DAS TABU UND DIE AMBIVALENZ DER GEFÜHLSREGUNGEN.

_Tabu_ ist ein polynesisches Wort, dessen Übersetzung uns

Schwierigkeiten bereitet, weil wir den damit bezeichneten Begriff nicht

mehr besitzen. Den alten Römern war er noch geläufig; ihr _sacer_ war

dasselbe wie das Tabu der Polynesier. Auch das ~agos~ der Griechen, das

_Kodausch_ der Hebräer muß das nämliche bedeutet haben, was die

Polynesier durch ihr Tabu, viele Völker in Amerika, Afrika (Madagaskar),

Nord- und Zentral-Asien durch analoge Bezeichnungen ausdrücken.

Uns geht die Bedeutung des Tabu nach zwei entgegengesetzten Richtungen

auseinander. Es heißt uns einerseits: heilig, geweiht, anderseits:

unheimlich, gefährlich, verboten, unrein. Der Gegensatz von Tabu heißt

im Polynesischen noa -- gewöhnlich, allgemein zugänglich. Somit haftet

am Tabu etwas wie der Begriff einer Reserve, das Tabu äußert sich auch

wesentlich in Verboten und Einschränkungen. Unsere Zusammensetzung

»heilige Scheu« würde sich oft mit dem Sinn des Tabu decken.

Die Tabubeschränkungen sind etwas anderes als die religiösen oder die

moralischen Verbote. Sie werden nicht auf das Gebot eines Gottes

zurückgeführt, sondern verbieten sich eigentlich von selbst; von den

Moralverboten scheidet sie das Fehlen der Einreihung in ein System,

welches ganz allgemein Enthaltungen für notwendig erklärt und diese

Notwendigkeit auch begründet. Die Tabuverbote entbehren jeder

Begründung; sie sind unbekannter Herkunft; für uns unverständlich,

erscheinen sie jenen selbstverständlich, die unter ihrer Herrschaft

stehen.

_Wundt_(26) nennt das Tabu den ältesten ungeschriebenen Gesetzeskodex

der Menschheit. Es wird allgemein angenommen, daß das Tabu älter ist als

die Götter und in die Zeiten vor jeder Religion zurückreicht.

(26) Völkerpsychologie, II. Bd., »Mythus und Religion«, 1906, II,

p. 308.

Da wir einer unparteiischen Darstellung des Tabu bedürfen, um dieses der

psychoanalytischen Betrachtung zu unterziehen, lasse ich nun einen

Auszug aus dem Artikel »Taboo« der »Encyclopedia Britannica(27)« folgen,

der den Anthropologen _Northcote W. Thomas_ zum Verfasser hat.

(27) Elfte Auflage, 1911. -- Daselbst auch die wichtigsten

Literaturnachweise.

»Streng genommen umfaßt tabu nur a) den heiligen (oder unreinen)

Charakter von Personen oder Dingen, b) die Art der Beschränkung, welche

sich aus diesem Charakter ergibt, und c) die Heiligkeit (oder

Unreinheit), welche aus der Verletzung dieses Verbotes hervorgeht. Das

Gegenteil von tabu heißt in Polynesien '_noa_', was 'gewöhnlich' oder

'gemein' bedeutet ...«

»In einem weiteren Sinne kann man verschiedene Arten von Tabu

unterscheiden: 1. Ein _natürliches_ oder direktes Tabu, welches das

Ergebnis einer geheimnisvollen Kraft (_Mana_) ist, die an einer Person

oder Sache haftet; 2. ein _mitgeteiltes_ oder indirektes Tabu, das auch

von jener Kraft ausgeht, aber entweder a) erworben ist, oder b) von

einem Priester, Häuptling oder sonst wem übertragen; endlich 3. ein

Tabu, das zwischen den beiden anderen die Mitte hält, wenn nämlich beide

Faktoren in Betracht kommen, wie z. B. bei der Aneignung eines Weibes

durch einen Mann. Der Name Tabu wird auch auf andere rituelle

Beschränkungen angewendet, aber man sollte alles, was besser religiöses

Verbot heißen könnte, nicht zum Tabu rechnen.«

»Die _Ziele_ des Tabu sind mannigfacher Art: Direkte Tabu bezwecken a)

den Schutz bedeutsamer Personen, wie Häuptlinge, Priester und

Gegenstände u. dgl. gegen mögliche Schädigung; b) die Sicherung der

Schwachen -- Frauen, Kinder und gewöhnlicher Menschen im allgemeinen --

gegen das mächtige Mana (die magische Kraft) der Priester und

Häuptlinge; c) den Schutz gegen Gefahren, die mit der Berührung von

Leichen, mit dem Genuß gewisser Speisen usw. verbunden sind; d) die

Versicherung gegen die Störung wichtiger Lebensakte, wie Geburt,

Männerweihe, Heirat, sexuelle Tätigkeiten; e) den Schutz menschlicher

Wesen gegen die Macht oder den Zorn von Göttern und Dämonen(28); f) die

Behütung Ungeborener und kleiner Kinder gegen die mannigfachen Gefahren,

die ihnen infolge ihrer besonderen sympathetischen Abhängigkeit von

ihren Eltern drohen, wenn diese z. B. gewisse Dinge tun oder Speisen zu

sich nehmen, deren Genuß den Kindern besondere Eigenschaften übertragen

könnte. Eine andere Verwendung des Tabu ist die zum Schutze des

Eigentums einer Person, seiner Werkzeuge, seines Feldes usw. gegen

Diebe.«

(28) Diese Verwendung der Tabu kann auch als eine nicht ursprüngliche

in diesem Zusammenhange beiseite gelassen werden.

»Die Strafe für die Übertretung eines Tabu wird wohl ursprünglich einer

inneren, automatisch wirkenden Einrichtung überlassen. Das verletzte

Tabu rächt sich selbst. Wenn Vorstellungen von Göttern und Dämonen

hinzukommen, mit denen das Tabu in Beziehung tritt, so wird von der

Macht der Gottheit eine automatische Bestrafung erwartet. In anderen

Fällen, wahrscheinlich infolge einer weiteren Entwicklung des Begriffes,

übernimmt die Gesellschaft die Bestrafung des Verwegenen, dessen

Vorgehen seine Genossen in Gefahr gebracht hat. So knüpfen auch die

ersten Strafsysteme der Menschheit an das Tabu an.«

»Wer ein Tabu übertreten hat, der ist dadurch selbst tabu geworden.

Gewisse Gefahren, die aus der Verletzung eines Tabu entstehen, können

durch Bußhandlungen und Reinigungszeremonien beschworen werden.«

»Als die Quelle des Tabu wird eine eigentümliche Zauberkraft angesehen,

die an Personen und Geistern haftet und von ihnen aus durch unbelebte

Gegenstände hindurch übertragen werden kann. Personen oder Dinge, die

tabu sind, können mit elektrisch geladenen Gegenständen verglichen

werden; sie sind der Sitz einer furchtbaren Kraft, welche sich durch

Berührung mitteilt und mit unheilvollen Wirkungen entbunden wird, wenn

der Organismus, der die Entladung hervorruft, zu schwach ist, ihr zu

widerstehen. Der Erfolg einer Verletzung des Tabu hängt also nicht nur

von der Intensität der magischen Kraft ab, die an dem Tabu-Objekt

haftet, sondern auch von der Stärke des Mana, die sich dieser Kraft bei

dem Frevler entgegensetzt. So sind z. B. Könige und Priester Inhaber

einer großartigen Kraft, und es wäre Tod für ihre Untertanen, in

unmittelbare Berührung mit ihnen zu treten, aber ein Minister oder eine

andere Person von mehr als gewöhnlichem Mana kann ungefährdet mit ihnen

verkehren, und diese Mittelspersonen können wiederum ihren Untergebenen

ihre Annäherung gestatten, ohne sie in Gefahr zu bringen. Auch

mitgeteilte Tabu hängen in ihrer Bedeutung von dem Mana der Person ab,

von der sie ausgehen; wenn ein König oder Priester ein Tabu auferlegt,

ist es wirksamer, als wenn es von einem gewöhnlichen Menschen käme.«

Die Übertragbarkeit eines Tabu ist wohl jener Charakter, der dazu

Veranlassung gegeben hat, seine Beseitigung durch Sühnezeremonien zu

versuchen.

»Es gibt permanente und zeitweilige Tabu. Priester und Häuptlinge sind

das erstere, ebenso Tote, und alles, was zu ihnen gehört hat.

Zeitweilige Tabu schließen sich an gewisse Zustände an, so an die

Menstruation und das Kindbett, an den Stand des Kriegers vor und nach

der Expedition, an die Tätigkeiten des Fischens und Jagens u. dgl. Ein

allgemeines Tabu kann auch wie das kirchliche Interdikt über einen

großen Bezirk verhängt werden und dann jahrelang anhalten.«

Wenn ich die Eindrücke meiner Leser richtig abzuschätzen weiß, so

getraue ich mich jetzt der Behauptung, sie wüßten nach all diesen

Mitteilungen über das Tabu erst recht nicht, was sie sich darunter

vorzustellen haben, und wo sie es in ihrem Denken unterbringen können.

Dies ist sicherlich die Folge der ungenügenden Information, die sie von

mir erhalten haben, und des Wegfalls aller Erörterungen über die

Beziehung des Tabu zum Aberglauben, zum Seelenglauben und zur Religion.

Aber anderseits fürchte ich, eine eingehendere Schilderung dessen, was

man über das Tabu weiß, hätte noch verwirrender gewirkt, und darf

versichern, daß die Sachlage in Wirklichkeit recht undurchsichtig ist.

