an unserer Schule, als Hauptbestandtheile und als Epoche machend,
niederzulegen die encyklopädischen Ansichten jedes unserer Lehrer von
seinem Fache; kurz, versteht sich, und im Grossen und Ganzen. Sollte
ihm, wie dies also zu erwarten, diese klare und ewig dauernde
Rechenschaft auch nicht während der Ausübung seines Lehramtes angemuthet
werden können, so kann sie dennoch nach dem Austritte ihm nicht füglich
erlassen werden, und hat er darauf schon während der Ausübung zu
rechnen.
2) Da unsere Schüler auch Bücher lesen sollen, und wir ihnen überhaupt
nichts zu sagen gedenken, was ebenso gut im Buche steht, so gehört zu
jener encyklopädischen Rechenschaft eines Lehrers allerdings auch die
Angabe, welche Lectüre er vorschreibe. Diese Lectüre mag für den Anfang
in schon vorhandenen Büchern bestehen, und es wird in diesem Falle genug
seyn, diese zu citiren.
Späterhin aber werden wir, theils um die allenfalls veraltete äussere
Form anzufrischen, theils aber und vorzüglich, wegen des durch den
Fortschritt der Kunst ganz veränderten Ausgangspunctes der von uns
wirklich zu ^treibenden^ Kunst, Lesebücher für unsere Zöglinge (ein
^corpus^ jedes einzelnen Faches, wie es bisher nur ein ^corpus juris^
gab) eigens drucken lassen müssen. In Absicht des ersten -- des
Auffrischens -- wird zu beachten seyn, dass dies nicht von dem Ermessen
des Einzelnen abhängen könne, sondern mehrere die Tüchtigkeit eines
Einzelnen für diesen Behuf anerkennen müssen, indem nicht in jedem der
gesammte lebendige Zeitgeist sich ausspricht, und mancher versucht wird,
seinen individuellen Geist für jenen zu halten. In Absicht des zweiten
haben wir, sowie im Lehren, den Grundsatz, nicht zu sagen, was schon
gedruckt ist, im Schreiben den, nicht zum zweitenmale drucken zu lassen,
was einmal gedruckt ist. -- Wird einmal das Bedürfniss solcher eigenen
Lesebücher eintreten, so werden uns die Mittel nicht abgehen, demselben
abzuhelfen, und können wir recht füglich von denen, die bei uns Meister
oder Doctor zu werden verlangen, dergleichen Probestücke begehren.
Wir erhielten an jenen encyklopädischen Rechenschaften, von denen jede
künftige die vorhergegangene entweder ^formaliter^, durch Klarheit und
Leichtigkeit, oder ^materialiter^, durch weitere Umfassung des Stoffes,
übertreffen müsste, -- oder sie könnte nicht aufgenommen werden, und
dies wäre ein Beweis, dass die Kunst dermalen bei uns stille stände --
eine ^fortgehende und eng zusammenhängende Reihe^ von Fortschritten in
der Wissenschaft, welche der Nachwelt, die einen beträchtlichen Theil
derselben übersehen, und vielleicht das ^Gesetz^ dieses Fortschrittes
entdecken könnte, wiederum als Mittel weit höherer Fortschritte dienen
könnte. Wir erhielten an dem, mit jener und ihrem Gesetze gemäss
fortschreitenden ^Lesebuche^, das nicht gerade in den Context jener
Jahrbücher eingewoben seyn müsste, sondern selbstständig existiren
könnte, ein äusserliches Document und einen Exponenten der Jahrbücher.
Dieses Lesebuch würde, sowie es von einer Seite durch Steigerung der
Gesichtspuncte anwüchse, von der anderen durch Auswerfung des sattsam
bearbeiteten Stoffes abnehmen. Wir machen dies deutlich an demselben
Beispiele der Geschichte. Wenn man durch Erfassung etwa des angegebenen
Standpunctes für diese -- die Geschichte -- vielleicht auch den Zweck
aufgeben wird, in derselben ^Psychologie^ oder ^Staatswissenschaft^ zu
lernen -- Zwecke, die man leicht für Vorspiegelungen halten dürfte, um
dem Philosophen gegenüber sich aus der Verlegenheit zu ziehen, einen
Zweck ihres Studiums deutlich anzugeben, -- begreifend, dass man diese
Zwecke weit wohlfeileren Kaufes mit der Philosophie erreichen könne;
dass aber die Regierungs^kunst^, die durchaus etwas Anderes ist, denn
die durch Philosophiren zu schöpfende Regierungs^wissenschaft^, eine
leichte und sich von selbst findende Zugabe des rechten Studiums der
Geschichte sey: -- wenn man, sage ich, diese Zwecke aufgeben wird,
alsdann wird man einer Menge Untersuchungen, die nur dem psychologischen
oder politischen Zwecke unter die Arme greifen sollen, sich gern
überheben. -- (So lange es, um über die Aechtheit eines gewissen
Documents urtheilen zu können, auf die Untersuchung, welchen Zuschnitt
der Bart eines gewissen Kaisers gehabt habe, ankommt, muss man in alle
Wege diese Untersuchung gründlich treiben. Sollte aber durch einstige
Vollendung dieser Untersuchung die Aechtheit oder Unächtheit des
Documents, gemeingültig für alle künftige Zeit, ausgemittelt seyn, so
mag man nun den Bart immer fahren lassen; ja dieses um so mehr, wenn
sogar an der Aechtheit oder Unächtheit des Documents selber uns nichts
mehr liegen sollte, indem, was dadurch entschieden werden soll, indess
anderwärtsher entschieden worden. Freilich müsste man zu diesem Behufe
auch darüber mit sich einig seyn, dass es in allen Fächern Gewissheit
und eine feste, unwidersprechliche Beweisführung gebe, und nicht etwa
gerade in das blinde Herumtappen, und in die Wiederholung desselben
Kreislaufes durch jegliche Generation, die Perfectibilität des
Menschengeschlechtes setzen.)
So, wenn nun jemand durchaus kein anderes Mittel hat, um über den Werth
einer gewissen Meinung zu entscheiden, ausser daraus, dass sie die
Meinung eines gewissen alten Philosophen gewesen, dabei aber doch noch
immer Zweifel hegt, ob dieselbe nicht vielmehr die Folge der
Gesundheitsbeschaffenheit dieses Philosophen, als seiner Speculation
gewesen: so ist diesem die Frage über die Hypochondrie oder
Nichthypochondrie des Mannes allerdings höchst bedeutend; wer aber auf
anderem Wege über den in Frage gestellten Werth Bescheid hätte, der
könnte jenen Philosophen sammt seinem Gesundheitszustande ruhig an
seinen Ort gestellt seyn lassen.
§. 63.
Neben diesem ersten und wesentlichen Theile der Jahrbücher, den
encyklopädischen Rechenschaften der Lehrer, giebt es noch einen zweiten,
zum ersten nothwendig gehörenden Theil, die Ausarbeitungen der Schüler.
Denn es soll ja nicht bloss die Kunst der gesammten Schule in
Bearbeitung des wissenschaftlichen Stoffes, es soll auch die besondere
Kunst der Lehrer gezeigt werden, selber Künstler aus dem ihnen gegebenen
Stoffe der Zöglinge zu bilden, und, so Gott will, der Fortgang auch
dieser Kunst. Ueber die Lehrmethode derselben wird schon ihre
encyklopädische Rechenschaft, auch ohne ausdrückliches Vermelden, die
nöthige Auskunft geben. Ueber so viele andere, in Worten auch nicht
füglich zu beschreibende Kunstmittel mögen sie schweigen, und dieselben
eben üben; aber ihr ^Werk^, den Künstler, der aus ihren Händen
hervorgeht, mögen sie vorzeigen.
Im Anfange zwar, und in den ersten Jahren werden wir noch nichts dieser
Art vorzuweisen haben; einen sicheren Anfang aber müssen dennoch auch
die Jahrbücher sich setzen, indem es ausserdem wohl immer bei dem
Versprechen bleiben könnte. Dieser Anfang könnte erscheinen zu Anfang
des zweiten Lehrjahres, und er müsste enthalten: 1) die encyklopädischen
Ansichten der angestellten Lehrer jedes Faches, die sie ja ohne Zweifel
bei der Vorbereitung auf dieses ihnen grossentheils neue Collegium
schriftlich entworfen, und während des mündlichen Vortrages und der mit
den Lehrlingen angestellten Uebungen verbessert haben werden. 2) Die
Probeaufsätze der Studirenden, welche gebilligt, und deren Verfassern
die Befugniss, das Regulat nachzusuchen, gegeben worden. Sollte das
Letztere zu weitläufig ausfallen, so könnten aus den gelungenen nur die
gelungensten ausgewählt, der anderen aber nur im allgemeinen mit dem
gebührenden Lobe gedacht werden.
(Der zweite Punct wäre zugleich die den Lehrern, die das Regulat zuerst
besetzen, allerdings nicht zu erlassende öffentliche Rechenschaft, dass
sie hierbei nach festen Grundsätzen und keinesweges willkürlich
verfahren; ingleichen die Weisung an Studirende und deren Eltern, was
bei künftigem Anspruche auf dasselbe Regulat von ihnen ^wenigstens^
gefordert werden würde. Wenigstens; denn es könnte so kommen, dass das
erstemal, um denn doch überhaupt ein an Personal nicht gar zu schwaches
Regulat einzusetzen, nach ein wenig milderen Grundsätzen verfahren
werden müsste, denn späterhin.)
Aus denselben Bestandtheilen, Nachträgen der Lehrer zu ihren
encyklopädischen Ansichten, und Probeaufsätzen neuer Candidaten des
Regulats würden die Jahrbücher auch zu Anfange des dritten, vierten etc.
Lehrjahres bestehen, so lange bis wir Aufsätze von solchen, die bei uns
das Meisterthum erhalten hätten, mittheilen und so die Aufsätze der
Schüler ungedruckt lassen könnten. Erst mit diesen ginge die eigentliche
Rechenschaftsablegung des Lehrers über seine Lehrkunst an.
Hier auch hebt die eigentliche Rechenschaft der gesammten Kunstschule
über den Fortschritt des Lehrtalentes und der Künstlerbildung an ihr an.
Werden, noch abgerechnet die Steigerung des Begriffes selbst (wovon in
§. ^praeced.^), in der ^Form^ die Aufsätze der künftigen Meister klarer,
gewandter, freier, leichter, denn die der früheren, so steigt die Kunst;
das Gegentheil davon wäre ein Beweis, dass sie wenigstens in dieser
Rücksicht fiele, und die gesammte Akademie hätte zusammenzutreten und
Anstalten zu treffen, ^ne detrimenti quid capiat respublica^.
Schon in den anderen mit den Lehrlingen anzustellenden Uebungen, recht
eigentlich aber, und auch andern sichtbar in diesen Jahrbüchern, kann
ein Lehrer sehen, ob ein anderes, jugendlicheres und gewandteres
Lehrertalent neben ihm aufkomme, und er hat sodann ohne Säumen
auszutreten, und diesem seinen Lehrstuhl zu überlassen. Der eigentliche
Vater dieses Studiums, und der fortdauernde Berather und Warner in
demselben bleibt er immerfort.
Der hier entworfene Begriff solcher Jahrbücher wäre dem ersten
anhebenden Theile derselben in einer, das grosse Publicum befriedigenden
Deutlichkeit voranzusetzen, und hätten wir in dieser Einleitung uns auf
alle hier aufgestellten Grundsätze für uns und unsere Nachkommen, vor
Welt und Nachwelt, auf ewig zu verpflichten.
§. 64.
Betreffend den Fortgang insbesondere des Stoffbuches durch uns, geht
dieser, wie sich versteht, auch bei uns, sowie in der übrigen Welt,
seinen Weg fort. Es wäre hierbei nur folgendes anzumerken. Zuvörderst
ist wohl von keinem unserer Akademiker zu erwarten, dass er, entweder um
das Daseyn seiner Person kund zu thun, oder um an den Ehrensold irgend
eines schlecht unterrichteten Buchhändlers zu kommen, Geschriebenes
schreibe, und compilirend aus zehn Büchern ein eilftes mache, und hätte,
falls dergleichen doch einem beikäme, die gesammte Akademie die
gemeinschaftliche Ehre zu retten, und die Schmach des Einzelnen von sich
abzuwehren. Sodann: dergleichen Vermehrungen des Stoffbuches von Seiten
unserer Akademiker müssten zunächst auf das gegenwärtige Bedürfniss
unserer Kunstschule gehen und bestimmt seyn, diesem abzuhelfen; und es
wäre den Arbeiten von dieser Beziehung der Vorzug vor anderen zu geben.
Im Falle eines solchen Bedürfnisses könnten wir auch Auswärtige zur
Mithülfe durch Aussetzung eines ^Preises^ auffordern; der Akademiker
selbst ist für den Preis zu hoch; dem Bedürfnisse der Familie
abzuhelfen, wenn er kann, ist ihm ohnedies Pflicht wie Freude, und sind
die vom Rathe der Alten recht eigentlich für dieses Geschäft, auch in
Absicht des Buchwesens, eingesetzt.
Einen Theil des fortschreitenden Stoffbuches jedoch müssen wir als ein
nothwendiges Glied in unseren Plan aufnehmen, und die regelmässige
Fortsetzung desselben organisiren; ich meine die Niederlegung der an
unserer Akademie gemachten neuen Entdeckungen für Geschichte und
Naturwissenschaft, zu welcher letzteren auch das in der ärztlichen
Praxis Entdeckte, das einen wissenschaftlichen Aufschluss über die Natur
verspricht, gehört, und wir deswegen auch, ohnerachtet wir die ärztliche
Praxis ganz von uns auszuschliessen gedenken, für diesen letzteren Behuf
einen, oder etliche Männer unter unseren Akademikern haben müssen. Es
ist unsere Pflicht sowohl, als unser Vortheil, dass diese Entdeckungen,
sobald sie zu einer bestimmten schriftlichen Relation haltbar genug
geworden, nicht innerhalb unserer Gesellschaft bleiben, sondern auch das
auswärtige Publicum, das uns ja auch diesen neuen Stoff bearbeiten
helfen soll, Kunde davon erhalte. Es müssten drum angelegt werden
^Jahrbücher der Wissenschaftlichen Entdeckungen an unserer Akademie^. Ob
der Stoff so reich ausfalle, dass er einer selbstständigen periodischen
Schrift bedürfe, oder ob diese Jahrbücher mit dem tiefer unten zu
erwähnenden Werke, der Bibliothek der Akademie, vereinigt werden
sollten, mag entschieden werden, wenn es an die wirkliche Ausführung
geht. So viel ist klar, dass wir kein Bändchen der Fortsetzung solcher
Jahrbücher liefern können, wenn wir innerhalb der Zeit nichts Neues
entdeckt haben, dass sie somit keinesweges bestimmte Termine ihrer
Erscheinung halten können.
