zusammenhing und bei ihren Gebeinen errichtet worden war, so mußten
naturgemäß bei der Verlegung des Stiftskapitels nach Nideggen auch
Christinas Gebeine dorthin übertragen werden. In der Tat wurden
dieselben noch vier Tage vor Ausfertigung der Verlegungsurkunde
von Stommeln in die neuerbaute Stiftskirche nach Nideggen gebracht.
Die Uebertragung geschah nämlich am 1. Mai 1342, dem Feste der hh.
Apostel Philippus und Jakobus, „bei prachtvollem Wetter“. Da die
Bewohner Stommelns, die bis heute die Grabstätte Christinas neben dem
Glockenturme in hohen Ehren halten, die Uebertragung ihrer Gebeine
nach Nideggen nur ungern sehen konnten und Unruhe und Widerstand
zu befürchten war, deshalb wohl hat man die förmliche Verlegung des
Stiftskapitels nicht abgewartet, sondern vorher, in unvermuteter Weise,
die Uebertragung der Gebeine vorgenommen.
Sie wurden in der neuen Stiftskirche anfänglich in einem Tiefgrabe
beigesetzt, weil Christinas Heiligsprechung, wie Johann Gilemanns
in seinem Novale Sanctorum berichtet, beim Papste wohl beantragt
worden, aber noch nicht erfolgt war. Jedenfalls war es Erzbischof
Walram von Jülich, der wohl in Verbindung mit seinem Bruder, dem
Markgrafen Wilhelm von Jülich, die Heiligsprechung Christinas beantragt
hat. Walram starb jedoch im Jahre 1349 und infolge der Ungunst der
Zeitverhältnisse kam die Sache ins Stocken. Die Verehrung Christinas
jedoch kam deshalb nicht in Verfall, sondern hob sich mit Wissen und
unter stillschweigender Billigung der kirchlichen Behörde immer mehr,
zumal auch in Nideggen ihr Grab durch wunderbare Heilungen verherrlicht
wurde.
In dem vom Jülicher Markgrafen an den Erzbischof Walram gestellten
Antrag auf Weihe der Stiftskirche in Nideggen, den der Erzbischof
in allen Punkten bestätigte, heißt es, die neue Stiftskirche solle
zwar dem h. Apostel und Evangelisten Johannes geweiht werden, allein
es sei deshalb doch nicht beabsichtigt, daß die Patrone der Kirche
von Stommeln -- diese war dem h. Bischof Martinus geweiht -- und
sonstige Heilige, die dort entweder kraft der Satzung oder nach
Brauch verehrt worden seien, künftighin in Nideggen nicht mehr in der
früheren Weise sollten verehrt werden. Diese nach Lage der Sache --
da das Heiligsprechungsverfahren Christinas noch in der Schwebe war
-- vorsichtig gefaßte Stelle, kann sich nur auf die selige Christina
beziehen.
Wie sehr ihr Grab in der Stiftskirche zu Nideggen verehrt wurde,
geht daraus hervor, daß diese nicht nach ihrem Patron, dem h.
