[1] Herr Professor W. Crecelius in Elberfeld theilt uns zu Sp. 290 des
Anzeigers mit, daß in der Ausgabe des Elementale introductorium von
Trebellius „Impressum Witteenburgii per me Joannem Gronenbergensem.
Anno MD. VIII“. die fraglichen Tischgebete nicht stehen.
Die Redaktion.
[2] +thon Broyle+ = zum Brühle, hier Nomen proprium; -- „der Brühl,
mit Gras und Büschen bewachsene tiefe Fläche; bebuschte, tiefe, nasse
Sumpfwiese, Sumpflache.“ Weigand, Wörterbuch I^2, 242.
[3] Infolge Beschneidung auf der rechten Seite der Urkunde, sind
einzelne Worttheile weggefallen; das in Klammern Beigefügte ist
Ergänzung derselben.
[4] +Tegeder.+ Das Loener Hofrecht gibt für diesen 4 an, die von
den Hofgenossen gewählt und von des Amthofes wegen besonders in Eid
und Pflicht genommen wurden. Ihnen lag ob, alles bei der Hofsprache
anzubringen, wodurch das Recht des Hofes oder der Genossen gekränkt
worden. „+Tegeder+“, meint Niesert (a. a. O., S. 38), „hießen sie
von Teken oder Tegen -- ein Zeichen: einer, der etwas aufzeichnet,
ein Tegeder.“ Ich vermag dieser Ansicht nicht beizupflichten. Besser
wird das Wort mit dem hochdeutschen zeihen (criminari, arguere)
zusammengebracht, wovon auch Inzicht = Beschuldigung, Inzichtverfahren
= Rügeverfahren. Zeihen lautet niederdeutsch +tîhen+, +tîgen+ und das
davon abzuleitende Substantiv tigeder, tegeder.
[5] +eynweldich+, Adjectiv von niederd. wald, Gewalt: allein gewaltig,
mächtig; einweldigen (in das Gut)... immittere in possessionem
(Haltaus).
[6] Der Ausdruck wird durch Vorführung analoger Stellen, welche zur
Gerade gehörige Gegenstände aufzählen, klar werden: golt und silver
vngewercht...; geschmiedet gold und silber...; alle silber und golt
das gebeuget...; silber und gold so gebogen ...; all eir klenodie tot
eirem live der frawen ringe, vmbgehenge ...; hare (_ihre_) silveren
und gülden ringe, ook den daer haer man se mede getrouwet heft, item
haren gördel, büdel u. dat gelt so darin ist...; dat beste gulden
vingerlein (_Ring_)...; weibliche kleider und gezierde, fürspan,
ringe, fingerlein, heftlein, geselschaft (?), halsband, ketten silbern
und gülden, berlen, krenze und berlenbendlein, karellen (_Korallen_)
und andre schnüre, die die frawen tragen, silbern gürtel und seiden
borten mit golde oder silber beschlagen, pacifical (_gehenkelte
Thaler_) so die frawe an ir getragen... (s. diese Stellen bei Grimm,
Rechtsalterthümer II, 577-582.); -- mer hedde sie gelt, oft buntwerk..
(Loener Hofrecht, Art. 12);... vnuerschmydet gelt, syden want.., (das.,
Art. 35).
Die Vergleichung des Ausdrucks +vngesmedet golt+ mit den angezogenen
Stellen führt fast mit Nothwendigkeit auf die Erklärung durch
„gemünztes Gold“, im Gegensatz zu dem zu Schmuck und Kleinodien
verarbeiteten.
[7] Im Loener Hofrecht begegnet auch „den houe syn vordel“ (Art. 12)
und „dair houes voirdell“. Vordeel = praecipuum, Voraus. Wenn die
Frau ein abgesondertes Vermögen besaß, konnte dem überlebenden Manne
ein gewisses Voraus zustehen. Einige friesische Rechte, denen sonst
das eigentliche Herrgewäte fremd ist, scheinen ein solches Voraus zu
gewähren: „item wan einer der eltern mit den kindern verstirbet und
die güter zu theile gehen, lebet dann der mann, so gebühret ihm voraus
sein brautbett, sein stuhl mit den küssen, darauf soll er seinen besten
rock hängen und sothane kleider, damit er ehrlich durchs land gehen
mag, dazu sein gewehr und eine dwele (_Tischtuch_), so längst den tisch
recket, mit den küssen so bei dem tische auf der bank liegen.“ Vgl.
hier und weiter Grimm, a. a. O. S. 576 u. 582.
In unserem Falle ist der Inhalt des als bekannt vorausgesetzten
Vordeels nicht angegeben.
[8] Jac. Grimm, Weisthümer III, S. 147. J. Niesert, das Recht des Hofes
zu Loen, S. 47.
[9] Beilager, Hochzeit.
[10] Im weiß und blau gespaltenen Schilde ein +blauer+ halber Adler in
der +weißen+, und ein +weißer+ solcher in der +blauen+ Hälfte; auch
hier erscheinen die charakteristischen +Knöpfe+ an den Schwänzen und
die +Bärte+, ganz wie auf unserem Siegel.
[11] Ein merkwürdiges Beispiel mittelalterlicher Schraffierung,
welche zufälliger Weise mit der bekanntlich erst aus der zweiten
Hälfte des 17. Jahrh. stammenden und erst im 18. Jahrh. allgemeiner
verbreiteten Erfindung der bestimmten Bezeichnung der Metalle
und Farben übereinstimmt, ist das Siegel des Grafen Bertold von
Heiligenberg v. J. 1271, auf welchem die schwarze Stiege (scala santa?)
