=ANGENEHM ist das, was den Sinnen in der Empfindung gefällt.=
Hier zeigt sich nun sofort die Gelegenheit, eine ganz gewöhnliche
Verwechselung der doppelten Bedeutung, die das Wort Empfindung haben
kann, zu rügen und darauf aufmerksam zu machen. Alles Wohlgefallen
(sagt oder denkt man) ist selbst Empfindung (einer Lust). Mithin
|205.30| ist alles, was gefällt, eben hierin, daß es gefällt,
angenehm (und nach den #8# verschiedenen Graden oder auch Verhältnissen
zu andern angenehmen Empfindungen =anmuthig, lieblich, ergötzend,
erfreulich= u. s. w.). Wird aber das eingeräumt, so sind Eindrücke der
Sinne, welche die Neigung, oder Grundsätze der Vernunft, welche den
Willen, oder bloße reflectirte |206.5| Formen der Anschauung, welche
die Urtheilskraft bestimmen, was die Wirkung auf das Gefühl der Lust
betrifft, gänzlich einerlei. Denn diese wäre die Annehmlichkeit in
der Empfindung seines Zustandes, und da doch endlich alle Bearbeitung
unserer Vermögen aufs Praktische ausgehen und sich darin als in ihrem
Ziele vereinigen muß, so könnte man ihnen keine |206.10| andere
Schätzung der Dinge und ihres Werths zumuthen, als die in dem Vergnügen
besteht, welches sie versprechen. Auf die Art, wie sie dazu gelangen,
kommt es am Ende gar nicht an; und da die Wahl der Mittel hierin allein
einen Unterschied machen kann, so könnten Menschen einander wohl der
Thorheit und des Unverstandes, niemals aber der Niederträchtigkeit
|206.15| und Bosheit beschuldigen: weil sie doch alle, ein jeder nach
seiner Art die Sachen zu sehen, nach einem Ziele laufen, welches für
jedermann das Vergnügen ist.
Wenn eine Bestimmung des Gefühls der Lust oder Unlust Empfindung
genannt wird, so bedeutet dieser Ausdruck etwas ganz anderes, als
|206.20| wenn ich die Vorstellung einer Sache (durch Sinne, als eine
zum Erkenntnißvermögen gehörige Receptivität) Empfindung nenne. Denn im
letzern #9# Falle wird die Vorstellung auf das Object, im erstern aber
lediglich auf das Subject bezogen und dient zu gar keinem Erkenntnisse,
auch nicht zu demjenigen, wodurch sich das Subject selbst =erkennt=.
|206.25|
Wir verstehen aber in der obigen Erklärung unter dem Worte Empfindung
eine objective Vorstellung der Sinne; und um nicht immer Gefahr zu
laufen, mißgedeutet zu werden, wollen wir das, was jederzeit blos
subjectiv bleiben muß und schlechterdings keine Vorstellung eines
Gegenstandes ausmachen kann, mit dem sonst üblichen Namen des Gefühls
|206.30| benennen. Die grüne Farbe der Wiesen gehört zur =objectiven=
Empfindung, als Wahrnehmung eines Gegenstandes des Sinnes; die
Annehmlichkeit derselben aber zur =subjectiven= Empfindung, wodurch
kein Gegenstand vorgestellt wird: d. i. zum Gefühl, wodurch der
Gegenstand als Object des Wohlgefallens (welches kein Erkenntniß
desselben ist) betrachtet |206.35| wird.
Daß nun mein Urtheil über einen Gegenstand, wodurch ich ihn für
angenehm erkläre, ein Interesse an demselben ausdrücke, ist daraus
schon klar, daß es durch Empfindung eine Begierde nach dergleichen
Gegenstande rege macht, mithin das Wohlgefallen nicht das bloße Urtheil
über ihn, sondern die Beziehung seiner Existenz auf meinen Zustand,
sofern er durch ein solches Object afficirt wird, voraussetzt. Daher
man von dem Angenehmen |207.5| nicht blos sagt: es =gefällt=, sondern:
es =vergnügt=. Es ist nicht #10# ein bloßer Beifall, den ich ihm
widme, sondern Neigung wird dadurch erzeugt; und zu dem, was auf die
lebhafteste Art angenehm ist, gehört so gar kein Urtheil über die
Beschaffenheit des Objects, daß diejenigen, welche immer nur auf das
Genießen ausgehen (denn das ist das Wort, womit |207.10| man das Innige
des Vergnügens bezeichnet), sich gerne alles Urtheilens überheben.
§ 4.
Das Wohlgefallen AM GUTEN ist mit Interesse verbunden.
=Gut= ist das, was vermittelst der Vernunft durch den bloßen Begriff
|207.15| gefällt. Wir nennen einiges =wozu gut= (das Nützliche), was
nur als Mittel gefällt; ein anderes aber =an sich gut=, was für sich
selbst gefällt. In beiden ist immer der Begriff eines Zwecks, mithin
das Verhältniß der Vernunft zum (wenigstens möglichen) Wollen, folglich
ein Wohlgefallen am =Dasein= eines Objects oder einer Handlung, d. i.
irgend ein Interesse, |207.20| enthalten.
