Erstes Moment

des Geschmacksurtheils[4] der Qualität nach.

[4] Die Definition des Geschmacks, welche hier zum Grunde

gelegt wird, ist: daß er das Vermögen der Beurtheilung

des Schönen sei. Was aber dazu erfordert wird, um einen

Gegenstand schön zu nennen, das muß die Analyse der Urtheile

des |203.20| Geschmacks entdecken. Die Momente, worauf diese

Urtheilskraft in ihrer Reflexion Acht hat, habe ich nach

Anleitung der logischen Functionen zu urtheilen aufgesucht

(denn im Geschmacksurtheile ist immer noch eine Beziehung auf

den Verstand enthalten). Die der Qualität habe ich zuerst in

Betrachtung gezogen, weil das ästhetische Urtheil über das

Schöne auf diese zuerst Rücksicht nimmt. |203.25|

§ 1.

Das Geschmacksurtheil ist ästhetisch.

Um zu unterscheiden, ob etwas schön sei oder nicht, beziehen

wir die Vorstellung nicht durch den Verstand auf das Object zum

Erkenntnisse, |203.10| sondern durch die Einbildungskraft (vielleicht

mit dem Verstande verbunden) #4# auf das Subject und das Gefühl der

Lust oder Unlust desselben. Das Geschmacksurtheil ist also kein

Erkenntnißurtheil, mithin nicht logisch, sondern ästhetisch, worunter

man dasjenige versteht, dessen Bestimmungsgrund =nicht anders= als

=subjectiv= sein kann. Alle Beziehung der Vorstellungen, |203.15|

selbst die der Empfindungen aber kann objectiv sein (und da bedeutet

sie das Reale einer empirischen Vorstellung); nur nicht die auf das

Gefühl der Lust und Unlust, wodurch gar nichts im Objecte bezeichnet

wird, sondern in der das Subject, wie es durch die Vorstellung afficirt

wird, sich selbst fühlt.

Ein regelmäßiges, zweckmäßiges Gebäude mit seinem Erkenntnißvermögen

(es sei in deutlicher oder verworrener Vorstellungsart) zu befassen,

|204.5| ist ganz etwas anders, als sich dieser Vorstellung mit der

Empfindung des Wohlgefallens bewußt zu sein. Hier wird die Vorstellung

gänzlich auf das Subject und zwar auf das Lebensgefühl desselben unter

dem Namen des Gefühls der Lust oder Unlust bezogen: welches ein ganz

besonderes Unterscheidungs- und Beurtheilungsvermögen gründet, das

zum Erkenntniß |204.10| nichts beiträgt, sondern nur die gegebene

Vorstellung im Subjecte #5# gegen das ganze Vermögen der Vorstellungen

hält, dessen sich das Gemüth im Gefühl seines Zustandes bewußt wird.

Gegebene Vorstellungen in einem Urtheile können empirisch (mithin

ästhetisch) sein; das Urtheil aber, das durch sie gefällt wird, ist

logisch, wenn jene nur im Urtheile auf das |204.15| Object bezogen

werden. Umgekehrt aber, wenn die gegebenen Vorstellungen gar rational

wären, würden aber in einem Urtheile lediglich auf das Subject (sein

Gefühl) bezogen, so sind sie sofern jederzeit ästhetisch.

§ 2.

Das Wohlgefallen, welches das Geschmacksurtheil bestimmt, |204.20| ist

ohne alles Interesse.

Interesse wird das Wohlgefallen genannt, was wir mit der Vorstellung

der Existenz eines Gegenstandes verbinden. Ein solches hat daher

immer zugleich Beziehung auf das Begehrungsvermögen, entweder als

Bestimmungsgrund desselben, oder doch als mit dem Bestimmungsgrunde

desselben |204.25| nothwendig zusammenhängend. Nun will man aber, wenn

die Frage ist, ob etwas schön sei, nicht wissen, ob uns oder irgend

jemand an der Existenz der Sache irgend etwas gelegen sei, oder auch

nur gelegen sein könne; sondern, wie wir sie in der bloßen Betrachtung

(Anschauung oder Reflexion) beurtheilen. Wenn mich jemand fragt, ob

ich den Palast, den ich vor mir [204.30] #6# sehe, schön finde, so

mag ich zwar sagen: ich liebe dergleichen Dinge nicht, die blos für

das Angaffen gemacht sind, oder, wie jener Irokesische =Sachem=, ihm

gefalle in Paris nichts besser als die Garküchen; ich kann noch überdem

auf die Eitelkeit der Großen auf gut =Rousseauisch= schmälen, welche

den Schweiß des Volks auf so entbehrliche Dinge verwenden; ich kann

|204.35| mich endlich gar leicht überzeugen, daß, wenn ich mich auf

einem unbewohnten Eilande ohne Hoffnung jemals wieder zu Menschen

zu kommen befände, und ich durch meinen bloßen Wunsch ein solches

Prachtgebäude hinzaubern könnte, ich mir auch nicht einmal diese Mühe

darum geben würde, wenn ich schon eine Hütte hätte, die mir bequem

genug wäre. Man |205.5| kann mir alles dieses einräumen und gutheißen;

nur davon ist jetzt nicht die Rede. Man will nur wissen, ob die bloße

Vorstellung des Gegenstandes in mir mit Wohlgefallen begleitet sei, so

gleichgültig ich auch immer in Ansehung der Existenz des Gegenstandes

dieser Vorstellung sein mag. Man sieht leicht, daß es auf das, was

ich aus dieser Vorstellung in mir |205.10| selbst mache, nicht auf

das, worin ich von der Existenz des Gegenstandes abhänge, ankomme, um

zu sagen, er sei =schön=, und zu beweisen, ich habe Geschmack. Ein

jeder muß eingestehen, daß dasjenige Urtheil über Schönheit, worin

sich das mindeste Interesse mengt, sehr parteilich und kein reines

Geschmacksurtheil sei. Man muß nicht im mindesten für die Existenz

|205.15| der Sache eingenommen, sondern in diesem Betracht ganz

gleichgültig #7# sein, um in Sachen des Geschmacks den Richter zu

spielen.

Wir können aber diesen Satz, der von vorzüglicher Erheblichkeit ist,

nicht besser erläutern, als wenn wir dem reinen, uninteressirten[5]

Wohlgefallen im Geschmacksurtheile dasjenige, was mit Interesse

verbunden |205.20| ist, entgegensetzen: vornehmlich wenn wir zugleich

gewiß sein können, daß es nicht mehr Arten des Interesse gebe, als die

eben jetzt namhaft gemacht werden sollen.

[5] Ein Urtheil über einen Gegenstand des Wohlgefallens kann

ganz =uninteressirt=, aber doch sehr =interessant= sein, d.

i. es gründet sich auf keinem Interesse, aber es bringt ein

Interesse hervor; dergleichen sind alle reine moralische

Urtheile. Aber die Geschmacksurtheile begründen an sich

auch gar kein Interesse. Nur in der Gesellschaft wird es

=interessant=, Geschmack zu haben, wovon der Grund in der

|205.35| Folge angezeigt werden wird.

§ 3.

Kant's gesammelte Schriften. Band V. Kritik der Urtheilskraft. · 第 42 / 67 题