Von der Zweckmäßigkeit überhaupt. |219.30|

Wenn man, was ein Zweck sei, nach seinen transscendentalen Bestimmungen

(ohne etwas Empirisches, dergleichen das Gefühl der Lust ist,

vorauszusetzen) erklären will: so ist Zweck der Gegenstand eines

Begriffs, sofern dieser als die Ursache von jenem (der reale Grund

seiner Möglichkeit) angesehen wird; und die Causalität eines =Begriffs=

in Ansehung seines =Objects= ist die Zweckmäßigkeit (_forma finalis_).

Wo also nicht etwa bloß die Erkenntniß von einem Gegenstande, sondern

der Gegenstand selbst |220.5| (die Form oder Existenz desselben) als

Wirkung nur als durch einen Begriff von der letztern möglich gedacht

wird, da denkt man sich einen Zweck. Die Vorstellung der Wirkung ist

hier der Bestimmungsgrund ihrer Ursache #33# und geht vor der letztern

vorher. Das Bewußtsein der Causalität einer Vorstellung in Absicht auf

den Zustand des Subjects, es in demselben |220.10| =zu erhalten=, kann

hier im Allgemeinen das bezeichnen, was man Lust nennt; wogegen Unlust

diejenige Vorstellung ist, die den Zustand der Vorstellungen zu ihrem

eigenen Gegentheile zu bestimmen (sie abzuhalten oder wegzuschaffen)

den Grund enthält.

Das Begehrungsvermögen, sofern es nur durch Begriffe, d. i. der

|220.15| Vorstellung eines Zwecks gemäß zu handeln, bestimmbar

ist, würde der Wille sein. Zweckmäßig aber heißt ein Object, oder

Gemüthszustand, oder eine Handlung auch, wenn gleich ihre Möglichkeit

die Vorstellung eines Zwecks nicht nothwendig voraussetzt, bloß darum,

weil ihre Möglichkeit von uns nur erklärt und begriffen werden kann,

sofern wir eine Causalität |220.20| nach Zwecken, d. i. einen Willen,

der sie nach der Vorstellung einer gewissen Regel so angeordnet hätte,

zum Grunde derselben annehmen. Die Zweckmäßigkeit kann also ohne Zweck

sein, sofern wir die Ursachen dieser Form nicht in einem Willen setzen,

aber doch die Erklärung ihrer Möglichkeit nur, indem wir sie von einem

Willen ableiten, uns begreiflich machen |220.25| können. Nun haben wir

das, was wir beobachten, nicht immer nöthig durch Vernunft (seiner

Möglichkeit nach) einzusehen. Also können wir eine Zweckmäßigkeit der

Form nach, auch ohne daß wir ihr einen Zweck #34# (als die Materie

des _nexus finalis_) zum Grunde legen, wenigstens beobachten und

an Gegenständen, wiewohl nicht anders als durch Reflexion |220.30|

bemerken.

§ 11.

Das Geschmacksurtheil hat nichts als die FORM DER ZWECKMÄSSIGKEIT eines

Gegenstandes (oder der Vorstellungsart desselben) zum Grunde.

Aller Zweck, wenn er als Grund des Wohlgefallens angesehen wird,

|221.5| führt immer ein Interesse, als Bestimmungsgrund des Urtheils

über den Gegenstand der Lust, bei sich. Also kann dem Geschmacksurtheil

kein subjectiver Zweck zum Grunde liegen. Aber auch keine Vorstellung

eines objectiven Zwecks, d. i. der Möglichkeit des Gegenstandes selbst

nach Principien der Zweckverbindung, mithin kein Begriff des Guten kann

das Geschmacksurtheil |221.10| bestimmen: weil es ein ästhetisches

und kein Erkenntnißurtheil ist, welches also keinen =Begriff= von der

Beschaffenheit und innern oder äußern Möglichkeit des Gegenstandes

durch diese oder jene Ursache, sondern bloß das Verhältniß der

Vorstellungskräfte zu einander, sofern sie durch eine Vorstellung

bestimmt werden, betrifft. |221.15|

Nun ist dieses Verhältniß in der Bestimmung eines Gegenstandes, #35#

als eines schönen, mit dem Gefühle einer Lust verbunden, die durch

das Geschmacksurtheil zugleich als für jedermann gültig erklärt

wird; folglich kann eben so wenig eine die Vorstellung begleitende

Annehmlichkeit als die Vorstellung von der Vollkommenheit des

Gegenstandes und der Begriff |221.20| des Guten den Bestimmungsgrund

enthalten. Also kann nichts anders als die subjective Zweckmäßigkeit in

der Vorstellung eines Gegenstandes ohne allen (weder objectiven noch

subjectiven) Zweck, folglich die bloße Form der Zweckmäßigkeit in der

Vorstellung, wodurch uns ein Gegenstand =gegeben= wird, sofern wir uns

ihrer bewußt sind, das Wohlgefallen, |221.25| welches wir ohne Begriff

als allgemein mittheilbar beurtheilen, mithin den Bestimmungsgrund des

Geschmacksurtheils ausmachen.

§ 12.

Das Geschmacksurtheil beruht auf Gründen _a priori_.

Die Verknüpfung des Gefühls einer Lust oder Unlust als einer Wirkung

|221.30| mit irgend einer Vorstellung (Empfindung oder Begriff) als

ihrer Ursache _a priori_ auszumachen, ist schlechterdings unmöglich;

denn das wäre ein Causalverhältniß, welches (unter Gegenständen der

Erfahrung) nur jederzeit _a posteriori_ und vermittelst der Erfahrung

selbst erkannt werden #36# kann. Zwar haben wir in der Kritik der

praktischen Vernunft wirklich das Gefühl der Achtung (als eine

besondere und eigenthümliche Modification dieses Gefühls, welches

weder mit der Lust noch Unlust, die wir von empirischen Gegenständen

bekommen, recht übereintreffen will) von allgemeinen |222.5| sittlichen

Begriffen _a priori_ abgeleitet. Aber wir konnten dort auch die

Gränzen der Erfahrung überschreiten und eine Causalität, die auf

einer übersinnlichen Beschaffenheit des Subjects beruhte, nämlich die

der Freiheit, herbei rufen. Allein selbst da leiteten wir eigentlich

nicht dieses =Gefühl= von der Idee des Sittlichen als Ursache her,

sondern bloß die Willensbestimmung |222.10| wurde davon abgeleitet.

Der Gemüthszustand aber eines irgend wodurch bestimmten Willens ist an

sich schon ein Gefühl der Lust und mit ihm identisch, folgt also nicht

als Wirkung daraus: welches letztere nur angenommen werden müßte, wenn

der Begriff des Sittlichen als eines Guts vor der Willensbestimmung

durch das Gesetz vorherginge; da alsdann |222.15| die Lust, die mit

dem Begriffe verbunden wäre, aus diesem als einer bloßen Erkenntniß

vergeblich würde abgeleitet werden.

Nun ist es auf ähnliche Weise mit der Lust im ästhetischen Urtheile

bewandt: nur daß sie hier bloß contemplativ, und ohne ein Interesse

am Object zu bewirken, im moralischen Urtheil hingegen praktisch ist.

