_Tabu_ ist ein polynesisches Wort, dessen Übersetzung uns
Schwierigkeiten bereitet, weil wir den damit bezeichneten Begriff nicht
mehr besitzen. Den alten Römern war er noch geläufig; ihr _sacer_ war
dasselbe wie das Tabu der Polynesier. Auch das ~agos~ der Griechen, das
_Kodausch_ der Hebräer muß das nämliche bedeutet haben, was die
Polynesier durch ihr Tabu, viele Völker in Amerika, Afrika (Madagaskar),
Nord- und Zentral-Asien durch analoge Bezeichnungen ausdrücken.
Uns geht die Bedeutung des Tabu nach zwei entgegengesetzten Richtungen
auseinander. Es heißt uns einerseits: heilig, geweiht, anderseits:
unheimlich, gefährlich, verboten, unrein. Der Gegensatz von Tabu heißt
im Polynesischen noa -- gewöhnlich, allgemein zugänglich. Somit haftet
am Tabu etwas wie der Begriff einer Reserve, das Tabu äußert sich auch
wesentlich in Verboten und Einschränkungen. Unsere Zusammensetzung
»heilige Scheu« würde sich oft mit dem Sinn des Tabu decken.
Die Tabubeschränkungen sind etwas anderes als die religiösen oder die
moralischen Verbote. Sie werden nicht auf das Gebot eines Gottes
zurückgeführt, sondern verbieten sich eigentlich von selbst; von den
Moralverboten scheidet sie das Fehlen der Einreihung in ein System,
welches ganz allgemein Enthaltungen für notwendig erklärt und diese
Notwendigkeit auch begründet. Die Tabuverbote entbehren jeder
Begründung; sie sind unbekannter Herkunft; für uns unverständlich,
erscheinen sie jenen selbstverständlich, die unter ihrer Herrschaft
stehen.
_Wundt_(26) nennt das Tabu den ältesten ungeschriebenen Gesetzeskodex
der Menschheit. Es wird allgemein angenommen, daß das Tabu älter ist als
die Götter und in die Zeiten vor jeder Religion zurückreicht.
(26) Völkerpsychologie, II. Bd., »Mythus und Religion«, 1906, II,
p. 308.
Da wir einer unparteiischen Darstellung des Tabu bedürfen, um dieses der
psychoanalytischen Betrachtung zu unterziehen, lasse ich nun einen
Auszug aus dem Artikel »Taboo« der »Encyclopedia Britannica(27)« folgen,
der den Anthropologen _Northcote W. Thomas_ zum Verfasser hat.
(27) Elfte Auflage, 1911. -- Daselbst auch die wichtigsten
Literaturnachweise.
»Streng genommen umfaßt tabu nur a) den heiligen (oder unreinen)
Charakter von Personen oder Dingen, b) die Art der Beschränkung, welche
sich aus diesem Charakter ergibt, und c) die Heiligkeit (oder
Unreinheit), welche aus der Verletzung dieses Verbotes hervorgeht. Das
Gegenteil von tabu heißt in Polynesien '_noa_', was 'gewöhnlich' oder
'gemein' bedeutet ...«
»In einem weiteren Sinne kann man verschiedene Arten von Tabu
unterscheiden: 1. Ein _natürliches_ oder direktes Tabu, welches das
Ergebnis einer geheimnisvollen Kraft (_Mana_) ist, die an einer Person
oder Sache haftet; 2. ein _mitgeteiltes_ oder indirektes Tabu, das auch
von jener Kraft ausgeht, aber entweder a) erworben ist, oder b) von
einem Priester, Häuptling oder sonst wem übertragen; endlich 3. ein
Tabu, das zwischen den beiden anderen die Mitte hält, wenn nämlich beide
Faktoren in Betracht kommen, wie z. B. bei der Aneignung eines Weibes
durch einen Mann. Der Name Tabu wird auch auf andere rituelle
Beschränkungen angewendet, aber man sollte alles, was besser religiöses
Verbot heißen könnte, nicht zum Tabu rechnen.«
»Die _Ziele_ des Tabu sind mannigfacher Art: Direkte Tabu bezwecken a)
den Schutz bedeutsamer Personen, wie Häuptlinge, Priester und
Gegenstände u. dgl. gegen mögliche Schädigung; b) die Sicherung der
Schwachen -- Frauen, Kinder und gewöhnlicher Menschen im allgemeinen --
gegen das mächtige Mana (die magische Kraft) der Priester und
Häuptlinge; c) den Schutz gegen Gefahren, die mit der Berührung von
Leichen, mit dem Genuß gewisser Speisen usw. verbunden sind; d) die
Versicherung gegen die Störung wichtiger Lebensakte, wie Geburt,
Männerweihe, Heirat, sexuelle Tätigkeiten; e) den Schutz menschlicher
Wesen gegen die Macht oder den Zorn von Göttern und Dämonen(28); f) die
Behütung Ungeborener und kleiner Kinder gegen die mannigfachen Gefahren,
die ihnen infolge ihrer besonderen sympathetischen Abhängigkeit von
ihren Eltern drohen, wenn diese z. B. gewisse Dinge tun oder Speisen zu
sich nehmen, deren Genuß den Kindern besondere Eigenschaften übertragen
könnte. Eine andere Verwendung des Tabu ist die zum Schutze des
Eigentums einer Person, seiner Werkzeuge, seines Feldes usw. gegen
Diebe.«
(28) Diese Verwendung der Tabu kann auch als eine nicht ursprüngliche
in diesem Zusammenhange beiseite gelassen werden.
»Die Strafe für die Übertretung eines Tabu wird wohl ursprünglich einer
inneren, automatisch wirkenden Einrichtung überlassen. Das verletzte
Tabu rächt sich selbst. Wenn Vorstellungen von Göttern und Dämonen
hinzukommen, mit denen das Tabu in Beziehung tritt, so wird von der
Macht der Gottheit eine automatische Bestrafung erwartet. In anderen
Fällen, wahrscheinlich infolge einer weiteren Entwicklung des Begriffes,
übernimmt die Gesellschaft die Bestrafung des Verwegenen, dessen
Vorgehen seine Genossen in Gefahr gebracht hat. So knüpfen auch die
ersten Strafsysteme der Menschheit an das Tabu an.«
»Wer ein Tabu übertreten hat, der ist dadurch selbst tabu geworden.
Gewisse Gefahren, die aus der Verletzung eines Tabu entstehen, können
durch Bußhandlungen und Reinigungszeremonien beschworen werden.«
»Als die Quelle des Tabu wird eine eigentümliche Zauberkraft angesehen,
die an Personen und Geistern haftet und von ihnen aus durch unbelebte
Gegenstände hindurch übertragen werden kann. Personen oder Dinge, die
tabu sind, können mit elektrisch geladenen Gegenständen verglichen
werden; sie sind der Sitz einer furchtbaren Kraft, welche sich durch
Berührung mitteilt und mit unheilvollen Wirkungen entbunden wird, wenn
der Organismus, der die Entladung hervorruft, zu schwach ist, ihr zu
widerstehen. Der Erfolg einer Verletzung des Tabu hängt also nicht nur
von der Intensität der magischen Kraft ab, die an dem Tabu-Objekt
haftet, sondern auch von der Stärke des Mana, die sich dieser Kraft bei
dem Frevler entgegensetzt. So sind z. B. Könige und Priester Inhaber
einer großartigen Kraft, und es wäre Tod für ihre Untertanen, in
unmittelbare Berührung mit ihnen zu treten, aber ein Minister oder eine
andere Person von mehr als gewöhnlichem Mana kann ungefährdet mit ihnen
verkehren, und diese Mittelspersonen können wiederum ihren Untergebenen
ihre Annäherung gestatten, ohne sie in Gefahr zu bringen. Auch
mitgeteilte Tabu hängen in ihrer Bedeutung von dem Mana der Person ab,
von der sie ausgehen; wenn ein König oder Priester ein Tabu auferlegt,
ist es wirksamer, als wenn es von einem gewöhnlichen Menschen käme.«
Die Übertragbarkeit eines Tabu ist wohl jener Charakter, der dazu
Veranlassung gegeben hat, seine Beseitigung durch Sühnezeremonien zu
versuchen.
»Es gibt permanente und zeitweilige Tabu. Priester und Häuptlinge sind
das erstere, ebenso Tote, und alles, was zu ihnen gehört hat.
Zeitweilige Tabu schließen sich an gewisse Zustände an, so an die
Menstruation und das Kindbett, an den Stand des Kriegers vor und nach
der Expedition, an die Tätigkeiten des Fischens und Jagens u. dgl. Ein
allgemeines Tabu kann auch wie das kirchliche Interdikt über einen
großen Bezirk verhängt werden und dann jahrelang anhalten.«
Wenn ich die Eindrücke meiner Leser richtig abzuschätzen weiß, so
getraue ich mich jetzt der Behauptung, sie wüßten nach all diesen
Mitteilungen über das Tabu erst recht nicht, was sie sich darunter
vorzustellen haben, und wo sie es in ihrem Denken unterbringen können.
Dies ist sicherlich die Folge der ungenügenden Information, die sie von
mir erhalten haben, und des Wegfalls aller Erörterungen über die
Beziehung des Tabu zum Aberglauben, zum Seelenglauben und zur Religion.
Aber anderseits fürchte ich, eine eingehendere Schilderung dessen, was
man über das Tabu weiß, hätte noch verwirrender gewirkt, und darf
versichern, daß die Sachlage in Wirklichkeit recht undurchsichtig ist.