§. 65.
Noch ein Hauptgegenstand der Beachtung unserer Akademie ist die
Benutzung des ausserhalb unser, und anderwärts fortschreitenden
^Stoff^-, sowie auch ^Kunstbuches^; und die Nutzbarmachung desselben für
diejenigen unserer Mitglieder, die wegen anderer Geschäfte nicht Zeit
haben aufs blosse Gerathewohl zu lesen (die ausübenden Lehrer und
Studirenden), von denjenigen aus uns, die diese Zeit haben (dem Rathe
der Alten).
Es ist dazu erforderlich zuvörderst, dass man diesen Fortschritt, d. h.
die neu erschienenen Schriften historisch kenne. Für diesen Behuf
erscheint nun zu Leipzig der bekannte Messkatalog, als das Verzeichniss
ihrer zu Markte gebrachten Waare, dessen Besorgung, wie sich versteht,
eine Sache des Verkäufers der Waare ist. Es mochte gut seyn, dass sich
fertigere Federn fanden, welche diesen Messkatalog paraphrasirten; doch
war und blieb dies immer eine rein mercantilische Sache, zum Dienste des
Käufers und Verkäufers; und eine allgemeine Literaturzeitung kann
durchaus auf keinen höheren Werth Anspruch machen, als auf den eines
Journals des Luxus und der Moden. Dass diese subalternen Handarbeiter
durch schlecht unterrichtete Schmeichler sich überreden liessen, sie
verwalteten zugleich das Geschäft der Kritik, und dieses lasse sich eben
mit der durchaus mercantilischen Rücksicht, ^den ganzen Messkatalog
herunter zu recensiren^, vereinigen; dass, nachdem die Meinung einmal
entstanden, sogar solche, die da wohl fähig gewesen wären, das Amt der
Kritik zu verwalten, sich verleiten liessen, zuweilen ein treffenderes
Wort in jenen unwürdigen Context hineinzuwerfen, ist in unseren Tagen
eine der ergiebigsten Quellen des literarischen und anderen Verderbens
geworden, und es ist darüber auf Handlanger und Unternehmer solcher
Paraphrasen des Messkatalogs ein grösseres Maass von Spott gefallen, als
sie Kraft hatten, zu verdienen. Da die Liebhaberei unserer Leser noch
immer nach dergleichen Literaturzeitungen sich hinzuwenden scheint, und,
so viel dem Schreiber dieses bekannt ist, der eigentliche Grund ihrer
Verwerflichkeit selten rein ausgesprochen und ins Auge gefasst wird, so
sagen wir noch bestimmt, dass dieser unser Entwurf anmuthe, zu begreifen
folgendes: dass, wenn auch etwa überhaupt, was wir hier an seinen Ort
gestellt seyn lassen, die Zeit sich herausnehmen dürfe, die Zeit zu
kritisiren, diese Kritik wenigstens nicht an ^der Allheit der
erscheinenden Bücher^, sowie die einzelnen uns unter die Hände fallen,
geübt werden könne, indem ein solcher Vorsatz selbst einen absolut
unkritischen, unphilosophischen, der Einheit unempfänglichen, planlosen
Geist voraussetzt, und nur eine planlose und verworrene Geburt erzeugen
kann; sondern dass sie an ^ganzen Klassen und Arten von Büchern^, die
nach inneren Kriterien schon vorher unterschieden worden, geübt werden
müsse; dass jener Vorsatz, alles aus der Presse Hervorgegangene zu
recensiren, offenbar die Rücksicht auf gleiche Gerechtigkeit gegen alle
Verleger, als Waarenlieferanten, darthue, wie es denn auch die Verleger
sind, welche auf die Vollständigkeit der Literaturzeitungen am meisten
dringen, und über Vergewaltigung laut klagen, wenn einer ihrer Artikel
unangezeigt geblieben; dass demnach der mercantilische Zweck der
wesentliche, den Plan und das Grundgesetz solcher Unternehmungen
bestimmende, der kritische aber nur hinterher als Vorwand hinzugekommen
ist, und dass man sogar auch darüber sich niemals ernsthaft
berathschlagt, ob eine Vereinigung dieser beiden Zwecke auch wohl
möglich sey.
Möge wenigstens von unserer Akademie eine solche Verwirrung, welche ihr
und der Kunstschule Wesen sogleich im Beginn zerstören würde, fern
bleiben!
Uebrigens mag in Gottes Namen, und es wäre dieses sogar höchst rathsam,
in der Hauptstadt unserer Monarchie, neben dem Sitze der Akademie, auch
eine solche vollständige Paraphrase des Messkatalogs erscheinen; wäre es
auch nur darum, um die anderwärts erscheinenden aufgeblasenen
Zwitternaturen von unseren weniger unterrichteten Mitbürgern abzuhalten.
Es sey dies ein Privatunternehmen eines, etwa des akademischen
Buchhändlers. Die Sache ist Handarbeit, welcher der Leipziger
unparaphrasirte Messkatalog zur Basis diene. Der Referent versichert als
Augenzeuge, dass das Buch wirklich erschienen sey, und er es unter den
Augen gehabt habe; das sey sein Titel, so viel koste es, und hierauf
lässt er die Inhaltsanzeige und irgend eine Stelle aus dem Buche
abdrucken. Ueber die Wahl dieser Stellen, auch etwa über ganz
auszulassende Schriften, mag er die Akademie derjenigen Klassen, die
ohnedies aus anderen Gründen diese Bücher durchzulaufen haben, befragen
dürfen, und wäre diesen eine allgemeine Aufsicht und Censur dieses
Messcatalogus, jedem in seinem Fache, zu übertragen. -- Halte zu diesem
Behuf der Unternehmer sich einige Zugewandte, wiewohl auch ganz
unstudirte Kaufmannsbursche das Geschäft versehen könnten.
Was dagegen der Akademie als solcher in Beziehung auf die auswärtige
Vermehrung des Buchwesens recht eigentlich zukommen würde, wäre
folgendes:
1) Die Mitglieder des Rathes der Alten nehmen, jeder für sein Fach, die
durch die letzte Messe erfolgte Vermehrung des Buches für dieses Fach
vollständig in Augenschein, welches, wenn die Literatur der Deutschen
ihren bisherigen Charakter noch lange behält, grossentheils mit
Durchsicht der Inhaltsanzeigen, der Register, der Vorreden, und einigem
Durchblättern sich wird abthun lassen. Sollte in dieser Durchsicht dem
Einen etwas vor die Augen kommen, das nicht eigentlich zur Competenz
seines Faches gehörte, und hier sich nur in dasselbe verloren hätte, so
macht er den, in dessen Fach es eigentlich gehört, aufmerksam.
2) Was nun in dieser dermaligen Vermehrung des Buches sich findet als
Fortschritt, d. i. als Verbesserung oder Erweiterung des Stoffbuches in
diesem Fache, oder auch als Erhöhung des Kunstbuches, nach dem oben
angegebenen Maassstabe einer solchen Erhöhung, wird niedergelegt in
einem anderen periodischen Werke, welches man ^Jahrbücher der
Fortschritte des Buchwesens^, oder auch die ^Bibliothek der Akademie^,
nennen könnte. Was blosse Wiederholung des schon Bekannten ist, wird mit
Stillschweigen übergangen. Rückfälle in schon widerlegte Irrthümer
mögen, falls nemlich zu befürchten wäre, dass ein Mitglied unserer
Akademie dadurch geirrt werden könnte, angezeigt werden. Da eine solche
Uebersicht ausgeht von der bisherigen Literatur des Faches, die ihre
feststehenden Abtheilungen schon haben wird, so kann sie recht füglich
an diese, als den Grundleitfaden sich halten, zeigend, wie jeder dieser
Theile bereichert worden sey, und so das Buch, wo diese Bereicherung
sich vorfindet, auf Veranlassung des Inhalts, keinesweges aber den
Inhalt auf Veranlassung des Buches, wie dies die Paraphrase des
Messkatalogs thut, anführen.
Bücher, in denen gar nichts Neues steht, ohne dass sie doch auch als
eine Auffrischung des bisherigen Buchwesens in diesem Fache gelten
könnten, und die daher gar nicht existiren sollten, werden in dieser
Bibliothek ganz übergangen. Es würde ganz zweckmässig seyn, dass
dergleichen, nach Angabe dieser Referenten in der Bibliothek, die man
darüber zu befragen hätte, auch in dem Messkatalog übergangen würden,
damit, sowie wir selbst auf die blosse Buchmacherei Verzicht thun, wir
auch die Unterstützung der auswärtigen Buchfabriken durch den Ankauf
unserer weniger unterrichteten Mitbürger verhindern. Das Publicum wisse,
dass es desjenigen, das sogar unser Messkatalog übergeht, sicherlich
nicht bedarf.
Diese Bibliothek ist ^unserer Akademie^ Bibliothek, und zunächst für
deren Gebrauch geschrieben. Mit dem ersterwähnten Durchwühlen des
ganzen, durch die Messe herbeigeführten Schuttes braucht keiner unserer
Lehrer oder unserer Schüler sich zu bemühen; selber der alte Akademiker
und Mitarbeiter an der Bibliothek braucht es nur mit dem, der auf seinen
Theil gefallen ist; die übrigen Theile haben andere für ihn übernommen.
Und so hat denn unser Akademiker nur diese Bibliothek zu lesen, und
findet in ihr die bestimmte Nachweisung, was er etwa noch ausserdem neu
Erschienenes zu lesen habe. Für ihn ist daher diese Bibliothek
allerdings ^Kritik^, Scheidung des zu Lesenden von dem nicht zu
Lesenden, des ganzen neuesten Buches.
Will auch das auswärtige Publicum, und unter ihnen die Verfasser und
Verleger dieses gesammten neuesten Buches, diese Bibliothek, die
durchaus nicht ihnen zu Liebe geschrieben ist, dennoch lesen, so steht
ihnen dies ganz frei. Wollen sie ferner dieselbe als allgemeine und so
auch für sie geltende Kritik ansehen, so thun sie das auf ihre eigene
Verantwortung. Wir wenigstens uns auf die unsrigen beschränkend, haben
niemals einen solchen arroganten Anspruch gemacht, unsern Richterspruch
der ganzen Welt aufzudringen; dringt er sich ihnen aber etwa von selbst
in ihrem eigenen Bewusstseyn auf, so ist dies ein desto ehrenvolleres
Zeugniss für uns. Was daraus entstehen möge, so haben wir mit Verfassern
oder Verlegern nichts abzuthun, indem wir uns diesen niemals für etwas
verbunden haben.
(Dass, weil wir nicht blind herumtappen, sondern nach einem festen Plane
einhergehen, wir gar bald zu grossem Ansehen gelangen werden und dass
dies mächtig zur Verbesserung des ganzen Literaturwesens wirken werde,
lässt sich voraussehen. Jedoch ist sogar diese grosse Folge nur eine
zufällige, die wir nicht beabsichtigen; denn zu bescheiden, das Heil der
ganzen Welt auf unsere Schultern laden zu wollen, denken wir zunächst
nur auf unser eigenes Heil.)
§. 66.
Noch sind allein übrig die oben erwähnten Anstalten, wodurch wir von den
Bemühungen anderer wissenschaftlicher Körper, welche Bemühungen noch
nicht Festigkeit genug erhalten haben, um im Buche niedergelegt zu
werden, zeitig Notiz erhalten, und diese Körper in die Lage setzen, von
den gleichen Bemühungen bei uns Notiz zu nehmen. Es wäre in dieser
Rücksicht vorzuschlagen: 1) dass wir an allen bedeutenden Akademien und
Universitäten des deutschen Vaterlandes sowohl, als des Auslandes, uns
einen besonderen Freund und Repräsentanten erwählten aus den Mitgliedern
eines solchen Corps; gegenseitig diesen erlaubend und sie einladend,
dasselbe bei uns zu thun. Diese Repräsentanten wären ersucht, alles, was
an ihrem Orte von der eben erwähnten Art sich zutrüge, davon sie
glaubten, dass es die befreundete Akademie interessiren könnte,
derselben durch Correspondenz zu melden. 2) Damit wir jedoch, tiefer
denn diese fremden Berichte, die nur die erste Aufmerksamkeit erregen
sollen, und selbst dasjenige, was diese etwa mit Stillschweigen
übergehen, mit eigenen Augen zu sehen uns in den Stand setzen, sollen,
wo möglich ununterbrochen, junge Männer aus unserer Mitte zu ihnen
gesendet werden und bei ihnen einige Zeit sich aufhalten; die nach
erfolgter Rückkehr uns mündlichen Bericht abstatten, wie sie alles
befunden. Diese sind zu allernächst an unseren Repräsentanten adressirt,
der ihnen mit Rath und That an die Hand gehe. Es versteht sich, dass wir
dasselbe den verbündeten Gesellschaften zugestehen, und die ihrigen also
behandeln, wie wir wollen, dass die unsrigen von ihnen behandelt werden.
So wünschen wir ohne Zweifel, dass die unsrigen den unbeschränktesten
Zutritt zu allen wissenschaftlichen Uebungen der Auswärtigen erhalten,
und müssen drum diesen denselben Zutritt bei uns geben. Keinesweges aber
wünschen wir, dass den unsern bei diesen Besuchen etwa das Sehwerkzeug
des Auslandes untergeschoben werde, sondern dass sie sich ihres eigenen
Auges, sowie es bei uns gebildet worden, bedienen; wir sind darum
ebensowenig befugt, oder, falls wir unseren Augpunct für besser zu
halten berechtigt seyn sollten, verpflichtet, ihn unseren Gästen zu
leihen, sondern mögen sie das Vermögen zu sehen eben schon mitgebracht
haben. Der hierüber nöthigen Politik mögen sich sowohl unsere zu diesen
Gesandtschaften gebrauchten Mitbürger, als alle unsere Akademiker
befleissigen; und es haben z. B. die ersten nicht gerade nöthig, dem
Ausländer gegenüber laut über ihn zu denken, sondern sie mögen sich
berichten lassen, ihres Herzens wahre Gedanken aber, bis zu ihrer
Rückkehr in unsere Mitte, für sich behalten.
