Das ist merkwürdig, dass an einem schlechten Menschen der Name eines
ehrlichen Mannes gar nicht haftet, und dass er durch solchen nur
ärger geschimpft ist.
Zwei Männer sassen in einem benachbarten Dorf zu gleicher Zeit im
Wirtshaus. Aber der eine von ihnen hatte bösen Leumund wegen
allerlei, und sah ihn und den Iltis niemand gern auf seinem Hof.
Aber beweisen vor dem Richter konnte man ihm nichts. Mit dem bekam
der andere Zwist im Wirtshaus, und im Unwillen und weil er ein Glas
Wein zuviel im Kopfe hatte, so sagte er zu ihm: "Du schlechter
Kerl!"--Damit kann einer zufrieden sein, wenn er's ist, und braucht
nicht mehr. Aber der war nicht zufrieden, wollte noch mehr haben,
schimpfte auch und verlangte Beweis. Da gab ein Wort das andere, und
es hiess: "Du Spitzbub! du Felddieb!"--Damit war er noch nicht
zufrieden, sondern ging vor den Richter. Da war nun freilich
derjenige, welcher geschimpft hatte, übel dran. Leugnen wollt' er
nicht, beweisen konnt' er nicht, weil er für das, was er wohl
wusste, keine Zeugen hatte, sondern er musste einen Gulden Strafe
erlegen, weil er einen ehrlichen Mann Spitzbube geheissen habe, und
ihm Abbitte tun, und dachte bei sich selber: Teurer Wein! Als er
aber die Strafe erlegt hatte, so sagte er: "Also einen Gulden kostet
es, gestrenger Herr, wenn man einen ehrlichen Mann einen Spitzbuben
nennt? Was kostet's denn, wenn man einmal in der Vergesslichkeit
oder sonst zu einem Spitzbuben sagt: Ehrlicher Mann?" Der Richter
lächelte und sagte: "Das kostet nichts, und damit ist niemand
geschimpft." Hierauf wendete sich der Beklagte zu dem Kläger um und
sagte: "Es ist mir leid, ehrlicher Mann! Nichts für ungut, ehrlicher
Mann! Adies, ehrlicher Mann!" Als der erboste Gegner das hörte und
wohl merkte, wie es gemeint war, wollte er noch einmal anfangen und
hielt sich jetzt für ärger beleidigt als vorher. Aber der Richter,
der ihn doch auch als einen verdächtigen Menschen kennen mochte,
sagte zu ihm, er könne jetzt zufrieden sein.