Und so wäre denn 1) in unseren Jahrbüchern des Fortschrittes der Kunst

an unserer Schule, als Hauptbestandtheile und als Epoche machend,

niederzulegen die encyklopädischen Ansichten jedes unserer Lehrer von

seinem Fache; kurz, versteht sich, und im Grossen und Ganzen. Sollte

ihm, wie dies also zu erwarten, diese klare und ewig dauernde

Rechenschaft auch nicht während der Ausübung seines Lehramtes angemuthet

werden können, so kann sie dennoch nach dem Austritte ihm nicht füglich

erlassen werden, und hat er darauf schon während der Ausübung zu

rechnen.

2) Da unsere Schüler auch Bücher lesen sollen, und wir ihnen überhaupt

nichts zu sagen gedenken, was ebenso gut im Buche steht, so gehört zu

jener encyklopädischen Rechenschaft eines Lehrers allerdings auch die

Angabe, welche Lectüre er vorschreibe. Diese Lectüre mag für den Anfang

in schon vorhandenen Büchern bestehen, und es wird in diesem Falle genug

seyn, diese zu citiren.

Späterhin aber werden wir, theils um die allenfalls veraltete äussere

Form anzufrischen, theils aber und vorzüglich, wegen des durch den

Fortschritt der Kunst ganz veränderten Ausgangspunctes der von uns

wirklich zu ^treibenden^ Kunst, Lesebücher für unsere Zöglinge (ein

^corpus^ jedes einzelnen Faches, wie es bisher nur ein ^corpus juris^

gab) eigens drucken lassen müssen. In Absicht des ersten -- des

Auffrischens -- wird zu beachten seyn, dass dies nicht von dem Ermessen

des Einzelnen abhängen könne, sondern mehrere die Tüchtigkeit eines

Einzelnen für diesen Behuf anerkennen müssen, indem nicht in jedem der

gesammte lebendige Zeitgeist sich ausspricht, und mancher versucht wird,

seinen individuellen Geist für jenen zu halten. In Absicht des zweiten

haben wir, sowie im Lehren, den Grundsatz, nicht zu sagen, was schon

gedruckt ist, im Schreiben den, nicht zum zweitenmale drucken zu lassen,

was einmal gedruckt ist. -- Wird einmal das Bedürfniss solcher eigenen

Lesebücher eintreten, so werden uns die Mittel nicht abgehen, demselben

abzuhelfen, und können wir recht füglich von denen, die bei uns Meister

oder Doctor zu werden verlangen, dergleichen Probestücke begehren.

Wir erhielten an jenen encyklopädischen Rechenschaften, von denen jede

künftige die vorhergegangene entweder ^formaliter^, durch Klarheit und

Leichtigkeit, oder ^materialiter^, durch weitere Umfassung des Stoffes,

übertreffen müsste, -- oder sie könnte nicht aufgenommen werden, und

dies wäre ein Beweis, dass die Kunst dermalen bei uns stille stände --

eine ^fortgehende und eng zusammenhängende Reihe^ von Fortschritten in

der Wissenschaft, welche der Nachwelt, die einen beträchtlichen Theil

derselben übersehen, und vielleicht das ^Gesetz^ dieses Fortschrittes

entdecken könnte, wiederum als Mittel weit höherer Fortschritte dienen

könnte. Wir erhielten an dem, mit jener und ihrem Gesetze gemäss

fortschreitenden ^Lesebuche^, das nicht gerade in den Context jener

Jahrbücher eingewoben seyn müsste, sondern selbstständig existiren

könnte, ein äusserliches Document und einen Exponenten der Jahrbücher.

Dieses Lesebuch würde, sowie es von einer Seite durch Steigerung der

Gesichtspuncte anwüchse, von der anderen durch Auswerfung des sattsam

bearbeiteten Stoffes abnehmen. Wir machen dies deutlich an demselben

Beispiele der Geschichte. Wenn man durch Erfassung etwa des angegebenen

Standpunctes für diese -- die Geschichte -- vielleicht auch den Zweck

aufgeben wird, in derselben ^Psychologie^ oder ^Staatswissenschaft^ zu

lernen -- Zwecke, die man leicht für Vorspiegelungen halten dürfte, um

dem Philosophen gegenüber sich aus der Verlegenheit zu ziehen, einen

Zweck ihres Studiums deutlich anzugeben, -- begreifend, dass man diese

Zwecke weit wohlfeileren Kaufes mit der Philosophie erreichen könne;

dass aber die Regierungs^kunst^, die durchaus etwas Anderes ist, denn

die durch Philosophiren zu schöpfende Regierungs^wissenschaft^, eine

leichte und sich von selbst findende Zugabe des rechten Studiums der

Geschichte sey: -- wenn man, sage ich, diese Zwecke aufgeben wird,

alsdann wird man einer Menge Untersuchungen, die nur dem psychologischen

oder politischen Zwecke unter die Arme greifen sollen, sich gern

überheben. -- (So lange es, um über die Aechtheit eines gewissen

Documents urtheilen zu können, auf die Untersuchung, welchen Zuschnitt

der Bart eines gewissen Kaisers gehabt habe, ankommt, muss man in alle

Wege diese Untersuchung gründlich treiben. Sollte aber durch einstige

Vollendung dieser Untersuchung die Aechtheit oder Unächtheit des

Documents, gemeingültig für alle künftige Zeit, ausgemittelt seyn, so

mag man nun den Bart immer fahren lassen; ja dieses um so mehr, wenn

sogar an der Aechtheit oder Unächtheit des Documents selber uns nichts

mehr liegen sollte, indem, was dadurch entschieden werden soll, indess

anderwärtsher entschieden worden. Freilich müsste man zu diesem Behufe

auch darüber mit sich einig seyn, dass es in allen Fächern Gewissheit

und eine feste, unwidersprechliche Beweisführung gebe, und nicht etwa

gerade in das blinde Herumtappen, und in die Wiederholung desselben

Kreislaufes durch jegliche Generation, die Perfectibilität des

Menschengeschlechtes setzen.)

So, wenn nun jemand durchaus kein anderes Mittel hat, um über den Werth

einer gewissen Meinung zu entscheiden, ausser daraus, dass sie die

Meinung eines gewissen alten Philosophen gewesen, dabei aber doch noch

immer Zweifel hegt, ob dieselbe nicht vielmehr die Folge der

Gesundheitsbeschaffenheit dieses Philosophen, als seiner Speculation

gewesen: so ist diesem die Frage über die Hypochondrie oder

Nichthypochondrie des Mannes allerdings höchst bedeutend; wer aber auf

anderem Wege über den in Frage gestellten Werth Bescheid hätte, der

könnte jenen Philosophen sammt seinem Gesundheitszustande ruhig an

seinen Ort gestellt seyn lassen.

§. 63.

Neben diesem ersten und wesentlichen Theile der Jahrbücher, den

encyklopädischen Rechenschaften der Lehrer, giebt es noch einen zweiten,

zum ersten nothwendig gehörenden Theil, die Ausarbeitungen der Schüler.

Denn es soll ja nicht bloss die Kunst der gesammten Schule in

Bearbeitung des wissenschaftlichen Stoffes, es soll auch die besondere

Kunst der Lehrer gezeigt werden, selber Künstler aus dem ihnen gegebenen

Stoffe der Zöglinge zu bilden, und, so Gott will, der Fortgang auch

dieser Kunst. Ueber die Lehrmethode derselben wird schon ihre

encyklopädische Rechenschaft, auch ohne ausdrückliches Vermelden, die

nöthige Auskunft geben. Ueber so viele andere, in Worten auch nicht

füglich zu beschreibende Kunstmittel mögen sie schweigen, und dieselben

eben üben; aber ihr ^Werk^, den Künstler, der aus ihren Händen

hervorgeht, mögen sie vorzeigen.

Im Anfange zwar, und in den ersten Jahren werden wir noch nichts dieser

Art vorzuweisen haben; einen sicheren Anfang aber müssen dennoch auch

die Jahrbücher sich setzen, indem es ausserdem wohl immer bei dem

Versprechen bleiben könnte. Dieser Anfang könnte erscheinen zu Anfang

des zweiten Lehrjahres, und er müsste enthalten: 1) die encyklopädischen

Ansichten der angestellten Lehrer jedes Faches, die sie ja ohne Zweifel

bei der Vorbereitung auf dieses ihnen grossentheils neue Collegium

schriftlich entworfen, und während des mündlichen Vortrages und der mit

den Lehrlingen angestellten Uebungen verbessert haben werden. 2) Die

Probeaufsätze der Studirenden, welche gebilligt, und deren Verfassern

die Befugniss, das Regulat nachzusuchen, gegeben worden. Sollte das

Letztere zu weitläufig ausfallen, so könnten aus den gelungenen nur die

gelungensten ausgewählt, der anderen aber nur im allgemeinen mit dem

gebührenden Lobe gedacht werden.

(Der zweite Punct wäre zugleich die den Lehrern, die das Regulat zuerst

besetzen, allerdings nicht zu erlassende öffentliche Rechenschaft, dass

sie hierbei nach festen Grundsätzen und keinesweges willkürlich

verfahren; ingleichen die Weisung an Studirende und deren Eltern, was

bei künftigem Anspruche auf dasselbe Regulat von ihnen ^wenigstens^

gefordert werden würde. Wenigstens; denn es könnte so kommen, dass das

erstemal, um denn doch überhaupt ein an Personal nicht gar zu schwaches

Regulat einzusetzen, nach ein wenig milderen Grundsätzen verfahren

werden müsste, denn späterhin.)

Aus denselben Bestandtheilen, Nachträgen der Lehrer zu ihren

encyklopädischen Ansichten, und Probeaufsätzen neuer Candidaten des

Regulats würden die Jahrbücher auch zu Anfange des dritten, vierten etc.

Lehrjahres bestehen, so lange bis wir Aufsätze von solchen, die bei uns

das Meisterthum erhalten hätten, mittheilen und so die Aufsätze der

Schüler ungedruckt lassen könnten. Erst mit diesen ginge die eigentliche

Rechenschaftsablegung des Lehrers über seine Lehrkunst an.

Hier auch hebt die eigentliche Rechenschaft der gesammten Kunstschule

über den Fortschritt des Lehrtalentes und der Künstlerbildung an ihr an.

Werden, noch abgerechnet die Steigerung des Begriffes selbst (wovon in

§. ^praeced.^), in der ^Form^ die Aufsätze der künftigen Meister klarer,

gewandter, freier, leichter, denn die der früheren, so steigt die Kunst;

das Gegentheil davon wäre ein Beweis, dass sie wenigstens in dieser

Rücksicht fiele, und die gesammte Akademie hätte zusammenzutreten und

Anstalten zu treffen, ^ne detrimenti quid capiat respublica^.

Schon in den anderen mit den Lehrlingen anzustellenden Uebungen, recht

eigentlich aber, und auch andern sichtbar in diesen Jahrbüchern, kann

ein Lehrer sehen, ob ein anderes, jugendlicheres und gewandteres

Lehrertalent neben ihm aufkomme, und er hat sodann ohne Säumen

auszutreten, und diesem seinen Lehrstuhl zu überlassen. Der eigentliche

Vater dieses Studiums, und der fortdauernde Berather und Warner in

demselben bleibt er immerfort.

Der hier entworfene Begriff solcher Jahrbücher wäre dem ersten

anhebenden Theile derselben in einer, das grosse Publicum befriedigenden

Deutlichkeit voranzusetzen, und hätten wir in dieser Einleitung uns auf

alle hier aufgestellten Grundsätze für uns und unsere Nachkommen, vor

Welt und Nachwelt, auf ewig zu verpflichten.

§. 64.

Betreffend den Fortgang insbesondere des Stoffbuches durch uns, geht

dieser, wie sich versteht, auch bei uns, sowie in der übrigen Welt,

seinen Weg fort. Es wäre hierbei nur folgendes anzumerken. Zuvörderst

ist wohl von keinem unserer Akademiker zu erwarten, dass er, entweder um

das Daseyn seiner Person kund zu thun, oder um an den Ehrensold irgend

eines schlecht unterrichteten Buchhändlers zu kommen, Geschriebenes

schreibe, und compilirend aus zehn Büchern ein eilftes mache, und hätte,

falls dergleichen doch einem beikäme, die gesammte Akademie die

gemeinschaftliche Ehre zu retten, und die Schmach des Einzelnen von sich

abzuwehren. Sodann: dergleichen Vermehrungen des Stoffbuches von Seiten

unserer Akademiker müssten zunächst auf das gegenwärtige Bedürfniss

unserer Kunstschule gehen und bestimmt seyn, diesem abzuhelfen; und es

wäre den Arbeiten von dieser Beziehung der Vorzug vor anderen zu geben.

Im Falle eines solchen Bedürfnisses könnten wir auch Auswärtige zur

Mithülfe durch Aussetzung eines ^Preises^ auffordern; der Akademiker

selbst ist für den Preis zu hoch; dem Bedürfnisse der Familie

abzuhelfen, wenn er kann, ist ihm ohnedies Pflicht wie Freude, und sind

die vom Rathe der Alten recht eigentlich für dieses Geschäft, auch in

Absicht des Buchwesens, eingesetzt.

Einen Theil des fortschreitenden Stoffbuches jedoch müssen wir als ein

nothwendiges Glied in unseren Plan aufnehmen, und die regelmässige

Fortsetzung desselben organisiren; ich meine die Niederlegung der an

unserer Akademie gemachten neuen Entdeckungen für Geschichte und

Naturwissenschaft, zu welcher letzteren auch das in der ärztlichen

Praxis Entdeckte, das einen wissenschaftlichen Aufschluss über die Natur

verspricht, gehört, und wir deswegen auch, ohnerachtet wir die ärztliche

Praxis ganz von uns auszuschliessen gedenken, für diesen letzteren Behuf

einen, oder etliche Männer unter unseren Akademikern haben müssen. Es

ist unsere Pflicht sowohl, als unser Vortheil, dass diese Entdeckungen,

sobald sie zu einer bestimmten schriftlichen Relation haltbar genug

geworden, nicht innerhalb unserer Gesellschaft bleiben, sondern auch das

auswärtige Publicum, das uns ja auch diesen neuen Stoff bearbeiten

helfen soll, Kunde davon erhalte. Es müssten drum angelegt werden

^Jahrbücher der Wissenschaftlichen Entdeckungen an unserer Akademie^. Ob

der Stoff so reich ausfalle, dass er einer selbstständigen periodischen

Schrift bedürfe, oder ob diese Jahrbücher mit dem tiefer unten zu

erwähnenden Werke, der Bibliothek der Akademie, vereinigt werden

sollten, mag entschieden werden, wenn es an die wirkliche Ausführung

geht. So viel ist klar, dass wir kein Bändchen der Fortsetzung solcher

Jahrbücher liefern können, wenn wir innerhalb der Zeit nichts Neues

entdeckt haben, dass sie somit keinesweges bestimmte Termine ihrer

Erscheinung halten können.

