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A B C D E F 1 2 3 4 5 6
Die zwölf Totemsippen sind in vier Unterklassen und zwei Klassen
untergebracht. Alle Abteilungen sind exogam(9). Die Subklasse c bildet
mit e, die Subklasse d mit f eine exogame Einheit. Der Erfolg, also die
Tendenz, dieser Einrichtungen ist nicht zweifelhaft; es wird auf diesem
Wege eine weitere Einschränkung der Heiratswahl und der sexuellen
Freiheit herbeigeführt. Bestünden nur die zwölf Totemsippen, so wäre
jedem Mitglied einer Sippe -- bei Voraussetzung der gleichen
Menschenanzahl in jeder Sippe -- 11/12 aller Frauen des Stammes zur
Auswahl zugänglich. Die Existenz der beiden Phrathrien beschränkt diese
Anzahl auf 6/12 = 1/2; ein Mann vom Totem A) kann nur eine Frau der
Sippen 1-6 heiraten. Bei Einführung der beiden Unterklassen sinkt die
Auswahl auf 3/12 = 1/4; ein Mann vom Totem A) muß seine Ehewahl auf die
Frauen der Totem 4, 5, 6 beschränken.
(9) Die Anzahl der Totem ist willkürlich gewählt.
Die historischen Beziehungen der Heiratsklassen -- deren bei einigen
Stämmen bis zu acht vorkommen -- zu den Totemsippen sind durchaus
ungeklärt. Man sieht nur, daß diese Einrichtungen dasselbe erreichen
wollen wie die Totemexogamie und auch noch mehr anstreben. Aber während
die Totemexogamie den Eindruck einer heiligen Satzung macht, die
entstanden ist, man weiß nicht wie, also einer Sitte, scheinen die
komplizierten Institutionen der Heiratsklassen, ihrer Unterteilungen und
der daran geknüpften Bedingungen zielbewußter Gesetzgebung zu
entstammen, die vielleicht die Aufgabe der Inzestverhütung neu aufnahm,
weil der Einfluß des Totem im Nachlassen war. Und während das
Totemsystem, wie wir wissen, die Grundlage aller anderen sozialen
Verpflichtungen und sittlichen Beschränkungen des Stammes ist, erschöpft
sich die Bedeutung der Phrathrien im allgemeinen in der durch sie
angestrebten Regelung der Ehewahl.
In der weiteren Ausbildung des Heiratsklassensystems zeigt sich ein
Bestreben, über die Verhütung des natürlichen und des Gruppeninzests
hinauszugehen und Ehen zwischen entfernteren Gruppenverwandten zu
verbieten, ähnlich wie es die katholische Kirche tat, indem sie die seit
jeher für Geschwister geltenden Heiratsverbote auf die Vetternschaft
ausdehnte und die geistlichen Verwandtschaftsgrade dazu erfand(10).
(10) Artikel _Totemism_ in Encyclopedia Britannica. Elfte Auflage,
1911 (A. _Lang_).
Es würde unserem Interesse wenig dienen, wenn wir in die außerordentlich
verwickelten und ungeklärten Diskussionen über Herkunft und Bedeutung
der Heiratsklassen, sowie über deren Verhältnis zum Totem, tiefer
eindringen wollten. Für unsere Zwecke genügt der Hinweis auf die große
Sorgfalt, welche die Australier sowie andere wilde Völker zur Verhütung
des Inzests aufwenden(11). Wir müssen sagen, diese Wilden sind selbst
inzestempfindlicher als wir. Wahrscheinlich liegt ihnen die Versuchung
näher, so daß sie eines ausgiebigeren Schutzes gegen dieselbe bedürfen.
(11) Auf diesen Punkt hat erst kürzlich _Storfer_ in seiner Studie:
»Zur Sonderstellung des Vatermordes«, Schriften zur angewandten
Seelenkunde, 12. Heft, Wien 1911, nachdrücklich aufmerksam gemacht.
