lebhaft an die Beschränkungen der Mörder. In _Shark Point_ bei _Kap
Padron_ in Unter-Guinea (Westafrika) lebt ein Priesterkönig, _Kukulu_,
allein in einem Wald. Er darf kein Weib berühren, auch sein Haus nicht
verlassen, ja nicht einmal von seinem Stuhl aufstehen, in dem er sitzend
schlafen muß. Wenn er sich niederlegte, würde der Wind aufhören und die
Schiffahrt gestört sein. Seine Funktion ist es, die Stürme in Schranken
zu halten und im allgemeinen für einen gleichmäßig gesunden Zustand der
Atmosphäre zu sorgen(54). Je mächtiger ein König von _Loango_ ist, sagt
_Bastian_, desto mehr Tabu muß er beobachten. Auch der Thronfolger ist
von Kindheit an an sie gebunden, aber sie häufen sich um ihn, während er
heranwächst; im Momente der Thronbesteigung ist er von ihnen erstickt.
(54) A. _Bastian_, »Die deutsche Expedition an der _Loangoküste_«,
Jena 1874, bei _Frazer_, l. c., p. 5.
Unser Raum gestattet es nicht und unser Interesse erfordert es nicht,
daß wir in die Beschreibung der an der Königs- oder Priesterwürde
haftenden Tabu weiter eingehen. Führen wir noch an, daß Beschränkungen
der freien Bewegung und der Diät die Hauptrolle unter ihnen spielen. Wie
konservierend aber auf alte Gebräuche der Zusammenhang mit diesen
privilegierten Personen wirkt, mag aus zwei Beispielen von
Tabuzeremoniell hervorgehen, die von zivilisierten Völkern, also von
weit höheren Kulturstufen, genommen sind.
Der _Flamen Dialis_, der Oberpriester des Jupiter im alten Rom, hatte
eine außerordentlich große Anzahl von Tabugeboten zu beobachten. Er
durfte nicht reiten, kein Pferd, keine Bewaffneten sehen, keinen Ring
tragen, der nicht zerbrochen war, keinen Knoten an seinen Gewändern
haben, Weizenmehl und Sauerteig nicht berühren, eine Ziege, einen Hund,
rohes Fleisch, Bohnen und Efeu nicht einmal beim Namen nennen; sein Haar
durfte nur von einem freien Mann mit einem Bronzemesser geschnitten,
seine Haare und Nägelabfälle mußten unter einem glückbringenden Baum
vergraben werden; er durfte keinen Toten anrühren, nicht unbedeckten
Hauptes unter freiem Himmel stehen und dergleichen. Seine Frau, die
_Flaminica_, hatte überdies ihre eigenen Verbote: Sie durfte auf einer
gewissen Art von Treppen nicht höher als drei Stufen steigen, an
gewissen Festtagen ihr Haar nicht kämmen; das Leder ihrer Schuhe durfte
von keinem Tier genommen werden, das eines natürlichen Todes gestorben
war, sondern nur von einem geschlachteten oder geopferten; wenn sie
Donner hörte, war sie unrein, bis sie ein Sühnopfer dargebracht
hatte(55).
(55) _Frazer_, l. c., p. 13.
Die alten Könige von _Irland_ waren einer Reihe von höchst sonderbaren
Beschränkungen unterworfen, von deren Einhaltung aller Segen, von deren
Übertretung alles Unheil für das Land erwartet wurde. Das vollständige
Verzeichnis dieser Tabu ist in dem _Book of Rights_ gegeben, dessen
älteste handschriftliche Exemplare die Jahreszahlen 1390 und 1418
tragen. Die Verbote sind äußerst detailliert, betreffen gewisse
Tätigkeiten an bestimmten Orten und zu bestimmten Zeiten; in dieser
Stadt darf der König nicht an einem gewissen Wochentag weilen, jenen
Fluß nicht um eine genannte Stunde übersetzen, nicht volle neun Tage auf
einer gewissen Ebene lagern u. dgl.(56).
(56) _Frazer_, l. c., p. 11.
Die Härte der Tabubeschränkungen für die Priesterkönige hat bei vielen
wilden Völkern eine Folge gehabt, die historisch bedeutsam und für
unsere Gesichtspunkte besonders interessant ist. Die Priester-Königswürde
hörte auf, etwas Begehrenswertes zu sein; wem sie bevorstand,
der wandte oft alle Mittel an, um ihr zu entgehen. So wird
es auf _Combodscha_, wo es einen Feuer- und einen Wasserkönig gibt, oft
notwendig, die Nachfolger mit Gewalt zur Annahme der Würde zu zwingen.
Auf _Nine_ oder _Savage Island_, einer Koralleninsel im Stillen Ozean,
kam die Monarchie tatsächlich zu Ende, weil sich niemand mehr bereit
finden wollte, das verantwortliche und gefährliche Amt zu übernehmen. In
manchen Teilen von Westafrika wird nach dem Tode des Königs ein geheimes
Konzil abgehalten, um den Nachfolger zu bestimmen. Der, auf welchen die
Wahl fällt, wird gepackt, gebunden und im Fetischhaus im Gewahrsam
gehalten, bis er sich bereit erklärt hat, die Krone anzunehmen.
Gelegentlich findet der präsumtive Thronfolger Mittel und Wege, um sich
der ihm zugedachten Ehre zu entziehen; so wird von einem Häuptling
berichtet, daß er Tag und Nacht Waffen zu tragen pflegte, um jedem
Versuch, ihn auf den Thron zu setzen, mit Gewalt zu widerstehen(57). Bei
den Negern von _Sierra Leone_ ward das Widerstreben gegen die Annahme
der Königswürde so groß, daß die meisten Stämme genötigt waren, Fremde
zu ihren Königen zu machen.
(57) A. _Bastian_, »Die deutsche Expedition an der Loangoküste«, bei
_Frazer_, l. c., p. 18.
_Frazer_ führt es auf diese Verhältnisse zurück, daß sich in der
Entwicklung der Geschichte endlich eine Scheidung des ursprünglichen
Priester-Königtums in eine geistliche und weltliche Macht vollzog. Die
von der Bürde ihrer Heiligkeit erdrückten Könige wurden unfähig, die
Herrschaft in realen Dingen auszuüben, und mußten diese geringeren, aber
tatkräftigen Personen überlassen, welche bereit waren, auf die Ehren der
Königswürde zu verzichten. Aus diesen erwuchsen dann die weltlichen
Herrscher, während die nun praktisch bedeutungslose geistliche
Oberhoheit den früheren Tabukönigen verblieb. Es ist bekannt, wieweit
diese Aufstellung in der Geschichte des alten Japans Bestätigung findet.
Wenn wir nun das Bild der Beziehungen der primitiven Menschen zu ihren
Herrschern überblicken, so regt sich in uns die Erwartung, daß uns der
Fortschritt von seiner Beschreibung zu seinem psychoanalytischen
Verständnis nicht schwer fallen wird. Diese Beziehungen sind sehr
verwickelter Natur und nicht frei von Widersprüchen. Man räumt den
Herrschern große Vorrechte ein, welche sich mit den Tabuverboten der
anderen geradezu decken. Es sind privilegierte Personen; sie dürfen eben
das tun oder genießen, was den übrigen durch das Tabu vorenthalten ist.
Im Gegensatz zu dieser Freiheit steht aber, daß sie durch andere Tabu
beschränkt sind, welche auf die gewöhnlichen Individuen nicht drücken.
Hier ist also ein erster Gegensatz, fast ein Widerspruch, zwischen einem
Mehr von Freiheit und einem Mehr an Beschränkung für dieselben Personen.
Man traut ihnen außerordentliche Zauberkräfte zu und fürchtet sich
deshalb vor der Berührung mit ihren Personen oder ihrem Eigentum,
während man anderseits von diesen Berührungen die wohltätigste Wirkung
erwartet. Dies scheint ein zweiter besonders greller Widerspruch zu
sein; allein wir haben bereits erfahren, daß er nur scheinbar ist.
Heilend und schützend wirkt die Berührung, die vom König selbst in
wohlwollender Absicht ausgeht; gefährlich ist nur die Berührung, die vom
gemeinen Mann am König und am Königlichen verübt wird, wahrscheinlich,
weil sie an aggressive Tendenzen mahnen kann. Ein anderer, nicht so
leicht auflösbarer Widerspruch äußert sich darin, daß man dem Herrscher
eine so große Gewalt über die Vorgänge der Natur zuschreibt und sich
doch für verpflichtet hält, ihn mit ganz besonderer Sorgfalt gegen ihm
drohende Gefahren zu beschützen, als ob seine eigene Macht, die so
vieles kann, nicht auch dies vermöchte. Eine weitere Erschwerung des
Verhältnisses stellt sich dann her, indem man dem Herrscher nicht das
Zutrauen entgegenbringt, er werde seine ungeheure Macht in der richtigen
Weise zum Vorteil der Untertanen wie zu seinem eigenen Schutz verwenden
wollen; man mißtraut ihm also und hält sich für berechtigt, ihn zu
überwachen. Allen diesen Absichten der Bevormundung des Königs, seinem
Schutz vor Gefahren und dem Schutz der Untertanen vor der Gefahr, die er
ihnen bringt, dient gleichzeitig die Tabuetikette, der das Leben des
Königs unterworfen wird.
Es liegt nahe, folgende Erklärung für das komplizierte und
widerspruchsvolle Verhältnis der Primitiven zu ihren Herrschern zu
geben: Aus abergläubischen und anderen Motiven kommen in der Behandlung
der Könige mannigfache Tendenzen zum Ausdruck, von denen jede ohne
Rücksicht auf die anderen zum Extrem entwickelt wird. Daraus entstehen
dann die Widersprüche, an denen der Intellekt der Wilden übrigens so
wenig Anstoß nimmt wie der der Höchstzivilisierten, wenn es sich nur um
Verhältnisse der Religion oder der »Loyalität« handelt.
