Den Menschen der Vorzeit kennen wir in den Entwicklungsstadien, die er
durchlaufen hat, durch die unbelebten Denkmäler und Geräte, die er uns
hinterlassen, durch die Kunde von seiner Kunst, seiner Religion und
Lebensanschauung, die wir entweder direkt oder auf dem Wege der
Tradition in Sagen, Mythen und Märchen erhalten haben, durch die
Überreste seiner Denkweisen in unseren eigenen Sitten und Gebräuchen.
Außerdem aber ist er noch in gewissem Sinne unser Zeitgenosse; es leben
Menschen, von denen wir glauben, daß sie den Primitiven noch sehr nahe
stehen, viel näher als wir, in denen wir daher die direkten Abkömmlinge
und Vertreter der früheren Menschen erblicken. Wir urteilen so über die
sogenannten wilden und halbwilden Völker, deren Seelenleben ein
besonderes Interesse für uns gewinnt, wenn wir in ihm eine gut erhaltene
Vorstufe unserer eigenen Entwicklung erkennen dürfen.
Wenn diese Voraussetzung zutreffend ist, so wird eine Vergleichung der
»Psychologie der Naturvölker«, wie die Völkerkunde sie lehrt, mit der
Psychologie des Neurotikers, wie sie durch die Psychoanalyse bekannt
worden ist, zahlreiche Übereinstimmungen aufweisen müssen, und wird uns
gestatten, bereits Bekanntes hier und dort in neuem Lichte zu sehen.
Aus äußeren wie aus inneren Gründen wähle ich für diese Vergleichung
jene Völkerstämme, die von den Ethnographen als die zurückgebliebensten,
armseligsten Wilden beschrieben worden sind, die Ureinwohner des
jüngsten Kontinents, Australien, der uns auch in seiner Fauna soviel
Archaisches, anderswo Untergegangenes, bewahrt hat.
Die Ureinwohner Australiens werden als eine besondere Rasse betrachtet,
die weder physisch noch sprachlich Verwandtschaft mit ihren nächsten
Nachbarn, den melanesischen, polynesischen und malaiischen Völkern
erkennen läßt. Sie bauen weder Häuser noch feste Hütten, bearbeiten den
Boden nicht, halten keine Haustiere bis auf den Hund, kennen nicht
einmal die Kunst der Töpferei. Sie nähren sich ausschließlich von dem
Fleische aller möglichen Tiere, die sie erlegen, und von Wurzeln, die
sie graben. Könige oder Häuptlinge sind bei ihnen unbekannt, die
Versammlung der gereiften Männer entscheidet über die gemeinsamen
Angelegenheiten. Es ist durchaus zweifelhaft, ob man ihnen Spuren von
Religion in Form der Verehrung höherer Wesen zugestehen darf. Die Stämme
im Innern des Kontinents, die infolge von Wasserarmut mit den härtesten
Lebensbedingungen zu ringen haben, scheinen in allen Stücken primitiver
zu sein, als die der Küste nahewohnenden.
Von diesen armen nackten Kannibalen werden wir gewiß nicht erwarten, daß
sie im Geschlechtsleben in unserem Sinne sittlich seien, ihren sexuellen
Trieben ein hohes Maß von Beschränkung auferlegt haben. Und doch
erfahren wir, daß sie sich mit ausgesuchtester Sorgfalt und peinlichster
Strenge die Verhütung inzestuöser Geschlechtsbeziehungen zum Ziele
gesetzt haben. Ja ihre gesamte soziale Organisation scheint dieser
Absicht zu dienen oder mit ihrer Erreichung in Beziehung gebracht worden
zu sein.
An Stelle aller fehlenden religiösen und sozialen Institutionen findet
sich bei den Australiern das System des _Totemismus_. Die australischen
Stämme zerfallen in kleinere Sippen oder Clans, von denen sich jeder
nach seinem _Totem_ benennt. Was ist nun der Totem? In der Regel ein
Tier, ein eßbares, harmloses oder gefährliches, gefürchtetes, seltener
eine Pflanze oder eine Naturkraft (Regen, Wasser), welches in einem
besonderen Verhältnis zu der ganzen Sippe steht. Der Totem ist erstens
der Stammvater der Sippe, dann aber auch ihr Schutzgeist und Helfer, der
ihnen Orakel sendet, und wenn er sonst gefährlich ist, seine Kinder
kennt und verschont. Die Totemgenossen stehen dafür unter der heiligen,
sich selbstwirkend strafenden Verpflichtung, ihren Totem nicht zu töten
(vernichten) und sich seines Fleisches (oder des Genusses, den er sonst
bietet) zu enthalten. Der Totemcharakter haftet nicht an einem
Einzeltier oder Einzelwesen, sondern an allen Individuen der Gattung.
