Zwei Erschießungen auf der Flucht

Am 13. März 1919 wurden der Maschinenschlosser Georg _Fillbrandt_ und

der Arbeiter Paul _Szillinski_ in ihren Wohnungen Kastanienallee 29-30,

nach ergebnislosen Haussuchungen, ohne daß ein Haftbefehl vorlag, durch

4 Offiziere bzw. Fähnriche verhaftet, zum Stab des 1. Streifbatl.

Reinhardt in der Griebenowstraße gebracht, und nach einem kurzen Verhör

auf dem Exerzierplatz an der Schönhauser Allee von den begleitenden

Soldaten erschossen. Die Leichen wurden ausgeplündert und an Ort und

Stelle liegen gelassen. Als die Frau des Szillinski und die Tochter des

Fillbrandt sich bei dem Stab erkundigten, wurde ihnen ein Protokoll

vorgelesen, daß beide auf der Flucht erschossen worden seien. Durch die

Zeugen Wilh. Domke, Herm. Kastner, Martha Pertz und Erich Abraham,

welche der Erschießung zusahen, wurde aber festgestellt, daß die

Verhafteten ruhig neben den Soldaten gegangen waren, und als die

Soldaten »Halt« kommandierten, noch um ihr Leben gebeten hatten. Das

Gericht nahm an, daß die Soldaten ohne Auftrag gehandelt hätten, weil

kein Protokoll geführt worden war. Am 14. Februar 1921 wurde der

Reichsfiskus zur Zahlung einer Unterhaltsrente an Frau Fillbrandt

verurteilt, da die Erschießung durch die Soldaten unberechtigt war. Eine

Bestrafung der Täter und Ermittlung der verantwortlichen Offiziere ist

nicht erfolgt. (Aktenabschrift in meinem Besitz.)

Vier Jahre Politischer Mord · 第 29 / 146 题