Von der logischen Vorstellung der Zweckmäßigkeit der Natur. |192.15|

An einem in der Erfahrung gegebenen Gegenstande kann Zweckmäßigkeit

vorgestellt werden: entweder aus einem bloß subjectiven Grunde, als

Übereinstimmung seiner Form, in der =Auffassung= (_apprehensio_)

desselben vor allem Begriffe, mit den Erkenntnißvermögen, um die

Anschauung mit Begriffen zu einem Erkenntniß überhaupt zu vereinigen;

oder |192.20| aus einem objectiven, als Übereinstimmung seiner Form

mit der Möglichkeit des Dinges selbst, nach einem Begriffe von ihm,

der vorhergeht #XLIX# und den Grund dieser Form enthält. Wir haben

gesehen: daß die Vorstellung der Zweckmäßigkeit der ersteren Art auf

der unmittelbaren Lust an der Form des Gegenstandes in der bloßen

Reflexion über sie beruhe; |192.25| die also von der Zweckmäßigkeit

der zweiten Art, da sie die Form des Objects nicht auf die

Erkenntnißvermögen des Subjects in der Auffassung derselben, sondern

auf ein bestimmtes Erkenntniß des Gegenstandes unter einem gegebenen

Begriffe bezieht, hat nichts mit einem Gefühle der Lust an den Dingen,

sondern mit dem Verstande in Beurtheilung |192.30| derselben zu thun.

Wenn der Begriff von einem Gegenstande gegeben ist, so besteht das

Geschäft der Urtheilskraft im Gebrauche desselben zum Erkenntniß

in der =Darstellung= (_exhibitio_), d. i. darin, dem Begriffe eine

correspondirende Anschauung zur Seite zu stellen: es sei, daß dieses

durch unsere eigene Einbildungskraft geschehe, wie in der Kunst,

|192.35| wenn wir einen vorhergefaßten Begriff von einem Gegenstande,

der für uns Zweck ist, realisiren, oder durch die Natur in der Technik

derselben (wie bei organisirten Körpern), wenn wir ihr unseren Begriff

vom Zweck zur Beurtheilung ihres Products unterlegen; in welchem Falle

nicht bloß =Zweckmäßigkeit= der Natur in der Form des Dinges, sondern

dieses |193.5| ihr Product als =Naturzweck= vorgestellt wird. — Obzwar

unser Begriff von einer subjectiven Zweckmäßigkeit der Natur in ihren

Formen nach empirischen Gesetzen gar kein Begriff vom Object ist,

sondern nur ein #L# Princip der Urtheilskraft sich in dieser ihrer

übergroßen Mannigfaltigkeit Begriffe zu verschaffen (in ihr orientiren

zu können): so legen wir |193.10| ihr doch hiedurch gleichsam eine

Rücksicht auf unser Erkenntnißvermögen nach der Analogie eines Zwecks

bei; und so können wir die =Naturschönheit= als =Darstellung= des

Begriffs der formalen (bloß subjectiven) und die =Naturzwecke= als

Darstellung des Begriffs einer realen (objectiven) Zweckmäßigkeit

ansehen, deren eine wir durch Geschmack |193.15| (ästhetisch,

vermittelst des Gefühls der Lust), die andere durch Verstand und

Vernunft (logisch, nach Begriffen) beurtheilen.

Hierauf gründet sich die Eintheilung der Kritik der Urtheilskraft in

die der =ästhetischen= und =teleologischen=: indem unter der ersteren

das Vermögen, die formale Zweckmäßigkeit (sonst auch subjective

genannt) |193.20| durch das Gefühl der Lust oder Unlust, unter der

zweiten das Vermögen, die reale Zweckmäßigkeit (objective) der Natur

durch Verstand und Vernunft zu beurtheilen, verstanden wird.

