Einige der Tabu, denen barbarische Könige unterworfen sind, mahnen

lebhaft an die Beschränkungen der Mörder. In _Shark Point_ bei _Kap

Padron_ in Unter-Guinea (Westafrika) lebt ein Priesterkönig, _Kukulu_,

allein in einem Wald. Er darf kein Weib berühren, auch sein Haus nicht

verlassen, ja nicht einmal von seinem Stuhl aufstehen, in dem er sitzend

schlafen muß. Wenn er sich niederlegte, würde der Wind aufhören und die

Schiffahrt gestört sein. Seine Funktion ist es, die Stürme in Schranken

zu halten und im allgemeinen für einen gleichmäßig gesunden Zustand der

Atmosphäre zu sorgen(54). Je mächtiger ein König von _Loango_ ist, sagt

_Bastian_, desto mehr Tabu muß er beobachten. Auch der Thronfolger ist

von Kindheit an an sie gebunden, aber sie häufen sich um ihn, während er

heranwächst; im Momente der Thronbesteigung ist er von ihnen erstickt.

(54) A. _Bastian_, »Die deutsche Expedition an der _Loangoküste_«,

Jena 1874, bei _Frazer_, l. c., p. 5.

Unser Raum gestattet es nicht und unser Interesse erfordert es nicht,

daß wir in die Beschreibung der an der Königs- oder Priesterwürde

haftenden Tabu weiter eingehen. Führen wir noch an, daß Beschränkungen

der freien Bewegung und der Diät die Hauptrolle unter ihnen spielen. Wie

konservierend aber auf alte Gebräuche der Zusammenhang mit diesen

privilegierten Personen wirkt, mag aus zwei Beispielen von

Tabuzeremoniell hervorgehen, die von zivilisierten Völkern, also von

weit höheren Kulturstufen, genommen sind.

Der _Flamen Dialis_, der Oberpriester des Jupiter im alten Rom, hatte

eine außerordentlich große Anzahl von Tabugeboten zu beobachten. Er

durfte nicht reiten, kein Pferd, keine Bewaffneten sehen, keinen Ring

tragen, der nicht zerbrochen war, keinen Knoten an seinen Gewändern

haben, Weizenmehl und Sauerteig nicht berühren, eine Ziege, einen Hund,

rohes Fleisch, Bohnen und Efeu nicht einmal beim Namen nennen; sein Haar

durfte nur von einem freien Mann mit einem Bronzemesser geschnitten,

seine Haare und Nägelabfälle mußten unter einem glückbringenden Baum

vergraben werden; er durfte keinen Toten anrühren, nicht unbedeckten

Hauptes unter freiem Himmel stehen und dergleichen. Seine Frau, die

_Flaminica_, hatte überdies ihre eigenen Verbote: Sie durfte auf einer

gewissen Art von Treppen nicht höher als drei Stufen steigen, an

gewissen Festtagen ihr Haar nicht kämmen; das Leder ihrer Schuhe durfte

von keinem Tier genommen werden, das eines natürlichen Todes gestorben

war, sondern nur von einem geschlachteten oder geopferten; wenn sie

Donner hörte, war sie unrein, bis sie ein Sühnopfer dargebracht

hatte(55).

(55) _Frazer_, l. c., p. 13.

Die alten Könige von _Irland_ waren einer Reihe von höchst sonderbaren

Beschränkungen unterworfen, von deren Einhaltung aller Segen, von deren

Übertretung alles Unheil für das Land erwartet wurde. Das vollständige

Verzeichnis dieser Tabu ist in dem _Book of Rights_ gegeben, dessen

älteste handschriftliche Exemplare die Jahreszahlen 1390 und 1418

tragen. Die Verbote sind äußerst detailliert, betreffen gewisse

Tätigkeiten an bestimmten Orten und zu bestimmten Zeiten; in dieser

Stadt darf der König nicht an einem gewissen Wochentag weilen, jenen

Fluß nicht um eine genannte Stunde übersetzen, nicht volle neun Tage auf

einer gewissen Ebene lagern u. dgl.(56).

(56) _Frazer_, l. c., p. 11.

Die Härte der Tabubeschränkungen für die Priesterkönige hat bei vielen

wilden Völkern eine Folge gehabt, die historisch bedeutsam und für

unsere Gesichtspunkte besonders interessant ist. Die Priester-Königswürde

hörte auf, etwas Begehrenswertes zu sein; wem sie bevorstand,

der wandte oft alle Mittel an, um ihr zu entgehen. So wird

es auf _Combodscha_, wo es einen Feuer- und einen Wasserkönig gibt, oft

notwendig, die Nachfolger mit Gewalt zur Annahme der Würde zu zwingen.

Auf _Nine_ oder _Savage Island_, einer Koralleninsel im Stillen Ozean,

kam die Monarchie tatsächlich zu Ende, weil sich niemand mehr bereit

finden wollte, das verantwortliche und gefährliche Amt zu übernehmen. In

manchen Teilen von Westafrika wird nach dem Tode des Königs ein geheimes

Konzil abgehalten, um den Nachfolger zu bestimmen. Der, auf welchen die

Wahl fällt, wird gepackt, gebunden und im Fetischhaus im Gewahrsam

gehalten, bis er sich bereit erklärt hat, die Krone anzunehmen.

Gelegentlich findet der präsumtive Thronfolger Mittel und Wege, um sich

der ihm zugedachten Ehre zu entziehen; so wird von einem Häuptling

berichtet, daß er Tag und Nacht Waffen zu tragen pflegte, um jedem

Versuch, ihn auf den Thron zu setzen, mit Gewalt zu widerstehen(57). Bei

den Negern von _Sierra Leone_ ward das Widerstreben gegen die Annahme

der Königswürde so groß, daß die meisten Stämme genötigt waren, Fremde

zu ihren Königen zu machen.

(57) A. _Bastian_, »Die deutsche Expedition an der Loangoküste«, bei

_Frazer_, l. c., p. 18.

_Frazer_ führt es auf diese Verhältnisse zurück, daß sich in der

Entwicklung der Geschichte endlich eine Scheidung des ursprünglichen

Priester-Königtums in eine geistliche und weltliche Macht vollzog. Die

von der Bürde ihrer Heiligkeit erdrückten Könige wurden unfähig, die

Herrschaft in realen Dingen auszuüben, und mußten diese geringeren, aber

tatkräftigen Personen überlassen, welche bereit waren, auf die Ehren der

Königswürde zu verzichten. Aus diesen erwuchsen dann die weltlichen

Herrscher, während die nun praktisch bedeutungslose geistliche

Oberhoheit den früheren Tabukönigen verblieb. Es ist bekannt, wieweit

diese Aufstellung in der Geschichte des alten Japans Bestätigung findet.

Wenn wir nun das Bild der Beziehungen der primitiven Menschen zu ihren

Herrschern überblicken, so regt sich in uns die Erwartung, daß uns der

Fortschritt von seiner Beschreibung zu seinem psychoanalytischen

Verständnis nicht schwer fallen wird. Diese Beziehungen sind sehr

verwickelter Natur und nicht frei von Widersprüchen. Man räumt den

Herrschern große Vorrechte ein, welche sich mit den Tabuverboten der

anderen geradezu decken. Es sind privilegierte Personen; sie dürfen eben

das tun oder genießen, was den übrigen durch das Tabu vorenthalten ist.

Im Gegensatz zu dieser Freiheit steht aber, daß sie durch andere Tabu

beschränkt sind, welche auf die gewöhnlichen Individuen nicht drücken.

Hier ist also ein erster Gegensatz, fast ein Widerspruch, zwischen einem

Mehr von Freiheit und einem Mehr an Beschränkung für dieselben Personen.

Man traut ihnen außerordentliche Zauberkräfte zu und fürchtet sich

deshalb vor der Berührung mit ihren Personen oder ihrem Eigentum,

während man anderseits von diesen Berührungen die wohltätigste Wirkung

erwartet. Dies scheint ein zweiter besonders greller Widerspruch zu

sein; allein wir haben bereits erfahren, daß er nur scheinbar ist.

Heilend und schützend wirkt die Berührung, die vom König selbst in

wohlwollender Absicht ausgeht; gefährlich ist nur die Berührung, die vom

gemeinen Mann am König und am Königlichen verübt wird, wahrscheinlich,

weil sie an aggressive Tendenzen mahnen kann. Ein anderer, nicht so

leicht auflösbarer Widerspruch äußert sich darin, daß man dem Herrscher

eine so große Gewalt über die Vorgänge der Natur zuschreibt und sich

doch für verpflichtet hält, ihn mit ganz besonderer Sorgfalt gegen ihm

drohende Gefahren zu beschützen, als ob seine eigene Macht, die so

vieles kann, nicht auch dies vermöchte. Eine weitere Erschwerung des

Verhältnisses stellt sich dann her, indem man dem Herrscher nicht das

Zutrauen entgegenbringt, er werde seine ungeheure Macht in der richtigen

Weise zum Vorteil der Untertanen wie zu seinem eigenen Schutz verwenden

wollen; man mißtraut ihm also und hält sich für berechtigt, ihn zu

überwachen. Allen diesen Absichten der Bevormundung des Königs, seinem

Schutz vor Gefahren und dem Schutz der Untertanen vor der Gefahr, die er

ihnen bringt, dient gleichzeitig die Tabuetikette, der das Leben des

Königs unterworfen wird.

Es liegt nahe, folgende Erklärung für das komplizierte und

widerspruchsvolle Verhältnis der Primitiven zu ihren Herrschern zu

geben: Aus abergläubischen und anderen Motiven kommen in der Behandlung

der Könige mannigfache Tendenzen zum Ausdruck, von denen jede ohne

Rücksicht auf die anderen zum Extrem entwickelt wird. Daraus entstehen

dann die Widersprüche, an denen der Intellekt der Wilden übrigens so

wenig Anstoß nimmt wie der der Höchstzivilisierten, wenn es sich nur um

Verhältnisse der Religion oder der »Loyalität« handelt.

