Bei den mohammedanischen Indiern bestehen ziemlich die gleichen
Gewohnheiten, natürlich erhalten sie ihre besondere Eigenart durch
die abweichenden religiösen Ansichten. Es ist im allgemeinen üblich,
daß im siebenten Monat der Schwangerschaft die Eltern der angehenden
Mutter allerlei Geschenke ins Haus senden, wie süße, getrocknete
Früchte (sieben Arten), oder Reis, wohlriechende Öle, Parfüm, Hennah,
Kleider, Schmucksachen und anderes mehr; die Eßwaren werden sogleich
von den Anverwandten des Mannes verzehrt. Manchmal findet bei dieser
Gelegenheit auch eine Festlichkeit statt, bei der die Schwangere,
nachdem sie ein Bad genommen hat, festlich eingekleidet wird, „geradeso
wie eine Braut“, und die Glückwünsche der Gäste empfängt. Das
Geschlecht des zukünftigen Kindes glaubt man aus der Beschaffenheit
der Milch der Schwangeren bestimmen zu können; ist sie dünnflüssig,
dann steht ein Knabe zu erwarten, im anderen Falle ein Mädchen. --
Sobald die Nabelschnur durchschnitten ist, weihen Männer auf dem Hofe
eingemachte Früchte, und das Kind erhält in einer Muschel die Milch
einer „guten“ Frau gereicht, während die Nachbarn durch den Klang einer
mittels eines Stockes geschlagenen Schüssel zum Gebet aufgefordert
werden. -- Die übrigen Gebräuche sind mit geringen Abweichungen
ziemlich dieselben wie bei den Hindu.
[Illustration:
Phot. Bourne & Shepherd.
Abb. 190. Szene aus dem Krischnaspiel, einem ähnlichen Volksepos wie
das Rama.]
[Illustration:
Phot. Wiele & Klein.
Abb. 191. Die Volksmassen nach einer Predigt in dem mächtigen Hofe der
Jama-Mashid-Moschee zu Delhi.]
Den Hindumädchen wird +Keuschheit+ vor der Ehe zur strengen Pflicht
gemacht; wird eines unehelich geschwängert, dann ist es dem Tode
verfallen; man sagt, daß die Mutter selbst das Amt des Henkers
ausübe. Bei den Parsen erdrosselt sie die Tochter in Anwesenheit
der Priester mit den Händen. Die Gefahr eines vorehelichen Verkehrs
ist in Indien bei weitem nicht so groß wie anderwärts, denn gerade
hier sind die +Kinderehen+ unter allen Kasten und Klassen (weniger
allerdings bei der mohammedanischen Bevölkerung) ungemein verbreitet.
Noch ganz unentwickelte Mädchen, selbst unter fünf Jahren, werden
von ihren Eltern an Männer verheiratet und dürfen auch bereits zum
Geschlechtsakt herangezogen werden. Die gesundheitschädlichen Folgen
solcher vorzeitigen Ehen sind meistens recht traurig; nach einer
Zusammenstellung über zweihundertfünf Fälle starben fünf dieser
kindlichen Ehegattinnen direkt infolge der ehelichen Beiwohnung und
achtunddreißig erlitten schwere Verletzungen. Im allgemeinen pflegt
man daher noch einige Jahre mit der Ausübung der Ehe zu warten, bis
das Mädchen seine gehörige körperliche Entwicklung erreicht hat, und
dann erst durch eine besondere Zeremonie (Muklawa oder Gaunâ genannt)
sie zu den ehelichen Pflichten zuzulassen. Aber trotzdem sind
Mütter von neun Jahren in Bengalen keine Seltenheit. Man zählt in
ganz Indien Millionen von Mädchen, die mit dreizehn Jahren Mutter und
mit fünfundzwanzig Großmutter wurden. Von der großen Verbreitung der
Kinderehen in Indien kann man sich einen Begriff aus der von Risley und
Gait über das Jahr 1901 gegebenen Statistik machen. Unter je tausend
Personen waren im Alter unter fünf Jahren sieben männliche und dreizehn
weibliche verheiratet, eine weibliche sogar schon verwitwet, im Alter
von fünf bis zehn Jahren sechsunddreißig männliche und hundertzwei
weibliche verheiratet und zwei männliche und fünf weibliche verwitwet,
und im Alter von zehn bis fünfzehn Jahren hundertvierunddreißig
männliche und vierhundertdreiundzwanzig weibliche verheiratet,
beziehungsweise sechs und achtzehn verwitwet. Im Jahre 1911 gab es in
Indien zweihundertfünfzigtausend kleine Mädchen unter fünf Jahren, die
bereits die Ehe eingegangen waren, zwei Millionen im Alter unter zehn
und sechs Millionen von zehn bis fünfzehn Jahren. Alle Versuche von
philanthropischer Seite, in dieser Unsitte Wandel zu schaffen, haben
bisher leider nur ganz wenig Erfolg gehabt.