Es handelt sich also um eine Reihe von Einschränkungen, denen sich diese
primitiven Völker unterwerfen; dies und jenes ist verboten, sie wissen
nicht warum, es fällt ihnen auch nicht ein, danach zu fragen, sondern
sie unterwerfen sich ihnen wie selbstverständlich und sind überzeugt,
daß eine Übertretung sich von selbst auf die härteste Weise strafen
wird. Es liegen zuverlässige Berichte vor, daß die unwissentliche
Übertretung eines solchen Verbotes sich tatsächlich automatisch gestraft
hat. Der unschuldige Missetäter, der z. B. von einem ihm verbotenen Tier
gegessen hat, wird tief deprimiert, erwartet seinen Tod und stirbt dann
in allem Ernst. Die Verbote betreffen meist Genußfähigkeit, Bewegungs-
und Verkehrsfreiheit; sie scheinen in manchen Fällen sinnreich, sollen
offenbar Enthaltungen und Entsagungen bedeuten, in anderen Fällen sind
sie ihrem Inhalt nach ganz unverständlich, betreffen wertlose
Kleinigkeiten, scheinen ganz von der Art eines Zeremoniells zu sein. All
diesen Verboten scheint etwas wie eine Theorie zu Grunde zu liegen, als
ob die Verbote notwendig wären, weil gewissen Personen und Dingen eine
gefährliche Kraft zu eigen ist, die sich durch Berührung mit dem so
geladenen Objekt überträgt, fast wie eine Ansteckung. Es wird auch die
Quantität dieser gefährlichen Eigenschaft in Betracht gezogen. Der eine
oder das eine hat mehr davon als der andere, und die Gefahr richtet sich
geradezu nach der Differenz der Ladungen. Das Sonderbarste daran ist wohl,
daß, wer es zu stande gebracht hat, ein solches Verbot zu übertreten,
selbst den Charakter des Verbotenen gewonnen, gleichsam die ganze
gefährliche Ladung auf sich genommen hat. Diese Kraft haftet nun an allen
Personen, die etwas Besonderes sind, wie Könige, Priester, Neugeborene,
an allen Ausnahmszuständen, wie die körperlichen der Menstruation, der
Pubertät, der Geburt, an allem Unheimlichen, wie Krankheit und Tod, und
was kraft der Ansteckungs- oder Ausbreitungsfähigkeit damit zusammenhängt.
»Tabu« heißt aber alles, sowohl die Personen als auch die Örtlichkeiten,
Gegenstände und die vorübergehenden Zustände, welche Träger oder Quelle
dieser geheimnisvollen Eigenschaft sind. Tabu heißt auch das Verbot,
welches sich aus dieser Eigenschaft herleitet, und Tabu heißt endlich
seinem Wortsinn nach etwas, was zugleich heilig, über das Gewöhnliche
erhaben wie auch gefährlich, unrein, unheimlich umfaßt.
In diesem Wort und in dem System, das es bezeichnet, drückt sich ein
Stück Seelenleben aus, dessen Verständnis uns wirklich nicht nahe
gerückt erscheint. Vor allem sollte man meinen, daß man sich diesem
Verständnis nicht nähern könne, ohne auf den für so tiefstehende
Kulturen charakteristischen Glauben an Geister und Dämonen einzugehen.
Warum sollen wir überhaupt unser Interesse an das Rätsel des Tabu
wenden? Ich meine, nicht nur, weil jedes psychologische Problem an sich
des Versuches einer Lösung wert ist, sondern auch noch aus anderen
Gründen. Es darf uns ahnen, daß das Tabu der Wilden Polynesiens doch
nicht so weit von uns abliegt, wie wir zuerst glauben wollten, daß die
Sitten- und Moralverbote, denen wir selbst gehorchen, in ihrem Wesen
eine Verwandtschaft mit diesem primitiven Tabu haben könnten, und daß
die Aufklärung des Tabu ein Licht auf den dunkeln Ursprung unseres
eigenen »kategorischen Imperativs« zu werfen vermöchte.
Wir werden also in besonders erwartungsvoller Spannung aufhorchen, wenn
ein Forscher wie W. _Wundt_ uns seine Auffassung des Tabu mitteilt,
zumal da er verspricht, »zu den letzten Wurzeln der Tabuvorstellungen
zurückzugehen(29)«.
(29) In der Völkerpsychologie, Band II, »Religion und Mythus«, II,
p. 300 u. ff.
Vom Begriff des Tabu sagt _Wundt_, daß es »alle die Bräuche umfaßt, in
denen sich die Scheu vor bestimmten mit den kultischen Vorstellungen
zusammenhängenden Objekten oder vor den sich auf diese beziehenden
Handlungen ausdrückt(30)«.
(30) l. c., p. 237.
Ein andermal: »Verstehen wir darunter (unter dem Tabu), wie es dem
allgemeinen Sinne des Wortes entspricht, jedes in Brauch und Sitte oder
in ausdrücklich formulierten Gesetzen niedergelegte Verbot, einen
Gegenstand zu berühren, zu eigenem Gebrauch in Anspruch zu nehmen oder
gewisse verpönte Worte zu gebrauchen ....,« so gebe es überhaupt kein
Volk und keine Kulturstufe, die der Schädigung durch das Tabu entgegen
wäre.
_Wundt_ führt dann aus, weshalb es ihm zweckmäßiger erscheint, die Natur
des Tabu an den primitiven Verhältnissen der australischen Wilden als in
der höheren Kultur der polynesischen Völker zu studieren. Bei den
Australiern ordnet er die Tabuverbote in drei Klassen, je nachdem sie
Tiere, Menschen oder andere Objekte betreffen. Das Tabu der Tiere, das
wesentlich im Verbot des Tötens und Verzehrens besteht, bildet den Kern
des _Totemismus_(31). Das Tabu der zweiten Art, das den Menschen zu
seinem Objekt hat, ist wesentlich anderen Charakters. Es ist von
vornherein auf Bedingungen eingeschränkt, die für den Tabuierten eine
ungewöhnliche Lebenslage herbeiführen. So sind Jünglinge tabu beim Fest
der Männerweihe, Frauen während der Menstruation und unmittelbar nach
der Geburt, neugeborene Kinder, Kranke und vor allem die Toten. Auf dem
fortwährend gebrauchten Eigentum eines Menschen ruht ein dauerndes Tabu
für jeden anderen; so auf seinen Kleidern, Werkzeugen und Waffen. Zum
persönlichsten Eigentum gehört in Australien auch der neue Name, den ein
Knabe bei seiner Männerweihe erhält, dieser ist tabu und muß geheim
gehalten werden. Die Tabu der dritten Art, die auf Bäumen, Pflanzen,
Häusern, Örtlichkeiten ruhen, sind veränderlicher, scheinen nur der
Regel zu folgen, daß dem Tabu unterworfen wird, was aus irgend welcher
Ursache Scheu erregt oder unheimlich ist.
(31) Vgl. darüber die erste und die letzte Abhandlung dieses Buches.
Die Veränderungen, die das Tabu in der reicheren Kultur der Polynesier
und der malaiischen Inselwelt erfährt, muß _Wundt_ selbst für nicht sehr
tiefgehend erklären. Die stärkere soziale Differenzierung dieser Völker
macht sich darin geltend, daß Häuptlinge, Könige und Priester ein
besonders wirksames Tabu ausüben und selbst dem stärksten Zwang des Tabu
ausgesetzt werden.
Die eigentlichen Quellen des Tabu liegen aber tiefer als in den
Interessen der privilegierten Stände; »sie entspringen da, wo die
primitivsten und zugleich dauerndsten menschlichen Triebe ihren Ursprung
nehmen, _in der Furcht vor der Wirkung dämonischer Mächte_(32)«.
»Ursprünglich nichts anderes als die objektiv gewordene Furcht vor der
in dem tabuierten Gegenstand verborgen gedachten dämonischen Macht,
verbietet das Tabu, diese Macht zu reizen, und es gebietet, wo es
wissentlich oder unwissentlich verletzt worden ist, die Rache des Dämons
zu beseitigen.«
(32) l. c., p. 307.
Allmählich wird dann das Tabu zu einer in sich selbst begründeten Macht,
die sich vom Dämonismus losgelöst hat. Es wird zum Zwang der Sitte und
des Herkommens und schließlich des Gesetzes. »Das Gebot aber, das
unausgesprochen hinter den nach Ort und Zeit mannigfach wechselnden
Tabuverboten steht, ist ursprünglich das _eine_: Hüte dich vor dem Zorn
der Dämonen.«
_Wundt_ lehrt uns also, das Tabu sei ein Ausdruck und Ausfluß des
Glaubens der primitiven Völker an dämonische Mächte. Später habe sich
das Tabu von dieser Wurzel losgelöst und sei eine Macht geblieben,
einfach weil es eine solche war, infolge einer Art von psychischer
Beharrung; so sei es selbst die Wurzel unserer Sittengebote und unserer
Gesetze geworden. So wenig nun der erste dieser Sätze zum Widerspruch
reizen kann, so glaube ich doch dem Eindruck vieler Leser Worte zu
leihen, wenn ich die Aufklärung _Wundts_ als eine Enttäuschung
anspreche. Das heißt wohl nicht, zu den Quellen der Tabuvorstellungen
heruntergehen oder ihre letzten Wurzeln aufzeigen. Weder die Angst noch
die Dämonen können in der Psychologie als letzte Dinge gewertet werden,
die jeder weiteren Zurückführung trotzen. Es wäre anders, wenn die
Dämonen wirklich existierten; aber wir wissen ja, sie sind selbst wie
die Götter Schöpfungen der Seelenkräfte des Menschen; sie sind von etwas
und aus etwas geschaffen worden.
