[Illustration:
Phot. F. B. Bradley-Birt.
Abb. 220. Tigerfang bei den Ho.
Beim Betreten eines bestimmten Pfades, den der Tiger zu gehen pflegt,
wird er in eine Schnur verwickelt und dadurch der Mechanismus eines in
bestimmter Entfernung aufgestellten Bogens ausgelöst, der den Pfeil
selbsttätig auf das Tier schießt.]
Ein anderes wichtiges Fest ist das +Rath Jatra+ zu Puri (Abb. 233 und
234), zu dem jedesmal viele Tausende von Pilgern herbeiströmen, um
sich an dem Vorwärtsschieben des mächtigen, aus mehreren Stockwerken
aufgebauten Prunkwagens, in dem die Götter zum Tempel gebracht werden,
zu beteiligen und hier zu beten. Tausende von Andächtigen kämpfen
hier um die Ehre, die Seile zu erfassen und auf ein gegebenes Zeichen
anzuziehen, bis der plumpe Wagen in Bewegung gerät. Ein allgemeines
Gedränge und Stoßen entsteht, da jedermann selbst Hand anlegen oder
wenigstens mit zusehen will, ein Hin- und Herwogen der Volksmassen,
von dem man sich kaum eine Vorstellung machen kann. Als ein besonderes
Glück wird es von den Gläubigen angesehen, wenn sie ihren Tod unter
den Rädern des Wagens finden, denn dann erreichen sie bei ihrem
nächsten Dasein eine höhere Lebensstufe. Aus diesem Grunde begehen
Fanatiker oft genug Selbstmord, indem sie sich absichtlich überfahren
lassen. Nach zehn Tagen werden die Götter aus dem Tempel wieder in ihre
Verborgenheit zurückgebracht.
Zu Nangalbandh strömen an einem bestimmten Tage, an dem sich alle
Tugenden der Welt hier im Brahmaputra vereinigen sollen, unzählige
Pilger zusammen, um sich ihre Sünden in seinem Wasser abzuwaschen (Abb.
212 und 235).
[Illustration:
Phot. W. Crooke.
Abb. 221. Ein Götterschrein in einem Dorfe.
Auf einem Haufen Erde im Innern, der den Altar vorstellt, bringen die
Bauern ihrer örtlichen Gottheit Gaben in Gestalt von Korn, Milch,
Blumen, und in ernsten Zeiten eine junge Ziege dar.]
Ein ganz eigenartiges „+Familienfest+“ der Santal besteht darin,
daß sich einmal im Jahre die ganze Familie in ihrem eigenen Hause
einschließt, jeder einzelne sich die Ohren mit Watte verstopft, so daß
kein Laut zu ihm dringen kann, und auf ein gegebenes Zeichen alle,
Vater, Mutter, Söhne, Töchter, Schwestern, Vettern, Onkel und Tanten,
einander die größten und gemeinsten Schimpfworte zurufen, die ihre
Erfindungskraft nur aufzubringen vermag. Keines vermag natürlich zu
verstehen, was das andere sagt. Man schreit so laut und so lange, bis
man vor Erschöpfung anhalten muß. Über den Ursprung dieser sonderbaren
Gewohnheit, die bereits auf ein hohes Alter zurückblicken soll,
vermögen die Santal nichts Näheres anzugeben.
[Illustration:
Phot. W. Crooke.
Abb. 222. Ein Landmann beim Schrein seines Vaters,
der von einem Panther zerrissen wurde; der Schrein soll dazu dienen,
den Geist des Verstorbenen zu versöhnen.]
[Illustration:
Phot. F. Longworth-Dames.
Abb. 223. Der Tempel der Jawala-Mukhi, der Göttin „mit dem flammenden
Munde“,
im Kangratal (Pendschab) am Ufer des Beasflusses. Dem Felsen, auf dem
der Tempel erbaut ist, entströmt ein brennbares Gas.]
