Ex Lipczk, die lune quarta Januarii anno LXII.[72]

Ein verschollener Hofjuwelier des 17. Jahrhunderts.

Das äußerst reichhaltige Archiv des ehemaligen Jesuiten-Collegii

zu +Schweidnitz+, wohin ich erst nach besonderer Empfehlung der

kirchlichen Behörde den Zutritt auf die Dauer erhalten konnte, enthält

an kunsthistorischem Material aus dem 17. Jahrh. noch außerordentlich

viel. Eine Probe der dort noch zu hebenden Schätze möge der im

Folgenden wiedergegebene Briefwechsel liefern. Nachträglich kann ich

indeß bestätigen, dass Herr Stadtpfarrer und bischöflicher Kommissar

+Simon+ mir in liberalster Weise seine archivalischen Schätze

zugänglich gemacht hat.

I. +Contract zwischen dem P. Knittel und dem Hofjuwelier Littigen wegen

Kirchenleuchter.+

Itzund zu entgesetztem Dato ist zwischen Ihro Hochwürden Herrn Pater

+Casparus Knittel+ an einem und dann Herrn +Conrad Rudolf Littigen,

Kaiserlichem Hof-Juwelier+ anderntheils folgender Contract aufgericht

und beschlossen worden. Als nämlich bestellten Ihro Hochwürden bei ihm

6 weißgetriebene Kirchenleuchter sammt dem dazu gehörigen Crucifix,

zusammen im Gewicht auf 56 Mark, und versprechen ihm für jede Mark,

wenn das Geld davon allhier in +Wien+ erlegt würde, 25 Gulden zu

bezahlen. Sollte aber das Geld in +Augsburg+ erlegt werden, für jede

Mark 24 Floren.

Dagegen verspricht Herr +Littigen+, solche besagte 6 Leuchter sammt

dem Crucifix innerhalb vier Monate von Augsburg anhero zu machen,

rein, schön, sauber verfertigt nach der dargezeigten Visirung und Höhe

des Spagats,[73] allzeit zwei und zwei Leuchter zu liefern. Dessen zu

wahrer Urkund sind dieses Contractes zwei gleichlautende Exemplaria[74]

aufgericht und jedem Theil eins zugestellt worden,

Geschehen in Wien den 4. Febr. 1696.

II. +Briefe für reverendo in Christo patri Wenc. Hartmann Soc.

Jesu-Coll. Rectori Schwidnitii.+

a) +Reverende pater in Christo.+

Lampas argentea... habetur apud dominum, qui non amplius vocatur

+Littingen+, sed +Fritsch+, cum Littingen nuper defunctus fuerit,

primaris Fritschii in commercio collega, a quo ipse Fritsch

denominabatur. Lampadis circumfer(enc)iam mitto in filo per totum;

altitudinem à basi usque sursum ad os foraminis, in quo debet oleum

collocari, exhibet brachium fili longius à nodulo. Pretium leget R. V^a

in charta adjecta. Habet lampas solum tres prostantias cum capitibus

angelorum, unde catenula sursum; alias nulla ornamenta exstantia

sunt addita. -- Lampas autem nidite elaborata ab eodem artifice qui

candelabra fecit, et habet apparentiam magnificam satis...... Vienna

15. Sept. A. (16)96.

servus in Christo Knittel.[75]

b) +Spezial-Rechnung des Juweliers.+[76]

6 Weißgetriebene Altar Leichter -- die Höhe iedtweders paar Leichter

zeiget der Spagat -- sambt dem Crucifix, wogen 21 March 7⅛ Lot Wienner

Gewicht, die March per 25 [Reichstaler]: Betragt in Geldt 536 fl. 9 Xr.