Über die Doppelbedeutung des Tabu äußert _Wundt_ bedeutsame, aber nicht
ganz klar zu fassende Ansichten. Für die primitiven Anfänge des Tabu
besteht nach ihm eine Scheidung von _heilig_ und _unrein_ noch nicht.
Eben darum fehlen hier jene Begriffe überhaupt in der Bedeutung, die sie
eben erst durch den Gegensatz, in den sie zueinander traten, annehmen
konnten. Das Tier, der Mensch, der Ort, auf dem ein Tabu ruht, sind
dämonisch, nicht heilig und darum auch noch nicht in dem späteren Sinne
unrein. Gerade für diese noch indifferent in der Mitte stehende
Bedeutung des Dämonischen, das nicht berührt werden darf, ist der
Ausdruck Tabu wohl geeignet, da er ein Merkmal hervorhebt, das
schließlich dem Heiligen wie dem Unreinen für alle Zeiten gemeinsam
bleibt: die Scheu vor seiner Berührung. In dieser bleibenden
Gemeinschaft eines wichtigen Merkmals liegt aber zugleich ein Hinweis
darauf, daß hier zwischen beiden Gebieten eine ursprüngliche
Übereinstimmung obwaltet, die erst infolge weiterer Bedingungen einer
Differenzierung gewichen ist, durch welche sich beide schließlich zu
Gegensätzen entwickelt haben.
Der dem ursprünglichen Tabu eigene Glaube an eine dämonische Macht, die
in dem Gegenstand verborgen ist und dessen Berührung oder unerlaubte
Verwendung durch Verzauberung des Täters rächt, ist eben noch ganz und
ausschließlich die objektivierte Furcht. Diese hat sich noch nicht in
die beiden Formen gesondert, die sie auf einer entwickelten Stufe
annimmt: in die _Ehrfurcht_ und in den _Abscheu_.
Wie aber entsteht diese Sonderung? Nach _Wundt_ durch die Verpflanzung
der Tabugebote aus dem Gebiet der Dämonen -- in das der
Göttervorstellungen. Der Gegensatz von heilig und unrein fällt mit der
Aufeinanderfolge zweier mythologischer Stufen zusammen, von denen die
frühere nicht vollkommen verschwindet, wenn die folgende erreicht ist,
sondern in der Form einer niedrigeren und allmählich mit Verachtung sich
paarenden Wertschätzung fortbesteht. In der Mythologie gilt allgemein
das Gesetz, daß eine vorangegangene Stufe eben deshalb, weil sie von der
höheren überwunden und zurückgedrängt wird, nun neben dieser in
erniedrigter Form fortbesteht, so daß die Objekte ihrer Verehrung in
solche des Abscheus sich umwandeln(33).
(33) l. c., p. 313.
Die weiteren Ausführungen _Wundts_ beziehen sich auf das Verhältnis der
Tabuvorstellungen zur Reinigung und zum Opfer.
2.
Wer von der Psychoanalyse, das heißt von der Erforschung des unbewußten
Anteils am individuellen Seelenleben her an das Problem des Tabu
herantritt, der wird sich nach kurzem Besinnen sagen, daß ihm diese
Phänomene nicht fremd sind. Er kennt Personen, die sich solche
Tabuverbote individuell geschaffen haben und sie ebenso streng befolgen
wie die Wilden die ihrem Stamme oder ihrer Gesellschaft gemeinsamen.
Wenn er nicht gewohnt wäre, diese vereinzelten Personen als
»_Zwangskranke_« zu bezeichnen, würde er den Namen »_Tabukrankheit_« für
deren Zustand angemessen finden müssen. Von dieser Zwangskrankheit hat
er aber durch die psychoanalytische Untersuchung so viel erfahren, die
klinische Ätiologie und das Wesentliche des psychologischen Mechanismus,
daß er es sich nicht versagen kann, das hier Gelernte zur Aufklärung der
entsprechenden völkerpsychologischen Erscheinung zu verwenden.
Eine Warnung wird bei diesem Versuche angehört werden müssen. Die
Ähnlichkeit des Tabu mit der Zwangskrankheit mag eine rein äußerliche
sein, für die Erscheinungsform der beiden gelten und sich nicht weiter
auf deren Wesen erstrecken. Die Natur liebt es, die nämlichen Formen in
den verschiedensten biologischen Zusammenhängen zu verwenden, z. B. am
Korallenstock wie an der Pflanze, ja darüber hinaus an gewissen
Kristallen oder bei Bildung bestimmter chemischer Niederschläge. Es wäre
offenbar voreilig und wenig aussichtsvoll, durch diese Übereinstimmungen,
die auf eine Gemeinsamkeit mechanischer Bedingungen zurückgehen,
Schlüsse zu begründen, die sich auf innere Verwandtschaft
beziehen. Wir werden dieser Warnung eingedenk bleiben, brauchen aber die
beabsichtigte Vergleichung dieser Möglichkeit wegen nicht zu
unterlassen.
Die nächste und auffälligste Übereinstimmung der Zwangsverbote (bei den
Nervösen) mit dem Tabu besteht nun darin, daß diese Verbote ebenso
unmotiviert und in ihrer Herkunft rätselhaft sind. Sie sind irgend
einmal aufgetreten und müssen nun infolge einer unbezwingbaren Angst
gehalten werden. Eine äußere Strafandrohung ist überflüssig, weil eine
innere Sicherheit (ein Gewissen) besteht, die Übertretung werde zu einem
unerträglichen Unheil führen. Das Äußerste, was die Zwangskranken
mitteilen können, ist die unbestimmte Ahnung, es werde eine gewisse
Person ihrer Umgebung durch die Übertretung zu Schaden kommen. Welches
diese Schädigung sein soll, wird nicht erkannt, auch erhält man diese
kümmerliche Auskunft eher bei den später zu besprechenden Sühne- und
Abwehrhandlungen als bei den Verboten selbst.
Das Haupt- und Kernverbot der Neurose ist wie beim Tabu das der
Berührung, daher der Name: Berührungsangst, Délire de toucher. Das
Verbot erstreckt sich nicht nur auf die direkte Berührung mit dem
Körper, sondern nimmt den Umfang der übertragenen Redensart: in
Berührung kommen, an. Alles, was die Gedanken auf das Verbotene lenkt,
eine Gedankenberührung hervorruft, ist ebenso verboten wie der
unmittelbare leibliche Kontakt; dieselbe Ausdehnung findet sich beim
Tabu wieder.
Ein Teil der Verbote ist nach seiner Absicht ohneweiters verständlich,
ein anderer Teil dagegen erscheint uns unbegreiflich, läppisch, sinnlos.
Wir bezeichnen solche Gebote als »Zeremoniell« und finden, daß die
Tabugebräuche dieselbe Verschiedenheit erkennen lassen.
Den Zwangsverboten ist eine großartige Verschiebbarkeit zu eigen, sie
dehnen sich auf irgend welchen Wegen des Zusammenhanges von einem Objekt
auf das andere aus und machen auch dieses neue Objekt, wie eine meiner
Kranken treffend sagt, »_unmöglich_«. Die Unmöglichkeit hat am Ende die
ganze Welt mit Beschlag belegt. Die Zwangskranken benehmen sich so, als
wären die »unmöglichen« Personen und Dinge Träger einer gefährlichen
Ansteckung, die bereit ist, sich auf alles Benachbarte durch Kontakt zu
übertragen. Dieselben Charaktere der Ansteckungsfähigkeit und der
Übertragbarkeit haben wir eingangs bei der Schilderung der Tabuverbote
hervorgehoben. Wir wissen auch, wer ein Tabu übertreten hat durch die
Berührung von etwas, was tabu ist, der wird selbst tabu und niemand darf
mit ihm in Berührung treten.
Ich stelle zwei Beispiele von Übertragung (besser Verschiebung) des
Verbots zusammen; das eine aus dem Leben der _Maori_, das andere aus
meiner Beobachtung an einer zwangskranken Frau.
»Ein _Maori_häuptling wird kein Feuer mit seinem Hauch anfachen, denn
sein geheiligter Atem würde seine Kraft dem Feuer mitteilen, dieses dem
Topf, der im Feuer steht, der Topf der Speise, die in ihm gekocht wird,
die Speise der Person, die von ihr ißt, und so müßte die Person sterben,
die gegessen von der Speise, die gekocht in dem Topf, der gestanden im
Feuer, in das geblasen der Häuptling mit seinem heiligen und
gefährlichen Hauch(34).«
(34) _Frazer_, The golden bough, II, Taboo and the perils of the soul,
1911, p. 136.
Die Patientin verlangt, daß ein Gebrauchsgegenstand, den ihr Mann vom
Einkauf nach Hause gebracht, entfernt werde, er würde ihr sonst den
Raum, in dem sie wohnt, unmöglich machen. Denn sie hat gehört, daß
dieser Gegenstand in einem Laden gekauft wurde, welcher in der, sagen
wir: Hirschengasse liegt. Aber Hirsch ist heute der Name einer Freundin,
welche in einer fernen Stadt lebt, die sie in ihrer Jugend unter ihrem
Mädchennamen gekannt hat. Diese Freundin ist ihr heute »unmöglich«,
tabu, und der hier in Wien gekaufte Gegenstand ist ebenso tabu wie die
Freundin selbst, mit der sie nicht in Berührung kommen will.
