Das Wohlgefallen AM ANGENEHMEN ist mit Interesse verbunden. |205.25|

=ANGENEHM ist das, was den Sinnen in der Empfindung gefällt.=

Hier zeigt sich nun sofort die Gelegenheit, eine ganz gewöhnliche

Verwechselung der doppelten Bedeutung, die das Wort Empfindung haben

kann, zu rügen und darauf aufmerksam zu machen. Alles Wohlgefallen

(sagt oder denkt man) ist selbst Empfindung (einer Lust). Mithin

|205.30| ist alles, was gefällt, eben hierin, daß es gefällt,

angenehm (und nach den #8# verschiedenen Graden oder auch Verhältnissen

zu andern angenehmen Empfindungen =anmuthig, lieblich, ergötzend,

erfreulich= u. s. w.). Wird aber das eingeräumt, so sind Eindrücke der

Sinne, welche die Neigung, oder Grundsätze der Vernunft, welche den

Willen, oder bloße reflectirte |206.5| Formen der Anschauung, welche

die Urtheilskraft bestimmen, was die Wirkung auf das Gefühl der Lust

betrifft, gänzlich einerlei. Denn diese wäre die Annehmlichkeit in

der Empfindung seines Zustandes, und da doch endlich alle Bearbeitung

unserer Vermögen aufs Praktische ausgehen und sich darin als in ihrem

Ziele vereinigen muß, so könnte man ihnen keine |206.10| andere

Schätzung der Dinge und ihres Werths zumuthen, als die in dem Vergnügen

besteht, welches sie versprechen. Auf die Art, wie sie dazu gelangen,

kommt es am Ende gar nicht an; und da die Wahl der Mittel hierin allein

einen Unterschied machen kann, so könnten Menschen einander wohl der

Thorheit und des Unverstandes, niemals aber der Niederträchtigkeit

|206.15| und Bosheit beschuldigen: weil sie doch alle, ein jeder nach

seiner Art die Sachen zu sehen, nach einem Ziele laufen, welches für

jedermann das Vergnügen ist.

Wenn eine Bestimmung des Gefühls der Lust oder Unlust Empfindung

genannt wird, so bedeutet dieser Ausdruck etwas ganz anderes, als

|206.20| wenn ich die Vorstellung einer Sache (durch Sinne, als eine

zum Erkenntnißvermögen gehörige Receptivität) Empfindung nenne. Denn im

letzern #9# Falle wird die Vorstellung auf das Object, im erstern aber

lediglich auf das Subject bezogen und dient zu gar keinem Erkenntnisse,

auch nicht zu demjenigen, wodurch sich das Subject selbst =erkennt=.

|206.25|

Wir verstehen aber in der obigen Erklärung unter dem Worte Empfindung

eine objective Vorstellung der Sinne; und um nicht immer Gefahr zu

laufen, mißgedeutet zu werden, wollen wir das, was jederzeit blos

subjectiv bleiben muß und schlechterdings keine Vorstellung eines

Gegenstandes ausmachen kann, mit dem sonst üblichen Namen des Gefühls

|206.30| benennen. Die grüne Farbe der Wiesen gehört zur =objectiven=

Empfindung, als Wahrnehmung eines Gegenstandes des Sinnes; die

Annehmlichkeit derselben aber zur =subjectiven= Empfindung, wodurch

kein Gegenstand vorgestellt wird: d. i. zum Gefühl, wodurch der

Gegenstand als Object des Wohlgefallens (welches kein Erkenntniß

desselben ist) betrachtet |206.35| wird.

Daß nun mein Urtheil über einen Gegenstand, wodurch ich ihn für

angenehm erkläre, ein Interesse an demselben ausdrücke, ist daraus

schon klar, daß es durch Empfindung eine Begierde nach dergleichen

Gegenstande rege macht, mithin das Wohlgefallen nicht das bloße Urtheil

über ihn, sondern die Beziehung seiner Existenz auf meinen Zustand,

sofern er durch ein solches Object afficirt wird, voraussetzt. Daher

man von dem Angenehmen |207.5| nicht blos sagt: es =gefällt=, sondern:

es =vergnügt=. Es ist nicht #10# ein bloßer Beifall, den ich ihm

widme, sondern Neigung wird dadurch erzeugt; und zu dem, was auf die

lebhafteste Art angenehm ist, gehört so gar kein Urtheil über die

Beschaffenheit des Objects, daß diejenigen, welche immer nur auf das

Genießen ausgehen (denn das ist das Wort, womit |207.10| man das Innige

des Vergnügens bezeichnet), sich gerne alles Urtheilens überheben.

§ 4.

Das Wohlgefallen AM GUTEN ist mit Interesse verbunden.

=Gut= ist das, was vermittelst der Vernunft durch den bloßen Begriff

|207.15| gefällt. Wir nennen einiges =wozu gut= (das Nützliche), was

nur als Mittel gefällt; ein anderes aber =an sich gut=, was für sich

selbst gefällt. In beiden ist immer der Begriff eines Zwecks, mithin

das Verhältniß der Vernunft zum (wenigstens möglichen) Wollen, folglich

ein Wohlgefallen am =Dasein= eines Objects oder einer Handlung, d. i.

irgend ein Interesse, |207.20| enthalten.