Auch das von uns bereits oben erwähnte +Hakenschwingfest+, das
allerdings durch das Gesetz verboten ist, wird verschiedentlich
alljährlich noch gefeiert. Nach den darüber vorliegenden alten
Berichten drängten sich die Gläubigen direkt zu dieser grauenerregenden
Schaustellung. Der Priester weihte der Reihe nach die Bittenden, die
sich vor ihm mit entblößtem Rücken auf die Erde warfen, indem er
ihnen mit seinem in einen Aschenhaufen getauchten Finger auf den
Rücken gerade unter die Schulterblätter zwei Zeichen schrieb, worauf
sein Gehilfe an dieser Stelle das Fleisch in einer Falte hochhob und
zwei große Haken durchstieß. Darauf erhoben sich die Opfer unter den
Bewunderungsrufen der Menge und begaben sich zum Schwingpfosten, wobei
sie, obwohl ihnen das Blut vom Rücken rieselte, stolz und ohne Schmerz
zu äußern einhergingen. Möglicherweise waren sie vorher durch ein
Mittel betäubt worden. Nachdem nun weiter die Haken an den Seilen der
Schwingvorrichtung befestigt waren, wurden sie unter dem Geschrei der
begeisterten Zuschauer und unter dem ohrenbetäubenden Lärm der Trommeln
in die Höhe gezogen und in der Luft geschwungen; ein loser Gurt, der
ihnen um die Brust gelegt war, verhinderte, daß die Haken dabei das
Fleisch durchschnitten (Abb. 236). -- An keinem Feste der Wildstämme
dürfen Tänze fehlen (Abb. 237 bis 239, 241 und 243).
[Illustration:
Phot. W. Crooke.
Abb. 224. Ein Dawischrein.
Sein Wärter, kein Brahmane, sondern ein Angehöriger der Wildstämme,
hält eine Fuchtel aus eisernen Ringen, mit der an Krankheiten (wie
Hysterie, Epilepsie) Leidende geschlagen werden, um die bösen Geister
zu vertreiben.]
[Illustration:
Phot. Sohanlal Bros.
Abb. 225. Verehrung der Tschamunda oder Göttermutter,
einer bei den Bewohnern des unteren Himalaya volkstümlichen Gottheit.
Der Tempeldiener läutet vor dem Tor, das mit Hörnern von wilden Ziegen
und anderem Wild als Opfergaben verziert ist, zum Gebet. An den Stufen,
die zum Tempel führen, kniet ein Gläubiger.]
Bei der starken Verbreitung des Glaubens an böse Geister unter den
Wildstämmen kann es nicht wundernehmen, wenn sie die angehenden
Mütter besonders stark durch sie gefährdet sehen und daher allerlei
Abwehrmaßregeln dagegen treffen. So darf eine +Schwangere+ nicht
über eine Schlange oder deren Haut, nicht über einen Kuhknochen oder
ein Loch in der Erde treten, ebensowenig in einer Sänfte getragen
werden, es müßte denn sein, daß sie dabei durch eine bis auf den Boden
herabhängende Schnur mit der heiligen Erde in Verbindung bleibt; sie
darf ferner nicht unter einer Dachrinne stehen, noch nach Einsetzen
der Dunkelheit allein ausgehen; ist sie nach Sonnenuntergang hierzu
gezwungen, so legt sie sich ein paar Grashalme zum Schutze auf den
Kopf. Sonnen- und Mondfinsternisse, die nach dem Glauben der Wildstämme
durch einen Angriff böser Geister auf diese Gestirne entstehen,
bedeuten ebenfalls eine Gefahr für die Schwangere. Solange eine solche
Finsternis anhält, darf sie keine Arbeit verrichten; sonst würde
ihr Kind mißgestaltet werden. Man handelt außerdem sehr verständig,
wenn man bei einer Finsternis die Hörner einer trächtigen Kuh rot
anstreicht, denn Rot ist eine dem Finsternisteufel widerwärtige Farbe.