Das wäre soweit gut, aber die psychoanalytische Technik wird gestatten,

tiefer in den Zusammenhang einzudringen und Näheres über die Natur

dieser mannigfaltigen Tendenzen auszusagen. Wenn wir den geschilderten

Sachverhalt der Analyse unterziehen, gleichsam als ob er sich im

Symptombild einer Neurose fände, so werden wir zunächst an das Übermaß

von ängstlicher Sorge anknüpfen, welches als Begründung des

Tabuzeremoniells ausgegeben wird. Dies Vorkommen einer solchen

Überzärtlichkeit ist in der Neurose, speziell bei der Zwangsneurose, die

wir in erster Linie zum Vergleich heranziehen, sehr gewöhnlich. Ihre

Herkunft ist uns sehr wohl verständlich worden. Sie tritt überall dort

auf, wo außer der vorherrschenden Zärtlichkeit eine gegensätzliche aber

unbewußte Strömung von Feindseligkeit besteht, also der typische Fall

der ambivalenten Gefühlseinstellung realisiert ist. Dann wird die

Feindseligkeit überschrieen durch eine übermäßige Steigerung der

Zärtlichkeit, die sich als Ängstlichkeit äußert und die zwanghaft wird,

weil sie sonst ihrer Aufgabe, die unbewußte Gegenströmung in der

Verdrängung zu erhalten, nicht genügen würde. Jeder Psychoanalytiker hat

es erfahren, mit welcher Sicherheit die ängstliche Überzärtlichkeit

unter den unwahrscheinlichsten Verhältnissen, z. B. zwischen Mutter und

Kind oder bei zärtlichen Eheleuten, diese Auflösung gestattet. Auf die

Behandlung der privilegierten Personen angewendet, ergäbe sich die

Einsicht, daß der Verehrung, ja Vergötterung derselben im Unbewußten

eine intensive feindselige Strömung entgegensteht, daß also hier, wie

wir es erwartet haben, die Situation der ambivalenten Gefühlseinstellung

verwirklicht ist. Das Mißtrauen, welches als Beitrag zur Motivierung der

Königstabu unabweisbar erscheint, wäre eine andere direktere Äußerung

derselben unbewußten Feindseligkeit. Ja, wir wären -- infolge der

Mannigfaltigkeit der Endausgänge eines solchen Konflikts bei

verschiedenen Völkern -- nicht um Beispiele verlegen, in denen uns der

Nachweis einer solchen Feindseligkeit noch viel leichter fiele. Die

wilden _Timmes_ von _Sierra Leone_, hören wir bei _Frazer_(58), haben

sich das Recht vorbehalten, ihren gewählten König am Abend vor seiner

Krönung durchzuprügeln, und sie bedienen sich dieses konstitutionellen

Vorrechtes mit solcher Gründlichkeit, daß der unglückliche Herrscher

gelegentlich seine Erhebung auf den Thron um nicht lange Zeit überlebt,

daher haben es sich die Großen des Volkes zur Regel gemacht, wenn sie

einen Groll gegen einen bestimmten Mann haben, diesen zum König zu

wählen. Immerhin wird auch in solchen grellen Fällen die Feindseligkeit

sich nicht als solche bekennen, sondern sich als Zeremoniell gebärden.

(58) l. c., p. 18, nach _Zweifel_ et _Monstier_, Voyage aux sources du

Niger, 1880.

Ein anderes Stück im Verhalten der Primitiven gegen ihre Herrscher ruft

die Erinnerung an einen Vorgang wach, der, in der Neurose allgemein

verbreitet, in dem sogenannten Verfolgungswahn offen zu Tage tritt. Es

wird hier die Bedeutung einer bestimmten Person außerordentlich erhöht,

ihre Machtvollkommenheit ins Unwahrscheinliche gesteigert, um ihr desto

eher die Verantwortlichkeit für alles Peinliche, was dem Kranken

widerfährt, aufladen zu können. Eigentlich verfahren ja die Wilden mit

ihren Königen nicht anders, wenn sie ihnen die Macht über Regen und

Sonnenschein, Wind und Wetter zuschreiben und sie dann absetzen oder

töten, weil die Natur ihre Erwartungen auf eine gute Jagd oder eine

reife Ernte enttäuscht hat. Das Vorbild, welches der Paranoiker im

Verfolgungswahn wiederherstellt, liegt im Verhältnis des Kindes zu

seinem Vater. Dem Vater kommt eine derartige Machtfülle in der

Vorstellung des Sohnes regelmäßig zu, und es zeigt sich, daß das

Mißtrauen gegen den Vater mit seiner Hochschätzung innig verknüpft ist.

Wenn der Paranoiker eine Person seiner Lebensbeziehungen zu seinem

»Verfolger« ernennt, so hebt er sie damit in die Väterreihe, bringt sie

unter die Bedingungen, die ihm gestatten, sie für alles Unglück seiner

Empfindung verantwortlich zu machen. So mag uns diese zweite Analogie

zwischen dem Wilden und dem Neurotiker die Einsicht ahnen lassen, wie

vieles im Verhältnis des Wilden zu seinem Herrscher aus der infantilen

Einstellung des Kindes zum Vater hervorgehen mag.

Den stärksten Anhaltspunkt für unsere Betrachtungsweise, welche die

Tabuverbote mit neurotischen Symptomen vergleichen will, finden wir aber

im Tabuzeremoniell selbst, dessen Bedeutung für die Stellung des

Königstums vorhin erörtert wurde. Dieses Zeremoniell trägt seinen

Doppelsinn und seine Herkunft von ambivalenten Tendenzen unverkennbar

zur Schau, wenn wir nur annehmen wollen, daß es die Wirkungen, die es

hervorbringt, auch von allem Anfang an beabsichtigt hat. Es zeichnet

nicht nur die Könige aus und erhebt sie über alle gewöhnlichen

Sterblichen, es macht ihnen auch das Leben zur Qual und zur

unerträglichen Bürde und zwingt sie in eine Knechtschaft, die weit ärger

ist als die ihrer Untertanen. Es erscheint uns so als das richtige

Gegenstück zur Zwangshandlung der Neurose, in der sich der unterdrückte

Trieb und der ihn unterdrückende zur gleichzeitigen und gemeinsamen

Befriedigung treffen. Die Zwangshandlung ist _angeblich_ ein Schutz

gegen die verbotene Handlung; wir möchten aber sagen, sie ist

_eigentlich_ die Wiederholung des Verbotenen. Das »angeblich« wendet

sich hier der bewußten, das »eigentlich« der unbewußten Instanz des

Seelenlebens zu. So ist auch das Tabuzeremoniell der Könige angeblich

die höchste Ehrung und Sicherung derselben, eigentlich die Strafe für

ihre Erhöhung, die Rache, welche die Untertanen an ihnen nehmen. Die

Erfahrungen, die _Sancho Pansa_ bei _Cervantes_ als Gouverneur auf

seiner Insel macht, haben ihn offenbar diese Auffassung des höfischen

Zeremoniells als die einzig zutreffende erkennen lassen. Es ist sehr

wohl möglich, daß wir weitere Zustimmungen zu hören bekämen, wenn wir

Könige und Herrscher von heute zur Äußerung darüber veranlassen könnten.

Warum die Gefühlseinstellung gegen die Herrscher einen so mächtigen

unbewußten Beitrag von Feindseligkeit enthalten sollte, ist ein sehr

interessantes, aber die Grenzen dieser Arbeit überschreitendes Problem.

Den Hinweis auf den infantilen Vaterkomplex haben wir bereits gegeben;

fügen wir hinzu, daß die Verfolgung der Vorgeschichte des Königtums uns

die entscheidenden Aufklärungen bringen müßte. Nach _Frazers_

eindrucksvollen, aber nach eigenem Zugeständnis nicht ganz zwingenden

Erörterungen waren die ersten Könige Fremde, die nach kurzer Herrschaft

zum Opfertod bei feierlichen Festen als Repräsentanten der Gottheit

bestimmt waren(59). Noch die Mythen des Christentums wären von der

Nachwirkung dieser Entwicklungsgeschichte der Könige berührt.

(59) _Frazer_, »The magic art and the evolution of kings«. 2 vol.

1911. (The golden bough.)

c) Das Tabu der Toten.

Wir wissen, daß die Toten mächtige Herrscher sind; wir werden vielleicht

erstaunt sein zu erfahren, daß sie als Feinde betrachtet werden.

Das Tabu der Toten erweist, wenn wir auf dem Boden des Vergleiches mit

der Infektion bleiben dürfen, bei den meisten primitiven Völkern eine

besondere Virulenz. Es äußert sich zunächst in den Folgen, welche die

Berührung des Toten nach sich zieht, und in der Behandlung der um den

Toten Trauernden. Bei den _Maori_ war jeder, der eine Leiche berührt

oder an ihrer Grablegung teilgenommen hatte, aufs äußerste unrein und

nahezu abgeschnitten von allem Verkehr mit seinen Mitmenschen, sozusagen

boykottiert. Er konnte kein Haus betreten, keiner Person oder Sache nahe

kommen, ohne sie mit der gleichen Eigenschaft anzustecken. Ja, er durfte

nicht einmal Nahrung mit seinen Händen berühren, diese waren ihm durch

ihre Unreinheit geradezu unbrauchbar geworden. Man stellte ihm das Essen

auf den Boden hin, und ihm blieb nichts übrig, als sich dessen mit den

Lippen und den Zähnen, so gut es eben ging, zu bemächtigen, während er

seine Hände nach dem Rücken gebogen hielt. Gelegentlich war es erlaubt,

daß eine andere Person ihn füttere, die es dann mit ausgestrecktem Arm

tat, sorgsam, den Unseligen nicht selbst zu berühren, aber diese

Hilfsperson war dann selbst Einschränkungen unterworfen, die nicht viel

weniger drückend waren als die eigenen. Es gab wohl in jedem Dorf ein

ganz verkommenes, von der Gesellschaft ausgestoßenes Individuum, das in

der armseligsten Weise von spärlichen Almosen lebte. Diesem Wesen war es

allein gestattet, sich auf Armeslänge dem zu nähern, der die letzte

Pflicht gegen einen Verstorbenen erfüllt hatte. War aber dann die Zeit

der Abschließung vorüber, und durfte der durch die Leiche Verunreinigte

sich wieder unter seine Genossen mengen, so wurde alles Geschirr, dessen

er sich in der gefährlichen Zeit bedient hatte, zerschlagen, und alles

Zeug weggeworfen, mit dem er bekleidet gewesen war.