In einer Kritik der Urtheilskraft ist der Theil, welcher die

ästhetische Urtheilskraft enthält, ihr wesentlich angehörig, weil diese

allein ein Princip |193.25| enthält, welches die Urtheilskraft völlig

_a priori_ ihrer Reflexion über die Natur zum Grunde legt, nämlich

das einer formalen Zweckmäßigkeit der Natur nach ihren besonderen

(empirischen) Gesetzen für unser Erkenntnißvermögen, ohne welche sich

der Verstand in sie nicht finden könnte: anstatt #LI# daß gar kein

Grund _a priori_ angegeben werden kann, ja nicht einmal |193.30|

die Möglichkeit davon aus dem Begriffe einer Natur, als Gegenstande

der Erfahrung im Allgemeinen sowohl als im Besonderen, erhellt, daß

es objective Zwecke der Natur, d. i. Dinge, die nur als Naturzwecke

möglich sind, geben müsse; sondern nur die Urtheilskraft, ohne ein

Princip dazu _a priori_ in sich zu enthalten, in vorkommenden Fällen

(gewisser |193.35| Producte), um zum Behuf der Vernunft von dem

Begriffe der Zwecke Gebrauch zu machen, die Regel enthält, nachdem

jenes transscendentale Princip schon den Begriff eines Zwecks

(wenigstens der Form nach) auf die Natur anzuwenden den Verstand

vorbereitet hat.

Der transscendentale Grundsatz aber, sich eine Zweckmäßigkeit der Natur

in subjectiver Beziehung auf unser Erkenntnißvermögen an der Form

eines Dinges als ein Princip der Beurtheilung derselben vorzustellen,

|194.5| läßt es gänzlich unbestimmt, wo und in welchen Fällen ich

die Beurtheilung, als die eines Products nach einem Princip der

Zweckmäßigkeit und nicht vielmehr bloß nach allgemeinen Naturgesetzen,

anzustellen habe, und überläßt es der =ästhetischen= Urtheilskraft,

im Geschmacke die Angemessenheit desselben (seiner Form) zu unseren

Erkenntnißvermögen |194.10| (sofern diese nicht durch Übereinstimmung

mit Begriffen, sondern durch das Gefühl entscheidet) auszumachen.

Dagegen giebt die teleologisch-gebrauchte Urtheilskraft die Bedingungen

bestimmt an, unter #LII# denen etwas (z. B. ein organisirter Körper)

nach der Idee eines Zwecks der Natur zu beurtheilen sei; kann aber

keinen Grundsatz aus dem Begriffe |194.15| der Natur als Gegenstandes

der Erfahrung für die Befugniß anführen, ihr eine Beziehung auf Zwecke

_a priori_ beizulegen und auch nur unbestimmt dergleichen von der

wirklichen Erfahrung an solchen Producten anzunehmen: wovon der Grund

ist, daß viele besondere Erfahrungen angestellt und unter der Einheit

ihres Princips betrachtet werden |194.20| müssen, um eine objective

Zweckmäßigkeit an einem gewissen Gegenstande nur empirisch erkennen

zu können. — Die ästhetische Urtheilskraft ist also ein besonderes

Vermögen, Dinge nach einer Regel, aber nicht nach Begriffen zu

beurtheilen. Die teleologische ist kein besonderes Vermögen, sondern

nur die reflectirende Urtheilskraft überhaupt, sofern sie wie überall

|194.25| im theoretischen Erkenntnisse nach Begriffen, aber in Ansehung

gewisser Gegenstände der Natur nach besonderen Principien, nämlich

einer bloß reflectirenden, nicht Objecte bestimmenden Urtheilskraft,

verfährt, also ihrer Anwendung nach zum theoretischen Theile der

Philosophie gehört und der besonderen Principien wegen, die nicht, wie

es in einer |194.30| Doctrin sein muß, bestimmend sind, auch einen

besonderen Theil der Kritik ausmachen muß; anstatt daß die ästhetische

Urtheilskraft zum Erkenntniß ihrer Gegenstände nichts beiträgt und also

=nur= zur Kritik des urtheilenden Subjects und der Erkenntnißvermögen

desselben, sofern sie #LIII# der Principien _a priori_ fähig sind, von

welchem Gebrauche (dem theoretischen |194.35| oder praktischen) diese

übrigens auch sein mögen, gezählt werden muß, welche die Propädeutik

aller Philosophie ist.

Kant's gesammelte Schriften. Band V. Kritik der Urtheilskraft. · 第 38 / 67 题