So fordern in Niederdeutschland zwei Kirchensprachen ihr Recht. Die
Grenze zwischen beiden ist fließend. Die zeitweilige Eignung des Pastors,
die sprachliche Lage der Einzelgemeinde, vielleicht eines ganzen
Kirchenkreises, sprechen mit. Auch der Entwicklung ist Raum zu gewähren.
Die feine Grenzlinie wird freilich nur der Takt ermitteln können.
Einen gewissen Anspruch muß das Plattdeutsche schon dort an die
Wortverkündigung stellen, wo sie hochdeutsch geschieht. Um dem einfachen
plattdeutschen Hörer das Verständnis zu erleichtern, muß die hochdeutsche
Rede sich in Satzbildung und Wahl des Ausdrucks dem Plattdeutschen zu
nähern suchen. Cl. Harms hatte sich die Regel gesetzt, »_was sich nicht
direkt ins Plattdeutsche übersetzen läßt, das spreche ich nicht_.«
Dasselbe sollte von der _Agende_ gelten, in der bisher ein Periodenbau
üblich ist, welcher für die plattdeutsche Gemeinde das klare Verständnis
so sehr erschwert. Eine Durchsicht der Agenden nach dem Grundsatze von
Cl. Harms ist ein Bedürfnis.
Das hochdeutsche Wort, dessen Aufnahme eine besondere geistige
Anspannung des plattdeutschen Hörers erfordert, ist dort am wenigsten
angebracht, wo die geistigen Kräfte des Hörers gebrochen sind. Das
seelsorgerliche Gespräch am _Krankenbett_ ist in plattdeutschen Häusern
selbstverständlich plattdeutsch zu führen. Ebenfalls ist dort die
Beichtvermahnung vor dem Krankenabendmahl plattdeutsch zu halten. Hierauf
hat das Prediger-Seminar vorzubereiten, und in die Agende ist neben einem
hochdeutschen ein plattdeutsches Formular hierfür aufzunehmen.
Auch in übrigen Fällen der _Seelsorge_ werde dem Plattdeutschen der
weiteste Raum gegeben. Für die Pastoral-Konferenz d. J. 1847 hatte
die Ratzeburger Synode u. a. den richtigen Satz aufgestellt: »_Der
Seelsorger, welcher plattdeutsch zu den Seelen reden darf, hat ohne
Vergleich einen leichteren Eingang zu seinem Werk, als wer nur
hochdeutsch._« Um nicht in der Gemeinde den Gedanken aufkommen zu
lassen, als sei es eine Art Herablassung zur Einfalt, wenn der Pastor
mit seinen Gemeindegliedern plattdeutsch redet, muß die Gemeinde fühlen,
daß ihr Pastor die plattdeutsche Sprache um ihrer selbst willen liebt
und ehrt und sich ihrer auch im Kreise der Seinen gern bedient. Es wird
da vielleicht manches Vorurteil zu überwinden sein, doch sollte es dem
Pastor nicht schwer werden, auch den Plattdeutschen ein Plattdeutscher zu
werden, auf daß er ihrer etliche gewinne. — Jedes Vorurteil wird auch in
demselben Maße schwinden, in welchem die plattdeutsche Bewegung innerhalb
und außerhalb der Kirche Raum gewinnt.
Auch im _Jugendunterricht_ hat das Plattdeutsche ein beschränktes Recht.
Die Einwendungen, welche Cl. Harms und unter den Neueren Achelis dagegen
erheben, wenn sie auf den erheiternden Eindruck des Plattdeutschen auf
die Schüler hinweisen, mögen bei einem ungeschickten Katecheten einmal
zu recht erhoben werden, allgemein treffen sie aber nicht zu. Es ist
eine Personenfrage, wer die plattdeutsche Sprache im Jugendunterrichte
heranziehen kann, eine Taktfrage, in welchem Umfange, eine örtliche
Frage, vor welchem Kreise dies geschehen kann. Wurster sagt einmal: »Nur
im Konfirmanden-Unterricht den Dialekt nicht ausschließen. Man redet doch
seelsorgerlich zum Herzen; da muß die Umgangssprache von selbst kommen!«
Die Kirche wird auch Sorge tragen müssen, in die _Lehrbücher_ für die
Hand der Jugend _plattdeutsche Gebete_ mit aufzunehmen. Dieselben wären
im Jugendunterricht zu behandeln und einzuprägen. Die Fähigkeit und
Gewöhnung, mit Gott in der Muttersprache zu reden, könnte daran ranken
und wachsen.