+gegittert+ schraffiert ist im +glatten+, weißen Felde, wogegen sie
auf dem Siegel des Grafen Bertold v. J. 1254 punktiert erscheint.
Auf den ältesten Zollern’schen Siegeln sind 2 Felder des schwarz und
weiß quadrierten Wappens punktiert, später meist gegittert, seit der
Mitte des 14. Jahrh. dagegen häufig nur erhaben u. vertieft graviert.
Auf den Castell’schen Siegeln ist das roth und weiß quadrierte Wappen
im 13. Jahrh. ebenfalls verschieden schraffiert; z. B. i. J. 1224
sind 2 Felder punktiert und 2 mit schrägen Kreuzen schraffiert; i.
J. 1288 2 gegittert mit Punkten; i. J. 1311 schräg gegittert mit
Punkten und im 14. Jahrh. meist nur erhaben und vertieft. Letztere Art
der Unterscheidung der Tinkturen war im Mittelalter jedenfalls die
gewöhnlichste auf allen plastischen heraldischen Darstellungen.
[12] umringen, einschließen.
[13] Vor diesem Briefe steht eine „Neue und wahrhafte Relation --
eine erstaunliche Niderlag von 100000 Tirggen -- des großen Einfalls
so in den Tirgischen Ländern von denen zwen fürsten Josophat und
Stephann Dinghil beschöchen mit ein Bekhumung dreyer großen Vestungen
als Zäbelech, Zerbit und Gegändebur mit einer Niderlag von 100000 in
Stückhe zerhauter Tirgen, eingeloffen den 2. Juny 1684.“
[14] Heffner, die ehemaligen Domherrnhöfe in Würzburg (Archiv d.
histor. Vereins für Unterfranken XVI, p. 183 ff.).
[15] +Handzwehle,+ Handtuch. Schmeller II, 1176.
[16] +borschet+, +borset+ = wursaten, aus Wursat, einem halbseidenen
Stoff, gefertigt. Schm. II, 1003 f.
[17] nelkenfarbig.
[18] häsen, von Hasenpelz.
[19] Taschentuch, Schm. I, 780.
[20] gefirnißt.
[21] Pokal, Doppelbecher, Schm. II, 456.
[22] Becher, Schm. I, 1575.
[23] Kännelein, Schm. I, 1253.
[24] von Aitstein (mhd. agetstein), Bernstein, Schm. I, 172.
[25] Kugel.
[26] Knäuel (mhd. kliuwe) Garns.
[27] kupfernes Gefäß, Schm. I, 1275.
[28] Nachtgeschirr, Grimm, Wbch. V, 129.
[29] Schröpfkopf, Schm. I, 1275.
[30] Kleines Gefäß, ampulla, Schm. I, 80.
[31] Mörser.
[32] Stempfel, Schm. II, 815.
[33] Schachteln?
[34] Tuchach, Tuchwaare, Tuchwerk.
[35] Leinlaken, Betttuch, Schm. I, 1417.
[36] Dabei wird ein beleuchteter Stern, welcher sich auf einer Stange
befindet, gedreht.
[37] Sitzungsber. der phil.-hist. Cl. d. kais. Akad. d. W., Wien 1870,
64. Bd., S. 657 ff.
[38] Pfeiffer’s Germania, XVI. Jhg., (1871), S. 75.
[39] Archiv f. österr. Gesch. 49. Bd., S. 158.
[40] Jäger, a. a. O., S. 195 f.
[41] zum Eigenthum überlassen.
[42] zinspflichtiges Grundstück.
[43] Ehegatte.
[44] wäre aber (der Fall).
[45] veränderte, d. i. mich nicht wieder verheiratete.
[46] wieder so, in gleicher Weise.
[47] wannen, von wo.
[48] außer.
[49] denn.
[50] bei dem = durch den.
[51] Pferde.
[52] da, weil.
[53] Maulesel.
[54] sehr.
[55] eigentlich, genau.
[56] Dienstag.
[57] mügen, mögen, sich befinden; Schm. I. 1576.
[58] Theobald von Wolkenstein, ein Sohn Michels, des ältesten Bruders
Oswalds I. Er wurde vom Trienter Domkapitel 1444 zum Bischof gewählt
und von der Basler Synode bestätigt. Papst Eugen IV. hatte dagegen
den Benedictinerabt von S. Lorenzo bei Trient, Namens Benedikt, zum
Bischofe ernannt. Nach der Rückkehr Sigmunds nach Tirol (1446) brachte
er die beiden Gegenbischöfe dahin, daß sie ihren Ansprüchen entsagten.
[59] anstehen, währen.
[60] Bauern.
[61] Redensart: Es sind Schindeln auf dem Dach, d. h. es sind Leute
zugegen, die das, was geredet wird, nicht hören, oder doch nicht
verstehen sollen. Schm. II, 430. Wander, Sprichwörterlexicon IV, 184.
[62] unverrechnet, ohne zu verrechnen.
[63] gestehen (constare), zu stehen kommen, kosten.
[64] Mehrwerth, Mehreinnahme, Ueberschuss.
[65] Rechnung abzulegen; vgl. Anmerk. 23.
[66] Verhandlung, Verabredung.
Dr. Fr.
[67] Nach Lexer, mhd. Wbch.: eine gegen Lohn gefütterte, überwinterte
Kuh. (Grimm, Weisth. VI.)
Dr. Fr.
[68] Donnerstag, 20. Juli 1458.
[69] Cod. lat. Monac. 466, fol. 208.
[70] Herzog Wilhelm von Sachsen.
[71] Markgraf Albrecht von Brandenburg.
