Abb. 189. Mohammedanische Indier in Gebetstellung.]

Bei den mohammedanischen Indiern bestehen ziemlich die gleichen

Gewohnheiten, natürlich erhalten sie ihre besondere Eigenart durch

die abweichenden religiösen Ansichten. Es ist im allgemeinen üblich,

daß im siebenten Monat der Schwangerschaft die Eltern der angehenden

Mutter allerlei Geschenke ins Haus senden, wie süße, getrocknete

Früchte (sieben Arten), oder Reis, wohlriechende Öle, Parfüm, Hennah,

Kleider, Schmucksachen und anderes mehr; die Eßwaren werden sogleich

von den Anverwandten des Mannes verzehrt. Manchmal findet bei dieser

Gelegenheit auch eine Festlichkeit statt, bei der die Schwangere,

nachdem sie ein Bad genommen hat, festlich eingekleidet wird, „geradeso

wie eine Braut“, und die Glückwünsche der Gäste empfängt. Das

Geschlecht des zukünftigen Kindes glaubt man aus der Beschaffenheit

der Milch der Schwangeren bestimmen zu können; ist sie dünnflüssig,

dann steht ein Knabe zu erwarten, im anderen Falle ein Mädchen. --

Sobald die Nabelschnur durchschnitten ist, weihen Männer auf dem Hofe

eingemachte Früchte, und das Kind erhält in einer Muschel die Milch

einer „guten“ Frau gereicht, während die Nachbarn durch den Klang einer

mittels eines Stockes geschlagenen Schüssel zum Gebet aufgefordert

werden. -- Die übrigen Gebräuche sind mit geringen Abweichungen

ziemlich dieselben wie bei den Hindu.

[Illustration:

Phot. Bourne & Shepherd.

Abb. 190. Szene aus dem Krischnaspiel, einem ähnlichen Volksepos wie

das Rama.]

[Illustration:

Phot. Wiele & Klein.

Abb. 191. Die Volksmassen nach einer Predigt in dem mächtigen Hofe der

Jama-Mashid-Moschee zu Delhi.]

Den Hindumädchen wird +Keuschheit+ vor der Ehe zur strengen Pflicht

gemacht; wird eines unehelich geschwängert, dann ist es dem Tode

verfallen; man sagt, daß die Mutter selbst das Amt des Henkers

ausübe. Bei den Parsen erdrosselt sie die Tochter in Anwesenheit

der Priester mit den Händen. Die Gefahr eines vorehelichen Verkehrs

ist in Indien bei weitem nicht so groß wie anderwärts, denn gerade

hier sind die +Kinderehen+ unter allen Kasten und Klassen (weniger

allerdings bei der mohammedanischen Bevölkerung) ungemein verbreitet.

Noch ganz unentwickelte Mädchen, selbst unter fünf Jahren, werden

von ihren Eltern an Männer verheiratet und dürfen auch bereits zum

Geschlechtsakt herangezogen werden. Die gesundheitschädlichen Folgen

solcher vorzeitigen Ehen sind meistens recht traurig; nach einer

Zusammenstellung über zweihundertfünf Fälle starben fünf dieser

kindlichen Ehegattinnen direkt infolge der ehelichen Beiwohnung und

achtunddreißig erlitten schwere Verletzungen. Im allgemeinen pflegt

man daher noch einige Jahre mit der Ausübung der Ehe zu warten, bis

das Mädchen seine gehörige körperliche Entwicklung erreicht hat, und

dann erst durch eine besondere Zeremonie (Muklawa oder Gaunâ genannt)

sie zu den ehelichen Pflichten zuzulassen. Aber trotzdem sind

Mütter von neun Jahren in Bengalen keine Seltenheit. Man zählt in

ganz Indien Millionen von Mädchen, die mit dreizehn Jahren Mutter und

mit fünfundzwanzig Großmutter wurden. Von der großen Verbreitung der

Kinderehen in Indien kann man sich einen Begriff aus der von Risley und

Gait über das Jahr 1901 gegebenen Statistik machen. Unter je tausend

Personen waren im Alter unter fünf Jahren sieben männliche und dreizehn

weibliche verheiratet, eine weibliche sogar schon verwitwet, im Alter

von fünf bis zehn Jahren sechsunddreißig männliche und hundertzwei

weibliche verheiratet und zwei männliche und fünf weibliche verwitwet,

und im Alter von zehn bis fünfzehn Jahren hundertvierunddreißig

männliche und vierhundertdreiundzwanzig weibliche verheiratet,

beziehungsweise sechs und achtzehn verwitwet. Im Jahre 1911 gab es in

Indien zweihundertfünfzigtausend kleine Mädchen unter fünf Jahren, die

bereits die Ehe eingegangen waren, zwei Millionen im Alter unter zehn

und sechs Millionen von zehn bis fünfzehn Jahren. Alle Versuche von

philanthropischer Seite, in dieser Unsitte Wandel zu schaffen, haben

bisher leider nur ganz wenig Erfolg gehabt.

