von Dr. Franz Muncker, Professor an der Universität München.
München, 7. Januar 1909.
Ein Sachverständigengutachten über den Roman »Ssanin« von Artzibaschew
in dem ganzen Umfang, wie es von mir gefordert wurde, kann ich nicht
abgeben:
Zunächst kann ich über den Wert der Uebersetzung nur mit Einschränkung
urteilen. Das russische Original liegt mir nicht vor, und auch wenn dies
der Fall wäre, würde meine -- ziemlich dürftige -- Kenntnis der
russischen Sprache nicht ausreichen, daß ich wirklich über die Treue und
Güte der Uebersetzung sprechen dürfte. Von meinen näheren Kollegen an
der Universität wäre dazu meines Wissens am ersten Professor Dr.
Krumbacher befähigt. Ich kann nur beurteilen, ob das Deutsch, das der
Uebersetzer schreibt, gut und künstlerisch ist. Darin sind mir hie und
da kleine grammatikalische Sorglosigkeiten, bisweilen auch eine allzu
russisch klingende Wendung aufgefallen; im ganzen aber ist die
sprachliche Darstellung ungezwungen, frisch und gewandt: die
Uebersetzung liest sich wie ein gutes deutsches Originalwerk.
Auch über den kulturhistorischen Wert des Romans habe ich kein
eigentliches Sachverständigenurteil. Von Berufs wegen gehen mich die
kulturellen Verhältnisse des modernen Rußland nichts an; was ich von
ihnen weiß, stammt in der Hauptsache aus den Quellen, aus denen sich
jeder andere Gebildete ebensogut wie ich über solche Dinge unterrichten
kann, aus Zeitungen oder aus Gesprächen mit Leuten, die mehr davon zu
wissen scheinen. So vermag ich nicht mit Sicherheit darüber zu urteilen,
ob Ssanin wirklich, wie es in der Vorrede der deutschen Ausgabe heißt,
die sexuelle Revolution in Rußland hervorgerufen hat, oder ob er nur ein
künstlerisches Abbild von dieser Revolution gibt.
Daß jedoch die in ihm gekennzeichneten philosophisch sittlichen
Anschauungen und Freiheiten des geschlechtlichen Lebens tatsächlich der
Wahrheit entsprechen, steht nach den Berichten der Zeitungen außer
Frage. Auch könnte ich mich dafür auf bestätigende Aeußerungen berufen,
die eine der ersten Persönlichkeiten der Petersburger Universität,
Staatsrat Th. v. Zielinski, hiesigen Freunden -- namentlich auch dem
Geheimrat Professor Dr. Crusius hier, dem ich den Roman zu rascher
Lektüre gab, eben weil ich wußte, daß Zielinski gerade mit ihm über
diese russischen Verhältnisse ausführlich gesprochen hatte; Crusius,
einer der größten Kenner alter und neuerer Literatur, stimmt übrigens in
allem Wesentlichen meinem Urteil über »Ssanin« bei -- gegenüber getan
hat. Durch diese Wahrheit des Inhalts gewinnt der Roman Ssanin,
gleichviel wie seine Bedeutung in Rußland selbst geschätzt wird, für uns
deutsche Leser allerdings einen hohen kulturgeschichtlichen Wert; und
insofern verdient er zweifellos ins Deutsche übersetzt zu werden. Daß er
in Rußland verboten worden ist, kann dabei nicht in Betracht kommen. In
Rußland wird manches von der Zensur unterdrückt, was bei uns als
vortrefflich gilt. Den Roman Ssanin verbot man dort, weil man fürchtete,
sein Inhalt möchte der dortigen Jugend gefährlich werden, weil man sah,
daß diese Jugend die in dem Roman geschilderte freie Liebe und überhaupt
die Lebensanschauung des Titelhelden in wildem Rausche praktisch zum
Gesetz erheben wolle. Diese Gefahr besteht bei uns durchaus nicht, weil
bei uns die ganze revolutionäre Gärung, überhaupt die politisch sozialen
Voraussetzungen fehlen, die in Rußland solchen Bestrebungen die Wege
bahnen.
