Noch mitten unter den vorstehend geschilderten Kämpfen der E

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Elf Jahre Gouverneur

in Deutsch-Südwestafrika

von Theodor Leutwein

Generalmajor u. Gouverneur a. D.

Berlin,

E. S. Mittler & Sohn.

Theodor Leutwein

Elf Jahre Gouverneur in Deutsch-Südwestafrika

[Illustration]

Elf Jahre Gouverneur

in

Deutsch-Südwestafrika

Von

Theodor Leutwein

Generalmajor und Gouverneur a. D.

[Illustration]

Mit 176 Abbildungen und 20 Skizzen

Berlin 1906

Ernst Siegfried Mittler und Sohn

Königliche Hofbuchhandlung

Kochstraße 68-71

Alle Rechte aus dem Gesetze vom 19. Juni 1901 sowie das

Übersetzungsrecht sind vorbehalten.

[Illustration]

Vorwort.

Gehe hinaus in die Welt, mein Buch, du Ergebnis vieler Arbeitsstunden,

aber auch die Freude meiner Mußezeit. Du sollst meinen Mitbürgern

einen Einblick in elf Jahre deutscher Kolonialpolitik geben, vielfach

von Erfolgen gekrönt, aber auch von Rückschlägen begleitet sowie mit

Fehlern und Irrtümern durchsetzt. Mögen wir aus beidem lernen, in

erster Linie, daß, unbeschadet der höheren Stellung der kolonisierenden

Rasse, das Ziel einer großzügigen Kolonialpolitik die Angliederung der

in erworbenen Ländern vorgefundenen Urbevölkerung sein muß und nicht

deren gewaltsame Unterdrückung oder gar Vernichtung. Diese Lehre wird

umsomehr einleuchten, wenn dir der Nachweis gelingt, daß eine solche

Politik nicht bloß im Sinne der Humanität und des Christentums gelegen

ist, sondern vor allem im eigensten Interesse der kolonisierenden

Macht. Denn eine andere Kolonialpolitik lohnt die zu bringenden Opfer

nicht. Sie wird daher für das Mutterland stets zu dem werden, was

man ein »schlechtes Geschäft« nennt und infolgedessen besser ganz

unterlassen. Denn, um ein schlechtes Geschäft zu machen, geht der Staat

sowenig wie der einzelne in die Kolonien.

_Freiburg_ in Baden, im August 1906.

$Der Verfasser.$

[Illustration]

[Illustration]

Inhaltsverzeichnis.