Es handelt sich also um eine Reihe von Einschränkungen, denen sich diese

primitiven Völker unterwerfen; dies und jenes ist verboten, sie wissen

nicht warum, es fällt ihnen auch nicht ein, danach zu fragen, sondern

sie unterwerfen sich ihnen wie selbstverständlich und sind überzeugt,

daß eine Übertretung sich von selbst auf die härteste Weise strafen

wird. Es liegen zuverlässige Berichte vor, daß die unwissentliche

Übertretung eines solchen Verbotes sich tatsächlich automatisch gestraft

hat. Der unschuldige Missetäter, der z. B. von einem ihm verbotenen Tier

gegessen hat, wird tief deprimiert, erwartet seinen Tod und stirbt dann

in allem Ernst. Die Verbote betreffen meist Genußfähigkeit, Bewegungs-

und Verkehrsfreiheit; sie scheinen in manchen Fällen sinnreich, sollen

offenbar Enthaltungen und Entsagungen bedeuten, in anderen Fällen sind

sie ihrem Inhalt nach ganz unverständlich, betreffen wertlose

Kleinigkeiten, scheinen ganz von der Art eines Zeremoniells zu sein. All

diesen Verboten scheint etwas wie eine Theorie zu Grunde zu liegen, als

ob die Verbote notwendig wären, weil gewissen Personen und Dingen eine

gefährliche Kraft zu eigen ist, die sich durch Berührung mit dem so

geladenen Objekt überträgt, fast wie eine Ansteckung. Es wird auch die

Quantität dieser gefährlichen Eigenschaft in Betracht gezogen. Der eine

oder das eine hat mehr davon als der andere, und die Gefahr richtet sich

geradezu nach der Differenz der Ladungen. Das Sonderbarste daran ist wohl,

daß, wer es zu stande gebracht hat, ein solches Verbot zu übertreten,

selbst den Charakter des Verbotenen gewonnen, gleichsam die ganze

gefährliche Ladung auf sich genommen hat. Diese Kraft haftet nun an allen

Personen, die etwas Besonderes sind, wie Könige, Priester, Neugeborene,

an allen Ausnahmszuständen, wie die körperlichen der Menstruation, der

Pubertät, der Geburt, an allem Unheimlichen, wie Krankheit und Tod, und

was kraft der Ansteckungs- oder Ausbreitungsfähigkeit damit zusammenhängt.

»Tabu« heißt aber alles, sowohl die Personen als auch die Örtlichkeiten,

Gegenstände und die vorübergehenden Zustände, welche Träger oder Quelle

dieser geheimnisvollen Eigenschaft sind. Tabu heißt auch das Verbot,

welches sich aus dieser Eigenschaft herleitet, und Tabu heißt endlich

seinem Wortsinn nach etwas, was zugleich heilig, über das Gewöhnliche

erhaben wie auch gefährlich, unrein, unheimlich umfaßt.

In diesem Wort und in dem System, das es bezeichnet, drückt sich ein

Stück Seelenleben aus, dessen Verständnis uns wirklich nicht nahe

gerückt erscheint. Vor allem sollte man meinen, daß man sich diesem

Verständnis nicht nähern könne, ohne auf den für so tiefstehende

Kulturen charakteristischen Glauben an Geister und Dämonen einzugehen.

Warum sollen wir überhaupt unser Interesse an das Rätsel des Tabu

wenden? Ich meine, nicht nur, weil jedes psychologische Problem an sich

des Versuches einer Lösung wert ist, sondern auch noch aus anderen

Gründen. Es darf uns ahnen, daß das Tabu der Wilden Polynesiens doch

nicht so weit von uns abliegt, wie wir zuerst glauben wollten, daß die

Sitten- und Moralverbote, denen wir selbst gehorchen, in ihrem Wesen

eine Verwandtschaft mit diesem primitiven Tabu haben könnten, und daß

die Aufklärung des Tabu ein Licht auf den dunkeln Ursprung unseres

eigenen »kategorischen Imperativs« zu werfen vermöchte.

Wir werden also in besonders erwartungsvoller Spannung aufhorchen, wenn

ein Forscher wie W. _Wundt_ uns seine Auffassung des Tabu mitteilt,

zumal da er verspricht, »zu den letzten Wurzeln der Tabuvorstellungen

zurückzugehen(29)«.

(29) In der Völkerpsychologie, Band II, »Religion und Mythus«, II,

p. 300 u. ff.

Vom Begriff des Tabu sagt _Wundt_, daß es »alle die Bräuche umfaßt, in

denen sich die Scheu vor bestimmten mit den kultischen Vorstellungen

zusammenhängenden Objekten oder vor den sich auf diese beziehenden

Handlungen ausdrückt(30)«.

(30) l. c., p. 237.

Ein andermal: »Verstehen wir darunter (unter dem Tabu), wie es dem

allgemeinen Sinne des Wortes entspricht, jedes in Brauch und Sitte oder

in ausdrücklich formulierten Gesetzen niedergelegte Verbot, einen

Gegenstand zu berühren, zu eigenem Gebrauch in Anspruch zu nehmen oder

gewisse verpönte Worte zu gebrauchen ....,« so gebe es überhaupt kein

Volk und keine Kulturstufe, die der Schädigung durch das Tabu entgegen

wäre.

_Wundt_ führt dann aus, weshalb es ihm zweckmäßiger erscheint, die Natur

des Tabu an den primitiven Verhältnissen der australischen Wilden als in

der höheren Kultur der polynesischen Völker zu studieren. Bei den

Australiern ordnet er die Tabuverbote in drei Klassen, je nachdem sie

Tiere, Menschen oder andere Objekte betreffen. Das Tabu der Tiere, das

wesentlich im Verbot des Tötens und Verzehrens besteht, bildet den Kern

des _Totemismus_(31). Das Tabu der zweiten Art, das den Menschen zu

seinem Objekt hat, ist wesentlich anderen Charakters. Es ist von

vornherein auf Bedingungen eingeschränkt, die für den Tabuierten eine

ungewöhnliche Lebenslage herbeiführen. So sind Jünglinge tabu beim Fest

der Männerweihe, Frauen während der Menstruation und unmittelbar nach

der Geburt, neugeborene Kinder, Kranke und vor allem die Toten. Auf dem

fortwährend gebrauchten Eigentum eines Menschen ruht ein dauerndes Tabu

für jeden anderen; so auf seinen Kleidern, Werkzeugen und Waffen. Zum

persönlichsten Eigentum gehört in Australien auch der neue Name, den ein

Knabe bei seiner Männerweihe erhält, dieser ist tabu und muß geheim

gehalten werden. Die Tabu der dritten Art, die auf Bäumen, Pflanzen,

Häusern, Örtlichkeiten ruhen, sind veränderlicher, scheinen nur der

Regel zu folgen, daß dem Tabu unterworfen wird, was aus irgend welcher

Ursache Scheu erregt oder unheimlich ist.

(31) Vgl. darüber die erste und die letzte Abhandlung dieses Buches.

Die Veränderungen, die das Tabu in der reicheren Kultur der Polynesier

und der malaiischen Inselwelt erfährt, muß _Wundt_ selbst für nicht sehr

tiefgehend erklären. Die stärkere soziale Differenzierung dieser Völker

macht sich darin geltend, daß Häuptlinge, Könige und Priester ein

besonders wirksames Tabu ausüben und selbst dem stärksten Zwang des Tabu

ausgesetzt werden.

Die eigentlichen Quellen des Tabu liegen aber tiefer als in den

Interessen der privilegierten Stände; »sie entspringen da, wo die

primitivsten und zugleich dauerndsten menschlichen Triebe ihren Ursprung

nehmen, _in der Furcht vor der Wirkung dämonischer Mächte_(32)«.

»Ursprünglich nichts anderes als die objektiv gewordene Furcht vor der

in dem tabuierten Gegenstand verborgen gedachten dämonischen Macht,

verbietet das Tabu, diese Macht zu reizen, und es gebietet, wo es

wissentlich oder unwissentlich verletzt worden ist, die Rache des Dämons

zu beseitigen.«

(32) l. c., p. 307.

Allmählich wird dann das Tabu zu einer in sich selbst begründeten Macht,

die sich vom Dämonismus losgelöst hat. Es wird zum Zwang der Sitte und

des Herkommens und schließlich des Gesetzes. »Das Gebot aber, das

unausgesprochen hinter den nach Ort und Zeit mannigfach wechselnden

Tabuverboten steht, ist ursprünglich das _eine_: Hüte dich vor dem Zorn

der Dämonen.«

_Wundt_ lehrt uns also, das Tabu sei ein Ausdruck und Ausfluß des

Glaubens der primitiven Völker an dämonische Mächte. Später habe sich

das Tabu von dieser Wurzel losgelöst und sei eine Macht geblieben,

einfach weil es eine solche war, infolge einer Art von psychischer

Beharrung; so sei es selbst die Wurzel unserer Sittengebote und unserer

Gesetze geworden. So wenig nun der erste dieser Sätze zum Widerspruch

reizen kann, so glaube ich doch dem Eindruck vieler Leser Worte zu

leihen, wenn ich die Aufklärung _Wundts_ als eine Enttäuschung

anspreche. Das heißt wohl nicht, zu den Quellen der Tabuvorstellungen

heruntergehen oder ihre letzten Wurzeln aufzeigen. Weder die Angst noch

die Dämonen können in der Psychologie als letzte Dinge gewertet werden,

die jeder weiteren Zurückführung trotzen. Es wäre anders, wenn die

Dämonen wirklich existierten; aber wir wissen ja, sie sind selbst wie

die Götter Schöpfungen der Seelenkräfte des Menschen; sie sind von etwas

und aus etwas geschaffen worden.