Die zu diesen wissenschaftlichen Gesandtschaften am besten sich
qualificirenden Subjecte wären bei uns gezogene und gelungene Regulare,
und könnten sie damit sehr füglich die Zeit zwischen ihrem Austritte aus
dem Regulat und ihrem Eintritte in die Akademie ausfüllen.
Vorzüglich würden zu diesen Geschäften gebraucht werden und, falls sie
nur gerade so gut wie andere sich dazu qualificirten, diesen sogar
vorgezogen werden müssen die Söhne aus der Universitätsstadt, und
besonders die unserer Akademiker; es versteht sich, wenn die
Hauptbedingung, dass sie gelungene Regulare wären, von ihnen erfüllt
wäre. Dieses zwar keinesweges als ein ^persönliches Vorrecht^,
dergleichen bei uns keine Geburt giebt, sondern vielmehr als
^Gleichstellung^ mit den übrigen, und ^Entschädigung^ dafür, dass sie
die Universitätsstadt an ihrem Geburtsorte finden, und im Grunde aus dem
Umkreise der Ihrigen zu einem völlig selbstständigen Leben noch niemals
herausgekommen sind, und so die hiermit verknüpften, oben erwähnten
Vortheile bisher verloren haben.
§. 67.
Corollarium.
Unsere Akademie, an und für sich betrachtet, giebt in der von uns
angegebenen Ausführung das Bild eines vollkommenen Staates: redliches
Ineinandergreifen der verschiedensten Kräfte, die zu organischer Einheit
und Vollständigkeit verschmolzen sind, zur Beförderung eines gemeinsamen
Zweckes. An ihr sieht der wirkliche Staatskünstler immerfort dieselbe
Form gegenwärtig und vorhanden, welche er auch seinem Stoffe zu geben
strebt, und er gewöhnt an sie sein, von nun an durch nichts Anderes zu
befriedigendes Auge.
Dieselbe Akademie stellt in ihrer Verbindung mit den übrigen, ausser ihr
vorhandenen wissenschaftlichen Körpern dar das Bild des vollendet
rechtlichen Staatenverhältnisses. Alle, in sich übrigens allein,
geschlossen und selbstständig bleibend, kämpfen aus aller ihrer Kraft um
denselben Preis, die Beförderung der Wissenschaft und der
wissenschaftlichen Kunst; aber ihr Wettkampf ist nothwendig redlich, und
keiner kann den errungenen Sieg verkennen oder schmälern, ohne sich
selbst der, allen gemeinschaftlichen und bei unendlicher Theilung
dennoch immer ganz bleibenden Ausbeute des Sieges zu berauben. Ihr
Wettkampf ist liebend; das beleidigte Selbstgefühl des Ueberwundenen
hebt sogleich sich wieder empor an der Freude über den gemeinsamen
Gewinn, und die augenblickliche Eifersucht geht schnell über in Dank an
den Förderer des gemeinen Wesens.
Diese Form einer organischen Vereinigung der aus lauter verschiedenen
Individuen bestehenden Menschheit vermag in ihrer Sphäre die
Wissenschaft zu allererst, und dem Kreise der übrigen menschlichen
Angelegenheiten lange zuvorkommend, zu realisiren. Als einzelne Republik
darum, weil zuvörderst das Interesse, das in dieser Sphäre scheiden,
trennen und das zu Vereinigende voneinanderhalten könnte, hier bei
weitem nicht so dringend und gebieterisch herrscht, als das der
sinnlichen Selbsterhaltung, welches im Gebiete des Staates entzweiet und
sich befeindet; sodann weil selber das Element, das die Wissenschaft
bearbeitet, die Denkart veredelt und die Selbstsucht schmählich macht.
Als ein Verein von Republiken darum, weil alle genau wissen und
verstehen, was sie eigentlich wollen; dagegen die politischen
Entzweiungen der Völker und weltverheerende Kriege sich sehr oft auf die
verworrensten und finstersten unter allen möglichen Vorstellungen
gründen. In dieser früheren Realisirung der für alle menschlichen
Verhältnisse eben also angestrebten Form ist sie Weissagung, Bürge und
Unterpfand, dass auch das Uebrige einst also gestaltet seyn werde, der
strahlende Bogen des Bundes, der in lichten Höhen über den Häuptern der
bangen Völker sich wölbt.
Aber selbst, indem sie noch verheisset, erfüllet sie schon und ist
gedrungen zu erfüllen. Die einzige Quelle aller menschlichen Schuld, wie
alles Uebels, ist die Verworrenheit derselben über den eigentlichen
Gegenstand ihres Wollens; ihr einiges Rettungsmittel daher Klarheit über
denselben Gegenstand; eine Klarheit, welche, da sie nicht uns fremd
bleibende Dinge erfasst, sondern die innerste Wurzel unseres Lebens,
unser Wollen ergreift, auch unmittelbar einfliesst in das Leben. Diese
Klarheit muss nun jeder wissenschaftliche Körper rund um sich herum,
schon um seines eigenen Interesse willen, wollen und aus aller Kraft
befördern; er muss daher, sowie er nur in sich selbst einige Consistenz
bekommen, unaufhaltsam fortfliessen zu Organisation einer Erziehung der
Nation, als seines eigenen Bodens, zu Klarheit und Geistesfreiheit, und
so die Erneuerung aller menschlichen Verhältnisse vorbereiten und
möglich machen; durch welche Erwähnung der Nationalerziehung wir wieder
am Schlusse unseres ersten Abschnittes niedergesetzt werden, und so den
bis ans Ende durchlaufenen Kreis schliessen.
Beilagen zum Universitätsplane.
(Ungedruckt.)
I.
Plan zu einem periodischen schriftstellerischen Werke an einer
deutschen Universität.[28]
1) Soll ein solches Werk der Universität Ehre machen und zugleich den
steigenden Flor derselben befördern, so muss dasselbe auf dem Gipfel der
wissenschaftlichen Bildung der deutschen Nation anheben, und seine
Fortsetzung kann nichts Anderes seyn, als das fortlaufende Document des
ununterbrochenen Fortschreitens jener Bildung auf der vorausgesetzten
Universität.
2) Es muss wirklich das Werk der Lehrer und Mitglieder dieser
Universität, und das Resultat des wissenschaftlichen Geistes und seiner
Leistungen auf derselben seyn, und das öffentliche Urtheil muss darüber
nicht in Zweifel bleiben können. Es ist daher nicht hinlänglich, dass
jenes Werk etwa nur in der Stadt, wo auch die Universität sich befindet,
gedruckt oder auch von Gelehrten, die zugleich Lehrer an derselben sind,
geschrieben werde: es muss die Rechenschaftsablegung enthalten über den
Geist und die Resultate ihres Treibens. Die Ehre, welche bei
Vernünftigen dadurch der Universität zu Theil würde, dürfte sonst
vielleicht der jenes Glockenziehers, der zu einer vortrefflichen Predigt
eingeläutet zu haben sich rühmte, nicht ungleich seyn: die Rechnung auf
das Vorurtheil der Unvernünftigen aber ist, wenn man sich auch
herablassen wollte, darauf Rücksicht zu nehmen, nicht sicher auf die
Dauer.
[Fußnote 28: Geschrieben im Jahre 1805, mit Bezug auf die Universität
Erlangen. Vergl. Nachgelassene Werke Bd. III. S. 277. ff.]
3) Der dadurch zu liefernde Beweis der Superiorität des
wissenschaftlichen Geistes auf der vorausgesetzten Universität muss
nicht ^indirect^ geführt werden, so dass man sich nur zeige, als fähig
die Schwächen oder auch die Vorzüge Anderer einzusehen, durch welche
unabhängig von uns die Wissenschaften bearbeitet werden; denn das ist
seinem Wesen nach untergeordnete und Schülerarbeit.
(Dergleichen sind alle Recensiranstalten, Bibliotheken,
Literaturzeitungen, und wie sie Namen haben mögen. Sie tragen das
Gepräge ihrer Unselbstständigkeit und Inferiorität dadurch an sich, dass
sie für die Möglichkeit ihrer eigenen Existenz Bücher voraussetzen, und
gründen sich auf den Wahn des Zeitalters, dass die einzige und rechte
Bearbeitung der Wissenschaften die Buchmacherei sey. Entweder das Buch
wird herabgesetzt in der Recension: welche Ehre aber ist es für den
vorauszusetzenden Professor-Recensenten, dass er mehr ist, als der arme
Stümper, den er uns vorführt? Oder es wird erhoben: entweder der
Verfasser ist ein Fremder. Welche Ehre erwächst sodann durch sein gutes
Buch unserer Universität, als die sehr untergeordnete der Anerkennung
fremden Verdienstes? Oder er ist einer unser gelehrten Mitbürger: wer
wird uns recht glauben?
In Deutschland waren diese Unternehmungen in neueren Zeiten gar nicht
für den Flor der Universitäten ersonnen, sondern bloss ein
mercantilisches Institut, das den Buchführern zum Absatz ihrer Waare
verhelfen sollte, zuerst selbst von einem Buchführer, sodann von einem
bekannten industriösen Schriftsteller, der einen dürftig besoldeten
Professor für seinen Plan gewonnen. Von ohngefähr und durch ganz andere
Ursachen -- die Lehrer, denen Jena vorzüglich seinen Ruf verdankt, sind
nie fleissige Recensenten, noch die Redactoren der Literaturzeitung je
vorzügliche Lehrer gewesen, -- gewann die verfallene Universität, an
deren Spitze das letzterwähnte Werk dieser Art gedruckt wurde, eine neue
Blüthe; und nun machte der grosse Haufen den gewöhnlichen Fehlschluss
vom Zugleichseyenden auf das Verhältniss von Ursache und Wirkung;
welcher Fehlschluss denn auch, da ihn der grosse Haufen gemacht, einige
Zeitlang gute Dienste geleistet hat. Dennoch fing Jena schon vorher an
zu verfallen, ehe es die Schützsche Literaturzeitung verlor, und jetzt
hilft es ihm nichts, dass es sogleich wieder eine andere errichtet hat,
welche unstreitig an innerem Werthe die alte bei weitem übertrifft. Auch
hat zu Leipzig, Erlangen u. s. w. durch den Abdruck von Recensionen, die
meist von Lehrern dieser Universitäten verfasst sind, wie in den
Göttinger Anzeigen, sich kein grösserer Flor dieser Universitäten
ergeben wollen, als wie sie ohne dergleichen Literaturzeitungen auch
besitzen würden.
Ueberdies, falls wir uns auch auf das Alte und Mittelmässige bescheiden
wollten, ist sogar dies nicht einmal mehr uns zugänglich. Aus unseren
eigenen Mitteln, ohne fremde Beiträge, vermögen wir eine
Literaturzeitung nicht einmal auch nur zum Scheine anzufüllen: durch den
Conflict der alten und der neuen Jenaischen Literaturzeitung aber sind
alle Federn schon in Beschlag genommen, und es giebt gewiss keinen
Gelehrten von einigem Verdienste, welcher zu Arbeiten dieser Art sich
nicht für zu gut hält, der nicht bei einer dieser beiden, oder auch wohl
bei beiden in Diensten stehe.
Ahmen wir lieber dies Bestreben in dem einzigen Puncte nach, dass wir,
so wie jene zu ihrer Zeit, etwas Neues unternehmen, wobei sie uns meines
Erachtens zugleich den Vortheil gelassen haben, dass das Rechte noch neu
ist.)
4) Der zu führende Beweis muss ^direct^ geführt werden, -- sagten wir:
also, dass das periodische Werk der Universität den steten Fortschritt
der Wissenschaft und des wissenschaftlichen Geistes auf derselben,
unmittelbar und aus der ersten Hand darlege. Jenes Werk enthalte ganz
eigentlich, was die ältere Benennung: ^acta literaria Universitatis N.
N.^ ausdrückt.
Den Fortschritt der ^Wissenschaft^ und des ^wissenschaftlichen Geistes^
aus der ersten Hand, sagten wir ferner. Die Wissenschaft ist ja nicht
zunächst das Buch, noch lebt sie im Buche, sondern sie lebt in dem, was
im wirklichen Forschen, im Conflicte der Geister und im Vortrage sich
ergiebt. Dieses nun werde zum Buche und Buchstaben zunächst in jener
Relation. Die akademischen Lehrer sind ja als Lehrer angestellt, und
nichts verhindert, dass sie nicht auch überdies noch unter sich selber,
gleich einer Akademie, in geistigen Wechselverkehr treten; nicht aber
werden sie vom Staate dazu besoldet, dass sie in die weite Welt hinein
Bücher schreiben. Jene literarischen Acten der Universität würden nun
ihr gemeinschaftliches Buch, wenn sie von Amtswegen zu schreiben hätten,
und wohin Alles, was sie des Druckes für würdig achteten, zunächst
gehörte.
(Es bliebe ihnen dabei unbenommen, auch noch auf eigene Hand Bücher zu
ediren. Vom ehrenvollen Falle tiefer unten. Als Buchfabricanten oder
Compilatoren aber im Dienste von betriebsamen Verlegern Sachen drucken
zu lassen, die nur die Masse des bedruckten Papieres, keinesweges aber
die Wissenschaft vermehren, ist ohnedies unter der Würde eines Lehrers
an einer solchen Universität, und wäre durchaus den sogenannten
Privatgelehrten zu überlassen.)
Den ^Fortschritt^ der Wissenschaften sollten diese literarischen Acten
documentiren. Es gehörte daher in sie nur das ^Neue, Weiterbringende^,
keinesweges aber blosse Wiederholungen oder neue Aufstutzungen des
Alten, Bekannten.
Die Wissenschaft kann fortschreiten, theils in der ^Materie^ durch neue
Entdeckungen und Ansichten, theils in der ^Form^ durch bessere
Lehrmethoden und immer begriffsmässige Beherrschung und Durchdringung
des Lehrstoffes. Alles dieser Art von den Lehrern Erfundene in allen
Zweigen der Wissenschaften, welche auf dieser Universität bearbeitet
werden, wäre in den Acten niederzulegen.
Ausgezeichnete und den Standpunct des wissenschaftlichen Unterrichts an
der Universität durch den Erfolg bezeichnende Arbeiten der Zöglinge des
Instituts wären nicht auszuschliessen. Bringen sie auch die Wissenschaft
nicht weiter, so können sie doch einen bei Jünglingen nicht gewöhnlichen
Grad der wissenschaftlichen Ausbildung documentiren, und sollen es.