Um etwas gut zu finden, muß ich jederzeit wissen, was der Gegenstand
für ein Ding sein solle, d. i. einen Begriff von demselben haben. Um
Schönheit woran zu finden, habe ich das nicht nöthig. Blumen, freie
Zeichnungen, ohne Absicht in einander geschlungene Züge, unter dem
|207.25| #11# Namen des Laubwerks, bedeuten nichts, hängen von keinem
bestimmten Begriffe ab und gefallen doch. Das Wohlgefallen am Schönen
muß von der Reflexion über einen Gegenstand, die zu irgend einem
Begriffe (unbestimmt welchem) führt, abhängen und unterscheidet sich
dadurch auch vom Angenehmen, welches ganz auf der Empfindung beruht.
|207.30|
Zwar scheint das Angenehme mit dem Guten in vielen Fällen einerlei zu
sein. So wird man gemeiniglich sagen: alles (vornehmlich dauerhafte)
Vergnügen ist an sich selbst gut; welches ungefähr so viel heißt,
als: dauerhaft-angenehm oder gut sein, ist einerlei. Allein man kann
bald bemerken, daß dieses blos eine fehlerhafte Wortvertauschung sei,
da die |207.35| Begriffe, welche diesen Ausdrücken eigenthümlich
anhängen, keinesweges gegen einander ausgetauscht werden können. Das
Angenehme, das als ein solches den Gegenstand lediglich in Beziehung
auf den Sinn vorstellt, muß allererst durch den Begriff eines Zwecks
unter Principien der Vernunft gebracht werden, um es als Gegenstand
des Willens gut zu nennen. Daß dieses aber alsdann eine ganz andere
Beziehung auf das Wohlgefallen |208.5| sei, wenn ich das, was vergnügt,
zugleich =gut= nenne, ist daraus zu ersehen, daß beim Guten immer die
Frage ist, ob es blos mittelbar-gut oder unmittelbar-gut (ob nützlich
oder an sich gut) sei; da hingegen beim Angenehmen hierüber gar nicht
die Frage sein kann, indem das Wort jederzeit etwas bedeutet, was
unmittelbar gefällt. (Eben so ist es auch mit dem, |208.10| #12# was
ich schön nenne, bewandt.)
Selbst in den gemeinsten Reden unterscheidet man das Angenehme vom
Guten. Von einem durch Gewürze und andre Zusätze den Geschmack
erhebenden Gerichte sagt man ohne Bedenken, es sei angenehm, und
gesteht zugleich, daß es nicht gut sei: weil es zwar unmittelbar den
Sinnen |208.15| =behagt=, mittelbar aber, d. i. durch die Vernunft,
die auf die Folgen hinaus sieht, betrachtet, mißfällt. Selbst in der
Beurtheilung der Gesundheit kann man noch diesen Unterschied bemerken.
Sie ist jedem, der sie besitzt, unmittelbar angenehm (wenigstens
negativ, d. i. als Entfernung aller körperlichen Schmerzen). Aber um zu
sagen, daß sie gut sei, muß man sie |208.20| noch durch die Vernunft
auf Zwecke richten, nämlich daß sie ein Zustand ist, der uns zu allen
unsern Geschäften aufgelegt macht. In Absicht der Glückseligkeit
glaubt endlich doch jedermann, die größte Summe (der Menge sowohl
als Dauer nach) der Annehmlichkeiten des Lebens ein wahres, ja sogar
das höchste Gut nennen zu können. Allein auch dawider sträubt sich
|208.25| die Vernunft. Annehmlichkeit ist Genuß. Ist es aber auf
diesen allein angelegt, so wäre es thöricht, scrupulös in Ansehung
der Mittel zu sein, die ihn uns verschaffen, ob er leidend, von der
Freigebigkeit der Natur, oder durch Selbstthätigkeit und unser eignes
Wirken erlangt wäre. Daß aber eines Menschen Existenz an sich einen
Werth habe, welcher blos lebt (und |208.30| #13# in dieser Absicht noch
so sehr geschäftig ist), um =zu genießen=, sogar wenn er dabei Andern,
die alle eben so wohl nur aufs Genießen ausgehen, als Mittel dazu
aufs beste beförderlich wäre und zwar darum, weil er durch Sympathie
alles Vergnügen mit genösse: das wird sich die Vernunft nie überreden
lassen. Nur durch das, was er thut ohne Rücksicht auf Genuß, |208.35|
in voller Freiheit und unabhängig von dem, was ihm die Natur auch
leidend verschaffen könnte, giebt er seinem Dasein als der Existenz
einer Person einen absoluten Werth; und die Glückseligkeit ist mit
der ganzen Fülle ihrer Annehmlichkeit bei weitem nicht ein unbedingtes
Gut[6].