Apostel und Evangelisten Johannes benannt wurde, sondern gemeinhin
=Sankt-Christinen-Kirche= heißt. So nennt sie z. B. Herzog Gerhard
von Jülich in der am Karfreitag des Jahres 1445 erlassenen Satzung des
St.-Hubertus-Ordens, den er zum Andenken an den von ihm am Hubertustage
des Jahres 1444 bei Linnich über Arnold von Egmont errungenen Sieg auf
dem Schlachtfelde selbst gestiftet hatte. Dieser Orden, der jetzt der
vornehmste Orden des bayerischen Königshauses ist, und dem auch damals
nur die edelsten Herren und ersten Fürsten Deutschlands angehörten,
hatte seinen Sitz in der Christinenkirche zu Nideggen. In § 3 der
Ordenssatzung heißt es, daß ein Ordensritter, wenn er aus irgend einem
Grunde in Gegnerschaft zum Herzoge von Jülich treten müsse, gehalten
sei, vorher die „Ordenskette“ nach Nideggen zur Kirche =der seligen
Christina=, die der Hauptsitz des Ordens sei, zurückzusenden. Und in §
15 wird bestimmt, daß, wenn ein Ordensritter gestorben sei, die Erben
und Verwandten die Ordensabzeichen allsogleich nach Nideggen zur Kirche
=der heiligen Christina= zurückschicken sollen.[54]
[54] _„Tenetur ... torquem ordinis tesseram remittere Nideccam ad
Divae Christinae templum, in quo ordinis sedes primaria“. --
„Haeredes et Cognati torquem et ordinis signum protinus Nideccam
ad Sanctae Christinae templum ... remittunto“. Brosii Annales
Juliae. Coloniae 1731. II, 57._ Oidtmann, die Hubertusschlacht
bei Linnich. Jülich 1909. 67 und 69.
In ihrem am 6. Februar 1496 vor dem Cölner Offizial durch Notar Hermann
Birrick von Orsoy beglaubigten Testamente bestimmte die Gräfin zu
Virneburg, geb. Maria von Croy, sie wolle nach ihrem Tode begraben
werden „zo Nydecken in der understhen Kirchen zu =sent Christynnen=
by unseren jonckeren van Blanckenheym seliger“. Dann stiftet sie noch
verschiedene Wochenmessen, die „in derselver kirchen Nydecken zo „=sent
Christinen=“ sollten gelesen werden“.[55]
[55] Staatsarchiv zu Düsseldorf. Stift Jülich Nr. 92. Die Stiftskirche
heißt die unterste Kirche zu Nideggen im Gegensatz zu der höher
gelegenen Pfarrkirche.
In der Stiftskirche zu Nideggen wurde gegen das Jahr 1500 für
die Gebeine der seligen Christina ein recht geschmackvolles, aus
Schmiedeeisen gearbeitetes, erhabenes Grabmal errichtet, dessen Abbild
aus dem Werk der Bollandisten wir (Abbildung 11) beifügen.
Der auf der Höhe des Denkmals thronende hölzerne Reliquienschrein
zeigte an den beiden Schmalseiten das in flacher Schnitzerei aus
Eichenholz gearbeitete Bild Christinas mit dem Drachen unter den Füßen
und dem Buche in der Hand. Am Giebel der rechten Langseite befand sich
das Bild des h. Apostels und Evangelisten Johannes, ihm gegenüber an
der linken Langseite das Bild des h. Bischofs Martinus. Bei einem
Gewölbeeinsturz wurde im Jahr 1783 das zierliche Denkmal zerstört.
Eines der beiden Bilder Christinas ist jedoch erhalten geblieben und
ist gegenwärtig an der Seitenwand der Christinakapelle der Jülicher
Pfarrkirche angebracht (Abbildung 12).
Der im Renaissancestil gehaltene, aus schwarzem Marmor gearbeitete
Sarkophag, für den der gotische Eisenaufbau nur die Umrahmung und
Bekrönung bildete, ist jünger als dieser, hat jedoch schon in Nideggen
Christinas Gebeine umschlossen, wie er es annoch zu Jülich tut.
Denn der Marmor, aus dem er angefertigt ist, stammt aus der Umgegend
von Nideggen. In der Jülicher Fehde, auch Geldrischer Erbfolgekrieg
genannt, wurde Schloß und Stadt Nideggen von den Truppen Kaiser Karls
V. im Jahre 1542 fast gänzlich zerstört. Auch die Stiftskirche wurde
stark beschädigt. Die herzogliche Residenz wurde nach Jülich verlegt
und in dessen Nähe das Waldschloß Hambach prächtig wiederaufgebaut.