[72] Cod. lat. Monac. 466, fol. 228 s.
[73] vulgo „Spuckat“ (Bindfaden), von ital. spago, spaghetto, wie
Vendite (Trödelladen) und dergleichen provinzielle Ausdrücke durch
den urkundlich nachweisbaren intimen Verkehr zwischen Schlesien und
Welschland hier frühzeitig heimisch geworden sind. Der Faden war
übrigens dem Briefe in natura beigefügt.
[74] Die früheren Urkunden sagen dafür in der Regel „zwei
ausgeschnittene (zusammensetzbare) Zettel.“
[75] Der Schreiber kann es sich bei dieser Gelegenheit nicht versagen,
von den gegenreformatorischen Bestrebungen seiner Zeit einige
interessante Belege zu geben. So sagt er zuerst: Descriptionem proelii
Hungarici (im 2. Türkenkriege, 1683-99) interim acceperis. Fuimus
felices, quod non fuerimus infeliciores. Fuisset autem secuta victoria
pulchra, si 6. regimina equitum non recessissent et pugnare renuissent.
-- Für den Gang der Gegenreformation in Schlesien ist folgendes
Postscriptum instructiv: His diebus comedi cum domina capitanea
Jauroviensi et Schwidnicensi[A] apud D. V. Cancellarium, ubi data
opera incepi discursum de conversione haereticorum in Silesia. Et quid
Comitissa? Statim incepit quasi offendi ad omnium risum et ostendere
voluit, quid in hoc puncto non posset fieri, quod nobis imaginamur, ex
hac ratione, quod cum Nobilibus +ibidem valde, suaviter et delicate+
(auch im Original unterstrichen) procedendum esset, ne laudetur
rebellioni.
[Footnote A: Landeshauptmann der genannten Fürstenthümer war damals
Hans Friedrich, Freiherr von Nimptsch. (ebd. XII, S. 60.)
[76] In der Orthographie des Originals.
[77] Daß die Juweliere von Augsburg auch sonst mit Schlesien in
Verbindung gestanden haben, beweist die historische Zeitschrift XIV, S.
418, wo gesagt wird, daß +Matthias Hag, „Jubilirer von Augschpurk“+,
(1597, 6. Dez.) eine Rechnung nach +Brieg+ ausgestellt habe über das,
was er an „Silbergeschirr, guldnen Rosen mit Steinen und an Steinen, an
ledigen (ungefaßten) Steinen, auch an Halsbanden, Kleinoten, Ketten,
Gürteln“ auf vorherige Bestellung für die Ausstattung Magdalenä,
Tochter des Kurfürsten Johann Georg von Brandenburg, verlobter
Landgräfin zu Hessen, geliefert habe, was sich auf 30,205 [Reichstaler]
beliefe.
[78] Die Belegstellen im Einzelnen s. bei +Mithoff+: Kunstdenkmäler und
Alterthümer im Hannover’schen; Bd. V, 142. VI, 63. 73. 98. 147. 148.
159. 166 und V, 196.
[79] +Mithoff+, a. a. O. VI, 141.
[80] +Mithoff+, a. a. O. VI, 21.
[81] a. a. O. VI, 38. --
[82] a. a. O. V, 196. --
[83] a. a. O. IV, 273.
[84] Mittheilungen der C. C. Neue Folge. 5. Bd. (1879), Heft 2. S. LXXV
ff.
[85] Conc. Germ. Tom. V, 209.
[86] sic! vielleicht „Salomon ipsum“.
[87] Instoriam circum. Hs.
[88] Den Vers würde herstellen: rex, cesar, papa.
[89] Diese 4 Zeilen stehen auch (2) im Cod. Wim. Q. 103, f. 327 und (3)
im Cod. Lat. Monac. 903, f. 4.
[90] nunc 3. quidquid agas 1.
[91] cum 3.
[92] metuas 2. 3.
[93] cum 3.
[94] credas 1.
[95] Justitias 1. Conspicias 2.
[96] dum 2.
[97] Nam varias dat 1.
[98] vices 1.
[99] mineris 2, was vielleicht vorzuziehen ist. In 3 findet sich auch
auf dem Vorsatzblatt ein Räthsel, welches aber vielleicht nicht neu ist:
LVX. Filia sum solin et sum sine sole creata:
Sum quinquaginta, sum quinque decemque vocata.
[100] Diese, besonders in Oesterreich übliche, Bezeichnung für eine
schriftliche oder gedruckte Anzeige eines Todesfalles ist auf das aus
der ehemaligen spanischen Hofsprache eingedrungene „+Parte geben+“
(span. dar parte) für Nachricht geben, benachrichtigen, zurückzuführen.
Vergl. Schmeller, bayer. Wbch. I, 406. Dr. Fr.
[101] Stadt in Oberfranken, an der Eisenbahn zwischen Bamberg und
Lichtenfels gelegen.
[102] Collegium von sieben Personen zur Entscheidung streitiger Fälle.
Schmeller II, 209.
[103] Kolben.
[104] weißen, hellen.
[105] Schaftmacher.
[106] Holz vom Elsbeerbaume, Prunus padus L. Schmeller I, 69.
[107] besorge, befürchte.
[108] der leidige Gegenstand.
[109] besondere, eigene.
[110] Stelle.
[111] welche Erzählung (des Schleifers).
[112] zu Tage kommenden (gekommenen).
[113] oder.
[114] außerhalb.
[115] erblich.
[116] bedürfen, benöthigt sein.
[117] auf sein Ansinnen, Ansuchen.
[118] liefern.
[119] Ahm, Ohm: āme Hs.