Im Fall aber größere verlangt würden, in der Höhe von 3 biß 4 Spannen

hoch, kommen 6 Leichter sambt dem Crucifix gegen 1300 Fl.; aber es

brauchet 4 Monat Zeit, biß ichs von +Augspurg+[77] kommen lasse: primo:

Wenn das Gelt mir in ordinari corrent könnte zu Augspurg erlegt werden,

were mir lieb, wo aber nicht, so kans in +Wien+ bezahlt werden. 2^do

solche Leichter sambt dem Crucifix laß ich auf mein Unkosten anhero

nacher Wien kommen, daran es kostet den Kauffer weiter nichts mehrer,

als jede March 25 [Reichstaler] und waß selbiges wiegen wirdt, rechnet

man nach dem Gewicht auß. 3^o werden auch solche Leichter sambt dem

Crucifix innerhalb 4 Monat Frist unfehlbar alhier zu Wienn geliefert

werden. 4^to Keinen fertigen Abriß hab ich anitzo nicht bey Handen;

denn ich hab in erst mit der jüngst abgegangenen Post nachher Augspurg

geschickt, weilen ich vor einen gewissen Praelathen (Prälaten) auch

dergleichen machen lasse. Soll aber einer verlangt werden, so wiel ich

einen zeichnen und dem hiesigen Herrn P. Procurator einhendigen. Jedoch

versichere ich, daß sie recht sauber und +nach der neuersten Façon+

wohl ins Gesicht gemacht werden sollen. 5^to, wanns beliebt, so kan

ein Contract gemacht werden (cf. vorhin). NB. die Höhe begehre ich zu

wissen just.

c) +Rechnungs-Abschluß.+

Actum 1696 den 15. Juni in Wien.

6 Weißgetribene Kirchen-Leichter sambt dem Crucifix

wäget zu sambt M. 58: 14: 2 p. 25 fl. 1472: 41

pro daß Eysern werch 7: 30

„ den Kasten 1: 30

------------

fl. 1481; Xr. 41

+Quittung+; Den 14. Augusty ist dieses ime (ihm) sambt dem embalagio

mit 1484 fl. 11 Xr. paar bezahlt worden.

Conrad Rud. Littigen, Kays. Hoff-Juwelirer.

+Bunzlau.+ Dr. +Ewald Wernicke+.

Judas Ischarioth in lateinischen Versen.

Ein kurzer Artikel im Daheim (Jahrg. 1880, S. 11): „Die Oedipussage

im christlichen Gewande,“ veranlaßt mich, eine Mittheilung über

eine Maihinger Handschrift zu machen, in welcher derselbe Stoff,

welchen Franz Pfeiffer in Frommanns Zeitschrift für die d. Mundarten,

II. Jahrg., S. 291 ff. als Probe altkölnischen Dialektes (saec.

XV.) nach einer Stuttgarter Handschrift herausgab, und worauf der

Daheimkorrespondent fußt, in lateinischen Versen behandelt ist.

Ich habe z. Z. weder den Maihinger Codex, noch Frommanns Zeitschrift

vor mir; es mögen folgende Notate genügen, die ich mir ehedem über den

Maiingensis machte.

Der Cod. Maiing. II. Lat. 1. fol. nro. 94 enthält auf Bl. 1^a ein

Gedicht, welches beginnt:

Cunctorum veterum placuere poemata multum;

Nunc nova scribentem plebs deridet quasi stultum.

V. 9. Jeronimus pater egregius triplex ydeoma

Noverat et nobis doctrinae misit aroma.

V. 21. +Forte Ruben dictus vir in urbe manebat Hebrea

Uxorem ducens cui nomen erat Zirobea.+

Blatt 1^b schließt, mit Vers 191 abbrechend:

Argenti statuit sibi ter denos dare nummos.

Blatt 2^a folgt ein anderes lat. Gedicht (Viri fratres servi

dei, s. Du Méril 1847, p. 136); aber die Fortsetzung des

Ischariothgedichtes kommt Bl. 18^a in 61 Hexametern, so daß

sich die Gesammtzahl der Verse auf 252 beläuft. Bl. 18^a die

Unterschrift: 1475.

Der Cod. Monacensis 12,262, saec. XV. enthält Bl. 206-208 eine Vita

Judae Ischarioth und der Cod. Monac. 21,259 saec XIII.-XIV. Bl. 228 ein

Opusculum de ortu Pilati und Bl. 231 f. de ortu Judae Scariothis. Aus

letzterer Fassung wird die altkölnische Uebersetzung stammen.

