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Elf Jahre Gouverneur
in Deutsch-Südwestafrika
von Theodor Leutwein
Generalmajor u. Gouverneur a. D.
Berlin,
E. S. Mittler & Sohn.
Theodor Leutwein
Elf Jahre Gouverneur in Deutsch-Südwestafrika
[Illustration]
Elf Jahre Gouverneur
in
Deutsch-Südwestafrika
Von
Theodor Leutwein
Generalmajor und Gouverneur a. D.
[Illustration]
Mit 176 Abbildungen und 20 Skizzen
Berlin 1906
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Königliche Hofbuchhandlung
Kochstraße 68-71
Alle Rechte aus dem Gesetze vom 19. Juni 1901 sowie das
Übersetzungsrecht sind vorbehalten.
[Illustration]
Vorwort.
Gehe hinaus in die Welt, mein Buch, du Ergebnis vieler Arbeitsstunden,
aber auch die Freude meiner Mußezeit. Du sollst meinen Mitbürgern
einen Einblick in elf Jahre deutscher Kolonialpolitik geben, vielfach
von Erfolgen gekrönt, aber auch von Rückschlägen begleitet sowie mit
Fehlern und Irrtümern durchsetzt. Mögen wir aus beidem lernen, in
erster Linie, daß, unbeschadet der höheren Stellung der kolonisierenden
Rasse, das Ziel einer großzügigen Kolonialpolitik die Angliederung der
in erworbenen Ländern vorgefundenen Urbevölkerung sein muß und nicht
deren gewaltsame Unterdrückung oder gar Vernichtung. Diese Lehre wird
umsomehr einleuchten, wenn dir der Nachweis gelingt, daß eine solche
Politik nicht bloß im Sinne der Humanität und des Christentums gelegen
ist, sondern vor allem im eigensten Interesse der kolonisierenden
Macht. Denn eine andere Kolonialpolitik lohnt die zu bringenden Opfer
nicht. Sie wird daher für das Mutterland stets zu dem werden, was
man ein »schlechtes Geschäft« nennt und infolgedessen besser ganz
unterlassen. Denn, um ein schlechtes Geschäft zu machen, geht der Staat
sowenig wie der einzelne in die Kolonien.
_Freiburg_ in Baden, im August 1906.
$Der Verfasser.$
[Illustration]
[Illustration]
Inhaltsverzeichnis.
_Kapitel_ ~I.~
$Aus der Vergangenheit des Schutzgebietes$ Seite
Einwanderung der Orlams 1
Eindringen der Bantus und deren Kämpfe mit den Hottentotten 3
Die ethnographischen Verhältnisse des Schutzgebietes 1892 9
_Kapitel_ ~II.~
$Aufrichtung der deutschen Schutzherrschaft.$
Die Zeit der nominellen Schutzherrschaft 13
Unser erster Zusammenstoß mit Witbooi 15
Tatsächliche Aufrichtung der Schutzherrschaft im Namalande 21
Der letzte Entscheidungskampf mit Witbooi 31
Die Aufrichtung der tatsächlichen Schutzherrschaft im
Hererolande 59
Abermals ins Namaland 65
Befestigung und Ausdehnung der deutschen Schutzherrschaft im
Hererolande 72
Zuspitzung der Grenzverhältnisse bei den Hereros bis zum
Aufstand 1896 92
_Kapitel_ ~III.~
$Der Aufstand 1896$ 97
_Kapitel_ ~IV.~
$Viehseuchen. -- Eisenbahn. -- Mole.$
Rinderpest 126
Texasfieber 131
Pferdesterbe 132
Eisenbahn, Telegraph und Mole 132
_Kapitel_ ~V.~
$Von 1897-1901.$
Der Afrikaneraufstand 1897 141
Der Aufstand der Swartbooi-Hottentotten 1897/98 143
Die Expedition in das Namaland 1898 152
Ostexpedition 1899 156
Nordexpedition 1900 160
Aufstand der Bastards von Grootfontein 1901 166
_Kapitel_ ~VI.~
$Unsere Beziehungen zu den Ovambos.$
Ethnographisches 170
Geschichtliches 172
Politisches 186
Wirtschaftliches 198
_Kapitel_ ~VII.~
$Die militärische und bürgerliche Organisation des Schutzgebietes.$
Die Schutztruppe 209
Die allgemeine Wehrpflicht 215
Militärisch ausgebildete Eingeborene 216
Die Stellung des Gouverneurs 219
Bezirks- und Distriktsverwaltungen. -- Gerichtswesen 224
Teilnahme der Bevölkerung an der Verwaltung 227
Kirche und Schule 230
Statistik der weißen Bevölkerung 232
Post und Telegraphie 235
_Kapitel_ ~VIII.~
$Die Eingeborenen.$
Schutzverträge 237
Rechtspflege 243
Kreditverordnung 246
Waffen und Munition 249
Der Alkohol 254
Verliehene Land- und Minenrechte 257
Die Reservatsfrage 266
Die Mission 278
_Kapitel_ ~IX.~
$Die Häuptlinge des Schutzgebietes.$
Im allgemeinen 297
Hendrik Witbooi 298
Oberhäuptling Samuel Maharero 306
Häuptling Manasse von Omaruru 310
Kapitän Wilhelm Christian von Warmbad und sein Nachfolger 314
Die übrigen Kapitäne des Namalandes 316
Morenga und Morris 319
Die wichtigsten Unterhäuptlinge der Hereros (Kambazembi,
Tjetjo und Zacharias) 322
Die Stellung der Häuptlinge zu ihren Stammesgenossen 326
_Kapitel_ ~X.~
$Wirtschaftliches.$
Meteorologische Verhältnisse, Acker-, Gartenbau, Forstkultur 328
Klima und Gesundheitsverhältnisse 344
Die Viehzucht und deren Feinde 348
Handel und Verkehr 369
Der Bergbau 374
Über den gegenwärtigen Stand des Bergbaues in
Deutsch-Südwestafrika. Von _G. Duft_,
Kaiserlicher Bergrat 375
_Kapitel_ ~XI.~
$Die wirtschaftliche Erschließung des Schutzgebietes.$
Die Konzessionsgesellschaften 391
Die Besiedlungstätigkeit der Regierung 405
Der Ansiedlungsplan der Zukunft 411
Bureneinwanderung 413
Die landwirtschaftlichen Ausstellungen 1899 und 1902 in Windhuk 417
Die Entschädigungsfrage 424
_Kapitel_ ~XII.~
$Die Jahre 1903/04.$
Die Stellung der Eingeborenen zur weißen Bevölkerung 428
Die bisherigen Eingeborenenaufstände 432
Die Wehrkraft des Schutzgebietes vor dem Bondelzwartsaufstande 434
Der Bondelzwartsaufstand 1903 439
Das Namaland nach dem Bondelzwartsaufstande 451
Der Abfall Witboois 454
_Kapitel_ ~XIII.~
$Der Hereroaufstand 1904.$
Allgemeines 465
Der Hereroaufstand bis zum Eintreffen der ersten Verstärkung 466
Ereignisse in Omaruru 470
Otjimbingwe 471
Okahandja 472
Windhuk 477
Gobabis 479
Outjo 480
Grootfontein 481
Die Kompagnie Franke 484
Das Landungskorps S. M. S. »Habicht« 492
Die Westabteilung 499
Die Ostabteilung 501
Die Hauptabteilung 508
Der Kommandowechsel 522
_Kapitel_ ~XIV.~
$Kriegführung in Deutsch-Südwestafrika.$
Der kriegerische Wert der Eingeborenen 526
Die Besonderheiten der Kriegführung in Afrika 532
Eine Kolonialarmee 537
_Kapitel_ ~XV.~
$Ein Ausblick in die Zukunft$ 541
[Illustration]
Verzeichnis der Skizzen.