Das wäre soweit gut, aber die psychoanalytische Technik wird gestatten,
tiefer in den Zusammenhang einzudringen und Näheres über die Natur
dieser mannigfaltigen Tendenzen auszusagen. Wenn wir den geschilderten
Sachverhalt der Analyse unterziehen, gleichsam als ob er sich im
Symptombild einer Neurose fände, so werden wir zunächst an das Übermaß
von ängstlicher Sorge anknüpfen, welches als Begründung des
Tabuzeremoniells ausgegeben wird. Dies Vorkommen einer solchen
Überzärtlichkeit ist in der Neurose, speziell bei der Zwangsneurose, die
wir in erster Linie zum Vergleich heranziehen, sehr gewöhnlich. Ihre
Herkunft ist uns sehr wohl verständlich worden. Sie tritt überall dort
auf, wo außer der vorherrschenden Zärtlichkeit eine gegensätzliche aber
unbewußte Strömung von Feindseligkeit besteht, also der typische Fall
der ambivalenten Gefühlseinstellung realisiert ist. Dann wird die
Feindseligkeit überschrieen durch eine übermäßige Steigerung der
Zärtlichkeit, die sich als Ängstlichkeit äußert und die zwanghaft wird,
weil sie sonst ihrer Aufgabe, die unbewußte Gegenströmung in der
Verdrängung zu erhalten, nicht genügen würde. Jeder Psychoanalytiker hat
es erfahren, mit welcher Sicherheit die ängstliche Überzärtlichkeit
unter den unwahrscheinlichsten Verhältnissen, z. B. zwischen Mutter und
Kind oder bei zärtlichen Eheleuten, diese Auflösung gestattet. Auf die
Behandlung der privilegierten Personen angewendet, ergäbe sich die
Einsicht, daß der Verehrung, ja Vergötterung derselben im Unbewußten
eine intensive feindselige Strömung entgegensteht, daß also hier, wie
wir es erwartet haben, die Situation der ambivalenten Gefühlseinstellung
verwirklicht ist. Das Mißtrauen, welches als Beitrag zur Motivierung der
Königstabu unabweisbar erscheint, wäre eine andere direktere Äußerung
derselben unbewußten Feindseligkeit. Ja, wir wären -- infolge der
Mannigfaltigkeit der Endausgänge eines solchen Konflikts bei
verschiedenen Völkern -- nicht um Beispiele verlegen, in denen uns der
Nachweis einer solchen Feindseligkeit noch viel leichter fiele. Die
wilden _Timmes_ von _Sierra Leone_, hören wir bei _Frazer_(58), haben
sich das Recht vorbehalten, ihren gewählten König am Abend vor seiner
Krönung durchzuprügeln, und sie bedienen sich dieses konstitutionellen
Vorrechtes mit solcher Gründlichkeit, daß der unglückliche Herrscher
gelegentlich seine Erhebung auf den Thron um nicht lange Zeit überlebt,
daher haben es sich die Großen des Volkes zur Regel gemacht, wenn sie
einen Groll gegen einen bestimmten Mann haben, diesen zum König zu
wählen. Immerhin wird auch in solchen grellen Fällen die Feindseligkeit
sich nicht als solche bekennen, sondern sich als Zeremoniell gebärden.
(58) l. c., p. 18, nach _Zweifel_ et _Monstier_, Voyage aux sources du
Niger, 1880.
Ein anderes Stück im Verhalten der Primitiven gegen ihre Herrscher ruft
die Erinnerung an einen Vorgang wach, der, in der Neurose allgemein
verbreitet, in dem sogenannten Verfolgungswahn offen zu Tage tritt. Es
wird hier die Bedeutung einer bestimmten Person außerordentlich erhöht,
ihre Machtvollkommenheit ins Unwahrscheinliche gesteigert, um ihr desto
eher die Verantwortlichkeit für alles Peinliche, was dem Kranken
widerfährt, aufladen zu können. Eigentlich verfahren ja die Wilden mit
ihren Königen nicht anders, wenn sie ihnen die Macht über Regen und
Sonnenschein, Wind und Wetter zuschreiben und sie dann absetzen oder
töten, weil die Natur ihre Erwartungen auf eine gute Jagd oder eine
reife Ernte enttäuscht hat. Das Vorbild, welches der Paranoiker im
Verfolgungswahn wiederherstellt, liegt im Verhältnis des Kindes zu
seinem Vater. Dem Vater kommt eine derartige Machtfülle in der
Vorstellung des Sohnes regelmäßig zu, und es zeigt sich, daß das
Mißtrauen gegen den Vater mit seiner Hochschätzung innig verknüpft ist.
Wenn der Paranoiker eine Person seiner Lebensbeziehungen zu seinem
»Verfolger« ernennt, so hebt er sie damit in die Väterreihe, bringt sie
unter die Bedingungen, die ihm gestatten, sie für alles Unglück seiner
Empfindung verantwortlich zu machen. So mag uns diese zweite Analogie
zwischen dem Wilden und dem Neurotiker die Einsicht ahnen lassen, wie
vieles im Verhältnis des Wilden zu seinem Herrscher aus der infantilen
Einstellung des Kindes zum Vater hervorgehen mag.
Den stärksten Anhaltspunkt für unsere Betrachtungsweise, welche die
Tabuverbote mit neurotischen Symptomen vergleichen will, finden wir aber
im Tabuzeremoniell selbst, dessen Bedeutung für die Stellung des
Königstums vorhin erörtert wurde. Dieses Zeremoniell trägt seinen
Doppelsinn und seine Herkunft von ambivalenten Tendenzen unverkennbar
zur Schau, wenn wir nur annehmen wollen, daß es die Wirkungen, die es
hervorbringt, auch von allem Anfang an beabsichtigt hat. Es zeichnet
nicht nur die Könige aus und erhebt sie über alle gewöhnlichen
Sterblichen, es macht ihnen auch das Leben zur Qual und zur
unerträglichen Bürde und zwingt sie in eine Knechtschaft, die weit ärger
ist als die ihrer Untertanen. Es erscheint uns so als das richtige
Gegenstück zur Zwangshandlung der Neurose, in der sich der unterdrückte
Trieb und der ihn unterdrückende zur gleichzeitigen und gemeinsamen
Befriedigung treffen. Die Zwangshandlung ist _angeblich_ ein Schutz
gegen die verbotene Handlung; wir möchten aber sagen, sie ist
_eigentlich_ die Wiederholung des Verbotenen. Das »angeblich« wendet
sich hier der bewußten, das »eigentlich« der unbewußten Instanz des
Seelenlebens zu. So ist auch das Tabuzeremoniell der Könige angeblich
die höchste Ehrung und Sicherung derselben, eigentlich die Strafe für
ihre Erhöhung, die Rache, welche die Untertanen an ihnen nehmen. Die
Erfahrungen, die _Sancho Pansa_ bei _Cervantes_ als Gouverneur auf
seiner Insel macht, haben ihn offenbar diese Auffassung des höfischen
Zeremoniells als die einzig zutreffende erkennen lassen. Es ist sehr
wohl möglich, daß wir weitere Zustimmungen zu hören bekämen, wenn wir
Könige und Herrscher von heute zur Äußerung darüber veranlassen könnten.
Warum die Gefühlseinstellung gegen die Herrscher einen so mächtigen
unbewußten Beitrag von Feindseligkeit enthalten sollte, ist ein sehr
interessantes, aber die Grenzen dieser Arbeit überschreitendes Problem.
Den Hinweis auf den infantilen Vaterkomplex haben wir bereits gegeben;
fügen wir hinzu, daß die Verfolgung der Vorgeschichte des Königtums uns
die entscheidenden Aufklärungen bringen müßte. Nach _Frazers_
eindrucksvollen, aber nach eigenem Zugeständnis nicht ganz zwingenden
Erörterungen waren die ersten Könige Fremde, die nach kurzer Herrschaft
zum Opfertod bei feierlichen Festen als Repräsentanten der Gottheit
bestimmt waren(59). Noch die Mythen des Christentums wären von der
Nachwirkung dieser Entwicklungsgeschichte der Könige berührt.
(59) _Frazer_, »The magic art and the evolution of kings«. 2 vol.
1911. (The golden bough.)
c) Das Tabu der Toten.
Wir wissen, daß die Toten mächtige Herrscher sind; wir werden vielleicht
erstaunt sein zu erfahren, daß sie als Feinde betrachtet werden.
Das Tabu der Toten erweist, wenn wir auf dem Boden des Vergleiches mit
der Infektion bleiben dürfen, bei den meisten primitiven Völkern eine
besondere Virulenz. Es äußert sich zunächst in den Folgen, welche die
Berührung des Toten nach sich zieht, und in der Behandlung der um den
Toten Trauernden. Bei den _Maori_ war jeder, der eine Leiche berührt
oder an ihrer Grablegung teilgenommen hatte, aufs äußerste unrein und
nahezu abgeschnitten von allem Verkehr mit seinen Mitmenschen, sozusagen
boykottiert. Er konnte kein Haus betreten, keiner Person oder Sache nahe
kommen, ohne sie mit der gleichen Eigenschaft anzustecken. Ja, er durfte
nicht einmal Nahrung mit seinen Händen berühren, diese waren ihm durch
ihre Unreinheit geradezu unbrauchbar geworden. Man stellte ihm das Essen
auf den Boden hin, und ihm blieb nichts übrig, als sich dessen mit den
Lippen und den Zähnen, so gut es eben ging, zu bemächtigen, während er
seine Hände nach dem Rücken gebogen hielt. Gelegentlich war es erlaubt,
daß eine andere Person ihn füttere, die es dann mit ausgestrecktem Arm
tat, sorgsam, den Unseligen nicht selbst zu berühren, aber diese
Hilfsperson war dann selbst Einschränkungen unterworfen, die nicht viel
weniger drückend waren als die eigenen. Es gab wohl in jedem Dorf ein
ganz verkommenes, von der Gesellschaft ausgestoßenes Individuum, das in
der armseligsten Weise von spärlichen Almosen lebte. Diesem Wesen war es
allein gestattet, sich auf Armeslänge dem zu nähern, der die letzte
Pflicht gegen einen Verstorbenen erfüllt hatte. War aber dann die Zeit
der Abschließung vorüber, und durfte der durch die Leiche Verunreinigte
sich wieder unter seine Genossen mengen, so wurde alles Geschirr, dessen
er sich in der gefährlichen Zeit bedient hatte, zerschlagen, und alles
Zeug weggeworfen, mit dem er bekleidet gewesen war.