[6] Eine Verbindlichkeit zum Genießen ist eine offenbare
Ungereimtheit. Eben das muß also auch eine vorgegebene
Verbindlichkeit zu allen Handlungen sein, die zu ihrem Ziele
blos das Genießen haben: dieses mag nun so geistig ausgedacht
(oder verbrämt) sein, wie es wolle, und wenn es auch ein
mystischer, sogenannter himmlischer Genuß wäre. |209.35|
Aber ungeachtet aller dieser Verschiedenheit zwischen dem Angenehmen
und Guten kommen beide doch darin überein: daß sie jederzeit mit
einem Interesse an ihrem Gegenstande verbunden sind, nicht allein das
Angenehme, |209.5| § 3, und das mittelbar Gute (das Nützliche), welches
als Mittel zu irgend einer Annehmlichkeit gefällt, sondern auch das
schlechterdings und in aller Absicht Gute, nämlich das moralische,
welches das höchste Interesse bei sich führt. Denn das Gute ist
das Object des Willens (d. i. #14# eines durch Vernunft bestimmten
Begehrungsvermögens). Etwas aber |209.10| wollen und an dem Dasein
desselben ein Wohlgefallen haben, d. i. daran ein Interesse nehmen, ist
identisch.
§ 5.
Vergleichung der drei specifisch verschiedenen Arten des Wohlgefallens.
|209.15|
Das Angenehme und Gute haben beide eine Beziehung auf das
Begehrungsvermögen und führen sofern, jenes ein pathologisch-bedingtes
(durch Anreize, stimulos), dieses ein reines praktisches Wohlgefallen
bei sich, welches nicht bloß durch die Vorstellung des Gegenstandes,
sondern zugleich durch die vorgestellte Verknüpfung des Subjects
mit der Existenz |209.20| desselben bestimmt wird. Nicht bloß der
Gegenstand, sondern auch die Existenz desselben gefällt. Dagegen
ist das Geschmacksurtheil bloß =contemplativ=, d. i. ein Urtheil,
welches, indifferent in Ansehung des Daseins eines Gegenstandes, nur
seine Beschaffenheit mit dem Gefühl der Lust und Unlust zusammenhält.
Aber diese Contemplation selbst ist auch |209.25| nicht auf Begriffe
gerichtet; denn das Geschmacksurtheil ist kein Erkenntnißurtheil (weder
ein theoretisches noch praktisches) und daher auch nicht auf Begriffe
=gegründet=, oder auch auf solche =abgezweckt=.
Das Angenehme, das Schöne, das Gute bezeichnen also drei verschiedene
Verhältnisse der Vorstellungen zum Gefühl der Lust und Unlust,
in |209.30| #15# Beziehung auf welches wir Gegenstände oder
Vorstellungsarten von einander unterscheiden. Auch sind die jedem
angemessenen Ausdrücke, womit man die Complacenz in denselben
bezeichnet, nicht einerlei. =Angenehm= heißt Jemandem das, was ihn
VERGNÜGT; =schön=, was ihm blos GEFÄLLT; =gut=, was GESCHÄTZT,
=gebilligt=, d. i. worin von ihm ein objectiver |210.5| Werth gesetzt
wird. Annehmlichkeit gilt auch für vernunftlose Thiere; Schönheit nur
für Menschen, d. i. thierische, aber doch vernünftige Wesen, aber auch
nicht blos als solche (z. B. Geister), sondern zugleich als thierische;
das Gute aber für jedes vernünftige Wesen überhaupt; ein Satz, der
nur in der Folge seine vollständige Rechtfertigung und Erklärung
bekommen |210.10| kann. Man kann sagen: daß unter allen diesen drei
Arten des Wohlgefallens das des Geschmacks am Schönen einzig und
allein ein uninteressirtes und =freies= Wohlgefallen sei; denn kein
Interesse, weder das der Sinne, noch das der Vernunft, zwingt den
Beifall ab. Daher könnte man von dem Wohlgefallen sagen: es beziehe
sich in den drei genannten |210.15| Fällen auf =Neigung=, oder =Gunst=,
oder =Achtung=. Denn GUNST ist das einzige freie Wohlgefallen. Ein
Gegenstand der Neigung und einer, welcher durch ein Vernunftgesetz uns
zum Begehren auferlegt wird, lassen uns keine Freiheit, uns selbst
irgend woraus einen Gegenstand der Lust zu machen. Alles Interesse
setzt Bedürfniß voraus, oder bringt eines |210.20| #16# hervor; und als
Bestimmungsgrund des Beifalls läßt es das Urtheil über den Gegenstand
nicht mehr frei sein.
Was das Interesse der Neigung beim Angenehmen betrifft, so sagt
jedermann: Hunger ist der beste Koch, und Leuten von gesundem Appetit
schmeckt alles, was nur eßbar ist; mithin beweiset ein solches
Wohlgefallen |210.25| keine Wahl nach Geschmack. Nur wenn das Bedürfniß
befriedigt ist, kann man unterscheiden, wer unter Vielen Geschmack
habe, oder nicht. Eben so giebt es Sitten (Conduite) ohne Tugend,
Höflichkeit ohne Wohlwollen, Anständigkeit ohne Ehrbarkeit u. s. w.
