IV.

So fordern in Niederdeutschland zwei Kirchensprachen ihr Recht. Die

Grenze zwischen beiden ist fließend. Die zeitweilige Eignung des Pastors,

die sprachliche Lage der Einzelgemeinde, vielleicht eines ganzen

Kirchenkreises, sprechen mit. Auch der Entwicklung ist Raum zu gewähren.

Die feine Grenzlinie wird freilich nur der Takt ermitteln können.

Einen gewissen Anspruch muß das Plattdeutsche schon dort an die

Wortverkündigung stellen, wo sie hochdeutsch geschieht. Um dem einfachen

plattdeutschen Hörer das Verständnis zu erleichtern, muß die hochdeutsche

Rede sich in Satzbildung und Wahl des Ausdrucks dem Plattdeutschen zu

nähern suchen. Cl. Harms hatte sich die Regel gesetzt, »_was sich nicht

direkt ins Plattdeutsche übersetzen läßt, das spreche ich nicht_.«

Dasselbe sollte von der _Agende_ gelten, in der bisher ein Periodenbau

üblich ist, welcher für die plattdeutsche Gemeinde das klare Verständnis

so sehr erschwert. Eine Durchsicht der Agenden nach dem Grundsatze von

Cl. Harms ist ein Bedürfnis.

Das hochdeutsche Wort, dessen Aufnahme eine besondere geistige

Anspannung des plattdeutschen Hörers erfordert, ist dort am wenigsten

angebracht, wo die geistigen Kräfte des Hörers gebrochen sind. Das

seelsorgerliche Gespräch am _Krankenbett_ ist in plattdeutschen Häusern

selbstverständlich plattdeutsch zu führen. Ebenfalls ist dort die

Beichtvermahnung vor dem Krankenabendmahl plattdeutsch zu halten. Hierauf

hat das Prediger-Seminar vorzubereiten, und in die Agende ist neben einem

hochdeutschen ein plattdeutsches Formular hierfür aufzunehmen.

Auch in übrigen Fällen der _Seelsorge_ werde dem Plattdeutschen der

weiteste Raum gegeben. Für die Pastoral-Konferenz d. J. 1847 hatte

die Ratzeburger Synode u. a. den richtigen Satz aufgestellt: »_Der

Seelsorger, welcher plattdeutsch zu den Seelen reden darf, hat ohne

Vergleich einen leichteren Eingang zu seinem Werk, als wer nur

hochdeutsch._« Um nicht in der Gemeinde den Gedanken aufkommen zu

lassen, als sei es eine Art Herablassung zur Einfalt, wenn der Pastor

mit seinen Gemeindegliedern plattdeutsch redet, muß die Gemeinde fühlen,

daß ihr Pastor die plattdeutsche Sprache um ihrer selbst willen liebt

und ehrt und sich ihrer auch im Kreise der Seinen gern bedient. Es wird

da vielleicht manches Vorurteil zu überwinden sein, doch sollte es dem

Pastor nicht schwer werden, auch den Plattdeutschen ein Plattdeutscher zu

werden, auf daß er ihrer etliche gewinne. — Jedes Vorurteil wird auch in

demselben Maße schwinden, in welchem die plattdeutsche Bewegung innerhalb

und außerhalb der Kirche Raum gewinnt.

Auch im _Jugendunterricht_ hat das Plattdeutsche ein beschränktes Recht.

Die Einwendungen, welche Cl. Harms und unter den Neueren Achelis dagegen

erheben, wenn sie auf den erheiternden Eindruck des Plattdeutschen auf

die Schüler hinweisen, mögen bei einem ungeschickten Katecheten einmal

zu recht erhoben werden, allgemein treffen sie aber nicht zu. Es ist

eine Personenfrage, wer die plattdeutsche Sprache im Jugendunterrichte

heranziehen kann, eine Taktfrage, in welchem Umfange, eine örtliche

Frage, vor welchem Kreise dies geschehen kann. Wurster sagt einmal: »Nur

im Konfirmanden-Unterricht den Dialekt nicht ausschließen. Man redet doch

seelsorgerlich zum Herzen; da muß die Umgangssprache von selbst kommen!«

Die Kirche wird auch Sorge tragen müssen, in die _Lehrbücher_ für die

Hand der Jugend _plattdeutsche Gebete_ mit aufzunehmen. Dieselben wären

im Jugendunterricht zu behandeln und einzuprägen. Die Fähigkeit und

Gewöhnung, mit Gott in der Muttersprache zu reden, könnte daran ranken

und wachsen.

