Abb. 210. Mohammedanische Klageweiber in Sindh.]

Es bleiben noch ein paar Worte über die +Witwenverbrennung+ in

Indien zu sagen. Wenngleich diese nicht direkt durch die Religion

vorgeschrieben ist, so verlangte doch die Volkssitte, daß die Witwen

ihrem Gatten auf dem Scheiterhaufen im Tode folgen. Diese Unsitte

scheint auf eine Legende zurückzugehen, wonach Sati, die Gemahlin des

Gottes Schiwa, sich beim Opfer ihres Vaters Dakscha aus Gram darüber,

daß ihr Gatte von Brahma dazu nicht eingeladen war, ins heilige Feuer

stürzte. Daher heißt jede Ehefrau, die ihrem verstorbenen Gatten auf

den Holzstoß folgt, um gleich ihm zu Asche verbrannt zu werden, Sati;

der Gebrauch selbst, den man bereits aus dem sechsten Jahrhundert nach

Christo kennt, wird Sahagrama, das ist „das Mitgehen mit dem Tode“

genannt. Bis zum Jahre 1829 war die „Selbstopferung“ der indischen

Witwen gang und gäbe, dann hat die englische Regierung sie verboten,

aber manche Witwe hat sich seitdem noch weiter geopfert, und selbst

heute dürfte die Witwenverbrennung gelegentlich ganz im geheimen noch

vorkommen. Man brachte auf den Scheiterhaufen ein Bett, und die Witwe

legte sich in schöne Gewänder gekleidet darauf. Während die Flammen

um sie emporzüngelten, machte Musik einen ohrenbetäubenden Lärm,

aber nicht etwa, um ein etwaiges Jammergeschrei der Verbrennenden

zu übertönen, sondern vielmehr um ihre Weissagungen nicht zu Gehör

zu bringen, die vielleicht manchem Anwesenden hätten unangenehm

sein können; denn nach dem Volksglauben besaßen solche Witwen die

Fähigkeit, in die Zukunft zu schauen. Heutzutage wird die sogenannte

„kalte Witwenverbrennung“ geübt. Die Witwe wird nach dem Tode ihres

Mannes ihrer Schmucksachen beraubt, muß ihre Gewänder ablegen und

erhält dafür minderwertige Kleider, sie muß fortan ihre Mahlzeiten

einschränken, gelegentlich auch fasten und verschiedene Kasteiungen

sich auferlegen. Ihr schon bei Lebzeiten ihres Gatten trauriges

Schicksal wird dadurch noch menschenunwürdiger. Auf jeden Fall ist

es der Hinduwitwe verboten, sich wieder zu verheiraten. Vielfach

werden die Hinduwitwen Tempeltänzerinnen (Abb. 206). Es gibt in

Indien sechsundzwanzig Millionen Witwen, von denen zehntausend das

Alter von kaum fünf Jahren, fünftausend noch nicht das von zehn und

zweihundertfünfundsiebzigtausend das von höchstens fünfzehn Jahren

erreicht haben. Allerdings kommen bei einigen nordindischen Stämmen

auch Ausnahmen hiervon vor; hier ist die Leviratsehe gestattet,

aber nur mit dem jüngeren Bruder des Verstorbenen. Dieser kann aber

seinerseits auf dieses Recht Verzicht leisten.

[Illustration:

Phot. Lady Eardley-Wilmot.

Abb. 211. Ein Friedhof zu Kaschmir.

Die Irispflanzen im Vordergrund zeigen an, daß es sich um einen

mohammedanischen Begräbnisplatz handelt. Ihre flachen, scharfen Blätter

stellen die Speere vor, die die bösen Geister von der Ruhestätte

forttreiben sollen.]

