ORGAN DES GERMANISCHEN MUSEUMS.

1880. Nº 1. Januar.

Wissenschaftliche Mittheilungen.

Bilder aus dem bürgerlichen Haushalte des 14.-15. Jahrhunderts.

Die Bibliothek des germanischen Museums enthält unter Nr. 7121 ein

hebräisches Pergamentmanuscript von 42 Blättern, welches reich mit

Illustrationen versehen ist, die, mit Tinte gezeichnet, mit Lokaltönen

koloriert unter seltener Anwendung von Schattierung, dagegen reich

mit Gold und Silber ausgestattet, die breiten unteren und die ähnlich

breiten äußeren Seitenränder der Blätter ausfüllen, theilweise ganze

Seiten bedecken. Die Schrift ist mit äußerster Sorgfalt hergestellt,

theilweise mit Ueberschriften in Gold und Farbe geziert. Die

Illustrationen haben das Mißgeschick erlitten, daß später in ziemlich

derber Weise die Konturen mit schwarzer Farbe nachgefahren, auch einige

Schattierungen in Schwarz angegeben wurden, wodurch die Malereien, die

ursprünglich auf die feinste Miniaturausführung angelegt worden sein

mögen, roh geworden und nicht mehr der sorgfältigen Durchführung der

Schrift ebenbürtig sind. Dabei läßt sich auch nicht mehr feststellen,

ob allenthalben die ehemalige Vorzeichnung genau beibehalten ist. Diese

Frage ist für die Zeitbestimmung der Malereien aber wichtig. Ein zur

Zeit hier sich aufhaltender Hebraist, Herr Epstein, behauptet, daß das

Buch den Schriftzügen nach nicht später entstanden sein könne, als im

13. Jahrh. Auch zeigt sich da und dort in der Ornamentik der romanische

Stil mit Entschiedenheit festgehalten, während der Hauptsache nach

doch schon der gothische in seiner früheren Ausbildung erscheint.