[Illustration:
Phot. F. B. Bradley-Birt.
Abb. 226. Ein Hindupriester beim Opfern einer Ziege.
Im Hintergrunde steht in seiner Farben- und Flitterpracht ein Bildnis
des Mahadeo.]
Bei der +Geburt+ werden ebenfalls mancherlei Schutzmittel gegen die
bösen Geister angewendet. So wird Eisen, das besonders wirksam ist, in
Form eines Messers oder Zinken ans Bett der Gebärenden gelegt. Man kann
den Geist auch in eine Falle locken, wenn man ein Netz über die Tür des
Zimmers hängt, in dem sie liegt. Feuer wirkt ebenfalls als Läuterungs-
und Schutzmittel; daher wird es stets, auch beim heißesten Wetter,
unterhalten. -- Nach der Geburt bestreicht man dem Kinde die Augenlider
mit Ruß oder Antimon, um durch diese Entstellung des kleinen Wesens
die Geister zu täuschen oder es in den Augen derer unansehnlich zu
machen, die etwa einen bösen Blick darauf werfen könnten. Die Wöchnerin
gilt als unrein und wird, damit Verwandte und Nachbarn nicht durch sie
Schaden erleiden, in einem gesonderten Raum oder in einer Hütte im
Dschungel untergebracht.
Die +Nachgeburt+, von der man glaubt, daß sie eng mit dem Kinde
verknüpft sei, wird entweder in einem Loch an Ort und Stelle tief
vergraben oder verbrannt; auf jeden Fall darf sie keinem Zauberer
oder keiner Hexe in die Hände fallen oder von einem wilden Tiere
gefressen werden, da dies dem Kinde verhängnisvoll werden könnte. Kein
Gegenstand aus der Wochenstube darf in die Hände einer kinderlosen
Frau geraten, denn dadurch würde deren Unfruchtbarkeit auf Mutter und
Kind übergehen, erstere keine Kinder mehr bekommen und ihre lebenden
sterben. -- Die Geburt von +Zwillingen+ wird von manchen Stämmen als
etwas Unglückbringendes gedeutet. Die wilderen Stämme setzen dieselben
daher im Dschungel aus, während die mehr zivilisierten, falls ein
Zwilling ein Mädchen ist, es absichtlich vernachlässigen und infolge
der mangelhaften Pflege umkommen lassen.
Den altertümlichen Brauch des +Männerkindbettes+ (Couvade) treffen wir
verschiedentlich an. Bei den Drawidastämmen des Verwaltungsbezirkes
Madras verrichtet der Vater bei der Geburt des Kindes gewisse
Handlungen oder simuliert Zustände, die für die Mutter natürlich oder
ihr eigentümlich sind; auch enthält er sich für eine gewisse Zeit des
Genusses bestimmter Speisen oder der Verrichtung gewisser Handlungen,
wie wenn er durch die Geburt körperlich sehr mitgenommen wäre. Im
nördlichen Indien treten nur noch vereinzelte Überbleibsel der Couvade
in die Erscheinung. Allgemein gesagt, teilt der Mann die Unreinheit
seiner Frau und bleibt, wenn das Haus von den anderen Verwandten
verlassen worden ist, bei ihr daheim, auch kocht er für sie. Was er
unmittelbar vor der Geburt tut, soll auf seine Frau von Einfluß sein.
Bei einem Stamme der Korbmacher im westlichen Indien geht die Wöchnerin
sofort nach der Geburt an ihre Arbeit, als ob nichts vorgefallen sei,
während der Ehemann sich in sein Bett legt und ein paar Tage kräftige
(Wöchnerinnen-) Nahrung erhält.
[Illustration:
Phot. W. Crooke.
Abb. 227. Die sieben Schreine der Sapta Mata oder sieben Mütter,
von denen jede einzelne auf irgendeine epidemische Krankheit von
Einfluß ist und bei Überhandnehmen einer solchen versöhnt wird. Die
gefürchtetste von ihnen ist Sihala, die Göttin der Blattern.]