Die Zwangsverbote bringen großartigen Verzicht und Einschränkungen des
Lebens mit sich wie die Tabuverbote, aber ein Anteil von ihnen kann
aufgehoben werden durch die Ausführung gewisser Handlungen, die nun auch
geschehen müssen, die Zwangscharakter haben, -- Zwangshandlungen -- und
deren Natur als Buße, Sühne, Abwehrmaßregeln und Reinigung keinem
Zweifel unterliegt. Die gebräuchlichste dieser Zwangshandlungen ist das
Abwaschen mit Wasser (Waschzwang). Auch ein Teil der Tabuverbote kann so
ersetzt, respektive deren Übertretung durch solches »Zeremoniell«
gutgemacht werden und die Lustration durch Wasser ist auch hier die
bevorzugte.
Resümieren wir nun, in welchen Punkten sich die Übereinstimmung der
Tabugebräuche mit den Symptomen der Zwangsneurose am deutlichsten
äußert: 1. In der Unmotiviertheit der Gebote, 2. in ihrer Befestigung
durch eine innere Nötigung, 3. in ihrer Verschiebbarkeit und in der
Ansteckungsgefahr durch das Verbotene, 4. in der Verursachung von
zeremoniösen Handlungen, Geboten, die von den Verboten ausgehen.
Die klinische Geschichte wie der psychische Mechanismus der Fälle von
Zwangskrankheit sind uns aber durch die Psychoanalyse bekannt geworden.
Erstere lautet für einen typischen Fall von Berührungsangst wie folgt:
Zu allem Anfang, in ganz früher Kinderzeit, äußerte sich eine starke
Berührungs_lust_, deren Ziel weit spezialisierter war, als man geneigt
wäre zu erwarten. Dieser Lust trat alsbald _von außen_ ein Verbot
entgegen, gerade diese Berührung nicht auszuführen(35). Das Verbot wurde
aufgenommen, denn es konnte sich auf starke innere Kräfte stützen(36);
es erwies sich stärker als der Trieb, der sich in der Berührung äußern
wollte. Aber infolge der primitiven psychischen Konstitution des Kindes
gelang es dem Verbot nicht, den Trieb aufzuheben. Der Erfolg des
Verbotes war nur, den Trieb -- die Berührungslust -- zu verdrängen und
ihn ins Unbewußte zu verbannen. Verbot und Trieb blieben beide erhalten;
der Trieb, weil er nur verdrängt, nicht aufgehoben war, das Verbot, weil
mit seinem Aufhören der Trieb zum Bewußtsein und zur Ausführung
durchgedrungen wäre. Es war eine unerledigte Situation, eine psychische
Fixierung geschaffen, und aus dem fortdauernden Konflikt von Verbot und
Trieb leitet sich nun alles weitere ab.
(35) Beide, Lust und Verbot, bezogen sich auf die Berührung der
eigenen Genitalien.
(36) Auf die Beziehung zu den geliebten Personen, von denen das Verbot
gegeben wurde.
Der Hauptcharakter der psychologischen Konstellation, die so fixiert
worden ist, liegt in dem, was man das _ambivalente_ Verhalten des
Individuums gegen das eine Objekt, vielmehr die eine Handlung an ihm,
heißen könnte(37). Es will diese Handlung -- die Berührung -- immer
wieder ausführen, es verabscheut sie auch. Der Gegensatz der beiden
Strömungen ist auf kurzem Wege nicht ausgleichbar, weil sie -- wir
können nur sagen -- im Seelenleben so lokalisiert sind, daß sie nicht
zusammenstoßen können. Das Verbot wird laut bewußt, die fortdauernde
Berührungslust ist unbewußt, die Person weiß nichts von ihr. Bestünde
dieses psychologische Moment nicht, so könnte eine Ambivalenz weder sich
so lange erhalten, noch könnte sie zu solchen Folgeerscheinungen führen.
(37) Nach einem trefflichen Ausdruck von _Bleuler_.
In der klinischen Geschichte des Falles haben wir das Eindringen des
Verbots in so frühem Kindesalter als das maßgebende hervorgehoben; für
die weitere Gestaltung fällt diese Rolle dem Mechanismus der Verdrängung
auf dieser Altersstufe zu. Infolge der stattgehabten Verdrängung, die
mit einem Vergessen -- Amnesie -- verbunden ist, bleibt die Motivierung
des bewußt gewordenen Verbotes unbekannt und müssen alle Versuche
scheitern, es intellektuell zu zersetzen, da diese den Punkt nicht
finden, an dem sie angreifen könnten. Das Verbot verdankt seine Stärke
-- seinen Zwangscharakter -- gerade der Beziehung zu seinem unbewußten
Gegenpart, der im Verborgenen ungedämpften Lust, also einer inneren
Notwendigkeit, in welche die bewußte Einsicht fehlt. Die Übertragbarkeit
und Fortpflanzungsfähigkeit des Verbotes spiegelt einen Vorgang wieder,
der sich mit der unbewußten Lust zuträgt und unter den psychologischen
Bedingungen des Unbewußten besonders erleichtert ist. Die Trieblust
verschiebt sich beständig, um der Absperrung, in der sie sich befindet,
zu entgehen, und sucht Surrogate für das Verbotene -- Ersatzobjekte und
Ersatzhandlungen -- zu gewinnen. Darum wandert auch das Verbot und dehnt
sich auf die neuen Ziele der verpönten Regung aus. Jeden neuen Vorstoß
der verdrängten Libido beantwortet das Verbot mit einer neuen
Verschärfung. Die gegenseitige Hemmung der beiden ringenden Mächte
erzeugt ein Bedürfnis nach Abfuhr, nach Verringerung der herrschenden
Spannung, in welchem man die Motivierung der Zwangshandlungen erkennen
darf. Diese sind bei der Neurose deutlich Kompromißaktionen, in der
einen Ansicht Bezeugungen von Reue, Bemühungen zur Sühne und
dergleichen, in der anderen aber gleichzeitig Ersatzhandlungen, welche
den Trieb für das Verbotene entschädigen. Es ist ein Gesetz der
neurotischen Erkrankung, daß diese Zwangshandlungen immer mehr in den
Dienst des Triebes treten und immer näher an die ursprünglich verbotene
Handlung herankommen.
Unternehmen wir jetzt den Versuch, das Tabu zu behandeln, als wäre es
von derselben Natur wie ein Zwangsverbot unserer Kranken. Wir machen uns
dabei von vornherein klar, daß viele der für uns zu beobachtenden
Tabuverbote sekundärer, verschobener und entstellter Art sind, und daß
wir zufrieden sein müssen, etwas Licht auf die ursprünglichsten und
bedeutsamsten Tabuverbote zu werfen. Ferner, daß die Verschiedenheiten
in der Situation des Wilden und des Neurotikers wichtig genug sein
dürften, um eine völlige Übereinstimmung auszuschließen, eine
Übertragung von dem einen auf den anderen, die einer Abbildung in jedem
Punkte gleichkäme, zu verhindern.
Wir würden dann zunächst sagen, es habe keinen Sinn, die Wilden nach der
wirklichen Motivierung ihrer Verbote, nach der Genese des Tabu zu
fragen. Nach unserer Voraussetzung müssen sie unfähig sein, darüber
etwas mitzuteilen, denn diese Motivierung sei ihnen »unbewußt«. Wir
konstruieren die Geschichte des Tabu aber folgendermaßen nach dem
Vorbild der Zwangsverbote. Die Tabu seien uralte Verbote, einer
Generation von primitiven Menschen dereinst von außen aufgedrängt, das
heißt also doch wohl von der früheren Generation ihr gewalttätig
eingeschärft. Diese Verbote haben Tätigkeiten betroffen, zu denen eine
starke Neigung bestand. Die Verbote haben sich nun von Generation zu
Generation erhalten, vielleicht bloß infolge der Tradition durch
elterliche und gesellschaftliche Autorität. Vielleicht aber haben sie
sich in den späteren Generationen bereits »organisiert« als ein Stück
ererbten psychischen Besitzes. Ob es solche »angeborene Ideen« gibt, ob
sie allein oder im Zusammenwirken mit der Erziehung die Fixierung der
Tabu bewirkt haben, wer vermöchte es gerade für den in Rede, stehenden
Fall zu entscheiden? Aber aus der Festhaltung der Tabu ginge eines
hervor, daß die ursprüngliche Lust, jenes Verbotene zu tun, auch noch
bei den Tabuvölkern fortbesteht. Diese haben also zu ihren Tabuverboten
eine _ambivalente Einstellung_; sie möchten im Unbewußten nichts lieber
als sie übertreten, aber sie fürchten sich auch davor; sie fürchten sich
gerade darum, weil sie es möchten, und die Furcht ist stärker als die
Lust. Die Lust dazu ist aber bei jeder Einzelperson des Volkes unbewußt
wie bei dem Neurotiker.
Die ältesten und wichtigsten Tabuverbote sind die beiden Grundgesetze
des _Totemismus_: Das Totemtier nicht zu töten und den sexuellen Verkehr
mit den Totemgenossen des anderen Geschlechts zu vermeiden.
Das müßten also die ältesten und stärksten Gelüste der Menschen sein.
