des Geschmacksurtheils[4] der Qualität nach.
[4] Die Definition des Geschmacks, welche hier zum Grunde
gelegt wird, ist: daß er das Vermögen der Beurtheilung
des Schönen sei. Was aber dazu erfordert wird, um einen
Gegenstand schön zu nennen, das muß die Analyse der Urtheile
des |203.20| Geschmacks entdecken. Die Momente, worauf diese
Urtheilskraft in ihrer Reflexion Acht hat, habe ich nach
Anleitung der logischen Functionen zu urtheilen aufgesucht
(denn im Geschmacksurtheile ist immer noch eine Beziehung auf
den Verstand enthalten). Die der Qualität habe ich zuerst in
Betrachtung gezogen, weil das ästhetische Urtheil über das
Schöne auf diese zuerst Rücksicht nimmt. |203.25|
§ 1.
Das Geschmacksurtheil ist ästhetisch.
Um zu unterscheiden, ob etwas schön sei oder nicht, beziehen
wir die Vorstellung nicht durch den Verstand auf das Object zum
Erkenntnisse, |203.10| sondern durch die Einbildungskraft (vielleicht
mit dem Verstande verbunden) #4# auf das Subject und das Gefühl der
Lust oder Unlust desselben. Das Geschmacksurtheil ist also kein
Erkenntnißurtheil, mithin nicht logisch, sondern ästhetisch, worunter
man dasjenige versteht, dessen Bestimmungsgrund =nicht anders= als
=subjectiv= sein kann. Alle Beziehung der Vorstellungen, |203.15|
selbst die der Empfindungen aber kann objectiv sein (und da bedeutet
sie das Reale einer empirischen Vorstellung); nur nicht die auf das
Gefühl der Lust und Unlust, wodurch gar nichts im Objecte bezeichnet
wird, sondern in der das Subject, wie es durch die Vorstellung afficirt
wird, sich selbst fühlt.
Ein regelmäßiges, zweckmäßiges Gebäude mit seinem Erkenntnißvermögen
(es sei in deutlicher oder verworrener Vorstellungsart) zu befassen,
|204.5| ist ganz etwas anders, als sich dieser Vorstellung mit der
Empfindung des Wohlgefallens bewußt zu sein. Hier wird die Vorstellung
gänzlich auf das Subject und zwar auf das Lebensgefühl desselben unter
dem Namen des Gefühls der Lust oder Unlust bezogen: welches ein ganz
besonderes Unterscheidungs- und Beurtheilungsvermögen gründet, das
zum Erkenntniß |204.10| nichts beiträgt, sondern nur die gegebene
Vorstellung im Subjecte #5# gegen das ganze Vermögen der Vorstellungen
hält, dessen sich das Gemüth im Gefühl seines Zustandes bewußt wird.
Gegebene Vorstellungen in einem Urtheile können empirisch (mithin
ästhetisch) sein; das Urtheil aber, das durch sie gefällt wird, ist
logisch, wenn jene nur im Urtheile auf das |204.15| Object bezogen
werden. Umgekehrt aber, wenn die gegebenen Vorstellungen gar rational
wären, würden aber in einem Urtheile lediglich auf das Subject (sein
Gefühl) bezogen, so sind sie sofern jederzeit ästhetisch.
§ 2.
Das Wohlgefallen, welches das Geschmacksurtheil bestimmt, |204.20| ist
ohne alles Interesse.
Interesse wird das Wohlgefallen genannt, was wir mit der Vorstellung
der Existenz eines Gegenstandes verbinden. Ein solches hat daher
immer zugleich Beziehung auf das Begehrungsvermögen, entweder als
Bestimmungsgrund desselben, oder doch als mit dem Bestimmungsgrunde
desselben |204.25| nothwendig zusammenhängend. Nun will man aber, wenn
die Frage ist, ob etwas schön sei, nicht wissen, ob uns oder irgend
jemand an der Existenz der Sache irgend etwas gelegen sei, oder auch
nur gelegen sein könne; sondern, wie wir sie in der bloßen Betrachtung
(Anschauung oder Reflexion) beurtheilen. Wenn mich jemand fragt, ob
ich den Palast, den ich vor mir [204.30] #6# sehe, schön finde, so
mag ich zwar sagen: ich liebe dergleichen Dinge nicht, die blos für
das Angaffen gemacht sind, oder, wie jener Irokesische =Sachem=, ihm
gefalle in Paris nichts besser als die Garküchen; ich kann noch überdem
auf die Eitelkeit der Großen auf gut =Rousseauisch= schmälen, welche
den Schweiß des Volks auf so entbehrliche Dinge verwenden; ich kann
|204.35| mich endlich gar leicht überzeugen, daß, wenn ich mich auf
einem unbewohnten Eilande ohne Hoffnung jemals wieder zu Menschen
zu kommen befände, und ich durch meinen bloßen Wunsch ein solches
Prachtgebäude hinzaubern könnte, ich mir auch nicht einmal diese Mühe
darum geben würde, wenn ich schon eine Hütte hätte, die mir bequem
genug wäre. Man |205.5| kann mir alles dieses einräumen und gutheißen;
nur davon ist jetzt nicht die Rede. Man will nur wissen, ob die bloße
Vorstellung des Gegenstandes in mir mit Wohlgefallen begleitet sei, so
gleichgültig ich auch immer in Ansehung der Existenz des Gegenstandes
dieser Vorstellung sein mag. Man sieht leicht, daß es auf das, was
ich aus dieser Vorstellung in mir |205.10| selbst mache, nicht auf
das, worin ich von der Existenz des Gegenstandes abhänge, ankomme, um
zu sagen, er sei =schön=, und zu beweisen, ich habe Geschmack. Ein
jeder muß eingestehen, daß dasjenige Urtheil über Schönheit, worin
sich das mindeste Interesse mengt, sehr parteilich und kein reines
Geschmacksurtheil sei. Man muß nicht im mindesten für die Existenz
|205.15| der Sache eingenommen, sondern in diesem Betracht ganz
gleichgültig #7# sein, um in Sachen des Geschmacks den Richter zu
spielen.
Wir können aber diesen Satz, der von vorzüglicher Erheblichkeit ist,
nicht besser erläutern, als wenn wir dem reinen, uninteressirten[5]
Wohlgefallen im Geschmacksurtheile dasjenige, was mit Interesse
verbunden |205.20| ist, entgegensetzen: vornehmlich wenn wir zugleich
gewiß sein können, daß es nicht mehr Arten des Interesse gebe, als die
eben jetzt namhaft gemacht werden sollen.
[5] Ein Urtheil über einen Gegenstand des Wohlgefallens kann
ganz =uninteressirt=, aber doch sehr =interessant= sein, d.
i. es gründet sich auf keinem Interesse, aber es bringt ein
Interesse hervor; dergleichen sind alle reine moralische
Urtheile. Aber die Geschmacksurtheile begründen an sich
auch gar kein Interesse. Nur in der Gesellschaft wird es
=interessant=, Geschmack zu haben, wovon der Grund in der
|205.35| Folge angezeigt werden wird.
§ 3.