Über die Doppelbedeutung des Tabu äußert _Wundt_ bedeutsame, aber nicht

ganz klar zu fassende Ansichten. Für die primitiven Anfänge des Tabu

besteht nach ihm eine Scheidung von _heilig_ und _unrein_ noch nicht.

Eben darum fehlen hier jene Begriffe überhaupt in der Bedeutung, die sie

eben erst durch den Gegensatz, in den sie zueinander traten, annehmen

konnten. Das Tier, der Mensch, der Ort, auf dem ein Tabu ruht, sind

dämonisch, nicht heilig und darum auch noch nicht in dem späteren Sinne

unrein. Gerade für diese noch indifferent in der Mitte stehende

Bedeutung des Dämonischen, das nicht berührt werden darf, ist der

Ausdruck Tabu wohl geeignet, da er ein Merkmal hervorhebt, das

schließlich dem Heiligen wie dem Unreinen für alle Zeiten gemeinsam

bleibt: die Scheu vor seiner Berührung. In dieser bleibenden

Gemeinschaft eines wichtigen Merkmals liegt aber zugleich ein Hinweis

darauf, daß hier zwischen beiden Gebieten eine ursprüngliche

Übereinstimmung obwaltet, die erst infolge weiterer Bedingungen einer

Differenzierung gewichen ist, durch welche sich beide schließlich zu

Gegensätzen entwickelt haben.

Der dem ursprünglichen Tabu eigene Glaube an eine dämonische Macht, die

in dem Gegenstand verborgen ist und dessen Berührung oder unerlaubte

Verwendung durch Verzauberung des Täters rächt, ist eben noch ganz und

ausschließlich die objektivierte Furcht. Diese hat sich noch nicht in

die beiden Formen gesondert, die sie auf einer entwickelten Stufe

annimmt: in die _Ehrfurcht_ und in den _Abscheu_.

Wie aber entsteht diese Sonderung? Nach _Wundt_ durch die Verpflanzung

der Tabugebote aus dem Gebiet der Dämonen -- in das der

Göttervorstellungen. Der Gegensatz von heilig und unrein fällt mit der

Aufeinanderfolge zweier mythologischer Stufen zusammen, von denen die

frühere nicht vollkommen verschwindet, wenn die folgende erreicht ist,

sondern in der Form einer niedrigeren und allmählich mit Verachtung sich

paarenden Wertschätzung fortbesteht. In der Mythologie gilt allgemein

das Gesetz, daß eine vorangegangene Stufe eben deshalb, weil sie von der

höheren überwunden und zurückgedrängt wird, nun neben dieser in

erniedrigter Form fortbesteht, so daß die Objekte ihrer Verehrung in

solche des Abscheus sich umwandeln(33).

(33) l. c., p. 313.

Die weiteren Ausführungen _Wundts_ beziehen sich auf das Verhältnis der

Tabuvorstellungen zur Reinigung und zum Opfer.

2.

Wer von der Psychoanalyse, das heißt von der Erforschung des unbewußten

Anteils am individuellen Seelenleben her an das Problem des Tabu

herantritt, der wird sich nach kurzem Besinnen sagen, daß ihm diese

Phänomene nicht fremd sind. Er kennt Personen, die sich solche

Tabuverbote individuell geschaffen haben und sie ebenso streng befolgen

wie die Wilden die ihrem Stamme oder ihrer Gesellschaft gemeinsamen.

Wenn er nicht gewohnt wäre, diese vereinzelten Personen als

»_Zwangskranke_« zu bezeichnen, würde er den Namen »_Tabukrankheit_« für

deren Zustand angemessen finden müssen. Von dieser Zwangskrankheit hat

er aber durch die psychoanalytische Untersuchung so viel erfahren, die

klinische Ätiologie und das Wesentliche des psychologischen Mechanismus,

daß er es sich nicht versagen kann, das hier Gelernte zur Aufklärung der

entsprechenden völkerpsychologischen Erscheinung zu verwenden.

Eine Warnung wird bei diesem Versuche angehört werden müssen. Die

Ähnlichkeit des Tabu mit der Zwangskrankheit mag eine rein äußerliche

sein, für die Erscheinungsform der beiden gelten und sich nicht weiter

auf deren Wesen erstrecken. Die Natur liebt es, die nämlichen Formen in

den verschiedensten biologischen Zusammenhängen zu verwenden, z. B. am

Korallenstock wie an der Pflanze, ja darüber hinaus an gewissen

Kristallen oder bei Bildung bestimmter chemischer Niederschläge. Es wäre

offenbar voreilig und wenig aussichtsvoll, durch diese Übereinstimmungen,

die auf eine Gemeinsamkeit mechanischer Bedingungen zurückgehen,

Schlüsse zu begründen, die sich auf innere Verwandtschaft

beziehen. Wir werden dieser Warnung eingedenk bleiben, brauchen aber die

beabsichtigte Vergleichung dieser Möglichkeit wegen nicht zu

unterlassen.

Die nächste und auffälligste Übereinstimmung der Zwangsverbote (bei den

Nervösen) mit dem Tabu besteht nun darin, daß diese Verbote ebenso

unmotiviert und in ihrer Herkunft rätselhaft sind. Sie sind irgend

einmal aufgetreten und müssen nun infolge einer unbezwingbaren Angst

gehalten werden. Eine äußere Strafandrohung ist überflüssig, weil eine

innere Sicherheit (ein Gewissen) besteht, die Übertretung werde zu einem

unerträglichen Unheil führen. Das Äußerste, was die Zwangskranken

mitteilen können, ist die unbestimmte Ahnung, es werde eine gewisse

Person ihrer Umgebung durch die Übertretung zu Schaden kommen. Welches

diese Schädigung sein soll, wird nicht erkannt, auch erhält man diese

kümmerliche Auskunft eher bei den später zu besprechenden Sühne- und

Abwehrhandlungen als bei den Verboten selbst.

Das Haupt- und Kernverbot der Neurose ist wie beim Tabu das der

Berührung, daher der Name: Berührungsangst, Délire de toucher. Das

Verbot erstreckt sich nicht nur auf die direkte Berührung mit dem

Körper, sondern nimmt den Umfang der übertragenen Redensart: in

Berührung kommen, an. Alles, was die Gedanken auf das Verbotene lenkt,

eine Gedankenberührung hervorruft, ist ebenso verboten wie der

unmittelbare leibliche Kontakt; dieselbe Ausdehnung findet sich beim

Tabu wieder.

Ein Teil der Verbote ist nach seiner Absicht ohneweiters verständlich,

ein anderer Teil dagegen erscheint uns unbegreiflich, läppisch, sinnlos.

Wir bezeichnen solche Gebote als »Zeremoniell« und finden, daß die

Tabugebräuche dieselbe Verschiedenheit erkennen lassen.

Den Zwangsverboten ist eine großartige Verschiebbarkeit zu eigen, sie

dehnen sich auf irgend welchen Wegen des Zusammenhanges von einem Objekt

auf das andere aus und machen auch dieses neue Objekt, wie eine meiner

Kranken treffend sagt, »_unmöglich_«. Die Unmöglichkeit hat am Ende die

ganze Welt mit Beschlag belegt. Die Zwangskranken benehmen sich so, als

wären die »unmöglichen« Personen und Dinge Träger einer gefährlichen

Ansteckung, die bereit ist, sich auf alles Benachbarte durch Kontakt zu

übertragen. Dieselben Charaktere der Ansteckungsfähigkeit und der

Übertragbarkeit haben wir eingangs bei der Schilderung der Tabuverbote

hervorgehoben. Wir wissen auch, wer ein Tabu übertreten hat durch die

Berührung von etwas, was tabu ist, der wird selbst tabu und niemand darf

mit ihm in Berührung treten.

Ich stelle zwei Beispiele von Übertragung (besser Verschiebung) des

Verbots zusammen; das eine aus dem Leben der _Maori_, das andere aus

meiner Beobachtung an einer zwangskranken Frau.

»Ein _Maori_häuptling wird kein Feuer mit seinem Hauch anfachen, denn

sein geheiligter Atem würde seine Kraft dem Feuer mitteilen, dieses dem

Topf, der im Feuer steht, der Topf der Speise, die in ihm gekocht wird,

die Speise der Person, die von ihr ißt, und so müßte die Person sterben,

die gegessen von der Speise, die gekocht in dem Topf, der gestanden im

Feuer, in das geblasen der Häuptling mit seinem heiligen und

gefährlichen Hauch(34).«

(34) _Frazer_, The golden bough, II, Taboo and the perils of the soul,

1911, p. 136.

Die Patientin verlangt, daß ein Gebrauchsgegenstand, den ihr Mann vom

Einkauf nach Hause gebracht, entfernt werde, er würde ihr sonst den

Raum, in dem sie wohnt, unmöglich machen. Denn sie hat gehört, daß

dieser Gegenstand in einem Laden gekauft wurde, welcher in der, sagen

wir: Hirschengasse liegt. Aber Hirsch ist heute der Name einer Freundin,

welche in einer fernen Stadt lebt, die sie in ihrer Jugend unter ihrem

Mädchennamen gekannt hat. Diese Freundin ist ihr heute »unmöglich«,

tabu, und der hier in Wien gekaufte Gegenstand ist ebenso tabu wie die

Freundin selbst, mit der sie nicht in Berührung kommen will.

