7. Gutachten

von Dr. Franz Muncker, Professor an der Universität München.

München, 7. Januar 1909.

Ein Sachverständigengutachten über den Roman »Ssanin« von Artzibaschew

in dem ganzen Umfang, wie es von mir gefordert wurde, kann ich nicht

abgeben:

Zunächst kann ich über den Wert der Uebersetzung nur mit Einschränkung

urteilen. Das russische Original liegt mir nicht vor, und auch wenn dies

der Fall wäre, würde meine -- ziemlich dürftige -- Kenntnis der

russischen Sprache nicht ausreichen, daß ich wirklich über die Treue und

Güte der Uebersetzung sprechen dürfte. Von meinen näheren Kollegen an

der Universität wäre dazu meines Wissens am ersten Professor Dr.

Krumbacher befähigt. Ich kann nur beurteilen, ob das Deutsch, das der

Uebersetzer schreibt, gut und künstlerisch ist. Darin sind mir hie und

da kleine grammatikalische Sorglosigkeiten, bisweilen auch eine allzu

russisch klingende Wendung aufgefallen; im ganzen aber ist die

sprachliche Darstellung ungezwungen, frisch und gewandt: die

Uebersetzung liest sich wie ein gutes deutsches Originalwerk.

Auch über den kulturhistorischen Wert des Romans habe ich kein

eigentliches Sachverständigenurteil. Von Berufs wegen gehen mich die

kulturellen Verhältnisse des modernen Rußland nichts an; was ich von

ihnen weiß, stammt in der Hauptsache aus den Quellen, aus denen sich

jeder andere Gebildete ebensogut wie ich über solche Dinge unterrichten

kann, aus Zeitungen oder aus Gesprächen mit Leuten, die mehr davon zu

wissen scheinen. So vermag ich nicht mit Sicherheit darüber zu urteilen,

ob Ssanin wirklich, wie es in der Vorrede der deutschen Ausgabe heißt,

die sexuelle Revolution in Rußland hervorgerufen hat, oder ob er nur ein

künstlerisches Abbild von dieser Revolution gibt.

Daß jedoch die in ihm gekennzeichneten philosophisch sittlichen

Anschauungen und Freiheiten des geschlechtlichen Lebens tatsächlich der

Wahrheit entsprechen, steht nach den Berichten der Zeitungen außer

Frage. Auch könnte ich mich dafür auf bestätigende Aeußerungen berufen,

die eine der ersten Persönlichkeiten der Petersburger Universität,

Staatsrat Th. v. Zielinski, hiesigen Freunden -- namentlich auch dem

Geheimrat Professor Dr. Crusius hier, dem ich den Roman zu rascher

Lektüre gab, eben weil ich wußte, daß Zielinski gerade mit ihm über

diese russischen Verhältnisse ausführlich gesprochen hatte; Crusius,

einer der größten Kenner alter und neuerer Literatur, stimmt übrigens in

allem Wesentlichen meinem Urteil über »Ssanin« bei -- gegenüber getan

hat. Durch diese Wahrheit des Inhalts gewinnt der Roman Ssanin,

gleichviel wie seine Bedeutung in Rußland selbst geschätzt wird, für uns

deutsche Leser allerdings einen hohen kulturgeschichtlichen Wert; und

insofern verdient er zweifellos ins Deutsche übersetzt zu werden. Daß er

in Rußland verboten worden ist, kann dabei nicht in Betracht kommen. In

Rußland wird manches von der Zensur unterdrückt, was bei uns als

vortrefflich gilt. Den Roman Ssanin verbot man dort, weil man fürchtete,

sein Inhalt möchte der dortigen Jugend gefährlich werden, weil man sah,

daß diese Jugend die in dem Roman geschilderte freie Liebe und überhaupt

die Lebensanschauung des Titelhelden in wildem Rausche praktisch zum

Gesetz erheben wolle. Diese Gefahr besteht bei uns durchaus nicht, weil

bei uns die ganze revolutionäre Gärung, überhaupt die politisch sozialen

Voraussetzungen fehlen, die in Rußland solchen Bestrebungen die Wege

bahnen.

