28 Deanstreet, Soho, London, 20. August 1852.

Lieber Engels!

Dronke wird Dir das zwar miserabel konfuse Manuskript über Görgey

mitbringen, ebenso den _Neveu de Rameau_ und _Jacques le fataliste_[1]

im Original.

Von Köln gestern Brief von Bermbach erhalten. Darin hauptsächlich

folgendes:

„In letzter Zeit hat man verschiedener Orten bei allerhand Leuten nach

Korrespondenzen von Ihnen gesucht, welche absolut durch jener Personen

Vermittlung in die rheinische Demokratie gelangen sollten. Ihre Freunde

in Köln wurden endlich vor die Assisen gestellt. Der Anklageakt, ein

sehr kompendiöses Werk, ist zugestellt, der Termin zur öffentlichen

Verhandlung der Sache auf den 28. dieses Monats bestimmt, und die

üblichen Präliminarien sind vom Stapel gelaufen. Sie werden nach dem

_Code pénal_ beurteilt, da ihr Vergehen noch vor die Zeiten des neuen

Preußischen Gesetzbuchs fällt. Soweit ich die Sache überschauen kann,

steht sie _juristisch_ äußerst gut, aber man weiß, daß vor Geschworenen

der moralische Standpunkt überwiegt, und nach dieser Seite läßt sich

Gefahr für einzelne der Angeklagten nicht wegleugnen. Die

Hauptangeklagten, Röser, Bürgers, Nothjung und Reiff, haben nämlich viel

zu viel eingeräumt: eine Verbindung mit bestimmten Tendenzen und von

einer bestimmten Dauer zugegeben; von der Aufnahme neuer Mitglieder mit

gewissen Förmlichkeiten und Verpflichtungen gesprochen und dergleichen

mehr, was an und für sich kein Verbrechen qualifiziert, wohl aber nach

Umständen unangenehm auf Geschworene, die meist aus dem Bauernstand

erlesen sind, einwirken kann, zumal wenn eine so geringe Ehrfurcht vor

dem Herrgott und Grundeigentum durchleuchtet. Wegen der Verteidigung

werden sich auch bedeutende Schwierigkeiten erheben; die Herren

Advokaten verstehen nichts von solchen Sachen, sind meist prinzipielle

Gegner und denken mit Schaudern an die zehntägige Sitzung, die für die

Sache anberaumt ist. Freiligrath wird _in contumaciam_ geköpft werden. –

Ich habe eben den Anklageakt gelesen, der nicht weniger als etliche 65

bis 70 Seiten enthält. Die Leute haben es lediglich ihren eigenen

Aussagen zu verdanken, wenn sie hängen bleiben. Es ist nun nicht zu

verwundern, daß man die Leute so gepeinigt hat; je länger sie allein

gehalten wurden, desto schönere Aussagen machten sie. Vom Faktum ist

sonst gar keine Rede, und wenn die Angeklagten nicht recht hübsch selbst

größtenteils ausgesagt hätten, läge nichts vor. Der Anklageakt enthält

nebenbei allerhand Spezialia, woraus hervorgeht, daß gewisse

Verhältnisse und Personen ihnen durch aufgefangene Briefe und Spionage

ziemlich genau bekannt sind.“

Der Briefwechsel zwischen Friedrich Engels und Karl Marx 1844 bis 1883, Erster Band · 第 118 / 196 题