Keiner derselben müsste der gelehrten Würden der Universität theilhaftig
werden, welcher nicht einen, nach jenem Grundsatze wenigstens
^aufnehmbaren^ Beitrag zu den Acten geliefert hätte; wodurch die von
dieser Universität ertheilten Würden Achtung gewinnen würden vor denen
anderer Universitäten, wo dieser Maassstab nicht angelegt werden kann.
Es würde solchen Acten nicht zum Vorwurfe gereichen, wenn selbst
widerstreitende Ansichten derselben Gegenstände von verschiedenen
Verfassern in ihnen nebeneinander ständen. Denn es kommt hierbei fürs
Erste nicht darauf an, ob die Ansichten wahr, sondern nur ob sie neu
sind, und ob man sich von ihnen versprechen kann, dass sie auch zu einer
neuen Wahrheit führen könnten. Ueber die Wahrheit soll erst die Zukunft
und die fortgesetzte Forschung entscheiden, und so kann selbst ein neuer
Irrthum ein Fortschritt auf einem wissenschaftlichen Gebiete werden,
wenn er auf eine neue Wahrheit leitet, welche allein ihn zu widerlegen
vermag. Aus demselben Grunde würde es dem Werke auch nicht zum Vorwurfe
gereichen, wenn etwa die Fortsetzung die früheren Lieferungen zum Theil
widerlegte; denn dadurch würde ja gerade der Fortschritt bewiesen.
5) Zur Lieferung von Beiträgen wären die Lehrer nur insofern zu
verbinden:
^a.^ dass sie ihre auf Erweiterung der Wissenschaften gerichteten
Bestrebungen, die so weit gereift sind, dass sie einer Berichterstattung
durch den Druck fähig geworden, zuerst den Acten anböten;
^b.^ dass jeder Lehrer im Verlaufe seines Wirkens denn doch etwas
liefere und dadurch seine Berechtigung, an diesem Platze zu stehen,
darthäte. Späterhin, nach Einführung der Acten, könnte es
ausschliessende Bedingung der Berufung zu einer Stelle an dieser
Universität werden, dass man einen bedeutenden, im Geiste des Instituts
verfassten Beitrag geliefert hätte. Wer seinen fortschreitenden Geist
nicht schon bewährt hat, der taugt nicht zum Mitgliede einer
Gesellschaft, die lediglich für den Fortschritt der Wissenschaft
arbeitet. Keinesweges aber wären sie
^c.^ also zu verbinden, dass sie binnen halbjähriger oder Jahresfrist so
viel Neues in ihrer Wissenschaft entdeckt haben müssten, dass der
zweckmässige Bericht darüber so und so viel gedruckte Bogen füllen
könne. Vielmehr liegt es in dem Begriffe solcher Acten, dass ihr
Erscheinen durchaus an keine bestimmten Zeiträume gebunden ist: sie
mögen fortgesetzt werden, sobald Stoff dazu sich gesammelt hat;
keinesweges aber soll ihre Erscheinung an das Kalenderdatum oder an die
Buchhändlermessen gebunden seyn.
6) Unter den, keinesweges von den Beitragenden selbst, sondern von
Anderen, die sodann für diesen Fall eine Direction bildeten, zu
entscheidenden Fragen ist die erste: ob eine Ansicht oder eine
Verbesserung wirklich neu sey und der Wissenschaft einen Fortschritt
verspreche? (Was keinesweges gleichbedeutend mit der Frage ist: ob sie
wahr sey?) Die Beantwortung dieser Frage würde für jeden besonderen
Beitrag der Facultät (dem bestimmten Lehr- und Erkenntnissfache) des
Beitragenden anheimfallen. Diese hätte ihre verneinende Antwort mit
Gründen zu belegen und diese dem Beitragenden zu eigener reifer
Ueberlegung schriftlich mitzutheilen. Dies wäre die erste Instanz. Würde
er durch diese Gründe nicht überzeugt und zur Rücknahme bewogen, so
sollte es noch eine höhere Instanz für Entscheidung dieser Frage geben,
wofür in einem grossen Staate eine zweckmässig besetzte Akademie der
Wissenschaften in der Hauptstadt sich am besten qualificiren würde. Es
möchte im Falle der Billigung des Beitrags in dieser Instanz, im
öffentlichen Drucke bemerkt werden, dass die locale Facultät des
Beitragenden denselben verworfen, die Akademie der Wissenschaften aber
ihn gebilligt habe. Im Falle der Verwerfung auch in dieser Instanz hätte
die Akademie ihre Gründe dem Beitragenden gleichfalls schriftlich
mitzutheilen. Von dieser Instanz verworfen, könnte sein Aufsatz nun
freilich nicht in den Acten der Universität erscheinen; es müsste ihm
aber erlaubt bleiben, denselben nebst den angeführten Gründen der
Verwerfung in beiden Instanzen, auf eigene Verantwortung vor das
Publicum zu bringen, und die Mit- und Nachwelt zum Richter des erhobenen
Streites zu machen. Selbst seine Verhältnisse zur Universität und zu den
Acten derselben bei anderen, den Streitpunct nicht berührenden
Gegenständen müssten dadurch nicht gestört, vielmehr seine bürgerliche
und persönliche Sicherheit, sein öffentlicher guter Name, seine Schrift-
und Lehrfreiheit unter den besonderen Schutz des Staates genommen
werden; denn das gelehrte Publicum seines Staates in seiner sichtbaren
Repräsentation ist ihm gegenüber zur Partei geworden, und das Richteramt
zwischen ihnen ist einer höheren Instanz übergeben, welche zu ihrer Zeit
Ehre und Schande austheilen wird. Und insbesondere halte die öffentliche
Gewalt sich fern von der Möglichkeit der Berührung mit dieser Schande.
Man sage nicht, dass durch dieses Hindurchgehen durch verschiedene
Instanzen Zeit verloren gehe. Der einem respectabelen Corps anderer
Gelehrten einzeln gegenüberstehende Gelehrte soll Veranlassung und Zeit
gewinnen, seine Sache reiflich zu überlegen; auch bedarf es bei wahrhaft
originalen Ansichten keiner Eile, etwa aus Furcht, dass etwa Andere sie
uns vorweg nehmen dürften.
7) Eine zweite von einer Direction zu entscheidende Frage wird seyn über
die Form des Vortrages; denn auch der Vortrag eines solchen Werkes muss
mustermässig seyn und auf der Spitze der Kunst des Vortrages im
Zeitalter stehen.
Zur Entscheidung darüber müsste ein bewährter und zwar philosophischer
Schriftsteller herbeigezogen werden, welcher mit dem ursprünglich
Beitragenden so lange den Aufsatz verbesserte, bis dieser seine Gedanken
durchaus als wiedergegeben anerkennte, und jener mit der Form zufrieden
wäre. Ohne die Approbation der Form durch diesen Schriftsteller, welcher
über diesen Punct ganz allein dem Curatorium und dem Publicum
verantwortlich wäre, dürfte kein Aufsatz in den Acten abgedruckt werden.
8) Die Unterstützung, deren ein solches Werk von der Regierung bedürfte,
würde, falls nur das Personal der Lehrer richtig gewählt wäre, sich auf
den ersten Vorschuss zum Verlage, und auf die Direction der Verlags- und
Debitsgeschäfte, mit denen die Gelehrten durchaus nichts zu thun haben
müssten, ferner auf den Schutz derselben gegen Nachdruck überhaupt und
gegen Wiederabdruck einzelner Aufsätze, beschränken. Ein solches Werk
würde in kurzer Zeit eine Abnahme finden, die die Zurücknahme des
vorgeschossenen Capitals mit den Interessen erlaubte, die Kosten des
mercantilischen Geschäfts dabei deckte, und dennoch einen ansehnlichen
Ueberschuss zur Vertheilung an die Beitragenden übrig liesse. Dieser
Ueberschuss wäre, nach Abzug der Correctionsgebühren, welche bei jedem
besonderen Aufsatze nach Verhältniss der aufgewendeten Mühe besonders zu
bestimmen wären, nach der Bogenzahl der gelieferten Beiträge an die
Beitragenden gleich zu vertheilen, und ihnen und ihren Erben und
Erbnehmern, auf ewige Zeiten, so lange noch ein Exemplar des Bandes, in
welchem ihre Beiträge stehen, verkauft wird, als unantastbares Eigenthum
zuzusichern. Dass die Regierung diesen Gegenstand zu einer
Finanzoperation mache, wäre unter ihrer Würde. Wiederum lässt von der
anderen Seite von anständig besoldeten und an einer zahlreich besuchten
Universität, deren Studirende auf eine zweckmässige Weise angehalten
werden, die gebührenden Honorarien zu entrichten, arbeitenden Gelehrten
sich nicht erwarten, dass sie nach dem Schriftstellersolde eilen werden,
so wie der Bogen abgedruckt ist. Vielmehr würden sie das allmählige
Eingehen ihres Antheils ruhig abwarten; auch wohl dieses Nebeneinkommen
gern für die Ihrigen, die sie möglicherweise doch als unversorgte
Wittwen und Waisen hinterlassen könnten, stehen lassen.
Schlussanmerkung.
1) Vor diesem Plane möchte mancher Bescheidene erschrecken und das Ziel
zu hoch gesteckt finden. Es ist dabei zu erwägen, dass, wie bei allen im
blossen Begriffe vorgezeichneten Plänen, also auch hier, die Ausführung
hinter dem Vorsatze zurückbleiben werde, und dass dieses ohne alles
unser Vorhaben sich schon von selbst findet. Es ist daher um so
nöthiger, sich sogleich den einzig rechten Zweck in seiner ganzen
Klarheit zu setzen, weil man sodann doch immer hoffen kann, mehr zu
erreichen, als wenn man sich gleich von vornherein vornimmt, mit dem
Mittelmässigen oder Falschen sich abfinden zu lassen.
2) Besonders könnte bei Erwähnung des Neuen und des Erfindens nach
Inhalt oder nach Form gesagt werden: wenn nun aber auf der
vorausgesetzten Universität nichts Neues in beiderlei Richtung erfunden
wird? Ich antworte, dass jene Acten dadurch desto nöthiger werden, um
über die eigentliche Beschaffenheit des Gelehrtenpersonals an der
Universität aufzuklären. Sie können dem Curatorium derselben deutlich
einen Maassstab geben, an welcher Stelle es eigentlich fehle, und wo
nachgeholfen werden müsse. Ein solcher nicht mehr fortstrebender, weder
in Erweiterung des Inhaltes seiner Wissenschaft, noch in Bewältigung
ihres Stoffes zu geistigerer Form Neues leistender Gelehrter kann auch
nicht mehr zu den guten Universitätslehrern gezählt werden; er müsste
durch einen anderen ersetzt werden. Im Ganzen aber müsste einer
Universität, welche dergleichen Acten herausgäbe, kein einziges, im
gemeinsamen Vaterlande aufblühendes Talent entgehen, welches sie nicht
wenigstens für die Zeit seiner besten Blüthe sich aneignete. Ein
Curatorium könnte auch sodann besser beurtheilen und dem Zweifelnden
augenscheinlich nachweisen, welche Personen in den ehrwürdigen Rang der
Veteranen zu versetzen wären, die von nun an entweder bloss zur
Tradition des Erlernten oder zur Anwendung desselben im praktischen
Wirken zu gebrauchen, aus dem Umkreise des wachsenden Lebens aber zu
entfernen sind. Ueberhaupt hängt dieser Plan zusammen mit einem
grösseren Plane zur Errichtung einer wahrhaft deutschen
Nationaluniversität, durch welchen er, und welcher wiederum durch ihn,
erklärt und die Ausführung erleichtert würde.
II.
Rede von Fichte, als Decan der philosophischen Facultät, bei
Gelegenheit einer Ehrenpromotion an der Universität zu Berlin,
am 16. April 1811.
Hochgeehrte Herren!
Ich weiss nicht, ob es der Universität anständig seyn würde, sich zu
verwundern, dass sie in Berlin ist, so wie viele ausser ihr dermaassen
darüber erstaunt sind, dass sie um der Wunderbarkeit willen die Wahrheit
der Sache noch immer nicht recht glauben können. Einer Facultät
inzwischen, die nun gar allhier Doctoren creirt, wird diese Verwunderung
über sich selbst oft so aufgedrungen, dass es in der That sehr nöthig
wird, sich wohl zu besinnen, was man eigentlich thue, und, so man kann,
in sich selbst Fuss zu fassen, um ernsthafte Haltung zu gewinnen nach
Aussen.
Erlauben Sie mir daher, dass, ehe wir zu dem angesetzten Promotionsact
gehen, ich diese nöthige Selbstbesinnung laut vor Ihnen vollziehe.
Als im neueren Europa zuerst Universitäten entstanden, stellten sich
diese eine Aufgabe, welche ihnen keinesweges von der Gesellschaft oder
vom Staate, welche dafür blind waren, übertragen wurde, sondern die sie
allein erblickten und mit hochherziger Freiwilligkeit auf sich nahmen,
-- die Aufgabe, den menschlichen Geist zu befreien und ihn nach allen
Richtungen hin und durch alle Mittel, die ihnen bekannt werden möchten,
zu bilden. Wem diese akademische Würden ertheilten, den erklärten sie
dadurch für tüchtig, an der Erreichung dieses Zweckes mitzuarbeiten und
nahmen ihn auf in ihren grossen, freien Bund. Von ihnen sind die
akademischen Würden aus Hand in Hand bis auf uns herabgekommen, und es
giebt Keinen unter den jetzt lebenden Graduirten, auf den sie nicht
durch eine stete Reihe der Ueberlieferung von jenem ersten Bunde aus
gekommen sey.
Auch dauert das Bedürfniss eines solchen freien Bundes noch immer fort.
Uncultur und Barbarei umgiebt uns noch allenthalben; wie derselben
beizukommen sey, welcher Punct jedesmal in dem Fortgange der geistigen
Menschenbildung an die Tagesordnung komme, wer ein tauglicher Mitgehülfe
sey an dieser grossen Arbeit: dieses Alles zu bestimmen möchte wohl noch
immer der Staat ebenso unfähig seyn, als er es vor Jahrhunderten war,
und es möchte die Lösung dieser Fragen wohl noch immer anheimfallen
jenem grossen Bunde. Unser Staat, bei der Stellung unserer Universität
in die höchste Leichtigkeit versetzt, von allem Althergebrachten
abzugehen, und von Stimmungen umgeben, die nicht geneigt sind, irgend
eine Auszeichnung anzuerkennen, welche nicht unmittelbar vom Staate
herkommt, -- hat dennoch, zu seinem ewigen Ruhme, durch die trefflichen
Männer, die ihn hierin vertreten, jenen Grundsatz ausdrücklich
anerkannt, indem er die vorhergegangene feierliche Aufnahme in den
grossen europäischen Gelehrtenbund zur Bedingung der öffentlichen
Anstellung an der Universität gemacht hat, die freilich nur Er ertheilt.