Um etwas gut zu finden, muß ich jederzeit wissen, was der Gegenstand

für ein Ding sein solle, d. i. einen Begriff von demselben haben. Um

Schönheit woran zu finden, habe ich das nicht nöthig. Blumen, freie

Zeichnungen, ohne Absicht in einander geschlungene Züge, unter dem

|207.25| #11# Namen des Laubwerks, bedeuten nichts, hängen von keinem

bestimmten Begriffe ab und gefallen doch. Das Wohlgefallen am Schönen

muß von der Reflexion über einen Gegenstand, die zu irgend einem

Begriffe (unbestimmt welchem) führt, abhängen und unterscheidet sich

dadurch auch vom Angenehmen, welches ganz auf der Empfindung beruht.

|207.30|

Zwar scheint das Angenehme mit dem Guten in vielen Fällen einerlei zu

sein. So wird man gemeiniglich sagen: alles (vornehmlich dauerhafte)

Vergnügen ist an sich selbst gut; welches ungefähr so viel heißt,

als: dauerhaft-angenehm oder gut sein, ist einerlei. Allein man kann

bald bemerken, daß dieses blos eine fehlerhafte Wortvertauschung sei,

da die |207.35| Begriffe, welche diesen Ausdrücken eigenthümlich

anhängen, keinesweges gegen einander ausgetauscht werden können. Das

Angenehme, das als ein solches den Gegenstand lediglich in Beziehung

auf den Sinn vorstellt, muß allererst durch den Begriff eines Zwecks

unter Principien der Vernunft gebracht werden, um es als Gegenstand

des Willens gut zu nennen. Daß dieses aber alsdann eine ganz andere

Beziehung auf das Wohlgefallen |208.5| sei, wenn ich das, was vergnügt,

zugleich =gut= nenne, ist daraus zu ersehen, daß beim Guten immer die

Frage ist, ob es blos mittelbar-gut oder unmittelbar-gut (ob nützlich

oder an sich gut) sei; da hingegen beim Angenehmen hierüber gar nicht

die Frage sein kann, indem das Wort jederzeit etwas bedeutet, was

unmittelbar gefällt. (Eben so ist es auch mit dem, |208.10| #12# was

ich schön nenne, bewandt.)

Selbst in den gemeinsten Reden unterscheidet man das Angenehme vom

Guten. Von einem durch Gewürze und andre Zusätze den Geschmack

erhebenden Gerichte sagt man ohne Bedenken, es sei angenehm, und

gesteht zugleich, daß es nicht gut sei: weil es zwar unmittelbar den

Sinnen |208.15| =behagt=, mittelbar aber, d. i. durch die Vernunft,

die auf die Folgen hinaus sieht, betrachtet, mißfällt. Selbst in der

Beurtheilung der Gesundheit kann man noch diesen Unterschied bemerken.

Sie ist jedem, der sie besitzt, unmittelbar angenehm (wenigstens

negativ, d. i. als Entfernung aller körperlichen Schmerzen). Aber um zu

sagen, daß sie gut sei, muß man sie |208.20| noch durch die Vernunft

auf Zwecke richten, nämlich daß sie ein Zustand ist, der uns zu allen

unsern Geschäften aufgelegt macht. In Absicht der Glückseligkeit

glaubt endlich doch jedermann, die größte Summe (der Menge sowohl

als Dauer nach) der Annehmlichkeiten des Lebens ein wahres, ja sogar

das höchste Gut nennen zu können. Allein auch dawider sträubt sich

|208.25| die Vernunft. Annehmlichkeit ist Genuß. Ist es aber auf

diesen allein angelegt, so wäre es thöricht, scrupulös in Ansehung

der Mittel zu sein, die ihn uns verschaffen, ob er leidend, von der

Freigebigkeit der Natur, oder durch Selbstthätigkeit und unser eignes

Wirken erlangt wäre. Daß aber eines Menschen Existenz an sich einen

Werth habe, welcher blos lebt (und |208.30| #13# in dieser Absicht noch

so sehr geschäftig ist), um =zu genießen=, sogar wenn er dabei Andern,

die alle eben so wohl nur aufs Genießen ausgehen, als Mittel dazu

aufs beste beförderlich wäre und zwar darum, weil er durch Sympathie

alles Vergnügen mit genösse: das wird sich die Vernunft nie überreden

lassen. Nur durch das, was er thut ohne Rücksicht auf Genuß, |208.35|

in voller Freiheit und unabhängig von dem, was ihm die Natur auch

leidend verschaffen könnte, giebt er seinem Dasein als der Existenz

einer Person einen absoluten Werth; und die Glückseligkeit ist mit

der ganzen Fülle ihrer Annehmlichkeit bei weitem nicht ein unbedingtes

Gut[6].

