Abb. 150. Malaiische Teufelsaustreiber.]

Ein sonderbarer Brauch, „die Aufrechterhaltung des Hauses“ genannt,

wird von den Bergkunnuwan beobachtet, wenn ein Mann keine Kinder außer

einem Mädchen besitzt und seiner Familie die Gefahr des Aussterbens

droht. Das Mädchen darf hier zwar nicht, wie es sonst vielfach üblich

ist, von dem Sohn ihres Onkels beansprucht werden, kann aber mit einem

Türpfosten des Hauses verheiratet werden; als Eheabzeichen erhält sie

dann eine silberne Spange um das Handgelenk gelegt. Es ist ihr nun

gestattet, sich mit irgend einem Manne aus ihrer Kaste zusammen zu

tun; sollte sie von ihm einen Sohn bekommen, so erbt dieser durch sie

den Besitz ihres wirklichen Gatten. -- +Mit einer dritten Frau eine

Ehe einzugehen+, bringt nach Ansicht der Brahmanen Unglück. Um diesem

aber aus dem Wege zu gehen, wird zunächst eine +Scheintrauung+

vollzogen. Der Witwer bindet ein Tāli um eine Arkapflanze, die die

Sonne versinnbildlicht, und haut sie dann um. Dadurch wird die nunmehr

einzugehende Ehe die vierte anstatt der dritten. Eine ähnliche Form der

Scheinehe mit einem Baume (Banane) wird manchmal von denen geschlossen,

die die älteren Brüder einer Familie sind, jedoch aus irgend einem

Grunde (zum Beispiel wegen körperlichen Fehlers) zur Ehelosigkeit

verurteilt sind. Da den jüngeren Brüdern aber die Ehe nicht eher

gestattet ist, bevor die älteren verheiratet sind, so tun diese dies,

um jenen Gelegenheit zu geben, sich zu vermählen. -- Wenn ein Mädchen

bei einigen Kasten im Oriyalande vor der Reife sich noch keinen Mann

gesichert hat, so wird sie mit einem Messinggefäß, dem Sinnbild der

Sonne, verheiratet, oder sie unterzieht sich einer Scheintrauung, bei

der ein alter Mann oder ein Pfeil, ein Sahādabaum, um dessen Stamm ein

neues Tuch gebunden ist und gegen den Pfeil und Bogen angelehnt sind,

den Bräutigam vertreten. -- Geht ein Landbesitzer der Kambalakaste im

Tamillande mit einer Frau aus niederer Kaste eine Ehe ein, so ist er

nicht persönlich bei der Hochzeit zugegen, sondern wird durch einen

Dolch vertreten, in dessen Gegenwart der Braut das Tāli um den Hals

gebunden wird. In ähnlicher Weise stellt bei den Maravan der vornehme

Bräutigam einen Stock als seinen Vertreter. Unsere Abbildung 153

zeigt den bei Hochzeiten der Tamilen gebräuchlichen reichgeschmückten

Baldachin, unter dem Braut und Bräutigam Platz nehmen.

[Illustration:

Phot. Wiele & Klein.

Abb. 151. Teufelstänzer in besonderem Aufputz mit klingenden Schellen

um die Fußgelenke.]

[Illustration:

Phot. V. Arumynayagam.

Abb. 152. Eine Hindubraut aus dem Tamilgebiet mit zahlreichem Schmuck.

Die Sitten der Völker, Zweiter Band Liebe, Ehe, Heirat, Geburt, Religion, Aberglaube, Lebensgewohnheiten, Kultureigentümlichkeiten, Tod und Bestattung bei allen Völkern der Erde · 第 106 / 254 题