Tiefer bekennt er sich daher auch zu dem Grundsatz, dass die neue
Universität ihm nicht bloss eine Pflanzschule seyn soll für künftige
Beamte, sondern eine freie Pflegerin in jeglicher Richtung und im
weitesten, von ihm ungeschmälerten Sinne.
Die akademische Würde ist darum noch immer, was sie ursprünglich war:
feierliches Symbol der Aufnahme in den grossen Bund der Veredlung des
Menschengeschlechts durch wissenschaftliche Bildung; und wer sie
annimmt, übernimmt dadurch feierlich vor Gott und Menschen die
Verpflichtung, dieser Bestimmung allein sein Leben zu widmen, und alle
andern Zwecke desselben aufzugeben.
Mag doch nun immer diese Würde oft an Unwürdige ertheilt worden seyn!
Der Unwürdige hat sie in der That nicht empfangen, sondern nur die
äussere Benennung. Es kann sie Keiner erhalten, der sie nicht schon
trägt in sich selbst. Der Promotionsact fügt bloss die äussere
Anerkennung hinzu: es kann aber Keiner anerkannt werden für das, was er
nicht ist. Auch wird der Würdige von dem, der selber würdig ist,
sicherlich anerkannt. Was der, der Ideen unfähige, Pöbel dazu sage, und
ob dieser unseren Grad auch ehre oder seiner zu spotten sich bestrebe,
darnach fragt der Eingeweihte nicht; denn dieser Pöbel ist für ihn
überhaupt nur da, als ein Gegenstand, der entpöbelt werden soll. Der
rechte Doctor, der von seiner akademischen Würde, von der Würde eines
geistigen Bildners der Menschheit innig durchdrungene, würde sich sogar
entehrt finden, wenn er auf einmal anfinge, dem Pöbel wohlzugefallen: er
würde in sich gehen und sich ernstlich prüfen, ob ihm nicht etwa eine
Leichtfertigkeit angeflogen sey.
Dass es der Eine grosse, im neueren Europa zur Verbreitung der
Wissenschaften geschlossene Bund ist, welcher die akademischen Würden
ertheilt, spricht sich auch dadurch aus, dass jede dieser Würden in
ihrer Art nur Eine ist und dieselbige, die auch überall als die Eine und
selbige anerkannt wird. Die besonderen Universitäten und Facultäten sind
in dieser Beziehung nur Glieder und Bevollmächtigte des ganzen Bundes,
und übertragen die Würde in seinem Namen. Um dies deutlich auszusprechen
und den Promovirenden sogar zu nöthigen, nicht etwa den örtlichen Grad
des Doctors, sondern den Grad schlechthin zu ertheilen, haben die
Universitäten eine gemeinsame Form dieser Ertheilung verfügt und auch
die Sprache als die gemeinsame aller Gelehrten dabei gewählt, u. s. w.
Joannes Friderice Guilelme Himly,
Joannes Alberte Eytelwein,
Sigismunde Friderice Hermbstaedt,
Auguste Ferdinande Bernhardi,
^etc. etc.^
^creo, creatum renuncio, renunciatum proclamo, et publice
confirmo!^
Vermischte Aufsätze.
A.
Beweis der Unrechtmässigkeit des Büchernachdrucks.
Ein Räsonnement und eine Parabel.
(Berliner Monatsschrift Bd. 21. S. 443-483.)
Wer schlechte Gründe verdrängt, macht bessern Platz. So urtheilte
unlängst ein durch seinen Rang, und mehr noch durch seine Gerechtigkeit
ehrwürdiges Gericht; und so dachte der Verfasser des Aufsatzes: »Der
Bücherverlag in Betrachtung der Schriftsteller, der Verleger und des
Publicums, nochmals erwogen« im Deutschen Magaz., April 1791. Die
Unrechtmässigkeit des Büchernachdrucks schien nemlich Herrn Reimarus
durch die bis jetzt angeführten Gründe noch nicht erwiesen; und er
wollte durch eine scheinbare Vertheidigung desselben die Gelehrten
auffordern, auf bessere gegen denselben zu denken. Denn unmöglich konnte
es ihm dabei Ernst seyn; unmöglich konnte er wollen, dass die
Vertheidigung eines Verfahrens sich behaupte, gegen welches jeder
Wohldenkende einen inneren Abscheu fühlt.
Seine Abhandlung theilt sich, der Natur der Sache gemäss, in die zwei
Fragen: über die ^Rechtmässigkeit^, und über die ^Nützlichkeit^ des
Büchernachdrucks. In Absicht der ersteren behauptet er: dass bis jetzt
noch kein, offenbar nur aus einem fortdauernden Eigenthume des Gelehrten
an seinem Buche abzuleitendes Recht desselben, oder seines
Stellvertreters, des rechtmässigen Verlegers, den Nachdruck zu
verhindern, nachgewiesen sey; woraus natürlich eine Befugniss zum
Nachdrucke folgen würde: mithin die Frage: ob der Nachdruck in
policirten Staaten zu dulden sey? nach ihrer Abweisung vom Richterstuhle
der vollkommenen Rechte, von der Beantwortung der weiteren Frage
abhängen würde: ob er nützlich sey? Herr Reimarus beantwortet diese
Frage bejahend, mithin auch die erste; schlägt jedoch zum Vortheile des
Verfassers und seines rechtmässigen Verlegers einige Einschränkungen der
allgemeinen Erlaubniss des Büchernachdruckes vor.
Herr Reimarus -- denn wir gestehen, dass wir nicht nöthig gefunden
haben, die Verfasser, welche er für eben diese Meinung anführt,
nachzulesen, da wir natürlicherweise voraussetzen konnten, dass er ihre
Gründe benutzt, und dass die letzte Schrift dafür, die seinige, auch die
stärkste seyn werde, -- Herr Reimarus also hat nicht erwiesen, noch zu
erweisen gesucht, dass überhaupt kein dergleichen fortdauerndes
Eigenthum des Verfassers möglich sey; sondern nur gesagt, dass man bis
jetzt es noch nicht klar dargelegt habe, und einige Instanzen angeführt,
die seiner Meinung nach gegen die Allgemeinheit, und mithin auch
Vollkommenheit eines solchen vom Eigenthume abgeleiteten Rechts streiten
würden. Wir haben also gar nicht nöthig ihm Schritt vor Schritt zu
folgen, und uns auf seine Gründe einzulassen. Können wir nur ein
dergleichen fortdauerndes Eigenthum des Verfassers an seine Schrift
wirklich beweisen, so ist geschehen, was er verlangte, und er mag nun
seine Instanzen selbst mit demselben zu vereinigen suchen. Ferner haben
wir dann auch seinen Erweis der Nützlichkeit des Büchernachdrucks nicht
zu beantworten; denn es kömmt sodann darauf gar nicht mehr an, da nie
geschehen darf, was schlechthin unrecht ist; sey es so nützlich es
wolle.
Die Schwierigkeit, welche man fand, ein fortdauerndes Eigenthum des
Verfassers an sein Buch zu beweisen, kam daher, weil wir gar nichts
ähnliches haben, und das, was demselben einigermaassen ähnlich zu seyn
scheint, wieder in Vielem sich gar sehr davon unterscheidet. Ebendaher
kömmt es, dass unser Beweis ein etwas spitzfindiges Ansehen bekommen
muss, welches wir aber so gut als möglich zu poliren suchen werden. Aber
der Leser lasse sich ihn dadurch nicht verdächtig werden; denn es wird
sehr leicht möglich seyn, ihn ^in concreto^ klarzumachen und zu
erhärten. -- Es sind nemlich eine Menge Maximen über diesen Gegenstand
im Umlaufe, welche jeder von der Sache Unterrichtete, Wohldenkende und
für das Gegentheil nicht Interessirte annimmt, anderer Verhalten in
Dingen der Art darnach beurtheilt, und das seinige selbst einrichtet.
Lassen sich diese alle leicht und natürlich auf unseren als Princip
aufgestellten Satz zurückführen, so ist dies gleichsam seine Probe; und
es wird dadurch klar, dass er der Grundsatz ist, welcher allen unseren
Urtheilen über diesen Gegenstand, obgleich dunkel und unentwickelt, zum
Grunde lag.
Zuerst der Grundsatz: Wir behalten nothwendig das Eigenthum eines
Dinges, dessen Zueignung durch einen Anderen physisch unmöglich ist. Ein
Satz, der unmittelbar gewiss ist und keines weiteren Beweises bedarf.
Und jetzt die Frage: Giebt es etwas von der Art in einem Buche?
Wir können an einem Buche zweierlei unterscheiden: das ^Körperliche^
desselben, das bedruckte Papier; und sein ^Geistiges^. Das Eigenthum des
ersteren geht durch den Verkauf des Buches unwidersprechlich auf den
Käufer über. Er kann es lesen und es verleihen so oft er will,
wiederverkaufen an wen er will, und so theuer oder so wohlfeil er will
oder kann, es zerreissen, verbrennen: wer könnte darüber mit ihm
streiten? Da man jedoch ein Buch selten auch darum, am seltensten bloss
darum kauft, um mit seinem Papier und Drucke Staat zu machen, und damit
die Wände zu tapeziren: so muss man durch den Ankauf doch auch ein Recht
auf sein Geistiges zu überkommen meinen. Dieses Geistige ist nemlich
wieder einzutheilen: in das ^Materielle^, den Inhalt des Buches, die
Gedanken, die es vorträgt; und in die ^Form^ dieser Gedanken, die Art
wie, die Verbindung in welcher, die Wendungen und die Worte, mit denen
es sie vorträgt. Das erste wird durch die blosse Uebergabe des Buches an
uns offenbar noch nicht unser Eigenthum. Gedanken übergeben sich nicht
von Hand in Hand, werden nicht durch klingende Münze bezahlt, und nicht
dadurch unser, dass wir ein Buch, worin sie stehen, an uns nehmen, es
nach Hause tragen und in unserem Bücherschranke aufstellen. Um sie uns
zuzueignen, gehört noch eine Handlung dazu: wir müssen das Buch lesen,
seinen Inhalt, wofern er nur nicht ganz gemein ist, durchdenken, ihn von
mehreren Seiten ansehen, und so ihn in unsere eigene Ideenverbindung
aufnehmen. Da man indess, ohne das Buch zu besitzen, dies nicht konnte,
und um des blossen Papiers willen dasselbe nicht kaufte, so muss der
Ankauf desselben uns doch auch hierzu ein Recht geben: wir erkauften uns
nemlich dadurch die Möglichkeit, uns die Gedanken des Verfassers zu
eigen zu machen; diese Möglichkeit aber zur Wirklichkeit zu erheben,
dazu bedurfte es unserer eigenen Arbeit. -- So waren die Gedanken des
ersten Denkers dieses und der vergangenen Jahrhunderte, und
höchstwahrscheinlich eines der ersten aller künftigen, vor der
Bekanntmachung seiner merkwürdigen Werke, und noch eine geraume Zeit
nachher sein ausschliessendes Eigenthum; und kein Käufer bekam für das
Geld, welches er für die Kritik der reinen Vernunft hingab, ihren Geist.
Jetzt aber hat mancher hellsehende Mann sich denselben zugeeignet, und
das wahrlich nicht durch Ankauf des Buches, sondern durch fleissiges und
vernünftiges Studium desselben. Dieses Mitdenken ist denn auch, im
Vorbeigehen sey es gesagt, das einzig passende Aequivalent für
Geistesunterricht, sey er mündlich oder schriftlich. Der menschliche
Geist hat einen ihm angeborenen Hang, Uebereinstimmung mit seiner
Denkungsart hervorzubringen; und jeder Anschein der Befriedigung
desselben ist ihm die süsseste Belohnung aller angewandten Mühe. Wer
wollte lehren vor leeren Wänden, oder Bücher schreiben, die niemand
läse? Das, was für dergleichen Unterricht an Gelde entrichtet wird, für
Aequivalent anzusehen, wäre widersinnig. Es ist nur Ersatz dessen, was
der Lehrer denen geben muss, die während der Zeit, dass er für andere
denkt, für ihn jagen, fischen, säen und ernten.
Was also fürs erste durch die Bekanntmachung eines Buches sicherlich
feilgeboten wird, ist ^das bedruckte Papier^, für jeden, der Geld hat es
zu bezahlen, oder einen Freund, es von ihm zu borgen; und der Inhalt
desselben, für jeden, der Kopf und Fleiss genug hat, sich desselben zu
bemächtigen. Das erstere hört durch den Verkauf unmittelbar auf, ein
Eigenthum des Verfassers (den wir hier noch immer als Verkäufer
betrachten können) zu seyn, und wird ausschliessendes des Käufers, weil
es nicht mehrere Herren haben kann; das letztere aber, dessen Eigenthum
vermöge seiner geistigen Natur Vielen gemein seyn kann, so, dass doch
jeder es ganz besitze, hört durch die Bekanntmachung eines Buches
freilich auf, ^ausschliessendes^ Eigenthum des ersten Herrn zu seyn
(wenn es dasselbe nur vorher war, wie dies mit manchem heurigen Buche
der Fall nicht ist), bleibt aber sein mit Vielen gemeinschaftliches
Eigenthum. -- Was aber schlechterdings nie jemand sich zueignen kann,
weil dies physisch unmöglich bleibt, ist die ^Form^ dieser Gedanken, die
Ideenverbindung, in der, und die Zeichen, mit denen sie vorgetragen
werden.
Jeder hat seinen eigenen Ideengang, seine besondere Art, sich Begriffe
zu machen und sie untereinander zu verbinden: dies wird, als allgemein
anerkannt, und von jedem, der es versteht, sogleich anzuerkennend, von
uns vorausgesetzt, da wir hier keine empirische Seelenlehre schreiben.