Die Tabugebräuche nach der körperlichen Berührung von Toten sind in ganz
Polynesien, Melanesien und in einem Teil von Afrika die nämlichen; ihr
konstantestes Stück ist das Verbot, Nahrung selbst zu berühren, und die
sich daraus ergebende Notwendigkeit, von anderen gefüttert zu werden. Es
ist bemerkenswert, daß in Polynesien oder vielleicht nur in _Hawaii_(60)
Priesterkönige während der Ausübung heiliger Handlungen derselben
Beschränkung unterlagen. Bei den Tabu der Toten auf _Tonga_ tritt die
Abstufung und allmähliche Aufhebung der Verbote durch die eigene
Tabukraft sehr deutlich hervor. Wer den Leichnam eines toten Häuptlings
berührt hatte, war durch zehn Monate unrein; wenn er aber selbst ein
Häuptling war, nur durch drei, vier oder fünf Monate, je nach dem Rang
des Verstorbenen; aber wenn es sich um die Leiche des vergötterten
Oberhäuptlings handelte, wurden selbst die größten Häuptlinge durch zehn
Monate tabu. Die Wilden glauben fest daran, daß, wer solche
Tabuvorschriften übertritt, schwer erkranken und sterben muß, so fest,
daß sie nach der Meinung eines Beobachters noch niemals den Versuch
gewagt haben, sich vom Gegenteil zu überzeugen(61).
(60) _Frazer_, Taboo, p. 138 usw.
(61) W. _Mariner_, »The natives of the Tonga Islands«, 1818, bei
_Frazer_, l. c., p. 140.
Im wesentlichen gleichartig, aber für unsere Zwecke interessanter sind
die Tabubeschränkungen jener Personen, deren Berührung mit den Toten in
übertragenem Sinne zu verstehen ist, der trauernden Angehörigen, der
Witwer und Witwen. Sehen wir in den bisher erwähnten Vorschriften nur
den typischen Ausdruck der Virulenz und der Ausbreitungsfähigkeit des
Tabu, so schimmern in den nun mitzuteilenden die Motive der Tabu durch,
und zwar sowohl die vorgeblichen als auch solche, die wir für die
tiefliegenden, echten halten dürfen.
Bei den _Shuswap_ in _Britisch-Columbia_ müssen Witwen und Witwer
während ihrer Trauerzeit abgesondert leben; sie dürfen weder ihren
eigenen Körper noch ihren Kopf mit ihren Händen berühren; alles
Geschirr, dessen sie sich bedienen, ist dem Gebrauche anderer entzogen.
Kein Jäger wird sich der Hütte, in welcher solche Trauernde wohnen,
nähern wollen, denn das brächte ihm Unglück; wenn der Schatten eines
Trauernden auf ihn fallen würde, müßte er erkranken. Die Trauernden
schlafen auf Dornbüschen und umgeben ihr Bett mit solchen. Diese
letztere Maßregel ist dazu bestimmt, den Geist des Verstorbenen
fernzuhalten, und noch deutlicher ist wohl der von anderen
nordamerikanischen Stämmen berichtete Gebrauch der Witwe, eine Zeitlang
nach dem Tode des Mannes ein hosenartiges Kleidungsstück aus trockenem
Gras zu tragen, um sich unzugänglich für die Annäherung des Geistes zu
machen. So wird uns die Vorstellung nahegelegt, daß die Berührung »im
übertragenen Sinne« doch nur als ein körperlicher Kontakt verstanden
wird, da der Geist des Verstorbenen nicht von seinen Angehörigen weicht,
nicht abläßt, sie während der Zeit der Trauer zu »umschweben«.
Bei den _Agutainos_, die auf _Palawan_, einer der _Philippinen_, wohnen,
darf eine Witwe ihre Hütte die ersten sieben oder acht Tage nach dem
Todesfall nicht verlassen, es sei denn zur Nachtzeit, wenn sie
Begegnungen nicht zu erwarten hat. Wer sie erschaut, gerät in Gefahr
augenblicklich zu sterben, und darum warnt sie selbst vor ihrer
Annäherung, indem sie bei jedem Schritt mit einem hölzernen Stab gegen
die Bäume schlägt; diese Bäume aber verdorren. Worin die Gefährlichkeit
einer solchen Witwe bestehen mag, wird uns durch eine andere Beobachtung
erläutert. Im _Mekeo_bezirk von _Britisch-Neuguinea_ wird ein Witwer
aller bürgerlichen Rechte verlustig und lebt für eine Weile wie ein
Ausgestoßener. Er darf keinen Garten bebauen, sich nicht öffentlich
zeigen, das Dorf und die Straße nicht betreten. Er schleicht wie ein
wildes Tier im hohen Gras oder im Gebüsch umher, und muß sich im
Dickicht verstecken, wenn er jemanden, besonders aber ein Weib,
herannahen sieht. Diese letztere Andeutung macht es uns leicht, die
Gefährlichkeit des Witwers oder der Witwe auf die Gefahr der
_Versuchung_ zurückzuführen. Der Mann, der sein Weib verloren hat, soll
dem Begehren nach einem Ersatz ausweichen; die Witwe hat mit demselben
Wunsch zu kämpfen und mag überdies als herrenlos die Begehrlichkeit
anderer Männer erwecken. Jede solche Ersatzbefriedigung läuft gegen den
Sinn der Trauer; sie müßte den Zorn des Geistes auflodern lassen(62).
(62) Dieselbe Kranke, deren »Unmöglichkeiten« ich oben (S. 38) mit den
Tabu zusammengestellt habe, bekannte, daß sie jedesmal in Entrüstung
gerate, wenn sie einer in Trauer gekleideten Person auf der Straße
begegne. Solchen Leuten sollte das Ausgehen verboten sein!
Eines der befremdendsten, aber auch lehrreichsten Tabugebräuche der
Trauer bei den Primitiven ist das Verbot, den _Namen_ des Verstorbenen
auszusprechen. Es ist ungemein verbreitet, hat mannigfaltige
Ausführungen erfahren und bedeutsame Konsequenzen gehabt.
Außer bei den Australiern und Polynesiern, welche uns die Tabugebräuche
in ihrer besten Erhaltung zu zeigen pflegen, findet sich dies Verbot bei
so entfernten und einander so fremden Völkern wie die _Samojeden_ in
Sibirien und die _Todas_ in Südindien, die _Mongolen_ der Tartarei und
die _Tuaregs_ der Sahara, die _Aino_ in Japan und die _Akamba_ und
_Nandi_ in Zentralafrika, die _Tinguanen_ auf den _Philippinen_ und die
Einwohner der _Nikobarischen_ Inseln, von _Madagaskar_ und _Borneo_(63).
Bei einigen dieser Völker gilt das Verbot und die aus ihm sich
ableitenden Folgen nur für die Zeit der Trauer, bei anderen bleibt es
permanent, doch scheint es in allen Fällen mit der Entfernung vom
Zeitpunkte des Todesfalles abzublassen.
(63) _Frazer_, l. c., p. 353.
Die Vermeidung des Namens des Verstorbenen wird in der Regel
außerordentlich streng gehandhabt. So gilt es bei manchen
südamerikanischen Stämmen als die schwerste Beleidigung der
Überlebenden, den Namen des verstorbenen Angehörigen vor ihnen
auszusprechen, und die darauf gesetzte Strafe ist nicht geringer als die
für eine Mordtat selbst festgesetzte(64). Warum die Nennung des Namens
so verabscheut werden sollte, ist zunächst nicht leicht zu erraten, aber
die mit ihr verbundenen Gefahren haben eine ganze Reihe von
Auskunftsmitteln entstehen lassen, die nach verschiedenen Richtungen
interessant und bedeutungsvoll sind. So sind die _Masai_ in Afrika auf
die Ausflucht gekommen, den Namen des Verstorbenen unmittelbar nach
seinem Tode zu ändern; er darf nun ohne Scheu mit dem neuen Namen
erwähnt werden, während alle Verbote an den alten geknüpft bleiben. Es
scheint dabei vorausgesetzt, daß der Geist seinen neuen Namen nicht
kennt und nicht erfahren wird. Die australischen Stämme an der
_Adelaide_ und der _Encounter Bay_ sind in ihrer Vorsicht so konsequent,
daß nach einem Todesfall alle Personen ihre Namen gegen einen anderen
vertauschen, welche ebenso oder sehr ähnlich geheißen haben wie der
Verstorbene. Manchmal wird in weiterer Ausdehnung derselben Erwägung die
Namensänderung nach einem Todesfall bei allen Angehörigen des
Verstorbenen vorgenommen, ohne Rücksicht auf den Gleichklang der Namen,
so bei einigen Stämmen in _Victoria_ und in _Nordwestamerika_. Ja bei
den _Guaycurus_ in _Paraguay_ pflegte der Häuptling bei so traurigem
Anlaß allen Mitgliedern des Stammes neue Namen zu geben, die sie fortan
erinnerten, als ob sie sie von jeher getragen hätten(65).
(64) _Frazer_, l. c., p. 352 usw.
(65) _Frazer_, l. c., p. 357, nach einem alten spanischen Beobachter,
1732.
