszustand, oder eine Handlung auch, wenn gleich ihre Möglichkeit
die Vorstellung eines Zwecks nicht nothwendig voraussetzt, bloß darum,
weil ihre Möglichkeit von uns nur erklärt und begriffen werden kann,
sofern wir eine Causalität |220.20| nach Zwecken, d. i. einen Willen,
der sie nach der Vorstellung einer gewissen Regel so angeordnet hätte,
zum Grunde derselben annehmen. Die Zweckmäßigkeit kann also ohne Zweck
sein, sofern wir die Ursachen dieser Form nicht in einem Willen setzen,
aber doch die Erklärung ihrer Möglichkeit nur, indem wir sie von einem
Willen ableiten, uns begreiflich machen |220.25| können. Nun haben wir
das, was wir beobachten, nicht immer nöthig durch Vernunft (seiner
Möglichkeit nach) einzusehen. Also können wir eine Zweckmäßigkeit der
Form nach, auch ohne daß wir ihr einen Zweck #34# (als die Materie
des _nexus finalis_) zum Grunde legen, wenigstens beobachten und
an Gegenständen, wiewohl nicht anders als durch Reflexion |220.30|
bemerken.
§ 11.
Das Geschmacksurtheil hat nichts als die FORM DER ZWECKMÄSSIGKEIT eines
Gegenstandes (oder der Vorstellungsart desselben) zum Grunde.
Aller Zweck, wenn er als Grund des Wohlgefallens angesehen wird,
|221.5| führt immer ein Interesse, als Bestimmungsgrund des Urtheils
über den Gegenstand der Lust, bei sich. Also kann dem Geschmacksurtheil
kein subjectiver Zweck zum Grunde liegen. Aber auch keine Vorstellung
eines objectiven Zwecks, d. i. der Möglichkeit des Gegenstandes selbst
nach Principien der Zweckverbindung, mithin kein Begriff des Guten kann
das Geschmacksurtheil |221.10| bestimmen: weil es ein ästhetisches
und kein Erkenntnißurtheil ist, welches also keinen =Begriff= von der
Beschaffenheit und innern oder äußern Möglichkeit des Gegenstandes
durch diese oder jene Ursache, sondern bloß das Verhältniß der
Vorstellungskräfte zu einander, sofern sie durch eine Vorstellung
bestimmt werden, betrifft. |221.15|
Nun ist dieses Verhältniß in der Bestimmung eines Gegenstandes, #35#
als eines schönen, mit dem Gefühle einer Lust verbunden, die durch
das Geschmacksurtheil zugleich als für jedermann gültig erklärt
wird; folglich kann eben so wenig eine die Vorstellung begleitende
Annehmlichkeit als die Vorstellung von der Vollkommenheit des
Gegenstandes und der Begriff |221.20| des Guten den Bestimmungsgrund
enthalten. Also kann nichts anders als die subjective Zweckmäßigkeit in
der Vorstellung eines Gegenstandes ohne allen (weder objectiven noch
subjectiven) Zweck, folglich die bloße Form der Zweckmäßigkeit in der
Vorstellung, wodurch uns ein Gegenstand =gegeben= wird, sofern wir uns
ihrer bewußt sind, das Wohlgefallen, |221.25| welches wir ohne Begriff
als allgemein mittheilbar beurtheilen, mithin den Bestimmungsgrund des
Geschmacksurtheils ausmachen.
§ 12.
Das Geschmacksurtheil beruht auf Gründen _a priori_.
Die Verknüpfung des Gefühls einer Lust oder Unlust als einer Wirkung
|221.30| mit irgend einer Vorstellung (Empfindung oder Begriff) als
ihrer Ursache _a priori_ auszumachen, ist schlechterdings unmöglich;
denn das wäre ein Causalverhältniß, welches (unter Gegenständen der
Erfahrung) nur jederzeit _a posteriori_ und vermittelst der Erfahrung
selbst erkannt werden #36# kann. Zwar haben wir in der Kritik der
praktischen Vernunft wirklich das Gefühl der Achtung (als eine
besondere und eigenthümliche Modification dieses Gefühls, welches
weder mit der Lust noch Unlust, die wir von empirischen Gegenständen
bekommen, recht übereintreffen will) von allgemeinen |222.5| sittlichen
Begriffen _a priori_ abgeleitet. Aber wir konnten dort auch die
Gränzen der Erfahrung überschreiten und eine Causalität, die auf
einer übersinnlichen Beschaffenheit des Subjects beruhte, nämlich die
der Freiheit, herbei rufen. Allein selbst da leiteten wir eigentlich
nicht dieses =Gefühl= von der Idee des Sittlichen als Ursache her,
sondern bloß die Willensbestimmung |222.10| wurde davon abgeleitet.
Der Gemüthszustand aber eines irgend wodurch bestimmten Willens ist an
sich schon ein Gefühl der Lust und mit ihm identisch, folgt also nicht
als Wirkung daraus: welches letztere nur angenommen werden müßte, wenn
der Begriff des Sittlichen als eines Guts vor der Willensbestimmung
durch das Gesetz vorherginge; da alsdann |222.15| die Lust, die mit
dem Begriffe verbunden wäre, aus diesem als einer bloßen Erkenntniß
vergeblich würde abgeleitet werden.
Nun ist es auf ähnliche Weise mit der Lust im ästhetischen Urtheile
bewandt: nur daß sie hier bloß contemplativ, und ohne ein Interesse
am Object zu bewirken, im moralischen Urtheil hingegen praktisch ist.
Das |222.20| Bewußtsein der bloß formalen Zweckmäßigkeit im Spiele
der Erkenntnißkräfte #37# des Subjects bei einer Vorstellung, wodurch
ein Gegenstand gegeben wird, ist die Lust selbst, weil es einen
Bestimmungsgrund der Thätigkeit des Subjects in Ansehung der Belebung
der Erkenntnißkräfte desselben, also eine innere Causalität (welche
zweckmäßig ist) in Ansehung der Erkenntniß |222.25| überhaupt, aber
ohne auf eine bestimmte Erkenntniß eingeschränkt zu sein, mithin
eine bloße Form der subjectiven Zweckmäßigkeit einer Vorstellung,
in einem ästhetischen Urtheile enthält. Diese Lust ist auch auf
keinerlei Weise praktisch, weder wie die aus dem pathologischen
Grunde der Annehmlichkeit, noch die aus dem intellectuellen des
vorgestellten |222.30| Guten. Sie hat aber doch Causalität in sich,
nämlich den Zustand der Vorstellung selbst und die Beschäftigung der
Erkenntnißkräfte ohne weitere Absicht zu =erhalten=. Wir =weilen= bei
der Betrachtung des Schönen, weil diese Betrachtung sich selbst stärkt
und reproducirt: welches derjenigen Verweilung analogisch (aber doch
mit ihr nicht einerlei) ist, da ein Reiz |222.35| in der Vorstellung
des Gegenstandes die Aufmerksamkeit wiederholentlich erweckt, wobei das
Gemüth passiv ist.
§ 13.
Das reine Geschmacksurtheil ist von Reiz und Rührung unabhängig.
