Einleitung.
„Durch die leibliche und sittliche Verbindung von +Persönlichkeiten+
der beiden Geschlechter zur +Wiederherstellung des ganzen Menschen+ --
die Ehe -- entsteht die +Familie+. Denn mit jener Wiederherstellung des
ganzen Menschen ist zugleich die Fortpflanzung des Menschengeschlechtes
gegeben und die drei Elemente der Familie: Vater, Mutter und
Kinder sind in ihr bereits vollständig vorausgesetzt. Die Familie
ist darum der erste und engste Kreis, in welchem wir unser ganzes
menschliches Wesen wiederfinden, uns in uns befriedigt und bei uns
selbst daheim fühlen.“ Also spricht einer der bedeutendsten deutschen
Kulturhistoriker, +W. H. Riehl+, in seinem Buche über die Familie[1],
und da er fast ausschliesslich den Kulturmenschen und insbesondere den
deutschen Kulturmenschen im Auge hat, so ist seine Definition ziemlich
unantastbar. Er fährt indes fort: „Sie ist die ursprünglichste,
urälteste menschlich-sittliche Genossenschaft, zugleich eine
+allgemein+ menschliche; denn mit der Sprache und dem religiösen
Glauben finden wir die Familie bei allen Völkern der Erde wieder.“[2]
Dem ist nun +nicht+ so; nicht nur kennt die Völkerkunde familienlose
Menschenstämme, sondern bei vielen, welche wir nicht als familienlos
bezeichnen möchten, tritt das, was man etwa mit starker Dehnung des
Begriffes als „Familie“ gelten lassen kann, unter sehr verschiedenen
Formen auf, ja unter Formen, welche mitunter unseren heftigsten Abscheu
erregen und gradezu das Gegenteil von der geheischten leiblichen +und
sittlichen+ Verbindung zweier Personen verschiedenen Geschlechtes zu
sein scheinen. Die Frage ist daher berechtigt, woher es kommt, dass uns
Kulturmenschen der oben aufgestellte Begriff der Familie gewissermassen
der einzig zulässige geworden und ob dem zu allen Zeiten so gewesen
sei? Darin liegt aber die stillschweigende Anerkennung, dass auch die
Familie, dieser Eckpfeiler unserer Gesittung und sozialen Anschauungen,
kein Unwandelbares, weder eine göttliche Einrichtung, noch ein
+allgemein+ menschliches Bedürfnis sei. Über Ursprung und Entwicklung
dieser allerwichtigsten unserer gesellschaftlichen Institute sollen nun
die nachstehenden Blätter -- Ergebnisse langjähriger ethnographischer
Forschungen -- einigen Aufschluss gewähren.
Ich will dabei ganz methodisch zu Werke gehen. Vater, Mutter und Kind
bilden, wie oben bemerkt, die drei Elemente der Familie nach unseren
Begriffen, und dabei spielt das Kind gewissermassen die Hauptrolle,
denn erst mit seinem Erscheinen erweitert sich die Vereinigung von
Mann und Frau zur „Familie“. „Haben Sie Familie?“ hört man fragen und
meint damit, ob Kinder vorhanden seien. Von kinderlosen Ehepaaren
sagen wir bedauernd, sie hätten „keine Familie“. Im weiteren Sinne
lässt man zwar solche Ehepaare als Familien gelten, weil vorausgesetzt
wird, dass jede Ehe behufs Begründung einer Familie zustande kommt;
im eigentlichen Sinne aber werden sie nicht als Familie anerkannt,
denn es fehlt ihnen dazu eben deren wesentlichstes Merkmal: die
Nachkommenschaft. Da nun letztere erst eine Folge der Vereinigung
zweier Personen verschiedenen Geschlechtes ist, welche Vereinigung
in der Kulturwelt ihren anerkannten Ausdruck in der Ehe findet, so
wird jede Untersuchung über die Geschichte der Familie notwendig eine
solche über die Ehe einschliessen müssen. Weil aber die Ehe ihrerseits
wiederum nur innerhalb bestimmter Gesittungskreise als Weihe des
Geschlechtsverkehrs erachtet wird, so liegt uns zunächst die Aufgabe
ob, diesem letzteren selbst in seinen wechselnden Formen bis auf jene
untersten Stufen nachzuspüren, wo er sich als rein animale Verrichtung
des menschlichen Organismus erweist. Im Geiste der +Darwin+schen
Entwicklungslehre, welche eine qualitative Verschiedenheit zwischen
menschlichem und tierischem Organismus nicht anzuerkennen vermag,
glaube ich nun zu dem angedeuteten Zwecke zunächst einen flüchtigen
Blick auf das organische Gattungsleben in der Tierwelt werfen zu
sollen, der nicht ohne Nutzen für die späteren Untersuchungen bleiben
dürfte.
[1] +W. H. Riehl.+ Die Familie. Stuttgart, 1873. S. 115.
[2] A. a. O. S. 116.