Das |222.20| Bewußtsein der bloß formalen Zweckmäßigkeit im Spiele

der Erkenntnißkräfte #37# des Subjects bei einer Vorstellung, wodurch

ein Gegenstand gegeben wird, ist die Lust selbst, weil es einen

Bestimmungsgrund der Thätigkeit des Subjects in Ansehung der Belebung

der Erkenntnißkräfte desselben, also eine innere Causalität (welche

zweckmäßig ist) in Ansehung der Erkenntniß |222.25| überhaupt, aber

ohne auf eine bestimmte Erkenntniß eingeschränkt zu sein, mithin

eine bloße Form der subjectiven Zweckmäßigkeit einer Vorstellung,

in einem ästhetischen Urtheile enthält. Diese Lust ist auch auf

keinerlei Weise praktisch, weder wie die aus dem pathologischen

Grunde der Annehmlichkeit, noch die aus dem intellectuellen des

vorgestellten |222.30| Guten. Sie hat aber doch Causalität in sich,

nämlich den Zustand der Vorstellung selbst und die Beschäftigung der

Erkenntnißkräfte ohne weitere Absicht zu =erhalten=. Wir =weilen= bei

der Betrachtung des Schönen, weil diese Betrachtung sich selbst stärkt

und reproducirt: welches derjenigen Verweilung analogisch (aber doch

mit ihr nicht einerlei) ist, da ein Reiz |222.35| in der Vorstellung

des Gegenstandes die Aufmerksamkeit wiederholentlich erweckt, wobei das

Gemüth passiv ist.

§ 13.

Das reine Geschmacksurtheil ist von Reiz und Rührung unabhängig.

Alles Interesse verdirbt das Geschmacksurtheil und nimmt ihm seine

Unpartheilichkeit, vornehmlich wenn es nicht so wie das Interesse der

Vernunft |223.5| #38# die Zweckmäßigkeit vor dem Gefühle der Lust

voranschickt, sondern sie auf dieses gründet; welches letztere allemal

im ästhetischen Urtheile über etwas, sofern es vergnügt oder schmerzt,

geschieht. Daher Urtheile, die so afficirt sind, auf allgemeingültiges

Wohlgefallen entweder gar keinen, oder so viel weniger Anspruch machen

können, als sich von der gedachten Art |223.10| Empfindungen unter den

Bestimmungsgründen des Geschmacks befinden. Der Geschmack ist jederzeit

noch barbarisch, wo er die Beimischung der =Reize= und =Rührungen= zum

Wohlgefallen bedarf, ja wohl gar diese zum Maßstabe seines Beifalls

macht.

Indessen werden Reize doch öfter nicht allein zur Schönheit (die doch

|223.15| eigentlich bloß die Form betreffen sollte) als Beitrag zum

ästhetischen allgemeinen Wohlgefallen gezählt, sondern sie werden

wohl gar an sich selbst für Schönheiten, mithin die Materie des

Wohlgefallens für die Form ausgegeben: ein Mißverstand, der sich so wie

mancher andere, welcher doch noch immer etwas Wahres zum Grunde hat,

durch sorgfältige Bestimmung |223.20| dieser Begriffe heben läßt.

Ein Geschmacksurtheil, auf welches Reiz und Rührung keinen Einfluß

haben (ob sie sich gleich mit dem Wohlgefallen am Schönen verbinden

lassen), welches also bloß die Zweckmäßigkeit der Form zum

Bestimmungsgrunde hat, ist ein =reines Geschmacksurtheil=. |223.25|

§ 14. #39#

Erläuterung durch Beispiele.

Ästhetische Urtheile können eben sowohl als theoretische (logische) in

empirische und reine eingetheilt werden. Die erstern sind die, welche

Annehmlichkeit oder Unannehmlichkeit, die zweiten die, welche Schönheit

von |223.30| einem Gegenstande, oder von der Vorstellungsart desselben

aussagen; jene sind Sinnenurtheile (materiale ästhetische Urtheile),

diese (als formale) allein eigentliche Geschmacksurtheile.

Ein Geschmacksurtheil ist also nur sofern rein, als kein bloß

empirisches Wohlgefallen dem Bestimmungsgrunde desselben beigemischt

wird. Dieses aber geschieht allemal, wenn Reiz oder Rührung einen

Antheil an dem Urtheile haben, wodurch etwas für schön erklärt werden

soll.

Nun thun sich wieder manche Einwürfe hervor, die zuletzt den Reiz

|224.5| nicht bloß zum nothwendigen Ingrediens der Schönheit, sondern

wohl gar als für sich allein hinreichend, um schön genannt zu werden,

vorspiegeln. Eine bloße Farbe, z. B. die grüne eines Rasenplatzes, ein

bloßer Ton (zum Unterschiede vom Schalle und Geräusch), wie etwa der

einer Violine, wird von den Meisten an sich für schön erklärt; obzwar

beide |224.10| bloß die Materie der Vorstellungen, nämlich lediglich

Empfindung, zum Grunde zu haben scheinen und darum nur angenehm

genannt zu werden #40# verdienten. Allein man wird doch zugleich

bemerken, daß die Empfindungen der Farbe sowohl als des Tons sich nur

sofern für schön zu gelten berechtigt halten, als beide =rein= sind;

welches eine Bestimmung ist, die |224.15| schon die Form betrifft,

und auch das einzige, was sich von diesen Vorstellungen mit Gewißheit

allgemein mittheilen läßt: weil die Qualität der Empfindungen selbst

nicht in allen Subjecten als einstimmig und die Annehmlichkeit einer

Farbe, vorzüglich vor der andern, oder des Tons eines musikalischen

Instruments vor dem eines andern sich schwerlich bei |224.20| jedermann

als auf gleiche Art beurtheilt annehmen läßt.

Nimmt man mit =Eulern= an, daß die Farben gleichzeitig auf einander

folgende Schläge (_pulsus_) des Äthers, so wie Töne der im Schalle

erschütterten Luft sind, und, was das Vornehmste ist, das Gemüth

nicht bloß durch den Sinn die Wirkung davon auf die Belebung des

Organs, |224.25| sondern auch durch die Reflexion das regelmäßige

Spiel der Eindrücke (mithin die Form in der Verbindung verschiedener

Vorstellungen) wahrnehme (woran ich doch gar nicht zweifle): so

würde Farbe und Ton nicht bloße Empfindungen, sondern schon formale

Bestimmung der Einheit eines Mannigfaltigen derselben sein und alsdann

auch für sich zu Schönheiten |224.30| gezählt werden können.

Das Reine aber einer einfachen Empfindungsart bedeutet, daß die

Gleichförmigkeit derselben durch keine fremdartige Empfindung gestört

#41# und unterbrochen wird, und gehört bloß zur Form: weil man dabei

von der Qualität jener Empfindungsart (ob und welche Farbe, oder ob

und |224.35| welchen Ton sie vorstelle) abstrahiren kann. Daher werden

alle einfache Farben, sofern sie rein sind, für schön gehalten; die

gemischten haben diesen Vorzug nicht: eben darum weil, da sie nicht

einfach sind, man keinen Maßstab der Beurtheilung hat, ob man sie rein

oder unrein nennen solle.

