Es bleiben noch ein paar Worte über die +Witwenverbrennung+ in
Indien zu sagen. Wenngleich diese nicht direkt durch die Religion
vorgeschrieben ist, so verlangte doch die Volkssitte, daß die Witwen
ihrem Gatten auf dem Scheiterhaufen im Tode folgen. Diese Unsitte
scheint auf eine Legende zurückzugehen, wonach Sati, die Gemahlin des
Gottes Schiwa, sich beim Opfer ihres Vaters Dakscha aus Gram darüber,
daß ihr Gatte von Brahma dazu nicht eingeladen war, ins heilige Feuer
stürzte. Daher heißt jede Ehefrau, die ihrem verstorbenen Gatten auf
den Holzstoß folgt, um gleich ihm zu Asche verbrannt zu werden, Sati;
der Gebrauch selbst, den man bereits aus dem sechsten Jahrhundert nach
Christo kennt, wird Sahagrama, das ist „das Mitgehen mit dem Tode“
genannt. Bis zum Jahre 1829 war die „Selbstopferung“ der indischen
Witwen gang und gäbe, dann hat die englische Regierung sie verboten,
aber manche Witwe hat sich seitdem noch weiter geopfert, und selbst
heute dürfte die Witwenverbrennung gelegentlich ganz im geheimen noch
vorkommen. Man brachte auf den Scheiterhaufen ein Bett, und die Witwe
legte sich in schöne Gewänder gekleidet darauf. Während die Flammen
um sie emporzüngelten, machte Musik einen ohrenbetäubenden Lärm,
aber nicht etwa, um ein etwaiges Jammergeschrei der Verbrennenden
zu übertönen, sondern vielmehr um ihre Weissagungen nicht zu Gehör
zu bringen, die vielleicht manchem Anwesenden hätten unangenehm
sein können; denn nach dem Volksglauben besaßen solche Witwen die
Fähigkeit, in die Zukunft zu schauen. Heutzutage wird die sogenannte
„kalte Witwenverbrennung“ geübt. Die Witwe wird nach dem Tode ihres
Mannes ihrer Schmucksachen beraubt, muß ihre Gewänder ablegen und
erhält dafür minderwertige Kleider, sie muß fortan ihre Mahlzeiten
einschränken, gelegentlich auch fasten und verschiedene Kasteiungen
sich auferlegen. Ihr schon bei Lebzeiten ihres Gatten trauriges
Schicksal wird dadurch noch menschenunwürdiger. Auf jeden Fall ist
es der Hinduwitwe verboten, sich wieder zu verheiraten. Vielfach
werden die Hinduwitwen Tempeltänzerinnen (Abb. 206). Es gibt in
Indien sechsundzwanzig Millionen Witwen, von denen zehntausend das
Alter von kaum fünf Jahren, fünftausend noch nicht das von zehn und
zweihundertfünfundsiebzigtausend das von höchstens fünfzehn Jahren
erreicht haben. Allerdings kommen bei einigen nordindischen Stämmen
auch Ausnahmen hiervon vor; hier ist die Leviratsehe gestattet,
aber nur mit dem jüngeren Bruder des Verstorbenen. Dieser kann aber
seinerseits auf dieses Recht Verzicht leisten.
[Illustration:
Phot. Lady Eardley-Wilmot.
Abb. 211. Ein Friedhof zu Kaschmir.
Die Irispflanzen im Vordergrund zeigen an, daß es sich um einen
mohammedanischen Begräbnisplatz handelt. Ihre flachen, scharfen Blätter
stellen die Speere vor, die die bösen Geister von der Ruhestätte
forttreiben sollen.]
Wenn wir das im vorstehenden über die Eingeborenen Nordindiens Gesagte
uns noch einmal vergegenwärtigen, so ergibt sich uns als das am meisten
hervorspringende Merkmal dieser Völker, daß bei all ihrem Tun und
Denken, in ihren Sitten und Bräuchen, sowie überall in ihren sozialen
Einrichtungen religiöse Anschauungen ausschlaggebend sind. Von der
Wiege bis zur Bahre beeinflussen den Indier, mag er nun strenggläubiger
Hindu oder Mohammedaner sein oder einer der zahllosen sektierenden
Religionsgemeinschaften angehören, in geradezu bedenklicher Weise
beengende religiöse Vorschriften, hemmen seine freie Entfaltung und
machen einen gesunden Fortschritt bei ihm fast zur Unmöglichkeit.
Religiöse Engherzigkeit ist es denn auch, die im Verein mit dem
ausgeprägtesten Kastenwesen jeden kräftigen politischen Aufschwung
verhindert und die Indier ohne fremde Hilfe niemals aus dem Druck der
englischen Knechtschaft herausläßt.
[Illustration:
Phot. F. B. Bradley-Birt.
Abb. 212. Badeszene vom Snanfest zu Nangalbandh,
zu dem mindestens eine halbe Million Pilger zusammenströmen, um ihre
Sünden abzuwaschen.]
Die Wildstämme im Norden und Osten Vorderindiens.
Mit den Wildstämmen im Norden und Osten der vorderindischen Halbinsel
kehren wir wieder zu der Urbevölkerung zurück, der im Süden die Drawida
entsprechen. Sie stellen die Überreste der, jetzt allerdings mehr
oder minder stark vermischten, angesessenen Bevölkerung dar, auf die
die von Nordwesten her eindringenden Arier stießen; diese schoben auf
ihrem Weiterzuge jene Reste teils nach Süden vor, teils drängten sie
sie in die nördlichen und östlichen, schwerer zugänglichen Gebiete
(Wälder und Gebirge) zurück. Eine reinliche Scheidung dieser Stämme in
anthropologischer Hinsicht ist bisher nicht gelungen. Im allgemeinen
kann man sagen, daß ihr Typus den der indo-australischen Grundrasse
aufweist.
+Sprachlich+ unterscheidet man zwei große Gruppen, die +Kolarier+
und die +eigentlichen Drawida des Nordens+. Die wichtigsten Stämme
der ersten Gruppe sind die Munda, Kolh (Abb. 213), Santal, Juang
oder Patua, Ho, Bhumidsch, Bhil (Abb. 214) und Savara; sie nehmen
die östlichen Gebiete der Halbinsel, das heißt Bengalen, Orissa,
Chota, Nagpur und Madras (vom Ganges südlich bis zum achtzehnten Grad
nördlicher Breite) ein. Die zweite Gruppe zählt zu ihren bekannteren
Stämmen die Malé oder Aral Paharia, Oraonen, Gond und Khond; ihre
Vertreter wohnen in den Gebirgsgegenden an den Quellen des Ganges.
Alle diese Völker lassen deutlich ihre ursprüngliche Zugehörigkeit zur
indo-australischen Grundrasse erkennen (dunkle Haut, kleine Statur,
platte, kurze Nase, vorspringende Backenknochen, grobes, straffes,
schwarzes Haar); indessen kommt auch vielfach Hindublut bei ihnen zum
Vorschein (Abb. 215 bis 218). Einen einheitlichen Typus weisen sie
nicht mehr auf.
[Illustration:
Phot. Bourne & Shepherd.
Abb. 213. Die Kolh,
ein Wildstamm, der sich hauptsächlich in der Hügelgegend südlich des
Gangestales in Bengalen, den vereinigten Provinzen von Agra und Oudh,
findet.]
[Illustration:
Phot. T. E. Smurthwaite, F. R. A. J.