Wir können das nicht verstehen und können demnach unsere Voraussetzung
nicht an diesen Beispielen prüfen, solange uns Sinn und Abkunft des
totemistischen Systems so völlig unbekannt sind. Aber wer die Ergebnisse
der psychoanalytischen Erforschung des Einzelmenschen kennt, der wird
selbst durch den Wortlaut dieser beiden Tabu und durch ihr
Zusammentreffen an etwas ganz Bestimmtes gemahnt, was die
Psychoanalytiker für den Knotenpunkt des infantilen Wunschlebens und
dann für den Kern der Neurose erklären(38).
(38) Vgl. meine in diesen Aufsätzen bereits mehrmals angekündigte
Studie über den Totemismus.
Die sonstige Mannigfaltigkeit der Tabuerscheinungen, die zu den früher
mitgeteilten Klassifizierungsversuchen geführt hat, wächst für uns auf
folgende Art zu einer Einheit zusammen: Grundlage des Tabu ist ein
verbotenes Tun, zu dem eine starke Neigung im Unbewußten besteht.
Wir wissen, ohne es zu verstehen, wer das Verbotene tut, das Tabu
übertritt, wird selbst tabu. Wie bringen wir aber diese Tatsache mit der
anderen zusammen, daß das Tabu nicht nur an Personen haftet, die das
Verbotene getan haben, sondern auch an Personen, die sich in besonderen
Zuständen befinden, an diesen Zuständen selbst und an unpersönlichen
Dingen? Was kann das für eine gefährliche Eigenschaft sein, die immer
die nämliche bleibt unter all diesen verschiedenen Bedingungen? Nur die
eine: die Eignung, die Ambivalenz des Menschen anzufachen und ihn in
_Versuchung_ zu führen, das Verbot zu übertreten.
Der Mensch, der ein Tabu übertreten hat, wird selbst tabu, weil er die
gefährliche Eignung hat, andere zu versuchen, daß sie seinem Beispiel
folgen. Er erweckt Neid; warum sollte ihm gestattet sein, was anderen
verboten ist? Er ist also wirklich _ansteckend_, insofern jedes Beispiel
zur Nachahmung ansteckt, und darum muß er selbst gemieden werden.
Ein Mensch braucht aber kein Tabu übertreten zu haben und kann doch
permanent oder zeitweilig tabu sein, weil er sich in einem Zustand
befindet, welcher die Eignung hat, die verbotenen Gelüste der anderen
anzuregen, den Ambivalenzkonflikt in ihnen zu wecken. Die meisten
Ausnahmsstellungen und Ausnahmszustände sind von solcher Art und haben
diese gefährliche Kraft. Der König oder Häuptling erweckt den Neid auf
seine Vorrechte; es möchte vielleicht jeder König sein. Der Tote, das
Neugeborene, die Frau in ihren Leidenszuständen reizen durch ihre
besondere Hilfslosigkeit, das eben geschlechtsreif gewordene Individuum
durch den neuen Genuß, den es verspricht. Darum sind alle diese Personen
und alle diese Zustände tabu, denn der Versuchung darf nicht nachgegeben
werden.
Wir verstehen jetzt auch, warum die Manakräfte verschiedener Personen
sich von einander abziehen, einander teilweise aufheben können. Das Tabu
eines Königs ist zu stark für seinen Untertan, weil die soziale
Differenz zwischen ihnen zu groß ist. Aber ein Minister kann etwa den
unschädlichen Vermittler zwischen ihnen machen. Das heißt aus der
Sprache des Tabu in die der Normalpsychologie übersetzt: Der Untertan,
der die großartige Versuchung scheut, welche ihm die Berührung mit dem
König bereitet, kann etwa den Umgang des Beamten vertragen, den er nicht
so sehr zu beneiden braucht, und dessen Stellung ihm vielleicht selbst
erreichbar scheint. Der Minister aber kann seinen Neid gegen den König
durch die Erwägung der Macht ermäßigen, die ihm selbst eingeräumt ist.
So sind geringere Differenzen der in Versuchung führenden Zauberkraft
weniger zu fürchten als besonders große.
Es ist ebenso klar, wieso die Übertretung gewisser Tabuverbote eine
soziale Gefahr bedeutet, die von allen Mitgliedern der Gesellschaft
gestraft oder gesühnt werden muß, wenn sie nicht alle schädigen soll.
Diese Gefahr besteht wirklich, wenn wir die bewußten Regungen für die
unbewußten Gelüste einsetzen. Sie besteht in der Möglichkeit der
Nachahmung, in deren Folge die Gesellschaft bald zur Auflösung käme.
Wenn die anderen die Übertretung nicht ahnden würden, müßten sie ja inne
werden, daß sie dasselbe tun wollen wie der Übeltäter.
Daß die Berührung beim Tabuverbot eine ähnliche Rolle spielt wie beim
Délire de toucher, obwohl der geheime Sinn des Verbotes beim Tabu
unmöglich ein so spezieller sein kann wie bei der Neurose, darf uns
nicht Wunder nehmen. Die Berührung ist der Beginn jeder Bemächtigung,
jedes Versuches, sich eine Person oder Sache dienstbar zu machen.
Wir haben die ansteckende Kraft, die dem Tabu innewohnt, durch die
Eignung, in Versuchung zu führen, zur Nachahmung anzuregen, übersetzt.
Dazu scheint es nicht zu stimmen, daß sich die Ansteckungsfähigkeit des
Tabu vor allem in der Übertragung auf Gegenstände äußert, die dadurch
selbst Träger des Tabu werden.
Diese Übertragbarkeit des Tabu spiegelt die bei der Neurose
nachgewiesene Neigung des unbewußten Triebes wieder, sich auf
assoziativen Wegen auf immer neue Objekte zu verschieben. Wir werden so
aufmerksam gemacht, daß der gefährlichen Zauberkraft des »Mana«
zweierlei realere Fähigkeiten entsprechen, die Eignung, den Menschen an
seine verbotenen Wünsche zu erinnern, und die scheinbar bedeutsamere,
ihn zur Übertretung des Verbotes im Dienste dieser Wünsche zu verleiten.
Beide Leistungen treten aber wieder zu einer einzigen zusammen, wenn wir
annehmen, es läge im Sinne eines primitiven Seelenlebens, daß mit der
Erweckung der Erinnerung an das verbotene Tun auch die Erweckung der
Tendenz, es durchzusetzen, verknüpft sei. Dann fallen Erinnerung und
Versuchung wieder zusammen. Man muß auch zugestehen, wenn das Beispiel
eines Menschen, der ein Verbot übertreten hat, einen anderen zur
gleichen Tat verführt, so hat sich der Ungehorsam gegen das Verbot
fortgepflanzt wie eine Ansteckung, wie sich das Tabu von einer Person
auf einen Gegenstand und von diesem auf einen anderen überträgt.
Wenn die Übertretung eines Tabu gutgemacht werden kann durch eine Sühne
oder Buße, die ja einen _Verzicht_ auf irgend ein Gut oder eine Freiheit
bedeuten, so ist hiedurch der Beweis erbracht, daß die Befolgung der
Tabuvorschrift selbst ein Verzicht war auf etwas, was man gern gewünscht
hätte. Die Unterlassung des einen Verzichts wird durch einen Verzicht an
anderer Stelle abgelöst. Für das Tabuzeremoniell würden wir hieraus den
Schluß ziehen, daß die Buße etwas Ursprünglicheres ist als die
Reinigung.
Fassen wir nun zusammen, welches Verständnis des Tabu sich uns aus der
Gleichstellung mit dem Zwangsverbot des Neurotikers ergeben hat: Das
Tabu ist ein uraltes Verbot, von außen (von einer Autorität) aufgedrängt
und gegen die stärksten Gelüste der Menschen gerichtet. Die Lust, es zu
übertreten, besteht in deren Unbewußten fort; die Menschen, die dem Tabu
gehorchen, haben eine ambivalente Einstellung gegen das vom Tabu
Betroffene. Die dem Tabu zugeschriebene Zauberkraft führt sich auf die
Fähigkeit zurück, die Menschen in Versuchung zu führen; sie benimmt sich
wie eine Ansteckung, weil das Beispiel ansteckend ist, und weil sich das
verbotene Gelüste im Unbewußten auf Anderes verschiebt. Die Sühne der
Übertretung des Tabu durch einen Verzicht erweist, daß der Befolgung des
Tabu ein Verzicht zu Grunde liegt.
3.
Wir wollen nun wissen, welchen Wert unsere Gleichstellung des Tabu mit
der Zwangsneurose und die auf Grund dieser Vergleichung gegebene
Auffassung des Tabu beanspruchen kann. Ein solcher Wert liegt offenbar
nur vor, wenn unsere Auffassung einen Vorteil bietet, der sonst nicht zu
haben ist, wenn sie ein besseres Verständnis des Tabu gestattet, als uns
sonst möglich wird. Wir sind vielleicht geneigt zu behaupten, daß wir
diesen Nachweis der Brauchbarkeit im vorstehenden bereits erbracht
haben; wir werden aber versuchen müssen, ihn zu verstärken, indem wir
die Erklärung der Tabuverbote und Gebräuche ins Einzelne fortsetzen.
Es steht uns aber auch ein anderer Weg offen. Wir können die
Untersuchung anstellen, ob nicht ein Teil der Voraussetzungen, die wir
von der Neurose her auf das Tabu übertragen haben, oder der Folgerungen,
zu denen wir dabei gelangt sind, an den Phänomenen des Tabu unmittelbar
erweisbar ist. Wir müssen uns nur entscheiden, wonach wir suchen wollen.