+Dinkelsbühl.+ Dr. +Schepß+.

Zur Baugeschichte des Schlosses in Cassel.

Weder in Lübke’s Geschichte der deutschen Renaissance II, S. 908, noch

in den „Baudenkmälern im Regierungsbezirk Cassel“ von „Dehn-Rotfelser

und W. Lotz“, wo über die Stadt selbst gehandelt wird, wird eines beim

Schloßbau beschäftigten Künstlers Erwähnung gethan. Ich habe nunmehr

Notizen über einen solchen an einer Stelle wiedergefunden, wo man sie

nicht erwarten sollte, nämlich in den Jocoseria von Otho Melander

(editio auctior, Frankfurt 1626) p. 665 ff. Die dortige Erzählung

(DCXXX) hat die Ueberschrift: +De Joanne Schwertero latomo Heluetio+.

Ihr wesentlicher Inhalt ist folgender: Als im Jahre 1556 Landgraf

Philipp I. von Hessen einen Theil seines Schlosses in Cassel von

Grund aus neu errichten ließ, vertraute er die Oberleitung des Baues

seinem Sohne Wilhelm (IV) an. Eine Masse von Bildhauern und anderen

Künstlern aus fast allen Weltgegenden (!) wanderte in Folge dessen

nach der Stadt, um Arbeit zu finden, unter ihnen der Schweizer +Hans

Schwerter+, welcher daselbst die Tochter einer Witwe, eine Großnichte

des Justus Didamarus, zur Ehe nahm. Als nun Prinz Wilhelm nach seiner

Gewohnheit die Arbeiter besichtigte, fiel ihm Schwerter wegen procera

statura und vastum corpus auf. Kaum hatte er auf die Frage nach dessen

Herkunft Bescheid erhalten, so fragte er weiter, welcher Religion

er angehöre. Der Steinmetz erklärte, er bekenne sich ebensosehr zum

Papstthum, als zu Luthers und Zwinglis Lehre: zum Katholicismus wegen

der vielen Feiertage, an denen er sonst arbeiten müßte; zum Lutherthum,

weil es alle Fleischsorten zu essen erlaube, die er sich bei seinen

beschränkten Mitteln billiger als Fische verschaffen könne; an Zwinglis

oder Calvins Lehre aber halte er darum fest, weil sie die wenigsten

Feste zu beachten vorschreibe und somit ihn, den etwas Arbeitsscheuen,

zu angestrengter Beschäftigung nöthige, wolle er nicht hungern und

dürsten. Lachend über diese launige Antwort, gieng der Prinz von

dannen. -- Diese Anekdote, welche in ihrer, dem klassischen Stile

trefflich nachgebildeten Fassung ungemein erheiternder wirkt, als

es eine wortgetreue Uebertragung vermöchte, ist in dreifacher Weise

interessant, indem sie uns den Namen eines verschollenen Baukünstlers

und die Jahrzahl der Erbauung eines Schloßtheils in Cassel aufbewahrt

hat und schließlich eine Andeutung davon gibt, daß baulustigen Fürsten

das religiöse Bekenntniß der von ihnen Beschäftigten nicht gerade

gleichgültig gewesen sei. Was den Bau selbst anbelangt, so dürfte

damit nur der +alte Marstall+ (Altstadt) gemeint sein, ein einfacher

Renaissancebau mit Schnörkelgiebeln, an den Ecken mit Löwen, auf den

Gipfeln mit Statuen geschmückt, welcher 1585 fertig wurde. (Dehn-Lotz,

a. a. O. S. 26.)

+Bunzlau.+ Dr. +Ewald Wernicke+.

Aus Runkelstein.

Gelegentlich eines Besuches der seiner Fresken wegen berühmten Burg

schenkte ich auch ganz unscheinbarem Gekritzel an den Mauerflächen

etwas Aufmerksamkeit. Wir finden da eine Menge von Namen und Sprüchen,

welche aber zum Theil nicht mehr leserlich sind, eingeritzt. Bewohner

und Besucher des Schlosses wollten sich auf diese Weise verewigen,

oder irgend eine momentane Stimmung veranlaßte sie, einen oder den

andern Vers in die Wand einzugraben. Von Interesse sind für uns

selbstverständlich nur solche älteren Datums.

