Die Hauptnahrung lieferte die Jagd, der Wald und vor Allem d

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Entstehung

des

Deutschen Königthums.

Von

Heinrich von Sybel.

Zweite, umgearbeitete Auflage.

[Illustration: Verlagssignet]

Frankfurt a. M.

=Literarische Anstalt=

Rütten & Loening.

1881.

An Georg Waitz.

Mancher Leser dieser Blätter mag sich wundern, lieber Freund, daß ich

Ihnen ein Buch widme, dessen Inhalt großentheils eine fortlaufende

Polemik gegen Ihre Darstellung des altgermanischen Staates bildet. Daß

Sie ein solches Gefühl nicht theilen, weiß ich. Denn gerade der scharfe

Streit, der sich zwischen uns als jungen Autoren über die erste Auflage

unserer Bücher entspann, hat unsere Freundschaft geschaffen und für

eine bald vierjährige Dauer befestigt, und so, hoffe ich, wird die

Wiederaufnahme desselben sie für den Rest unserer alten Tage vollends

besiegeln.

Von vielfacher sonstiger Arbeit in Anspruch genommen, bin ich nicht

in der Lage gewesen, die seit 1844 fast unübersehbar gewordene

Litteratur unseres Gegenstandes bei allen Einzelheiten in derselben

staunenswerthen Vollständigkeit zu berücksichtigen, mit welcher

Sie das in Ihrem großen Werke gethan haben. Indessen hoffe ich,

daß das Wichtigere mir nicht entgangen ist; der Inhalt meiner

Erörterungen zeigt es, daß nur wenige Stellen der ersten Auflage

ohne durchgreifende Umarbeitung geblieben sind. Wie bei Ihnen sind

die leitenden Grundgedanken dieselben wie früher, aber auch wie Sie

in einigen Differenzpunkten meiner Auffassung sich angenähert haben,

werden Sie finden, daß ich in mehreren Abschnitten Ihrer Beweisführung

nicht unzugänglich gewesen bin, und inmitten aller Polemik Ihnen für

vielfache Belehrung von Herzen zu danken habe. So lassen Sie uns

fortfahren, über unsere Argumente zu streiten, und in Gesinnung und

Wirken treu wie bisher zusammen zu halten.

=Berlin=, Juli 1881.

Heinrich von Sybel.

Inhaltsverzeichniß.

Erster Abschnitt. Die Geschlechtsverfassung.

Seite.

§ 1. Wechsel der Feldfluren und Äcker 1

§ 2. Geschlechter 35

§ 3. Weitere Verbände 55

Zweiter Abschnitt. Die Herrschaft der Aeltesten.

§ 1. Früheste Verhältnisse 71

§ 2. Erste Fortbildung 98

§ 3. Fürstliche Geschlechter 121

§ 4. Fürstliche Geschlechter im 4. Jahrhundert 146

§ 5. Fortsetzung. – Gothen 174

§ 6. Volkskönige 210

§ 7. Gefolgschaften 231

Dritter Abschnitt. Monarchien der Völkerwanderung.

§ 1. Vorbemerkung 241

§ 2. Ursprung der Monarchien 247

§ 3. Fortsetzung. – Ostgothen 276

§ 4. Fortsetzung. – Franken 295

§ 5. Fortsetzung. – Angelsachsen und Langobarden 324

§ 6. Allgemeine Ansicht des Königthums 343

§ 7. Gerichtshoheit des Königs 371

§ 8. Heerbann 396

§ 9. Öffentliche Dienste und Abgaben 408

§ 10. Sondereigen. Grundherrschaften 424

§ 11. Königliche Güter. Immunität 474

Erster Abschnitt.

Die Geschlechtsverfassung.

§ 1. Wechsel der Feldfluren und Äcker.

Die Germanen finden wir, bei dem Beginn unserer geschichtlichen

Kenntniß, in einer umfassenden Bewegung, in einem allgemeinen

Vorwärtsdrängen gegen Süden und Westen. Nachdem wir aus der Zeit

Alexander’s des Großen die Notiz erhalten, daß germanische Völker an

der norddeutschen Seeküste hausten, nachdem wir zwei Menschenalter

später von germanischen Stämmen an der untern Donau vernommen: erfolgt

113 der Angriff der Cimbern und Teutonen auf Oberitalien und Gallien,

sowie trotz deren gründlicher Niederlage bald nachher die definitive

Eroberung[1] des bisher gallischen Süddeutschland durch die Germanen,

und in Folge davon das Eindringen germanischer Stämme in Belgien und

Ariovist’s siegreiches Auftreten im mittleren Gallien. Es ist eine

Umwälzung der größten Art, mit welcher Gewaltsamkeit vollzogen, und

von welchem Einfluß auf die inneren Zustände, zeigt die Wahrnehmung,

daß die Cimbern und Teutonen aus Jütland und Mecklenburg gekommen,

daß im Heere Ariovist’s Theile von Völkerschaften zusammenstehn,

welche bald nachher die einen in Schleswig, die andern am Oberrheine

angesiedelt sind, daß unmittelbar nach Ariovist’s Unterliegen die

am Harze wohnenden Sueven zwei andere Völker, die Usipeten und

Tenchtherer, vor sich her an und über den Rhein drängen. Genug, der

größte Theil des germanischen Völkerkreises ist damals in unruhigem

Vorwärtsschieben, in einer erobernden Wanderung begriffen, welche erst

durch Cäsar’s mächtiges Einschreiten gehemmt und an der Rheinlinie zum

Stillstand gebracht wird. Cäsar ist es denn auch, dem wir die ersten

fragmentarischen aber scharf gezeichneten Angaben über die innern

Verhältnisse der Germanen in dieser Zeit verdanken.

Der römische Feldherr hat seine Forschungen über einen beträchtlichen

Theil des germanischen Völkergebietes erstreckt. Er hat bei der

Bekämpfung Ariovist’s Schaaren aus sieben verschiedenen Völkerschaften

sich gegenüber gehabt und zahlreiche Gefangene gemacht; er hat außerdem

mit den Usipeten, Tenchtherern und Sigambern gefochten, von den

Cheruskern Kunde gewonnen, mit den Ubiern mannichfache Beziehungen

gepflogen, die Aduatuken, einen Rest der cimbrischen Schaaren

unterworfen, weiterhin eine Abtheilung deutscher Reiterei seinem Heere

beigesellt. Daß er in der Lage war, zuverlässige Nachrichten über

die deutschen Zustände zu erhalten, läßt sich hienach ebenso wenig

bezweifeln, wie die Fähigkeit dieses unvergleichlichen Staatsmannes,

richtige Fragen zu stellen und die Antworten richtig aufzufassen. In

der That ist denn auch Alles, was gegen die Begründung seines Berichtes

vorgebracht ist, lediglich auf Bedenken gegen den Inhalt seiner Angaben

zurückzuführen; man meinte, so wie Cäsar melde, könnten die Dinge nicht

gewesen sein, also werde er sich wohl geirrt oder seine germanischen

Gewährsmänner mißverstanden haben. Es scheint einleuchtend, daß einem

solchen Verhalten gegen die Aussagen eines Cäsar der zwingende Beweis

seiner Negation obliegt, wenn es nicht als unkritische Bekämpfung eines

positiven Zeugnisses ersten Ranges nach bloßem subjectivem Gutdünken

erscheinen soll.