Denn wo das sittliche Gesetz spricht, da giebt es objectiv weiter keine
freie Wahl in Ansehung dessen, was zu |210.30| thun sei; und Geschmack
in seiner Aufführung (oder in Beurtheilung anderer ihrer) zeigen, ist
etwas ganz anderes, als seine moralische Denkungsart äußern: denn diese
enthält ein Gebot und bringt ein Bedürfniß hervor, da hingegen der
sittliche Geschmack mit den Gegenständen des Wohlgefallens nur spielt,
ohne sich an einen zu hängen. |210.35|
=Aus dem ersten Momente gefolgerte Erklärung des Schönen.=
=Geschmack= ist das Beurtheilungsvermögen eines Gegenstandes oder einer
Vorstellungsart durch ein Wohlgefallen oder Mißfallen =ohne alles
Interesse=. Der Gegenstand eines solchen Wohlgefallens heißt =schön=.
=Zweites Moment= |211.5| #17#
des Geschmacksurtheils, nämlich seiner Quantität nach.
§ 6.
Das Schöne ist das, was ohne Begriffe als Object eines ALLGEMEINEN
Wohlgefallens vorgestellt wird.
Diese Erklärung des Schönen kann aus der vorigen Erklärung desselben,
|211.10| als eines Gegenstandes des Wohlgefallens ohne alles Interesse,
gefolgert werden. Denn das, wovon jemand sich bewußt ist, daß das
Wohlgefallen an demselben bei ihm selbst ohne alles Interesse sei, das
kann derselbe nicht anders als so beurtheilen, daß es einen Grund des
Wohlgefallens für jedermann enthalten müsse. Denn da es sich nicht
auf irgend |211.15| eine Neigung des Subjects (noch auf irgend ein
anderes überlegtes Interesse) gründet, sondern da der Urtheilende sich
in Ansehung des Wohlgefallens, welches er dem Gegenstande widmet,
völlig =frei= fühlt: so kann er keine Privatbedingungen als Gründe
des Wohlgefallens auffinden, an die sich sein Subject allein hinge,
und muß es daher als in demjenigen begründet |211.20| ansehen, was
er auch bei jedem andern voraussetzen kann; folglich muß er glauben
Grund zu haben, jedermann ein ähnliches Wohlgefallen zuzumuthen.
Er wird daher vom Schönen so sprechen, als ob Schönheit #18# eine
Beschaffenheit des Gegenstandes und das Urtheil logisch (durch Begriffe
vom Objecte eine Erkenntniß desselben ausmachend) wäre; ob es |211.25|
gleich nur ästhetisch ist und bloß eine Beziehung der Vorstellung
des Gegenstandes auf das Subject enthält: darum weil es doch mit dem
logischen die Ähnlichkeit hat, daß man die Gültigkeit desselben für
jedermann daran voraussetzen kann. Aber aus Begriffen kann diese
Allgemeinheit auch nicht entspringen. Denn von Begriffen giebt es
keinen Übergang zum |211.30| Gefühle der Lust oder Unlust (ausgenommen
in reinen praktischen Gesetzen, die aber ein Interesse bei sich führen,
dergleichen mit dem reinen Geschmacksurtheile nicht verbunden ist).
Folglich muß dem Geschmacksurtheile mit dem Bewußtsein der Absonderung
in demselben von allem Interesse ein Anspruch auf Gültigkeit für
jedermann ohne auf Objecte gestellte Allgemeinheit anhängen, d. i. es
muß damit ein Anspruch auf subjective Allgemeinheit verbunden sein.
|212.5|
§ 7.
Vergleichung des Schönen mit dem Angenehmen und Guten durch obiges
Merkmal.
In Ansehung des =Angenehmen= bescheidet sich ein jeder: daß sein
Urtheil, welches er auf ein Privatgefühl gründet, und wodurch er von
|212.10| einem Gegenstande sagt, daß er ihm gefalle, sich auch bloß auf
seine Person einschränke. Daher ist er es gern zufrieden, daß, wenn er
sagt: der Canariensect #19# ist angenehm, ihm ein anderer den Ausdruck
verbessere und ihn erinnere, er solle sagen: er ist =mir= angenehm; und
so nicht allein im Geschmack der Zunge, des Gaumens und des Schlundes,
sondern auch in dem, |212.15| was für Augen und Ohren jedem angenehm
sein mag. Dem einen ist die violette Farbe sanft und lieblich, dem
andern todt und erstorben. Einer liebt den Ton der Blasinstrumente,
der andre den von den Saiteninstrumenten. Darüber in der Absicht zu
streiten, um das Urtheil anderer, welches von dem unsrigen verschieden
ist, gleich als ob es diesem logisch |212.20| entgegen gesetzt wäre,
für unrichtig zu schelten, wäre Thorheit; in Ansehung des Angenehmen
gilt also der Grundsatz: =ein jeder hat seinen eigenen Geschmack= (der
Sinne).
Mit dem Schönen ist es ganz anders bewandt. Es wäre (gerade umgekehrt)
lächerlich, wenn jemand, der sich auf seinen Geschmack etwas
einbildete, |212.25| sich damit zu rechtfertigen gedächte: dieser
Gegenstand (das Gebäude, was wir sehen, das Kleid, was jener trägt,
das Concert, was wir hören, das Gedicht, welches zur Beurtheilung
aufgestellt ist) ist =für mich= schön. Denn er muß es nicht =schön=
nennen, wenn es bloß ihm gefällt. Reiz und Annehmlichkeit mag für ihn
vieles haben, darum bekümmert sich |212.30| niemand; wenn er aber etwas
für schön ausgiebt, so muthet er andern eben dasselbe Wohlgefallen zu:
er urtheilt nicht bloß für sich, sondern für #20# jedermann und spricht
alsdann von der Schönheit, als wäre sie eine Eigenschaft der Dinge.