Die Behauptung über die Genese des Tabu, es stamme von einem uralten
Verbote ab, welches dereinst von außen auferlegt worden ist, entzieht
sich natürlich dem Beweise. Wir werden also eher die psychologischen
Bedingungen fürs Tabu zu bestätigen suchen, welche wir für die
Zwangsneurose kennen gelernt haben. Wie gelangten wir bei der Neurose
zur Kenntnis dieser psychologischen Momente? Durch das analytische
Studium der Symptome, vor allem der Zwangshandlungen, der
Abwehrmaßregeln und Zwangsgebote. Wir fanden an ihnen die besten
Anzeichen für ihre Abstammung von _ambivalenten_ Regungen oder
Tendenzen, wobei sie entweder gleichzeitig dem Wunsche wie dem
Gegenwunsche entsprechen oder vorwiegend im Dienste der einen von den
beiden entgegengesetzten Tendenzen stehen. Wenn es uns nun gelänge, auch
an den Tabuvorschriften die Ambivalenz, das Walten entgegengesetzter
Tendenzen, aufzuzeigen, oder unter ihnen einige aufzufinden, die nach
der Art von Zwangshandlungen beiden Strömungen gleichzeitigen Ausdruck
geben, so wäre die psychologische Übereinstimmung zwischen dem Tabu und
der Zwangsneurose im nahezu wichtigsten Stücke gesichert.
Die beiden fundamentalen Tabuverbote sind, wie vorhin erwähnt, für
unsere Analyse durch die Zugehörigkeit zum Totemismus unzugänglich; ein
anderer Anteil der Tabusatzungen ist sekundärer Abkunft und für unsere
Absicht nicht verwertbar. Das Tabu ist nämlich bei den entsprechenden
Völkern die allgemeine Form der Gesetzgebung geworden und in den Dienst
von sozialen Tendenzen getreten, die sicherlich jünger sind als das Tabu
selbst, wie z. B. die Tabu, die von Häuptlingen und Priestern auferlegt
werden, um sich Eigentum und Vorrechte zu sichern. Doch bleibt uns eine
große Gruppe von Vorschriften übrig, an denen unsere Untersuchung
vorgenommen werden kann; ich hebe aus dieser die Tabu heraus, die sich
a) an _Feinde_, b) an _Häuptlinge_, c) an _Tote_ knüpfen, und werde das
zu behandelnde Material der ausgezeichneten Sammlung von J. G. _Frazer_
in seinem großen Werke: »The golden bough« entnehmen(39).
(39) Third edition, part II, Taboo and the perils of the soul, 1911.
a) Die Behandlung der Feinde.
Wenn wir geneigt waren, den wilden und halbwilden Völkern ungehemmte und
reuelose Grausamkeit gegen ihre Feinde zuzuschreiben, so werden wir mit
großem Interesse erfahren, daß auch bei ihnen die Tötung eines Menschen
zur Befolgung einer Reihe von Vorschriften zwingt, welche den
Tabugebräuchen zugeordnet werden. Diese Vorschriften sind mit
Leichtigkeit in vier Gruppen zu bringen; sie fordern 1. Versöhnung des
getöteten Feindes, 2. Beschränkungen und 3. Sühnehandlungen, Reinigungen
des Mörders und 4. gewisse zeremonielle Vornahmen. Wie allgemein oder
wie vereinzelt solche Tabugebräuche bei diesen Völkern sein mögen, läßt
sich einerseits aus unseren unvollständigen Nachrichten nicht mit
Sicherheit entscheiden, und ist anderseits für unser Interesse an diesen
Vorkommnissen gleichgültig. Immerhin darf man annehmen, daß es sich um
weitverbreitete Gebräuche und nicht um vereinzelte Sonderbarkeiten
handelt.
Die _Versöhnungs_gebräuche auf der Insel _Timor_, nachdem eine
siegreiche Kriegerschar mit den abgeschnittenen Köpfen der besiegten
Feinde zurückkehrt, sind darum besonders bedeutsam, weil überdies der
Führer der Expedition von schweren Beschränkungen betroffen wird
(s. u.). »Bei dem feierlichen Einzug der Sieger werden Opfer dargebracht
um die Seelen der Feinde zu versöhnen; sonst müßte man Unheil für die
Sieger vorhersehen. Es wird ein Tanz aufgeführt, und dabei ein Gesang
vorgetragen, in welchem der erschlagene Feind beklagt und seine
Verzeihung erbeten wird: 'Zürne uns nicht, weil wir deinen Kopf hier bei
uns haben; wäre uns das Glück nicht hold gewesen, so hingen jetzt
vielleicht unsere Köpfe in deinem Dorf. Wir haben dir ein Opfer
gebracht, um dich zu besänftigen. Nun darf dein Geist zufrieden sein und
uns in Ruhe lassen. Warum bist du unser Feind gewesen? Wären wir nicht
besser Freunde geblieben? Dann wäre dein Blut nicht vergossen und dein
Kopf nicht abgeschnitten worden(40).'«
(40) _Frazer_, l. c., p. 166.
Ähnliches findet sich bei den _Palu_ in Celebes; die _Gallas_ opfern den
Geistern ihrer erschlagenen Feinde, ehe sie ihr Heimatsdorf betreten.
(Nach _Paulitschke_: Ethnographie Nordostafrikas.)
Andere Völker haben das Mittel gefunden, um aus ihren früheren Feinden
nach deren Tod Freunde, Wächter und Beschützer zu machen. Es besteht in
der zärtlichen Behandlung der abgeschnittenen Köpfe, wie manche wilde
Stämme _Borneos_ sich deren rühmen. Wenn die See-_Dayaks_ von _Sarawak_
von einem Kriegszug einen Kopf nach Hause bringen, so wird dieser Monate
hindurch mit der ausgesuchtesten Liebenswürdigkeit behandelt und mit den
zärtlichsten Namen angesprochen, über die ihre Sprache verfügt. Die
besten Bissen von ihren Mahlzeiten werden ihm in den Mund gesteckt,
Leckerbissen und Zigarren. Er wird wiederholt gebeten, seine früheren
Freunde zu hassen und seinen neuen Wirten seine Liebe zu schenken, da er
jetzt einer der Ihrigen ist. Man würde sehr irre gehen, wenn man an
dieser uns gräßlich erscheinenden Behandlung dem Hohn einen Anteil
zuschriebe(41).
(41) _Frazer_, Adonis, Attis, Osiris, p. 248, 1907. -- Nach _Hugh
Low_, Sarawak, London 1848.
Bei mehreren der wilden Stämme Nordamerikas ist die Trauer um den
erschlagenen und skalpierten Feind den Beobachtern aufgefallen. Wenn ein
_Choctaw_ einen Feind getötet hatte, so begann für ihn eine monatlange
Trauer, während welcher er sich schweren Einschränkungen unterwarf.
Ebenso trauerten die _Dacota_-Indianer. Wenn die _Osagen_, bemerkt ein
Gewährsmann, ihre eigenen Toten betrauert hatten, so trauerten sie dann
um den Feind, als ob er ein Freund gewesen wäre(42).
(42) J. O. _Dorsay_ bei _Frazer_, Taboo etc., p. 181.
Noch ehe wir auf die anderen Klassen von Tabugebräuchen zur Behandlung
der Feinde eingehen, müssen wir gegen eine naheliegende Einwendung
Stellung nehmen. Die Motivierung dieser Versöhnungsvorschriften, wird
man uns mit _Frazer_ und anderen entgegenhalten, ist einfach genug und
hat nichts mit einer »Ambivalenz« zu tun. Diese Völker werden von
abergläubischer Furcht vor den Geistern der Erschlagenen beherrscht,
einer Furcht, die auch dem klassischen Altertum nicht fremd war, die der
große britische Dramatiker in den Halluzinationen _Macbeths_ und
_Richards_ III. auf die Bühne gebracht hat. Aus diesem Aberglauben
leiten sich folgerichtig alle die Versöhnungsvorschriften ab, wie auch
die später zu besprechenden Beschränkungen und Sühnungen; für diese
Auffassung sprechen noch die in der vierten Gruppe vereinigten
Zeremonien, die keine andere Auslegung zulassen als von Bemühungen, die
den Mördern folgenden Geister der Erschlagenen zu verjagen(43). Zum
Überfluß gestehen die Wilden ihre Angst vor den Geistern der getöteten
Feinde direkt ein und führen die besprochenen Tabugebräuche selbst auf
sie zurück.
(43) _Frazer_, Taboo, p. 169 u. s. f., p. 174. Diese Zeremonien
bestehen in Schlagen mit den Schildern, Schreien, Brüllen und
Erzeugung von Lärm mit Hilfe von Instrumenten usw.
Diese Einwendung ist in der Tat naheliegend, und wenn sie ebenso
ausreichend wäre, könnten wir uns die Mühe unseres Erklärungsversuches
gern ersparen. Wir verschieben es auf später, uns mit ihr
auseinanderzusetzen, und stellen ihr zunächst nur die Auffassung
entgegen, die sich aus den Voraussetzungen der vorigen Erörterungen über
das Tabu ableitet. Wir schließen aus all diesen Vorschriften, daß im
Benehmen gegen die Feinde noch andere als bloß feindselige Regungen zum
Ausdruck kommen. Wir erblicken in ihnen Äußerungen der Reue, der
Wertschätzung des Feindes, des bösen Gewissens, ihn ums Leben gebracht
zu haben. Es will uns scheinen, als wäre auch in diesen Wilden das Gebot
lebendig: Du sollst nicht töten, welches nicht ungestraft verletzt
werden darf, lange vor jeder Gesetzgebung, die aus den Händen eines
Gottes empfangen wird.