Cäsar sieht nun die Germanen in bestimmten politischen Verbindungen,

die er _civitates_ nennt. Die _civitas_ ist die größte staatliche

Einheit, von der er überhaupt weiß, sowie sie bei Tacitus die größte

ist, welche in Wirklichkeit vorkommt. Mit Recht hat man in neuerer Zeit

darauf verzichtet, bei jedem einzelnen Volke die Abstammung desselben

von Hermionen, Ingäven oder Istäven zu erörtern, und da die Verbindung

dieser Massen ganz sicher ohne Einfluß auf die innere Verfassung

gewesen ist, so können wir hier völlig davon absehen. Desto deutlicher

treten aber bei Cäsar und weiterhin niedrigere Theilungsstufen hervor,

und auf deren Princip wird es uns vor allen Dingen ankommen.

Cäsar hat für dieselben die Bezeichnung _pagi_; ihre Wichtigkeit

für den politischen Zustand der Germanen spricht sich nach allen

Seiten unverkennbar aus, und sehr nahe lag schon vermöge der gleichen

Benennung eine Zusammenstellung mit den Gauen der karolingischen

Periode. Theils aus dieser Rücksicht, theils durch den Einfluß

Möser’s ist bis auf die neueste Zeit die Ansicht herrschend geworden,

die älteste Volkseintheilung der Germanen ruhe zunächst auf den

Genossenschaften der Marken, dann in höherer Ordnung auf den Gauen,

und überhaupt auf räumlichen Verbänden. Es ist klar, daß ein solcher

Grundsatz, einmal im Allgemeinen anerkannt, auf die Ansicht der

gesammten Verfassung den entschiedensten Einfluß gewinnen mußte: nicht

bloß die Rechte etwa an Grund und Boden, sondern auch die Verhältnisse

der Familie, des persönlichen und des öffentlichen Zustandes erhielten

von hier aus eine sehr bestimmt formulirte Beurtheilung.

Eine hiervon abweichende Meinung hat nun erst in einigen neueren

Darstellungen Boden gewonnen. Der Satz, daß die Principien der

Geschlechtsverfassung im deutschen Alterthum eine sehr beträchtliche

Stellung einnähmen, ist in früheren Werken nicht gerade unbekannt;

es kann genügen, an Eichhorn’s berühmte Anmerkung über die

Gesammtbürgschaft zu erinnern – aber ihn an die Spitze des ganzen

Organismus mit Ausschluß des räumlichen Princips zu stellen, davon hat

meines Wissens erst das laufende Jahrzehnt (seit 1840) einige Beispiele

geliefert. Unter diesen scheint mir aber bei weitem am gelungensten

der betreffende Abschnitt in Wilda’s Strafrecht, welcher schwerlich

noch Raum zu selbstständigen Bemerkungen gelassen hätte, wäre eine

erschöpfende Erörterung des Gegenstandes mit Wilda’s Plan vereinbar

gewesen.

Zwei der wichtigsten Einwände gegen das Alter der räumlichen Verbände

finden sich freilich schon bei ihm, die Analogie aller sonst bekannten

Nationen, nach welcher die geschlechtliche Verfassung stets der

räumlichen in der Zeit vorangeht, dann der Mangel aller ausdrücklichen

Beweise für das Dasein der Marken und Gaue vor der Völkerwanderung[2].

Denn das bloße Vorkommen des Namens kann über unsere Frage nichts

entscheiden: daß die Geschlechtsgenossen zugleich auch räumlich

neben einander wohnten, ist für die ältesten Germanen nicht zu

bezweifeln, woraus denn folgt, daß kein äußerer Gegensatz zwischen den

beiderseitigen Verbänden vorhanden war, Cäsar also, ohne damit über das

Princip abzusprechen, unter seinen Bezeichnungen freie Auswahl hatte.

Betrachtet man die Mark im späteren Sinne als die älteste deutsche

Corporation, so ergibt sich unabweisbar die Folgerung, die Zeugnisse

Cäsar’s über den Ackerbau der Germanen seien in Zweifel zu ziehen, und

die Aussage des Tacitus darüber in einem andern Sinne zu erklären,

eine Folgerung, der sich dann alle Anhänger jenes Systems bereitwillig

anbequemt haben. Nach ihrer Ansicht zog nicht der Stamm von einem

Sitze zum andern, nicht einmal wechselten die Stammgenossen nach

gesetzlicher Anordnung ihre Aecker, sondern das Gesammteigenthum bezog

sich wie im 14. Jahrhundert auf Wald und Wiese, und bei den Aeckern

trat nur im Anbau der Wechsel ein, welchen der Eigenthümer oder die

Genossenschaft nach einem gewohnten landwirtschaftlichen Systeme

anzuordnen beliebte. Diese Ansicht empfahl sich vor allen Dingen durch

die Ablehnung jenes Scheins von nomadischem Wesen, welcher durch

Cäsar’s Worte auf die Germanen geworfen werden konnte; sie empfahl

sich um so mehr, je bestimmter in der deutschen Geschichtschreibung

der Grundsatz geltend wurde, daß völliges Nomadenthum auch völlige

Barbarei, und diese wieder die Unmöglichkeit voraussetze, jemals zu

höhern Bildungsstufen emporzusteigen.

Ein Zweites trat hinzu. Nachdem einmal die Ansiedlung vollbracht war,

gewann der Grundbesitz eine solche Bedeutung in dem privaten und

öffentlichen Dasein, die Deutschen entwickelten eine solche Emsigkeit

und Unerschütterlichkeit im Ackerbau, daß die Uranfänglichkeit dieser

Gesinnung über jeden Zweifel erhaben schien. Den Ausschlag hierbei gab

die Methode eines Forschers, der das Gesammtgebiet unsrer Alterthümer

zum ersten Male als ein Ganzes betrachtete, der alles Entfernte sich

anzunähern verstand, um auf jedes Unbemerkte ein helles Licht zu

werfen, den es mehr erfreute, einen ewigen Bestand in dem scheinbar

Zufälligen, als einen rastlosen Wechsel in dem innersten Bestande zu

entdecken. Die Macht, mit der Jacob Grimm als Reformator auf diesem

Gebiete erschien, hat jener Tendenz eine fast unbeschränkte Verbreitung

gesichert; es schien ja undenkbar, daß die Grundlagen unseres Daseins

sich verwandelt hätten, wenn er Jahrhunderte hindurch ein unversehrtes

Gedeihen der zartesten Ranken, der schlankesten Stämme nachwies. Wie

hätte der Sinn des Volkes, der diese Schöpfungen vollzog, irgend wann

beginnen können, wäre er nicht von Anbeginn in gleicher Zeugungskraft

vorhanden gewesen? Die Markrichter der Germanen wurden Aboriginer, wie

ihre Tempel und Priester, ihre Könige und Götter.

