Phrathrien

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c . d ... . e f

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A B C D E F 1 2 3 4 5 6

Die zwölf Totemsippen sind in vier Unterklassen und zwei Klassen

untergebracht. Alle Abteilungen sind exogam(9). Die Subklasse c bildet

mit e, die Subklasse d mit f eine exogame Einheit. Der Erfolg, also die

Tendenz, dieser Einrichtungen ist nicht zweifelhaft; es wird auf diesem

Wege eine weitere Einschränkung der Heiratswahl und der sexuellen

Freiheit herbeigeführt. Bestünden nur die zwölf Totemsippen, so wäre

jedem Mitglied einer Sippe -- bei Voraussetzung der gleichen

Menschenanzahl in jeder Sippe -- 11/12 aller Frauen des Stammes zur

Auswahl zugänglich. Die Existenz der beiden Phrathrien beschränkt diese

Anzahl auf 6/12 = 1/2; ein Mann vom Totem A) kann nur eine Frau der

Sippen 1-6 heiraten. Bei Einführung der beiden Unterklassen sinkt die

Auswahl auf 3/12 = 1/4; ein Mann vom Totem A) muß seine Ehewahl auf die

Frauen der Totem 4, 5, 6 beschränken.

(9) Die Anzahl der Totem ist willkürlich gewählt.

Die historischen Beziehungen der Heiratsklassen -- deren bei einigen

Stämmen bis zu acht vorkommen -- zu den Totemsippen sind durchaus

ungeklärt. Man sieht nur, daß diese Einrichtungen dasselbe erreichen

wollen wie die Totemexogamie und auch noch mehr anstreben. Aber während

die Totemexogamie den Eindruck einer heiligen Satzung macht, die

entstanden ist, man weiß nicht wie, also einer Sitte, scheinen die

komplizierten Institutionen der Heiratsklassen, ihrer Unterteilungen und

der daran geknüpften Bedingungen zielbewußter Gesetzgebung zu

entstammen, die vielleicht die Aufgabe der Inzestverhütung neu aufnahm,

weil der Einfluß des Totem im Nachlassen war. Und während das

Totemsystem, wie wir wissen, die Grundlage aller anderen sozialen

Verpflichtungen und sittlichen Beschränkungen des Stammes ist, erschöpft

sich die Bedeutung der Phrathrien im allgemeinen in der durch sie

angestrebten Regelung der Ehewahl.

In der weiteren Ausbildung des Heiratsklassensystems zeigt sich ein

Bestreben, über die Verhütung des natürlichen und des Gruppeninzests

hinauszugehen und Ehen zwischen entfernteren Gruppenverwandten zu

verbieten, ähnlich wie es die katholische Kirche tat, indem sie die seit

jeher für Geschwister geltenden Heiratsverbote auf die Vetternschaft

ausdehnte und die geistlichen Verwandtschaftsgrade dazu erfand(10).

(10) Artikel _Totemism_ in Encyclopedia Britannica. Elfte Auflage,

1911 (A. _Lang_).

Es würde unserem Interesse wenig dienen, wenn wir in die außerordentlich

verwickelten und ungeklärten Diskussionen über Herkunft und Bedeutung

der Heiratsklassen, sowie über deren Verhältnis zum Totem, tiefer

eindringen wollten. Für unsere Zwecke genügt der Hinweis auf die große

Sorgfalt, welche die Australier sowie andere wilde Völker zur Verhütung

des Inzests aufwenden(11). Wir müssen sagen, diese Wilden sind selbst

inzestempfindlicher als wir. Wahrscheinlich liegt ihnen die Versuchung

näher, so daß sie eines ausgiebigeren Schutzes gegen dieselbe bedürfen.

(11) Auf diesen Punkt hat erst kürzlich _Storfer_ in seiner Studie:

»Zur Sonderstellung des Vatermordes«, Schriften zur angewandten

Seelenkunde, 12. Heft, Wien 1911, nachdrücklich aufmerksam gemacht.