Am sechsten Tage nach der Geburt, der für besonders heilig gilt,
insofern man annimmt, daß am Abend dieses Tages die betreffende
Gottheit erscheine und das Schicksal des Kindes aufzeichne (weshalb
manchmal Schreibmaterial zur Benutzung hingelegt wird), pflegt man dem
Kinde auch seinen +Namen zu geben+. Derselbe ist von größter Bedeutung
und macht einen Teil seiner Persönlichkeit aus. Damit nicht etwa eine
Hexe oder ein Zauberer ihn erfahre, wird er geheim gehalten und ein
zweiter dem Kinde beigelegt, mit dem es bei gewöhnlichen Anlässen
angeredet wird. Öfters pflegt man ihm direkt Schimpfnamen, wie Unrat,
Bettler und so weiter zu geben, einfach zu dem Zweck, daß damit kein
übelwollender Mensch seinen bösen Blick auf ein so wertloses Geschöpf
werfe.
[Illustration:
Phot. George Newnes.
Abb. 228. Regenzauber.
Läßt der Regen nach, dann versammelt sich das Volk und erhebt mit
allerlei unharmonischen Musikinstrumenten einen großen Lärm, um den
Regengott zu versöhnen.]
Für die Knaben besteht keine andere +Pubertätszeremonie+ als die bei
den Hindu überhaupt übliche Überreichung der Schnur. Bei den Mädchen
aber ist das Erscheinen der ersten Regel ein wichtiges Ereignis. Da
sie während dieser Zeit unter dem Einflusse von Geistern stehen und
eine Quelle der Ansteckung sind, so darf niemand mit ihnen in Berührung
kommen; sie werden daher streng abgesondert. Nach Ablauf der Periode
werden sie gebadet, einer Läuterung unterzogen und kehren dann erst
wieder in den Schoß ihrer Familie zurück. Auch werden sie um diese Zeit
herum einer Tatauierung unterworfen.
+Heiraten+ ist bei den Wildstämmen ein unbedingtes Erfordernis; nur
die Krüppel, Gebrechlichen und unheilbaren Kranken machen hiervon eine
Ausnahme. Der drawidische Bewerber sieht bei seiner Auserwählten mehr
auf Gesundheit und Kraft, als auf Schönheit; er will eine Frau haben,
die im Hause und auf dem Felde tüchtig arbeiten kann, das Vieh besorgt,
das Korn für den Haushalt mahlt, sowie Früchte und Beeren im Dschungel
einsammelt. Für gewöhnlich übt die Hausfrau auch einen ziemlichen
Einfluß aus, zumal sich ihr Aufenthalt auf keine Zenana beschränkt.
Sie verhüllt ihr Gesicht auch selten in Gegenwart fremder Männer. In
der Familie wird wenig unternommen ohne ihre Billigung; im besonderen
greift sie in die Heiratsverhandlungen ihrer Kinder tätig ein.
Für die +Wahl der Braut+ ist Gesetz, daß ein Mann innerhalb seines
Stammes oder seiner Kaste, aber kein Mädchen aus seinem eigenen Clan
oder Unterstamm (Sippe) heiratet. Der soziale Stand bietet wenigstens
in der Theorie kein Hindernis bei einer Wechselheirat. Die Heiratsaison
ist für gewöhnlich das Frühjahr, denn dann ist das Wetter zum Reisen
schön, auf den Feldern gibt es keine dringende Arbeit, und um diese
Zeit werden auch die Jahresfeste gefeiert, die die Fruchtbarkeit der
Menschen, Tiere und Pflanzen fördern sollen. Bei den bereits durch
die Hindureligion beeinflußten Stämmen wählt ein Astrologe, bei den
ursprünglichen Gruppen der Dorfoberste den für die Hochzeit günstigsten
Tag aus. Um die Unkosten der Hochzeitsfeiern zu ermäßigen, finden
diese an manchen Orten an demselben Tage des Jahres statt. Bei den
Kunbi im westlichen Indien besteht der merkwürdige Brauch, daß sie
nur einmal alle zehn oder zwölf Jahre Heiraten vollziehen und daß der
Dorfoberste die Erlaubnis dazu dem Schicksal überläßt. Er fertigt zu
diesem Zweck eine Anzahl Papierstreifen an, schreibt auf sie entweder
„ja“ oder „nein“ und wirft sie auf einen Haufen vor dem Bildnis
der Stammesgöttin. Ein kleines Kind muß darauf eine gewisse Anzahl
heraussuchen, und zwar tut es dies dreimal. Wenn sich dann bei der
Prüfung herausstellt, daß die Mehrzahl bejahend ausfällt, dann nimmt
man an, daß die Göttin dazu ihren Segen erteilt hat.
