Abb. 512. Wohlhabende Nordafrikanerin mit reichem Schmuck.]

Von einer +Werbung+ des jungen Mannes um seine Frau ist in Ägypten

nicht viel die Rede. Entweder seine Mutter bringt die Heirat zustande

oder ein Vermittler von Beruf. Der Jüngling bekommt seine Auserwählte

vorher niemals zu Gesicht (siehe die farbige Kunstbeilage), außer

wenn es sich um gewöhnliche Fellachen handelt, die täglich zusammen

arbeiten. Man vermählt sich sehr jung, Kinderhochzeiten aber sind

unbekannt. Ist die Heirat ausgemachte Sache, dann findet sich der

älteste männliche Verwandte der Braut ein, um die Brautsumme ins reine

zu bringen. Nach Zahlung des festgesetzten Betrages wird der Ehevertrag

unterschrieben oder, da er nicht immer schriftlich aufgesetzt wird,

vor Zeugen wenigstens anerkannt, und zwar im Hause der Braut. Bei

den Muselmanen setzen sich der männliche Vertreter der Braut und der

Bräutigam auf die Erde und reichen sich die Hände, über die ein Fikih

ein Taschentuch ausbreitet; dabei spricht er die vorgeschriebenen

Verlöbnisworte, die ihm die beiden Männer nachsprechen. Darauf findet

ein Fest statt. Während der nächsten acht bis zehn Tage sendet der

Bräutigam der Braut täglich Geschenke; diese schickt ihm dafür die

Möbel, die sie in die Ehe mitbringt, ins Haus. Der Bräutigam bewirtet

jeden Abend Gäste bei sich. Die Braut sucht jetzt das öffentliche

Bad auf; sie geht dabei unter einem Baldachin (Abb. 499), den ihre

männlichen Verwandten tragen, und wird von Weibern begleitet, die

schrille, zitternde Freudenlaute ausstoßen. Bei ihrer letztmaligen

Anwesenheit im elterlichen Heim bewirtet sie Freunde und Verwandte und

sammelt Geldbeträge von ihnen ein in einem Klumpen Hennah, in den die

Eingeladenen Münzen stecken. Dieser letzte Abend, bei dem die Gäste

außerdem noch durch bezahlte Sänger unterhalten werden, heißt deshalb

Hennahabend. Am nächsten Abend zieht die Braut in feierlichem Zuge

in das Haus des Bräutigams ein; die Straße, in der es liegt, hat man

mit Lampions sowie mit roten und grünen Fähnchen geschmückt. In den

Städten pflegt die Braut zu Fuß zu gehen oder auf einem Esel unter

einem Baldachin zu reiten, auf dem Lande aber sitzt die Fellachenbraut,

besonders wenn sie einer wohlhabenden Familie entstammt, auf einem

stattlichen Kamel und hat einen prunkvollen, zeltähnlichen Baldachin

über sich, der gewöhnlich von zwei sich kreuzenden Palmenzweigen

getragen wird. Oft reiten auch noch zwei oder drei ihrer Freundinnen

mit auf dem Tier. Selten wird eine Kamelsänfte benutzt. Hinter der

Braut reiten Musikanten mit Pauken, ebenfalls auf Kamelen, und das

ganze Dorf begleitet den Zug. Vor ihrem neuen Heim steigt die Braut

ab, wird aber, ehe sie eintritt, noch in ein besonderes Zelt geführt,

in dem sie mit ihren weiblichen Verwandten zu Abend speist. Inzwischen

begibt sich der Bräutigam, von Fackelträgern und Musikanten begleitet,

zur Moschee, um zu beten. Vor seiner Rückkehr hat die Braut ihr

neues Heim bereits betreten, wo sie der Bräutigam zum ersten Male

von Angesicht zu Angesicht sieht. Flößt sie ihm sogleich Abscheu

ein, dann kann er sich auf der Stelle wieder von ihr losmachen; er

braucht nur die Formel der dreifachen Scheidung auszusprechen. Für

gewöhnlich geht er aber nicht gleich so weit, sondern wartet einen

geeigneteren Zeitpunkt ab. Der Koran gewährt nämlich dem Manne die

weitgehendste Freiheit bei der Scheidung. -- Von der Erlaubnis, sich

vier Frauen und als Konkubinen Sklavinnen zu halten, ist man neuerdings

sehr abgekommen; die meisten Muselmanen geben sich mit einer Frau

zufrieden. Die Kopten kennen ihrer Religion entsprechend natürlich

nur die Einehe. Ihre Hochzeitsfeierlichkeiten ähneln denen in anderen

christlichen Ländern. In der Kirche findet eine Trauung statt, bei der

der Braut eine Krone aufgesetzt wird. Man hält sodann eine Messe ab,

und allen Teilnehmern wird das Abendmahl gereicht.

[Illustration:

Nach einem Gemälde von H. Seppings Wright.

Die Sitten der Völker, Zweiter Band Liebe, Ehe, Heirat, Geburt, Religion, Aberglaube, Lebensgewohnheiten, Kultureigentümlichkeiten, Tod und Bestattung bei allen Völkern der Erde · 第 244 / 254 题