Abb. 294. Wintertracht einer verheirateten Mongolin.]

Der Geistlichkeit ist die +Ehe+ verboten. Dafür aber sind fast

ausnahmslos alle übrigen Mongolen verheiratet; Junggesellen gibt es

daher so gut wie gar nicht. Bestimmte Verbotstage, an denen keine Ehe

eingegangen werden darf, sind in der Mongolei nicht vorhanden, wohl

aber bestimmte Jahre, in denen Eheschließung nicht erlaubt ist. Diese

werden von den Astrologen in Peking festgelegt und durch die Lama

bekanntgegeben. Die Heiraten bringen die Eltern zustande, Verlobungen

finden bereits in früher Kindheit statt. Auf +geschlechtliche Unschuld+

der Mädchen wird kein Wert gelegt, sie genießen in dieser Hinsicht

vollkommene Freiheit. Oft vermitteln die Eltern vorehelichen Umgang

ihrer Mädchen selbst, besonders wenn ihre Beihilfe durch Geschenke

belohnt wird. Trotz dieser Freiheit der geschlechtlichen Beziehungen

gilt der Verkehr des Schwiegervaters mit seiner Schwiegertochter

für eine schwere Sünde; der Sohn, der seinen Vater auf frischer Tat

ertappt, hat das Recht ihn zu ermorden oder Teilung des väterlichen

Vermögens zu fordern. Auch die bereits von Marco Polo im dreizehnten

Jahrhundert erwähnte Sitte der +gastlichen Prostitution+ ist noch heute

bekannt; ein Gast wird nicht nur mit Speise, Trank und Unterkunft,

sondern auch mit einer Frau versorgt.

[Illustration:

Phot. G. C. Binstead.

Abb. 295. Eine den Hunden und Geiern zum Fraße ausgesetzte menschliche

Leiche.]

Die +Mitgift+ des Mädchens besteht in lebendem Inventar, Schafen,

Ochsen und Pferden. Diese Ausstattung kann unter Umständen eine recht

ansehnliche sein; sie verbleibt der Witwe als Erbteil. Die Ehe pflegt

man frühzeitig zu schließen. Am +Hochzeitstage+ geht der Bräutigam

in das Haus seines Schwiegervaters, um zu opfern; dort bleibt er die

ganze Nacht. Am nächsten Morgen geleitet er die verschleierte Braut in

seine Hütte, vor der seine Eltern und die Gäste das Paar erwarten und

es mit gekochtem Hammelfleisch bewirten. In der Hütte spricht ein Lama

Zaubersprüche für das Wohlergehen der Brautleute aus und besprengt sie

mit Weihwasser, worauf sich das Brautpaar in die elterliche Hütte des

Bräutigams begibt und hier Butter als Opfergabe auf den Familienherd

wirft. Den Abschluß des Festes bilden Gelage und Lustbarkeiten.

Eine mutwillige Verstoßung der Frau ist mit großen Schwierigkeiten

verbunden. -- Den Frauen wird ziemlich viel Arbeit aufgebürdet; sie

haben nicht nur im Haushalte zu tun, wie Speisen zuzubereiten und die

Kinder sowie die Herden zu hüten, sondern müssen auch Filze und Decken

herstellen, die Kleidung nähen, die Zelte abbrechen und anderes mehr.

Wird ein +Kind+ geboren, so ruft man einen Lama herbei, der Gebete

spricht und die Mutter mit Weihwasser besprengt.

Sobald ein Mongole +gestorben+ ist, wird der Lama ebenfalls

herbeigeholt, und dieser bestimmt, wann er beigesetzt werden soll;

dabei richtet er sich nach dem Geburtstage des Verstorbenen. Die Leiche

wird darauf in einen alten Mantel gehüllt und eine Strecke weit von

der Ortschaft oder dem Dorfe hinweggetragen, dort bleibt sie frei auf

dem Erdboden liegen, der Gnade der Elemente und der Tiere überlassen

(Abb. 295), und nur eine Gebetsfahne, auf der der Name des Verstorbenen

geschrieben steht, bezeichnet seine Stätte. Nach der Beisetzung kehren

alle in die Jurte zurück, schlachten und verzehren einen Hammel, womit

die Feier zu Ende ist. Der Lama erhält das Pferd des Toten samt dem

Geschirr, seinen Säbel und sämtliche Kleider. Wenn die Hunde mit ihrer

Mahlzeit schnell aufräumen, dann gilt dies für ein gutes Omen, denn

nach dem Glauben der Mongolen muß der Lebenswandel eines Toten um

so heiliger gewesen sein, je schneller sein Leichnam von den Hunden

aufgefressen wird. Wird dagegen die Leiche im Laufe einer Woche von

keinem Hunde berührt, so gilt der Verstorbene für einen argen Sünder,

dem man keine Totenfeier veranstaltet, während im entgegengesetzten

Falle zum Andenken an den von den Hunden Verzehrten ein Schmaus zum

besten gegeben wird, wobei sich die Teilnehmer am Hammelbraten,

Branntwein und Tabak gütlich tun. -- Die Geistlichen sowie vornehme und

reiche Leute werden nicht den Hunden überlassen, sondern eingeäschert.

Die Asche wird, besonders bei hochstehenden Personen, gesammelt, mit

Tonerde vermengt zu einer menschlichen Figur mit untergeschlagenen

Füßen geformt und an der Verbrennungsstätte aufgestellt. Diese Figuren

stehen im Rufe der Heiligkeit.

[Illustration:

Phot. G. C. Binstead.

Abb. 296. Das Verbrennen der Sünden zu Urga,

wie es die Lama eines jeden Klosters und Tempels in der letzten

Woche des Buddhistenjahres (chinesischen alten Stils) mit großer

Feierlichkeit vornehmen.]

[Illustration:

Phot. A. Kett.

Die Sitten der Völker, Zweiter Band Liebe, Ehe, Heirat, Geburt, Religion, Aberglaube, Lebensgewohnheiten, Kultureigentümlichkeiten, Tod und Bestattung bei allen Völkern der Erde · 第 149 / 254 题