Frankreich zeigte, im Gegensatz zu England, in jener Krise eine
bemerkenswerte Zurückhaltung. Diese mag verursacht gewesen sein einmal
dadurch, daß man in Paris die mangelhafte Bereitschaft des russischen
Bundesgenossen genau kannte; dann aber mag mitgewirkt haben, daß gerade
in jener Zeit die deutsche Regierung Verhandlungen mit Frankreich
über die Schaffung eines modus vivendi in Marokko einleitete, die am
9. Februar 1909 zu einem Abkommen führten, das man in Frankreich als
weitherziges deutsches Entgegenkommen mit Fug und Recht betrachten
konnte. Während die französische Regierung erneut die Unabhängigkeit
und Integrität des Sultanats Marokko zu respektieren versprach,
erkannte die deutsche Regierung die besonderen politischen Interessen
Frankreichs an der Festigung des Friedens und der Ordnung im Innern
Marokkos an und stellte ausdrücklich fest, daß sie selbst in Marokko
lediglich wirtschaftliche Interessen verfolge. Dafür verpflichtete
sich die französische Regierung, die kaufmännischen und industriellen
Interessen Deutschlands in Marokko nicht zu beeinträchtigen.
Schließlich kamen beide Regierungen dahin überein, keinerlei
wirtschaftliches Vorzugsrecht in Marokko zu schaffen und dahin zu
streben, ihre Staatsangehörigen in den Geschäften, deren Ausführung
ihnen übertragen werden könnte, zu gemeinschaftlichem Vorgehen zu
verbinden.
Das Abkommen mit Frankreich war, ebenso wie die glückliche Beilegung
des österreichisch-russischen Konflikts, im wesentlichen das Werk des
Gesandten von Kiderlen-Wächter, der damals in Vertretung des erkrankten
Herrn von Schoen das Auswärtige Amt leitete.
Kiderlens Absicht war, die marokkanische Streitfrage in einer
für Deutschland erträglichen Weise zu liquidieren, dadurch das
deutsch-französische Verhältnis von einer schweren Belastung zu
befreien und darüber hinaus ein wirtschaftliches Zusammenarbeiten der
beiden Nationen herbeizuführen und so auf einem nicht unwichtigen
Gebiet, das bisher Reibungsfläche war, eine Interessensolidarität
zu begründen. Es ist dies, in der Anwendung auf den marokkanischen
Einzelfall, der Grundgedanke der Politik, die Kiderlen in den folgenden
Jahren als Staatssekretär des Auswärtigen Amtes in Übereinstimmung mit
dem Reichskanzler von Bethmann Hollweg verfolgt hat, um die gespannte
politische Atmosphäre zu entlasten und den Ring der Einkreisung zu
lockern.
Ein nach dieser Richtung gehender Versuch wurde im Jahre 1910 mit
Rußland eingeleitet. Die Verhältnisse lagen hier besonders schwierig.
Die bosnische Angelegenheit hatte auch nach ihrer formalen Beilegung
eine tiefgehende Verstimmung _Rußlands_ gegen Österreich-Ungarn
hinterlassen. Das kam symptomatisch zum Ausdruck, als der Zar im
Herbst 1909 den König von Italien in Racconigi besuchte und sowohl
auf der Hinreise wie auf der Rückreise einen großen Umweg machte,
um jede Berührung österreichisch-ungarischen Gebietes zu vermeiden.
Die Tatsache dieser Begegnung selbst, an der auch die beiderseitigen
Minister teilnahmen und bei der die Fragen des Balkans zweifellos
einen wichtigen Gegenstand der Unterhaltungen bildeten, war ein
weiteres Anzeichen der Annäherung Italiens an den Dreiverband und
der Ausbildung des italienisch-österreichischen Gegensatzes in den
Balkanangelegenheiten.
Die Bemühungen der deutschen Regierung, in den Beziehungen zu Rußland
eine Entspannung herbeizuführen, hatten schließlich den Erfolg, daß
gegen Ende des Jahres 1910 eine Zusammenkunft des Zaren, der von
seinem neuen Minister des Auswärtigen, Herrn Ssasonoff, begleitet war,
mit Kaiser Wilhelm II. in Potsdam zustande kam. Das Ergebnis der
Verhandlungen zwischen den beiderseitigen Staatsmännern war einmal ein
solches allgemein-politischer Natur, dann ein Sonderabkommen, das sich
auf Persien und die Bagdadbahn bezog.