Unbestreitbar aber verdiente »Ssanin« auch um seines literarischen

Wertes willen die Uebersetzung ins Deutsche. Mit großer Kraft und Kunst

zeichnet der Verfasser eine Reihe von Personen lebenswahr und

psychologisch sorgfältig in allen ihren Gedanken, Empfindungen, Reden

und Handlungen individuelle Charaktere, die zugleich bedeutsame Typen

der verschiedenen Arten von Menschen sind, mit nicht geringerer Kunst

erzählt er eine Reihe von Vorgängen, die sich zu einem lebensvollen

Gesamtbilde zusammenschließen, und trotz der Breite, mit der er das

Meiste in ihnen ausmalt, trotz mancher ermüdenden Einförmigkeit der

einzelnen Geschehnisse weiß er sehr wohl den Leser dichterisch

anzuziehen, zu spannen und zu fesseln. Ohne falsche Ueberladung, aber

anschaulich und wirksam schildert er bald die Natur, bald Einzelheiten

aus dem sozialen Treiben. Ausführliche Gespräche über Religion,

Christentum, philosophische Weltanschauung flicht er ein, um die

wechselnden Gedanken und Bestrebungen der russischen Jugend genau zu

beleuchten. Diese Gespräche erstrecken sich oft über Dutzende von

Seiten; ihnen sind unter anderem die Kapitel 23-25 (S. 276-311), 31-33

(S. 378-409) usw. gewidmet. Mehr als alles übrige beweisen diese

umfangreichen und nicht immer gerade kurzweiligen Abschnitte, wie ernste

Absichten der Verfasser mit seinem Roman verfolgte. Wer mit unreinen

sinnlichen Begierden zu dem Buche greifen würde, den müßten diese

Abschnitte unbedingt abschrecken. Er käme aber auch sonst wohl nicht auf

seine Rechnung, obwohl von geschlechtlichen Regungen und Handlungen

mehrfach in dem Roman die Rede ist. Was der Verfasser an solchen Stellen

erzählt, das scheint mir meistens zur Charakteristik der Menschen und

der Zustände, um die es sich handelt, künstlerisch und psychologisch

geradezu notwendig; wie er es aber erzählt, beweist durchaus den

vornehmen Schriftsteller, der rein sachlich, objektiv episch darstellt

und von jeder Lüsternheit weit entfernt ist.

Ich gehe sogleich zu den einzelnen Stellen über, die in dem

gerichtlichen Schreiben an mich vom 28. Dezember 1908 besonders

hervorgehoben sind.

S. 88-90. Die Hingabe Lydas an Sarudin ist eines der Grundmotive des

Romans, als solches daher unentbehrlich. Die Darstellung dieser Hingabe

ist ganz sachlich, fast nüchtern, von jeder Beschönigung durch den

Erzähler, von jeder lüstern schlüpfrigen Ausmalung frei; streng genommen

wird nur das fieberhafte Verlangen Lydas vor dem Akt der Hingabe selbst

charakterisiert und zwar durch kurze Andeutungen. Für kleine Mädchen und

unreife Jüngelchen sind diese Andeutungen freilich nicht, der

ausgewachsene, normal empfindende Leser aber kann in ihnen nichts

Unsittliches entdecken.

S. 94 u. 96. Wo hier überhaupt etwas Unsittliches liegen soll, kann ich

nicht herausbringen. Ebenso geht es mir bei S. 211-213 und 465-466.

S. 196-197. Es handelt sich um die Charakteristik eines gemeinen

Lüstlings, deren Berechtigung in einem Roman kein literarisch

verständiger Mensch leugnen wird. Dieser Charakteristik dient die rohe

Rede. Aber der Verfasser streicht selbst das roheste Wort und deutet es

nur unbestimmt an, so daß es der Leser nicht einmal mit Sicherheit

ergänzen kann. Er weicht hier also geradezu dem aus, was das Schamgefühl

des Lesers verletzen könnte.

S. 231-233 und 236. Eine sittlich verwerfliche Anschauung wird von dem

Helden des Romans ausgesprochen, den der Dichter aber keineswegs als

Ideal gezeichnet hat, dessen Gesinnungen er in keiner Weise billigt.

Dabei werden verschiedene rücksichtslose Ausdrücke (z. B. das Wort

»schwanger«) gebraucht, allein noch besonders hervorgehoben, daß diese

unverblümte Rede die schuldige Hörerin aufs tiefste beschämte. Wie diese

Stellen aber das Sittlichkeitsgefühl des normal empfindenden Lesers

verletzen sollen, ist mir unfaßbar.

S. 246-248. Ssanins Worte sind roh, aber ohne jeden lüsternen,

geschlechtlich erregenden Sinn. Die künstlerische Wahrheit erforderte

übrigens gerade hier unbedingt die Roheit des Ausdrucks, und die gröbste

Stelle in Ssanins Rede (S. 248) ist vom dichterischen Standpunkt aus

ebenso notwendig wie etwa die Schimpfwörter, die der sterbende Valentin

in Goethes »Faust« ausstößt.