Die Zwangsverbote bringen großartigen Verzicht und Einschränkungen des

Lebens mit sich wie die Tabuverbote, aber ein Anteil von ihnen kann

aufgehoben werden durch die Ausführung gewisser Handlungen, die nun auch

geschehen müssen, die Zwangscharakter haben, -- Zwangshandlungen -- und

deren Natur als Buße, Sühne, Abwehrmaßregeln und Reinigung keinem

Zweifel unterliegt. Die gebräuchlichste dieser Zwangshandlungen ist das

Abwaschen mit Wasser (Waschzwang). Auch ein Teil der Tabuverbote kann so

ersetzt, respektive deren Übertretung durch solches »Zeremoniell«

gutgemacht werden und die Lustration durch Wasser ist auch hier die

bevorzugte.

Resümieren wir nun, in welchen Punkten sich die Übereinstimmung der

Tabugebräuche mit den Symptomen der Zwangsneurose am deutlichsten

äußert: 1. In der Unmotiviertheit der Gebote, 2. in ihrer Befestigung

durch eine innere Nötigung, 3. in ihrer Verschiebbarkeit und in der

Ansteckungsgefahr durch das Verbotene, 4. in der Verursachung von

zeremoniösen Handlungen, Geboten, die von den Verboten ausgehen.

Die klinische Geschichte wie der psychische Mechanismus der Fälle von

Zwangskrankheit sind uns aber durch die Psychoanalyse bekannt geworden.

Erstere lautet für einen typischen Fall von Berührungsangst wie folgt:

Zu allem Anfang, in ganz früher Kinderzeit, äußerte sich eine starke

Berührungs_lust_, deren Ziel weit spezialisierter war, als man geneigt

wäre zu erwarten. Dieser Lust trat alsbald _von außen_ ein Verbot

entgegen, gerade diese Berührung nicht auszuführen(35). Das Verbot wurde

aufgenommen, denn es konnte sich auf starke innere Kräfte stützen(36);

es erwies sich stärker als der Trieb, der sich in der Berührung äußern

wollte. Aber infolge der primitiven psychischen Konstitution des Kindes

gelang es dem Verbot nicht, den Trieb aufzuheben. Der Erfolg des

Verbotes war nur, den Trieb -- die Berührungslust -- zu verdrängen und

ihn ins Unbewußte zu verbannen. Verbot und Trieb blieben beide erhalten;

der Trieb, weil er nur verdrängt, nicht aufgehoben war, das Verbot, weil

mit seinem Aufhören der Trieb zum Bewußtsein und zur Ausführung

durchgedrungen wäre. Es war eine unerledigte Situation, eine psychische

Fixierung geschaffen, und aus dem fortdauernden Konflikt von Verbot und

Trieb leitet sich nun alles weitere ab.

(35) Beide, Lust und Verbot, bezogen sich auf die Berührung der

eigenen Genitalien.

(36) Auf die Beziehung zu den geliebten Personen, von denen das Verbot

gegeben wurde.

Der Hauptcharakter der psychologischen Konstellation, die so fixiert

worden ist, liegt in dem, was man das _ambivalente_ Verhalten des

Individuums gegen das eine Objekt, vielmehr die eine Handlung an ihm,

heißen könnte(37). Es will diese Handlung -- die Berührung -- immer

wieder ausführen, es verabscheut sie auch. Der Gegensatz der beiden

Strömungen ist auf kurzem Wege nicht ausgleichbar, weil sie -- wir

können nur sagen -- im Seelenleben so lokalisiert sind, daß sie nicht

zusammenstoßen können. Das Verbot wird laut bewußt, die fortdauernde

Berührungslust ist unbewußt, die Person weiß nichts von ihr. Bestünde

dieses psychologische Moment nicht, so könnte eine Ambivalenz weder sich

so lange erhalten, noch könnte sie zu solchen Folgeerscheinungen führen.

(37) Nach einem trefflichen Ausdruck von _Bleuler_.

In der klinischen Geschichte des Falles haben wir das Eindringen des

Verbots in so frühem Kindesalter als das maßgebende hervorgehoben; für

die weitere Gestaltung fällt diese Rolle dem Mechanismus der Verdrängung

auf dieser Altersstufe zu. Infolge der stattgehabten Verdrängung, die

mit einem Vergessen -- Amnesie -- verbunden ist, bleibt die Motivierung

des bewußt gewordenen Verbotes unbekannt und müssen alle Versuche

scheitern, es intellektuell zu zersetzen, da diese den Punkt nicht

finden, an dem sie angreifen könnten. Das Verbot verdankt seine Stärke

-- seinen Zwangscharakter -- gerade der Beziehung zu seinem unbewußten

Gegenpart, der im Verborgenen ungedämpften Lust, also einer inneren

Notwendigkeit, in welche die bewußte Einsicht fehlt. Die Übertragbarkeit

und Fortpflanzungsfähigkeit des Verbotes spiegelt einen Vorgang wieder,

der sich mit der unbewußten Lust zuträgt und unter den psychologischen

Bedingungen des Unbewußten besonders erleichtert ist. Die Trieblust

verschiebt sich beständig, um der Absperrung, in der sie sich befindet,

zu entgehen, und sucht Surrogate für das Verbotene -- Ersatzobjekte und

Ersatzhandlungen -- zu gewinnen. Darum wandert auch das Verbot und dehnt

sich auf die neuen Ziele der verpönten Regung aus. Jeden neuen Vorstoß

der verdrängten Libido beantwortet das Verbot mit einer neuen

Verschärfung. Die gegenseitige Hemmung der beiden ringenden Mächte

erzeugt ein Bedürfnis nach Abfuhr, nach Verringerung der herrschenden

Spannung, in welchem man die Motivierung der Zwangshandlungen erkennen

darf. Diese sind bei der Neurose deutlich Kompromißaktionen, in der

einen Ansicht Bezeugungen von Reue, Bemühungen zur Sühne und

dergleichen, in der anderen aber gleichzeitig Ersatzhandlungen, welche

den Trieb für das Verbotene entschädigen. Es ist ein Gesetz der

neurotischen Erkrankung, daß diese Zwangshandlungen immer mehr in den

Dienst des Triebes treten und immer näher an die ursprünglich verbotene

Handlung herankommen.

Unternehmen wir jetzt den Versuch, das Tabu zu behandeln, als wäre es

von derselben Natur wie ein Zwangsverbot unserer Kranken. Wir machen uns

dabei von vornherein klar, daß viele der für uns zu beobachtenden

Tabuverbote sekundärer, verschobener und entstellter Art sind, und daß

wir zufrieden sein müssen, etwas Licht auf die ursprünglichsten und

bedeutsamsten Tabuverbote zu werfen. Ferner, daß die Verschiedenheiten

in der Situation des Wilden und des Neurotikers wichtig genug sein

dürften, um eine völlige Übereinstimmung auszuschließen, eine

Übertragung von dem einen auf den anderen, die einer Abbildung in jedem

Punkte gleichkäme, zu verhindern.

Wir würden dann zunächst sagen, es habe keinen Sinn, die Wilden nach der

wirklichen Motivierung ihrer Verbote, nach der Genese des Tabu zu

fragen. Nach unserer Voraussetzung müssen sie unfähig sein, darüber

etwas mitzuteilen, denn diese Motivierung sei ihnen »unbewußt«. Wir

konstruieren die Geschichte des Tabu aber folgendermaßen nach dem

Vorbild der Zwangsverbote. Die Tabu seien uralte Verbote, einer

Generation von primitiven Menschen dereinst von außen aufgedrängt, das

heißt also doch wohl von der früheren Generation ihr gewalttätig

eingeschärft. Diese Verbote haben Tätigkeiten betroffen, zu denen eine

starke Neigung bestand. Die Verbote haben sich nun von Generation zu

Generation erhalten, vielleicht bloß infolge der Tradition durch

elterliche und gesellschaftliche Autorität. Vielleicht aber haben sie

sich in den späteren Generationen bereits »organisiert« als ein Stück

ererbten psychischen Besitzes. Ob es solche »angeborene Ideen« gibt, ob

sie allein oder im Zusammenwirken mit der Erziehung die Fixierung der

Tabu bewirkt haben, wer vermöchte es gerade für den in Rede, stehenden

Fall zu entscheiden? Aber aus der Festhaltung der Tabu ginge eines

hervor, daß die ursprüngliche Lust, jenes Verbotene zu tun, auch noch

bei den Tabuvölkern fortbesteht. Diese haben also zu ihren Tabuverboten

eine _ambivalente Einstellung_; sie möchten im Unbewußten nichts lieber

als sie übertreten, aber sie fürchten sich auch davor; sie fürchten sich

gerade darum, weil sie es möchten, und die Furcht ist stärker als die

Lust. Die Lust dazu ist aber bei jeder Einzelperson des Volkes unbewußt

wie bei dem Neurotiker.

Die ältesten und wichtigsten Tabuverbote sind die beiden Grundgesetze

des _Totemismus_: Das Totemtier nicht zu töten und den sexuellen Verkehr

mit den Totemgenossen des anderen Geschlechts zu vermeiden.

Das müßten also die ältesten und stärksten Gelüste der Menschen sein.