Allerdings es stände übel um Cäsar’s Bericht, wo Königthum, Sondereigen

und Götterdienst den Deutschen abgesprochen wird, wenn er den Kampf

gegen diese Grundansichten in der That annehmen müßte. Aber ich

denke, er kann demselben ausweichen, ohne von seinem Inhalte etwas

Wesentliches aufzugeben. Nicht darauf kommt es an, das Alterthum

der spätern Formationen, sondern die Möglichkeit eines solchen

Wachsthums unter Cäsar’s Voraussetzungen zu retten. Der wahre Kern

in den entgegenstehenden Ansichten ist nicht die Cultur, sondern die

Culturfähigkeit unsres Volkes in seinen geschichtlichen Anfängen;

damit verträgt sich auch Cäsar, wenn er unter den halbnomadischen

Formen einzelne Elemente wahrer Seßhaftigkeit, eines Cultus und eines

Staates erkennen läßt. Dann besteht die Ursprünglichkeit der deutschen

Nationalität ungeschädigt, und zu seiner vollen Rechtfertigung bedarf

es nur noch des Nachweises historischer Bedingungen, unter denen eine

Entwicklung jener Anfänge naturgemäß und nothwendig erscheint.

Das Letztere wird der Gegenstand unsres dritten Abschnittes sein; die

Erläuterung seiner Nachrichten selbst beginnen wir gleich an dieser

Stelle.

Cäsar, wie er aller Orten klar und ausdrücklich redet, erörtert auch

die deutschen Landverhältnisse mit vollem Bewußtsein über den Inhalt

seiner Worte. Man hat, wenn man seiner Aussage nicht Gewalt anthun

will, nur die Wahl, ihr zu glauben, oder sie geradezu des Irrthums oder

der Erfindung zu zeihen. Im vierten Buche spricht er von den Sueven

allein: _privati ac separati agri apud eos nihil est, neque longius

anno remanere uno in loco incolendi causa licet_. Im sechsten Buche

führt er dies in Bezug auf alle Germanen weiter aus und weiß zahlreiche

Beweggründe für ein solches Verfahren anzuführen: _neque quisqam agri

modum certum aut fines habet proprios, sed magistratus ac principes in

annos singulos gentibus cognationibusque hominum, qui una coierunt,

quantum et quo loco visum est, agri attribuunt atque anno post alio

transire cogunt._

Eine Menge älterer und neuerer Forscher, welche dies nicht geradezu auf

Dreifelderwirthschaft bezieht, sucht es dahin zu beschränken, es gelte

nur von den damals höchst unruhigen Sueven, nicht von den Germanen im

Allgemeinen.

Hierbei lag stets die aus Tacitus geschöpfte Vorstellung zu Grunde,

daß unter der Bezeichnung Sueven die größere Hälfte aller germanischen

Völkerschaften zu verstehn, daß diese nach Cäsar’s Aussage in

besonderer kriegerischer Bewegung gestanden, und folglich bei ihr,

nicht aber bei den übrigen Germanen ein so häufiger Besitzwechsel

verständlich sei. Angenommen, der Name Sueven habe auch bei Cäsar

diese weite Bedeutung, so wäre es doch immer ein starker Leichtsinn

des Autors, was er nach seinem vierten Buche über die eine Hälfte der

Germanen erkundet, im sechsten ohne Grund auch von der zweiten und so

von allen Germanen auszusagen, an einer Stelle, wo er ganz ausdrücklich

die Absicht ausspricht, gerade die Momente anzugeben, welche für

germanisches Wesen im Allgemeinen im Gegensatz zum gallischen

charakteristisch seien. Um dies bei einem Schriftsteller von Cäsar’s

Art glaublich zu finden, müßte dargethan werden, nicht bloß daß er

häufiger mit Sueven als mit Nichtsueven verkehrt, sondern daß er sich

in der Unmöglichkeit befunden hätte, nichtsuevische Zustände überhaupt

kennen zu lernen, und demnach in gutem Glauben zur Verallgemeinerung

seiner Notizen geschritten wäre. Aber, wie wir sehen, von dieser

Voraussetzung ist das gerade Gegentheil vorhanden. Gerade von dem

mächtigen und unruhigen Volke, welches er Sueven nennt[3], hat er

nur einen ohne Zweifel kleinen Theil, von der bei Tacitus unter dem

suevischen Namen einbegriffenen Völkerschaften nur die Markomannen,

in der Schlacht gegen Ariovist, selbst gesehen. Die übrigen Völker,

mit denen er zu thun gehabt, die Tribokker, Vangionen, Nemeter,

Sedusier, Sigambern, Tenchtherer, Usipeten, Ubier, sie Alle waren im

Sinne des Tacitus Nichtsueven. Endlich aber, Cäsar weiß nichts von

der taciteischen Bedeutung des suevischen Namens. Die Sueven sind ihm

nicht wie dem späteren Schriftsteller der Inbegriff vieler deutscher

Civitates, sondern nur eine, allerdings besonders mächtige, Civitas,

wie die Sigambern, die Sedusier u. s. w. Im Heere des Ariovist nennt

er sie auf gleicher Linie neben den Markomannen, welche Tacitus sehr

bestimmt zur großen suevischen Völkergruppe einrechnet. Alles was er

von besonderem Wesen seiner Sueven berichtet, sind Einrichtungen eines

in sich geschlossenen Staates, einer Civitas, keineswegs aber Gebräuche

einer politisch nicht organisirten Völkergruppe. Und wir sollten

annehmen, daß er, was ihm über diese eine Civitas, deren Gebiet er nie

betreten hat, zugekommen, mit grundloser Willkür auf die Zustände aller

andern, mit denen er vielfach verkehrt, übertragen habe?

So hat denn auch die neuere Forschung durchgängig an dieser Stelle

die Unterscheidung von Sueven und Nichtsueven fallen gelassen. Man

pflegt jetzt vielmehr, wenn man Cäsar nicht glauben will, zu sagen, daß

er überhaupt flüchtig beobachtet oder die Aussagen seiner deutschen

Berichterstatter mißverstanden habe. Roscher hat hiegegen mit Nachdruck

hervorgehoben, daß niemand mehr Anlaß zur genauen Erforschung eines bis

dahin unbekannten Landes habe, als der Feldherr, welcher im Begriffe

steht, seine Waffen dorthin zu tragen. Waitz[4] fragt darauf: was

haben die von Cäsar angeführten Verhältnisse mit den militärischen

Erwägungen, die er zu treffen hatte, zu thun? Ich sollte denken, es

wäre überall für den Angreifer wichtig, ja entscheidend, zu wissen, ob

die Gegner friedliche oder kriegerische Lebensgewohnheiten haben, ob

sie unter starken Herrschergewalten oder in anarchischer Zersplitterung

leben, ob sich einflußreiche Stände und welche bei ihnen vorfinden.

