Anmerkungen zur Transkription:
Die Rechtschreibung und Zeichensetzung des Buches wurden weitgehend
übernommen, lediglich offensichtliche Druckfehler wurden korrigiert.
Die Originalvorlage ist in Fraktur gedruckt; Textpassagen, die im
Original in Antiqua gedruckt sind, wurden hier _so_ markiert. Gesperrt
gedruckter Text ist =so= markiert. Kursiv gedruckter Text (innerhalb
von Antiqua-Passagen) ist ~so~ markiert. Am Ende des Textes befindet
sich eine Liste korrigierter Druckfehler.
Entstehung
des
Deutschen Königthums.
Von
Heinrich von Sybel.
Zweite, umgearbeitete Auflage.
[Illustration: Verlagssignet]
Frankfurt a. M.
=Literarische Anstalt=
Rütten & Loening.
1881.
An Georg Waitz.
Mancher Leser dieser Blätter mag sich wundern, lieber Freund, daß ich
Ihnen ein Buch widme, dessen Inhalt großentheils eine fortlaufende
Polemik gegen Ihre Darstellung des altgermanischen Staates bildet. Daß
Sie ein solches Gefühl nicht theilen, weiß ich. Denn gerade der scharfe
Streit, der sich zwischen uns als jungen Autoren über die erste Auflage
unserer Bücher entspann, hat unsere Freundschaft geschaffen und für
eine bald vierjährige Dauer befestigt, und so, hoffe ich, wird die
Wiederaufnahme desselben sie für den Rest unserer alten Tage vollends
besiegeln.
Von vielfacher sonstiger Arbeit in Anspruch genommen, bin ich nicht
in der Lage gewesen, die seit 1844 fast unübersehbar gewordene
Litteratur unseres Gegenstandes bei allen Einzelheiten in derselben
staunenswerthen Vollständigkeit zu berücksichtigen, mit welcher
Sie das in Ihrem großen Werke gethan haben. Indessen hoffe ich,
daß das Wichtigere mir nicht entgangen ist; der Inhalt meiner
Erörterungen zeigt es, daß nur wenige Stellen der ersten Auflage
ohne durchgreifende Umarbeitung geblieben sind. Wie bei Ihnen sind
die leitenden Grundgedanken dieselben wie früher, aber auch wie Sie
in einigen Differenzpunkten meiner Auffassung sich angenähert haben,
werden Sie finden, daß ich in mehreren Abschnitten Ihrer Beweisführung
nicht unzugänglich gewesen bin, und inmitten aller Polemik Ihnen für
vielfache Belehrung von Herzen zu danken habe. So lassen Sie uns
fortfahren, über unsere Argumente zu streiten, und in Gesinnung und
Wirken treu wie bisher zusammen zu halten.
=Berlin=, Juli 1881.
Heinrich von Sybel.
Inhaltsverzeichniß.
Erster Abschnitt. Die Geschlechtsverfassung.
Seite.
§ 1. Wechsel der Feldfluren und Äcker 1
§ 2. Geschlechter 35
§ 3. Weitere Verbände 55
Zweiter Abschnitt. Die Herrschaft der Aeltesten.
§ 1. Früheste Verhältnisse 71
§ 2. Erste Fortbildung 98
§ 3. Fürstliche Geschlechter 121
§ 4. Fürstliche Geschlechter im 4. Jahrhundert 146
§ 5. Fortsetzung. – Gothen 174
§ 6. Volkskönige 210
§ 7. Gefolgschaften 231
Dritter Abschnitt. Monarchien der Völkerwanderung.
§ 1. Vorbemerkung 241
§ 2. Ursprung der Monarchien 247
§ 3. Fortsetzung. – Ostgothen 276
§ 4. Fortsetzung. – Franken 295
§ 5. Fortsetzung. – Angelsachsen und Langobarden 324
§ 6. Allgemeine Ansicht des Königthums 343
§ 7. Gerichtshoheit des Königs 371
§ 8. Heerbann 396
§ 9. Öffentliche Dienste und Abgaben 408
§ 10. Sondereigen. Grundherrschaften 424
§ 11. Königliche Güter. Immunität 474
Erster Abschnitt.
Die Geschlechtsverfassung.
§ 1. Wechsel der Feldfluren und Äcker.
Die Germanen finden wir, bei dem Beginn unserer geschichtlichen
Kenntniß, in einer umfassenden Bewegung, in einem allgemeinen
Vorwärtsdrängen gegen Süden und Westen. Nachdem wir aus der Zeit
Alexander’s des Großen die Notiz erhalten, daß germanische Völker an
der norddeutschen Seeküste hausten, nachdem wir zwei Menschenalter
später von germanischen Stämmen an der untern Donau vernommen: erfolgt
113 der Angriff der Cimbern und Teutonen auf Oberitalien und Gallien,
sowie trotz deren gründlicher Niederlage bald nachher die definitive
Eroberung[1] des bisher gallischen Süddeutschland durch die Germanen,
und in Folge davon das Eindringen germanischer Stämme in Belgien und
Ariovist’s siegreiches Auftreten im mittleren Gallien. Es ist eine
Umwälzung der größten Art, mit welcher Gewaltsamkeit vollzogen, und
von welchem Einfluß auf die inneren Zustände, zeigt die Wahrnehmung,
daß die Cimbern und Teutonen aus Jütland und Mecklenburg gekommen,
daß im Heere Ariovist’s Theile von Völkerschaften zusammenstehn,
welche bald nachher die einen in Schleswig, die andern am Oberrheine
angesiedelt sind, daß unmittelbar nach Ariovist’s Unterliegen die
am Harze wohnenden Sueven zwei andere Völker, die Usipeten und
Tenchtherer, vor sich her an und über den Rhein drängen. Genug, der
größte Theil des germanischen Völkerkreises ist damals in unruhigem
Vorwärtsschieben, in einer erobernden Wanderung begriffen, welche erst
durch Cäsar’s mächtiges Einschreiten gehemmt und an der Rheinlinie zum
Stillstand gebracht wird. Cäsar ist es denn auch, dem wir die ersten
fragmentarischen aber scharf gezeichneten Angaben über die innern
Verhältnisse der Germanen in dieser Zeit verdanken.