Reisen Anfang 1894 25
Übersichtsskizze zu den Gefechten in der Naukluft 47
Nordreise des Gouverneurs 1895 81
Gefechtsfeld von Gobabis 101
Plan zum Gefecht bei Otjunda-Sturmfeld am 6. Mai 1896 109
Reise des Gouverneurs August bis November 1896 121
Vormarsch zum Gefecht von Grootberg im Februar 1898 149
Nordexpedition des Gouverneurs 1900 161
Reise des Oberleutnants Volkmann von Mai bis Juli 1902 179
Ethnographische Karte des Ovambolandes 193
Der sog. Caprivi-Zipfel 207
Missionskarte 283
Zum Bondelzwartsaufstand 1903 449
Gefechtsfeld von Omaruru 487
Beiderseitige Stellung am Morgen des 9. April 1904 513
Gefecht bei Onganjira am 9. April 1905 514
Gefecht bei Oviumbo am 13. April 1904 517
Stellung zur Zeit der Kommando-Übergabe. Mitte Juni 1904 519
Landbesitz und Minengerechtsame Zwischen 266 u. 267
Zum Hereroaufstand 1904 " 464 " 465
[Illustration]
[Illustration]
Kapitel ~I.~
Aus der Vergangenheit des Schutzgebietes.[1]
Einwanderung der Orlams.
Die Ureinwohner des Schutzgebietes waren anscheinend die in
zahlreichen Resten jetzt noch vorhandenen Bergdamaras und Buschmänner.
Zu ihnen stießen in einer Zeit, über die uns nichts bekannt ist,
die alteingesessenen Hottentottenstämme der Bondelzwarts, mit dem
Hauptsitze in Warmbad, und der roten Nation, mit dem Hauptsitze
in Hoachanas. Der letzteren hatten sich noch die Stämme der
Feldschuhträger, der Franzmann-Hottentotten und der Swartboois
angegliedert, sie übte aber auch eine stillschweigend anerkannte
Oberherrschaft über den Bondelzwartsstamm aus. Ganz abseits standen
die Topnaars am unteren Swakop, die sich schließlich vor den ewigen
Kriegsunruhen in die Dünen des unteren Kuiseb flüchteten und dort
heute noch unter englischer Herrschaft (Walfischbai) leben. Ein Teil
dieses Stammes hatte sich jedoch schon vorher abgezweigt und war die
Küste entlang in das Kaokofeld gezogen, zur Zeit mit dem Hauptsitz
in Zesfontein. Dahin zog auch später, um dies vorauszuschicken,
gleichfalls wegen der ewigen Kriegsunruhen, der Stamm der Swartboois
aus Rehoboth und nahm seinen Hauptsitz in Franzfontein. Der größte Teil
dieses Stammes empörte sich in der Folge (1897) gegen die deutsche
Herrschaft und befindet sich zur Zeit als kriegsgefangen in Windhuk.
Mit dem Eindringen der Hottentotten verschwanden die Urbewohner, die
Bergdamaras und die Buschmänner. Entweder zogen sie sich in schwer
erreichbares Gelände zurück, oder sie traten in die Dienste der
Eindringlinge. Den gleichen Prozeß sehen wir in der Folge sich auch im
Hererolande abspielen.
[Illustration: Bergdamaras.]
Zu diesen alteingesessenen Hottentottenstämmen kommen später,[2]
vor der eindringenden weißen Rasse zurückweichend, Auswanderer aus
der Kapkolonie, die sogenannten Orlams. Es waren dies die Witboois,
die Khauas-, die Bethanier- und die Bersaba-Hottentotten, letztere
ethnographisch gleichfalls zu den Khauas gehörend. Auch diese neuen
Eindringlinge erkannten zunächst die Oberherrschaft der roten Nation
an und ließen sich von ihr Wohnsitze anweisen. Nach mehr oder weniger
langem, zuweilen durch kriegerische Zusammenstöße mit den alten
Stämmen unterbrochenem Umherschweifen finden wir schließlich die
Witboois in Gibeon, die Khauas in Gobabis, die Bethanier und die
Bersabaer, wie deren Namen besagt, in Bethanien bzw. Bersaba. Diese
biblischen Namen hat die Mission den Hauptorten der betreffenden Stämme
gegeben, die dann auch nach jenen benannt wurden. Die letzte größere
Orlameinwanderung, von der wir Nachricht haben, ist der Übertritt des
Stammes der Afrikaner unter dem Häuptling Jager Afrikaner, die sich
zunächst in der Südwestecke des heutigen Schutzgebietes niedergelassen
haben. Später sollten sie, wie wir noch sehen werden, die rote Nation
in der Oberherrschaft über die Hottentotten ablösen.
[Illustration: Buschmänner.]
Eindringen der Bantus und ihre Kämpfe mit den Hottentotten.
Im allgemeinen lebten die eingewanderten Hottentottenstämme mit den
alteingesessenen in Frieden, bis ihn die Einwanderung einer ganz neuen
Rasse dauernd störte. Es waren dies die der Banturasse zugehörigen
Hereros.[3] Sie kamen, auf der Suche nach immer neuen Weidegründen,
aus dem inneren Afrika über den Kunene nach dem Kaokofeld und drangen
allmählich längs der Küste und Swakop aufwärts bis in die Gegend
von Okahandja vor. Dieses, dem Hererovolk bis in die neueste Zeit
anhaftende Bestreben, die Weideplätze für seine gewaltigen Rinderherden
immer weiter auszudehnen, mußte stets zu Konflikten mit den Nachbarn
führen. So auch jetzt mit den Hottentotten. Ihr Oberhaupt, der
Häuptling Oasib von der roten Nation, fühlte sich allein zu schwach
zum Widerstande und rief den damals kriegerischsten der eingewanderten
Orlamstämme, den Afrikanerstamm, zu Hilfe. Dieser kam unter dem Sohne
des mittlerweile gestorbenen Jager, dem als Staatsmann wie als Krieger
gleich hervorragenden Jonker Afrikaner und warf die damals noch
keineswegs geeinigten Hereros nieder. Sie wurden die Viehwächter und
Sklaven der Hottentotten.