Nideggen verfiel und die Stiftskirche begann zu veröden. Nach dem
Willen des Herzogs sollte das Stift dem Hofe nach Jülich folgen, und
deshalb beantragte Herzog Wilhelm beim päpstlichen Nuntius Sebastian
Pighino dessen Verlegung in die Pfarrkirche zu Jülich. Dem Ersuchen
wurde durch Urkunde vom 15. November 1550 entsprochen. Die Stadt
Nideggen aber sträubte sich gegen die Verlegung des Stiftes. Auch lag
in Jülich, in Folge des großen Brandes vom Jahre 1547, noch alles im
Argen, und so blieb das Stift noch achtzehn Jahre lang in Nideggen.
Erst am 1. Oktober 1569 siedelte es hinüber nach Jülich in die dortige
der allerseligsten Jungfrau geweihte Pfarrkirche und führte von nun
an den Titel „Liebfrauenstift“. Christinas Gebeine konnten aber von
den Stiftsherren nicht nach Jülich mitgenommen werden. Der Widerstand
der Bewohner Nideggens war zu groß. Sie blieben vielmehr, wie der
Notar Christian Hammechers von Nideggen in einer vom 6. März 1578
datierten Nachschrift zum ersten Buch der Jülicher Handschrift mit
Dank gegen Gott bezeugt, noch eine Reihe von Jahren in der Kirche zu
Nideggen. In dieser mußte auch noch an allen Sonn- und Feiertagen von
seiten des nunmehrigen Jülicher Stiftes eine h. Messe gehalten werden.
Jedoch verfiel die Kirche immer mehr. Durch List wußten die Jülicher
Stiftsherren schließlich Christinas Gebeine von Nideggen nach Jülich zu
schaffen.
Es war am 22. Juni 1586, als an einem Nachmittage nach der Vesper ein
Mann, der auf alle an ihn gestellten Fragen keine Antwort gab, mit
einem Wagen vor der Pfarrkirche zu Jülich anlangte, dort den Schrein
mit den Gebeinen der seligen Christina absetzte und dann spurlos
verschwand. Der Mann wird von den Jülicher Stiftsherren gedungen
gewesen sein. Zur Nachtzeit wird er den Reliquienschrein in Nideggen
aufgeladen haben und konnte so um die Zeit, als die Stiftsherren aus
der Vesper nach Hause gingen, in Jülich ankommen. Natürlich mußte er
spurlos verschwinden, um Weiterungen vonseiten Nideggens zu verhüten.
Von der Anwesenheit der Gebeine Christinas in Nideggen geben noch heute
zwei Ortsbenennungen Kunde, das =Christinentälchen= am obern Abhange
des Jungholzes und das ebendaselbst befindliche „=Christinenpützchen=“.
Hier sollen nach Aschenbroich Christinas Gebeine in Kriegszeiten
versteckt gewesen sein, um sie vor Verunglimpfungen seitens der Krieger
zu schützen.
Die Stiftskirche in Nideggen wurde im dreißigjährigen Kriege vollends
zur Ruine. Später bauten dort die Minoriten ein kleines Kirchlein
mit Kloster, das bis zur Franzosenzeit bestand. Im Hofraum des
Privatgebäudes, das an die Stelle des Klosters getreten ist, sind
die Grundmauern des Langhauses der ehemaligen Stiftskirche noch zu
erkennen. Auch sind im Garten die Untermauern des Chores in der Höhe
von 2-3 Meter noch vorhanden.
Die Marianische Kongregation für Jungfrauen zu Nideggen erwählte die
selige Christina letzthin zu ihrer besonderen Schutzpatronin, und eine
Reliquie aus den Gebeinen der Seligen wurde von Jülich bei Gelegenheit
der Seligsprechungsfeier nach Nideggen übertragen.
Das Stiftskapitel in Jülich bestand bis zum Anfang des 19.
Jahrhunderts, wo es gleich den übrigen Stiften von der französischen
Fremdherrschaft aufgelöst und die Stiftskirche wieder einfache
Pfarrkirche wurde.