Der römische Feldherr hat seine Forschungen über einen beträchtlichen
Theil des germanischen Völkergebietes erstreckt. Er hat bei der
Bekämpfung Ariovist’s Schaaren aus sieben verschiedenen Völkerschaften
sich gegenüber gehabt und zahlreiche Gefangene gemacht; er hat außerdem
mit den Usipeten, Tenchtherern und Sigambern gefochten, von den
Cheruskern Kunde gewonnen, mit den Ubiern mannichfache Beziehungen
gepflogen, die Aduatuken, einen Rest der cimbrischen Schaaren
unterworfen, weiterhin eine Abtheilung deutscher Reiterei seinem Heere
beigesellt. Daß er in der Lage war, zuverlässige Nachrichten über
die deutschen Zustände zu erhalten, läßt sich hienach ebenso wenig
bezweifeln, wie die Fähigkeit dieses unvergleichlichen Staatsmannes,
richtige Fragen zu stellen und die Antworten richtig aufzufassen. In
der That ist denn auch Alles, was gegen die Begründung seines Berichtes
vorgebracht ist, lediglich auf Bedenken gegen den Inhalt seiner Angaben
zurückzuführen; man meinte, so wie Cäsar melde, könnten die Dinge nicht
gewesen sein, also werde er sich wohl geirrt oder seine germanischen
Gewährsmänner mißverstanden haben. Es scheint einleuchtend, daß einem
solchen Verhalten gegen die Aussagen eines Cäsar der zwingende Beweis
seiner Negation obliegt, wenn es nicht als unkritische Bekämpfung eines
positiven Zeugnisses ersten Ranges nach bloßem subjectivem Gutdünken
erscheinen soll.
Cäsar sieht nun die Germanen in bestimmten politischen Verbindungen,
die er _civitates_ nennt. Die _civitas_ ist die größte staatliche
Einheit, von der er überhaupt weiß, sowie sie bei Tacitus die größte
ist, welche in Wirklichkeit vorkommt. Mit Recht hat man in neuerer Zeit
darauf verzichtet, bei jedem einzelnen Volke die Abstammung desselben
von Hermionen, Ingäven oder Istäven zu erörtern, und da die Verbindung
dieser Massen ganz sicher ohne Einfluß auf die innere Verfassung
gewesen ist, so können wir hier völlig davon absehen. Desto deutlicher
treten aber bei Cäsar und weiterhin niedrigere Theilungsstufen hervor,
und auf deren Princip wird es uns vor allen Dingen ankommen.
Cäsar hat für dieselben die Bezeichnung _pagi_; ihre Wichtigkeit
für den politischen Zustand der Germanen spricht sich nach allen
Seiten unverkennbar aus, und sehr nahe lag schon vermöge der gleichen
Benennung eine Zusammenstellung mit den Gauen der karolingischen
Periode. Theils aus dieser Rücksicht, theils durch den Einfluß
Möser’s ist bis auf die neueste Zeit die Ansicht herrschend geworden,
die älteste Volkseintheilung der Germanen ruhe zunächst auf den
Genossenschaften der Marken, dann in höherer Ordnung auf den Gauen,
und überhaupt auf räumlichen Verbänden. Es ist klar, daß ein solcher
Grundsatz, einmal im Allgemeinen anerkannt, auf die Ansicht der
gesammten Verfassung den entschiedensten Einfluß gewinnen mußte: nicht
bloß die Rechte etwa an Grund und Boden, sondern auch die Verhältnisse
der Familie, des persönlichen und des öffentlichen Zustandes erhielten
von hier aus eine sehr bestimmt formulirte Beurtheilung.
Eine hiervon abweichende Meinung hat nun erst in einigen neueren
Darstellungen Boden gewonnen. Der Satz, daß die Principien der
Geschlechtsverfassung im deutschen Alterthum eine sehr beträchtliche
Stellung einnähmen, ist in früheren Werken nicht gerade unbekannt;
es kann genügen, an Eichhorn’s berühmte Anmerkung über die
Gesammtbürgschaft zu erinnern – aber ihn an die Spitze des ganzen
Organismus mit Ausschluß des räumlichen Princips zu stellen, davon hat
meines Wissens erst das laufende Jahrzehnt (seit 1840) einige Beispiele
geliefert. Unter diesen scheint mir aber bei weitem am gelungensten
der betreffende Abschnitt in Wilda’s Strafrecht, welcher schwerlich
noch Raum zu selbstständigen Bemerkungen gelassen hätte, wäre eine
erschöpfende Erörterung des Gegenstandes mit Wilda’s Plan vereinbar
gewesen.
Zwei der wichtigsten Einwände gegen das Alter der räumlichen Verbände
finden sich freilich schon bei ihm, die Analogie aller sonst bekannten
Nationen, nach welcher die geschlechtliche Verfassung stets der
räumlichen in der Zeit vorangeht, dann der Mangel aller ausdrücklichen
Beweise für das Dasein der Marken und Gaue vor der Völkerwanderung[2].
Denn das bloße Vorkommen des Namens kann über unsere Frage nichts
entscheiden: daß die Geschlechtsgenossen zugleich auch räumlich
neben einander wohnten, ist für die ältesten Germanen nicht zu
bezweifeln, woraus denn folgt, daß kein äußerer Gegensatz zwischen den
beiderseitigen Verbänden vorhanden war, Cäsar also, ohne damit über das
Princip abzusprechen, unter seinen Bezeichnungen freie Auswahl hatte.
Betrachtet man die Mark im späteren Sinne als die älteste deutsche
Corporation, so ergibt sich unabweisbar die Folgerung, die Zeugnisse
Cäsar’s über den Ackerbau der Germanen seien in Zweifel zu ziehen, und
die Aussage des Tacitus darüber in einem andern Sinne zu erklären,
eine Folgerung, der sich dann alle Anhänger jenes Systems bereitwillig
anbequemt haben. Nach ihrer Ansicht zog nicht der Stamm von einem
Sitze zum andern, nicht einmal wechselten die Stammgenossen nach
gesetzlicher Anordnung ihre Aecker, sondern das Gesammteigenthum bezog
sich wie im 14. Jahrhundert auf Wald und Wiese, und bei den Aeckern
trat nur im Anbau der Wechsel ein, welchen der Eigenthümer oder die
Genossenschaft nach einem gewohnten landwirtschaftlichen Systeme
anzuordnen beliebte. Diese Ansicht empfahl sich vor allen Dingen durch
die Ablehnung jenes Scheins von nomadischem Wesen, welcher durch
Cäsar’s Worte auf die Germanen geworfen werden konnte; sie empfahl
sich um so mehr, je bestimmter in der deutschen Geschichtschreibung
der Grundsatz geltend wurde, daß völliges Nomadenthum auch völlige
Barbarei, und diese wieder die Unmöglichkeit voraussetze, jemals zu
höhern Bildungsstufen emporzusteigen.