Die Inzestscheu dieser Völker begnügt sich aber nicht mit der
Aufrichtung der beschriebenen Institutionen, welche uns hauptsächlich
gegen den Gruppeninzest gerichtet scheinen. Wir müssen eine Reihe von
»Sitten« hinzunehmen, welche den individuellen Verkehr naher Verwandter
in unserem Sinne behüten, die mit geradezu religiöser Strenge
eingehalten werden, und deren Absicht uns kaum zweifelhaft erscheinen
kann. Man kann diese Sitten oder Sittenverbote »Vermeidungen«
(avoidances) heißen. Ihre Verbreitung geht weit über die australischen
Totemvölker hinaus. Ich werde aber auch hier die Leser bitten müssen,
mit einem fragmentarischen Ausschnitt aus dem reichen Material vorlieb
zu nehmen.
In Melanesien richten sich solche einschränkende Verbote gegen den
Verkehr des Knaben mit Mutter und Schwestern. So z. B. verläßt auf
_Lepers Island_, einer der _Neuhebriden_, der Knabe von einem bestimmten
Alter an das mütterliche Heim und übersiedelt ins »Klubhaus«, wo er
jetzt regelmäßig schläft und seine Mahlzeiten einnimmt. Er darf sein
Heim zwar noch besuchen, um dort Nahrung zu verlangen; wenn aber seine
Schwester zu Hause ist, muß er fortgehen, ehe er gegessen hat; ist keine
Schwester anwesend, so darf er sich in der Nähe der Türe zum Essen
niedersetzen. Begegnen sich Bruder und Schwester zufällig im Freien, so
muß sie weglaufen oder sich seitwärts verstecken. Wenn der Knabe gewisse
Fußspuren im Sande als die seiner Schwester erkennt, so wird er ihnen
nicht folgen, ebensowenig wie sie den seinigen. Ja, er wird nicht einmal
ihren Namen aussprechen und wird sich hüten, ein geläufiges Wort zu
gebrauchen, wenn es als Bestandteil in ihrem Namen enthalten ist. Diese
Vermeidung, die mit der Pubertätszeremonie beginnt, wird über das ganze
Leben festgehalten. Die Zurückhaltung zwischen einer Mutter und ihrem
Sohne nimmt mit den Jahren zu, ist übrigens überwiegend auf Seite der
Mutter. Wenn sie ihm etwas zu essen bringt, reicht sie es ihm nicht
selbst, sondern stellt es vor ihn hin, sie redet ihn auch nicht vertraut
an, sagt ihm -- nach unserem Sprachgebrauch -- nicht »Du«, sondern
»Sie«. Ähnliche Gebräuche herrschen in _Neukaledonien_. Wenn Bruder und
Schwester einander begegnen, so flüchtet sie ins Gebüsch, und er geht
vorüber, ohne den Kopf nach ihr zu wenden(12).
(12) R. H. _Codrington_, »The Melanesians« bei _Frazer_, »Totemism and
Exogamy«, Bd. II, p. 77.
Auf der _Gazellen-Halbinsel_ in _Newbritannien_ darf eine Schwester von
ihrer Heirat an mit ihrem Bruder nicht mehr sprechen, sie spricht auch
seinen Namen nicht mehr aus, sondern bezeichnet ihn mit einer
Umschreibung(13).
(13) _Frazer_, l. c. II, pag. 124, nach _Kleintitschen_, Die
Küstenbewohner der Gazellen-Halbinsel.
Auf _Neumecklenburg_ werden Vetter und Base (obwohl nicht jeder Art) von
solchen Beschränkungen getroffen, ebenso aber Bruder und Schwester. Sie
dürfen sich einander nicht nähern, einander nicht die Hand geben, keine
Geschenke machen, dürfen aber in der Entfernung von einigen Schritten
miteinander sprechen. Die Strafe für den Inzest mit der Schwester ist
der Tod durch Erhängen(14).
(14) _Frazer_, l. c. II, pag. 131, nach P. G. _Peckel_ in Anthropos,
1908.