Von Zeit zu Zeit werden Feste gefeiert, bei denen die Totemgenossen in
zeremoniösen Tänzen die Bewegungen und Eigenheiten ihres Totem
darstellen oder nachahmen.
Der Totem ist entweder in mütterlicher oder in väterlicher Linie
erblich; die erstere Art ist möglicherweise überall die ursprüngliche
und erst später durch die letztere abgelöst worden. Die Zugehörigkeit
zum Totem ist die Grundlage aller sozialen Verpflichtungen des
Australiers, setzt sich einerseits über die Stammesangehörigkeit hinaus
und drängt anderseits die Blutsverwandtschaft zurück(2).
(2) _Frazer_, Totemism and Exogamy, Bd. I, p. 53. The totem bond is
stronger than the bond of blood or family in the modern sense.
An Boden und Örtlichkeit ist der Totem nicht gebunden; die Totemgenossen
wohnen von einander getrennt und mit den Anhängern anderer Totem
friedlich beisammen(3).
(3) Dieser knappste Extrakt des totemistischen Systems kann nicht ohne
Erläuterungen und Einschränkungen bleiben: Der Name Totem ist in der
Form _Totam_ 1791 durch den Engländer J. _Long_ von den Rothäuten
Nordamerikas übernommen worden. Der Gegenstand selbst hat allmählich
in der Wissenschaft großes Interesse gefunden und eine reichhaltige
Literatur hervorgerufen, aus welcher ich als Hauptwerke das
vierbändige Buch von J. G. _Frazer_, »Totemism and Exogamy, 1910« und
Bücher und Schriften von Andrew _Lang_ (»The secret of the Totem,
1905«) hervorhebe. Das Verdienst, die Bedeutung des Totemismus für die
Urgeschichte der Menschheit erkannt zu haben, gebührt dem Schotten J.
_Ferguson Mc Lennan_ (1869-1870). Totemistische Institutionen wurden
oder werden heute noch außer bei den Australiern bei den Indianern
Nordamerikas beobachtet, ferner bei den Völkern der ozeanischen
Inselwelt, in Ostindien und in einem großen Teil von Afrika. Manche
sonst schwer zu deutende Spuren und Überbleibsel lassen aber
erschließen, daß der Totemismus einst auch bei den arischen und
semitischen Urvölkern Europas und Asiens bestanden hat, so daß viele
Forscher geneigt sind, eine notwendige und überall durchschrittene
Phase der menschlichen Entwicklung in ihm zu erkennen.
Wie kamen die vorzeitlichen Menschen nur dazu, sich einen Totem
beizulegen, das heißt die Abstammung von dem oder jenem Tier zur
Grundlage ihrer sozialen Verpflichtungen und, wie wir hören werden,
auch ihrer sexuellen Beschränkungen zu machen? Es gibt darüber
zahlreiche Theorien, deren Übersicht der deutsche Leser in _Wundts_
Völkerpsychologie (Bd. II, Mythus und Religion) finden kann, aber
keine Einigung. Ich verspreche, das Problem des Totemismus demnächst
zum Gegenstand einer besonderen Studie zu machen, in welcher dessen
Lösung durch Anwendung psychoanalytischer Denkweise versucht werden
soll. (Vgl. die vierte Abhandlung dieses Bandes.)