Alles, was wir uns denken sollen, müssen wir uns nach der Analogie
unserer übrigen Denkart denken; und bloss durch dieses Verarbeiten
fremder Gedanken, nach der Analogie unserer Denkart, werden sie die
unsrigen: ohne dies sind sie etwas Fremdartiges in unserem Geiste, das
mit nichts zusammenhängt und auf nichts wirkt. Es ist unwahrscheinlicher
als das Unwahrscheinlichste, dass zwei Menschen über einen Gegenstand
völlig das Gleiche, in eben der Ideenreihe und unter eben den Bildern,
denken sollen, wenn sie nichts voneinander wissen, doch ist es nicht
absolut unmöglich; dass aber der eine, welchem die Gedanken erst durch
einen anderen gegeben werden müssen, sie in eben der Form in sein
Gedankensystem aufnehme, ist absolut unmöglich. Da nun reine Ideen ohne
sinnliche Bilder sich nicht einmal denken, vielweniger anderen
darstellen lassen, so muss freilich jeder Schriftsteller seinen Gedanken
eine gewisse Form geben, und kann ihnen keine andere geben als die
seinige, weil er keine andere hat; aber er kann durch die Bekanntmachung
seiner Gedanken gar nicht Willens seyn, auch diese ^Form^ gemein zu
machen: denn niemand kann seine Gedanken sich zueignen, ohne dadurch,
dass er ihre Form verändere. Die letztere also bleibt auf immer sein
ausschliessendes Eigenthum.
Hieraus fliessen zwei Rechte der Schriftsteller: nemlich nicht bloss,
wie Herr R. will, das Recht zu verhindern, dass niemand ihm überhaupt
das Eigenthum dieser Form abspreche (zu fordern, dass jeder ihn für den
Verfasser des Buches anerkenne); sondern auch das Recht, zu verhindern,
dass niemand in sein ausschliessendes Eigenthum dieser Form Eingriffe
thue und sich des Besitzes derselben bemächtige.
Doch ehe wir weitere Folgerungen aus diesen Prämissen ziehen, lasst sie
uns erst ihrer Probe unterwerfen! -- Noch bis jetzt haben die
Schriftsteller es nicht übel empfunden, dass wir ihre Schriften
verbrauchen, dass wir sie anderen zum Gebrauch mittheilen, dass wir
sogar Leihbibliotheken davon errichten, ungeachtet dies (denn wir sehen
sie hier noch immer als Verkäufer an) offenbar zu ihrem Schaden
gereichet; und wenn wir sie zerreissen oder verbrennen, so beleidigt
dies den Vernünftigen nur alsdann, wenn es wahrscheinlich in der Absicht
geschieht, ihm dadurch Verachtung zu bezeugen. Noch haben sie uns also
bis jetzt durchgängig das völlige Eigenthum des ^Körperlichen^ ihrer
Schriften zugestanden. -- Ebensowenig sind sie dadurch beleidigt worden,
wenn man, bei wissenschaftlichen Werken, sich ihre Grundsätze eigen
machte, sie aus verschiedenen Gesichtspuncten darstellte und auf
verschiedene Gegenstände anwendete; oder bei Werken des Geschmackes ihre
Manier, welches ganz etwas anderes ist als ihre Form, nachahmte. Sie
haben dadurch eingestanden, dass das ^Gedankeneigenthum^ auf andere
übergehen könne.
Aber immer ist es allgemein für verächtlich angesehen worden, wörtlich
auszuschreiben, ohne den eigentlichen Verfasser zu nennen; und man hat
dergleichen Schriftsteller mit dem entehrenden Namen eines Plagiars
gebrandmarkt. Dass diese allgemeine Misbilligung nicht auf die
Geistesarmuth des Plagiars, sondern auf etwas in seiner Handlung
liegendes Unmoralisches gehe: ist daraus klar, weil wir im ersten Falle
ihn bloss bemitleiden, aber nicht verachten würden. Dass dieses
Unmoralische, und der Grund des Namens, den man ihm giebt, gar nicht
darin gesetzt werde, weil er durch den Verkauf eines Dinges, welches
Käufer schon besitzt, diesen um sein Geld bringt: ergiebt sich daraus,
dass unsere schlechte Meinung von ihm nicht um das Geringste gemildert
wird, wenn er ein höchstseltenes, etwa nur auf grossen Bibliotheken
vorzufindendes Buch ausgeschrieben hat. Dass endlich diese
Ungerechtigkeit nicht etwa darin bestehe, dass er, wie Herr R. meinen
könnte, dem Verfasser seine Autorschaft abspreche: folgt daraus, weil er
diese gar nicht läugnet, sondern sie nur ignorirt. Auch würde man sie
vergeblich darauf zurückführen, dass er dem Verfasser die rechtmässige
Ehre nicht erzeige, indem er ihn nicht nenne, wo er ihn hätte nennen
sollen: indem der Plagiar nicht weniger Plagiar genannt wird, wenn er
auch das Buch eines Anonymus ausgeschrieben hat. Wir können sicher jeden
ehrliebenden Mann fragen: ob er sich nicht in sich selbst schämen würde,
wenn er es sich nur als möglich dächte, dass er etwa eines unbekannten
verstorbenen Mannes Handschrift, oder ein Buch, dessen einziger Besitzer
er wäre, ausschreiben könnte? ... Diese Empfindungen können, nach allem
Gesagten, in nichts, als in dem Gedanken liegen: dass der Plagiar sich
eines Dinges bemächtiget, welches nicht sein ist. -- Warum denkt man nun
über den Gebrauch der ^eigenen Worte^ eines Schriftstellers ganz anders,
als über die Anwendung seiner ^Gedanken^? Im letzteren Falle bedienen
wir uns dessen, was unser mit ihm gemeinschaftliches Eigenthum seyn
kann, und beweisen, dass es dieses sey, dadurch, dass wir ihm unsere
Form geben; im ersten Falle bemächtigen wir uns seiner Form, welche
nicht unser, sondern sein ausschliessendes Eigenthum ist.
Eine Ausnahme macht man mit den Citaten: nemlich nicht nur solchen, wo
von einem Verfasser bloss gesagt wird, dass er irgend etwas entdeckt,
erwiesen, dargestellt habe, wobei man sich weder seiner Form bemächtigt,
noch eigentlich seine Gedanken vorträgt, sondern auf sie nur weiter
fortbaut; sondern auch solchen, wo die eigenen Worte des Verfassers
angeführt werden. Im letzten Falle bemächtigt man sich wirklich der Form
des Verfassers, die man zwar nicht für die seinige ausgiebt, welches
jedoch hier nichts zur Sache thut. Diese Befugniss scheint sich auf
einen stillschweigenden Vertrag der Schriftsteller untereinander zu
gründen, einander gegenseitig mit Anführung der eigenen Worte zu
citiren; doch würde auch hier es niemand billigen, wenn ein anderer,
ohne sichtbares Bedürfniss, besonders grosse Stellen ausschriebe. Mit
nur halbem Rechte stehen unter den Ausnahmen die Blumenlesen, die
^Geiste (esprits)^, zu deren Verfertigung gemeinhin nicht viel Geist
gehört, und dergleichen kleine Diebereien, die niemand sehr bemerkt,
weil sie niemandem viel helfen, noch viel schaden.
Kein Docent duldet es, dass jemand seine Vorlesungen abdrucken lasse;
noch nie aber hat einer etwas dagegen gehabt, wenn seine Zuhörer sich
seinen Geist und seine Grundsätze eigen zu machen gesucht, und sie
mündlich oder schriftlich weiter verbreitet haben. -- Worauf gründet
sich dieser Unterschied? Im letzten Falle tragen sie seine Gedanken vor,
die durch ihr eigenes Nachdenken, und die Aufnahme derselben in ihre
Ideenreihe, die ihrigen geworden sind; im ersteren bemächtigen sie sich
seiner Form, die nie ihr Eigenthum werden kann, kränken ihn also in
seinem vollkommenen Rechte.
Und jetzt diese ^a priori^ erwiesenen und ^a posteriori^ durch die aus
ihnen mögliche Erklärbarkeit dessen, was in Sachen der Art für recht
gehalten wird, erprobten Grundsätze auf das Verhältniss des Verfassers
und des Verlegers angewandt! Was überträgt der Erstere an den Letzteren,
indem er ihm seine Handschrift übergiebt? ... Ein Eigenthum: etwa das
der ^Handschrift^? Aber die Gelehrten werden gestehen, dass diese
grösstentheils des Geldes nicht werth sey; und warum verzeihen sie es
sich denn nicht, mehrere von eben der Schrift an mehrere Verleger zu
verkaufen? Das Eigenthum der darin enthaltenen Gedanken: dies überträgt
sich nicht durch eine blosse Uebergabe; und selten würde dem Verleger
viel damit gedient seyn. -- Noch weniger das der ^Form^ dieser Gedanken:
denn diese ist und bleibt auf immer ausschliessendes Eigenthum des
Verfassers. -- Der Verleger bekommt also durch den Contract mit dem
Verfasser überhaupt kein Eigenthum, sondern unter gewissen Bedingungen
nur das Recht eines gewissen ^Niessbrauches^ des Eigenthums des
Verfassers, d. i. seiner Gedanken in ihre bestimmte Form eingekleidet.
Er darf, an wen er will und kann, verkaufen -- nicht die Gedanken des
Verfassers und ihre Form, sondern nur die durch den Druck derselben
hervorgebrachte ^Möglichkeit^, sich die ersteren zuzueignen. Er handelt
also allenthalben nicht in seinem Namen, sondern im Namen und aus
Auftrag des Verfassers.
Auch diese Begriffe zeigen sich in allgemein angenommenen Maximen. Warum
wird selbst der rechtmässige Verleger allgemein getadelt, wenn er eine
grössere Anzahl Exemplare abdrucken lässt, als er mit dem Verfasser
verabredet hat? Das Recht des Verfassers, dies zu hindern, gründet sich
zwar auf einen Contract, der aber nicht über das Eigenthum, sondern den
Niessbrauch abgeschlossen ist. Der Verleger kann höchstens Eigenthümer
dieses Niessbrauchs heissen. -- Warum dann, wenn er eine zweite Auflage
besorgt, ohne Erlaubniss des Verfassers? Wie kann der Verfasser bei
einer zweiten Auflage, wenn er nichts Neues hinzusetzt noch umarbeitet,
von neuem Honorar vom Verleger für die blosse Erlaubniss der neuen
Auflage fordern? Wären diese Maximen nicht widersprechend, wenn man
annähme, dass das Buch ein Eigenthum des Verlegers würde, und nicht
beständiges Eigenthum des Verfassers bliebe, so dass der Verleger
fortdauernd nichts ist, als sein Stellvertreter? Wäre es nicht
widersprechend, dass das Publicum, wenn es, durch einen prächtigen Titel
getäuscht, ein Buch gekauft hat, in welchem es nichts, als das
Längstbekannte, aus den bekanntesten Büchern ärmlich zusammengestoppelt,
findet, an dem Verfasser des Buches Regress nimmt, und nicht an seinen
Verleger sich hält? Ein Recht, uns zu beklagen, haben wir allerdings;
wir wollten nicht bloss ein paar Alphabete gedrucktes Papier, wir
wollten zugleich die ^Möglichkeit^ erkaufen, uns über gewisse
Gegenstände zu belehren. Diese ward uns versprochen, und nicht gegeben.
Wir sind getäuscht, wir sind um unser Geld. Aber gaben wir dies nicht
dem Verleger? War er es nicht, der uns das leere Buch dagegen gab? Warum
halten wir uns nicht an ihn, als an den letzten Verkäufer, wie wir es
sonst bei jedem Kaufe thun? Was sündigte der arme Verfasser? ... So
müssten wir nothwendig denken, wenn wir den erstern nicht als blossen
Stellvertreter des letztern betrachteten, der bloss in jenes Namen mit
uns handelte, und, wenn wir betrogen wurden, in jenes Namen, auf jenes
Geheiss, und oft ohne selbst das geringste Arge daraus zu haben, uns
betrog. --
So verhalten sich Schriftsteller, Verleger und Publicum. Und wie verhält
sich zu ihnen der ^Nachdrucker^? Er bemächtigt sich -- nicht des
Eigenthums des Verfassers, nicht seiner Gedanken (das kann er
grösstentheils nicht; denn wenn er kein Ignorant wäre, so würde er eine
ehrlichere Handthierung treiben), nicht der Form derselben (das könnte
er nicht; auch wenn er kein Ignorant wäre); -- sondern des
^Niessbrauches^ seines Eigenthums. Er handelt im Namen des Verfassers,
ohne von ihm Aufträge zu haben, ohne mit ihm übereingekommen zu seyn,
und bemächtigt sich der Vortheile, die aus dieser Stellvertretung
entstehen; er maasset sich dadurch ein Recht an, das ihm nicht zusteht,
und stört den Verfasser in der Ausübung seines vollkommenen Rechtes.
Ehe wir das endliche Resultat ziehen, müssen wir noch ausdrücklich
erinnern, dass die Frage gar nicht von dem ^Schaden^ ist, welchen der
Nachdrucker hierdurch dem Verfasser entweder unmittelbar, oder mittelbar
in der Person seines Stellvertreters zufüge. Man zeige, soviel man will,
dass dadurch weder dem Verfasser, noch dem Verleger ein Nachtheil
entstehe; dass es sogar der Vortheil des Schriftstellers sey, recht viel
nachgedruckt zu werden, dass dadurch sein Ruhm über alle Staaten
Deutschlands, von der Stapelstadt der Gelehrsamkeit bis in das
entfernteste Dörfchen der Provinz, und von der Studirstube des Gelehrten
bis in die Werkstätte des Handwerkers verbreitet werde: wird dadurch
^recht^, was einmal unrecht ist? Darf man jemandem wider seinen Willen
und sein Recht Gutes thun? Ein jeder hat die vollkommene Befugniss,
seinem Rechte nichts zu vergeben; sey es ihm auch so schädlich als es
wolle. Wann wird man doch ein Gefühl für die erhabene Idee des Rechts,
ohne alle Rücksicht auf Nutzen, bekommen? -- Man merke ferner, dass
dieses Recht des Verfassers, welches der Nachdrucker kränkt, sich nicht,
wie Herr Reimarus glaubt, auf einen vermeinten Contract desselben mit
dem Publicum und auf eine jesuitische Mentalreservation in demselben
gründet; sondern dass es sein natürliches, angebornes, unzuveräusserndes
Eigenthumsrecht ist. Dass man ein solches Recht nicht verletzt sehen
wolle, wird wohl ohne ausdrückliche Erinnerung vorausgesetzt; vielmehr
müsste man dann es sagen, wenn man auf die Ausübung desselben Verzicht
thun wollte.