Alles Interesse verdirbt das Geschmacksurtheil und nimmt ihm seine
Unpartheilichkeit, vornehmlich wenn es nicht so wie das Interesse der
Vernunft |223.5| #38# die Zweckmäßigkeit vor dem Gefühle der Lust
voranschickt, sondern sie auf dieses gründet; welches letztere allemal
im ästhetischen Urtheile über etwas, sofern es vergnügt oder schmerzt,
geschieht. Daher Urtheile, die so afficirt sind, auf allgemeingültiges
Wohlgefallen entweder gar keinen, oder so viel weniger Anspruch machen
können, als sich von der gedachten Art |223.10| Empfindungen unter den
Bestimmungsgründen des Geschmacks befinden. Der Geschmack ist jederzeit
noch barbarisch, wo er die Beimischung der =Reize= und =Rührungen= zum
Wohlgefallen bedarf, ja wohl gar diese zum Maßstabe seines Beifalls
macht.
Indessen werden Reize doch öfter nicht allein zur Schönheit (die doch
|223.15| eigentlich bloß die Form betreffen sollte) als Beitrag zum
ästhetischen allgemeinen Wohlgefallen gezählt, sondern sie werden
wohl gar an sich selbst für Schönheiten, mithin die Materie des
Wohlgefallens für die Form ausgegeben: ein Mißverstand, der sich so wie
mancher andere, welcher doch noch immer etwas Wahres zum Grunde hat,
durch sorgfältige Bestimmung |223.20| dieser Begriffe heben läßt.
Ein Geschmacksurtheil, auf welches Reiz und Rührung keinen Einfluß
haben (ob sie sich gleich mit dem Wohlgefallen am Schönen verbinden
lassen), welches also bloß die Zweckmäßigkeit der Form zum
Bestimmungsgrunde hat, ist ein =reines Geschmacksurtheil=. |223.25|
§ 14. #39#
Erläuterung durch Beispiele.
Ästhetische Urtheile können eben sowohl als theoretische (logische) in
empirische und reine eingetheilt werden. Die erstern sind die, welche
Annehmlichkeit oder Unannehmlichkeit, die zweiten die, welche Schönheit
von |223.30| einem Gegenstande, oder von der Vorstellungsart desselben
aussagen; jene sind Sinnenurtheile (materiale ästhetische Urtheile),
diese (als formale) allein eigentliche Geschmacksurtheile.
Ein Geschmacksurtheil ist also nur sofern rein, als kein bloß
empirisches Wohlgefallen dem Bestimmungsgrunde desselben beigemischt
wird. Dieses aber geschieht allemal, wenn Reiz oder Rührung einen
Antheil an dem Urtheile haben, wodurch etwas für schön erklärt werden
soll.
Nun thun sich wieder manche Einwürfe hervor, die zuletzt den Reiz
|224.5| nicht bloß zum nothwendigen Ingrediens der Schönheit, sondern
wohl gar als für sich allein hinreichend, um schön genannt zu werden,
vorspiegeln. Eine bloße Farbe, z. B. die grüne eines Rasenplatzes, ein
bloßer Ton (zum Unterschiede vom Schalle und Geräusch), wie etwa der
einer Violine, wird von den Meisten an sich für schön erklärt; obzwar
beide |224.10| bloß die Materie der Vorstellungen, nämlich lediglich
Empfindung, zum Grunde zu haben scheinen und darum nur angenehm
genannt zu werden #40# verdienten. Allein man wird doch zugleich
bemerken, daß die Empfindungen der Farbe sowohl als des Tons sich nur
sofern für schön zu gelten berechtigt halten, als beide =rein= sind;
welches eine Bestimmung ist, die |224.15| schon die Form betrifft,
und auch das einzige, was sich von diesen Vorstellungen mit Gewißheit
allgemein mittheilen läßt: weil die Qualität der Empfindungen selbst
nicht in allen Subjecten als einstimmig und die Annehmlichkeit einer
Farbe, vorzüglich vor der andern, oder des Tons eines musikalischen
Instruments vor dem eines andern sich schwerlich bei |224.20| jedermann
als auf gleiche Art beurtheilt annehmen läßt.
Nimmt man mit =Eulern= an, daß die Farben gleichzeitig auf einander
folgende Schläge (_pulsus_) des Äthers, so wie Töne der im Schalle
erschütterten Luft sind, und, was das Vornehmste ist, das Gemüth
nicht bloß durch den Sinn die Wirkung davon auf die Belebung des
Organs, |224.25| sondern auch durch die Reflexion das regelmäßige
Spiel der Eindrücke (mithin die Form in der Verbindung verschiedener
Vorstellungen) wahrnehme (woran ich doch gar nicht zweifle): so
würde Farbe und Ton nicht bloße Empfindungen, sondern schon formale
Bestimmung der Einheit eines Mannigfaltigen derselben sein und alsdann
auch für sich zu Schönheiten |224.30| gezählt werden können.
Das Reine aber einer einfachen Empfindungsart bedeutet, daß die
Gleichförmigkeit derselben durch keine fremdartige Empfindung gestört
#41# und unterbrochen wird, und gehört bloß zur Form: weil man dabei
von der Qualität jener Empfindungsart (ob und welche Farbe, oder ob
und |224.35| welchen Ton sie vorstelle) abstrahiren kann. Daher werden
alle einfache Farben, sofern sie rein sind, für schön gehalten; die
gemischten haben diesen Vorzug nicht: eben darum weil, da sie nicht
einfach sind, man keinen Maßstab der Beurtheilung hat, ob man sie rein
oder unrein nennen solle.
Was aber die dem Gegenstande seiner Form wegen beigelegte Schönheit,
sofern sie, wie man meint, durch Reiz wohl gar könne erhöht werden,
anlangt, so ist dies ein gemeiner und dem ächten, unbestochenen,
gründlichen |225.5| Geschmacke sehr nachtheiliger Irrthum; ob sich zwar
allerdings neben der Schönheit auch noch Reize hinzufügen lassen, um
das Gemüth durch die Vorstellung des Gegenstandes außer dem trockenen
Wohlgefallen noch zu interessiren und so dem Geschmacke und dessen
Cultur zur Anpreisung zu dienen, vornehmlich wenn er noch roh und
ungeübt ist. Aber |225.10| sie thun wirklich dem Geschmacksurtheile
Abbruch, wenn sie die Aufmerksamkeit als Beurtheilungsgründe der
Schönheit auf sich ziehen. Denn es ist so weit gefehlt, daß sie dazu
beitrügen, daß sie vielmehr als Fremdlinge, nur sofern sie jene schöne
Form nicht stören, wenn der Geschmack noch schwach und ungeübt ist, mit
Nachsicht müssen aufgenommen werden. |225.15|
In der Malerei, Bildhauerkunst, ja allen bildenden Künsten, in der
#42# Baukunst, Gartenkunst, sofern sie schöne Künste sind, ist die
=Zeichnung= das Wesentliche, in welcher nicht, was in der Empfindung
vergnügt, sondern bloß was durch seine Form gefällt, den Grund aller
Anlage für den Geschmack ausmacht. Die Farben, welche den Abriß
illuminiren, gehören |225.20| zum Reiz; den Gegenstand an sich können
sie zwar für die Empfindung belebt, aber nicht anschauungswürdig und
schön machen: vielmehr werden sie durch das, was die schöne Form
erfordert, mehrentheils gar sehr eingeschränkt und selbst da, wo der
Reiz zugelassen wird, durch die erstere allein veredelt. |225.25|
Alle Form der Gegenstände der Sinne (der äußern sowohl als mittelbar
auch des innern) ist entweder =Gestalt=, oder =Spiel=; im letztern
Falle entweder Spiel der Gestalten (im Raume die Mimik und der Tanz);
oder bloßes Spiel der Empfindungen (in der Zeit). Der =Reiz= der
Farben, oder angenehmer Töne des Instruments kann hinzukommen, aber die
|225.30| =Zeichnung= in der ersten und die Composition in dem letzten
machen den eigentlichen Gegenstand des reinen Geschmacksurtheils aus;
und daß die Reinigkeit der Farben sowohl als der Töne, oder auch
die Mannigfaltigkeit derselben und ihre Abstechung zur Schönheit
beizutragen scheint, will nicht so viel sagen, daß sie darum, weil sie
für sich angenehm sind, gleichsam |225.35| einen gleichartigen Zusatz
zu dem Wohlgefallen an der Form abgeben, #43# sondern weil sie diese
letztere nur genauer, bestimmter und vollständiger anschaulich machen
und überdem durch ihren Reiz die Vorstellung beleben, indem sie die
Aufmerksamkeit auf den Gegenstand selbst erwecken und erhalten.