Was aber die dem Gegenstande seiner Form wegen beigelegte Schönheit,

sofern sie, wie man meint, durch Reiz wohl gar könne erhöht werden,

anlangt, so ist dies ein gemeiner und dem ächten, unbestochenen,

gründlichen |225.5| Geschmacke sehr nachtheiliger Irrthum; ob sich zwar

allerdings neben der Schönheit auch noch Reize hinzufügen lassen, um

das Gemüth durch die Vorstellung des Gegenstandes außer dem trockenen

Wohlgefallen noch zu interessiren und so dem Geschmacke und dessen

Cultur zur Anpreisung zu dienen, vornehmlich wenn er noch roh und

ungeübt ist. Aber |225.10| sie thun wirklich dem Geschmacksurtheile

Abbruch, wenn sie die Aufmerksamkeit als Beurtheilungsgründe der

Schönheit auf sich ziehen. Denn es ist so weit gefehlt, daß sie dazu

beitrügen, daß sie vielmehr als Fremdlinge, nur sofern sie jene schöne

Form nicht stören, wenn der Geschmack noch schwach und ungeübt ist, mit

Nachsicht müssen aufgenommen werden. |225.15|

In der Malerei, Bildhauerkunst, ja allen bildenden Künsten, in der

#42# Baukunst, Gartenkunst, sofern sie schöne Künste sind, ist die

=Zeichnung= das Wesentliche, in welcher nicht, was in der Empfindung

vergnügt, sondern bloß was durch seine Form gefällt, den Grund aller

Anlage für den Geschmack ausmacht. Die Farben, welche den Abriß

illuminiren, gehören |225.20| zum Reiz; den Gegenstand an sich können

sie zwar für die Empfindung belebt, aber nicht anschauungswürdig und

schön machen: vielmehr werden sie durch das, was die schöne Form

erfordert, mehrentheils gar sehr eingeschränkt und selbst da, wo der

Reiz zugelassen wird, durch die erstere allein veredelt. |225.25|

Alle Form der Gegenstände der Sinne (der äußern sowohl als mittelbar

auch des innern) ist entweder =Gestalt=, oder =Spiel=; im letztern

Falle entweder Spiel der Gestalten (im Raume die Mimik und der Tanz);

oder bloßes Spiel der Empfindungen (in der Zeit). Der =Reiz= der

Farben, oder angenehmer Töne des Instruments kann hinzukommen, aber die

|225.30| =Zeichnung= in der ersten und die Composition in dem letzten

machen den eigentlichen Gegenstand des reinen Geschmacksurtheils aus;

und daß die Reinigkeit der Farben sowohl als der Töne, oder auch

die Mannigfaltigkeit derselben und ihre Abstechung zur Schönheit

beizutragen scheint, will nicht so viel sagen, daß sie darum, weil sie

für sich angenehm sind, gleichsam |225.35| einen gleichartigen Zusatz

zu dem Wohlgefallen an der Form abgeben, #43# sondern weil sie diese

letztere nur genauer, bestimmter und vollständiger anschaulich machen

und überdem durch ihren Reiz die Vorstellung beleben, indem sie die

Aufmerksamkeit auf den Gegenstand selbst erwecken und erhalten.

Selbst was man =Zierathen= (Parerga) nennt, d. i. dasjenige, was nicht

in die ganze Vorstellung des Gegenstandes als Bestandstück innerlich,

|226.5| sondern nur äußerlich als Zuthat gehört und das Wohlgefallen

des Geschmacks vergrößert, thut dieses doch auch nur durch seine

Form: wie Einfassungen der Gemälde, oder Gewänder an Statuen, oder

Säulengänge um Prachtgebäude. Besteht aber der Zierath nicht selbst in

der schönen Form, ist er wie der goldene Rahmen bloß, um durch seinen

Reiz |226.10| das Gemälde dem Beifall zu empfehlen, angebracht: so

heißt er alsdann =Schmuck= und thut der ächten Schönheit Abbruch.

=Rührung=, eine Empfindung, wo Annehmlichkeit nur vermittelst

augenblicklicher Hemmung und darauf erfolgender stärkerer Ergießung der

Lebenskraft gewirkt wird, gehört gar nicht zur Schönheit. Erhabenheit

|226.15| (mit welcher das Gefühl der Rührung verbunden ist) aber

erfordert einen andern Maßstab der Beurtheilung, als der Geschmack

sich zum Grunde legt; und so hat ein reines Geschmacksurtheil weder

Reiz noch Rührung, mit einem Worte keine Empfindung, als Materie des

ästhetischen Urtheils, zum Bestimmungsgrunde. |226.20|

§ 15. #44#

Das Geschmacksurtheil ist von dem Begriffe der Vollkommenheit gänzlich

unabhängig.

Die =objective= Zweckmäßigkeit kann nur vermittelst der Beziehung

des Mannigfaltigen auf einen bestimmten Zweck, also nur durch einen

|226.25| Begriff, erkannt werden. Hieraus allein schon erhellt: daß

das Schöne, dessen Beurtheilung eine bloß formale Zweckmäßigkeit, d.

i. eine Zweckmäßigkeit ohne Zweck, zum Grunde hat, von der Vorstellung

des Guten ganz unabhängig sei, weil das letztere eine objective

Zweckmäßigkeit, d. i. die Beziehung des Gegenstandes auf einen

bestimmten Zweck, voraussetzt. |226.30|

Die objective Zweckmäßigkeit ist entweder die äußere, d. i. die

=Nützlichkeit=, oder die innere, d. i. die =Vollkommenheit= des

Gegenstandes. Daß das Wohlgefallen an einem Gegenstande, weshalb wir

ihn schön nennen, nicht auf der Vorstellung seiner Nützlichkeit beruhen

könne, ist aus beiden vorigen Hauptstücken hinreichend zu ersehen:

weil es alsdann nicht |226.35| ein unmittelbares Wohlgefallen an dem

Gegenstande sein würde, welches letztere die wesentliche Bedingung des

Urtheils über Schönheit ist. Aber eine objective innere Zweckmäßigkeit,

d. i. Vollkommenheit, kommt dem Prädicate der Schönheit schon näher

und ist daher auch von namhaften Philosophen, doch mit dem Beisatze,

=wenn sie verworren gedacht |227.5| #45# wird=, für einerlei mit der

Schönheit gehalten worden. Es ist von der größten Wichtigkeit, in

einer Kritik des Geschmacks zu entscheiden, ob sich auch die Schönheit

wirklich in den Begriff der Vollkommenheit auflösen lasse.

Die objective Zweckmäßigkeit zu beurtheilen, bedürfen wir jederzeit

|227.10| den Begriff eines Zwecks und (wenn jene Zweckmäßigkeit

nicht eine äußere [Nützlichkeit], sondern eine innere sein soll) den

Begriff eines innern Zwecks, der den Grund der innern Möglichkeit

des Gegenstandes enthalte. So wie nun Zweck überhaupt dasjenige ist,

dessen =Begriff= als der Grund der Möglichkeit des Gegenstandes selbst

angesehen werden kann: so wird, |227.15| um sich eine objective

Zweckmäßigkeit an einem Dinge vorzustellen, der Begriff von diesem,

=was es für ein Ding sein solle=, voran gehen; und die Zusammenstimmung

des Mannigfaltigen in demselben zu diesem Begriffe (welcher die

Regel der Verbindung desselben an ihm giebt) ist die =qualitative

Vollkommenheit= eines Dinges. Hiervon ist die |227.20| =quantitative=,

als die Vollständigkeit eines jeden Dinges in seiner Art, gänzlich

unterschieden und ein bloßer Größenbegriff (der Allheit), bei welchem,

=was das Ding sein solle=, schon zum voraus als bestimmt gedacht und

nur, ob =alles= dazu Erforderliche an ihm sei, gefragt wird. Das

Formale in der Vorstellung eines Dinges, d. i. die Zusammenstimmung

|227.25| des Mannigfaltigen zu Einem (unbestimmt was es sein solle),

giebt #46# für sich ganz und gar keine objective Zweckmäßigkeit zu

erkennen: weil, da von diesem Einen =als Zweck= (was das Ding sein

solle) abstrahirt wird, nichts als die subjective Zweckmäßigkeit der

Vorstellungen im Gemüthe des Anschauenden übrig bleibt, welche wohl

eine gewisse Zweckmäßigkeit |227.30| des Vorstellungszustandes im

Subject und in diesem eine Behaglichkeit desselben eine gegebene Form

in die Einbildungskraft aufzufassen, aber keine Vollkommenheit irgend

eines Objects, das hier durch keinen Begriff eines Zwecks gedacht wird,

angiebt. Wie z. B., wenn ich im Walde einen Rasenplatz antreffe, um

welchen die Bäume im Cirkel |227.35| stehen, und ich mir dabei nicht

einen Zweck, nämlich daß er etwa zum ländlichen Tanze dienen solle,

vorstelle, nicht der mindeste Begriff von Vollkommenheit durch die

bloße Form gegeben wird. Eine formale =objective= Zweckmäßigkeit aber

ohne Zweck, d. i. die bloße Form einer =Vollkommenheit= (ohne alle

Materie und =Begriff= von dem, wozu zusammengestimmt wird, wenn es auch

bloß die Idee einer Gesetzmäßigkeit überhaupt wäre), sich vorzustellen,

ist ein wahrer Widerspruch. |228.5|

Nun ist das Geschmacksurtheil ein ästhetisches Urtheil, d. i.