[6] Eine Verbindlichkeit zum Genießen ist eine offenbare

Ungereimtheit. Eben das muß also auch eine vorgegebene

Verbindlichkeit zu allen Handlungen sein, die zu ihrem Ziele

blos das Genießen haben: dieses mag nun so geistig ausgedacht

(oder verbrämt) sein, wie es wolle, und wenn es auch ein

mystischer, sogenannter himmlischer Genuß wäre. |209.35|

Aber ungeachtet aller dieser Verschiedenheit zwischen dem Angenehmen

und Guten kommen beide doch darin überein: daß sie jederzeit mit

einem Interesse an ihrem Gegenstande verbunden sind, nicht allein das

Angenehme, |209.5| § 3, und das mittelbar Gute (das Nützliche), welches

als Mittel zu irgend einer Annehmlichkeit gefällt, sondern auch das

schlechterdings und in aller Absicht Gute, nämlich das moralische,

welches das höchste Interesse bei sich führt. Denn das Gute ist

das Object des Willens (d. i. #14# eines durch Vernunft bestimmten

Begehrungsvermögens). Etwas aber |209.10| wollen und an dem Dasein

desselben ein Wohlgefallen haben, d. i. daran ein Interesse nehmen, ist

identisch.

§ 5.

Vergleichung der drei specifisch verschiedenen Arten des Wohlgefallens.

|209.15|

Das Angenehme und Gute haben beide eine Beziehung auf das

Begehrungsvermögen und führen sofern, jenes ein pathologisch-bedingtes

(durch Anreize, stimulos), dieses ein reines praktisches Wohlgefallen

bei sich, welches nicht bloß durch die Vorstellung des Gegenstandes,

sondern zugleich durch die vorgestellte Verknüpfung des Subjects

mit der Existenz |209.20| desselben bestimmt wird. Nicht bloß der

Gegenstand, sondern auch die Existenz desselben gefällt. Dagegen

ist das Geschmacksurtheil bloß =contemplativ=, d. i. ein Urtheil,

welches, indifferent in Ansehung des Daseins eines Gegenstandes, nur

seine Beschaffenheit mit dem Gefühl der Lust und Unlust zusammenhält.

Aber diese Contemplation selbst ist auch |209.25| nicht auf Begriffe

gerichtet; denn das Geschmacksurtheil ist kein Erkenntnißurtheil (weder

ein theoretisches noch praktisches) und daher auch nicht auf Begriffe

=gegründet=, oder auch auf solche =abgezweckt=.

Das Angenehme, das Schöne, das Gute bezeichnen also drei verschiedene

Verhältnisse der Vorstellungen zum Gefühl der Lust und Unlust,

in |209.30| #15# Beziehung auf welches wir Gegenstände oder

Vorstellungsarten von einander unterscheiden. Auch sind die jedem

angemessenen Ausdrücke, womit man die Complacenz in denselben

bezeichnet, nicht einerlei. =Angenehm= heißt Jemandem das, was ihn

VERGNÜGT; =schön=, was ihm blos GEFÄLLT; =gut=, was GESCHÄTZT,

=gebilligt=, d. i. worin von ihm ein objectiver |210.5| Werth gesetzt

wird. Annehmlichkeit gilt auch für vernunftlose Thiere; Schönheit nur

für Menschen, d. i. thierische, aber doch vernünftige Wesen, aber auch

nicht blos als solche (z. B. Geister), sondern zugleich als thierische;

das Gute aber für jedes vernünftige Wesen überhaupt; ein Satz, der

nur in der Folge seine vollständige Rechtfertigung und Erklärung

bekommen |210.10| kann. Man kann sagen: daß unter allen diesen drei

Arten des Wohlgefallens das des Geschmacks am Schönen einzig und

allein ein uninteressirtes und =freies= Wohlgefallen sei; denn kein

Interesse, weder das der Sinne, noch das der Vernunft, zwingt den

Beifall ab. Daher könnte man von dem Wohlgefallen sagen: es beziehe

sich in den drei genannten |210.15| Fällen auf =Neigung=, oder =Gunst=,

oder =Achtung=. Denn GUNST ist das einzige freie Wohlgefallen. Ein

Gegenstand der Neigung und einer, welcher durch ein Vernunftgesetz uns

zum Begehren auferlegt wird, lassen uns keine Freiheit, uns selbst

irgend woraus einen Gegenstand der Lust zu machen. Alles Interesse

setzt Bedürfniß voraus, oder bringt eines |210.20| #16# hervor; und als

Bestimmungsgrund des Beifalls läßt es das Urtheil über den Gegenstand

nicht mehr frei sein.

Was das Interesse der Neigung beim Angenehmen betrifft, so sagt

jedermann: Hunger ist der beste Koch, und Leuten von gesundem Appetit

schmeckt alles, was nur eßbar ist; mithin beweiset ein solches

Wohlgefallen |210.25| keine Wahl nach Geschmack. Nur wenn das Bedürfniß

befriedigt ist, kann man unterscheiden, wer unter Vielen Geschmack

habe, oder nicht. Eben so giebt es Sitten (Conduite) ohne Tugend,

Höflichkeit ohne Wohlwollen, Anständigkeit ohne Ehrbarkeit u. s. w.