Der 22. Juni wurde alljährlich in der Stiftskirche zu Jülich als
Tag der Uebertragung der Gebeine der seligen Christina mit erhöhter
Festfeier begangen. Das Hauptfest der seligen Christina wird jedoch
von jeher und heute noch am 6. November, ihrem Sterbetage, unter
großem Zulaufe des Volkes gefeiert, das zu ihr in leiblichen und
geistigen Anliegen, besonders bei Lähmungen, Gichtleiden und in
Fieberkrankheiten, seine Zuflucht nimmt und erfahrungsmäßig gnädige
Erhörung findet. Ihr Grab war mit Weihegeschenken aller Art umhangen.
Eine ununterbrochene Reihe von Gebetserhörungen und Heilungen, die
auf Christinas Anrufung an ihrem Grabe erwirkt wurden, findet sich
aufgezeichnet. Das Stiftskapitel traf sogar die Anordnung, daß ein
apostolischer Notar die fast täglich zum Grabe Christinas kommenden
hülfesuchenden Pilger beobachten und die Heilungen protokollieren
solle. Wilhelm Hermann Gabriels hat denn auch in den Jahren 1704-1706
eine ganze Reihe solcher Heilungen in ordnungsmäßigem Verhör vor Zeugen
festgestellt und aufgezeichnet. Auch sonstige, selbst von weltlichen
Behörden aufgenommene Protokolle über solche Heilungen sind in
erheblicher Anzahl vorhanden.
Auch bei den Kartäusern, die bei Jülich am Vogelsang ein Kloster
hatten, und auch im Kloster zu Cöln blühte Christinas Verehrung.
Zeugnis dafür legt ab ein auf Seide noch vor dem Jahre 1639 in der
Cölner Kartause gedrucktes Bild der Seligen, dessen photographische
Nachbildung im verkleinerten Maßstabe wir (Abbildung 4) wiedergeben.
Doch nicht bloß in Jülich bei den Gebeinen Christinas, sondern auch an
ihrer ursprünglichen Grabstätte, auf dem Kirchhofe zu Stommeln neben
dem Glockenturm, geschahen viele Aufsehen erregende Heilungen. In den
letzten Tagen des Januar und den ersten Tagen des Februar des Jahres
1897 nahm Pfarrer Christian Klausmann zu Stommeln vierzig Protokolle
von Heilungen auf, die auf Anrufung der seligen Christina und Besuch
ihrer ehemaligen Grabstätte sich in den vorhergehenden Jahren in
Stommeln zugetragen hatten.
Im Jahre 1896 wurde die ehemalige Grabstätte Christinas zu
Stommeln, die bis dahin Jahrhunderte hindurch durch einen gewölbten,
tumbaähnlichen Ziegelsteinbau kenntlich gemacht war, mit einem schönen,
aus Heilbronner Sandstein in frühgotischem Stile gefertigten Denkmal
geziert, das die gefeierte Selige in Lebensgröße darstellt (Abbildung
8).
Ganz in der Nähe jener Stätte, wo sie in den letzten Jahren ihres
Lebens gewohnt hat und gestorben ist, gegenüber dem großen Kreuzhof
wurde durch Familie Christian Lemper im Jahre 1854 eine Kapelle zu
Ehren der seligen Christina erbaut.
Weil jedoch Christina förmlich weder selig noch heilig gesprochen
worden war, wurde die Zulässigkeit ihrer Verehrung vielfach in Zweifel
gezogen.
Unter Erzbischof Johannes, Kardinal von Geißel, bereits wurde in
Jülich eine Untersuchung über die Verehrung der seligen Christina
angestellt, die damit endigte, daß durch Verfügung des erzbischöflichen
Generalvikariates vom 30. Dezember 1854 das fernere Fortbestehen der
seit unvordenklichen Zeiten in der Pfarrkirche zu Jülich eingeführten
gottesdienstlichen Feier am 6. November jeden Jahres in der bis dahin
üblichen Weise und Ordnung bis zu anderweitiger Verfügung genehmigt
wurde.