Die Inzestscheu dieser Völker begnügt sich aber nicht mit der

Aufrichtung der beschriebenen Institutionen, welche uns hauptsächlich

gegen den Gruppeninzest gerichtet scheinen. Wir müssen eine Reihe von

»Sitten« hinzunehmen, welche den individuellen Verkehr naher Verwandter

in unserem Sinne behüten, die mit geradezu religiöser Strenge

eingehalten werden, und deren Absicht uns kaum zweifelhaft erscheinen

kann. Man kann diese Sitten oder Sittenverbote »Vermeidungen«

(avoidances) heißen. Ihre Verbreitung geht weit über die australischen

Totemvölker hinaus. Ich werde aber auch hier die Leser bitten müssen,

mit einem fragmentarischen Ausschnitt aus dem reichen Material vorlieb

zu nehmen.

In Melanesien richten sich solche einschränkende Verbote gegen den

Verkehr des Knaben mit Mutter und Schwestern. So z. B. verläßt auf

_Lepers Island_, einer der _Neuhebriden_, der Knabe von einem bestimmten

Alter an das mütterliche Heim und übersiedelt ins »Klubhaus«, wo er

jetzt regelmäßig schläft und seine Mahlzeiten einnimmt. Er darf sein

Heim zwar noch besuchen, um dort Nahrung zu verlangen; wenn aber seine

Schwester zu Hause ist, muß er fortgehen, ehe er gegessen hat; ist keine

Schwester anwesend, so darf er sich in der Nähe der Türe zum Essen

niedersetzen. Begegnen sich Bruder und Schwester zufällig im Freien, so

muß sie weglaufen oder sich seitwärts verstecken. Wenn der Knabe gewisse

Fußspuren im Sande als die seiner Schwester erkennt, so wird er ihnen

nicht folgen, ebensowenig wie sie den seinigen. Ja, er wird nicht einmal

ihren Namen aussprechen und wird sich hüten, ein geläufiges Wort zu

gebrauchen, wenn es als Bestandteil in ihrem Namen enthalten ist. Diese

Vermeidung, die mit der Pubertätszeremonie beginnt, wird über das ganze

Leben festgehalten. Die Zurückhaltung zwischen einer Mutter und ihrem

Sohne nimmt mit den Jahren zu, ist übrigens überwiegend auf Seite der

Mutter. Wenn sie ihm etwas zu essen bringt, reicht sie es ihm nicht

selbst, sondern stellt es vor ihn hin, sie redet ihn auch nicht vertraut

an, sagt ihm -- nach unserem Sprachgebrauch -- nicht »Du«, sondern

»Sie«. Ähnliche Gebräuche herrschen in _Neukaledonien_. Wenn Bruder und

Schwester einander begegnen, so flüchtet sie ins Gebüsch, und er geht

vorüber, ohne den Kopf nach ihr zu wenden(12).

(12) R. H. _Codrington_, »The Melanesians« bei _Frazer_, »Totemism and

Exogamy«, Bd. II, p. 77.

Auf der _Gazellen-Halbinsel_ in _Newbritannien_ darf eine Schwester von

ihrer Heirat an mit ihrem Bruder nicht mehr sprechen, sie spricht auch

seinen Namen nicht mehr aus, sondern bezeichnet ihn mit einer

Umschreibung(13).

(13) _Frazer_, l. c. II, pag. 124, nach _Kleintitschen_, Die

Küstenbewohner der Gazellen-Halbinsel.

Auf _Neumecklenburg_ werden Vetter und Base (obwohl nicht jeder Art) von

solchen Beschränkungen getroffen, ebenso aber Bruder und Schwester. Sie

dürfen sich einander nicht nähern, einander nicht die Hand geben, keine

Geschenke machen, dürfen aber in der Entfernung von einigen Schritten

miteinander sprechen. Die Strafe für den Inzest mit der Schwester ist

der Tod durch Erhängen(14).

(14) _Frazer_, l. c. II, pag. 131, nach P. G. _Peckel_ in Anthropos,

1908.