[120] beczalen dich Hs.
[121] vor geweczet steht gehe durchstrichen. --
[122] Hs. geczet. --
[123] Lies „gerich“, Rache. --
[124] vor weip steht leib durchstrichen. --
[125] leip ist über leut geschrieben. --
[126] recht, dexter. --
[127] die Fortsetzung steht wol auf der andern, aufgeklebten Blattseite.
[128] lies Veitl.
[129] im vorigen Jahre. Schmeller I, 761 f. Grimm, Wbch. III, 1547.
[130] bittend (= lat. quaeso). Schmeller I, 1616.
[131] gehen wir; ma, mir = wir. Schmeller I, 1641.
[132] grauslich, grauenvoll.
[133] raufen, handgemein werden.
[134] nämlich, freilich, allerdings.
[135] bringe mir’s (sc. das Glas) zu. Schm. I, 361.
[136] d. i. auf Gesund des Prinzen (laß uns trinken); der Gesund = die
Gesundheit s. Schm. II, 307.
[137] tüchtig, brav. Schm. I, 602.
[138] die Höppin, eigentlich Kröte, verächtlich für Weibsperson: das
Frauenvolk. Schm. I. 1140.
[139] weinen. Schm. II, 1127.
[140] wol für: rufen wir.
[141] euch.
[142] sprachen = erzählen.
[143] geräth.
[144] Betheuerungsformel. Schm. I, 36.
[145] d. i. anhin = hinan.
[146] den Grind (verächtlich für Kopf; Schm. I, 1003) abwaschen (Schm.
II, 1175); figürlich: ihm hart zusetzen. Grimm V, 1755, i.
[147] Diminutiv von Katharina.
Dr. Fr.
[148] S. über ihn Zeitschr. f. Geschichte des Oberrheins Bd. 28, S. 38
ff. und Anzeiger, 1879, Spalte 47.
[149] Hier ist der Reim unregelmäßig und die Silbe „ac“ ist übrig.
[150] Unge puso plaudo, Hs.
[151] oder: in scilla. Es ist nicht recht verständlich; vielleicht soll
instillare aus Reimnoth bedeuten: einlassen.
[152] sic!
[153] nach dem Vocabularius theutonicus ein Klagelied.
[154] habebam, Hs. gegen den Reim.
[155] aus linquo gebildet?
[156] Spürhund, s. L. Diefenbach, glossarium lat.-germ., p. 393.
[157] summitas, sedes alta in celis, nach den Glossarien bei L.
Diefenbach.
[158] hic eger, Mon. Es wird wol etwas anderes darin stecken.
[159] ignominia, Wim. Die Stelle scheint corrupt zu sein.
[160] So Wim. in der häufigen mittelalterlichen Form. Samuel hat
vielleicht correcter geschrieben, doch ist man bei ihm niemals sicher.
Im Mon. ist der Name abgekürzt Ari^{lis}.
[161] pervehens, Mon.
[162] exiliat, Wim.; exilica, Mon.
[163] fortunum, Wim. fortuitum, Mon. Vielleicht schrieb er fortunium.
[164] integrare, Wim.
[165] Diese fehlerhafte Ausdrucksweise braucht Samuel auch sonst.
[166] So beide; ob für generosis?
[167] Aus dem achten Faszikel der Briefe Paul I. Behaims im
germanischen Museum. Im Abdrucke sind, mit Ausnahme der Eigennamen,
auch die Hauptwörter mit kleinen Anfangsbuchstaben wiedergegeben; auch
wurde ssch in sch vereinfacht.
[168] unentgeltlich, umsonst. Schmeller I, 866.
[169] durch. Schmeller I, 224.
[170] sofort, demnächst.
[171] Vgl. Ortloff, Geschichte der Grumbachischen Händel, III, 186 u.
f.; über den Druck der Antwort ebendas. Anm. 2.
[172] die in die Reichsacht erklärten. Schmeller I, 29. Grimm, Wbch. I,
170.
[173] Schon seit Anfang August war Mandelsloh nicht mehr in Gotha.
Ortloff III, 281.
[174] sich schleufen (= schliefen, schlüpfen machen), schlüpfen,
schleichen. Schmeller II, 508.
[175] die Anwerbung.
[176] Zu dem Kriege Lübecks und Dänemarks gegen Schweden, von 1563 bis
1570 vgl. Becker, Geschichte der Stadt Lübeck II, 150 u. f. Geijer,
Geschichte Schwedens II, 168 u. f.
[177] Seeklippen, Klippeninseln.
[178] karitas, Hs.
[179] Nach diesem Verse folgt eine schlecht geschriebene lange Zeile
mit 3 Versen. Die V. 226-236 stehen p. 304 oben am Rande.
[180] Vergl. Anzeiger 1875, Nr. 4.
[181] Daß es im 12. Jahrh. schon wirkliche Wappensiegel gegeben hat,
beweist u. A. das wohlerhaltene, interessante Siegel (IV. A. 1.) des
Grafen Hartmann von Dillingen aus den Jahren 1174-1194 im bayer.
Reichsarchive zu München.
[182] Mehr als Herrschersymbol denn als heraldische Figur im
eigentlichen Sinne des Wortes.
[183] Vergl. „der Deutsche Herold“, 1879, Nr. 11 u. 12.
[184] ¼ Thaler. Schmeller I, 152.
[185] Im Texte neun Zeilen durchstrichen.
[186] Otto II. von Harburg. Havemann, Geschichte der Lande Braunschweig
und Lüneburg, II, 87 u. f.
[187] Brett, Bohle. Schmeller I, 1436.
