Weimarer Verfassung und Wirklichkeit

Formal hat sich in Deutschland wirklich etwas geändert. Denn seit der

Weimarer Verfassung ist Deutschland nominell eine Demokratie. Danach

geht die Staatsgewalt vom Volk aus. Die Richter sind unabhängig und nur

dem Gesetz unterworfen. _Ausnahmegerichte sind unstatthaft_, niemand

darf seinem gesetzmäßigen Richter entzogen werden. Die

Militärgerichtsbarkeit ist aufgehoben. Alle Deutschen sind vor dem

Gericht gleich. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. Personen,

denen die Freiheit entzogen ist, sind spätestens am darauffolgenden Tage

davon in Kenntnis zu setzen, von welcher Behörde und aus welchem Grunde

die Entziehung der Freiheit angeordnet ist. Das Brief-, Telegraph- und

Fernsprechgeheimnis ist unverletzlich. Eine Zensur findet nicht statt.

In allen Schulen ist sittliche Bildung, staatsbürgerliche Gesinnung,

persönliche und berufliche Tüchtigkeit im Geiste des deutschen Volkstums

und der Völkerversöhnung zu erstreben.

Wer diese herrlichen Bestimmungen, wie sie in der Weimarer Verfassung

niedergelegt sind, liest, wird schwerlich daran zweifeln können, daß

Deutschland eine vollendete Demokratie sei.

Aber es ist eine bekannte Tatsache, daß es leider unmöglich ist, aus dem

Wortlaut einer Verfassung auf den Grad der Demokratie zu schließen, den

ein Land hat. Wenn man z. B. nach den Pronunziamentos mancher Generale

schließen wollte, wären sie wahre Engel und würden allen Menschen die

Segnungen des Paradieses bieten. Dem ist nicht so. Man muß vielmehr noch

die Ausführungsbestimmungen, die weiteren Gesetze, die Rechte der

Polizei, den Geist der Verwaltung und vor allem den geistigen Zustand

eines Landes berücksichtigen, um unsere Frage zu entscheiden. Hier

bekommen wir nun sofort ein anderes Bild.

Die Leute des Ancien Régime werden in Deutschland noch immer hoch

verehrt. Der Kaiser gilt als eine mystische Persönlichkeit, ja es konnte

sogar in den extremen rechten Kreisen eine Christuslegende entstehen,

wonach Wilhelm die Sünden seines Volkes auf sich genommen und durch

seine freiwillige Verbannung sich für Deutschland geopfert habe.

Entsprechend werden auch die Angehörigen seines Hauses, selbst wenn sie

sich gemeiner Verbrechen schuldig gemacht haben, noch immer hoch

verehrt. Ein Hohenzoller hat sich Verfehlungen gegen den § 175

(Homosexualität) zuschulden kommen lassen, ein anderer hat sich in eine

Wirtshausrauferei eingelassen, ein dritter ist wegen

Kapitalsverschiebungen rechtskräftig verurteilt worden. Weite Kreise des

Volkes sehen in ihnen doch noch immer Menschen höheren Schlages.

Die Republik ist unerhört demokratisch -- gegen ihre Feinde. Während die

Hohenzollern 1866 nicht daran dachten, dem von ihnen gestürzten König

und den Fürsten einen Pfennig Entschädigung zu zahlen und sie sogar ohne

weiteres ihres Landes verwiesen, hat die Republik den Hohenzollern ihr

ganzes Eigentum gelassen. Ja, auch wo es strittig war, ob es sich um

Staatsgut oder Privatgut der Hohenzollern handelte, hat man ihnen nicht

einen Pfennig genommen. Im Gegenteil, Jahr um Jahr schickte der gute

deutsche Steuerzahler Millionen nach Amerongen, damit sein Kaiser in der

Verbannung würdig lebe und damit ihm nicht die Möglichkeit genommen sei,

die Kräfte zu sammeln, um die Republik zu stürzen. Kein einziger

Thronprätendent ist des Landes verwiesen worden. Die Behörden haben die

Bezeichnung »Königlich« und »Kaiserlich« nur zum Teil gestrichen. Z. B.

steht selbst in dem Haus, wo der württembergische Staatspräsident wohnt,

noch unangefochten ein Schild, wonach dieses Haus das »Königliche

Ministerium des Aeußeren« sei. Auch die Berliner Akademie der

Wissenschaften nennt sich noch immer königlich.

Um diese Mentalität zu verstehen, muß man folgendes beachten.

Vier Jahre Politischer Mord · 第 84 / 146 题