Herren Commissären gewesen und was ich den 22. und 24. October
ausgesagt, unterschrieben.
Samstag den 4. November, diese Nacht ist der Hosprofoß im Zimmer
gelegen.
Dienstag den 7. November, daran ich das Hochwürdige Sacrament
empfangen.“
Des Pflegers Tagebuch endet mit diesem Tage. Wie dem Gefangenen zu Mut
gewesen, wie scharf er die Situation durch das Erscheinen des
Hosprofoßen und dessen Nächtigung im gleichen Zimmer erfaßte, geht aus
den erhalten gebliebenen Abschiedsbriefen in erschütternder Weise
hervor.
„Herr Ehinger.
Freundlicher herzlieber Vater und Frau Mutter lasset Alles fleißig
zahlen, man ist euch viel für mich schuldig und danke auch Gott aller
Zuthaten. Befehle alle dem lieben Gott, bitte was ich wider euch
gethan, durch Gottes Willen um Verzeihung und nehme hiemit herzlich
Urlaub.“
„Lieber Herr Schwager Zechentuer, ich nehme hiemit von euch und euerer
Hausfrau, meinen Kindern eurem Vater und sonst allen meniglich
treulich Urlaub, habe ich was euch oder anderen zuwider gethan, bitte
ich durch Gottes Willen um christliche Verzeihung, auch daß ihr euch
die Holzwerkssachen und von dannen herrührenden Rechnungen zu meiner
Hausfrau und Kinder Besten wollet angelegen, auch in allen mein liebes
Weib und Kinder besohlen sein lassen, Gott wird es vergelten, ich muß
sterben, ich muß mich dazu richten, Gott verleihe mir ein gnädiges
und geduldiges, und wie ich ohne Zweifel hoffe und glaube, am jüngsten
Tage mit allen christgläubigen Seelen eine freudenreiche Auferstehung
zum ewigen Leben. Amen. Amen. Amen.“
„Bitteres Scheiden von meinen lieben Weib und Kindern, auch eurer
Hausfrau, Vater und andere meine liebe Herren und Freunde. Gott ist
ein Erkenner aller Menschenherzen, der weiß, ob ich recht oder unrecht
um das Leben gebracht werde, freundlicher lieber Herr Schwager
Zehentner, mir, dann dem Stefan Guthundt und Hansen Keil ist gestern
Abends, jeden absonderlich, daß wir morgen früh mit dem Schwert ohne
sonderlich Haltung einiges Rechts in der Stille und Geheimniß
hingerichtet werden, verlesen worden. Ach Herr Gott verleihe uns
Geduld, ein seliges Ende und das ewige Leben. Amen. Behüthe Gott
meniglich vor solcher Gefahr, das ist der Lohn meines schier
40jährigen vielmehr bei Tag und Nacht ausgestandenen Dienst, Gott sei
es geklagt, also beschlossen, die Zeit meines Lebens ist kurz, bin ich
guter Hoffnung, es werde mir Niemand mit Grund nichts Unehrbares oder
Unredliches nachreden können, wollet mich defendiren, noch einmal
durch Gottes Willen bittend für mein liebes Weib und Kinder werdet die
Belohnung bei Gott finden. Actum 7. November, bis auf welche Zeit ich
19 Wochen in großen Banden und Bekümmerniß gefangen gewesen und 2 Uhr
Nachmittags ist meine letzte Schrift, will sterben wie ein frommer
Christ, es kann oder mag nich anders sein. Nehmet von mir meniglich
Urlaub, wider wenn ich gethan, bittet, daß mir dieselben verzeihen,
ich verzeihe auch meniglich hier im Leben und nach meinem Tode.“
Das Ungeheuerliche geschah, der greise Pfleger Kaspar Vogel ward in
aller Stille durch das Schwert hingerichtet. Sein Geständnis, den Bauern
eine demütige Bittschrift um Steuernachlaß angeraten zu haben, ward von
den Kommissären schon als crimen angesehen, das sich todeswürdig erwies,
da erhärtet wurde, daß der Ratschlag Vogels gelautet habe, es solle das
Gericht Zell zugleich mit anderen Gerichtssprengeln zum Landesfürsten
supplizieren.
Dieses auf so schwachen Füßen stehende Urteil fand die landesherrliche
Bestätigung. Wolf Dietrich wollte der Steuer-Rebellion im Gebirge ein
gewaltsam rasches Ende bereiten und ein Exempel statuieren, das die
Gemüter für immer im Bann halten solle.
Die blutige Bestrafung des Aufstandes rief Entrüstung und Wut hervor,
zugleich aber auch Furcht vor dem unbeugsamen Fürsten, es ward im ganzen
Lande still.
Die Steuergewaltigen hatten den Sieg erzwungen und konnten nach Willkür
einschätzen; die Furcht vor blutiger Strafe schüchterte gründlich ein.
Wie von der Hofkammer eingeschätzt, die Steuern dekretiert wurden, zeigt
die bittere Bemerkung des Chronisten Steinhauser: „Man hat auch keinem
nichts mehr abgeschrieben, wenn er schon vermeldet hat, daß er ärmer
sei worden; aber wenn er reicher worden ist, so hat er solches allweg in
der Steuerzeit anzeigen müssen, hat er anders gewollt, daß seine
Verlassenschaft seinen Erben nach seinem Absterben bleibe. Denn man hat
nach eines Abwerben alsbald (sein Haus) gesperrt und inventirt und das
allerschlechteste und geringste geschätzt und in einen Anschlag und
Hauptsumma gebracht, welche fast viel gemacht hat.“