Der Geistlichkeit ist die +Ehe+ verboten. Dafür aber sind fast
ausnahmslos alle übrigen Mongolen verheiratet; Junggesellen gibt es
daher so gut wie gar nicht. Bestimmte Verbotstage, an denen keine Ehe
eingegangen werden darf, sind in der Mongolei nicht vorhanden, wohl
aber bestimmte Jahre, in denen Eheschließung nicht erlaubt ist. Diese
werden von den Astrologen in Peking festgelegt und durch die Lama
bekanntgegeben. Die Heiraten bringen die Eltern zustande, Verlobungen
finden bereits in früher Kindheit statt. Auf +geschlechtliche Unschuld+
der Mädchen wird kein Wert gelegt, sie genießen in dieser Hinsicht
vollkommene Freiheit. Oft vermitteln die Eltern vorehelichen Umgang
ihrer Mädchen selbst, besonders wenn ihre Beihilfe durch Geschenke
belohnt wird. Trotz dieser Freiheit der geschlechtlichen Beziehungen
gilt der Verkehr des Schwiegervaters mit seiner Schwiegertochter
für eine schwere Sünde; der Sohn, der seinen Vater auf frischer Tat
ertappt, hat das Recht ihn zu ermorden oder Teilung des väterlichen
Vermögens zu fordern. Auch die bereits von Marco Polo im dreizehnten
Jahrhundert erwähnte Sitte der +gastlichen Prostitution+ ist noch heute
bekannt; ein Gast wird nicht nur mit Speise, Trank und Unterkunft,
sondern auch mit einer Frau versorgt.
[Illustration:
Phot. G. C. Binstead.
Abb. 295. Eine den Hunden und Geiern zum Fraße ausgesetzte menschliche
Leiche.]
Die +Mitgift+ des Mädchens besteht in lebendem Inventar, Schafen,
Ochsen und Pferden. Diese Ausstattung kann unter Umständen eine recht
ansehnliche sein; sie verbleibt der Witwe als Erbteil. Die Ehe pflegt
man frühzeitig zu schließen. Am +Hochzeitstage+ geht der Bräutigam
in das Haus seines Schwiegervaters, um zu opfern; dort bleibt er die
ganze Nacht. Am nächsten Morgen geleitet er die verschleierte Braut in
seine Hütte, vor der seine Eltern und die Gäste das Paar erwarten und
es mit gekochtem Hammelfleisch bewirten. In der Hütte spricht ein Lama
Zaubersprüche für das Wohlergehen der Brautleute aus und besprengt sie
mit Weihwasser, worauf sich das Brautpaar in die elterliche Hütte des
Bräutigams begibt und hier Butter als Opfergabe auf den Familienherd
wirft. Den Abschluß des Festes bilden Gelage und Lustbarkeiten.
Eine mutwillige Verstoßung der Frau ist mit großen Schwierigkeiten
verbunden. -- Den Frauen wird ziemlich viel Arbeit aufgebürdet; sie
haben nicht nur im Haushalte zu tun, wie Speisen zuzubereiten und die
Kinder sowie die Herden zu hüten, sondern müssen auch Filze und Decken
herstellen, die Kleidung nähen, die Zelte abbrechen und anderes mehr.
Wird ein +Kind+ geboren, so ruft man einen Lama herbei, der Gebete
spricht und die Mutter mit Weihwasser besprengt.
Sobald ein Mongole +gestorben+ ist, wird der Lama ebenfalls
herbeigeholt, und dieser bestimmt, wann er beigesetzt werden soll;
dabei richtet er sich nach dem Geburtstage des Verstorbenen. Die Leiche
wird darauf in einen alten Mantel gehüllt und eine Strecke weit von
der Ortschaft oder dem Dorfe hinweggetragen, dort bleibt sie frei auf
dem Erdboden liegen, der Gnade der Elemente und der Tiere überlassen
(Abb. 295), und nur eine Gebetsfahne, auf der der Name des Verstorbenen
geschrieben steht, bezeichnet seine Stätte. Nach der Beisetzung kehren
alle in die Jurte zurück, schlachten und verzehren einen Hammel, womit
die Feier zu Ende ist. Der Lama erhält das Pferd des Toten samt dem
Geschirr, seinen Säbel und sämtliche Kleider. Wenn die Hunde mit ihrer
Mahlzeit schnell aufräumen, dann gilt dies für ein gutes Omen, denn
nach dem Glauben der Mongolen muß der Lebenswandel eines Toten um
so heiliger gewesen sein, je schneller sein Leichnam von den Hunden
aufgefressen wird. Wird dagegen die Leiche im Laufe einer Woche von
keinem Hunde berührt, so gilt der Verstorbene für einen argen Sünder,
dem man keine Totenfeier veranstaltet, während im entgegengesetzten
Falle zum Andenken an den von den Hunden Verzehrten ein Schmaus zum
besten gegeben wird, wobei sich die Teilnehmer am Hammelbraten,
Branntwein und Tabak gütlich tun. -- Die Geistlichen sowie vornehme und
reiche Leute werden nicht den Hunden überlassen, sondern eingeäschert.
Die Asche wird, besonders bei hochstehenden Personen, gesammelt, mit
Tonerde vermengt zu einer menschlichen Figur mit untergeschlagenen
Füßen geformt und an der Verbrennungsstätte aufgestellt. Diese Figuren
stehen im Rufe der Heiligkeit.
[Illustration:
Phot. G. C. Binstead.
Abb. 296. Das Verbrennen der Sünden zu Urga,
wie es die Lama eines jeden Klosters und Tempels in der letzten
Woche des Buddhistenjahres (chinesischen alten Stils) mit großer
Feierlichkeit vornehmen.]
[Illustration:
Phot. A. Kett.