DIE INZESTSCHEU.

Den Menschen der Vorzeit kennen wir in den Entwicklungsstadien, die er

durchlaufen hat, durch die unbelebten Denkmäler und Geräte, die er uns

hinterlassen, durch die Kunde von seiner Kunst, seiner Religion und

Lebensanschauung, die wir entweder direkt oder auf dem Wege der

Tradition in Sagen, Mythen und Märchen erhalten haben, durch die

Überreste seiner Denkweisen in unseren eigenen Sitten und Gebräuchen.

Außerdem aber ist er noch in gewissem Sinne unser Zeitgenosse; es leben

Menschen, von denen wir glauben, daß sie den Primitiven noch sehr nahe

stehen, viel näher als wir, in denen wir daher die direkten Abkömmlinge

und Vertreter der früheren Menschen erblicken. Wir urteilen so über die

sogenannten wilden und halbwilden Völker, deren Seelenleben ein

besonderes Interesse für uns gewinnt, wenn wir in ihm eine gut erhaltene

Vorstufe unserer eigenen Entwicklung erkennen dürfen.

Wenn diese Voraussetzung zutreffend ist, so wird eine Vergleichung der

»Psychologie der Naturvölker«, wie die Völkerkunde sie lehrt, mit der

Psychologie des Neurotikers, wie sie durch die Psychoanalyse bekannt

worden ist, zahlreiche Übereinstimmungen aufweisen müssen, und wird uns

gestatten, bereits Bekanntes hier und dort in neuem Lichte zu sehen.

Aus äußeren wie aus inneren Gründen wähle ich für diese Vergleichung

jene Völkerstämme, die von den Ethnographen als die zurückgebliebensten,

armseligsten Wilden beschrieben worden sind, die Ureinwohner des

jüngsten Kontinents, Australien, der uns auch in seiner Fauna soviel

Archaisches, anderswo Untergegangenes, bewahrt hat.

Die Ureinwohner Australiens werden als eine besondere Rasse betrachtet,

die weder physisch noch sprachlich Verwandtschaft mit ihren nächsten

Nachbarn, den melanesischen, polynesischen und malaiischen Völkern

erkennen läßt. Sie bauen weder Häuser noch feste Hütten, bearbeiten den

Boden nicht, halten keine Haustiere bis auf den Hund, kennen nicht

einmal die Kunst der Töpferei. Sie nähren sich ausschließlich von dem

Fleische aller möglichen Tiere, die sie erlegen, und von Wurzeln, die

sie graben. Könige oder Häuptlinge sind bei ihnen unbekannt, die

Versammlung der gereiften Männer entscheidet über die gemeinsamen

Angelegenheiten. Es ist durchaus zweifelhaft, ob man ihnen Spuren von

Religion in Form der Verehrung höherer Wesen zugestehen darf. Die Stämme

im Innern des Kontinents, die infolge von Wasserarmut mit den härtesten

Lebensbedingungen zu ringen haben, scheinen in allen Stücken primitiver

zu sein, als die der Küste nahewohnenden.

Von diesen armen nackten Kannibalen werden wir gewiß nicht erwarten, daß

sie im Geschlechtsleben in unserem Sinne sittlich seien, ihren sexuellen

Trieben ein hohes Maß von Beschränkung auferlegt haben. Und doch

erfahren wir, daß sie sich mit ausgesuchtester Sorgfalt und peinlichster

Strenge die Verhütung inzestuöser Geschlechtsbeziehungen zum Ziele

gesetzt haben. Ja ihre gesamte soziale Organisation scheint dieser

Absicht zu dienen oder mit ihrer Erreichung in Beziehung gebracht worden

zu sein.

An Stelle aller fehlenden religiösen und sozialen Institutionen findet

sich bei den Australiern das System des _Totemismus_. Die australischen

Stämme zerfallen in kleinere Sippen oder Clans, von denen sich jeder

nach seinem _Totem_ benennt. Was ist nun der Totem? In der Regel ein

Tier, ein eßbares, harmloses oder gefährliches, gefürchtetes, seltener

eine Pflanze oder eine Naturkraft (Regen, Wasser), welches in einem

besonderen Verhältnis zu der ganzen Sippe steht. Der Totem ist erstens

der Stammvater der Sippe, dann aber auch ihr Schutzgeist und Helfer, der

ihnen Orakel sendet, und wenn er sonst gefährlich ist, seine Kinder

kennt und verschont. Die Totemgenossen stehen dafür unter der heiligen,

sich selbstwirkend strafenden Verpflichtung, ihren Totem nicht zu töten

(vernichten) und sich seines Fleisches (oder des Genusses, den er sonst

bietet) zu enthalten. Der Totemcharakter haftet nicht an einem

Einzeltier oder Einzelwesen, sondern an allen Individuen der Gattung.

