DAS NEUE ZOLLDEKRET.

Zu S. 9.

Das Seite 9 gepriesene freisinnige Zolldekret ist bereits durch

ein anderes ersetzt, das wiederum Differenzialzölle einführt und die

wichtigsten Erzeugnisse der Kolonie mit Ausfuhrabgaben beschwert. Gegen

die alte Zollordnung ist die neue am 1. Juli 1872 in Kraft getretene

immerhin ein bedeutender Fortschritt. Ihre Hauptzüge sind: Vereinfachte

Nomenklatur; statt 766 zählt der Tarif nur noch 122 zollpflichtige

Artikel auf. -- Erhebung des Zolles vom Gewicht statt vom Taxwerth

der Waaren (für einige Artikel sind ad valorem Zölle beibehalten). --

Zollfreiheit spanischer Waaren, in spanischen Schiffen, -- Zollrabatt

für fremde Waaren in spanischen Schiffen. Der Rabatt beträgt 25%,

soll nach je 2 Jahren um 5% ermässigt werden und Juli 1879 aufhören

(vorausgesetzt natürlich, dass bis dahin der Einfluss der spanischen

Rheder aufgehört hat). -- Baumwollengarne ohne Unterschied der

Nummern, der Zahl der Drähte (und der Farbe) zahlen 10 Cents per

Kg. -- Eiserne sowohl als hölzerne Fahrzeuge können gegen Erlegung

einer Abgabe eingeführt werden. -- Zollfreiheit für allen Bedarf

zu Schiffbau- und -Ausbesserung, wogegen die Prämie für grössere

in Manila gebaute Schiffe wegfällt. -- Die wichtigsten Ausfuhrzölle

sind: Zucker 14 Cents, Abaca 20 Cents, Indigo 100 Cents, flüssiger

desgl. 10 Cents, Reis 5 Cents, Kaffee 30 Cents, Farbehölzer 4 Cents

per 100 Kg. (durchschnittlich etwa 2% vom Werth.) --

Alle Abgaben für Leuchtthurm, Hafenreinigung u. s. w. werden in eine

einzige, nach dem Tonnengehalte der ausgeladenen Güter zu entrichtende

Ausladegebühr umgewandelt. Schiffe in Noth und solche die ihre Fracht

in andere Fahrzeuge umladen, oder löschen um sie wieder einzunehmen,

sind frei, Dampfboote die periodisch verkehren gleichfalls. Die Einfuhr

hölzerner und eiserner Schiffe ist gegen Erlegung eines Eingangszolles

gestattet. Jedes spanische Schiff kann in jedem fremden Platz frei

gekielholt und besichtigt werden.

Einige Erläuterungen werden die Wichtigkeit der im neuen Tarif

enthaltenen Reformen deutlicher machen:

Der Zoll auf weisse, schwarze und rosa Baumwollengarne betrug 40

Proz. vom Werth in spanischen, 50 Prozent in Schiffen fremder

Flagge. Dieser hohe Zoll war vor mehr als 30 Jahren eingeführt

worden zum Schutz einer kaum vorhandenen, später aber durch

Zuckerpflanzungen fast ganz verdrängten Baumwollenkultur und einer,

von einem Mestizen eingerichteten Maschinenspinnerei, die aber

bald darauf wieder einging. Der Zoll blieb fortbestehn und traf

gerade den blühendsten Gewerbzweig der Philippinen, die Weberei;

er würde ihn vernichtet haben, wenn die Kaufleute nicht Mittel

gefunden hätten, die Zölle zu umgehen. Das spanische Sprichwort

sagt: »Quien hizo la ley, hizo la trampa« (wer das Gesetz macht,

macht auch das Schlupfloch). Garne von gewissen Farben zahlten nur

den allgemeinen Zoll von 7, beziehungsweise 14 Prozent. Man färbte

daher die Garne in England so, dass die Farbe leicht auszuwaschen

war, oder umgab einen Ballen weisser Garne mit einer Kruste

gefärbter, oder webte Stoffe mit so losem, spärlichem Einschlag,

dass die Kettenfäden leicht herausgezogen und als Garn benutzt

werden konnten. 50 Prozent Steuer konnten die Garne nicht tragen,

daher wurde fast nicht ein Stück zu diesem Satz eingeführt. Schon

Dampier bemerkt: »die Spanier können und wollen schmuggeln so

gut als irgend eine Nation, die ich kenne.« (Pinkerton XI. 3).

