Ein verschollener Hofjuwelier des 17. Jahrhunderts.
Das äußerst reichhaltige Archiv des ehemaligen Jesuiten-Collegii
zu +Schweidnitz+, wohin ich erst nach besonderer Empfehlung der
kirchlichen Behörde den Zutritt auf die Dauer erhalten konnte, enthält
an kunsthistorischem Material aus dem 17. Jahrh. noch außerordentlich
viel. Eine Probe der dort noch zu hebenden Schätze möge der im
Folgenden wiedergegebene Briefwechsel liefern. Nachträglich kann ich
indeß bestätigen, dass Herr Stadtpfarrer und bischöflicher Kommissar
+Simon+ mir in liberalster Weise seine archivalischen Schätze
zugänglich gemacht hat.
I. +Contract zwischen dem P. Knittel und dem Hofjuwelier Littigen wegen
Kirchenleuchter.+
Itzund zu entgesetztem Dato ist zwischen Ihro Hochwürden Herrn Pater
+Casparus Knittel+ an einem und dann Herrn +Conrad Rudolf Littigen,
Kaiserlichem Hof-Juwelier+ anderntheils folgender Contract aufgericht
und beschlossen worden. Als nämlich bestellten Ihro Hochwürden bei ihm
6 weißgetriebene Kirchenleuchter sammt dem dazu gehörigen Crucifix,
zusammen im Gewicht auf 56 Mark, und versprechen ihm für jede Mark,
wenn das Geld davon allhier in +Wien+ erlegt würde, 25 Gulden zu
bezahlen. Sollte aber das Geld in +Augsburg+ erlegt werden, für jede
Mark 24 Floren.
Dagegen verspricht Herr +Littigen+, solche besagte 6 Leuchter sammt
dem Crucifix innerhalb vier Monate von Augsburg anhero zu machen,
rein, schön, sauber verfertigt nach der dargezeigten Visirung und Höhe
des Spagats,[73] allzeit zwei und zwei Leuchter zu liefern. Dessen zu
wahrer Urkund sind dieses Contractes zwei gleichlautende Exemplaria[74]
aufgericht und jedem Theil eins zugestellt worden,
Geschehen in Wien den 4. Febr. 1696.
II. +Briefe für reverendo in Christo patri Wenc. Hartmann Soc.
Jesu-Coll. Rectori Schwidnitii.+
a) +Reverende pater in Christo.+
Lampas argentea... habetur apud dominum, qui non amplius vocatur
+Littingen+, sed +Fritsch+, cum Littingen nuper defunctus fuerit,
primaris Fritschii in commercio collega, a quo ipse Fritsch
denominabatur. Lampadis circumfer(enc)iam mitto in filo per totum;
altitudinem à basi usque sursum ad os foraminis, in quo debet oleum
collocari, exhibet brachium fili longius à nodulo. Pretium leget R. V^a
in charta adjecta. Habet lampas solum tres prostantias cum capitibus
angelorum, unde catenula sursum; alias nulla ornamenta exstantia
sunt addita. -- Lampas autem nidite elaborata ab eodem artifice qui
candelabra fecit, et habet apparentiam magnificam satis...... Vienna
15. Sept. A. (16)96.
servus in Christo Knittel.[75]
b) +Spezial-Rechnung des Juweliers.+[76]
6 Weißgetriebene Altar Leichter -- die Höhe iedtweders paar Leichter
zeiget der Spagat -- sambt dem Crucifix, wogen 21 March 7⅛ Lot Wienner
Gewicht, die March per 25 [Reichstaler]: Betragt in Geldt 536 fl. 9 Xr.
