Manchester, 28. Oktober 1852. (II.)

Lieber Marx!

Hierbei ein Artikel für Dana – die Sache war nicht anders abzubrechen.

Gelingt es mir, noch heute abend das Ganze fertigzubringen, so bringe

ich’s später noch auf die Post. Einstweilen geht dies, damit Du doch

wenigstens _etwas_ zur Zeit erhältst. Übrigens kann Dana zur Abwechslung

auch einmal mit 3/4 bis 4/5 Druckspalten zufrieden sein, besonders wenn

er so langsam zahlt.

Ich würde mich gar nicht wundern, wenn der Kölner Prozeß noch einen

Monat dauert. Am Montag scheint keine Sitzung gehalten worden zu sein –

vielleicht war ein Angeklagter oder ein paar Geschworene krank, oder

alle bedurften zwei Rasttage hintereinander. Namentlich bei den famosen

Zeugen, die alle nichts auszusagen wissen. Dem Herrn Henze ist schon auf

die Kappe gestiegen worden. Weerth traf diesen Edlen in Hamburg, wo er

fürchterlich auf Dich schimpfte – _cela t’acquitte de toute obligation

envers lui_.[1] Er gestand auch ganz offen das bürgerliche Motiv seiner

Wut. Schreibe doch direkt – _registered letter_[2] – an einen der

Advokaten und mache sie darauf aufmerksam, daß die Anklage ganz aus den

Händen des Herrn Sädt in die des Mouchard Stieber übergegangen, der

unter stillschweigendem Konsens des öffentlichen Ministeriums ganz neue

juristische Theorien aufstellt:

1. daß es ein Verbrechen ist, wenn ein moralisch beim Prozeß Beteiligter

vom Ausland den Advokaten Akten und sonstige Mitteilungen im Interesse

der Angeklagten macht und die Polizeilügen eines Stieber als Lügen

aufdeckt; daß es ebenfalls ein Verbrechen ist, dergleichen Briefe zu

empfangen;

2. daß die Polizei dagegen das Recht hat, sich alle möglichen Verbrechen

zu erlauben und sogar damit vor dem Gericht und dem Publikum öffentlich

zu renommieren:

a. _Diebstahl mit Einbruch_ – die Erbrechung des Pultes von Dietz und

die Entwendung der Aktenstücke daraus;

b. _Verleitung dazu_, eingestandenermaßen durch Geldangebote; ebenso

_Bestechung_;

c. _Diebstahl von Akten_, die der Verteidigung gehören, indem man von

Deinem Memoire für die Advokaten ein Stück abschneidet und zurückbehält;

von der Brieferbrechung will ich nicht einmal sprechen, weil die Kerle

da nachher wenigstens legale Formen vorzuschieben suchen;

d. _falsches Zeugnis_ und _Meineid_, indem Herr Stieber absichtlich die

Kölner als Beteiligte und Genossen von Cherval usw. hinstellt, was er

selbst besser weiß und nachher auch zugibt; indem er namentlich schwört,

daß ein Brief erst am 19. Oktober mit der Post in Köln angekommen sei,

der schon am 15. da war, indem er seine ganze Lüge vom außerordentlichen

Kurier erfindet usw.;

e. _Fälschung_, indem das angebliche Protokoll direkt von der Polizei

geschmiedet und als echt vorgelegt wird, während uns alle Mittel

abgeschnitten werden, den Gegenbeweis in die Hände der Verteidiger zu

liefern.

Und so weiter.

Wenn die Advokaten sich brav und geschickt benehmen, so kann die Sache

nicht mit der Verurteilung der Kölner, sondern mit der Arretierung des

Herrn Stieber wegen Meineids und sonstiger preußischer Verbrechen gegen

den gottlosen französischen _Code pénal_ endigen.

Ich wollte Dir noch über was anderes schreiben, aber ich hab’s total

vergessen, da ich mit Weerth, der eben nach Hause kommt, geplaudert

habe.

Eben höre ich von ihm, daß Frau Daniels auch als Schutzzeugin zitiert

ist – _tant mieux_.[3] Die Protokolle werden ein schönes Ende nehmen.

Und _ce pauvre_[4] Bermbach scheint gleich ohne weiteres mit aufs

Angeklagtenbänkchen gewandert zu sein. Was sie nur diesem unschuldigen

armen Teufel wollen mögen!

Dein F. E.

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[1] Das enthebt Dich jeder Verpflichtung ihm gegenüber.

[2] Eingeschriebener Brief.

[3] Um so besser.

[4] Dieser arme.

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Der Briefwechsel zwischen Friedrich Engels und Karl Marx 1844 bis 1883, Erster Band · 第 146 / 196 题