Aus der Reihe der Namen notierte ich mir damals nur Hanns Rebwein 1494,

dessen beistehender Wappenschild eine Traube zeigt. Einen Spruch weist

die hinzugeschriebene Jahreszahl bereits ins Jahr 1406; er lautet:

wer tiengt mich meist tayl ich.

Außerdem mögen noch verzeichnet werden:

Zu gott und ainer schen frauen

(wil ich) hoffen und pauen.

* * * * *

Geduld bringt freyd 1562.

* * * * *

Was got hat geschaffen

wil ich nit verachten 1578.

* * * * *

Gott und dich

liebe ich 1606.

* * * * *

O herr iesu christ, ain prun aller genaden vol

Erbarm dich mein, o geschyz mich wol.

* * * * *

O welt, wie betreugest du mich

. . . . chein . . . dis dunkt mich klein.

Einige Verse, wahrscheinlich einem Minneliede angehörig, die sammt

der Melodie mit rothem Stift geschrieben sind, wurden schon im

„Freskencyclus des Schlosses Runkelstein bei Bozen“ Blatt 1^b

mitgetheilt.

An der Erkerwand im sogenannten Badezimmer fand ich ein dem 15.

Jahrhundert angehöriges Ausgabenverzeichniß eingeritzt. Es vollständig

zu lesen, ist unmöglich.

„umb cho.. v [Pfund]. -- ij [Pfund] der chochin. -- iiij [Pfund]....

iij [Pfund] -- dem pinter iij [Pfund] -- dem peter rawter ij [Pfund]

-- ich ij [Pfund] dem rawter -- mir ij [Pfund] -- aber xvi [Pfund]

hern kitheisch vii g. -- mir i [Pfund] -- dem marx ij [Pfund] zins --

mir 1 [Pfund] -- aber 1 ducaten vnd ij [Pfund] -- aber 1 [Pfund] den

frawn von garten vnd haben ...... iij [Pfund] -- aber xvj g. vmb pant

(?) -- aber dem haintrich 1 [Pfund] -- aber x [Pfund] hern hansen dem

chaplan........ aber XLVIj [Pfund] vmb wein -- dem.... LI (?) [Pfund]

-- mir vi g. -- aber iiij [Pfund] von des weins wegen -- aber ij

[Pfund]..... aber xviij g. dem. . lasch -- aber umb daz mal (?) viij

[Pfund] viiij g. -- aber iij [Pfund] umb ij (?) ster gersten..... aber

vi (?) g. -- aber ij [Pfund] der ammen unt iiij (?) g.

xvj [Pfund] dem pfaff -- slosser (?) i ducaten -- mir iij.

.. am ersten viij m. -- darnach xj (?) m...... v ducaten. -- 1

ducaten.“

Auf der nämlichen Wandfläche steht noch: hic pro oculis alter pro

capite.

Ueber Wandgemälde, die bisher theils wegen der argen Verwitterung,

theils wegen der schweren Zugänglichkeit nicht beachtet worden sind,

zu reden, behalte ich mir für später vor. Zugleich werde ich mich

dann über die Ansicht Dr. D. Schönherrs äußern, der in der „harnasch

kamer, gnannt +Neythart+“ jenes Gemach im obersten Stockwerke der

Baumannswohnung zu erkennen glaubt, dessen Malereien unter anderen

einen Reihentanz und ein Ballspiel zur Darstellung bringen; (s. seine

Schrift: das Schloß Runkelstein bei Bozen. Mit einem Inventar des

Schlosses von 1493, S. 16). Ich kann mich derselben nicht anschließen.

+Innsbruck.+ +Oswald Zingerle+.

Eine Glockeninschrift aus einem lateinischen Hymnus des Mittelalters.

Maria, Mater gratiae,

mater misericordiae,

tu nos ab hoste protege,

in hora mortis suscipe.