Wir können das nicht verstehen und können demnach unsere Voraussetzung

nicht an diesen Beispielen prüfen, solange uns Sinn und Abkunft des

totemistischen Systems so völlig unbekannt sind. Aber wer die Ergebnisse

der psychoanalytischen Erforschung des Einzelmenschen kennt, der wird

selbst durch den Wortlaut dieser beiden Tabu und durch ihr

Zusammentreffen an etwas ganz Bestimmtes gemahnt, was die

Psychoanalytiker für den Knotenpunkt des infantilen Wunschlebens und

dann für den Kern der Neurose erklären(38).

(38) Vgl. meine in diesen Aufsätzen bereits mehrmals angekündigte

Studie über den Totemismus.

Die sonstige Mannigfaltigkeit der Tabuerscheinungen, die zu den früher

mitgeteilten Klassifizierungsversuchen geführt hat, wächst für uns auf

folgende Art zu einer Einheit zusammen: Grundlage des Tabu ist ein

verbotenes Tun, zu dem eine starke Neigung im Unbewußten besteht.

Wir wissen, ohne es zu verstehen, wer das Verbotene tut, das Tabu

übertritt, wird selbst tabu. Wie bringen wir aber diese Tatsache mit der

anderen zusammen, daß das Tabu nicht nur an Personen haftet, die das

Verbotene getan haben, sondern auch an Personen, die sich in besonderen

Zuständen befinden, an diesen Zuständen selbst und an unpersönlichen

Dingen? Was kann das für eine gefährliche Eigenschaft sein, die immer

die nämliche bleibt unter all diesen verschiedenen Bedingungen? Nur die

eine: die Eignung, die Ambivalenz des Menschen anzufachen und ihn in

_Versuchung_ zu führen, das Verbot zu übertreten.

Der Mensch, der ein Tabu übertreten hat, wird selbst tabu, weil er die

gefährliche Eignung hat, andere zu versuchen, daß sie seinem Beispiel

folgen. Er erweckt Neid; warum sollte ihm gestattet sein, was anderen

verboten ist? Er ist also wirklich _ansteckend_, insofern jedes Beispiel

zur Nachahmung ansteckt, und darum muß er selbst gemieden werden.

Ein Mensch braucht aber kein Tabu übertreten zu haben und kann doch

permanent oder zeitweilig tabu sein, weil er sich in einem Zustand

befindet, welcher die Eignung hat, die verbotenen Gelüste der anderen

anzuregen, den Ambivalenzkonflikt in ihnen zu wecken. Die meisten

Ausnahmsstellungen und Ausnahmszustände sind von solcher Art und haben

diese gefährliche Kraft. Der König oder Häuptling erweckt den Neid auf

seine Vorrechte; es möchte vielleicht jeder König sein. Der Tote, das

Neugeborene, die Frau in ihren Leidenszuständen reizen durch ihre

besondere Hilfslosigkeit, das eben geschlechtsreif gewordene Individuum

durch den neuen Genuß, den es verspricht. Darum sind alle diese Personen

und alle diese Zustände tabu, denn der Versuchung darf nicht nachgegeben

werden.

Wir verstehen jetzt auch, warum die Manakräfte verschiedener Personen

sich von einander abziehen, einander teilweise aufheben können. Das Tabu

eines Königs ist zu stark für seinen Untertan, weil die soziale

Differenz zwischen ihnen zu groß ist. Aber ein Minister kann etwa den

unschädlichen Vermittler zwischen ihnen machen. Das heißt aus der

Sprache des Tabu in die der Normalpsychologie übersetzt: Der Untertan,

der die großartige Versuchung scheut, welche ihm die Berührung mit dem

König bereitet, kann etwa den Umgang des Beamten vertragen, den er nicht

so sehr zu beneiden braucht, und dessen Stellung ihm vielleicht selbst

erreichbar scheint. Der Minister aber kann seinen Neid gegen den König

durch die Erwägung der Macht ermäßigen, die ihm selbst eingeräumt ist.

So sind geringere Differenzen der in Versuchung führenden Zauberkraft

weniger zu fürchten als besonders große.

Es ist ebenso klar, wieso die Übertretung gewisser Tabuverbote eine

soziale Gefahr bedeutet, die von allen Mitgliedern der Gesellschaft

gestraft oder gesühnt werden muß, wenn sie nicht alle schädigen soll.

Diese Gefahr besteht wirklich, wenn wir die bewußten Regungen für die

unbewußten Gelüste einsetzen. Sie besteht in der Möglichkeit der

Nachahmung, in deren Folge die Gesellschaft bald zur Auflösung käme.

Wenn die anderen die Übertretung nicht ahnden würden, müßten sie ja inne

werden, daß sie dasselbe tun wollen wie der Übeltäter.

Daß die Berührung beim Tabuverbot eine ähnliche Rolle spielt wie beim

Délire de toucher, obwohl der geheime Sinn des Verbotes beim Tabu

unmöglich ein so spezieller sein kann wie bei der Neurose, darf uns

nicht Wunder nehmen. Die Berührung ist der Beginn jeder Bemächtigung,

jedes Versuches, sich eine Person oder Sache dienstbar zu machen.

Wir haben die ansteckende Kraft, die dem Tabu innewohnt, durch die

Eignung, in Versuchung zu führen, zur Nachahmung anzuregen, übersetzt.

Dazu scheint es nicht zu stimmen, daß sich die Ansteckungsfähigkeit des

Tabu vor allem in der Übertragung auf Gegenstände äußert, die dadurch

selbst Träger des Tabu werden.

Diese Übertragbarkeit des Tabu spiegelt die bei der Neurose

nachgewiesene Neigung des unbewußten Triebes wieder, sich auf

assoziativen Wegen auf immer neue Objekte zu verschieben. Wir werden so

aufmerksam gemacht, daß der gefährlichen Zauberkraft des »Mana«

zweierlei realere Fähigkeiten entsprechen, die Eignung, den Menschen an

seine verbotenen Wünsche zu erinnern, und die scheinbar bedeutsamere,

ihn zur Übertretung des Verbotes im Dienste dieser Wünsche zu verleiten.

Beide Leistungen treten aber wieder zu einer einzigen zusammen, wenn wir

annehmen, es läge im Sinne eines primitiven Seelenlebens, daß mit der

Erweckung der Erinnerung an das verbotene Tun auch die Erweckung der

Tendenz, es durchzusetzen, verknüpft sei. Dann fallen Erinnerung und

Versuchung wieder zusammen. Man muß auch zugestehen, wenn das Beispiel

eines Menschen, der ein Verbot übertreten hat, einen anderen zur

gleichen Tat verführt, so hat sich der Ungehorsam gegen das Verbot

fortgepflanzt wie eine Ansteckung, wie sich das Tabu von einer Person

auf einen Gegenstand und von diesem auf einen anderen überträgt.

Wenn die Übertretung eines Tabu gutgemacht werden kann durch eine Sühne

oder Buße, die ja einen _Verzicht_ auf irgend ein Gut oder eine Freiheit

bedeuten, so ist hiedurch der Beweis erbracht, daß die Befolgung der

Tabuvorschrift selbst ein Verzicht war auf etwas, was man gern gewünscht

hätte. Die Unterlassung des einen Verzichts wird durch einen Verzicht an

anderer Stelle abgelöst. Für das Tabuzeremoniell würden wir hieraus den

Schluß ziehen, daß die Buße etwas Ursprünglicheres ist als die

Reinigung.

Fassen wir nun zusammen, welches Verständnis des Tabu sich uns aus der

Gleichstellung mit dem Zwangsverbot des Neurotikers ergeben hat: Das

Tabu ist ein uraltes Verbot, von außen (von einer Autorität) aufgedrängt

und gegen die stärksten Gelüste der Menschen gerichtet. Die Lust, es zu

übertreten, besteht in deren Unbewußten fort; die Menschen, die dem Tabu

gehorchen, haben eine ambivalente Einstellung gegen das vom Tabu

Betroffene. Die dem Tabu zugeschriebene Zauberkraft führt sich auf die

Fähigkeit zurück, die Menschen in Versuchung zu führen; sie benimmt sich

wie eine Ansteckung, weil das Beispiel ansteckend ist, und weil sich das

verbotene Gelüste im Unbewußten auf Anderes verschiebt. Die Sühne der

Übertretung des Tabu durch einen Verzicht erweist, daß der Befolgung des

Tabu ein Verzicht zu Grunde liegt.

3.

Wir wollen nun wissen, welchen Wert unsere Gleichstellung des Tabu mit

der Zwangsneurose und die auf Grund dieser Vergleichung gegebene

Auffassung des Tabu beanspruchen kann. Ein solcher Wert liegt offenbar

nur vor, wenn unsere Auffassung einen Vorteil bietet, der sonst nicht zu

haben ist, wenn sie ein besseres Verständnis des Tabu gestattet, als uns

sonst möglich wird. Wir sind vielleicht geneigt zu behaupten, daß wir

diesen Nachweis der Brauchbarkeit im vorstehenden bereits erbracht

haben; wir werden aber versuchen müssen, ihn zu verstärken, indem wir

die Erklärung der Tabuverbote und Gebräuche ins Einzelne fortsetzen.

Es steht uns aber auch ein anderer Weg offen. Wir können die

Untersuchung anstellen, ob nicht ein Teil der Voraussetzungen, die wir

von der Neurose her auf das Tabu übertragen haben, oder der Folgerungen,

zu denen wir dabei gelangt sind, an den Phänomenen des Tabu unmittelbar

erweisbar ist. Wir müssen uns nur entscheiden, wonach wir suchen wollen.

