Aufnahmen von Josef Ostermaier, Dresden-Blasewitz]

Es wird deshalb die strengste Durchführung dieses

Pflanzenschutz-Gesetzes durch die berufenen Organe und durch mit den

nötigen Vollmachten ausgestattete Vertreter aller Gebirgs-, Wander-

und Touristenvereine erforderlich werden, wenn unsere heimatlichen

Fluren unter den alljährlich wiederkehrenden Vernichtungszügen nicht

gänzlich verarmen sollen.

[Illustration: =Trollblumen-Wiesen am Geising=

Landesverein Sächsischer Heimatschutz — Mitteilungen Band XIII, Heft 3-4 · 第 37 / 69 题