Einzelheiten aber, insbesondere die Bewaffnung, gehören so entschieden

der zweiten Hälfte des 15. Jahrh. an, daß nur die Annahme der späteren

Ueberarbeitung es möglich erscheinen läßt, an eine frühere Entstehung

der Illustrationen zu denken. Ohne solche müßte das Buch in die Zeit

von etwa 1480-1500 gesetzt werden. Und doch wäre es kaum denkbar, daß

so viele Ueberbleibsel der früheren Zeit sich finden sollten, wenn das

ganze Werk erst so spät entstanden wäre. Freilich, in welchen Kreisen

ist es entstanden? Welchen Kreisen der Gesellschaft sind die Vorbilder

entnommen, nach denen der Maler sich richtete? Da tritt uns denn auch

ein Zwiespalt entgegen. Man wird naturgemäß zuerst an einen Juden

als Maler denken, wie ja wohl nur ein Jude als Schreiber anzunehmen

und die Verbindung zwischen der Miniaturmalerei und der Schreibkunst

eine so natürliche ist, daß wir recht wohl auch dem israelitischen

Schreiber selbst die Kunst des Zeichnens und Kolorierens zutrauen

müssen. Daß ein Israelite die Bilder gezeichnet, wird nach der Ansicht

des Herrn Epstein noch wahrscheinlicher durch die Thatsache, daß die

Bilder einzelne, dem Talmud entnommene Züge wiedergeben, die zwar an

den Text anschließen, aber in demselben nicht enthalten sind, so daß

wir den Maler von jüdischer Gelehrsamkeit beeinflußt sehen. Aber er

war auch von christlichen Bildern so weit beeinflußt, daß theilweise

seine Orthodoxie Schaden gelitten hat. Die Engel z. B. stellt er ganz

in christlicher Weise, ohne Rücksicht auf israelitische Traditionen,

dar. Im Stile der Zeichnung, in der Art der Behandlung zeigt sich

kein Unterschied von christlichen Malereien. War er also auch Jude,

so stand er nicht isoliert; er hatte seine geistige Verbindung mit

der christlichen Kunst. Daß natürlich in einem Werke, das für einen

jüdischen Besitzer hergestellt wurde, die Juden nicht in der von der

christlichen Kunst ihnen zugewiesenen typischen Kleidung mit dem

bekannten Spitzhute dargestellt sind, daß sie vielmehr ein allgemeines,

auch von den Christen getragenes Zeitkostüm tragen, ist nicht zu

verwundern. Aber, wenn der Maler Jude war und deshalb vielleicht, wie

sich auch in anderen hebräischen Manuscripten findet, einzelne ältere,

in der hebräischen Schule zurückgebliebene Motive gewohnheitsgemäß noch

später verwenden konnte, als sie in der christlichen Kunst heimisch

blieben, so ist doch wiederum nicht zu denken, daß die Juden, wo sie

keine spezifische Judentracht tragen mußten, eine hundert Jahre ältere

Tracht getragen hätten. Gerade, weil sie ein Zeitkostüm tragen, kann es

nur das Kostüm der Zeit der Entstehung des Werkes sein. Und da haben

wir so viele Anknüpfungspunkte an den Schluß des 14. und Beginn des 15.

Jahrhunderts, daß wir die Entstehung eben jener Zeit zuweisen müssen.

[Illustration: Fig. 1.]

[Illustration: Fig. 2.]

[Illustration: Fig. 3.]

Diese Vorbemerkung schien uns nöthig, um unsere Zeitbestimmung zu

rechtfertigen, nachdem wir schon auf Sp. 268 des vorigen Jahrganges auf

das Buch hingewiesen und in Fig. 1 eine Anzahl Figuren abgebildet haben.

Was nun den Inhalt betrifft, so enthält die Schrift Gebete und

Betrachtungen biblischer Erzählungen, insbesondere für Festzeiten, die

bei verschiedenen Gelegenheiten, theilweise beim Mahle selbst, verlesen

wurden, so daß das Buch noch Reste von Speisen an Flecken mancher

Blätter aufzuweisen hat. Die Illustrationen stellen nun die biblischen

Erzählungen dar, die, gleichwie bei der christlichen Kunst, in das

Zeitkostüm eingekleidet sind und eine ganze Reihe von Scenen aus dem

Leben wiedergeben, wie es sich vor den Augen des Malers, vor den Augen

der Andächtigen abspielte, die das Buch lasen.

[Illustration: Fig. 4.]

[Illustration: Fig. 5.]

Es würde sicher für das Studium der historischen Entwickelung von

israelitischer Gelehrsamkeit von Interesse sein, den ganzen Codex

publiciert und erklärt zu sehen. Wir greifen inzwischen Einiges heraus,

was uns das Leben im Hause, in Küche und Keller vor Augen führt, soweit

die stark mitgenommenen Bilder sich überhaupt wiedergeben lassen. Dies

ist leider bezüglich des ersten Blattes, eines der interessantesten,

nicht mehr der Fall. Den Anfang des Buches (von rückwärts) bildet

nämlich die Herstellung der ungesäuerten Brote, und als erstes Bild

sehen wir, eine ganze Seite füllend, die Windmühle dargestellt, zu

welcher ein Esel mit Getreidesäcken geführt wird. Es ist aber derart

beschmutzt und verwischt, daß nur eben noch ein Schein desselben

vorhanden ist und eine Wiedergabe uns nicht räthlich erschien; die

folgende Seite zeigt in 7 Gruppen, von denen wir hier 5 wiedergeben

(Fig. 1-5) den Brunnen, von welchem das Wasser genommen wird, und

das Tragen des Wassers (1) oben, wobei das Wasser in den Gefäßen

vergoldet ist, wol um anzudeuten, daß es kein gewöhnliches Wasser sei;

das Herbeitragen (2) und Oeffnen des Mehlsackes unten, die Bereitung

des Teiges in 3 Gruppen in der Mitte (3-5). Es sind die Sack- und

Wasserträger, wie sie damals ihre Dienste für jedermann ausübten, in

dessen Hause sie dienten; es ist die Hausfrau, wie sie ihr Mehl in die

Schüssel füllt und ihren Teig knetet; eben so sah eine christliche

Hausfrau aus, wenn sie Dampfnudeln buk, wie die Jüdin, welche ihr

Osterbrot bereitete.

[Illustration: Fig. 6.]