Dort, wo die Umgangssprache plattdeutsch ist, sollte die
_Verhandlungssprache im Kirchengemeinderat_ auch plattdeutsch sein. Das
würde nicht nur das allseitige Verständnis erleichtern, sondern auch die
gegenseitige Aussprache fördern und zu mancher Äußerung ermutigen, die
sonst zurückgehalten würde.
In _Missionsstunden_ und in _Bibelstunden_ wird das plattdeutsche Wort
an gutem Platze sein, wenn nicht ausschließlich, so doch im Wechsel mit
hochdeutscher Rede. Die örtlichen Verhältnisse müssen entscheiden, wie
weit dem Plattdeutschen Raum zu geben ist.
_Bibelbesprechstunden_ setzen in plattdeutschen Gemeinden den Gebrauch
der plattdeutschen Sprache voraus. Fleisch schreibt mit Recht: Ist die
mangelhafte Beherrschung des Hochdeutschen sicherlich ein Hindernis für
die Einbürgerung der Bibelbesprechstunde in ländlichen Gemeinden, so
wird die Benutzung, oder auch nur die Zulassung und der Mitgebrauch des
Plattdeutschen nicht nur helfen, die Bibelbesprechstunde einzuführen,
sondern auch sie nutzbar zu machen.
Auf _Gemeindeabenden_ wird sowohl in Vorträgen, als auch in
Deklamationen, Liedern und Aufführungen das Plattdeutsche stark
hervorgehoben und gepflegt werden müssen. Es ist hier auch der Ort, wo
der Gemeinde der Wert und die Herrlichkeit ihrer Muttersprache ans Herz
zu legen ist.
Daß die plattdeutsche Sprache nach den Grundsätzen der Augustana
auch in den _Gemeindegottesdienst_ gehört, steht uns außer Frage.
Selbstverständlich ist dabei, daß das Hochdeutsche keineswegs verdrängt
werden soll, sondern daß es sich um ein Bürgerrecht der Volkssprache
innerhalb verständiger Grenzen handelt.
Der Studiendirektor Fleisch hält dies zwar auch für das Ziel einer
Entwicklung, die anzustreben und zu erhoffen ist, aber er macht es
von der Vorbedingung abhängig, daß zuvor das Plattdeutsche auch
wieder Schriftsprache werde. Er sagt: »Das notwendige Korrelat
zur plattdeutschen Predigt ist m. E. die plattdeutsche Bibel, das
plattdeutsche Gesangbuch und plattdeutsche Erbauungsschriften. Ohne
dieses schwebt die plattdeutsche Predigt in der Luft.« Mit plattdeutschen
Predigten anfangen heißt ein wenig das Pferd am Schwanze aufzäumen.
Doch verwerfe er vereinzelte plattdeutsche Predigten bei besonderer
Gelegenheit nicht. — Fleisch begründet seine Stellungnahme mit dem
Hinweis darauf, daß erst die von ihm gestellte Vorbedingung das Vorurteil
überwinden könne, welches mit der Vorstellung des Hochdeutschen als der
»_heiligen_« und »_gebildeten_« Sprache verbunden sei.
Diese abwartende Haltung würde wohl geeignet sein, das erstrebte Ziel in
unerreichbare Ferne zu rücken. _Denn u. E. würde gerade die plattdeutsche
Predigt, und sie allein, es sein, die, zur allgemeineren Uebung gekommen,
die erforderliche und beständige Antriebskraft besäße, die kirchliche
plattdeutsche Bewegung in Fluß zu halten und zu fördern. Wir haben weder
Ursache noch Zeit, mit der plattdeutschen Predigt länger noch zu warten._
Die Schwierigkeiten, welche der plattdeutschen Predigt entgegenstehen,
sind zu überwinden. Nachdem vielfach die Städte vorangegangen sind, ist
ein Vorurteil der Landgemeinden zu heben, vorausgesetzt, daß der Pastor
die Sprache beherrscht und guten Geschmack beweist, sich auch in der
plattdeutschen Predigtsprache eines edlen und gehobenen Ausdrucks zu
bedienen.