Auf den _Fiji-Inseln_ sind diese Vermeidungsregeln besonders strenge;
sie betreffen dort nicht nur die blutsverwandte, sondern selbst die
Gruppenschwester. Um so sonderbarer berührt es uns, wenn wir hören, daß
diese Wilden heilige Orgien kennen, in denen eben diese verbotenen
Verwandtschaftsgrade die geschlechtliche Vereinigung aufsuchen, wenn wir
es nicht vorziehen, diesen Gegensatz zur Aufklärung des Verbotes zu
verwenden, anstatt uns über ihn zu verwundern(15).
(15) _Frazer_, l. c. II, pag. 147, nach Rev. L. _Fison_.
Unter den _Battas_ auf _Sumatra_ betreffen die Vermeidungsgebote alle
nahen Verwandtschaftsbeziehungen. Es wäre für einen _Batta_ z. B. höchst
anstößig, seine eigene Schwester zu einer Abendgesellschaft zu
begleiten. Ein Battabruder wird sich in Gesellschaft seiner Schwester
unbehaglich fühlen, selbst wenn noch andere Personen mitanwesend sind.
Wenn der eine von ihnen ins Haus kommt, so zieht es der andere Teil vor,
wegzugehen. Ein Vater wird auch nicht allein im Hause mit seiner Tochter
bleiben, ebensowenig wie eine Mutter mit ihrem Sohne. Der holländische
Missionär, der über diese Sitten berichtet, fügt hinzu, er müsse sie
leider für sehr wohlbegründet halten. Es wird bei diesem Volke ohne
weiteres angenommen, daß ein Alleinsein eines Mannes mit einer Frau zu
ungehöriger Intimität führen werde, und da sie vom Verkehr naher
Blutsverwandter alle möglichen Strafen und üblen Folgen erwarten, tun
sie recht daran, allen Versuchungen durch solche Verbote
auszuweichen(16).
(16) _Frazer_, l. c. II, pag. 189.
Bei den _Barongos_ an der _Delagoa_-Bucht in Afrika gelten
merkwürdigerweise die strengsten Vorsichten der Schwägerin, der Frau des
Bruders der eigenen Frau. Wenn ein Mann diese ihm gefährliche Person
irgendwo begegnet, so weicht er ihr sorgsam aus. Er wagt es nicht, aus
einer Schüssel mit ihr zu essen, er spricht sie nur zagend an, getraut
sich nicht, in ihre Hütte einzutreten, und begrüßt sie nur mit
zitternder Stimme(17).
(17) _Frazer_, l. c. II, pag. 388, nach _Junod_.
Bei den _Akamba_ (oder _Wakamba_) in Britisch-Ostafrika herrscht ein
Gebot der Vermeidung, welches man häufiger anzutreffen erwartet hätte.
Ein Mädchen muß zwischen ihrer Pubertät und ihrer Verheiratung dem
eigenen Vater sorgfältig ausweichen. Sie versteckt sich, wenn sie ihn
auf der Straße begegnet, sie versucht es niemals, sich neben ihn
hinzusetzen, und benimmt sich so bis zum Moment ihrer Verlobung. Von der
Heirat an ist ihrem Verkehr mit dem Vater kein Hindernis mehr in den Weg
gelegt(18).
(18) _Frazer_, l. c. II, pag. 424.
Die bei weitem verbreitetste, strengste und auch für zivilisierte Völker
interessanteste Vermeidung ist die, welche den Verkehr zwischen einem
Manne und seiner Schwiegermutter einschränkt. Sie ist in Australien ganz
allgemein, ist aber auch bei den melanesischen, polynesischen und den
Negervölkern Afrikas in Kraft, soweit die Spuren des Totemismus und der
Gruppenverwandtschaft reichen, und wahrscheinlich noch darüber hinaus.
Bei manchen dieser Völker bestehen ähnliche Verbote gegen den harmlosen
Verkehr einer Frau mit ihrem Schwiegervater, doch sind sie lange nicht
so konstant und so ernsthaft. In vereinzelten Fällen werden beide
Schwiegereltern Gegenstand der Vermeidung.