_Kapitel_ ~I.~

$Aus der Vergangenheit des Schutzgebietes$ Seite

Einwanderung der Orlams 1

Eindringen der Bantus und deren Kämpfe mit den Hottentotten 3

Die ethnographischen Verhältnisse des Schutzgebietes 1892 9

_Kapitel_ ~II.~

$Aufrichtung der deutschen Schutzherrschaft.$

Die Zeit der nominellen Schutzherrschaft 13

Unser erster Zusammenstoß mit Witbooi 15

Tatsächliche Aufrichtung der Schutzherrschaft im Namalande 21

Der letzte Entscheidungskampf mit Witbooi 31

Die Aufrichtung der tatsächlichen Schutzherrschaft im

Hererolande 59

Abermals ins Namaland 65

Befestigung und Ausdehnung der deutschen Schutzherrschaft im

Hererolande 72

Zuspitzung der Grenzverhältnisse bei den Hereros bis zum

Aufstand 1896 92

_Kapitel_ ~III.~

$Der Aufstand 1896$ 97

_Kapitel_ ~IV.~

$Viehseuchen. -- Eisenbahn. -- Mole.$

Rinderpest 126

Texasfieber 131

Pferdesterbe 132

Eisenbahn, Telegraph und Mole 132

_Kapitel_ ~V.~

$Von 1897-1901.$

Der Afrikaneraufstand 1897 141

Der Aufstand der Swartbooi-Hottentotten 1897/98 143

Die Expedition in das Namaland 1898 152

Ostexpedition 1899 156

Nordexpedition 1900 160

Aufstand der Bastards von Grootfontein 1901 166

_Kapitel_ ~VI.~

$Unsere Beziehungen zu den Ovambos.$

Ethnographisches 170

Geschichtliches 172

Politisches 186

Wirtschaftliches 198

_Kapitel_ ~VII.~

$Die militärische und bürgerliche Organisation des Schutzgebietes.$

Die Schutztruppe 209

Die allgemeine Wehrpflicht 215

Militärisch ausgebildete Eingeborene 216

Die Stellung des Gouverneurs 219

Bezirks- und Distriktsverwaltungen. -- Gerichtswesen 224

Teilnahme der Bevölkerung an der Verwaltung 227

Kirche und Schule 230

Statistik der weißen Bevölkerung 232

Post und Telegraphie 235

_Kapitel_ ~VIII.~

$Die Eingeborenen.$

Schutzverträge 237

Rechtspflege 243

Kreditverordnung 246

Waffen und Munition 249

Der Alkohol 254

Verliehene Land- und Minenrechte 257

Die Reservatsfrage 266

Die Mission 278

_Kapitel_ ~IX.~

$Die Häuptlinge des Schutzgebietes.$

Im allgemeinen 297

Hendrik Witbooi 298

Oberhäuptling Samuel Maharero 306

Häuptling Manasse von Omaruru 310

Kapitän Wilhelm Christian von Warmbad und sein Nachfolger 314

Die übrigen Kapitäne des Namalandes 316

Morenga und Morris 319

Die wichtigsten Unterhäuptlinge der Hereros (Kambazembi,

Tjetjo und Zacharias) 322

Die Stellung der Häuptlinge zu ihren Stammesgenossen 326

_Kapitel_ ~X.~

$Wirtschaftliches.$

Meteorologische Verhältnisse, Acker-, Gartenbau, Forstkultur 328

Klima und Gesundheitsverhältnisse 344

Die Viehzucht und deren Feinde 348

Handel und Verkehr 369

Der Bergbau 374

Über den gegenwärtigen Stand des Bergbaues in

Deutsch-Südwestafrika. Von _G. Duft_,

Kaiserlicher Bergrat 375

_Kapitel_ ~XI.~

$Die wirtschaftliche Erschließung des Schutzgebietes.$

Die Konzessionsgesellschaften 391

Die Besiedlungstätigkeit der Regierung 405

Der Ansiedlungsplan der Zukunft 411

Bureneinwanderung 413

Die landwirtschaftlichen Ausstellungen 1899 und 1902 in Windhuk 417

Die Entschädigungsfrage 424

_Kapitel_ ~XII.~

$Die Jahre 1903/04.$

Die Stellung der Eingeborenen zur weißen Bevölkerung 428

Die bisherigen Eingeborenenaufstände 432

Die Wehrkraft des Schutzgebietes vor dem Bondelzwartsaufstande 434

Der Bondelzwartsaufstand 1903 439

Das Namaland nach dem Bondelzwartsaufstande 451

Der Abfall Witboois 454

_Kapitel_ ~XIII.~

$Der Hereroaufstand 1904.$

Allgemeines 465

Der Hereroaufstand bis zum Eintreffen der ersten Verstärkung 466

Ereignisse in Omaruru 470

Otjimbingwe 471

Okahandja 472

Windhuk 477

Gobabis 479

Outjo 480

Grootfontein 481

Die Kompagnie Franke 484

Das Landungskorps S. M. S. »Habicht« 492

Die Westabteilung 499

Die Ostabteilung 501

Die Hauptabteilung 508

Der Kommandowechsel 522

_Kapitel_ ~XIV.~

$Kriegführung in Deutsch-Südwestafrika.$

Der kriegerische Wert der Eingeborenen 526

Die Besonderheiten der Kriegführung in Afrika 532

Eine Kolonialarmee 537

_Kapitel_ ~XV.~

$Ein Ausblick in die Zukunft$ 541

[Illustration]

Verzeichnis der Skizzen.

Reisen Anfang 1894 25

Übersichtsskizze zu den Gefechten in der Naukluft 47

Nordreise des Gouverneurs 1895 81

Gefechtsfeld von Gobabis 101

Plan zum Gefecht bei Otjunda-Sturmfeld am 6. Mai 1896 109

Reise des Gouverneurs August bis November 1896 121

Vormarsch zum Gefecht von Grootberg im Februar 1898 149

Nordexpedition des Gouverneurs 1900 161

Reise des Oberleutnants Volkmann von Mai bis Juli 1902 179

Ethnographische Karte des Ovambolandes 193

Der sog. Caprivi-Zipfel 207

Missionskarte 283

Zum Bondelzwartsaufstand 1903 449

Gefechtsfeld von Omaruru 487

Beiderseitige Stellung am Morgen des 9. April 1904 513

Gefecht bei Onganjira am 9. April 1905 514

Gefecht bei Oviumbo am 13. April 1904 517

Stellung zur Zeit der Kommando-Übergabe. Mitte Juni 1904 519

Landbesitz und Minengerechtsame Zwischen 266 u. 267

Zum Hereroaufstand 1904 " 464 " 465

[Illustration]

[Illustration]

Kapitel ~I.~

Aus der Vergangenheit des Schutzgebietes.[1]

Einwanderung der Orlams.

Die Ureinwohner des Schutzgebietes waren anscheinend die in

zahlreichen Resten jetzt noch vorhandenen Bergdamaras und Buschmänner.

Zu ihnen stießen in einer Zeit, über die uns nichts bekannt ist,

die alteingesessenen Hottentottenstämme der Bondelzwarts, mit dem

Hauptsitze in Warmbad, und der roten Nation, mit dem Hauptsitze

in Hoachanas. Der letzteren hatten sich noch die Stämme der

Feldschuhträger, der Franzmann-Hottentotten und der Swartboois

angegliedert, sie übte aber auch eine stillschweigend anerkannte

Oberherrschaft über den Bondelzwartsstamm aus. Ganz abseits standen

die Topnaars am unteren Swakop, die sich schließlich vor den ewigen

Kriegsunruhen in die Dünen des unteren Kuiseb flüchteten und dort

heute noch unter englischer Herrschaft (Walfischbai) leben. Ein Teil

dieses Stammes hatte sich jedoch schon vorher abgezweigt und war die

Küste entlang in das Kaokofeld gezogen, zur Zeit mit dem Hauptsitz

in Zesfontein. Dahin zog auch später, um dies vorauszuschicken,

gleichfalls wegen der ewigen Kriegsunruhen, der Stamm der Swartboois

aus Rehoboth und nahm seinen Hauptsitz in Franzfontein. Der größte Teil

dieses Stammes empörte sich in der Folge (1897) gegen die deutsche

Herrschaft und befindet sich zur Zeit als kriegsgefangen in Windhuk.

Mit dem Eindringen der Hottentotten verschwanden die Urbewohner, die

Bergdamaras und die Buschmänner. Entweder zogen sie sich in schwer

erreichbares Gelände zurück, oder sie traten in die Dienste der

Eindringlinge. Den gleichen Prozeß sehen wir in der Folge sich auch im

Hererolande abspielen.

[Illustration: Bergdamaras.]

Zu diesen alteingesessenen Hottentottenstämmen kommen später,[2]

vor der eindringenden weißen Rasse zurückweichend, Auswanderer aus

der Kapkolonie, die sogenannten Orlams. Es waren dies die Witboois,

die Khauas-, die Bethanier- und die Bersaba-Hottentotten, letztere

ethnographisch gleichfalls zu den Khauas gehörend. Auch diese neuen

Eindringlinge erkannten zunächst die Oberherrschaft der roten Nation

an und ließen sich von ihr Wohnsitze anweisen. Nach mehr oder weniger

langem, zuweilen durch kriegerische Zusammenstöße mit den alten

Stämmen unterbrochenem Umherschweifen finden wir schließlich die

Witboois in Gibeon, die Khauas in Gobabis, die Bethanier und die

Bersabaer, wie deren Namen besagt, in Bethanien bzw. Bersaba. Diese

biblischen Namen hat die Mission den Hauptorten der betreffenden Stämme

gegeben, die dann auch nach jenen benannt wurden. Die letzte größere

Orlameinwanderung, von der wir Nachricht haben, ist der Übertritt des

Stammes der Afrikaner unter dem Häuptling Jager Afrikaner, die sich

zunächst in der Südwestecke des heutigen Schutzgebietes niedergelassen

haben. Später sollten sie, wie wir noch sehen werden, die rote Nation

in der Oberherrschaft über die Hottentotten ablösen.

[Illustration: Buschmänner.]

Eindringen der Bantus und ihre Kämpfe mit den Hottentotten.

Im allgemeinen lebten die eingewanderten Hottentottenstämme mit den

alteingesessenen in Frieden, bis ihn die Einwanderung einer ganz neuen

Rasse dauernd störte. Es waren dies die der Banturasse zugehörigen

Hereros.[3] Sie kamen, auf der Suche nach immer neuen Weidegründen,

aus dem inneren Afrika über den Kunene nach dem Kaokofeld und drangen

allmählich längs der Küste und Swakop aufwärts bis in die Gegend

von Okahandja vor. Dieses, dem Hererovolk bis in die neueste Zeit

anhaftende Bestreben, die Weideplätze für seine gewaltigen Rinderherden

immer weiter auszudehnen, mußte stets zu Konflikten mit den Nachbarn

führen. So auch jetzt mit den Hottentotten. Ihr Oberhaupt, der

Häuptling Oasib von der roten Nation, fühlte sich allein zu schwach

zum Widerstande und rief den damals kriegerischsten der eingewanderten

Orlamstämme, den Afrikanerstamm, zu Hilfe. Dieser kam unter dem Sohne

des mittlerweile gestorbenen Jager, dem als Staatsmann wie als Krieger

gleich hervorragenden Jonker Afrikaner und warf die damals noch

keineswegs geeinigten Hereros nieder. Sie wurden die Viehwächter und

Sklaven der Hottentotten.