[Illustration:
Phot. Underwood & Underwood.
Abb. 192. Szene vom Mohurrumfest.
Ein Mullah oder Priester treibt die bösen Geister aus den Kindern aus.
Für gewöhnlich begleitet ihn ein Diener, um in einem Gefäß dafür eine
Belohnung einzusammeln.]
Eine merkwürdige Form der Kinderehe treffen wir bei den Newâr in
Nepal an. Hier wird ein jedes junge Mädchen bereits als Kind mit
einer Betelfrucht verheiratet und diese dann in den heiligen Fluß
geworfen. Nach erlangter Geschlechtsreife wird dann ein wirklicher
Gatte für dasselbe ausgewählt. Fällt die Ehe unglücklich aus, dann
kann die junge Frau in ganz leichter Weise sich von ihrem Manne
trennen; sie braucht ihm nur eine Betelnuß unter sein Kopfkissen zu
legen und dann davonzugehen. Nicht minder sonderbar ist die Sitte
der Kalva Kunbis in Gujarât: ein heiratsfähiges Mädchen, das aber
keinen Freier gefunden hat, mit einem Blumenstrauß zu vermählen und
am nächsten Tage die verwelkten Blumen in den Brunnen zu werfen. Das
Mädchen gilt dann für eine Witwe, darf sich aber später, wenn sich
der richtige Gatte findet, wirklich verheiraten. Überhaupt begegnen
wir der Sitte des +Verheiratens mit einer Pflanze, einem Tier und
selbst einem Gegenstand+ mehrfach in Indien. Eine Braut der Kangra,
die ihre Verpflichtung zur Heirat gern aufheben möchte, kann sich
ihrer dadurch entledigen, daß sie in den Wald geht und sich hier mit
irgendeinem wilden Gewächs verheiratet, indem sie rings um dasselbe
ein Feuer anzündet. Damit ist ihre Verlobung gelöst. Reiche Hindu,
die keine Kinder besitzen, pflegen manchmal eine Tulasipflanze mit
einem Brahmanen zu verheiraten und betrachten diesen dann als ihren
Schwiegersohn. Hat ein Mann zwei oder drei Frauen bereits verloren,
dann läßt er durch eine Frau einen Vogel einfangen und diesen von ihr
als Tochter adoptieren. Er heiratet dann den Vogel, zahlt auch den
Brautpreis an die Adoptivmutter, läßt sich aber von ihm sogleich wieder
scheiden und verheiratet sich schließlich mit einer wirklichen Gattin,
die ihm dann als Folge der Zeremonie am Leben erhalten bleiben soll.
[Illustration:
Phot. Wiele & Klein.
Abb. 193. Mohurrumfest in Mylapore,
bei dem ein verziertes Gebilde, Tabut genannt, welches das Grab des
Märtyrers Husain aus Karbela darstellen soll, nach einem offenen Platz,
einem Wasserbassin oder einem Flußufer getragen wird.]
Eine Werbung gibt es im gewöhnlichen indischen Haushalte nicht; die
+Heirat+ wird von der Familie des Mädchens dadurch meistens in die
Wege geleitet, daß sie einem Heiratsvermittler den Auftrag gibt, einen
passenden Jüngling auszusuchen, eine keineswegs für jenen leichte Sache
in Anbetracht der vielen Kasten und sonstigen üblichen Einschränkungen
hinsichtlich der Auswahl. Sind die Verhandlungen zum Abschluß gelangt
und die Mitgiftfrage geregelt, dann findet eine formelle +Verlobung+
statt. Damit setzt bereits die große Zahl der Hochzeitszeremonien
ein, die sich sehr in die Länge ziehen und in ihren Einzelheiten
nach Kaste, Religion und Lebensstellung verschieden ausfallen. Daher
lassen sie sich auch nur ganz im allgemeinen schildern. Natürlich
bedarf ein so wichtiges Ereignis, wie es die +Hochzeit+ vorstellt,
eingehender Prüfung durch den Astrologen, ob der Stand der Gestirne
auch ein günstiger ist. Ist die Hochzeit beschlossene Sache, dann
finden Tag um Tag in den beiden elterlichen Häusern etwa eine Woche
lang verschiedene konventionelle Handlungen statt, bevor der Zug des
Bräutigams zum Hause der Braut aufbricht. Zu diesen gehören unter
anderem das Bauen eines Hochzeitsschutzdaches, sowie das Salben des
Paares. An manchen Orten besteht auch die seltsame Zeremonie des
Verschluckens einer Mangoblattrippe. Der Bruder der Mutter steckt ihr
ein Geschenk in Gestalt von Geld und Schmuck in die linke Hand, während
die Frau des Barbiers ihm das Mittelstück eines in der Hochzeitshütte
aufgehängten Mangoblattes gibt, das er der Mutter an den Mund hält.