Im Fall aber größere verlangt würden, in der Höhe von 3 biß 4 Spannen
hoch, kommen 6 Leichter sambt dem Crucifix gegen 1300 Fl.; aber es
brauchet 4 Monat Zeit, biß ichs von +Augspurg+[77] kommen lasse: primo:
Wenn das Gelt mir in ordinari corrent könnte zu Augspurg erlegt werden,
were mir lieb, wo aber nicht, so kans in +Wien+ bezahlt werden. 2^do
solche Leichter sambt dem Crucifix laß ich auf mein Unkosten anhero
nacher Wien kommen, daran es kostet den Kauffer weiter nichts mehrer,
als jede March 25 [Reichstaler] und waß selbiges wiegen wirdt, rechnet
man nach dem Gewicht auß. 3^o werden auch solche Leichter sambt dem
Crucifix innerhalb 4 Monat Frist unfehlbar alhier zu Wienn geliefert
werden. 4^to Keinen fertigen Abriß hab ich anitzo nicht bey Handen;
denn ich hab in erst mit der jüngst abgegangenen Post nachher Augspurg
geschickt, weilen ich vor einen gewissen Praelathen (Prälaten) auch
dergleichen machen lasse. Soll aber einer verlangt werden, so wiel ich
einen zeichnen und dem hiesigen Herrn P. Procurator einhendigen. Jedoch
versichere ich, daß sie recht sauber und +nach der neuersten Façon+
wohl ins Gesicht gemacht werden sollen. 5^to, wanns beliebt, so kan
ein Contract gemacht werden (cf. vorhin). NB. die Höhe begehre ich zu
wissen just.
c) +Rechnungs-Abschluß.+
Actum 1696 den 15. Juni in Wien.
6 Weißgetribene Kirchen-Leichter sambt dem Crucifix
wäget zu sambt M. 58: 14: 2 p. 25 fl. 1472: 41
pro daß Eysern werch 7: 30
„ den Kasten 1: 30
------------
fl. 1481; Xr. 41
+Quittung+; Den 14. Augusty ist dieses ime (ihm) sambt dem embalagio
mit 1484 fl. 11 Xr. paar bezahlt worden.
Conrad Rud. Littigen, Kays. Hoff-Juwelirer.
+Bunzlau.+ Dr. +Ewald Wernicke+.
Judas Ischarioth in lateinischen Versen.
Ein kurzer Artikel im Daheim (Jahrg. 1880, S. 11): „Die Oedipussage
im christlichen Gewande,“ veranlaßt mich, eine Mittheilung über
eine Maihinger Handschrift zu machen, in welcher derselbe Stoff,
welchen Franz Pfeiffer in Frommanns Zeitschrift für die d. Mundarten,
II. Jahrg., S. 291 ff. als Probe altkölnischen Dialektes (saec.
XV.) nach einer Stuttgarter Handschrift herausgab, und worauf der
Daheimkorrespondent fußt, in lateinischen Versen behandelt ist.
Ich habe z. Z. weder den Maihinger Codex, noch Frommanns Zeitschrift
vor mir; es mögen folgende Notate genügen, die ich mir ehedem über den
Maiingensis machte.
Der Cod. Maiing. II. Lat. 1. fol. nro. 94 enthält auf Bl. 1^a ein
Gedicht, welches beginnt:
Cunctorum veterum placuere poemata multum;
Nunc nova scribentem plebs deridet quasi stultum.
V. 9. Jeronimus pater egregius triplex ydeoma
Noverat et nobis doctrinae misit aroma.
V. 21. +Forte Ruben dictus vir in urbe manebat Hebrea
Uxorem ducens cui nomen erat Zirobea.+
Blatt 1^b schließt, mit Vers 191 abbrechend:
Argenti statuit sibi ter denos dare nummos.
Blatt 2^a folgt ein anderes lat. Gedicht (Viri fratres servi
dei, s. Du Méril 1847, p. 136); aber die Fortsetzung des
Ischariothgedichtes kommt Bl. 18^a in 61 Hexametern, so daß
sich die Gesammtzahl der Verse auf 252 beläuft. Bl. 18^a die
Unterschrift: 1475.
Der Cod. Monacensis 12,262, saec. XV. enthält Bl. 206-208 eine Vita
Judae Ischarioth und der Cod. Monac. 21,259 saec XIII.-XIV. Bl. 228 ein
Opusculum de ortu Pilati und Bl. 231 f. de ortu Judae Scariothis. Aus
letzterer Fassung wird die altkölnische Uebersetzung stammen.