Aber nun ging es dem Häuptling der roten Nation wie dem bekannten

Zauberlehrling: »Die ich rief, die Geister, werd' ich nicht mehr

los.« Jonker Afrikaner riß jetzt selbst die Oberherrschaft über

die Hottentotten an sich, was natürlich nicht ohne Bürgerkriege

abgehen konnte. Während sich infolgedessen die Hottentotten selbst

zerfleischten, erstarkten die unterworfenen Hereros wieder. Nach dem

Tode des gefürchteten Jonker Afrikaner, 1861 in Windhuk, erhoben sich

die Hereros unter Kamaharero, dem Vater des jetzigen Oberhäuptlings

Samuel Maharero, und brachten den Hottentotten 1863 bei Otjimbingwe

eine völlige Niederlage bei. Der seinem Vater anscheinend wenig

ähnliche Sohn und Nachfolger Jonkers, Christian Afrikaner, verlor dort

mit der Schlacht auch sein Leben. Ihm folgte sein Bruder Jan Afrikaner,

welchem es vorläufig noch gelang, eine gewisse Oberherrschaft über die

Hottentottenstämme zu behaupten und diese zum weiteren Kampf gegen

die Hereros einig zu halten. In letzterem hatte indessen Jan mehr

Niederlagen als Siege zu verzeichnen, darunter am 5. November 1864

westlich Okahandja eine Niederlage bis fast zur Vernichtung.

Endlich gelang es 1870 den Bemühungen der Missionare, dem nahezu

zehnjährigen Kriege durch Friedensschluß in Okahandja, in dem Jan

Afrikaner Windhuk zugesprochen erhielt, ein Ende zu bereiten.

In diese Friedenszeit fällt dann der Versuch der Kapregierung, mittels

Eingehens von Schutzverträgen sich selbst in den Besitz unseres

heutigen Schutzgebietes zu setzen. Die Sache war auch bereits dem

Abschlusse nahe, als 1880, genau zehn Jahre nach dem Friedensschluß

von Okahandja, die Kriegsfackel zwischen den beiden Rassen von neuem

aufflammte. Die Ursache war ein auf einem Mißverständnis beruhender

Streit zwischen Angehörigen der beiden Nationen, bei dem eine Anzahl

Hereros niedergemacht worden war. Dies veranlaßte den damaligen

Oberhäuptling Kamaharero zu dem Befehl, sämtliche unter den Hereros

wohnenden Hottentotten zu ermorden. Nun war der Krieg fertig, und der

noch im Lande befindliche Unterhändler der Kapregierung, Palgrave,

mußte zur Rettung seines Lebens eiligst nach der Küste flüchten.

[Illustration: Feldhereros.]

Bei Otjikango (Groß-Barmen) kam es Ende 1880 zu einem zweitägigen

Gefecht, in dem die unter der Führung Jan Jonkers geeinigten

Hottentotten wiederum eine entscheidende Niederlage erlitten. Von

diesem Schlage hat sich Jan nicht wieder erholt. Es ging nunmehr die

nominelle Oberherrschaft über die Hottentotten von den Afrikanern an

die Witboois über, zunächst an Moses Witbooi, den Vater des späteren

Kapitäns Hendrik Witbooi. Aber auch er war zunächst nicht glücklicher

als Jan und erlitt mehrere Niederlagen, darunter am 21. November 1881

die entscheidende Niederlage bei Osona. Nach echter Hottentottenweise

hatte Moses Witbooi vorher seine Kriegserklärung an den Oberhäuptling

der Hereros in den hochtönendsten Phrasen losgelassen. Eine Abschrift

des betreffenden Briefes hatte ich Gelegenheit einzusehen und folgende

Stelle im Gedächtnis behalten:

»Ich werde nicht ruhen, bis meine Pferde Dein Wasser in Okahandja

getrunken haben. Mach klar, mach klar! Aber die Überwindung ist auf

meiner Seite. Du bist ein Tiger, ein Bluthund, ein schlechter Mensch.«

Unter diesem Briefe stand: »Ich bin Dein Freund und Bruder.«

Wahrscheinlich hatte der Kapitän gehört, daß die europäischen Fürsten

sich in dieser Weise zu unterzeichnen pflegen, und nur übersehen, daß

sie die Grobheiten weglassen.

Nach der Niederlage von Osona waren die Hottentotten in die Defensive

gedrängt, während die Hereros zum angreifenden Teil wurden. Doch trat

jetzt bei den ersteren wieder ein neuer Mann auf, der anscheinend

beabsichtigte, ihren alten Kriegsruhm aus der Zeit Jonker Afrikaners

in frischem Glanze erstrahlen zu lassen. Es war dies der Sohn Moses

Witboois, der Kapitän Hendrik Witbooi. Er hatte sich mit seinem Vater

wegen eines von diesem unternommenen Raubzuges gegen die Bastards von

Rehoboth überworfen, trennte sich mit seinen Anhängern von dem Stamme

und unternahm selbständige Kriegszüge gegen die Hereros. Indessen

hatte auch er zunächst wenig Glück. Nach einem unentschiedenen kleinen

Gefecht in der Nähe von Kranzneus bei Rehoboth kam es 1884 zu einem

großen Gefecht bei Osona, südlich Okahandja, 1886 zu einem zweiten

bei Okahandja, die beide mit einer Niederlage Hendriks endeten.

Immerhin war in allen drei Fällen, trotz Minderzahl und Niederlagen,

Hendrik Witbooi der Angreifende gewesen. Doch war nun auch seine Kraft

gebrochen. Der Kapitän verlegte sich von jetzt ab lediglich auf die bei

den Hottentotten so beliebten Viehräubereien, in denen er sich als ein

vollendeter Meister erwies.

Ein Wendepunkt für Hendrik trat mit dem im Jahre 1887 erfolgten Tode

seines Vaters Moses ein, der im Alter von 86 Jahren ermordet wurde.