Ferner, wenn der Name des Verstorbenen sich mit der Bezeichnung eines
Tieres, Gegenstandes usw. gedeckt hatte, erschien es manchen unter den
angeführten Völkern notwendig, auch diese Tiere und Objekte neu zu
benennen, damit man beim Gebrauch dieser Worte nicht an den Verstorbenen
erinnert werde. Daraus mußte sich eine nie zur Ruhe kommende Veränderung
des Sprachschatzes ergeben, die den Missionären Schwierigkeiten genug
bereitete, besonders wo die Namensverpönung eine permanente war. In den
sieben Jahren, die der Missionär _Dobrizhofer_ bei den _Abiponen_ in
Paraguay verbrachte, wurde der Name für Jaguar dreimal abgeändert, und
die Worte für Krokodil, Dornen und Tierschlachten hatten ähnliche
Schicksale(66). Die Scheu, einen Namen auszusprechen, der einem
Verstorbenen angehört hat, dehnt sich aber auch nach der Richtung hin
aus, daß man alles zu erwähnen vermeidet, wobei dieser Verstorbene eine
Rolle spielte, und als bedeutsame Folge dieses Unterdrückungsprozesses
ergibt sich, daß diese Völker keine Tradition, keine historischen
Reminiszenzen haben und einer Erforschung ihrer Vorgeschichte die
größten Schwierigkeiten in den Weg legen. Bei einer Reihe dieser
primitiven Völker haben sich aber auch kompensierende Gebräuche
eingebürgert, um die Namen der Verstorbenen nach einer langen Zeit von
Trauer wieder zu erwecken, indem man sie an Kinder verleiht, die als die
Wiedergeburt der Toten betrachtet werden.
(66) _Frazer_, l. c., p. 360.
Das Befremdende dieses Namentabu ermäßigt sich, wenn wir daran gemahnt
werden, daß für die Wilden der Name ein wesentliches Stück und ein
wichtiger Besitz der Persönlichkeit ist, daß sie dem Worte volle
Dingbedeutung zuschreiben. Dasselbe tun, wie ich an anderen Orten
ausgeführt habe, unsere Kinder, die sich darum niemals mit der Annahme
einer bedeutungslosen Wortähnlichkeit begnügen, sondern konsequent
schließen, wenn zwei Dinge mit gleichklingenden Namen genannt werden, so
müßte damit eine tiefgehende Übereinstimmung zwischen beiden bezeichnet
sein. Auch der zivilisierte Erwachsene mag an manchen Besonderheiten
seines Benehmens noch erraten, daß er von dem Voll- und Wichtignehmen
der Eigennamen nicht so weit entfernt ist, wie er glaubt, und daß sein
Name in einer ganz besonderen Art mit seiner Person verwachsen ist. Es
stimmt dann hiezu, wenn die psychoanalytische Praxis vielfachen Anlaß
findet, auf die Bedeutung der Namen in der unbewußten Denktätigkeit
hinzuweisen(67). Die Zwangsneurotiker benehmen sich dann, wie zu
erwarten stand, in betreff der Namen ganz wie die Wilden. Sie zeigen die
volle »Komplexempfindlichkeit« gegen das Aussprechen und Anhören
bestimmter Worte und Namen (ähnlich wie auch andere Neurotiker), und
leiten aus ihrer Behandlung des eigenen Namens eine gute Anzahl von oft
schweren Hemmungen ab. Eine solche Tabukranke, die ich kannte, hatte die
Vermeidung angenommen, ihren Namen niederzuschreiben, aus Angst, er
könnte in jemandes Hand geraten, der damit in den Besitz eines Stückes
von ihrer Persönlichkeit gekommen wäre. In der krampfhaften Treue, durch
die sie sich gegen die Versuchungen ihrer Phantasie schützen mußte,
hatte sie sich das Gebot geschaffen, »nichts von ihrer Person
herzugeben«. Dazu gehörte zunächst der Name, in weiterer Ausdehnung die
Handschrift, und darum gab sie schließlich das Schreiben auf.
(67) _Stekel_, _Abraham_.
So finden wir es nicht mehr auffällig, wenn von den Wilden der Name des
Toten als ein Stück seiner Person gewertet und zum Gegenstand des den
Toten betreffenden Tabu gemacht wird. Auch die Namensnennung des Toten
läßt sich auf die Berührung mit ihm zurückführen, und wir dürfen uns dem
umfassenderen Problem zuwenden, weshalb diese Berührung von so strengem
Tabu betroffen ist.
Die naheliegendste Erklärung würde auf das natürliche Grauen hinweisen,
welches der Leichnam und die Veränderungen, die alsbald an ihm bemerkt
werden, erregt. Daneben müßte man der Trauer um den Toten einen Platz
einräumen, als Motiv für alles, was sich auf diesen Toten bezieht.
Allein das Grauen vor dem Leichnam deckt offenbar nicht die Einzelheiten
der Tabuvorschriften, und die Trauer kann uns niemals erklären, daß die
Erwähnung des Toten ein schwerer Schimpf für dessen Hinterbliebene ist.
Die Trauer liebt es vielmehr, sich mit dem Verstorbenen zu beschäftigen,
sein Andenken auszuarbeiten und für möglichst lange Zeit zu erhalten.
Für die Eigentümlichkeiten der Tabugebräuche muß etwas anderes als die
Trauer verantwortlich gemacht werden, was offenbar andere Absichten als
diese verfolgt. Gerade die Tabu der Namen verraten uns dies noch
unbekannte Motiv, und sagten es die Gebräuche nicht, so würden wir es
aus den Angaben der trauernden Wilden selbst erfahren.
Sie machen nämlich keinen Hehl daraus, daß sie sich vor der Gegenwart
und der Wiederkehr des Geistes des Verstorbenen _fürchten_; sie üben
eine Menge von Zeremonien, um ihn fernzuhalten, ihn zu vertreiben(68).
Seinen Namen auszusprechen, dünkt ihnen eine Beschwörung, der seine
Gegenwart auf dem Fuße folgen wird(69). Sie tun darum folgerichtig
alles, um einer solchen Beschwörung und Erweckung aus dem Wege zu gehen.
Sie verkleiden sich, damit der Geist sie nicht erkenne(70), oder sie
entstellen seinen oder den eigenen Namen; sie wüten gegen den
rücksichtslosen Fremden, der den Geist durch Nennung seines Namens auf
seine Hinterbliebenen hetzt. Es ist unmöglich, der Folgerung
auszuweichen, daß sie nach _Wundts_ Ausdruck, an der Furcht »vor seiner
zum Dämon gewordenen Seele« leiden(71).
(68) Als Beispiel eines solchen Bekenntnisses sind bei _Frazer_,
l. c., p. 353, die _Tuaregs_ der _Sahara_ angeführt.
(69) Vielleicht ist hiezu die Bedingung zu fügen: solange noch etwas
von seinen körperlichen Überresten existiert. _Frazer_, l. c., p. 372.
(70) Auf den Nikobaren. _Frazer_, l. c., p. 382.
(71) _Wundt_, Religion und Mythus, II. Bd., p. 49.
Mit dieser Einsicht wären wir bei der Bestätigung der Auffassung
_Wundts_ angelangt, welche das Wesen des Tabu, wie wir gehört haben, in
der Angst vor den Dämonen findet.
Die Voraussetzung dieser Lehre, daß das teure Familienmitglied mit dem
Augenblicke seines Todes zum Dämon wird, von dem die Hinterbliebenen nur
Feindseliges zu erwarten haben, und gegen dessen böse Gelüste sie sich
mit allen Mitteln schützen müssen, ist so sonderbar, daß man ihr
zunächst den Glauben versagen wird. Allein so ziemlich alle maßgebenden
Autoren sind darin einig, den Primitiven diese Auffassung zuzuschreiben.
_Westermarck_, der in seinem Werke: »Ursprung und Entwicklung der
Moralbegriffe« dem Tabu, nach meiner Schätzung, viel zu wenig Beachtung
schenkt, äußert in dem Abschnitt: Verhalten gegen Verstorbene direkt:
»Überhaupt läßt mich mein Tatsachenmaterial den Schluß ziehen, daß die
Toten häufiger als Feinde denn als Freunde angesehen werden(72) und daß
_Jevons_ und _Grant Allen_ im Irrtum sind mit ihrer Behauptung, man habe
früher geglaubt, die Böswilligkeit der Toten richte sich in der Regel
nur gegen Fremde, während sie für Leben und Ergehen ihrer Nachkommen und
Clangenossen väterlich besorgt seien.«
(72) _Westermarck_, l. c., II. Bd., p. 424. In der Anmerkung und in
der Fortsetzung des Textes die reiche Fülle von bestätigenden, oft
sehr charakteristischen Zeugnissen, z. B.: Die Maoris glaubten, »daß
die nächsten und geliebtesten Verwandten nach dem Tode ihr Wesen
ändern und selbst gegen ihre früheren Lieblinge übel gesinnt werden«.
-- Die Australneger glauben, jeder Verstorbene sei lange Zeit
bösartig; je enger die Verwandtschaft, desto größer die Furcht. Die
Zentraleskimo werden von der Vorstellung beherrscht, daß die Toten
erst spät zur Ruhe gelangen, anfänglich aber zu fürchten seien als
unheilbrütende Geister, die das Dorf häufig umkreisen, um Krankheit,
Tod und anderes Unheil zu verbreiten. (_Boas._)
R. _Kleinpaul_ hat in einem eindrucksvollen Buche die Reste des alten
Seelenglaubens bei den zivilisierten Völkern zur Darstellung des
Verhältnisses zwischen den Lebendigen und den Toten verwertet(73). Es
gipfelt auch nach ihm in der Überzeugung, daß die Toten mordlustig die
Lebendigen nach sich ziehen. Die Toten töten; das Skelett, als welches
der Tod _heute_ gebildet wird, stellt dar, daß der Tod selbst nur ein
Toter ist. Nicht eher fühlte sich der Lebendige vor der Nachstellung der
Toten sicher, als bis er ein trennendes Wasser zwischen sich und ihn
gebracht hat. Daher begrub man die Toten gern auf Inseln, brachte sie
auf die andere Seite eines Flusses; die Ausdrücke Diesseits und Jenseits
sind hievon ausgegangen. Eine spätere Milderung hat die Böswilligkeit
der Toten auf jene Kategorien beschränkt, denen man ein besonderes Recht
zum Groll einräumen mußte, auf die Ermordeten, die ihren Mörder als böse
Geister verfolgen, auf die in ungestillter Sehnsucht Gestorbenen wie die
Bräute. Aber ursprünglich, meint _Kleinpaul_, waren alle Toten Vampyre,
alle grollten den Lebenden und trachteten, ihnen zu schaden, sie des
Lebens zu berauben. Der Leichnam hat überhaupt erst den Begriff eines
bösen Geistes geliefert.