+Dinkelsbühl.+ Dr. +Schepß+.
Zur Baugeschichte des Schlosses in Cassel.
Weder in Lübke’s Geschichte der deutschen Renaissance II, S. 908, noch
in den „Baudenkmälern im Regierungsbezirk Cassel“ von „Dehn-Rotfelser
und W. Lotz“, wo über die Stadt selbst gehandelt wird, wird eines beim
Schloßbau beschäftigten Künstlers Erwähnung gethan. Ich habe nunmehr
Notizen über einen solchen an einer Stelle wiedergefunden, wo man sie
nicht erwarten sollte, nämlich in den Jocoseria von Otho Melander
(editio auctior, Frankfurt 1626) p. 665 ff. Die dortige Erzählung
(DCXXX) hat die Ueberschrift: +De Joanne Schwertero latomo Heluetio+.
Ihr wesentlicher Inhalt ist folgender: Als im Jahre 1556 Landgraf
Philipp I. von Hessen einen Theil seines Schlosses in Cassel von
Grund aus neu errichten ließ, vertraute er die Oberleitung des Baues
seinem Sohne Wilhelm (IV) an. Eine Masse von Bildhauern und anderen
Künstlern aus fast allen Weltgegenden (!) wanderte in Folge dessen
nach der Stadt, um Arbeit zu finden, unter ihnen der Schweizer +Hans
Schwerter+, welcher daselbst die Tochter einer Witwe, eine Großnichte
des Justus Didamarus, zur Ehe nahm. Als nun Prinz Wilhelm nach seiner
Gewohnheit die Arbeiter besichtigte, fiel ihm Schwerter wegen procera
statura und vastum corpus auf. Kaum hatte er auf die Frage nach dessen
Herkunft Bescheid erhalten, so fragte er weiter, welcher Religion
er angehöre. Der Steinmetz erklärte, er bekenne sich ebensosehr zum
Papstthum, als zu Luthers und Zwinglis Lehre: zum Katholicismus wegen
der vielen Feiertage, an denen er sonst arbeiten müßte; zum Lutherthum,
weil es alle Fleischsorten zu essen erlaube, die er sich bei seinen
beschränkten Mitteln billiger als Fische verschaffen könne; an Zwinglis
oder Calvins Lehre aber halte er darum fest, weil sie die wenigsten
Feste zu beachten vorschreibe und somit ihn, den etwas Arbeitsscheuen,
zu angestrengter Beschäftigung nöthige, wolle er nicht hungern und
dürsten. Lachend über diese launige Antwort, gieng der Prinz von
dannen. -- Diese Anekdote, welche in ihrer, dem klassischen Stile
trefflich nachgebildeten Fassung ungemein erheiternder wirkt, als
es eine wortgetreue Uebertragung vermöchte, ist in dreifacher Weise
interessant, indem sie uns den Namen eines verschollenen Baukünstlers
und die Jahrzahl der Erbauung eines Schloßtheils in Cassel aufbewahrt
hat und schließlich eine Andeutung davon gibt, daß baulustigen Fürsten
das religiöse Bekenntniß der von ihnen Beschäftigten nicht gerade
gleichgültig gewesen sei. Was den Bau selbst anbelangt, so dürfte
damit nur der +alte Marstall+ (Altstadt) gemeint sein, ein einfacher
Renaissancebau mit Schnörkelgiebeln, an den Ecken mit Löwen, auf den
Gipfeln mit Statuen geschmückt, welcher 1585 fertig wurde. (Dehn-Lotz,
a. a. O. S. 26.)
+Bunzlau.+ Dr. +Ewald Wernicke+.
Aus Runkelstein.
Gelegentlich eines Besuches der seiner Fresken wegen berühmten Burg
schenkte ich auch ganz unscheinbarem Gekritzel an den Mauerflächen
etwas Aufmerksamkeit. Wir finden da eine Menge von Namen und Sprüchen,
welche aber zum Theil nicht mehr leserlich sind, eingeritzt. Bewohner
und Besucher des Schlosses wollten sich auf diese Weise verewigen,
oder irgend eine momentane Stimmung veranlaßte sie, einen oder den
andern Vers in die Wand einzugraben. Von Interesse sind für uns
selbstverständlich nur solche älteren Datums.