Aber nun ging es dem Häuptling der roten Nation wie dem bekannten
Zauberlehrling: »Die ich rief, die Geister, werd' ich nicht mehr
los.« Jonker Afrikaner riß jetzt selbst die Oberherrschaft über
die Hottentotten an sich, was natürlich nicht ohne Bürgerkriege
abgehen konnte. Während sich infolgedessen die Hottentotten selbst
zerfleischten, erstarkten die unterworfenen Hereros wieder. Nach dem
Tode des gefürchteten Jonker Afrikaner, 1861 in Windhuk, erhoben sich
die Hereros unter Kamaharero, dem Vater des jetzigen Oberhäuptlings
Samuel Maharero, und brachten den Hottentotten 1863 bei Otjimbingwe
eine völlige Niederlage bei. Der seinem Vater anscheinend wenig
ähnliche Sohn und Nachfolger Jonkers, Christian Afrikaner, verlor dort
mit der Schlacht auch sein Leben. Ihm folgte sein Bruder Jan Afrikaner,
welchem es vorläufig noch gelang, eine gewisse Oberherrschaft über die
Hottentottenstämme zu behaupten und diese zum weiteren Kampf gegen
die Hereros einig zu halten. In letzterem hatte indessen Jan mehr
Niederlagen als Siege zu verzeichnen, darunter am 5. November 1864
westlich Okahandja eine Niederlage bis fast zur Vernichtung.
Endlich gelang es 1870 den Bemühungen der Missionare, dem nahezu
zehnjährigen Kriege durch Friedensschluß in Okahandja, in dem Jan
Afrikaner Windhuk zugesprochen erhielt, ein Ende zu bereiten.
In diese Friedenszeit fällt dann der Versuch der Kapregierung, mittels
Eingehens von Schutzverträgen sich selbst in den Besitz unseres
heutigen Schutzgebietes zu setzen. Die Sache war auch bereits dem
Abschlusse nahe, als 1880, genau zehn Jahre nach dem Friedensschluß
von Okahandja, die Kriegsfackel zwischen den beiden Rassen von neuem
aufflammte. Die Ursache war ein auf einem Mißverständnis beruhender
Streit zwischen Angehörigen der beiden Nationen, bei dem eine Anzahl
Hereros niedergemacht worden war. Dies veranlaßte den damaligen
Oberhäuptling Kamaharero zu dem Befehl, sämtliche unter den Hereros
wohnenden Hottentotten zu ermorden. Nun war der Krieg fertig, und der
noch im Lande befindliche Unterhändler der Kapregierung, Palgrave,
mußte zur Rettung seines Lebens eiligst nach der Küste flüchten.
[Illustration: Feldhereros.]
Bei Otjikango (Groß-Barmen) kam es Ende 1880 zu einem zweitägigen
Gefecht, in dem die unter der Führung Jan Jonkers geeinigten
Hottentotten wiederum eine entscheidende Niederlage erlitten. Von
diesem Schlage hat sich Jan nicht wieder erholt. Es ging nunmehr die
nominelle Oberherrschaft über die Hottentotten von den Afrikanern an
die Witboois über, zunächst an Moses Witbooi, den Vater des späteren
Kapitäns Hendrik Witbooi. Aber auch er war zunächst nicht glücklicher
als Jan und erlitt mehrere Niederlagen, darunter am 21. November 1881
die entscheidende Niederlage bei Osona. Nach echter Hottentottenweise
hatte Moses Witbooi vorher seine Kriegserklärung an den Oberhäuptling
der Hereros in den hochtönendsten Phrasen losgelassen. Eine Abschrift
des betreffenden Briefes hatte ich Gelegenheit einzusehen und folgende
Stelle im Gedächtnis behalten:
»Ich werde nicht ruhen, bis meine Pferde Dein Wasser in Okahandja
getrunken haben. Mach klar, mach klar! Aber die Überwindung ist auf
meiner Seite. Du bist ein Tiger, ein Bluthund, ein schlechter Mensch.«
Unter diesem Briefe stand: »Ich bin Dein Freund und Bruder.«
Wahrscheinlich hatte der Kapitän gehört, daß die europäischen Fürsten
sich in dieser Weise zu unterzeichnen pflegen, und nur übersehen, daß
sie die Grobheiten weglassen.
Nach der Niederlage von Osona waren die Hottentotten in die Defensive
gedrängt, während die Hereros zum angreifenden Teil wurden. Doch trat
jetzt bei den ersteren wieder ein neuer Mann auf, der anscheinend
beabsichtigte, ihren alten Kriegsruhm aus der Zeit Jonker Afrikaners
in frischem Glanze erstrahlen zu lassen. Es war dies der Sohn Moses
Witboois, der Kapitän Hendrik Witbooi. Er hatte sich mit seinem Vater
wegen eines von diesem unternommenen Raubzuges gegen die Bastards von
Rehoboth überworfen, trennte sich mit seinen Anhängern von dem Stamme
und unternahm selbständige Kriegszüge gegen die Hereros. Indessen
hatte auch er zunächst wenig Glück. Nach einem unentschiedenen kleinen
Gefecht in der Nähe von Kranzneus bei Rehoboth kam es 1884 zu einem
großen Gefecht bei Osona, südlich Okahandja, 1886 zu einem zweiten
bei Okahandja, die beide mit einer Niederlage Hendriks endeten.
Immerhin war in allen drei Fällen, trotz Minderzahl und Niederlagen,
Hendrik Witbooi der Angreifende gewesen. Doch war nun auch seine Kraft
gebrochen. Der Kapitän verlegte sich von jetzt ab lediglich auf die bei
den Hottentotten so beliebten Viehräubereien, in denen er sich als ein
vollendeter Meister erwies.
Ein Wendepunkt für Hendrik trat mit dem im Jahre 1887 erfolgten Tode
seines Vaters Moses ein, der im Alter von 86 Jahren ermordet wurde.
Hierdurch kam Hendrik in den Besitz der Herrschaft über ganz Gibeon,
während er bis jetzt nur mit etwa der Hälfte seines Stammes hatte
rechnen können. Zunächst wandte er seine neue Macht zur Befestigung
seiner Herrschaft unter den Hottentotten an. Nacheinander kamen
der Bandenführer Visser, der Mörder von Moses Witbooi, dann die
Feldschuhträger, die Afrikaner und die rote Nation an die Reihe. Jan
Jonker, der letzte Afrikanerhäuptling, verlor hierbei sein Leben,
sein Stamm verschwand völlig. Als einziger Nebenbuhler Hendriks war
im Namalande jetzt nur noch der Kapitän des starken Stammes der
Bondelzwarts, Wilhelm Christian, übrig geblieben. Mit diesem würde
es wohl 1889, gelegentlich des Angriffs auf die Feldschuhträger,
gleichfalls zur Auseinandersetzung gekommen sein, wenn nicht
Hendrik durch ungünstige Nachrichten aus dem Norden zum Abmarsch
nach dort bewogen worden wäre. Die hierdurch erhaltene freie Hand
benutzte Wilhelm Christian, um Keetmanshoop, das bis jetzt unter einem
selbständigen Kapitän gestanden hatte, seinem Gebiete einzuverleiben.