Die Behauptung über die Genese des Tabu, es stamme von einem uralten

Verbote ab, welches dereinst von außen auferlegt worden ist, entzieht

sich natürlich dem Beweise. Wir werden also eher die psychologischen

Bedingungen fürs Tabu zu bestätigen suchen, welche wir für die

Zwangsneurose kennen gelernt haben. Wie gelangten wir bei der Neurose

zur Kenntnis dieser psychologischen Momente? Durch das analytische

Studium der Symptome, vor allem der Zwangshandlungen, der

Abwehrmaßregeln und Zwangsgebote. Wir fanden an ihnen die besten

Anzeichen für ihre Abstammung von _ambivalenten_ Regungen oder

Tendenzen, wobei sie entweder gleichzeitig dem Wunsche wie dem

Gegenwunsche entsprechen oder vorwiegend im Dienste der einen von den

beiden entgegengesetzten Tendenzen stehen. Wenn es uns nun gelänge, auch

an den Tabuvorschriften die Ambivalenz, das Walten entgegengesetzter

Tendenzen, aufzuzeigen, oder unter ihnen einige aufzufinden, die nach

der Art von Zwangshandlungen beiden Strömungen gleichzeitigen Ausdruck

geben, so wäre die psychologische Übereinstimmung zwischen dem Tabu und

der Zwangsneurose im nahezu wichtigsten Stücke gesichert.

Die beiden fundamentalen Tabuverbote sind, wie vorhin erwähnt, für

unsere Analyse durch die Zugehörigkeit zum Totemismus unzugänglich; ein

anderer Anteil der Tabusatzungen ist sekundärer Abkunft und für unsere

Absicht nicht verwertbar. Das Tabu ist nämlich bei den entsprechenden

Völkern die allgemeine Form der Gesetzgebung geworden und in den Dienst

von sozialen Tendenzen getreten, die sicherlich jünger sind als das Tabu

selbst, wie z. B. die Tabu, die von Häuptlingen und Priestern auferlegt

werden, um sich Eigentum und Vorrechte zu sichern. Doch bleibt uns eine

große Gruppe von Vorschriften übrig, an denen unsere Untersuchung

vorgenommen werden kann; ich hebe aus dieser die Tabu heraus, die sich

a) an _Feinde_, b) an _Häuptlinge_, c) an _Tote_ knüpfen, und werde das

zu behandelnde Material der ausgezeichneten Sammlung von J. G. _Frazer_

in seinem großen Werke: »The golden bough« entnehmen(39).

(39) Third edition, part II, Taboo and the perils of the soul, 1911.

a) Die Behandlung der Feinde.

Wenn wir geneigt waren, den wilden und halbwilden Völkern ungehemmte und

reuelose Grausamkeit gegen ihre Feinde zuzuschreiben, so werden wir mit

großem Interesse erfahren, daß auch bei ihnen die Tötung eines Menschen

zur Befolgung einer Reihe von Vorschriften zwingt, welche den

Tabugebräuchen zugeordnet werden. Diese Vorschriften sind mit

Leichtigkeit in vier Gruppen zu bringen; sie fordern 1. Versöhnung des

getöteten Feindes, 2. Beschränkungen und 3. Sühnehandlungen, Reinigungen

des Mörders und 4. gewisse zeremonielle Vornahmen. Wie allgemein oder

wie vereinzelt solche Tabugebräuche bei diesen Völkern sein mögen, läßt

sich einerseits aus unseren unvollständigen Nachrichten nicht mit

Sicherheit entscheiden, und ist anderseits für unser Interesse an diesen

Vorkommnissen gleichgültig. Immerhin darf man annehmen, daß es sich um

weitverbreitete Gebräuche und nicht um vereinzelte Sonderbarkeiten

handelt.

Die _Versöhnungs_gebräuche auf der Insel _Timor_, nachdem eine

siegreiche Kriegerschar mit den abgeschnittenen Köpfen der besiegten

Feinde zurückkehrt, sind darum besonders bedeutsam, weil überdies der

Führer der Expedition von schweren Beschränkungen betroffen wird

(s. u.). »Bei dem feierlichen Einzug der Sieger werden Opfer dargebracht

um die Seelen der Feinde zu versöhnen; sonst müßte man Unheil für die

Sieger vorhersehen. Es wird ein Tanz aufgeführt, und dabei ein Gesang

vorgetragen, in welchem der erschlagene Feind beklagt und seine

Verzeihung erbeten wird: 'Zürne uns nicht, weil wir deinen Kopf hier bei

uns haben; wäre uns das Glück nicht hold gewesen, so hingen jetzt

vielleicht unsere Köpfe in deinem Dorf. Wir haben dir ein Opfer

gebracht, um dich zu besänftigen. Nun darf dein Geist zufrieden sein und

uns in Ruhe lassen. Warum bist du unser Feind gewesen? Wären wir nicht

besser Freunde geblieben? Dann wäre dein Blut nicht vergossen und dein

Kopf nicht abgeschnitten worden(40).'«

(40) _Frazer_, l. c., p. 166.

Ähnliches findet sich bei den _Palu_ in Celebes; die _Gallas_ opfern den

Geistern ihrer erschlagenen Feinde, ehe sie ihr Heimatsdorf betreten.

(Nach _Paulitschke_: Ethnographie Nordostafrikas.)

Andere Völker haben das Mittel gefunden, um aus ihren früheren Feinden

nach deren Tod Freunde, Wächter und Beschützer zu machen. Es besteht in

der zärtlichen Behandlung der abgeschnittenen Köpfe, wie manche wilde

Stämme _Borneos_ sich deren rühmen. Wenn die See-_Dayaks_ von _Sarawak_

von einem Kriegszug einen Kopf nach Hause bringen, so wird dieser Monate

hindurch mit der ausgesuchtesten Liebenswürdigkeit behandelt und mit den

zärtlichsten Namen angesprochen, über die ihre Sprache verfügt. Die

besten Bissen von ihren Mahlzeiten werden ihm in den Mund gesteckt,

Leckerbissen und Zigarren. Er wird wiederholt gebeten, seine früheren

Freunde zu hassen und seinen neuen Wirten seine Liebe zu schenken, da er

jetzt einer der Ihrigen ist. Man würde sehr irre gehen, wenn man an

dieser uns gräßlich erscheinenden Behandlung dem Hohn einen Anteil

zuschriebe(41).

(41) _Frazer_, Adonis, Attis, Osiris, p. 248, 1907. -- Nach _Hugh

Low_, Sarawak, London 1848.

Bei mehreren der wilden Stämme Nordamerikas ist die Trauer um den

erschlagenen und skalpierten Feind den Beobachtern aufgefallen. Wenn ein

_Choctaw_ einen Feind getötet hatte, so begann für ihn eine monatlange

Trauer, während welcher er sich schweren Einschränkungen unterwarf.

Ebenso trauerten die _Dacota_-Indianer. Wenn die _Osagen_, bemerkt ein

Gewährsmann, ihre eigenen Toten betrauert hatten, so trauerten sie dann

um den Feind, als ob er ein Freund gewesen wäre(42).

(42) J. O. _Dorsay_ bei _Frazer_, Taboo etc., p. 181.

Noch ehe wir auf die anderen Klassen von Tabugebräuchen zur Behandlung

der Feinde eingehen, müssen wir gegen eine naheliegende Einwendung

Stellung nehmen. Die Motivierung dieser Versöhnungsvorschriften, wird

man uns mit _Frazer_ und anderen entgegenhalten, ist einfach genug und

hat nichts mit einer »Ambivalenz« zu tun. Diese Völker werden von

abergläubischer Furcht vor den Geistern der Erschlagenen beherrscht,

einer Furcht, die auch dem klassischen Altertum nicht fremd war, die der

große britische Dramatiker in den Halluzinationen _Macbeths_ und

_Richards_ III. auf die Bühne gebracht hat. Aus diesem Aberglauben

leiten sich folgerichtig alle die Versöhnungsvorschriften ab, wie auch

die später zu besprechenden Beschränkungen und Sühnungen; für diese

Auffassung sprechen noch die in der vierten Gruppe vereinigten

Zeremonien, die keine andere Auslegung zulassen als von Bemühungen, die

den Mördern folgenden Geister der Erschlagenen zu verjagen(43). Zum

Überfluß gestehen die Wilden ihre Angst vor den Geistern der getöteten

Feinde direkt ein und führen die besprochenen Tabugebräuche selbst auf

sie zurück.

(43) _Frazer_, Taboo, p. 169 u. s. f., p. 174. Diese Zeremonien

bestehen in Schlagen mit den Schildern, Schreien, Brüllen und

Erzeugung von Lärm mit Hilfe von Instrumenten usw.

Diese Einwendung ist in der Tat naheliegend, und wenn sie ebenso

ausreichend wäre, könnten wir uns die Mühe unseres Erklärungsversuches

gern ersparen. Wir verschieben es auf später, uns mit ihr

auseinanderzusetzen, und stellen ihr zunächst nur die Auffassung

entgegen, die sich aus den Voraussetzungen der vorigen Erörterungen über

das Tabu ableitet. Wir schließen aus all diesen Vorschriften, daß im

Benehmen gegen die Feinde noch andere als bloß feindselige Regungen zum

Ausdruck kommen. Wir erblicken in ihnen Äußerungen der Reue, der

Wertschätzung des Feindes, des bösen Gewissens, ihn ums Leben gebracht

zu haben. Es will uns scheinen, als wäre auch in diesen Wilden das Gebot

lebendig: Du sollst nicht töten, welches nicht ungestraft verletzt

werden darf, lange vor jeder Gesetzgebung, die aus den Händen eines

Gottes empfangen wird.