(73) R. _Kleinpaul_, Die Lebendigen und die Toten im Volksglauben,
Religion und Sage, 1898.
Die Annahme, die liebsten Verstorbenen wandelten sich nach dem Tode zu
Dämonen, läßt offenbar eine weitere Fragestellung zu. Was bewog die
Primitiven dazu, ihren teuren Toten eine solche Sinnesänderung
zuzuschreiben? Warum machten sie sie zu Dämonen? _Westermarck_ glaubt,
diese Frage leicht zu beantworten(74). »Da der Tod zumeist für das
schlimmste Unglück gehalten wird, das den Menschen treffen kann, glaubt
man, daß die Abgeschiedenen mit ihrem Schicksal äußerst unzufrieden
seien. Nach Auffassung der Naturvölker stirbt man nur durch Tötung, sei
es gewaltsame, sei es durch Zauberei bewirkte, und schon deshalb sieht
man die Seele als rachsüchtig und reizbar an; vermeintlich beneidet sie
die Lebenden und sehnt sich nach der Gesellschaft der alten Angehörigen
-- es ist daher begreiflich, daß sie trachtet, sie durch Krankheiten zu
töten, um mit ihnen vereinigt zu werden ...
... Eine weitere Erklärung der Bösartigkeit, die man den Seelen
zuschreibt, liegt in der instinktiven Furcht vor diesen, welche Furcht
ihrerseits das Ergebnis der Angst vor dem Tode ist.«
(74) l. c., p. 426.
Das Studium der psychoneurotischen Störungen weist uns auf eine
umfassendere Erklärung hin, welche die _Westermarck_sche miteinschließt.
Wenn eine Frau ihren Mann, eine Tochter ihre Mutter durch den Tod
verloren hat, so ereignet es sich nicht selten, daß die Überlebende von
peinigenden Bedenken, die wir »Zwangsvorwürfe« heißen, befallen wird, ob
sie nicht selbst durch eine Unvorsichtigkeit oder Nachlässigkeit den Tod
der geliebten Person verschuldet habe. Keine Erinnerung daran, wie
sorgfältig sie den Kranken gepflegt, keine sachliche Zurückweisung der
behaupteten Verschuldung vermag der Qual ein Ende zu machen, die etwa
den pathologischen Ausdruck einer Trauer darstellt und mit der Zeit
langsam abklingt. Die psychoanalytische Untersuchung solcher Fälle hat
uns die geheimen Triebfedern des Leidens kennen gelehrt. Wir haben
erfahren, daß diese Zwangsvorwürfe in gewissem Sinne berechtigt und nur
darum gegen Widerlegung und Einspruch gefeit sind. Nicht als ob die
Trauernde den Tod wirklich verschuldet oder die Vernachlässigung
wirklich begangen hätte, wie es der Zwangsvorwurf behauptet; aber es war
doch etwas in ihr vorhanden, ein ihr selbst unbewußter Wunsch, der mit
dem Tode nicht unzufrieden war, und der ihn herbeigeführt hätte, wenn er
im Besitze der Macht gewesen wäre. Gegen diesen unbewußten Wunsch
reagiert nun der Vorwurf nach dem Tode der geliebten Person. Solche im
Unbewußten versteckte Feindseligkeit hinter zärtlicher Liebe gibt es nun
in fast allen Fällen von intensiver Bindung des Gefühls an eine
bestimmte Person, es ist der klassische Fall, das Vorbild der Ambivalenz
menschlicher Gefühlsregungen. Von solcher Ambivalenz ist bei einem
Menschen bald mehr, bald weniger in der Anlage vorgesehen; normalerweise
ist es nicht so viel, daß die beschriebenen Zwangsvorwürfe daraus
entstehen können. Wo sie aber ausgiebig angelegt ist, da wird sie sich
gerade im Verhältnis zu den allergeliebtesten Personen, da, wo man es am
wenigsten erwarten würde, manifestieren. Die Disposition zur
Zwangsneurose, die wir in der Tabufrage so oft zum Vergleich
herangezogen haben, denken wir uns durch ein besonders hohes Maß solcher
ursprünglicher Gefühlsambivalenz ausgezeichnet.
Wir kennen nun das Moment, welches uns das vermeintliche Dämonentum der
frisch verstorbenen Seelen und die Notwendigkeit, sich durch die
Tabuvorschriften gegen ihre Feindschaft zu schützen, erklären kann. Wenn
wir annehmen, daß dem Gefühlsleben der Primitiven ein ähnlich hohes Maß
von Ambivalenz zukomme, wie wir es nach den Ergebnissen der
Psychoanalyse den Zwangskranken zuschreiben, so wird es verständlich,
daß nach dem schmerzlichen Verlust eine ähnliche Reaktion gegen die im
Unbewußten latente Feindseligkeit notwendig wird, wie sie dort durch die
Zwangsvorwürfe erwiesen wurde. Diese im Unbewußten als Befriedigung über
den Todesfall peinlich verspürte Feindseligkeit hat aber beim Primitiven
ein anderes Schicksal; sie wird abgewehrt, indem sie auf das Objekt der
Feindseligkeit, auf den Toten, verschoben wird. Wir heißen diesen im
normalen wie im krankhaften Seelenleben häufigen Abwehrvorgang eine
_Projektion_. Der Überlebende leugnet nun, daß er je feindselige
Regungen gegen den geliebten Verstorbenen gehegt hat; aber die Seele des
Verstorbenen hegt sie jetzt und wird sie über die ganze Zeit der Trauer
zu betätigen bemüht sein. Der Straf- und Reuecharakter dieser
Gefühlsreaktion wird sich trotz der geglückten Abwehr durch Projektion
darin äußern, daß man sich fürchtet, sich Verzicht auferlegt und sich
Einschränkungen unterwirft, die man zum Teil als Schutzmaßregeln gegen
den feindlichen Dämon verkleidet. Wir finden so wiederum, daß das Tabu
auf dem Boden einer ambivalenten Gefühlseinstellung erwachsen ist. Auch
das Tabu der Toten rührt von dem Gegensatz zwischen dem bewußten Schmerz
und der unbewußten Befriedigung über den Todesfall her. Bei dieser
Herkunft des Grolles der Geister ist es selbstverständlich, daß gerade
die nächsten und früher geliebtesten Hinterbliebenen ihn am meisten zu
fürchten haben.
Die Tabuvorschriften benehmen sich auch hier zwiespältig wie die
neurotischen Symptome. Sie bringen einerseits durch ihren Charakter als
Einschränkungen die Trauer zum Ausdruck, anderseits aber verraten sie
sehr deutlich, was sie verbergen wollen, die Feindseligkeit gegen den
Toten, die jetzt als Notwehr motiviert ist. Einen gewissen Anteil der
Tabuverbote haben wir als Versuchungsangst verstehen gelernt. Der Tote
ist wehrlos, das muß zur Befriedigung der feindseligen Gelüste an ihm
reizen, und dieser Versuchung muß das Verbot entgegengesetzt werden.
_Westermarck_ hat aber Recht, wenn er für die Auffassung der Wilden
keinen Unterschied zwischen gewaltsam und natürlich Gestorbenen gelten
lassen will. Für das unbewußte Denken ist auch der ein Gemordeter, der
eines natürlichen Todes gestorben ist; die bösen Wünsche haben ihn
getötet. (Vgl. die nächste Abhandlung dieser Reihe: Animismus, Magie und
Allmacht der Gedanken.) Wer sich für Herkunft und Bedeutung der Träume
vom Tode teurer Verwandter (der Eltern und Geschwister) interessiert,
der wird beim Träumer, beim Kind und beim Wilden die volle
Übereinstimmung im Verhalten gegen den Toten, gegründet auf die nämliche
Gefühlsambivalenz, feststellen können.
Wir haben vorhin einer Auffassung von _Wundt_ widersprochen, welche das
Wesen des Tabu in der Furcht vor den Dämonen findet, und doch haben wir
soeben der Erklärung zugestimmt, welche das Tabu der Toten auf die
Furcht vor der zum Dämon gewordenen Seele des Verstorbenen zurückführt.
Das schiene ein Widerspruch: es wird uns aber nicht schwer werden, ihn
aufzulösen. Wir haben die Dämonen zwar angenommen, aber nicht als etwas
Letztes und für die Psychologie Unauflösbares gelten lassen. Wir sind
gleichsam hinter die Dämonen gekommen, indem wir sie als Projektionen
der feindseligen Gefühle erkennen, welche die Überlebenden gegen die
Toten hegen.
Die nach unserer gut begründeten Annahme zwiespältigen -- zärtlichen und
feindseligen -- Gefühle gegen die nun Verstorbenen wollen sich zur Zeit
des Verlustes beide zur Geltung bringen, als Trauer und als
Befriedigung. Zwischen diesen beiden Gegensätzen muß es zum Konflikt
kommen, und da der eine Gegensatzpartner, die Feindseligkeit -- ganz
oder zum größeren Anteile --, unbewußt ist, kann der Ausgang des
Konfliktes nicht in einer Subtraktion der beiden Intensitäten
voneinander mit bewußter Einsetzung des Überschusses bestehen, etwa wie
man einer geliebten Person eine von ihr erlittene Kränkung verzeiht. Der
Prozeß erledigt sich vielmehr durch einen besonderen psychischen
Mechanismus, den man in der Psychoanalyse als _Projektion_ zu bezeichnen
gewohnt ist. Die Feindseligkeit, von der man nichts weiß und auch weiter
nichts wissen will, wird aus der inneren Wahrnehmung in die Außenwelt
geworfen, dabei von der eigenen Person gelöst und der anderen
zugeschoben. Nicht wir, die Überlebenden, freuen uns jetzt darüber, daß
wir des Verstorbenen ledig sind; nein, wir trauern um ihn, aber er ist
jetzt merkwürdigerweise ein böser Dämon geworden, dem unser Unglück
Befriedigung bereiten würde, der uns den Tod zu bringen sucht. Die
Überlebenden müssen sich nun gegen diesen bösen Feind verteidigen; sie
sind von der inneren Bedrückung entlastet, haben sie aber nur gegen eine
Bedrängnis von außen eingetauscht.