Auch der Backofen auf der folgenden Seite (Fig. 6) sah wol allenthalben

so aus, ob das schwarze Hausbrot, ob die Osterbrote darin gebacken

wurden. Auch mögen christliche Knaben eben so frisches Brot oder

Anderes genascht haben, wenn die Mutter eine besondere Speise aus dem

Backofen brachte, wie hier die beiden, denen die Mutter das Verbot des

verfrühten Genusses von Osterbrot einschärft.

[Illustration: Fig. 7.]

Wiederholt finden wir die Gesellschaft bei Speise und Trank am Tische.

Wir können aber nicht alles wiedergeben; doch sind wir es wol unsern

Lesern schuldig, denselben die Darstellung einer Köchin zu geben, die

auf freiem Feuer in einer Nische des geplatteten Bodens einen Topf

stehen hat, bei welchem sie, der Hitze wegen möglichst entfernt, mit

vorgebundener Schürze steht und mit dem Kochlöffel rührt, während ein

anderer Topf am Haken von oben herabhängt (Fig. 7).

[Illustration: Fig. 8.]

Zur Speise fehlt der Wein nicht. Im Keller wird er (Fig. 8) aus dem

Hahn des Fasses in einen großen Krug gefüllt.

Wie sehr der Maler das Genrehafte liebte, geht daraus hervor, daß er

auch als Kellerscene auf einem anderen Blatte eine Katze dargestellt

hat, welche die reichlich vorhandenen Mäuse fängt. Wir werden nächstens

noch andere interessante Darstellungen aus diesem Codex bringen.

+Nürnberg.+ A. +Essenwein+.

=Die Tischgebete in Luthers Katechismus.=

In Nr. 10, Sp. 288 ff. des Anzeigers v. J. wünscht Johannes Müller

Auskunft über den Ursprung jener Tischgebete zu erhalten, welche Luther

seinem Katechismus beigegeben hat. Zunächst wird ganz zutreffend die

Vermuthung ausgesprochen, daß die fraglichen Gebetsformeln nicht, wie

allen Zeugnißen entgegen mehrfach konnte behauptet werden, „Luthers

eigenste Produkte“, sondern daß dieselben „älteren Datums“ und „alte

in Klöstern oder Gelehrtenschulen angewendete Formeln“ seien. Dem

humanistischen Juristen Marschalk, der diese Tischgebete seinem

Hülfsbuche für den griechischen Unterricht beifügte, kommt kein

anderes Verdienst zu, als daß er die in aller Mund lebenden Gebete ins

Griechische übertrug, um den Schülern mit dem geläufigen Inhalte die

Ausdrucksweise in der fremden Sprache leichter beizubringen[1].

Dem a. a. O. bereits erbrachten Nachweise, daß die fraglichen Gebete

schon vier Jahre vor der Drucklegung des Lutherschen Katechismus

in dem Laienbüchlein von 1525 in deutscher Sprache vorkommen, ist

hinzuzufügen, daß u. a. das zwischen 1471-1494 zuerst gedruckte und

dann wiederholt aufgelegte Volksbuch „+Kerstenspiegel+“ von Dietrich

von Münster diese Tischgebete bereits enthält. Die Amsterdamer Ausgabe

(s. a.), betitelt: „Den kersten spiegel van broeder Diederick van

Munster“, gibt dieselben also: „F II ad calcem: Hier na volcht die

duytsche benedictie | die men overtafelen lesen sal. | Ghebenedijt den

heere... O heere gebenedijt ons ende dijn gaven die wij | van dijn

miltheyt sullen in nemen etc. -- Die gracie volghet hier na | De tali

convivio | Laet ons den here dancken van dese | maeltijt. Godt danchen

wij. Wij | dancken dij o here Jhesu Christe voor alle | die weldaden

die leves en̄ regneers Godt | inder ewicheijt. Amen. Laudate dominum

etc.“

Offenbar gehörten diese Gebete zur Reihe jener auf Glauben und

christliches Leben sich beziehenden Stücke, welche während des

Mittelalters Gemeingut des Volkes waren und darum die weiteste

Verbreitung hatten. Ursprünglich jedoch gehören sie zu den liturgischen

Gebeten und finden sich als solche in der Sprache der Kirche, in

lateinischer Faßung in den liturgischen Formularien des Mittelalters;

sie lassen sich Jahrhunderte hinauf verfolgen. Es mögen einige, eben zur

Hand stehende Belege hier Platz finden.

