Hans _Paasche_ war zuerst Offizier in den Kolonien und war unter den
Schrecken des Kolonialkrieges zum Pazifisten geworden. Während des
Krieges schwebte gegen ihn ein Hochverratsprozeß, weil er ein Flugblatt,
das ihm ein Agent provocateur im Auftrag der Polizei zustellte,
verbreitet hatte. (Wolfgang Heine, »Deutsche Tageszeitung«, 26. Oktober
1920.)
Paasche hatte in den ersten Tagen der Revolution eine Rolle gespielt,
sich aber dann auf sein Gut Waldfrieden in der Neumark zurückgezogen.
Auf Grund einer von Berlin ausgegangenen Denunziation, wonach bei ihm
die Waffen für die kommunistische Kampforganisation untergebracht seien,
fand bei ihm am 22. Mai 1920 unter Führung des Oberleutnants _Koppe_
eine Haussuchung nach Waffen statt, die von 60 Soldaten unter Führung
von zwei Offizieren durchgeführt wurde.
Paasche saß in Badehosen an seinem See und fischte, als der Gendarm
Wendland ihn bat, ins Schloß zu kommen, weil dort Herrschaften auf ihn
warteten. Ein Haftbefehl bestand nicht. Als Paasche die Postenkette
erblickte, wurde er mißtrauisch, wandte sich um »zu einem
Fluchtversuch«. Gemäß dem Befehl, »wonach sie zu schießen hätten, wenn
eine festgenommene Person auf dreimaliges Haltrufen nicht stände« (amtl.
Bericht des Oberleutnants Koppe, »Vossische Zeitung«, 1. Juni 1920),
erschossen ihn die Soldaten. Den tödlichen Schuß gab der Schütze
_Diekmann_ ab. Um Stimmung zu machen, berichtete das
Reichswehrschutzregiment in Deutsch-Krone am 25. Mai 1920 im »Berliner
Tageblatt«: »Wie mitgeteilt wird, sollen bei Paasche eine größere Anzahl
Dumdumgeschosse gefunden worden sein.« Diese haltlose Behauptung wurde
später nicht mehr aufrecht erhalten. In den verschiedenen amtlichen
Berichten, insbesondere dem des Preußischen Ministeriums des Innern
(»Berliner Tageblatt«, 3. Juni 1920) wurde zugegeben, daß absolut nichts
Belastendes gefunden wurde. Die Regierung versprach strengste
Untersuchung und Bestrafung der Schuldigen. Die Untersuchung endete
folgendermaßen:
»Herrn Viktor Fränkl, Justizrat, Berlin.
Das Verfahren ist am 27. November 1920 eingestellt, weil eine
strafbare Handlung nicht nachweisbar ist. Der Tod des Paasche ist
auf ein Zusammentreffen nicht voraussehbarer unglücklicher
Umstände zurückzuführen, für welche niemand strafrechtlich
verantwortlich zu machen ist.
Schneidemühl, den 6. Dezember 1920.