Es wird deshalb die strengste Durchführung dieses
Pflanzenschutz-Gesetzes durch die berufenen Organe und durch mit den
nötigen Vollmachten ausgestattete Vertreter aller Gebirgs-, Wander-
und Touristenvereine erforderlich werden, wenn unsere heimatlichen
Fluren unter den alljährlich wiederkehrenden Vernichtungszügen nicht
gänzlich verarmen sollen.
[Illustration: =Trollblumen-Wiesen am Geising=