Er sagt daher: die =Sache= ist schön, und rechnet nicht etwa darum
auf Anderer Einstimmung in sein Urtheil des Wohlgefallens, |212.35|
weil er sie mehrmals mit dem seinigen einstimmig befunden hat, sondern
=fordert= es von ihnen. Er tadelt sie, wenn sie anders urtheilen, und
spricht ihnen den Geschmack ab, von dem er doch verlangt, daß sie ihn
haben sollen; und sofern kann man nicht sagen: ein jeder hat seinen
besondern Geschmack. Dieses würde so viel heißen, als: es giebt gar
keinen Geschmack, |213.5| d. i. kein ästhetisches Urtheil, welches auf
jedermanns Beistimmung rechtmäßigen Anspruch machen könnte.
Gleichwohl findet man auch in Ansehung des Angenehmen, daß in der
Beurtheilung desselben sich Einhelligkeit unter Menschen antreffen
lasse, in Absicht auf welche man doch einigen den Geschmack abspricht,
andern |213.10| ihn zugesteht und zwar nicht in der Bedeutung
als Organsinn, sondern als Beurtheilungsvermögen in Ansehung des
Angenehmen überhaupt. So sagt man von jemanden, der seine Gäste mit
Annehmlichkeiten (des Genusses durch alle Sinne) so zu unterhalten
weiß, daß es ihnen insgesammt gefällt: er habe Geschmack. Aber hier
wird die Allgemeinheit nur |213.15| comparativ genommen; und da giebt
es nur =generale= (wie die empirischen alle sind), nicht =universale=
Regeln, welche letzteren das Geschmacksurtheil über das Schöne sich
unternimmt oder darauf Anspruch macht. Es #21# ist ein Urtheil in
Beziehung auf die Geselligkeit, sofern sie auf empirischen Regeln
beruht. In Ansehung des Guten machen die Urtheile zwar auch |213.20|
mit Recht auf Gültigkeit für jedermann Anspruch; allein das Gute wird
nur =durch einen Begriff= als Object eines allgemeinen Wohlgefallens
vorgestellt, welches weder beim Angenehmen noch beim Schönen der Fall
ist.
§ 8. |213.25|
Die Allgemeinheit des Wohlgefallens wird in einem Geschmacksurtheile
nur als subjectiv vorgestellt.
Diese besondere Bestimmung der Allgemeinheit eines ästhetischen
Urtheils, die sich in einem Geschmacksurtheile antreffen läßt, ist
eine Merkwürdigkeit, zwar nicht für den Logiker, aber wohl für den
Transscendental-Philosophen, |213.30| welche seine nicht geringe
Bemühung auffordert, um den Ursprung derselben zu entdecken, dafür aber
auch eine Eigenschaft unseres Erkenntnißvermögens aufdeckt, welche ohne
diese Zergliederung unbekannt geblieben wäre.
Zuerst muß man sich davon völlig überzeugen: daß man durch das
|213.35| Geschmacksurtheil (über das Schöne) das Wohlgefallen an
einem Gegenstande =jedermann= ansinne, ohne sich doch auf einem
Begriffe zu gründen (denn da wäre es das Gute); und daß dieser
Anspruch auf Allgemeingültigkeit #22# so wesentlich zu einem Urtheil
gehöre, wodurch wir etwas für =schön= erklären, daß, ohne dieselbe
dabei zu denken, es niemand in die Gedanken |214.5| kommen würde,
diesen Ausdruck zu gebrauchen, sondern alles, was ohne Begriff
gefällt, zum Angenehmen gezählt werden würde, in Ansehung dessen
man jeglichem seinen Kopf für sich haben läßt, und keiner dem
andern Einstimmung zu seinem Geschmacksurtheile zumuthet, welches
doch im Geschmacksurtheile über Schönheit jederzeit geschieht. Ich
kann den ersten |214.10| den Sinnen-Geschmack, den zweiten den
Reflexions-Geschmack nennen: sofern der erstere bloß Privaturtheile,
der zweite aber vorgebliche gemeingültige (publike), beiderseits
aber ästhetische (nicht praktische) Urtheile über einen Gegenstand
bloß in Ansehung des Verhältnisses seiner Vorstellung zum Gefühl der
Lust und Unlust fällt. Nun ist es doch befremdlich, daß, |214.15| da
von dem Sinnengeschmack nicht allein die Erfahrung zeigt, daß sein
Urtheil (der Lust oder Unlust an irgend etwas) nicht allgemein gelte,
sondern jedermann auch von selbst so bescheiden ist, diese Einstimmung
andern nicht eben anzusinnen (ob sich gleich wirklich öfter eine sehr
ausgebreitete Einhelligkeit auch in diesen Urtheilen vorfindet), der
Reflexions-Geschmack, |214.20| der doch auch oft genug mit seinem
Anspruche auf die allgemeine Gültigkeit seines Urtheils (über das
Schöne) für jedermann abgewiesen wird, wie die Erfahrung lehrt,
gleichwohl es möglich finden könne (welches er #23# auch wirklich thut)
sich Urtheile vorzustellen, die diese Einstimmung allgemein fordern
könnten, und sie in der That für jedes seiner Geschmacksurtheile
|214.25| jedermann zumuthet, ohne daß die Urtheilenden wegen der
Möglichkeit eines solchen Anspruchs in Streite sind, sondern sich nur
in besondern Fällen wegen der richtigen Anwendung dieses Vermögens
nicht einigen können.