Ein Zweites trat hinzu. Nachdem einmal die Ansiedlung vollbracht war,
gewann der Grundbesitz eine solche Bedeutung in dem privaten und
öffentlichen Dasein, die Deutschen entwickelten eine solche Emsigkeit
und Unerschütterlichkeit im Ackerbau, daß die Uranfänglichkeit dieser
Gesinnung über jeden Zweifel erhaben schien. Den Ausschlag hierbei gab
die Methode eines Forschers, der das Gesammtgebiet unsrer Alterthümer
zum ersten Male als ein Ganzes betrachtete, der alles Entfernte sich
anzunähern verstand, um auf jedes Unbemerkte ein helles Licht zu
werfen, den es mehr erfreute, einen ewigen Bestand in dem scheinbar
Zufälligen, als einen rastlosen Wechsel in dem innersten Bestande zu
entdecken. Die Macht, mit der Jacob Grimm als Reformator auf diesem
Gebiete erschien, hat jener Tendenz eine fast unbeschränkte Verbreitung
gesichert; es schien ja undenkbar, daß die Grundlagen unseres Daseins
sich verwandelt hätten, wenn er Jahrhunderte hindurch ein unversehrtes
Gedeihen der zartesten Ranken, der schlankesten Stämme nachwies. Wie
hätte der Sinn des Volkes, der diese Schöpfungen vollzog, irgend wann
beginnen können, wäre er nicht von Anbeginn in gleicher Zeugungskraft
vorhanden gewesen? Die Markrichter der Germanen wurden Aboriginer, wie
ihre Tempel und Priester, ihre Könige und Götter.
Allerdings es stände übel um Cäsar’s Bericht, wo Königthum, Sondereigen
und Götterdienst den Deutschen abgesprochen wird, wenn er den Kampf
gegen diese Grundansichten in der That annehmen müßte. Aber ich
denke, er kann demselben ausweichen, ohne von seinem Inhalte etwas
Wesentliches aufzugeben. Nicht darauf kommt es an, das Alterthum
der spätern Formationen, sondern die Möglichkeit eines solchen
Wachsthums unter Cäsar’s Voraussetzungen zu retten. Der wahre Kern
in den entgegenstehenden Ansichten ist nicht die Cultur, sondern die
Culturfähigkeit unsres Volkes in seinen geschichtlichen Anfängen;
damit verträgt sich auch Cäsar, wenn er unter den halbnomadischen
Formen einzelne Elemente wahrer Seßhaftigkeit, eines Cultus und eines
Staates erkennen läßt. Dann besteht die Ursprünglichkeit der deutschen
Nationalität ungeschädigt, und zu seiner vollen Rechtfertigung bedarf
es nur noch des Nachweises historischer Bedingungen, unter denen eine
Entwicklung jener Anfänge naturgemäß und nothwendig erscheint.
Das Letztere wird der Gegenstand unsres dritten Abschnittes sein; die
Erläuterung seiner Nachrichten selbst beginnen wir gleich an dieser
Stelle.
Cäsar, wie er aller Orten klar und ausdrücklich redet, erörtert auch
die deutschen Landverhältnisse mit vollem Bewußtsein über den Inhalt
seiner Worte. Man hat, wenn man seiner Aussage nicht Gewalt anthun
will, nur die Wahl, ihr zu glauben, oder sie geradezu des Irrthums oder
der Erfindung zu zeihen. Im vierten Buche spricht er von den Sueven
allein: _privati ac separati agri apud eos nihil est, neque longius
anno remanere uno in loco incolendi causa licet_. Im sechsten Buche
führt er dies in Bezug auf alle Germanen weiter aus und weiß zahlreiche
Beweggründe für ein solches Verfahren anzuführen: _neque quisqam agri
modum certum aut fines habet proprios, sed magistratus ac principes in
annos singulos gentibus cognationibusque hominum, qui una coierunt,
quantum et quo loco visum est, agri attribuunt atque anno post alio
transire cogunt._
Eine Menge älterer und neuerer Forscher, welche dies nicht geradezu auf
Dreifelderwirthschaft bezieht, sucht es dahin zu beschränken, es gelte
nur von den damals höchst unruhigen Sueven, nicht von den Germanen im
Allgemeinen.
Hierbei lag stets die aus Tacitus geschöpfte Vorstellung zu Grunde,
daß unter der Bezeichnung Sueven die größere Hälfte aller germanischen
Völkerschaften zu verstehn, daß diese nach Cäsar’s Aussage in
besonderer kriegerischer Bewegung gestanden, und folglich bei ihr,
nicht aber bei den übrigen Germanen ein so häufiger Besitzwechsel
verständlich sei. Angenommen, der Name Sueven habe auch bei Cäsar
diese weite Bedeutung, so wäre es doch immer ein starker Leichtsinn
des Autors, was er nach seinem vierten Buche über die eine Hälfte der
Germanen erkundet, im sechsten ohne Grund auch von der zweiten und so
von allen Germanen auszusagen, an einer Stelle, wo er ganz ausdrücklich
die Absicht ausspricht, gerade die Momente anzugeben, welche für
germanisches Wesen im Allgemeinen im Gegensatz zum gallischen
charakteristisch seien. Um dies bei einem Schriftsteller von Cäsar’s
Art glaublich zu finden, müßte dargethan werden, nicht bloß daß er
häufiger mit Sueven als mit Nichtsueven verkehrt, sondern daß er sich
in der Unmöglichkeit befunden hätte, nichtsuevische Zustände überhaupt
kennen zu lernen, und demnach in gutem Glauben zur Verallgemeinerung
seiner Notizen geschritten wäre. Aber, wie wir sehen, von dieser
Voraussetzung ist das gerade Gegentheil vorhanden. Gerade von dem
mächtigen und unruhigen Volke, welches er Sueven nennt[3], hat er
nur einen ohne Zweifel kleinen Theil, von der bei Tacitus unter dem
suevischen Namen einbegriffenen Völkerschaften nur die Markomannen,
in der Schlacht gegen Ariovist, selbst gesehen. Die übrigen Völker,
mit denen er zu thun gehabt, die Tribokker, Vangionen, Nemeter,
Sedusier, Sigambern, Tenchtherer, Usipeten, Ubier, sie Alle waren im
Sinne des Tacitus Nichtsueven. Endlich aber, Cäsar weiß nichts von
der taciteischen Bedeutung des suevischen Namens. Die Sueven sind ihm
nicht wie dem späteren Schriftsteller der Inbegriff vieler deutscher
Civitates, sondern nur eine, allerdings besonders mächtige, Civitas,
wie die Sigambern, die Sedusier u. s. w. Im Heere des Ariovist nennt
er sie auf gleicher Linie neben den Markomannen, welche Tacitus sehr
bestimmt zur großen suevischen Völkergruppe einrechnet. Alles was er
von besonderem Wesen seiner Sueven berichtet, sind Einrichtungen eines
in sich geschlossenen Staates, einer Civitas, keineswegs aber Gebräuche
einer politisch nicht organisirten Völkergruppe. Und wir sollten
annehmen, daß er, was ihm über diese eine Civitas, deren Gebiet er nie
betreten hat, zugekommen, mit grundloser Willkür auf die Zustände aller
andern, mit denen er vielfach verkehrt, übertragen habe?