§. 65.

Noch ein Hauptgegenstand der Beachtung unserer Akademie ist die

Benutzung des ausserhalb unser, und anderwärts fortschreitenden

^Stoff^-, sowie auch ^Kunstbuches^; und die Nutzbarmachung desselben für

diejenigen unserer Mitglieder, die wegen anderer Geschäfte nicht Zeit

haben aufs blosse Gerathewohl zu lesen (die ausübenden Lehrer und

Studirenden), von denjenigen aus uns, die diese Zeit haben (dem Rathe

der Alten).

Es ist dazu erforderlich zuvörderst, dass man diesen Fortschritt, d. h.

die neu erschienenen Schriften historisch kenne. Für diesen Behuf

erscheint nun zu Leipzig der bekannte Messkatalog, als das Verzeichniss

ihrer zu Markte gebrachten Waare, dessen Besorgung, wie sich versteht,

eine Sache des Verkäufers der Waare ist. Es mochte gut seyn, dass sich

fertigere Federn fanden, welche diesen Messkatalog paraphrasirten; doch

war und blieb dies immer eine rein mercantilische Sache, zum Dienste des

Käufers und Verkäufers; und eine allgemeine Literaturzeitung kann

durchaus auf keinen höheren Werth Anspruch machen, als auf den eines

Journals des Luxus und der Moden. Dass diese subalternen Handarbeiter

durch schlecht unterrichtete Schmeichler sich überreden liessen, sie

verwalteten zugleich das Geschäft der Kritik, und dieses lasse sich eben

mit der durchaus mercantilischen Rücksicht, ^den ganzen Messkatalog

herunter zu recensiren^, vereinigen; dass, nachdem die Meinung einmal

entstanden, sogar solche, die da wohl fähig gewesen wären, das Amt der

Kritik zu verwalten, sich verleiten liessen, zuweilen ein treffenderes

Wort in jenen unwürdigen Context hineinzuwerfen, ist in unseren Tagen

eine der ergiebigsten Quellen des literarischen und anderen Verderbens

geworden, und es ist darüber auf Handlanger und Unternehmer solcher

Paraphrasen des Messkatalogs ein grösseres Maass von Spott gefallen, als

sie Kraft hatten, zu verdienen. Da die Liebhaberei unserer Leser noch

immer nach dergleichen Literaturzeitungen sich hinzuwenden scheint, und,

so viel dem Schreiber dieses bekannt ist, der eigentliche Grund ihrer

Verwerflichkeit selten rein ausgesprochen und ins Auge gefasst wird, so

sagen wir noch bestimmt, dass dieser unser Entwurf anmuthe, zu begreifen

folgendes: dass, wenn auch etwa überhaupt, was wir hier an seinen Ort

gestellt seyn lassen, die Zeit sich herausnehmen dürfe, die Zeit zu

kritisiren, diese Kritik wenigstens nicht an ^der Allheit der

erscheinenden Bücher^, sowie die einzelnen uns unter die Hände fallen,

geübt werden könne, indem ein solcher Vorsatz selbst einen absolut

unkritischen, unphilosophischen, der Einheit unempfänglichen, planlosen

Geist voraussetzt, und nur eine planlose und verworrene Geburt erzeugen

kann; sondern dass sie an ^ganzen Klassen und Arten von Büchern^, die

nach inneren Kriterien schon vorher unterschieden worden, geübt werden

müsse; dass jener Vorsatz, alles aus der Presse Hervorgegangene zu

recensiren, offenbar die Rücksicht auf gleiche Gerechtigkeit gegen alle

Verleger, als Waarenlieferanten, darthue, wie es denn auch die Verleger

sind, welche auf die Vollständigkeit der Literaturzeitungen am meisten

dringen, und über Vergewaltigung laut klagen, wenn einer ihrer Artikel

unangezeigt geblieben; dass demnach der mercantilische Zweck der

wesentliche, den Plan und das Grundgesetz solcher Unternehmungen

bestimmende, der kritische aber nur hinterher als Vorwand hinzugekommen

ist, und dass man sogar auch darüber sich niemals ernsthaft

berathschlagt, ob eine Vereinigung dieser beiden Zwecke auch wohl

möglich sey.

Möge wenigstens von unserer Akademie eine solche Verwirrung, welche ihr

und der Kunstschule Wesen sogleich im Beginn zerstören würde, fern

bleiben!

Uebrigens mag in Gottes Namen, und es wäre dieses sogar höchst rathsam,

in der Hauptstadt unserer Monarchie, neben dem Sitze der Akademie, auch

eine solche vollständige Paraphrase des Messkatalogs erscheinen; wäre es

auch nur darum, um die anderwärts erscheinenden aufgeblasenen

Zwitternaturen von unseren weniger unterrichteten Mitbürgern abzuhalten.

Es sey dies ein Privatunternehmen eines, etwa des akademischen

Buchhändlers. Die Sache ist Handarbeit, welcher der Leipziger

unparaphrasirte Messkatalog zur Basis diene. Der Referent versichert als

Augenzeuge, dass das Buch wirklich erschienen sey, und er es unter den

Augen gehabt habe; das sey sein Titel, so viel koste es, und hierauf

lässt er die Inhaltsanzeige und irgend eine Stelle aus dem Buche

abdrucken. Ueber die Wahl dieser Stellen, auch etwa über ganz

auszulassende Schriften, mag er die Akademie derjenigen Klassen, die

ohnedies aus anderen Gründen diese Bücher durchzulaufen haben, befragen

dürfen, und wäre diesen eine allgemeine Aufsicht und Censur dieses

Messcatalogus, jedem in seinem Fache, zu übertragen. -- Halte zu diesem

Behuf der Unternehmer sich einige Zugewandte, wiewohl auch ganz

unstudirte Kaufmannsbursche das Geschäft versehen könnten.

Was dagegen der Akademie als solcher in Beziehung auf die auswärtige

Vermehrung des Buchwesens recht eigentlich zukommen würde, wäre

folgendes:

1) Die Mitglieder des Rathes der Alten nehmen, jeder für sein Fach, die

durch die letzte Messe erfolgte Vermehrung des Buches für dieses Fach

vollständig in Augenschein, welches, wenn die Literatur der Deutschen

ihren bisherigen Charakter noch lange behält, grossentheils mit

Durchsicht der Inhaltsanzeigen, der Register, der Vorreden, und einigem

Durchblättern sich wird abthun lassen. Sollte in dieser Durchsicht dem

Einen etwas vor die Augen kommen, das nicht eigentlich zur Competenz

seines Faches gehörte, und hier sich nur in dasselbe verloren hätte, so

macht er den, in dessen Fach es eigentlich gehört, aufmerksam.

2) Was nun in dieser dermaligen Vermehrung des Buches sich findet als

Fortschritt, d. i. als Verbesserung oder Erweiterung des Stoffbuches in

diesem Fache, oder auch als Erhöhung des Kunstbuches, nach dem oben

angegebenen Maassstabe einer solchen Erhöhung, wird niedergelegt in

einem anderen periodischen Werke, welches man ^Jahrbücher der

Fortschritte des Buchwesens^, oder auch die ^Bibliothek der Akademie^,

nennen könnte. Was blosse Wiederholung des schon Bekannten ist, wird mit

Stillschweigen übergangen. Rückfälle in schon widerlegte Irrthümer

mögen, falls nemlich zu befürchten wäre, dass ein Mitglied unserer

Akademie dadurch geirrt werden könnte, angezeigt werden. Da eine solche

Uebersicht ausgeht von der bisherigen Literatur des Faches, die ihre

feststehenden Abtheilungen schon haben wird, so kann sie recht füglich

an diese, als den Grundleitfaden sich halten, zeigend, wie jeder dieser

Theile bereichert worden sey, und so das Buch, wo diese Bereicherung

sich vorfindet, auf Veranlassung des Inhalts, keinesweges aber den

Inhalt auf Veranlassung des Buches, wie dies die Paraphrase des

Messkatalogs thut, anführen.

Bücher, in denen gar nichts Neues steht, ohne dass sie doch auch als

eine Auffrischung des bisherigen Buchwesens in diesem Fache gelten

könnten, und die daher gar nicht existiren sollten, werden in dieser

Bibliothek ganz übergangen. Es würde ganz zweckmässig seyn, dass

dergleichen, nach Angabe dieser Referenten in der Bibliothek, die man

darüber zu befragen hätte, auch in dem Messkatalog übergangen würden,

damit, sowie wir selbst auf die blosse Buchmacherei Verzicht thun, wir

auch die Unterstützung der auswärtigen Buchfabriken durch den Ankauf

unserer weniger unterrichteten Mitbürger verhindern. Das Publicum wisse,

dass es desjenigen, das sogar unser Messkatalog übergeht, sicherlich

nicht bedarf.

Diese Bibliothek ist ^unserer Akademie^ Bibliothek, und zunächst für

deren Gebrauch geschrieben. Mit dem ersterwähnten Durchwühlen des

ganzen, durch die Messe herbeigeführten Schuttes braucht keiner unserer

Lehrer oder unserer Schüler sich zu bemühen; selber der alte Akademiker

und Mitarbeiter an der Bibliothek braucht es nur mit dem, der auf seinen

Theil gefallen ist; die übrigen Theile haben andere für ihn übernommen.

Und so hat denn unser Akademiker nur diese Bibliothek zu lesen, und

findet in ihr die bestimmte Nachweisung, was er etwa noch ausserdem neu

Erschienenes zu lesen habe. Für ihn ist daher diese Bibliothek

allerdings ^Kritik^, Scheidung des zu Lesenden von dem nicht zu

Lesenden, des ganzen neuesten Buches.

Will auch das auswärtige Publicum, und unter ihnen die Verfasser und

Verleger dieses gesammten neuesten Buches, diese Bibliothek, die

durchaus nicht ihnen zu Liebe geschrieben ist, dennoch lesen, so steht

ihnen dies ganz frei. Wollen sie ferner dieselbe als allgemeine und so

auch für sie geltende Kritik ansehen, so thun sie das auf ihre eigene

Verantwortung. Wir wenigstens uns auf die unsrigen beschränkend, haben

niemals einen solchen arroganten Anspruch gemacht, unsern Richterspruch

der ganzen Welt aufzudringen; dringt er sich ihnen aber etwa von selbst

in ihrem eigenen Bewusstseyn auf, so ist dies ein desto ehrenvolleres

Zeugniss für uns. Was daraus entstehen möge, so haben wir mit Verfassern

oder Verlegern nichts abzuthun, indem wir uns diesen niemals für etwas

verbunden haben.

(Dass, weil wir nicht blind herumtappen, sondern nach einem festen Plane

einhergehen, wir gar bald zu grossem Ansehen gelangen werden und dass

dies mächtig zur Verbesserung des ganzen Literaturwesens wirken werde,

lässt sich voraussehen. Jedoch ist sogar diese grosse Folge nur eine

zufällige, die wir nicht beabsichtigen; denn zu bescheiden, das Heil der

ganzen Welt auf unsere Schultern laden zu wollen, denken wir zunächst

nur auf unser eigenes Heil.)

§. 66.

Noch sind allein übrig die oben erwähnten Anstalten, wodurch wir von den

Bemühungen anderer wissenschaftlicher Körper, welche Bemühungen noch

nicht Festigkeit genug erhalten haben, um im Buche niedergelegt zu

werden, zeitig Notiz erhalten, und diese Körper in die Lage setzen, von

den gleichen Bemühungen bei uns Notiz zu nehmen. Es wäre in dieser

Rücksicht vorzuschlagen: 1) dass wir an allen bedeutenden Akademien und

Universitäten des deutschen Vaterlandes sowohl, als des Auslandes, uns

einen besonderen Freund und Repräsentanten erwählten aus den Mitgliedern

eines solchen Corps; gegenseitig diesen erlaubend und sie einladend,

dasselbe bei uns zu thun. Diese Repräsentanten wären ersucht, alles, was

an ihrem Orte von der eben erwähnten Art sich zutrüge, davon sie

glaubten, dass es die befreundete Akademie interessiren könnte,

derselben durch Correspondenz zu melden. 2) Damit wir jedoch, tiefer

denn diese fremden Berichte, die nur die erste Aufmerksamkeit erregen

sollen, und selbst dasjenige, was diese etwa mit Stillschweigen

übergehen, mit eigenen Augen zu sehen uns in den Stand setzen, sollen,

wo möglich ununterbrochen, junge Männer aus unserer Mitte zu ihnen

gesendet werden und bei ihnen einige Zeit sich aufhalten; die nach

erfolgter Rückkehr uns mündlichen Bericht abstatten, wie sie alles

befunden. Diese sind zu allernächst an unseren Repräsentanten adressirt,

der ihnen mit Rath und That an die Hand gehe. Es versteht sich, dass wir

dasselbe den verbündeten Gesellschaften zugestehen, und die ihrigen also

behandeln, wie wir wollen, dass die unsrigen von ihnen behandelt werden.

So wünschen wir ohne Zweifel, dass die unsrigen den unbeschränktesten

Zutritt zu allen wissenschaftlichen Uebungen der Auswärtigen erhalten,

und müssen drum diesen denselben Zutritt bei uns geben. Keinesweges aber

wünschen wir, dass den unsern bei diesen Besuchen etwa das Sehwerkzeug

des Auslandes untergeschoben werde, sondern dass sie sich ihres eigenen

Auges, sowie es bei uns gebildet worden, bedienen; wir sind darum

ebensowenig befugt, oder, falls wir unseren Augpunct für besser zu

halten berechtigt seyn sollten, verpflichtet, ihn unseren Gästen zu

leihen, sondern mögen sie das Vermögen zu sehen eben schon mitgebracht

haben. Der hierüber nöthigen Politik mögen sich sowohl unsere zu diesen

Gesandtschaften gebrauchten Mitbürger, als alle unsere Akademiker

befleissigen; und es haben z. B. die ersten nicht gerade nöthig, dem

Ausländer gegenüber laut über ihn zu denken, sondern sie mögen sich

berichten lassen, ihres Herzens wahre Gedanken aber, bis zu ihrer

Rückkehr in unsere Mitte, für sich behalten.