Denn wo das sittliche Gesetz spricht, da giebt es objectiv weiter keine

freie Wahl in Ansehung dessen, was zu |210.30| thun sei; und Geschmack

in seiner Aufführung (oder in Beurtheilung anderer ihrer) zeigen, ist

etwas ganz anderes, als seine moralische Denkungsart äußern: denn diese

enthält ein Gebot und bringt ein Bedürfniß hervor, da hingegen der

sittliche Geschmack mit den Gegenständen des Wohlgefallens nur spielt,

ohne sich an einen zu hängen. |210.35|

=Aus dem ersten Momente gefolgerte Erklärung des Schönen.=

=Geschmack= ist das Beurtheilungsvermögen eines Gegenstandes oder einer

Vorstellungsart durch ein Wohlgefallen oder Mißfallen =ohne alles

Interesse=. Der Gegenstand eines solchen Wohlgefallens heißt =schön=.

=Zweites Moment= |211.5| #17#

des Geschmacksurtheils, nämlich seiner Quantität nach.

§ 6.

Das Schöne ist das, was ohne Begriffe als Object eines ALLGEMEINEN

Wohlgefallens vorgestellt wird.

Diese Erklärung des Schönen kann aus der vorigen Erklärung desselben,

|211.10| als eines Gegenstandes des Wohlgefallens ohne alles Interesse,

gefolgert werden. Denn das, wovon jemand sich bewußt ist, daß das

Wohlgefallen an demselben bei ihm selbst ohne alles Interesse sei, das

kann derselbe nicht anders als so beurtheilen, daß es einen Grund des

Wohlgefallens für jedermann enthalten müsse. Denn da es sich nicht

auf irgend |211.15| eine Neigung des Subjects (noch auf irgend ein

anderes überlegtes Interesse) gründet, sondern da der Urtheilende sich

in Ansehung des Wohlgefallens, welches er dem Gegenstande widmet,

völlig =frei= fühlt: so kann er keine Privatbedingungen als Gründe

des Wohlgefallens auffinden, an die sich sein Subject allein hinge,

und muß es daher als in demjenigen begründet |211.20| ansehen, was

er auch bei jedem andern voraussetzen kann; folglich muß er glauben

Grund zu haben, jedermann ein ähnliches Wohlgefallen zuzumuthen.

Er wird daher vom Schönen so sprechen, als ob Schönheit #18# eine

Beschaffenheit des Gegenstandes und das Urtheil logisch (durch Begriffe

vom Objecte eine Erkenntniß desselben ausmachend) wäre; ob es |211.25|

gleich nur ästhetisch ist und bloß eine Beziehung der Vorstellung

des Gegenstandes auf das Subject enthält: darum weil es doch mit dem

logischen die Ähnlichkeit hat, daß man die Gültigkeit desselben für

jedermann daran voraussetzen kann. Aber aus Begriffen kann diese

Allgemeinheit auch nicht entspringen. Denn von Begriffen giebt es

keinen Übergang zum |211.30| Gefühle der Lust oder Unlust (ausgenommen

in reinen praktischen Gesetzen, die aber ein Interesse bei sich führen,

dergleichen mit dem reinen Geschmacksurtheile nicht verbunden ist).

Folglich muß dem Geschmacksurtheile mit dem Bewußtsein der Absonderung

in demselben von allem Interesse ein Anspruch auf Gültigkeit für

jedermann ohne auf Objecte gestellte Allgemeinheit anhängen, d. i. es

muß damit ein Anspruch auf subjective Allgemeinheit verbunden sein.

|212.5|

§ 7.

Vergleichung des Schönen mit dem Angenehmen und Guten durch obiges

Merkmal.

In Ansehung des =Angenehmen= bescheidet sich ein jeder: daß sein

Urtheil, welches er auf ein Privatgefühl gründet, und wodurch er von

|212.10| einem Gegenstande sagt, daß er ihm gefalle, sich auch bloß auf

seine Person einschränke. Daher ist er es gern zufrieden, daß, wenn er

sagt: der Canariensect #19# ist angenehm, ihm ein anderer den Ausdruck

verbessere und ihn erinnere, er solle sagen: er ist =mir= angenehm; und

so nicht allein im Geschmack der Zunge, des Gaumens und des Schlundes,

sondern auch in dem, |212.15| was für Augen und Ohren jedem angenehm

sein mag. Dem einen ist die violette Farbe sanft und lieblich, dem

andern todt und erstorben. Einer liebt den Ton der Blasinstrumente,

der andre den von den Saiteninstrumenten. Darüber in der Absicht zu

streiten, um das Urtheil anderer, welches von dem unsrigen verschieden

ist, gleich als ob es diesem logisch |212.20| entgegen gesetzt wäre,

für unrichtig zu schelten, wäre Thorheit; in Ansehung des Angenehmen

gilt also der Grundsatz: =ein jeder hat seinen eigenen Geschmack= (der

Sinne).

Mit dem Schönen ist es ganz anders bewandt. Es wäre (gerade umgekehrt)

lächerlich, wenn jemand, der sich auf seinen Geschmack etwas

einbildete, |212.25| sich damit zu rechtfertigen gedächte: dieser

Gegenstand (das Gebäude, was wir sehen, das Kleid, was jener trägt,

das Concert, was wir hören, das Gedicht, welches zur Beurtheilung

aufgestellt ist) ist =für mich= schön. Denn er muß es nicht =schön=

nennen, wenn es bloß ihm gefällt. Reiz und Annehmlichkeit mag für ihn

vieles haben, darum bekümmert sich |212.30| niemand; wenn er aber etwas

für schön ausgiebt, so muthet er andern eben dasselbe Wohlgefallen zu:

er urtheilt nicht bloß für sich, sondern für #20# jedermann und spricht

alsdann von der Schönheit, als wäre sie eine Eigenschaft der Dinge.

