VI. Skizze.--Die neueste christliche Zeit.

_Anmerkung_ 1. Ich habe im Texte absichtlich die starken Ausdrücke

gemildert, in welchen zahlreiche spanische Autoren sich über das im

17. und 18. Jahrhundert befolgte System der Regierung dieser Colonie

aussprechen. Ich übersetze einige Stellen aus D. Sinibaldo de Mas

"Informe sobre el Estado de las Islas Filipinas en 1842, Madrid 1843",

pag. 199: "Kurz nach den ersten Zeiten, sagt der Duque de Almodovar,

des Glaubenseifers und des Ruhmes der Eroberung bemächtigte sich der

Gemüther ein niedriges und übel angewandtes Interesse. Die grosse

Mehrzahl der Leute, die später nach jenen entfernten Gegenden gingen,

pflegten dem Auswurf der Nation anzugehören (solian ser de las heces

de la nacion)". Und D. Tomas de Comyn schrieb 1810: "In der That sieht

man sehr häufig einen Friseur oder den Lakaien eines Gouverneurs,

einen Matrosen oder einen Deserteur sich plötzlich in einen Alcalden

oder einen Militär-Gouverneur eines volkreichen Districtes verwandeln."

_Anmerkung 2_. Die Entstehung dieses Wortes ist gänzlich unklar. Alle

neueren Autoren behaupten, es sei das barangay,--womit man die aus

40-50 Familien bestehende tributzahlende Gesammtheit bezeichnet--eine

alte aus der heidnischen Zeit überkommene Einrichtung. Nun findet

sich aber dies Wort in solcher Bedeutung nicht in den älteren

Geschichtswerken, und es ist mir völlig unklar, auf welche Autorität

sich Buzeta, Maliat, Mas und andere Autoren stützen, wenn sie

behaupten, dass das barangay ursprünglich die Menge bezeichnet hätte,

welche in einem ihrer grossen Boote, den sogenannten _barangay_, bei

ihrer Einwanderung auf den Philippinen angekommen sein sollen. Ohne

eine bestimmte Angabe der ältesten Chronisten der Philippinen hierüber

wird sich kaum entscheiden lassen, welche von beiden Bedeutungen des

Wortes die abgeleitete sei. In diesem Institut des barangay liegt

der eigentliche Schwerpunkt der philippinischen Communalverwaltung.

_Anmerkung 3_. Der Padre Gaspar de S. Agustin schrieb 1698

(l. c. p. 12): »Man kann sicher annehmen, dass die Bewohner sich nicht

aus religiösem Gefühl (devocion) und wirklicher Kenntniss dessen,

was sie empfingen, taufen liessen, sondern weil ihnen dies das Symbol

des Bündnisses und der Freundschaft mit den Castiliern zu sein schien.

_Anmerkung 4_. Ich verweise in dieser Beziehung auf die kurzen in

Anmerkung 11 der IV. Skizze gemachten Angaben.

_Anmerkung 5_. Man liest in allen neueren Büchern, dass die Real

Compania de Filipinas 1785 errichtet wurde (Nopitsch, kaufmännische

Berichte gesammelt auf einer Reise um die Welt, Hamburg 1849,

p.78). Dies ist nicht ganz richtig. Aus der vom 10. März 1785 datirten

"Real Cedula de Ereccion de la Compania de Filipinas" geht hervor,

dass schon Philipp V. am 29. März 1733 einer zu gründenden Compania

de Filipinas bedeutende Prärogativen für den directen Handel nach

und von Manila gegeben hatte. Trotz der von der Regierung selbst

zwischen 1733 und 1778 öfter unternommenen Handelsexpeditionen nach

Manila scheint die Compania gar keine oder nur unbedeutende Geschäfte

gemacht zu haben. 1785 nun ging die Compania de Caracas zu Ende,

und diese Gesellschaft übertrug nun ihre Thätigkeit auch auf die

Philippinen unter dem Titel der Real Compania de Filipinas. Ihr

stand nicht blos das Recht zu, directen Handel zwischen Spanien und

den Philippinen zu treiben, sondern sie durfte auch von America aus

Waaren nach Manila, China etc. führen, ja es war ihr sogar erlaubt,

chinesische Manufacturwaaren auf dem Umwege über einen spanischen Hafen

im Mutterlande nun auch in Neu-Spanien einzuführen, da sie jetzt als

spanische Waaren betrachtet wurden (s. die erwähnte Cedula vom Jahre

1785 p. 27.) Gänzlich untersagt war ihr jedoch der directe Handel

zwischen Manila und Acapulco, ein Verbot, das nur gegeben worden war,

um den Handel des Mutterlandes mit den Colonien in Amerika nicht zu

beeinträchtigen. (S. ebenda p. 20.)

_Anmerkung 6_. "Tribunal" auch "Casa Real" wird das in jedem Dorfe

befindliche Gemeindehaus genannt, in welchem der Gobernadorcillo mit

seinen Tenientes etc. ihre Amtshandlungen vornehmen. Es dient zugleich

als Gerichtshof und Gefängniss, wie auch als Wirthshaus; und öfters

habe ich auf meinen Reisen in demselben Raume mit krummgeschlossenen

Gefangenen zusammen die Nächte zubringen müssen.

Die Philippinen und ihre Bewohner Sechs Skizzen · 第 27 / 28 题