Die zu diesen wissenschaftlichen Gesandtschaften am besten sich

qualificirenden Subjecte wären bei uns gezogene und gelungene Regulare,

und könnten sie damit sehr füglich die Zeit zwischen ihrem Austritte aus

dem Regulat und ihrem Eintritte in die Akademie ausfüllen.

Vorzüglich würden zu diesen Geschäften gebraucht werden und, falls sie

nur gerade so gut wie andere sich dazu qualificirten, diesen sogar

vorgezogen werden müssen die Söhne aus der Universitätsstadt, und

besonders die unserer Akademiker; es versteht sich, wenn die

Hauptbedingung, dass sie gelungene Regulare wären, von ihnen erfüllt

wäre. Dieses zwar keinesweges als ein ^persönliches Vorrecht^,

dergleichen bei uns keine Geburt giebt, sondern vielmehr als

^Gleichstellung^ mit den übrigen, und ^Entschädigung^ dafür, dass sie

die Universitätsstadt an ihrem Geburtsorte finden, und im Grunde aus dem

Umkreise der Ihrigen zu einem völlig selbstständigen Leben noch niemals

herausgekommen sind, und so die hiermit verknüpften, oben erwähnten

Vortheile bisher verloren haben.

§. 67.

Corollarium.

Unsere Akademie, an und für sich betrachtet, giebt in der von uns

angegebenen Ausführung das Bild eines vollkommenen Staates: redliches

Ineinandergreifen der verschiedensten Kräfte, die zu organischer Einheit

und Vollständigkeit verschmolzen sind, zur Beförderung eines gemeinsamen

Zweckes. An ihr sieht der wirkliche Staatskünstler immerfort dieselbe

Form gegenwärtig und vorhanden, welche er auch seinem Stoffe zu geben

strebt, und er gewöhnt an sie sein, von nun an durch nichts Anderes zu

befriedigendes Auge.

Dieselbe Akademie stellt in ihrer Verbindung mit den übrigen, ausser ihr

vorhandenen wissenschaftlichen Körpern dar das Bild des vollendet

rechtlichen Staatenverhältnisses. Alle, in sich übrigens allein,

geschlossen und selbstständig bleibend, kämpfen aus aller ihrer Kraft um

denselben Preis, die Beförderung der Wissenschaft und der

wissenschaftlichen Kunst; aber ihr Wettkampf ist nothwendig redlich, und

keiner kann den errungenen Sieg verkennen oder schmälern, ohne sich

selbst der, allen gemeinschaftlichen und bei unendlicher Theilung

dennoch immer ganz bleibenden Ausbeute des Sieges zu berauben. Ihr

Wettkampf ist liebend; das beleidigte Selbstgefühl des Ueberwundenen

hebt sogleich sich wieder empor an der Freude über den gemeinsamen

Gewinn, und die augenblickliche Eifersucht geht schnell über in Dank an

den Förderer des gemeinen Wesens.

Diese Form einer organischen Vereinigung der aus lauter verschiedenen

Individuen bestehenden Menschheit vermag in ihrer Sphäre die

Wissenschaft zu allererst, und dem Kreise der übrigen menschlichen

Angelegenheiten lange zuvorkommend, zu realisiren. Als einzelne Republik

darum, weil zuvörderst das Interesse, das in dieser Sphäre scheiden,

trennen und das zu Vereinigende voneinanderhalten könnte, hier bei

weitem nicht so dringend und gebieterisch herrscht, als das der

sinnlichen Selbsterhaltung, welches im Gebiete des Staates entzweiet und

sich befeindet; sodann weil selber das Element, das die Wissenschaft

bearbeitet, die Denkart veredelt und die Selbstsucht schmählich macht.

Als ein Verein von Republiken darum, weil alle genau wissen und

verstehen, was sie eigentlich wollen; dagegen die politischen

Entzweiungen der Völker und weltverheerende Kriege sich sehr oft auf die

verworrensten und finstersten unter allen möglichen Vorstellungen

gründen. In dieser früheren Realisirung der für alle menschlichen

Verhältnisse eben also angestrebten Form ist sie Weissagung, Bürge und

Unterpfand, dass auch das Uebrige einst also gestaltet seyn werde, der

strahlende Bogen des Bundes, der in lichten Höhen über den Häuptern der

bangen Völker sich wölbt.

Aber selbst, indem sie noch verheisset, erfüllet sie schon und ist

gedrungen zu erfüllen. Die einzige Quelle aller menschlichen Schuld, wie

alles Uebels, ist die Verworrenheit derselben über den eigentlichen

Gegenstand ihres Wollens; ihr einiges Rettungsmittel daher Klarheit über

denselben Gegenstand; eine Klarheit, welche, da sie nicht uns fremd

bleibende Dinge erfasst, sondern die innerste Wurzel unseres Lebens,

unser Wollen ergreift, auch unmittelbar einfliesst in das Leben. Diese

Klarheit muss nun jeder wissenschaftliche Körper rund um sich herum,

schon um seines eigenen Interesse willen, wollen und aus aller Kraft

befördern; er muss daher, sowie er nur in sich selbst einige Consistenz

bekommen, unaufhaltsam fortfliessen zu Organisation einer Erziehung der

Nation, als seines eigenen Bodens, zu Klarheit und Geistesfreiheit, und

so die Erneuerung aller menschlichen Verhältnisse vorbereiten und

möglich machen; durch welche Erwähnung der Nationalerziehung wir wieder

am Schlusse unseres ersten Abschnittes niedergesetzt werden, und so den

bis ans Ende durchlaufenen Kreis schliessen.

Beilagen zum Universitätsplane.

(Ungedruckt.)

I.

Plan zu einem periodischen schriftstellerischen Werke an einer

deutschen Universität.[28]

1) Soll ein solches Werk der Universität Ehre machen und zugleich den

steigenden Flor derselben befördern, so muss dasselbe auf dem Gipfel der

wissenschaftlichen Bildung der deutschen Nation anheben, und seine

Fortsetzung kann nichts Anderes seyn, als das fortlaufende Document des

ununterbrochenen Fortschreitens jener Bildung auf der vorausgesetzten

Universität.

2) Es muss wirklich das Werk der Lehrer und Mitglieder dieser

Universität, und das Resultat des wissenschaftlichen Geistes und seiner

Leistungen auf derselben seyn, und das öffentliche Urtheil muss darüber

nicht in Zweifel bleiben können. Es ist daher nicht hinlänglich, dass

jenes Werk etwa nur in der Stadt, wo auch die Universität sich befindet,

gedruckt oder auch von Gelehrten, die zugleich Lehrer an derselben sind,

geschrieben werde: es muss die Rechenschaftsablegung enthalten über den

Geist und die Resultate ihres Treibens. Die Ehre, welche bei

Vernünftigen dadurch der Universität zu Theil würde, dürfte sonst

vielleicht der jenes Glockenziehers, der zu einer vortrefflichen Predigt

eingeläutet zu haben sich rühmte, nicht ungleich seyn: die Rechnung auf

das Vorurtheil der Unvernünftigen aber ist, wenn man sich auch

herablassen wollte, darauf Rücksicht zu nehmen, nicht sicher auf die

Dauer.

[Fußnote 28: Geschrieben im Jahre 1805, mit Bezug auf die Universität

Erlangen. Vergl. Nachgelassene Werke Bd. III. S. 277. ff.]

3) Der dadurch zu liefernde Beweis der Superiorität des

wissenschaftlichen Geistes auf der vorausgesetzten Universität muss

nicht ^indirect^ geführt werden, so dass man sich nur zeige, als fähig

die Schwächen oder auch die Vorzüge Anderer einzusehen, durch welche

unabhängig von uns die Wissenschaften bearbeitet werden; denn das ist

seinem Wesen nach untergeordnete und Schülerarbeit.

(Dergleichen sind alle Recensiranstalten, Bibliotheken,

Literaturzeitungen, und wie sie Namen haben mögen. Sie tragen das

Gepräge ihrer Unselbstständigkeit und Inferiorität dadurch an sich, dass

sie für die Möglichkeit ihrer eigenen Existenz Bücher voraussetzen, und

gründen sich auf den Wahn des Zeitalters, dass die einzige und rechte

Bearbeitung der Wissenschaften die Buchmacherei sey. Entweder das Buch

wird herabgesetzt in der Recension: welche Ehre aber ist es für den

vorauszusetzenden Professor-Recensenten, dass er mehr ist, als der arme

Stümper, den er uns vorführt? Oder es wird erhoben: entweder der

Verfasser ist ein Fremder. Welche Ehre erwächst sodann durch sein gutes

Buch unserer Universität, als die sehr untergeordnete der Anerkennung

fremden Verdienstes? Oder er ist einer unser gelehrten Mitbürger: wer

wird uns recht glauben?

In Deutschland waren diese Unternehmungen in neueren Zeiten gar nicht

für den Flor der Universitäten ersonnen, sondern bloss ein

mercantilisches Institut, das den Buchführern zum Absatz ihrer Waare

verhelfen sollte, zuerst selbst von einem Buchführer, sodann von einem

bekannten industriösen Schriftsteller, der einen dürftig besoldeten

Professor für seinen Plan gewonnen. Von ohngefähr und durch ganz andere

Ursachen -- die Lehrer, denen Jena vorzüglich seinen Ruf verdankt, sind

nie fleissige Recensenten, noch die Redactoren der Literaturzeitung je

vorzügliche Lehrer gewesen, -- gewann die verfallene Universität, an

deren Spitze das letzterwähnte Werk dieser Art gedruckt wurde, eine neue

Blüthe; und nun machte der grosse Haufen den gewöhnlichen Fehlschluss

vom Zugleichseyenden auf das Verhältniss von Ursache und Wirkung;

welcher Fehlschluss denn auch, da ihn der grosse Haufen gemacht, einige

Zeitlang gute Dienste geleistet hat. Dennoch fing Jena schon vorher an

zu verfallen, ehe es die Schützsche Literaturzeitung verlor, und jetzt

hilft es ihm nichts, dass es sogleich wieder eine andere errichtet hat,

welche unstreitig an innerem Werthe die alte bei weitem übertrifft. Auch

hat zu Leipzig, Erlangen u. s. w. durch den Abdruck von Recensionen, die

meist von Lehrern dieser Universitäten verfasst sind, wie in den

Göttinger Anzeigen, sich kein grösserer Flor dieser Universitäten

ergeben wollen, als wie sie ohne dergleichen Literaturzeitungen auch

besitzen würden.

Ueberdies, falls wir uns auch auf das Alte und Mittelmässige bescheiden

wollten, ist sogar dies nicht einmal mehr uns zugänglich. Aus unseren

eigenen Mitteln, ohne fremde Beiträge, vermögen wir eine

Literaturzeitung nicht einmal auch nur zum Scheine anzufüllen: durch den

Conflict der alten und der neuen Jenaischen Literaturzeitung aber sind

alle Federn schon in Beschlag genommen, und es giebt gewiss keinen

Gelehrten von einigem Verdienste, welcher zu Arbeiten dieser Art sich

nicht für zu gut hält, der nicht bei einer dieser beiden, oder auch wohl

bei beiden in Diensten stehe.

Ahmen wir lieber dies Bestreben in dem einzigen Puncte nach, dass wir,

so wie jene zu ihrer Zeit, etwas Neues unternehmen, wobei sie uns meines

Erachtens zugleich den Vortheil gelassen haben, dass das Rechte noch neu

ist.)

4) Der zu führende Beweis muss ^direct^ geführt werden, -- sagten wir:

also, dass das periodische Werk der Universität den steten Fortschritt

der Wissenschaft und des wissenschaftlichen Geistes auf derselben,

unmittelbar und aus der ersten Hand darlege. Jenes Werk enthalte ganz

eigentlich, was die ältere Benennung: ^acta literaria Universitatis N.

N.^ ausdrückt.

Den Fortschritt der ^Wissenschaft^ und des ^wissenschaftlichen Geistes^

aus der ersten Hand, sagten wir ferner. Die Wissenschaft ist ja nicht

zunächst das Buch, noch lebt sie im Buche, sondern sie lebt in dem, was

im wirklichen Forschen, im Conflicte der Geister und im Vortrage sich

ergiebt. Dieses nun werde zum Buche und Buchstaben zunächst in jener

Relation. Die akademischen Lehrer sind ja als Lehrer angestellt, und

nichts verhindert, dass sie nicht auch überdies noch unter sich selber,

gleich einer Akademie, in geistigen Wechselverkehr treten; nicht aber

werden sie vom Staate dazu besoldet, dass sie in die weite Welt hinein

Bücher schreiben. Jene literarischen Acten der Universität würden nun

ihr gemeinschaftliches Buch, wenn sie von Amtswegen zu schreiben hätten,

und wohin Alles, was sie des Druckes für würdig achteten, zunächst

gehörte.

(Es bliebe ihnen dabei unbenommen, auch noch auf eigene Hand Bücher zu

ediren. Vom ehrenvollen Falle tiefer unten. Als Buchfabricanten oder

Compilatoren aber im Dienste von betriebsamen Verlegern Sachen drucken

zu lassen, die nur die Masse des bedruckten Papieres, keinesweges aber

die Wissenschaft vermehren, ist ohnedies unter der Würde eines Lehrers

an einer solchen Universität, und wäre durchaus den sogenannten

Privatgelehrten zu überlassen.)

Den ^Fortschritt^ der Wissenschaften sollten diese literarischen Acten

documentiren. Es gehörte daher in sie nur das ^Neue, Weiterbringende^,

keinesweges aber blosse Wiederholungen oder neue Aufstutzungen des

Alten, Bekannten.

Die Wissenschaft kann fortschreiten, theils in der ^Materie^ durch neue

Entdeckungen und Ansichten, theils in der ^Form^ durch bessere

Lehrmethoden und immer begriffsmässige Beherrschung und Durchdringung

des Lehrstoffes. Alles dieser Art von den Lehrern Erfundene in allen

Zweigen der Wissenschaften, welche auf dieser Universität bearbeitet

werden, wäre in den Acten niederzulegen.

Ausgezeichnete und den Standpunct des wissenschaftlichen Unterrichts an

der Universität durch den Erfolg bezeichnende Arbeiten der Zöglinge des

Instituts wären nicht auszuschliessen. Bringen sie auch die Wissenschaft

nicht weiter, so können sie doch einen bei Jünglingen nicht gewöhnlichen

Grad der wissenschaftlichen Ausbildung documentiren, und sollen es.