Er sagt daher: die =Sache= ist schön, und rechnet nicht etwa darum

auf Anderer Einstimmung in sein Urtheil des Wohlgefallens, |212.35|

weil er sie mehrmals mit dem seinigen einstimmig befunden hat, sondern

=fordert= es von ihnen. Er tadelt sie, wenn sie anders urtheilen, und

spricht ihnen den Geschmack ab, von dem er doch verlangt, daß sie ihn

haben sollen; und sofern kann man nicht sagen: ein jeder hat seinen

besondern Geschmack. Dieses würde so viel heißen, als: es giebt gar

keinen Geschmack, |213.5| d. i. kein ästhetisches Urtheil, welches auf

jedermanns Beistimmung rechtmäßigen Anspruch machen könnte.

Gleichwohl findet man auch in Ansehung des Angenehmen, daß in der

Beurtheilung desselben sich Einhelligkeit unter Menschen antreffen

lasse, in Absicht auf welche man doch einigen den Geschmack abspricht,

andern |213.10| ihn zugesteht und zwar nicht in der Bedeutung

als Organsinn, sondern als Beurtheilungsvermögen in Ansehung des

Angenehmen überhaupt. So sagt man von jemanden, der seine Gäste mit

Annehmlichkeiten (des Genusses durch alle Sinne) so zu unterhalten

weiß, daß es ihnen insgesammt gefällt: er habe Geschmack. Aber hier

wird die Allgemeinheit nur |213.15| comparativ genommen; und da giebt

es nur =generale= (wie die empirischen alle sind), nicht =universale=

Regeln, welche letzteren das Geschmacksurtheil über das Schöne sich

unternimmt oder darauf Anspruch macht. Es #21# ist ein Urtheil in

Beziehung auf die Geselligkeit, sofern sie auf empirischen Regeln

beruht. In Ansehung des Guten machen die Urtheile zwar auch |213.20|

mit Recht auf Gültigkeit für jedermann Anspruch; allein das Gute wird

nur =durch einen Begriff= als Object eines allgemeinen Wohlgefallens

vorgestellt, welches weder beim Angenehmen noch beim Schönen der Fall

ist.

§ 8. |213.25|

Die Allgemeinheit des Wohlgefallens wird in einem Geschmacksurtheile

nur als subjectiv vorgestellt.

Diese besondere Bestimmung der Allgemeinheit eines ästhetischen

Urtheils, die sich in einem Geschmacksurtheile antreffen läßt, ist

eine Merkwürdigkeit, zwar nicht für den Logiker, aber wohl für den

Transscendental-Philosophen, |213.30| welche seine nicht geringe

Bemühung auffordert, um den Ursprung derselben zu entdecken, dafür aber

auch eine Eigenschaft unseres Erkenntnißvermögens aufdeckt, welche ohne

diese Zergliederung unbekannt geblieben wäre.

Zuerst muß man sich davon völlig überzeugen: daß man durch das

|213.35| Geschmacksurtheil (über das Schöne) das Wohlgefallen an

einem Gegenstande =jedermann= ansinne, ohne sich doch auf einem

Begriffe zu gründen (denn da wäre es das Gute); und daß dieser

Anspruch auf Allgemeingültigkeit #22# so wesentlich zu einem Urtheil

gehöre, wodurch wir etwas für =schön= erklären, daß, ohne dieselbe

dabei zu denken, es niemand in die Gedanken |214.5| kommen würde,

diesen Ausdruck zu gebrauchen, sondern alles, was ohne Begriff

gefällt, zum Angenehmen gezählt werden würde, in Ansehung dessen

man jeglichem seinen Kopf für sich haben läßt, und keiner dem

andern Einstimmung zu seinem Geschmacksurtheile zumuthet, welches

doch im Geschmacksurtheile über Schönheit jederzeit geschieht. Ich

kann den ersten |214.10| den Sinnen-Geschmack, den zweiten den

Reflexions-Geschmack nennen: sofern der erstere bloß Privaturtheile,

der zweite aber vorgebliche gemeingültige (publike), beiderseits

aber ästhetische (nicht praktische) Urtheile über einen Gegenstand

bloß in Ansehung des Verhältnisses seiner Vorstellung zum Gefühl der

Lust und Unlust fällt. Nun ist es doch befremdlich, daß, |214.15| da

von dem Sinnengeschmack nicht allein die Erfahrung zeigt, daß sein

Urtheil (der Lust oder Unlust an irgend etwas) nicht allgemein gelte,

sondern jedermann auch von selbst so bescheiden ist, diese Einstimmung

andern nicht eben anzusinnen (ob sich gleich wirklich öfter eine sehr

ausgebreitete Einhelligkeit auch in diesen Urtheilen vorfindet), der

Reflexions-Geschmack, |214.20| der doch auch oft genug mit seinem

Anspruche auf die allgemeine Gültigkeit seines Urtheils (über das

Schöne) für jedermann abgewiesen wird, wie die Erfahrung lehrt,

gleichwohl es möglich finden könne (welches er #23# auch wirklich thut)

sich Urtheile vorzustellen, die diese Einstimmung allgemein fordern

könnten, und sie in der That für jedes seiner Geschmacksurtheile

|214.25| jedermann zumuthet, ohne daß die Urtheilenden wegen der

Möglichkeit eines solchen Anspruchs in Streite sind, sondern sich nur

in besondern Fällen wegen der richtigen Anwendung dieses Vermögens

nicht einigen können.

