Lieber Engels!
Dronke wird Dir das zwar miserabel konfuse Manuskript über Görgey
mitbringen, ebenso den _Neveu de Rameau_ und _Jacques le fataliste_[1]
im Original.
Von Köln gestern Brief von Bermbach erhalten. Darin hauptsächlich
folgendes:
„In letzter Zeit hat man verschiedener Orten bei allerhand Leuten nach
Korrespondenzen von Ihnen gesucht, welche absolut durch jener Personen
Vermittlung in die rheinische Demokratie gelangen sollten. Ihre Freunde
in Köln wurden endlich vor die Assisen gestellt. Der Anklageakt, ein
sehr kompendiöses Werk, ist zugestellt, der Termin zur öffentlichen
Verhandlung der Sache auf den 28. dieses Monats bestimmt, und die
üblichen Präliminarien sind vom Stapel gelaufen. Sie werden nach dem
_Code pénal_ beurteilt, da ihr Vergehen noch vor die Zeiten des neuen
Preußischen Gesetzbuchs fällt. Soweit ich die Sache überschauen kann,
steht sie _juristisch_ äußerst gut, aber man weiß, daß vor Geschworenen
der moralische Standpunkt überwiegt, und nach dieser Seite läßt sich
Gefahr für einzelne der Angeklagten nicht wegleugnen. Die
Hauptangeklagten, Röser, Bürgers, Nothjung und Reiff, haben nämlich viel
zu viel eingeräumt: eine Verbindung mit bestimmten Tendenzen und von
einer bestimmten Dauer zugegeben; von der Aufnahme neuer Mitglieder mit
gewissen Förmlichkeiten und Verpflichtungen gesprochen und dergleichen
mehr, was an und für sich kein Verbrechen qualifiziert, wohl aber nach
Umständen unangenehm auf Geschworene, die meist aus dem Bauernstand
erlesen sind, einwirken kann, zumal wenn eine so geringe Ehrfurcht vor
dem Herrgott und Grundeigentum durchleuchtet. Wegen der Verteidigung
werden sich auch bedeutende Schwierigkeiten erheben; die Herren
Advokaten verstehen nichts von solchen Sachen, sind meist prinzipielle
Gegner und denken mit Schaudern an die zehntägige Sitzung, die für die
Sache anberaumt ist. Freiligrath wird _in contumaciam_ geköpft werden. –
Ich habe eben den Anklageakt gelesen, der nicht weniger als etliche 65
bis 70 Seiten enthält. Die Leute haben es lediglich ihren eigenen
Aussagen zu verdanken, wenn sie hängen bleiben. Es ist nun nicht zu
verwundern, daß man die Leute so gepeinigt hat; je länger sie allein
gehalten wurden, desto schönere Aussagen machten sie. Vom Faktum ist
sonst gar keine Rede, und wenn die Angeklagten nicht recht hübsch selbst
größtenteils ausgesagt hätten, läge nichts vor. Der Anklageakt enthält
nebenbei allerhand Spezialia, woraus hervorgeht, daß gewisse
Verhältnisse und Personen ihnen durch aufgefangene Briefe und Spionage
ziemlich genau bekannt sind.“