Wir werden noch sehen, wie später dieser Platz unter Mitwirkung
Hendriks deutsches Kronland geworden ist.
[Illustration:
⋁ ⋁ ⋁
Samuel Isaak Hendrik Witbooi Isaak Witbooi
Hottentotten.]
Die ethnographischen Verhältnisse des Schutzgebietes 1892.
Nach den vorstehend geschilderten kriegerischen Ereignissen hatten
sich 1892, d. h. zur Zeit des Beginns einer tatsächlichen deutschen
Schutzherrschaft, die ethnographischen Verhältnisse des Schutzgebietes
wie folgt gestaltet.
Im Süden wohnten die Hottentotten oder Namas, in acht selbständige
Stämme gespalten, und zwar die Witboois, Bethanier, Bondelzwarts,
Feldschuhträger, Bersabaer, Franzmann-Hottentotten, die
Khauas-Hottentotten und die rote Nation. Der letztgenannte Stamm war
bei dem Zusammenstoße mit Witbooi aus seinem Stammsitze Hoachanas
vertrieben worden und lebte in kümmerlichen Resten, aber immer
noch geschlossen, unter seinem Kapitän Manasse, mitten unter den
Hereros. Der ehemals mächtige Stamm der Afrikaner war so gut wie ganz
verschwunden; einem kleinen Teil desselben werden wir später im Süden
des Schutzgebietes wieder begegnen. Die Witboois endlich hatten unter
ihrem Kapitän Hendrik ihren Stammsitz Gibeon verlassen und sich in
Hornkranz, einem Platz zwischen Kuiseb und Swakop, festgesetzt, um hier
den Rinderherden der Hereros näher zu sein. Ein kleiner Teil war in
Gibeon geblieben, gehörte aber noch direkt zum Stamme.
Inzwischen war als letzter Zuwachs aus der Kapkolonie, Ende der
sechziger Jahre, eine dritte Rasse eingewandert, nämlich die
sogenannten Bastards, die Hauptmasse unter Leitung des Missionars
Heidmann jetzt in Rehoboth. Sie waren den Räubereien der Buschmänner
und verwilderten Hottentotten, Koranas genannt, gegen die die
Kapregierung sie nicht schützen zu können erklärt hatte, gewichen. Die
Ausgewanderten teilten sich in drei Gruppen, die sich nach wechselnden
Schicksalen in Rehoboth, Grootfontein (südlich) und Rietfontein
(südlich) niederließen. Von diesen wurde der Stamm von Rehoboth der für
uns wichtigste. Er hat von dem Witbooikriege ab bis in die jetzige Zeit
treu zur deutschen Regierung gehalten. Der Stamm von Rietfontein fällt
mit dem größten Teil seines Gebietes in die englische Machtsphäre und
kommt daher für uns nicht in Betracht. Der Stamm von Grootfontein hatte
während der Witbooikriege seinen Wohnsitz verlassen und wurde nach
deren Beendigung von uns wieder dorthin zurückgeführt. Ihm werden wir
später gleichfalls wieder begegnen.
Die Bastards sind Abkömmlinge von Buren und Hottentottenfrauen. Sie
selbst zählen sich mehr zu den Weißen als zu den Eingeborenen. Bei
allen Fehlern haben sie uns doch in Krieg und Frieden sehr wertvolle
Dienste geleistet. Sie sollten wir daher immer mehr an uns ketten
und, ihren eigenen Wünschen entsprechend, den Weißen möglichst
nahestellen. Wächst doch auch im Schutzgebiet schon jetzt ein den
Bastards verwandtes Geschlecht heran, welches das volle Bürgerrecht
besitzt. Es sind dies die Nachkommen von Reichsdeutschen und
Bastardmädchen, Verbindungen, welche nicht gerade selten sind. Von
ihren hottentottischen Voreltern haben die Bastards bedauerlicherweise
den Hang zum Müßiggang sowie zur leichtsinnigen Vermögensverwaltung und
zum Umherschweifen geerbt.
Nördlich an die Hottentotten schloß sich das mächtige Volk der
Hereros an, nominell unter einem gemeinsamen Oberhäuptling stehend,
tatsächlich jedoch gleichfalls in verschiedene Stämme zerfallend,
deren Unterhäuptlinge die Autorität des Oberhäuptlings entweder gar
nicht oder nur widerwillig anerkannten. Einem äußeren Feinde gegenüber
pflegten sie sich indessen zu einigen.
[Illustration: Herero-Frau.]
Der äußerste Norden des Schutzgebietes war und ist noch von den
Ovambos besetzt, die wie die Hottentotten, sowohl dem Namen nach wie
tatsächlich, in verschiedene selbständige Stämme zerfallen. Mit ihnen
sind wir bis jetzt noch wenig in Berührung gekommen.
Der beiden im Nordosten des Schutzgebietes in das Kaokofeld verirrten
Hottentottenstämme, nämlich der Swartboois und der Topnaars, habe ich
bereits gedacht.
[Illustration:
⋁ ⋁
Gouverneur Leutwein
v. Lindequist
Hereros am Waterberg.]
Die Gesamtstärke der Eingeborenen in Deutsch-Südwestafrika betrug 1892
etwa
15000 bis 20000 Hottentotten,
3000 " 4000 Bastards,
70000 " 80000 Hereros,
90000 " 100000 Ovambos.
Die Buschmänner und Bergdamaras sind schwer zu schätzen, sie mögen
vielleicht zusammen 30000 bis 40000 Köpfe betragen.
Vermöge des langen Wirkens der Mission ist der Kulturzustand unserer
Eingeborenen bereits ein verhältnismäßig hoher. Die sämtlichen
Christen sowie die reicheren Heiden gehen in europäischer Kleidung.
Als Kirchen- und Schulsprache haben die Missionare das von den Buren
eingeführte Holländisch angenommen. In dieser Sprache kann man sich
mit allen Stämmen verständigen, da sich bei jedem derselben eine
Anzahl findet, die ihrer mächtig ist. Auch der Schriftwechsel mit den
Häuptlingen sowie dieser unter sich wird holländisch geführt. Ebenso
ist der Titel »Kapitän«, den die Häuptlinge des Schutzgebietes durchweg
angenommen haben, dem Holländischen entlehnt.