Gerade hinsichtlich des Ackerbaues aber gibt Cäsar selbst auf Waitz’s

Frage die specielle Antwort, indem er berichtet, weil er erfahren, daß

alle Germanen nur einen dürftigen Ackerbau betrieben, sei er wegen der

Verpflegung seiner Truppen besorgt gewesen und deshalb nicht weiter in

das Innere vorgedrungen[5]. Wenn man also einräumt, daß Cäsar scharf zu

erkennen vermochte, wo er ein Interesse hatte genau zu sehen, so ist es

deutlich, daß für ihn ein sehr bestimmtes Interesse vorlag, und damit

für uns die Bürgschaft eines genauen Berichtes gegeben ist.

Also nach einer ihm selbst unzweifelhaften und praktisch befolgten

Auffassung meldet Cäsar als gesetzlichen Brauch aller Germanen seiner

Zeit, daß die Magistrate und Fürsten jährlich den Geschlechtern und

Familien, wie sie zusammen getreten sind, Äcker in dem Umfange und

an dem Orte anweisen, wie es angemessen scheint, und nach Ablauf des

Jahres ihnen an andere Stellen überzugehen befehlen. Waitz räumt es

ein, daß Cäsar’s Meinung sehr ausdrücklich auf die Allgemeinheit

dieses Zustandes geht. Dann aber lenkt er doch wieder auf das alte

Geleise hinüber, um die geschilderten Einrichtungen als Ausnahmsfälle

erscheinen zu lassen, nicht eben nur suevische, aber als singuläres

Erzeugniß so eigenthümlicher Verhältnisse, wie sie z. B. in dem

Militärwesen der Sueven erscheinen.

Hier ist nun zuvörderst zu fragen, was ihm denn an den suevischen

Heeres-Einrichtungen so besonders absonderlich dünkt. Ist es

die Angabe, daß trotz der allgemeinen Rauflust der Germanen doch

nicht sämmtliche Männer jedes Mal ausgerückt seien? Dies wäre doch

selbstverständlich in jedem Falle, wo nicht das Volk seine Wohnsitze

überhaupt aufgeben wollte. Oder ist es die hier berichtete Quote

der waffenfähigen Mannschaft, welche jährlich ausrücken soll? Es

handelt sich offenbar in einer seit Jahren kampfbewegten Zeit um

Kriegszüge offensiver Art, um Ruhm und Beute zu erwerben: was ist

hier befremdlich oder singulär an einer einfachen Bestimmung, welche

jedem Recken die ersehnte Theilnahme an solchen Abenteuern ein Jahr

um das andere zusichert? Ich werde unten darauf zurückkommen, daß, in

geradem Gegensatze zu Waitz’s Meinung, nichts wahrscheinlicher ist,

als das allgemeine Vorkommen solcher oder ähnlicher Einrichtungen bei

sämmtlichen deutschen Völkerschaften. Das veränderliche Moment kann

nur die Quote des Auszuges gewesen sein: als Cäsar den Sueven in’s

Land zu fallen droht, bieten sie nicht die Hälfte der Mannschaft,

sondern Alles auf was Waffen tragen kann; bei geringerer Gefahr

wird auch die aufgerufene Anzahl geringer gewesen sein. Was soll es

ferner heißen, wenn Waitz die Angaben Cäsar’s dahin charakterisirt,

sie deuteten nicht auf einfache und naturgemäße Lebensverhältnisse,

sondern auf eine mit Bewußtsein eingerichtete Verfassung, auf eine

eigenthümliche und künstliche Behandlung der Verhältnisse? Als wenn

jede naturgemäße Einrichtung nothwendig in die Domäne des Unbewußten

falle, als wenn das Zweckmäßige aufhöre, zweckmäßig zu sein, sobald

sein Schöpfer ein Bewußtsein über seine Zwecke gewinnt. Ohne Zweifel,

die Deutschen wußten, was sie thaten: aber ihre Einrichtungen waren

deshalb weder künstlich noch unnatürlich, nicht im Gegensatz zu

den einfachen Lebensverhältnissen, sondern Consequenz und Ausdruck

derselben. Eben weil die Germanen keine eifrigen Ackerbauer sind,

haben sie keinen Trieb zu der erst mit dem Privateigenthum beginnenden

gründlichen Verwerthung des Bodens, und treffen deshalb die von Cäsar

berichteten Anordnungen auf Gesammteigenthum und jährlichen Wechsel

der Feldfluren. Zu voll entwickelter Seßhaftigkeit waren sie damals,

vielleicht seit dem Aufbruche aus der arischen Urheimath, noch nicht

gekommen; ihrer kriegerischen Wander- und Abenteuerlust eröffnete die

Verkommenheit der gallischen Staaten einen unabsehbaren Gesichtskreis:

wozu also mit Schweiß erarbeiten, was mit Blut erobert werden konnte?

Wozu mit Anstrengung aller Art einen Acker bleibend nutzbar machen,

wenn man nach seiner Erschöpfung in mühelosem Raubbau durch ruhmreichen

Kampf einen neuen bessern einige Meilen weiter in Besitz nahm? Zudem

verlangte man nicht viel von dem Saatfeld.

Die Hauptnahrung lieferte die Jagd, der Wald und vor Allem die

Weide; Tacitus sagt, daß man im Essen sehr genügsam war, aber sehr

viel weniger im Trinken; Plinius bemerkt, daß vor allem Andern der

Hafer Gegenstand des Anbaus war; man bedurfte also des Ackerbaus, um

Haferbrei und Gerstensaft auf dem Tische zu haben. Dafür konnte eine

kunstlos bestellte Sommersaat eine Weile ausreichen; wenn der Boden

aber auch dies nicht mehr lieferte, sei es wegen Mangels an Düngung

oder wegen Zunahme der Consumenten, so drängte der durstige Zecher

um so lebhafter zum bewaffneten Aufsuchen neuer ergiebiger Gefilde.