Von Zeit zu Zeit werden Feste gefeiert, bei denen die Totemgenossen in

zeremoniösen Tänzen die Bewegungen und Eigenheiten ihres Totem

darstellen oder nachahmen.

Der Totem ist entweder in mütterlicher oder in väterlicher Linie

erblich; die erstere Art ist möglicherweise überall die ursprüngliche

und erst später durch die letztere abgelöst worden. Die Zugehörigkeit

zum Totem ist die Grundlage aller sozialen Verpflichtungen des

Australiers, setzt sich einerseits über die Stammesangehörigkeit hinaus

und drängt anderseits die Blutsverwandtschaft zurück(2).

(2) _Frazer_, Totemism and Exogamy, Bd. I, p. 53. The totem bond is

stronger than the bond of blood or family in the modern sense.

An Boden und Örtlichkeit ist der Totem nicht gebunden; die Totemgenossen

wohnen von einander getrennt und mit den Anhängern anderer Totem

friedlich beisammen(3).

(3) Dieser knappste Extrakt des totemistischen Systems kann nicht ohne

Erläuterungen und Einschränkungen bleiben: Der Name Totem ist in der

Form _Totam_ 1791 durch den Engländer J. _Long_ von den Rothäuten

Nordamerikas übernommen worden. Der Gegenstand selbst hat allmählich

in der Wissenschaft großes Interesse gefunden und eine reichhaltige

Literatur hervorgerufen, aus welcher ich als Hauptwerke das

vierbändige Buch von J. G. _Frazer_, »Totemism and Exogamy, 1910« und

Bücher und Schriften von Andrew _Lang_ (»The secret of the Totem,

1905«) hervorhebe. Das Verdienst, die Bedeutung des Totemismus für die

Urgeschichte der Menschheit erkannt zu haben, gebührt dem Schotten J.

_Ferguson Mc Lennan_ (1869-1870). Totemistische Institutionen wurden

oder werden heute noch außer bei den Australiern bei den Indianern

Nordamerikas beobachtet, ferner bei den Völkern der ozeanischen

Inselwelt, in Ostindien und in einem großen Teil von Afrika. Manche

sonst schwer zu deutende Spuren und Überbleibsel lassen aber

erschließen, daß der Totemismus einst auch bei den arischen und

semitischen Urvölkern Europas und Asiens bestanden hat, so daß viele

Forscher geneigt sind, eine notwendige und überall durchschrittene

Phase der menschlichen Entwicklung in ihm zu erkennen.

Wie kamen die vorzeitlichen Menschen nur dazu, sich einen Totem

beizulegen, das heißt die Abstammung von dem oder jenem Tier zur

Grundlage ihrer sozialen Verpflichtungen und, wie wir hören werden,

auch ihrer sexuellen Beschränkungen zu machen? Es gibt darüber

zahlreiche Theorien, deren Übersicht der deutsche Leser in _Wundts_

Völkerpsychologie (Bd. II, Mythus und Religion) finden kann, aber

keine Einigung. Ich verspreche, das Problem des Totemismus demnächst

zum Gegenstand einer besonderen Studie zu machen, in welcher dessen

Lösung durch Anwendung psychoanalytischer Denkweise versucht werden

soll. (Vgl. die vierte Abhandlung dieses Bandes.)