Kehren wir nun zu den anderen Klassen von Tabuvorschriften zurück. Die

_Beschränkungen_ des siegreichen Mörders sind ungemein häufig und meist

von ernster Art. Auf _Timor_ (vgl. die Versöhnungsgebräuche oben) darf

der Führer der Expedition nicht ohne weiteres in sein Haus zurückkehren.

Es wird für ihn eine besondere Hütte errichtet, in welcher er zwei

Monate mit der Befolgung verschiedener Reinigungsvorschriften verbringt.

In dieser Zeit darf er sein Weib nicht sehen, auch sich nicht selbst

ernähren, eine andere Person muß ihm das Essen in den Mund schieben(44).

-- Bei einigen _Dayak_stämmen müssen die vom erfolgreichen Kriegszug

Heimkehrenden einige Tage lang abgesondert bleiben und sich gewisser

Speisen enthalten, sie dürfen auch kein Eisen berühren und bleiben ihren

Frauen fern. -- In _Logea_, einer Insel nahe _Neuguinea_, schließen sich

Männer, die Feinde getötet oder daran teilgenommen haben, für eine Woche

in ihren Häusern ein. Sie vermeiden jeden Umgang mit ihren Frauen und

ihren Freunden, rühren Nahrungsmittel nicht mit ihren Händen an und

nähren sich nur von Pflanzenkost, die in besonderen Gefäßen für sie

gekocht wird. Als Grund für diese letzte Beschränkung wird angegeben,

daß sie das Blut der Erschlagenen nicht riechen dürfen; sie würden sonst

erkranken und sterben. -- Bei dem _Toaripi_- oder _Motumotu_-Stamm auf

_Neuguinea_ darf ein Mann, der einen anderen getötet hat, seinem Weib

nicht nahe kommen und Nahrung nicht mit seinen Fingern berühren. Er wird

von anderen Personen mit besonderer Nahrung gefüttert. Dies dauert bis

zum nächsten Neumond.

(44) _Frazer_, Taboo, p. 166, nach S. _Müller_, Reizen en

Onderzoekingen in den Indischen Archipel, Amsterdam 1857.

Ich unterlasse es, die bei _Frazer_ mitgeteilten Fälle von

Beschränkungen des siegreichen Mörders vollzählig anzuführen, und hebe

nur noch solche Beispiele hervor, in denen der Tabucharakter besonders

auffällig ist oder die Beschränkung im Verein mit Sühne, Reinigung und

Zeremoniell auftritt.

Bei den _Monumbos_ in Deutsch-Neuguinea wird jeder, der einen Feind im

Kampfe getötet hat, »unrein«, wofür dasselbe Wort gebraucht wird, das

auf Frauen während der Menstruation oder des Wochenbettes Anwendung

findet. Er darf durch lange Zeit das Klubhaus der Männer nicht

verlassen, während sich die Mitbewohner seines Dorfes um ihn versammeln

und seinen Sieg mit Liedern und Tänzen feiern. Er darf niemand, nicht

einmal seine eigene Frau und seine Kinder berühren; täte er es, so

würden sie von Geschwüren befallen werden. Er wird dann rein durch

Waschungen und anderes Zeremoniell.

Bei den _Natchez_ in Nordamerika waren junge Krieger, die den ersten

Skalp erbeutet hatten, durch sechs Monate zur Befolgung gewisser

Entsagungen genötigt. Sie durften nicht bei ihren Frauen schlafen und

kein Fleisch essen, erhielten nur Fisch und Maispudding zur Nahrung.

Wenn ein _Choctaw_ einen Feind getötet und skalpiert hatte, begann für

ihn eine Trauerzeit von einem Monat, während welcher er sein Haar nicht

kämmen durfte. Wenn es ihn am Kopfe juckte, durfte er sich nicht mit der

Hand kratzen, sondern bediente sich dazu eines kleinen Steckens.

Wenn ein _Pima_-Indianer einen _Apachen_ getötet hatte, so mußte er sich

schweren Reinigungs- und Sühnezeremonien unterwerfen. Während einer

sechzehntägigen Fastenzeit durfte er Fleisch und Salz nicht berühren,

auf kein brennendes Feuer schauen, zu keinem Menschen sprechen. Er lebte

allein im Walde, von einer alten Frau bedient, die ihm spärliche Nahrung

brachte, badete oft im nächsten Fluß und trug -- als Zeichen der Trauer

-- einen Klumpen Lehm auf seinem Haupte. Am siebzehnten Tage fand dann

die öffentliche Zeremonie der feierlichen Reinigung des Mannes und

seiner Waffen statt. Da die _Pima_-Indianer das Tabu des Mörders viel

ernster nahmen als ihre Feinde und die Sühne und Reinigung nicht wie

diese bis nach der Beendigung des Feldzuges aufzuschieben pflegten, litt

ihre Kriegstüchtigkeit sehr unter ihrer sittlichen Strenge oder

Frömmigkeit, wenn man will. Trotz ihrer außerordentlichen Tapferkeit

erwiesen sie sich den Amerikanern als unbefriedigende Bundesgenossen in

ihren Kämpfen gegen die _Apachen_.

So interessant die Einzelheiten und Variationen der Sühne- und

Reinigungszeremonien nach Tötung eines Feindes für eine tiefer

eindringende Betrachtung auch sein mögen, so breche ich deren Mitteilung

doch ab, weil sie uns keine neuen Gesichtspunkte eröffnen können.

Vielleicht führe ich noch an, daß die zeitweilige oder permanente

Isolierung des berufsmäßigen Henkers, die sich bis in unsere Neuzeit

erhalten hat, in diesen Zusammenhang gehört. Die Stellung des

»Freimannes« in der mittelalterlichen Gesellschaft vermittelt in der Tat

eine gute Vorstellung von dem »Tabu« der Wilden(45).

(45) Zu diesen Beispielen s. _Frazer_, Taboo, p. 165-190. »Manslayers

tabooed«.

In der gangbaren Erklärung all dieser Versöhnungs-, Beschränkungs-,

Sühne- und Reinigungsvorschriften werden zwei Prinzipien miteinander

kombiniert. Die Fortsetzung des Tabu vom Toten her auf alles, was mit

ihm in Berührung gekommen ist, und die Furcht vor dem Geist des

Getöteten. Auf welche Weise diese beiden Momente miteinander zur

Erklärung des Zeremoniells zu kombinieren sind, ob sie als gleichwertig

aufgefaßt werden sollen, ob das eine das primäre, das andere sekundär

ist, und welches, das wird nicht gesagt und ist in der Tat nicht leicht

anzugeben. Demgegenüber betonen wir die Einheitlichkeit unserer

Auffassung, wenn wir all diese Vorschriften aus der Ambivalenz der

Gefühlsregungen gegen den Feind ableiten.

b) Das Tabu der Herrscher.

Das Benehmen primitiver Völker gegen ihre Häuptlinge, Könige, Priester

wird von zwei Grundsätzen regiert, die einander eher zu ergänzen als zu

widersprechen scheinen. Man muß sich vor ihnen hüten und man muß sie

behüten(46). Beides geschieht vermittels einer Unzahl von

Tabuvorschriften. Warum man sich vor den Herrschern hüten muß, ist uns

bereits bekannt geworden: weil sie die Träger jener geheimnisvollen und

gefährlichen Zauberkraft sind, die sich wie eine elektrische Ladung

durch Berührung mitteilt und dem selbst nicht durch eine ähnliche Ladung

Geschützten Tod und Verderben bringt. Man vermeidet also jede mittelbare

oder unmittelbare Berührung mit der gefährlichen Heiligkeit und hat, wo

solche nicht zu vermeiden ist, ein Zeremoniell gefunden, um die

gefürchteten Folgen abzuwenden. Die _Nubas_ in Ostafrika glauben z. B.,

daß sie sterben müssen, wenn sie das Haus ihres Priesterkönigs betreten,

daß sie aber dieser Gefahr entgehen, wenn sie beim Eintritt die linke

Schulter entblößen und den König veranlassen, diese mit seiner Hand zu

berühren. So trifft das Merkwürdige ein, daß die Berührung des Königs

das Heil- und Schutzmittel gegen die Gefahren wird, welche aus der

Berührung des Königs hervorgehen, aber es handelt sich dabei wohl um die

Heilkraft der absichtlichen, vom König ausgehenden Berührung im

Gegensatz zur Gefahr, daß man ihn berühre, um den Gegensatz der

Passivität und der Aktivität gegen den König.

(46) _Frazer_, Taboo, p. 132. »He must not only be guarded, he must

also be guarded against«.

Wenn es sich um die Heilwirkung der königlichen Berührung handelt,

brauchen wir die Beispiele nicht bei Wilden zu suchen. Die Könige von

England haben in Zeiten, die noch nicht weit zurückliegen, diese Kraft

an der Skrofulose geübt, die darum den Namen: »The King's Evil« trug.

Königin Elisabeth entsagte diesem Stück ihrer königlichen Prärogative

ebensowenig wie irgend einer ihrer späteren Nachfolger. Charles I. soll

im Jahre 1633 hundert Kranke auf einen Streich geheilt haben. Unter

dessen zuchtlosem Sohn Charles II. feierten nach der Überwindung der

großen englischen Revolution die Königsheilungen bei Skrofeln ihre

höchste Blüte.