Hierdurch kam Hendrik in den Besitz der Herrschaft über ganz Gibeon,

während er bis jetzt nur mit etwa der Hälfte seines Stammes hatte

rechnen können. Zunächst wandte er seine neue Macht zur Befestigung

seiner Herrschaft unter den Hottentotten an. Nacheinander kamen

der Bandenführer Visser, der Mörder von Moses Witbooi, dann die

Feldschuhträger, die Afrikaner und die rote Nation an die Reihe. Jan

Jonker, der letzte Afrikanerhäuptling, verlor hierbei sein Leben,

sein Stamm verschwand völlig. Als einziger Nebenbuhler Hendriks war

im Namalande jetzt nur noch der Kapitän des starken Stammes der

Bondelzwarts, Wilhelm Christian, übrig geblieben. Mit diesem würde

es wohl 1889, gelegentlich des Angriffs auf die Feldschuhträger,

gleichfalls zur Auseinandersetzung gekommen sein, wenn nicht

Hendrik durch ungünstige Nachrichten aus dem Norden zum Abmarsch

nach dort bewogen worden wäre. Die hierdurch erhaltene freie Hand

benutzte Wilhelm Christian, um Keetmanshoop, das bis jetzt unter einem

selbständigen Kapitän gestanden hatte, seinem Gebiete einzuverleiben.

Wir werden noch sehen, wie später dieser Platz unter Mitwirkung

Hendriks deutsches Kronland geworden ist.

[Illustration:

⋁ ⋁ ⋁

Samuel Isaak Hendrik Witbooi Isaak Witbooi

Hottentotten.]

Die ethnographischen Verhältnisse des Schutzgebietes 1892.

Nach den vorstehend geschilderten kriegerischen Ereignissen hatten

sich 1892, d. h. zur Zeit des Beginns einer tatsächlichen deutschen

Schutzherrschaft, die ethnographischen Verhältnisse des Schutzgebietes

wie folgt gestaltet.

Im Süden wohnten die Hottentotten oder Namas, in acht selbständige

Stämme gespalten, und zwar die Witboois, Bethanier, Bondelzwarts,

Feldschuhträger, Bersabaer, Franzmann-Hottentotten, die

Khauas-Hottentotten und die rote Nation. Der letztgenannte Stamm war

bei dem Zusammenstoße mit Witbooi aus seinem Stammsitze Hoachanas

vertrieben worden und lebte in kümmerlichen Resten, aber immer

noch geschlossen, unter seinem Kapitän Manasse, mitten unter den

Hereros. Der ehemals mächtige Stamm der Afrikaner war so gut wie ganz

verschwunden; einem kleinen Teil desselben werden wir später im Süden

des Schutzgebietes wieder begegnen. Die Witboois endlich hatten unter

ihrem Kapitän Hendrik ihren Stammsitz Gibeon verlassen und sich in

Hornkranz, einem Platz zwischen Kuiseb und Swakop, festgesetzt, um hier

den Rinderherden der Hereros näher zu sein. Ein kleiner Teil war in

Gibeon geblieben, gehörte aber noch direkt zum Stamme.

Inzwischen war als letzter Zuwachs aus der Kapkolonie, Ende der

sechziger Jahre, eine dritte Rasse eingewandert, nämlich die

sogenannten Bastards, die Hauptmasse unter Leitung des Missionars

Heidmann jetzt in Rehoboth. Sie waren den Räubereien der Buschmänner

und verwilderten Hottentotten, Koranas genannt, gegen die die

Kapregierung sie nicht schützen zu können erklärt hatte, gewichen. Die

Ausgewanderten teilten sich in drei Gruppen, die sich nach wechselnden

Schicksalen in Rehoboth, Grootfontein (südlich) und Rietfontein

(südlich) niederließen. Von diesen wurde der Stamm von Rehoboth der für

uns wichtigste. Er hat von dem Witbooikriege ab bis in die jetzige Zeit

treu zur deutschen Regierung gehalten. Der Stamm von Rietfontein fällt

mit dem größten Teil seines Gebietes in die englische Machtsphäre und

kommt daher für uns nicht in Betracht. Der Stamm von Grootfontein hatte

während der Witbooikriege seinen Wohnsitz verlassen und wurde nach

deren Beendigung von uns wieder dorthin zurückgeführt. Ihm werden wir

später gleichfalls wieder begegnen.

Die Bastards sind Abkömmlinge von Buren und Hottentottenfrauen. Sie

selbst zählen sich mehr zu den Weißen als zu den Eingeborenen. Bei

allen Fehlern haben sie uns doch in Krieg und Frieden sehr wertvolle

Dienste geleistet. Sie sollten wir daher immer mehr an uns ketten

und, ihren eigenen Wünschen entsprechend, den Weißen möglichst

nahestellen. Wächst doch auch im Schutzgebiet schon jetzt ein den

Bastards verwandtes Geschlecht heran, welches das volle Bürgerrecht

besitzt. Es sind dies die Nachkommen von Reichsdeutschen und

Bastardmädchen, Verbindungen, welche nicht gerade selten sind. Von

ihren hottentottischen Voreltern haben die Bastards bedauerlicherweise

den Hang zum Müßiggang sowie zur leichtsinnigen Vermögensverwaltung und

zum Umherschweifen geerbt.

Nördlich an die Hottentotten schloß sich das mächtige Volk der

Hereros an, nominell unter einem gemeinsamen Oberhäuptling stehend,

tatsächlich jedoch gleichfalls in verschiedene Stämme zerfallend,

deren Unterhäuptlinge die Autorität des Oberhäuptlings entweder gar

nicht oder nur widerwillig anerkannten. Einem äußeren Feinde gegenüber

pflegten sie sich indessen zu einigen.

[Illustration: Herero-Frau.]

Der äußerste Norden des Schutzgebietes war und ist noch von den

Ovambos besetzt, die wie die Hottentotten, sowohl dem Namen nach wie

tatsächlich, in verschiedene selbständige Stämme zerfallen. Mit ihnen

sind wir bis jetzt noch wenig in Berührung gekommen.

Der beiden im Nordosten des Schutzgebietes in das Kaokofeld verirrten

Hottentottenstämme, nämlich der Swartboois und der Topnaars, habe ich

bereits gedacht.

[Illustration:

⋁ ⋁

Gouverneur Leutwein

v. Lindequist

Hereros am Waterberg.]

Die Gesamtstärke der Eingeborenen in Deutsch-Südwestafrika betrug 1892

etwa

15000 bis 20000 Hottentotten,

3000 " 4000 Bastards,

70000 " 80000 Hereros,

90000 " 100000 Ovambos.

Die Buschmänner und Bergdamaras sind schwer zu schätzen, sie mögen

vielleicht zusammen 30000 bis 40000 Köpfe betragen.

Vermöge des langen Wirkens der Mission ist der Kulturzustand unserer

Eingeborenen bereits ein verhältnismäßig hoher. Die sämtlichen

Christen sowie die reicheren Heiden gehen in europäischer Kleidung.

Als Kirchen- und Schulsprache haben die Missionare das von den Buren

eingeführte Holländisch angenommen. In dieser Sprache kann man sich

mit allen Stämmen verständigen, da sich bei jedem derselben eine

Anzahl findet, die ihrer mächtig ist. Auch der Schriftwechsel mit den

Häuptlingen sowie dieser unter sich wird holländisch geführt. Ebenso

ist der Titel »Kapitän«, den die Häuptlinge des Schutzgebietes durchweg

angenommen haben, dem Holländischen entlehnt.