Ein solcher Zustand enthält nicht das geringste Moment, welches dem

Germanen eine wirksame Sehnsucht nach Privateigenthum am Acker hätte

erwecken können. E. M. Arndt meint, eine so dumme Landwirthschaft,

wie sie Cäsar’s Bericht mit seinen Jahreswechseln darstelle, hätte

unmöglich die zahlreiche Bevölkerung ernähren können, und folglich sei

der Bericht als irrig zu verwerfen. Wie zahlreich das Volk gewesen,

ist zunächst eine offene Frage: nichts hat geringere Gewähr, als die

gelegentlich in den römischen Berichten vorkommenden Zahlen, und

Tacitus, wie wir gleich sehen werden, bezeugt ausdrücklich, daß die

Bevölkerung im Verhältniß zur Bodenfläche gering war. Dennoch aber

ist die Thatsache richtig, daß der Ertrag des Ackers auf die Dauer zur

Ernährung des Volkes nicht ausreichte; dies erhellt mit Sicherheit aus

den zahllosen Landforderungen, womit die Germanen ihre Nachbarstaaten

fort und fort heimsuchten. Nur leuchtet ein, daß hierin nicht eine

Widerlegung, sondern eine Bestätigung des cäsarischen Berichtes liegt.

Der Landbau, der trotz der weiten Bodenflächen das Nöthige nicht

abwarf, war also ein primitiver und extensiver; er war von der niedern

Gattung, wie sie Cäsar beschreibt, wie Plutarch von den Bastarnen

kurzweg sagt, daß sie den Ackerbau nicht verständen, oder Strabo von

den Sueven, daß sie nicht ackerten noch Schätze sammelten, sondern in

ihren Hütten Tag für Tag von dem Ertrag ihrer Heerden lebten[6].

Wenn hienach alle uns sonst bekannte Momente des damaligen deutschen

Lebens auf Wechsel, Unruhe und Unfleiß im Ackerbau hinführen, wenn

sie durchaus von allen Germanen jener Zeit ohne Unterschied der

Stämme gelten, so werden wir Waitz’s Vermuthung, daß Cäsar nicht

die allgemeine Regel sondern nur einzelne Ausnahmen des agrarischen

Brauches berichte, für grundlos halten müssen. Es bleibt dabei: es

gibt kein Privateigen am Acker; in jeder Civitas wechseln die Gentes

jährlich ihre Fluren. Allerdings will der Autor damit nicht andeuten,

daß deshalb in jedem Jahre die ganze Civitas sich ein neues Landgebiet

suche. Was er meldet, sind Einrichtungen innerhalb der Civitas und des

von ihr einmal besetzten Territoriums. Hier weist die Obrigkeit jedem

Geschlechte jährlich eine neue Feldflur und innerhalb derselben jedem

Einzelnen seinen Antheil zu. Ist das Jahr vorüber, so rückt das ganze

Geschlecht in eine andere Feldflur ein, nimmt entweder die Balken der

rohen Blockhäuser mit[7], oder findet Quartier in den Holzhütten der

früheren Benutzer. Nach den Aussagen aller römischen Schriftsteller

überwiegt die Viehzucht nach Ertrag und Wichtigkeit den Ackerbau bei

weitem: man wird sich also den Hergang vorstellen können, daß das

ganze Landgebiet eines Pagus zunächst als gemeine Weide dient (wie

später nicht selten alle Dörfer einer Hundertschaft zu einer großen

Mark vereinigt sind), darauf aber für jedes Geschlecht eine Flur als

Ackerboden auf ein Jahr ausgesondert wird. In welcher Weise dann im

folgenden Jahre der Wechsel der Feldfluren statt findet, darüber

spricht sich Cäsar nicht näher aus.

Es ist denkbar, daß nur die im verflossenen Jahre bebauten Fluren im

neuen die Benutzer wechseln, damit jedes Geschlecht seiner Zeit einmal

in die besten Fluren einrückt; es ist aber ebenso möglich, daß die ein

Jahr bebauten Fluren dann wieder längere Zeit als Weidegrund liegen

bleiben und dann dem Geschlechte für das nächste Jahr ein anderes

Stück Weideland zu seinem Haferbau überwiesen wird. Trete nun das

Eine oder das Andere, oder Beides nach den Umständen neben oder nach

einander ein, in jedem Falle ist es deutlich, wie wenig bei einer so

wilden Feldgraswirthschaft der Einzelne mit dem Boden verwachsen und

ein fesselndes Heimathsgefühl entwickeln konnte, und nicht minder

klar ist, wie bald bei wachsender Zahl der Familien und dem stets

geringen Ertrag der Aecker in der ganzen Civitas der Drang nach neuen

Wohnsitzen hervortreten mußte, wie also hier alle Momente vorliegen,

aus denen die großen Völkerwanderungen, welche die Urzeit unserer

nationalen Geschichte erfüllen, erwachsen konnten. Nun entspricht das

eben geschilderte Verfahren, wie der Augenschein lehrt, dem römischen

Berichte auf das genaueste, und auf der Welt sehe ich keine dagegen

streitende Angabe und kein sachliches Hinderniß.

Ganz ähnliche Zustände sind uns aus den Anfangsstadien keltischer

Cultur bezeugt; Horaz erwähnt sie bei den Geten, Diodor bei den

Vaccäern, Prokop bei den Slaven. Aus dem vorigen Jahrhundert berichtet

Pallas genau dieselben Einrichtungen von den Bewohnern der Steppen an

der Wolga. Hier meint denn Waitz[8], wenn dergleichen in Südrußland

wirklich vorkomme, so sei es doch bei den mächtigen Wäldern Germaniens,

die wenig Raum zu Weide und Ackerland gelassen, und bei dem rauheren

und kälteren Klima (wo im Winter das Vieh hätte zu Grunde gehen müssen)