[Illustration:
Phot. Wiele & Klein.
Abb. 229. Geistervertreibung.
Der Mann, der zuzeiten von einer lokalen Gottheit besessen wird,
spricht sinnlose Worte, die als Orakel ausgelegt werden, und fächelt
mit einem Pfauenfederbüschel um das Haupt der Person, aus der er die
bösen Geister austreiben will.]
Die +Eheschließung+ weist bei den einzelnen Stämmen verschiedene Formen
auf. Bei den Waldstämmen wird fast jede Form des Zusammenlebens,
sofern der Stammesrat sie gutheißt, als rechtsgültig anerkannt und dem
Paare die Vorrechte des Stammes oder der Kaste übertragen, auch ihre
Kinder als legitim angesehen. Obenan steht unter den Heiratsformen
der +Raub+ oder die Entführung. Der Jüngling trägt das Mädchen unter
Anzeichen von Gewalt in den Wald; nach einiger Zeit machen seine
Angehörigen die Beleidigung wieder gut, indem sie den Brautpreis zahlen
und den Stammesbrüdern ein Fest geben, und das junge Paar kehrt nach
kurzen Flitterwochen ins Dorf zurück. Auch bei den zivilisierteren
Stämmen begegnen wir noch Anklängen an diese Eheform (Abb. 240). Um
den Brautpreis zu sparen, ist Austauschheirat keine ungewöhnliche
Erscheinung. Die betreffenden Eltern tauschen dabei gegenseitig ihre
Kinder aus; in diesem Falle wird von einer Bezahlung Abstand genommen.
[Illustration:
Phot. F. B. Bradley-Birt.
Abb. 230. Ein mittels Blättern weissagender Ojha.
Hierbei gießt der Ojha Öl auf Blätter, die er über den Boden zerstreut
hat. Aus der Art und Weise, wie das Öl sich über sie ausbreitet,
weissagt er.]
Eine andere Methode der Frauengewinnung ist die Sitte, +um die Braut
zu dienen+. In solchem Falle tritt der Jüngling in die Familie
seines zukünftigen Schwiegervaters ein und dient hier oft bis zu
sieben Jahren, ehe das Paar heiraten darf. In der Theorie muß es
während dieser Probezeit getrennt bleiben, aber in der Praxis wird
diese Bedingung von ihm nicht immer innegehalten. Dieser Brauch
hängt mit dem ursprünglichen Gesetz der Abstammung in weiblicher
Linie zusammen, worauf auch noch die hohe Stellung der Schwester der
Braut und des Onkels mütterlicherseits hinweist; ersterer fällt bei
der Hochzeitszeremonie die Aufgabe zu, die Kleider des Paares zum
Zeichen ihrer Verbindung zusammenzuknoten, letzterem dagegen, das
Hochzeitskleid zu stiften und zum Brautpreis beizutragen. In den
meisten Fällen jedoch wird die Braut ihrem zukünftigen Manne übergeben,
sobald seine Verwandten eine Geldsumme, Vieh, messingene Kochgeräte
oder andere Besitzgegenstände gezahlt haben.
[Illustration:
Phot. F. B. Bradley-Birt.