Keiner derselben müsste der gelehrten Würden der Universität theilhaftig

werden, welcher nicht einen, nach jenem Grundsatze wenigstens

^aufnehmbaren^ Beitrag zu den Acten geliefert hätte; wodurch die von

dieser Universität ertheilten Würden Achtung gewinnen würden vor denen

anderer Universitäten, wo dieser Maassstab nicht angelegt werden kann.

Es würde solchen Acten nicht zum Vorwurfe gereichen, wenn selbst

widerstreitende Ansichten derselben Gegenstände von verschiedenen

Verfassern in ihnen nebeneinander ständen. Denn es kommt hierbei fürs

Erste nicht darauf an, ob die Ansichten wahr, sondern nur ob sie neu

sind, und ob man sich von ihnen versprechen kann, dass sie auch zu einer

neuen Wahrheit führen könnten. Ueber die Wahrheit soll erst die Zukunft

und die fortgesetzte Forschung entscheiden, und so kann selbst ein neuer

Irrthum ein Fortschritt auf einem wissenschaftlichen Gebiete werden,

wenn er auf eine neue Wahrheit leitet, welche allein ihn zu widerlegen

vermag. Aus demselben Grunde würde es dem Werke auch nicht zum Vorwurfe

gereichen, wenn etwa die Fortsetzung die früheren Lieferungen zum Theil

widerlegte; denn dadurch würde ja gerade der Fortschritt bewiesen.

5) Zur Lieferung von Beiträgen wären die Lehrer nur insofern zu

verbinden:

^a.^ dass sie ihre auf Erweiterung der Wissenschaften gerichteten

Bestrebungen, die so weit gereift sind, dass sie einer Berichterstattung

durch den Druck fähig geworden, zuerst den Acten anböten;

^b.^ dass jeder Lehrer im Verlaufe seines Wirkens denn doch etwas

liefere und dadurch seine Berechtigung, an diesem Platze zu stehen,

darthäte. Späterhin, nach Einführung der Acten, könnte es

ausschliessende Bedingung der Berufung zu einer Stelle an dieser

Universität werden, dass man einen bedeutenden, im Geiste des Instituts

verfassten Beitrag geliefert hätte. Wer seinen fortschreitenden Geist

nicht schon bewährt hat, der taugt nicht zum Mitgliede einer

Gesellschaft, die lediglich für den Fortschritt der Wissenschaft

arbeitet. Keinesweges aber wären sie

^c.^ also zu verbinden, dass sie binnen halbjähriger oder Jahresfrist so

viel Neues in ihrer Wissenschaft entdeckt haben müssten, dass der

zweckmässige Bericht darüber so und so viel gedruckte Bogen füllen

könne. Vielmehr liegt es in dem Begriffe solcher Acten, dass ihr

Erscheinen durchaus an keine bestimmten Zeiträume gebunden ist: sie

mögen fortgesetzt werden, sobald Stoff dazu sich gesammelt hat;

keinesweges aber soll ihre Erscheinung an das Kalenderdatum oder an die

Buchhändlermessen gebunden seyn.

6) Unter den, keinesweges von den Beitragenden selbst, sondern von

Anderen, die sodann für diesen Fall eine Direction bildeten, zu

entscheidenden Fragen ist die erste: ob eine Ansicht oder eine

Verbesserung wirklich neu sey und der Wissenschaft einen Fortschritt

verspreche? (Was keinesweges gleichbedeutend mit der Frage ist: ob sie

wahr sey?) Die Beantwortung dieser Frage würde für jeden besonderen

Beitrag der Facultät (dem bestimmten Lehr- und Erkenntnissfache) des

Beitragenden anheimfallen. Diese hätte ihre verneinende Antwort mit

Gründen zu belegen und diese dem Beitragenden zu eigener reifer

Ueberlegung schriftlich mitzutheilen. Dies wäre die erste Instanz. Würde

er durch diese Gründe nicht überzeugt und zur Rücknahme bewogen, so

sollte es noch eine höhere Instanz für Entscheidung dieser Frage geben,

wofür in einem grossen Staate eine zweckmässig besetzte Akademie der

Wissenschaften in der Hauptstadt sich am besten qualificiren würde. Es

möchte im Falle der Billigung des Beitrags in dieser Instanz, im

öffentlichen Drucke bemerkt werden, dass die locale Facultät des

Beitragenden denselben verworfen, die Akademie der Wissenschaften aber

ihn gebilligt habe. Im Falle der Verwerfung auch in dieser Instanz hätte

die Akademie ihre Gründe dem Beitragenden gleichfalls schriftlich

mitzutheilen. Von dieser Instanz verworfen, könnte sein Aufsatz nun

freilich nicht in den Acten der Universität erscheinen; es müsste ihm

aber erlaubt bleiben, denselben nebst den angeführten Gründen der

Verwerfung in beiden Instanzen, auf eigene Verantwortung vor das

Publicum zu bringen, und die Mit- und Nachwelt zum Richter des erhobenen

Streites zu machen. Selbst seine Verhältnisse zur Universität und zu den

Acten derselben bei anderen, den Streitpunct nicht berührenden

Gegenständen müssten dadurch nicht gestört, vielmehr seine bürgerliche

und persönliche Sicherheit, sein öffentlicher guter Name, seine Schrift-

und Lehrfreiheit unter den besonderen Schutz des Staates genommen

werden; denn das gelehrte Publicum seines Staates in seiner sichtbaren

Repräsentation ist ihm gegenüber zur Partei geworden, und das Richteramt

zwischen ihnen ist einer höheren Instanz übergeben, welche zu ihrer Zeit

Ehre und Schande austheilen wird. Und insbesondere halte die öffentliche

Gewalt sich fern von der Möglichkeit der Berührung mit dieser Schande.

Man sage nicht, dass durch dieses Hindurchgehen durch verschiedene

Instanzen Zeit verloren gehe. Der einem respectabelen Corps anderer

Gelehrten einzeln gegenüberstehende Gelehrte soll Veranlassung und Zeit

gewinnen, seine Sache reiflich zu überlegen; auch bedarf es bei wahrhaft

originalen Ansichten keiner Eile, etwa aus Furcht, dass etwa Andere sie

uns vorweg nehmen dürften.

7) Eine zweite von einer Direction zu entscheidende Frage wird seyn über

die Form des Vortrages; denn auch der Vortrag eines solchen Werkes muss

mustermässig seyn und auf der Spitze der Kunst des Vortrages im

Zeitalter stehen.

Zur Entscheidung darüber müsste ein bewährter und zwar philosophischer

Schriftsteller herbeigezogen werden, welcher mit dem ursprünglich

Beitragenden so lange den Aufsatz verbesserte, bis dieser seine Gedanken

durchaus als wiedergegeben anerkennte, und jener mit der Form zufrieden

wäre. Ohne die Approbation der Form durch diesen Schriftsteller, welcher

über diesen Punct ganz allein dem Curatorium und dem Publicum

verantwortlich wäre, dürfte kein Aufsatz in den Acten abgedruckt werden.

8) Die Unterstützung, deren ein solches Werk von der Regierung bedürfte,

würde, falls nur das Personal der Lehrer richtig gewählt wäre, sich auf

den ersten Vorschuss zum Verlage, und auf die Direction der Verlags- und

Debitsgeschäfte, mit denen die Gelehrten durchaus nichts zu thun haben

müssten, ferner auf den Schutz derselben gegen Nachdruck überhaupt und

gegen Wiederabdruck einzelner Aufsätze, beschränken. Ein solches Werk

würde in kurzer Zeit eine Abnahme finden, die die Zurücknahme des

vorgeschossenen Capitals mit den Interessen erlaubte, die Kosten des

mercantilischen Geschäfts dabei deckte, und dennoch einen ansehnlichen

Ueberschuss zur Vertheilung an die Beitragenden übrig liesse. Dieser

Ueberschuss wäre, nach Abzug der Correctionsgebühren, welche bei jedem

besonderen Aufsatze nach Verhältniss der aufgewendeten Mühe besonders zu

bestimmen wären, nach der Bogenzahl der gelieferten Beiträge an die

Beitragenden gleich zu vertheilen, und ihnen und ihren Erben und

Erbnehmern, auf ewige Zeiten, so lange noch ein Exemplar des Bandes, in

welchem ihre Beiträge stehen, verkauft wird, als unantastbares Eigenthum

zuzusichern. Dass die Regierung diesen Gegenstand zu einer

Finanzoperation mache, wäre unter ihrer Würde. Wiederum lässt von der

anderen Seite von anständig besoldeten und an einer zahlreich besuchten

Universität, deren Studirende auf eine zweckmässige Weise angehalten

werden, die gebührenden Honorarien zu entrichten, arbeitenden Gelehrten

sich nicht erwarten, dass sie nach dem Schriftstellersolde eilen werden,

so wie der Bogen abgedruckt ist. Vielmehr würden sie das allmählige

Eingehen ihres Antheils ruhig abwarten; auch wohl dieses Nebeneinkommen

gern für die Ihrigen, die sie möglicherweise doch als unversorgte

Wittwen und Waisen hinterlassen könnten, stehen lassen.

Schlussanmerkung.

1) Vor diesem Plane möchte mancher Bescheidene erschrecken und das Ziel

zu hoch gesteckt finden. Es ist dabei zu erwägen, dass, wie bei allen im

blossen Begriffe vorgezeichneten Plänen, also auch hier, die Ausführung

hinter dem Vorsatze zurückbleiben werde, und dass dieses ohne alles

unser Vorhaben sich schon von selbst findet. Es ist daher um so

nöthiger, sich sogleich den einzig rechten Zweck in seiner ganzen

Klarheit zu setzen, weil man sodann doch immer hoffen kann, mehr zu

erreichen, als wenn man sich gleich von vornherein vornimmt, mit dem

Mittelmässigen oder Falschen sich abfinden zu lassen.

2) Besonders könnte bei Erwähnung des Neuen und des Erfindens nach

Inhalt oder nach Form gesagt werden: wenn nun aber auf der

vorausgesetzten Universität nichts Neues in beiderlei Richtung erfunden

wird? Ich antworte, dass jene Acten dadurch desto nöthiger werden, um

über die eigentliche Beschaffenheit des Gelehrtenpersonals an der

Universität aufzuklären. Sie können dem Curatorium derselben deutlich

einen Maassstab geben, an welcher Stelle es eigentlich fehle, und wo

nachgeholfen werden müsse. Ein solcher nicht mehr fortstrebender, weder

in Erweiterung des Inhaltes seiner Wissenschaft, noch in Bewältigung

ihres Stoffes zu geistigerer Form Neues leistender Gelehrter kann auch

nicht mehr zu den guten Universitätslehrern gezählt werden; er müsste

durch einen anderen ersetzt werden. Im Ganzen aber müsste einer

Universität, welche dergleichen Acten herausgäbe, kein einziges, im

gemeinsamen Vaterlande aufblühendes Talent entgehen, welches sie nicht

wenigstens für die Zeit seiner besten Blüthe sich aneignete. Ein

Curatorium könnte auch sodann besser beurtheilen und dem Zweifelnden

augenscheinlich nachweisen, welche Personen in den ehrwürdigen Rang der

Veteranen zu versetzen wären, die von nun an entweder bloss zur

Tradition des Erlernten oder zur Anwendung desselben im praktischen

Wirken zu gebrauchen, aus dem Umkreise des wachsenden Lebens aber zu

entfernen sind. Ueberhaupt hängt dieser Plan zusammen mit einem

grösseren Plane zur Errichtung einer wahrhaft deutschen

Nationaluniversität, durch welchen er, und welcher wiederum durch ihn,

erklärt und die Ausführung erleichtert würde.

II.

Rede von Fichte, als Decan der philosophischen Facultät, bei

Gelegenheit einer Ehrenpromotion an der Universität zu Berlin,

am 16. April 1811.

Hochgeehrte Herren!

Ich weiss nicht, ob es der Universität anständig seyn würde, sich zu

verwundern, dass sie in Berlin ist, so wie viele ausser ihr dermaassen

darüber erstaunt sind, dass sie um der Wunderbarkeit willen die Wahrheit

der Sache noch immer nicht recht glauben können. Einer Facultät

inzwischen, die nun gar allhier Doctoren creirt, wird diese Verwunderung

über sich selbst oft so aufgedrungen, dass es in der That sehr nöthig

wird, sich wohl zu besinnen, was man eigentlich thue, und, so man kann,

in sich selbst Fuss zu fassen, um ernsthafte Haltung zu gewinnen nach

Aussen.

Erlauben Sie mir daher, dass, ehe wir zu dem angesetzten Promotionsact

gehen, ich diese nöthige Selbstbesinnung laut vor Ihnen vollziehe.

Als im neueren Europa zuerst Universitäten entstanden, stellten sich

diese eine Aufgabe, welche ihnen keinesweges von der Gesellschaft oder

vom Staate, welche dafür blind waren, übertragen wurde, sondern die sie

allein erblickten und mit hochherziger Freiwilligkeit auf sich nahmen,

-- die Aufgabe, den menschlichen Geist zu befreien und ihn nach allen

Richtungen hin und durch alle Mittel, die ihnen bekannt werden möchten,

zu bilden. Wem diese akademische Würden ertheilten, den erklärten sie

dadurch für tüchtig, an der Erreichung dieses Zweckes mitzuarbeiten und

nahmen ihn auf in ihren grossen, freien Bund. Von ihnen sind die

akademischen Würden aus Hand in Hand bis auf uns herabgekommen, und es

giebt Keinen unter den jetzt lebenden Graduirten, auf den sie nicht

durch eine stete Reihe der Ueberlieferung von jenem ersten Bunde aus

gekommen sey.

Auch dauert das Bedürfniss eines solchen freien Bundes noch immer fort.

Uncultur und Barbarei umgiebt uns noch allenthalben; wie derselben

beizukommen sey, welcher Punct jedesmal in dem Fortgange der geistigen

Menschenbildung an die Tagesordnung komme, wer ein tauglicher Mitgehülfe

sey an dieser grossen Arbeit: dieses Alles zu bestimmen möchte wohl noch

immer der Staat ebenso unfähig seyn, als er es vor Jahrhunderten war,

und es möchte die Lösung dieser Fragen wohl noch immer anheimfallen

jenem grossen Bunde. Unser Staat, bei der Stellung unserer Universität

in die höchste Leichtigkeit versetzt, von allem Althergebrachten

abzugehen, und von Stimmungen umgeben, die nicht geneigt sind, irgend

eine Auszeichnung anzuerkennen, welche nicht unmittelbar vom Staate

herkommt, -- hat dennoch, zu seinem ewigen Ruhme, durch die trefflichen

Männer, die ihn hierin vertreten, jenen Grundsatz ausdrücklich

anerkannt, indem er die vorhergegangene feierliche Aufnahme in den

grossen europäischen Gelehrtenbund zur Bedingung der öffentlichen

Anstellung an der Universität gemacht hat, die freilich nur Er ertheilt.