[Illustration:

Phot. Underwood & Underwood.

Abb. 192. Szene vom Mohurrumfest.

Ein Mullah oder Priester treibt die bösen Geister aus den Kindern aus.

Für gewöhnlich begleitet ihn ein Diener, um in einem Gefäß dafür eine

Belohnung einzusammeln.]

Eine merkwürdige Form der Kinderehe treffen wir bei den Newâr in

Nepal an. Hier wird ein jedes junge Mädchen bereits als Kind mit

einer Betelfrucht verheiratet und diese dann in den heiligen Fluß

geworfen. Nach erlangter Geschlechtsreife wird dann ein wirklicher

Gatte für dasselbe ausgewählt. Fällt die Ehe unglücklich aus, dann

kann die junge Frau in ganz leichter Weise sich von ihrem Manne

trennen; sie braucht ihm nur eine Betelnuß unter sein Kopfkissen zu

legen und dann davonzugehen. Nicht minder sonderbar ist die Sitte

der Kalva Kunbis in Gujarât: ein heiratsfähiges Mädchen, das aber

keinen Freier gefunden hat, mit einem Blumenstrauß zu vermählen und

am nächsten Tage die verwelkten Blumen in den Brunnen zu werfen. Das

Mädchen gilt dann für eine Witwe, darf sich aber später, wenn sich

der richtige Gatte findet, wirklich verheiraten. Überhaupt begegnen

wir der Sitte des +Verheiratens mit einer Pflanze, einem Tier und

selbst einem Gegenstand+ mehrfach in Indien. Eine Braut der Kangra,

die ihre Verpflichtung zur Heirat gern aufheben möchte, kann sich

ihrer dadurch entledigen, daß sie in den Wald geht und sich hier mit

irgendeinem wilden Gewächs verheiratet, indem sie rings um dasselbe

ein Feuer anzündet. Damit ist ihre Verlobung gelöst. Reiche Hindu,

die keine Kinder besitzen, pflegen manchmal eine Tulasipflanze mit

einem Brahmanen zu verheiraten und betrachten diesen dann als ihren

Schwiegersohn. Hat ein Mann zwei oder drei Frauen bereits verloren,

dann läßt er durch eine Frau einen Vogel einfangen und diesen von ihr

als Tochter adoptieren. Er heiratet dann den Vogel, zahlt auch den

Brautpreis an die Adoptivmutter, läßt sich aber von ihm sogleich wieder

scheiden und verheiratet sich schließlich mit einer wirklichen Gattin,

die ihm dann als Folge der Zeremonie am Leben erhalten bleiben soll.

[Illustration:

Phot. Wiele & Klein.

Abb. 193. Mohurrumfest in Mylapore,

bei dem ein verziertes Gebilde, Tabut genannt, welches das Grab des

Märtyrers Husain aus Karbela darstellen soll, nach einem offenen Platz,

einem Wasserbassin oder einem Flußufer getragen wird.]

Eine Werbung gibt es im gewöhnlichen indischen Haushalte nicht; die

+Heirat+ wird von der Familie des Mädchens dadurch meistens in die

Wege geleitet, daß sie einem Heiratsvermittler den Auftrag gibt, einen

passenden Jüngling auszusuchen, eine keineswegs für jenen leichte Sache

in Anbetracht der vielen Kasten und sonstigen üblichen Einschränkungen

hinsichtlich der Auswahl. Sind die Verhandlungen zum Abschluß gelangt

und die Mitgiftfrage geregelt, dann findet eine formelle +Verlobung+

statt. Damit setzt bereits die große Zahl der Hochzeitszeremonien

ein, die sich sehr in die Länge ziehen und in ihren Einzelheiten

nach Kaste, Religion und Lebensstellung verschieden ausfallen. Daher

lassen sie sich auch nur ganz im allgemeinen schildern. Natürlich

bedarf ein so wichtiges Ereignis, wie es die +Hochzeit+ vorstellt,

eingehender Prüfung durch den Astrologen, ob der Stand der Gestirne

auch ein günstiger ist. Ist die Hochzeit beschlossene Sache, dann

finden Tag um Tag in den beiden elterlichen Häusern etwa eine Woche

lang verschiedene konventionelle Handlungen statt, bevor der Zug des

Bräutigams zum Hause der Braut aufbricht. Zu diesen gehören unter

anderem das Bauen eines Hochzeitsschutzdaches, sowie das Salben des

Paares. An manchen Orten besteht auch die seltsame Zeremonie des

Verschluckens einer Mangoblattrippe. Der Bruder der Mutter steckt ihr

ein Geschenk in Gestalt von Geld und Schmuck in die linke Hand, während

die Frau des Barbiers ihm das Mittelstück eines in der Hochzeitshütte

aufgehängten Mangoblattes gibt, das er der Mutter an den Mund hält.