Aber nicht nur, daß die Theorie des Totemismus strittig ist, auch die

Tatsachen desselben sind kaum in allgemeinen Sätzen auszusprechen, wie

oben versucht wurde. Es gibt kaum eine Behauptung, zu welcher man

nicht Ausnahmen oder Widersprüche hinzufügen müßte. Man darf aber

nicht vergessen, daß auch die primitivsten und konservativsten Völker

in gewissem Sinne alte Völker sind und eine lange Zeit hinter sich

haben, in welcher das Ursprüngliche bei ihnen viel Entwicklung und

Entstellung erfahren hat. So findet man den Totemismus heute bei den

Völkern, die ihn noch zeigen, in den mannigfaltigsten Stadien des

Verfalles, der Abbröckelung, des Überganges zu anderen sozialen und

religiösen Institutionen, oder aber in stationären Ausgestaltungen,

die sich weit genug von seinem ursprünglichen Wesen entfernt haben

mögen. Die Schwierigkeit liegt dann darin, daß es nicht ganz leicht

ist zu entscheiden, was an den aktuellen Verhältnissen als getreues

Abbild der sinnvollen Vergangenheit, was als sekundäre Entstellung

derselben gefaßt werden darf.

Und nun müssen wir endlich jener Eigentümlichkeit des totemistischen

Systems gedenken, wegen welcher auch das Interesse des Psychoanalytikers

sich ihm zuwendet. Fast überall, wo der Totem gilt, besteht auch das

Gesetz, daß _Mitglieder desselben Totem nicht in geschlechtliche

Beziehungen zu einander treten, also auch einander nicht heiraten

dürfen_. Das ist die mit dem Totem verbundene _Exogamie_.

Dieses streng gehandhabte Verbot ist sehr merkwürdig. Es wird durch

nichts vorbereitet, was wir vom Begriff oder den Eigenschaften des Totem

bisher erfahren haben; man versteht also nicht, wie es in das System des

Totemismus hineingeraten ist. Wir verwundern uns darum nicht, wenn

manche Forscher geradezu annehmen, die Exogamie habe ursprünglich -- im

Beginn der Zeiten und dem Sinne nach -- nichts mit dem Totemismus zu

tun, sondern sei ihm irgend einmal, als sich Heiratsbeschränkungen

notwendig erwiesen, ohne tieferen Zusammenhang angefügt worden. Wie

immer dem sein mag, die Vereinigung von Totemismus und Exogamie besteht

und erweist sich als eine sehr feste.

Machen wir uns die Bedeutung dieses Verbots durch weitere Erörterungen

klar.

a) Die Übertretung dieses Verbotes wird nicht einer sozusagen

automatisch eintretenden Bestrafung der Schuldigen überlassen wie bei

anderen Totemverboten (z. B. das Totemtier nicht zu töten), sondern wird

vom ganzen Stamme aufs energischeste geahndet, als gelte es eine die

ganze Gemeinschaft bedrohende Gefahr oder eine sie bedrückende Schuld

abzuwehren. Einige Sätze aus dem Buche von _Frazer_(4) mögen zeigen, wie

ernst solche Verfehlungen von diesen, nach unserem Maßstabe sonst recht

unsittlichen, Wilden behandelt werden.

(4) _Frazer_, l. c. Bd. I, p. 54.

»In Australia the regular penalty for sexual intercourse with a person

of a forbidden clan is death. It matters not whether the woman be of the

same local group or has been captured in war from another tribe; a man

of the wrong clan who uses her as his wife is hunted down and killed by

his clansmen, and so is the woman; though in some cases, if they succeed

in eluding capture for a certain time, the offence may be condoned. In

the Ta-Ta-thi tribe, New South Wales, in the rare cases which occur, the

man is killed but the woman is only beaten or speared, or both, till she

is nearly dead; the reason given for not actually killing her being that

she was probably coerced. Even in casual amours the clan prohibitions

are strictly observed, any violations of these prohibitions are regarded

with the utmost abhorrence and are punished by death (_Howitt_).«

b) Da dieselbe harte Bestrafung auch gegen flüchtige Liebschaften geübt

wird, die nicht zur Kindererzeugung geführt haben, so werden andere,

z. B. praktische Motive des Verbotes unwahrscheinlich.

c) Da der Totem hereditär ist und durch die Heirat nicht verändert wird,

so lassen sich die Folgen des Verbotes etwa bei mütterlicher Erblichkeit

leicht übersehen. Gehört der Mann z. B. einem Clan mit dem Totem

Känguruh an und heiratet eine Frau vom Totem Emu, so sind die Kinder,

Knaben und Mädchen, alle Emu. Einem Sohne dieser Ehe wird also durch die

Totemregel der inzestuöse Verkehr mit seiner Mutter und seinen

Schwestern, die Emu sind wie er, unmöglich gemacht(5).