Hier ist nun allererst zu merken, daß eine Allgemeinheit, die nicht auf
|214.30| Begriffen vom Objecte (wenn gleich nur empirischen) beruht,
gar nicht logisch, sondern ästhetisch sei, d. i. keine objective
Quantität des Urtheils, sondern nur eine subjective enthalte, für
welche ich auch den Ausdruck =Gemeingültigkeit=, welcher die Gültigkeit
nicht von der Beziehung einer Vorstellung auf das Erkenntnißvermögen,
sondern auf das Gefühl der |214.35| Lust und Unlust für jedes Subject
bezeichnet, gebrauche. (Man kann sich aber auch desselben Ausdrucks
für die logische Quantität des Urtheils bedienen, wenn man nur
dazusetzt =objective= Allgemeingültigkeit zum Unterschiede von der bloß
subjectiven, welche allemal ästhetisch ist.)
Nun ist ein =objectiv allgemeingültiges= Urtheil auch jederzeit
subjectiv, d. i. wenn das Urtheil für alles, was unter einem gegebenen
Begriffe enthalten ist, gilt, so gilt es auch für jedermann, der sich
einen |215.5| Gegenstand durch diesen Begriff vorstellt. Aber von
einer =subjectiven Allgemeingültigkeit=, d. i. der ästhetischen, die
auf keinem Begriffe #24# beruht, läßt sich nicht auf die logische
schließen: weil jene Art Urtheile gar nicht auf das Object geht. Eben
darum aber muß auch die ästhetische Allgemeinheit, die einem Urtheile
beigelegt wird, von besonderer Art sein, |215.10| weil sie das Prädicat
der Schönheit nicht mit dem Begriffe des =Objects=, in seiner ganzen
logischen Sphäre betrachtet, verknüpft und doch eben dasselbe über die
ganze Sphäre =der Urtheilenden= ausdehnt.
In Ansehung der logischen Quantität sind alle Geschmacksurtheile
=einzelne= Urtheile. Denn weil ich den Gegenstand unmittelbar an mein
|215.15| Gefühl der Lust und Unlust halten muß und doch nicht durch
Begriffe, so können jene nicht die Quantität objectiv-gemeingültiger
Urtheile haben; obgleich, wenn die einzelne Vorstellung des Objects des
Geschmacksurtheils nach den Bedingungen, die das letztere bestimmen,
durch Vergleichung in einen Begriff verwandelt wird, ein logisch
allgemeines Urtheil daraus |215.20| werden kann: z. B. die Rose, die
ich anblicke, erkläre ich durch ein Geschmacksurtheil für schön.
Dagegen ist das Urtheil, welches durch Vergleichung vieler einzelnen
entspringt: die Rosen überhaupt sind schön, nunmehr nicht bloß als
ästhetisches, sondern als ein auf einem ästhetischen gegründetes
logisches Urtheil ausgesagt. Nun ist das Urtheil: die Rose |215.25|
ist (im Geruche) angenehm, zwar auch ein ästhetisches und einzelnes,
aber kein Geschmacks-, sondern ein Sinnenurtheil. Es unterscheidet sich
nämlich vom ersteren darin: daß das Geschmacksurtheil eine =ästhetische
#25# Quantität= der Allgemeinheit, d. i. der Gültigkeit für jedermann,
bei sich führt, welche im Urtheile über das Angenehme nicht angetroffen
werden |215.30| kann. Nur allein die Urtheile über das Gute, ob sie
gleich auch das Wohlgefallen an einem Gegenstande bestimmen, haben
logische, nicht bloß ästhetische Allgemeinheit; denn sie gelten vom
Object, als Erkenntnisse desselben, und darum für jedermann.
Wenn man Objecte bloß nach Begriffen beurtheilt, so geht alle
Vorstellung |215.35| der Schönheit verloren. Also kann es auch keine
Regel geben, nach der jemand genöthigt werden sollte, etwas für schön
anzuerkennen. Ob ein Kleid, ein Haus, eine Blume schön sei: dazu läßt
man sich sein Urtheil durch keine Gründe oder Grundsätze aufschwatzen.
Man will das Object seinen eignen Augen unterwerfen, gleich als ob
sein Wohlgefallen von der Empfindung abhinge; und dennoch, wenn man
den Gegenstand alsdann schön nennt, glaubt man eine allgemeine Stimme
für sich zu haben und |216.5| macht Anspruch auf den Beitritt von
jedermann, da hingegen jede Privatempfindung nur für den Betrachtenden
allein und sein Wohlgefallen entscheiden würde.
