Am 13. März 1919 wurden der Maschinenschlosser Georg _Fillbrandt_ und
der Arbeiter Paul _Szillinski_ in ihren Wohnungen Kastanienallee 29-30,
nach ergebnislosen Haussuchungen, ohne daß ein Haftbefehl vorlag, durch
4 Offiziere bzw. Fähnriche verhaftet, zum Stab des 1. Streifbatl.
Reinhardt in der Griebenowstraße gebracht, und nach einem kurzen Verhör
auf dem Exerzierplatz an der Schönhauser Allee von den begleitenden
Soldaten erschossen. Die Leichen wurden ausgeplündert und an Ort und
Stelle liegen gelassen. Als die Frau des Szillinski und die Tochter des
Fillbrandt sich bei dem Stab erkundigten, wurde ihnen ein Protokoll
vorgelesen, daß beide auf der Flucht erschossen worden seien. Durch die
Zeugen Wilh. Domke, Herm. Kastner, Martha Pertz und Erich Abraham,
welche der Erschießung zusahen, wurde aber festgestellt, daß die
Verhafteten ruhig neben den Soldaten gegangen waren, und als die
Soldaten »Halt« kommandierten, noch um ihr Leben gebeten hatten. Das
Gericht nahm an, daß die Soldaten ohne Auftrag gehandelt hätten, weil
kein Protokoll geführt worden war. Am 14. Februar 1921 wurde der
Reichsfiskus zur Zahlung einer Unterhaltsrente an Frau Fillbrandt
verurteilt, da die Erschießung durch die Soldaten unberechtigt war. Eine
Bestrafung der Täter und Ermittlung der verantwortlichen Offiziere ist
nicht erfolgt. (Aktenabschrift in meinem Besitz.)