Der Bergmann Aloys _Fulneczek_ in Bottrop, Fulenbrockstr. 24, war am 19.
Februar 1919 als Delegierter der K.P.D. mit Delegierten der anderen
Parteien zum Kommandanten der einrückenden Truppen des Hauptmann
Lichtschlag zwecks Verhandlungen gegangen. Auf dem Rückwege wurde er von
den Truppen festgehalten, mißhandelt, ins Gerichtsgefängnis in Bottrop
eingeliefert und dort in der Zelle von dem Regierungssoldaten _Heuer_
in Gegenwart eines zweiten Soldaten von hinten erschossen. Heuer wurde
wegen Totschlags vor dem Militärgericht angeklagt, aber auf die Aussage
seines Begleiters hin freigesprochen, weil er angeblich in Notwehr
gehandelt. Der Militärfiskus ist in I. Instanz zum Schadenersatz
verurteilt.
Moritz _Steinicke_ aus Gelsenkirchen, Reichstr. 15, wurde in der Nacht
vom 20. zum 21. Februar 1919 von zwei Schutzleuten, zwei Soldaten und
einem Zivilisten ohne Haftbefehl verhaftet und von dem Führer der
Abteilung, _Blumberg_ und einem Polizisten vor dem Hause Wilhelmstr. Nr.
51 »auf der Flucht« erschossen. Steinicke war Mitglied der U.S.P.D., es
lag nichts gegen ihn vor. Das Verfahren wurde eingestellt, weil Blumberg
»zur Verhinderung des Fluchtversuches von seiner Waffe Gebrauch gemacht
und also gemäß der ihm erteilten allgemeinen Instruktion gehandelt
habe«. (Aktenzeichen 7 a. J. 585/19 der Staatsanwaltschaft Essen.)