Diese beißt ein Stück davon ab, legt es sich in die hohle rechte Hand

und gießt ein wenig Wasser hinzu. Darauf hält die Mutter das Blatt über

den Kopf ihrer Tochter und schluckt es.

[Illustration:

Phot. Wiele & Klein.

Abb. 194. Mohurrumfest in Madras.

Mohammedanische Truppen im Umzug mit dem Tabut oder Grabmodell der

beiden Märtyrer Hassan und Husain. Im Vordergrunde Tänzer.]

[Illustration:

Phot. Newton & Co.

Abb. 195. Mohurrumfest in Firozpur.

Vor dem Schrein, der das Grab Hassans und Husains darstellt, steht

ein beschwingtes Wundertier, das Mohammed aus Jerusalem in den Himmel

getragen haben soll.]

Der Hochzeitszug spielt sich unter allem nur möglichen Aufwand ab

(Abb. 201, 203-205); Bedingung ist dabei, daß etwas von dem Wasser,

in dem der Bräutigam sich vor dem Aufbruch gebadet hat, mitgenommen

wird, damit es dem Bade für die Braut zugeschüttet werde. Vor der

Haustüre wird Reis über den Bräutigam ausgeschüttet, der Stempel der

Familiencurrystampfe ihm auf die Wangen gedrückt und die Stirn mit

gelblichem Sandelholz gezeichnet. Nach der Ankunft findet die wichtige

heilige Handlung der Armbandanfertigung und -umlegung statt; ein

paar Reiskörner werden in Mangoblätter eingewickelt und eines um das

rechte Handgelenk des Bräutigams und das andere um das linke der Braut

gelegt; man verehrt auch der Braut Süßigkeiten und Schmuckgegenstände

als Geschenke. Sodann wird sie in ihrem Kopfputz aus Dattelblättern

der Mutter auf den Schoß gesetzt, damit an ihr von der Frau des

Familienbarbiers die Zeremonie der Nägelbeschneidung an Händen und

Füßen vorgenommen werden kann. Sodann setzt sich das Brautpaar in

die Hochzeitshütte. Die Trauung, die durch den Brahmanen vollzogen

wird, wobei die Braut dem Vater auf dem Schoße sitzt, besteht in

dem Hersagen von Sanskritsprüchen und verschiedenen Anbetungsakten,

sowie in dem Räuchern mit Weihrauch und Umherstreuen von Reis. Ihren

Abschluß findet diese Zeremonie in dem Zusammenknoten der Kleider

von Braut und Bräutigam und in dem Herumgehen um das Opferfeuer; die

Braut geht zuerst, und zwar fünfmal rechts herum. Beide tragen dabei

ein Kornsieb in der Hand und streuen daraus Reis umher. Damit sind

jedoch die Zeremonien des Hochzeitstages noch nicht erschöpft. Der

Bräutigam drückt der Braut noch das scharlachrote Hochzeitsmal auf

die Stirn; die Schwestern der Braut vertreten ihm an der Haustüre den

Weg, geben ihm Rätsel auf, die er beantworten muß; außerdem werden ihm

die Schuhe fortgenommen, die er sich wieder fordern muß, und anderes

mehr. Am Abend beten die Neuvermählten den Familienschutzgeist an;

der Bräutigam begibt sich dann zu seinen Angehörigen zurück, während

die Braut bei den ihren bleibt. Nach vier Tagen werden beide gebadet

und die Hochzeitsarmbänder ihnen wieder abgenommen. Damit sind die

langatmigen Feierlichkeiten beendet. Bei einigen Hindukasten ist zu

den Hochzeitsfeierlichkeiten noch ein hübsch geschmückter Ochsenwagen

im Gebrauch, an dem geschnitzte mythologische Figuren angebracht sind

(siehe die farbige Kunstbeilage).

[Illustration:

Phot. W. Crooke.