Selbst was man =Zierathen= (Parerga) nennt, d. i. dasjenige, was nicht
in die ganze Vorstellung des Gegenstandes als Bestandstück innerlich,
|226.5| sondern nur äußerlich als Zuthat gehört und das Wohlgefallen
des Geschmacks vergrößert, thut dieses doch auch nur durch seine
Form: wie Einfassungen der Gemälde, oder Gewänder an Statuen, oder
Säulengänge um Prachtgebäude. Besteht aber der Zierath nicht selbst in
der schönen Form, ist er wie der goldene Rahmen bloß, um durch seinen
Reiz |226.10| das Gemälde dem Beifall zu empfehlen, angebracht: so
heißt er alsdann =Schmuck= und thut der ächten Schönheit Abbruch.
=Rührung=, eine Empfindung, wo Annehmlichkeit nur vermittelst
augenblicklicher Hemmung und darauf erfolgender stärkerer Ergießung der
Lebenskraft gewirkt wird, gehört gar nicht zur Schönheit. Erhabenheit
|226.15| (mit welcher das Gefühl der Rührung verbunden ist) aber
erfordert einen andern Maßstab der Beurtheilung, als der Geschmack
sich zum Grunde legt; und so hat ein reines Geschmacksurtheil weder
Reiz noch Rührung, mit einem Worte keine Empfindung, als Materie des
ästhetischen Urtheils, zum Bestimmungsgrunde. |226.20|
§ 15. #44#
Das Geschmacksurtheil ist von dem Begriffe der Vollkommenheit gänzlich
unabhängig.
Die =objective= Zweckmäßigkeit kann nur vermittelst der Beziehung
des Mannigfaltigen auf einen bestimmten Zweck, also nur durch einen
|226.25| Begriff, erkannt werden. Hieraus allein schon erhellt: daß
das Schöne, dessen Beurtheilung eine bloß formale Zweckmäßigkeit, d.
i. eine Zweckmäßigkeit ohne Zweck, zum Grunde hat, von der Vorstellung
des Guten ganz unabhängig sei, weil das letztere eine objective
Zweckmäßigkeit, d. i. die Beziehung des Gegenstandes auf einen
bestimmten Zweck, voraussetzt. |226.30|
Die objective Zweckmäßigkeit ist entweder die äußere, d. i. die
=Nützlichkeit=, oder die innere, d. i. die =Vollkommenheit= des
Gegenstandes. Daß das Wohlgefallen an einem Gegenstande, weshalb wir
ihn schön nennen, nicht auf der Vorstellung seiner Nützlichkeit beruhen
könne, ist aus beiden vorigen Hauptstücken hinreichend zu ersehen:
weil es alsdann nicht |226.35| ein unmittelbares Wohlgefallen an dem
Gegenstande sein würde, welches letztere die wesentliche Bedingung des
Urtheils über Schönheit ist. Aber eine objective innere Zweckmäßigkeit,
d. i. Vollkommenheit, kommt dem Prädicate der Schönheit schon näher
und ist daher auch von namhaften Philosophen, doch mit dem Beisatze,
=wenn sie verworren gedacht |227.5| #45# wird=, für einerlei mit der
Schönheit gehalten worden. Es ist von der größten Wichtigkeit, in
einer Kritik des Geschmacks zu entscheiden, ob sich auch die Schönheit
wirklich in den Begriff der Vollkommenheit auflösen lasse.
Die objective Zweckmäßigkeit zu beurtheilen, bedürfen wir jederzeit
|227.10| den Begriff eines Zwecks und (wenn jene Zweckmäßigkeit
nicht eine äußere [Nützlichkeit], sondern eine innere sein soll) den
Begriff eines innern Zwecks, der den Grund der innern Möglichkeit
des Gegenstandes enthalte. So wie nun Zweck überhaupt dasjenige ist,
dessen =Begriff= als der Grund der Möglichkeit des Gegenstandes selbst
angesehen werden kann: so wird, |227.15| um sich eine objective
Zweckmäßigkeit an einem Dinge vorzustellen, der Begriff von diesem,
=was es für ein Ding sein solle=, voran gehen; und die Zusammenstimmung
des Mannigfaltigen in demselben zu diesem Begriffe (welcher die
Regel der Verbindung desselben an ihm giebt) ist die =qualitative
Vollkommenheit= eines Dinges. Hiervon ist die |227.20| =quantitative=,
als die Vollständigkeit eines jeden Dinges in seiner Art, gänzlich
unterschieden und ein bloßer Größenbegriff (der Allheit), bei welchem,
=was das Ding sein solle=, schon zum voraus als bestimmt gedacht und
nur, ob =alles= dazu Erforderliche an ihm sei, gefragt wird. Das
Formale in der Vorstellung eines Dinges, d. i. die Zusammenstimmung
|227.25| des Mannigfaltigen zu Einem (unbestimmt was es sein solle),
giebt #46# für sich ganz und gar keine objective Zweckmäßigkeit zu
erkennen: weil, da von diesem Einen =als Zweck= (was das Ding sein
solle) abstrahirt wird, nichts als die subjective Zweckmäßigkeit der
Vorstellungen im Gemüthe des Anschauenden übrig bleibt, welche wohl
eine gewisse Zweckmäßigkeit |227.30| des Vorstellungszustandes im
Subject und in diesem eine Behaglichkeit desselben eine gegebene Form
in die Einbildungskraft aufzufassen, aber keine Vollkommenheit irgend
eines Objects, das hier durch keinen Begriff eines Zwecks gedacht wird,
angiebt. Wie z. B., wenn ich im Walde einen Rasenplatz antreffe, um
welchen die Bäume im Cirkel |227.35| stehen, und ich mir dabei nicht
einen Zweck, nämlich daß er etwa zum ländlichen Tanze dienen solle,
vorstelle, nicht der mindeste Begriff von Vollkommenheit durch die
bloße Form gegeben wird. Eine formale =objective= Zweckmäßigkeit aber
ohne Zweck, d. i. die bloße Form einer =Vollkommenheit= (ohne alle
Materie und =Begriff= von dem, wozu zusammengestimmt wird, wenn es auch
bloß die Idee einer Gesetzmäßigkeit überhaupt wäre), sich vorzustellen,
ist ein wahrer Widerspruch. |228.5|
Nun ist das Geschmacksurtheil ein ästhetisches Urtheil, d. i.