Aus der Reihe der Namen notierte ich mir damals nur Hanns Rebwein 1494,
dessen beistehender Wappenschild eine Traube zeigt. Einen Spruch weist
die hinzugeschriebene Jahreszahl bereits ins Jahr 1406; er lautet:
wer tiengt mich meist tayl ich.
Außerdem mögen noch verzeichnet werden:
Zu gott und ainer schen frauen
(wil ich) hoffen und pauen.
* * * * *
Geduld bringt freyd 1562.
* * * * *
Was got hat geschaffen
wil ich nit verachten 1578.
* * * * *
Gott und dich
liebe ich 1606.
* * * * *
O herr iesu christ, ain prun aller genaden vol
Erbarm dich mein, o geschyz mich wol.
* * * * *
O welt, wie betreugest du mich
. . . . chein . . . dis dunkt mich klein.
Einige Verse, wahrscheinlich einem Minneliede angehörig, die sammt
der Melodie mit rothem Stift geschrieben sind, wurden schon im
„Freskencyclus des Schlosses Runkelstein bei Bozen“ Blatt 1^b
mitgetheilt.
An der Erkerwand im sogenannten Badezimmer fand ich ein dem 15.
Jahrhundert angehöriges Ausgabenverzeichniß eingeritzt. Es vollständig
zu lesen, ist unmöglich.
„umb cho.. v [Pfund]. -- ij [Pfund] der chochin. -- iiij [Pfund]....
iij [Pfund] -- dem pinter iij [Pfund] -- dem peter rawter ij [Pfund]
-- ich ij [Pfund] dem rawter -- mir ij [Pfund] -- aber xvi [Pfund]
hern kitheisch vii g. -- mir i [Pfund] -- dem marx ij [Pfund] zins --
mir 1 [Pfund] -- aber 1 ducaten vnd ij [Pfund] -- aber 1 [Pfund] den
frawn von garten vnd haben ...... iij [Pfund] -- aber xvj g. vmb pant
(?) -- aber dem haintrich 1 [Pfund] -- aber x [Pfund] hern hansen dem
chaplan........ aber XLVIj [Pfund] vmb wein -- dem.... LI (?) [Pfund]
-- mir vi g. -- aber iiij [Pfund] von des weins wegen -- aber ij
[Pfund]..... aber xviij g. dem. . lasch -- aber umb daz mal (?) viij
[Pfund] viiij g. -- aber iij [Pfund] umb ij (?) ster gersten..... aber
vi (?) g. -- aber ij [Pfund] der ammen unt iiij (?) g.
xvj [Pfund] dem pfaff -- slosser (?) i ducaten -- mir iij.
.. am ersten viij m. -- darnach xj (?) m...... v ducaten. -- 1
ducaten.“
Auf der nämlichen Wandfläche steht noch: hic pro oculis alter pro
capite.
Ueber Wandgemälde, die bisher theils wegen der argen Verwitterung,
theils wegen der schweren Zugänglichkeit nicht beachtet worden sind,
zu reden, behalte ich mir für später vor. Zugleich werde ich mich
dann über die Ansicht Dr. D. Schönherrs äußern, der in der „harnasch
kamer, gnannt +Neythart+“ jenes Gemach im obersten Stockwerke der
Baumannswohnung zu erkennen glaubt, dessen Malereien unter anderen
einen Reihentanz und ein Ballspiel zur Darstellung bringen; (s. seine
Schrift: das Schloß Runkelstein bei Bozen. Mit einem Inventar des
Schlosses von 1493, S. 16). Ich kann mich derselben nicht anschließen.
+Innsbruck.+ +Oswald Zingerle+.
Eine Glockeninschrift aus einem lateinischen Hymnus des Mittelalters.