Über das allgemeine politische Ergebnis teilte Herr von Bethmann
Hollweg am 10. Dezember 1910 im Reichstag mit:
»Als Resultat der letzten Entrevue möchte ich bezeichnen, daß von neuem
festgestellt wurde, daß sich beide Regierungen in keinerlei Kombination
einlassen, die eine aggressive Spitze gegen den andern Teil haben
könnte. In diesem Sinne haben wir insbesondere Gelegenheit gehabt zu
konstatieren, daß Deutschland und Rußland ein gleichmäßiges Interesse
an der Aufrechterhaltung des status quo am Balkan und überhaupt im
nahen Orient haben und daher keinerlei Politik unterstützen werden --
von welcher Seite sie auch kommen könnte --, welche auf Störung jenes
status quo gerichtet wäre.«
Das in Potsdam vereinbarte Sonderabkommen enthielt von deutscher
Seite die Anerkennung der politischen Sonderstellung Rußlands in
Nordpersien unter Vorbehalt der Gleichberechtigung des Handels
aller Nationen. Während Deutschland sich am Bau von Eisenbahnen und
sonstigen Verkehrsanlagen in Persien nördlich einer gewissen Linie
desinteressierte, übernahm es Rußland, das persische Eisenbahnnetz
auszubauen. Rußland sagte ferner zu, dem Ausbau der Bagdadbahn, den
es bisher nach Kräften zu hindern versucht hatte, nicht weiter
entgegen sein zu wollen und den auf persischen Boden fallenden Teil
einer Verbindungsbahn Bagdad-Teheran innerhalb einer bestimmten Zeit
herzustellen; wenn diese Verpflichtung nach Ablauf der Frist nicht
erfüllt sei, sollte russischerseits der Ausführung auch des persischen
Teils der Verbindungsbahn durch Deutschland nicht widersprochen werden.
Wenn die allgemein-politische Vereinbarung von russischer Seite
ehrlich gemeint und im weiteren Verlauf der Dinge ehrlich durchgeführt
worden wäre, so wäre sie eine für die weitere Entwicklung der
Völkergeschichte hochbedeutsame Entschärfung der gegen den Zweibund
Deutschland-Österreich-Ungarn gerichteten Tendenzen des Dreiverbandes
gewesen.
Das Sonderabkommen stellte für Rußland eine Ergänzung zu dem Abkommen
mit England vom Jahre 1907 dar. Die deutsche Politik verfolgte mit
dem Abkommen das Ziel, durch Zugeständnisse an Rußland in Persien
die Streitfragen der Bagdadbahn zwischen Rußland und Deutschland zu
begleichen und in der in Aussicht genommenen Verbindung zwischen
dem russisch-persischen und dem deutsch-türkischen Eisenbahnnetz in
ähnlicher Weise eine Grundlage für solidarische Interessen zu schaffen,
wie es gegenüber Frankreich in dem Marokko-Abkommen vom Februar 1909
versucht worden war.
In England und namentlich in Frankreich war die Erregung über die
deutsch-russische Aussprache groß. Es setzte sofort der stärkste
diplomatische und publizistische Druck auf Rußland ein, um die
Potsdamer Verständigung abzuschwächen oder unwirksam zu machen. Die
Haltung der russischen Regierung zeigte bald, daß dieser Druck nicht
ohne Einfluß blieb. Die Mitteilungen des deutschen Reichskanzlers über
den allgemein-politischen Teil der Potsdamer Verständigung wurden von
russischer Seite niemals klar und präzis bestätigt, freilich auch nicht
abgestritten. Die von Deutschland gewünschte schriftliche Fixierung
des allgemein-politischen Ergebnisses der Potsdamer Aussprache wurde
von der russischen Regierung nicht beliebt. Auch die schriftliche
Festlegung des Sonderabkommens verzögerte sich, nicht zum wenigsten
unter der Einwirkung französischer Quertreibereien, um eine Anzahl von
Monaten; es wurde erst am 19. August 1911 in Petersburg unterzeichnet.