Dort, wo die Umgangssprache plattdeutsch ist, sollte die

_Verhandlungssprache im Kirchengemeinderat_ auch plattdeutsch sein. Das

würde nicht nur das allseitige Verständnis erleichtern, sondern auch die

gegenseitige Aussprache fördern und zu mancher Äußerung ermutigen, die

sonst zurückgehalten würde.

In _Missionsstunden_ und in _Bibelstunden_ wird das plattdeutsche Wort

an gutem Platze sein, wenn nicht ausschließlich, so doch im Wechsel mit

hochdeutscher Rede. Die örtlichen Verhältnisse müssen entscheiden, wie

weit dem Plattdeutschen Raum zu geben ist.

_Bibelbesprechstunden_ setzen in plattdeutschen Gemeinden den Gebrauch

der plattdeutschen Sprache voraus. Fleisch schreibt mit Recht: Ist die

mangelhafte Beherrschung des Hochdeutschen sicherlich ein Hindernis für

die Einbürgerung der Bibelbesprechstunde in ländlichen Gemeinden, so

wird die Benutzung, oder auch nur die Zulassung und der Mitgebrauch des

Plattdeutschen nicht nur helfen, die Bibelbesprechstunde einzuführen,

sondern auch sie nutzbar zu machen.

Auf _Gemeindeabenden_ wird sowohl in Vorträgen, als auch in

Deklamationen, Liedern und Aufführungen das Plattdeutsche stark

hervorgehoben und gepflegt werden müssen. Es ist hier auch der Ort, wo

der Gemeinde der Wert und die Herrlichkeit ihrer Muttersprache ans Herz

zu legen ist.

Daß die plattdeutsche Sprache nach den Grundsätzen der Augustana

auch in den _Gemeindegottesdienst_ gehört, steht uns außer Frage.

Selbstverständlich ist dabei, daß das Hochdeutsche keineswegs verdrängt

werden soll, sondern daß es sich um ein Bürgerrecht der Volkssprache

innerhalb verständiger Grenzen handelt.

Der Studiendirektor Fleisch hält dies zwar auch für das Ziel einer

Entwicklung, die anzustreben und zu erhoffen ist, aber er macht es

von der Vorbedingung abhängig, daß zuvor das Plattdeutsche auch

wieder Schriftsprache werde. Er sagt: »Das notwendige Korrelat

zur plattdeutschen Predigt ist m. E. die plattdeutsche Bibel, das

plattdeutsche Gesangbuch und plattdeutsche Erbauungsschriften. Ohne

dieses schwebt die plattdeutsche Predigt in der Luft.« Mit plattdeutschen

Predigten anfangen heißt ein wenig das Pferd am Schwanze aufzäumen.

Doch verwerfe er vereinzelte plattdeutsche Predigten bei besonderer

Gelegenheit nicht. — Fleisch begründet seine Stellungnahme mit dem

Hinweis darauf, daß erst die von ihm gestellte Vorbedingung das Vorurteil

überwinden könne, welches mit der Vorstellung des Hochdeutschen als der

»_heiligen_« und »_gebildeten_« Sprache verbunden sei.

Diese abwartende Haltung würde wohl geeignet sein, das erstrebte Ziel in

unerreichbare Ferne zu rücken. _Denn u. E. würde gerade die plattdeutsche

Predigt, und sie allein, es sein, die, zur allgemeineren Uebung gekommen,

die erforderliche und beständige Antriebskraft besäße, die kirchliche

plattdeutsche Bewegung in Fluß zu halten und zu fördern. Wir haben weder

Ursache noch Zeit, mit der plattdeutschen Predigt länger noch zu warten._

Die Schwierigkeiten, welche der plattdeutschen Predigt entgegenstehen,

sind zu überwinden. Nachdem vielfach die Städte vorangegangen sind, ist

ein Vorurteil der Landgemeinden zu heben, vorausgesetzt, daß der Pastor

die Sprache beherrscht und guten Geschmack beweist, sich auch in der

plattdeutschen Predigtsprache eines edlen und gehobenen Ausdrucks zu

bedienen.