Auf den _Fiji-Inseln_ sind diese Vermeidungsregeln besonders strenge;

sie betreffen dort nicht nur die blutsverwandte, sondern selbst die

Gruppenschwester. Um so sonderbarer berührt es uns, wenn wir hören, daß

diese Wilden heilige Orgien kennen, in denen eben diese verbotenen

Verwandtschaftsgrade die geschlechtliche Vereinigung aufsuchen, wenn wir

es nicht vorziehen, diesen Gegensatz zur Aufklärung des Verbotes zu

verwenden, anstatt uns über ihn zu verwundern(15).

(15) _Frazer_, l. c. II, pag. 147, nach Rev. L. _Fison_.

Unter den _Battas_ auf _Sumatra_ betreffen die Vermeidungsgebote alle

nahen Verwandtschaftsbeziehungen. Es wäre für einen _Batta_ z. B. höchst

anstößig, seine eigene Schwester zu einer Abendgesellschaft zu

begleiten. Ein Battabruder wird sich in Gesellschaft seiner Schwester

unbehaglich fühlen, selbst wenn noch andere Personen mitanwesend sind.

Wenn der eine von ihnen ins Haus kommt, so zieht es der andere Teil vor,

wegzugehen. Ein Vater wird auch nicht allein im Hause mit seiner Tochter

bleiben, ebensowenig wie eine Mutter mit ihrem Sohne. Der holländische

Missionär, der über diese Sitten berichtet, fügt hinzu, er müsse sie

leider für sehr wohlbegründet halten. Es wird bei diesem Volke ohne

weiteres angenommen, daß ein Alleinsein eines Mannes mit einer Frau zu

ungehöriger Intimität führen werde, und da sie vom Verkehr naher

Blutsverwandter alle möglichen Strafen und üblen Folgen erwarten, tun

sie recht daran, allen Versuchungen durch solche Verbote

auszuweichen(16).

(16) _Frazer_, l. c. II, pag. 189.

Bei den _Barongos_ an der _Delagoa_-Bucht in Afrika gelten

merkwürdigerweise die strengsten Vorsichten der Schwägerin, der Frau des

Bruders der eigenen Frau. Wenn ein Mann diese ihm gefährliche Person

irgendwo begegnet, so weicht er ihr sorgsam aus. Er wagt es nicht, aus

einer Schüssel mit ihr zu essen, er spricht sie nur zagend an, getraut

sich nicht, in ihre Hütte einzutreten, und begrüßt sie nur mit

zitternder Stimme(17).

(17) _Frazer_, l. c. II, pag. 388, nach _Junod_.

Bei den _Akamba_ (oder _Wakamba_) in Britisch-Ostafrika herrscht ein

Gebot der Vermeidung, welches man häufiger anzutreffen erwartet hätte.

Ein Mädchen muß zwischen ihrer Pubertät und ihrer Verheiratung dem

eigenen Vater sorgfältig ausweichen. Sie versteckt sich, wenn sie ihn

auf der Straße begegnet, sie versucht es niemals, sich neben ihn

hinzusetzen, und benimmt sich so bis zum Moment ihrer Verlobung. Von der

Heirat an ist ihrem Verkehr mit dem Vater kein Hindernis mehr in den Weg

gelegt(18).

(18) _Frazer_, l. c. II, pag. 424.

Die bei weitem verbreitetste, strengste und auch für zivilisierte Völker

interessanteste Vermeidung ist die, welche den Verkehr zwischen einem

Manne und seiner Schwiegermutter einschränkt. Sie ist in Australien ganz

allgemein, ist aber auch bei den melanesischen, polynesischen und den

Negervölkern Afrikas in Kraft, soweit die Spuren des Totemismus und der

Gruppenverwandtschaft reichen, und wahrscheinlich noch darüber hinaus.

Bei manchen dieser Völker bestehen ähnliche Verbote gegen den harmlosen

Verkehr einer Frau mit ihrem Schwiegervater, doch sind sie lange nicht

so konstant und so ernsthaft. In vereinzelten Fällen werden beide

Schwiegereltern Gegenstand der Vermeidung.