Mit den Missionaren waren aber auch Händler und Jäger gekommen

und damit die Schattenseiten unserer Kultur. Unsere Eingeborenen

sind ebenso leidenschaftliche Raucher wie Liebhaber von Alkohol.

Was aber für uns besonders unangenehm ist, sie kennen und besitzen

den Hinterlader schon seit 30 bis 40 Jahren. Demzufolge ist ihre

Fechtweise durchaus europäisch; wir werden daher in Südwestafrika von

Gefechten, in denen 50 Reiter der Truppe Tausende von Eingeborenen ohne

nennenswerte eigene Verluste in die Flucht geschlagen haben, nie etwas

zu hören bekommen.

[Illustration]

[Illustration]

Kapitel ~II.~

Aufrichtung der deutschen Schutzherrschaft.

Die Zeit der nominellen Schutzherrschaft.

Noch mitten unter den vorstehend geschilderten Kämpfen der Eingeborenen

untereinander hatte sich in aller Stille ein Ereignis vollzogen,

das die ganze Zukunft des Schutzgebietes in andere Bahnen lenken

sollte, nämlich die Annahme der deutschen Schutzherrschaft seitens

der meisten Eingeborenenstämme. Die Art der Aufrichtung unserer

Herrschaft in Südwestafrika war nämlich der Abschluß von Verträgen, in

denen die Eingeborenen-Häuptlinge einen Teil ihrer Regierungsgewalt

an uns abgaben und dafür das Versprechen des Schutzes erhielten.

Aber diejenigen, die im Namen des Reiches diesen Schutz versprachen,

hatten hierzu nicht die geringste Macht. Wenn trotzdem damals die

hochfahrenden Hereros sowie der größte Teil der freiheitliebenden

Hottentotten sich unter deutschen Schutz gestellt haben, so haben sie

dies nur getan, weil sie es mit dem verheißenen Schutze ernst meinten.

Der ewigen Kriege unter sich müde, erwarteten sie von der deutschen

Regierung ein Eingreifen in diese Kämpfe zu ihren Gunsten. Der einzige,

der einen solchen Gedanken weit von sich wies, war der Kapitän Hendrik

Witbooi. Dieser fuhr fort, die Rinderherden der Hereros, soweit

er deren habhaft werden konnte, als die seinigen zu betrachten.

Infolgedessen war von der nominell bestehenden deutschen Herrschaft im

Schutzgebiete bis 1891 nichts, bis 1893 nur wenig zu merken.

Schließlich ergriff die Eingeborenen, an der Spitze die Hereros,

neben der Mißachtung gegen die Weißen auch noch Mißmut und

Erregung, deren Ausbrüche 1891 zur Abreise des damaligen deutschen

Regierungsvertreters, ~Dr.~ Göring, geführt haben. Jetzt erst sandte

das Deutsche Reich Soldaten, und zwar 1891 bis Anfang 1893 steigend von

30 bis 50 Mann, an ihrer Spitze den neuen Reichskommissar, Hauptmann

v. François. Diese kleine Macht vermochte wenigstens die Person des

deutschen Regierungsvertreters zu schützen sowie ihn mit einer gewissen

Autorität zu umgeben. Immerhin mußte er sich z. B. unter dem 13. und

14. Juni 1891 von dem schlauen Hererohäuptling Manasse von Omaruru

u. a. folgendes sagen lassen:[4]

»Lieber Hauptmann v. François. Ich habe Sie auch über etwas zu fragen,

damit Sie mir's sagen; nämlich bezüglich der Hilfe, von der Sie mir

sagten, daß Sie mir solche gebracht, bitte ich sehr, mir mitzuteilen,

welche? Denn ich weiß noch nicht, welche Hilfe, und sollte ich es

wissen, so habe ich es vergessen. Sie müssen mir's nochmal sagen: Ich

meine diese oder jene Hilfe« usw.

Und ferner:

»Was nun diese Verordnungen betrifft, die Sie erlassen, so erkenne ich

an, daß dieselben recht gut sind. Nachdem ich jedoch etwas darüber

nachgedacht, will es mir scheinen, daß es gut gewesen wäre, wenn

Sie, da Sie jetzt Stellvertreter des Kaisers sind, zunächst mit den

Häuptlingen der Hereros sich verständigt und dann die Verordnungen

erlassen hätten. Ich sage so, weil mir noch nicht erkennbar ist, worin

die Hilfe besteht, über die wir zuletzt auf Okahandja gesprochen, als

wir mit Ihnen und ~Dr.~ Göring zusammen waren. Vielmehr sind Menschen

und Eigentum der Hereros nach jenem Bündnis in höherem Maße als früher

durch den Krieg vernichtet worden, und keine Hand eines Deutschen hat

sich geregt, sie zu schützen. Die unverständigen Hereros, die die Weise

dieser Verordnungen nicht einsehen, werden deshalb dieselbe jetzt nicht

anerkennen« usw.

An logischem Denken fehlt es nach diesen Briefen unseren »Wilden«

nicht, wie sie auch für Recht und Unrecht stets ein feines Gefühl

zeigen.

Während der Jahre 1891 und 1892 bemühte sich dann der Reichskommissar,

den Kapitän Witbooi zum Einstellen seiner Kriegszüge gegen die

Hereros, daneben auch zur Annahme der deutschen Schutzherrschaft zu

bewegen. Letzteres lehnte der Kapitän rundweg ab, wie er dies auch

noch mit großer Hartnäckigkeit bis zum Naukluftfeldzug im September

1894 mir gegenüber getan hat. Ich glaube daher nicht, daß, wie von

mancher Seite behauptet wird, Witbooi bei einer anderen Behandlung der

Sache je zu einer friedlichen Unterwerfung geneigt gewesen wäre. Der

Reichskommissar suchte sich infolgedessen an die Hereros anzulehnen,

um mit deren Hilfe Witbooi zur Vernunft zu bringen. In rascher

Auffassung der ihm hieraus drohenden Gefahr schloß jedoch Witbooi unter

Vermittlung des Kapitäns von Rehoboth, Hermanus van Wyk, im November

1892 Frieden mit den Hereros.

Unser erster Zusammenstoß mit Witbooi.

Mit Abschluß dieses Friedens war das erreicht, was die

Kolonialverwaltung in Berlin angestrebt hatte, nämlich Herstellung

friedlicher Zustände im ganzen Schutzgebiet. Trotzdem wurde Anfang

1893 die Truppe auf über 200 Mann verstärkt und dem Reichskommissar

die einzige Instruktion gegeben, die deutsche Herrschaft unter

allen Umständen aufrecht zu erhalten. Ob er dies verteidigungsweise

oder mittels Angriffs tun wolle, war ihm überlassen. Der

Reichskommissar beschloß nach Abwägung aller Umstände[5] an einem

der Eingeborenenstämme behufs Einschüchterung der übrigen unsere

Macht zum Ausdruck zu bringen, und hielt hierzu die Witboois für das

geeignetste Objekt. Hierbei leitete ihn der Gedanke, daß Witbooi schon

aus Nahrungsrücksichten den geschlossenen Frieden nicht lange halten

würde, anderseits galt der genannte Kapitän als der gefürchtetste aller

Kapitäne des Schutzgebiets. Seine Demütigung mußte mithin auf die

anderen den größten Eindruck ausüben.