Maria, Mater gratiae,
mater misericordiae,
tu nos ab hoste protege,
in hora mortis suscipe.
So lautet eine nicht seltene Glockeninschrift. Die meisten Glocken, auf
welcher sich dieser Anruf an die Mutter der Gnade und Barmherzigkeit
findet, gehören Kirchen an, welche in der Diöcese Osnabrück oder Minden
belegen sind. So steht er auf einer Glocke von 1540 in Barnstorf in der
Grafschaft Diepholz, früher zur Diöcese Osnabrück gehörig; ferner in
der gleichen Diöcese aus einer Glocke zu Holte von 1509, zu Lage von
1503, zu Oesede, Amts Iburg, von 1498, zu Riemsloh von 1522, zu Rulle
von 1504, zu Sögel von 1516 und von 1518, zu Wallenhorst von 1515, auch
zu Varrel in der Diöcese Minden auf einer Glocke von 1506.[78]
Alle ebengenannten Glocken zeigen die Inschrift vollständig so, wie
sie oben mitgetheilt ist. Es kommen aber auch Abweichungen davon vor,
indem in einigen Fällen nur ein Bruchtheil jener Strophe als Inschrift
verwandt ist, theilweise auch noch unter Abänderungen des Wortlautes.
So heißt z. B. die Inschrift einer Glocke zu Ostercappeln (in der
Diöcese Osnabrück) vom Jahre 1502:[79]
anno domini m. ccccc. ii. maria mater misericordie,
tu nos ab hoste protege in hora mortis suscipe.
Es ist also die erste Zeile der Strophe fortgelassen. Dagegen fehlen
die zwei letzten Zeilen derselben in der Inschrift einer Glocke der in
der gleichen Diöcese belegenen Kirche zu Beesten von 1507, in der es
heißt:[80]
maria mater gracie mater misercordie.
Die größte Kürzung zeigt die Glocke zu Bramsche, welche außer der
Jahreszahl 1513 nur den Spruch enthält:[81]
Maria in hora mortis me suscipe.
Theilweise gehört hieher auch die Inschrift der Glocke zu Twistringen
(früher der Diöcese Minden unterstehend), in der man den Spruch
liest:[82]
Maria mater gratie mater misercordie tu es spes solamen desolat....
anno domini MCCCCCXXV.
Endlich sei auch noch der Glocke zu Wichmannsburg (im Lüneburgischen)
gedacht, welche vom Jahre 1512 den Spruch zeigt:[83]
Maria eyn moder der barmharticheyt byn ick gheheten, etc.
Fragen wir nun, woher stammt denn die oben mitgetheilte Strophe, so
findet sich die Antwort darauf bei +Morel+: „Lateinische Hymnen des
Mittelalters.“ Dort wird auf S. 81 unter Nr. 131 ein „Hymnus in S.
Mariae praesentatione“ aufgeführt, und zwar als „hymnus in matutinum“,
beginnend:
Maria verbi famula
fit nobile triclinium . . .
Die vierte Strophe dieses Hymnus wird nun aus der uns beschäftigenden
Glockeninschrift gebildet. Als Quelle für diesen Hymnus, dessen
Verfasser unbekannt ist, führt +Morel+ das „Breviarium secundum usum
Gallicanum (Venetiis 1627. 12.)“ an. Daß schon 1498 jener Hymnus
bekannt und beliebt war, zeigt die obenerwähnte Glocke zu Oesede.
Aber nicht nur in den Diöcesen Osnabrück und Minden erfreute sich
jener Hymnus und speciell diese Strophe mit dem Anrufe der Maria
großer Verbreitung und Beliebtheit, sondern wir begegnen derselben
gleichzeitig auch in von dort sehr entfernten Orten. In den
„Mittheilungen“ der Wiener Central-Commission etc. sind neuerdings[84]
unter der Rubrik „Zinngußwerke in Böhmen“ verschiedene Taufbecken aus
Zinn besprochen, von denen das zu Nezamyslic bei Schüttenhofen zwei
Inschriften zeigt, deren obere lauten soll:
maria mater gratie mater misericordie....