Das Manuale ad usum insignis Ecclesiae Sarum (Append. Manuale et

Processionale ad usum insignis Ecclesiae Eboracensis, Publicat. of the

Surtees Society, 1874, vol. 63) p. 33 enthält die +benedictio mensae+

in folgender Form: „Benedicite -- (dicat +Sacerdos+). +Respond.+:

Deus. -- Ps.: Oculi omnium... Gloria Patri... Kyrie eleison... Pater

noster. +Sacerdos+: Benedic, Domine, nos et dona tua quae de tua

largitate sumus sumpturi. Per Christum Dom. nostr. +Lector+: Jube Domne

benedicere“ etc. und dann +post prandium+: „+Sacerdos+: Deus pacis et

dilectionis maneat semper nobiscum. Tu autem Domine miserere nostri.

Deo gratias. Ps.: Confiteantur... Deinde dicit +Sacerdos+ Capitulum:

Agimus tibi gratias, omnipotens Deus, pro universis beneficiis tuis,

qui vivis.. etc. Ps.: Laudate, VV. RR. Retribuere dignare etc.“ Das in

Rede stehende Manuale ist der Abdruck einer Ausgabe vom Jahre 1506,

welcher ein Manuscript aus dem Anfange des 15. Jahrh. zu Grunde lag.

Der Mönch Udalricus schickte von Clugny dem Abte Wilhelm von Hirsau

eine Abhandlung über die Consuetudines Cluniacenses (Migne, Patrol.

lat. tom. CXLIX, fol. 711). Das Cap. 23, lib. II bespricht: „Qua

disciplina maneat in refectorio“. Hier findet sich das liturgische

Tischgebet bereits ganz in der später üblichen Weise; insbesondere

heißt es daselbst: „... erectus manu et ore ita benedicit: Benedic,

domine etc.“ und nachher: „.. erectus: Agimus tibi gratias...“ Das

Schreiben Udalrici mon. ist aus dem Jahre 1086.

Ein Zeugniß aus dem 9. Jahrhundert bietet das Sacramentarium des Abtes

Grimaldus von St. Gallen (Migne, Patrol. lat. tom. CXXI, fol. 850, Nr.

127), welches der Substanz und selbst bereits theilweise dem Wortlaute

nach das Tischgebet enthält: „Benedicantur nobis, Domine, dona tua,

quae de tua largitate nobis ad remedium deducta sunt, qui es Deus

benedictus in saecula“.

Die Gallicanische Liturgie (Sacramentar. Gallican. ed. Mabillon, Paris

1729), welche bereits in der +Karolingischen+ Zeit außer Uebung kam,

hat folgendes Gebetsformular: „ad mensam: Benedicantur nobis, Domine,

dona tua, quae de tua largitate sumturi sumus, qui vivis et regnas etc.

+Post mensam+: Gratias tibi agimus, omnipotens aeterne Deus, qui nos de

tuis donis satiare dignatus es, per famulos illos.“

Das Formular, welches aus Psalmversen, anderweitig in der Liturgie

vorkommenden Stücken und besonders gewählten Gebeten besteht und

wechselsweise gesprochen wird, hat sich ohne Zweifel in den Klöstern

herausgebildet. Die oben erwähnte Stelle aus den Gewohnheiten der

Cluniacenser-Mönche beweist dafür. Aber auch die Regel des Patriarchen

der abendländischen Mönche, des heil. Benedict, welche bereits im

Anfange des 6. Jahrhunderts geschrieben wurde, bietet einen Anklang,

wenn es daselbst heißt: cap. 43. „Ad mensam qui ante +versum+ non

occurrerit, ut simul omnes +dicant versum et orent+...“ und weiter

unten: „qui ad illum +versum+ non praesens fuerit, qui post cibum

dicitur“. Merkwürdiger Weise ist jedoch die Geschichte des liturgischen

Tischgebetes von den liturgischen Schriftstellern fast nicht behandelt,

und eben so wenig finden sich genügende literarische Nachweise auf

Grund älterer handschriftlicher oder gedruckter Formulare.

Das Gebet selbst ist durch das ganze Mittelalter bis auf die Neuzeit

ununterbrochen in kirchlichem Gebrauche geblieben; es bedienen

sich dessen ebensowohl der Weltklerus, wie die Ordensgeistlichen.