nicht anzunehmen. Aber auch im Walde kann man Heerden weiden, und

eben so wie ein Stück Steppenboden auch eine Rodung mit dem Pfluge

umbrechen. Was das Klima betrifft, so ist der Winter wie der Sommer

im Waldlande gemäßigter als auf der Steppe, also auch hierin kein

Gegengrund gegen die cäsarischen Angaben zu finden. Dann erscheint

es Waitz, weil Cäsar bei den Sigambern Dörfer angetroffen, kaum

denkbar, daß ein so unstäter Zustand existirt habe, wo jährlich die

ganzen Geschlechter die Wohnstätten gewechselt: nun, eben dort, wo im

betreffenden Jahre das einzelne Geschlecht auf der ihm angewiesenen

Flur die Gruppe seiner Blockhäuser aufgeschlagen oder vorgefunden

hatte, eben dort gab es ein Dorf, welches damals allerdings mit

geordneten Hofstätten, Scheuern, Ställen und Gärten schwerlich versehen

war, immer aber den Römern Material zu einer strafenden Feuersbrunst

darbot. Wenn Waitz dann weiter betont, daß Cäsar doch auch sonst

sehr unglaubwürdige Dinge vermelde, wie von den 100 Gauen der Sueven

und deren 100,000 Kriegern, oder der 60 Meilen weiten Verwüstung der

suevischen Grenzen, wenn er dann anklopft, ob man deshalb dem weitern

Berichte desselben so großen Glauben schenken dürfe, so ist dabei

übersehen, daß Cäsar gerade jene großen Zahlenangaben ausdrücklich als

Gerüchte bezeichnet, um so mehr demnach als vertrauenswürdig erscheint,

wo er eine positive Behauptung aufstellt. Auch die Gründe für den

jährlichen Ackerwechsel führt er nicht nach eigner Erwägung sondern mit

formeller Hervorhebung nach deutschen Aussagen selbst an, (_eius rei

multas afferunt causas_); wir können dieselben in zwei Classen ordnen,

je nachdem die kriegerische Abhärtung oder die politische Wohlfahrt des

Volkes als nächstes Motiv erscheint. Auf die erstere ist man immer ohne

Schwierigkeit eingegangen, und Möser, der übrigens die ganze Aussage

auf die Sueven einschränkt, hat hauptsächlich nach ihnen das Gegenbild

zu seinen sächsischen Niederlassungen gestaltet. Einen härteren

Stand hat dagegen die andere Classe gehabt, man hat sie von jeher zu

pragmatisch oder zu stark mit römischen Begriffen versetzt gefunden:

doch auch hierbei scheint es mir bedenklich, einem Gewährsmanne von

Cäsar’s Gewicht geradezu zu mißtrauen. Meinerseits glaube ich immerhin,

daß für die Deutschen das Dasein des Zustandes auch der entscheidende

Grund desselben war; mit andern Worten, die Nation kannte keinen

anderen und war nach ihrer ganzen Entwicklung eines höheren noch nicht

fähig. Cäsar’s Erkundigung nach einem Warum mag die ersten Reflexionen

in einem deutschen Kopfe darüber geweckt haben, und wenn diese auch

den schlagenden Punkt nicht aus seinen letzten Gründen ableiten, so

bleiben sie immer ein merkwürdiges Zeugniß über den Gang deutscher

Gedanken in jener Zeit, ein Zeugniß, von dessen Inhalt ich kein Wort

aufgeben möchte. Unter ihnen selbst ist entschieden die Erwägung am

interessantesten: _ut animi aequitate plebem contineant, quum suas

quisque opes cum potentissimis aequari videat_. Daß alle Antheile

jährlich in Wirklichkeit gleich gemacht wurden, ist schwerlich daraus

zu entnehmen, genug, daß die Möglichkeit dazu gesetzlich vorlag, und

der Geringste auch die Besitzungen des Mächtigen jährlich zur Verfügung

des Gemeinwesens gestellt sah. Auch in dieser Auffassung bleibt die

Stelle von großer Wichtigkeit, so daß sie für die bedeutendsten

Entwicklungen als Ausgangspunkt dienen kann. Hier muß indeß die bloße

Nennung zweier Verhältnisse genügen, mit deren Ausführung der Charakter

der beiden ersten Perioden deutscher Verfassung beinahe vollständig

gegeben ist. Einmal legt die Stelle ein höchst positives Zeugniß gegen

die Ansicht ab, daß von Uranfang an der Grundbesitz einen deutschen

Adel erschaffen, und ein Grundadel die Fundamente des deutschen Staates

gebildet habe. Dann dürfen wir hinzusetzen: es gab keinen Gegensatz

von _landagendan_ und _unlandagendan_, von _mediocris_ und _minofledis_,

von _melior_ und _minor_ in dieser ältesten Zeit: es war höchst

natürlich, als man noch kein Eigenthum am Grund und Boden, sondern nur

ein Nutzrecht kannte[9], an diesem allen Mitgliedern der Gemeinde

Antheil zu verschaffen. Also nicht wer Grundbesitz hatte, zählte deshalb

zu den vollfreien Bürgern, sondern umgekehrt, es war das Recht des

freien Germanen, mit Nutzungsrecht am Grundbesitze ausgestattet zu

werden[10].

So hat sich uns jedes Mißtrauen gegen Cäsar unbegründet, jedes

Bedenken gegen den Inhalt seiner Aussage beweislos gezeigt. Was er

von den Germanen berichtet, findet sich bei andern Nationen auf

gleicher Entwicklungsstufe wieder. Seine Darstellung gibt auf viele

Specialfragen überhaupt keine Antwort, aber in Allem, was sie sagt,

ist sie klar, unzweideutig und in sich zusammenhängend. Wenn einzelne

Forscher von der Schwierigkeit ihrer Erklärung geredet haben, so gab es

dafür keinen andern Grund, als daß sie entweder Auskunft über Punkte

verlangten, von denen Cäsar nicht zu reden gedacht, oder daß sie

Dinge heraus zu interpretiren suchten, von welchen Cäsar das gerade

Gegentheil sagen wollte. Wenn man darauf verzichtet, diesen Meister

meistern zu wollen, so erhält man ein völlig anschauliches und sachlich

unanfechtbares Resultat.

Wir bemerkten, wie Cäsar’s Angaben durch die Berichte über andere

Völker auf gleicher Entwicklungsstufe mit den damaligen Germanen

bestätigt werden. Wir haben jetzt zu sehen, wie sie in die Reihe der

Zeugnisse über die weitere Entwicklung der Germanen sich einordnen.

Der nächste Autor, der hier in Betracht kommt, ist Tacitus. Seine

Beschreibung des deutschen Ackerbaus im 26. Capitel der Germania ist

berufen wegen ihrer Vieldeutigkeit; es ist leider nicht die einzige

in dem unschätzbaren kleinen Werke, bei der man zu dergleichen Klage

veranlaßt ist. Tacitus ist einer der größten Historiker, aber auch

einer der größten Manieristen aller Zeiten; er will nicht bloß den

Gedanken durch das Wort genau und klar wiedergeben, sondern daneben

soll der Styl stets noch gedrängt, pointirt und geistreich sein, und

damit überwuchert und verdunkelt die Form den Inhalt[11]. So hat man

aller Orten bei ihm zu rathen; man hat neuerlich behauptet, daß sechs

verschiedene Auffassungen der erwähnten Stelle dem Wortlaut nach

möglich seien, eine Möglichkeit, die für den Schriftsteller nicht eben

rühmlich ist. Eines aber scheint mir bei dieser Sachlage zweifellos.

Nichts könnte verkehrter sein, als nach irgend einem subjectiven

Belieben unter jenen sechs Interpretationen irgend eine auszuwählen,

und dann nach dieser den cäsarischen Bericht zu corrigiren oder

umzudeuten[12]; das hieße, das Zweifelhafte zum Maaße des in sich

Klaren und Gewissen machen wollen. Gerade umgekehrt, nachdem wir die

Festigkeit der cäsarischen Aussage kennen gelernt, wird es für eine

der Interpretationen der taciteischen Stelle keine bessere Empfehlung

geben als die Möglichkeit, sie mit Cäsar’s Aussage ohne Schwierigkeit

in Verbindung zu setzen[13].

