Neben diesen regelmäßigen Wallfahrten und Messen, die die Ausübung
ihres besonderen Glaubens den Strenggläubigen vorschreibt, gibt es
noch eine unregelmäßige und abergläubische Form der Religionsübung,
die aber ebenso im ganzen indischen Volke wie jene verbreitet ist
und aus der Verehrung übernatürlicher Mächte hervorging. Diese zeigt
sich hauptsächlich in der Andachtverrichtung vor den Grabmälern und
Schreinen früherer Volkshelden und selbst an den Wohnstätten noch
lebender, heilig gesprochener Persönlichkeiten (Abb. 196). Eine
Anbetung dieser lebenden oder toten Heiligen vermag ihren Anhängern
die Wünsche zu erfüllen, Krankheit zu heilen und hervorzurufen, an
den Orten der Verehrung Wundertaten zu verrichten, Lästerern und
Ungläubigen auf unheimliche Art Schaden zuzufügen und auf der anderen
Seite auch wieder ergebene Gläubige mit vollem Segen zu überschütten.
Die Bezeichnungen für solche Gottheiten zweiten Grades, um sie
kurzweg so zu benennen, fallen je nach der Religion verschieden aus
-- die Mohammedaner heißen sie zum Beispiel Heilige, die Hindu kleine
Götter oder einfach Teufel -- aber immer schreibt das Volk ihnen die
gleichen übernatürlichen Kräfte und Fähigkeiten zu und verehrt sie
in derselben Weise. Wie schon erwähnt, sind diese kleinen Gottheiten
als Kulturüberbleibsel des Uranimismus oder der Geisteranbetung der
Völker anzusehen, die vor alten Zeiten in Indien ansässig waren und
ihre religiöse Richtung den Einwanderern aufzwangen. Die Diener dieser
heiligen Personen und Stätten sind wandernde Barden, die in Scharen
das Land durchziehen, Städte und Dörfer heimsuchen, Lieder und epische
Gedichte, oft in sehr poetische Sprache gekleidet, vortragen und die
Wundertaten und geistigen Fähigkeiten ihrer besonderen Herren, denen
sie dienen, preisen. Als ein verdienstvolles Werk wird das Füttern von
Affen betrachtet (Abb. 197).
[Illustration:
Phot. W. Crooke.
Abb. 185. Szene vom Diwalifest,
die eine Art Volksdrama wiedergibt. Die männlichen Teilnehmer sind mit
weißen Streifen oder Flecken gezeichnet, um Tiger vorzustellen; die
Weiber tragen einen festlichen Kopfputz.]
Eine aufdringliche Erscheinung im täglichen Leben Indiens sind
die allerwärts anzutreffenden +Bettelmönche+ der verschiedenen
Religionen und ihrer überaus zahlreichen Sekten, die zwar unter
mannigfaltigen Namen auftreten, aber sich überall darin ähneln, daß
sie ihren Lebensunterhalt sich ausschließlich durch Ausbeutung der
Leichtgläubigkeit ihrer Mitmenschen verschaffen. Denn alle gelten
insofern als „heilig“, als sie in dem Rufe stehen, Wünsche und
Hoffnungen auf irgendeine übernatürliche Art und Weise zu erfüllen.
Allgemein segeln sie unter der Bezeichnung der Fakire (Abb. 169 u.
173). Sehr zustatten kommt ihnen die weitgehende Wohltätigkeit und
große Freigebigkeit, die die verschiedenen Glaubensbekenntnisse ihren
Anhängern beständig als höchste Tugend predigen, und zwar gerade in
der Form des Almosengebens. Unter Almosen wird aber ein Geschenk an
Geld oder an Naturalien an Priester, heilige Männer und an alle solche,
die ein uraltes Anrecht auf Gewohnheitsgeschenke besitzen, verstanden.
Jedwede Handlung, die Religion, Aberglaube und Sitte vorschreiben,
jede Zeremonie bei Geburten, Hochzeiten, Todesfällen oder anderen
häuslichen Vorfällen, die eine konventionelle Handlung erfordern, jeder
Besuch eines Fakirs, Priesters, Sängers, Schlangenbändigers (Abb. 199)
oder ähnlicher Persönlichkeiten, jede Wallfahrt nach einer heiligen
Stätte, jeder Besuch einer Messe, alles dies bedingt die unvermeidliche
Almosenspende oder das Pflichtgeschenk (Abb. 198).
Eine eigentümliche Erscheinung bei den Bewohnern Indiens ist noch
die, daß sie wohl +Musik+ und +Tanz+ sehr lieben, aber diese Künste
niemals selbst ausüben, wie unsere Dilettanten dies tun, sondern sie
berufsmäßigen Musikern und Tänzern überlassen, deren Ausführungen
sie sich gern anhören und ansehen. Die meisten Festlichkeiten werden
von Musik und Tanz begleitet. Eine besondere Stellung nehmen unter
den Berufstänzern die +Nautsch+ oder +Tempelmädchen+, auch Bajaderen
genannt, ein, die eine besondere angesehene Kaste bilden (Abb. 206
und die Kunstbeilage). Sie werden bereits als kleine Kinder mit der
Gottheit eines Tempels vermählt, wohnen in diesem ihr ganzes Leben lang
und dürfen niemanden anders heiraten; von klein auf werden sie für
ihren späteren Beruf vorbereitet und im Tanzen und Singen ausgebildet.
Sobald diese Mädchen die Reife erlangt haben, werden sie vom Brahmanen
oder auch von einer fremden angesehenen Person entjungfert und stehen
fortan gegen Entgelt jedermann der gleichen oder einer höheren Kaste
zur geschlechtlichen Benutzung zur Verfügung. Trotz dieses ihres
Berufes erfreuen sich die Tempelmädchen großer Gunst und großen
Ansehens, zumal sich früher zu dieser Stellung Mädchen aus angesehenen
Kasten drängten. Sie führen auch, wie ihr Name besagt, bei religiösen
Festen Tänze auf, die durch ihre Geschmeidigkeit und Ästhetik die
Zuschauer entzücken. Jedoch beschränkt sich ihre Tätigkeit nicht auf
den Tempeldienst, sondern die Nautsch treten sehr häufig auch bei
festlichen Gelegenheiten in den Häusern, besonders bei Hochzeiten,
großen Festlichkeiten und dergleichen auf. Es ist allgemeine Sitte, sie
aus solchen Anlässen einzuladen und dafür reichlich zu beschenken.
[Illustration:
Phot. Sohanlal Bros.