Die Tabugebräuche nach der körperlichen Berührung von Toten sind in ganz

Polynesien, Melanesien und in einem Teil von Afrika die nämlichen; ihr

konstantestes Stück ist das Verbot, Nahrung selbst zu berühren, und die

sich daraus ergebende Notwendigkeit, von anderen gefüttert zu werden. Es

ist bemerkenswert, daß in Polynesien oder vielleicht nur in _Hawaii_(60)

Priesterkönige während der Ausübung heiliger Handlungen derselben

Beschränkung unterlagen. Bei den Tabu der Toten auf _Tonga_ tritt die

Abstufung und allmähliche Aufhebung der Verbote durch die eigene

Tabukraft sehr deutlich hervor. Wer den Leichnam eines toten Häuptlings

berührt hatte, war durch zehn Monate unrein; wenn er aber selbst ein

Häuptling war, nur durch drei, vier oder fünf Monate, je nach dem Rang

des Verstorbenen; aber wenn es sich um die Leiche des vergötterten

Oberhäuptlings handelte, wurden selbst die größten Häuptlinge durch zehn

Monate tabu. Die Wilden glauben fest daran, daß, wer solche

Tabuvorschriften übertritt, schwer erkranken und sterben muß, so fest,

daß sie nach der Meinung eines Beobachters noch niemals den Versuch

gewagt haben, sich vom Gegenteil zu überzeugen(61).

(60) _Frazer_, Taboo, p. 138 usw.

(61) W. _Mariner_, »The natives of the Tonga Islands«, 1818, bei

_Frazer_, l. c., p. 140.

Im wesentlichen gleichartig, aber für unsere Zwecke interessanter sind

die Tabubeschränkungen jener Personen, deren Berührung mit den Toten in

übertragenem Sinne zu verstehen ist, der trauernden Angehörigen, der

Witwer und Witwen. Sehen wir in den bisher erwähnten Vorschriften nur

den typischen Ausdruck der Virulenz und der Ausbreitungsfähigkeit des

Tabu, so schimmern in den nun mitzuteilenden die Motive der Tabu durch,

und zwar sowohl die vorgeblichen als auch solche, die wir für die

tiefliegenden, echten halten dürfen.

Bei den _Shuswap_ in _Britisch-Columbia_ müssen Witwen und Witwer

während ihrer Trauerzeit abgesondert leben; sie dürfen weder ihren

eigenen Körper noch ihren Kopf mit ihren Händen berühren; alles

Geschirr, dessen sie sich bedienen, ist dem Gebrauche anderer entzogen.

Kein Jäger wird sich der Hütte, in welcher solche Trauernde wohnen,

nähern wollen, denn das brächte ihm Unglück; wenn der Schatten eines

Trauernden auf ihn fallen würde, müßte er erkranken. Die Trauernden

schlafen auf Dornbüschen und umgeben ihr Bett mit solchen. Diese

letztere Maßregel ist dazu bestimmt, den Geist des Verstorbenen

fernzuhalten, und noch deutlicher ist wohl der von anderen

nordamerikanischen Stämmen berichtete Gebrauch der Witwe, eine Zeitlang

nach dem Tode des Mannes ein hosenartiges Kleidungsstück aus trockenem

Gras zu tragen, um sich unzugänglich für die Annäherung des Geistes zu

machen. So wird uns die Vorstellung nahegelegt, daß die Berührung »im

übertragenen Sinne« doch nur als ein körperlicher Kontakt verstanden

wird, da der Geist des Verstorbenen nicht von seinen Angehörigen weicht,

nicht abläßt, sie während der Zeit der Trauer zu »umschweben«.

Bei den _Agutainos_, die auf _Palawan_, einer der _Philippinen_, wohnen,

darf eine Witwe ihre Hütte die ersten sieben oder acht Tage nach dem

Todesfall nicht verlassen, es sei denn zur Nachtzeit, wenn sie

Begegnungen nicht zu erwarten hat. Wer sie erschaut, gerät in Gefahr

augenblicklich zu sterben, und darum warnt sie selbst vor ihrer

Annäherung, indem sie bei jedem Schritt mit einem hölzernen Stab gegen

die Bäume schlägt; diese Bäume aber verdorren. Worin die Gefährlichkeit

einer solchen Witwe bestehen mag, wird uns durch eine andere Beobachtung

erläutert. Im _Mekeo_bezirk von _Britisch-Neuguinea_ wird ein Witwer

aller bürgerlichen Rechte verlustig und lebt für eine Weile wie ein

Ausgestoßener. Er darf keinen Garten bebauen, sich nicht öffentlich

zeigen, das Dorf und die Straße nicht betreten. Er schleicht wie ein

wildes Tier im hohen Gras oder im Gebüsch umher, und muß sich im

Dickicht verstecken, wenn er jemanden, besonders aber ein Weib,

herannahen sieht. Diese letztere Andeutung macht es uns leicht, die

Gefährlichkeit des Witwers oder der Witwe auf die Gefahr der

_Versuchung_ zurückzuführen. Der Mann, der sein Weib verloren hat, soll

dem Begehren nach einem Ersatz ausweichen; die Witwe hat mit demselben

Wunsch zu kämpfen und mag überdies als herrenlos die Begehrlichkeit

anderer Männer erwecken. Jede solche Ersatzbefriedigung läuft gegen den

Sinn der Trauer; sie müßte den Zorn des Geistes auflodern lassen(62).

(62) Dieselbe Kranke, deren »Unmöglichkeiten« ich oben (S. 38) mit den

Tabu zusammengestellt habe, bekannte, daß sie jedesmal in Entrüstung

gerate, wenn sie einer in Trauer gekleideten Person auf der Straße

begegne. Solchen Leuten sollte das Ausgehen verboten sein!

Eines der befremdendsten, aber auch lehrreichsten Tabugebräuche der

Trauer bei den Primitiven ist das Verbot, den _Namen_ des Verstorbenen

auszusprechen. Es ist ungemein verbreitet, hat mannigfaltige

Ausführungen erfahren und bedeutsame Konsequenzen gehabt.

Außer bei den Australiern und Polynesiern, welche uns die Tabugebräuche

in ihrer besten Erhaltung zu zeigen pflegen, findet sich dies Verbot bei

so entfernten und einander so fremden Völkern wie die _Samojeden_ in

Sibirien und die _Todas_ in Südindien, die _Mongolen_ der Tartarei und

die _Tuaregs_ der Sahara, die _Aino_ in Japan und die _Akamba_ und

_Nandi_ in Zentralafrika, die _Tinguanen_ auf den _Philippinen_ und die

Einwohner der _Nikobarischen_ Inseln, von _Madagaskar_ und _Borneo_(63).

Bei einigen dieser Völker gilt das Verbot und die aus ihm sich

ableitenden Folgen nur für die Zeit der Trauer, bei anderen bleibt es

permanent, doch scheint es in allen Fällen mit der Entfernung vom

Zeitpunkte des Todesfalles abzublassen.

(63) _Frazer_, l. c., p. 353.

Die Vermeidung des Namens des Verstorbenen wird in der Regel

außerordentlich streng gehandhabt. So gilt es bei manchen

südamerikanischen Stämmen als die schwerste Beleidigung der

Überlebenden, den Namen des verstorbenen Angehörigen vor ihnen

auszusprechen, und die darauf gesetzte Strafe ist nicht geringer als die

für eine Mordtat selbst festgesetzte(64). Warum die Nennung des Namens

so verabscheut werden sollte, ist zunächst nicht leicht zu erraten, aber

die mit ihr verbundenen Gefahren haben eine ganze Reihe von

Auskunftsmitteln entstehen lassen, die nach verschiedenen Richtungen

interessant und bedeutungsvoll sind. So sind die _Masai_ in Afrika auf

die Ausflucht gekommen, den Namen des Verstorbenen unmittelbar nach

seinem Tode zu ändern; er darf nun ohne Scheu mit dem neuen Namen

erwähnt werden, während alle Verbote an den alten geknüpft bleiben. Es

scheint dabei vorausgesetzt, daß der Geist seinen neuen Namen nicht

kennt und nicht erfahren wird. Die australischen Stämme an der

_Adelaide_ und der _Encounter Bay_ sind in ihrer Vorsicht so konsequent,

daß nach einem Todesfall alle Personen ihre Namen gegen einen anderen

vertauschen, welche ebenso oder sehr ähnlich geheißen haben wie der

Verstorbene. Manchmal wird in weiterer Ausdehnung derselben Erwägung die

Namensänderung nach einem Todesfall bei allen Angehörigen des

Verstorbenen vorgenommen, ohne Rücksicht auf den Gleichklang der Namen,

so bei einigen Stämmen in _Victoria_ und in _Nordwestamerika_. Ja bei

den _Guaycurus_ in _Paraguay_ pflegte der Häuptling bei so traurigem

Anlaß allen Mitgliedern des Stammes neue Namen zu geben, die sie fortan

erinnerten, als ob sie sie von jeher getragen hätten(65).

(64) _Frazer_, l. c., p. 352 usw.

(65) _Frazer_, l. c., p. 357, nach einem alten spanischen Beobachter,

1732.