Da wir uns weniger für die ethnographische Verbreitung als für den
Inhalt und die Absicht der Schwiegermuttervermeidung interessieren,
werde ich mich auch hier auf die Wiedergabe weniger Beispiele
beschränken.
Auf den _Banks-Inseln_ sind diese Gebote sehr strenge und peinlich
genau. Ein Mann wird die Nähe seiner Schwiegermutter meiden, wie sie die
seinige. Wenn sie einander zufällig auf einem Pfade begegnen, so tritt
das Weib zur Seite und wendet ihm den Rücken, bis er vorüber ist, oder
er tut das nämliche.
In _Vanna Lava_ (_Port Patteson_) wird ein Mann nicht einmal hinter
seiner Schwiegermutter am Strande einhergehen, ehe die steigende Flut
nicht die Spur ihrer Fußtritte im Sande weggeschwemmt hat. Doch dürfen
sie aus einer gewissen Entfernung miteinander sprechen. Es ist ganz
ausgeschlossen, daß er je den Namen seiner Schwiegermutter ausspricht
oder sie den ihres Schwiegersohnes(19).
(19) _Frazer_, l. c. II, pag. 76.
Auf den _Salomons-Inseln_ darf der Mann von seiner Heirat an seine
Schwiegermutter weder sehen, noch mit ihr sprechen. Wenn er ihr
begegnet, tut er nicht, als ob er sie kennen würde, sondern läuft, so
schnell er kann, davon, um sich zu verstecken(20).
(20) _Frazer_, l. c. II, pag. 117, nach C. _Ribbe_, Zwei Jahre unter
den Kannibalen der Salomons-Inseln, 1905.
Bei den _Zulukaffern_ verlangt die Sitte, daß ein Mann sich seiner
Schwiegermutter schäme, daß er alles tue, um ihrer Gesellschaft
auszuweichen. Er tritt nicht in die Hütte ein, in der sie sich befindet,
und wenn sie einander begegnen, geht er oder sie bei Seite, etwa, indem
sie sich hinter einem Busch versteckt, während er seinen Schild vors
Gesicht hält. Wenn sie einander nicht ausweichen können und das Weib
nichts anderes hat, um sich zu verhüllen, so bindet sie wenigstens ein
Grasbüschel um ihren Kopf, damit dem Zeremoniell Genüge getan sei. Der
Verkehr zwischen ihnen muß entweder durch eine dritte Person besorgt
werden, oder sie dürfen aus einiger Entfernung einander zuschreien, wenn
sie irgend eine Schranke, z. B. die Einfassung des Kraals, zwischen sich
haben. Keiner von ihnen darf den Namen des anderen in den Mund
nehmen(21).
(21) _Frazer_, l. c. II, pag. 385.
Bei den _Basoga_, einem Negerstamme im Quellgebiete des Nils, darf ein
Mann zu seiner Schwiegermutter nur sprechen, wenn sie in einem anderen
Raume des Hauses ist und von ihm nicht gesehen wird. Dieses Volk
verabscheut übrigens den Inzest so sehr, daß es ihn selbst bei
Haustieren nicht straflos läßt(22).
(22) _Frazer_, l. c. II, pag. 461.
Während Absicht und Bedeutung der anderen Vermeidungen zwischen nahen
Verwandten einem Zweifel nicht unterliegen, so daß sie von allen
Beobachtern als Schutzmaßregeln gegen den Inzest aufgefaßt werden, haben
die Verbote, welche den Verkehr mit der Schwiegermutter betreffen, von
manchen Seiten eine andere Deutung erfahren. Es erschien mit Recht
unverständlich, daß alle diese Völker so große Angst vor der Versuchung
zeigen sollten, die dem Manne in der Gestalt einer älteren Frau
entgegentritt, welche seine Mutter sein könnte, ohne es wirklich zu
sein(23).
(23) V. _Crawley_, The mystic rose. London 1902, pag. 405.