Hier ist nun zu sehen, daß in dem Urtheile des Geschmacks nichts
postulirt wird, als eine solche =allgemeine Stimme= in Ansehung des
Wohlgefallens |216.10| ohne Vermittlung der Begriffe; mithin die
=Möglichkeit= eines #26# ästhetischen Urtheils, welches zugleich als
für jedermann gültig betrachtet werden könne. Das Geschmacksurtheil
selber =postulirt= nicht jedermanns Einstimmung (denn das kann nur ein
logisch allgemeines, weil es Gründe anführen kann, thun); es =sinnt=
nur jedermann diese Einstimmung an, |216.15| als einen Fall der Regel,
in Ansehung dessen es die Bestätigung nicht von Begriffen, sondern von
anderer Beitritt erwartet. Die allgemeine Stimme ist also nur eine
Idee (worauf sie beruhe, wird hier noch nicht untersucht). Daß der,
welcher ein Geschmacksurtheil zu fällen glaubt, in der That dieser Idee
gemäß urtheile, kann ungewiß sein; aber daß er es doch darauf |216.20|
beziehe, mithin daß es ein Geschmacksurtheil sein solle, kündigt er
durch den Ausdruck der Schönheit an. Für sich selbst aber kann er durch
das bloße Bewußtsein der Absonderung alles dessen, was zum Angenehmen
und Guten gehört, von dem Wohlgefallen, was ihm noch übrig bleibt,
davon gewiß werden; und das ist alles, wozu er sich die Beistimmung
von jedermann |216.25| verspricht: ein Anspruch, wozu unter diesen
Bedingungen er auch berechtigt sein würde, wenn er nur wider sie nicht
öfter fehlte und darum ein irriges Geschmacksurtheil fällte.
§ 9. #27#
Untersuchung der Frage: ob im Geschmacksurtheile das Gefühl |216.30|
der Lust vor der Beurtheilung des Gegenstandes, oder diese vor jener
vorhergehe.
Die Auflösung dieser Aufgabe ist der Schlüssel zur Kritik des
Geschmacks und daher aller Aufmerksamkeit würdig.
Ginge die Lust an dem gegebenen Gegenstande vorher, und nur
die |216.35| allgemeine Mittheilbarkeit derselben sollte im
Geschmacksurtheile der Vorstellung des Gegenstandes zuerkannt werden,
so würde ein solches Verfahren mit sich selbst im Widerspruche stehen.
Denn dergleichen Lust würde keine andere, als die bloße Annehmlichkeit
in der Sinnenempfindung sein und daher ihrer Natur nach nur
Privatgültigkeit haben können, weil sie |217.5| von der Vorstellung,
wodurch der Gegenstand =gegeben wird=, unmittelbar abhinge.
Also ist es die allgemeine Mittheilungsfähigkeit des Gemüthszustandes
in der gegebenen Vorstellung, welche als subjective Bedingung des
Geschmacksurtheils demselben zum Grunde liegen und die Lust an dem
|217.10| Gegenstande zur Folge haben muß. Es kann aber nichts allgemein
mitgetheilt werden als Erkenntniß und Vorstellung, sofern sie zum
Erkenntniß gehört. Denn sofern ist die letztere nur allein objectiv
und hat nur dadurch einen allgemeinen Beziehungspunkt, womit die
Vorstellungskraft Aller zusammenzustimmen #28# genöthigt wird. Soll
nun der Bestimmungsgrund des |217.15| Urtheils über diese allgemeine
Mittheilbarkeit der Vorstellung bloß subjectiv, nämlich ohne einen
Begriff vom Gegenstande, gedacht werden, so kann er kein anderer als
der Gemüthszustand sein, der im Verhältnisse der Vorstellungskräfte zu
einander angetroffen wird, sofern sie eine gegebene Vorstellung auf
=Erkenntniß überhaupt= beziehen. |217.20|
Die Erkenntnißkräfte, die durch diese Vorstellung ins Spiel gesetzt
werden, sind hiebei in einem freien Spiele, weil kein bestimmter
Begriff sie auf eine besondere Erkenntnißregel einschränkt. Also muß
der Gemüthszustand in dieser Vorstellung der eines Gefühls des freien
Spiels der Vorstellungskräfte an einer gegebenen Vorstellung zu einem
Erkenntnisse überhaupt |217.25| sein. Nun gehören zu einer Vorstellung,
wodurch ein Gegenstand gegeben wird, damit überhaupt daraus Erkenntniß
werde, =Einbildungskraft= für die Zusammensetzung des Mannigfaltigen
der Anschauung und =Verstand= für die Einheit des Begriffs, der
die Vorstellungen vereinigt. Dieser Zustand eines =freien Spiels=
der Erkenntnißvermögen bei einer |217.30| Vorstellung, wodurch ein
Gegenstand gegeben wird, muß sich allgemein mittheilen lassen: weil
Erkenntniß als Bestimmung des Objects, womit gegebene Vorstellungen (in
welchem Subjecte es auch sei) zusammen stimmen #29# sollen, die einzige
Vorstellungsart ist, die für jedermann gilt.