Unter Bewahrung der größten Heimlichkeit überfiel die Truppe am

Morgen des 12. April 1893 unvermutet Hornkranz, den Sitz Witboois.

Dieser hatte anscheinend auf eine vorherige förmliche Kriegserklärung

gerechnet und war vollständig überrascht; er soll gerade friedlich

beim Kaffee gesessen haben. Doch gelang es ihm, sich und fast alle

seine waffenfähigen Männer durch rechtzeitige Flucht zu retten. Nur

Weiber und Kinder fielen in die Hände der Truppe. Wie immer, zeigte

sich der Kapitän Witbooi auch jetzt am größten im Unglück. Die Truppe

war -- anscheinend in Überschätzung des errungenen Erfolges --

nach Windhuk zurückgegangen. Kaum hier eingerückt, erhielt sie die

Nachricht, daß Witbooi soeben ihre Pferde auf dem Posten Aredareigas

-- glücklicherweise nur noch einen kleinen Rest -- weggenommen habe,

und einen Tag später diejenige, daß auch 120 einem deutschen Kaufmann

gehörige Pferde, welche die Truppe hatte ankaufen wollen, aus einem

entfernt gelegenen Weideplatz weggeholt worden seien. Damit waren

unsere Reiter mangelhaft, die Witboois dagegen gut beritten, und jeder

Südwestafrikaner weiß, welche Überlegenheit dadurch auf die Seite der

letzteren fiel. Die Folge war ein nicht endender Guerillakrieg, in

welchem zwar Witbooi noch manchen Schlag erlitt, aber doch in seinen

und der übrigen Eingeborenen Augen als Sieger dastand, weil es ihm

überhaupt gelungen war, solange Widerstand zu leisten. Noch Anfang 1894

fühlte er sich stark genug, um Friedensvorschläge des mittlerweile

Landeshauptmann gewordenen Reichskommissars mit einem gewissen Hohne

zurückzuweisen. In dem bezüglichen Schreiben Witboois befand sich

folgende charakteristische Stelle: »Wer ist würdiger von uns beiden,

Frieden zu machen, Du oder ich?«

In diesen Worten spricht sich die ganze durch den Überfall von

Hornkranz hervorgerufene Abneigung des Kapitäns gegen uns aus. Sie zog

sich in der Folge wie ein roter Faden auch durch den Briefwechsel des

Kapitäns mit mir. Denn mitten in den Kriegswirren gegen Witbooi war

mein Eintreffen in dem Schutzgebiet erfolgt, und zwar genau in der

Neujahrsnacht 1893/94. Meine Instruktion lautete folgendermaßen:

Berlin, den 20. November 1893.

Euer Hochwohlgeboren ersuche ich mit Genehmigung Seiner

Majestät des Kaisers und Königs ergebenst, eine Reise nach dem

südwestafrikanischen Schutzgebiete zu unternehmen, um mir auf

Grund eigener Anschauung über die dortigen Verhältnisse Bericht zu

erstatten.

Die spärlichen und unsicheren Verbindungen mit dem stellvertretenden

Kommissar Major v. François machen sich auch insofern empfindlich

bemerkbar, als ich nicht imstande bin, die Sachlage im Schutzgebiet,

weder die militärische noch die administrative, hinreichend zu

übersehen. Sie werden deshalb darauf Bedacht zu nehmen haben, daß

Sie sich durch Verkehr mit dem Major v. François, mit Deutschen und

mit Eingeborenen so weit als angängig informieren und mir, sowie

Sie sich ein Urteil gebildet haben und eine Gelegenheit finden,

berichten. Sie wollen sich jeden Eingreifens in die Truppenführung

wie in die Verwaltung enthalten, doch haben Seine Majestät der

Kaiser zu genehmigen geruht, daß, falls während Ihrer Anwesenheit

im Schutzgebiet der Major v. François durch Tod oder sonstige

andauernde Gründe behindert sein sollte, seinem Amte vorzustehen, Sie

berechtigt sein sollen, dasselbe vertretungsweise zu übernehmen.

Ihre nächste Aufgabe wird darin bestehen, sich über das Verhältnis

der Weißen zu den Eingeborenen im mittleren Teile des Schutzgebietes

und namentlich über die gegen den Hottentottenhäuptling Hendrik

Witbooi ergriffenen und noch zu ergreifenden Maßnahmen zu

unterrichten. Dabei wollen Euer Hochwohlgeboren den Gesichtspunkt im

Auge behalten, daß unsere Machtstellung den Eingeborenen gegenüber

unter allen Umständen aufrecht erhalten und mehr und mehr befestigt

werden muß. Ob die Schutztruppe dieser Aufgabe gewachsen ist, wird

eingehend untersucht werden müssen.

Gleichzeitig wollen sich Euer Hochwohlgeboren bemühen, über die

Stärke und Hilfsquellen unserer Gegner tunlichst genaue Kunde

zu erhalten und die Frage, ob danach auf eine längere Dauer der

Feindseligkeiten gerechnet werden muß, oder ob es in Kürze möglich

sein wird, des Aufruhrs Herr zu werden, einer genauen Prüfung zu

unterziehen. Vorschläge, die geeignet sind, die Leistungsfähigkeit

der Truppe zu erhöhen, würde ich mit Interesse entgegennehmen.

Größere Mittel als die in dem Etatsentwurf für 1894/95 vorgesehenen

in Anspruch zu nehmen, wird tunlichst vermieden werden müssen.

Einen weiteren Gegenstand Ihrer Beobachtungen wird die Frage zu

bilden haben, ob nach endgültiger Niederwerfung Witboois von seiten

der sonstigen Eingeborenen, namentlich der Hereros, Feindseligkeiten

zu erwarten sind, und ob hiernach die wünschenswerte Verminderung der

Truppe in absehbarer Zeit wird eintreten können.

Endlich bitte ich auch, die Beziehungen der im Schutzgebiet

ansässigen Europäer untereinander in den Kreis Ihrer Beobachtung zu

ziehen. Euer Hochwohlgeboren werden sich ein Urteil auch über die

Verhältnisse der Händler, Ansiedler und Missionare zu bilden haben.

Alle diese Aufgaben werden Sie am ehesten erfüllen können, wenn es

Ihnen gelingt, ein gutes Verhältnis zum Major v. François und den

Offizieren der Schutztruppe zu erhalten.....

gez. Graf v. Caprivi.