Tiefer bekennt er sich daher auch zu dem Grundsatz, dass die neue

Universität ihm nicht bloss eine Pflanzschule seyn soll für künftige

Beamte, sondern eine freie Pflegerin in jeglicher Richtung und im

weitesten, von ihm ungeschmälerten Sinne.

Die akademische Würde ist darum noch immer, was sie ursprünglich war:

feierliches Symbol der Aufnahme in den grossen Bund der Veredlung des

Menschengeschlechts durch wissenschaftliche Bildung; und wer sie

annimmt, übernimmt dadurch feierlich vor Gott und Menschen die

Verpflichtung, dieser Bestimmung allein sein Leben zu widmen, und alle

andern Zwecke desselben aufzugeben.

Mag doch nun immer diese Würde oft an Unwürdige ertheilt worden seyn!

Der Unwürdige hat sie in der That nicht empfangen, sondern nur die

äussere Benennung. Es kann sie Keiner erhalten, der sie nicht schon

trägt in sich selbst. Der Promotionsact fügt bloss die äussere

Anerkennung hinzu: es kann aber Keiner anerkannt werden für das, was er

nicht ist. Auch wird der Würdige von dem, der selber würdig ist,

sicherlich anerkannt. Was der, der Ideen unfähige, Pöbel dazu sage, und

ob dieser unseren Grad auch ehre oder seiner zu spotten sich bestrebe,

darnach fragt der Eingeweihte nicht; denn dieser Pöbel ist für ihn

überhaupt nur da, als ein Gegenstand, der entpöbelt werden soll. Der

rechte Doctor, der von seiner akademischen Würde, von der Würde eines

geistigen Bildners der Menschheit innig durchdrungene, würde sich sogar

entehrt finden, wenn er auf einmal anfinge, dem Pöbel wohlzugefallen: er

würde in sich gehen und sich ernstlich prüfen, ob ihm nicht etwa eine

Leichtfertigkeit angeflogen sey.

Dass es der Eine grosse, im neueren Europa zur Verbreitung der

Wissenschaften geschlossene Bund ist, welcher die akademischen Würden

ertheilt, spricht sich auch dadurch aus, dass jede dieser Würden in

ihrer Art nur Eine ist und dieselbige, die auch überall als die Eine und

selbige anerkannt wird. Die besonderen Universitäten und Facultäten sind

in dieser Beziehung nur Glieder und Bevollmächtigte des ganzen Bundes,

und übertragen die Würde in seinem Namen. Um dies deutlich auszusprechen

und den Promovirenden sogar zu nöthigen, nicht etwa den örtlichen Grad

des Doctors, sondern den Grad schlechthin zu ertheilen, haben die

Universitäten eine gemeinsame Form dieser Ertheilung verfügt und auch

die Sprache als die gemeinsame aller Gelehrten dabei gewählt, u. s. w.

Joannes Friderice Guilelme Himly,

Joannes Alberte Eytelwein,

Sigismunde Friderice Hermbstaedt,

Auguste Ferdinande Bernhardi,

^etc. etc.^

^creo, creatum renuncio, renunciatum proclamo, et publice

confirmo!^

Vermischte Aufsätze.

A.

Beweis der Unrechtmässigkeit des Büchernachdrucks.

Ein Räsonnement und eine Parabel.

(Berliner Monatsschrift Bd. 21. S. 443-483.)

Wer schlechte Gründe verdrängt, macht bessern Platz. So urtheilte

unlängst ein durch seinen Rang, und mehr noch durch seine Gerechtigkeit

ehrwürdiges Gericht; und so dachte der Verfasser des Aufsatzes: »Der

Bücherverlag in Betrachtung der Schriftsteller, der Verleger und des

Publicums, nochmals erwogen« im Deutschen Magaz., April 1791. Die

Unrechtmässigkeit des Büchernachdrucks schien nemlich Herrn Reimarus

durch die bis jetzt angeführten Gründe noch nicht erwiesen; und er

wollte durch eine scheinbare Vertheidigung desselben die Gelehrten

auffordern, auf bessere gegen denselben zu denken. Denn unmöglich konnte

es ihm dabei Ernst seyn; unmöglich konnte er wollen, dass die

Vertheidigung eines Verfahrens sich behaupte, gegen welches jeder

Wohldenkende einen inneren Abscheu fühlt.

Seine Abhandlung theilt sich, der Natur der Sache gemäss, in die zwei

Fragen: über die ^Rechtmässigkeit^, und über die ^Nützlichkeit^ des

Büchernachdrucks. In Absicht der ersteren behauptet er: dass bis jetzt

noch kein, offenbar nur aus einem fortdauernden Eigenthume des Gelehrten

an seinem Buche abzuleitendes Recht desselben, oder seines

Stellvertreters, des rechtmässigen Verlegers, den Nachdruck zu

verhindern, nachgewiesen sey; woraus natürlich eine Befugniss zum

Nachdrucke folgen würde: mithin die Frage: ob der Nachdruck in

policirten Staaten zu dulden sey? nach ihrer Abweisung vom Richterstuhle

der vollkommenen Rechte, von der Beantwortung der weiteren Frage

abhängen würde: ob er nützlich sey? Herr Reimarus beantwortet diese

Frage bejahend, mithin auch die erste; schlägt jedoch zum Vortheile des

Verfassers und seines rechtmässigen Verlegers einige Einschränkungen der

allgemeinen Erlaubniss des Büchernachdruckes vor.

Herr Reimarus -- denn wir gestehen, dass wir nicht nöthig gefunden

haben, die Verfasser, welche er für eben diese Meinung anführt,

nachzulesen, da wir natürlicherweise voraussetzen konnten, dass er ihre

Gründe benutzt, und dass die letzte Schrift dafür, die seinige, auch die

stärkste seyn werde, -- Herr Reimarus also hat nicht erwiesen, noch zu

erweisen gesucht, dass überhaupt kein dergleichen fortdauerndes

Eigenthum des Verfassers möglich sey; sondern nur gesagt, dass man bis

jetzt es noch nicht klar dargelegt habe, und einige Instanzen angeführt,

die seiner Meinung nach gegen die Allgemeinheit, und mithin auch

Vollkommenheit eines solchen vom Eigenthume abgeleiteten Rechts streiten

würden. Wir haben also gar nicht nöthig ihm Schritt vor Schritt zu

folgen, und uns auf seine Gründe einzulassen. Können wir nur ein

dergleichen fortdauerndes Eigenthum des Verfassers an seine Schrift

wirklich beweisen, so ist geschehen, was er verlangte, und er mag nun

seine Instanzen selbst mit demselben zu vereinigen suchen. Ferner haben

wir dann auch seinen Erweis der Nützlichkeit des Büchernachdrucks nicht

zu beantworten; denn es kömmt sodann darauf gar nicht mehr an, da nie

geschehen darf, was schlechthin unrecht ist; sey es so nützlich es

wolle.

Die Schwierigkeit, welche man fand, ein fortdauerndes Eigenthum des

Verfassers an sein Buch zu beweisen, kam daher, weil wir gar nichts

ähnliches haben, und das, was demselben einigermaassen ähnlich zu seyn

scheint, wieder in Vielem sich gar sehr davon unterscheidet. Ebendaher

kömmt es, dass unser Beweis ein etwas spitzfindiges Ansehen bekommen

muss, welches wir aber so gut als möglich zu poliren suchen werden. Aber

der Leser lasse sich ihn dadurch nicht verdächtig werden; denn es wird

sehr leicht möglich seyn, ihn ^in concreto^ klarzumachen und zu

erhärten. -- Es sind nemlich eine Menge Maximen über diesen Gegenstand

im Umlaufe, welche jeder von der Sache Unterrichtete, Wohldenkende und

für das Gegentheil nicht Interessirte annimmt, anderer Verhalten in

Dingen der Art darnach beurtheilt, und das seinige selbst einrichtet.

Lassen sich diese alle leicht und natürlich auf unseren als Princip

aufgestellten Satz zurückführen, so ist dies gleichsam seine Probe; und

es wird dadurch klar, dass er der Grundsatz ist, welcher allen unseren

Urtheilen über diesen Gegenstand, obgleich dunkel und unentwickelt, zum

Grunde lag.

Zuerst der Grundsatz: Wir behalten nothwendig das Eigenthum eines

Dinges, dessen Zueignung durch einen Anderen physisch unmöglich ist. Ein

Satz, der unmittelbar gewiss ist und keines weiteren Beweises bedarf.

Und jetzt die Frage: Giebt es etwas von der Art in einem Buche?

Wir können an einem Buche zweierlei unterscheiden: das ^Körperliche^

desselben, das bedruckte Papier; und sein ^Geistiges^. Das Eigenthum des

ersteren geht durch den Verkauf des Buches unwidersprechlich auf den

Käufer über. Er kann es lesen und es verleihen so oft er will,

wiederverkaufen an wen er will, und so theuer oder so wohlfeil er will

oder kann, es zerreissen, verbrennen: wer könnte darüber mit ihm

streiten? Da man jedoch ein Buch selten auch darum, am seltensten bloss

darum kauft, um mit seinem Papier und Drucke Staat zu machen, und damit

die Wände zu tapeziren: so muss man durch den Ankauf doch auch ein Recht

auf sein Geistiges zu überkommen meinen. Dieses Geistige ist nemlich

wieder einzutheilen: in das ^Materielle^, den Inhalt des Buches, die

Gedanken, die es vorträgt; und in die ^Form^ dieser Gedanken, die Art

wie, die Verbindung in welcher, die Wendungen und die Worte, mit denen

es sie vorträgt. Das erste wird durch die blosse Uebergabe des Buches an

uns offenbar noch nicht unser Eigenthum. Gedanken übergeben sich nicht

von Hand in Hand, werden nicht durch klingende Münze bezahlt, und nicht

dadurch unser, dass wir ein Buch, worin sie stehen, an uns nehmen, es

nach Hause tragen und in unserem Bücherschranke aufstellen. Um sie uns

zuzueignen, gehört noch eine Handlung dazu: wir müssen das Buch lesen,

seinen Inhalt, wofern er nur nicht ganz gemein ist, durchdenken, ihn von

mehreren Seiten ansehen, und so ihn in unsere eigene Ideenverbindung

aufnehmen. Da man indess, ohne das Buch zu besitzen, dies nicht konnte,

und um des blossen Papiers willen dasselbe nicht kaufte, so muss der

Ankauf desselben uns doch auch hierzu ein Recht geben: wir erkauften uns

nemlich dadurch die Möglichkeit, uns die Gedanken des Verfassers zu

eigen zu machen; diese Möglichkeit aber zur Wirklichkeit zu erheben,

dazu bedurfte es unserer eigenen Arbeit. -- So waren die Gedanken des

ersten Denkers dieses und der vergangenen Jahrhunderte, und

höchstwahrscheinlich eines der ersten aller künftigen, vor der

Bekanntmachung seiner merkwürdigen Werke, und noch eine geraume Zeit

nachher sein ausschliessendes Eigenthum; und kein Käufer bekam für das

Geld, welches er für die Kritik der reinen Vernunft hingab, ihren Geist.

Jetzt aber hat mancher hellsehende Mann sich denselben zugeeignet, und

das wahrlich nicht durch Ankauf des Buches, sondern durch fleissiges und

vernünftiges Studium desselben. Dieses Mitdenken ist denn auch, im

Vorbeigehen sey es gesagt, das einzig passende Aequivalent für

Geistesunterricht, sey er mündlich oder schriftlich. Der menschliche

Geist hat einen ihm angeborenen Hang, Uebereinstimmung mit seiner

Denkungsart hervorzubringen; und jeder Anschein der Befriedigung

desselben ist ihm die süsseste Belohnung aller angewandten Mühe. Wer

wollte lehren vor leeren Wänden, oder Bücher schreiben, die niemand

läse? Das, was für dergleichen Unterricht an Gelde entrichtet wird, für

Aequivalent anzusehen, wäre widersinnig. Es ist nur Ersatz dessen, was

der Lehrer denen geben muss, die während der Zeit, dass er für andere

denkt, für ihn jagen, fischen, säen und ernten.

Was also fürs erste durch die Bekanntmachung eines Buches sicherlich

feilgeboten wird, ist ^das bedruckte Papier^, für jeden, der Geld hat es

zu bezahlen, oder einen Freund, es von ihm zu borgen; und der Inhalt

desselben, für jeden, der Kopf und Fleiss genug hat, sich desselben zu

bemächtigen. Das erstere hört durch den Verkauf unmittelbar auf, ein

Eigenthum des Verfassers (den wir hier noch immer als Verkäufer

betrachten können) zu seyn, und wird ausschliessendes des Käufers, weil

es nicht mehrere Herren haben kann; das letztere aber, dessen Eigenthum

vermöge seiner geistigen Natur Vielen gemein seyn kann, so, dass doch

jeder es ganz besitze, hört durch die Bekanntmachung eines Buches

freilich auf, ^ausschliessendes^ Eigenthum des ersten Herrn zu seyn

(wenn es dasselbe nur vorher war, wie dies mit manchem heurigen Buche

der Fall nicht ist), bleibt aber sein mit Vielen gemeinschaftliches

Eigenthum. -- Was aber schlechterdings nie jemand sich zueignen kann,

weil dies physisch unmöglich bleibt, ist die ^Form^ dieser Gedanken, die

Ideenverbindung, in der, und die Zeichen, mit denen sie vorgetragen

werden.

Jeder hat seinen eigenen Ideengang, seine besondere Art, sich Begriffe

zu machen und sie untereinander zu verbinden: dies wird, als allgemein

anerkannt, und von jedem, der es versteht, sogleich anzuerkennend, von

uns vorausgesetzt, da wir hier keine empirische Seelenlehre schreiben.

