durch Einschneiden in die Kopfhaut, bis Blut über ihre Kleider fließt.]
In Persien herrscht ein doppeltes +Recht+, das religiöse und
das allgemeine. Das erstere, das sich auf den Koran, die
niedergeschriebenen Ansichten der zwölf Imame und auf die
Kommentare einer Schule kirchlicher Rechtsgelehrter stützt, wird
von den religiösen Behörden vertreten, das andere dagegen, das
auf ungeschriebenen Bräuchen und auf der Überlieferung fußt,
von den weltlichen Behörden, die ihre Entscheidungen lediglich
nach ihrem eigenen Ermessen von Recht und Unrecht treffen. Die
allgemein übliche +Strafe+, die in Persien von Behörden, Lehrern und
Haushaltungsvorständen verhängt werden darf, besteht in +Stockhieben+;
wer diese Strafe erhält, „ißt Stöcke“, wie es im Volksmunde heißt. Man
wirft ihn auf den Rücken, bindet seine Füße an eine Stange, die von
zwei Männern gehalten wird, und schlägt ihn auf die nach oben sehenden
Fußsohlen (Abb. 328). Die Männer, die diese Strafe vollziehen, sind
aber leicht der Bestechung zugänglich; wenn der Delinquent ihnen ein
Geschenk verspricht, lassen sie ihre Schläge auf die Stange anstatt
auf die Füße gehen, zum Scheine aber muß das Opfer dann furchtbar
stöhnen und schreien. Es gibt aber noch viel qualvollere Strafen, wie
das Einsperren in Türme, in denen der Verbrecher unter großen Qualen
schmachten muß, das Beschlagen der Füße mit Hufeisen, das Aufpfählen,
das Hautabziehen bei lebendigem Leibe und das Erschießen mit einer
Kanone; allerdings werden diese Strafen heutzutage seltener als noch
vor wenigen Jahrzehnten verhängt. Allgemein hat in Persien noch der
alte biblische Ausspruch Geltung: „Auge um Auge, Zahn um Zahn“; ein
Mörder wird oft zur Vergeltung seines Verbrechens der Familie des
Getöteten übergeben.
[Illustration: Abb. 325. Persischer Derwisch.]
Der Lieblingswunsch jeder wahren Perserfrau geht dahin, +Kinder zur
Welt zu bringen+. Um dies zu erreichen, sammelt eine Frau in Mesched
am letzten Mittwoch des Monats Safar sieben Walnüsse, ebensoviel
Mandeln und Blätter eines Krautes, sowie drei Fäden so lang wie sie
selbst groß ist, und besucht am anderen Morgen, von einem alten Weibe
begleitet, den berühmten Steinlöwen. Hier öffnet sie, nachdem einige
Gebete verlesen worden sind, die Nüsse und geht dreimal unter dem
Löwen hindurch (Abb. 329). Dieser Brauch wird in Mesched und Hamadan
beobachtet. In anderen Städten wird das Grab eines kurz zuvor getöteten
Mannes und in Teheran die berühmte „Perlenkanone“ am letzten Mittwoch
vor Neujahr in ähnlicher Absicht aufgesucht, angeblich stets mit
gutem Erfolge. Hat die Frau ihren Wunsch erreicht, das heißt ist sie
+schwanger+ geworden, dann treten an sie +verschiedene Verbote+ heran.
So darf sie über keinen Kirchhof schreiten, auch nachts nicht in eine
Küche treten, weil sie dann von einem bösen Geist (Dschinn) heimgesucht
werden könnte; bei etwaiger Mondfinsternis darf sie nicht in den Mond
sehen, ebensowenig ihren Körper mit den Händen berühren, da dies
unfehlbar auf dem Körper des Kindes ein schwarzes Zeichen hervorbringen
würde.
[Illustration: Mohurrumfest in Persien.