Diese Einwendung wurde auch gegen die Auffassung von _Fison_ erhoben,
der darauf aufmerksam machte, daß gewisse Heiratsklassensysteme darin
eine Lücke zeigen, daß sie die Ehe zwischen einem Manne und seiner
Schwiegermutter nicht theoretisch unmöglich machen; es hätte darum einer
besonderen Sicherung gegen diese Möglichkeit bedurft.
Sir J. _Lubbock_ führt in seinem Werke »Origin of civilisation« das
Benehmen der Schwiegermutter gegen den Schwiegersohn auf die einstige
Raubehe (marriage by capture) zurück. »Solange der Frauenraub wirklich
bestand, wird auch die Entrüstung der Eltern ernsthaft genug gewesen
sein. Als von dieser Form der Ehe nur mehr Symbole übrig waren, wurde
auch die Entrüstung der Eltern symbolisiert, und diese Sitte hielt noch
an, nachdem ihre Herkunft vergessen war.« Es wird _Crawley_ leicht zu
zeigen, wie wenig dieser Erklärungsversuch die Einzelheiten der
tatsächlichen Beobachtung deckt.
E. B. _Tylor_ meint, die Behandlung des Schwiegersohnes von Seiten der
Schwiegermutter sei nichts anderes als eine Form der »Nichtanerkennung«
(cutting) von Seiten der Familie der Frau. Der Mann gilt als Fremder,
und dies so lange, bis das erste Kind geboren wird. Allein abgesehen von
den Fällen, in denen letztere Bedingung das Verbot nicht aufhebt,
unterliegt diese Erklärung dem Einwand, daß sie die Orientierung der
Sitte auf das Verhältnis zwischen Schwiegersohn und Schwiegermutter
nicht aufhellt, also den geschlechtlichen Faktor übersieht, und daß sie
dem Moment des geradezu heiligen Abscheus nicht Rechnung trägt, welcher
in den Vermeidungsgeboten zum Ausdruck kommt(24).
(24) _Crawley_, l. c., pag. 407.
Eine Zulufrau, die nach der Begründung des Verbotes gefragt wurde, gab
die vom Zartgefühl getragene Antwort: Es ist nicht recht, daß er die
Brüste sehen soll, die seine Frau gesäugt haben(25).
(25) _Crawley_, l. c., pag. 401, nach _Leslie_, Among the Zulus and
Amatongas, 1875.
Es ist bekannt, daß das Verhältnis zwischen Schwiegersohn und
Schwiegermutter auch bei den zivilisierten Völkern zu den heikeln Seiten
der Familienorganisation gehört. Es bestehen in der Gesellschaft der
weißen Völker Europas und Amerikas zwar keine Vermeidungsgebote mehr für
die beiden, aber es würde oft viel Streit und Unlust vermieden, wenn
solche noch als Sitte bestünden und nicht von den einzelnen Individuen
wieder aufgerichtet werden müßten. Manchem Europäer mag es als ein Akt
hoher Weisheit erscheinen, daß die wilden Völker durch ihre
Vermeidungsgebote die Herstellung eines Einvernehmens zwischen den
beiden so nahe verwandt gewordenen Personen von vornherein
ausgeschlossen haben. Es ist kaum zweifelhaft, daß in der
psychologischen Situation von Schwiegermutter und Schwiegersohn etwas
enthalten ist, was die Feindseligkeit zwischen ihnen befördert und ihr
Zusammenleben erschwert. Daß der Witz der zivilisierten Völker gerade
das Schwiegermutterthema so gern zum Objekt nimmt, scheint mir darauf
hinzudeuten, daß die Gefühlsrelationen zwischen den beiden außerdem
Komponenten führen, die in scharfem Gegensatz zu einander stehen. Ich
meine, daß dies Verhältnis eigentlich ein »ambivalentes«, aus
widerstreitenden, zärtlichen und feindseligen Regungen zusammengesetztes
ist.