ein solches, was auf subjectiven Gründen beruht, und dessen

Bestimmungsgrund kein Begriff, mithin auch nicht der eines bestimmten

Zwecks sein kann. Also wird durch die Schönheit, als eine formale

subjective Zweckmäßigkeit, keinesweges eine Vollkommenheit des

Gegenstandes als vorgeblich |228.10| #47# formale, gleichwohl aber

doch objective Zweckmäßigkeit gedacht; und der Unterschied zwischen

den Begriffen des Schönen und Guten, als ob beide nur der logischen

Form nach unterschieden, der erste bloß ein verworrener, der zweite

ein deutlicher Begriff der Vollkommenheit, sonst aber dem Inhalte

und Ursprunge nach einerlei wären, ist nichtig: weil alsdann

zwischen |228.15| ihnen kein =specifischer= Unterschied, sondern ein

Geschmacksurtheil eben so wohl ein Erkenntnißurtheil wäre, als das

Urtheil, wodurch etwas für gut erklärt wird; so wie etwa der gemeine

Mann, wenn er sagt, daß der Betrug unrecht sei, sein Urtheil auf

verworrene, der Philosoph auf deutliche, im Grunde aber beide auf

einerlei Vernunft-Principien gründen. |228.20| Ich habe aber schon

angeführt, daß ein ästhetisches Urtheil einzig in seiner Art sei und

schlechterdings kein Erkenntniß (auch nicht ein verworrenes) vom Object

gebe: welches letztere nur durch ein logisches Urtheil geschieht;

da jenes hingegen die Vorstellung, wodurch ein Object gegeben

wird, lediglich auf das Subject bezieht und keine Beschaffenheit

des Gegenstandes, |228.25| sondern nur die zweckmäßige Form in der

Bestimmung der Vorstellungskräfte, die sich mit jenem beschäftigen, zu

bemerken giebt. Das Urtheil heißt auch eben darum ästhetisch, weil der

Bestimmungsgrund desselben kein Begriff, sondern das Gefühl (des innern

Sinnes) jener Einhelligkeit im Spiele der Gemüthskräfte ist, sofern

sie nur empfunden |228.30| werden kann. Dagegen wenn man verworrene

Begriffe und das objective #48# Urtheil, das sie zum Grunde hat,

wollte ästhetisch nennen, man einen Verstand haben würde, der sinnlich

urtheilt, oder einen Sinn, der durch Begriffe seine Objecte vorstellte,

welches beides sich widerspricht. Das Vermögen der Begriffe, sie mögen

verworren oder deutlich sein, ist der |228.35| Verstand; und obgleich

zum Geschmacksurtheil, als ästhetischem Urtheile, auch (wie zu allen

Urtheilen) Verstand gehört, so gehört er zu demselben doch nicht als

Vermögen der Erkenntniß eines Gegenstandes, sondern als Vermögen der

Bestimmung des Urtheils und seiner Vorstellung (ohne Begriff) nach dem

Verhältniß derselben auf das Subject und dessen inneres Gefühl, und

zwar sofern dieses Urtheil nach einer allgemeinen Regel möglich ist.

|229.5|

§ 16.

Das Geschmacksurtheil, wodurch ein Gegenstand unter der Bedingung eines

bestimmten Begriffs für schön erklärt wird, ist nicht rein.

Es giebt zweierlei Arten von Schönheit: freie Schönheit (_pulchritudo

|229.10| vaga_), oder die bloß anhängende Schönheit (_pulchritudo

adhaerens_). Die erstere setzt keinen Begriff von dem voraus, was

der Gegenstand sein soll; die zweite setzt einen solchen und die

Vollkommenheit des Gegenstandes nach demselben voraus. Die Arten der

erstern heißen (für sich bestehende) Schönheiten dieses oder jenes

Dinges; die andere wird, als einem Begriffe |229.15| #49# anhängend

(bedingte Schönheit), Objecten, die unter dem Begriffe eines besondern

Zwecks stehen, beigelegt.

Blumen sind freie Naturschönheiten. Was eine Blume für ein Ding

sein soll, weiß außer dem Botaniker schwerlich sonst jemand; und

selbst dieser, der daran das Befruchtungsorgan der Pflanze erkennt,

nimmt, wenn |229.20| er darüber durch Geschmack urtheilt, auf diesen

Naturzweck keine Rücksicht. Es wird also keine Vollkommenheit von

irgend einer Art, keine innere Zweckmäßigkeit, auf welche sich die

Zusammensetzung des Mannigfaltigen beziehe, diesem Urtheile zum Grunde

gelegt. Viele Vögel (der Papagei, der Colibrit, der Paradiesvogel),

eine Menge Schalthiere des Meeres sind |229.25| für sich Schönheiten,

die gar keinem nach Begriffen in Ansehung seines Zwecks bestimmten

Gegenstande zukommen, sondern frei und für sich gefallen. So bedeuten

die Zeichnungen _à la grecque_, das Laubwerk zu Einfassungen oder auf

Papiertapeten u. s. w. für sich nichts: sie stellen nichts vor, kein

Object unter einem bestimmten Begriffe, und sind freie Schönheiten.

|229.30| Man kann auch das, was man in der Musik Phantasieen (ohne

Thema) nennt, ja die ganze Musik ohne Text zu derselben Art zählen.

In der Beurtheilung einer freien Schönheit (der bloßen Form nach)

ist das Geschmacksurtheil rein. Es ist kein Begriff von irgend einem

Zwecke, wozu das Mannigfaltige dem gegebenen Objecte dienen und was

|229.35| dieses also vorstellen solle, vorausgesetzt, wodurch die

Freiheit der Einbildungskraft, #50# die in Beobachtung der Gestalt

gleichsam spielt, nur eingeschränkt werden würde.

Allein die Schönheit eines Menschen (und unter dieser Art die eines

Mannes oder Weibes oder Kindes), die Schönheit eines Pferdes, eines

|230.5| Gebäudes (als Kirche, Palast, Arsenal oder Gartenhaus) setzt

einen Begriff vom Zwecke voraus, welcher bestimmt, was das Ding sein

soll, mithin einen Begriff seiner Vollkommenheit, und ist also bloß

adhärirende Schönheit. So wie nun die Verbindung des Angenehmen (der

Empfindung) mit der Schönheit, die eigentlich nur die Form betrifft,

die Reinigkeit |230.10| des Geschmacksurtheils verhinderte: so thut die

Verbindung des Guten (wozu nämlich das Mannigfaltige dem Dinge selbst

nach seinem Zwecke gut ist) mit der Schönheit der Reinigkeit desselben

Abbruch.