S. 316-318. Wieder handelt es sich um die Charakteristik zweier elender

Gesellen, die der Verfasser überdies wiederholt als schamlos bezeichnet.

Ganz objektiv nüchtern berichtet er über ihre gemeinen Reden, die er

verurteilt, deutet aber von diesen Reden nur das Nötigste an, und läßt

ihre unzüchtig-witzige Pointe nicht einmal ahnen. Die Stelle ist

geradezu ein Beweis dafür, daß er nichts weniger als lüstern wirken

will, sonst hätte er von dem Gespräch der erbärmlichen Patrone, sogar

mit einem Schein von künstlerischer Berechtigung, viel mehr mitteilen

können. Was er sagt, ist kaum unsittlicher als was bei einer Verhandlung

über seinen Roman im Gerichtssaal Ankläger und Verteidiger auch sagen

müßten. Denn auch aus seinen Worten klingt überall der sittliche Ernst

heraus; sein sittliches Urteil schwankt nicht einen Augenblick, hier so

wenig wie an anderer Stelle des Romans.

S. 419-421. Das Gespräch der zwei Männer, ob man eine nackte Frau

betrachten dürfe oder nicht, ist rein theoretisch, von jeder Roheit oder

Niedrigkeit frei, die folgende Szene aber, wie beide die badenden

Mädchen beobachten, ist so einfach, fast naiv, jedenfalls dichterisch so

hübsch, daß sie einen gebildeten, rein empfindenden Leser ebenso wenig

verletzen kann, wie etwa ein schönes Gemälde, das eine nackte Frau

zeigt. Jede unsittliche Wirkung ist hier ausgeschlossen, wenn die

Phantasie des Lesers nicht an sich schon verdorben ist.

S. 430 u. 435. Rein sachlich, ohne Lüsternheit von seiten des

Schriftstellers, wird hier ausgesprochen, daß sich in die Liebesgedanken

Juriis auch sinnlich begehrliche Vorstellungen einmischen. Solange nicht

bewiesen wird, daß so etwas bei einem jungen Mann, der von wirklicher

Liebe erfüllt ist, niemals vorkommt, kann ich das Anstößige oder

Verwerfliche dieser Darstellung nicht verstehen.

S. 439-443 und 470-473. Sinnlich geschlechtliche Vorgänge werden hier

allerdings dargestellt, aber in sachlicher, nüchtern objektiver Weise

ohne lüsterne Zutat. Die Vorgänge selbst sind im Gefüge des Romans

unentbehrlich; die Form der Darstellung aber kann nicht unzüchtig

wirken, weil sie einen rein geschichtlichen Charakter trägt. Wollte man

um dieser Szenen willen das Buch verurteilen, so müßte man vorher

zahllose Werke alter und neuer Literatur verbieten, so z. B. allerlei

griechische, lateinische, italienische, französische, englische, ältere

wie moderne deutsche Dichtungen berühmter Autoren, besonders auch

mehrere Erzählungen Wielands und Heinses, die viel reicher an ähnlichen,

nur zwanzigmal sinnlicheren Stellen sind als der Roman »Ssanin«.

S. 494. Auch hier fehlt jede Lüsternheit in dem geschichtlich nüchternen

Bericht, von Unsittlichkeit kann keine Rede sein.

Ueberblicke ich alle diese Stellen auf einmal und fasse zugleich den

Sinn und Inhalt des ganzen Romans zusammen, so kann ich nirgends etwas

wahrnehmen, was als unzüchtig gelten könnte. Regungen einer starken

Sinnlichkeit werden in den Personen des Romans geschildert, entsprechend

den kulturgeschichtlichen und sozialen Absichten, die der Verfasser als

künstlerischer Darsteller der modernen russischen Jugend verfolgt. Das

Buch ist somit keine Lektüre für unreife Leser, für Kinder oder für

Ungebildete. Solche könnten sich allerdings an einzelne unverstandene

Szenen halten und dann allerlei Anstoß daran nehmen; die Schuld daran

trüge aber nur ihr eigener literarisch und moralisch nicht genügend

ausgebildeter Geist. Normal empfindende Leser, die auch die nötige

künstlerische Bildung besitzen, können meines Erachtens unmöglich in

ihrem Scham- und Sittlichkeitsgefühl durch diesen Roman verletzt werden;

solche Leser werden vielmehr die Anklage und eine etwaige Verurteilung

des Romans, wenn diese aus mir unbekannten juristischen Gründen möglich

sein sollte, nicht verstehen können.

gez. Dr. Franz Muncker.

Ssanin: Roman · 第 15 / 97 题