Ein sonderbarer Brauch, „die Aufrechterhaltung des Hauses“ genannt,
wird von den Bergkunnuwan beobachtet, wenn ein Mann keine Kinder außer
einem Mädchen besitzt und seiner Familie die Gefahr des Aussterbens
droht. Das Mädchen darf hier zwar nicht, wie es sonst vielfach üblich
ist, von dem Sohn ihres Onkels beansprucht werden, kann aber mit einem
Türpfosten des Hauses verheiratet werden; als Eheabzeichen erhält sie
dann eine silberne Spange um das Handgelenk gelegt. Es ist ihr nun
gestattet, sich mit irgend einem Manne aus ihrer Kaste zusammen zu
tun; sollte sie von ihm einen Sohn bekommen, so erbt dieser durch sie
den Besitz ihres wirklichen Gatten. -- +Mit einer dritten Frau eine
Ehe einzugehen+, bringt nach Ansicht der Brahmanen Unglück. Um diesem
aber aus dem Wege zu gehen, wird zunächst eine +Scheintrauung+
vollzogen. Der Witwer bindet ein Tāli um eine Arkapflanze, die die
Sonne versinnbildlicht, und haut sie dann um. Dadurch wird die nunmehr
einzugehende Ehe die vierte anstatt der dritten. Eine ähnliche Form der
Scheinehe mit einem Baume (Banane) wird manchmal von denen geschlossen,
die die älteren Brüder einer Familie sind, jedoch aus irgend einem
Grunde (zum Beispiel wegen körperlichen Fehlers) zur Ehelosigkeit
verurteilt sind. Da den jüngeren Brüdern aber die Ehe nicht eher
gestattet ist, bevor die älteren verheiratet sind, so tun diese dies,
um jenen Gelegenheit zu geben, sich zu vermählen. -- Wenn ein Mädchen
bei einigen Kasten im Oriyalande vor der Reife sich noch keinen Mann
gesichert hat, so wird sie mit einem Messinggefäß, dem Sinnbild der
Sonne, verheiratet, oder sie unterzieht sich einer Scheintrauung, bei
der ein alter Mann oder ein Pfeil, ein Sahādabaum, um dessen Stamm ein
neues Tuch gebunden ist und gegen den Pfeil und Bogen angelehnt sind,
den Bräutigam vertreten. -- Geht ein Landbesitzer der Kambalakaste im
Tamillande mit einer Frau aus niederer Kaste eine Ehe ein, so ist er
nicht persönlich bei der Hochzeit zugegen, sondern wird durch einen
Dolch vertreten, in dessen Gegenwart der Braut das Tāli um den Hals
gebunden wird. In ähnlicher Weise stellt bei den Maravan der vornehme
Bräutigam einen Stock als seinen Vertreter. Unsere Abbildung 153
zeigt den bei Hochzeiten der Tamilen gebräuchlichen reichgeschmückten
Baldachin, unter dem Braut und Bräutigam Platz nehmen.
[Illustration:
Phot. Wiele & Klein.
Abb. 151. Teufelstänzer in besonderem Aufputz mit klingenden Schellen
um die Fußgelenke.]
[Illustration:
Phot. V. Arumynayagam.
Abb. 152. Eine Hindubraut aus dem Tamilgebiet mit zahlreichem Schmuck.