Hier ist nun allererst zu merken, daß eine Allgemeinheit, die nicht auf

|214.30| Begriffen vom Objecte (wenn gleich nur empirischen) beruht,

gar nicht logisch, sondern ästhetisch sei, d. i. keine objective

Quantität des Urtheils, sondern nur eine subjective enthalte, für

welche ich auch den Ausdruck =Gemeingültigkeit=, welcher die Gültigkeit

nicht von der Beziehung einer Vorstellung auf das Erkenntnißvermögen,

sondern auf das Gefühl der |214.35| Lust und Unlust für jedes Subject

bezeichnet, gebrauche. (Man kann sich aber auch desselben Ausdrucks

für die logische Quantität des Urtheils bedienen, wenn man nur

dazusetzt =objective= Allgemeingültigkeit zum Unterschiede von der bloß

subjectiven, welche allemal ästhetisch ist.)

Nun ist ein =objectiv allgemeingültiges= Urtheil auch jederzeit

subjectiv, d. i. wenn das Urtheil für alles, was unter einem gegebenen

Begriffe enthalten ist, gilt, so gilt es auch für jedermann, der sich

einen |215.5| Gegenstand durch diesen Begriff vorstellt. Aber von

einer =subjectiven Allgemeingültigkeit=, d. i. der ästhetischen, die

auf keinem Begriffe #24# beruht, läßt sich nicht auf die logische

schließen: weil jene Art Urtheile gar nicht auf das Object geht. Eben

darum aber muß auch die ästhetische Allgemeinheit, die einem Urtheile

beigelegt wird, von besonderer Art sein, |215.10| weil sie das Prädicat

der Schönheit nicht mit dem Begriffe des =Objects=, in seiner ganzen

logischen Sphäre betrachtet, verknüpft und doch eben dasselbe über die

ganze Sphäre =der Urtheilenden= ausdehnt.

In Ansehung der logischen Quantität sind alle Geschmacksurtheile

=einzelne= Urtheile. Denn weil ich den Gegenstand unmittelbar an mein

|215.15| Gefühl der Lust und Unlust halten muß und doch nicht durch

Begriffe, so können jene nicht die Quantität objectiv-gemeingültiger

Urtheile haben; obgleich, wenn die einzelne Vorstellung des Objects des

Geschmacksurtheils nach den Bedingungen, die das letztere bestimmen,

durch Vergleichung in einen Begriff verwandelt wird, ein logisch

allgemeines Urtheil daraus |215.20| werden kann: z. B. die Rose, die

ich anblicke, erkläre ich durch ein Geschmacksurtheil für schön.

Dagegen ist das Urtheil, welches durch Vergleichung vieler einzelnen

entspringt: die Rosen überhaupt sind schön, nunmehr nicht bloß als

ästhetisches, sondern als ein auf einem ästhetischen gegründetes

logisches Urtheil ausgesagt. Nun ist das Urtheil: die Rose |215.25|

ist (im Geruche) angenehm, zwar auch ein ästhetisches und einzelnes,

aber kein Geschmacks-, sondern ein Sinnenurtheil. Es unterscheidet sich

nämlich vom ersteren darin: daß das Geschmacksurtheil eine =ästhetische

#25# Quantität= der Allgemeinheit, d. i. der Gültigkeit für jedermann,

bei sich führt, welche im Urtheile über das Angenehme nicht angetroffen

werden |215.30| kann. Nur allein die Urtheile über das Gute, ob sie

gleich auch das Wohlgefallen an einem Gegenstande bestimmen, haben

logische, nicht bloß ästhetische Allgemeinheit; denn sie gelten vom

Object, als Erkenntnisse desselben, und darum für jedermann.

Wenn man Objecte bloß nach Begriffen beurtheilt, so geht alle

Vorstellung |215.35| der Schönheit verloren. Also kann es auch keine

Regel geben, nach der jemand genöthigt werden sollte, etwas für schön

anzuerkennen. Ob ein Kleid, ein Haus, eine Blume schön sei: dazu läßt

man sich sein Urtheil durch keine Gründe oder Grundsätze aufschwatzen.

Man will das Object seinen eignen Augen unterwerfen, gleich als ob

sein Wohlgefallen von der Empfindung abhinge; und dennoch, wenn man

den Gegenstand alsdann schön nennt, glaubt man eine allgemeine Stimme

für sich zu haben und |216.5| macht Anspruch auf den Beitritt von

jedermann, da hingegen jede Privatempfindung nur für den Betrachtenden

allein und sein Wohlgefallen entscheiden würde.