Die Pfarrkirche zu Jülich wurde, abgesehen vom Turme, in der zweiten
Hälfte des vorigen Jahrhunderts durch einen Neubau auf der alten
Stelle ersetzt, und durch die Fürsorge des für Christinas Verehrung
eifrig besorgten Oberpfarrers und Dechanten Andreas Esser wurde an
der Epistelseite des Neubaues eine eigene Christinakapelle errichtet,
in deren Mitte das alte Grabmal mit den hh. Gebeinen Aufstellung fand
(Abbildung 13).
In der Karwoche des Jahres 1874 war Erzbischof Paulus Melchers, weil
er sich den sogenannten Kulturkampfgesetzen nicht fügen wollte, ins
Gefängnis am Klingelpütz abgeführt worden, woselbst er sechs Monate
hindurch eingekerkert war. Mit ihm teilte die Haft der Pfarrverwalter
von Stommeln Johann Wilhelm Havermann. Das Studium und die Betrachtung
der Leiden und Prüfungen der Dulderin Christina brachte beiden
schwergeprüften Männern Trost und Kraft.
Aus dem Gefängnisse entlassen, genehmigte Erzbischof Paulus Melchers
unter dem 31. Oktober 1874 die Gottesdienstordnung für die Festfeier
der seligen Christina in der Pfarrkirche zu Stommeln, der er
auch eine Reliquie der Seligen, nämlich einen Armknochen, aus dem
Reliquienschreine in Jülich überwies.
Kein Wunder, daß der Kirchenfürst, als er nach zehnjährigem Exil im
Jahre 1885 mit dem Kardinalshut geschmückt, in der Hauptstadt der
Christenheit seinen Wohnsitz aufgeschlagen hatte, die Sache der seligen
Christina in die Hand nahm.
Am Feste des Namens Jesu 1889 stellte er schriftlichen Antrag beim
Papste auf Bestätigung ihrer unvordenklichen Verehrung und die
Ritenkongregation beauftragte den damaligen Cölner Erzbischof Philippus
Krementz, das ordentliche Prozeßverfahren in dieser Sache einzuleiten.
Weihbischof Hermann Josef Schmitz führte im Namen des Erzbischofs
den kanonischen Prozeß, und unvergeßlich ist der Jubel und die
Begeisterung, mit der er am 16. Februar 1897 in Jülich empfangen wurde,
als er dort mit Postulator, Promotor und Notar zur Inaugenscheinnahme
des Grabes der Seligen und zur Vornahme von Zeugenverhören erschien.
Freilich erhob sich auch, wie das nicht anders zu erwarten war,
Widerspruch, und lebhafte Fehde wurde in den politischen Blättern über
die Zweckmäßigkeit der Einleitung des Prozeßverfahrens geführt. Das
mußte natürlich den Gerichtshof bewegen, das Verfahren mit größter
Sorgfalt und Gründlichkeit zu führen. Das Ergebnis war ein günstiges.
Am 9. September 1897 fällte der Kardinal Erzbischof Philippus Krementz
in feierlicher Gerichtssitzung, die in der erzbischöflichen Hauskapelle
zu Cöln stattfand, nach Anrufung des Namens Christi, Gott allein
vor Augen habend, das Endurteil dahin, es sei als feststehend zu
erachten, daß die ehrwürdige Dienerin Gottes Christina schon vor dem
Jahre 1534 kirchlich verehrt worden sei, und daß diese Verehrung sich
ununterbrochen bis auf den heutigen Tag erhalten habe.
Papst Urban VIII. hat nämlich aufs strengste verboten, jemanden
als Heiligen zu verehren, der nicht vom Papste heilig gesprochen
sei. Dieses Verbot findet jedoch nicht auf diejenigen Diener Gottes
Anwendung, die bereits hundert Jahre vor der Verfügung Urbans VIII.,
nämlich vor dem Jahre 1534, in der Kirche öffentlich als Heilige oder
Selige verehrt worden sind. Bezüglich der seligen Christina wurde nun
der vollgültige Beweis erbracht, daß ihre Verehrung bereits vor dem
Jahre 1534 zu Recht bestand.