Ferner, wenn der Name des Verstorbenen sich mit der Bezeichnung eines

Tieres, Gegenstandes usw. gedeckt hatte, erschien es manchen unter den

angeführten Völkern notwendig, auch diese Tiere und Objekte neu zu

benennen, damit man beim Gebrauch dieser Worte nicht an den Verstorbenen

erinnert werde. Daraus mußte sich eine nie zur Ruhe kommende Veränderung

des Sprachschatzes ergeben, die den Missionären Schwierigkeiten genug

bereitete, besonders wo die Namensverpönung eine permanente war. In den

sieben Jahren, die der Missionär _Dobrizhofer_ bei den _Abiponen_ in

Paraguay verbrachte, wurde der Name für Jaguar dreimal abgeändert, und

die Worte für Krokodil, Dornen und Tierschlachten hatten ähnliche

Schicksale(66). Die Scheu, einen Namen auszusprechen, der einem

Verstorbenen angehört hat, dehnt sich aber auch nach der Richtung hin

aus, daß man alles zu erwähnen vermeidet, wobei dieser Verstorbene eine

Rolle spielte, und als bedeutsame Folge dieses Unterdrückungsprozesses

ergibt sich, daß diese Völker keine Tradition, keine historischen

Reminiszenzen haben und einer Erforschung ihrer Vorgeschichte die

größten Schwierigkeiten in den Weg legen. Bei einer Reihe dieser

primitiven Völker haben sich aber auch kompensierende Gebräuche

eingebürgert, um die Namen der Verstorbenen nach einer langen Zeit von

Trauer wieder zu erwecken, indem man sie an Kinder verleiht, die als die

Wiedergeburt der Toten betrachtet werden.

(66) _Frazer_, l. c., p. 360.

Das Befremdende dieses Namentabu ermäßigt sich, wenn wir daran gemahnt

werden, daß für die Wilden der Name ein wesentliches Stück und ein

wichtiger Besitz der Persönlichkeit ist, daß sie dem Worte volle

Dingbedeutung zuschreiben. Dasselbe tun, wie ich an anderen Orten

ausgeführt habe, unsere Kinder, die sich darum niemals mit der Annahme

einer bedeutungslosen Wortähnlichkeit begnügen, sondern konsequent

schließen, wenn zwei Dinge mit gleichklingenden Namen genannt werden, so

müßte damit eine tiefgehende Übereinstimmung zwischen beiden bezeichnet

sein. Auch der zivilisierte Erwachsene mag an manchen Besonderheiten

seines Benehmens noch erraten, daß er von dem Voll- und Wichtignehmen

der Eigennamen nicht so weit entfernt ist, wie er glaubt, und daß sein

Name in einer ganz besonderen Art mit seiner Person verwachsen ist. Es

stimmt dann hiezu, wenn die psychoanalytische Praxis vielfachen Anlaß

findet, auf die Bedeutung der Namen in der unbewußten Denktätigkeit

hinzuweisen(67). Die Zwangsneurotiker benehmen sich dann, wie zu

erwarten stand, in betreff der Namen ganz wie die Wilden. Sie zeigen die

volle »Komplexempfindlichkeit« gegen das Aussprechen und Anhören

bestimmter Worte und Namen (ähnlich wie auch andere Neurotiker), und

leiten aus ihrer Behandlung des eigenen Namens eine gute Anzahl von oft

schweren Hemmungen ab. Eine solche Tabukranke, die ich kannte, hatte die

Vermeidung angenommen, ihren Namen niederzuschreiben, aus Angst, er

könnte in jemandes Hand geraten, der damit in den Besitz eines Stückes

von ihrer Persönlichkeit gekommen wäre. In der krampfhaften Treue, durch

die sie sich gegen die Versuchungen ihrer Phantasie schützen mußte,

hatte sie sich das Gebot geschaffen, »nichts von ihrer Person

herzugeben«. Dazu gehörte zunächst der Name, in weiterer Ausdehnung die

Handschrift, und darum gab sie schließlich das Schreiben auf.

(67) _Stekel_, _Abraham_.

So finden wir es nicht mehr auffällig, wenn von den Wilden der Name des

Toten als ein Stück seiner Person gewertet und zum Gegenstand des den

Toten betreffenden Tabu gemacht wird. Auch die Namensnennung des Toten

läßt sich auf die Berührung mit ihm zurückführen, und wir dürfen uns dem

umfassenderen Problem zuwenden, weshalb diese Berührung von so strengem

Tabu betroffen ist.

Die naheliegendste Erklärung würde auf das natürliche Grauen hinweisen,

welches der Leichnam und die Veränderungen, die alsbald an ihm bemerkt

werden, erregt. Daneben müßte man der Trauer um den Toten einen Platz

einräumen, als Motiv für alles, was sich auf diesen Toten bezieht.

Allein das Grauen vor dem Leichnam deckt offenbar nicht die Einzelheiten

der Tabuvorschriften, und die Trauer kann uns niemals erklären, daß die

Erwähnung des Toten ein schwerer Schimpf für dessen Hinterbliebene ist.

Die Trauer liebt es vielmehr, sich mit dem Verstorbenen zu beschäftigen,

sein Andenken auszuarbeiten und für möglichst lange Zeit zu erhalten.

Für die Eigentümlichkeiten der Tabugebräuche muß etwas anderes als die

Trauer verantwortlich gemacht werden, was offenbar andere Absichten als

diese verfolgt. Gerade die Tabu der Namen verraten uns dies noch

unbekannte Motiv, und sagten es die Gebräuche nicht, so würden wir es

aus den Angaben der trauernden Wilden selbst erfahren.

Sie machen nämlich keinen Hehl daraus, daß sie sich vor der Gegenwart

und der Wiederkehr des Geistes des Verstorbenen _fürchten_; sie üben

eine Menge von Zeremonien, um ihn fernzuhalten, ihn zu vertreiben(68).

Seinen Namen auszusprechen, dünkt ihnen eine Beschwörung, der seine

Gegenwart auf dem Fuße folgen wird(69). Sie tun darum folgerichtig

alles, um einer solchen Beschwörung und Erweckung aus dem Wege zu gehen.

Sie verkleiden sich, damit der Geist sie nicht erkenne(70), oder sie

entstellen seinen oder den eigenen Namen; sie wüten gegen den

rücksichtslosen Fremden, der den Geist durch Nennung seines Namens auf

seine Hinterbliebenen hetzt. Es ist unmöglich, der Folgerung

auszuweichen, daß sie nach _Wundts_ Ausdruck, an der Furcht »vor seiner

zum Dämon gewordenen Seele« leiden(71).

(68) Als Beispiel eines solchen Bekenntnisses sind bei _Frazer_,

l. c., p. 353, die _Tuaregs_ der _Sahara_ angeführt.

(69) Vielleicht ist hiezu die Bedingung zu fügen: solange noch etwas

von seinen körperlichen Überresten existiert. _Frazer_, l. c., p. 372.

(70) Auf den Nikobaren. _Frazer_, l. c., p. 382.

(71) _Wundt_, Religion und Mythus, II. Bd., p. 49.

Mit dieser Einsicht wären wir bei der Bestätigung der Auffassung

_Wundts_ angelangt, welche das Wesen des Tabu, wie wir gehört haben, in

der Angst vor den Dämonen findet.

Die Voraussetzung dieser Lehre, daß das teure Familienmitglied mit dem

Augenblicke seines Todes zum Dämon wird, von dem die Hinterbliebenen nur

Feindseliges zu erwarten haben, und gegen dessen böse Gelüste sie sich

mit allen Mitteln schützen müssen, ist so sonderbar, daß man ihr

zunächst den Glauben versagen wird. Allein so ziemlich alle maßgebenden

Autoren sind darin einig, den Primitiven diese Auffassung zuzuschreiben.

_Westermarck_, der in seinem Werke: »Ursprung und Entwicklung der

Moralbegriffe« dem Tabu, nach meiner Schätzung, viel zu wenig Beachtung

schenkt, äußert in dem Abschnitt: Verhalten gegen Verstorbene direkt:

»Überhaupt läßt mich mein Tatsachenmaterial den Schluß ziehen, daß die

Toten häufiger als Feinde denn als Freunde angesehen werden(72) und daß

_Jevons_ und _Grant Allen_ im Irrtum sind mit ihrer Behauptung, man habe

früher geglaubt, die Böswilligkeit der Toten richte sich in der Regel

nur gegen Fremde, während sie für Leben und Ergehen ihrer Nachkommen und

Clangenossen väterlich besorgt seien.«

(72) _Westermarck_, l. c., II. Bd., p. 424. In der Anmerkung und in

der Fortsetzung des Textes die reiche Fülle von bestätigenden, oft

sehr charakteristischen Zeugnissen, z. B.: Die Maoris glaubten, »daß

die nächsten und geliebtesten Verwandten nach dem Tode ihr Wesen

ändern und selbst gegen ihre früheren Lieblinge übel gesinnt werden«.

-- Die Australneger glauben, jeder Verstorbene sei lange Zeit

bösartig; je enger die Verwandtschaft, desto größer die Furcht. Die

Zentraleskimo werden von der Vorstellung beherrscht, daß die Toten

erst spät zur Ruhe gelangen, anfänglich aber zu fürchten seien als

unheilbrütende Geister, die das Dorf häufig umkreisen, um Krankheit,

Tod und anderes Unheil zu verbreiten. (_Boas._)

R. _Kleinpaul_ hat in einem eindrucksvollen Buche die Reste des alten

Seelenglaubens bei den zivilisierten Völkern zur Darstellung des

Verhältnisses zwischen den Lebendigen und den Toten verwertet(73). Es

gipfelt auch nach ihm in der Überzeugung, daß die Toten mordlustig die

Lebendigen nach sich ziehen. Die Toten töten; das Skelett, als welches

der Tod _heute_ gebildet wird, stellt dar, daß der Tod selbst nur ein

Toter ist. Nicht eher fühlte sich der Lebendige vor der Nachstellung der

Toten sicher, als bis er ein trennendes Wasser zwischen sich und ihn

gebracht hat. Daher begrub man die Toten gern auf Inseln, brachte sie

auf die andere Seite eines Flusses; die Ausdrücke Diesseits und Jenseits

sind hievon ausgegangen. Eine spätere Milderung hat die Böswilligkeit

der Toten auf jene Kategorien beschränkt, denen man ein besonderes Recht

zum Groll einräumen mußte, auf die Ermordeten, die ihren Mörder als böse

Geister verfolgen, auf die in ungestillter Sehnsucht Gestorbenen wie die

Bräute. Aber ursprünglich, meint _Kleinpaul_, waren alle Toten Vampyre,

alle grollten den Lebenden und trachteten, ihnen zu schaden, sie des

Lebens zu berauben. Der Leichnam hat überhaupt erst den Begriff eines

bösen Geistes geliefert.