So lautet eine nicht seltene Glockeninschrift. Die meisten Glocken, auf

welcher sich dieser Anruf an die Mutter der Gnade und Barmherzigkeit

findet, gehören Kirchen an, welche in der Diöcese Osnabrück oder Minden

belegen sind. So steht er auf einer Glocke von 1540 in Barnstorf in der

Grafschaft Diepholz, früher zur Diöcese Osnabrück gehörig; ferner in

der gleichen Diöcese aus einer Glocke zu Holte von 1509, zu Lage von

1503, zu Oesede, Amts Iburg, von 1498, zu Riemsloh von 1522, zu Rulle

von 1504, zu Sögel von 1516 und von 1518, zu Wallenhorst von 1515, auch

zu Varrel in der Diöcese Minden auf einer Glocke von 1506.[78]

Alle ebengenannten Glocken zeigen die Inschrift vollständig so, wie

sie oben mitgetheilt ist. Es kommen aber auch Abweichungen davon vor,

indem in einigen Fällen nur ein Bruchtheil jener Strophe als Inschrift

verwandt ist, theilweise auch noch unter Abänderungen des Wortlautes.

So heißt z. B. die Inschrift einer Glocke zu Ostercappeln (in der

Diöcese Osnabrück) vom Jahre 1502:[79]

anno domini m. ccccc. ii. maria mater misericordie,

tu nos ab hoste protege in hora mortis suscipe.

Es ist also die erste Zeile der Strophe fortgelassen. Dagegen fehlen

die zwei letzten Zeilen derselben in der Inschrift einer Glocke der in

der gleichen Diöcese belegenen Kirche zu Beesten von 1507, in der es

heißt:[80]

maria mater gracie mater misercordie.

Die größte Kürzung zeigt die Glocke zu Bramsche, welche außer der

Jahreszahl 1513 nur den Spruch enthält:[81]

Maria in hora mortis me suscipe.

Theilweise gehört hieher auch die Inschrift der Glocke zu Twistringen

(früher der Diöcese Minden unterstehend), in der man den Spruch

liest:[82]

Maria mater gratie mater misercordie tu es spes solamen desolat....

anno domini MCCCCCXXV.

Endlich sei auch noch der Glocke zu Wichmannsburg (im Lüneburgischen)

gedacht, welche vom Jahre 1512 den Spruch zeigt:[83]

Maria eyn moder der barmharticheyt byn ick gheheten, etc.

Fragen wir nun, woher stammt denn die oben mitgetheilte Strophe, so

findet sich die Antwort darauf bei +Morel+: „Lateinische Hymnen des

Mittelalters.“ Dort wird auf S. 81 unter Nr. 131 ein „Hymnus in S.

Mariae praesentatione“ aufgeführt, und zwar als „hymnus in matutinum“,

beginnend:

Maria verbi famula

fit nobile triclinium . . .

Die vierte Strophe dieses Hymnus wird nun aus der uns beschäftigenden

Glockeninschrift gebildet. Als Quelle für diesen Hymnus, dessen

Verfasser unbekannt ist, führt +Morel+ das „Breviarium secundum usum

Gallicanum (Venetiis 1627. 12.)“ an. Daß schon 1498 jener Hymnus

bekannt und beliebt war, zeigt die obenerwähnte Glocke zu Oesede.

Aber nicht nur in den Diöcesen Osnabrück und Minden erfreute sich

jener Hymnus und speciell diese Strophe mit dem Anrufe der Maria

großer Verbreitung und Beliebtheit, sondern wir begegnen derselben

gleichzeitig auch in von dort sehr entfernten Orten. In den

„Mittheilungen“ der Wiener Central-Commission etc. sind neuerdings[84]

unter der Rubrik „Zinngußwerke in Böhmen“ verschiedene Taufbecken aus

Zinn besprochen, von denen das zu Nezamyslic bei Schüttenhofen zwei

Inschriften zeigt, deren obere lauten soll:

maria mater gratie mater misericordie....