Ein anderer Uebelstand war, dass die Zölle nicht nach dem

jeweiligen Werthe der Waaren, sondern nach einem vor mehr als 30

Jahren festgesetzten, in den meisten Fällen höheren Werth, als

heut, berechnet wurden. Auch hiervon hatte die Regierung keinen

Vortheil, denn da solche Gegenstände, für welche im Tarif keine

Werthbestimmung enthalten war, wirklich abgeschätzt wurden, so

benutzten die Kaufleute diesen Umstand, um zu hohe Schätzungen

zu umgehen. Waren z. B. feste Werthe für Shirting von 36'' und

37'' Breite angegeben, so wurden solche von 36 1/2'' eingeführt,

deren Zoll nach den wirklich geltenden Marktpreisen viel geringer

ausfiel.

Zum Schutz des ganz unbedeutenden, einheimischen Schiffsbaues

durfte kein hölzerner Dampfer von weniger als 400 Tonnen

eingeführt werden, ein sehr schlimmes Gesetz für eine Kolonie,

in welcher fast der ganze Verkehr zu Wasser stattfindet, deren

schmale Meeresstrassen das Kreuzen gegen den Wind sehr erschweren;

es kam einem Verbot gleich da grosse Dampfer den gegenwärtigen

Bedürfnissen des Verkehrs nicht entsprechen. Die kleinen aber

können in unzählige Flussmündungen und Buchten dringen, um

Produkte zu holen oder vor einem plötzlichen Sturm Schutz zu

suchen. Eiserne Dampfschiffe mussten eine hohe Summe zahlen für

das Recht, die spanische Flagge zu führen.

Sehr verderblich für den Wohlstand der Kolonie ist die

Wiedereinführung der durch R. D. 5. April 1869 aufgehobenen

Differenzial- und Ausfuhrzölle. Von ersteren hat ausser den

spanischen und kolonialen Rhedern Niemand Vortheil. Handel zwischen

den Philippinen und dem Mutterlande ist kaum vorhanden. Nach der

Balanza mercantil betrug 1863 zwischen Spanien und den Ländern

östlich vom Kap, die Einfuhr in Spanien 650,000 Doll., die Ausfuhr

weniger als 500,000 Doll., zusammen 1,150,000 Doll., wovon 61,000

Doll. nach englischen und holländischen Besitzungen. Nach den

Philippinen gehen vorzüglich Bücher und Papier 150,000 Doll.,

Gemüse, Früchte, Eingemachtes 168,000 Doll., Spirituosen 125,000

Doll. (Diario 23. 7. 66.)

Die überwiegende Menge der Einfuhren kommt aus England, aber ein

beträchtlicher Theil derselben (von Einigen wird er auf die Hälfte

geschätzt) ist deutschen und schweizer Ursprunges. Unmittelbar aus

deutschen Häfen wird nichts verschifft, da die spanischen Schiffe,

denen bis jetzt allein die Einfuhr zufällt, nur in England laden.

Die Differenzialzölle waren es, welche die Peninsular- und

Oriental-Company veranlassten, den Postdienst, den sie so regelmässig

im Anschluss an die grosse Ueberland-Post besorgt hatte, trotz des

Zuschusses von der Kolonial-Regierung, aufzugeben. Aus demselben Grunde

weigerten sich die Messageries impériales den Dienst zu übernehmen. Die

Regierung übertrug ihn ihren eignen Dampfern, die denselben aber,

wenigstens im Anfange, auf eine Weise versahen, dass die Kaufleute

vorzogen, sogar ihre Briefe mit Segelschiffen zu senden. Packete,

ja selbst Muster, wurden gar nicht befördert; häufig auch keine

Passagiere. Damals kam es auch vor, dass ein Kapitän, der mehrere Tage

in Hongkong auf eine verspätete Ueberland-Post gewartet hatte, in dem

Augenblicke wo sie eintraf, als stolzer Castilier nach Hause dampfte,

ohne die Briefe und den übrigen geschäftlichen Plunder mitzunehmen.

Die Ausfuhrzölle hätten längst aufgehoben werden sollen. Schon wegen

der durch die Differenzialzölle verteuerten Manilafrachten konnten die

Landeserzeugnisse nur schwer mit denen anderer Kolonien konkurriren,

welche durch Kapital, verbesserte Produktionsmethoden, westlichere

Lage und freisinnigere Handelspolitik bevorzugt waren.

Mehr aber als die Ausfuhrzölle wirkte vielleicht die ärgerliche Art

ihrer Erhebung nachtheilig auf den Verkehr. Dieser Umstand wurde im

Vergleich zur Schnelligkeit und Leichtigkeit, mit der die Schiffer

in Singapore und China abgefertigt werden, doppelt empfunden und hat

den Hafen von Manila in Verruf gebracht.

Reisen in den Philippinen · 第 76 / 95 题