Mit den Missionaren waren aber auch Händler und Jäger gekommen
und damit die Schattenseiten unserer Kultur. Unsere Eingeborenen
sind ebenso leidenschaftliche Raucher wie Liebhaber von Alkohol.
Was aber für uns besonders unangenehm ist, sie kennen und besitzen
den Hinterlader schon seit 30 bis 40 Jahren. Demzufolge ist ihre
Fechtweise durchaus europäisch; wir werden daher in Südwestafrika von
Gefechten, in denen 50 Reiter der Truppe Tausende von Eingeborenen ohne
nennenswerte eigene Verluste in die Flucht geschlagen haben, nie etwas
zu hören bekommen.
[Illustration]
[Illustration]
Kapitel ~II.~
Aufrichtung der deutschen Schutzherrschaft.
Die Zeit der nominellen Schutzherrschaft.
Noch mitten unter den vorstehend geschilderten Kämpfen der Eingeborenen
untereinander hatte sich in aller Stille ein Ereignis vollzogen,
das die ganze Zukunft des Schutzgebietes in andere Bahnen lenken
sollte, nämlich die Annahme der deutschen Schutzherrschaft seitens
der meisten Eingeborenenstämme. Die Art der Aufrichtung unserer
Herrschaft in Südwestafrika war nämlich der Abschluß von Verträgen, in
denen die Eingeborenen-Häuptlinge einen Teil ihrer Regierungsgewalt
an uns abgaben und dafür das Versprechen des Schutzes erhielten.
Aber diejenigen, die im Namen des Reiches diesen Schutz versprachen,
hatten hierzu nicht die geringste Macht. Wenn trotzdem damals die
hochfahrenden Hereros sowie der größte Teil der freiheitliebenden
Hottentotten sich unter deutschen Schutz gestellt haben, so haben sie
dies nur getan, weil sie es mit dem verheißenen Schutze ernst meinten.
Der ewigen Kriege unter sich müde, erwarteten sie von der deutschen
Regierung ein Eingreifen in diese Kämpfe zu ihren Gunsten. Der einzige,
der einen solchen Gedanken weit von sich wies, war der Kapitän Hendrik
Witbooi. Dieser fuhr fort, die Rinderherden der Hereros, soweit
er deren habhaft werden konnte, als die seinigen zu betrachten.
Infolgedessen war von der nominell bestehenden deutschen Herrschaft im
Schutzgebiete bis 1891 nichts, bis 1893 nur wenig zu merken.
Schließlich ergriff die Eingeborenen, an der Spitze die Hereros,
neben der Mißachtung gegen die Weißen auch noch Mißmut und
Erregung, deren Ausbrüche 1891 zur Abreise des damaligen deutschen
Regierungsvertreters, ~Dr.~ Göring, geführt haben. Jetzt erst sandte
das Deutsche Reich Soldaten, und zwar 1891 bis Anfang 1893 steigend von
30 bis 50 Mann, an ihrer Spitze den neuen Reichskommissar, Hauptmann
v. François. Diese kleine Macht vermochte wenigstens die Person des
deutschen Regierungsvertreters zu schützen sowie ihn mit einer gewissen
Autorität zu umgeben. Immerhin mußte er sich z. B. unter dem 13. und
14. Juni 1891 von dem schlauen Hererohäuptling Manasse von Omaruru
u. a. folgendes sagen lassen:[4]
»Lieber Hauptmann v. François. Ich habe Sie auch über etwas zu fragen,
damit Sie mir's sagen; nämlich bezüglich der Hilfe, von der Sie mir
sagten, daß Sie mir solche gebracht, bitte ich sehr, mir mitzuteilen,
welche? Denn ich weiß noch nicht, welche Hilfe, und sollte ich es
wissen, so habe ich es vergessen. Sie müssen mir's nochmal sagen: Ich
meine diese oder jene Hilfe« usw.
Und ferner:
»Was nun diese Verordnungen betrifft, die Sie erlassen, so erkenne ich
an, daß dieselben recht gut sind. Nachdem ich jedoch etwas darüber
nachgedacht, will es mir scheinen, daß es gut gewesen wäre, wenn
Sie, da Sie jetzt Stellvertreter des Kaisers sind, zunächst mit den
Häuptlingen der Hereros sich verständigt und dann die Verordnungen
erlassen hätten. Ich sage so, weil mir noch nicht erkennbar ist, worin
die Hilfe besteht, über die wir zuletzt auf Okahandja gesprochen, als
wir mit Ihnen und ~Dr.~ Göring zusammen waren. Vielmehr sind Menschen
und Eigentum der Hereros nach jenem Bündnis in höherem Maße als früher
durch den Krieg vernichtet worden, und keine Hand eines Deutschen hat
sich geregt, sie zu schützen. Die unverständigen Hereros, die die Weise
dieser Verordnungen nicht einsehen, werden deshalb dieselbe jetzt nicht
anerkennen« usw.
An logischem Denken fehlt es nach diesen Briefen unseren »Wilden«
nicht, wie sie auch für Recht und Unrecht stets ein feines Gefühl
zeigen.
Während der Jahre 1891 und 1892 bemühte sich dann der Reichskommissar,
den Kapitän Witbooi zum Einstellen seiner Kriegszüge gegen die
Hereros, daneben auch zur Annahme der deutschen Schutzherrschaft zu
bewegen. Letzteres lehnte der Kapitän rundweg ab, wie er dies auch
noch mit großer Hartnäckigkeit bis zum Naukluftfeldzug im September
1894 mir gegenüber getan hat. Ich glaube daher nicht, daß, wie von
mancher Seite behauptet wird, Witbooi bei einer anderen Behandlung der
Sache je zu einer friedlichen Unterwerfung geneigt gewesen wäre. Der
Reichskommissar suchte sich infolgedessen an die Hereros anzulehnen,
um mit deren Hilfe Witbooi zur Vernunft zu bringen. In rascher
Auffassung der ihm hieraus drohenden Gefahr schloß jedoch Witbooi unter
Vermittlung des Kapitäns von Rehoboth, Hermanus van Wyk, im November
1892 Frieden mit den Hereros.
Unser erster Zusammenstoß mit Witbooi.
Mit Abschluß dieses Friedens war das erreicht, was die
Kolonialverwaltung in Berlin angestrebt hatte, nämlich Herstellung
friedlicher Zustände im ganzen Schutzgebiet. Trotzdem wurde Anfang
1893 die Truppe auf über 200 Mann verstärkt und dem Reichskommissar
die einzige Instruktion gegeben, die deutsche Herrschaft unter
allen Umständen aufrecht zu erhalten. Ob er dies verteidigungsweise
oder mittels Angriffs tun wolle, war ihm überlassen. Der
Reichskommissar beschloß nach Abwägung aller Umstände[5] an einem
der Eingeborenenstämme behufs Einschüchterung der übrigen unsere
Macht zum Ausdruck zu bringen, und hielt hierzu die Witboois für das
geeignetste Objekt. Hierbei leitete ihn der Gedanke, daß Witbooi schon
aus Nahrungsrücksichten den geschlossenen Frieden nicht lange halten
würde, anderseits galt der genannte Kapitän als der gefürchtetste aller
Kapitäne des Schutzgebiets. Seine Demütigung mußte mithin auf die
anderen den größten Eindruck ausüben.