Unbestreitbar aber verdiente »Ssanin« auch um seines literarischen
Wertes willen die Uebersetzung ins Deutsche. Mit großer Kraft und Kunst
zeichnet der Verfasser eine Reihe von Personen lebenswahr und
psychologisch sorgfältig in allen ihren Gedanken, Empfindungen, Reden
und Handlungen individuelle Charaktere, die zugleich bedeutsame Typen
der verschiedenen Arten von Menschen sind, mit nicht geringerer Kunst
erzählt er eine Reihe von Vorgängen, die sich zu einem lebensvollen
Gesamtbilde zusammenschließen, und trotz der Breite, mit der er das
Meiste in ihnen ausmalt, trotz mancher ermüdenden Einförmigkeit der
einzelnen Geschehnisse weiß er sehr wohl den Leser dichterisch
anzuziehen, zu spannen und zu fesseln. Ohne falsche Ueberladung, aber
anschaulich und wirksam schildert er bald die Natur, bald Einzelheiten
aus dem sozialen Treiben. Ausführliche Gespräche über Religion,
Christentum, philosophische Weltanschauung flicht er ein, um die
wechselnden Gedanken und Bestrebungen der russischen Jugend genau zu
beleuchten. Diese Gespräche erstrecken sich oft über Dutzende von
Seiten; ihnen sind unter anderem die Kapitel 23-25 (S. 276-311), 31-33
(S. 378-409) usw. gewidmet. Mehr als alles übrige beweisen diese
umfangreichen und nicht immer gerade kurzweiligen Abschnitte, wie ernste
Absichten der Verfasser mit seinem Roman verfolgte. Wer mit unreinen
sinnlichen Begierden zu dem Buche greifen würde, den müßten diese
Abschnitte unbedingt abschrecken. Er käme aber auch sonst wohl nicht auf
seine Rechnung, obwohl von geschlechtlichen Regungen und Handlungen
mehrfach in dem Roman die Rede ist. Was der Verfasser an solchen Stellen
erzählt, das scheint mir meistens zur Charakteristik der Menschen und
der Zustände, um die es sich handelt, künstlerisch und psychologisch
geradezu notwendig; wie er es aber erzählt, beweist durchaus den
vornehmen Schriftsteller, der rein sachlich, objektiv episch darstellt
und von jeder Lüsternheit weit entfernt ist.
Ich gehe sogleich zu den einzelnen Stellen über, die in dem
gerichtlichen Schreiben an mich vom 28. Dezember 1908 besonders
hervorgehoben sind.
S. 88-90. Die Hingabe Lydas an Sarudin ist eines der Grundmotive des
Romans, als solches daher unentbehrlich. Die Darstellung dieser Hingabe
ist ganz sachlich, fast nüchtern, von jeder Beschönigung durch den
Erzähler, von jeder lüstern schlüpfrigen Ausmalung frei; streng genommen
wird nur das fieberhafte Verlangen Lydas vor dem Akt der Hingabe selbst
charakterisiert und zwar durch kurze Andeutungen. Für kleine Mädchen und
unreife Jüngelchen sind diese Andeutungen freilich nicht, der
ausgewachsene, normal empfindende Leser aber kann in ihnen nichts
Unsittliches entdecken.
S. 94 u. 96. Wo hier überhaupt etwas Unsittliches liegen soll, kann ich
nicht herausbringen. Ebenso geht es mir bei S. 211-213 und 465-466.
S. 196-197. Es handelt sich um die Charakteristik eines gemeinen
Lüstlings, deren Berechtigung in einem Roman kein literarisch
verständiger Mensch leugnen wird. Dieser Charakteristik dient die rohe
Rede. Aber der Verfasser streicht selbst das roheste Wort und deutet es
nur unbestimmt an, so daß es der Leser nicht einmal mit Sicherheit
ergänzen kann. Er weicht hier also geradezu dem aus, was das Schamgefühl
des Lesers verletzen könnte.
S. 231-233 und 236. Eine sittlich verwerfliche Anschauung wird von dem
Helden des Romans ausgesprochen, den der Dichter aber keineswegs als
Ideal gezeichnet hat, dessen Gesinnungen er in keiner Weise billigt.
Dabei werden verschiedene rücksichtslose Ausdrücke (z. B. das Wort
»schwanger«) gebraucht, allein noch besonders hervorgehoben, daß diese
unverblümte Rede die schuldige Hörerin aufs tiefste beschämte. Wie diese
Stellen aber das Sittlichkeitsgefühl des normal empfindenden Lesers
verletzen sollen, ist mir unfaßbar.
S. 246-248. Ssanins Worte sind roh, aber ohne jeden lüsternen,
geschlechtlich erregenden Sinn. Die künstlerische Wahrheit erforderte
übrigens gerade hier unbedingt die Roheit des Ausdrucks, und die gröbste
Stelle in Ssanins Rede (S. 248) ist vom dichterischen Standpunkt aus
ebenso notwendig wie etwa die Schimpfwörter, die der sterbende Valentin
in Goethes »Faust« ausstößt.