Man würde vieles unmittelbar in der Anschauung Gefallende an einem

Gebäude anbringen können, wenn es nur nicht eine Kirche sein sollte;

|230.15| eine Gestalt mit allerlei Schnörkeln und leichten, doch

regelmäßigen Zügen, wie die Neuseeländer mit ihrem Tettowiren thun,

verschönern können, wenn es nur nicht ein Mensch wäre; und dieser

könnte viel feinere Züge und einen gefälligeren, sanftern Umriß der

Gesichtsbildung haben, wenn er nur nicht einen Mann, oder gar einen

kriegerischen vorstellen sollte. |230.20|

Nun ist das Wohlgefallen an dem Mannigfaltigen in einem Dinge #51#

in Beziehung auf den innern Zweck, der seine Möglichkeit bestimmt,

ein auf einem Begriffe gegründetes Wohlgefallen; das an der Schönheit

aber ist ein solches, welches keinen Begriff voraussetzt, sondern

mit der Vorstellung, wodurch der Gegenstand gegeben (nicht wodurch

er gedacht) wird, |230.25| unmittelbar verbunden ist. Wenn nun das

Geschmacksurtheil in Ansehung des letzteren vom Zwecke in dem ersteren,

als Vernunfturtheile abhängig gemacht und dadurch eingeschränkt wird,

so ist jenes nicht mehr ein freies und reines Geschmacksurtheil.

Zwar gewinnt der Geschmack durch diese Verbindung des ästhetischen

|230.30| Wohlgefallens mit dem intellectuellen darin, daß er fixirt

wird und zwar nicht allgemein ist, ihm aber doch in Ansehung gewisser

zweckmäßig bestimmten Objecte Regeln vorgeschrieben werden können.

Diese sind aber alsdann auch keine Regeln des Geschmacks, sondern bloß

der Vereinbarung des Geschmacks mit der Vernunft, d. i. des Schönen

mit dem Guten, durch |230.35| welche jenes zum Instrument der Absicht

in Ansehung des letztern brauchbar wird, um diejenige Gemüthsstimmung,

die sich selbst erhält und von subjectiver allgemeiner Gültigkeit ist,

derjenigen Denkungsart unterzulegen, die nur durch mühsamen Vorsatz

erhalten werden kann, aber objectiv allgemein gültig ist. Eigentlich

aber gewinnt weder die Vollkommenheit durch die Schönheit, noch

die Schönheit durch die Vollkommenheit; #52# sondern weil es nicht

vermieden werden kann, wenn wir die Vorstellung, |231.5| wodurch uns

ein Gegenstand gegeben wird, mit dem Objecte (in Ansehung dessen, was

es sein soll) durch einen Begriff vergleichen, sie zugleich mit der

Empfindung im Subjecte zusammen zu halten, so gewinnt das =gesammte

Vermögen= der Vorstellungskraft, wenn beide Gemüthszustände zusammen

stimmen. |231.10|

Ein Geschmacksurtheil würde in Ansehung eines Gegenstandes von

bestimmtem innern Zwecke nur alsdann rein sein, wenn der Urtheilende

entweder von diesem Zwecke keinen Begriff hätte, oder in seinem

Urtheile davon abstrahirte. Aber alsdann würde dieser, ob er gleich ein

richtiges Geschmacksurtheil fällte, indem er den Gegenstand als freie

Schönheit beurtheilte, |231.15| dennoch von dem andern, welcher die

Schönheit an ihm nur als anhängende Beschaffenheit betrachtet (auf den

Zweck des Gegenstandes sieht), getadelt und eines falschen Geschmacks

beschuldigt werden, obgleich beide in ihrer Art richtig urtheilen:

der eine nach dem, was er vor den Sinnen, der andere nach dem, was er

in Gedanken hat. Durch diese Unterscheidung |231.20| kann man manchen

Zwist der Geschmacksrichter über Schönheit beilegen, indem man ihnen

zeigt, daß der eine sich an die freie, der andere an die anhängende

Schönheit halte, der erstere ein reines, der zweite ein angewandtes

Geschmacksurtheil fälle.

§ 17. |231.25| #53#

Vom Ideale der Schönheit.

Es kann keine objective Geschmacksregel, welche durch Begriffe

bestimmte, was schön sei, geben. Denn alles Urtheil aus dieser Quelle

ist ästhetisch; d. i. das Gefühl des Subjects und kein Begriff eines

Objects ist sein Bestimmungsgrund. Ein Princip des Geschmacks, welches

das allgemeine |231.30| Kriterium des Schönen durch bestimmte Begriffe

angäbe, zu suchen, ist eine fruchtlose Bemühung, weil, was gesucht

wird, unmöglich und an sich selbst widersprechend ist. Die allgemeine

Mittheilbarkeit der Empfindung (des Wohlgefallens oder Mißfallens) und

zwar eine solche, die ohne Begriff Statt findet, die Einhelligkeit,

so viel möglich, aller Zeiten und |231.35| Völker in Ansehung dieses

Gefühls in der Vorstellung gewisser Gegenstände: ist das empirische,

wiewohl schwache und kaum zur Vermuthung zureichende Kriterium der

Abstammung eines so durch Beispiele bewährten Geschmacks von dem tief

verborgenen, allen Menschen gemeinschaftlichen Grunde der Einhelligkeit

in Beurtheilung der Formen, unter denen ihnen |232.5| Gegenstände

gegeben werden.

Daher sieht man einige Producte des Geschmacks als =exemplarisch=

an: nicht als ob Geschmack könne erworben werden, indem er anderen

nachahmt. Denn der Geschmack muß ein selbst eigenes Vermögen sein;

wer aber ein Muster nachahmt, zeigt, sofern als er es trifft, zwar

Geschicklichkeit, |232.10| #54# aber nur Geschmack, sofern er dieses

Muster selbst beurtheilen kann.[7] Hieraus folgt aber, daß das höchste

Muster, das Urbild des Geschmacks, eine bloße Idee sei, die jeder in

sich selbst hervorbringen muß, und wonach er alles, was Object des

Geschmacks, was Beispiel der Beurtheilung durch Geschmack sei, und

selbst den Geschmack von jedermann beurtheilen |232.15| muß. =Idee=

bedeutet eigentlich einen Vernunftbegriff und =Ideal= die Vorstellung

eines einzelnen als einer Idee adäquaten Wesens. Daher kann jenes

Urbild des Geschmacks, welches freilich auf der unbestimmten Idee der

Vernunft von einem Maximum beruht, aber doch nicht durch Begriffe,

sondern nur in einzelner Darstellung kann vorgestellt werden, besser

|232.20| das Ideal des Schönen genannt werden, dergleichen wir, wenn

wir gleich nicht im Besitze desselben sind, doch in uns hervorzubringen

streben. Es wird aber bloß ein Ideal der Einbildungskraft sein, eben

darum weil es nicht auf Begriffen, sondern auf der Darstellung beruht;

das Vermögen #55# der Darstellung aber ist die Einbildungskraft. —

Wie gelangen wir nun |232.25| zu einem solchen Ideale der Schönheit?

_A priori_ oder empirisch? Imgleichen: welche Gattung des Schönen ist

eines Ideals fähig?

[7] Muster des Geschmacks in Ansehung der redenden Künste

müssen in einer todten und gelehrten Sprache abgefaßt sein:

das erste, um nicht die Veränderung erdulden zu müssen, welche

die lebenden unvermeidlicher Weise trifft, daß edle Ausdrücke

platt, gewöhnliche veraltet und neugeschaffene in einen nur

kurz daurenden Umlauf |232.35| gebracht werden; das zweite,

damit sie eine Grammatik habe, welche keinem muthwilligen

Wechsel der Mode unterworfen sei, sondern ihre unveränderliche

Regel hat.