Da wir uns weniger für die ethnographische Verbreitung als für den

Inhalt und die Absicht der Schwiegermuttervermeidung interessieren,

werde ich mich auch hier auf die Wiedergabe weniger Beispiele

beschränken.

Auf den _Banks-Inseln_ sind diese Gebote sehr strenge und peinlich

genau. Ein Mann wird die Nähe seiner Schwiegermutter meiden, wie sie die

seinige. Wenn sie einander zufällig auf einem Pfade begegnen, so tritt

das Weib zur Seite und wendet ihm den Rücken, bis er vorüber ist, oder

er tut das nämliche.

In _Vanna Lava_ (_Port Patteson_) wird ein Mann nicht einmal hinter

seiner Schwiegermutter am Strande einhergehen, ehe die steigende Flut

nicht die Spur ihrer Fußtritte im Sande weggeschwemmt hat. Doch dürfen

sie aus einer gewissen Entfernung miteinander sprechen. Es ist ganz

ausgeschlossen, daß er je den Namen seiner Schwiegermutter ausspricht

oder sie den ihres Schwiegersohnes(19).

(19) _Frazer_, l. c. II, pag. 76.

Auf den _Salomons-Inseln_ darf der Mann von seiner Heirat an seine

Schwiegermutter weder sehen, noch mit ihr sprechen. Wenn er ihr

begegnet, tut er nicht, als ob er sie kennen würde, sondern läuft, so

schnell er kann, davon, um sich zu verstecken(20).

(20) _Frazer_, l. c. II, pag. 117, nach C. _Ribbe_, Zwei Jahre unter

den Kannibalen der Salomons-Inseln, 1905.

Bei den _Zulukaffern_ verlangt die Sitte, daß ein Mann sich seiner

Schwiegermutter schäme, daß er alles tue, um ihrer Gesellschaft

auszuweichen. Er tritt nicht in die Hütte ein, in der sie sich befindet,

und wenn sie einander begegnen, geht er oder sie bei Seite, etwa, indem

sie sich hinter einem Busch versteckt, während er seinen Schild vors

Gesicht hält. Wenn sie einander nicht ausweichen können und das Weib

nichts anderes hat, um sich zu verhüllen, so bindet sie wenigstens ein

Grasbüschel um ihren Kopf, damit dem Zeremoniell Genüge getan sei. Der

Verkehr zwischen ihnen muß entweder durch eine dritte Person besorgt

werden, oder sie dürfen aus einiger Entfernung einander zuschreien, wenn

sie irgend eine Schranke, z. B. die Einfassung des Kraals, zwischen sich

haben. Keiner von ihnen darf den Namen des anderen in den Mund

nehmen(21).

(21) _Frazer_, l. c. II, pag. 385.

Bei den _Basoga_, einem Negerstamme im Quellgebiete des Nils, darf ein

Mann zu seiner Schwiegermutter nur sprechen, wenn sie in einem anderen

Raume des Hauses ist und von ihm nicht gesehen wird. Dieses Volk

verabscheut übrigens den Inzest so sehr, daß es ihn selbst bei

Haustieren nicht straflos läßt(22).

(22) _Frazer_, l. c. II, pag. 461.

Während Absicht und Bedeutung der anderen Vermeidungen zwischen nahen

Verwandten einem Zweifel nicht unterliegen, so daß sie von allen

Beobachtern als Schutzmaßregeln gegen den Inzest aufgefaßt werden, haben

die Verbote, welche den Verkehr mit der Schwiegermutter betreffen, von

manchen Seiten eine andere Deutung erfahren. Es erschien mit Recht

unverständlich, daß alle diese Völker so große Angst vor der Versuchung

zeigen sollten, die dem Manne in der Gestalt einer älteren Frau

entgegentritt, welche seine Mutter sein könnte, ohne es wirklich zu

sein(23).

(23) V. _Crawley_, The mystic rose. London 1902, pag. 405.