Es ist nicht abzuweisen, daß dieser Projektionsvorgang, welcher die
Verstorbenen zu böswilligen Feinden macht, eine Anlehnung an den reellen
Feindseligkeiten findet, die man von letzteren erinnern und ihnen
wirklich zum Vorwurf machen kann. Also an ihrer Härte, Herrschsucht,
Ungerechtigkeit, und was sonst den Hintergrund auch der zärtlichsten
Beziehungen unter den Menschen bildet. Aber es kann nicht so einfach
zugehen, daß uns dieses Moment für sich allein die Projektionsschöpfung
der Dämonen begreiflich mache. Die Verschuldungen der Verstorbenen
enthalten gewiß einen Teil der Motivierung für die Feindseligkeit der
Überlebenden, aber sie wären unwirksam, wenn nicht diese Feindseligkeit
aus ihnen erfolgt wäre, und der Zeitpunkt ihres Todes wäre gewiß der
ungeeignetste Anlaß, die Erinnerung an die Vorwürfe zu wecken, die man
ihnen zu machen berechtigt war. Wir können die unbewußte Feindseligkeit
als das regelmäßig wirkende und eigentlich treibende Motiv nicht
entbehren. Diese feindselige Strömung gegen die nächsten und teuersten
Angehörigen konnte zu deren Lebzeiten latent bleiben, das heißt sich dem
Bewußtsein weder direkt noch indirekt durch irgend eine Ersatzbildung
verraten. Mit dem Ableben der gleichzeitig geliebten und gehaßten
Personen war dies nicht mehr möglich, der Konflikt wurde akut. Die aus
der gesteigerten Zärtlichkeit stammende Trauer wurde einerseits
unduldsamer gegen die latente Feindseligkeit, anderseits durfte sie es
nicht zulassen, daß sich aus letzterer nun ein Gefühl der Befriedigung
ergebe. Somit kam es zur Verdrängung der unbewußten Feindseligkeit auf
dem Wege der Projektion, zur Bildung jenes Zeremoniells, in dem die
Furcht vor der Bestrafung durch die Dämonen Ausdruck findet, und mit dem
zeitlichen Ablauf der Trauer verliert auch der Konflikt an Schärfe, so
daß das Tabu dieser Toten sich abschwächen oder in Vergessenheit
versinken darf.
4.
Haben wir so den Boden geklärt, auf dem das überaus lehrreiche Tabu der
Toten erwachsen ist, so wollen wir nicht versäumen, einige Bemerkungen
anzuknüpfen, die für das Verständnis des Tabu überhaupt bedeutungsvoll
werden können.
Die Projektion der unbewußten Feindseligkeit beim Tabu der Toten auf die
Dämonen ist nur ein einzelnes Beispiel aus einer Reihe von Vorgängen,
denen der größte Einfluß auf die Gestaltung des primitiven Seelenlebens
zugesprochen werden muß. In dem betrachteten Falle dient die Projektion
der Erledigung eines Gefühlskonfliktes; sie findet die nämliche
Verwendung in einer großen Anzahl von psychischen Situationen, die zur
Neurose führen. Aber die Projektion ist nicht für die Abwehr geschaffen,
sie kommt auch zu stande, wo es keine Konflikte gibt. Die Projektion
innerer Wahrnehmungen nach außen ist ein primitiver Mechanismus, dem
z. B. auch unsere Sinneswahrnehmungen unterliegen, der also an der
Gestaltung unserer Außenwelt normalerweise den größten Anteil hat. Unter
noch nicht genügend festgestellten Bedingungen werden innere
Wahrnehmungen auch von Gefühls- und Denkvorgängen wie die
Sinneswahrnehmungen nach außen projiziert, zur Ausgestaltung der
Außenwelt verwendet, während sie der Innenwelt verbleiben sollten. Es
hängt dies vielleicht genetisch damit zusammen, daß die Funktion der
Aufmerksamkeit ursprünglich nicht der Innenwelt, sondern den von der
Außenwelt zuströmenden Reizen zugewendet war, und von den
endopsychischen Vorgängen nur die Nachrichten über Lust- und
Unlustentwicklungen empfing. Erst mit der Ausbildung einer abstrakten
Denksprache, durch die Verknüpfung der sinnlichen Reste der
Wortvorstellungen mit inneren Vorgängen, wurden diese selbst allmählich
wahrnehmungsfähig. Bis dahin hatten die primitiven Menschen durch
Projektion innerer Wahrnehmungen nach außen ein Bild der Außenwelt
entwickelt, welches wir nun mit erstarkter Bewußtseinswahrnehmung in
Psychologie zurückübersetzen müssen.
Die Projektion der eigenen bösen Regungen in die Dämonen ist nur ein
Stück eines Systems, welches die »Weltanschauung« der Primitiven
geworden ist, und das wir in der nächsten Abhandlung dieser Reihe als
das »animistische« kennen lernen werden. Wir werden dann die
psychologischen Charaktere einer solchen Systembildung festzustellen
haben und unsere Anhaltspunkte wiederum in der Analyse jener
Systembildungen finden, welche uns die Neurosen entgegenbringen. Wir
wollen vorläufig nur verraten, daß die sogenannte »sekundäre
Bearbeitung« des Trauminhalts das Vorbild für alle diese Systembildungen
ist. Vergessen wir auch nicht daran, daß es vom Stadium der
Systembildung an zweierlei Ableitungen für jeden vom Bewußtsein
beurteilten Akt gibt, die systematische und die reale, aber
unbewußte(75).
(75) Den Projektionsschöpfungen der Primitiven stehen die
Personifikationen nahe, durch welche der Dichter die in ihm ringenden
entgegengesetzten Triebregungen als gesonderte Individuen aus sich
herausstellt.
_Wundt_(76) bemerkt, daß »unter den Wirkungen, die der Mythus allerorten
den Dämonen zuschreibt, zunächst die _unheilvollen_ überwiegen, so daß
im Glauben der Völker sichtlich die bösen Dämonen älter sind als die
guten«. Es ist nun sehr wohl möglich, daß der Begriff des Dämons
überhaupt aus der so bedeutsamen Relation zu den Toten gewonnen wurde.
Die diesem Verhältnis innewohnende Ambivalenz hat sich dann im weiteren
Verlaufe der Menschheitsentwicklung darin geäußert, daß sie aus der
nämlichen Wurzel zwei völlig entgegengesetzte psychische Bildungen
hervorgehen ließ: Dämonen- und Gespensterfurcht einerseits, die
Ahnenverehrung anderseits(77). Daß die Dämonen stets als die Geister
_kürzlich_ Verstorbener gefaßt werden, bezeugt wie nichts anderes den
Einfluß der Trauer auf die Entstehung des Dämonenglaubens. Die Trauer
hat eine ganz bestimmte psychische Aufgabe zu erledigen, sie soll die
Erinnerungen und Erwartungen der Überlebenden von den Toten ablösen. Ist
diese Arbeit geschehen, so läßt der Schmerz nach, mit ihm die Reue und
der Vorwurf und darum auch die Angst vor dem Dämon. Dieselben Geister
aber, die zunächst als Dämonen gefürchtet wurden, gehen nun der
freundlicheren Bestimmung entgegen, als Ahnen verehrt und zur
Hilfeleistung angerufen zu werden.
(76) »Mythus und Religion«, II, S. 129.
(77) In den Psychoanalysen neurotischer Personen, die an
Gespensterangst leiden oder in ihrer Kindheit gelitten haben, fällt es
oft nicht schwer, diese Gespenster als die Eltern zu entlarven. Vgl.
hiezu auch die »Sexualgespenster« betitelte Mitteilung von P.
_Haeberlin_ (Sexualprobleme, Februar 1912), in welcher es sich um eine
andere erotisch betonte Person handelt, der Vater aber verstorben war.
Überblickt man das Verhältnis der Überlebenden zu den Toten im Wandel
der Zeiten, so ist es unverkennbar, daß dessen Ambivalenz
außerordentlich nachgelassen hat. Es gelingt jetzt leicht, die
unbewußte, immer noch nachweisbare Feindseligkeit gegen die Toten
niederzuhalten, ohne daß es eines besonderen seelischen Aufwandes hiefür
bedürfte. Wo früher der befriedigte Haß und die schmerzhafte
Zärtlichkeit miteinander gerungen haben, da erhebt sich heute wie eine
Narbenbildung die Pietät und fordert das: De mortuis nil nisi bene. Nur
die Neurotiker trüben noch die Trauer um den Verlust eines ihrer Teuren
durch Anfälle von Zwangsvorwürfen, welche in der Psychoanalyse die alte
ambivalente Gefühlseinstellung als ihr Geheimnis verraten. Auf welchem
Wege diese Änderung herbeigeführt wurde, inwieweit sich konstitutionelle
Änderung und reale Besserung der familiären Beziehungen in deren
Verursachung teilen, das braucht hier nicht erörtert zu werden. Aber man
könnte durch dieses Beispiel zur Annahme geführt werden, _es sei den
Seelenregungen der Primitiven überhaupt ein höheres Maß von Ambivalenz
zuzugestehen, als bei dem heute lebenden Kulturmenschen aufzufinden ist.