Hier ist nun zu sehen, daß in dem Urtheile des Geschmacks nichts

postulirt wird, als eine solche =allgemeine Stimme= in Ansehung des

Wohlgefallens |216.10| ohne Vermittlung der Begriffe; mithin die

=Möglichkeit= eines #26# ästhetischen Urtheils, welches zugleich als

für jedermann gültig betrachtet werden könne. Das Geschmacksurtheil

selber =postulirt= nicht jedermanns Einstimmung (denn das kann nur ein

logisch allgemeines, weil es Gründe anführen kann, thun); es =sinnt=

nur jedermann diese Einstimmung an, |216.15| als einen Fall der Regel,

in Ansehung dessen es die Bestätigung nicht von Begriffen, sondern von

anderer Beitritt erwartet. Die allgemeine Stimme ist also nur eine

Idee (worauf sie beruhe, wird hier noch nicht untersucht). Daß der,

welcher ein Geschmacksurtheil zu fällen glaubt, in der That dieser Idee

gemäß urtheile, kann ungewiß sein; aber daß er es doch darauf |216.20|

beziehe, mithin daß es ein Geschmacksurtheil sein solle, kündigt er

durch den Ausdruck der Schönheit an. Für sich selbst aber kann er durch

das bloße Bewußtsein der Absonderung alles dessen, was zum Angenehmen

und Guten gehört, von dem Wohlgefallen, was ihm noch übrig bleibt,

davon gewiß werden; und das ist alles, wozu er sich die Beistimmung

von jedermann |216.25| verspricht: ein Anspruch, wozu unter diesen

Bedingungen er auch berechtigt sein würde, wenn er nur wider sie nicht

öfter fehlte und darum ein irriges Geschmacksurtheil fällte.

§ 9. #27#

Untersuchung der Frage: ob im Geschmacksurtheile das Gefühl |216.30|

der Lust vor der Beurtheilung des Gegenstandes, oder diese vor jener

vorhergehe.

Die Auflösung dieser Aufgabe ist der Schlüssel zur Kritik des

Geschmacks und daher aller Aufmerksamkeit würdig.

Ginge die Lust an dem gegebenen Gegenstande vorher, und nur

die |216.35| allgemeine Mittheilbarkeit derselben sollte im

Geschmacksurtheile der Vorstellung des Gegenstandes zuerkannt werden,

so würde ein solches Verfahren mit sich selbst im Widerspruche stehen.

Denn dergleichen Lust würde keine andere, als die bloße Annehmlichkeit

in der Sinnenempfindung sein und daher ihrer Natur nach nur

Privatgültigkeit haben können, weil sie |217.5| von der Vorstellung,

wodurch der Gegenstand =gegeben wird=, unmittelbar abhinge.

Also ist es die allgemeine Mittheilungsfähigkeit des Gemüthszustandes

in der gegebenen Vorstellung, welche als subjective Bedingung des

Geschmacksurtheils demselben zum Grunde liegen und die Lust an dem

|217.10| Gegenstande zur Folge haben muß. Es kann aber nichts allgemein

mitgetheilt werden als Erkenntniß und Vorstellung, sofern sie zum

Erkenntniß gehört. Denn sofern ist die letztere nur allein objectiv

und hat nur dadurch einen allgemeinen Beziehungspunkt, womit die

Vorstellungskraft Aller zusammenzustimmen #28# genöthigt wird. Soll

nun der Bestimmungsgrund des |217.15| Urtheils über diese allgemeine

Mittheilbarkeit der Vorstellung bloß subjectiv, nämlich ohne einen

Begriff vom Gegenstande, gedacht werden, so kann er kein anderer als

der Gemüthszustand sein, der im Verhältnisse der Vorstellungskräfte zu

einander angetroffen wird, sofern sie eine gegebene Vorstellung auf

=Erkenntniß überhaupt= beziehen. |217.20|

Die Erkenntnißkräfte, die durch diese Vorstellung ins Spiel gesetzt

werden, sind hiebei in einem freien Spiele, weil kein bestimmter

Begriff sie auf eine besondere Erkenntnißregel einschränkt. Also muß

der Gemüthszustand in dieser Vorstellung der eines Gefühls des freien

Spiels der Vorstellungskräfte an einer gegebenen Vorstellung zu einem

Erkenntnisse überhaupt |217.25| sein. Nun gehören zu einer Vorstellung,

wodurch ein Gegenstand gegeben wird, damit überhaupt daraus Erkenntniß

werde, =Einbildungskraft= für die Zusammensetzung des Mannigfaltigen

der Anschauung und =Verstand= für die Einheit des Begriffs, der

die Vorstellungen vereinigt. Dieser Zustand eines =freien Spiels=

der Erkenntnißvermögen bei einer |217.30| Vorstellung, wodurch ein

Gegenstand gegeben wird, muß sich allgemein mittheilen lassen: weil

Erkenntniß als Bestimmung des Objects, womit gegebene Vorstellungen (in

welchem Subjecte es auch sei) zusammen stimmen #29# sollen, die einzige

Vorstellungsart ist, die für jedermann gilt.