Nach langwieriger und sorgfältiger Prüfung hat die Ritenkongregation
in ihrer Sitzung vom 11. August 1908 auf Anstehen des Kardinals
Hieronymus Gotti das Urteil des Cölner Erzbischofs bestätigt, und
am darauffolgenden Tage hat Papst Pius X. die Verehrung der seligen
Christina gutgeheißen.
Nach kirchlichem Rechte gebührt ihr nunmehr der Grad der Verehrung, der
den förmlich selig gesprochenen Dienern Gottes zusteht.
In der neuen Pfarrkirche zu Stommeln wurde der Seitenaltar auf der
Evangelienseite nach ihr benannt und mit ihrem Bilde geschmückt
(Abbildung 9), und am Fuße des Kirchhügels wurde ein stattliches
Krankenhaus (Abbildung 10) erbaut, das am Christinafeste des Jahres
1908 feierlich eingeweiht wurde. Zellitinnen aus der Kupfergasse
in Cöln, deren Orden sich aus dem Beginentum entwickelt hat, mithin
Mitschwestern der seligen Christina, versehen in ihm den Krankendienst.
Auf Antrag des hochseligen Kardinals und Erzbischofs von Cöln Antonius
Fischer wurde durch Dekret der Ritenkongregation vom 18. März 1909 der
Name der seligen Christina in das liturgische Kalendarium der Cölner
Kirche unter dem 6. November eingetragen, die Feier ihres Festes für
den Bereich des Erzbistums Cöln bewilligt und eigene Meßgebete und
Lesungen für die Begehung des Festes genehmigt.
Die Meßgebete lauten in der Uebersetzung wie folgt:
Meßgebet.
O Herr Jesus Christus, der Du Deine geliebte Braut Christina
mit überaus reichen Gnadengaben ausgestattet und sie gegen alle
Nachstellungen des Teufels mit unbesiegbarem Heldenmute ausgerüstet
hast, gib gnädig, daß wir durch ihre gütige Vermittelung alle
Widerwärtigkeit standhaft überwinden, in Deinem Dienste treu bis zum
Tode verharren und so die ewigen Freuden erlangen. Der Du lebst und
regierst.
Stillgebet.
Wir bringen, o Herr, das Opfer Deines Leibes und Blutes dar und
bitten Dich demütig, daß wir durch die Fürbitte der seligsten Jungfrau
Christina Verzeihung aller Sünden erlangen mögen. Der Du lebst u. s. w.
Nach der h. Kommunion.
Laß einströmen, o Herr, in unsere Herzen, den Geist Deiner Gütigkeit
und gib gnädig, daß wir in Nachahmung der Tugendbeispiele Deiner
seligen Jungfrau Christina standhaft im Glauben und glühend in der
Liebe befunden werden. Durch unsern Herrn.
Lied zum Christinafest.
Nach der neuen Melodie: „Maria zu lieben“.
(Kölner Diözesangesangbuch Nr. 177).
1. O sel'ge Christina, wir ehren Dich heut',
Weil Gott Dich erhoben zur himmlischen Freud;
In unserer Heimat hast einst Du gelebt
Und jegliche Tugend zu üben gestrebt.
2. Auf Gott war gerichtet Dein Herz und Dein Sinn,
Dem frommen Gebete gabst gern Du Dich hin;
Dem höllischen Feinde Du so widerstand'st
Und Hülfe und Beistand durch Engel Du fand'st.
3. Du warst mit der Herrin des Himmels vertraut
Und hast gar den göttlichen Heiland geschaut;
Er prägte die Male der Wunden Dir ein,
Du solltest empfinden der Dornenkron' Pein.