Mit der Abnahme dieser Ambivalenz schwand auch langsam das Tabu, das
Kompromißsymptom des Ambivalenzkonfliktes._ Von den Neurotikern, welche
genötigt sind, diesen Kampf und das aus ihm hervorgehende Tabu zu
reproduzieren, würden wir sagen, daß sie eine archaistische Konstitution
als atavistischen Rest mit sich gebracht haben, deren Kompensation im
Dienste der Kulturanforderung sie nun zu so ungeheuerlichem seelischen
Aufwand zwingt.
Wir erinnern uns an dieser Stelle der durch ihre Unklarheit verwirrenden
Auskunft, welche uns _Wundt_ über die Doppelbedeutung des Wortes Tabu:
heilig und unrein geboten hat (s. o.). Ursprünglich habe das Wort Tabu
heilig und unrein noch nicht bedeutet, sondern habe das Dämonische
bezeichnet, das nicht berührt werden darf, und somit ein wichtiges, den
beiden extremen Begriffen gemeinsames Merkmal hervorgehoben, doch
beweise diese bleibende Gemeinschaft, daß zwischen den beiden Gebieten
des Heiligen und des Unreinen eine ursprüngliche Übereinstimmung
obwalte, die erst später einer Differenzierung gewichen sei.
Im Gegensatze hiezu leiten wir aus unseren Erörterungen mühelos ab, daß
dem Worte Tabu von allem Anfang an die erwähnte Doppelbedeutung zukommt,
daß es zur Bezeichnung einer bestimmten Ambivalenz dient und alles
dessen, was auf dem Boden dieser Ambivalenz erwachsen ist. _Tabu_ ist
selbst ein ambivalentes Wort, und nachträglich meinen wir, man hätte aus
dem festgestellten Sinne dieses Wortes allein erraten können, was sich
als Ergebnis weitläufiger Untersuchung herausgestellt hat, daß das
Tabuverbot als das Resultat einer Gefühlsambivalenz zu verstehen ist.
Das Studium der ältesten Sprachen hat uns belehrt, daß es einst viele
solche Worte gab, welche Gegensätze in sich faßten, in gewissem -- wenn
auch nicht in ganz dem nämlichen Sinne -- wie das Wort Tabu ambivalent
waren(78). Geringe lautliche Modifikationen des gegensinnigen Urwortes
haben später dazu gedient, um den beiden hier vereinigten Gegensätzen
einen gesonderten sprachlichen Ausdruck zu schaffen.
(78) Vgl. mein Referat über _Abels_ »Gegensinn der Urworte« im
Jahrbuch für psychoanalyt. und psychopathol. Forschungen, Bd. II,
1910.
Das Wort _Tabu_ hat ein anderes Schicksal gehabt; mit der abnehmenden
Wichtigkeit der von ihm bezeichneten Ambivalenz ist es selbst,
respektive sind die ihm analogen Worte aus dem Sprachschatz geschwunden.
Ich hoffe, in späterem Zusammenhange wahrscheinlich machen zu können,
daß sich hinter dem Schicksal dieses Begriffes eine greifbare
historische Wandlung verbirgt, daß das Wort zuerst an ganz bestimmten
menschlichen Relationen haftete, denen die große Gefühlsambivalenz eigen
war, und daß es von hier aus auf andere, analoge Relationen ausgedehnt
wurde.
Wenn wir nicht irren, so wirft das Verständnis des Tabu auch ein Licht
auf die Natur und Entstehung des _Gewissens_. Man kann ohne Dehnung der
Begriffe von einem Tabugewissen und von einem Tabuschuldbewußtsein nach
Übertretung des Tabu sprechen. Das Tabugewissen ist wahrscheinlich die
älteste Form, in welcher uns das Phänomen des Gewissens entgegentritt.
Denn was ist »Gewissen«? Nach dem Zeugnis der Sprache gehört es zu dem,
was man am gewissesten weiß; in manchen Sprachen scheidet sich seine
Bezeichnung kaum von der des Bewußtseins.
Gewissen ist die innere Wahrnehmung von der Verwerfung bestimmter in uns
bestehender Wunschregungen; der Ton liegt aber darauf, daß diese
Verwerfung sich auf nichts anderes zu berufen braucht, daß sie ihrer
selbst gewiß ist. Noch deutlicher wird dies beim Schuldbewußtsein, der
Wahrnehmung der inneren Verurteilung solcher Akte, durch die wir
bestimmte Wunschregungen vollzogen haben. Eine Begründung erscheint hier
überflüssig; jeder, der ein Gewissen hat, muß die Berechtigung der
Verurteilung, den Vorwurf wegen der vollzogenen Handlung, in sich
verspüren. Diesen nämlichen Charakter zeigt aber das Verhalten der
Wilden gegen das Tabu; das Tabu ist ein Gewissensgebot, seine Verletzung
läßt ein entsetzliches Schuldgefühl entstehen, welches ebenso
selbstverständlich wie nach seiner Herkunft unbekannt ist(79).
(79) Es ist eine interessante Parallele, daß das Schuldbewußtsein des
Tabu in nichts gemindert wird, wenn die Übertretung unwissentlich
geschah (s. Beispiel oben), und daß noch im griechischen Mythus die
Verschuldung des Ödipus nicht aufgehoben wird dadurch, daß sie ohne,
ja gegen sein Wissen und Wollen erworben wurde.
Also entsteht wahrscheinlich auch das Gewissen auf dem Boden einer
Gefühlsambivalenz aus ganz bestimmten menschlichen Relationen, an denen
diese Ambivalenz haftet, und unter den für das Tabu und die
Zwangsneurose geltend gemachten Bedingungen, daß das eine Glied des
Gegensatzes unbewußt sei und durch das zwanghaft herrschende andere
verdrängt erhalten werde. Zu diesem Schlusse stimmt mehrerlei, was wir
aus der Analyse der Neurose gelernt haben. Erstens, daß im Charakter der
Zwangsneurotiker der Zug der peinlichen Gewissenhaftigkeit hervortritt
als Reaktionssymptom gegen die im Unbewußten lauernde Versuchung, und
daß bei Steigerung des Krankseins die höchsten Grade von
Schuldbewußtsein von ihnen entwickelt werden. Man kann in der Tat den
Ausspruch wagen, wenn wir nicht an den Zwangskranken die Herkunft des
Schuldbewußtseins ergründen können, so haben wir überhaupt keine
Aussicht, dieselbe zu erfahren. Die Lösung dieser Aufgabe gelingt nun
beim einzelnen neurotischen Individuum; für die Völker getrauen wir uns
eine ähnliche Lösung zu erschließen.
Zweitens muß es uns auffallen, daß das Schuldbewußtsein viel von der
Natur der Angst hat; es kann ohne Bedenken als »Gewissensangst«
beschrieben werden. Die Angst deutet aber auf unbewußte Quellen hin; wir
haben aus der Neurosenpsychologie gelernt, daß, wenn Wunschregungen der
Verdrängung unterliegen, deren Libido in Angst verwandelt wird. Dazu
wollen wir erinnern, daß auch beim Schuldbewußtsein etwas unbekannt und
unbewußt ist, nämlich die Motivierung der Verwerfung. Diesem Unbekannten
entspricht der Angstcharakter des Schuldbewußtseins.
Wenn das Tabu sich vorwiegend in Verboten äußert, so ist eine Überlegung
denkbar, die uns sagt, es sei ganz selbstverständlich und bedürfe keines
weitläufigen Beweises aus der Analogie mit der Neurose, daß ihm eine
positive, begehrende Strömung zu Grunde liege. Denn, was niemand zu tun
begehrt, das braucht man doch nicht zu verbieten, und jedenfalls muß
das, was aufs nachdrücklichste verboten wird, doch Gegenstand eines
Begehrens sein. Wenden wir diesen plausiblen Satz auf unsere Primitiven
an, so müßten wir schließen, es gehöre zu ihren stärksten Versuchungen,
ihre Könige und Priester zu töten, Inzest zu verüben, ihre Toten zu
mißhandeln u. dgl. Das ist nun kaum wahrscheinlich; den entschiedensten
Widerspruch erwecken wir aber, wenn wir den nämlichen Satz an den Fällen
messen, in welchen wir selbst die Stimme des Gewissens am deutlichsten
zu vernehmen glauben. Wir würden dann mit einer nicht zu übertreffenden
Sicherheit behaupten, daß wir nicht die geringste Versuchung verspüren,
eines dieser Gebote zu übertreten, z. B. das Gebot: Du sollst nicht
morden, und daß wir vor der Übertretung desselben nichts anderes
verspüren als Abscheu.
Mißt man dieser Aussage unseres Gewissens die Bedeutung bei, die sie
beansprucht, so wird einerseits das Verbot überflüssig -- das Tabu
sowohl wie unser Moralverbot --, anderseits bleibt die Tatsache des
Gewissens unerklärt und die Beziehungen zwischen Gewissen, Tabu und
Neurose entfallen; es ist also jener Zustand unseres Verständnisses
hergestellt, der auch gegenwärtig besteht, solange wir nicht
psychoanalytische Gesichtspunkte auf das Problem anwenden.
Wenn wir aber der durch Psychoanalyse -- an den Träumen Gesunder --
gefundenen Tatsache Rechnung tragen, daß die Versuchung, den anderen zu
töten, auch bei uns stärker und häufiger ist, als wir ahnen, und daß sie
psychische Wirkungen äußert, auch wo sie sich unserem Bewußtsein nicht
kundgibt, wenn wir ferner in den Zwangsvorschriften gewisser Neurotiker
die Sicherungen und Selbstbestrafungen gegen den verstärkten Impuls zu
morden erkannt haben, dann werden wir zu dem vorhin aufgestellten Satz:
Wo ein Verbot vorliegt, müßte ein Begehren dahinter sein, mit neuer
Schätzung zurückkehren. Wir werden annehmen, daß dies Begehren, zu
morden, tatsächlich im Unbewußten vorhanden ist, und daß das Tabu wie
das Moralverbot psychologisch keineswegs überflüssig ist, vielmehr durch
die ambivalente Einstellung gegen den Mordimpuls erklärt und
gerechtfertigt wird.