So hat denn auch die neuere Forschung durchgängig an dieser Stelle
die Unterscheidung von Sueven und Nichtsueven fallen gelassen. Man
pflegt jetzt vielmehr, wenn man Cäsar nicht glauben will, zu sagen, daß
er überhaupt flüchtig beobachtet oder die Aussagen seiner deutschen
Berichterstatter mißverstanden habe. Roscher hat hiegegen mit Nachdruck
hervorgehoben, daß niemand mehr Anlaß zur genauen Erforschung eines bis
dahin unbekannten Landes habe, als der Feldherr, welcher im Begriffe
steht, seine Waffen dorthin zu tragen. Waitz[4] fragt darauf: was
haben die von Cäsar angeführten Verhältnisse mit den militärischen
Erwägungen, die er zu treffen hatte, zu thun? Ich sollte denken, es
wäre überall für den Angreifer wichtig, ja entscheidend, zu wissen, ob
die Gegner friedliche oder kriegerische Lebensgewohnheiten haben, ob
sie unter starken Herrschergewalten oder in anarchischer Zersplitterung
leben, ob sich einflußreiche Stände und welche bei ihnen vorfinden.
Gerade hinsichtlich des Ackerbaues aber gibt Cäsar selbst auf Waitz’s
Frage die specielle Antwort, indem er berichtet, weil er erfahren, daß
alle Germanen nur einen dürftigen Ackerbau betrieben, sei er wegen der
Verpflegung seiner Truppen besorgt gewesen und deshalb nicht weiter in
das Innere vorgedrungen[5]. Wenn man also einräumt, daß Cäsar scharf zu
erkennen vermochte, wo er ein Interesse hatte genau zu sehen, so ist es
deutlich, daß für ihn ein sehr bestimmtes Interesse vorlag, und damit
für uns die Bürgschaft eines genauen Berichtes gegeben ist.
Also nach einer ihm selbst unzweifelhaften und praktisch befolgten
Auffassung meldet Cäsar als gesetzlichen Brauch aller Germanen seiner
Zeit, daß die Magistrate und Fürsten jährlich den Geschlechtern und
Familien, wie sie zusammen getreten sind, Äcker in dem Umfange und
an dem Orte anweisen, wie es angemessen scheint, und nach Ablauf des
Jahres ihnen an andere Stellen überzugehen befehlen. Waitz räumt es
ein, daß Cäsar’s Meinung sehr ausdrücklich auf die Allgemeinheit
dieses Zustandes geht. Dann aber lenkt er doch wieder auf das alte
Geleise hinüber, um die geschilderten Einrichtungen als Ausnahmsfälle
erscheinen zu lassen, nicht eben nur suevische, aber als singuläres
Erzeugniß so eigenthümlicher Verhältnisse, wie sie z. B. in dem
Militärwesen der Sueven erscheinen.
Hier ist nun zuvörderst zu fragen, was ihm denn an den suevischen
Heeres-Einrichtungen so besonders absonderlich dünkt. Ist es
die Angabe, daß trotz der allgemeinen Rauflust der Germanen doch
nicht sämmtliche Männer jedes Mal ausgerückt seien? Dies wäre doch
selbstverständlich in jedem Falle, wo nicht das Volk seine Wohnsitze
überhaupt aufgeben wollte. Oder ist es die hier berichtete Quote
der waffenfähigen Mannschaft, welche jährlich ausrücken soll? Es
handelt sich offenbar in einer seit Jahren kampfbewegten Zeit um
Kriegszüge offensiver Art, um Ruhm und Beute zu erwerben: was ist
hier befremdlich oder singulär an einer einfachen Bestimmung, welche
jedem Recken die ersehnte Theilnahme an solchen Abenteuern ein Jahr
um das andere zusichert? Ich werde unten darauf zurückkommen, daß, in
geradem Gegensatze zu Waitz’s Meinung, nichts wahrscheinlicher ist,
als das allgemeine Vorkommen solcher oder ähnlicher Einrichtungen bei
sämmtlichen deutschen Völkerschaften. Das veränderliche Moment kann
nur die Quote des Auszuges gewesen sein: als Cäsar den Sueven in’s
Land zu fallen droht, bieten sie nicht die Hälfte der Mannschaft,
sondern Alles auf was Waffen tragen kann; bei geringerer Gefahr
wird auch die aufgerufene Anzahl geringer gewesen sein. Was soll es
ferner heißen, wenn Waitz die Angaben Cäsar’s dahin charakterisirt,
sie deuteten nicht auf einfache und naturgemäße Lebensverhältnisse,
sondern auf eine mit Bewußtsein eingerichtete Verfassung, auf eine
eigenthümliche und künstliche Behandlung der Verhältnisse? Als wenn
jede naturgemäße Einrichtung nothwendig in die Domäne des Unbewußten
falle, als wenn das Zweckmäßige aufhöre, zweckmäßig zu sein, sobald
sein Schöpfer ein Bewußtsein über seine Zwecke gewinnt. Ohne Zweifel,
die Deutschen wußten, was sie thaten: aber ihre Einrichtungen waren
deshalb weder künstlich noch unnatürlich, nicht im Gegensatz zu
den einfachen Lebensverhältnissen, sondern Consequenz und Ausdruck
derselben. Eben weil die Germanen keine eifrigen Ackerbauer sind,
haben sie keinen Trieb zu der erst mit dem Privateigenthum beginnenden
gründlichen Verwerthung des Bodens, und treffen deshalb die von Cäsar
berichteten Anordnungen auf Gesammteigenthum und jährlichen Wechsel
der Feldfluren. Zu voll entwickelter Seßhaftigkeit waren sie damals,
vielleicht seit dem Aufbruche aus der arischen Urheimath, noch nicht
gekommen; ihrer kriegerischen Wander- und Abenteuerlust eröffnete die
Verkommenheit der gallischen Staaten einen unabsehbaren Gesichtskreis:
wozu also mit Schweiß erarbeiten, was mit Blut erobert werden konnte?
Wozu mit Anstrengung aller Art einen Acker bleibend nutzbar machen,
wenn man nach seiner Erschöpfung in mühelosem Raubbau durch ruhmreichen
Kampf einen neuen bessern einige Meilen weiter in Besitz nahm? Zudem
verlangte man nicht viel von dem Saatfeld.
Die Hauptnahrung lieferte die Jagd, der Wald und vor Allem die
Weide; Tacitus sagt, daß man im Essen sehr genügsam war, aber sehr
viel weniger im Trinken; Plinius bemerkt, daß vor allem Andern der
Hafer Gegenstand des Anbaus war; man bedurfte also des Ackerbaus, um
Haferbrei und Gerstensaft auf dem Tische zu haben. Dafür konnte eine
kunstlos bestellte Sommersaat eine Weile ausreichen; wenn der Boden
aber auch dies nicht mehr lieferte, sei es wegen Mangels an Düngung
oder wegen Zunahme der Consumenten, so drängte der durstige Zecher
um so lebhafter zum bewaffneten Aufsuchen neuer ergiebiger Gefilde.