Dies alles als erwiesen vorausgesetzt, muss, wenn jeder ein Dieb ist,
der um Gewinnstes willen den Genuss des Eigenthums anderer an sich
reisst, der Nachdrucker ohne Zweifel einer seyn. Wenn ferner jeder
Diebstahl dadurch, dass er an Dingen geschieht, die ihrer Natur nach
nicht unter Verwahrung gehalten werden können, sträflicher wird, so ist
der des Nachdruckers, welcher an einer Sache verübt wird, die jedem
offenstehen muss, wie Luft und Aether, einer der sträflichsten. Wird er
es endlich dadurch noch mehr, an je edleren Dingen er geschieht, so ist
der an Dingen, die zur Geistescultur gehören, der allersträflichste:
daher man denn auch schon den Namen des Plagiats, der zuerst Diebstahl
an Menschen bedeutete, auf Bücherdiebereien übertragen hat.
Und jetzt zu einigen Instanzen des Herrn Reimarus! »Wer es denn sey, der
den Niessbrauch des fortdauernden Eigenthums der Verfasser bei den alten
Autoren, der es bei Luthers Bibelübersetzung habe?« fragt derselbe. --
Wenn der Eigenthümer einer Sache, und seine Erben und Erbnehmer
ausgestorben, oder nicht auszumitteln sind, so erbt die Gesellschaft.
Will diese ihr Recht aufgeben, und es gemein werden lassen; will es der
Eigenthümer selbst: -- wer kann es wehren?
»Ob das auch ein Raub des Büchereigenthums seyn würde,« fragt Herr R.
weiter, »wenn jemand ein Buch einzeln oder in grösserer Anzahl
abschreiben und die Abschriften verkaufen wolle?« Da die Liebhaber,
welche ein Buch lieber in Handschrift, als gedruckt besitzen wollten,
selten seyn, mithin durch diese Vervielfältigung der Exemplare weder dem
Verfasser noch dem Verleger grosser Nachtheil entstehen möchte; da der
Gewinn bei dieser mühsamen Arbeit nicht gross, und der Verkaufswerth
wohl grösstentheils kümmerliche Bezahlung der angewandten Mühe seyn,
mithin die ungerechte Habsucht des Abschreibers weniger auffallen würde:
so möchten vielleicht der Erstere und der Zweite dazu schweigen. Sind
aber unsere eben ausgeführten Sätze erwiesen, so bleibt an sich jeder
Niessbrauch des Buches, sey er so wenig einträglich als er wolle,
ungerecht; und diejenigen, welche das Buch in Abschrift zu besitzen
wünschten, oder der Abschreiber, müssten darüber in Unterhandlung mit
dem Verfasser treten. -- Wenn die alten Schriftsteller über den
möglichen Niessbrauch der Autorschaft nicht nachgedacht hatten, oder,
weil sie sein nicht begehrten, das Abschreiben ihrer Bücher jedem
freistellten, dem es beliebte, und durch ihr Stillschweigen die
Einwilligung dazu gaben: so hatten sie das vollkommenste Recht, -- wie
jeder es hat -- ihr Recht aufzugeben; wenn sie aber gewollt hätten, so
hätten sie es ebensowohl geltend machen können, als die unsrigen: denn
was heute recht ist, war es ewig.
Diese Grundsätze werden durch Anwendung auf Dinge, die man oft mit ihnen
verglichen und verwechselt hat, noch deutlicher werden. So hat man
^Producte der mechanischen Kunst^ mit Büchern, und das Nachmachen
derselben zum Nachtheil des Erfinders mit dem Nachdrucke verglichen; --
wie passend oder unpassend, werden wir sogleich sehen. Auch ein solches
Werk hat etwas Körperliches: die Materie, aus der es verfertigt ist,
Stahl, Gold, Holz und dergleichen; und etwas Geistiges: den Begriff, der
ihm zum Grunde liegt (die Regel, nach der es verfertigt ist). Von diesem
Geistigen kann man nicht sagen, dass es eine dem Verfertiger
eigenthümliche Form habe, weil es selbst ein Begriff einer ^bestimmten^
Form ist -- die Form der Materie, das Verhältniss ihrer einzelnen Theile
zur Hervorbringung des beabsichtigten Zwecks; -- welches folglich nur
auf einerlei Art, einem deutlich gedachten Begriffe gemäss, bestimmt
seyn kann. Hier ist es das Körperliche, welches, ^insofern es nicht
durch den Begriff bestimmt wird^, eine besondere Form annimmt, von
welcher die Nettigkeit, die Eleganz, die Schönheit des Kunstwerkes,
insofern sie nicht auf den hervorzubringenden Zweck bezogen wird,
abhängt: an welcher man z. B. die Arbeiten der Engländer, die Arbeiten
eines gewissen bestimmten Meisters, von jeder andern unterscheidet, ohne
eigentlich und deutlich angeben zu können, worin der Unterschied liege.
Diese Form des Körperlichen kann auch ein Buch haben, und durch sie wird
die Reinheit und Eleganz des Druckes bestimmt; in dieser Rücksicht ist
es Product der mechanischen Kunst, und gehört unter die nun leicht zu
entwickelnden Regeln derselben.
Angenommen, was allgemein anzunehmen ist, dass durch den Verkauf einer
Sache dem Käufer das Eigenthum alles desjenigen übertragen werde, dessen
Zueignung physisch möglich ist: was wird durch den Verkauf eines solchen
Kunstwerkes dem Käufer übertragen? Jedem ohne Zweifel das Eigenthum des
materiellen Körperlichen, nebst der Möglichkeit, das Werk zu dem
verlangten Zwecke zu gebrauchen, wenn er will, ihn kennt und ihn dadurch
zu erreichen weiss. Die Möglichkeit, sich den dem Werke zu Grunde
liegenden Begriff (nemlich die Regel, nach der es verfertigt ist)
zuzueignen, ist nicht die Absicht des Verkaufs, und gemeinhin auch nicht
des Kaufs, wie bei einem Buche, wo dies offenbar die Absicht ist. Auch
wird sie durch den Verkauf nicht jedem, sondern bloss dem, der dazu die
nöthigen Kenntnisse hat, übergeben. Das Eigenthum dieses Begriffs aber
wird durch den Verkauf gar nicht übergeben; sondern zur Zueignung
desselben gehört noch die Handlung des Käufers, dass er das Werk
untersuche, es vielleicht zerlege, darüber nachdenke u. s. w. Aber
dennoch ist es nicht nur physisch möglich, sondern auch oft sehr leicht,
die Regel der Verfertigung des Werkes zu finden. Diesen Begriffen nun
seine Form zu geben, muss man selbst Künstler, und zwar Künstler in
dieser Kunst seyn. Die Form des ersten Verfertigers wird man dem
Körperlichen nie geben; aber es kommt darauf nicht an, der Unterschied
ist meistens ganz unbemerkbar, und oft wird der zweite Verfertiger ihm
eine weit schönere geben. Man kann folglich nicht nur das Eigenthum der
Materie, sondern unter gewissen Bedingungen auch das des Begriffs, nach
welchem sie bearbeitet ist, sich erwerben; und da man das Recht hat,
sein Eigenthum auf jede beliebige Art zu benutzen, so hat man ohne
Zweifel auch das, dies Kunstwerk nachzumachen. Allein, die Ausübung
dieses Rechtes ist nicht billig: es ist nicht billig, dass der Mann,
welcher Jahre lang Fleiss, Mühe und Kosten aufwendete, durch die erste
Bekanntmachung des Resultats seiner jahrelangen Arbeit, welches von der
Art, dass jeder desselben sich bemächtigen kann, der es siehet, um alle
Frucht dieser Arbeit gebracht werde. Da aber in Sachen des Gewinnstes
auf die Billigkeit anderer nicht sehr zu rechnen ist, so tritt der Staat
ins Mittel, und macht durch ein ausdrückliches Gesetz, genannt
^Privilegium^, dasjenige Rechtens, was vorher nur Sache der Billigkeit
war. Weil indess durch ein solches Gesetz das natürliche Recht anderer
allerdings eingeschränkt, und sie dessen beraubt werden, besonders
dadurch beraubt werden, dass man das, was von ihrem guten Willen abhing,
und ihnen ein Verdienst geben konnte, ihnen abnöthigt, und sie dadurch
wenigstens der Entdeckung dieses Verdienstes beraubt: so hebt der Staat
dieses Gesetz wieder auf, sobald seine Absicht, den ersten Erfinder zu
entschädigen, erreicht ist, und giebt den Menschen ihr angebornes und
durch Nachdenken und Studium behauptetes Recht wieder.
Ein solches Privilegium geht also auf den Gebrauch des erworbenen
Begriffs; und nur dasjenige Bücherprivilegium würde mit ihm zu
vergleichen seyn, welches verböte, innerhalb zehn Jahren nichts über
^gewisse Materien^, als z. B. keine Metaphysik, keine Naturlehre, zu
schreiben. -- Verwechselte etwa Herr R., dessen Vorschläge bei
Bücherprivilegien eben dahin auslaufen, Bücher mit mechanischen
Kunstwerken, als ob zu ihrer Verfertigung nichts weiter gehöre, als etwa
ein Recept, ein Buch zu machen im Kopfe, und übrigens gelenke Finger,
Papier und Dinte?
Das Recht des Käufers, das Gekaufte nachzumachen, geht, soweit die
physische Möglichkeit geht, es sich zuzueignen; und diese nimmt ab, je
mehr das Werk von der Form abhängt, welche wir uns nie eigen machen
können. Diese Gradation geht in unmerklichen Abstufungen von der
gemeinen Studirlampe bis zu Correggio's Nacht. Letztere hat nie um ein
Privilegium nachgesucht, und ist darum doch nicht nachgemacht worden.
Zwar Farben auftragen, Licht und Schatten, und ein Kind und eine junge
Frau malen, kann jeder Pinsler; aber es ist uns nicht darum, es ist uns
um die nicht zu beschreibende, aber zu fühlende Form des Vortrags zu
thun. -- Kupferstiche von Gemälden sind keine Nachdrücke: sie verändern
die Form. Sie liefern Kupferstiche, und keine Gemälde; und wem sie den
letzteren gleich gelten, dem bleibt es unbenommen. Auch Nachstechen
schon abgestochener Gemälde ist nicht Nachdruck; denn jeder giebt seinem
Stiche seine eigene Form. Nachdruck wäre nur das, wenn jemand sich der
Platte des Andern bemächtigte und sie abdruckte.
Und nach dieser Unterscheidung nun die Frage: Was ist ein
Bücherprivilegium? Ein Privilegium überhaupt ist Ausnahme von einem
allgemein geltenden Gesetze der natürlichen oder der bürgerlichen
Gesetzgebung. Ueber Büchereigenthum ist bis jetzt kein bürgerliches
Gesetz vorhanden; also muss ein Bücherprivilegium eine Ausnahme von
einem Naturgesetze seyn sollen. Ein dergleichen Privilegium sagt, ein
gewisses Buch solle nicht nachgedruckt werden; es setzt mithin ein
Gesetz der Natur voraus, welches so lauten müsste: Jeder hat ein Recht,
jedes Buch nachzudrucken. -- Es ist also doch wahr, dass das
Nachdruckerrecht selbst von denen, in deren Hände die Menschheit alle
ihre Rechte zur Aufbewahrung überlieferte, von den Regenten, als ein
allgemein gültiges Naturrecht anerkannt werde? Doch wahr, dass selbst
die Gelehrten es dafür anerkennen; denn was kann die Bitte um ein
Privilegium anders heissen, als: Ich erkenne an, dass vom Tage der
Publication meines Werkes jeder, wer will, das unbezweifelte Recht hat,
sich das Eigenthum und jeden möglichen Nutzen desselben anzumaassen,
bitte aber um meines Vortheils willen, die Rechte der Menschheit
einzuschränken. -- Hat man sich je einen Freibrief gegen Strassenräuber
geben lassen? -- »Aber ein Bücherprivilegium ist kein Freibrief gegen
Strassenräuber; es ist eine Bedeckung von Husaren«, sagt man mir. Wenn
dies wahr wäre, wenn es in Ländern wahr seyn könnte, wo die
Strassenräuber nicht, wie in Arabien, ungebändigt in den Wäldern
herumstreifen, sondern zu jeder Stunde durch die obrigkeitliche Gewalt
abgelangt werden können: so ständen wir vor einer andern Untersuchung.
Die Tr... nemlich, Sch..., die W... sind freilich Räuber; aber sie sind
privilegirte Räuber. Sie haben -- denn die Bemerkung, dass eins von
beiden, entweder das Privilegium, welches den Nachdruck verbietet, oder
das, welches ihn erlaubt, widersinnig seyn muss, wollen wir schenken --
sie, sage ich, haben nicht die mindeste Schuld. Unbekannt mit dem, was
Recht oder Unrecht sey, weil es für sie zu tief lag, fragten sie die,
welche es wissen sollten. Man sagte es ihnen, und sie glaubten. Freilich
gefiel es dem englischen Kaufmanne nie wohl, wenn ein französischer
Kaper ihm sein Schiff und seine Waaren wegnahm. Er beklagte sich über
diese Ungerechtigkeit. »Das ist nicht Unrecht, das ist Kriegsrecht«,
sagte der Kaper, und zeigte ihm seinen Kaperschein vor; und während der
Engländer diesen untersuchte, um sich von der Rechtmässigkeit der
Behandlung, die er erfuhr, zu überzeugen, durchsuchte ihm jener die
Taschen, und er hatte darin recht.
Aber, mit welchem Rechte nur überhaupt die Hummeln den Bienen den Krieg
ankündigen? ... Welcher Vertheidiger des Büchernachdrucks wird uns dies
erklären? -- »Es würde doch von einem Staate viel verlangt heissen, sagt
man, dass er befehlen solle, fremde theure Waare in sein Land
einzuführen.« Das würde allerdings viel verlangt heissen; aber die
Forderung, dass er sich dann, wann sie ihm zu theuer ist, ganz ohne sie
behelfen möge, wäre so unbillig eben nicht. Joseph II. hatte allerdings
das vollkommene Recht, die Einfuhr der holländischen Häringe in seine
Staaten zu verbieten: wer könnte ihm dies abstreiten? Aber hätte er
darum auch wohl das Recht gehabt -- da holländische Häringe sich nun
einmal nicht nachdrucken lassen -- Kaper auszusenden, welche den
Holländern aufpassen und ihnen ihre Häringe abnähmen? Und wenn diese
fremde theure Waare -- denn Bücher sind in diesem System freilich nicht
mehr und nicht weniger Waare, als Häringe und Käse -- überhaupt nicht
eingeführt werden soll, wovon soll man sie denn im Lande abdrucken? ...