(5) Dem Vater, der Känguruh ist, wird aber -- wenigstens durch dieses

Verbot -- der Inzest mit seinen Töchtern, die Emu sind, frei gelassen.

Bei väterlicher Vererbung des Totem wäre der Vater Känguruh, die

Kinder gleichfalls Känguruh, dem Vater würde dann der Inzest mit den

Töchtern verboten sein, dem Sohne der Inzest mit der Mutter

freibleiben. Diese Erfolge der Totemverbote ergeben einen Hinweis

darauf, daß die mütterliche Vererbung älter ist als die väterliche,

denn es liegt Grund vor anzunehmen, daß die Totemverbote vor allem

gegen die inzestuösen Gelüste des Sohnes gerichtet sind.

d) Es bedarf aber nur einer Mahnung, um einzusehen, daß die mit dem

Totem verbundene Exogamie mehr leistet, also mehr bezweckt, als die

Verhütung des Inzests mit Mutter und Schwestern. Sie macht dem Manne

auch die sexuelle Vereinigung mit allen Frauen seiner eigenen Sippe

unmöglich, also mit einer Anzahl von weiblichen Personen, die ihm nicht

blutsverwandt sind, indem sie alle diese Frauen wie Blutsverwandte

behandelt. Die psychologische Berechtigung dieser großartigen

Einschränkung, die weit über alles hinausgeht, was sich ihr bei

zivilisierten Völkern an die Seite stellen läßt, ist zunächst nicht

ersichtlich. Man glaubt nur zu verstehen, daß die Rolle des Totem

(Tieres) als Ahnherrn dabei sehr ernst genommen wird. Alles, was von dem

gleichen Totem abstammt, ist blutsverwandt, ist eine Familie, und in

dieser Familie werden die entferntesten Verwandtschaftsgrade als

absolutes Hindernis der sexuellen Vereinigung anerkannt.

So zeigen uns denn diese Wilden einen ungewohnt hohen Grad von

Inzestscheu oder Inzestempfindlichkeit, verbunden mit der von uns nicht

gut verstandenen Eigentümlichkeit, daß sie die reale Blutsverwandtschaft

durch die Totemverwandtschaft ersetzen. Wir dürfen indes diesen

Gegensatz nicht allzusehr übertreiben und wollen im Gedächtnis behalten,

daß die Totemverbote den realen Inzest als Spezialfall miteinschließen.

Auf welche Weise es dabei zum Ersatz der wirklichen Familie durch die

Totemsippe gekommen, bleibt ein Rätsel, dessen Lösung vielleicht mit der

Aufklärung des Totem selbst zusammenfällt. Man müßte freilich daran

denken, daß bei einer gewissen, über die Eheschranken hinausgehenden

Freiheit des Sexualverkehrs die Blutsverwandtschaft und somit die

Inzestverhütung so unsicher werden, daß man eine andere Fundierung des

Verbotes nicht entbehren kann. Es ist darum nicht überflüssig zu

bemerken, daß die Sitten der Australier soziale Bedingungen und

festliche Gelegenheiten anerkennen, bei denen das ausschließliche

Eheanrecht eines Mannes auf ein Weib durchbrochen wird.