Ein solcher Zustand enthält nicht das geringste Moment, welches dem
Germanen eine wirksame Sehnsucht nach Privateigenthum am Acker hätte
erwecken können. E. M. Arndt meint, eine so dumme Landwirthschaft,
wie sie Cäsar’s Bericht mit seinen Jahreswechseln darstelle, hätte
unmöglich die zahlreiche Bevölkerung ernähren können, und folglich sei
der Bericht als irrig zu verwerfen. Wie zahlreich das Volk gewesen,
ist zunächst eine offene Frage: nichts hat geringere Gewähr, als die
gelegentlich in den römischen Berichten vorkommenden Zahlen, und
Tacitus, wie wir gleich sehen werden, bezeugt ausdrücklich, daß die
Bevölkerung im Verhältniß zur Bodenfläche gering war. Dennoch aber
ist die Thatsache richtig, daß der Ertrag des Ackers auf die Dauer zur
Ernährung des Volkes nicht ausreichte; dies erhellt mit Sicherheit aus
den zahllosen Landforderungen, womit die Germanen ihre Nachbarstaaten
fort und fort heimsuchten. Nur leuchtet ein, daß hierin nicht eine
Widerlegung, sondern eine Bestätigung des cäsarischen Berichtes liegt.
Der Landbau, der trotz der weiten Bodenflächen das Nöthige nicht
abwarf, war also ein primitiver und extensiver; er war von der niedern
Gattung, wie sie Cäsar beschreibt, wie Plutarch von den Bastarnen
kurzweg sagt, daß sie den Ackerbau nicht verständen, oder Strabo von
den Sueven, daß sie nicht ackerten noch Schätze sammelten, sondern in
ihren Hütten Tag für Tag von dem Ertrag ihrer Heerden lebten[6].
Wenn hienach alle uns sonst bekannte Momente des damaligen deutschen
Lebens auf Wechsel, Unruhe und Unfleiß im Ackerbau hinführen, wenn
sie durchaus von allen Germanen jener Zeit ohne Unterschied der
Stämme gelten, so werden wir Waitz’s Vermuthung, daß Cäsar nicht
die allgemeine Regel sondern nur einzelne Ausnahmen des agrarischen
Brauches berichte, für grundlos halten müssen. Es bleibt dabei: es
gibt kein Privateigen am Acker; in jeder Civitas wechseln die Gentes
jährlich ihre Fluren. Allerdings will der Autor damit nicht andeuten,
daß deshalb in jedem Jahre die ganze Civitas sich ein neues Landgebiet
suche. Was er meldet, sind Einrichtungen innerhalb der Civitas und des
von ihr einmal besetzten Territoriums. Hier weist die Obrigkeit jedem
Geschlechte jährlich eine neue Feldflur und innerhalb derselben jedem
Einzelnen seinen Antheil zu. Ist das Jahr vorüber, so rückt das ganze
Geschlecht in eine andere Feldflur ein, nimmt entweder die Balken der
rohen Blockhäuser mit[7], oder findet Quartier in den Holzhütten der
früheren Benutzer. Nach den Aussagen aller römischen Schriftsteller
überwiegt die Viehzucht nach Ertrag und Wichtigkeit den Ackerbau bei
weitem: man wird sich also den Hergang vorstellen können, daß das
ganze Landgebiet eines Pagus zunächst als gemeine Weide dient (wie
später nicht selten alle Dörfer einer Hundertschaft zu einer großen
Mark vereinigt sind), darauf aber für jedes Geschlecht eine Flur als
Ackerboden auf ein Jahr ausgesondert wird. In welcher Weise dann im
folgenden Jahre der Wechsel der Feldfluren statt findet, darüber
spricht sich Cäsar nicht näher aus.
Es ist denkbar, daß nur die im verflossenen Jahre bebauten Fluren im
neuen die Benutzer wechseln, damit jedes Geschlecht seiner Zeit einmal
in die besten Fluren einrückt; es ist aber ebenso möglich, daß die ein
Jahr bebauten Fluren dann wieder längere Zeit als Weidegrund liegen
bleiben und dann dem Geschlechte für das nächste Jahr ein anderes
Stück Weideland zu seinem Haferbau überwiesen wird. Trete nun das
Eine oder das Andere, oder Beides nach den Umständen neben oder nach
einander ein, in jedem Falle ist es deutlich, wie wenig bei einer so
wilden Feldgraswirthschaft der Einzelne mit dem Boden verwachsen und
ein fesselndes Heimathsgefühl entwickeln konnte, und nicht minder
klar ist, wie bald bei wachsender Zahl der Familien und dem stets
geringen Ertrag der Aecker in der ganzen Civitas der Drang nach neuen
Wohnsitzen hervortreten mußte, wie also hier alle Momente vorliegen,
aus denen die großen Völkerwanderungen, welche die Urzeit unserer
nationalen Geschichte erfüllen, erwachsen konnten. Nun entspricht das
eben geschilderte Verfahren, wie der Augenschein lehrt, dem römischen
Berichte auf das genaueste, und auf der Welt sehe ich keine dagegen
streitende Angabe und kein sachliches Hinderniß.