Ei ja! wir werden uns wohl hüten, die Einfuhr fremder Bücher eher zu
verbieten, als bis wir sie erst nachgedruckt haben.
»Es sey ja für den Vortheil des Verfassers völlig gleichgültig, ob in
einem Lande, wo die Einfuhr seiner rechtmässigen Ausgabe verboten sey,
ein Nachdruck verkauft werde oder nicht, da er aus diesem Lande einmal
keinen Gewinn ziehen könne«, sagt man auch noch. Und man hat recht, und
übrig recht, in einem Systeme, in welchem nichts unrecht ist, als das
was schadet.
Ist jetzt Alles klärlich erwiesen, was erwiesen werden sollte: -- dass
der Verfasser ein fortdauerndes Eigenthum an sein Buch behalte, und das
vollkommene Recht habe, jeden zu verhindern, wider seinen Willen Nutzen
aus dem, was der Natur der Sache nach sein bleibt, zu ziehen; dass
mithin der Nachdruck eine offenbare, und zwar eine der sträflichsten
Ungerechtigkeiten sey, -- so ist bei Untersuchung seiner Zulässigkeit
davon gar nicht mehr die Frage, ob er nützlich sey; und wir können uns
gänzlich enthalten, sie zu beantworten. Weder Herr R. noch das Publicum
wird also etwas dagegen haben, wenn wir statt dieser Untersuchung eine
^Parabel^ erzählen. Was sie, da wir nach obiger Erinnerung mit Büchern
gar nichts Aehnliches haben, erläutern könne, was sie nach allem schon
Erwiesenen noch zu erläutern habe, wird jeder einsehen.
Zur Zeit des Khalifen Harun al Raschid, der wegen seiner Weisheit in der
Tausend und Einen Nacht und sonst berühmt ist, lebte, oder könnte gelebt
haben, ein Mann, der wer weiss aus welchen Salzen und Kräutern einen
Extract verfertigte, der gegen alle Krankheiten, ja gegen den Tod selbst
helfen sollte. Ohne nun eben alle die Wirkungen zu haben, welche sein
Verfertiger von ihm rühmte, -- er war selbst ein wenig kränklich -- war
er doch immer eine treffliche Arznei. Um in seinen chemischen Arbeiten
durch nichts gestört zu werden, wollte er sich nicht selbst mit dem
Handel befassen, sondern gab ihn in die Hände eines Kaufmanns, der
allein im ganzen Lande damit handelte und einen beträchtlichen Gewinn
dadurch erwarb. Darüber wurden nun seine Mitbrüder, die übrigen
Arzneihändler, neidisch, und verschrien ihn und seinen Extract. Ganz
anders aber benahm sich dabei Einer unter ihnen. Dieser passte den
Leuten des Alleinhändlers auf, wenn sie das Arcanum vom Chemiker
brachten, nahm es ihnen ab, raubte es wohl gar aus dem Waarenlager
selbst; und das vermochte er, denn er war ein handfester Kerl. Er
vereinzelte es darauf auf allen Jahrmärkten, in allen Flecken und
Dörfern, und weil er es wohlfeil gab und den Leuten sehr einlobte, so
hatte er reissenden Abgang. Darüber erhob dann der Alleinhändler ein
Geschrei im ganzen Lande; und es fielen mitunter auch wohl Diebe, Räuber
und dergleichen Benennungen, die bei solchen Gelegenheiten zu fallen
pflegen und die dem Andern auch richtig überbracht wurden. Gern hätte
der Alleinhändler ihm wieder etwas abgenommen, aber jener hatte nichts,
das der Mühe des Nehmens werth war. Schon lange hatte er ihm
nachgestellt, um seiner habhaft zu werden; aber jener war schlauer als
er und entging allen seinen Schlingen. Endlich, wie denn das stete Glück
unvorsichtig macht, fiel er doch noch durch Unachtsamkeit in die Hände
seines Feindes, und ward von ihm vor den Khalifen geführt. Hier brachte
der Arzneihändler seine Klage gegen jenen an, die mit der Klage unserer
Buchhändler gegen die Nachdrucker ziemlich gleichlautend war. Jener,
ohne sich bange werden zu lassen, -- er hatte bei seinem
Marktschreiergewerbe seine Dreistigkeit vermehrt und eine gewisse
Beredsamkeit sich eigen gemacht -- führte seine Verteidigung
folgendermaassen:
Glorwürdigster Nachfolger des Propheten! ich liebe nach Principien zu
verfahren. Der einzig richtige Maassstab der Güte unserer Handlungen ist
bekanntermaassen ihre Nützlichkeit. Je ausgebreitetere und je wichtigere
Vortheile eine Handlung stiftet, desto besser ist sie. Es giebt zwar
noch einige finstere Köpfe, die sich etwas erkünsteln, was sie, glaub
ich, Recht nennen: ein Hirngespinnst, das sich im Leben nicht realisiren
lässt; denn kann man nicht bei aller Rechtschaffenheit verhungern? Doch
fern sey es, dass dergleichen altfränkische Ideen die aufgeklärten
Zeiten von Eurer Majestät glorwürdiger Regierung entweihen sollten! --
Wenn ich mithin beweise, dass mein Verfahren den ausgebreitetsten Nutzen
stiftet, so beweise ich dadurch ohne Zweifel, dass es lobenswürdig ist;
und dies ist so leicht zu erweisen. Dass meine Handlung von den
vortheilhaftesten Folgen für das Publicum sey, sollte man das erst
zeigen müssen? Ich verkaufe das Arcanum weit wohlfeiler, als der Kläger;
der gemeinste Mann wird also dadurch in den Stand gesetzt, es sich
anzuschaffen, was er bei dem hohen Preise des Alleinhändlers nicht kann;
ich nöthige es dem unaufgeklärten Haufen durch meine Betriebsamkeit und
durch alle Künste der Beredsamkeit auf, und brenne so von Eifer für das
Beste Anderer, dass ich sie fast zwinge, sich durch diese heilsame
Arznei gesund zu machen. Welch ein Verdienst um die leidende Menschheit!
Könnte ich doch Eurer Majestät das Aechzen der Leidenden, das Röcheln
der Sterbenden recht lebhaft malen, die durch die von mir gekaufte
Arznei gerettet worden sind! Wie vielen Kindern habe ich ihre Väter, die
bereits in den Händen des Todes waren, wieder zurückgegeben, ihnen
selbst aber die Möglichkeit, zu guten Staatsbürgern gebildet zu werden,
und einst wieder ihre Kinder, und vermittelst dieser ihre ganze
Nachkommenschaft zu guten Staatsbürgern zu bilden, dadurch erhalten! Man
berechne die Arbeiten, welche jeder, dem durch diese wunderthätige
Arznei einige Jahre zu seinem Leben hinzugesetzt werden, in diesen
Jahren noch zur Cultur des Landes verrichten kann; die noch grössere
Cultur desselben, die hierdurch wieder möglich wird, und so ins
Unendliche fort; berechne die Menge der Kinder, die er in diesen Jahren
noch zeugen kann, und die Kinder dieser Kinder: und ziehe das Resultat
der vergrösserten Volksmenge und Cultur, die dadurch erfolgt, und welche
schlechterdings nicht möglich war, wenn ich nicht dem Kläger seine
wohlthätigen Tropfen raubte.
Es sagen zwar freilich verleumderische Zungen, dass das Arcanum
gemeinhin ein wenig verdorben bei mir gekauft worden; und wenn ich ihnen
auch -- ich liebe die Wahrheit -- sollte zugestehen müssen, dass an der
Sache etwas sey: so ist das wahrlich nicht meine Schuld. Ich würde
lieber, wenn ich könnte, ihm noch grössere Kraft geben, damit man es
allein bei mir kaufte, und mein Kläger alle seine Kunden verlöre; und
das bloss aus Liebe zum allgemeinen Besten. Aber wie sollte es mir bei
der beständigen Flucht, auf der ich vor meinem Gegner seyn muss, und bei
der Beschimpfung, die er meiner Handthierung anthut, und die mich
nöthigt, die lockersten Gesellen anzunehmen, möglich seyn, es mit der
gehörigen Sorgfalt aufzubewahren? Wenn nur einmal meinem Gewerbe völlige
Ehre und Sicherheit zugesprochen seyn wird, wie ich um der grossen
Nützlichkeit desselben hoffe, so werde ich dadurch zugleich in Stand
gesetzt werden, auf die Conservation desselben mehr Sorgfalt zu wenden.
Ich werde angeklagt, dem Verfertiger des Arcanums, und dadurch mittelbar
dem Publicum zu schaden, weil Kläger, wenn ich in die Länge fortfahre,
ihm seine Tropfen wegzunehmen, nothwendig verarmen und ausser Stand
gesetzt werden müsse, den Chemiker weiter zu bezahlen, weshalb denn
dieser nothwendig die Arbeit werde einstellen müssen. -- Allein, da
kennt man den Mann nicht. Er wird sie darum nicht einstellen; denn es
ist einmal seine Liebhaberei, und er arbeitet ja so nur um der Ehre
willen. Im Gegentheil, je mehr ich seinem Unterhändler wegnehme, und je
weniger dieser ihm für die Arznei wird bezahlen können; desto mehr wird
er arbeiten müssen, um kümmerlich zu leben: desto mehr wird folglich
diese heilsame Arznei vervielfältiget werden. Und wird nicht sein Ruhm
durch mich in die entferntesten Dörfer verbreitet? posaune ich ihn nicht
mit lauter Stimme an jedem Jahrmarkte aus meiner Bude? steht nicht sein
Name auf allen meinen Büchsen und Gläsern mit grossen Buchstaben in
Golde? Ist ihm das nicht Ehre genug? braucht er dazu noch Brot? Er mag
von der Ehre leben!
Endlich soll ich Klägern Nachtheil verursachen. -- Aber ich muss
gestehen, dass hier mich mein kaltes Blut verlässt. Ich muss Ihnen
sagen, mein Herr, dass Sie sich der Unbilligkeit dieser Anklage schämen
sollten. Haben Sie nicht schon genug durch Ihren Alleinhandel gewonnen?
Ach! dürfte ich doch den Verlust, den Sie zu haben vorgeben, mit Ihnen
theilen! Warum wollen Sie mir denn nicht erlauben, Ihnen zu stehlen, was
ich fortbringen kann? Warum wollen Sie mir denn nicht erlauben, eine
kleine Nachlese zu halten? Giebt es nicht noch jetzt, seitdem ich diese
reichlich halte, Leute genug, die entweder um der vermeinten grösseren
Güte Ihrer Arznei willen, die doch wenig betragen kann, oder aus einem
altfränkischen Vorurtheile für rechtmässigen Besitz, und vermeinter
Theilnahme an der Dieberei Anderer, lieber Ihre theure Waare kaufen, als
meine wohlfeile; -- als ob ich nicht auch, wenn man denn einmal von
Rechtmässigkeit reden will, dadurch das rechtmässige Eigenthum Ihrer
Waare erhielte, dass ich mir die Mühe gebe, sie zu stehlen?
Vielmehr habe ich, wenn Sie kalt darüber nachdenken wollen, eben um Sie
selbst das grösste Verdienst. Sie kennen noch Ihren Chemiker nicht.
Schon längst dachte er, voll Neid über den Gewinn, den Sie durch sein
Arcanum machen, darauf, sich des Handels mit demselben selbst zu
bemächtigen. Er hat zwar seine Zeit weit nöthiger zur Verfertigung
desselben; er versteht zwar nichts vom Arzneihandel; er ist zwar bei
einigen Versuchen im Kleinen schon sehr übel angekommen: aber dennoch --
glauben Sie mirs auf mein Wort -- er hätte Sie des Handels beraubt. Nur,
schlau wie er ist, merkte er meinen Anschlag auf Ihren Waarenkasten, und
wollte lieber Sie, als sich selbst bestehlen lassen. Wenn Sie also
überhaupt noch in einigem Besitze des Handels sind, so haben Sie es mir
zu verdanken.
Dies sind die beträchtlichen Dienste, Glorwürdigster Nachfolger des
Propheten, die ich dem gläubigen Volke, die ich dem nützlichen
Verfertiger des Extracts, die ich dem Kläger selbst leiste. Und ich nun,
was habe ich dafür? Wenn man den geringen Preis, um den ich das Arcanum
verkaufe, gegen die Kosten, die ich auf desselben Conservation doch
wende, die Reisen, die ich mache, berechnen will; so wird man finden,
dass mir die Mühe, sie zu stehlen, sehr gering bezahlt wird, und dass
ich die Verleumdungen meines Gegners, die Schurken und Diebe, die er
gegen mich ausstösst, fast ganz umsonst hinnehmen, oder nur sehr niedrig
in Anschlag bringen muss. Durch diese Verunglimpfungen wird mir nun mein
ehrlicher Name, auf welchen die Menschen einen so grossen Werth setzen
sollen, jämmerlich abgeschnitten, so dass rechtliche Leute schon
anfangen, sich sehr zu bedenken, ob sie mir abkaufen wollen. Ich bin
also ein Märtyrer für das Beste der Welt; und wenn eine Handlung dadurch
gewinnt, dass man recht viel bei ihr aufopfert, so ist die meinige eine
der verdienstlichsten. Dies Verdienst möchte ich mir nun nicht gern
rauben lassen, wenn nicht durch die Ehrlosigkeit, die dadurch auf mein
Gewerbe fällt, der Fortgang desselben gehindert, und dem allgemeinen
Besten Abbruch gethan würde. Ich bitte demnach Eure Majestät
anzubefehlen, dass hinfüro jeder mein Gewerbe für ein ehrliches halte,
bei namhafter Strafe; und dass Kläger gehalten sey, mir nicht nur
Abbitte und Ehrenerklärung zu thun, und öffentlichen Dank für den
geleisteten Dienst abzustatten, sondern auch inskünftige sich von mir
bestehlen zu lassen, so viel ich will.
So redete der Marktschreier. Wie würde Herr Reimarus, wie würde jeder
Gerechtigkeitsliebende hierbei geurtheilt haben? -- Ebenso urtheilte der
Khalif. Er liess den nützlichen Mann aufhängen.
B.
Zwei Predigten aus dem Jahre 1791.
Statt der Vorrede.
Der Verfasser und sein Freund.