Die subjective allgemeine Mittheilbarkeit der Vorstellungsart in
|217.35| einem Geschmacksurtheile, da sie, ohne einen bestimmten
Begriff vorauszusetzen, Statt finden soll, kann nichts anders als der
Gemüthszustand in dem freien Spiele der Einbildungskraft und des
Verstandes (sofern sie unter einander, wie es zu einem =Erkenntnisse
überhaupt= erforderlich ist, zusammen stimmen) sein, indem wir uns
bewußt sind, daß dieses zum Erkenntniß überhaupt schickliche subjective
Verhältniß eben so wohl für jedermann gelten und folglich allgemein
mittheilbar sein müsse, als es eine jede |218.5| bestimmte Erkenntniß
ist, die doch immer auf jenem Verhältniß als subjectiver Bedingung
beruht.
Diese bloß subjective (ästhetische) Beurtheilung des Gegenstandes,
oder der Vorstellung, wodurch er gegeben wird, geht nun vor der Lust
an demselben vorher und ist der Grund dieser Lust an der Harmonie
der Erkenntnißvermögen; |218.10| auf jener Allgemeinheit aber der
subjectiven Bedingungen der Beurtheilung der Gegenstände gründet sich
allein diese allgemeine subjective Gültigkeit des Wohlgefallens,
welches wir mit der Vorstellung des Gegenstandes, den wir schön nennen,
verbinden.
Daß, seinen Gemüthszustand, selbst auch nur in Ansehung der
Erkenntnißvermögen, |218.15| mittheilen zu können, eine Lust bei
sich führe, könnte man aus dem natürlichen Hange des Menschen zur
Geselligkeit (empirisch #30# und psychologisch) leichtlich darthun.
Das ist aber zu unserer Absicht nicht genug. Die Lust, die wir fühlen,
muthen wir jedem andern im Geschmacksurtheile als nothwendig zu, gleich
als ob es für eine Beschaffenheit des |218.20| Gegenstandes, die an
ihm nach Begriffen bestimmt ist, anzusehen wäre, wenn wir etwas schön
nennen; da doch Schönheit ohne Beziehung auf das Gefühl des Subjects
für sich nichts ist. Die Erörterung dieser Frage aber müssen wir uns
bis zur Beantwortung derjenigen: ob und wie ästhetische Urtheile _a
priori_ möglich sind, vorbehalten. |218.25|
Jetzt beschäftigen wir uns noch mit der mindern Frage: auf welche
Art wir uns einer wechselseitigen subjectiven Übereinstimmung der
Erkenntnißkräfte unter einander im Geschmacksurtheile bewußt werden,
ob ästhetisch durch den bloßen innern Sinn und Empfindung, oder
intellectuell durch das Bewußtsein unserer absichtlichen Thätigkeit,
womit wir jene |218.30| ins Spiel setzen.
Wäre die gegebene Vorstellung, welche das Geschmacksurtheil veranlaßt,
ein Begriff, welcher Verstand und Einbildungskraft in der Beurtheilung
des Gegenstandes zu einem Erkenntnisse des Objects vereinigte, so
wäre das Bewußtsein dieses Verhältnisses intellectuell (wie im
objectiven |218.35| Schematism der Urtheilskraft, wovon die Kritik
handelt). Aber das Urtheil wäre auch alsdann nicht in Beziehung auf
Lust und Unlust gefällt, mithin kein Geschmacksurtheil. Nun bestimmt
aber das Geschmacksurtheil #31# unabhängig von Begriffen das Object
in Ansehung des Wohlgefallens und des Prädicats der Schönheit.
Also kann jene subjective Einheit des Verhältnisses sich nur durch
Empfindung kenntlich machen. Die Belebung beider Vermögen (der
Einbildungskraft und des Verstandes) zu unbestimmter, |219.5| aber
doch vermittelst des Anlasses der gegebenen Vorstellung einhelliger
Thätigkeit, derjenigen nämlich, die zu einem Erkenntniß überhaupt
gehört, ist die Empfindung, deren allgemeine Mittheilbarkeit das
Geschmacksurtheil postulirt. Ein objectives Verhältniß kann zwar nur
gedacht, aber, so fern es seinen Bedingungen nach subjectiv ist,
doch in der |219.10| Wirkung auf das Gemüth empfunden werden; und
bei einem Verhältnisse, welches keinen Begriff zum Grunde legt (wie
das der Vorstellungskräfte zu einem Erkenntnißvermögen überhaupt),
ist auch kein anderes Bewußtsein desselben, als durch Empfindung der
Wirkung, die im erleichterten Spiele beider durch wechselseitige
Zusammenstimmung belebten Gemüthskräfte |219.15| (der Einbildungskraft
und des Verstandes) besteht, möglich. Eine Vorstellung, die als einzeln
und ohne Vergleichung mit andern dennoch eine Zusammenstimmung zu den
Bedingungen der Allgemeinheit hat, welche das Geschäft des Verstandes
überhaupt ausmacht, bringt die Erkenntnißvermögen in die proportionirte
Stimmung, die wir zu allem Erkenntnisse |219.20| fordern und daher
auch für jedermann, der durch Verstand und #32# Sinne in Verbindung zu
urtheilen bestimmt ist (für jeden Menschen), gültig halten.
=Aus dem zweiten Moment gefolgerte Erklärung des Schönen.=
=Schön= ist das, was ohne Begriff allgemein gefällt. |219.25|