Ganz ähnliche Zustände sind uns aus den Anfangsstadien keltischer
Cultur bezeugt; Horaz erwähnt sie bei den Geten, Diodor bei den
Vaccäern, Prokop bei den Slaven. Aus dem vorigen Jahrhundert berichtet
Pallas genau dieselben Einrichtungen von den Bewohnern der Steppen an
der Wolga. Hier meint denn Waitz[8], wenn dergleichen in Südrußland
wirklich vorkomme, so sei es doch bei den mächtigen Wäldern Germaniens,
die wenig Raum zu Weide und Ackerland gelassen, und bei dem rauheren
und kälteren Klima (wo im Winter das Vieh hätte zu Grunde gehen müssen)
nicht anzunehmen. Aber auch im Walde kann man Heerden weiden, und
eben so wie ein Stück Steppenboden auch eine Rodung mit dem Pfluge
umbrechen. Was das Klima betrifft, so ist der Winter wie der Sommer
im Waldlande gemäßigter als auf der Steppe, also auch hierin kein
Gegengrund gegen die cäsarischen Angaben zu finden. Dann erscheint
es Waitz, weil Cäsar bei den Sigambern Dörfer angetroffen, kaum
denkbar, daß ein so unstäter Zustand existirt habe, wo jährlich die
ganzen Geschlechter die Wohnstätten gewechselt: nun, eben dort, wo im
betreffenden Jahre das einzelne Geschlecht auf der ihm angewiesenen
Flur die Gruppe seiner Blockhäuser aufgeschlagen oder vorgefunden
hatte, eben dort gab es ein Dorf, welches damals allerdings mit
geordneten Hofstätten, Scheuern, Ställen und Gärten schwerlich versehen
war, immer aber den Römern Material zu einer strafenden Feuersbrunst
darbot. Wenn Waitz dann weiter betont, daß Cäsar doch auch sonst
sehr unglaubwürdige Dinge vermelde, wie von den 100 Gauen der Sueven
und deren 100,000 Kriegern, oder der 60 Meilen weiten Verwüstung der
suevischen Grenzen, wenn er dann anklopft, ob man deshalb dem weitern
Berichte desselben so großen Glauben schenken dürfe, so ist dabei
übersehen, daß Cäsar gerade jene großen Zahlenangaben ausdrücklich als
Gerüchte bezeichnet, um so mehr demnach als vertrauenswürdig erscheint,
wo er eine positive Behauptung aufstellt. Auch die Gründe für den
jährlichen Ackerwechsel führt er nicht nach eigner Erwägung sondern mit
formeller Hervorhebung nach deutschen Aussagen selbst an, (_eius rei
multas afferunt causas_); wir können dieselben in zwei Classen ordnen,
je nachdem die kriegerische Abhärtung oder die politische Wohlfahrt des
Volkes als nächstes Motiv erscheint. Auf die erstere ist man immer ohne
Schwierigkeit eingegangen, und Möser, der übrigens die ganze Aussage
auf die Sueven einschränkt, hat hauptsächlich nach ihnen das Gegenbild
zu seinen sächsischen Niederlassungen gestaltet. Einen härteren
Stand hat dagegen die andere Classe gehabt, man hat sie von jeher zu
pragmatisch oder zu stark mit römischen Begriffen versetzt gefunden:
doch auch hierbei scheint es mir bedenklich, einem Gewährsmanne von
Cäsar’s Gewicht geradezu zu mißtrauen. Meinerseits glaube ich immerhin,
daß für die Deutschen das Dasein des Zustandes auch der entscheidende
Grund desselben war; mit andern Worten, die Nation kannte keinen
anderen und war nach ihrer ganzen Entwicklung eines höheren noch nicht
fähig. Cäsar’s Erkundigung nach einem Warum mag die ersten Reflexionen
in einem deutschen Kopfe darüber geweckt haben, und wenn diese auch
den schlagenden Punkt nicht aus seinen letzten Gründen ableiten, so
bleiben sie immer ein merkwürdiges Zeugniß über den Gang deutscher
Gedanken in jener Zeit, ein Zeugniß, von dessen Inhalt ich kein Wort
aufgeben möchte. Unter ihnen selbst ist entschieden die Erwägung am
interessantesten: _ut animi aequitate plebem contineant, quum suas
quisque opes cum potentissimis aequari videat_. Daß alle Antheile
jährlich in Wirklichkeit gleich gemacht wurden, ist schwerlich daraus
zu entnehmen, genug, daß die Möglichkeit dazu gesetzlich vorlag, und
der Geringste auch die Besitzungen des Mächtigen jährlich zur Verfügung
des Gemeinwesens gestellt sah. Auch in dieser Auffassung bleibt die
Stelle von großer Wichtigkeit, so daß sie für die bedeutendsten
Entwicklungen als Ausgangspunkt dienen kann. Hier muß indeß die bloße
Nennung zweier Verhältnisse genügen, mit deren Ausführung der Charakter
der beiden ersten Perioden deutscher Verfassung beinahe vollständig
gegeben ist. Einmal legt die Stelle ein höchst positives Zeugniß gegen
die Ansicht ab, daß von Uranfang an der Grundbesitz einen deutschen
Adel erschaffen, und ein Grundadel die Fundamente des deutschen Staates
gebildet habe. Dann dürfen wir hinzusetzen: es gab keinen Gegensatz
von _landagendan_ und _unlandagendan_, von _mediocris_ und _minofledis_,
von _melior_ und _minor_ in dieser ältesten Zeit: es war höchst
natürlich, als man noch kein Eigenthum am Grund und Boden, sondern nur
ein Nutzrecht kannte[9], an diesem allen Mitgliedern der Gemeinde
Antheil zu verschaffen. Also nicht wer Grundbesitz hatte, zählte deshalb
zu den vollfreien Bürgern, sondern umgekehrt, es war das Recht des
freien Germanen, mit Nutzungsrecht am Grundbesitze ausgestattet zu
werden[10].
So hat sich uns jedes Mißtrauen gegen Cäsar unbegründet, jedes
Bedenken gegen den Inhalt seiner Aussage beweislos gezeigt. Was er
von den Germanen berichtet, findet sich bei andern Nationen auf
gleicher Entwicklungsstufe wieder. Seine Darstellung gibt auf viele
Specialfragen überhaupt keine Antwort, aber in Allem, was sie sagt,
ist sie klar, unzweideutig und in sich zusammenhängend. Wenn einzelne
Forscher von der Schwierigkeit ihrer Erklärung geredet haben, so gab es
dafür keinen andern Grund, als daß sie entweder Auskunft über Punkte
verlangten, von denen Cäsar nicht zu reden gedacht, oder daß sie
Dinge heraus zu interpretiren suchten, von welchen Cäsar das gerade
Gegentheil sagen wollte. Wenn man darauf verzichtet, diesen Meister
meistern zu wollen, so erhält man ein völlig anschauliches und sachlich
unanfechtbares Resultat.
Wir bemerkten, wie Cäsar’s Angaben durch die Berichte über andere
Völker auf gleicher Entwicklungsstufe mit den damaligen Germanen
bestätigt werden. Wir haben jetzt zu sehen, wie sie in die Reihe der
Zeugnisse über die weitere Entwicklung der Germanen sich einordnen.
Der nächste Autor, der hier in Betracht kommt, ist Tacitus. Seine
Beschreibung des deutschen Ackerbaus im 26. Capitel der Germania ist
berufen wegen ihrer Vieldeutigkeit; es ist leider nicht die einzige
in dem unschätzbaren kleinen Werke, bei der man zu dergleichen Klage
veranlaßt ist. Tacitus ist einer der größten Historiker, aber auch
einer der größten Manieristen aller Zeiten; er will nicht bloß den
Gedanken durch das Wort genau und klar wiedergeben, sondern daneben
soll der Styl stets noch gedrängt, pointirt und geistreich sein, und
damit überwuchert und verdunkelt die Form den Inhalt[11]. So hat man
aller Orten bei ihm zu rathen; man hat neuerlich behauptet, daß sechs
verschiedene Auffassungen der erwähnten Stelle dem Wortlaut nach
möglich seien, eine Möglichkeit, die für den Schriftsteller nicht eben
rühmlich ist. Eines aber scheint mir bei dieser Sachlage zweifellos.
Nichts könnte verkehrter sein, als nach irgend einem subjectiven
Belieben unter jenen sechs Interpretationen irgend eine auszuwählen,
und dann nach dieser den cäsarischen Bericht zu corrigiren oder
umzudeuten[12]; das hieße, das Zweifelhafte zum Maaße des in sich
Klaren und Gewissen machen wollen. Gerade umgekehrt, nachdem wir die
Festigkeit der cäsarischen Aussage kennen gelernt, wird es für eine
der Interpretationen der taciteischen Stelle keine bessere Empfehlung
geben als die Möglichkeit, sie mit Cäsar’s Aussage ohne Schwierigkeit
in Verbindung zu setzen[13].