Die Lage des Schutzgebietes war bei meinem Eintreffen durchaus keine

rosige und ähnelte in gewissem Sinne der heutigen.[6] Langandauernde

Kriegsunruhen hatten seine wirtschaftliche Entwicklung, soweit von

einer solchen damals überhaupt schon gesprochen werden konnte, bereits

wieder im Keime erstickt. Die Eingeborenen standen uns als offene

Feinde, bestenfalls in zweifelhafter Neutralität gegenüber. Einzig die

Bastards von Rehoboth waren -- genau wie heute -- offen auf unsere

Seite getreten. Aus dieser einfachen Darstellung gegebener Tatsachen

gegen irgend jemand einen Vorwurf erheben zu wollen, liegt mir fern.

Die Verhältnisse hatten sich in logischer Weise so entwickelt. Fast

zu lange hatte das Reich gezögert, den Eingeborenen seine Macht zu

zeigen. Wohl ist es ein gutes Wort, das einst Fürst Bismarck gesprochen

hat: »In den Kolonien muß der Kaufmann vorangehen, der Soldat und die

Verwaltung nachfolgen«, indessen, namentlich derart kriegerischen

Eingeborenen gegenüber, wie wir sie in Südwestafrika fanden, darf der

Soldat nicht zu lange auf sich warten lassen. In Südwestafrika läßt

sich mit dem Begriff »regierender Kaufmann« allein nicht operieren.

Unsere älteren Kaufleute im Schutzgebiet wissen davon zu erzählen.

Trotz unserer damaligen Ohnmacht hatten wir Verordnungen gegeben, die

jedoch von den Eingeborenen mißachtet wurden. Einzig der Verordnung

über Waffen und Munition konnte, weil letztere meist zur See eingeführt

wurden, Geltung verschafft werden. Diese Verordnung empfanden die

Eingeborenen auch am schwersten. Wir erteilten und bestätigten ferner

Konzessionen über Gebiete und Gerechtsame, die uns nicht gehörten.

Wir gründeten so z. B. 1892 ein Syndikat für Siedelungszwecke,

das von Windhuk aus »in der Richtung auf Hoachanas und Gobabis«

besiedeln sollte. Dabei saßen damals noch in Gobabis die räuberischen

Khauas-Hottentotten, in deren Nähe sich zu wagen, ich keinem Farmer

hätte raten mögen. Auf Hoachanas machte dagegen nach Vertreibung der

roten Nation der Kapitän Witbooi Anspruch. Aber dieser sowohl wie die

Khauas-Hottentotten dachten sich die Grenze ihrer Machtsphäre dicht vor

den Toren Windhuks.

Alles dies erregte in der Heimat den Anschein, als ob wir Herren

im Schutzgebiete wären. Tatsächlich aber war bis 1894 von einer

Regierungsgewalt außerhalb des Sitzes der Regierung Windhuk keine Rede.

Höchstens bestand eine solche noch längs des Bayweges nach der Küste.

Denn selbst die 1893 verstärkte Schutztruppe war nicht stark genug,

neben Führung des Krieges gegen Witbooi auch noch eine Regierungsgewalt

im übrigen Schutzgebiet aufzurichten.

Ebensowenig, wie unsere Machtverhältnisse, hatte auch die erste

weiße Einwanderung unseren südwestafrikanischen Eingeborenen einen

Eindruck zu machen vermocht. Denn nicht als stolze Eroberer waren

die Einwandernden vor etwa 60 Jahren zu ihnen gekommen, sondern als

Missionare, Händler und Jäger, mithin in bescheidenem Gewande und

gezwungen, sich dem Schutz der Häuptlinge sowie deren oft wunderlicher

Rechtsprechung anzuvertrauen. Die später erfolgende, ebenso bescheidene

Art der Aufrichtung unserer Regierungsgewalt, wie ich sie geschildert

habe, hatte dieses Verhältnis nicht bessern können.

Gut gedacht war die Sache gewiß. Die mit den Eingeborenen

abgeschlossenen Schutzverträge stellen sich lediglich als

Handelsverträge dar. Der Artikel ~III.~ in dem Schutzvertrage mit den

Hereros vom 21. Oktober 1885 lautet z. B. wie folgt:

»Der Oberhäuptling sichert allen deutschen Staatsangehörigen und

Schutzgenossen für den Umfang des von ihm beherrschten Gebietes den

vollständigen Schutz der Person und des Eigentums zu sowie das Recht

und die Freiheit, in seinem Lande zu reisen, daselbst Wohnsitz zu

nehmen, Handel und Gewerbe zu treiben.

Die deutschen Staatsangehörigen und Schutzgenossen sollen in dem

dem Maharero gehörigen Gebiete die bestehenden Sitten und Gebräuche

respektieren, nichts tun, was gegen die deutschen Strafgesetze

verstoßen würde, und diejenigen Steuern und Abgaben entrichten, welche

bisher üblich waren.

Dagegen verpflichtet sich Maharero in dieser Beziehung keinem

Angehörigen einer anderen Nation größere Rechte und Vergünstigungen zu

gewähren als den deutschen Staatsangehörigen.«

In gleichem Sinne sind alle anderen Schutzverträge gehalten. Da

indessen der den Eingeborenen als Gegenleistung zugesagte Schutz

lediglich auf dem Papier stand, so waren die letzteren die Gebenden,

wir die Nehmenden. Und sich bei einem so ungünstigen Geschäft auf

die Dauer wohl zu fühlen, dazu waren unsere Eingeborenen doch nicht

ideal genug veranlagt. Ich habe bereits erwähnt, wie der deutsche

Reichskommissar vor der Entrüstung über den ausgebliebenen Schutz 1891

aus dem Schutzgebiet hatte weichen müssen.

Der nach der Wegnahme von Hornkranz bei den Eingeborenen gewachsene

Respekt vor der Truppe war infolge des dann folgenden langen

Widerstandes Witboois Anfang 1894 bereits wieder auf den Gefrierpunkt

gesunken. Da außerdem dieser _vor_ unserem Angriff sich bereits mit

den Hereros vertragen hatte, so haben die letzteren bis in die neueste

Zeit nicht einsehen wollen, daß unser Eingreifen im Grunde zu ihren

Gunsten erfolgt war. Sie hatten wir uns daher nicht zu Freunden,

Witbooi dagegen zum erbitterten Feinde gemacht und uns so glücklich

zwischen zwei Stühle gesetzt. Dies war das Bild des Schutzgebiets im

Januar 1894, wie es sich -- ich wiederhole es -- nicht durch die Schuld

einzelner, sondern aus den Verhältnissen entwickelt hatte.