Ein gewisser Anteil dieser Regungen liegt klar zu Tage: Von Seiten der
Schwiegermutter die Abneigung, auf den Besitz der Tochter zu verzichten,
das Mißtrauen gegen den Fremden, dem sie überantwortet ist, die Tendenz,
eine herrschende Position zu behaupten, in die sie sich im eigenen Hause
eingelebt hatte. Von Seiten des Mannes die Entschlossenheit, sich keinem
fremden Willen mehr unterzuordnen, die Eifersucht gegen alle Personen,
die vor ihm die Zärtlichkeit seines Weibes besaßen, und -- last not
least -- die Abneigung dagegen, sich in der Illusion der
Sexualüberschätzung stören zu lassen. Eine solche Störung geht wohl
zumeist von der Person der Schwiegermutter aus, die ihn durch so viele
gemeinsame Züge an die Tochter mahnt und doch all der Reize der Jugend,
Schönheit und psychischen Frische entbehrt, welche ihm seine Frau
wertvoll machen.
Die Kenntnis versteckter Seelenregungen, welche die psychoanalytische
Untersuchung einzelner Menschen verleiht, gestattet uns, zu diesen
Motiven noch andere hinzuzufügen. Wo die psychosexuellen Bedürfnisse der
Frau in der Ehe und im Familienleben befriedigt werden sollen, da droht
ihr immer die Gefahr der Unbefriedigung durch den frühzeitigen Ablauf
der ehelichen Beziehung und die Ereignislosigkeit in ihrem Gefühlsleben.
Die alternde Mutter schützt sich davor durch Einfühlung in ihre Kinder,
Identifizierung mit ihnen, indem sie deren gefühlsbetonte Erlebnisse zu
den eigenen macht. Man sagt, die Eltern bleiben jung mit ihren Kindern;
es ist dies in der Tat einer der wertvollsten seelischen Gewinste, den
Eltern aus ihren Kindern ziehen. Im Falle der Kinderlosigkeit entfällt
so eine der besten Möglichkeiten, die für die eigene Ehe erforderliche
Resignation zu ertragen. Diese Einfühlung in die Tochter geht bei der
Mutter leicht so weit, daß sie sich in den von ihr geliebten Mann --
mitverliebt, was in grellen Fällen infolge des heftigen seelischen
Sträubens gegen diese Gefühlsanlage zu schweren Formen neurotischer
Erkrankung führt. Eine Tendenz zu solcher Verliebtheit ist bei der
Schwiegermutter jedenfalls sehr häufig, und entweder diese selbst oder
die ihr entgegenarbeitende Strebung schließen sich dem Gewühle der
miteinander ringenden Kräfte in der Seele der Schwiegermutter an. Recht
häufig wird gerade die unzärtliche, sadistische Komponente der
Liebeserregung dem Schwiegersohne zugewendet, um die verpönte,
zärtliche, um so sicherer zu unterdrücken.
Für den Mann kompliziert sich das Verhältnis zur Schwiegermutter durch
ähnliche Regungen, die aber aus anderen Quellen stammen. Der Weg der
Objektwahl hat ihn regulärerweise über das Bild seiner Mutter,
vielleicht noch seiner Schwester, zu seinem Liebesobjekt geführt;
infolge der Inzestschranke glitt seine Vorliebe von beiden teuren
Personen seiner Kindheit ab, um bei einem fremden Objekt nach deren
Ebenbild zu landen. An Stelle der eigenen Mutter und Mutter seiner
Schwester sieht er nun die Schwiegermutter treten; es entwickelt sich
eine Tendenz, in die vorzeitliche Wahl zurückzusinken, aber dieser
widerstrebt alles in ihm. Seine Inzestscheu fordert, daß er an die
Genealogie seiner Liebeswahl nicht erinnert werde; die Aktualität der
Schwiegermutter, die er nicht wie die Mutter von jeher gekannt hat, so
daß ihr Bild im Unbewußten unverändert bewahrt werden konnte, macht ihm
die Ablehnung leicht. Ein besonderer Zusatz von Reizbarkeit und
Gehässigkeit zur Gefühlsmischung läßt uns vermuten, daß die
Schwiegermutter tatsächlich eine Inzestversuchung für den Schwiegersohn
darstellt, sowie es anderseits nicht selten vorkommt, daß sich ein Mann
manifesterweise zunächst in seine spätere Schwiegermutter verliebt, ehe
seine Neigung auf deren Tochter übergeht.