Während bis auf Cäsar das kriegerische Wandern der Ostvölker weder
im Westen noch Süden feste Schranken gefunden hatte, schloß Cäsar
den Germanen die Rhein- und weiterhin Augustus die Donaulinie. Ein
großer Theil der deutschen Völkerschaften wurde dadurch für längere
Zeit auf selbstbegränzte Territorien angewiesen. Wie mußte dies
nun in der einzelnen Civitas auf die Vertheilung und Benutzung des
Bodens zurückwirken? Offenbar war ein plötzlicher und vollständiger
Uebergang von dem bisherigen Wechselsystem zu reiner Feststellung
des Privateigens am Acker nicht denkbar. Was aber ohne Aenderung der
rechtlichen Grundsätze sich aus der neuen Lage von selbst ergeben
konnte, war eine Beschränkung des Wechsels der Zeit nach, so daß
zunächst der Wechsel der ganzen Feldflur unter den Geschlechtern nicht
mehr alljährlich, sondern nur bei eintretendem Bedürfniß erfolgte.
Damit wurde es möglich, daß festere Niederlassungen und Dorfschaften
entstanden; es konnte seitdem an Haus und Hof jedes Genossen ein
wirkliches Privateigenthum sich herausbilden. Was aber die Antheile
der Einzelnen an der Ackerflur betraf, so wurde deren Stellung durch
die neue politische Lage gar nicht berührt, im Gegentheil wenn man
es früher trefflich gefunden hatte, durch den jährlichen Wechsel die
Einzelnen nicht zu tief in Friedensarbeit versinken zu lassen und
sie damit stets verfügbar zum Kampfe zu erhalten, wenn man sich des
Systems gefreut hatte, welches das Auskommen sowohl reicher Optimaten
als hülfloser Proletarier verhinderte: so mußte jetzt gerade bei
der Fixirung der Dorffluren doppelter Antrieb erscheinen, innerhalb
derselben den jährlichen Wechsel der einzelnen Quoten aufrecht zu
erhalten. Vollends Wald und Weide in der gemeinsamen Benutzung aller
Genossen zu belassen, war selbstverständlich.
Was wir hier aus der Natur der Dinge gefolgert haben, bestätigt uns der
Bericht des Tacitus.
Der Schriftsteller meldet zunächst, daß _agri ab universis in vices[14]
occupantur, quos mox inter se secundum dignationem partiuntur:
facilitatem partiendi camporum spatia praestant_.
D. h. die zum Ackerbau bestimmten Felder (_agri_) werden wechselweise
von der Gesammtheit in Besitz genommen, und dann nach Schätzung
vertheilt; bei der Masse der Ländereien macht die Theilung keine
Schwierigkeit.
Tacitus sagt nicht, welche Gesammtheit die Besitznahme vollzieht,
ob die der _civitas_ oder des _pagus_ oder der _gens_. Es wäre gewiß
sehr erfreulich, wenn er sich darüber näher ausgesprochen hätte;
daß er es unterlassen, kann jedoch keinen Einwand gegen den Kern
der ganzen Darstellung liefern. Im Gegentheil, es scheint nur um so
deutlicher, wie es ihm wesentlich darauf ankam, das im Wechsel benutzte
Gesammteigen im Gegensatze zu dem in bleibendem Besitze stehenden
Privateigenthum zu betonen. Es bleibt uns also freigestellt, nach
sonstigen Gründen uns zu entscheiden, an welchen Verband wir bei den
»_universi_« denken wollen[15]. Indem ich nun auf Cäsar zurückblicke,
halte ich die Genossenschaft des Pagus (der Hundertschaft) für die
verfügende Behörde, welche den Gentes, (oder wie wir hier sagen können,
den Dörfern) wechselnde Feldfluren überweist. Noch immer überwiegt die
Viehzucht den Ackerbau: man wird um so mehr aus der Erwähnung, daß bei
der Ausdehnung der Ländereien die Theilung leicht von Statten gehe,
den Schluß ziehen dürfen, es seien die Ackerfluren im Verhältniß zu
dem Gesammtumfang der Centmark nicht sehr groß gewesen. Eine bestimmte
Zeitperiode für den Wechsel derselben erwähnt Tacitus nicht mehr; wir
dürfen annehmen, es sei in der Regel die Flur erst nach Erschöpfung
des Bodens verlassen und der Weide (dem Dreesch) zurückgegeben, dafür
aber ein frisches Stück Weideland unter den Pflug genommen worden.
Es erläutert sich damit der, als Bezeichnung wiederholten Wechsels
angezweifelte, Ausdruck _occupare_: ein Oed- oder Weidland, bis dahin
juristisch im Eigenthum der Genossenschaft, thatsächlich aber dem
Vieh überlassen, wird jetzt von der Menschenhand ergriffen und zur
Bearbeitung in Besitz genommen. Die Dignatio kann ich[16] nur im
activen Sinne verstehen. Daß derselbe sprachlich zulässig, ist längst
erwiesen; in der Sache ist er der einzig hier zutreffende. Zunächst
redet Tacitus in diesem Satze noch gar nicht von der Landanweisung an
die einzelnen Bauern, sondern von der Zutheilung der Feldfluren an
die Geschlechter; hier kann also von einer Würdigkeit der Personen
überhaupt nicht die Rede sein. Um so sicherer ist die Nothwendigkeit
einer, wenn auch oberflächlichen Abschätzung des Bodens, um jede
ungerechte Bevorzugung einzelner _gentes_ zu verhüten. Wenn Hennings
meint, den Germanen sei die Kunst der Bonitirung nicht zuzutrauen,
so vergißt er, daß es hier nicht auf feine Classificirung nach den
Anforderungen des heutigen Katasters ankommt, und daß kein Grund
vorliegt, den Germanen eine gewisse Unterscheidung zwischen schwererem
und leichterem Boden abzuerkennen. Andrerseits spricht Alles gegen
Vergrößerung oder Schmälerung der einzelnen Fluren oder Flurparzellen
nach der Würde der dieselben empfangenden Personen. Cäsar hat von
den Germanen gehört, daß das Wechselsystem gerade gar nicht zur
Auszeichnung vornehmer Herren, sondern im Gegentheil zur Ausgleichung
der Vermögensunterschiede diene. Von einer reichern Ausstattung der
Fürsten mit Grundbesitz, woran doch hier zunächst zu denken wäre, weiß
Tacitus nichts; sie erhalten nach seiner Angabe von den Einzelnen freie
Geschenke an Rindern und Früchten, als Ehrengabe, sagt Tacitus, die
zugleich ihren Bedürfnissen abhilft. Es ist unmöglich, bei solchen
Bezeichnungen an große Grundbesitzer zu denken.