Alles, was wir uns denken sollen, müssen wir uns nach der Analogie

unserer übrigen Denkart denken; und bloss durch dieses Verarbeiten

fremder Gedanken, nach der Analogie unserer Denkart, werden sie die

unsrigen: ohne dies sind sie etwas Fremdartiges in unserem Geiste, das

mit nichts zusammenhängt und auf nichts wirkt. Es ist unwahrscheinlicher

als das Unwahrscheinlichste, dass zwei Menschen über einen Gegenstand

völlig das Gleiche, in eben der Ideenreihe und unter eben den Bildern,

denken sollen, wenn sie nichts voneinander wissen, doch ist es nicht

absolut unmöglich; dass aber der eine, welchem die Gedanken erst durch

einen anderen gegeben werden müssen, sie in eben der Form in sein

Gedankensystem aufnehme, ist absolut unmöglich. Da nun reine Ideen ohne

sinnliche Bilder sich nicht einmal denken, vielweniger anderen

darstellen lassen, so muss freilich jeder Schriftsteller seinen Gedanken

eine gewisse Form geben, und kann ihnen keine andere geben als die

seinige, weil er keine andere hat; aber er kann durch die Bekanntmachung

seiner Gedanken gar nicht Willens seyn, auch diese ^Form^ gemein zu

machen: denn niemand kann seine Gedanken sich zueignen, ohne dadurch,

dass er ihre Form verändere. Die letztere also bleibt auf immer sein

ausschliessendes Eigenthum.

Hieraus fliessen zwei Rechte der Schriftsteller: nemlich nicht bloss,

wie Herr R. will, das Recht zu verhindern, dass niemand ihm überhaupt

das Eigenthum dieser Form abspreche (zu fordern, dass jeder ihn für den

Verfasser des Buches anerkenne); sondern auch das Recht, zu verhindern,

dass niemand in sein ausschliessendes Eigenthum dieser Form Eingriffe

thue und sich des Besitzes derselben bemächtige.

Doch ehe wir weitere Folgerungen aus diesen Prämissen ziehen, lasst sie

uns erst ihrer Probe unterwerfen! -- Noch bis jetzt haben die

Schriftsteller es nicht übel empfunden, dass wir ihre Schriften

verbrauchen, dass wir sie anderen zum Gebrauch mittheilen, dass wir

sogar Leihbibliotheken davon errichten, ungeachtet dies (denn wir sehen

sie hier noch immer als Verkäufer an) offenbar zu ihrem Schaden

gereichet; und wenn wir sie zerreissen oder verbrennen, so beleidigt

dies den Vernünftigen nur alsdann, wenn es wahrscheinlich in der Absicht

geschieht, ihm dadurch Verachtung zu bezeugen. Noch haben sie uns also

bis jetzt durchgängig das völlige Eigenthum des ^Körperlichen^ ihrer

Schriften zugestanden. -- Ebensowenig sind sie dadurch beleidigt worden,

wenn man, bei wissenschaftlichen Werken, sich ihre Grundsätze eigen

machte, sie aus verschiedenen Gesichtspuncten darstellte und auf

verschiedene Gegenstände anwendete; oder bei Werken des Geschmackes ihre

Manier, welches ganz etwas anderes ist als ihre Form, nachahmte. Sie

haben dadurch eingestanden, dass das ^Gedankeneigenthum^ auf andere

übergehen könne.

Aber immer ist es allgemein für verächtlich angesehen worden, wörtlich

auszuschreiben, ohne den eigentlichen Verfasser zu nennen; und man hat

dergleichen Schriftsteller mit dem entehrenden Namen eines Plagiars

gebrandmarkt. Dass diese allgemeine Misbilligung nicht auf die

Geistesarmuth des Plagiars, sondern auf etwas in seiner Handlung

liegendes Unmoralisches gehe: ist daraus klar, weil wir im ersten Falle

ihn bloss bemitleiden, aber nicht verachten würden. Dass dieses

Unmoralische, und der Grund des Namens, den man ihm giebt, gar nicht

darin gesetzt werde, weil er durch den Verkauf eines Dinges, welches

Käufer schon besitzt, diesen um sein Geld bringt: ergiebt sich daraus,

dass unsere schlechte Meinung von ihm nicht um das Geringste gemildert

wird, wenn er ein höchstseltenes, etwa nur auf grossen Bibliotheken

vorzufindendes Buch ausgeschrieben hat. Dass endlich diese

Ungerechtigkeit nicht etwa darin bestehe, dass er, wie Herr R. meinen

könnte, dem Verfasser seine Autorschaft abspreche: folgt daraus, weil er

diese gar nicht läugnet, sondern sie nur ignorirt. Auch würde man sie

vergeblich darauf zurückführen, dass er dem Verfasser die rechtmässige

Ehre nicht erzeige, indem er ihn nicht nenne, wo er ihn hätte nennen

sollen: indem der Plagiar nicht weniger Plagiar genannt wird, wenn er

auch das Buch eines Anonymus ausgeschrieben hat. Wir können sicher jeden

ehrliebenden Mann fragen: ob er sich nicht in sich selbst schämen würde,

wenn er es sich nur als möglich dächte, dass er etwa eines unbekannten

verstorbenen Mannes Handschrift, oder ein Buch, dessen einziger Besitzer

er wäre, ausschreiben könnte? ... Diese Empfindungen können, nach allem

Gesagten, in nichts, als in dem Gedanken liegen: dass der Plagiar sich

eines Dinges bemächtiget, welches nicht sein ist. -- Warum denkt man nun

über den Gebrauch der ^eigenen Worte^ eines Schriftstellers ganz anders,

als über die Anwendung seiner ^Gedanken^? Im letzteren Falle bedienen

wir uns dessen, was unser mit ihm gemeinschaftliches Eigenthum seyn

kann, und beweisen, dass es dieses sey, dadurch, dass wir ihm unsere

Form geben; im ersten Falle bemächtigen wir uns seiner Form, welche

nicht unser, sondern sein ausschliessendes Eigenthum ist.

Eine Ausnahme macht man mit den Citaten: nemlich nicht nur solchen, wo

von einem Verfasser bloss gesagt wird, dass er irgend etwas entdeckt,

erwiesen, dargestellt habe, wobei man sich weder seiner Form bemächtigt,

noch eigentlich seine Gedanken vorträgt, sondern auf sie nur weiter

fortbaut; sondern auch solchen, wo die eigenen Worte des Verfassers

angeführt werden. Im letzten Falle bemächtigt man sich wirklich der Form

des Verfassers, die man zwar nicht für die seinige ausgiebt, welches

jedoch hier nichts zur Sache thut. Diese Befugniss scheint sich auf

einen stillschweigenden Vertrag der Schriftsteller untereinander zu

gründen, einander gegenseitig mit Anführung der eigenen Worte zu

citiren; doch würde auch hier es niemand billigen, wenn ein anderer,

ohne sichtbares Bedürfniss, besonders grosse Stellen ausschriebe. Mit

nur halbem Rechte stehen unter den Ausnahmen die Blumenlesen, die

^Geiste (esprits)^, zu deren Verfertigung gemeinhin nicht viel Geist

gehört, und dergleichen kleine Diebereien, die niemand sehr bemerkt,

weil sie niemandem viel helfen, noch viel schaden.

Kein Docent duldet es, dass jemand seine Vorlesungen abdrucken lasse;

noch nie aber hat einer etwas dagegen gehabt, wenn seine Zuhörer sich

seinen Geist und seine Grundsätze eigen zu machen gesucht, und sie

mündlich oder schriftlich weiter verbreitet haben. -- Worauf gründet

sich dieser Unterschied? Im letzten Falle tragen sie seine Gedanken vor,

die durch ihr eigenes Nachdenken, und die Aufnahme derselben in ihre

Ideenreihe, die ihrigen geworden sind; im ersteren bemächtigen sie sich

seiner Form, die nie ihr Eigenthum werden kann, kränken ihn also in

seinem vollkommenen Rechte.

Und jetzt diese ^a priori^ erwiesenen und ^a posteriori^ durch die aus

ihnen mögliche Erklärbarkeit dessen, was in Sachen der Art für recht

gehalten wird, erprobten Grundsätze auf das Verhältniss des Verfassers

und des Verlegers angewandt! Was überträgt der Erstere an den Letzteren,

indem er ihm seine Handschrift übergiebt? ... Ein Eigenthum: etwa das

der ^Handschrift^? Aber die Gelehrten werden gestehen, dass diese

grösstentheils des Geldes nicht werth sey; und warum verzeihen sie es

sich denn nicht, mehrere von eben der Schrift an mehrere Verleger zu

verkaufen? Das Eigenthum der darin enthaltenen Gedanken: dies überträgt

sich nicht durch eine blosse Uebergabe; und selten würde dem Verleger

viel damit gedient seyn. -- Noch weniger das der ^Form^ dieser Gedanken:

denn diese ist und bleibt auf immer ausschliessendes Eigenthum des

Verfassers. -- Der Verleger bekommt also durch den Contract mit dem

Verfasser überhaupt kein Eigenthum, sondern unter gewissen Bedingungen

nur das Recht eines gewissen ^Niessbrauches^ des Eigenthums des

Verfassers, d. i. seiner Gedanken in ihre bestimmte Form eingekleidet.

Er darf, an wen er will und kann, verkaufen -- nicht die Gedanken des

Verfassers und ihre Form, sondern nur die durch den Druck derselben

hervorgebrachte ^Möglichkeit^, sich die ersteren zuzueignen. Er handelt

also allenthalben nicht in seinem Namen, sondern im Namen und aus

Auftrag des Verfassers.

Auch diese Begriffe zeigen sich in allgemein angenommenen Maximen. Warum

wird selbst der rechtmässige Verleger allgemein getadelt, wenn er eine

grössere Anzahl Exemplare abdrucken lässt, als er mit dem Verfasser

verabredet hat? Das Recht des Verfassers, dies zu hindern, gründet sich

zwar auf einen Contract, der aber nicht über das Eigenthum, sondern den

Niessbrauch abgeschlossen ist. Der Verleger kann höchstens Eigenthümer

dieses Niessbrauchs heissen. -- Warum dann, wenn er eine zweite Auflage

besorgt, ohne Erlaubniss des Verfassers? Wie kann der Verfasser bei

einer zweiten Auflage, wenn er nichts Neues hinzusetzt noch umarbeitet,

von neuem Honorar vom Verleger für die blosse Erlaubniss der neuen

Auflage fordern? Wären diese Maximen nicht widersprechend, wenn man

annähme, dass das Buch ein Eigenthum des Verlegers würde, und nicht

beständiges Eigenthum des Verfassers bliebe, so dass der Verleger

fortdauernd nichts ist, als sein Stellvertreter? Wäre es nicht

widersprechend, dass das Publicum, wenn es, durch einen prächtigen Titel

getäuscht, ein Buch gekauft hat, in welchem es nichts, als das

Längstbekannte, aus den bekanntesten Büchern ärmlich zusammengestoppelt,

findet, an dem Verfasser des Buches Regress nimmt, und nicht an seinen

Verleger sich hält? Ein Recht, uns zu beklagen, haben wir allerdings;

wir wollten nicht bloss ein paar Alphabete gedrucktes Papier, wir

wollten zugleich die ^Möglichkeit^ erkaufen, uns über gewisse

Gegenstände zu belehren. Diese ward uns versprochen, und nicht gegeben.

Wir sind getäuscht, wir sind um unser Geld. Aber gaben wir dies nicht

dem Verleger? War er es nicht, der uns das leere Buch dagegen gab? Warum

halten wir uns nicht an ihn, als an den letzten Verkäufer, wie wir es

sonst bei jedem Kaufe thun? Was sündigte der arme Verfasser? ... So

müssten wir nothwendig denken, wenn wir den erstern nicht als blossen

Stellvertreter des letztern betrachteten, der bloss in jenes Namen mit

uns handelte, und, wenn wir betrogen wurden, in jenes Namen, auf jenes

Geheiss, und oft ohne selbst das geringste Arge daraus zu haben, uns

betrog. --

So verhalten sich Schriftsteller, Verleger und Publicum. Und wie verhält

sich zu ihnen der ^Nachdrucker^? Er bemächtigt sich -- nicht des

Eigenthums des Verfassers, nicht seiner Gedanken (das kann er

grösstentheils nicht; denn wenn er kein Ignorant wäre, so würde er eine

ehrlichere Handthierung treiben), nicht der Form derselben (das könnte

er nicht; auch wenn er kein Ignorant wäre); -- sondern des

^Niessbrauches^ seines Eigenthums. Er handelt im Namen des Verfassers,

ohne von ihm Aufträge zu haben, ohne mit ihm übereingekommen zu seyn,

und bemächtigt sich der Vortheile, die aus dieser Stellvertretung

entstehen; er maasset sich dadurch ein Recht an, das ihm nicht zusteht,

und stört den Verfasser in der Ausübung seines vollkommenen Rechtes.

Ehe wir das endliche Resultat ziehen, müssen wir noch ausdrücklich

erinnern, dass die Frage gar nicht von dem ^Schaden^ ist, welchen der

Nachdrucker hierdurch dem Verfasser entweder unmittelbar, oder mittelbar

in der Person seines Stellvertreters zufüge. Man zeige, soviel man will,

dass dadurch weder dem Verfasser, noch dem Verleger ein Nachtheil

entstehe; dass es sogar der Vortheil des Schriftstellers sey, recht viel

nachgedruckt zu werden, dass dadurch sein Ruhm über alle Staaten

Deutschlands, von der Stapelstadt der Gelehrsamkeit bis in das

entfernteste Dörfchen der Provinz, und von der Studirstube des Gelehrten

bis in die Werkstätte des Handwerkers verbreitet werde: wird dadurch

^recht^, was einmal unrecht ist? Darf man jemandem wider seinen Willen

und sein Recht Gutes thun? Ein jeder hat die vollkommene Befugniss,

seinem Rechte nichts zu vergeben; sey es ihm auch so schädlich als es

wolle. Wann wird man doch ein Gefühl für die erhabene Idee des Rechts,

ohne alle Rücksicht auf Nutzen, bekommen? -- Man merke ferner, dass

dieses Recht des Verfassers, welches der Nachdrucker kränkt, sich nicht,

wie Herr Reimarus glaubt, auf einen vermeinten Contract desselben mit

dem Publicum und auf eine jesuitische Mentalreservation in demselben

gründet; sondern dass es sein natürliches, angebornes, unzuveräusserndes

Eigenthumsrecht ist. Dass man ein solches Recht nicht verletzt sehen

wolle, wird wohl ohne ausdrückliche Erinnerung vorausgesetzt; vielmehr

müsste man dann es sagen, wenn man auf die Ausübung desselben Verzicht

thun wollte.