Aber nicht nur, daß die Theorie des Totemismus strittig ist, auch die
Tatsachen desselben sind kaum in allgemeinen Sätzen auszusprechen, wie
oben versucht wurde. Es gibt kaum eine Behauptung, zu welcher man
nicht Ausnahmen oder Widersprüche hinzufügen müßte. Man darf aber
nicht vergessen, daß auch die primitivsten und konservativsten Völker
in gewissem Sinne alte Völker sind und eine lange Zeit hinter sich
haben, in welcher das Ursprüngliche bei ihnen viel Entwicklung und
Entstellung erfahren hat. So findet man den Totemismus heute bei den
Völkern, die ihn noch zeigen, in den mannigfaltigsten Stadien des
Verfalles, der Abbröckelung, des Überganges zu anderen sozialen und
religiösen Institutionen, oder aber in stationären Ausgestaltungen,
die sich weit genug von seinem ursprünglichen Wesen entfernt haben
mögen. Die Schwierigkeit liegt dann darin, daß es nicht ganz leicht
ist zu entscheiden, was an den aktuellen Verhältnissen als getreues
Abbild der sinnvollen Vergangenheit, was als sekundäre Entstellung
derselben gefaßt werden darf.
Und nun müssen wir endlich jener Eigentümlichkeit des totemistischen
Systems gedenken, wegen welcher auch das Interesse des Psychoanalytikers
sich ihm zuwendet. Fast überall, wo der Totem gilt, besteht auch das
Gesetz, daß _Mitglieder desselben Totem nicht in geschlechtliche
Beziehungen zu einander treten, also auch einander nicht heiraten
dürfen_. Das ist die mit dem Totem verbundene _Exogamie_.
Dieses streng gehandhabte Verbot ist sehr merkwürdig. Es wird durch
nichts vorbereitet, was wir vom Begriff oder den Eigenschaften des Totem
bisher erfahren haben; man versteht also nicht, wie es in das System des
Totemismus hineingeraten ist. Wir verwundern uns darum nicht, wenn
manche Forscher geradezu annehmen, die Exogamie habe ursprünglich -- im
Beginn der Zeiten und dem Sinne nach -- nichts mit dem Totemismus zu
tun, sondern sei ihm irgend einmal, als sich Heiratsbeschränkungen
notwendig erwiesen, ohne tieferen Zusammenhang angefügt worden. Wie
immer dem sein mag, die Vereinigung von Totemismus und Exogamie besteht
und erweist sich als eine sehr feste.
Machen wir uns die Bedeutung dieses Verbots durch weitere Erörterungen
klar.
a) Die Übertretung dieses Verbotes wird nicht einer sozusagen
automatisch eintretenden Bestrafung der Schuldigen überlassen wie bei
anderen Totemverboten (z. B. das Totemtier nicht zu töten), sondern wird
vom ganzen Stamme aufs energischeste geahndet, als gelte es eine die
ganze Gemeinschaft bedrohende Gefahr oder eine sie bedrückende Schuld
abzuwehren. Einige Sätze aus dem Buche von _Frazer_(4) mögen zeigen, wie
ernst solche Verfehlungen von diesen, nach unserem Maßstabe sonst recht
unsittlichen, Wilden behandelt werden.
(4) _Frazer_, l. c. Bd. I, p. 54.
»In Australia the regular penalty for sexual intercourse with a person
of a forbidden clan is death. It matters not whether the woman be of the
same local group or has been captured in war from another tribe; a man
of the wrong clan who uses her as his wife is hunted down and killed by
his clansmen, and so is the woman; though in some cases, if they succeed
in eluding capture for a certain time, the offence may be condoned. In
the Ta-Ta-thi tribe, New South Wales, in the rare cases which occur, the
man is killed but the woman is only beaten or speared, or both, till she
is nearly dead; the reason given for not actually killing her being that
she was probably coerced. Even in casual amours the clan prohibitions
are strictly observed, any violations of these prohibitions are regarded
with the utmost abhorrence and are punished by death (_Howitt_).«
b) Da dieselbe harte Bestrafung auch gegen flüchtige Liebschaften geübt
wird, die nicht zur Kindererzeugung geführt haben, so werden andere,
z. B. praktische Motive des Verbotes unwahrscheinlich.
c) Da der Totem hereditär ist und durch die Heirat nicht verändert wird,
so lassen sich die Folgen des Verbotes etwa bei mütterlicher Erblichkeit
leicht übersehen. Gehört der Mann z. B. einem Clan mit dem Totem
Känguruh an und heiratet eine Frau vom Totem Emu, so sind die Kinder,
Knaben und Mädchen, alle Emu. Einem Sohne dieser Ehe wird also durch die
Totemregel der inzestuöse Verkehr mit seiner Mutter und seinen
Schwestern, die Emu sind wie er, unmöglich gemacht(5).
