Formal hat sich in Deutschland wirklich etwas geändert. Denn seit der
Weimarer Verfassung ist Deutschland nominell eine Demokratie. Danach
geht die Staatsgewalt vom Volk aus. Die Richter sind unabhängig und nur
dem Gesetz unterworfen. _Ausnahmegerichte sind unstatthaft_, niemand
darf seinem gesetzmäßigen Richter entzogen werden. Die
Militärgerichtsbarkeit ist aufgehoben. Alle Deutschen sind vor dem
Gericht gleich. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. Personen,
denen die Freiheit entzogen ist, sind spätestens am darauffolgenden Tage
davon in Kenntnis zu setzen, von welcher Behörde und aus welchem Grunde
die Entziehung der Freiheit angeordnet ist. Das Brief-, Telegraph- und
Fernsprechgeheimnis ist unverletzlich. Eine Zensur findet nicht statt.
In allen Schulen ist sittliche Bildung, staatsbürgerliche Gesinnung,
persönliche und berufliche Tüchtigkeit im Geiste des deutschen Volkstums
und der Völkerversöhnung zu erstreben.
Wer diese herrlichen Bestimmungen, wie sie in der Weimarer Verfassung
niedergelegt sind, liest, wird schwerlich daran zweifeln können, daß
Deutschland eine vollendete Demokratie sei.
Aber es ist eine bekannte Tatsache, daß es leider unmöglich ist, aus dem
Wortlaut einer Verfassung auf den Grad der Demokratie zu schließen, den
ein Land hat. Wenn man z. B. nach den Pronunziamentos mancher Generale
schließen wollte, wären sie wahre Engel und würden allen Menschen die
Segnungen des Paradieses bieten. Dem ist nicht so. Man muß vielmehr noch
die Ausführungsbestimmungen, die weiteren Gesetze, die Rechte der
Polizei, den Geist der Verwaltung und vor allem den geistigen Zustand
eines Landes berücksichtigen, um unsere Frage zu entscheiden. Hier
bekommen wir nun sofort ein anderes Bild.
Die Leute des Ancien Régime werden in Deutschland noch immer hoch
verehrt. Der Kaiser gilt als eine mystische Persönlichkeit, ja es konnte
sogar in den extremen rechten Kreisen eine Christuslegende entstehen,
wonach Wilhelm die Sünden seines Volkes auf sich genommen und durch
seine freiwillige Verbannung sich für Deutschland geopfert habe.
Entsprechend werden auch die Angehörigen seines Hauses, selbst wenn sie
sich gemeiner Verbrechen schuldig gemacht haben, noch immer hoch
verehrt. Ein Hohenzoller hat sich Verfehlungen gegen den § 175
(Homosexualität) zuschulden kommen lassen, ein anderer hat sich in eine
Wirtshausrauferei eingelassen, ein dritter ist wegen
Kapitalsverschiebungen rechtskräftig verurteilt worden. Weite Kreise des
Volkes sehen in ihnen doch noch immer Menschen höheren Schlages.
Die Republik ist unerhört demokratisch -- gegen ihre Feinde. Während die
Hohenzollern 1866 nicht daran dachten, dem von ihnen gestürzten König
und den Fürsten einen Pfennig Entschädigung zu zahlen und sie sogar ohne
weiteres ihres Landes verwiesen, hat die Republik den Hohenzollern ihr
ganzes Eigentum gelassen. Ja, auch wo es strittig war, ob es sich um
Staatsgut oder Privatgut der Hohenzollern handelte, hat man ihnen nicht
einen Pfennig genommen. Im Gegenteil, Jahr um Jahr schickte der gute
deutsche Steuerzahler Millionen nach Amerongen, damit sein Kaiser in der
Verbannung würdig lebe und damit ihm nicht die Möglichkeit genommen sei,
die Kräfte zu sammeln, um die Republik zu stürzen. Kein einziger
Thronprätendent ist des Landes verwiesen worden. Die Behörden haben die
Bezeichnung »Königlich« und »Kaiserlich« nur zum Teil gestrichen. Z. B.
steht selbst in dem Haus, wo der württembergische Staatspräsident wohnt,
noch unangefochten ein Schild, wonach dieses Haus das »Königliche
Ministerium des Aeußeren« sei. Auch die Berliner Akademie der
Wissenschaften nennt sich noch immer königlich.
Um diese Mentalität zu verstehen, muß man folgendes beachten.