Während bis auf Cäsar das kriegerische Wandern der Ostvölker weder

im Westen noch Süden feste Schranken gefunden hatte, schloß Cäsar

den Germanen die Rhein- und weiterhin Augustus die Donaulinie. Ein

großer Theil der deutschen Völkerschaften wurde dadurch für längere

Zeit auf selbstbegränzte Territorien angewiesen. Wie mußte dies

nun in der einzelnen Civitas auf die Vertheilung und Benutzung des

Bodens zurückwirken? Offenbar war ein plötzlicher und vollständiger

Uebergang von dem bisherigen Wechselsystem zu reiner Feststellung

des Privateigens am Acker nicht denkbar. Was aber ohne Aenderung der

rechtlichen Grundsätze sich aus der neuen Lage von selbst ergeben

konnte, war eine Beschränkung des Wechsels der Zeit nach, so daß

zunächst der Wechsel der ganzen Feldflur unter den Geschlechtern nicht

mehr alljährlich, sondern nur bei eintretendem Bedürfniß erfolgte.

Damit wurde es möglich, daß festere Niederlassungen und Dorfschaften

entstanden; es konnte seitdem an Haus und Hof jedes Genossen ein

wirkliches Privateigenthum sich herausbilden. Was aber die Antheile

der Einzelnen an der Ackerflur betraf, so wurde deren Stellung durch

die neue politische Lage gar nicht berührt, im Gegentheil wenn man

es früher trefflich gefunden hatte, durch den jährlichen Wechsel die

Einzelnen nicht zu tief in Friedensarbeit versinken zu lassen und

sie damit stets verfügbar zum Kampfe zu erhalten, wenn man sich des

Systems gefreut hatte, welches das Auskommen sowohl reicher Optimaten

als hülfloser Proletarier verhinderte: so mußte jetzt gerade bei

der Fixirung der Dorffluren doppelter Antrieb erscheinen, innerhalb

derselben den jährlichen Wechsel der einzelnen Quoten aufrecht zu

erhalten. Vollends Wald und Weide in der gemeinsamen Benutzung aller

Genossen zu belassen, war selbstverständlich.

Was wir hier aus der Natur der Dinge gefolgert haben, bestätigt uns der

Bericht des Tacitus.

Der Schriftsteller meldet zunächst, daß _agri ab universis in vices[14]

occupantur, quos mox inter se secundum dignationem partiuntur:

facilitatem partiendi camporum spatia praestant_.

D. h. die zum Ackerbau bestimmten Felder (_agri_) werden wechselweise

von der Gesammtheit in Besitz genommen, und dann nach Schätzung

vertheilt; bei der Masse der Ländereien macht die Theilung keine

Schwierigkeit.

Tacitus sagt nicht, welche Gesammtheit die Besitznahme vollzieht,

ob die der _civitas_ oder des _pagus_ oder der _gens_. Es wäre gewiß

sehr erfreulich, wenn er sich darüber näher ausgesprochen hätte;

daß er es unterlassen, kann jedoch keinen Einwand gegen den Kern

der ganzen Darstellung liefern. Im Gegentheil, es scheint nur um so

deutlicher, wie es ihm wesentlich darauf ankam, das im Wechsel benutzte

Gesammteigen im Gegensatze zu dem in bleibendem Besitze stehenden

Privateigenthum zu betonen. Es bleibt uns also freigestellt, nach

sonstigen Gründen uns zu entscheiden, an welchen Verband wir bei den

»_universi_« denken wollen[15]. Indem ich nun auf Cäsar zurückblicke,

halte ich die Genossenschaft des Pagus (der Hundertschaft) für die

verfügende Behörde, welche den Gentes, (oder wie wir hier sagen können,

den Dörfern) wechselnde Feldfluren überweist. Noch immer überwiegt die

Viehzucht den Ackerbau: man wird um so mehr aus der Erwähnung, daß bei

der Ausdehnung der Ländereien die Theilung leicht von Statten gehe,

den Schluß ziehen dürfen, es seien die Ackerfluren im Verhältniß zu

dem Gesammtumfang der Centmark nicht sehr groß gewesen. Eine bestimmte

Zeitperiode für den Wechsel derselben erwähnt Tacitus nicht mehr; wir

dürfen annehmen, es sei in der Regel die Flur erst nach Erschöpfung

des Bodens verlassen und der Weide (dem Dreesch) zurückgegeben, dafür

aber ein frisches Stück Weideland unter den Pflug genommen worden.

Es erläutert sich damit der, als Bezeichnung wiederholten Wechsels

angezweifelte, Ausdruck _occupare_: ein Oed- oder Weidland, bis dahin

juristisch im Eigenthum der Genossenschaft, thatsächlich aber dem

Vieh überlassen, wird jetzt von der Menschenhand ergriffen und zur

Bearbeitung in Besitz genommen. Die Dignatio kann ich[16] nur im

activen Sinne verstehen. Daß derselbe sprachlich zulässig, ist längst

erwiesen; in der Sache ist er der einzig hier zutreffende. Zunächst

redet Tacitus in diesem Satze noch gar nicht von der Landanweisung an

die einzelnen Bauern, sondern von der Zutheilung der Feldfluren an

die Geschlechter; hier kann also von einer Würdigkeit der Personen

überhaupt nicht die Rede sein. Um so sicherer ist die Nothwendigkeit

einer, wenn auch oberflächlichen Abschätzung des Bodens, um jede

ungerechte Bevorzugung einzelner _gentes_ zu verhüten. Wenn Hennings

meint, den Germanen sei die Kunst der Bonitirung nicht zuzutrauen,

so vergißt er, daß es hier nicht auf feine Classificirung nach den

Anforderungen des heutigen Katasters ankommt, und daß kein Grund

vorliegt, den Germanen eine gewisse Unterscheidung zwischen schwererem

und leichterem Boden abzuerkennen. Andrerseits spricht Alles gegen

Vergrößerung oder Schmälerung der einzelnen Fluren oder Flurparzellen

nach der Würde der dieselben empfangenden Personen. Cäsar hat von

den Germanen gehört, daß das Wechselsystem gerade gar nicht zur

Auszeichnung vornehmer Herren, sondern im Gegentheil zur Ausgleichung

der Vermögensunterschiede diene. Von einer reichern Ausstattung der

Fürsten mit Grundbesitz, woran doch hier zunächst zu denken wäre, weiß

Tacitus nichts; sie erhalten nach seiner Angabe von den Einzelnen freie

Geschenke an Rindern und Früchten, als Ehrengabe, sagt Tacitus, die

zugleich ihren Bedürfnissen abhilft. Es ist unmöglich, bei solchen

Bezeichnungen an große Grundbesitzer zu denken.