Dies alles als erwiesen vorausgesetzt, muss, wenn jeder ein Dieb ist,

der um Gewinnstes willen den Genuss des Eigenthums anderer an sich

reisst, der Nachdrucker ohne Zweifel einer seyn. Wenn ferner jeder

Diebstahl dadurch, dass er an Dingen geschieht, die ihrer Natur nach

nicht unter Verwahrung gehalten werden können, sträflicher wird, so ist

der des Nachdruckers, welcher an einer Sache verübt wird, die jedem

offenstehen muss, wie Luft und Aether, einer der sträflichsten. Wird er

es endlich dadurch noch mehr, an je edleren Dingen er geschieht, so ist

der an Dingen, die zur Geistescultur gehören, der allersträflichste:

daher man denn auch schon den Namen des Plagiats, der zuerst Diebstahl

an Menschen bedeutete, auf Bücherdiebereien übertragen hat.

Und jetzt zu einigen Instanzen des Herrn Reimarus! »Wer es denn sey, der

den Niessbrauch des fortdauernden Eigenthums der Verfasser bei den alten

Autoren, der es bei Luthers Bibelübersetzung habe?« fragt derselbe. --

Wenn der Eigenthümer einer Sache, und seine Erben und Erbnehmer

ausgestorben, oder nicht auszumitteln sind, so erbt die Gesellschaft.

Will diese ihr Recht aufgeben, und es gemein werden lassen; will es der

Eigenthümer selbst: -- wer kann es wehren?

»Ob das auch ein Raub des Büchereigenthums seyn würde,« fragt Herr R.

weiter, »wenn jemand ein Buch einzeln oder in grösserer Anzahl

abschreiben und die Abschriften verkaufen wolle?« Da die Liebhaber,

welche ein Buch lieber in Handschrift, als gedruckt besitzen wollten,

selten seyn, mithin durch diese Vervielfältigung der Exemplare weder dem

Verfasser noch dem Verleger grosser Nachtheil entstehen möchte; da der

Gewinn bei dieser mühsamen Arbeit nicht gross, und der Verkaufswerth

wohl grösstentheils kümmerliche Bezahlung der angewandten Mühe seyn,

mithin die ungerechte Habsucht des Abschreibers weniger auffallen würde:

so möchten vielleicht der Erstere und der Zweite dazu schweigen. Sind

aber unsere eben ausgeführten Sätze erwiesen, so bleibt an sich jeder

Niessbrauch des Buches, sey er so wenig einträglich als er wolle,

ungerecht; und diejenigen, welche das Buch in Abschrift zu besitzen

wünschten, oder der Abschreiber, müssten darüber in Unterhandlung mit

dem Verfasser treten. -- Wenn die alten Schriftsteller über den

möglichen Niessbrauch der Autorschaft nicht nachgedacht hatten, oder,

weil sie sein nicht begehrten, das Abschreiben ihrer Bücher jedem

freistellten, dem es beliebte, und durch ihr Stillschweigen die

Einwilligung dazu gaben: so hatten sie das vollkommenste Recht, -- wie

jeder es hat -- ihr Recht aufzugeben; wenn sie aber gewollt hätten, so

hätten sie es ebensowohl geltend machen können, als die unsrigen: denn

was heute recht ist, war es ewig.

Diese Grundsätze werden durch Anwendung auf Dinge, die man oft mit ihnen

verglichen und verwechselt hat, noch deutlicher werden. So hat man

^Producte der mechanischen Kunst^ mit Büchern, und das Nachmachen

derselben zum Nachtheil des Erfinders mit dem Nachdrucke verglichen; --

wie passend oder unpassend, werden wir sogleich sehen. Auch ein solches

Werk hat etwas Körperliches: die Materie, aus der es verfertigt ist,

Stahl, Gold, Holz und dergleichen; und etwas Geistiges: den Begriff, der

ihm zum Grunde liegt (die Regel, nach der es verfertigt ist). Von diesem

Geistigen kann man nicht sagen, dass es eine dem Verfertiger

eigenthümliche Form habe, weil es selbst ein Begriff einer ^bestimmten^

Form ist -- die Form der Materie, das Verhältniss ihrer einzelnen Theile

zur Hervorbringung des beabsichtigten Zwecks; -- welches folglich nur

auf einerlei Art, einem deutlich gedachten Begriffe gemäss, bestimmt

seyn kann. Hier ist es das Körperliche, welches, ^insofern es nicht

durch den Begriff bestimmt wird^, eine besondere Form annimmt, von

welcher die Nettigkeit, die Eleganz, die Schönheit des Kunstwerkes,

insofern sie nicht auf den hervorzubringenden Zweck bezogen wird,

abhängt: an welcher man z. B. die Arbeiten der Engländer, die Arbeiten

eines gewissen bestimmten Meisters, von jeder andern unterscheidet, ohne

eigentlich und deutlich angeben zu können, worin der Unterschied liege.

Diese Form des Körperlichen kann auch ein Buch haben, und durch sie wird

die Reinheit und Eleganz des Druckes bestimmt; in dieser Rücksicht ist

es Product der mechanischen Kunst, und gehört unter die nun leicht zu

entwickelnden Regeln derselben.

Angenommen, was allgemein anzunehmen ist, dass durch den Verkauf einer

Sache dem Käufer das Eigenthum alles desjenigen übertragen werde, dessen

Zueignung physisch möglich ist: was wird durch den Verkauf eines solchen

Kunstwerkes dem Käufer übertragen? Jedem ohne Zweifel das Eigenthum des

materiellen Körperlichen, nebst der Möglichkeit, das Werk zu dem

verlangten Zwecke zu gebrauchen, wenn er will, ihn kennt und ihn dadurch

zu erreichen weiss. Die Möglichkeit, sich den dem Werke zu Grunde

liegenden Begriff (nemlich die Regel, nach der es verfertigt ist)

zuzueignen, ist nicht die Absicht des Verkaufs, und gemeinhin auch nicht

des Kaufs, wie bei einem Buche, wo dies offenbar die Absicht ist. Auch

wird sie durch den Verkauf nicht jedem, sondern bloss dem, der dazu die

nöthigen Kenntnisse hat, übergeben. Das Eigenthum dieses Begriffs aber

wird durch den Verkauf gar nicht übergeben; sondern zur Zueignung

desselben gehört noch die Handlung des Käufers, dass er das Werk

untersuche, es vielleicht zerlege, darüber nachdenke u. s. w. Aber

dennoch ist es nicht nur physisch möglich, sondern auch oft sehr leicht,

die Regel der Verfertigung des Werkes zu finden. Diesen Begriffen nun

seine Form zu geben, muss man selbst Künstler, und zwar Künstler in

dieser Kunst seyn. Die Form des ersten Verfertigers wird man dem

Körperlichen nie geben; aber es kommt darauf nicht an, der Unterschied

ist meistens ganz unbemerkbar, und oft wird der zweite Verfertiger ihm

eine weit schönere geben. Man kann folglich nicht nur das Eigenthum der

Materie, sondern unter gewissen Bedingungen auch das des Begriffs, nach

welchem sie bearbeitet ist, sich erwerben; und da man das Recht hat,

sein Eigenthum auf jede beliebige Art zu benutzen, so hat man ohne

Zweifel auch das, dies Kunstwerk nachzumachen. Allein, die Ausübung

dieses Rechtes ist nicht billig: es ist nicht billig, dass der Mann,

welcher Jahre lang Fleiss, Mühe und Kosten aufwendete, durch die erste

Bekanntmachung des Resultats seiner jahrelangen Arbeit, welches von der

Art, dass jeder desselben sich bemächtigen kann, der es siehet, um alle

Frucht dieser Arbeit gebracht werde. Da aber in Sachen des Gewinnstes

auf die Billigkeit anderer nicht sehr zu rechnen ist, so tritt der Staat

ins Mittel, und macht durch ein ausdrückliches Gesetz, genannt

^Privilegium^, dasjenige Rechtens, was vorher nur Sache der Billigkeit

war. Weil indess durch ein solches Gesetz das natürliche Recht anderer

allerdings eingeschränkt, und sie dessen beraubt werden, besonders

dadurch beraubt werden, dass man das, was von ihrem guten Willen abhing,

und ihnen ein Verdienst geben konnte, ihnen abnöthigt, und sie dadurch

wenigstens der Entdeckung dieses Verdienstes beraubt: so hebt der Staat

dieses Gesetz wieder auf, sobald seine Absicht, den ersten Erfinder zu

entschädigen, erreicht ist, und giebt den Menschen ihr angebornes und

durch Nachdenken und Studium behauptetes Recht wieder.

Ein solches Privilegium geht also auf den Gebrauch des erworbenen

Begriffs; und nur dasjenige Bücherprivilegium würde mit ihm zu

vergleichen seyn, welches verböte, innerhalb zehn Jahren nichts über

^gewisse Materien^, als z. B. keine Metaphysik, keine Naturlehre, zu

schreiben. -- Verwechselte etwa Herr R., dessen Vorschläge bei

Bücherprivilegien eben dahin auslaufen, Bücher mit mechanischen

Kunstwerken, als ob zu ihrer Verfertigung nichts weiter gehöre, als etwa

ein Recept, ein Buch zu machen im Kopfe, und übrigens gelenke Finger,

Papier und Dinte?

Das Recht des Käufers, das Gekaufte nachzumachen, geht, soweit die

physische Möglichkeit geht, es sich zuzueignen; und diese nimmt ab, je

mehr das Werk von der Form abhängt, welche wir uns nie eigen machen

können. Diese Gradation geht in unmerklichen Abstufungen von der

gemeinen Studirlampe bis zu Correggio's Nacht. Letztere hat nie um ein

Privilegium nachgesucht, und ist darum doch nicht nachgemacht worden.

Zwar Farben auftragen, Licht und Schatten, und ein Kind und eine junge

Frau malen, kann jeder Pinsler; aber es ist uns nicht darum, es ist uns

um die nicht zu beschreibende, aber zu fühlende Form des Vortrags zu

thun. -- Kupferstiche von Gemälden sind keine Nachdrücke: sie verändern

die Form. Sie liefern Kupferstiche, und keine Gemälde; und wem sie den

letzteren gleich gelten, dem bleibt es unbenommen. Auch Nachstechen

schon abgestochener Gemälde ist nicht Nachdruck; denn jeder giebt seinem

Stiche seine eigene Form. Nachdruck wäre nur das, wenn jemand sich der

Platte des Andern bemächtigte und sie abdruckte.

Und nach dieser Unterscheidung nun die Frage: Was ist ein

Bücherprivilegium? Ein Privilegium überhaupt ist Ausnahme von einem

allgemein geltenden Gesetze der natürlichen oder der bürgerlichen

Gesetzgebung. Ueber Büchereigenthum ist bis jetzt kein bürgerliches

Gesetz vorhanden; also muss ein Bücherprivilegium eine Ausnahme von

einem Naturgesetze seyn sollen. Ein dergleichen Privilegium sagt, ein

gewisses Buch solle nicht nachgedruckt werden; es setzt mithin ein

Gesetz der Natur voraus, welches so lauten müsste: Jeder hat ein Recht,

jedes Buch nachzudrucken. -- Es ist also doch wahr, dass das

Nachdruckerrecht selbst von denen, in deren Hände die Menschheit alle

ihre Rechte zur Aufbewahrung überlieferte, von den Regenten, als ein

allgemein gültiges Naturrecht anerkannt werde? Doch wahr, dass selbst

die Gelehrten es dafür anerkennen; denn was kann die Bitte um ein

Privilegium anders heissen, als: Ich erkenne an, dass vom Tage der

Publication meines Werkes jeder, wer will, das unbezweifelte Recht hat,

sich das Eigenthum und jeden möglichen Nutzen desselben anzumaassen,

bitte aber um meines Vortheils willen, die Rechte der Menschheit

einzuschränken. -- Hat man sich je einen Freibrief gegen Strassenräuber

geben lassen? -- »Aber ein Bücherprivilegium ist kein Freibrief gegen

Strassenräuber; es ist eine Bedeckung von Husaren«, sagt man mir. Wenn

dies wahr wäre, wenn es in Ländern wahr seyn könnte, wo die

Strassenräuber nicht, wie in Arabien, ungebändigt in den Wäldern

herumstreifen, sondern zu jeder Stunde durch die obrigkeitliche Gewalt

abgelangt werden können: so ständen wir vor einer andern Untersuchung.

Die Tr... nemlich, Sch..., die W... sind freilich Räuber; aber sie sind

privilegirte Räuber. Sie haben -- denn die Bemerkung, dass eins von

beiden, entweder das Privilegium, welches den Nachdruck verbietet, oder

das, welches ihn erlaubt, widersinnig seyn muss, wollen wir schenken --

sie, sage ich, haben nicht die mindeste Schuld. Unbekannt mit dem, was

Recht oder Unrecht sey, weil es für sie zu tief lag, fragten sie die,

welche es wissen sollten. Man sagte es ihnen, und sie glaubten. Freilich

gefiel es dem englischen Kaufmanne nie wohl, wenn ein französischer

Kaper ihm sein Schiff und seine Waaren wegnahm. Er beklagte sich über

diese Ungerechtigkeit. »Das ist nicht Unrecht, das ist Kriegsrecht«,

sagte der Kaper, und zeigte ihm seinen Kaperschein vor; und während der

Engländer diesen untersuchte, um sich von der Rechtmässigkeit der

Behandlung, die er erfuhr, zu überzeugen, durchsuchte ihm jener die

Taschen, und er hatte darin recht.

Aber, mit welchem Rechte nur überhaupt die Hummeln den Bienen den Krieg

ankündigen? ... Welcher Vertheidiger des Büchernachdrucks wird uns dies

erklären? -- »Es würde doch von einem Staate viel verlangt heissen, sagt

man, dass er befehlen solle, fremde theure Waare in sein Land

einzuführen.« Das würde allerdings viel verlangt heissen; aber die

Forderung, dass er sich dann, wann sie ihm zu theuer ist, ganz ohne sie

behelfen möge, wäre so unbillig eben nicht. Joseph II. hatte allerdings

das vollkommene Recht, die Einfuhr der holländischen Häringe in seine

Staaten zu verbieten: wer könnte ihm dies abstreiten? Aber hätte er

darum auch wohl das Recht gehabt -- da holländische Häringe sich nun

einmal nicht nachdrucken lassen -- Kaper auszusenden, welche den

Holländern aufpassen und ihnen ihre Häringe abnähmen? Und wenn diese

fremde theure Waare -- denn Bücher sind in diesem System freilich nicht

mehr und nicht weniger Waare, als Häringe und Käse -- überhaupt nicht

eingeführt werden soll, wovon soll man sie denn im Lande abdrucken? ...

Ei ja! wir werden uns wohl hüten, die Einfuhr fremder Bücher eher zu

verbieten, als bis wir sie erst nachgedruckt haben.