„die untere ist jedoch nicht mehr ganz zu entziffern.“

Betrachtet man indeß die a. a. O. S. LXXIII, fig. 1. gegebene Abbildung

dieses Taufbeckens, so erkennt man in der unteren Inschriftreihe

noch deutlich die Buchstaben +tu no+ ...., und es kann kein Zweifel

bestehen, daß diese untere Inschriftreihe den Schluß unserer

Hymnenstrophe enthält:

tu no[s ab hoste protege, in hora mortis suscipe]

Die in gothischen Minuskeln ausgeführte Inschrift scheint keine

Jahreszahl zu enthalten; doch wird man das Taufbecken keineswegs später

als in das erste Viertel des 16. Jhdts. versetzen dürfen. Es sind also

-- (die Glocke zu Barnstorf von 1540 ausgenommen) -- alle Glocken,

wie auch das Taufgefäß, auf denen sich diese Strophe aus dem Hymnus

findet, +älter+, als die einzige bisher für denselben bekannte Quelle,

nämlich das Breviarium von 1527. Vielleicht ist jener Hymnus deutschen

Ursprunges. Da der Hymnus „ad matutinum“ bestimmt war, so läßt sich

das Vorkommen gerade dieser 4. Strophe desselben auf +Glocken+

wohl erklären aus der in Capitel II des Concils zu Mainz von 1423

getroffenen Bestimmung, durch welche vorgeschrieben ward, „ut deinceps

singulis Ecclesiis predictis +omni die circa solis ortum in memoriam

compassionis+ gloriosissimae et intemeratae semper virginis +Mariae+,

quae stans juxta crucem sui dilectissimi filii cruciebatur anxietate

et moerore plena, +pulsetur tribus vicibus campana+ ipsius ecclesiae,

quae et prout hactenus circa occasum solis pro salutatione ejusdem

Virginis pulsari consuevit, ad hortandum Christi fideles, ut tunc in

laude ipsius Virginis incipientes, eam cum salutatione Angelica devote

venerentur, ut +ipsa quam Filius ejus nihil negans semper honorat, pro

nobis et omni necessitate nostra apud Dominum intercedat+.“[85]

Die mit jenem Anruf der Maria als der Mutter der Gnade und als

Mittlerin versehenen Glocken waren also Marien-Betglocken und auf ihnen

die an die Gottesmutter gerichtete Bitte: „tu nos ab hoste protege, in

hora mortis suscipe“ ganz anpassend. Wie aber erklärt sich letztere

Bitte auf einem +Tauffasse+, da doch zur Taufe ein Anruf der Maria in

keinerlei Beziehung steht?

+Dr. Th. Hach+.

Israelitische Vermählung.

Bild des 14.-15. Jahrhunderts.

Während die Mehrzahl der Hagadabilder, die wir bisher im Anzeiger

gegeben haben, uns nicht die Eigenthümlichkeiten des Lebens der

Israeliten des Mittelalters wiedergeben sollten, kommen wir hier

auf eine der Scenen, die specifisch israelitisch sind. Es ist die

Vermählung Isaaks mit Rebekka. Die Tracht des Brautpaares soll zwar

sicher auch hier die der vornehmen Welt zur Entstehungszeit des

Buches wiedergeben. Die lang herabhängenden Haare der Braut und der

Kranz auf der Stirne sind sicher nicht israelitisch. Heute mindestens

verlangt der Gebrauch in orthodoxen Kreisen noch das Scheeren des

Haupthaares der Frau. Aber das Tuch, welches beider Häupter bedeckt,

ist israelitisch. Der Vater des Bräutigams mit erhobenem Becher und der

Lautenspieler repräsentieren die Festlichkeit.

[Illustration]

+Nürnberg.+ A. +Essenwein+.

Verantwortliche Redaction: Dr. A. +Essenwein+. Dr. G. K. +Frommann+.

Verlag der literarisch-artistischen Anstalt des germanischen Museums in

Nürnberg.

Gedruckt bei U. E. +Sebald+ in Nürnberg.

Mit einer Beilage.

Anzeiger für Kunde der deutschen Vorzeit, 27. Band, 1880 Organ des Germanischen Museums · 第 50 / 173 题