Die Gemeinde hat dafür ein feines Verständnis und urteilt ziemlich

sicher. Nicht jedes drastische Bild und nicht jeder kräftige Ausdruck

sind der Würde kultischen Gebrauchs angemessen. Man sollte lieber

zu vorsichtig, als nachlässig sein. Cl. Harms sagt: »auf jeden Fall

befleißigen Sie sich eines feineren, edleren Plattdeutschen, als wie Sie

es hören von dem gemeinen Mann. Wenigstens der derben groben Ausdrücke

haben sie sich durchaus zu enthalten. — Man irre sich nicht, das platte

Plattdeutsch macht den Prediger keineswegs im guten Sinne des Wortes,

auch bei den so Sprechenden nicht einmal populär.«

Eine andere Frage ist, ob auch die _Liturgie_ des Gottesdienstes

überhaupt, oder jetzt schon, plattdeutsch zu gestalten sei. Wir gehen

davon aus, daß in demselben Gottesdienste unbedenklich zwei Sprachen

nebeneinander gebraucht werden können. Man erinnere sich, daß z. Z.

des Herrn in der Synagoge der hebräischen Lektion die Auslegung in der

Volkssprache folgte, daß in der römischen Kirche neben der lateinischen

Messe die deutsche Predigt steht, und daß auch unsere alten lutherischen

Kirchenordnungen für die Städte lateinische Lektionen neben den deutschen

vorsahen.

Meistens ist bisher wohl dort, wo plattdeutsch gepredigt wird, auch die

_Liturgie_ plattdeutsch gehalten worden, bald in eigener Uebertragung,

bald in Anlehnung an Vorbilder, wie sie gelegentlich gedruckt und

verbreitet sind. Wer an den sprachlichen Eigenarten fremder Vorbilder

Anstoß nimmt und eine eigene Uebertragung nicht wagt, bleibe ruhig

bei hochdeutscher Liturgie, denn auch sie hat ihr Recht neben der

plattdeutschen Predigt. Das hochdeutsche Gesangbuch und die hochdeutsche

Bibel sollen doch nicht verdrängt werden. An der hochdeutschen

Form der alten Kernlieder haften bei den älteren Gemeindegliedern

unvergeßliche Erinnerungen und große Gemütswerte. Die Jugend hat sie im

Unterricht gelernt, und sie werden ausgiebig erklärt. Hingegen manchen

Uebersetzungen haften Mängel an, und geeignete plattdeutsche Originale

sollen sich erst einbürgern. Auch die altvertrauten Schriftabschnitte

mögen in der Liturgie hochdeutsch gelesen werden, wenn der Pastor es

vorzieht und es der Gemeinde lieber ist. Gerade eine gute plattdeutsche

Uebertragung würde oft eine solche Veränderung der Form bedingen, daß

sie den Hörer vielleicht zunächst befremden möchte. — Im ganzen mag es

der Entwicklung vorbehalten bleiben, welches Recht dem Plattdeutschen im

liturgischen Teil des Gottesdienstes eingeräumt wird.[1]

Wie oft in größeren Städten ein plattdeutscher Gottesdienst einzuschieben

ist, wird sich aus Erfahrung, Bedürfnis und Erfolg von Ort zu Ort

ergeben. In Dorfkirchen wird sichs wohl empfehlen, monatlich einmal

plattdeutsch zu predigen.

Es konnten im Vorstehenden nur Andeutungen und Anregungen gegeben werden.

Es müssen erst viele Erfahrungen eines längeren Zeitraums aus den

verschiedenen niederdeutschen Volksgebieten gesammelt und verarbeitet

werden, um hier zu Klärungen, dort zu Berichtigungen und endlich zu

gewissem Abschluß zu führen.

Die vorliegende Sammlung möchte die Entwicklung fördern und dem

niederdeutschen Kirchenvolke einen Dienst erweisen. Gott geleite sie mit

seinem Segen!

[1] _Plattdeutsche Kirchenlieder_ sind u. a. verfaßt und

herausgeben worden von P. _Hansen_, Kropp i. Schleswig, P.

_Walter Schröder-Stettin_, (Plattd. Kirchenleeder un plattd.

Gottsdeinstordnung. Verlag: Ev. Presseverband für die Prov.

Pommern. Stettin, Elisabethstraße 69. Pr. 1 Mk.) und P.

_Fr. Bardey in Wismar_, (En lütt plattd. Gesangbauk, 1.

Winterhalfjohr. Vom Vf. zu beziehen.)

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Sünndagsklocken: Stadt- un Dörp-Predigten · 第 5 / 25 题