[188] rächen. Schm. II, 17.
[189] abtrünnig gemacht.
[190] Sigismund.
[191] Joachim Friedrich, Administrator von 1566 bis 1598. Hoffmann,
Geschichte der Stadt Magdeburg, II, 363 u. f.
[192] Das katholisch gebliebene Domkapitel von Halberstadt trennte sich
nach 87jähriger Vereinigung vom Erzstifte und postulierte den Enkel
Herzog Heinrich’s d. J. von Braunschweig, Heinrich Julius, zum Bischof.
Hoffmann, a. a. O.
[193] Gegenden, Provinzen. Schmeller I, 149.
[194] Zur Schlacht bei Gothland am 26. Juli 1566 vgl. Becker, II, 165.
Der obige Schlachtbericht ist jedoch ausführlicher.
[195] Der Morian genannt. Becker, II, 166.
[196] Fehlschüsse; feilen = fehlen. Schmeller I, 702. Lexer III, 8;
niederd. u. holländisch, auch noch bei Luther, feilen; vom franz.
faillir entlehnt.
[197] plattes, dreimastiges, hinten hohes Lastschiff; auch ein
Schnellschiff; (Weigand).
[198] Kriegsschiff, Linienschiff; (mhd. urlouge, dän., schwed. orlog =
Krieg). Schmeller I, 1459. Weigand II, 278.
[199] Josua von Qualen, dänischer Befehlshaber. Becker II, 157.
[200] abgedruckt im Anzeiger für Kunde der deutschen Vorzeit, 1869, Sp.
336.
[201] mit (Haus-)Wesen, häuslich. Lexer III, 802. Schm. II, 1022.
[202] vorhanden, bevorstehend.
[203] postieren, mit der Post reisen, auch etwas auf die Post geben.
Schmeller I, 413. Hier bezeichnet es das Post- oder Botschaftschicken,
die schriftlichen Verhandlungen der Aechter mit den brandenburgischen
Fürsten behufs deren Verwendung beim Kaiser. Vergl. Ortloff III, 274 u.
f.
[204] Küche.
[205] Vgl. dazu Ortloff II, 33 u. f. 138 u. f. 284 u. f. Auflage =
Ersonnenes, Erdichtetes; Schmeller I, 1455. Urgicht = Aussage; das. I,
869.
[206] Die Blasonierung „Wecken“ ist hier nur als die bekannteste
gewählt; der Name hat ja keinen Einfluß auf die Sache.
[207] „Kinseg“ (Königsegg, Nr. 180): ganz in derselben Weise von Gelb
und Roth geweckt.
[208] „Bonsteten“ (Nr. 391): 3 weiße Wecken im schwarzen Schilde mit
gelbem Rande. 4 Wecken finden sich auch auf dem Grabstein Philipps von
Aubigni (vergl. „Der deutsche Herold“, 1879, Nr. 8 und 9) und 2 Wecken
im Siegel Heinrichs von Sachsenhausen v. J. 1283 (vergl. Schenk zu
Schweinsberg: „Beiträge zur Kenntniß der in Frankfurt a/M. begütert
gewesenen Adelsfamilien“, Taf. I, Fig. 5).
[209] Auch auf dem Helmschmuck der Wappen Fig. 6 und 7 sind die 3 resp.
5 weißen Wecken als Wappenbilder beibehalten, während bei Fig. 3 das
Muster, von Schwarz und Weiß geweckt, angegeben ist.
[210] Vergl. Triers „Einleitung zu der Wappenkunst“, IV. Cap., S. 47-72.
[211] Wie die +älteren+ -- namentlich die blau und weißen --
+abgerundeten+ Pelzmuster im 13. Jahrh. in einigen redenden Wappen,
z. B. der Kronenberg, wol wegen ihrer Aehnlichkeit in der Form mit
den heraldischen Bergen, angewendet worden sein dürften, so wurde
die spätere, seit dem 14. Jahrh. häufig in der Heraldik angewendete
+eckige+ Form derselben, wegen ihrer Aehnlichkeit in Form und Tinktur
mit den +wirklichen+ Eisenhüten (welche auch als Wappenbilder
vorkommen, z. B. bei dem schwäbischen Eisenhut, deren Wappen Menestrier
als „d’argent au chapeau de fer d’azur“ blasoniert,) von der Mehrzahl
der deutschen Heraldiker für solche angesehen und als „Eisenhütlein“
blasoniert, -- ein Verstoß, welcher bei den englischen und den
romanischen Herolden nicht vorkommt.
[212] Vergl. „Der deutsche Herold“, 1879, Nr. 5, wo S. 58, Z. 12 v. u.
„geweckte“ statt „gereckte“ zu lesen ist.
[213] Eine in der Heraldik unbekannte Bezeichnung; man müßte nur
überhaupt den beiden s. g. Metallen: Silber (Weiß) und Gold (Gelb)
einen Vorrang vor den anderen heraldischen Tinkturen einräumen wollen.
[214] nicht Wecken!
[215] Vergl. dessen „Handbuch der theoretischen und praktischen
Heraldik“, I., S. 63, Note 1.
[216] Menestrier sagt: „semé se dit des pièces dont l’écu est chargé,
tant plein que vide, et dont quelques parties sortent de toutes les
extrémités de l’écu.“ Nach Trier werden in einem bestreuten Felde
(semé) die Figuren ohne bestimmte Zahl wiederholt und verlieren sich am
Rande; deshalb dürfen in solchen Wappen die betreffenden Bilder, mit
welchen sie bestreut sind, nicht alle +ganz+ gezeichnet werden.