Diese Einwendung wurde auch gegen die Auffassung von _Fison_ erhoben,

der darauf aufmerksam machte, daß gewisse Heiratsklassensysteme darin

eine Lücke zeigen, daß sie die Ehe zwischen einem Manne und seiner

Schwiegermutter nicht theoretisch unmöglich machen; es hätte darum einer

besonderen Sicherung gegen diese Möglichkeit bedurft.

Sir J. _Lubbock_ führt in seinem Werke »Origin of civilisation« das

Benehmen der Schwiegermutter gegen den Schwiegersohn auf die einstige

Raubehe (marriage by capture) zurück. »Solange der Frauenraub wirklich

bestand, wird auch die Entrüstung der Eltern ernsthaft genug gewesen

sein. Als von dieser Form der Ehe nur mehr Symbole übrig waren, wurde

auch die Entrüstung der Eltern symbolisiert, und diese Sitte hielt noch

an, nachdem ihre Herkunft vergessen war.« Es wird _Crawley_ leicht zu

zeigen, wie wenig dieser Erklärungsversuch die Einzelheiten der

tatsächlichen Beobachtung deckt.

E. B. _Tylor_ meint, die Behandlung des Schwiegersohnes von Seiten der

Schwiegermutter sei nichts anderes als eine Form der »Nichtanerkennung«

(cutting) von Seiten der Familie der Frau. Der Mann gilt als Fremder,

und dies so lange, bis das erste Kind geboren wird. Allein abgesehen von

den Fällen, in denen letztere Bedingung das Verbot nicht aufhebt,

unterliegt diese Erklärung dem Einwand, daß sie die Orientierung der

Sitte auf das Verhältnis zwischen Schwiegersohn und Schwiegermutter

nicht aufhellt, also den geschlechtlichen Faktor übersieht, und daß sie

dem Moment des geradezu heiligen Abscheus nicht Rechnung trägt, welcher

in den Vermeidungsgeboten zum Ausdruck kommt(24).

(24) _Crawley_, l. c., pag. 407.

Eine Zulufrau, die nach der Begründung des Verbotes gefragt wurde, gab

die vom Zartgefühl getragene Antwort: Es ist nicht recht, daß er die

Brüste sehen soll, die seine Frau gesäugt haben(25).

(25) _Crawley_, l. c., pag. 401, nach _Leslie_, Among the Zulus and

Amatongas, 1875.

Es ist bekannt, daß das Verhältnis zwischen Schwiegersohn und

Schwiegermutter auch bei den zivilisierten Völkern zu den heikeln Seiten

der Familienorganisation gehört. Es bestehen in der Gesellschaft der

weißen Völker Europas und Amerikas zwar keine Vermeidungsgebote mehr für

die beiden, aber es würde oft viel Streit und Unlust vermieden, wenn

solche noch als Sitte bestünden und nicht von den einzelnen Individuen

wieder aufgerichtet werden müßten. Manchem Europäer mag es als ein Akt

hoher Weisheit erscheinen, daß die wilden Völker durch ihre

Vermeidungsgebote die Herstellung eines Einvernehmens zwischen den

beiden so nahe verwandt gewordenen Personen von vornherein

ausgeschlossen haben. Es ist kaum zweifelhaft, daß in der

psychologischen Situation von Schwiegermutter und Schwiegersohn etwas

enthalten ist, was die Feindseligkeit zwischen ihnen befördert und ihr

Zusammenleben erschwert. Daß der Witz der zivilisierten Völker gerade

das Schwiegermutterthema so gern zum Objekt nimmt, scheint mir darauf

hinzudeuten, daß die Gefühlsrelationen zwischen den beiden außerdem

Komponenten führen, die in scharfem Gegensatz zu einander stehen. Ich

meine, daß dies Verhältnis eigentlich ein »ambivalentes«, aus

widerstreitenden, zärtlichen und feindseligen Regungen zusammengesetztes

ist.