Dieser König soll im Laufe seiner Regierung bei hunderttausend

Skrofulöse berührt haben. Das Gedränge der Heilungsuchenden pflegte bei

dieser Gelegenheit so groß zu sein, daß einmal sechs oder sieben von

ihnen anstatt der Heilung den Tod durch Erdrücktwerden fanden. Der

skeptische Oranier Wilhelm III., der nach der Vertreibung der Stuarts

König von England wurde, weigerte sich des Zaubers; das einzigemal, als

er sich zu einer solchen Berührung herbeiließ, tat er es mit den Worten:

»Gott gebe Euch eine bessere Gesundheit und mehr Verstand(47).«

(47) _Frazer_, The magic art I, p. 368.

Von der fürchterlichen Wirkung der Berührung, in welcher man, ob auch

unabsichtlich, _gegen_ den König oder das, was zu ihm gehört, aktiv

wird, mag folgender Bericht Zeugnis ablegen. Ein Häuptling von hohem

Rang und großer Heiligkeit auf Neuseeland hatte einst die Reste seiner

Mahlzeit am Wege stehen lassen. Da kam ein Sklave daher, ein junger,

kräftiger, hungriger Gesell, sah das Zurückgelassene und machte sich

darüber, um es aufzuessen. Kaum war er fertig worden, da teilte ihm ein

entsetzter Zuschauer mit, daß es die Mahlzeit des Häuptlings gewesen

sei, an welcher er sich vergangen habe. Er war ein starker, mutiger

Krieger gewesen, aber sobald er diese Auskunft vernommen hatte, stürzte

er zusammen, wurde von gräßlichen Zuckungen befallen und starb gegen

Sonnenuntergang des nächsten Tages(48). Eine _Maori_frau hatte gewisse

Früchte gegessen und dann erfahren, daß diese von einem mit Tabu

belegten Ort herrührten. Sie schrie auf, der Geist des Häuptlings, den

sie so beleidigt, werde sie gewiß töten. Dies geschah am Nachmittag und

am nächsten Tag um zwölf Uhr war sie tot(49). Das Feuerzeug eines

Maori-Häuptlings brachte einmal mehrere Personen ums Leben. Der

Häuptling hatte es verloren, andere fanden es und bedienten sich seiner,

um ihre Pfeifen anzuzünden. Als sie erfuhren, wessen Eigentum das

Feuerzeug sei, starben sie alle vor Schrecken(50).

(48) Old New Zealand, by a Pakeha Maori (London 1884), bei _Frazer_,

Taboo, p. 135.

(49) W. _Brown_, New Zealand and its Aborigines (London 1845), bei

_Frazer_ ibid.

(50) _Frazer_, l. c.

Es ist nicht zu verwundern, wenn sich das Bedürfnis fühlbar machte, so

gefährliche Personen wie Häuptlinge und Priester von den anderen zu

isolieren, eine Mauer um sie aufzuführen, hinter welcher sie für die

anderen unzugänglich waren. Es mag uns die Erkenntnis dämmern, daß diese

ursprünglich aus Tabuvorschriften gefügte Mauer heute noch als höfisches

Zeremoniell existiert.

Aber der vielleicht größere Teil dieses Tabu der Herrscher läßt sich

nicht auf das Bedürfnis des Schutzes _vor_ ihnen zurückführen. Der

andere Gesichtspunkt in der Behandlung der privilegierten Personen, das

Bedürfnis, sie selbst vor den ihnen drohenden Gefahren zu schützen, hat

an der Schaffung der Tabu und somit an der Entstehung der höfischen

Etikette den deutlichsten Anteil gehabt.

Die Notwendigkeit, den König vor allen erdenklichen Gefahren zu

schützen, ergibt sich aus seiner ungeheuren Bedeutung für das Wohl und

Wehe seiner Untertanen. Streng genommen ist es seine Person, die den

Lauf der Welt reguliert; sein Volk hat ihm nicht nur für den Regen und

Sonnenschein zu danken, der die Früchte der Erde gedeihen läßt, sondern

auch für den Wind, der Schiffe an ihre Küste bringt, und für den festen

Boden, auf den sie ihre Füße setzen(51).

(51) _Frazer_, Taboo. The burden of royalty, p. 7.

Diese Könige der Wilden sind mit einer Machtfülle und einer Fähigkeit zu

beglücken ausgestattet, die nur Göttern zu eigen ist, und an welche auf

späteren Stufen der Zivilisation nur die servilsten ihrer Höflinge

Glauben heucheln werden.

Es erscheint ein offenbarer Widerspruch, daß Personen von solcher

Machtvollkommenheit selbst der größten Sorgfalt bedürfen, um vor den sie

bedrohenden Gefahren beschützt zu werden, aber es ist nicht der einzige

Widerspruch, der in der Behandlung königlicher Personen bei den Wilden

zu Tage tritt. Diese Völker halten es auch für notwendig, ihre Könige zu

überwachen, daß sie ihre Kräfte im rechten Sinne verwenden; sie sind

ihrer guten Intentionen oder ihrer Gewissenhaftigkeit keineswegs sicher.

Ein Zug von Mißtrauen mengt sich der Motivierung der Tabuvorschriften

für den König bei. »Die Idee, daß urzeitliches Königstum ein Despotismus

ist,« sagt _Frazer_(52), »demzufolge das Volk nur für seinen Herrscher

existiert, ist auf die Monarchien, die wir hier im Auge haben, ganz und

gar nicht anwendbar. Im Gegenteile, in diesen lebt der Herrscher nur für

seine Untertanen; sein Leben hat einen Wert nur so lange, als er die

Pflichten seiner Stellung erfüllt, den Lauf der Natur zum Besten seines

Volkes regelt. Sobald er darin nachläßt oder versagt, wandeln sich die

Sorgfalt, die Hingebung, die religiöse Verehrung, deren Gegenstand er

bisher im ausgiebigsten Maße war, in Haß und Verachtung um. Er wird

schmählich davongejagt und mag froh sein, wenn er das nackte Leben

rettet. Heute noch als Gott verehrt, mag es ihm passieren, morgen als

Verbrecher erschlagen zu werden. Aber wir haben kein Recht, dies

veränderte Benehmen seines Volkes als Unbeständigkeit oder Widerspruch

zu verurteilen, das Volk bleibt vielmehr durchaus konsequent. Wenn ihr

König ihr Gott ist, so denken sie, muß er sich auch als ihr Beschützer

erweisen; und wenn er sie nicht beschützen will, soll er einem anderen,

der bereitwilliger ist, den Platz räumen. Solange er aber ihren

Erwartungen entspricht, kennt ihre Sorgfalt für ihn keine Grenzen, und

sie nötigen ihn dazu, sich selbst mit der gleichen Fürsorge zu

behandeln. Ein solcher König lebt wie eingemauert hinter einem System

von Zeremoniell und Etikette, eingesponnen in ein Netz von Gebräuchen

und Verboten, deren Absicht keineswegs dahin geht, seine Würde zu

erhöhen, noch weniger sein Wohlbehagen zu steigern, sondern die einzig

und allein bezwecken, ihn vor Schritten zurückzuhalten, welche die

Harmonie der Natur stören und so ihn, sein Volk und das ganze Weltall

gleichzeitig zu Grunde richten könnten. Diese Vorschriften, weit

entfernt, seinem Behagen zu dienen, mengen sich in jede seiner

Handlungen, heben seine Freiheit auf und machen ihm das Leben, das sie

angeblich versichern wollen, zur Bürde und zur Qual.«

(52) l. c., p. 7.

Eines der grellsten Beispiele von solcher Fesselung und Lähmung eines

heiligen Herrschers durch das Tabu-Zeremoniell scheint in der

Lebensweise des Mikado von Japan in früheren Jahrhunderten erzielt

worden zu sein. Eine Beschreibung, die jetzt über zweihundert Jahre alt

ist(53), erzählt: »Der Mikado glaubt, daß es seiner Würde und Heiligkeit

nicht angemessen sei, den Boden mit den Füßen zu berühren; wenn er also

irgendwohin gehen will, muß er auf den Schultern von Männern hingetragen

werden. Es geht aber noch viel weniger an, daß er seine heilige Person

der freien Luft aussetze, und die Sonne wird der Ehre nicht gewürdigt,

auf sein Haupt zu scheinen. Allen Teilen seines Körpers wird eine so

hohe Heiligkeit zugeschrieben, daß weder sein Haupthaar, noch sein Bart

geschoren und seine Nägel nicht geschnitten werden dürfen. Damit er aber

nicht zu sehr verwahrlose, waschen sie ihn nachts, wenn er schläft; sie

sagen, was man in diesem Zustand von seinem Körper nimmt, kann nur als

gestohlen aufgefaßt werden; und ein solcher Diebstahl tut seiner Würde

und Heiligkeit keinen Eintrag. In noch früheren Zeiten mußte er jeden

Vormittag einige Stunden lang mit der Kaiserkrone auf dem Haupte auf dem

Throne sitzen, aber er mußte sitzen wie eine Statue, ohne Hände, Füße,

Kopf oder Augen zu bewegen; nur so, meinte man, könne er Ruhe und

Frieden im Reiche erhalten. Wenn er unseligerweise sich nach der einen

oder der anderen Seite wenden sollte, oder eine Zeitlang den Blick bloß

auf einen Teil seines Reiches richtete, so würden Krieg, Hungersnot,

Feuer, Pest oder sonst ein großes Unheil hereinbrechen, um das Land zu

verheeren.«

(53) _Kämpfer_, History of Japan bei _Frazer_, l. c., p. 3.

Totem und Tabu Einige Übereinstimmungen im Seelenleben der Wilden und der Neurotiker · 第 13 / 25 题