»Es sey ja für den Vortheil des Verfassers völlig gleichgültig, ob in

einem Lande, wo die Einfuhr seiner rechtmässigen Ausgabe verboten sey,

ein Nachdruck verkauft werde oder nicht, da er aus diesem Lande einmal

keinen Gewinn ziehen könne«, sagt man auch noch. Und man hat recht, und

übrig recht, in einem Systeme, in welchem nichts unrecht ist, als das

was schadet.

Ist jetzt Alles klärlich erwiesen, was erwiesen werden sollte: -- dass

der Verfasser ein fortdauerndes Eigenthum an sein Buch behalte, und das

vollkommene Recht habe, jeden zu verhindern, wider seinen Willen Nutzen

aus dem, was der Natur der Sache nach sein bleibt, zu ziehen; dass

mithin der Nachdruck eine offenbare, und zwar eine der sträflichsten

Ungerechtigkeiten sey, -- so ist bei Untersuchung seiner Zulässigkeit

davon gar nicht mehr die Frage, ob er nützlich sey; und wir können uns

gänzlich enthalten, sie zu beantworten. Weder Herr R. noch das Publicum

wird also etwas dagegen haben, wenn wir statt dieser Untersuchung eine

^Parabel^ erzählen. Was sie, da wir nach obiger Erinnerung mit Büchern

gar nichts Aehnliches haben, erläutern könne, was sie nach allem schon

Erwiesenen noch zu erläutern habe, wird jeder einsehen.

Zur Zeit des Khalifen Harun al Raschid, der wegen seiner Weisheit in der

Tausend und Einen Nacht und sonst berühmt ist, lebte, oder könnte gelebt

haben, ein Mann, der wer weiss aus welchen Salzen und Kräutern einen

Extract verfertigte, der gegen alle Krankheiten, ja gegen den Tod selbst

helfen sollte. Ohne nun eben alle die Wirkungen zu haben, welche sein

Verfertiger von ihm rühmte, -- er war selbst ein wenig kränklich -- war

er doch immer eine treffliche Arznei. Um in seinen chemischen Arbeiten

durch nichts gestört zu werden, wollte er sich nicht selbst mit dem

Handel befassen, sondern gab ihn in die Hände eines Kaufmanns, der

allein im ganzen Lande damit handelte und einen beträchtlichen Gewinn

dadurch erwarb. Darüber wurden nun seine Mitbrüder, die übrigen

Arzneihändler, neidisch, und verschrien ihn und seinen Extract. Ganz

anders aber benahm sich dabei Einer unter ihnen. Dieser passte den

Leuten des Alleinhändlers auf, wenn sie das Arcanum vom Chemiker

brachten, nahm es ihnen ab, raubte es wohl gar aus dem Waarenlager

selbst; und das vermochte er, denn er war ein handfester Kerl. Er

vereinzelte es darauf auf allen Jahrmärkten, in allen Flecken und

Dörfern, und weil er es wohlfeil gab und den Leuten sehr einlobte, so

hatte er reissenden Abgang. Darüber erhob dann der Alleinhändler ein

Geschrei im ganzen Lande; und es fielen mitunter auch wohl Diebe, Räuber

und dergleichen Benennungen, die bei solchen Gelegenheiten zu fallen

pflegen und die dem Andern auch richtig überbracht wurden. Gern hätte

der Alleinhändler ihm wieder etwas abgenommen, aber jener hatte nichts,

das der Mühe des Nehmens werth war. Schon lange hatte er ihm

nachgestellt, um seiner habhaft zu werden; aber jener war schlauer als

er und entging allen seinen Schlingen. Endlich, wie denn das stete Glück

unvorsichtig macht, fiel er doch noch durch Unachtsamkeit in die Hände

seines Feindes, und ward von ihm vor den Khalifen geführt. Hier brachte

der Arzneihändler seine Klage gegen jenen an, die mit der Klage unserer

Buchhändler gegen die Nachdrucker ziemlich gleichlautend war. Jener,

ohne sich bange werden zu lassen, -- er hatte bei seinem

Marktschreiergewerbe seine Dreistigkeit vermehrt und eine gewisse

Beredsamkeit sich eigen gemacht -- führte seine Verteidigung

folgendermaassen:

Glorwürdigster Nachfolger des Propheten! ich liebe nach Principien zu

verfahren. Der einzig richtige Maassstab der Güte unserer Handlungen ist

bekanntermaassen ihre Nützlichkeit. Je ausgebreitetere und je wichtigere

Vortheile eine Handlung stiftet, desto besser ist sie. Es giebt zwar

noch einige finstere Köpfe, die sich etwas erkünsteln, was sie, glaub

ich, Recht nennen: ein Hirngespinnst, das sich im Leben nicht realisiren

lässt; denn kann man nicht bei aller Rechtschaffenheit verhungern? Doch

fern sey es, dass dergleichen altfränkische Ideen die aufgeklärten

Zeiten von Eurer Majestät glorwürdiger Regierung entweihen sollten! --

Wenn ich mithin beweise, dass mein Verfahren den ausgebreitetsten Nutzen

stiftet, so beweise ich dadurch ohne Zweifel, dass es lobenswürdig ist;

und dies ist so leicht zu erweisen. Dass meine Handlung von den

vortheilhaftesten Folgen für das Publicum sey, sollte man das erst

zeigen müssen? Ich verkaufe das Arcanum weit wohlfeiler, als der Kläger;

der gemeinste Mann wird also dadurch in den Stand gesetzt, es sich

anzuschaffen, was er bei dem hohen Preise des Alleinhändlers nicht kann;

ich nöthige es dem unaufgeklärten Haufen durch meine Betriebsamkeit und

durch alle Künste der Beredsamkeit auf, und brenne so von Eifer für das

Beste Anderer, dass ich sie fast zwinge, sich durch diese heilsame

Arznei gesund zu machen. Welch ein Verdienst um die leidende Menschheit!

Könnte ich doch Eurer Majestät das Aechzen der Leidenden, das Röcheln

der Sterbenden recht lebhaft malen, die durch die von mir gekaufte

Arznei gerettet worden sind! Wie vielen Kindern habe ich ihre Väter, die

bereits in den Händen des Todes waren, wieder zurückgegeben, ihnen

selbst aber die Möglichkeit, zu guten Staatsbürgern gebildet zu werden,

und einst wieder ihre Kinder, und vermittelst dieser ihre ganze

Nachkommenschaft zu guten Staatsbürgern zu bilden, dadurch erhalten! Man

berechne die Arbeiten, welche jeder, dem durch diese wunderthätige

Arznei einige Jahre zu seinem Leben hinzugesetzt werden, in diesen

Jahren noch zur Cultur des Landes verrichten kann; die noch grössere

Cultur desselben, die hierdurch wieder möglich wird, und so ins

Unendliche fort; berechne die Menge der Kinder, die er in diesen Jahren

noch zeugen kann, und die Kinder dieser Kinder: und ziehe das Resultat

der vergrösserten Volksmenge und Cultur, die dadurch erfolgt, und welche

schlechterdings nicht möglich war, wenn ich nicht dem Kläger seine

wohlthätigen Tropfen raubte.

Es sagen zwar freilich verleumderische Zungen, dass das Arcanum

gemeinhin ein wenig verdorben bei mir gekauft worden; und wenn ich ihnen

auch -- ich liebe die Wahrheit -- sollte zugestehen müssen, dass an der

Sache etwas sey: so ist das wahrlich nicht meine Schuld. Ich würde

lieber, wenn ich könnte, ihm noch grössere Kraft geben, damit man es

allein bei mir kaufte, und mein Kläger alle seine Kunden verlöre; und

das bloss aus Liebe zum allgemeinen Besten. Aber wie sollte es mir bei

der beständigen Flucht, auf der ich vor meinem Gegner seyn muss, und bei

der Beschimpfung, die er meiner Handthierung anthut, und die mich

nöthigt, die lockersten Gesellen anzunehmen, möglich seyn, es mit der

gehörigen Sorgfalt aufzubewahren? Wenn nur einmal meinem Gewerbe völlige

Ehre und Sicherheit zugesprochen seyn wird, wie ich um der grossen

Nützlichkeit desselben hoffe, so werde ich dadurch zugleich in Stand

gesetzt werden, auf die Conservation desselben mehr Sorgfalt zu wenden.

Ich werde angeklagt, dem Verfertiger des Arcanums, und dadurch mittelbar

dem Publicum zu schaden, weil Kläger, wenn ich in die Länge fortfahre,

ihm seine Tropfen wegzunehmen, nothwendig verarmen und ausser Stand

gesetzt werden müsse, den Chemiker weiter zu bezahlen, weshalb denn

dieser nothwendig die Arbeit werde einstellen müssen. -- Allein, da

kennt man den Mann nicht. Er wird sie darum nicht einstellen; denn es

ist einmal seine Liebhaberei, und er arbeitet ja so nur um der Ehre

willen. Im Gegentheil, je mehr ich seinem Unterhändler wegnehme, und je

weniger dieser ihm für die Arznei wird bezahlen können; desto mehr wird

er arbeiten müssen, um kümmerlich zu leben: desto mehr wird folglich

diese heilsame Arznei vervielfältiget werden. Und wird nicht sein Ruhm

durch mich in die entferntesten Dörfer verbreitet? posaune ich ihn nicht

mit lauter Stimme an jedem Jahrmarkte aus meiner Bude? steht nicht sein

Name auf allen meinen Büchsen und Gläsern mit grossen Buchstaben in

Golde? Ist ihm das nicht Ehre genug? braucht er dazu noch Brot? Er mag

von der Ehre leben!

Endlich soll ich Klägern Nachtheil verursachen. -- Aber ich muss

gestehen, dass hier mich mein kaltes Blut verlässt. Ich muss Ihnen

sagen, mein Herr, dass Sie sich der Unbilligkeit dieser Anklage schämen

sollten. Haben Sie nicht schon genug durch Ihren Alleinhandel gewonnen?

Ach! dürfte ich doch den Verlust, den Sie zu haben vorgeben, mit Ihnen

theilen! Warum wollen Sie mir denn nicht erlauben, Ihnen zu stehlen, was

ich fortbringen kann? Warum wollen Sie mir denn nicht erlauben, eine

kleine Nachlese zu halten? Giebt es nicht noch jetzt, seitdem ich diese

reichlich halte, Leute genug, die entweder um der vermeinten grösseren

Güte Ihrer Arznei willen, die doch wenig betragen kann, oder aus einem

altfränkischen Vorurtheile für rechtmässigen Besitz, und vermeinter

Theilnahme an der Dieberei Anderer, lieber Ihre theure Waare kaufen, als

meine wohlfeile; -- als ob ich nicht auch, wenn man denn einmal von

Rechtmässigkeit reden will, dadurch das rechtmässige Eigenthum Ihrer

Waare erhielte, dass ich mir die Mühe gebe, sie zu stehlen?

Vielmehr habe ich, wenn Sie kalt darüber nachdenken wollen, eben um Sie

selbst das grösste Verdienst. Sie kennen noch Ihren Chemiker nicht.

Schon längst dachte er, voll Neid über den Gewinn, den Sie durch sein

Arcanum machen, darauf, sich des Handels mit demselben selbst zu

bemächtigen. Er hat zwar seine Zeit weit nöthiger zur Verfertigung

desselben; er versteht zwar nichts vom Arzneihandel; er ist zwar bei

einigen Versuchen im Kleinen schon sehr übel angekommen: aber dennoch --

glauben Sie mirs auf mein Wort -- er hätte Sie des Handels beraubt. Nur,

schlau wie er ist, merkte er meinen Anschlag auf Ihren Waarenkasten, und

wollte lieber Sie, als sich selbst bestehlen lassen. Wenn Sie also

überhaupt noch in einigem Besitze des Handels sind, so haben Sie es mir

zu verdanken.

Dies sind die beträchtlichen Dienste, Glorwürdigster Nachfolger des

Propheten, die ich dem gläubigen Volke, die ich dem nützlichen

Verfertiger des Extracts, die ich dem Kläger selbst leiste. Und ich nun,

was habe ich dafür? Wenn man den geringen Preis, um den ich das Arcanum

verkaufe, gegen die Kosten, die ich auf desselben Conservation doch

wende, die Reisen, die ich mache, berechnen will; so wird man finden,

dass mir die Mühe, sie zu stehlen, sehr gering bezahlt wird, und dass

ich die Verleumdungen meines Gegners, die Schurken und Diebe, die er

gegen mich ausstösst, fast ganz umsonst hinnehmen, oder nur sehr niedrig

in Anschlag bringen muss. Durch diese Verunglimpfungen wird mir nun mein

ehrlicher Name, auf welchen die Menschen einen so grossen Werth setzen

sollen, jämmerlich abgeschnitten, so dass rechtliche Leute schon

anfangen, sich sehr zu bedenken, ob sie mir abkaufen wollen. Ich bin

also ein Märtyrer für das Beste der Welt; und wenn eine Handlung dadurch

gewinnt, dass man recht viel bei ihr aufopfert, so ist die meinige eine

der verdienstlichsten. Dies Verdienst möchte ich mir nun nicht gern

rauben lassen, wenn nicht durch die Ehrlosigkeit, die dadurch auf mein

Gewerbe fällt, der Fortgang desselben gehindert, und dem allgemeinen

Besten Abbruch gethan würde. Ich bitte demnach Eure Majestät

anzubefehlen, dass hinfüro jeder mein Gewerbe für ein ehrliches halte,

bei namhafter Strafe; und dass Kläger gehalten sey, mir nicht nur

Abbitte und Ehrenerklärung zu thun, und öffentlichen Dank für den

geleisteten Dienst abzustatten, sondern auch inskünftige sich von mir

bestehlen zu lassen, so viel ich will.

So redete der Marktschreier. Wie würde Herr Reimarus, wie würde jeder

Gerechtigkeitsliebende hierbei geurtheilt haben? -- Ebenso urtheilte der

Khalif. Er liess den nützlichen Mann aufhängen.

B.

Zwei Predigten aus dem Jahre 1791.

Statt der Vorrede.

Der Verfasser und sein Freund.

Sämmtliche Werke 8: Vermischte Schriften und Aufsätze Nicolai's Leben und sonderbare Meinungen / Deducirter Plan einer zu Berlin zu errichtenden höheren Lehranstalt / Beweis der Unrechtmässigkeit des Büchernachdrucks und andere Aufsätze / Recensionen / Poesien und metrische Uebersetzungen · 第 3 / 76 题