ein solches, was auf subjectiven Gründen beruht, und dessen
Bestimmungsgrund kein Begriff, mithin auch nicht der eines bestimmten
Zwecks sein kann. Also wird durch die Schönheit, als eine formale
subjective Zweckmäßigkeit, keinesweges eine Vollkommenheit des
Gegenstandes als vorgeblich |228.10| #47# formale, gleichwohl aber
doch objective Zweckmäßigkeit gedacht; und der Unterschied zwischen
den Begriffen des Schönen und Guten, als ob beide nur der logischen
Form nach unterschieden, der erste bloß ein verworrener, der zweite
ein deutlicher Begriff der Vollkommenheit, sonst aber dem Inhalte
und Ursprunge nach einerlei wären, ist nichtig: weil alsdann
zwischen |228.15| ihnen kein =specifischer= Unterschied, sondern ein
Geschmacksurtheil eben so wohl ein Erkenntnißurtheil wäre, als das
Urtheil, wodurch etwas für gut erklärt wird; so wie etwa der gemeine
Mann, wenn er sagt, daß der Betrug unrecht sei, sein Urtheil auf
verworrene, der Philosoph auf deutliche, im Grunde aber beide auf
einerlei Vernunft-Principien gründen. |228.20| Ich habe aber schon
angeführt, daß ein ästhetisches Urtheil einzig in seiner Art sei und
schlechterdings kein Erkenntniß (auch nicht ein verworrenes) vom Object
gebe: welches letztere nur durch ein logisches Urtheil geschieht;
da jenes hingegen die Vorstellung, wodurch ein Object gegeben
wird, lediglich auf das Subject bezieht und keine Beschaffenheit
des Gegenstandes, |228.25| sondern nur die zweckmäßige Form in der
Bestimmung der Vorstellungskräfte, die sich mit jenem beschäftigen, zu
bemerken giebt. Das Urtheil heißt auch eben darum ästhetisch, weil der
Bestimmungsgrund desselben kein Begriff, sondern das Gefühl (des innern
Sinnes) jener Einhelligkeit im Spiele der Gemüthskräfte ist, sofern
sie nur empfunden |228.30| werden kann. Dagegen wenn man verworrene
Begriffe und das objective #48# Urtheil, das sie zum Grunde hat,
wollte ästhetisch nennen, man einen Verstand haben würde, der sinnlich
urtheilt, oder einen Sinn, der durch Begriffe seine Objecte vorstellte,
welches beides sich widerspricht. Das Vermögen der Begriffe, sie mögen
verworren oder deutlich sein, ist der |228.35| Verstand; und obgleich
zum Geschmacksurtheil, als ästhetischem Urtheile, auch (wie zu allen
Urtheilen) Verstand gehört, so gehört er zu demselben doch nicht als
Vermögen der Erkenntniß eines Gegenstandes, sondern als Vermögen der
Bestimmung des Urtheils und seiner Vorstellung (ohne Begriff) nach dem
Verhältniß derselben auf das Subject und dessen inneres Gefühl, und
zwar sofern dieses Urtheil nach einer allgemeinen Regel möglich ist.
|229.5|
§ 16.
Das Geschmacksurtheil, wodurch ein Gegenstand unter der Bedingung eines
bestimmten Begriffs für schön erklärt wird, ist nicht rein.
Es giebt zweierlei Arten von Schönheit: freie Schönheit (_pulchritudo
|229.10| vaga_), oder die bloß anhängende Schönheit (_pulchritudo
adhaerens_). Die erstere setzt keinen Begriff von dem voraus, was
der Gegenstand sein soll; die zweite setzt einen solchen und die
Vollkommenheit des Gegenstandes nach demselben voraus. Die Arten der
erstern heißen (für sich bestehende) Schönheiten dieses oder jenes
Dinges; die andere wird, als einem Begriffe |229.15| #49# anhängend
(bedingte Schönheit), Objecten, die unter dem Begriffe eines besondern
Zwecks stehen, beigelegt.
Blumen sind freie Naturschönheiten. Was eine Blume für ein Ding
sein soll, weiß außer dem Botaniker schwerlich sonst jemand; und
selbst dieser, der daran das Befruchtungsorgan der Pflanze erkennt,
nimmt, wenn |229.20| er darüber durch Geschmack urtheilt, auf diesen
Naturzweck keine Rücksicht. Es wird also keine Vollkommenheit von
irgend einer Art, keine innere Zweckmäßigkeit, auf welche sich die
Zusammensetzung des Mannigfaltigen beziehe, diesem Urtheile zum Grunde
gelegt. Viele Vögel (der Papagei, der Colibrit, der Paradiesvogel),
eine Menge Schalthiere des Meeres sind |229.25| für sich Schönheiten,
die gar keinem nach Begriffen in Ansehung seines Zwecks bestimmten
Gegenstande zukommen, sondern frei und für sich gefallen. So bedeuten
die Zeichnungen _à la grecque_, das Laubwerk zu Einfassungen oder auf
Papiertapeten u. s. w. für sich nichts: sie stellen nichts vor, kein
Object unter einem bestimmten Begriffe, und sind freie Schönheiten.
|229.30| Man kann auch das, was man in der Musik Phantasieen (ohne
Thema) nennt, ja die ganze Musik ohne Text zu derselben Art zählen.
In der Beurtheilung einer freien Schönheit (der bloßen Form nach)
ist das Geschmacksurtheil rein. Es ist kein Begriff von irgend einem
Zwecke, wozu das Mannigfaltige dem gegebenen Objecte dienen und was
|229.35| dieses also vorstellen solle, vorausgesetzt, wodurch die
Freiheit der Einbildungskraft, #50# die in Beobachtung der Gestalt
gleichsam spielt, nur eingeschränkt werden würde.
Allein die Schönheit eines Menschen (und unter dieser Art die eines
Mannes oder Weibes oder Kindes), die Schönheit eines Pferdes, eines
|230.5| Gebäudes (als Kirche, Palast, Arsenal oder Gartenhaus) setzt
einen Begriff vom Zwecke voraus, welcher bestimmt, was das Ding sein
soll, mithin einen Begriff seiner Vollkommenheit, und ist also bloß
adhärirende Schönheit. So wie nun die Verbindung des Angenehmen (der
Empfindung) mit der Schönheit, die eigentlich nur die Form betrifft,
die Reinigkeit |230.10| des Geschmacksurtheils verhinderte: so thut die
Verbindung des Guten (wozu nämlich das Mannigfaltige dem Dinge selbst
nach seinem Zwecke gut ist) mit der Schönheit der Reinigkeit desselben
Abbruch.
Man würde vieles unmittelbar in der Anschauung Gefallende an einem
Gebäude anbringen können, wenn es nur nicht eine Kirche sein sollte;
|230.15| eine Gestalt mit allerlei Schnörkeln und leichten, doch
regelmäßigen Zügen, wie die Neuseeländer mit ihrem Tettowiren thun,
verschönern können, wenn es nur nicht ein Mensch wäre; und dieser
könnte viel feinere Züge und einen gefälligeren, sanftern Umriß der
Gesichtsbildung haben, wenn er nur nicht einen Mann, oder gar einen
kriegerischen vorstellen sollte. |230.20|
Nun ist das Wohlgefallen an dem Mannigfaltigen in einem Dinge #51#
in Beziehung auf den innern Zweck, der seine Möglichkeit bestimmt,
ein auf einem Begriffe gegründetes Wohlgefallen; das an der Schönheit
aber ist ein solches, welches keinen Begriff voraussetzt, sondern
mit der Vorstellung, wodurch der Gegenstand gegeben (nicht wodurch
er gedacht) wird, |230.25| unmittelbar verbunden ist. Wenn nun das
Geschmacksurtheil in Ansehung des letzteren vom Zwecke in dem ersteren,
als Vernunfturtheile abhängig gemacht und dadurch eingeschränkt wird,
so ist jenes nicht mehr ein freies und reines Geschmacksurtheil.