(73) R. _Kleinpaul_, Die Lebendigen und die Toten im Volksglauben,

Religion und Sage, 1898.

Die Annahme, die liebsten Verstorbenen wandelten sich nach dem Tode zu

Dämonen, läßt offenbar eine weitere Fragestellung zu. Was bewog die

Primitiven dazu, ihren teuren Toten eine solche Sinnesänderung

zuzuschreiben? Warum machten sie sie zu Dämonen? _Westermarck_ glaubt,

diese Frage leicht zu beantworten(74). »Da der Tod zumeist für das

schlimmste Unglück gehalten wird, das den Menschen treffen kann, glaubt

man, daß die Abgeschiedenen mit ihrem Schicksal äußerst unzufrieden

seien. Nach Auffassung der Naturvölker stirbt man nur durch Tötung, sei

es gewaltsame, sei es durch Zauberei bewirkte, und schon deshalb sieht

man die Seele als rachsüchtig und reizbar an; vermeintlich beneidet sie

die Lebenden und sehnt sich nach der Gesellschaft der alten Angehörigen

-- es ist daher begreiflich, daß sie trachtet, sie durch Krankheiten zu

töten, um mit ihnen vereinigt zu werden ...

... Eine weitere Erklärung der Bösartigkeit, die man den Seelen

zuschreibt, liegt in der instinktiven Furcht vor diesen, welche Furcht

ihrerseits das Ergebnis der Angst vor dem Tode ist.«

(74) l. c., p. 426.

Das Studium der psychoneurotischen Störungen weist uns auf eine

umfassendere Erklärung hin, welche die _Westermarck_sche miteinschließt.

Wenn eine Frau ihren Mann, eine Tochter ihre Mutter durch den Tod

verloren hat, so ereignet es sich nicht selten, daß die Überlebende von

peinigenden Bedenken, die wir »Zwangsvorwürfe« heißen, befallen wird, ob

sie nicht selbst durch eine Unvorsichtigkeit oder Nachlässigkeit den Tod

der geliebten Person verschuldet habe. Keine Erinnerung daran, wie

sorgfältig sie den Kranken gepflegt, keine sachliche Zurückweisung der

behaupteten Verschuldung vermag der Qual ein Ende zu machen, die etwa

den pathologischen Ausdruck einer Trauer darstellt und mit der Zeit

langsam abklingt. Die psychoanalytische Untersuchung solcher Fälle hat

uns die geheimen Triebfedern des Leidens kennen gelehrt. Wir haben

erfahren, daß diese Zwangsvorwürfe in gewissem Sinne berechtigt und nur

darum gegen Widerlegung und Einspruch gefeit sind. Nicht als ob die

Trauernde den Tod wirklich verschuldet oder die Vernachlässigung

wirklich begangen hätte, wie es der Zwangsvorwurf behauptet; aber es war

doch etwas in ihr vorhanden, ein ihr selbst unbewußter Wunsch, der mit

dem Tode nicht unzufrieden war, und der ihn herbeigeführt hätte, wenn er

im Besitze der Macht gewesen wäre. Gegen diesen unbewußten Wunsch

reagiert nun der Vorwurf nach dem Tode der geliebten Person. Solche im

Unbewußten versteckte Feindseligkeit hinter zärtlicher Liebe gibt es nun

in fast allen Fällen von intensiver Bindung des Gefühls an eine

bestimmte Person, es ist der klassische Fall, das Vorbild der Ambivalenz

menschlicher Gefühlsregungen. Von solcher Ambivalenz ist bei einem

Menschen bald mehr, bald weniger in der Anlage vorgesehen; normalerweise

ist es nicht so viel, daß die beschriebenen Zwangsvorwürfe daraus

entstehen können. Wo sie aber ausgiebig angelegt ist, da wird sie sich

gerade im Verhältnis zu den allergeliebtesten Personen, da, wo man es am

wenigsten erwarten würde, manifestieren. Die Disposition zur

Zwangsneurose, die wir in der Tabufrage so oft zum Vergleich

herangezogen haben, denken wir uns durch ein besonders hohes Maß solcher

ursprünglicher Gefühlsambivalenz ausgezeichnet.

Wir kennen nun das Moment, welches uns das vermeintliche Dämonentum der

frisch verstorbenen Seelen und die Notwendigkeit, sich durch die

Tabuvorschriften gegen ihre Feindschaft zu schützen, erklären kann. Wenn

wir annehmen, daß dem Gefühlsleben der Primitiven ein ähnlich hohes Maß

von Ambivalenz zukomme, wie wir es nach den Ergebnissen der

Psychoanalyse den Zwangskranken zuschreiben, so wird es verständlich,

daß nach dem schmerzlichen Verlust eine ähnliche Reaktion gegen die im

Unbewußten latente Feindseligkeit notwendig wird, wie sie dort durch die

Zwangsvorwürfe erwiesen wurde. Diese im Unbewußten als Befriedigung über

den Todesfall peinlich verspürte Feindseligkeit hat aber beim Primitiven

ein anderes Schicksal; sie wird abgewehrt, indem sie auf das Objekt der

Feindseligkeit, auf den Toten, verschoben wird. Wir heißen diesen im

normalen wie im krankhaften Seelenleben häufigen Abwehrvorgang eine

_Projektion_. Der Überlebende leugnet nun, daß er je feindselige

Regungen gegen den geliebten Verstorbenen gehegt hat; aber die Seele des

Verstorbenen hegt sie jetzt und wird sie über die ganze Zeit der Trauer

zu betätigen bemüht sein. Der Straf- und Reuecharakter dieser

Gefühlsreaktion wird sich trotz der geglückten Abwehr durch Projektion

darin äußern, daß man sich fürchtet, sich Verzicht auferlegt und sich

Einschränkungen unterwirft, die man zum Teil als Schutzmaßregeln gegen

den feindlichen Dämon verkleidet. Wir finden so wiederum, daß das Tabu

auf dem Boden einer ambivalenten Gefühlseinstellung erwachsen ist. Auch

das Tabu der Toten rührt von dem Gegensatz zwischen dem bewußten Schmerz

und der unbewußten Befriedigung über den Todesfall her. Bei dieser

Herkunft des Grolles der Geister ist es selbstverständlich, daß gerade

die nächsten und früher geliebtesten Hinterbliebenen ihn am meisten zu

fürchten haben.

Die Tabuvorschriften benehmen sich auch hier zwiespältig wie die

neurotischen Symptome. Sie bringen einerseits durch ihren Charakter als

Einschränkungen die Trauer zum Ausdruck, anderseits aber verraten sie

sehr deutlich, was sie verbergen wollen, die Feindseligkeit gegen den

Toten, die jetzt als Notwehr motiviert ist. Einen gewissen Anteil der

Tabuverbote haben wir als Versuchungsangst verstehen gelernt. Der Tote

ist wehrlos, das muß zur Befriedigung der feindseligen Gelüste an ihm

reizen, und dieser Versuchung muß das Verbot entgegengesetzt werden.

_Westermarck_ hat aber Recht, wenn er für die Auffassung der Wilden

keinen Unterschied zwischen gewaltsam und natürlich Gestorbenen gelten

lassen will. Für das unbewußte Denken ist auch der ein Gemordeter, der

eines natürlichen Todes gestorben ist; die bösen Wünsche haben ihn

getötet. (Vgl. die nächste Abhandlung dieser Reihe: Animismus, Magie und

Allmacht der Gedanken.) Wer sich für Herkunft und Bedeutung der Träume

vom Tode teurer Verwandter (der Eltern und Geschwister) interessiert,

der wird beim Träumer, beim Kind und beim Wilden die volle

Übereinstimmung im Verhalten gegen den Toten, gegründet auf die nämliche

Gefühlsambivalenz, feststellen können.

Wir haben vorhin einer Auffassung von _Wundt_ widersprochen, welche das

Wesen des Tabu in der Furcht vor den Dämonen findet, und doch haben wir

soeben der Erklärung zugestimmt, welche das Tabu der Toten auf die

Furcht vor der zum Dämon gewordenen Seele des Verstorbenen zurückführt.

Das schiene ein Widerspruch: es wird uns aber nicht schwer werden, ihn

aufzulösen. Wir haben die Dämonen zwar angenommen, aber nicht als etwas

Letztes und für die Psychologie Unauflösbares gelten lassen. Wir sind

gleichsam hinter die Dämonen gekommen, indem wir sie als Projektionen

der feindseligen Gefühle erkennen, welche die Überlebenden gegen die

Toten hegen.

Die nach unserer gut begründeten Annahme zwiespältigen -- zärtlichen und

feindseligen -- Gefühle gegen die nun Verstorbenen wollen sich zur Zeit

des Verlustes beide zur Geltung bringen, als Trauer und als

Befriedigung. Zwischen diesen beiden Gegensätzen muß es zum Konflikt

kommen, und da der eine Gegensatzpartner, die Feindseligkeit -- ganz

oder zum größeren Anteile --, unbewußt ist, kann der Ausgang des

Konfliktes nicht in einer Subtraktion der beiden Intensitäten

voneinander mit bewußter Einsetzung des Überschusses bestehen, etwa wie

man einer geliebten Person eine von ihr erlittene Kränkung verzeiht. Der

Prozeß erledigt sich vielmehr durch einen besonderen psychischen

Mechanismus, den man in der Psychoanalyse als _Projektion_ zu bezeichnen

gewohnt ist. Die Feindseligkeit, von der man nichts weiß und auch weiter

nichts wissen will, wird aus der inneren Wahrnehmung in die Außenwelt

geworfen, dabei von der eigenen Person gelöst und der anderen

zugeschoben. Nicht wir, die Überlebenden, freuen uns jetzt darüber, daß

wir des Verstorbenen ledig sind; nein, wir trauern um ihn, aber er ist

jetzt merkwürdigerweise ein böser Dämon geworden, dem unser Unglück

Befriedigung bereiten würde, der uns den Tod zu bringen sucht. Die

Überlebenden müssen sich nun gegen diesen bösen Feind verteidigen; sie

sind von der inneren Bedrückung entlastet, haben sie aber nur gegen eine

Bedrängnis von außen eingetauscht.