Zuerst ist wohl zu bemerken, daß die Schönheit, zu welcher ein Ideal

gesucht werden soll, keine =vage=, sondern durch einen Begriff von

objectiver Zweckmäßigkeit =fixirte= Schönheit sein, folglich keinem

Objecte eines ganz |232.30| reinen, sondern dem eines zum Theil

intellectuirten Geschmacksurtheils angehören müsse. D. i. in welcher

Art von Gründen der Beurtheilung ein Ideal Statt finden soll, da

muß irgend eine Idee der Vernunft nach bestimmten Begriffen zum

Grunde liegen, die _a priori_ den Zweck bestimmt, worauf die innere

Möglichkeit des Gegenstandes beruht. Ein Ideal schöner Blumen, eines

schönen Ameublements, einer schönen Aussicht läßt sich nicht |233.5|

denken. Aber auch von einer bestimmten Zwecken anhängenden Schönheit,

z. B. einem schönen Wohnhause, einem schönen Baume, schönen Garten

u. s. w., läßt sich kein Ideal vorstellen; vermuthlich weil die

Zwecke durch ihren Begriff nicht genug bestimmt und fixirt sind,

folglich die Zweckmäßigkeit beinahe so frei ist, als bei der =vagen=

Schönheit. Nur das, was |233.10| den Zweck seiner Existenz in sich

selbst hat, der =Mensch=, der sich durch Vernunft seine Zwecke selbst

bestimmen, oder, wo er sie von der äußern Wahrnehmung hernehmen muß,

doch mit wesentlichen und allgemeinen Zwecken zusammenhalten und die

Zusammenstimmung mit jenen alsdann #56# auch ästhetisch beurtheilen

kann: dieser =Mensch= ist also eines Ideals der |233.15| =Schönheit=,

so wie die Menschheit in seiner Person, als Intelligenz, des Ideals der

=Vollkommenheit= unter allen Gegenständen in der Welt allein fähig.

Hiezu gehören aber zwei Stücke: =erstlich= die ästhetische

=Normalidee=, welche eine einzelne Anschauung (der Einbildungskraft)

ist, die das |233.20| Richtmaß seiner Beurtheilung, als eines zu einer

besonderen Thierspecies gehörigen Dinges, vorstellt; =zweitens= die

=Vernunftidee=, welche die Zwecke der Menschheit, sofern sie nicht

sinnlich vorgestellt werden können, zum Princip der Beurtheilung seiner

Gestalt macht, durch welche als ihre Wirkung in der Erscheinung sich

jene offenbaren. Die Normalidee muß |233.25| ihre Elemente zur Gestalt

eines Thiers von besonderer Gattung aus der Erfahrung nehmen; aber

die größte Zweckmäßigkeit in der Construction der Gestalt, die zum

allgemeinen Richtmaß der ästhetischen Beurtheilung jedes Einzelnen

dieser Species tauglich wäre, das Bild, was gleichsam absichtlich der

Technik der Natur zum Grunde gelegen hat, dem nur die |233.30| Gattung

im Ganzen, aber kein Einzelnes abgesondert adäquat ist, liegt doch bloß

in der Idee des Beurtheilenden, welche aber mit ihren Proportionen als

ästhetische Idee in einem Musterbilde völlig _in concreto_ dargestellt

werden kann. Um, wie dieses zugehe, einigermaßen begreiflich zu #57#

machen (denn wer kann der Natur ihr Geheimniß gänzlich ablocken?),

|233.35| wollen wir eine psychologische Erklärung versuchen.

Es ist anzumerken: daß auf eine uns gänzlich unbegreifliche Art die

Einbildungskraft nicht allein die Zeichen für Begriffe gelegentlich,

selbst von langer Zeit her, zurückzurufen; sondern auch das Bild und

die Gestalt des Gegenstandes aus einer unaussprechlichen Zahl von

Gegenständen verschiedener Arten oder auch einer und derselben Art zu

reproduciren; ja auch, wenn das Gemüth es auf Vergleichungen anlegt,

allem Vermuthen |234.5| nach wirklich, wenn gleich nicht hinreichend

zum Bewußtsein, ein Bild gleichsam auf das andere fallen zu lassen

und durch die Congruenz der mehrern von derselben Art ein Mittleres

herauszubekommen wisse, welches allen zum gemeinschaftlichen Maße

dient. Jemand hat tausend erwachsene Mannspersonen gesehen. Will er

nun über die vergleichungsweise zu |234.10| schätzende Normalgröße

urtheilen, so läßt (meiner Meinung nach) die Einbildungskraft eine

große Zahl der Bilder (vielleicht alle jene tausend) auf einander

fallen; und wenn es mir erlaubt ist, hiebei die Analogie der optischen

Darstellung anzuwenden, in dem Raum, wo die meisten sich vereinigen,

und innerhalb dem Umrisse, wo der Platz mit der am stärksten |234.15|

aufgetragenen Farbe illuminirt ist, da wird die =mittlere Größe=

kenntlich, die sowohl der Höhe als Breite nach von den äußersten

Gränzen der größten und kleinsten Staturen gleich weit entfernt ist;

und dies ist die #58# Statur für einen schönen Mann. (Man könnte

ebendasselbe mechanisch heraus bekommen, wenn man alle tausend mäße,

ihre Höhen unter sich |234.20| und Breiten (und Dicken) für sich

zusammen addirte und die Summe durch tausend dividirte. Allein die

Einbildungskraft thut eben dieses durch einen dynamischen Effect,

der aus der vielfältigen Auffassung solcher Gestalten auf das Organ

des innern Sinnes entspringt.) Wenn nun auf ähnliche Art für diesen

mittlern Mann der mittlere Kopf, für diesen die |234.25| mittlere

Nase u. s. w. gesucht wird, so liegt diese Gestalt der Normalidee des

schönen Mannes in dem Lande, wo diese Vergleichung angestellt wird, zum

Grunde; daher ein Neger nothwendig unter diesen empirischen Bedingungen

eine andere Normalidee der Schönheit der Gestalt haben muß, als ein

Weißer, der Chinese eine andere, als der Europäer. Mit dem |234.30|

=Muster= eines schönen Pferdes oder Hundes (von gewisser Race) würde es

eben so gehen. — Diese =Normalidee= ist nicht aus von der Erfahrung

hergenommenen Proportionen, =als bestimmten Regeln,= abgeleitet;

sondern nach ihr werden allererst Regeln der Beurtheilung möglich. Sie

ist das zwischen allen einzelnen, auf mancherlei Weise verschiedenen

Anschauungen |234.35| der Individuen schwebende Bild für die ganze

Gattung, welches die Natur zum Urbilde ihren Erzeugungen in derselben

Species unterlegte, aber in keinem Einzelnen völlig erreicht zu haben

scheint. Sie ist keinesweges #59# das ganze =Urbild= der =Schönheit=

in dieser Gattung, sondern nur die Form, welche die unnachlaßliche

Bedingung aller Schönheit ausmacht, mithin bloß die =Richtigkeit=

in Darstellung der Gattung. Sie ist, wie man =Polyklets= berühmten

=Doryphorus= nannte, die =Regel= (eben dazu |235.5| konnte auch

=Myrons= Kuh in ihrer Gattung gebraucht werden). Sie kann eben darum

auch nichts Specifisch-Charakteristisches enthalten; denn sonst wäre

sie nicht =Normalidee= für die Gattung. Ihre Darstellung gefällt auch

nicht durch Schönheit, sondern bloß weil sie keiner Bedingung, unter

welcher allein ein Ding dieser Gattung schön sein kann, widerspricht.