Zwar gewinnt der Geschmack durch diese Verbindung des ästhetischen
|230.30| Wohlgefallens mit dem intellectuellen darin, daß er fixirt
wird und zwar nicht allgemein ist, ihm aber doch in Ansehung gewisser
zweckmäßig bestimmten Objecte Regeln vorgeschrieben werden können.
Diese sind aber alsdann auch keine Regeln des Geschmacks, sondern bloß
der Vereinbarung des Geschmacks mit der Vernunft, d. i. des Schönen
mit dem Guten, durch |230.35| welche jenes zum Instrument der Absicht
in Ansehung des letztern brauchbar wird, um diejenige Gemüthsstimmung,
die sich selbst erhält und von subjectiver allgemeiner Gültigkeit ist,
derjenigen Denkungsart unterzulegen, die nur durch mühsamen Vorsatz
erhalten werden kann, aber objectiv allgemein gültig ist. Eigentlich
aber gewinnt weder die Vollkommenheit durch die Schönheit, noch
die Schönheit durch die Vollkommenheit; #52# sondern weil es nicht
vermieden werden kann, wenn wir die Vorstellung, |231.5| wodurch uns
ein Gegenstand gegeben wird, mit dem Objecte (in Ansehung dessen, was
es sein soll) durch einen Begriff vergleichen, sie zugleich mit der
Empfindung im Subjecte zusammen zu halten, so gewinnt das =gesammte
Vermögen= der Vorstellungskraft, wenn beide Gemüthszustände zusammen
stimmen. |231.10|
Ein Geschmacksurtheil würde in Ansehung eines Gegenstandes von
bestimmtem innern Zwecke nur alsdann rein sein, wenn der Urtheilende
entweder von diesem Zwecke keinen Begriff hätte, oder in seinem
Urtheile davon abstrahirte. Aber alsdann würde dieser, ob er gleich ein
richtiges Geschmacksurtheil fällte, indem er den Gegenstand als freie
Schönheit beurtheilte, |231.15| dennoch von dem andern, welcher die
Schönheit an ihm nur als anhängende Beschaffenheit betrachtet (auf den
Zweck des Gegenstandes sieht), getadelt und eines falschen Geschmacks
beschuldigt werden, obgleich beide in ihrer Art richtig urtheilen:
der eine nach dem, was er vor den Sinnen, der andere nach dem, was er
in Gedanken hat. Durch diese Unterscheidung |231.20| kann man manchen
Zwist der Geschmacksrichter über Schönheit beilegen, indem man ihnen
zeigt, daß der eine sich an die freie, der andere an die anhängende
Schönheit halte, der erstere ein reines, der zweite ein angewandtes
Geschmacksurtheil fälle.
§ 17. |231.25| #53#
Vom Ideale der Schönheit.
Es kann keine objective Geschmacksregel, welche durch Begriffe
bestimmte, was schön sei, geben. Denn alles Urtheil aus dieser Quelle
ist ästhetisch; d. i. das Gefühl des Subjects und kein Begriff eines
Objects ist sein Bestimmungsgrund. Ein Princip des Geschmacks, welches
das allgemeine |231.30| Kriterium des Schönen durch bestimmte Begriffe
angäbe, zu suchen, ist eine fruchtlose Bemühung, weil, was gesucht
wird, unmöglich und an sich selbst widersprechend ist. Die allgemeine
Mittheilbarkeit der Empfindung (des Wohlgefallens oder Mißfallens) und
zwar eine solche, die ohne Begriff Statt findet, die Einhelligkeit,
so viel möglich, aller Zeiten und |231.35| Völker in Ansehung dieses
Gefühls in der Vorstellung gewisser Gegenstände: ist das empirische,
wiewohl schwache und kaum zur Vermuthung zureichende Kriterium der
Abstammung eines so durch Beispiele bewährten Geschmacks von dem tief
verborgenen, allen Menschen gemeinschaftlichen Grunde der Einhelligkeit
in Beurtheilung der Formen, unter denen ihnen |232.5| Gegenstände
gegeben werden.
Daher sieht man einige Producte des Geschmacks als =exemplarisch=
an: nicht als ob Geschmack könne erworben werden, indem er anderen
nachahmt. Denn der Geschmack muß ein selbst eigenes Vermögen sein;
wer aber ein Muster nachahmt, zeigt, sofern als er es trifft, zwar
Geschicklichkeit, |232.10| #54# aber nur Geschmack, sofern er dieses
Muster selbst beurtheilen kann.[7] Hieraus folgt aber, daß das höchste
Muster, das Urbild des Geschmacks, eine bloße Idee sei, die jeder in
sich selbst hervorbringen muß, und wonach er alles, was Object des
Geschmacks, was Beispiel der Beurtheilung durch Geschmack sei, und
selbst den Geschmack von jedermann beurtheilen |232.15| muß. =Idee=
bedeutet eigentlich einen Vernunftbegriff und =Ideal= die Vorstellung
eines einzelnen als einer Idee adäquaten Wesens. Daher kann jenes
Urbild des Geschmacks, welches freilich auf der unbestimmten Idee der
Vernunft von einem Maximum beruht, aber doch nicht durch Begriffe,
sondern nur in einzelner Darstellung kann vorgestellt werden, besser
|232.20| das Ideal des Schönen genannt werden, dergleichen wir, wenn
wir gleich nicht im Besitze desselben sind, doch in uns hervorzubringen
streben. Es wird aber bloß ein Ideal der Einbildungskraft sein, eben
darum weil es nicht auf Begriffen, sondern auf der Darstellung beruht;
das Vermögen #55# der Darstellung aber ist die Einbildungskraft. —
Wie gelangen wir nun |232.25| zu einem solchen Ideale der Schönheit?
_A priori_ oder empirisch? Imgleichen: welche Gattung des Schönen ist
eines Ideals fähig?
[7] Muster des Geschmacks in Ansehung der redenden Künste
müssen in einer todten und gelehrten Sprache abgefaßt sein:
das erste, um nicht die Veränderung erdulden zu müssen, welche
die lebenden unvermeidlicher Weise trifft, daß edle Ausdrücke
platt, gewöhnliche veraltet und neugeschaffene in einen nur
kurz daurenden Umlauf |232.35| gebracht werden; das zweite,
damit sie eine Grammatik habe, welche keinem muthwilligen
Wechsel der Mode unterworfen sei, sondern ihre unveränderliche
Regel hat.