Diese beißt ein Stück davon ab, legt es sich in die hohle rechte Hand
und gießt ein wenig Wasser hinzu. Darauf hält die Mutter das Blatt über
den Kopf ihrer Tochter und schluckt es.
[Illustration:
Phot. Wiele & Klein.
Abb. 194. Mohurrumfest in Madras.
Mohammedanische Truppen im Umzug mit dem Tabut oder Grabmodell der
beiden Märtyrer Hassan und Husain. Im Vordergrunde Tänzer.]
[Illustration:
Phot. Newton & Co.
Abb. 195. Mohurrumfest in Firozpur.
Vor dem Schrein, der das Grab Hassans und Husains darstellt, steht
ein beschwingtes Wundertier, das Mohammed aus Jerusalem in den Himmel
getragen haben soll.]
Der Hochzeitszug spielt sich unter allem nur möglichen Aufwand ab
(Abb. 201, 203-205); Bedingung ist dabei, daß etwas von dem Wasser,
in dem der Bräutigam sich vor dem Aufbruch gebadet hat, mitgenommen
wird, damit es dem Bade für die Braut zugeschüttet werde. Vor der
Haustüre wird Reis über den Bräutigam ausgeschüttet, der Stempel der
Familiencurrystampfe ihm auf die Wangen gedrückt und die Stirn mit
gelblichem Sandelholz gezeichnet. Nach der Ankunft findet die wichtige
heilige Handlung der Armbandanfertigung und -umlegung statt; ein
paar Reiskörner werden in Mangoblätter eingewickelt und eines um das
rechte Handgelenk des Bräutigams und das andere um das linke der Braut
gelegt; man verehrt auch der Braut Süßigkeiten und Schmuckgegenstände
als Geschenke. Sodann wird sie in ihrem Kopfputz aus Dattelblättern
der Mutter auf den Schoß gesetzt, damit an ihr von der Frau des
Familienbarbiers die Zeremonie der Nägelbeschneidung an Händen und
Füßen vorgenommen werden kann. Sodann setzt sich das Brautpaar in
die Hochzeitshütte. Die Trauung, die durch den Brahmanen vollzogen
wird, wobei die Braut dem Vater auf dem Schoße sitzt, besteht in
dem Hersagen von Sanskritsprüchen und verschiedenen Anbetungsakten,
sowie in dem Räuchern mit Weihrauch und Umherstreuen von Reis. Ihren
Abschluß findet diese Zeremonie in dem Zusammenknoten der Kleider
von Braut und Bräutigam und in dem Herumgehen um das Opferfeuer; die
Braut geht zuerst, und zwar fünfmal rechts herum. Beide tragen dabei
ein Kornsieb in der Hand und streuen daraus Reis umher. Damit sind
jedoch die Zeremonien des Hochzeitstages noch nicht erschöpft. Der
Bräutigam drückt der Braut noch das scharlachrote Hochzeitsmal auf
die Stirn; die Schwestern der Braut vertreten ihm an der Haustüre den
Weg, geben ihm Rätsel auf, die er beantworten muß; außerdem werden ihm
die Schuhe fortgenommen, die er sich wieder fordern muß, und anderes
mehr. Am Abend beten die Neuvermählten den Familienschutzgeist an;
der Bräutigam begibt sich dann zu seinen Angehörigen zurück, während
die Braut bei den ihren bleibt. Nach vier Tagen werden beide gebadet
und die Hochzeitsarmbänder ihnen wieder abgenommen. Damit sind die
langatmigen Feierlichkeiten beendet. Bei einigen Hindukasten ist zu
den Hochzeitsfeierlichkeiten noch ein hübsch geschmückter Ochsenwagen
im Gebrauch, an dem geschnitzte mythologische Figuren angebracht sind
(siehe die farbige Kunstbeilage).