Seit der durch das Concil von Trient angeordneten Revision der

liturgischen Bücher ist die Benedictio mensae in den Anhang des

Breviers aufgenommen, wo sie sich zwischen die Commendatio animae und

das Itinerarium clericorum mit den nach den kirchlichen Festzeiten

wechselnden Versikeln und Responsorien eingeschaltet findet.

+Mainz.+ +Friedrich Schneider.+

Ein Weisthum vom Jahre 1479.

„Ick Johan thon Broyle[2] richter bynnen Statlon van weggene myns

leyven gnedigen hern von Monster (be)[3]kenne vnd betuge (_bezeuge_)

in dessen apenen (_offenen_) besegelden breue dat ick sat (_saß_)

in eynem gehegheden gerichte des h(oues) to Statloen dat dar vor my

ghekommen ys Albert Bernynck myt Johanne Tegeder[4] thon Broyle synen

g(ewune)nen vorspreken vnd vraggede dar eyn recht ordel dar eyn man

vnd eyn frouwe weren vnde weren bey(de) eynweldich[5] in den hoff vnde

de frouwe storue vnd hadde gyne (_keine_) kynder, de ze na leyte (_die

sie nachließe_, _hinterließe_) wes m(yn) her (_meinem Herren_) daran

voruallen were bestedet an Ludeken Kampes de dar vb wysede vngesmedet

golt[6] buckene schoe vnde kleyder de myt syden beneyt (_benähet_)

weren vnde den schulten syn vordel[7]. Went (_da_, _weil_) dyt

(ge)richtliken vor my gescheyn ys so hebbe ick Johan ton Broyle richter

vorg. myn ingesegel an d(essen) breff doͤn hangen. Datum anno domini

MCCCClxxix des Frygdages na des hillighen cruce(s) dage invencionis“

(1479, Mai 7).

Da dieses Urtheil, dessen Kenntniß ich der Güte des Gutsbesitzers Herrn

A. Krampe in Nordwalde bei Münster i. W. verdanke, am Gericht des Hofes

zu Loen gefragt und gewiesen wurde, so stand zu vermuthen, daß das

Loener Hofrecht v. J. 1363 einige Anhaltspunkte gewähren würde. Artikel

12 desselben[8] enthält denn auch eine ähnliche Bestimmung:

„Item vortmehr (_ferner_) storue eyne frouwe, de des ampts recht hadde

vnd hedde sie eyne dochter, die men mochte hören doer (_durch_) eyne

eikene planke, de engeue noch erue noch gerade, mer hedde sie gelt oft

(_oder_) buntwerk offte buckene scho offte syden wandt, dat geue sie

tho recht vnd enhadde sie gene dochter, so gyfft sie eyn gerade, den

hove syn vordel oer kleidunge vnd wat die natel begaen“...

Das Weisthum vom Jahre 1479 unterscheidet sich dadurch, daß es

gemünztes Gold, bockslederne Schuhe in den Sterbefall der kinderlosen

Hofesfrau aufnimmt, dagegen die Gerade, Kleidung und was die Nadel

begangen, nicht erwähnt, während das Loener Hofrecht Geld, Buntwerk,

bocklederne Schuhe und Seidengewand als Sterbefall einer Frau

bestimmt, deren Tochter man durch eine eichene Planke hören kann.

Wie die Verschiedenheit des Mortuariums in den vorgeführten zwei Fällen

zu erklären ist, vermag ich nicht zu sagen. Man könnte meinen, sie sei

dadurch begründet, daß das eine Mal von einem Hof mit Amtsrecht, das

andere von einem Hofe schlechthin die Rede ist. Aber bei dem letzteren

verfällt nach Art. 35 des Loener Rechts die Gerade dem Hofschulten.

Das in der Urkunde von 1479 ausgesprochene Urtheil ist im Loener

Hofrecht nicht enthalten. Unerklärlich bleibt immer, warum für zwei

gleiche Fälle zwei verschiedene Urtheile von demselben Hofgericht --

allerdings in einem Zwischenraum von mehr als 100 Jahren -- gewiesen

werden.

+Nürnberg.+ +Mummenhoff+.

Anzeiger für Kunde der deutschen Vorzeit, 27. Band, 1880 Organ des Germanischen Museums · 第 11 / 173 题