(5) Dem Vater, der Känguruh ist, wird aber -- wenigstens durch dieses
Verbot -- der Inzest mit seinen Töchtern, die Emu sind, frei gelassen.
Bei väterlicher Vererbung des Totem wäre der Vater Känguruh, die
Kinder gleichfalls Känguruh, dem Vater würde dann der Inzest mit den
Töchtern verboten sein, dem Sohne der Inzest mit der Mutter
freibleiben. Diese Erfolge der Totemverbote ergeben einen Hinweis
darauf, daß die mütterliche Vererbung älter ist als die väterliche,
denn es liegt Grund vor anzunehmen, daß die Totemverbote vor allem
gegen die inzestuösen Gelüste des Sohnes gerichtet sind.
d) Es bedarf aber nur einer Mahnung, um einzusehen, daß die mit dem
Totem verbundene Exogamie mehr leistet, also mehr bezweckt, als die
Verhütung des Inzests mit Mutter und Schwestern. Sie macht dem Manne
auch die sexuelle Vereinigung mit allen Frauen seiner eigenen Sippe
unmöglich, also mit einer Anzahl von weiblichen Personen, die ihm nicht
blutsverwandt sind, indem sie alle diese Frauen wie Blutsverwandte
behandelt. Die psychologische Berechtigung dieser großartigen
Einschränkung, die weit über alles hinausgeht, was sich ihr bei
zivilisierten Völkern an die Seite stellen läßt, ist zunächst nicht
ersichtlich. Man glaubt nur zu verstehen, daß die Rolle des Totem
(Tieres) als Ahnherrn dabei sehr ernst genommen wird. Alles, was von dem
gleichen Totem abstammt, ist blutsverwandt, ist eine Familie, und in
dieser Familie werden die entferntesten Verwandtschaftsgrade als
absolutes Hindernis der sexuellen Vereinigung anerkannt.
So zeigen uns denn diese Wilden einen ungewohnt hohen Grad von
Inzestscheu oder Inzestempfindlichkeit, verbunden mit der von uns nicht
gut verstandenen Eigentümlichkeit, daß sie die reale Blutsverwandtschaft
durch die Totemverwandtschaft ersetzen. Wir dürfen indes diesen
Gegensatz nicht allzusehr übertreiben und wollen im Gedächtnis behalten,
daß die Totemverbote den realen Inzest als Spezialfall miteinschließen.
Auf welche Weise es dabei zum Ersatz der wirklichen Familie durch die
Totemsippe gekommen, bleibt ein Rätsel, dessen Lösung vielleicht mit der
Aufklärung des Totem selbst zusammenfällt. Man müßte freilich daran
denken, daß bei einer gewissen, über die Eheschranken hinausgehenden
Freiheit des Sexualverkehrs die Blutsverwandtschaft und somit die
Inzestverhütung so unsicher werden, daß man eine andere Fundierung des
Verbotes nicht entbehren kann. Es ist darum nicht überflüssig zu
bemerken, daß die Sitten der Australier soziale Bedingungen und
festliche Gelegenheiten anerkennen, bei denen das ausschließliche
Eheanrecht eines Mannes auf ein Weib durchbrochen wird.