Die |235.10| Darstellung ist bloß schulgerecht.[8]

[8] Man wird finden, daß ein vollkommen regelmäßiges Gesicht,

welches der Maler ihm zum Modell zu sitzen bitten möchte,

gemeiniglich nichts sagt: weil es nichts Charakteristisches

enthält, also mehr die Idee der Gattung, als das Specifische

einer Person ausdrückt. Das Charakteristische von dieser

Art, was übertrieben ist, d. i. welches der Normalidee (der

Zweckmäßigkeit der Gattung) selbst Abbruch thut, |235.30|

heißt =Caricatur=. Auch zeigt die Erfahrung, daß jene ganz

regelmäßigen Gesichter im Innern gemeiniglich auch nur einen

mittelmäßigen Menschen verrathen; vermuthlich (wenn angenommen

werden darf, daß die Natur im Äußeren die Proportionen

des Inneren ausdrücke) deswegen: weil, wenn keine von den

Gemüthsanlagen über diejenige Proportion hervorstechend ist,

die erfordert wird, bloß einen fehlerfreien Menschen |235.35|

auszumachen, nichts von dem, was man =Genie= nennt, erwartet

werden darf, in welchem die Natur von ihren gewöhnlichen

Verhältnissen der Gemüthskräfte zum Vortheil einer einzigen

abzugehen scheint.

Von der =Normalidee= des Schönen ist doch noch das =Ideal= desselben

unterschieden, welches man lediglich an der =menschlichen Gestalt= aus

schon angeführten Gründen erwarten darf. An dieser nun besteht das

Ideal in dem Ausdrucke des =Sittlichen=, ohne welches der Gegenstand

|235.15| #60# nicht allgemein und dazu positiv (nicht bloß negativ

in einer schulgerechten Darstellung) gefallen würde. Der sichtbare

Ausdruck sittlicher Ideen, die den Menschen innerlich beherrschen,

kann zwar nur aus der Erfahrung genommen werden; aber ihre Verbindung

mit allem dem, was unsere Vernunft mit dem Sittlich-Guten in der Idee

der höchsten Zweckmäßigkeit |235.20| verknüpft, die Seelengüte, oder

Reinigkeit, oder Stärke oder Ruhe u. s. w. in körperlicher Äußerung

(als Wirkung des Innern) gleichsam sichtbar zu machen: dazu gehören

reine Ideen der Vernunft und große Macht der Einbildungskraft in

demjenigen vereinigt, welcher sie nur beurtheilen, vielmehr noch wer

sie darstellen will. Die Richtigkeit eines solchen Ideals |235.25|

der Schönheit beweiset sich darin: daß es keinem Sinnenreiz sich in

das Wohlgefallen an seinem Objecte zu mischen erlaubt und dennoch ein

großes Interesse daran nehmen läßt; welches dann beweiset, daß die

Beurtheilung nach einem solchen Maßstabe niemals rein ästhetisch sein

könne, und die Beurtheilung nach einem Ideale der Schönheit kein bloßes

Urtheil des |236.5| #61# Geschmacks sei.

=Aus diesem dritten Momente geschlossene Erklärung des Schönen.=

=Schönheit= ist Form der =Zweckmäßigkeit= eines Gegenstandes, sofern

sie =ohne Vorstellung eines Zwecks= an ihm wahrgenommen |236.10|

wird.[9]

[9] Man könnte wider diese Erklärung als Instanz anführen:

daß es Dinge giebt, an denen man eine zweckmäßige Form sieht,

ohne an ihnen einen Zweck zu erkennen; z. B. die öfter aus

alten Grabhügeln gezogenen, mit einem Loche als zu einem Hefte

|236.25| versehenen steinernen Geräthe, die, ob sie zwar in

ihrer Gestalt eine Zweckmäßigkeit deutlich verrathen, für die

man den Zweck nicht kennt, darum gleichwohl nicht für schön

erklärt werden. Allein, daß man sie für ein Kunstwerk ansieht,

ist schon genug, um gestehen zu müssen, daß man ihre Figur auf

irgend eine Absicht und einen bestimmten Zweck bezieht. Daher

auch gar kein unmittelbares Wohlgefallen an ihrer Anschauung.

|236.30| Eine Blume hingegen, z. B. eine Tulpe, wird für schön

gehalten, weil eine gewisse Zweckmäßigkeit, die so, wie wir

sie beurtheilen, auf gar keinen Zweck bezogen wird, in ihrer

Wahrnehmung angetroffen wird.

=Viertes Moment= #62#

des Geschmacksurtheils nach der Modalität des Wohlgefallens an dem

Gegenstande.

§ 18. |236.15|

Was die Modalität eines Geschmacksurtheils sei.

Von einer jeden Vorstellung kann ich sagen: wenigstens es sei

=möglich=, daß sie (als Erkenntniß) mit einer Lust verbunden sei. Von

dem, was ich =angenehm= nenne, sage ich, daß es in mir =wirklich= Lust

bewirke. Vom =Schönen= aber denkt man sich, daß es eine nothwendige

Beziehung |236.20| auf das Wohlgefallen habe. Diese Nothwendigkeit

nun ist von besonderer Art: nicht eine theoretische objective

Nothwendigkeit, wo _a priori_ erkannt werden kann, daß jedermann

dieses Wohlgefallen an dem von mir schön genannten Gegenstande

=fühlen werde=; auch nicht eine praktische, wo durch Begriffe eines

reinen Vernunftwillens, welcher freihandelnden Wesen zur Regel dient,

dieses Wohlgefallen die nothwendige Folge eines objectiven Gesetzes

ist und nichts anders bedeutet, als daß man schlechterdings |237.5|

(ohne weitere Absicht) auf gewisse Art handeln solle. Sondern sie

kann als Nothwendigkeit, die in einem ästhetischen Urtheile gedacht

wird, nur =exemplarisch= genannt werden, d. i. eine Nothwendigkeit

der Beistimmung =aller= zu einem Urtheil, was als Beispiel einer

allgemeinen #63# Regel, die man nicht angeben kann, angesehen wird. Da

ein ästhetisches |237.10| Urtheil kein objectives und Erkenntnißurtheil

ist, so kann diese Nothwendigkeit nicht aus bestimmten Begriffen

abgeleitet werden und ist also nicht apodiktisch. Viel weniger kann

sie aus der Allgemeinheit der Erfahrung (von einer durchgängigen

Einhelligkeit der Urtheile über die Schönheit eines gewissen

Gegenstandes) geschlossen werden. Denn nicht allein daß |237.15| die

Erfahrung hiezu schwerlich hinreichend viele Beläge schaffen würde,

so läßt sich auf empirische Urtheile kein Begriff der Nothwendigkeit

dieser Urtheile gründen.

§ 19.

Die subjective Nothwendigkeit, die wir dem Geschmacksurtheile |237.20|

beilegen, ist bedingt.

Das Geschmacksurtheil sinnt jedermann Beistimmung an; und wer etwas für

schön erklärt, will, daß jedermann dem vorliegenden Gegenstande Beifall

geben und ihn gleichfalls für schön erklären =solle=. Das =Sollen=

im ästhetischen Urtheile wird also selbst nach allen Datis, die zur

|237.25| Beurtheilung erfordert werden, doch nur bedingt ausgesprochen.

Man wirbt um jedes andern Beistimmung, weil man dazu einen Grund hat,

der allen gemein ist; auf welche Beistimmung man auch rechnen könnte,

wenn man nur immer sicher wäre, daß der Fall unter jenem Grunde als

#64# Regel des Beifalls richtig subsumirt wäre. |237.30|

§ 20.

Die Bedingung der Nothwendigkeit, die ein Geschmacksurtheil vorgiebt,

ist die Idee eines Gemeinsinnes.

Wenn Geschmacksurtheile (gleich den Erkenntnißurtheilen) ein bestimmtes

objectives Princip hätten, so würde der, welcher sie nach dem |237.35|

letztern fällt, auf unbedingte Nothwendigkeit seines Urtheils

Anspruch machen. Wären sie ohne alles Princip, wie die des bloßen

Sinnengeschmacks, so würde man sich gar keine Nothwendigkeit derselben

in die Gedanken kommen lassen. Also müssen sie ein subjectives Princip

haben, welches nur durch Gefühl und nicht durch Begriffe, doch aber

allgemeingültig |238.5| bestimme, was gefalle oder mißfalle. Ein

solches Princip aber könnte nur als ein =Gemeinsinn= angesehen werden,

welcher vom gemeinen Verstande, den man bisweilen auch Gemeinsinn

(_sensus communis_) nennt, wesentlich unterschieden ist: indem

letzterer nicht nach Gefühl, sondern jederzeit nach Begriffen, wiewohl

gemeiniglich nur als nach dunkel |238.10| vorgestellten Principien,

urtheilt.

Also nur unter der Voraussetzung, daß es einen Gemeinsinn gebe (wodurch

wir aber keinen äußern Sinn, sondern die Wirkung aus dem freien Spiel

unserer Erkenntnißkräfte verstehen), nur unter Voraussetzung, #65#

sage ich, eines solchen Gemeinsinns kann das Geschmacksurtheil gefällt

|238.15| werden.

§ 21.

Ob man mit Grunde einen Gemeinsinn voraussetzen könne.

Erkenntnisse und Urtheile müssen sich sammt der Überzeugung, die sie

begleitet, allgemein mittheilen lassen; denn sonst käme ihnen keine

Übereinstimmung |238.20| mit dem Object zu: sie wären insgesammt

ein bloß subjectives Spiel der Vorstellungskräfte, gerade so wie es

der Skepticism verlangt. Sollen sich aber Erkenntnisse mittheilen

lassen, so muß sich auch der Gemüthszustand, d. i. die Stimmung der

Erkenntnißkräfte zu einer Erkenntniß überhaupt, und zwar diejenige

Proportion, welche sich für |238.25| eine Vorstellung (wodurch

uns ein Gegenstand gegeben wird) gebührt, um daraus Erkenntniß zu

machen, allgemein mittheilen lassen: weil ohne diese als subjective

Bedingung des Erkennens das Erkenntniß als Wirkung nicht entspringen

könnte. Dieses geschieht auch wirklich jederzeit, wenn ein gegebener

Gegenstand vermittelst der Sinne die Einbildungskraft zur |238.30|

Zusammensetzung des Mannigfaltigen, diese aber den Verstand zur Einheit

desselben in Begriffen in Thätigkeit bringt. Aber diese Stimmung der

Erkenntnißkräfte hat nach Verschiedenheit der Objecte, die gegeben

werden, eine verschiedene Proportion. Gleichwohl aber muß es eine

geben, #66# in welcher dieses innere Verhältniß zur Belebung (einer

durch die andere) |238.35| die zuträglichste für beide Gemüthskräfte

in Absicht auf Erkenntniß (gegebener Gegenstände) überhaupt ist; und

diese Stimmung kann nicht anders als durch das Gefühl (nicht nach

Begriffen) bestimmt werden. Da sich nun diese Stimmung selbst muß

allgemein mittheilen lassen, mithin auch das Gefühl derselben (bei

einer gegebenen Vorstellung); die allgemeine Mittheilbarkeit eines

Gefühls aber einen Gemeinsinn voraussetzt: |239.5| so wird dieser

mit Grunde angenommen werden können, und zwar ohne sich desfalls auf

psychologische Beobachtungen zu fußen, sondern als die nothwendige

Bedingung der allgemeinen Mittheilbarkeit unserer Erkenntniß, welche

in jeder Logik und jedem Princip der Erkenntnisse, das nicht skeptisch

ist, vorausgesetzt werden muß. |239.10|

§ 22.

Die Nothwendigkeit der allgemeinen Beistimmung, die in einem

Geschmacksurtheil gedacht wird, ist eine subjective Nothwendigkeit,

die unter der Voraussetzung eines Gemeinsinns als objectiv vorgestellt

wird. |239.15|

In allen Urtheilen, wodurch wir etwas für schön erklären, verstatten

wir keinem anderer Meinung zu sein; ohne gleichwohl unser Urtheil auf

#67# Begriffe, sondern nur auf unser Gefühl zu gründen: welches wir

also nicht als Privatgefühl, sondern als ein gemeinschaftliches zum

Grunde legen. Nun kann dieser Gemeinsinn zu diesem Behuf nicht auf

der Erfahrung |239.20| gegründet werden; denn er will zu Urtheilen

berechtigen, die ein Sollen enthalten: er sagt nicht, daß jedermann mit

unserm Urtheile übereinstimmen =werde=, sondern damit zusammenstimmen

=solle=. Also ist der Gemeinsinn, von dessen Urtheil ich mein

Geschmacksurtheil hier als ein Beispiel angebe und weswegen ich ihm

=exemplarische= Gültigkeit beilege, |239.25| eine bloße idealische

Norm, unter deren Voraussetzung man ein Urtheil, welches mit ihr

zusammenstimmte, und das in demselben ausgedrückte Wohlgefallen an

einem Object für jedermann mit Recht zur Regel machen könnte: weil das

Princip, zwar nur subjectiv, dennoch aber, für subjectiv-allgemein

(eine jedermann nothwendige Idee) angenommen, was |239.30| die

Einhelligkeit verschiedener Urtheilenden betrifft, gleich einem

objectiven allgemeine Beistimmung fordern könnte; wenn man nur sicher

wäre, darunter richtig subsumirt zu haben.

Diese unbestimmte Norm eines Gemeinsinns wird von uns wirklich

vorausgesetzt: das beweiset unsere Anmaßung Geschmacksurtheile zu

fällen. |239.35| Ob es in der That einen solchen Gemeinsinn als

constitutives Princip der Möglichkeit der Erfahrung gebe, oder ein

noch höheres Princip der Vernunft es uns nur zum regulativen Princip

mache, allererst einen Gemeinsinn #68# zu höhern Zwecken in uns

hervorzubringen; ob also Geschmack ein ursprüngliches und natürliches,

oder nur die Idee von einem noch zu erwerbenden |240.5| und künstlichen

Vermögen sei, so daß ein Geschmacksurtheil mit seiner Zumuthung

einer allgemeinen Beistimmung in der That nur eine Vernunftforderung

sei, eine solche Einhelligkeit der Sinnesart hervorzubringen, und

das Sollen, d. i. die objective Nothwendigkeit des Zusammenfließens

des Gefühls von jedermann mit jedes seinem besondern, |240.10|

nur die Möglichkeit hierin einträchtig zu werden bedeute, und das

Geschmacksurtheil nur von Anwendung dieses Princips ein Beispiel

aufstelle: das wollen und können wir hier noch nicht untersuchen,

sondern haben für jetzt nur das Geschmacksvermögen in seine Elemente

aufzulösen und sie zuletzt in der Idee eines Gemeinsinns zu vereinigen.

|240.15|

Aus dem vierten Moment gefolgerte Erklärung vom Schönen.

=Schön= ist, was ohne Begriff als Gegenstand eines =nothwendigen=

Wohlgefallens erkannt wird.

* * * * *

Kant's gesammelte Schriften. Band V. Kritik der Urtheilskraft. · 第 45 / 67 题