4. Gar lieblich und eifrig, nach Jesu Gebot,
Halfst gern Du dem Nächsten in Krankheit und Not;
Des Fegfeuers Seelen in Qualen und Leid
Hast durch Dein Büßen und Beten befreit.
5. Und gleich Deinem Heiland, in Armut und Not
Dein Leben Du schlossest durch heiligen Tod;
Du gingest in die Ruhe der Seligen ein,
Und stets wird im Segen Dein Andenken sein.
6. Gar mancher, der bittend an Dich sich gewandt,
Erhörung und Gnade bei Gott durch Dich fand;
Denn er, der im Schwachen sich machtvoll bewährt,
Noch jetzt seiner Dienerin Bitten erhört.
7. Wir fleh'n, da die Kirche als Sel'ge Dich ehrt,
Und um Deine Fürsprach' zu bitten uns lehrt:
Hilf uns Christina in jeglicher Not,
Zumal wenn uns nahet der bittere Tod.
Personen- und Ortsverzeichnis.
Aachen 3, 11, 146, 147.
Aarhus 101, 105, 108.
Absalon, Dominikanerprovinzial 50.
Adolf, Graf von Berg 155, 156, 157.
Adolf, Graf von Nassau 155, 156.
Adolf, Scholar in Cöln 30, 92.
Aerschot 144.
Albert der Große 4, 12.
Albigenser 10.
Aldebrandino, Dominikaner aus Rom 29, 59, 60, 61, 62, 64, 67,
79, 80, 102.
Aleidis, Begine in Stommeln 32, 33, 40, 115.
Aleidis, die Blinde, Begine in Stommeln 19, 32, 52, 54, 89, 109.
Alfradis, vornehme Frau bei Stommeln 40.
Alsen 118.
Andernach 29.
Andreas, reicher Schwede 131.
Andreas von Esch, Dominikaner 98.
Andreasstift zu Cöln 12, 17, 164.
Antwerpen 154.
Apostoliker, Sekte 10.
Arnold von Egmond 166.
Arnold von Looz 155.
Arnold von Xanten, Dominikanerprior 29, 83.
Aschenbroich, Martin, Schriftsteller 168.
Augustinus, Dominikanerprovinzial 113.
Balduin von Flandern, Dominikaner 29, 59.
Bartholomäus, Apostel 17 21, 156.
Beatrix, Frau zu Stommeln 5.
Bedburg 57, 92.
Beginen 8, 9.
Beginen zu Stommeln 19, 32, 91.
Benigna, Begine in Stommeln 32, 116.
Berg, Grafschaft 155, 157.
Bergheim, an der Erft 2.
Berlich, Straße in Stommeln 160.
Bertold, Dominikanerprior 130, 132, 133.
Birrick, Hermann, Notar 167.
Blankenheim 167.
Böhmen 29.
Bonefant, Wilhelm, Dominikaner 87.
Bordeaux 154.
Brabant 155.
Brandenbergertor zu Nideggen 164.
Brauweiler 2, 30, 67, 68, 76, 94, 105, 106, 108, 155.
Brühl 3
Bruno h., Erzbischof von Cöln 4.
Brusohaus 6.
Bruso, Heinrich 5, 109.
Burg an der Wupper 156.
Calcar 163.
Caster 164.
Cäcilia h. 57.
Cäcilienstift in Cöln 4, 5, 30, 31, 164, 165.
Christina h., Martyrin 5.
Christina, Dominikanerin in Schweden 130.
Christina, Stiftsdame an St. Ursula in Cöln 32.
Christina, Dienstmagd des Bruders Christinas zu Cöln 149.
Christinenaltar zu Stommeln 172.
Christinengrab zu Stommeln 170.
Christinenkapelle zu Jülich 171.
Christinenkap. z. Stommeln 160, 170.
Christinenkirche zu Nideggen 168.
Christinenpützchen bei Nideggen 168.
Christinentälchen bei Nideggen 168.
Cleve V, 162, 155, 163.