Ein gewisser Anteil dieser Regungen liegt klar zu Tage: Von Seiten der

Schwiegermutter die Abneigung, auf den Besitz der Tochter zu verzichten,

das Mißtrauen gegen den Fremden, dem sie überantwortet ist, die Tendenz,

eine herrschende Position zu behaupten, in die sie sich im eigenen Hause

eingelebt hatte. Von Seiten des Mannes die Entschlossenheit, sich keinem

fremden Willen mehr unterzuordnen, die Eifersucht gegen alle Personen,

die vor ihm die Zärtlichkeit seines Weibes besaßen, und -- last not

least -- die Abneigung dagegen, sich in der Illusion der

Sexualüberschätzung stören zu lassen. Eine solche Störung geht wohl

zumeist von der Person der Schwiegermutter aus, die ihn durch so viele

gemeinsame Züge an die Tochter mahnt und doch all der Reize der Jugend,

Schönheit und psychischen Frische entbehrt, welche ihm seine Frau

wertvoll machen.

Die Kenntnis versteckter Seelenregungen, welche die psychoanalytische

Untersuchung einzelner Menschen verleiht, gestattet uns, zu diesen

Motiven noch andere hinzuzufügen. Wo die psychosexuellen Bedürfnisse der

Frau in der Ehe und im Familienleben befriedigt werden sollen, da droht

ihr immer die Gefahr der Unbefriedigung durch den frühzeitigen Ablauf

der ehelichen Beziehung und die Ereignislosigkeit in ihrem Gefühlsleben.

Die alternde Mutter schützt sich davor durch Einfühlung in ihre Kinder,

Identifizierung mit ihnen, indem sie deren gefühlsbetonte Erlebnisse zu

den eigenen macht. Man sagt, die Eltern bleiben jung mit ihren Kindern;

es ist dies in der Tat einer der wertvollsten seelischen Gewinste, den

Eltern aus ihren Kindern ziehen. Im Falle der Kinderlosigkeit entfällt

so eine der besten Möglichkeiten, die für die eigene Ehe erforderliche

Resignation zu ertragen. Diese Einfühlung in die Tochter geht bei der

Mutter leicht so weit, daß sie sich in den von ihr geliebten Mann --

mitverliebt, was in grellen Fällen infolge des heftigen seelischen

Sträubens gegen diese Gefühlsanlage zu schweren Formen neurotischer

Erkrankung führt. Eine Tendenz zu solcher Verliebtheit ist bei der

Schwiegermutter jedenfalls sehr häufig, und entweder diese selbst oder

die ihr entgegenarbeitende Strebung schließen sich dem Gewühle der

miteinander ringenden Kräfte in der Seele der Schwiegermutter an. Recht

häufig wird gerade die unzärtliche, sadistische Komponente der

Liebeserregung dem Schwiegersohne zugewendet, um die verpönte,

zärtliche, um so sicherer zu unterdrücken.

Für den Mann kompliziert sich das Verhältnis zur Schwiegermutter durch

ähnliche Regungen, die aber aus anderen Quellen stammen. Der Weg der

Objektwahl hat ihn regulärerweise über das Bild seiner Mutter,

vielleicht noch seiner Schwester, zu seinem Liebesobjekt geführt;

infolge der Inzestschranke glitt seine Vorliebe von beiden teuren

Personen seiner Kindheit ab, um bei einem fremden Objekt nach deren

Ebenbild zu landen. An Stelle der eigenen Mutter und Mutter seiner

Schwester sieht er nun die Schwiegermutter treten; es entwickelt sich

eine Tendenz, in die vorzeitliche Wahl zurückzusinken, aber dieser

widerstrebt alles in ihm. Seine Inzestscheu fordert, daß er an die

Genealogie seiner Liebeswahl nicht erinnert werde; die Aktualität der

Schwiegermutter, die er nicht wie die Mutter von jeher gekannt hat, so

daß ihr Bild im Unbewußten unverändert bewahrt werden konnte, macht ihm

die Ablehnung leicht. Ein besonderer Zusatz von Reizbarkeit und

Gehässigkeit zur Gefühlsmischung läßt uns vermuten, daß die

Schwiegermutter tatsächlich eine Inzestversuchung für den Schwiegersohn

darstellt, sowie es anderseits nicht selten vorkommt, daß sich ein Mann

manifesterweise zunächst in seine spätere Schwiegermutter verliebt, ehe

seine Neigung auf deren Tochter übergeht.