Zuerst ist wohl zu bemerken, daß die Schönheit, zu welcher ein Ideal
gesucht werden soll, keine =vage=, sondern durch einen Begriff von
objectiver Zweckmäßigkeit =fixirte= Schönheit sein, folglich keinem
Objecte eines ganz |232.30| reinen, sondern dem eines zum Theil
intellectuirten Geschmacksurtheils angehören müsse. D. i. in welcher
Art von Gründen der Beurtheilung ein Ideal Statt finden soll, da
muß irgend eine Idee der Vernunft nach bestimmten Begriffen zum
Grunde liegen, die _a priori_ den Zweck bestimmt, worauf die innere
Möglichkeit des Gegenstandes beruht. Ein Ideal schöner Blumen, eines
schönen Ameublements, einer schönen Aussicht läßt sich nicht |233.5|
denken. Aber auch von einer bestimmten Zwecken anhängenden Schönheit,
z. B. einem schönen Wohnhause, einem schönen Baume, schönen Garten
u. s. w., läßt sich kein Ideal vorstellen; vermuthlich weil die
Zwecke durch ihren Begriff nicht genug bestimmt und fixirt sind,
folglich die Zweckmäßigkeit beinahe so frei ist, als bei der =vagen=
Schönheit. Nur das, was |233.10| den Zweck seiner Existenz in sich
selbst hat, der =Mensch=, der sich durch Vernunft seine Zwecke selbst
bestimmen, oder, wo er sie von der äußern Wahrnehmung hernehmen muß,
doch mit wesentlichen und allgemeinen Zwecken zusammenhalten und die
Zusammenstimmung mit jenen alsdann #56# auch ästhetisch beurtheilen
kann: dieser =Mensch= ist also eines Ideals der |233.15| =Schönheit=,
so wie die Menschheit in seiner Person, als Intelligenz, des Ideals der
=Vollkommenheit= unter allen Gegenständen in der Welt allein fähig.
Hiezu gehören aber zwei Stücke: =erstlich= die ästhetische
=Normalidee=, welche eine einzelne Anschauung (der Einbildungskraft)
ist, die das |233.20| Richtmaß seiner Beurtheilung, als eines zu einer
besonderen Thierspecies gehörigen Dinges, vorstellt; =zweitens= die
=Vernunftidee=, welche die Zwecke der Menschheit, sofern sie nicht
sinnlich vorgestellt werden können, zum Princip der Beurtheilung seiner
Gestalt macht, durch welche als ihre Wirkung in der Erscheinung sich
jene offenbaren. Die Normalidee muß |233.25| ihre Elemente zur Gestalt
eines Thiers von besonderer Gattung aus der Erfahrung nehmen; aber
die größte Zweckmäßigkeit in der Construction der Gestalt, die zum
allgemeinen Richtmaß der ästhetischen Beurtheilung jedes Einzelnen
dieser Species tauglich wäre, das Bild, was gleichsam absichtlich der
Technik der Natur zum Grunde gelegen hat, dem nur die |233.30| Gattung
im Ganzen, aber kein Einzelnes abgesondert adäquat ist, liegt doch bloß
in der Idee des Beurtheilenden, welche aber mit ihren Proportionen als
ästhetische Idee in einem Musterbilde völlig _in concreto_ dargestellt
werden kann. Um, wie dieses zugehe, einigermaßen begreiflich zu #57#
machen (denn wer kann der Natur ihr Geheimniß gänzlich ablocken?),
|233.35| wollen wir eine psychologische Erklärung versuchen.
Es ist anzumerken: daß auf eine uns gänzlich unbegreifliche Art die
Einbildungskraft nicht allein die Zeichen für Begriffe gelegentlich,
selbst von langer Zeit her, zurückzurufen; sondern auch das Bild und
die Gestalt des Gegenstandes aus einer unaussprechlichen Zahl von
Gegenständen verschiedener Arten oder auch einer und derselben Art zu
reproduciren; ja auch, wenn das Gemüth es auf Vergleichungen anlegt,
allem Vermuthen |234.5| nach wirklich, wenn gleich nicht hinreichend
zum Bewußtsein, ein Bild gleichsam auf das andere fallen zu lassen
und durch die Congruenz der mehrern von derselben Art ein Mittleres
herauszubekommen wisse, welches allen zum gemeinschaftlichen Maße
dient. Jemand hat tausend erwachsene Mannspersonen gesehen. Will er
nun über die vergleichungsweise zu |234.10| schätzende Normalgröße
urtheilen, so läßt (meiner Meinung nach) die Einbildungskraft eine
große Zahl der Bilder (vielleicht alle jene tausend) auf einander
fallen; und wenn es mir erlaubt ist, hiebei die Analogie der optischen
Darstellung anzuwenden, in dem Raum, wo die meisten sich vereinigen,
und innerhalb dem Umrisse, wo der Platz mit der am stärksten |234.15|
aufgetragenen Farbe illuminirt ist, da wird die =mittlere Größe=
kenntlich, die sowohl der Höhe als Breite nach von den äußersten
Gränzen der größten und kleinsten Staturen gleich weit entfernt ist;
und dies ist die #58# Statur für einen schönen Mann. (Man könnte
ebendasselbe mechanisch heraus bekommen, wenn man alle tausend mäße,
ihre Höhen unter sich |234.20| und Breiten (und Dicken) für sich
zusammen addirte und die Summe durch tausend dividirte. Allein die
Einbildungskraft thut eben dieses durch einen dynamischen Effect,
der aus der vielfältigen Auffassung solcher Gestalten auf das Organ
des innern Sinnes entspringt.) Wenn nun auf ähnliche Art für diesen
mittlern Mann der mittlere Kopf, für diesen die |234.25| mittlere
Nase u. s. w. gesucht wird, so liegt diese Gestalt der Normalidee des
schönen Mannes in dem Lande, wo diese Vergleichung angestellt wird, zum
Grunde; daher ein Neger nothwendig unter diesen empirischen Bedingungen
eine andere Normalidee der Schönheit der Gestalt haben muß, als ein
Weißer, der Chinese eine andere, als der Europäer. Mit dem |234.30|
=Muster= eines schönen Pferdes oder Hundes (von gewisser Race) würde es
eben so gehen. — Diese =Normalidee= ist nicht aus von der Erfahrung
hergenommenen Proportionen, =als bestimmten Regeln,= abgeleitet;
sondern nach ihr werden allererst Regeln der Beurtheilung möglich. Sie
ist das zwischen allen einzelnen, auf mancherlei Weise verschiedenen
Anschauungen |234.35| der Individuen schwebende Bild für die ganze
Gattung, welches die Natur zum Urbilde ihren Erzeugungen in derselben
Species unterlegte, aber in keinem Einzelnen völlig erreicht zu haben
scheint. Sie ist keinesweges #59# das ganze =Urbild= der =Schönheit=
in dieser Gattung, sondern nur die Form, welche die unnachlaßliche
Bedingung aller Schönheit ausmacht, mithin bloß die =Richtigkeit=
in Darstellung der Gattung. Sie ist, wie man =Polyklets= berühmten
=Doryphorus= nannte, die =Regel= (eben dazu |235.5| konnte auch
=Myrons= Kuh in ihrer Gattung gebraucht werden). Sie kann eben darum
auch nichts Specifisch-Charakteristisches enthalten; denn sonst wäre
sie nicht =Normalidee= für die Gattung. Ihre Darstellung gefällt auch
nicht durch Schönheit, sondern bloß weil sie keiner Bedingung, unter
welcher allein ein Ding dieser Gattung schön sein kann, widerspricht.