Kehren wir nun zu den anderen Klassen von Tabuvorschriften zurück. Die
_Beschränkungen_ des siegreichen Mörders sind ungemein häufig und meist
von ernster Art. Auf _Timor_ (vgl. die Versöhnungsgebräuche oben) darf
der Führer der Expedition nicht ohne weiteres in sein Haus zurückkehren.
Es wird für ihn eine besondere Hütte errichtet, in welcher er zwei
Monate mit der Befolgung verschiedener Reinigungsvorschriften verbringt.
In dieser Zeit darf er sein Weib nicht sehen, auch sich nicht selbst
ernähren, eine andere Person muß ihm das Essen in den Mund schieben(44).
-- Bei einigen _Dayak_stämmen müssen die vom erfolgreichen Kriegszug
Heimkehrenden einige Tage lang abgesondert bleiben und sich gewisser
Speisen enthalten, sie dürfen auch kein Eisen berühren und bleiben ihren
Frauen fern. -- In _Logea_, einer Insel nahe _Neuguinea_, schließen sich
Männer, die Feinde getötet oder daran teilgenommen haben, für eine Woche
in ihren Häusern ein. Sie vermeiden jeden Umgang mit ihren Frauen und
ihren Freunden, rühren Nahrungsmittel nicht mit ihren Händen an und
nähren sich nur von Pflanzenkost, die in besonderen Gefäßen für sie
gekocht wird. Als Grund für diese letzte Beschränkung wird angegeben,
daß sie das Blut der Erschlagenen nicht riechen dürfen; sie würden sonst
erkranken und sterben. -- Bei dem _Toaripi_- oder _Motumotu_-Stamm auf
_Neuguinea_ darf ein Mann, der einen anderen getötet hat, seinem Weib
nicht nahe kommen und Nahrung nicht mit seinen Fingern berühren. Er wird
von anderen Personen mit besonderer Nahrung gefüttert. Dies dauert bis
zum nächsten Neumond.
(44) _Frazer_, Taboo, p. 166, nach S. _Müller_, Reizen en
Onderzoekingen in den Indischen Archipel, Amsterdam 1857.
Ich unterlasse es, die bei _Frazer_ mitgeteilten Fälle von
Beschränkungen des siegreichen Mörders vollzählig anzuführen, und hebe
nur noch solche Beispiele hervor, in denen der Tabucharakter besonders
auffällig ist oder die Beschränkung im Verein mit Sühne, Reinigung und
Zeremoniell auftritt.
Bei den _Monumbos_ in Deutsch-Neuguinea wird jeder, der einen Feind im
Kampfe getötet hat, »unrein«, wofür dasselbe Wort gebraucht wird, das
auf Frauen während der Menstruation oder des Wochenbettes Anwendung
findet. Er darf durch lange Zeit das Klubhaus der Männer nicht
verlassen, während sich die Mitbewohner seines Dorfes um ihn versammeln
und seinen Sieg mit Liedern und Tänzen feiern. Er darf niemand, nicht
einmal seine eigene Frau und seine Kinder berühren; täte er es, so
würden sie von Geschwüren befallen werden. Er wird dann rein durch
Waschungen und anderes Zeremoniell.
Bei den _Natchez_ in Nordamerika waren junge Krieger, die den ersten
Skalp erbeutet hatten, durch sechs Monate zur Befolgung gewisser
Entsagungen genötigt. Sie durften nicht bei ihren Frauen schlafen und
kein Fleisch essen, erhielten nur Fisch und Maispudding zur Nahrung.
Wenn ein _Choctaw_ einen Feind getötet und skalpiert hatte, begann für
ihn eine Trauerzeit von einem Monat, während welcher er sein Haar nicht
kämmen durfte. Wenn es ihn am Kopfe juckte, durfte er sich nicht mit der
Hand kratzen, sondern bediente sich dazu eines kleinen Steckens.
Wenn ein _Pima_-Indianer einen _Apachen_ getötet hatte, so mußte er sich
schweren Reinigungs- und Sühnezeremonien unterwerfen. Während einer
sechzehntägigen Fastenzeit durfte er Fleisch und Salz nicht berühren,
auf kein brennendes Feuer schauen, zu keinem Menschen sprechen. Er lebte
allein im Walde, von einer alten Frau bedient, die ihm spärliche Nahrung
brachte, badete oft im nächsten Fluß und trug -- als Zeichen der Trauer
-- einen Klumpen Lehm auf seinem Haupte. Am siebzehnten Tage fand dann
die öffentliche Zeremonie der feierlichen Reinigung des Mannes und
seiner Waffen statt. Da die _Pima_-Indianer das Tabu des Mörders viel
ernster nahmen als ihre Feinde und die Sühne und Reinigung nicht wie
diese bis nach der Beendigung des Feldzuges aufzuschieben pflegten, litt
ihre Kriegstüchtigkeit sehr unter ihrer sittlichen Strenge oder
Frömmigkeit, wenn man will. Trotz ihrer außerordentlichen Tapferkeit
erwiesen sie sich den Amerikanern als unbefriedigende Bundesgenossen in
ihren Kämpfen gegen die _Apachen_.
So interessant die Einzelheiten und Variationen der Sühne- und
Reinigungszeremonien nach Tötung eines Feindes für eine tiefer
eindringende Betrachtung auch sein mögen, so breche ich deren Mitteilung
doch ab, weil sie uns keine neuen Gesichtspunkte eröffnen können.
Vielleicht führe ich noch an, daß die zeitweilige oder permanente
Isolierung des berufsmäßigen Henkers, die sich bis in unsere Neuzeit
erhalten hat, in diesen Zusammenhang gehört. Die Stellung des
»Freimannes« in der mittelalterlichen Gesellschaft vermittelt in der Tat
eine gute Vorstellung von dem »Tabu« der Wilden(45).
(45) Zu diesen Beispielen s. _Frazer_, Taboo, p. 165-190. »Manslayers
tabooed«.
In der gangbaren Erklärung all dieser Versöhnungs-, Beschränkungs-,
Sühne- und Reinigungsvorschriften werden zwei Prinzipien miteinander
kombiniert. Die Fortsetzung des Tabu vom Toten her auf alles, was mit
ihm in Berührung gekommen ist, und die Furcht vor dem Geist des
Getöteten. Auf welche Weise diese beiden Momente miteinander zur
Erklärung des Zeremoniells zu kombinieren sind, ob sie als gleichwertig
aufgefaßt werden sollen, ob das eine das primäre, das andere sekundär
ist, und welches, das wird nicht gesagt und ist in der Tat nicht leicht
anzugeben. Demgegenüber betonen wir die Einheitlichkeit unserer
Auffassung, wenn wir all diese Vorschriften aus der Ambivalenz der
Gefühlsregungen gegen den Feind ableiten.
b) Das Tabu der Herrscher.
Das Benehmen primitiver Völker gegen ihre Häuptlinge, Könige, Priester
wird von zwei Grundsätzen regiert, die einander eher zu ergänzen als zu
widersprechen scheinen. Man muß sich vor ihnen hüten und man muß sie
behüten(46). Beides geschieht vermittels einer Unzahl von
Tabuvorschriften. Warum man sich vor den Herrschern hüten muß, ist uns
bereits bekannt geworden: weil sie die Träger jener geheimnisvollen und
gefährlichen Zauberkraft sind, die sich wie eine elektrische Ladung
durch Berührung mitteilt und dem selbst nicht durch eine ähnliche Ladung
Geschützten Tod und Verderben bringt. Man vermeidet also jede mittelbare
oder unmittelbare Berührung mit der gefährlichen Heiligkeit und hat, wo
solche nicht zu vermeiden ist, ein Zeremoniell gefunden, um die
gefürchteten Folgen abzuwenden. Die _Nubas_ in Ostafrika glauben z. B.,
daß sie sterben müssen, wenn sie das Haus ihres Priesterkönigs betreten,
daß sie aber dieser Gefahr entgehen, wenn sie beim Eintritt die linke
Schulter entblößen und den König veranlassen, diese mit seiner Hand zu
berühren. So trifft das Merkwürdige ein, daß die Berührung des Königs
das Heil- und Schutzmittel gegen die Gefahren wird, welche aus der
Berührung des Königs hervorgehen, aber es handelt sich dabei wohl um die
Heilkraft der absichtlichen, vom König ausgehenden Berührung im
Gegensatz zur Gefahr, daß man ihn berühre, um den Gegensatz der
Passivität und der Aktivität gegen den König.
(46) _Frazer_, Taboo, p. 132. »He must not only be guarded, he must
also be guarded against«.
Wenn es sich um die Heilwirkung der königlichen Berührung handelt,
brauchen wir die Beispiele nicht bei Wilden zu suchen. Die Könige von
England haben in Zeiten, die noch nicht weit zurückliegen, diese Kraft
an der Skrofulose geübt, die darum den Namen: »The King's Evil« trug.
Königin Elisabeth entsagte diesem Stück ihrer königlichen Prärogative
ebensowenig wie irgend einer ihrer späteren Nachfolger. Charles I. soll
im Jahre 1633 hundert Kranke auf einen Streich geheilt haben. Unter
dessen zuchtlosem Sohn Charles II. feierten nach der Überwindung der
großen englischen Revolution die Königsheilungen bei Skrofeln ihre
höchste Blüte.