Die Gemeinde hat dafür ein feines Verständnis und urteilt ziemlich
sicher. Nicht jedes drastische Bild und nicht jeder kräftige Ausdruck
sind der Würde kultischen Gebrauchs angemessen. Man sollte lieber
zu vorsichtig, als nachlässig sein. Cl. Harms sagt: »auf jeden Fall
befleißigen Sie sich eines feineren, edleren Plattdeutschen, als wie Sie
es hören von dem gemeinen Mann. Wenigstens der derben groben Ausdrücke
haben sie sich durchaus zu enthalten. — Man irre sich nicht, das platte
Plattdeutsch macht den Prediger keineswegs im guten Sinne des Wortes,
auch bei den so Sprechenden nicht einmal populär.«
Eine andere Frage ist, ob auch die _Liturgie_ des Gottesdienstes
überhaupt, oder jetzt schon, plattdeutsch zu gestalten sei. Wir gehen
davon aus, daß in demselben Gottesdienste unbedenklich zwei Sprachen
nebeneinander gebraucht werden können. Man erinnere sich, daß z. Z.
des Herrn in der Synagoge der hebräischen Lektion die Auslegung in der
Volkssprache folgte, daß in der römischen Kirche neben der lateinischen
Messe die deutsche Predigt steht, und daß auch unsere alten lutherischen
Kirchenordnungen für die Städte lateinische Lektionen neben den deutschen
vorsahen.
Meistens ist bisher wohl dort, wo plattdeutsch gepredigt wird, auch die
_Liturgie_ plattdeutsch gehalten worden, bald in eigener Uebertragung,
bald in Anlehnung an Vorbilder, wie sie gelegentlich gedruckt und
verbreitet sind. Wer an den sprachlichen Eigenarten fremder Vorbilder
Anstoß nimmt und eine eigene Uebertragung nicht wagt, bleibe ruhig
bei hochdeutscher Liturgie, denn auch sie hat ihr Recht neben der
plattdeutschen Predigt. Das hochdeutsche Gesangbuch und die hochdeutsche
Bibel sollen doch nicht verdrängt werden. An der hochdeutschen
Form der alten Kernlieder haften bei den älteren Gemeindegliedern
unvergeßliche Erinnerungen und große Gemütswerte. Die Jugend hat sie im
Unterricht gelernt, und sie werden ausgiebig erklärt. Hingegen manchen
Uebersetzungen haften Mängel an, und geeignete plattdeutsche Originale
sollen sich erst einbürgern. Auch die altvertrauten Schriftabschnitte
mögen in der Liturgie hochdeutsch gelesen werden, wenn der Pastor es
vorzieht und es der Gemeinde lieber ist. Gerade eine gute plattdeutsche
Uebertragung würde oft eine solche Veränderung der Form bedingen, daß
sie den Hörer vielleicht zunächst befremden möchte. — Im ganzen mag es
der Entwicklung vorbehalten bleiben, welches Recht dem Plattdeutschen im
liturgischen Teil des Gottesdienstes eingeräumt wird.[1]
Wie oft in größeren Städten ein plattdeutscher Gottesdienst einzuschieben
ist, wird sich aus Erfahrung, Bedürfnis und Erfolg von Ort zu Ort
ergeben. In Dorfkirchen wird sichs wohl empfehlen, monatlich einmal
plattdeutsch zu predigen.
Es konnten im Vorstehenden nur Andeutungen und Anregungen gegeben werden.
Es müssen erst viele Erfahrungen eines längeren Zeitraums aus den
verschiedenen niederdeutschen Volksgebieten gesammelt und verarbeitet
werden, um hier zu Klärungen, dort zu Berichtigungen und endlich zu
gewissem Abschluß zu führen.
Die vorliegende Sammlung möchte die Entwicklung fördern und dem
niederdeutschen Kirchenvolke einen Dienst erweisen. Gott geleite sie mit
seinem Segen!
[1] _Plattdeutsche Kirchenlieder_ sind u. a. verfaßt und
herausgeben worden von P. _Hansen_, Kropp i. Schleswig, P.
_Walter Schröder-Stettin_, (Plattd. Kirchenleeder un plattd.
Gottsdeinstordnung. Verlag: Ev. Presseverband für die Prov.
Pommern. Stettin, Elisabethstraße 69. Pr. 1 Mk.) und P.
_Fr. Bardey in Wismar_, (En lütt plattd. Gesangbauk, 1.
Winterhalfjohr. Vom Vf. zu beziehen.)
1.