[217] Anzeiger 1866, Sp. 368 nebst Tafel. Leider können wir dem
dort erneuerten Versprechen, eine Zopfkapsel seiner Zeit nach einem
Originale zu publizieren, nicht mehr nachkommen, da Herr Karl Haas,
vormaliger steiermärkischer Landesarchäologe, welcher uns die
Ueberlassung einer nach einem Originale aufgenommenen Zeichnung zur
Publikation versprochen hatte, inzwischen verstorben ist, ohne sein
Versprechen erfüllt zu haben.
[218] Vergl. Anz. 1880, Nr. 4, Sp. 120. -- Als das bekannteste und
umfangreichste Beispiel dieser Art wird von Herrn Oberpfarrer Wernicke
zu Loburg das Taufbecken in der Marienkirche zu Rostock uns genannt und
dabei auf Meklenb. Urkundenb. III, S. 337, Lisch, Jahrbb. d. Vereins
für Meklenb. Gesch. XXIX, S. 216 u. Dr. Cr. im Organ für christl.
Kunst, 1867, S. 265 ff. verwiesen. D. R.
[219] Die Gegenüberstellung der Eva und Maria und ihrer beiderseitigen
geheimnißvollen Beziehungen zum Menschengeschlechte findet sich häufig
und ist uralt. So sagt z. B. +Irenaeus+ contra Haeres. Lib. III, c.
22, n. 4: „Quemodmodum illa (Eva) virum quidem habens Adam, virgo
tamen adhuc existens.... inobediens facta, et sibi et universo generi
humano causa facta est mortis; sic et Maria habens praedestinatum
virum, et tamen virgo, obediens, et sibi, et universo generi humano
facta est causa salutis;“ (vergl. auch Lib. V, c. 19, n. 1). Aehnlich
+Epiphanius+ adv. Haeres. Lib. III, Tom. II, c. 18 in einer längeren
Antithese zwischen Eva und Maria: „Eva generi hominum causam mortis
attulit, per quam mors est in orbem terrarum invecta; Maria vitae
causam praebuit, per quam vita est nobis ipsa producta. Ob id Filius
Dei in hunc mundum advenit, et: +Ubi abundavit delictum, superabundavit
gratia+“ (Rom. 5, 20). In demselben Sinne sagt +Augustin+ Serm. 51 de
script. Vet. et. Nov. Test. n. 3. (Edit. Parisien. Tom. V, 1837, pag.
407): „Decipiendo homini propinatum est venenum per feminam, reparando
homini propinetur salus per feminam. Compenset femina decepti per se
hominis peccatum, generando Christum“, und mit direkter Beziehung auf
die Wiedergeburt in der Kirche und das Verhältniß der Wiedergebornen
zu Christus und Maria nennt er letztere in seinem Lib. de sancta
virginitate c. b. „plane mater membrorum eius (sc. Salvatoris), quod
nos sumus; quia cooperata est charitate, ut fideles in Ecclesia
nascerentur, quae illius capitis membra sunt.“ -- Von mittelalterlichen
Schriftstellern citieren wir hier nur eine Stelle aus +S. Bernardus+
Sermo in Dominic. infra Octav. Assumpt. B. V. Mariae, n. 2: „Crudelis
nimium mediatrix Eva, per quam serpens antiquus pestiferum etiam
ipsi viro virus infudit; sed fidelis Maria, quae salutis antidotum
et viris, et mulieribus propinavit. Illa enim ministra seductionis,
haec propitiationis; illa suggessit praevaricationem, haec ingessit
redemptionem.“
[220] Zu dem im Nr. 6 mitgetheilten Gedicht „Wohl awff schuler yn
dy taffern“ habe ich versäumt zu bemerken, daß dasselbe in anderen
Fassungen von Hoffmann von Fallersleben: „In dulci jubilo“, S. 90, aus
Fichard’s Frankf. Archiv, und von mir in Pfeiffer’s Germania XVII, 188
mitgetheilt ist.
Zugleich bemerke ich, daß die im Anzeiger, Nr. 4, Sp. 108-111
abgedruckten Briefe schon im Anhang zum Separatabzug meines „Peter
Luder“ (Karlsr., G. Braun) zu finden sind.
[221] Epistola est humane facunda vicaria voluntatis absentium
declarativa vel secundum Tullium est fidelis secretorum nuncia. Et
dicitur ab ep quod est supra, et stelon grece quod est missio littere.
[222] Asilus dicitur domus refugii.
[223] Nudius est composite forme et componitur a nunc et dies.
[224] Dedicacio est sanctificacio templi alicujus, et venit a verbo
dedico as are vulgariter entsagen. Versus: Cernitur intrari dum fit
dedicatio templi.
[225] Cecha est unum vocabulum almonicum [_sic_] et non latinum.
[226] Sarcinola vulgariter eyn kleynes burdleyn.
[227] Edes dicuntur domus divitum. Et dicitur a verbo edo es ere,
quia in domo diuitis multum est edendum. Sed casa dicitur esse domus
pauperum, et dicitur a cadendo, quia cadit.
[228] Item layci dicunt quod scolaris et suus saccus et palleum sunt
tres fures. Quicquid scolaris furatur, saccus detinet et palleum semper
occultat.
[229] Colei dicuntur testes, quia testantur unum esse virum.
[230] Boo as are significat clamare sicut bos clamat.
[231] Merdare non creditur esse verum latinum, sed cacare melius valet.
Papare grecum valens multum sicut comedere.
[232] Vach qui destruis templum dei. (Matth. 27, 40; aber der
Zusammenhang ist mir unklar.)