Die |235.10| Darstellung ist bloß schulgerecht.[8]
[8] Man wird finden, daß ein vollkommen regelmäßiges Gesicht,
welches der Maler ihm zum Modell zu sitzen bitten möchte,
gemeiniglich nichts sagt: weil es nichts Charakteristisches
enthält, also mehr die Idee der Gattung, als das Specifische
einer Person ausdrückt. Das Charakteristische von dieser
Art, was übertrieben ist, d. i. welches der Normalidee (der
Zweckmäßigkeit der Gattung) selbst Abbruch thut, |235.30|
heißt =Caricatur=. Auch zeigt die Erfahrung, daß jene ganz
regelmäßigen Gesichter im Innern gemeiniglich auch nur einen
mittelmäßigen Menschen verrathen; vermuthlich (wenn angenommen
werden darf, daß die Natur im Äußeren die Proportionen
des Inneren ausdrücke) deswegen: weil, wenn keine von den
Gemüthsanlagen über diejenige Proportion hervorstechend ist,
die erfordert wird, bloß einen fehlerfreien Menschen |235.35|
auszumachen, nichts von dem, was man =Genie= nennt, erwartet
werden darf, in welchem die Natur von ihren gewöhnlichen
Verhältnissen der Gemüthskräfte zum Vortheil einer einzigen
abzugehen scheint.
Von der =Normalidee= des Schönen ist doch noch das =Ideal= desselben
unterschieden, welches man lediglich an der =menschlichen Gestalt= aus
schon angeführten Gründen erwarten darf. An dieser nun besteht das
Ideal in dem Ausdrucke des =Sittlichen=, ohne welches der Gegenstand
|235.15| #60# nicht allgemein und dazu positiv (nicht bloß negativ
in einer schulgerechten Darstellung) gefallen würde. Der sichtbare
Ausdruck sittlicher Ideen, die den Menschen innerlich beherrschen,
kann zwar nur aus der Erfahrung genommen werden; aber ihre Verbindung
mit allem dem, was unsere Vernunft mit dem Sittlich-Guten in der Idee
der höchsten Zweckmäßigkeit |235.20| verknüpft, die Seelengüte, oder
Reinigkeit, oder Stärke oder Ruhe u. s. w. in körperlicher Äußerung
(als Wirkung des Innern) gleichsam sichtbar zu machen: dazu gehören
reine Ideen der Vernunft und große Macht der Einbildungskraft in
demjenigen vereinigt, welcher sie nur beurtheilen, vielmehr noch wer
sie darstellen will. Die Richtigkeit eines solchen Ideals |235.25|
der Schönheit beweiset sich darin: daß es keinem Sinnenreiz sich in
das Wohlgefallen an seinem Objecte zu mischen erlaubt und dennoch ein
großes Interesse daran nehmen läßt; welches dann beweiset, daß die
Beurtheilung nach einem solchen Maßstabe niemals rein ästhetisch sein
könne, und die Beurtheilung nach einem Ideale der Schönheit kein bloßes
Urtheil des |236.5| #61# Geschmacks sei.
=Aus diesem dritten Momente geschlossene Erklärung des Schönen.=
=Schönheit= ist Form der =Zweckmäßigkeit= eines Gegenstandes, sofern
sie =ohne Vorstellung eines Zwecks= an ihm wahrgenommen |236.10|
wird.[9]
[9] Man könnte wider diese Erklärung als Instanz anführen:
daß es Dinge giebt, an denen man eine zweckmäßige Form sieht,
ohne an ihnen einen Zweck zu erkennen; z. B. die öfter aus
alten Grabhügeln gezogenen, mit einem Loche als zu einem Hefte
|236.25| versehenen steinernen Geräthe, die, ob sie zwar in
ihrer Gestalt eine Zweckmäßigkeit deutlich verrathen, für die
man den Zweck nicht kennt, darum gleichwohl nicht für schön
erklärt werden. Allein, daß man sie für ein Kunstwerk ansieht,
ist schon genug, um gestehen zu müssen, daß man ihre Figur auf
irgend eine Absicht und einen bestimmten Zweck bezieht. Daher
auch gar kein unmittelbares Wohlgefallen an ihrer Anschauung.
|236.30| Eine Blume hingegen, z. B. eine Tulpe, wird für schön
gehalten, weil eine gewisse Zweckmäßigkeit, die so, wie wir
sie beurtheilen, auf gar keinen Zweck bezogen wird, in ihrer
Wahrnehmung angetroffen wird.
=Viertes Moment= #62#
des Geschmacksurtheils nach der Modalität des Wohlgefallens an dem
Gegenstande.
§ 18. |236.15|
Was die Modalität eines Geschmacksurtheils sei.
Von einer jeden Vorstellung kann ich sagen: wenigstens es sei
=möglich=, daß sie (als Erkenntniß) mit einer Lust verbunden sei. Von
dem, was ich =angenehm= nenne, sage ich, daß es in mir =wirklich= Lust
bewirke. Vom =Schönen= aber denkt man sich, daß es eine nothwendige
Beziehung |236.20| auf das Wohlgefallen habe. Diese Nothwendigkeit
nun ist von besonderer Art: nicht eine theoretische objective
Nothwendigkeit, wo _a priori_ erkannt werden kann, daß jedermann
dieses Wohlgefallen an dem von mir schön genannten Gegenstande
=fühlen werde=; auch nicht eine praktische, wo durch Begriffe eines
reinen Vernunftwillens, welcher freihandelnden Wesen zur Regel dient,
dieses Wohlgefallen die nothwendige Folge eines objectiven Gesetzes
ist und nichts anders bedeutet, als daß man schlechterdings |237.5|
(ohne weitere Absicht) auf gewisse Art handeln solle. Sondern sie
kann als Nothwendigkeit, die in einem ästhetischen Urtheile gedacht
wird, nur =exemplarisch= genannt werden, d. i. eine Nothwendigkeit
der Beistimmung =aller= zu einem Urtheil, was als Beispiel einer
allgemeinen #63# Regel, die man nicht angeben kann, angesehen wird. Da
ein ästhetisches |237.10| Urtheil kein objectives und Erkenntnißurtheil
ist, so kann diese Nothwendigkeit nicht aus bestimmten Begriffen
abgeleitet werden und ist also nicht apodiktisch. Viel weniger kann
sie aus der Allgemeinheit der Erfahrung (von einer durchgängigen
Einhelligkeit der Urtheile über die Schönheit eines gewissen
Gegenstandes) geschlossen werden. Denn nicht allein daß |237.15| die
Erfahrung hiezu schwerlich hinreichend viele Beläge schaffen würde,
so läßt sich auf empirische Urtheile kein Begriff der Nothwendigkeit
dieser Urtheile gründen.
§ 19.
Die subjective Nothwendigkeit, die wir dem Geschmacksurtheile |237.20|
beilegen, ist bedingt.
Das Geschmacksurtheil sinnt jedermann Beistimmung an; und wer etwas für
schön erklärt, will, daß jedermann dem vorliegenden Gegenstande Beifall
geben und ihn gleichfalls für schön erklären =solle=. Das =Sollen=
im ästhetischen Urtheile wird also selbst nach allen Datis, die zur
|237.25| Beurtheilung erfordert werden, doch nur bedingt ausgesprochen.
Man wirbt um jedes andern Beistimmung, weil man dazu einen Grund hat,
der allen gemein ist; auf welche Beistimmung man auch rechnen könnte,
wenn man nur immer sicher wäre, daß der Fall unter jenem Grunde als
#64# Regel des Beifalls richtig subsumirt wäre. |237.30|
§ 20.
Die Bedingung der Nothwendigkeit, die ein Geschmacksurtheil vorgiebt,
ist die Idee eines Gemeinsinnes.
