Sollen alle öffentlichen Festessen, besonders jene der
städtischen Innungen, in Gast- und Bierhäusern und allen
sonstigen Orten für öffentliche Zusammenkünfte, bis auf
weiteres verboten sein, und soll das hierdurch ersparte Geld
zum Wohle der von der Seuche betroffenen Armen verwendet werden.