[233] Bachans est nomen feminini generis et fuit quedam mulier. Ergo
scuto non est latinum ad illud significatum, ut: Apprehende arma et
scuta. eyn hantbach. Inde scutellum.
[234] Parteca est vocabulum almonicum, set partica [lege: particifer]
venit a nomine bartico [lege: partita] et a verbo fero fers fert.
[235] Febris est infirmitas calida et sicca, ergo vult curari per
frigidum.
[236] Totidem componitur a tot et idem et est pluralis numerus.
[237] Balista cum hantbugs ydenticum est.
[238] Ebdomeda grece, septimana dicitur latine, et a numero septem
dierum.
[239] Sugit hirudo, cantat hirundo, crescit arundo.
[240]
Dum clipeus novus est, clavo suspenditur alto;
Set dum senescit, sub scamno sepe quiescit.
[241] Bachans interpretatur B bibens A acriter C cerevsiam H homulatam
A etc.
[242] Stips pis dicitur nummus valens obulum, eyn scherff.
[243] Castrum eyn herr, set castra eyn gezelt.
[244] Insolens dicitur ille qui facit preter consuetudinem et capitur
pro superbire contra solitum.
[245] Item bumbus dicitur a boo as are id est sonare. Et est sonus apum
et capitur pro sono tali.
[246] kostet (constat).
[247] Möglicher Weise gehörte der berühmte Erzgießer Hubert Gerhard,
der 1580-1609 im Dienste des Herzogs Wilhelm von Bayern und des
Kurfürsten Maximilian I. war, derselben Familie an. Hendrik Geritzoon
war Protestant. Hubert, vielleicht sein Bruder, jedenfalls, da er in
Bayern Beschäftigung fand, Katholik.
[248] gespaltenes Holz, Scheitchen. Schmeller II, 706.
[249] sonst.
[250] gesagt.
[251] Handgetat, Geschöpf.
[252] durch.
[253] Vgl. Anzeiger 1878, Nr. 1 u. 3.
[254] Rathe.
[255] bald.
[256] überall.
[257] Namslau.
[258] alte Nebenform von ellende, elende (aus ahd. alilanti, elilenti,
Aufenthalt in fremdem Lande, Elend. Schmeller I, 59. Grimm, Wbch. III,
406).
[259] säuberlich.
[260] Vergl. Anzeiger 1879, Nr. 7, Sp. 204 u. Nr. 12, Sp. 359.
[261] 1521 subnotarius, 1527 „neben Hans Haß gesessen in der Ratstube,
später Bürgermeister“ (Script. rer. Lusat. IV, 5. 31. 50. 69).
[262] alles.
[263] vorenthalten.
[264] wie.
[265] Verwandten.
[266] etwas.
[267] dem.
[268] jr = jrer?
[269] obwohl? oder: wels = welches.
[270] Leider gehen uns manche Zeitschriften so verspätet zu, daß wir
nur durch solche nachträgliche Erwähnungen eine annähernde Uebersicht
über das Gesammtgebiet der Funde herstellen können.
[271] Die Helmzier ist nicht jene des Fürstenbergischen Astes, sondern
des Freiburger; sollte am Ende die Zusammengehörigkeit beider Steine
bezweifelt werden müssen und so doch der Stein einem älteren Mitgliede
des Freiburger Astes angehören?
[272] „Teils“ ist gestrichen, dafür „Gerechtigkeit.“
[273] „Die Brittones (Bretagne)“, sagt W., „diesseit, wie die Britanni
jenseit des Canales, nannte man auf altdeutsch +Bretten+. Eigentlich
aber hätte man mit noch einer Aenderung mehr, nämlich auch mit
Verschiebung des Consonanten, +Bretzen+ sagen sollen, und in der That
kommt auch diese weitere Umbildung des Namens mehr als einmal vor...
und ein Ort im alten Wormsergau, das heutige +Bretzenheim+, hieß schon
im 8. Jahrh. bald gleichfalls so, bald noch mit i und tt Brittinheim,
auf lateinisch Britannorum villa...“
[274] Vergleiche dessen Theatrum urbium, p. 241.
[275] Nach Joh. Andr. Andreä, Bretta-Creichgoviae illustrata
(Heidelberg, 1769. 4. p. 4.) wurde diese Kirche 1119 von Kaiser
Heinrich V. erbaut und die Stadt selbst von Konrad III. 1140 mit Mauern
umgeben.
[276] Gerkammer, Gerhaus, aus Gerbkammer umgebildet, ist der alte Name
der Sakristei; (v. gerwen, gerben, gar machen, zubereiten, zurüsten,
ankleiden).
Dr. Fr.
[277] „Blöcke“ sind bei den Alben die 4 an den Aermelenden und auf der
Vorder- und Hinterseite über dem unteren Saume aufgenähten viereckigen
Stücke von dem Stoffe der Casel und Dalmatiken. „gulden“ und „silbern“
bezeichnet brochierte +Seidenstoffe+.
[278] Damast; damasten.
[279] d. h. mit Stickerei in weißen Leinenfäden.
[280] d. h. mit Stickerei in bunten, hauptsächlich blauen Wollenfäden.
[281] „Creutz“ ist bei den Caseln allemal das große, gestickte auf
dem Rücken, und „gulden“ bezeichnet dann allemal Reliefstickerei mit
Goldfäden. „Mahn“ sicher soviel als Mondschein; es ist ein sehr helles
Blau, beinahe bleu-mourant. -- „Es ist wol mohnblau (mâhen, mâgen,
Mohn) zu verstehen.“ Dr. Fr.
[282] mit Stickerei in Seiden-Plattstich.