Unter Bewahrung der größten Heimlichkeit überfiel die Truppe am
Morgen des 12. April 1893 unvermutet Hornkranz, den Sitz Witboois.
Dieser hatte anscheinend auf eine vorherige förmliche Kriegserklärung
gerechnet und war vollständig überrascht; er soll gerade friedlich
beim Kaffee gesessen haben. Doch gelang es ihm, sich und fast alle
seine waffenfähigen Männer durch rechtzeitige Flucht zu retten. Nur
Weiber und Kinder fielen in die Hände der Truppe. Wie immer, zeigte
sich der Kapitän Witbooi auch jetzt am größten im Unglück. Die Truppe
war -- anscheinend in Überschätzung des errungenen Erfolges --
nach Windhuk zurückgegangen. Kaum hier eingerückt, erhielt sie die
Nachricht, daß Witbooi soeben ihre Pferde auf dem Posten Aredareigas
-- glücklicherweise nur noch einen kleinen Rest -- weggenommen habe,
und einen Tag später diejenige, daß auch 120 einem deutschen Kaufmann
gehörige Pferde, welche die Truppe hatte ankaufen wollen, aus einem
entfernt gelegenen Weideplatz weggeholt worden seien. Damit waren
unsere Reiter mangelhaft, die Witboois dagegen gut beritten, und jeder
Südwestafrikaner weiß, welche Überlegenheit dadurch auf die Seite der
letzteren fiel. Die Folge war ein nicht endender Guerillakrieg, in
welchem zwar Witbooi noch manchen Schlag erlitt, aber doch in seinen
und der übrigen Eingeborenen Augen als Sieger dastand, weil es ihm
überhaupt gelungen war, solange Widerstand zu leisten. Noch Anfang 1894
fühlte er sich stark genug, um Friedensvorschläge des mittlerweile
Landeshauptmann gewordenen Reichskommissars mit einem gewissen Hohne
zurückzuweisen. In dem bezüglichen Schreiben Witboois befand sich
folgende charakteristische Stelle: »Wer ist würdiger von uns beiden,
Frieden zu machen, Du oder ich?«
In diesen Worten spricht sich die ganze durch den Überfall von
Hornkranz hervorgerufene Abneigung des Kapitäns gegen uns aus. Sie zog
sich in der Folge wie ein roter Faden auch durch den Briefwechsel des
Kapitäns mit mir. Denn mitten in den Kriegswirren gegen Witbooi war
mein Eintreffen in dem Schutzgebiet erfolgt, und zwar genau in der
Neujahrsnacht 1893/94. Meine Instruktion lautete folgendermaßen:
Berlin, den 20. November 1893.
Euer Hochwohlgeboren ersuche ich mit Genehmigung Seiner
Majestät des Kaisers und Königs ergebenst, eine Reise nach dem
südwestafrikanischen Schutzgebiete zu unternehmen, um mir auf
Grund eigener Anschauung über die dortigen Verhältnisse Bericht zu
erstatten.
Die spärlichen und unsicheren Verbindungen mit dem stellvertretenden
Kommissar Major v. François machen sich auch insofern empfindlich
bemerkbar, als ich nicht imstande bin, die Sachlage im Schutzgebiet,
weder die militärische noch die administrative, hinreichend zu
übersehen. Sie werden deshalb darauf Bedacht zu nehmen haben, daß
Sie sich durch Verkehr mit dem Major v. François, mit Deutschen und
mit Eingeborenen so weit als angängig informieren und mir, sowie
Sie sich ein Urteil gebildet haben und eine Gelegenheit finden,
berichten. Sie wollen sich jeden Eingreifens in die Truppenführung
wie in die Verwaltung enthalten, doch haben Seine Majestät der
Kaiser zu genehmigen geruht, daß, falls während Ihrer Anwesenheit
im Schutzgebiet der Major v. François durch Tod oder sonstige
andauernde Gründe behindert sein sollte, seinem Amte vorzustehen, Sie
berechtigt sein sollen, dasselbe vertretungsweise zu übernehmen.
Ihre nächste Aufgabe wird darin bestehen, sich über das Verhältnis
der Weißen zu den Eingeborenen im mittleren Teile des Schutzgebietes
und namentlich über die gegen den Hottentottenhäuptling Hendrik
Witbooi ergriffenen und noch zu ergreifenden Maßnahmen zu
unterrichten. Dabei wollen Euer Hochwohlgeboren den Gesichtspunkt im
Auge behalten, daß unsere Machtstellung den Eingeborenen gegenüber
unter allen Umständen aufrecht erhalten und mehr und mehr befestigt
werden muß. Ob die Schutztruppe dieser Aufgabe gewachsen ist, wird
eingehend untersucht werden müssen.
Gleichzeitig wollen sich Euer Hochwohlgeboren bemühen, über die
Stärke und Hilfsquellen unserer Gegner tunlichst genaue Kunde
zu erhalten und die Frage, ob danach auf eine längere Dauer der
Feindseligkeiten gerechnet werden muß, oder ob es in Kürze möglich
sein wird, des Aufruhrs Herr zu werden, einer genauen Prüfung zu
unterziehen. Vorschläge, die geeignet sind, die Leistungsfähigkeit
der Truppe zu erhöhen, würde ich mit Interesse entgegennehmen.
Größere Mittel als die in dem Etatsentwurf für 1894/95 vorgesehenen
in Anspruch zu nehmen, wird tunlichst vermieden werden müssen.
Einen weiteren Gegenstand Ihrer Beobachtungen wird die Frage zu
bilden haben, ob nach endgültiger Niederwerfung Witboois von seiten
der sonstigen Eingeborenen, namentlich der Hereros, Feindseligkeiten
zu erwarten sind, und ob hiernach die wünschenswerte Verminderung der
Truppe in absehbarer Zeit wird eintreten können.
Endlich bitte ich auch, die Beziehungen der im Schutzgebiet
ansässigen Europäer untereinander in den Kreis Ihrer Beobachtung zu
ziehen. Euer Hochwohlgeboren werden sich ein Urteil auch über die
Verhältnisse der Händler, Ansiedler und Missionare zu bilden haben.
Alle diese Aufgaben werden Sie am ehesten erfüllen können, wenn es
Ihnen gelingt, ein gutes Verhältnis zum Major v. François und den
Offizieren der Schutztruppe zu erhalten.....
gez. Graf v. Caprivi.