„die untere ist jedoch nicht mehr ganz zu entziffern.“
Betrachtet man indeß die a. a. O. S. LXXIII, fig. 1. gegebene Abbildung
dieses Taufbeckens, so erkennt man in der unteren Inschriftreihe
noch deutlich die Buchstaben +tu no+ ...., und es kann kein Zweifel
bestehen, daß diese untere Inschriftreihe den Schluß unserer
Hymnenstrophe enthält:
tu no[s ab hoste protege, in hora mortis suscipe]
Die in gothischen Minuskeln ausgeführte Inschrift scheint keine
Jahreszahl zu enthalten; doch wird man das Taufbecken keineswegs später
als in das erste Viertel des 16. Jhdts. versetzen dürfen. Es sind also
-- (die Glocke zu Barnstorf von 1540 ausgenommen) -- alle Glocken,
wie auch das Taufgefäß, auf denen sich diese Strophe aus dem Hymnus
findet, +älter+, als die einzige bisher für denselben bekannte Quelle,
nämlich das Breviarium von 1527. Vielleicht ist jener Hymnus deutschen
Ursprunges. Da der Hymnus „ad matutinum“ bestimmt war, so läßt sich
das Vorkommen gerade dieser 4. Strophe desselben auf +Glocken+
wohl erklären aus der in Capitel II des Concils zu Mainz von 1423
getroffenen Bestimmung, durch welche vorgeschrieben ward, „ut deinceps
singulis Ecclesiis predictis +omni die circa solis ortum in memoriam
compassionis+ gloriosissimae et intemeratae semper virginis +Mariae+,
quae stans juxta crucem sui dilectissimi filii cruciebatur anxietate
et moerore plena, +pulsetur tribus vicibus campana+ ipsius ecclesiae,
quae et prout hactenus circa occasum solis pro salutatione ejusdem
Virginis pulsari consuevit, ad hortandum Christi fideles, ut tunc in
laude ipsius Virginis incipientes, eam cum salutatione Angelica devote
venerentur, ut +ipsa quam Filius ejus nihil negans semper honorat, pro
nobis et omni necessitate nostra apud Dominum intercedat+.“[85]
Die mit jenem Anruf der Maria als der Mutter der Gnade und als
Mittlerin versehenen Glocken waren also Marien-Betglocken und auf ihnen
die an die Gottesmutter gerichtete Bitte: „tu nos ab hoste protege, in
hora mortis suscipe“ ganz anpassend. Wie aber erklärt sich letztere
Bitte auf einem +Tauffasse+, da doch zur Taufe ein Anruf der Maria in
keinerlei Beziehung steht?
+Dr. Th. Hach+.
Israelitische Vermählung.
Bild des 14.-15. Jahrhunderts.
Während die Mehrzahl der Hagadabilder, die wir bisher im Anzeiger
gegeben haben, uns nicht die Eigenthümlichkeiten des Lebens der
Israeliten des Mittelalters wiedergeben sollten, kommen wir hier
auf eine der Scenen, die specifisch israelitisch sind. Es ist die
Vermählung Isaaks mit Rebekka. Die Tracht des Brautpaares soll zwar
sicher auch hier die der vornehmen Welt zur Entstehungszeit des
Buches wiedergeben. Die lang herabhängenden Haare der Braut und der
Kranz auf der Stirne sind sicher nicht israelitisch. Heute mindestens
verlangt der Gebrauch in orthodoxen Kreisen noch das Scheeren des
Haupthaares der Frau. Aber das Tuch, welches beider Häupter bedeckt,
ist israelitisch. Der Vater des Bräutigams mit erhobenem Becher und der
Lautenspieler repräsentieren die Festlichkeit.
[Illustration]
+Nürnberg.+ A. +Essenwein+.
Verantwortliche Redaction: Dr. A. +Essenwein+. Dr. G. K. +Frommann+.
Verlag der literarisch-artistischen Anstalt des germanischen Museums in
Nürnberg.
Gedruckt bei U. E. +Sebald+ in Nürnberg.
Mit einer Beilage.