In jeder Dorfflur erhält nun jedes Mitglied der Gens eine Quote zur

Bebauung, und zwar wie zu Cäsar’s Zeit auf ein Jahr[17]: _arva

per annos mutant_; die Saatfelder wechseln sie jährlich[18]. Der

Schriftsteller bleibt übrigens auch hier bei seiner Anschauung von der

weiten Bodenfläche und dem relativ geringen Anbau. Nicht die ganze

Feldflur wird unter den Pflug gebracht; ein Theil bleibt im Dreesch;

denn, sagt Tacitus, sie kennen weder Garten- noch Wiesenbau, so bleibt

Bauland übrig.

Bekanntlich ist nun diese, im Sinne völlig klare und verständliche, mit

Cäsar’s Angaben durchaus zusammen stimmende Stelle der Ausgangspunkt

unendlicher Controversen geworden. Sie sind stets von demselben

Schlage, wie wir sie oben bei Cäsar bemerkten. Anstatt sich zu

erinnern, daß wir ohne die römischen Zeugnisse von germanischem

Leben in dieser Zeit überhaupt gar nichts wüßten, daß unsere Aufgabe

lediglich darin bestehe, die Berichte unserer Gewährsmänner in dem von

ihnen beabsichtigten Sinne zu begreifen, von ihnen also die älteste

Geschichte unseres Volkes zu lernen, und nur bei nachgewiesener

sachlicher Unmöglichkeit einer Angabe sie abzulehnen: anstatt dessen

trat man an Cäsar und Tacitus mit einer halb aus mittelalterlichen

Nachrichten, halb aus nationaler Eitelkeit componirten Vorstellung vom

alten Teutschthum heran, und erklärte sofort, um mit Arndt zu reden, so

dumme und tolle Landwirthe seien unsere biedern Vorfahren doch gewiß

und wahrhaftig nicht gewesen. Also lag bei Cäsar Oberflächlichkeit,

Irrthum, singulärer Ausnahmefall vor. Im besten Falle räumte man

ein, daß unter der Voraussetzung irgend einer spätern Einrichtung,

der Dreifelderwirthschaft oder der freien Feldgemeinschaft, der

Schriftsteller durch ein entschuldbares Versehn zu seiner unrichtigen

Auffassung hätte kommen können. Bei Tacitus wurde dann durch Emendation

und Umdeutung geholfen, der Flurwechsel hinaus conjicirt und die

Dreifelderwirthschaft hinein interpretirt. Allerdings, Tacitus sagt

von der letztern nichts; deren ewige Weide und geringfügiger Viehstand

verträgt sich auch schlechterdings nicht mit dem aller Orten gemeldeten

Uebergewicht der Viehzucht bei den Germanen, und die Beschreibung des

deutschen Ackerbaus bei Plinius, nach dem fast nur Hafer gebaut wird,

widerspricht ihr so kategorisch wie möglich. Wir kommen also auch hier

immer wieder auf die von Cäsar gemeldete wilde Feldgraswirthschaft

zurück, und in deren Zusammenhang gibt es keinen Einwand gegen einen

Wechsel im Besitz der einzelnen Ackerquoten; im Gegentheil, diese

Bestellungsform kann nur die Wirkung haben, die Entstehung des

Sondereigens zu verzögern[19].

Ein charakteristisches Bild von dem Verlaufe einer solchen

Wirthschaftsweise und der Untätigkeit der daraus entwachsenden

Verhältnisse gibt uns ein Bericht des Tacitus, worin die Händel

der Friesen und Amsivarier über herrnlose Ländereien in römischem

Grenzgebiete erzählt werden[20]. Jene haben gewisse unbewohnte Fluren

occupirt, dort Häuser gebaut und Aecker besäet. Die Römer aber, welche

das Land zu Viehweiden für ihre Legionen bestimmt haben, weisen sie

aus und jagen sie in die alte Heimath zurück. Darauf siedeln sich die

Amsivarier auf dem Lande an, nachdem sie aus den früheren Sitzen durch

die Chauken verdrängt worden und neue Wohnstätten suchen müssen. Sie

bitten die Römer, sich ihrer Noth zu erbarmen. Die Aecker hätten einst

den Chamaven, dann den Tubanten, später aber den Usipeten gehört.

Warum sollte das Feld wüst liegen, und für Rinder bestimmt? Wie den

Göttern der Himmel, so gehöre die Erde den Menschen; ungebautes Land

sei gemeinen Nutzens. Die Römer bleiben hartherzig, und die Amsivarier

suchen darauf vergeblich bei Usipeten und Tubanten, bei Chatten und

Cheruskern Unterkunft, bis sie, wie Tacitus meint, im Elend zu Grunde

gehen.

Man hat die stets fortfluthende Bewegung vor Augen: das Ergreifen

der Aecker, wo sich ein Anlaß findet, das rasche Aufgeben derselben,

wenn der Ertrag sinkt oder der Sinn sich ändert. Nicht anders sehen

wir die Usipeten zu Cäsar’s Zeit, vor den Sueven weichend, den

Niederrhein nicht weit von der Mündung überschreiten; nach ihrer

Niederlage finden wir ihre Trümmer an der Lippe, hundert Jahre später

aber im Süden des Main angesiedelt. Als die Tenchtherer, von Cäsar

aus Gallien zurückgewiesen, sich neben den Bructerern niedergelassen,

erleben sie bald nachher, daß ein großer Theil dieser Nachbarn von

vorwärts schiebenden Chamaven und Angrivariern besiegt und ihrer Aecker

beraubt wird[21]. Von den Hermunduren, d. h. ohne Zweifel einem Theil

derselben, weiß Dio Cassius, daß sie ihre Heimath verließen und nach

römischer Weisung im Gebiete der Markomannen neue Wohnsitze erhielten.

Das kleine Volk der Chauken zeigt Strabo unter den Bekämpfern des

Germanicus, also etwa im Wesergebiet, Ptolemäus dagegen setzt sie auf

beiden Ufern der Elbe an (Zeuß S. 112.). Und dabei ist hervorzuheben,

daß alle diese Beispiele nicht etwa in die Zeit der Völkerwanderung,

und nicht einmal des Markomannenkrieges, sondern gerade in die

Jahrhunderte der angeblichen Seßhaftigkeit zwischen Augustus und Mark

Aurel fallen. Man sage nicht, daß dieses unruhige Treiben nichts

beweise als den unaufhörlichen Drang der Germanen zu kriegerischen

Händeln und deshalb keine Schlüsse auf den Zustand des Ackerbaus

gestatte: ohne Zweifel kommt auch bei fest entwickeltem Privateigen

Krieg und Fehdewesen, dann aber stets Unterwerfung der Besiegten und

nicht regelmäßige Auswanderung der ganzen Völkerschaft vor. Jedenfalls

beförderte die Dürftigkeit des Ackerbaus und die Leidenschaft des

Waffenhandwerks eines das andere in kräftigster Wechselwirkung.

Entstehung des Deutschen Königthums · 第 1 / 40 段