Abb. 196. Die berühmte Felsenwohnung zu Hardwár,

die seit undenklichen Zeiten von frommen Büßern eingenommen wird und

als Wallfahrtsort für Pilger dient. Der fromme Einsiedler flüstert

ihnen Worte ins Ohr, die ihnen als Führer durchs Leben dienen sollen.]

[Illustration:

Phot. The Baptist M. S.

Abb. 197. Ein verdienstvolles Hinduwerk.

Die Fütterung von Affen aus der Umgegend von Simla durch einen frommen

Hindu. Die Religion schreibt den Hindu vor, kein Tier zu töten, sondern

im Gegenteil für seine Erhaltung Sorge zu tragen.]

[Illustration: Abb. 198. Bettelnde Yogi,

die gelegentlich der Bademessen sowie an heiligen Plätzen mit ihren

reichgeschmückten Ochsenwagen herumziehen, unter Musikbegleitung

religiöse Gesänge vortragen und dafür Almosen einsammeln.]

Die gebildeten Kreise der +Mohammedaner+ kennen weiter keine

+Hochzeitszeremonien+ außer denen, die das islamitische Gesetz

vorschreibt. Beachtenswert ist dabei nur, daß der Bräutigam seiner

Braut ein Ausstattungsgeschenk von auffallend hohem Wert machen

muß; dieses kommt ihr sehr zugute, im Falle ihr Mann sich später

etwa von ihr scheiden lassen sollte. Dagegen gibt es unter den

niedrigen Klassen der Islamanhänger Indiens eine ganze Reihe

von Hochzeitszeremonien, von denen wir nur die wichtigsten hier

wiedergeben können. Gemeinsam ist wohl allen die Verwendung von

rotem oder rot gesprenkeltem Papier für die Dokumente und Briefe,

das Trinken von Sorbet und das Verschenken von Süßigkeiten und

kleineren Gaben an gewisse privilegierte Personen. Nach Abschluß der

Vorverhandlungen und Austausch der üblichen Geschenke erfolgt die

offizielle Verlobung; hierbei ist von Wichtigkeit, daß die Braut ihrem

Erwählten einen glatten Ring, ein rotes Tuch, Süßigkeiten sowie einen

Versprechungsbrief überreicht, in dem der Hochzeitstag festgesetzt

wird. Hieran schließen sich zu bestimmten Zeiten verschiedene

Zeremonien, wie die des Mehlmahlens, des Zuschneidens der Brautkleider

und der Nachtwache. Diese letztere besteht darin, daß Frauen die ganze

Nacht hindurch, ehe der Hochzeitsbaldachin angefertigt wird, vor einem

besonders hergerichteten Wassergefäß sich hinsetzen, um „Gott wach zu

erhalten“. In derselben Nacht wird noch ein verziertes Wassergefäß

aufgestellt, um darin Sturm, Regen, Schlangen, Skorpione, Würmer und

andere schädliche Dinge aufzufangen, und von frommen Bettelmönchen

die Feuerlöschzeremonie, eine Art Durchsfeuergehen mit nackten

Füßen, vollzogen. Am nächsten Abend wird den verstorbenen Vorfahren

ein feierliches Opfer dargebracht und das Brautpaar von sieben

verheirateten Frauen gesalbt. Nach allen diesen Vorarbeiten findet

erst der Hochzeitszug statt, der sich in der schon geschilderten Weise

abspielt. Dann erst bekommt der Bräutigam seine Braut zum ersten Male

von Angesicht zu Angesicht zu sehen; denn bis dahin war sie ihm eine

Unbekannte. Es folgen noch einige seltsame Zeremonien, wobei darauf

geachtet wird, daß die Braut die ganze Zeit über die Augen geschlossen

hält und keinen Fuß auf die Erde setzt; um dies zu vermeiden, wird

sie auf den Armen einer Dienerin umhergetragen, sogar in das Haus ihres

Gatten am Tage nach der Hochzeit. Hier finden während zwei bis drei

Tagen weitere Zeremonien statt, worauf der Bräutigam für weitere zehn

Tage mit ihr in das Heim ihrer Eltern zurückkehrt. Hier ist ein Raum

für die jungen Leute hergerichtet, den die Braut zum ersten Male wieder

mit den Füßen betreten muß; hier erwartet sie ihr Gatte. Denn damit ist

erst die wirkliche Ehe geschlossen.

[Illustration:

Phot. F. B. Bradley-Birt.

Die Sitten der Völker, Zweiter Band Liebe, Ehe, Heirat, Geburt, Religion, Aberglaube, Lebensgewohnheiten, Kultureigentümlichkeiten, Tod und Bestattung bei allen Völkern der Erde · 第 120 / 254 题