[Illustration:
Phot. W. Crooke.
Abb. 196. Die berühmte Felsenwohnung zu Hardwár,
die seit undenklichen Zeiten von frommen Büßern eingenommen wird und
als Wallfahrtsort für Pilger dient. Der fromme Einsiedler flüstert
ihnen Worte ins Ohr, die ihnen als Führer durchs Leben dienen sollen.]
[Illustration:
Phot. The Baptist M. S.
Abb. 197. Ein verdienstvolles Hinduwerk.
Die Fütterung von Affen aus der Umgegend von Simla durch einen frommen
Hindu. Die Religion schreibt den Hindu vor, kein Tier zu töten, sondern
im Gegenteil für seine Erhaltung Sorge zu tragen.]
[Illustration: Abb. 198. Bettelnde Yogi,
die gelegentlich der Bademessen sowie an heiligen Plätzen mit ihren
reichgeschmückten Ochsenwagen herumziehen, unter Musikbegleitung
religiöse Gesänge vortragen und dafür Almosen einsammeln.]
Die gebildeten Kreise der +Mohammedaner+ kennen weiter keine
+Hochzeitszeremonien+ außer denen, die das islamitische Gesetz
vorschreibt. Beachtenswert ist dabei nur, daß der Bräutigam seiner
Braut ein Ausstattungsgeschenk von auffallend hohem Wert machen
muß; dieses kommt ihr sehr zugute, im Falle ihr Mann sich später
etwa von ihr scheiden lassen sollte. Dagegen gibt es unter den
niedrigen Klassen der Islamanhänger Indiens eine ganze Reihe
von Hochzeitszeremonien, von denen wir nur die wichtigsten hier
wiedergeben können. Gemeinsam ist wohl allen die Verwendung von
rotem oder rot gesprenkeltem Papier für die Dokumente und Briefe,
das Trinken von Sorbet und das Verschenken von Süßigkeiten und
kleineren Gaben an gewisse privilegierte Personen. Nach Abschluß der
Vorverhandlungen und Austausch der üblichen Geschenke erfolgt die
offizielle Verlobung; hierbei ist von Wichtigkeit, daß die Braut ihrem
Erwählten einen glatten Ring, ein rotes Tuch, Süßigkeiten sowie einen
Versprechungsbrief überreicht, in dem der Hochzeitstag festgesetzt
wird. Hieran schließen sich zu bestimmten Zeiten verschiedene
Zeremonien, wie die des Mehlmahlens, des Zuschneidens der Brautkleider
und der Nachtwache. Diese letztere besteht darin, daß Frauen die ganze
Nacht hindurch, ehe der Hochzeitsbaldachin angefertigt wird, vor einem
besonders hergerichteten Wassergefäß sich hinsetzen, um „Gott wach zu
erhalten“. In derselben Nacht wird noch ein verziertes Wassergefäß
aufgestellt, um darin Sturm, Regen, Schlangen, Skorpione, Würmer und
andere schädliche Dinge aufzufangen, und von frommen Bettelmönchen
die Feuerlöschzeremonie, eine Art Durchsfeuergehen mit nackten
Füßen, vollzogen. Am nächsten Abend wird den verstorbenen Vorfahren
ein feierliches Opfer dargebracht und das Brautpaar von sieben
verheirateten Frauen gesalbt. Nach allen diesen Vorarbeiten findet
erst der Hochzeitszug statt, der sich in der schon geschilderten Weise
abspielt. Dann erst bekommt der Bräutigam seine Braut zum ersten Male
von Angesicht zu Angesicht zu sehen; denn bis dahin war sie ihm eine
Unbekannte. Es folgen noch einige seltsame Zeremonien, wobei darauf
geachtet wird, daß die Braut die ganze Zeit über die Augen geschlossen
hält und keinen Fuß auf die Erde setzt; um dies zu vermeiden, wird
sie auf den Armen einer Dienerin umhergetragen, sogar in das Haus ihres
Gatten am Tage nach der Hochzeit. Hier finden während zwei bis drei
Tagen weitere Zeremonien statt, worauf der Bräutigam für weitere zehn
Tage mit ihr in das Heim ihrer Eltern zurückkehrt. Hier ist ein Raum
für die jungen Leute hergerichtet, den die Braut zum ersten Male wieder
mit den Füßen betreten muß; hier erwartet sie ihr Gatte. Denn damit ist
erst die wirkliche Ehe geschlossen.
[Illustration:
Phot. F. B. Bradley-Birt.