Ich sehe keine Abhaltung von der Annahme, daß es gerade dieser, der

inzestuöse Faktor des Verhältnisses ist, welcher die Vermeidung zwischen

Schwiegersohn und Schwiegermutter bei den Wilden motiviert. Wir würden

also in der Aufklärung der so streng gehandhabten »Vermeidungen« dieser

primitiven Völker die ursprünglich von _Fison_ geäußerte Meinung

bevorzugen, die in diesen Vorschriften wiederum nur einen Schutz gegen

den möglichen Inzest erblickt. Das nämliche würde für alle anderen

Vermeidungen zwischen Bluts- oder Heiratsverwandten gelten. Nur bliebe

der Unterschied, daß im ersteren Falle der Inzest ein direkter ist, die

Verhütungsabsicht eine bewußte sein könnte; im anderen Falle, der das

Schwiegermutterverhältnis mit einschließt, wäre der Inzest eine

Phantasieversuchung, ein durch unbewußte Zwischenglieder vermittelter.

Wir haben in den vorstehenden Ausführungen wenig Gelegenheit gehabt zu

zeigen, daß die Tatsachen der Völkerpsychologie durch die Anwendung der

psychoanalytischen Betrachtung in neuem Verständnis gesehen werden

können, denn die Inzestscheu der Wilden ist längst als solche erkannt

worden und bedarf keiner weiteren Deutung. Was wir zu ihrer Würdigung

hinzufügen können, ist die Aussage, sie sei ein exquisit infantiler Zug

und eine auffällige Übereinstimmung mit dem seelischen Leben des

Neurotikers. Die Psychoanalyse hat uns gelehrt, daß die erste sexuelle

Objektwahl des Knaben eine inzestuöse ist, den verpönten Objekten,

Mutter und Schwester, gilt, und hat uns auch die Wege kennen gelehrt,

auf denen sich der Heranwachsende von der Anziehung des Inzests frei

macht. Der Neurotiker repräsentiert uns aber regelmäßig ein Stück des

psychischen Infantilismus, er hat es entweder nicht vermocht, sich von

den kindlichen Verhältnissen der Psychosexualität zu befreien, oder er

ist zu ihnen zurückgekehrt. (Entwicklungshemmung und Regression.) In

seinem unbewußten Seelenleben spielen darum noch immer oder wiederum die

inzestuösen Fixierungen der Libido eine Hauptrolle. Wir sind dahin

gekommen, das vom Inzestverlangen beherrschte Verhältnis zu den Eltern

für den _Kernkomplex_ der Neurose zu erklären. Die Aufdeckung dieser

Bedeutung des Inzests für die Neurose stößt natürlich auf den

allgemeinsten Unglauben der Erwachsenen und Normalen; dieselbe Ablehnung

wird z. B. auch den Arbeiten von _Otto Rank_ entgegentreten, die in

immer größerem Ausmaß dartun, wie sehr das Inzestthema im Mittelpunkte

des dichterischen Interesses steht und in ungezählten Variationen und

Entstellungen der Poesie den Stoff liefert. Wir sind genötigt zu

glauben, daß solche Ablehnung vor allem ein Produkt der tiefen Abneigung

des Menschen gegen seine einstigen, seither der Verdrängung verfallenen

Inzestwünsche ist. Es ist uns darum nicht unwichtig, an den wilden

Völkern zeigen zu können, daß sie die zur späteren Unbewußtheit

bestimmten Inzestwünsche des Menschen noch als bedrohlich empfinden und

der schärfsten Abwehrmaßregeln für würdig halten.

Totem und Tabu Einige Übereinstimmungen im Seelenleben der Wilden und der Neurotiker · 第 11 / 25 题