Die subjective allgemeine Mittheilbarkeit der Vorstellungsart in

|217.35| einem Geschmacksurtheile, da sie, ohne einen bestimmten

Begriff vorauszusetzen, Statt finden soll, kann nichts anders als der

Gemüthszustand in dem freien Spiele der Einbildungskraft und des

Verstandes (sofern sie unter einander, wie es zu einem =Erkenntnisse

überhaupt= erforderlich ist, zusammen stimmen) sein, indem wir uns

bewußt sind, daß dieses zum Erkenntniß überhaupt schickliche subjective

Verhältniß eben so wohl für jedermann gelten und folglich allgemein

mittheilbar sein müsse, als es eine jede |218.5| bestimmte Erkenntniß

ist, die doch immer auf jenem Verhältniß als subjectiver Bedingung

beruht.

Diese bloß subjective (ästhetische) Beurtheilung des Gegenstandes,

oder der Vorstellung, wodurch er gegeben wird, geht nun vor der Lust

an demselben vorher und ist der Grund dieser Lust an der Harmonie

der Erkenntnißvermögen; |218.10| auf jener Allgemeinheit aber der

subjectiven Bedingungen der Beurtheilung der Gegenstände gründet sich

allein diese allgemeine subjective Gültigkeit des Wohlgefallens,

welches wir mit der Vorstellung des Gegenstandes, den wir schön nennen,

verbinden.

Daß, seinen Gemüthszustand, selbst auch nur in Ansehung der

Erkenntnißvermögen, |218.15| mittheilen zu können, eine Lust bei

sich führe, könnte man aus dem natürlichen Hange des Menschen zur

Geselligkeit (empirisch #30# und psychologisch) leichtlich darthun.

Das ist aber zu unserer Absicht nicht genug. Die Lust, die wir fühlen,

muthen wir jedem andern im Geschmacksurtheile als nothwendig zu, gleich

als ob es für eine Beschaffenheit des |218.20| Gegenstandes, die an

ihm nach Begriffen bestimmt ist, anzusehen wäre, wenn wir etwas schön

nennen; da doch Schönheit ohne Beziehung auf das Gefühl des Subjects

für sich nichts ist. Die Erörterung dieser Frage aber müssen wir uns

bis zur Beantwortung derjenigen: ob und wie ästhetische Urtheile _a

priori_ möglich sind, vorbehalten. |218.25|

Jetzt beschäftigen wir uns noch mit der mindern Frage: auf welche

Art wir uns einer wechselseitigen subjectiven Übereinstimmung der

Erkenntnißkräfte unter einander im Geschmacksurtheile bewußt werden,

ob ästhetisch durch den bloßen innern Sinn und Empfindung, oder

intellectuell durch das Bewußtsein unserer absichtlichen Thätigkeit,

womit wir jene |218.30| ins Spiel setzen.

Wäre die gegebene Vorstellung, welche das Geschmacksurtheil veranlaßt,

ein Begriff, welcher Verstand und Einbildungskraft in der Beurtheilung

des Gegenstandes zu einem Erkenntnisse des Objects vereinigte, so

wäre das Bewußtsein dieses Verhältnisses intellectuell (wie im

objectiven |218.35| Schematism der Urtheilskraft, wovon die Kritik

handelt). Aber das Urtheil wäre auch alsdann nicht in Beziehung auf

Lust und Unlust gefällt, mithin kein Geschmacksurtheil. Nun bestimmt

aber das Geschmacksurtheil #31# unabhängig von Begriffen das Object

in Ansehung des Wohlgefallens und des Prädicats der Schönheit.

Also kann jene subjective Einheit des Verhältnisses sich nur durch

Empfindung kenntlich machen. Die Belebung beider Vermögen (der

Einbildungskraft und des Verstandes) zu unbestimmter, |219.5| aber

doch vermittelst des Anlasses der gegebenen Vorstellung einhelliger

Thätigkeit, derjenigen nämlich, die zu einem Erkenntniß überhaupt

gehört, ist die Empfindung, deren allgemeine Mittheilbarkeit das

Geschmacksurtheil postulirt. Ein objectives Verhältniß kann zwar nur

gedacht, aber, so fern es seinen Bedingungen nach subjectiv ist,

doch in der |219.10| Wirkung auf das Gemüth empfunden werden; und

bei einem Verhältnisse, welches keinen Begriff zum Grunde legt (wie

das der Vorstellungskräfte zu einem Erkenntnißvermögen überhaupt),

ist auch kein anderes Bewußtsein desselben, als durch Empfindung der

Wirkung, die im erleichterten Spiele beider durch wechselseitige

Zusammenstimmung belebten Gemüthskräfte |219.15| (der Einbildungskraft

und des Verstandes) besteht, möglich. Eine Vorstellung, die als einzeln

und ohne Vergleichung mit andern dennoch eine Zusammenstimmung zu den

Bedingungen der Allgemeinheit hat, welche das Geschäft des Verstandes

überhaupt ausmacht, bringt die Erkenntnißvermögen in die proportionirte

Stimmung, die wir zu allem Erkenntnisse |219.20| fordern und daher

auch für jedermann, der durch Verstand und #32# Sinne in Verbindung zu

urtheilen bestimmt ist (für jeden Menschen), gültig halten.

=Aus dem zweiten Moment gefolgerte Erklärung des Schönen.=

=Schön= ist das, was ohne Begriff allgemein gefällt. |219.25|

Kant's gesammelte Schriften. Band V. Kritik der Urtheilskraft. · 第 43 / 67 题