Verbot der Wegschaffung aus einem verseuchten Hause

So irgend jemand durch Fahrlässigkeit oder auf andere Weise

von einem verseuchten Ort nach einem andern kommt oder

gebracht wird, soll das Kirchspiel, von wo er gekommen ist

oder gebracht wurde, auf die Anzeige davon, auf seine Kosten,

besagten Flüchtling wieder bei Nacht zurückbringen lassen, und

sollen die Schuldigen nach Verfügung des Pflegschaftsrichters

bestraft, das Haus aber von dem, der den Besuch empfangen, für

20 Tage abgesperrt werden.

Die Pest zu London · 第 20 / 40 题