Wenn Geschmacksurtheile (gleich den Erkenntnißurtheilen) ein bestimmtes
objectives Princip hätten, so würde der, welcher sie nach dem |237.35|
letztern fällt, auf unbedingte Nothwendigkeit seines Urtheils
Anspruch machen. Wären sie ohne alles Princip, wie die des bloßen
Sinnengeschmacks, so würde man sich gar keine Nothwendigkeit derselben
in die Gedanken kommen lassen. Also müssen sie ein subjectives Princip
haben, welches nur durch Gefühl und nicht durch Begriffe, doch aber
allgemeingültig |238.5| bestimme, was gefalle oder mißfalle. Ein
solches Princip aber könnte nur als ein =Gemeinsinn= angesehen werden,
welcher vom gemeinen Verstande, den man bisweilen auch Gemeinsinn
(_sensus communis_) nennt, wesentlich unterschieden ist: indem
letzterer nicht nach Gefühl, sondern jederzeit nach Begriffen, wiewohl
gemeiniglich nur als nach dunkel |238.10| vorgestellten Principien,
urtheilt.
Also nur unter der Voraussetzung, daß es einen Gemeinsinn gebe (wodurch
wir aber keinen äußern Sinn, sondern die Wirkung aus dem freien Spiel
unserer Erkenntnißkräfte verstehen), nur unter Voraussetzung, #65#
sage ich, eines solchen Gemeinsinns kann das Geschmacksurtheil gefällt
|238.15| werden.
§ 21.
Ob man mit Grunde einen Gemeinsinn voraussetzen könne.
Erkenntnisse und Urtheile müssen sich sammt der Überzeugung, die sie
begleitet, allgemein mittheilen lassen; denn sonst käme ihnen keine
Übereinstimmung |238.20| mit dem Object zu: sie wären insgesammt
ein bloß subjectives Spiel der Vorstellungskräfte, gerade so wie es
der Skepticism verlangt. Sollen sich aber Erkenntnisse mittheilen
lassen, so muß sich auch der Gemüthszustand, d. i. die Stimmung der
Erkenntnißkräfte zu einer Erkenntniß überhaupt, und zwar diejenige
Proportion, welche sich für |238.25| eine Vorstellung (wodurch
uns ein Gegenstand gegeben wird) gebührt, um daraus Erkenntniß zu
machen, allgemein mittheilen lassen: weil ohne diese als subjective
Bedingung des Erkennens das Erkenntniß als Wirkung nicht entspringen
könnte. Dieses geschieht auch wirklich jederzeit, wenn ein gegebener
Gegenstand vermittelst der Sinne die Einbildungskraft zur |238.30|
Zusammensetzung des Mannigfaltigen, diese aber den Verstand zur Einheit
desselben in Begriffen in Thätigkeit bringt. Aber diese Stimmung der
Erkenntnißkräfte hat nach Verschiedenheit der Objecte, die gegeben
werden, eine verschiedene Proportion. Gleichwohl aber muß es eine
geben, #66# in welcher dieses innere Verhältniß zur Belebung (einer
durch die andere) |238.35| die zuträglichste für beide Gemüthskräfte
in Absicht auf Erkenntniß (gegebener Gegenstände) überhaupt ist; und
diese Stimmung kann nicht anders als durch das Gefühl (nicht nach
Begriffen) bestimmt werden. Da sich nun diese Stimmung selbst muß
allgemein mittheilen lassen, mithin auch das Gefühl derselben (bei
einer gegebenen Vorstellung); die allgemeine Mittheilbarkeit eines
Gefühls aber einen Gemeinsinn voraussetzt: |239.5| so wird dieser
mit Grunde angenommen werden können, und zwar ohne sich desfalls auf
psychologische Beobachtungen zu fußen, sondern als die nothwendige
Bedingung der allgemeinen Mittheilbarkeit unserer Erkenntniß, welche
in jeder Logik und jedem Princip der Erkenntnisse, das nicht skeptisch
ist, vorausgesetzt werden muß. |239.10|
§ 22.
Die Nothwendigkeit der allgemeinen Beistimmung, die in einem
Geschmacksurtheil gedacht wird, ist eine subjective Nothwendigkeit,
die unter der Voraussetzung eines Gemeinsinns als objectiv vorgestellt
wird. |239.15|
In allen Urtheilen, wodurch wir etwas für schön erklären, verstatten
wir keinem anderer Meinung zu sein; ohne gleichwohl unser Urtheil auf
#67# Begriffe, sondern nur auf unser Gefühl zu gründen: welches wir
also nicht als Privatgefühl, sondern als ein gemeinschaftliches zum
Grunde legen. Nun kann dieser Gemeinsinn zu diesem Behuf nicht auf
der Erfahrung |239.20| gegründet werden; denn er will zu Urtheilen
berechtigen, die ein Sollen enthalten: er sagt nicht, daß jedermann mit
unserm Urtheile übereinstimmen =werde=, sondern damit zusammenstimmen
=solle=. Also ist der Gemeinsinn, von dessen Urtheil ich mein
Geschmacksurtheil hier als ein Beispiel angebe und weswegen ich ihm
=exemplarische= Gültigkeit beilege, |239.25| eine bloße idealische
Norm, unter deren Voraussetzung man ein Urtheil, welches mit ihr
zusammenstimmte, und das in demselben ausgedrückte Wohlgefallen an
einem Object für jedermann mit Recht zur Regel machen könnte: weil das
Princip, zwar nur subjectiv, dennoch aber, für subjectiv-allgemein
(eine jedermann nothwendige Idee) angenommen, was |239.30| die
Einhelligkeit verschiedener Urtheilenden betrifft, gleich einem
objectiven allgemeine Beistimmung fordern könnte; wenn man nur sicher
wäre, darunter richtig subsumirt zu haben.
Diese unbestimmte Norm eines Gemeinsinns wird von uns wirklich
vorausgesetzt: das beweiset unsere Anmaßung Geschmacksurtheile zu
fällen. |239.35| Ob es in der That einen solchen Gemeinsinn als
constitutives Princip der Möglichkeit der Erfahrung gebe, oder ein
noch höheres Princip der Vernunft es uns nur zum regulativen Princip
mache, allererst einen Gemeinsinn #68# zu höhern Zwecken in uns
hervorzubringen; ob also Geschmack ein ursprüngliches und natürliches,
oder nur die Idee von einem noch zu erwerbenden |240.5| und künstlichen
Vermögen sei, so daß ein Geschmacksurtheil mit seiner Zumuthung
einer allgemeinen Beistimmung in der That nur eine Vernunftforderung
sei, eine solche Einhelligkeit der Sinnesart hervorzubringen, und
das Sollen, d. i. die objective Nothwendigkeit des Zusammenfließens
des Gefühls von jedermann mit jedes seinem besondern, |240.10|
nur die Möglichkeit hierin einträchtig zu werden bedeute, und das
Geschmacksurtheil nur von Anwendung dieses Princips ein Beispiel
aufstelle: das wollen und können wir hier noch nicht untersuchen,
sondern haben für jetzt nur das Geschmacksvermögen in seine Elemente
aufzulösen und sie zuletzt in der Idee eines Gemeinsinns zu vereinigen.
|240.15|
Aus dem vierten Moment gefolgerte Erklärung vom Schönen.
=Schön= ist, was ohne Begriff als Gegenstand eines =nothwendigen=
Wohlgefallens erkannt wird.
* * * * *