Der eine so häufig als fundamental hervorgehobene Charakter dieses
Ambivalenzverhältnisses, daß die positive begehrende Strömung eine
unbewußte ist, eröffnet einen Ausblick auf weitere Zusammenhänge und
Erklärungsmöglichkeiten. Die psychischen Vorgänge im Unbewußten sind
nicht durchwegs mit jenen identisch, die uns aus unserem bewußten
Seelenleben bekannt sind, sondern genießen gewisse beachtenswerte
Freiheiten, die den letzteren entzogen worden sind. Ein unbewußter
Impuls braucht nicht dort entstanden zu sein, wo wir seine Äußerung
finden; er kann von ganz anderer Stelle herstammen, sich ursprünglich
auf andere Personen und Relationen bezogen haben und durch den
Mechanismus der _Verschiebung_ dorthin gelangt sein, wo er uns auffällt.
Er kann ferner dank der Unzerstörbarkeit und Unkorrigierbarkeit
unbewußter Vorgänge aus sehr frühen Zeiten, denen er angemessen war, in
spätere Zeiten und Verhältnisse hinübergerettet werden, in denen seine
Äußerungen fremdartig erscheinen müssen. All dies sind nur Andeutungen,
aber eine sorgfältige Ausführung derselben würde zeigen, wie wichtig sie
für das Verständnis der Kulturentwicklung werden können.
Zum Schlusse dieser Erörterungen wollen wir eine spätere Untersuchungen
vorbereitende Bemerkung nicht versäumen. Wenn wir auch an der
Wesensgleichheit von Tabuverbot und Moralverbot festhalten, so wollen
wir doch nicht bestreiten, daß eine psychologische Verschiedenheit
zwischen beiden bestehen muß. Eine Veränderung in den Verhältnissen der
grundlegenden Ambivalenz kann allein die Ursache sein, daß das Verbot
nicht mehr in der Form des Tabu erscheint.
Wir haben uns bisher in der analytischen Betrachtung der Tabuphänomene
von den nachweisbaren Übereinstimmungen mit der Zwangsneurose leiten
lassen, aber das Tabu ist doch keine Neurose, sondern eine soziale
Bildung; somit obliegt uns die Aufgabe, auch darauf hinzuweisen, worin
der prinzipielle Unterschied der Neurose von einer Kulturschöpfung wie
das Tabu zu suchen ist.
Ich will hier wiederum eine einzelne Tatsache zum Ausgangspunkt nehmen.
Von der Übertretung eines Tabu wird bei den Primitiven eine Strafe
befürchtet, meist eine schwere Erkrankung oder der Tod. Diese Strafe
droht nun dem, der sich die Übertretung hat zu Schulden kommen lassen.
Bei der Zwangsneurose ist dies anders. Wenn der Kranke etwas ihm
Verbotenes ausführen soll, so fürchtet er die Strafe nicht für sich,
sondern für eine andere Person, die meist unbestimmt gelassen ist, aber
durch die Analyse leicht als eine der ihm nächsten und von ihm
geliebtesten Personen erkannt wird. Der Neurotiker verhält sich also
hiebei wie altruistisch, der Primitive wie egoistisch. Erst wenn die
Tabuübertretung sich im Missetäter nicht spontan gerächt hat, dann
erwacht bei den Wilden ein kollektives Gefühl, daß sie durch den Frevel
alle bedroht wären, und sie beeilen sich, die ausgebliebene Bestrafung
selbst zu vollstrecken. Wir haben es leicht, uns den Mechanismus dieser
Solidarität zu erklären. Die Angst vor dem ansteckenden Beispiel, vor
der Versuchung zur Nachahmung, also vor der Infektionsfähigkeit des Tabu
ist hier im Spiele. Wenn einer es zu stande gebracht hat, das verdrängte
Begehren zu befriedigen, so muß sich in allen Gesellschaftsgenossen das
gleiche Begehren regen; um diese Versuchung niederzuhalten, muß der
eigentlich Beneidete um die Frucht seines Wagnisses gebracht werden, und
die Strafe gibt den Vollstreckern nicht selten Gelegenheit, unter der
Rechtfertigung der Sühne dieselbe frevle Tat auch ihrerseits zu begehen.
Es ist dies ja eine der Grundlagen der menschlichen Strafordnung, und
sie hat, wie gewiß richtig, die Gleichartigkeit der verbotenen Regungen
beim Verbrecher wie bei der rächenden Gesellschaft zur Voraussetzung.
Die Psychoanalyse bestätigt hier, was die Frommen zu sagen pflegen, wir
seien alle arge Sünder. Wie soll man nun den unerwarteten Edelsinn der
Neurose erklären, die nichts für sich und alles für eine geliebte Person
fürchtet? Die analytische Untersuchung zeigt, daß er nicht primär ist.
Ursprünglich, das heißt zu Anfang der Erkrankung, galt die
Strafandrohung wie bei den Wilden der eigenen Person; man fürchtete in
jedem Falle für sein eigenes Leben; erst später wurde die Todesangst auf
eine andere geliebte Person verschoben. Der Vorgang ist einigermaßen
kompliziert, aber wir übersehen ihn vollständig. Zu Grunde der
Verbotbildung liegt regelmäßig eine böse Regung -- ein Todeswunsch --
gegen eine geliebte Person. Diese wird durch ein Verbot verdrängt, das
Verbot an eine gewisse Handlung geknüpft, welche etwa die feindselige
gegen die geliebte Person durch Verschiebung vertritt, die Ausführung
dieser Handlung mit der Todesstrafe bedroht. Aber der Prozeß geht
weiter, und der ursprüngliche Todeswunsch gegen den geliebten anderen
ist dann durch die Todesangst um ihn ersetzt. Wenn die Neurose sich also
so zärtlich altruistisch erweist, so _kompensiert_ sie damit nur die ihr
zu Grunde liegende gegenteilige Einstellung eines brutalen Egoismus.
Heißen wir die Gefühlsregungen, die durch die Rücksicht auf den anderen
bestimmt werden und ihn nicht selbst zum Sexualobjekt nehmen, _soziale_,
so können wir das Zurücktreten dieser sozialen Faktoren als einen später
durch Überkompensation verhüllten Grundzug der Neurose herausheben.
Ohne uns bei der Entstehung dieser sozialen Regungen und ihrer Beziehung
zu den anderen Grundtrieben des Menschen aufzuhalten, wollen wir an
einem anderen Beispiel den zweiten Hauptcharakter der Neurose zum
Vorschein bringen. Das Tabu hat in seiner Erscheinungsform die größte
Ähnlichkeit mit der Berührungsangst der Neurotiker, dem Délire de
toucher. Nun handelt es sich bei dieser Neurose regelmäßig um das Verbot
sexueller Berührung, und die Psychoanalyse hat ganz allgemein gezeigt,
daß die Triebkräfte, welche in der Neurose abgelenkt und verschoben
werden, sexueller Herkunft sind. Beim Tabu hat die verbotene Berührung
offenbar nicht nur sexuelle Bedeutung, sondern vielmehr die allgemeinere
des Angreifens, der Bemächtigung, des Geltendmachens der eigenen Person.
Wenn es verboten ist, den Häuptling oder etwas, was mit ihm in Berührung
war, selbst zu berühren, so soll damit demselben Impuls eine Hemmung
angelegt werden, der sich andere Male in der argwöhnischen Überwachung
des Häuptlings, ja in seiner körperlichen Mißhandlung vor der Krönung
(s. o.) zum Ausdruck bringt. _Somit ist das Überwiegen der sexuellen
Triebanteile gegen die sozialen das für die Neurose charakteristische
Moment._ Die sozialen Triebe sind aber selbst durch Zusammentreten von
egoistischen und erotischen Komponenten zu besonderen Einheiten
entstanden.
An dem einen Beispiele vom Vergleich des Tabu mit der Zwangsneurose läßt
sich bereits erraten, welches das Verhältnis der einzelnen Formen von
Neurose zu den Kulturbildungen ist, und wodurch das Studium der
Neurosenpsychologie für das Verständnis der Kulturentwicklung wichtig
wird.
Die Neurosen zeigen einerseits auffällige und tiefreichende
Übereinstimmungen mit den großen sozialen Produktionen der Kunst, der
Religion und der Philosophie, anderseits erscheinen sie wie Verzerrungen
derselben. Man könnte den Ausspruch wagen, eine Hysterie sei ein
Zerrbild einer Kunstschöpfung, eine Zwangsneurose ein Zerrbild einer
Religion, ein paranoischer Wahn ein Zerrbild eines philosophischen
Systems. Diese Abweichung führt sich in letzter Auflösung darauf zurück,
daß die Neurosen asoziale Bildungen sind; sie suchen mit privaten
Mitteln zu leisten, was in der Gesellschaft durch kollektive Arbeit
entstand. Bei der Triebanalyse der Neurosen erfährt man, daß in ihnen
die Triebkräfte sexueller Herkunft den bestimmenden Einfluß ausüben,
während die entsprechenden Kulturbildungen auf sozialen Trieben ruhen,
solchen, die aus der Vereinigung egoistischer und erotischer Anteile
hervorgegangen sind. Das Sexualbedürfnis ist eben nicht im stande, die
Menschen in ähnlicher Weise wie die Anforderungen der Selbsterhaltung zu
einigen; die Sexualbefriedigung ist zunächst die Privatsache des
Individuums.
Genetisch ergibt sich die asoziale Natur der Neurose aus deren
ursprünglichster Tendenz, sich aus einer unbefriedigenden Realität in
eine lustvollere Phantasiewelt zu flüchten. In dieser, vom Neurotiker
gemiedenen realen Welt herrscht die Gesellschaft der Menschen und die
von ihnen gemeinsam geschaffenen Institutionen; die Abkehrung von der
Realität ist gleichzeitig ein Austritt aus der menschlichen
Gemeinschaft.