Die Lage des Schutzgebietes war bei meinem Eintreffen durchaus keine
rosige und ähnelte in gewissem Sinne der heutigen.[6] Langandauernde
Kriegsunruhen hatten seine wirtschaftliche Entwicklung, soweit von
einer solchen damals überhaupt schon gesprochen werden konnte, bereits
wieder im Keime erstickt. Die Eingeborenen standen uns als offene
Feinde, bestenfalls in zweifelhafter Neutralität gegenüber. Einzig die
Bastards von Rehoboth waren -- genau wie heute -- offen auf unsere
Seite getreten. Aus dieser einfachen Darstellung gegebener Tatsachen
gegen irgend jemand einen Vorwurf erheben zu wollen, liegt mir fern.
Die Verhältnisse hatten sich in logischer Weise so entwickelt. Fast
zu lange hatte das Reich gezögert, den Eingeborenen seine Macht zu
zeigen. Wohl ist es ein gutes Wort, das einst Fürst Bismarck gesprochen
hat: »In den Kolonien muß der Kaufmann vorangehen, der Soldat und die
Verwaltung nachfolgen«, indessen, namentlich derart kriegerischen
Eingeborenen gegenüber, wie wir sie in Südwestafrika fanden, darf der
Soldat nicht zu lange auf sich warten lassen. In Südwestafrika läßt
sich mit dem Begriff »regierender Kaufmann« allein nicht operieren.
Unsere älteren Kaufleute im Schutzgebiet wissen davon zu erzählen.
Trotz unserer damaligen Ohnmacht hatten wir Verordnungen gegeben, die
jedoch von den Eingeborenen mißachtet wurden. Einzig der Verordnung
über Waffen und Munition konnte, weil letztere meist zur See eingeführt
wurden, Geltung verschafft werden. Diese Verordnung empfanden die
Eingeborenen auch am schwersten. Wir erteilten und bestätigten ferner
Konzessionen über Gebiete und Gerechtsame, die uns nicht gehörten.
Wir gründeten so z. B. 1892 ein Syndikat für Siedelungszwecke,
das von Windhuk aus »in der Richtung auf Hoachanas und Gobabis«
besiedeln sollte. Dabei saßen damals noch in Gobabis die räuberischen
Khauas-Hottentotten, in deren Nähe sich zu wagen, ich keinem Farmer
hätte raten mögen. Auf Hoachanas machte dagegen nach Vertreibung der
roten Nation der Kapitän Witbooi Anspruch. Aber dieser sowohl wie die
Khauas-Hottentotten dachten sich die Grenze ihrer Machtsphäre dicht vor
den Toren Windhuks.
Alles dies erregte in der Heimat den Anschein, als ob wir Herren
im Schutzgebiete wären. Tatsächlich aber war bis 1894 von einer
Regierungsgewalt außerhalb des Sitzes der Regierung Windhuk keine Rede.
Höchstens bestand eine solche noch längs des Bayweges nach der Küste.
Denn selbst die 1893 verstärkte Schutztruppe war nicht stark genug,
neben Führung des Krieges gegen Witbooi auch noch eine Regierungsgewalt
im übrigen Schutzgebiet aufzurichten.
Ebensowenig, wie unsere Machtverhältnisse, hatte auch die erste
weiße Einwanderung unseren südwestafrikanischen Eingeborenen einen
Eindruck zu machen vermocht. Denn nicht als stolze Eroberer waren
die Einwandernden vor etwa 60 Jahren zu ihnen gekommen, sondern als
Missionare, Händler und Jäger, mithin in bescheidenem Gewande und
gezwungen, sich dem Schutz der Häuptlinge sowie deren oft wunderlicher
Rechtsprechung anzuvertrauen. Die später erfolgende, ebenso bescheidene
Art der Aufrichtung unserer Regierungsgewalt, wie ich sie geschildert
habe, hatte dieses Verhältnis nicht bessern können.
Gut gedacht war die Sache gewiß. Die mit den Eingeborenen
abgeschlossenen Schutzverträge stellen sich lediglich als
Handelsverträge dar. Der Artikel ~III.~ in dem Schutzvertrage mit den
Hereros vom 21. Oktober 1885 lautet z. B. wie folgt:
»Der Oberhäuptling sichert allen deutschen Staatsangehörigen und
Schutzgenossen für den Umfang des von ihm beherrschten Gebietes den
vollständigen Schutz der Person und des Eigentums zu sowie das Recht
und die Freiheit, in seinem Lande zu reisen, daselbst Wohnsitz zu
nehmen, Handel und Gewerbe zu treiben.
Die deutschen Staatsangehörigen und Schutzgenossen sollen in dem
dem Maharero gehörigen Gebiete die bestehenden Sitten und Gebräuche
respektieren, nichts tun, was gegen die deutschen Strafgesetze
verstoßen würde, und diejenigen Steuern und Abgaben entrichten, welche
bisher üblich waren.
Dagegen verpflichtet sich Maharero in dieser Beziehung keinem
Angehörigen einer anderen Nation größere Rechte und Vergünstigungen zu
gewähren als den deutschen Staatsangehörigen.«
In gleichem Sinne sind alle anderen Schutzverträge gehalten. Da
indessen der den Eingeborenen als Gegenleistung zugesagte Schutz
lediglich auf dem Papier stand, so waren die letzteren die Gebenden,
wir die Nehmenden. Und sich bei einem so ungünstigen Geschäft auf
die Dauer wohl zu fühlen, dazu waren unsere Eingeborenen doch nicht
ideal genug veranlagt. Ich habe bereits erwähnt, wie der deutsche
Reichskommissar vor der Entrüstung über den ausgebliebenen Schutz 1891
aus dem Schutzgebiet hatte weichen müssen.
Der nach der Wegnahme von Hornkranz bei den Eingeborenen gewachsene
Respekt vor der Truppe war infolge des dann folgenden langen
Widerstandes Witboois Anfang 1894 bereits wieder auf den Gefrierpunkt
gesunken. Da außerdem dieser _vor_ unserem Angriff sich bereits mit
den Hereros vertragen hatte, so haben die letzteren bis in die neueste
Zeit nicht einsehen wollen, daß unser Eingreifen im Grunde zu ihren
Gunsten erfolgt war. Sie hatten wir uns daher nicht zu Freunden,
Witbooi dagegen zum erbitterten Feinde gemacht und uns so glücklich
zwischen zwei Stühle gesetzt. Dies war das Bild des Schutzgebiets im
Januar 1894, wie es sich -- ich wiederhole es -- nicht durch die Schuld
einzelner, sondern aus den Verhältnissen entwickelt hatte.