Es ist nicht abzuweisen, daß dieser Projektionsvorgang, welcher die

Verstorbenen zu böswilligen Feinden macht, eine Anlehnung an den reellen

Feindseligkeiten findet, die man von letzteren erinnern und ihnen

wirklich zum Vorwurf machen kann. Also an ihrer Härte, Herrschsucht,

Ungerechtigkeit, und was sonst den Hintergrund auch der zärtlichsten

Beziehungen unter den Menschen bildet. Aber es kann nicht so einfach

zugehen, daß uns dieses Moment für sich allein die Projektionsschöpfung

der Dämonen begreiflich mache. Die Verschuldungen der Verstorbenen

enthalten gewiß einen Teil der Motivierung für die Feindseligkeit der

Überlebenden, aber sie wären unwirksam, wenn nicht diese Feindseligkeit

aus ihnen erfolgt wäre, und der Zeitpunkt ihres Todes wäre gewiß der

ungeeignetste Anlaß, die Erinnerung an die Vorwürfe zu wecken, die man

ihnen zu machen berechtigt war. Wir können die unbewußte Feindseligkeit

als das regelmäßig wirkende und eigentlich treibende Motiv nicht

entbehren. Diese feindselige Strömung gegen die nächsten und teuersten

Angehörigen konnte zu deren Lebzeiten latent bleiben, das heißt sich dem

Bewußtsein weder direkt noch indirekt durch irgend eine Ersatzbildung

verraten. Mit dem Ableben der gleichzeitig geliebten und gehaßten

Personen war dies nicht mehr möglich, der Konflikt wurde akut. Die aus

der gesteigerten Zärtlichkeit stammende Trauer wurde einerseits

unduldsamer gegen die latente Feindseligkeit, anderseits durfte sie es

nicht zulassen, daß sich aus letzterer nun ein Gefühl der Befriedigung

ergebe. Somit kam es zur Verdrängung der unbewußten Feindseligkeit auf

dem Wege der Projektion, zur Bildung jenes Zeremoniells, in dem die

Furcht vor der Bestrafung durch die Dämonen Ausdruck findet, und mit dem

zeitlichen Ablauf der Trauer verliert auch der Konflikt an Schärfe, so

daß das Tabu dieser Toten sich abschwächen oder in Vergessenheit

versinken darf.

4.

Haben wir so den Boden geklärt, auf dem das überaus lehrreiche Tabu der

Toten erwachsen ist, so wollen wir nicht versäumen, einige Bemerkungen

anzuknüpfen, die für das Verständnis des Tabu überhaupt bedeutungsvoll

werden können.

Die Projektion der unbewußten Feindseligkeit beim Tabu der Toten auf die

Dämonen ist nur ein einzelnes Beispiel aus einer Reihe von Vorgängen,

denen der größte Einfluß auf die Gestaltung des primitiven Seelenlebens

zugesprochen werden muß. In dem betrachteten Falle dient die Projektion

der Erledigung eines Gefühlskonfliktes; sie findet die nämliche

Verwendung in einer großen Anzahl von psychischen Situationen, die zur

Neurose führen. Aber die Projektion ist nicht für die Abwehr geschaffen,

sie kommt auch zu stande, wo es keine Konflikte gibt. Die Projektion

innerer Wahrnehmungen nach außen ist ein primitiver Mechanismus, dem

z. B. auch unsere Sinneswahrnehmungen unterliegen, der also an der

Gestaltung unserer Außenwelt normalerweise den größten Anteil hat. Unter

noch nicht genügend festgestellten Bedingungen werden innere

Wahrnehmungen auch von Gefühls- und Denkvorgängen wie die

Sinneswahrnehmungen nach außen projiziert, zur Ausgestaltung der

Außenwelt verwendet, während sie der Innenwelt verbleiben sollten. Es

hängt dies vielleicht genetisch damit zusammen, daß die Funktion der

Aufmerksamkeit ursprünglich nicht der Innenwelt, sondern den von der

Außenwelt zuströmenden Reizen zugewendet war, und von den

endopsychischen Vorgängen nur die Nachrichten über Lust- und

Unlustentwicklungen empfing. Erst mit der Ausbildung einer abstrakten

Denksprache, durch die Verknüpfung der sinnlichen Reste der

Wortvorstellungen mit inneren Vorgängen, wurden diese selbst allmählich

wahrnehmungsfähig. Bis dahin hatten die primitiven Menschen durch

Projektion innerer Wahrnehmungen nach außen ein Bild der Außenwelt

entwickelt, welches wir nun mit erstarkter Bewußtseinswahrnehmung in

Psychologie zurückübersetzen müssen.

Die Projektion der eigenen bösen Regungen in die Dämonen ist nur ein

Stück eines Systems, welches die »Weltanschauung« der Primitiven

geworden ist, und das wir in der nächsten Abhandlung dieser Reihe als

das »animistische« kennen lernen werden. Wir werden dann die

psychologischen Charaktere einer solchen Systembildung festzustellen

haben und unsere Anhaltspunkte wiederum in der Analyse jener

Systembildungen finden, welche uns die Neurosen entgegenbringen. Wir

wollen vorläufig nur verraten, daß die sogenannte »sekundäre

Bearbeitung« des Trauminhalts das Vorbild für alle diese Systembildungen

ist. Vergessen wir auch nicht daran, daß es vom Stadium der

Systembildung an zweierlei Ableitungen für jeden vom Bewußtsein

beurteilten Akt gibt, die systematische und die reale, aber

unbewußte(75).

(75) Den Projektionsschöpfungen der Primitiven stehen die

Personifikationen nahe, durch welche der Dichter die in ihm ringenden

entgegengesetzten Triebregungen als gesonderte Individuen aus sich

herausstellt.

_Wundt_(76) bemerkt, daß »unter den Wirkungen, die der Mythus allerorten

den Dämonen zuschreibt, zunächst die _unheilvollen_ überwiegen, so daß

im Glauben der Völker sichtlich die bösen Dämonen älter sind als die

guten«. Es ist nun sehr wohl möglich, daß der Begriff des Dämons

überhaupt aus der so bedeutsamen Relation zu den Toten gewonnen wurde.

Die diesem Verhältnis innewohnende Ambivalenz hat sich dann im weiteren

Verlaufe der Menschheitsentwicklung darin geäußert, daß sie aus der

nämlichen Wurzel zwei völlig entgegengesetzte psychische Bildungen

hervorgehen ließ: Dämonen- und Gespensterfurcht einerseits, die

Ahnenverehrung anderseits(77). Daß die Dämonen stets als die Geister

_kürzlich_ Verstorbener gefaßt werden, bezeugt wie nichts anderes den

Einfluß der Trauer auf die Entstehung des Dämonenglaubens. Die Trauer

hat eine ganz bestimmte psychische Aufgabe zu erledigen, sie soll die

Erinnerungen und Erwartungen der Überlebenden von den Toten ablösen. Ist

diese Arbeit geschehen, so läßt der Schmerz nach, mit ihm die Reue und

der Vorwurf und darum auch die Angst vor dem Dämon. Dieselben Geister

aber, die zunächst als Dämonen gefürchtet wurden, gehen nun der

freundlicheren Bestimmung entgegen, als Ahnen verehrt und zur

Hilfeleistung angerufen zu werden.

(76) »Mythus und Religion«, II, S. 129.

(77) In den Psychoanalysen neurotischer Personen, die an

Gespensterangst leiden oder in ihrer Kindheit gelitten haben, fällt es

oft nicht schwer, diese Gespenster als die Eltern zu entlarven. Vgl.

hiezu auch die »Sexualgespenster« betitelte Mitteilung von P.

_Haeberlin_ (Sexualprobleme, Februar 1912), in welcher es sich um eine

andere erotisch betonte Person handelt, der Vater aber verstorben war.

Überblickt man das Verhältnis der Überlebenden zu den Toten im Wandel

der Zeiten, so ist es unverkennbar, daß dessen Ambivalenz

außerordentlich nachgelassen hat. Es gelingt jetzt leicht, die

unbewußte, immer noch nachweisbare Feindseligkeit gegen die Toten

niederzuhalten, ohne daß es eines besonderen seelischen Aufwandes hiefür

bedürfte. Wo früher der befriedigte Haß und die schmerzhafte

Zärtlichkeit miteinander gerungen haben, da erhebt sich heute wie eine

Narbenbildung die Pietät und fordert das: De mortuis nil nisi bene. Nur

die Neurotiker trüben noch die Trauer um den Verlust eines ihrer Teuren

durch Anfälle von Zwangsvorwürfen, welche in der Psychoanalyse die alte

ambivalente Gefühlseinstellung als ihr Geheimnis verraten. Auf welchem

Wege diese Änderung herbeigeführt wurde, inwieweit sich konstitutionelle

Änderung und reale Besserung der familiären Beziehungen in deren

Verursachung teilen, das braucht hier nicht erörtert zu werden. Aber man

könnte durch dieses Beispiel zur Annahme geführt werden, _es sei den

Seelenregungen der Primitiven überhaupt ein höheres Maß von Ambivalenz

zuzugestehen, als bei dem heute lebenden Kulturmenschen aufzufinden ist.