Dieser König soll im Laufe seiner Regierung bei hunderttausend
Skrofulöse berührt haben. Das Gedränge der Heilungsuchenden pflegte bei
dieser Gelegenheit so groß zu sein, daß einmal sechs oder sieben von
ihnen anstatt der Heilung den Tod durch Erdrücktwerden fanden. Der
skeptische Oranier Wilhelm III., der nach der Vertreibung der Stuarts
König von England wurde, weigerte sich des Zaubers; das einzigemal, als
er sich zu einer solchen Berührung herbeiließ, tat er es mit den Worten:
»Gott gebe Euch eine bessere Gesundheit und mehr Verstand(47).«
(47) _Frazer_, The magic art I, p. 368.
Von der fürchterlichen Wirkung der Berührung, in welcher man, ob auch
unabsichtlich, _gegen_ den König oder das, was zu ihm gehört, aktiv
wird, mag folgender Bericht Zeugnis ablegen. Ein Häuptling von hohem
Rang und großer Heiligkeit auf Neuseeland hatte einst die Reste seiner
Mahlzeit am Wege stehen lassen. Da kam ein Sklave daher, ein junger,
kräftiger, hungriger Gesell, sah das Zurückgelassene und machte sich
darüber, um es aufzuessen. Kaum war er fertig worden, da teilte ihm ein
entsetzter Zuschauer mit, daß es die Mahlzeit des Häuptlings gewesen
sei, an welcher er sich vergangen habe. Er war ein starker, mutiger
Krieger gewesen, aber sobald er diese Auskunft vernommen hatte, stürzte
er zusammen, wurde von gräßlichen Zuckungen befallen und starb gegen
Sonnenuntergang des nächsten Tages(48). Eine _Maori_frau hatte gewisse
Früchte gegessen und dann erfahren, daß diese von einem mit Tabu
belegten Ort herrührten. Sie schrie auf, der Geist des Häuptlings, den
sie so beleidigt, werde sie gewiß töten. Dies geschah am Nachmittag und
am nächsten Tag um zwölf Uhr war sie tot(49). Das Feuerzeug eines
Maori-Häuptlings brachte einmal mehrere Personen ums Leben. Der
Häuptling hatte es verloren, andere fanden es und bedienten sich seiner,
um ihre Pfeifen anzuzünden. Als sie erfuhren, wessen Eigentum das
Feuerzeug sei, starben sie alle vor Schrecken(50).
(48) Old New Zealand, by a Pakeha Maori (London 1884), bei _Frazer_,
Taboo, p. 135.
(49) W. _Brown_, New Zealand and its Aborigines (London 1845), bei
_Frazer_ ibid.
(50) _Frazer_, l. c.
Es ist nicht zu verwundern, wenn sich das Bedürfnis fühlbar machte, so
gefährliche Personen wie Häuptlinge und Priester von den anderen zu
isolieren, eine Mauer um sie aufzuführen, hinter welcher sie für die
anderen unzugänglich waren. Es mag uns die Erkenntnis dämmern, daß diese
ursprünglich aus Tabuvorschriften gefügte Mauer heute noch als höfisches
Zeremoniell existiert.
Aber der vielleicht größere Teil dieses Tabu der Herrscher läßt sich
nicht auf das Bedürfnis des Schutzes _vor_ ihnen zurückführen. Der
andere Gesichtspunkt in der Behandlung der privilegierten Personen, das
Bedürfnis, sie selbst vor den ihnen drohenden Gefahren zu schützen, hat
an der Schaffung der Tabu und somit an der Entstehung der höfischen
Etikette den deutlichsten Anteil gehabt.
Die Notwendigkeit, den König vor allen erdenklichen Gefahren zu
schützen, ergibt sich aus seiner ungeheuren Bedeutung für das Wohl und
Wehe seiner Untertanen. Streng genommen ist es seine Person, die den
Lauf der Welt reguliert; sein Volk hat ihm nicht nur für den Regen und
Sonnenschein zu danken, der die Früchte der Erde gedeihen läßt, sondern
auch für den Wind, der Schiffe an ihre Küste bringt, und für den festen
Boden, auf den sie ihre Füße setzen(51).
(51) _Frazer_, Taboo. The burden of royalty, p. 7.
Diese Könige der Wilden sind mit einer Machtfülle und einer Fähigkeit zu
beglücken ausgestattet, die nur Göttern zu eigen ist, und an welche auf
späteren Stufen der Zivilisation nur die servilsten ihrer Höflinge
Glauben heucheln werden.
Es erscheint ein offenbarer Widerspruch, daß Personen von solcher
Machtvollkommenheit selbst der größten Sorgfalt bedürfen, um vor den sie
bedrohenden Gefahren beschützt zu werden, aber es ist nicht der einzige
Widerspruch, der in der Behandlung königlicher Personen bei den Wilden
zu Tage tritt. Diese Völker halten es auch für notwendig, ihre Könige zu
überwachen, daß sie ihre Kräfte im rechten Sinne verwenden; sie sind
ihrer guten Intentionen oder ihrer Gewissenhaftigkeit keineswegs sicher.
Ein Zug von Mißtrauen mengt sich der Motivierung der Tabuvorschriften
für den König bei. »Die Idee, daß urzeitliches Königstum ein Despotismus
ist,« sagt _Frazer_(52), »demzufolge das Volk nur für seinen Herrscher
existiert, ist auf die Monarchien, die wir hier im Auge haben, ganz und
gar nicht anwendbar. Im Gegenteile, in diesen lebt der Herrscher nur für
seine Untertanen; sein Leben hat einen Wert nur so lange, als er die
Pflichten seiner Stellung erfüllt, den Lauf der Natur zum Besten seines
Volkes regelt. Sobald er darin nachläßt oder versagt, wandeln sich die
Sorgfalt, die Hingebung, die religiöse Verehrung, deren Gegenstand er
bisher im ausgiebigsten Maße war, in Haß und Verachtung um. Er wird
schmählich davongejagt und mag froh sein, wenn er das nackte Leben
rettet. Heute noch als Gott verehrt, mag es ihm passieren, morgen als
Verbrecher erschlagen zu werden. Aber wir haben kein Recht, dies
veränderte Benehmen seines Volkes als Unbeständigkeit oder Widerspruch
zu verurteilen, das Volk bleibt vielmehr durchaus konsequent. Wenn ihr
König ihr Gott ist, so denken sie, muß er sich auch als ihr Beschützer
erweisen; und wenn er sie nicht beschützen will, soll er einem anderen,
der bereitwilliger ist, den Platz räumen. Solange er aber ihren
Erwartungen entspricht, kennt ihre Sorgfalt für ihn keine Grenzen, und
sie nötigen ihn dazu, sich selbst mit der gleichen Fürsorge zu
behandeln. Ein solcher König lebt wie eingemauert hinter einem System
von Zeremoniell und Etikette, eingesponnen in ein Netz von Gebräuchen
und Verboten, deren Absicht keineswegs dahin geht, seine Würde zu
erhöhen, noch weniger sein Wohlbehagen zu steigern, sondern die einzig
und allein bezwecken, ihn vor Schritten zurückzuhalten, welche die
Harmonie der Natur stören und so ihn, sein Volk und das ganze Weltall
gleichzeitig zu Grunde richten könnten. Diese Vorschriften, weit
entfernt, seinem Behagen zu dienen, mengen sich in jede seiner
Handlungen, heben seine Freiheit auf und machen ihm das Leben, das sie
angeblich versichern wollen, zur Bürde und zur Qual.«
(52) l. c., p. 7.
Eines der grellsten Beispiele von solcher Fesselung und Lähmung eines
heiligen Herrschers durch das Tabu-Zeremoniell scheint in der
Lebensweise des Mikado von Japan in früheren Jahrhunderten erzielt
worden zu sein. Eine Beschreibung, die jetzt über zweihundert Jahre alt
ist(53), erzählt: »Der Mikado glaubt, daß es seiner Würde und Heiligkeit
nicht angemessen sei, den Boden mit den Füßen zu berühren; wenn er also
irgendwohin gehen will, muß er auf den Schultern von Männern hingetragen
werden. Es geht aber noch viel weniger an, daß er seine heilige Person
der freien Luft aussetze, und die Sonne wird der Ehre nicht gewürdigt,
auf sein Haupt zu scheinen. Allen Teilen seines Körpers wird eine so
hohe Heiligkeit zugeschrieben, daß weder sein Haupthaar, noch sein Bart
geschoren und seine Nägel nicht geschnitten werden dürfen. Damit er aber
nicht zu sehr verwahrlose, waschen sie ihn nachts, wenn er schläft; sie
sagen, was man in diesem Zustand von seinem Körper nimmt, kann nur als
gestohlen aufgefaßt werden; und ein solcher Diebstahl tut seiner Würde
und Heiligkeit keinen Eintrag. In noch früheren Zeiten mußte er jeden
Vormittag einige Stunden lang mit der Kaiserkrone auf dem Haupte auf dem
Throne sitzen, aber er mußte sitzen wie eine Statue, ohne Hände, Füße,
Kopf oder Augen zu bewegen; nur so, meinte man, könne er Ruhe und
Frieden im Reiche erhalten. Wenn er unseligerweise sich nach der einen
oder der anderen Seite wenden sollte, oder eine Zeitlang den Blick bloß
auf einen Teil seines Reiches richtete, so würden Krieg, Hungersnot,
Feuer, Pest oder sonst ein großes Unheil hereinbrechen, um das Land zu
verheeren.«
(53) _Kämpfer_, History of Japan bei _Frazer_, l. c., p. 3.