Wenn wir das im vorstehenden über die Eingeborenen Nordindiens Gesagte

uns noch einmal vergegenwärtigen, so ergibt sich uns als das am meisten

hervorspringende Merkmal dieser Völker, daß bei all ihrem Tun und

Denken, in ihren Sitten und Bräuchen, sowie überall in ihren sozialen

Einrichtungen religiöse Anschauungen ausschlaggebend sind. Von der

Wiege bis zur Bahre beeinflussen den Indier, mag er nun strenggläubiger

Hindu oder Mohammedaner sein oder einer der zahllosen sektierenden

Religionsgemeinschaften angehören, in geradezu bedenklicher Weise

beengende religiöse Vorschriften, hemmen seine freie Entfaltung und

machen einen gesunden Fortschritt bei ihm fast zur Unmöglichkeit.

Religiöse Engherzigkeit ist es denn auch, die im Verein mit dem

ausgeprägtesten Kastenwesen jeden kräftigen politischen Aufschwung

verhindert und die Indier ohne fremde Hilfe niemals aus dem Druck der

englischen Knechtschaft herausläßt.

[Illustration:

Phot. F. B. Bradley-Birt.

Abb. 212. Badeszene vom Snanfest zu Nangalbandh,

zu dem mindestens eine halbe Million Pilger zusammenströmen, um ihre

Sünden abzuwaschen.]

Die Wildstämme im Norden und Osten Vorderindiens.

Mit den Wildstämmen im Norden und Osten der vorderindischen Halbinsel

kehren wir wieder zu der Urbevölkerung zurück, der im Süden die Drawida

entsprechen. Sie stellen die Überreste der, jetzt allerdings mehr

oder minder stark vermischten, angesessenen Bevölkerung dar, auf die

die von Nordwesten her eindringenden Arier stießen; diese schoben auf

ihrem Weiterzuge jene Reste teils nach Süden vor, teils drängten sie

sie in die nördlichen und östlichen, schwerer zugänglichen Gebiete

(Wälder und Gebirge) zurück. Eine reinliche Scheidung dieser Stämme in

anthropologischer Hinsicht ist bisher nicht gelungen. Im allgemeinen

kann man sagen, daß ihr Typus den der indo-australischen Grundrasse

aufweist.

+Sprachlich+ unterscheidet man zwei große Gruppen, die +Kolarier+

und die +eigentlichen Drawida des Nordens+. Die wichtigsten Stämme

der ersten Gruppe sind die Munda, Kolh (Abb. 213), Santal, Juang

oder Patua, Ho, Bhumidsch, Bhil (Abb. 214) und Savara; sie nehmen

die östlichen Gebiete der Halbinsel, das heißt Bengalen, Orissa,

Chota, Nagpur und Madras (vom Ganges südlich bis zum achtzehnten Grad

nördlicher Breite) ein. Die zweite Gruppe zählt zu ihren bekannteren

Stämmen die Malé oder Aral Paharia, Oraonen, Gond und Khond; ihre

Vertreter wohnen in den Gebirgsgegenden an den Quellen des Ganges.

Alle diese Völker lassen deutlich ihre ursprüngliche Zugehörigkeit zur

indo-australischen Grundrasse erkennen (dunkle Haut, kleine Statur,

platte, kurze Nase, vorspringende Backenknochen, grobes, straffes,

schwarzes Haar); indessen kommt auch vielfach Hindublut bei ihnen zum

Vorschein (Abb. 215 bis 218). Einen einheitlichen Typus weisen sie

nicht mehr auf.

[Illustration:

Phot. Bourne & Shepherd.

Abb. 213. Die Kolh,

ein Wildstamm, der sich hauptsächlich in der Hügelgegend südlich des

Gangestales in Bengalen, den vereinigten Provinzen von Agra und Oudh,

findet.]

[Illustration:

Phot. T. E. Smurthwaite, F. R. A. J.

Die Sitten der Völker, Zweiter Band Liebe, Ehe, Heirat, Geburt, Religion, Aberglaube, Lebensgewohnheiten, Kultureigentümlichkeiten, Tod und Bestattung bei allen Völkern der Erde · 第 128 / 254 题