Der Sprachgebrauch dieser australischen Stämme(6) weist eine

Eigentümlichkeit auf, welche unzweifelhaft in diesen Zusammenhang

gehört. Die Verwandtschaftsbezeichnungen nämlich, deren sie sich

bedienen, fassen nicht die Beziehung zwischen zwei Individuen, sondern

zwischen einem Individuum und einer Gruppe ins Auge; sie gehören nach

dem Ausdruck L. H. _Morgans_ dem »_klassifizierenden_« System an. Das

will heißen, ein Mann nennt »Vater« nicht nur seinen Erzeuger, sondern

auch jeden anderen Mann, der nach den Stammessatzungen seine Mutter

hätte heiraten und so sein Vater hätte werden können; er nennt »Mutter«

jede andere Frau neben seiner Gebärerin, die ohne Verletzung der

Stammesgesetze seine Mutter hätte werden können; er heißt »Brüder«,

»Schwestern« nicht nur die Kinder seiner wirklichen Eltern, sondern auch

die Kinder all der genannten Personen, die in der elterlichen

Gruppenbeziehung zu ihm stehen usw. Die Verwandtschaftsnamen, die zwei

Australier einander geben, deuten also nicht notwendig auf eine

Blutsverwandtschaft zwischen ihnen hin, wie sie es nach unserem

Sprachgebrauche müßten; sie bezeichnen vielmehr soziale als physische

Beziehungen. Eine Annäherung an dieses klassifikatorische System findet

sich bei uns etwa in der Kinderstube, wenn das Kind veranlaßt wird,

jeden Freund und jede Freundin der Eltern als »Onkel« und »Tante« zu

begrüßen, oder im übertragenen Sinn, wenn wir von »Brüdern in Apoll«,

»Schwestern in Christo« sprechen.

(6) Sowie der meisten Totemvölker.

Die Erklärung dieses für uns so sehr befremdenden Sprachgebrauches

ergibt sich leicht, wenn man ihn als Rest und Anzeichen jener

Heiratsinstitution auffaßt, die der Rev. L. _Fison_ »_Gruppenehe_«

genannt hat, deren Wesen darin besteht, daß eine gewisse Anzahl von

Männern eheliche Rechte über eine gewisse Anzahl von Frauen ausübt. Die

Kinder dieser Gruppenehe würden dann mit Recht einander als Geschwister

betrachten, obwohl sie nicht alle von derselben Mutter geboren sind, und

alle Männer der Gruppe für ihre Väter halten.

Obwohl manche Autoren, wie z. B. _Westermarck_ in seiner »Geschichte der

menschlichen Ehe(7)«, sich den Folgerungen widersetzen, welche andere

aus der Existenz der Gruppenverwandtschaftsnamen gezogen haben, so

stimmen doch gerade die besten Kenner der australischen Wilden darin

überein, daß die klassifikatorischen Verwandtschaftsnamen als Überrest

aus Zeiten der Gruppenehe zu betrachten sind. Ja, nach _Spencer_ und

_Gillen_(8) läßt sich eine gewisse Form der Gruppenehe bei den Stämmen

der _Urabunna_ und der _Dieri_ noch als heute bestehend feststellen. Die

Gruppenehe sei also bei diesen Völkern der individuellen Ehe

vorausgegangen und nicht geschwunden, ohne deutliche Spuren in Sprache

und Sitten zurückzulassen.

(7) 2. Aufl., 1902.

(8) The Native Tribes of Central Australia, London 1899.

Ersetzen wir aber die individuelle Ehe durch die Gruppenehe, so wird uns

das scheinbare Übermaß von Inzestvermeidung, welches wir bei denselben

Völkern angetroffen haben, begreiflich. Die Totemexogamie, das Verbot

des sexuellen Verkehrs zwischen Mitgliedern desselben Clans, erscheint

als das angemessene Mittel zur Verhütung des Gruppeninzests, welches

dann fixiert wurde und seine Motivierung um lange Zeiten überdauert hat.

Glauben wir so, die Heiratsbeschränkungen der Wilden Australiens in

ihrer Motivierung verstanden zu haben, so müssen wir noch erfahren, daß

die wirklichen Verhältnisse eine weit größere, auf den ersten Anblick

verwirrende, Kompliziertheit erkennen lassen. Es gibt nämlich nur wenige

Stämme in Australien, die kein anderes Verbot als die Totemschranke

zeigen. Die meisten sind derart organisiert, daß sie zunächst in zwei

Abteilungen zerfallen, die man Heiratsklassen (englisch: Phrathries)

genannt hat. Jede dieser Heiratsklassen ist exogam und schließt eine

Mehrzahl von Totemsippen ein. Gewöhnlich teilt sich noch jede

Heiratsklasse in zwei Unterklassen (Subphrathries), der ganze Stamm also

in vier; die Unterklassen stehen so zwischen den Phrathrien und den

Totemsippen.

Das typische, recht häufig verwirklichte Schema der Organisation eines

australischen Stammes sieht also folgendermaßen aus:

Totem und Tabu Einige Übereinstimmungen im Seelenleben der Wilden und der Neurotiker · 第 10 / 25 题