Mit der Abnahme dieser Ambivalenz schwand auch langsam das Tabu, das

Kompromißsymptom des Ambivalenzkonfliktes._ Von den Neurotikern, welche

genötigt sind, diesen Kampf und das aus ihm hervorgehende Tabu zu

reproduzieren, würden wir sagen, daß sie eine archaistische Konstitution

als atavistischen Rest mit sich gebracht haben, deren Kompensation im

Dienste der Kulturanforderung sie nun zu so ungeheuerlichem seelischen

Aufwand zwingt.

Wir erinnern uns an dieser Stelle der durch ihre Unklarheit verwirrenden

Auskunft, welche uns _Wundt_ über die Doppelbedeutung des Wortes Tabu:

heilig und unrein geboten hat (s. o.). Ursprünglich habe das Wort Tabu

heilig und unrein noch nicht bedeutet, sondern habe das Dämonische

bezeichnet, das nicht berührt werden darf, und somit ein wichtiges, den

beiden extremen Begriffen gemeinsames Merkmal hervorgehoben, doch

beweise diese bleibende Gemeinschaft, daß zwischen den beiden Gebieten

des Heiligen und des Unreinen eine ursprüngliche Übereinstimmung

obwalte, die erst später einer Differenzierung gewichen sei.

Im Gegensatze hiezu leiten wir aus unseren Erörterungen mühelos ab, daß

dem Worte Tabu von allem Anfang an die erwähnte Doppelbedeutung zukommt,

daß es zur Bezeichnung einer bestimmten Ambivalenz dient und alles

dessen, was auf dem Boden dieser Ambivalenz erwachsen ist. _Tabu_ ist

selbst ein ambivalentes Wort, und nachträglich meinen wir, man hätte aus

dem festgestellten Sinne dieses Wortes allein erraten können, was sich

als Ergebnis weitläufiger Untersuchung herausgestellt hat, daß das

Tabuverbot als das Resultat einer Gefühlsambivalenz zu verstehen ist.

Das Studium der ältesten Sprachen hat uns belehrt, daß es einst viele

solche Worte gab, welche Gegensätze in sich faßten, in gewissem -- wenn

auch nicht in ganz dem nämlichen Sinne -- wie das Wort Tabu ambivalent

waren(78). Geringe lautliche Modifikationen des gegensinnigen Urwortes

haben später dazu gedient, um den beiden hier vereinigten Gegensätzen

einen gesonderten sprachlichen Ausdruck zu schaffen.

(78) Vgl. mein Referat über _Abels_ »Gegensinn der Urworte« im

Jahrbuch für psychoanalyt. und psychopathol. Forschungen, Bd. II,

1910.

Das Wort _Tabu_ hat ein anderes Schicksal gehabt; mit der abnehmenden

Wichtigkeit der von ihm bezeichneten Ambivalenz ist es selbst,

respektive sind die ihm analogen Worte aus dem Sprachschatz geschwunden.

Ich hoffe, in späterem Zusammenhange wahrscheinlich machen zu können,

daß sich hinter dem Schicksal dieses Begriffes eine greifbare

historische Wandlung verbirgt, daß das Wort zuerst an ganz bestimmten

menschlichen Relationen haftete, denen die große Gefühlsambivalenz eigen

war, und daß es von hier aus auf andere, analoge Relationen ausgedehnt

wurde.

Wenn wir nicht irren, so wirft das Verständnis des Tabu auch ein Licht

auf die Natur und Entstehung des _Gewissens_. Man kann ohne Dehnung der

Begriffe von einem Tabugewissen und von einem Tabuschuldbewußtsein nach

Übertretung des Tabu sprechen. Das Tabugewissen ist wahrscheinlich die

älteste Form, in welcher uns das Phänomen des Gewissens entgegentritt.

Denn was ist »Gewissen«? Nach dem Zeugnis der Sprache gehört es zu dem,

was man am gewissesten weiß; in manchen Sprachen scheidet sich seine

Bezeichnung kaum von der des Bewußtseins.

Gewissen ist die innere Wahrnehmung von der Verwerfung bestimmter in uns

bestehender Wunschregungen; der Ton liegt aber darauf, daß diese

Verwerfung sich auf nichts anderes zu berufen braucht, daß sie ihrer

selbst gewiß ist. Noch deutlicher wird dies beim Schuldbewußtsein, der

Wahrnehmung der inneren Verurteilung solcher Akte, durch die wir

bestimmte Wunschregungen vollzogen haben. Eine Begründung erscheint hier

überflüssig; jeder, der ein Gewissen hat, muß die Berechtigung der

Verurteilung, den Vorwurf wegen der vollzogenen Handlung, in sich

verspüren. Diesen nämlichen Charakter zeigt aber das Verhalten der

Wilden gegen das Tabu; das Tabu ist ein Gewissensgebot, seine Verletzung

läßt ein entsetzliches Schuldgefühl entstehen, welches ebenso

selbstverständlich wie nach seiner Herkunft unbekannt ist(79).

(79) Es ist eine interessante Parallele, daß das Schuldbewußtsein des

Tabu in nichts gemindert wird, wenn die Übertretung unwissentlich

geschah (s. Beispiel oben), und daß noch im griechischen Mythus die

Verschuldung des Ödipus nicht aufgehoben wird dadurch, daß sie ohne,

ja gegen sein Wissen und Wollen erworben wurde.

Also entsteht wahrscheinlich auch das Gewissen auf dem Boden einer

Gefühlsambivalenz aus ganz bestimmten menschlichen Relationen, an denen

diese Ambivalenz haftet, und unter den für das Tabu und die

Zwangsneurose geltend gemachten Bedingungen, daß das eine Glied des

Gegensatzes unbewußt sei und durch das zwanghaft herrschende andere

verdrängt erhalten werde. Zu diesem Schlusse stimmt mehrerlei, was wir

aus der Analyse der Neurose gelernt haben. Erstens, daß im Charakter der

Zwangsneurotiker der Zug der peinlichen Gewissenhaftigkeit hervortritt

als Reaktionssymptom gegen die im Unbewußten lauernde Versuchung, und

daß bei Steigerung des Krankseins die höchsten Grade von

Schuldbewußtsein von ihnen entwickelt werden. Man kann in der Tat den

Ausspruch wagen, wenn wir nicht an den Zwangskranken die Herkunft des

Schuldbewußtseins ergründen können, so haben wir überhaupt keine

Aussicht, dieselbe zu erfahren. Die Lösung dieser Aufgabe gelingt nun

beim einzelnen neurotischen Individuum; für die Völker getrauen wir uns

eine ähnliche Lösung zu erschließen.

Zweitens muß es uns auffallen, daß das Schuldbewußtsein viel von der

Natur der Angst hat; es kann ohne Bedenken als »Gewissensangst«

beschrieben werden. Die Angst deutet aber auf unbewußte Quellen hin; wir

haben aus der Neurosenpsychologie gelernt, daß, wenn Wunschregungen der

Verdrängung unterliegen, deren Libido in Angst verwandelt wird. Dazu

wollen wir erinnern, daß auch beim Schuldbewußtsein etwas unbekannt und

unbewußt ist, nämlich die Motivierung der Verwerfung. Diesem Unbekannten

entspricht der Angstcharakter des Schuldbewußtseins.

Wenn das Tabu sich vorwiegend in Verboten äußert, so ist eine Überlegung

denkbar, die uns sagt, es sei ganz selbstverständlich und bedürfe keines

weitläufigen Beweises aus der Analogie mit der Neurose, daß ihm eine

positive, begehrende Strömung zu Grunde liege. Denn, was niemand zu tun

begehrt, das braucht man doch nicht zu verbieten, und jedenfalls muß

das, was aufs nachdrücklichste verboten wird, doch Gegenstand eines

Begehrens sein. Wenden wir diesen plausiblen Satz auf unsere Primitiven

an, so müßten wir schließen, es gehöre zu ihren stärksten Versuchungen,

ihre Könige und Priester zu töten, Inzest zu verüben, ihre Toten zu

mißhandeln u. dgl. Das ist nun kaum wahrscheinlich; den entschiedensten

Widerspruch erwecken wir aber, wenn wir den nämlichen Satz an den Fällen

messen, in welchen wir selbst die Stimme des Gewissens am deutlichsten

zu vernehmen glauben. Wir würden dann mit einer nicht zu übertreffenden

Sicherheit behaupten, daß wir nicht die geringste Versuchung verspüren,

eines dieser Gebote zu übertreten, z. B. das Gebot: Du sollst nicht

morden, und daß wir vor der Übertretung desselben nichts anderes

verspüren als Abscheu.

Mißt man dieser Aussage unseres Gewissens die Bedeutung bei, die sie

beansprucht, so wird einerseits das Verbot überflüssig -- das Tabu

sowohl wie unser Moralverbot --, anderseits bleibt die Tatsache des

Gewissens unerklärt und die Beziehungen zwischen Gewissen, Tabu und

Neurose entfallen; es ist also jener Zustand unseres Verständnisses

hergestellt, der auch gegenwärtig besteht, solange wir nicht

psychoanalytische Gesichtspunkte auf das Problem anwenden.

Wenn wir aber der durch Psychoanalyse -- an den Träumen Gesunder --

gefundenen Tatsache Rechnung tragen, daß die Versuchung, den anderen zu

töten, auch bei uns stärker und häufiger ist, als wir ahnen, und daß sie

psychische Wirkungen äußert, auch wo sie sich unserem Bewußtsein nicht

kundgibt, wenn wir ferner in den Zwangsvorschriften gewisser Neurotiker

die Sicherungen und Selbstbestrafungen gegen den verstärkten Impuls zu

morden erkannt haben, dann werden wir zu dem vorhin aufgestellten Satz:

Wo ein Verbot vorliegt, müßte ein Begehren dahinter sein, mit neuer

Schätzung zurückkehren. Wir werden annehmen, daß dies Begehren, zu

morden, tatsächlich im Unbewußten vorhanden ist, und daß das Tabu wie

das Moralverbot psychologisch keineswegs überflüssig ist, vielmehr durch

die ambivalente Einstellung gegen den Mordimpuls erklärt und

gerechtfertigt wird.