Coblenz 106.
Cöln 2, 4, 11, 31, 113, 116, 118, 125, 133, 139,
140, 147, 148, 149, 155.
Cölner Dom 2, 126.
Creuzburg 105.
Croy von, Maria, Gräfin zu Birneburg 167.
Dazien, Provinz des Dominikanerordens 27, 131.
Dietrich IX., Graf von Cleve V, 155, 162, 163, 165.
Dietrich von Moers 155.
Dionysius, Pseudo- 50.
Dominikanerinnen 130.
Dominikanerkirche zu Cöln 12.
Dominikaner- oder Predigerorden 11, 132.
Düren 11.
Düsseldorf 118, 163.
Eberhard, Graf von der Mark 155.
Egmond 166.
Eifel 5.
Elisabeth, Mutter Johannes des Täufers 49.
Engelbert II. von Falkenburg, Erzb. von Cöln 3, 30, 105.
Engelbert III., Graf von der Mark, Erzb. von Cöln 10.
Engelbert, Stiftsherr an St. Cäcilien zu Cöln 30.
Engilradis, Begine in Stommeln 33, 89.
Esch bei Cöln 98.
Eschgasse zu Stommeln 5.
Essen 55.
Esser, Andreas, Dechant zu Jülich 170.
Falkenburg 155.
Fischer, Antonius, Kardinal und Erzb. von Cöln 172.
Flandern 29.
Falkwin, Dominikaner 5, 29, 114, 116, 118, 124, 134, 154.
Franz h., von Assisi 54.
Franziskanerorden 11.
Frechen 3.
Friesland 145.
Gabriels, Wilhelm Hermann, Apost. Notar in Jülich 169.
Galgenberg bei Stommeln 159.
Geldern 155, 156, 157.
Geißel von, Johannes, Kardinal und Erzb. von Cöln 170.
Gerhard, Dominikaner, Bruder der sel. Christina 6, 133
(Siehe auch Sigwin).
Gerhard vom Greif, Dominikaner 15, 28, 30, 45, 52, 53, 57, 58, 70, 71,
90, 95, 97, 106, 115, 120.
Gerhard, Herzog von Jülich 166.
Gerhard, Sohn des Vogtes von Stommeln 116.
Gertrud, Schwester der sel. Christina 6, 87.
Gertrud, Schwester des Pfarrers Johannes von Stommeln 33, 45, 54, 68,
70, 72, 92, 99, 109.
Gertrud, Stiftsdame an St. Ursula zu Cöln 32.
Geva, Gräfin von Virneburg, Aebtissin des Cäcilienstiftes zu Cöln
31, 59, 81, 83.
Gielemanns, Johann 165.
Gohrbroich 145, 153.
Görres von, Josef 55.
Gotenburg V.
Gotfrid, Dominikaner 29, 87.
Gotfrid, Prior der Benediktinerabtei Brauweiler 30, 67.
Gotfrid, Stiftsdechant zu Stommeln 164.
Göthe 24.
Gotland 26, 27, 29, 118, 128, 130, 131, 154.
Gotti, Hieronymus, Kardinal zu Rom 172.
Gregor IX., Papst, 10.
Greif zum, Haus in Cöln, 29.
Greven Dr., Josef, Kaplan in Düsseldorf, 11.
Grimlinghausen 30.
Hadewig, Schwester des Pfarrers Johannes von Stommeln, 33, 65.
Hambach bei Jülich 167.
Hammechers, Christian, Notar in Nideggen, 168.
Havelbrech 29, 67, 70, 79, 83.
Havermann, Johann Wilhelm, Pfarrverwalter zu Stommeln, 171.
Heinrich von Bedburg, Dominikaner, 57, 92.
Heinrich, Bruder der sel. Christina, 6, 149, 150.
Heinrich, Graf von Luxemburg, 155, 156.
Heinrich, Magister vom Stifte der hh. Jungfrauen in Cöln, 30.