Ich sehe keine Abhaltung von der Annahme, daß es gerade dieser, der
inzestuöse Faktor des Verhältnisses ist, welcher die Vermeidung zwischen
Schwiegersohn und Schwiegermutter bei den Wilden motiviert. Wir würden
also in der Aufklärung der so streng gehandhabten »Vermeidungen« dieser
primitiven Völker die ursprünglich von _Fison_ geäußerte Meinung
bevorzugen, die in diesen Vorschriften wiederum nur einen Schutz gegen
den möglichen Inzest erblickt. Das nämliche würde für alle anderen
Vermeidungen zwischen Bluts- oder Heiratsverwandten gelten. Nur bliebe
der Unterschied, daß im ersteren Falle der Inzest ein direkter ist, die
Verhütungsabsicht eine bewußte sein könnte; im anderen Falle, der das
Schwiegermutterverhältnis mit einschließt, wäre der Inzest eine
Phantasieversuchung, ein durch unbewußte Zwischenglieder vermittelter.
Wir haben in den vorstehenden Ausführungen wenig Gelegenheit gehabt zu
zeigen, daß die Tatsachen der Völkerpsychologie durch die Anwendung der
psychoanalytischen Betrachtung in neuem Verständnis gesehen werden
können, denn die Inzestscheu der Wilden ist längst als solche erkannt
worden und bedarf keiner weiteren Deutung. Was wir zu ihrer Würdigung
hinzufügen können, ist die Aussage, sie sei ein exquisit infantiler Zug
und eine auffällige Übereinstimmung mit dem seelischen Leben des
Neurotikers. Die Psychoanalyse hat uns gelehrt, daß die erste sexuelle
Objektwahl des Knaben eine inzestuöse ist, den verpönten Objekten,
Mutter und Schwester, gilt, und hat uns auch die Wege kennen gelehrt,
auf denen sich der Heranwachsende von der Anziehung des Inzests frei
macht. Der Neurotiker repräsentiert uns aber regelmäßig ein Stück des
psychischen Infantilismus, er hat es entweder nicht vermocht, sich von
den kindlichen Verhältnissen der Psychosexualität zu befreien, oder er
ist zu ihnen zurückgekehrt. (Entwicklungshemmung und Regression.) In
seinem unbewußten Seelenleben spielen darum noch immer oder wiederum die
inzestuösen Fixierungen der Libido eine Hauptrolle. Wir sind dahin
gekommen, das vom Inzestverlangen beherrschte Verhältnis zu den Eltern
für den _Kernkomplex_ der Neurose zu erklären. Die Aufdeckung dieser
Bedeutung des Inzests für die Neurose stößt natürlich auf den
allgemeinsten Unglauben der Erwachsenen und Normalen; dieselbe Ablehnung
wird z. B. auch den Arbeiten von _Otto Rank_ entgegentreten, die in
immer größerem Ausmaß dartun, wie sehr das Inzestthema im Mittelpunkte
des dichterischen Interesses steht und in ungezählten Variationen und
Entstellungen der Poesie den Stoff liefert. Wir sind genötigt zu
glauben, daß solche Ablehnung vor allem ein Produkt der tiefen Abneigung
des Menschen gegen seine einstigen, seither der Verdrängung verfallenen
Inzestwünsche ist. Es ist uns darum nicht unwichtig, an den wilden
Völkern zeigen zu können, daß sie die zur späteren Unbewußtheit
bestimmten Inzestwünsche des Menschen noch als bedrohlich empfinden und
der schärfsten Abwehrmaßregeln für würdig halten.