Bereits auf meiner Reise nach Windhuk hatte ich Gelegenheit, mit
den Hereros Fühlung zu gewinnen und mit Überraschung ihr finsteres
Mißtrauen gegen die deutsche Regierung festzustellen, eine große Gefahr
im Rücken der gegen Witbooi kämpfenden Truppe. Da Major v. François
noch auf einem Kriegszuge gegen letzteren abwesend war, hielt ich es
daher für zweckmäßig, die damit gebotene Frist zur Anknüpfung besserer
Beziehungen zu den Hereros zu benutzen. Infolgedessen ritt ich Anfang
Februar 1894 nach Okahandja.
Charakteristisch war dort mein erstes Zusammentreffen mit dem
Oberhäuptling Samuel. Mit diesem hatte ich eine Zusammenkunft
vormittags 9 Uhr in dessen Wohnung verabredet. Als ich kam, saßen die
Hererogroßleute im Halbkreise vor dem Hause. Er selbst war nicht zu
sehen. Anscheinend wollte er nach Negersitte mich etwas antichambrieren
lassen. Der ausgesandte Dolmetscher (Schulmeister) kam mit der
Bitte des Oberhäuptlings zurück, wir möchten uns zum Verhandeln ins
Schullokal begeben, er würde mit seinen Leuten gleich nachkommen.
Indessen hatte ich mir die Richtung, in welcher der Dolmetscher
gekommen war, gemerkt, ging ihr nach und traf hinter dem Hause den
Oberhäuptling mit zwei seiner Großleute auf einer Bank sitzend. Als ich
zur Begrüßung auf ihn zuging, wollte er sich erheben, die anscheinend
etwas wacklige Bank brach und alle drei kollerten zu meinen Füßen.
Damit war die zum Empfang des Weißen erstrebte Würde zu Wasser geworden.
Im Schullokale eröffneten wir dann die Verhandlung damit, daß wir uns
gegenseitig erklärten, wir hätten uns nichts zu sagen. Anscheinend
wollte der Oberhäuptling zunächst mich aushorchen. Nach vergeblichen
Bemühungen, ihn zum Sprechen zu bringen, schlug ich Schluß der
Versammlung und Wiederzusammenkunft nachmittags im Hause des Missionars
vor. Hier eröffneten wir jedoch die Unterhaltung abermals mit der
gegenseitigen Versicherung, daß wir uns nichts zu sagen hätten. Als
ich dann mit der Bemerkung Eindruck zu machen gedachte, der Deutsche
Kaiser habe mich gesandt, um seine, des Oberhäuptlings, Worte zu
hören, erhielt ich zu meinem Staunen die Antwort: »Als vom Deutschen
Kaiser gesandt, hat sich hier schon mancher vorgestellt, aber nie haben
die Hereros etwas davon gehabt.« Jetzt gab ich die Hoffnung auf und
wollte auch diese Versammlung schließen. Der als Dolmetscher waltende
Missionar Viehe, der seine Leute kannte, hielt mich indessen mit der
Bemerkung zurück, der Oberhäuptling werde jetzt gleich loslegen. Und
so kam's denn auch. Es gab kaum eine Sünde, die der Oberhäuptling
nicht der Windhuker Regierung aufs Konto gesetzt hätte. Es fehlte
nur noch, wie Bülow in seinem Buche »Drei Jahre im Lande Hendrik
Witboois«[7] richtig bemerkt, daß er auch den mangelnden Regenfall
deren Sündenregister zugeschrieben hätte. Ich beruhigte, so gut ich
konnte, und sparte auch mit Zukunftshoffnungen nicht. Im allgemeinen
trennten wir uns schließlich in bester Freundschaft.
Aber jetzt braute sich im Osten des Schutzgebietes ein Gewitter
zusammen, das neben einem noch fortdauernden Witbooikriege recht
unangenehm werden konnte. Bei den übelberufenen Khauas-Hottentotten war
etwa im Oktober 1893 ein deutscher Händler ermordet worden, die seitens
des Major v. François verlangte Auslieferung der Mörder indessen bis
jetzt unterblieben. Letzteres mit gutem Grunde, denn der Kapitän war,
wie wir später sehen werden, selbst bei der Sache beteiligt gewesen.
Dafür hatten die Khauas dann Anfang 1894 noch die unter deutschem
Schutz stehende Betschuanen-Ansiedlung Aais überfallen, ausgeplündert
und die Bewohner, soweit sie nicht niedergeschossen oder geflüchtet
waren, als Gefangene weggeführt. An diesem Raubzuge hatte sich auch
eine Anzahl Gokhaser Hottentotten beteiligt. Derartige Vorkommnisse
legten den Gedanken nahe, daß es Zeit sei, unsere bisherige nominelle
Herrschaft, im Namalande wenigstens, in eine tatsächliche umzuwandeln.
Überdies war sicher, daß Witbooi von seinen dortigen Stammesgenossen
fortgesetzt heimliche Unterstützung erhielt. Es wurde daher zur
Tatsächlichen Aufrichtung der Schutzherrschaft im Namalande
geschritten. Major v. François, der am 12. Februar 1894 von seinem
Kriegszug zurückgekommen war, stimmte diesem Plan sofort zu. Wir
verabredeten eine Teilung der Truppe, er sollte mit dem einen Teil das
westliche Namaland pazifizieren und zugleich den immer noch trotzig
im Felde stehenden Witbooi im Schach halten, ich das östliche und
zugleich die Khauas-Hottentotten bestrafen. Um während dieser auf lange
Monate berechneten Abwesenheit der Truppe von Windhuk jeder Besorgnis
für den Rücken enthoben zu sein, wurde ferner beschlossen, den Bayweg,
vor allem den an ihm gelegenen wichtigen Hereroplatz Otjimbingwe zu
besetzen. Unvermutet tauchten daher Mitte Februar plötzlich deutsche
Truppen an letztgenanntem Platze auf und ließen sich -- unter Leutnant
Schwabe -- dort häuslich nieder. Daß der dortige Hererohäuptling
Zacharias zu diesem Zuwachs an seinem Platze ein freundliches Gesicht
gemacht hätte, kann ich nicht sagen. Ich war indessen persönlich
mitgeritten und beruhigte ihn, so gut ich konnte. Mit einer stärkeren
Besatzung wurde ferner der Hafenplatz Swakopmund unter dem Leutnant
Eggers belegt und die Verbindung zwischen diesem und Otjimbingwe durch
die Unterstationen Salem und Haigamchab hergestellt; Tsaobis hatte
schon vorher bestanden. Somit war die erste Stationsgründung größeren
Stiles im Schutzgebiete vollzogen. (S. Kartenskizze S. 25.) Zur Deckung
des hierdurch entstandenen sowie des noch durch die Stationsgründung im
Namalande zu erwartenden Ausfalles wurde beim Herrn Reichskanzler die
Verstärkung der Truppe um 250 Mann beantragt.
[Illustration: Station Otjimbingwe.]