[283] Zwei auf den Schulterblättern jeder Dalmatik angebrachte flache
Reliefmedaillons, im Maul des Löwen jedesmal ein Ring, in den eine
Quaste in der Farbe des Gewandes eingeflochten ist.
[284] d. h. in die Marienkirche auf dem Harlunger Berge, welche nach
Aufhebung des seit 1435 bei ihr bestandenen Prämonstratenserstifts 1551
dem Domkapitel geschenkt war.
[285] Ein sehr dünner Seidenstoff, hier meist als Futter vorkommend.
Vgl. Grimm, Wbch. V, 238.
[286] gedrehte Knöpfe, hohle gerillte Kugeln, durch welche die
Quastenschnüre gezogen sind.
[287] Ein Kleiderstoff, ursprünglich von Kameelhaaren (camelot,
chamelot), später auch von Seide, jetzt meist halbwollen. Grimm V, 96.
[288] Blögke bei den Dalmatiken sind die 4 meist gestickten, sonst
jedenfalls aus einem kostbaren, von dem des Gewandes verschiedenen
Stoffe hergestellten plagulae in der Mitte der Brust und des Rückens
und über dem unteren Saume hinten und vorn. Bei den hier gemeinten
Gewändern bestehen sie aus Stücken eines sicilianischen, resp.
ostasiatischen Goldgewebes.
[289] an den Aermellöchern.
[290] d. h. Seidengewebe mit dünn verstreutem Muster in Goldfäden. Die
betreff. Muster abgebildet bei Fischbach 42 B u. 67 C.
[291] Letztere beide noch vorhanden, ein Epistolarium und ein
Lectionarium, Pergamenthandschriften mit Reliefs von vergoldetem
Silberblech auf den Vorderdeckeln.
[292] „Gulden stugk“ ist Sammtbrokat; „krauß“ solcher, an dem die
Goldfäden vielfach schleifenartig aus dem Stoff herausgezogen und
gekräuselt sind.
[293] d. h. die Keilstücke zwischen den Aermeln und dem Körper der
Dalmatiken sind aus grünem Sammtbrokat geschnitten.
[294] d. h. mit den Insignien des Schwanenordens, welche statt des
Kreuzes auf den Rücken der Casel gestickt sind. Danach abgebildet bei
v. Stillfried, Stammbuch des Schwanenordens (1842) III, S. 8 und ders.,
der Schwanenorden etc. (1845) Anhang II A, S. 45, beidemal übrigens
nicht genau genug nach dem Original.
[295] Ernst von Burgsdorf, Dechant 1581-88.
[296] Schrank.
[297] Die Chorkappen (Pluvialia) sind nicht aufgehängt worden, wie die
Caseln und Dalmatiken, sondern in den Truhen niedergelegt.
[298] am Zipfel des aus einer Kapuze entstandenen Clipeus. L 1 bildet
mit L 2 zusammen eine Capelle.
[299] die Praetexta zu beiden Seiten des vorderen Längsschnittes der
Chorkappen.
[300] d. h. der schwarze Sammtstreifen ist an Stelle der Praetexta
aufgenäht.
[301] Bischof Joachim von Bredow, 1485-1507. Bildet mit den Gewändern
E. 1 zusammen eine Capelle.
[302] d. h. vorn auf der Schließe, die Löcher zum Einstecken der
Agraffe sind noch vorhanden. Die Borten sind hier ein schmales Gewebe
mit Ornamenten in Goldfäden.
[303] Zendal, Zindel, Sendel, ein dünner Stoff.
[304] wahrscheinlich vom unteren Saum quastenartig herabhängend.
[305] pulpitum, Pult.
[306] Dies und die folgenden gleichfalls Pulpettücher.
[307] gestorben 1590. -- Gedringe; vergl. Schmeller I, 567: Borten
+dringen+, d. i. wirken.
[308] Domherr 1592.
[309] Spitzenbesatz.
[310] Subsenior 1604. Gercken, Stiftshistorie etc. schreibt ihn darnach
irrthümlich: Johann von Ghäden.
[311] gestorben 1602.
[312] Domherr seit 1588, gestorben 1602. Sein Grabstein ist im
südlichen Seitenschiff des Doms.
[313] Es handelt sich hier um Tücher für das Chorgestühle, parallel mit
roth D u. Æ; es erhellt jedoch nicht ob bancalia oder dorsalia gemeint
sind. Die Propstseite ist die südliche, die Dechantseite die nördliche
Abtheilung des Gestühle.
[314] Markgräflich brandenburgisches Amt Hohentrüdingen.
[315] Unleserlich; vnder der Mühl, oder: von der Mühl? jedenfalls eine
nähere Bestimmung zu dem „Holz.“ -- „Wol: vnd der Mühl. Vergl. unten
Nr. 5.“ Dr. Fr.
[316] Hs. anzeigt; die Correctur wie die Interpunction entsprechen der
meines Erachtens einzig möglichen Erklärung der Stelle: daß die Grafen
von Oettingen, welche (wol schon vor Erwerbung des Freidorfs durch
die Brandenburger) das Recht hatten (als Markmeister) den Holzwart
einzusetzen (und dasselbe behielten), daß aber der Markgraf die Gefälle
für den zu Hechlingen gehörigen Wald in Anspruch nahm. Die Oettinger
besaßen Höfe in der Nähe.
[317] Unleserlich; der vn vischen? Beschränkung der Competenz des
öttingischen Niedergerichts.
[318] als, außer.
[319] Umzäunung des einzelnen Hofes und der ganzen Ortschaft.
[320] vorwärts kommen, fortkommen.