Der eine so häufig als fundamental hervorgehobene Charakter dieses

Ambivalenzverhältnisses, daß die positive begehrende Strömung eine

unbewußte ist, eröffnet einen Ausblick auf weitere Zusammenhänge und

Erklärungsmöglichkeiten. Die psychischen Vorgänge im Unbewußten sind

nicht durchwegs mit jenen identisch, die uns aus unserem bewußten

Seelenleben bekannt sind, sondern genießen gewisse beachtenswerte

Freiheiten, die den letzteren entzogen worden sind. Ein unbewußter

Impuls braucht nicht dort entstanden zu sein, wo wir seine Äußerung

finden; er kann von ganz anderer Stelle herstammen, sich ursprünglich

auf andere Personen und Relationen bezogen haben und durch den

Mechanismus der _Verschiebung_ dorthin gelangt sein, wo er uns auffällt.

Er kann ferner dank der Unzerstörbarkeit und Unkorrigierbarkeit

unbewußter Vorgänge aus sehr frühen Zeiten, denen er angemessen war, in

spätere Zeiten und Verhältnisse hinübergerettet werden, in denen seine

Äußerungen fremdartig erscheinen müssen. All dies sind nur Andeutungen,

aber eine sorgfältige Ausführung derselben würde zeigen, wie wichtig sie

für das Verständnis der Kulturentwicklung werden können.

Zum Schlusse dieser Erörterungen wollen wir eine spätere Untersuchungen

vorbereitende Bemerkung nicht versäumen. Wenn wir auch an der

Wesensgleichheit von Tabuverbot und Moralverbot festhalten, so wollen

wir doch nicht bestreiten, daß eine psychologische Verschiedenheit

zwischen beiden bestehen muß. Eine Veränderung in den Verhältnissen der

grundlegenden Ambivalenz kann allein die Ursache sein, daß das Verbot

nicht mehr in der Form des Tabu erscheint.

Wir haben uns bisher in der analytischen Betrachtung der Tabuphänomene

von den nachweisbaren Übereinstimmungen mit der Zwangsneurose leiten

lassen, aber das Tabu ist doch keine Neurose, sondern eine soziale

Bildung; somit obliegt uns die Aufgabe, auch darauf hinzuweisen, worin

der prinzipielle Unterschied der Neurose von einer Kulturschöpfung wie

das Tabu zu suchen ist.

Ich will hier wiederum eine einzelne Tatsache zum Ausgangspunkt nehmen.

Von der Übertretung eines Tabu wird bei den Primitiven eine Strafe

befürchtet, meist eine schwere Erkrankung oder der Tod. Diese Strafe

droht nun dem, der sich die Übertretung hat zu Schulden kommen lassen.

Bei der Zwangsneurose ist dies anders. Wenn der Kranke etwas ihm

Verbotenes ausführen soll, so fürchtet er die Strafe nicht für sich,

sondern für eine andere Person, die meist unbestimmt gelassen ist, aber

durch die Analyse leicht als eine der ihm nächsten und von ihm

geliebtesten Personen erkannt wird. Der Neurotiker verhält sich also

hiebei wie altruistisch, der Primitive wie egoistisch. Erst wenn die

Tabuübertretung sich im Missetäter nicht spontan gerächt hat, dann

erwacht bei den Wilden ein kollektives Gefühl, daß sie durch den Frevel

alle bedroht wären, und sie beeilen sich, die ausgebliebene Bestrafung

selbst zu vollstrecken. Wir haben es leicht, uns den Mechanismus dieser

Solidarität zu erklären. Die Angst vor dem ansteckenden Beispiel, vor

der Versuchung zur Nachahmung, also vor der Infektionsfähigkeit des Tabu

ist hier im Spiele. Wenn einer es zu stande gebracht hat, das verdrängte

Begehren zu befriedigen, so muß sich in allen Gesellschaftsgenossen das

gleiche Begehren regen; um diese Versuchung niederzuhalten, muß der

eigentlich Beneidete um die Frucht seines Wagnisses gebracht werden, und

die Strafe gibt den Vollstreckern nicht selten Gelegenheit, unter der

Rechtfertigung der Sühne dieselbe frevle Tat auch ihrerseits zu begehen.

Es ist dies ja eine der Grundlagen der menschlichen Strafordnung, und

sie hat, wie gewiß richtig, die Gleichartigkeit der verbotenen Regungen

beim Verbrecher wie bei der rächenden Gesellschaft zur Voraussetzung.

Die Psychoanalyse bestätigt hier, was die Frommen zu sagen pflegen, wir

seien alle arge Sünder. Wie soll man nun den unerwarteten Edelsinn der

Neurose erklären, die nichts für sich und alles für eine geliebte Person

fürchtet? Die analytische Untersuchung zeigt, daß er nicht primär ist.

Ursprünglich, das heißt zu Anfang der Erkrankung, galt die

Strafandrohung wie bei den Wilden der eigenen Person; man fürchtete in

jedem Falle für sein eigenes Leben; erst später wurde die Todesangst auf

eine andere geliebte Person verschoben. Der Vorgang ist einigermaßen

kompliziert, aber wir übersehen ihn vollständig. Zu Grunde der

Verbotbildung liegt regelmäßig eine böse Regung -- ein Todeswunsch --

gegen eine geliebte Person. Diese wird durch ein Verbot verdrängt, das

Verbot an eine gewisse Handlung geknüpft, welche etwa die feindselige

gegen die geliebte Person durch Verschiebung vertritt, die Ausführung

dieser Handlung mit der Todesstrafe bedroht. Aber der Prozeß geht

weiter, und der ursprüngliche Todeswunsch gegen den geliebten anderen

ist dann durch die Todesangst um ihn ersetzt. Wenn die Neurose sich also

so zärtlich altruistisch erweist, so _kompensiert_ sie damit nur die ihr

zu Grunde liegende gegenteilige Einstellung eines brutalen Egoismus.

Heißen wir die Gefühlsregungen, die durch die Rücksicht auf den anderen

bestimmt werden und ihn nicht selbst zum Sexualobjekt nehmen, _soziale_,

so können wir das Zurücktreten dieser sozialen Faktoren als einen später

durch Überkompensation verhüllten Grundzug der Neurose herausheben.

Ohne uns bei der Entstehung dieser sozialen Regungen und ihrer Beziehung

zu den anderen Grundtrieben des Menschen aufzuhalten, wollen wir an

einem anderen Beispiel den zweiten Hauptcharakter der Neurose zum

Vorschein bringen. Das Tabu hat in seiner Erscheinungsform die größte

Ähnlichkeit mit der Berührungsangst der Neurotiker, dem Délire de

toucher. Nun handelt es sich bei dieser Neurose regelmäßig um das Verbot

sexueller Berührung, und die Psychoanalyse hat ganz allgemein gezeigt,

daß die Triebkräfte, welche in der Neurose abgelenkt und verschoben

werden, sexueller Herkunft sind. Beim Tabu hat die verbotene Berührung

offenbar nicht nur sexuelle Bedeutung, sondern vielmehr die allgemeinere

des Angreifens, der Bemächtigung, des Geltendmachens der eigenen Person.

Wenn es verboten ist, den Häuptling oder etwas, was mit ihm in Berührung

war, selbst zu berühren, so soll damit demselben Impuls eine Hemmung

angelegt werden, der sich andere Male in der argwöhnischen Überwachung

des Häuptlings, ja in seiner körperlichen Mißhandlung vor der Krönung

(s. o.) zum Ausdruck bringt. _Somit ist das Überwiegen der sexuellen

Triebanteile gegen die sozialen das für die Neurose charakteristische

Moment._ Die sozialen Triebe sind aber selbst durch Zusammentreten von

egoistischen und erotischen Komponenten zu besonderen Einheiten

entstanden.

An dem einen Beispiele vom Vergleich des Tabu mit der Zwangsneurose läßt

sich bereits erraten, welches das Verhältnis der einzelnen Formen von

Neurose zu den Kulturbildungen ist, und wodurch das Studium der

Neurosenpsychologie für das Verständnis der Kulturentwicklung wichtig

wird.

Die Neurosen zeigen einerseits auffällige und tiefreichende

Übereinstimmungen mit den großen sozialen Produktionen der Kunst, der

Religion und der Philosophie, anderseits erscheinen sie wie Verzerrungen

derselben. Man könnte den Ausspruch wagen, eine Hysterie sei ein

Zerrbild einer Kunstschöpfung, eine Zwangsneurose ein Zerrbild einer

Religion, ein paranoischer Wahn ein Zerrbild eines philosophischen

Systems. Diese Abweichung führt sich in letzter Auflösung darauf zurück,

daß die Neurosen asoziale Bildungen sind; sie suchen mit privaten

Mitteln zu leisten, was in der Gesellschaft durch kollektive Arbeit

entstand. Bei der Triebanalyse der Neurosen erfährt man, daß in ihnen

die Triebkräfte sexueller Herkunft den bestimmenden Einfluß ausüben,

während die entsprechenden Kulturbildungen auf sozialen Trieben ruhen,

solchen, die aus der Vereinigung egoistischer und erotischer Anteile

hervorgegangen sind. Das Sexualbedürfnis ist eben nicht im stande, die

Menschen in ähnlicher Weise wie die Anforderungen der Selbsterhaltung zu

einigen; die Sexualbefriedigung ist zunächst die Privatsache des

Individuums.

Genetisch ergibt sich die asoziale Natur der Neurose aus deren

ursprünglichster Tendenz, sich aus einer unbefriedigenden Realität in

eine lustvollere Phantasiewelt zu flüchten. In dieser, vom Neurotiker

gemiedenen realen Welt herrscht die Gesellschaft der Menschen und die

von ihnen gemeinsam geschaffenen Institutionen; die Abkehrung von der

Realität ist gleichzeitig ein Austritt aus der menschlichen

Gemeinschaft.

Totem und Tabu Einige Übereinstimmungen im Seelenleben der Wilden und der Neurotiker · 第 14 / 25 题