S. 316-318. Wieder handelt es sich um die Charakteristik zweier elender
Gesellen, die der Verfasser überdies wiederholt als schamlos bezeichnet.
Ganz objektiv nüchtern berichtet er über ihre gemeinen Reden, die er
verurteilt, deutet aber von diesen Reden nur das Nötigste an, und läßt
ihre unzüchtig-witzige Pointe nicht einmal ahnen. Die Stelle ist
geradezu ein Beweis dafür, daß er nichts weniger als lüstern wirken
will, sonst hätte er von dem Gespräch der erbärmlichen Patrone, sogar
mit einem Schein von künstlerischer Berechtigung, viel mehr mitteilen
können. Was er sagt, ist kaum unsittlicher als was bei einer Verhandlung
über seinen Roman im Gerichtssaal Ankläger und Verteidiger auch sagen
müßten. Denn auch aus seinen Worten klingt überall der sittliche Ernst
heraus; sein sittliches Urteil schwankt nicht einen Augenblick, hier so
wenig wie an anderer Stelle des Romans.
S. 419-421. Das Gespräch der zwei Männer, ob man eine nackte Frau
betrachten dürfe oder nicht, ist rein theoretisch, von jeder Roheit oder
Niedrigkeit frei, die folgende Szene aber, wie beide die badenden
Mädchen beobachten, ist so einfach, fast naiv, jedenfalls dichterisch so
hübsch, daß sie einen gebildeten, rein empfindenden Leser ebenso wenig
verletzen kann, wie etwa ein schönes Gemälde, das eine nackte Frau
zeigt. Jede unsittliche Wirkung ist hier ausgeschlossen, wenn die
Phantasie des Lesers nicht an sich schon verdorben ist.
S. 430 u. 435. Rein sachlich, ohne Lüsternheit von seiten des
Schriftstellers, wird hier ausgesprochen, daß sich in die Liebesgedanken
Juriis auch sinnlich begehrliche Vorstellungen einmischen. Solange nicht
bewiesen wird, daß so etwas bei einem jungen Mann, der von wirklicher
Liebe erfüllt ist, niemals vorkommt, kann ich das Anstößige oder
Verwerfliche dieser Darstellung nicht verstehen.
S. 439-443 und 470-473. Sinnlich geschlechtliche Vorgänge werden hier
allerdings dargestellt, aber in sachlicher, nüchtern objektiver Weise
ohne lüsterne Zutat. Die Vorgänge selbst sind im Gefüge des Romans
unentbehrlich; die Form der Darstellung aber kann nicht unzüchtig
wirken, weil sie einen rein geschichtlichen Charakter trägt. Wollte man
um dieser Szenen willen das Buch verurteilen, so müßte man vorher
zahllose Werke alter und neuer Literatur verbieten, so z. B. allerlei
griechische, lateinische, italienische, französische, englische, ältere
wie moderne deutsche Dichtungen berühmter Autoren, besonders auch
mehrere Erzählungen Wielands und Heinses, die viel reicher an ähnlichen,
nur zwanzigmal sinnlicheren Stellen sind als der Roman »Ssanin«.
S. 494. Auch hier fehlt jede Lüsternheit in dem geschichtlich nüchternen
Bericht, von Unsittlichkeit kann keine Rede sein.
Ueberblicke ich alle diese Stellen auf einmal und fasse zugleich den
Sinn und Inhalt des ganzen Romans zusammen, so kann ich nirgends etwas
wahrnehmen, was als unzüchtig gelten könnte. Regungen einer starken
Sinnlichkeit werden in den Personen des Romans geschildert, entsprechend
den kulturgeschichtlichen und sozialen Absichten, die der Verfasser als
künstlerischer Darsteller der modernen russischen Jugend verfolgt. Das
Buch ist somit keine Lektüre für unreife Leser, für Kinder oder für
Ungebildete. Solche könnten sich allerdings an einzelne unverstandene
Szenen halten und dann allerlei Anstoß daran nehmen; die Schuld daran
trüge aber nur ihr eigener literarisch und moralisch nicht genügend
ausgebildeter Geist. Normal empfindende Leser, die auch die nötige
künstlerische Bildung besitzen, können meines Erachtens unmöglich in
ihrem Scham- und Sittlichkeitsgefühl durch diesen Roman verletzt werden;
solche Leser werden vielmehr die Anklage und eine etwaige Verurteilung
des Romans, wenn diese aus mir unbekannten juristischen Gründen möglich
sein sollte, nicht verstehen können.
gez. Dr. Franz Muncker.