In jeder Dorfflur erhält nun jedes Mitglied der Gens eine Quote zur
Bebauung, und zwar wie zu Cäsar’s Zeit auf ein Jahr[17]: _arva
per annos mutant_; die Saatfelder wechseln sie jährlich[18]. Der
Schriftsteller bleibt übrigens auch hier bei seiner Anschauung von der
weiten Bodenfläche und dem relativ geringen Anbau. Nicht die ganze
Feldflur wird unter den Pflug gebracht; ein Theil bleibt im Dreesch;
denn, sagt Tacitus, sie kennen weder Garten- noch Wiesenbau, so bleibt
Bauland übrig.
Bekanntlich ist nun diese, im Sinne völlig klare und verständliche, mit
Cäsar’s Angaben durchaus zusammen stimmende Stelle der Ausgangspunkt
unendlicher Controversen geworden. Sie sind stets von demselben
Schlage, wie wir sie oben bei Cäsar bemerkten. Anstatt sich zu
erinnern, daß wir ohne die römischen Zeugnisse von germanischem
Leben in dieser Zeit überhaupt gar nichts wüßten, daß unsere Aufgabe
lediglich darin bestehe, die Berichte unserer Gewährsmänner in dem von
ihnen beabsichtigten Sinne zu begreifen, von ihnen also die älteste
Geschichte unseres Volkes zu lernen, und nur bei nachgewiesener
sachlicher Unmöglichkeit einer Angabe sie abzulehnen: anstatt dessen
trat man an Cäsar und Tacitus mit einer halb aus mittelalterlichen
Nachrichten, halb aus nationaler Eitelkeit componirten Vorstellung vom
alten Teutschthum heran, und erklärte sofort, um mit Arndt zu reden, so
dumme und tolle Landwirthe seien unsere biedern Vorfahren doch gewiß
und wahrhaftig nicht gewesen. Also lag bei Cäsar Oberflächlichkeit,
Irrthum, singulärer Ausnahmefall vor. Im besten Falle räumte man
ein, daß unter der Voraussetzung irgend einer spätern Einrichtung,
der Dreifelderwirthschaft oder der freien Feldgemeinschaft, der
Schriftsteller durch ein entschuldbares Versehn zu seiner unrichtigen
Auffassung hätte kommen können. Bei Tacitus wurde dann durch Emendation
und Umdeutung geholfen, der Flurwechsel hinaus conjicirt und die
Dreifelderwirthschaft hinein interpretirt. Allerdings, Tacitus sagt
von der letztern nichts; deren ewige Weide und geringfügiger Viehstand
verträgt sich auch schlechterdings nicht mit dem aller Orten gemeldeten
Uebergewicht der Viehzucht bei den Germanen, und die Beschreibung des
deutschen Ackerbaus bei Plinius, nach dem fast nur Hafer gebaut wird,
widerspricht ihr so kategorisch wie möglich. Wir kommen also auch hier
immer wieder auf die von Cäsar gemeldete wilde Feldgraswirthschaft
zurück, und in deren Zusammenhang gibt es keinen Einwand gegen einen
Wechsel im Besitz der einzelnen Ackerquoten; im Gegentheil, diese
Bestellungsform kann nur die Wirkung haben, die Entstehung des
Sondereigens zu verzögern[19].
Ein charakteristisches Bild von dem Verlaufe einer solchen
Wirthschaftsweise und der Untätigkeit der daraus entwachsenden
Verhältnisse gibt uns ein Bericht des Tacitus, worin die Händel
der Friesen und Amsivarier über herrnlose Ländereien in römischem
Grenzgebiete erzählt werden[20]. Jene haben gewisse unbewohnte Fluren
occupirt, dort Häuser gebaut und Aecker besäet. Die Römer aber, welche
das Land zu Viehweiden für ihre Legionen bestimmt haben, weisen sie
aus und jagen sie in die alte Heimath zurück. Darauf siedeln sich die
Amsivarier auf dem Lande an, nachdem sie aus den früheren Sitzen durch
die Chauken verdrängt worden und neue Wohnstätten suchen müssen. Sie
bitten die Römer, sich ihrer Noth zu erbarmen. Die Aecker hätten einst
den Chamaven, dann den Tubanten, später aber den Usipeten gehört.
Warum sollte das Feld wüst liegen, und für Rinder bestimmt? Wie den
Göttern der Himmel, so gehöre die Erde den Menschen; ungebautes Land
sei gemeinen Nutzens. Die Römer bleiben hartherzig, und die Amsivarier
suchen darauf vergeblich bei Usipeten und Tubanten, bei Chatten und
Cheruskern Unterkunft, bis sie, wie Tacitus meint, im Elend zu Grunde
gehen.
Man hat die stets fortfluthende Bewegung vor Augen: das Ergreifen
der Aecker, wo sich ein Anlaß findet, das rasche Aufgeben derselben,
wenn der Ertrag sinkt oder der Sinn sich ändert. Nicht anders sehen
wir die Usipeten zu Cäsar’s Zeit, vor den Sueven weichend, den
Niederrhein nicht weit von der Mündung überschreiten; nach ihrer
Niederlage finden wir ihre Trümmer an der Lippe, hundert Jahre später
aber im Süden des Main angesiedelt. Als die Tenchtherer, von Cäsar
aus Gallien zurückgewiesen, sich neben den Bructerern niedergelassen,
erleben sie bald nachher, daß ein großer Theil dieser Nachbarn von
vorwärts schiebenden Chamaven und Angrivariern besiegt und ihrer Aecker
beraubt wird[21]. Von den Hermunduren, d. h. ohne Zweifel einem Theil
derselben, weiß Dio Cassius, daß sie ihre Heimath verließen und nach
römischer Weisung im Gebiete der Markomannen neue Wohnsitze erhielten.
Das kleine Volk der Chauken zeigt Strabo unter den Bekämpfern des
Germanicus, also etwa im Wesergebiet, Ptolemäus dagegen setzt sie auf
beiden Ufern der Elbe an (Zeuß S. 112.). Und dabei ist hervorzuheben,
daß alle diese Beispiele nicht etwa in die Zeit der Völkerwanderung,
und nicht einmal des Markomannenkrieges, sondern gerade in die
Jahrhunderte der angeblichen Seßhaftigkeit zwischen Augustus und Mark
Aurel fallen. Man sage nicht, daß dieses unruhige Treiben nichts
beweise als den unaufhörlichen Drang der Germanen zu kriegerischen
Händeln und deshalb keine Schlüsse auf den Zustand des Ackerbaus
gestatte: ohne Zweifel kommt auch bei fest entwickeltem Privateigen
Krieg und Fehdewesen, dann aber stets Unterwerfung der Besiegten und
nicht regelmäßige Auswanderung der ganzen Völkerschaft vor. Jedenfalls
beförderte die Dürftigkeit des Ackerbaus und die Leidenschaft des
Waffenhandwerks eines das andere in kräftigster Wechselwirkung.