Abb. 324. Selbstverstümmelung fanatischer Teilnehmer am Mohurrumfeste

durch Einschneiden in die Kopfhaut, bis Blut über ihre Kleider fließt.]

In Persien herrscht ein doppeltes +Recht+, das religiöse und

das allgemeine. Das erstere, das sich auf den Koran, die

niedergeschriebenen Ansichten der zwölf Imame und auf die

Kommentare einer Schule kirchlicher Rechtsgelehrter stützt, wird

von den religiösen Behörden vertreten, das andere dagegen, das

auf ungeschriebenen Bräuchen und auf der Überlieferung fußt,

von den weltlichen Behörden, die ihre Entscheidungen lediglich

nach ihrem eigenen Ermessen von Recht und Unrecht treffen. Die

allgemein übliche +Strafe+, die in Persien von Behörden, Lehrern und

Haushaltungsvorständen verhängt werden darf, besteht in +Stockhieben+;

wer diese Strafe erhält, „ißt Stöcke“, wie es im Volksmunde heißt. Man

wirft ihn auf den Rücken, bindet seine Füße an eine Stange, die von

zwei Männern gehalten wird, und schlägt ihn auf die nach oben sehenden

Fußsohlen (Abb. 328). Die Männer, die diese Strafe vollziehen, sind

aber leicht der Bestechung zugänglich; wenn der Delinquent ihnen ein

Geschenk verspricht, lassen sie ihre Schläge auf die Stange anstatt

auf die Füße gehen, zum Scheine aber muß das Opfer dann furchtbar

stöhnen und schreien. Es gibt aber noch viel qualvollere Strafen, wie

das Einsperren in Türme, in denen der Verbrecher unter großen Qualen

schmachten muß, das Beschlagen der Füße mit Hufeisen, das Aufpfählen,

das Hautabziehen bei lebendigem Leibe und das Erschießen mit einer

Kanone; allerdings werden diese Strafen heutzutage seltener als noch

vor wenigen Jahrzehnten verhängt. Allgemein hat in Persien noch der

alte biblische Ausspruch Geltung: „Auge um Auge, Zahn um Zahn“; ein

Mörder wird oft zur Vergeltung seines Verbrechens der Familie des

Getöteten übergeben.

[Illustration: Abb. 325. Persischer Derwisch.]

Der Lieblingswunsch jeder wahren Perserfrau geht dahin, +Kinder zur

Welt zu bringen+. Um dies zu erreichen, sammelt eine Frau in Mesched

am letzten Mittwoch des Monats Safar sieben Walnüsse, ebensoviel

Mandeln und Blätter eines Krautes, sowie drei Fäden so lang wie sie

selbst groß ist, und besucht am anderen Morgen, von einem alten Weibe

begleitet, den berühmten Steinlöwen. Hier öffnet sie, nachdem einige

Gebete verlesen worden sind, die Nüsse und geht dreimal unter dem

Löwen hindurch (Abb. 329). Dieser Brauch wird in Mesched und Hamadan

beobachtet. In anderen Städten wird das Grab eines kurz zuvor getöteten

Mannes und in Teheran die berühmte „Perlenkanone“ am letzten Mittwoch

vor Neujahr in ähnlicher Absicht aufgesucht, angeblich stets mit

gutem Erfolge. Hat die Frau ihren Wunsch erreicht, das heißt ist sie

+schwanger+ geworden, dann treten an sie +verschiedene Verbote+ heran.

So darf sie über keinen Kirchhof schreiten, auch nachts nicht in eine

Küche treten, weil sie dann von einem bösen Geist (Dschinn) heimgesucht

werden könnte; bei etwaiger Mondfinsternis darf sie nicht in den Mond

sehen, ebensowenig ihren Körper mit den Händen berühren, da dies

unfehlbar auf dem Körper des Kindes ein schwarzes Zeichen hervorbringen

würde.

[Illustration: Mohurrumfest in Persien.

Die Sitten der Völker, Zweiter Band Liebe, Ehe, Heirat, Geburt, Religion, Aberglaube, Lebensgewohnheiten, Kultureigentümlichkeiten, Tod und Bestattung bei allen Völkern der Erde · 第 169 / 254 题