Bereits auf meiner Reise nach Windhuk hatte ich Gelegenheit, mit

den Hereros Fühlung zu gewinnen und mit Überraschung ihr finsteres

Mißtrauen gegen die deutsche Regierung festzustellen, eine große Gefahr

im Rücken der gegen Witbooi kämpfenden Truppe. Da Major v. François

noch auf einem Kriegszuge gegen letzteren abwesend war, hielt ich es

daher für zweckmäßig, die damit gebotene Frist zur Anknüpfung besserer

Beziehungen zu den Hereros zu benutzen. Infolgedessen ritt ich Anfang

Februar 1894 nach Okahandja.

Charakteristisch war dort mein erstes Zusammentreffen mit dem

Oberhäuptling Samuel. Mit diesem hatte ich eine Zusammenkunft

vormittags 9 Uhr in dessen Wohnung verabredet. Als ich kam, saßen die

Hererogroßleute im Halbkreise vor dem Hause. Er selbst war nicht zu

sehen. Anscheinend wollte er nach Negersitte mich etwas antichambrieren

lassen. Der ausgesandte Dolmetscher (Schulmeister) kam mit der

Bitte des Oberhäuptlings zurück, wir möchten uns zum Verhandeln ins

Schullokal begeben, er würde mit seinen Leuten gleich nachkommen.

Indessen hatte ich mir die Richtung, in welcher der Dolmetscher

gekommen war, gemerkt, ging ihr nach und traf hinter dem Hause den

Oberhäuptling mit zwei seiner Großleute auf einer Bank sitzend. Als ich

zur Begrüßung auf ihn zuging, wollte er sich erheben, die anscheinend

etwas wacklige Bank brach und alle drei kollerten zu meinen Füßen.

Damit war die zum Empfang des Weißen erstrebte Würde zu Wasser geworden.

Im Schullokale eröffneten wir dann die Verhandlung damit, daß wir uns

gegenseitig erklärten, wir hätten uns nichts zu sagen. Anscheinend

wollte der Oberhäuptling zunächst mich aushorchen. Nach vergeblichen

Bemühungen, ihn zum Sprechen zu bringen, schlug ich Schluß der

Versammlung und Wiederzusammenkunft nachmittags im Hause des Missionars

vor. Hier eröffneten wir jedoch die Unterhaltung abermals mit der

gegenseitigen Versicherung, daß wir uns nichts zu sagen hätten. Als

ich dann mit der Bemerkung Eindruck zu machen gedachte, der Deutsche

Kaiser habe mich gesandt, um seine, des Oberhäuptlings, Worte zu

hören, erhielt ich zu meinem Staunen die Antwort: »Als vom Deutschen

Kaiser gesandt, hat sich hier schon mancher vorgestellt, aber nie haben

die Hereros etwas davon gehabt.« Jetzt gab ich die Hoffnung auf und

wollte auch diese Versammlung schließen. Der als Dolmetscher waltende

Missionar Viehe, der seine Leute kannte, hielt mich indessen mit der

Bemerkung zurück, der Oberhäuptling werde jetzt gleich loslegen. Und

so kam's denn auch. Es gab kaum eine Sünde, die der Oberhäuptling

nicht der Windhuker Regierung aufs Konto gesetzt hätte. Es fehlte

nur noch, wie Bülow in seinem Buche »Drei Jahre im Lande Hendrik

Witboois«[7] richtig bemerkt, daß er auch den mangelnden Regenfall

deren Sündenregister zugeschrieben hätte. Ich beruhigte, so gut ich

konnte, und sparte auch mit Zukunftshoffnungen nicht. Im allgemeinen

trennten wir uns schließlich in bester Freundschaft.

Aber jetzt braute sich im Osten des Schutzgebietes ein Gewitter

zusammen, das neben einem noch fortdauernden Witbooikriege recht

unangenehm werden konnte. Bei den übelberufenen Khauas-Hottentotten war

etwa im Oktober 1893 ein deutscher Händler ermordet worden, die seitens

des Major v. François verlangte Auslieferung der Mörder indessen bis

jetzt unterblieben. Letzteres mit gutem Grunde, denn der Kapitän war,

wie wir später sehen werden, selbst bei der Sache beteiligt gewesen.

Dafür hatten die Khauas dann Anfang 1894 noch die unter deutschem

Schutz stehende Betschuanen-Ansiedlung Aais überfallen, ausgeplündert

und die Bewohner, soweit sie nicht niedergeschossen oder geflüchtet

waren, als Gefangene weggeführt. An diesem Raubzuge hatte sich auch

eine Anzahl Gokhaser Hottentotten beteiligt. Derartige Vorkommnisse

legten den Gedanken nahe, daß es Zeit sei, unsere bisherige nominelle

Herrschaft, im Namalande wenigstens, in eine tatsächliche umzuwandeln.

Überdies war sicher, daß Witbooi von seinen dortigen Stammesgenossen

fortgesetzt heimliche Unterstützung erhielt. Es wurde daher zur

Tatsächlichen Aufrichtung der Schutzherrschaft im Namalande

geschritten. Major v. François, der am 12. Februar 1894 von seinem

Kriegszug zurückgekommen war, stimmte diesem Plan sofort zu. Wir

verabredeten eine Teilung der Truppe, er sollte mit dem einen Teil das

westliche Namaland pazifizieren und zugleich den immer noch trotzig

im Felde stehenden Witbooi im Schach halten, ich das östliche und

zugleich die Khauas-Hottentotten bestrafen. Um während dieser auf lange

Monate berechneten Abwesenheit der Truppe von Windhuk jeder Besorgnis

für den Rücken enthoben zu sein, wurde ferner beschlossen, den Bayweg,

vor allem den an ihm gelegenen wichtigen Hereroplatz Otjimbingwe zu

besetzen. Unvermutet tauchten daher Mitte Februar plötzlich deutsche

Truppen an letztgenanntem Platze auf und ließen sich -- unter Leutnant

Schwabe -- dort häuslich nieder. Daß der dortige Hererohäuptling

Zacharias zu diesem Zuwachs an seinem Platze ein freundliches Gesicht

gemacht hätte, kann ich nicht sagen. Ich war indessen persönlich

mitgeritten und beruhigte ihn, so gut ich konnte. Mit einer stärkeren

Besatzung wurde ferner der Hafenplatz Swakopmund unter dem Leutnant

Eggers belegt und die Verbindung zwischen diesem und Otjimbingwe durch

die Unterstationen Salem und Haigamchab hergestellt; Tsaobis hatte

schon vorher bestanden. Somit war die erste Stationsgründung größeren

Stiles im Schutzgebiete vollzogen. (S. Kartenskizze S. 25.) Zur Deckung

des hierdurch entstandenen sowie des noch durch die Stationsgründung im

Namalande zu erwartenden Ausfalles wurde beim Herrn Reichskanzler die

Verstärkung der Truppe um 250 Mann beantragt.

[Illustration: Station Otjimbingwe.]

Elf Jahre Gouverneur in Deutsch-Südwestafrika · 第 1 / 50 段