Der Sprachgebrauch dieser australischen Stämme(6) weist eine
Eigentümlichkeit auf, welche unzweifelhaft in diesen Zusammenhang
gehört. Die Verwandtschaftsbezeichnungen nämlich, deren sie sich
bedienen, fassen nicht die Beziehung zwischen zwei Individuen, sondern
zwischen einem Individuum und einer Gruppe ins Auge; sie gehören nach
dem Ausdruck L. H. _Morgans_ dem »_klassifizierenden_« System an. Das
will heißen, ein Mann nennt »Vater« nicht nur seinen Erzeuger, sondern
auch jeden anderen Mann, der nach den Stammessatzungen seine Mutter
hätte heiraten und so sein Vater hätte werden können; er nennt »Mutter«
jede andere Frau neben seiner Gebärerin, die ohne Verletzung der
Stammesgesetze seine Mutter hätte werden können; er heißt »Brüder«,
»Schwestern« nicht nur die Kinder seiner wirklichen Eltern, sondern auch
die Kinder all der genannten Personen, die in der elterlichen
Gruppenbeziehung zu ihm stehen usw. Die Verwandtschaftsnamen, die zwei
Australier einander geben, deuten also nicht notwendig auf eine
Blutsverwandtschaft zwischen ihnen hin, wie sie es nach unserem
Sprachgebrauche müßten; sie bezeichnen vielmehr soziale als physische
Beziehungen. Eine Annäherung an dieses klassifikatorische System findet
sich bei uns etwa in der Kinderstube, wenn das Kind veranlaßt wird,
jeden Freund und jede Freundin der Eltern als »Onkel« und »Tante« zu
begrüßen, oder im übertragenen Sinn, wenn wir von »Brüdern in Apoll«,
»Schwestern in Christo« sprechen.
(6) Sowie der meisten Totemvölker.
Die Erklärung dieses für uns so sehr befremdenden Sprachgebrauches
ergibt sich leicht, wenn man ihn als Rest und Anzeichen jener
Heiratsinstitution auffaßt, die der Rev. L. _Fison_ »_Gruppenehe_«
genannt hat, deren Wesen darin besteht, daß eine gewisse Anzahl von
Männern eheliche Rechte über eine gewisse Anzahl von Frauen ausübt. Die
Kinder dieser Gruppenehe würden dann mit Recht einander als Geschwister
betrachten, obwohl sie nicht alle von derselben Mutter geboren sind, und
alle Männer der Gruppe für ihre Väter halten.
Obwohl manche Autoren, wie z. B. _Westermarck_ in seiner »Geschichte der
menschlichen Ehe(7)«, sich den Folgerungen widersetzen, welche andere
aus der Existenz der Gruppenverwandtschaftsnamen gezogen haben, so
stimmen doch gerade die besten Kenner der australischen Wilden darin
überein, daß die klassifikatorischen Verwandtschaftsnamen als Überrest
aus Zeiten der Gruppenehe zu betrachten sind. Ja, nach _Spencer_ und
_Gillen_(8) läßt sich eine gewisse Form der Gruppenehe bei den Stämmen
der _Urabunna_ und der _Dieri_ noch als heute bestehend feststellen. Die
Gruppenehe sei also bei diesen Völkern der individuellen Ehe
vorausgegangen und nicht geschwunden, ohne deutliche Spuren in Sprache
und Sitten zurückzulassen.
(7) 2. Aufl., 1902.
(8) The Native Tribes of Central Australia, London 1899.
Ersetzen wir aber die individuelle Ehe durch die Gruppenehe, so wird uns
das scheinbare Übermaß von Inzestvermeidung, welches wir bei denselben
Völkern angetroffen haben, begreiflich. Die Totemexogamie, das Verbot
des sexuellen Verkehrs zwischen Mitgliedern desselben Clans, erscheint
als das angemessene Mittel zur Verhütung des Gruppeninzests, welches
dann fixiert wurde und seine Motivierung um lange Zeiten überdauert hat.
Glauben wir so, die Heiratsbeschränkungen der Wilden Australiens in
ihrer Motivierung verstanden zu haben, so müssen wir noch erfahren, daß
die wirklichen Verhältnisse eine weit größere, auf den ersten Anblick
verwirrende, Kompliziertheit erkennen lassen. Es gibt nämlich nur wenige
Stämme in Australien, die kein anderes Verbot als die Totemschranke
zeigen. Die meisten sind derart organisiert, daß sie zunächst in zwei
Abteilungen zerfallen, die man Heiratsklassen (englisch: Phrathries)
genannt hat. Jede dieser Heiratsklassen ist exogam und schließt eine
Mehrzahl von Totemsippen ein. Gewöhnlich teilt sich noch jede
Heiratsklasse in zwei Unterklassen (Subphrathries), der ganze Stamm also
in vier; die Unterklassen stehen so zwischen den Phrathrien und den
Totemsippen.
Das typische, recht häufig verwirklichte Schema der Organisation eines
australischen Stammes sieht also folgendermaßen aus: