Die bayrische Räterepublik

Nach der Ermordung Eisners übernahm der bayrische Zentralrat die Macht

und erklärte am 7. April 1919 die Räterepublik. Während ihrer Dauer

wurden zwölf Menschen willkürlich umgebracht. Das Ministerium bildete

sich in Bamberg neu, sammelte Truppen und eroberte am 1. Mai München.

Dabei wurden 457 Menschen willkürlich umgebracht. (Vgl. Seite 113.)

Zur Aburteilung der Räterepublikaner wurden Sondergerichte, die

sogenannten bayrischen Volksgerichte vom 12. Juli 1919 geschaffen. Diese

sind so ziemlich für alle politischen Delikte zuständig. Sie bedeuten

eine juristische Neuerung, da für Hoch- und Landesverrat das

Reichsgericht zuständig sein sollte. Obwohl das beschleunigte Verfahren

dieser Gerichte und das Fehlen der üblichen Rechtskautelen die Gefahren

eines Justizirrtums erheblich vergrößern, sind hier alle Rechtsmittel

ausgeschlossen. Gegen die Urteile dieser Gerichte gibt es weder Revision

noch Berufung, auch die Wiederaufnahme des Verfahrens findet nicht

statt. Ein Rechtsirrtum kann und soll also nicht wieder gut gemacht

werden. (Vgl. Felix Halle, Deutsche Sondergerichtsbarkeit, Berlin 1922.)

Nach einer amtlichen Auskunft des bayrischen Bevollmächtigten von

Nüßlein im Rechtsausschuß des Reichstags wurden wegen Beteiligung an der

Rätebewegung 2209 Personen verurteilt, davon 65 zu Zuchthaus, 1737 zu

Gefängnis, 407 zu Festung. (Kuttner, Warum versagt die Justiz, p. 61.)

Nach der bayrischen Staatszeitung vom 20. Februar 1920 waren bis zum 20.

Februar 1920 (also in einem halben Jahr) von den 25 Volksgerichten 5233

Strafprozesse erledigt worden. So rasch arbeiten die bayrischen

Volksgerichte. Von den 12 Morden der Räterepublik wurden 11 gesühnt, die

wesentlichen Führer teils willkürlich, teils gesetzlich (Leviné)

getötet.

Vier Jahre Politischer Mord · 第 89 / 146 题